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4.08.13 um 15.46 Uhr von P. H. - "Verfahrenshilfe?"


Hallo
des Öfteren konnte ich hier den Begriff \" Verfahrenshilfe\" lesen. Wenn man nun aber weiß, dass die Rechtsanwälte die von deren Kammern für dich dann als Verfahrenshelfer bestimmt werden, dann für ihre Leistungen vom Staat kein direktes Honorar bekommen, sondern hierfür nur eine Pauschalabfindung, die nicht einmal direkt an diese Anwälte ausbezahlt wird, sondern nur zur teiweisen Finanzierung deren Pensionsversicherungs-Umlagesystems zugeführt wird, dann kann man als deren Zwangs-Klient unschwer vorstellen, welche Freude diese Juristen mit uns haben und damit verbunden, mit welch großem Einsatz sie sich dann für uns arbeiten. Also mit Sparflamme ist dabei wohl noch etwas übertrieben
Gruß H.P.

Antwort:
Genauso ist es! Leider musste ich selbst solche Erfahrung machen!
Mein Pflichtanwalt versäumte um zwei Tage die Eingabefrist, woraufhin die VwGH-Beschwerde, wegen einer rechtswidrigen Sperre, abgewiesen wurde!
Bezugssperre zur Bekämpfung der Meinungsfreiheit kann ich ebenfalls bestätigen!

Trotzdem muss man die Verfahrenshilfe in Anspruch nehmen - ev. auch auf Glück, bez. des zugewiesenen Anwalts, hoffen - um sich gegen Ungerechtigkeit überhaupt zur Wehr setzen zu können!
Gerechtigkeit hat in unserem System sehr viel mit Kapital/Vermögen zu tun! "Ändern wir`s!"

(RA-Empfehlung für Beschwerdeführer, die Verfahrenshilfe bewilligt erhielten)

4.08.13 um 17.42 Uhr von P. H. - "So sieht es in der Praxis aus, wenn der VwGH von Gleichbehandlung spricht und der Staat dafür vorgesorgt hat, dass auch der finanziell Schwache zu seinem Recht kommt."
In dieser Form ist unsere Verfahrenhilfe leider völlig praxistuntauglich und passt somit sehr gut in das derzeitige AMS-Beihilfenentzugsystem

Menschen die bei uns beruflich leider Schiffbruch erlitten haben und dadurch über einen längeren Zeitraum arbeitslos sind passiert bei uns folgendes: Abbeitslosengeld - Notstandhilfe- Entzug der Notstandshilfebezug befristet auch mal mit Hilfe von völlig unnachvollziehbaren Anschuldigungen. Derjenige erhält vom AMS in Erster Instanz dabei dann nicht einmal einen sach-bzw.fallbezogenen Beschluss zugesandt mit dem er eventuell gezielt berufen könnte. Wer dagegen trotz dann beim AMS Zweiter Instanz irgendwie beruft, bekommt dort dann zwar tatsächlich sehr detaillierte Entscheidungsbegrünungen zugesandt und somit weiß er nun auch wirklich womit die Erste Instanz hierbei ein Problem hatte. Doch wie könnte es nun bei uns in Österreich auch nicht anders sein, gegen diesen Bescheid kann man jetzt keine Berufung mehr einbringen, weil es bei uns dazu eben nur 2 Instanzen gibt. Eine diesbezüglichen Beschwerde an den VwGH ist dann hierfür allerdings noch möglich. Da Langzeita!
rbeitslosen, in der Regel, hierfür jedoch das nötige Kleingeld fehlt, können diesen dann dazu am VwGH um Verfahrenshilfe angesucht, Österreich achtet ja schließ sehr peinlich darauf, dass auch die finanziell Schwächeren zu ihrem Recht kommen J)) Wenn für dich dann alle Voraussetzungen zutreffen, wird dir die Verfahrenhilfe dort auch bewilligt und du bekommst von der Rechtsanwaltskammer auch gleich einen Rechtsanwalt zugeteilt. Dieser Rechtsanwalt ist bezüglich diese "Zwangsgebeglückung" dann auch voll angetan und ist daher sehr interessiert diese Sache so schnell wie nur möglich vom Tisch zu haben, da ihm ja von vornherein bewusst ist, dass er für seine Leistungen hierfür schlussendlich doch kein Honorar auf die Hand bzw. auf sein Konto bekommt. Dieser Rechtsanwalt verfasst dann für dich die entsprechende Beschwerde und reicht diese auch am VwGH fristgerecht ein. Der VwGH holt sich dann vom AMS eine Gegendarstellung ein. Das AMS macht darin dann ganz so nebenbei auch!
einen Aufwand von rund Euro 600 geltend. Wenn nun der VwGH !
zur Erke
nntnis kommt, dass dem Langzeitarbeitslosen die Notstandshilfe vom AMS zu unrecht entzogen wurde, bekommt er zwar die entzogene Notstandhilfe vom AMS nachbezahlt, doch ein Entgelt für die Verzinsung wird ihm dort, warum auch immer, nicht zugesprochen. Weist der VwGH jedoch deine Beschwerde ab, ist natürlich dein Notstandhilfeentgang futsch und an dem AMS hast du dann auch noch die vollen Euro 600 für diesen Schriftsatz sprich Gegendarstellung zu zahlen und das auch noch innerhalb einer völlig unrealistischen Frist von 14 Tagen.
So sieht es in der Praxis aus, wenn der VwGH von Gleichbehandlung spricht und der Staat dafür vorgesorgt hat, dass auch der finanziell Schwache zu seinem Recht kommt.


4.08.13 um 11.35 Uhr von L. H. - "Leiharbeit kein Mittel zur Integration in den Arbeitsmarkt"

"Zum x-ten Mal im Bewerbungskurs": Kritik am AMS-Schulungsangebot"

"Anmerkung zur Arbeitnehmerpartei? - Wahlkampf-Lügen der Heuchler-SPÖ"


Leiharbeit macht krank - Unternehmen wälzen Kosten auf Allgemeinheit ab (AK)

"
Zum x-ten Mal im Bewerbungskurs": Kritik am AMS-Schulungsangebot.
Die Jobflaute trifft vermehrt auch höher Qualifizierte. Auf sie ist das AMS schlecht vorbereitet. (Kurier)

Anmerkung: "SPÖ-Heuchler"
"Die SPÖ stellt sich doch tatsächlich im Wahlkampf als Arbeitnehmer-Partei dar!
Und fordert Arbeit von der man auch Leben kann!? (Ev. muss ihr jemand sagen, dass sie in der Regierung sitzt?)
Ihre Arbeitsmarktpolitik - für die sich im Übrigen "sozial"-Minister Hundstorfer "SPÖ?" verantwortlich zeichnet - steht diesen Aussagen diametral gegenüber!

In Deppenkurse (=Bewerbungskurse) werden die Betroffenen einem Psychoterror - was es, spätestens nach mehrmaliger entmündigender Teilnahme, wird - ausgesetzt, um sie über ein Rotationssystem in den Niedriglohnsektor zu mobben!

>
Buchinger-AMS-Chef: Unsere Aufgabe ist es, dafür zu sorgen, dass Arbeitslose wieder Beschäftigung finden – auch um den Preis, dass andere arbeitslos werden!
(kostet zudem hunderte Millionen Euro)<

Arbeit ab 20 Wochenstunden müssen - bei Existenzvernichtung als Sanktion angenommen werden - wie auch
Leiharbeit / "moderne Sklaverei" und (oftmals armutserzeugende) SÖB-Zwangsmassnahmen!
Auf tatsächliche und gewünschte Qualifikation gibt es keinen Rechtsanspruch, nur die Pflicht zu sinnlosen geldverschwenderischen Deppenkursen!

Obendrein wird nicht mal auf AlleinerzieherInnen Rücksicht genommen!
AMS-Sprecher in der Krone:
"Der Gesetzgeber nimmt auf Aufsichtspflichten keine Rücksicht"
In welcher Gesellschaft ist diese Schande nur möglich? (20.02.11)

(
Wie erzeugt die SPÖ Armut! - ("Kriminalität") - 9.04.2009)

Deren Sozial-Politik, mit künstlicher Schaffung von Feindbildern, geht soweit, dass zur Abschreckung bez. Sozialhilfe / Mindestsicherung die Beschämung als soziale Waffe eingesetzt wird!
Die heutigen Protagonisten der neoliberalen "SPÖ?" verraten ihre Wähler, die soziale Gesinnung, die eigene Partei wie das tolle SPÖ-Grundsatz-Programm von 1998!
Die heutige "SPÖ?" hat nichts mehr mit der "sozialen" SPÖ der Vergangenheit zu tun!

Im Wahlkampf wird dann versucht über Lügen einen bestimmten Prozentanteil an Nichtinformierte aus der Bevölkerung zu gewinnen!
So kann die SPÖ dann eine andere Politik, wie die für die sie sich wählen lässt, umsetzen!"

"Ist die SPÖ nicht schlimmer als die ÖVP?" (6.06.10)

>Österreich braucht schleunigst tatsächlich soziale-humanistische Partei-en!
Lasst sie uns wählen! Parteien gründen! Gründungen unterstützen!


4.08.13 um 4.48 Uhr von Sc*. - "Möchte hier den letzten Verlauf schriftlich wiedergeben"

"Unsinnige Arbeitsmarktpolitik"
"Ich war deswegen natürlich mal total krank (Migräneanfälle, Magenkrämpfe) Musste schwere Beruhigungsmittel nehmen u.s.w. Das übliche halt...."


Da ich ihre Seite nun schon seit längeren Zeit besuche und leider keine Informationen zu folgendem Fall (meinem) hier vorhanden waren, ich aber Hilfe bräuchte, habe ich mich entschieden hier den letzten Verlauf schriftlich wiederzugeben.

Ich war seit 2011 arbeitslos nachdem ich von einem Betrieb kurz vor Weihnachten gekündigt wurde, später erfuhr ich das ich nur wegen dem AMS-Langzeitarbeitslosen-Schacher gekündigt wurde. Sie kennen das ja wahrscheinlich alle : Kulturbetrieb kündigt jemanden, stellt über AMS Langzeitarbeitslosen ein und saniert sich damit ein bischen, da alle Bezüge und Zahlungen des \"neuen\" und meist weniger qualifizierten Mitarbeiters nicht vom Betrieb bezahlt werden sondern vom AMS.

Ich war deswegen natürlich mal total krank (Migräneanfälle, Magenkrämpfe) Musste schwere Beruhigungsmittel nehmen u.s.w. Das übliche halt....

Nachdem ich mich erholt hatte, entschied ich mich dafür 2 Praktikas und mehrere Workshops zu besuchen die alle in der selben Sparte zu finden sind. Dort wurde mir immer wieder mitgeteilt das mir diese Arbeit liegt, ich aber noch weitere Qualifikationen brauche. Dazu muss ich sagen - diese Sparte ist eine gänzlich andere als die in der ich bis 2011 gearbeitet hatte, aber immer wollte (Habe Kinder -> Da waren Parktika oder Workshops nahezu unmöglich und wenn man schon einen \"sicheren\" Job hat verliert man die Ziele manchmal aus den Augen)
Hatte auch schon früher immer wieder sporadisch mit der Sparte zu tun, habe also auch einen etwas längeren Lebenslauf in der Sparte, als in dem Job der mir 2011 gekündigt wurde.

Jedesmal wenn ich ein Praktikum machen wollte, gab es Schwierigkeiten - Das kann der nicht entscheiden, das geht sowieso nicht - ich habe immer darauf beharrt das es dann von jemand anderem oder dem Vorgesetzten behandelt wird) Nach etlichem Warten und Bangen dann 2X ein JA wegen den Praktikas. (Wegen den meist max. 1 wöchigen Workshops holte ich mir keine Erlaubnis, die habe ich einfach gemacht, habe ja eh in der gesamten Zeit mich immer wieder beworben.

Direkt nach dem 2. Praktikum habe ich dann einen \"Kurs\" bei Jobtransfair aufgebrummt bekommen. Eigentlich ist es ja kein Kurs, man ist dort fast wie angestellt. Die wollten einen Sozialdatenauszug, habe ich \"verschlafen\" herzugeben. Soll heissen, ich habe keine Kraft mehr gehabt denen zu sagen das sie das nicht verlangen dürfen. Datenschutz und so...
Dort angekommen habe ich gemerkt das keine(r) der Betreue(r) weiss wie ein Lebenslauf auszusehen hat, geschweige denn eine ordentliche Bewerbung. Konnte dann 2-3 Leuten helfen. Ansonsten habe ich halt die Zeit versessen, mit den Leuten geredet und meine Berufswünsche den Betreuern mitgeteilt. Die waren dann überzeugt von meiner Wahl eines BFI Kurses und sagten - gut das schreiben wir in den Endbeschluss und das AMS entscheidet dann wegen dem BFI Kurs.

Also Ende Kurs - zurück AMS - Mein Toller AMS Berater meint das geb ich gleich an die Regionalstelle weiter. Gut Ich komme wieder - Keine Entscheidung - Berater krank oder Urlaub - anderer Ams Berater geht in Nebenraum fragt andren, der sagt Nee geht nicht. Kommt zurück- negative Entscheidung. Kein Bescheid, keine Regionalstelle usw. Jobtransfail 100% warum war ich da überhaupt denke ich mir.

Dann wird mir ein weiteres Praktikum angeboten in der neuen Sparte. AMS Verunmöglicht alles. Bin kurz davor aufzugeben, rede mit Familie - Erbe vorgestreckt - melde mich vom AMS ab - Bewerbe mich - bekomme Praktikum - Viel gelernt - Praktikum beendet - wieder bei AMS - bekomme gutes Dienstzeugniss (Betrieb international sehr bekannt) - Nehme WAFF Kurs wegen Weiterbildung von Berufseinsteigern. Verläuft alles sehr gut, alle sagen mir das meine Kursauswahl perfekt ist (Diesmal WIFI) und alle Leute in der Branche sagen mir das nach dem Kurs ich reelle Chancen habe auf einen Job. Gehe zum AMS - Kurs vorgelegt - nein - warum ? - Abendkurs damit sind sie noch als Arbeitsloser in der Statistik drinnen und das geht nicht - Ombundsmann angerufen, der sagt es geht, ich solle nur das dem Regionalausschuss geben. - Wie geht das ? - EAMS - gesagt getan - ca.40 Seiten eingescannt und versendet. Dann zwei wochen ! gewartet - und siehe da was kommt an - kein Bescheid, sonder nur eine \"nega!
tive Mitteilung\" - der Grund ist das auch anderweitig Jobs gefunden werden können. Anscheinend hat sich das niemand mit den nötigen Berechtigungen je angesehen. WASS soll ich nun tun - ich will so bald wie möglich weg vom AMS - der Kurs wäre die besste Möglichkeit dazu - dazuhingendend ist das eine Zukunftsranche - eine der wenigen wachsenden. Würde wahrscheinlich durch den Kurs dem Bananenstaat ne menge Geld ersparen. Nur wie soll ich den Kurs nur jetzt bekommen ?

Antwort:
Da es auf tatsächliche, sinnvolle Qualifikation keinen Rechtsanspruch gibt, sondern nur die Pflicht, bei existenzvernichtenden Sanktionen, zu sinnlosen geldverschwenderischen Deppenkursen / Mobbingkursen, sind Betroffene dem auch entmündigenden Zwang ausgesetzt!
Aber trotzdem wichtig, sich nicht komplett seinem emotional unintelligenten/primitiven, ev. boshaften BeraterIn auszusetzen. Anfragen, Anträge immer schriftlich und eingeschrieben senden. Auf das sich ev. auch andere Instanzen damit beschäftigen müssen!
Und, wenn möglich, nur mehr mit Begleitperson zu den Terminen erscheinen!

zu selbst gewählter Ausbildung / Formalweg!
Beschreiten sie den Formalweg / Legen sie alle Daten den Kurs betreffend bei!
Es sollen Tageskurse, mit ca. 20 Wochenstunden sein! Ev. 4 -5 Stunden am Tag, müssen wegen der Statistik ca. 29 Tage dauern.
(= ist arbeitsmarktpolitischer Erfolg für den es eine Prämie gibt weil die Betroffenen aus der AL-Statistik/Langzeitarbeitslosenstatistik fallen!)
Und darf ca. 2000 Euro kosten!

Bei selbstgewählten "Kurs"/Ausbildung/"Studium" - Begehren, für Instanzenweg, abgeben!
Ombudsmann an betroffenen Michael M.
Ombudsmann Buchgraber von der LGS-Steiermark riet mir, den Formalweg zu berschreiten und mir ein Begehren zusenden zu lassen. Dann gäbe es einen Instanzenweg von der Geschäftsstelle über den Regionalbeirat bis zum Landesdirektorium.
("Instanzenweg für Ausbildung ohne Rechtsanspruch?" 7.09.11)

>Lästig sein und nicht aufgeben!

Zur Info: Förderungen des AMS für Arbeitsuchende (ohne Gewähr)


3.08.13 um 20.24 Uhr von Kl*. - "Mindestsicherung"
Kommunikationskatastrophe: AMS und MA40"

"Ich fühle dass das alles willkürlich und vielleicht sogar absichtlich so gemacht wird."


kommunikationskatastrophe: ams und MA40

guten tag her moser,

ich möchte hier einen Bericht loswerden & vielleicht im Zuge dessen keine chance auslassen von einem weiteren schritt zu erfahren der in meiner macht läge um doch noch zu Fairness zu gelangen

ich bin seit 01.01. 2013 beim ams gemeldet. musste leider auch bei der ma40 einen Antrag stellen um zur Mindestsicherung zu gelangen. bekam urlaubsersatzleistung vom letzten job..daher ging mein Bezug ab Februar beim ams los.
am 30 Januar bescheid am Postweg von ma40 erhalten:
angeblich fehlten dem Antrag bei ma 40 lichtbildausweis und einen beweis/kopie über meine lebensverhältnisse.Mietvertrag meiner wg.
dies nachgebracht und bei Abgabe (ich dachte ich sei ganz gescheit..)von der Empfangsdame durchsehen lassen ob alles da sei, ich kann mir nicht leisten wegen fehlenden Kopien von Dokumenten kein geld zu kriegen.
in den nächsten Wochen Erkundigung beim ams.wieso keine Rückmeldung von ma40..\'das könne bis zu 8 Wochen dauern\'.
ab da an rief ich bis Anfang Mai wöchentliche an und wurde mit der Auskunft: bitte gedulden sie sich noch.ist noch in Arbeit ..kann bis zu 3 Monaten dauern\' beruhigt.
Anfang Mai ging es gar nicht mehr. mit 350 euro bezug vom ams (400 euro miete monatlich und irgendwie essen.lieh mir daher widerwillig geld aus)
Anfang Mai waren meine Mahlzeiten schon auf hauptsächlich Kartoffeln beschränkt und musste das bei einer dieser Telefonistinnen loswerden, die dann anbot mich zu \'meiner Betreuerin\' weiterzuleiten.
ich wusste bis zu dem Zeitpunkt nichtmal dass ich so etwas wie eine Betreuerin auch noch bei der ma40 hätte!!!!!
die meinte dann ganz cool - mein Antrag sei abgelehnt worden weil die Kopie eines lichtbildausweises fehlen würde. noch immer.
wieso ich denn nicht benachrichtigt wurde, wenn das der fall gewesen sein sollte, wurde mit \'das sei nicht üblich\' beantwortet.
wieso ich nicht gleich zu ihr durchgestellt wurde: das wüsste sie auch nicht.
wie denn das sein könnte ich weiss doch was ich abgegeben habe, ich weiss doch dass ich eine Kopie machte, meine unterlagen durchsah und ein hakerl bei dem Dokument machte..ob sie es nicht verschlampt haben könnten.auf das meinte sie: da steht ihr wort gegen unseres, es wäre nicht da gewesen\'.
also brachte ich noch eine Kopie von meinem Ausweis nach und erhielt den bescheid ich würde ab Mai die Mindestsicherung zugesprochen bekommen. im schock rief ich wieder an und erklärte meiner Betreuerin dass das inakzeptabel sei, ich sässe auf 1000 euro schulden obwohl es ja wirklich nicht an meiner Mitwirkung gefehlt hätte.
ich könne Berufung einlegen.
das tat ich auch.
vorletzte Woche Antwort: nicht stattgegeben.
ich war fertig mit den nerven. woher das geld nehmen und zurückzahlen und wie nun weiter.
beim sozialministerium angerufen, nach Beratungsstellen geschaut.
beim sozialgricht den fall dargelegt.
keine chance.

Fazit: ich kann mir noch immer nicht ausdenken wie ich dem aus dem weg hätte gehen können. ich fühle dass das alles willkürlich und vielleicht sogar absichtlich so gemacht wird.
rechnet man mich mal 100 hat man 100.000 euro \'eingespart\'.

ich rechne nicht damit dass jemand noch irgendeinen weg wüsste wie ich zu meinem geld gelangen könnte..
ich hab keine 240 euro um Beschwerde einzulegen und schon gar nicht kann ich mir einen Rechtsanwalt leisten.
und wenn dann käme es nur zu einer Akten-review.das heisst sie hätten die Akten von der ma40 - natürlich mit dem fehlenden lichtbildausweis.
und nein, ich habe keine Rechtsschutzversicherung.

so, wieso ich das schreibe: ich hoffe ich kann dadurch vielleicht den ein oder anderen schützen, weitergeben und die wahrscheinlichkeit minimieren dass so etwas vorkommt.

auf sich bestehen und nicht so wie ich respektvoll sein, und denken dass die vielleicht wirklich wahnsinnig viel zu tun haben...das vielleicht wirklich alles so ist wie gesagt wird.

Antwort:
Ich glaube ihnen aufs Wort! Der ganze Bereich wird von Willkür, Gemeinheit und Unseriösität getragen!
(Rechtsschutz im Verwaltungsstrafverfahren
Zuerst an den UVS wenden und ev. danach an den VwGH über Verfahrenshilfe! )

Der weitere Schritt ist einen Vorlageantrag zu stellen, - sofort weil innerhalb 2 Wochen - bedeutet, dass die Sache dem unabhängigen Verwaltungssenat (uvs) vorzulegen ist!
(Haben sie den schon gestellt? Bzw.: Haben sie schon einen schriftlichen Bescheid bez. dieser Angelegenheit erhalten? Auf den Berufung eingebracht werden kann! - Wenn nicht Bescheid sofort verlangen!)
"Berufungsweg bei der Mindestsicherung und der Frage der Mietbeihilfe" (8.11.12)

Und ist die Kopie, die sie abgegeben haben - wie sie sagen - dort "absichtlich" verschwunden. So handelt es sich um Amtsmissbrauch! (Falls, dann drohen sie damit bzw. machen sie darauf aufmerksam!)
Deshalb auch gehen sie ev. der Sache "weiter" auf den Grund! Lassen sie das nicht auf sich beruhen!

Es ist einfach unerträglich wie genau dort - wo es Hilfe geben müsste - mit Menschen in Not umgegangen wird! Oftmals an Widerlichkeit nicht zu überbieten!
Nur mehr mit Begleitperson als Zeugen zu diesen Ämtern gehen!
siehe:
An alle Betroffene die sich die Mindestsicherung antun müssen! (19.10.11)

Es gibt noch eine Steigerung der Unerträglichkeit - nämlich, wenn man weiss, dass der Verantwortliche dafür Ex-Gewerkschaftschef und jetzige "SPÖ?"-"sozial?"-Minister Hundstorfer ist.
Der im Übrigen auf die Frage von Journalisten, "Warum es in diesem Bereich derartige regionale Unterschiede gibt" - ("also Willkür?"), antwortete: "Das wird sich schon einspielen"??

Mehr Infos siehe: Mindestsicherungs-Farce / Schweinerei!

Ev. besuchen sie im Notfall die Caritas. Einkaufsgutscheine; Miete, Strom ev. per Erlagschein; Ev. Bargeld. - ohne gewähr -

Es gibt wahrscheinlich nur eine Möglichkeit, dort wieder Anstand, ethische-moralische Werte etc. zu verankern!
Denen (Regierungsparteien - auch der seinerzeitigen ÖVP/FPÖ/BZÖ) bei Wahlen mit dem nassen Fetzen zuwinken! So darf es nicht mehr weitergehen!
>Wir brauchen schleunigst tatsächlich soziale-humanistische Partei-en!
Lasst sie uns wählen! Parteien gründen! Gründungen unterstützen!


4.08.13 um 1.48 Uhr von L. H. - "Bescheid - Berufung - Vorlagenantrag - VwGH"
hallo christian,

vwgh. ev. nachher - der uvs müsste da die nächste instanz sein, wobei es wichtig ist, dass dort das recht auf parteiengehör in anspruch genommen wird. - ein verfahren vor dem uvs ist kostenfrei. wenn ich mich richtig erinnere, wurde mir aber mal ein ablehnender bescheid von der ma40 gezeigt, wo auch etwas von kosten uvs stand. ich denke, dass schreiben die aus gründen der abschreckung hin!

Normalerweise stellt die MA 40 Bescheide aus, und dann kann dagegen beim UVS berufen werden. Sollte der seltene Fall vorhanden sein, dass die MA 40 eine Berufsvorentscheidung getroffen hat, dann müsste ein Vorlagenantrag gestellt werden.
(Rechtsschutz im Verwaltungsstrafverfahren)

Sollte die Entscheidung überhaupt noch nicht in Form eines rechtsgültigen Bescheides vorliegen, wäre ein Devolutionsantrag zu stellen.

es ist egal, wenn die berufung nicht perfekt ist beim uvs - da kann auch nachgereicht werden. (ganz im gegensatz zum höchstgericht, wo es ja ein neuerungsverbot gibt, sodass man dann nichts mehr nachreichen kann).
also im notfall -selbst wenn es handschriftlich ist - das via fax erledigen und zumindest sollten folgende daten vorhanden sein: , die behörde bei der man die berufung einbringt mit adresse und richtiger faxnummer, die kennzahl des bescheids gegen den man beruft, das man in offener frist beruft, das datum an dem man beruft und die eigenhändige unterschrift sowie die eigenen kontaktdaten sprich namen und adresse .

D.h. entscheidend ist zu klären, von wem der letzte bescheid kam -MA 40 oder bereits UVS - und dass man sich die fristen genau anschaut und schnell reagiert!!! - Denn wenn die Frist versäumt wurde, dann ist die Sache gegessen!!! Anbei auch Musterberufungen und Infos, die ich im Netz gefunden habe.

>Wiener Mindestsicherung Antragstellung
Bzgl. Bearbeitungsdauer siehe ppt: Im Notfall sollte ein Antrag in 5 Werktagen bearbeitet sein, ansonsten 20 Werktage!!!

MUSTERBEISPIELE
Bescheid – S. 7 / Berufung – S. 8 / Vorlageantrag – S. 10 /Devolutionsantrag – S. 11
Herzliche Grüße H

Anmerkung: Zuerst Bescheid schriftlich verlangen!
Ev. nach 6 Monate Devolutionsantrag / RA: Dr. Pochieser
Auch für SozialhilfebezieherInnen gilt wie für AMS-KlientInnen: Jede mündliche Entscheidung sollte man sich bescheiden lassen. Dazu gilt die 3-Tagesfrist! Über jede Zuerkennung einer Leistung sollte man sich ebenso einen Bescheid ausstellen lassen. Dies ist bei jeder Vorsprache (normalerweise monatlich) möglich. Wenn der Bescheid binnen 6 Monaten nicht erstellt wird, ist mit Hilfe des RA beim unabhängigen Verwaltungssenat ein Devolutionsantrag zu stellen. Die dabei anfallenden Kosten werden im Amtshaftungsweg geltend gemacht.

In der Berufung gegen den Abzug des Fahrtkostenzuschusses wird vom/von der Sozialhilfebezieher/In argumentiert, dass es sich bei dieser Leistung um eine Mehraufwandsentschädigung handelt, wobei der individuelle Bedarf über den zuerkannten und ausbezahlten Sozialhilfebetrag hinausgeht.

Wenn man gegen einen Bescheid des Sozialamts berufen will, sollte man sich die Einschreibgebühr sparen: Die Berufung kopieren, das Original bei der Einreichstelle des Sozialamtes abgeben und auf der Kopie bestätigen lassen, dass das Original eingereicht wurde. So kann man sichergehen, dass Berufungen nicht "auf der Post verloren gehen" und spart Gebühren.

4.08.13 um 0.27 Uhr von L. H. - "Mein Rat"
Kommunikationsprobleme AMS/MA40: Mein Rat ist, dass man sich die Abgabe von Dokumentenkopien, immer schriftlich bestätigen lassen sollte!!! Also mit PC Text schreiben, wo aufgezählt wird, welche Kopien abgegeben werden. In zweifacher Ausfertigung und mit Unterschriften- und Stempelfeld für das jeweilige Amt. (AMS, Krankenkasse, Sozialamt, Jugendamt etc....). Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.!!!Außerdem kann man ein Mail schreiben nachfolgend, wo man sich informiert, wie weit denn die Bearbeitung schon ist und ob noch etwas fehle. (Mails immer in CC auch an vertrauenswürdige Freunde als Beweis). Bei Verzögerungen schriftlich (Fax, Mail, EInschreiben), darauf hinweisen, dass eine schnellstmögliche Bearbeitung dringend nötig ist, weil sonst Mietrückstände, Mahnkosten entstehen und man kein Geld mehr zum Einkaufen der notwendigsten Nahrungsmittel hat. Falls das länger dauert, schärferer Hinweis auf die Möglichkeit, dass ein Schaden eintritt und man in in der physisch!
en und psychischen Gesundheit gefährdet ist. Bzgl. einer weiterführenden Klage bei den Höchstgerichten würde ich diese unbedingt einbringen und gleich mit dem Antrag Verfahrenshilfe beantragen!!!

Holen Sie sich Unterstützung von der Solidaritätsgruppe Schottegasse! Unbedingt darauf achten, dass Sie keine Fristen versäumen!!!

Kurzfristige Hilfe Essen in Wien: (Wohnen / Essen / Kleider)
Kleidung: Carla; Energie: Mit Wienenergie reden, um Stundung zu bekommen; eventuell bei Pfarren um Unterstützung fragen - habe schon gehört, dass z.B Pfarrer Faber von der Dompfarre St. Stephan ab und an unterstützt - falls das für Sie ein Option ist.

Kurzfristige Möglichkeiten zu Geld zu kommen: Plasmaspenden, Proband (Anschlag AKH), Pfandleihe (Sportgeräte, Musikinstrumente, Schmuck etc.), Diverses verkaufen - was möglich ist; Aushilfstätigkeiten bei unijobs.at

4.08.13 um 14.23 Uhr von J. - "(Über-)Lebens-Information"
Hi Christan !
Vielen Dank für die Abhandlung eines wichtigen Themas !
Bisweilen unterschätzt, gehört diese Information zum "(Über-)Leben "ca ... AMS"".
Ich unterstreiche Deine Worte:
"Der ganze Bereich wird von Willkür, Gemeinheit und Unseriösität getragen!"
Schöne Zusammenfassung !
Liebe Grüße,
Joe

(weiter zu - "Mindestsicherungsbezieher-Probleme" 1.08.13)


3.08.13 um 17.58 Uhr von M. S. - "Kompliment zu SoNed"


Hallo Herr Moser!

Habe mal für mich folgendes gemacht.
Kopierte den vollständigen Text der Forum/Gästebuchseite 258 nach MS Word.
Das ergeben ca. 30 Seiten im DIN A4 Format.
Multipliziere ich 30 mit mittlerweile 258 Forumsseiten komme ich auf sagenhafte 7740 DIN A4 Seiten!!!
Stellen Sie sich vor, es würde sich ein Verlag bereit erklären und das in Buchform zu bringen. Das wären dann so in etwa 52 Bücher zu je 150 Seiten!!!
HERR MOSER!!! Ist Ihnen eigentlich bewußt, was Sie da vor Jahren losgetreten haben? Noch immer unermüdlich machen?

DANKE!!! VERGELTSGOTT!!! DANKE!!!

Meiner Meinung nach verdienen Sie die Bezeichnung Sozialarbeiter eher, als manche die das auf der Uni oder FH studiert haben!!! MS

Antwort:
Ja mir ist bewusst, dass SoNed eine einzigartige Geschichte ist!
Wenn ich mich mal durchringe ein Buch zu gestalten, dann hätte dieses hauptsächlich Texte aus Aufklärung/Bewusstseinsbildung und/oder auch Philosophie zum Inhalt! - Vielleicht stelle ich mal Texte für ein Buch zusammen! Das wäre es wert bzw. halte ich mir für die Zukunft diese Option offen! "Ev.?"
Danke fürs Kompliment!


2.08.13 um 8.06 Uhr von L. H. - "Viele Arbeitslose wegen Verdrängungskampfes"


("Krise ist hausgemacht")
Josef Muchitsch -Baugewerkschaft: "irrsinnigen Verdrängungswettbewerb" auf dem Bausektor. Immer mehr Auftraggeber würden sich billiger ausländischer Arbeitskräfte bedienen - "insofern ist die Krise hausgemacht",

("Immer mehr Arbeitskräfte strömen auf den heimischen Jobmarkt")
Thomas Berger, Salzburger Landesgeschäftsführer der Gewerkschaft Vida, beobachtet ein "enormes Arbeitskräftepotenzial" im Tourismus. Sprich: Immer mehr Arbeitskräfte - vor allem aus den osteuropäischen EU-Mitgliedsstaaten - strömen auf den heimischen Jobmarkt.

("Stichwort Anhebung der Pensionsgrenze")
"Es sind aber natürlich auch mehr Einheimische am Arbeitsmarkt. Stichwort: Wir müssen alle länger arbeiten."

("Anstieg der Deppenkurse führt zu niedriger Arbeitslosenquote")
Einen neuerlich starken Anstieg gab es auch im Industrie-Bundesland Oberösterreich. Sehr groß sind die Unterschiede allerdings nicht. Wien weist zwar nur ein Plus von 10,1 Prozent aus. Gleichzeitig gibt es in der Bundeshauptstadt aber deutlich mehr Schulungen (plus 17,7 Prozent). Und diese scheinen in der offiziellen Arbeitslosenquote nicht auf. minis

Viele Arbeitslose wegen Verdrängungskampfes (derStandard)

Anmerkung:
Aber nach wie vor gibts individuelle Schuldzuweisungen - werden Arbeitslose zum Feindbild erklärt, um "Viele" durch AMS und den Zwangsmassnahmen/Deppen-, Mobbingkurse ohne Gewissensbisse einem Psychoterror auszusetzen!
Als Methode um die Betroffenen in die Armut / Niedriglohnsektor zu drängen/zwingen!
"Inkompetente, rücksichtslose, menschenverachtende Arbeitsmarktpolitik?"

1.08.13 um 13.29 Uhr von L. - "Sperre ohne Stellenangebot?"
"Auf Grund erhöter Einsprüche ist zz leider auf eine mehrwöchige Antwort zu warten"


Hallo, am 16.07 bekam meine freundin eine sperre, aufgrund eines nicht bewerbens auf einen stelle die mit brief gekommen sein sollte. wir haben alle stellenangebote vom ams kontaktiert, aber diese war nicht dabei. also wir haben desen brief nie bekommen.

haben dann einspruch eingelegt, und heute antwort erhalten, das es weitergeleitet wurde zur landesstelle, und auf grund erhöter einsprüche zz leider auf eine mehrwöchige antwort zu warten wäre.

meine frage nun, wann muss ich hier klage einreichen? nach dem ergebniss des einspruches?

noch eine frage, meiner freundin wurde ja das geld gesperrt, und in diesem brief steht, wenn man während dieser zeit einer beschäftigung nachgeht, kann teilweise oder ganz abgesehen werden von der sperre paragraf weis ich grad nicht.

sie hat eine probewoche zum machen, die wurde mit ams vereinbart auf den 29.07, dann rief die arbeitgeberin an und meinte sie müssen das auf den 6.05 verschieben... die sperre endet mit 5.08, interpretiere ich zu viel oder wirkt das komisch?

Antwort: "AMS-Stellenangebot muss - für Sperre - eingeschrieben gesendet werden!"
Wenn der AMS-Brief nicht eingeschrieben gesendet wurde - Deswegen nicht ankam oder ev. gar nicht gesendet wurde - darf es zu keiner Sperre kommen - Diese Sperre ist rechtswidrig!!
VwGH-Der Brief muss zugestellt werden! / VwGH-Rechtssatz (28.10.09)

Auch wenn es ärgerlich ist, dass die Berufungsbearbeitung länger dauert, weil es vermehrt zu Berufungen kommt, so ist ihre Information ein Hinweis auf den Erfolg von SoNed / Arbeitsloseninitiativen! Schön dass sich immer mehr Betroffene mit dem Rechtsweg wehren!

Folgende Vorgangsweise ist angesagt/erforderlich!

Sie verlangen eigeschrieben den schriftlichen Sperr-Bescheid, auf den ist dann erst auch eine Berufung möglich!
Wenn der Bescheid nicht innerhalb eines Monats kommt, so muss das Geld überwiesen werden!
Ein späterer Widerruf und eine spätere Rückforderung werden dadurch zwar nicht ausgeschlossen, aber sollte die Berufung später negativ ausfallen, so ist unbedingt der Gang zum VwGH angesagt - ev. über Verfahrenshilfe!

Bezugs-Einstellung unverzüglich mitteilen - mit Muster für eine Zahlungsaufforderung (ohne Gewähr)

Ps.: Eine solche Sperre wurde vor kurzem durch einen Berufungsvorentscheid aufgehoben! (War im Anhang, den ich jetzt veröffentlichte ersichtlich)

>Ex. AMS-Berater packt aus! -
Wenn'st einen Kunden nicht magst, mach' mit ihm brieflich einen Termin aus. Aber den Brief schickst nie ab. Und schon hat er ein Kontrollversäumnis, riskiert also eine Sperre des Arbeitslosengeldes. Diesen Tip hab' ich gleich am Anfang meiner Beratertätigkeit bekommen", packt M. Tf. aus.(2.11.2007)<


1.08.13 um 8.30 Uhr von T. - "Mindestsicherungsbezieher-Probleme"


Guten Tag Hr. Moser,

Wieder einmal wende ich mich an Sie in der Hoffnung kompetente Antwort zu erhalten.

Ein Bekannter (Mindestsicherungsbezieher) wurde vor einer Woche vom Arzt ins AKH eingewiesen, da er gesundheitlich sehr schwach war.
Nur mehr 42 Kilo schwer, die Knie schwer bedient, etc. - Das Ende des Aufenthaltes ist \"auf Weiteres\" angesetzt.
Nun frug er mich beim Besuch, was er denn tun soll, da er am 15.08. bei der MA 40 einen Termin hat.
Ich meinte, es würde genügen, dort anzurufen - wenn es um die Krankenstandsbestätigung geht, werde ich sie persönlich abgeben - und damit sollte das fürs AMS auch genügen.
War mir aber nicht ganz sicher...

Weiters hat er ein Problem bezüglich der Wohnbeihilfe.
Die Miete beträgt ca. ? 580.-, und das Magistrat bewilligte keine Beihilfe, obwohl er außer dieser BMS keine Einkünfte hat.
Ich riet ihm, den üblichen Weg mit Bescheid/Berufung usw. einzuschlagen.

Im Vorraus bedanke ich mich für Ihre Antwort und hoffe dadurch zumindest ein wenig geholfen zu haben.
Gruß T

Antwort:
Er soll sich vom Krankenhaus/Arzt bestätigen lassen, dass er stationär aufgenommen wurde. Falls er am 15.08. schon draussen ist, dann ev. Krankmeldung hinschicken - falls - oder sie bringen diese zum MA 40

Hat er schon einen Wohnbeihilfe-Antrag bei der (MA 50) eingebracht?
Richtig, falls, den Ablehnungs-Bescheid dann berufen.

MINDESTSICHERUNGSVEFAHREN Grundlagen nach dem AVG

Wieso sollte er keine Wohnbeihilfe bekommen? (ohne Gewähr)

1.08.13 um 20.52 Uhr von L. H. - "Ruhen des Anspruches während eines Krankenhausaufenthaltes in Wien"
01-08: Zu Mindestsicherung bei Krankheit: Also bei der Mindestsicherung
gibts ja jede Menge Verschlechterungen zur ehemaligen Sozialhilfe resp. der Richtsatzergänzung!
Es kommt zu einem Ruhen des Anspruches während eines Krankenhausaufenthaltes in Wien! Nur der Wohnbedarf (Euro 194,--) und ein Taschengeld, das aber in der Höhe nicht definiert ist , wird zugestanden, siehe § 17 Ruhen von Ansprüchen. (Landesgesetzblatt für Wien)

Dass das Ruhen der Ansprüche aber eine grundsätzliche Problematik ist, wird auch durch die Anfrage an den Sozialminister klar, die ich im Internet gefunden habe:
Wobei man das öfter nutzen sollte, auf diesem Wege eine Anfrage an Hundsdorfer zu richten!!!
Antwort Hundstorfer:
>Grundsätzlich werden in der Zeit, in der die mindestsichernde Leistung während eines längeren Krankenhausaufenthaltes „ruht“, neben dem Taschengeld auch der Wohnkostenanteil sowie eine allfällig gewährte Mietbeihilfe weiter ausgezahlt, .....<

Für alle die das interessiert, die diesbezüglichen Regelungen in der Stmk:
>Bei der Wohnbeihilfe kann folgendes passiert sein: Die Wohnung gehört nicht zu den Wohnungen, für die man Wohnbeihilfe beziehen kann - siehe Homepage MA 50 Wohnbeihilfe, wo steht, für welche Wohnungen man überhaupt eine Förderung bekommt! Oder es bestand in den letzten 10 Jahren keine zumindest einjährig durchgehende Erwerbstätigkeit mit einer bestimmten Einkommenshöhe die jetzt glaube ich ca. in der Höhe der Mindestpension ist - also man kann auch zu wenig verdienen, sodass man keine Wohnbeihilfe bekommt. In dem Fall könnte (nicht müsste - weil der Wohnanteil laut Gesetz alles abdeckt:) - die MA 40 noch einen Teil übernehmen. Grundsätzlich ist die Wohnung aber viel zu teuer, das ist für einen Menschen in einer prekären Lebenssituation nicht zu schaffen, wenn man davon ausgeht, dass die Wohnkosten höchstens 25 - max. 30% des Einkommens ausmachen sollen, damit man einigermaßen menschenwürdig leben kann. Daher unbedingt schauen, ob die Miethöhe passt - mal beim Wiener Wohns!
ervice nachfragen!


31.07.13 um 11.50 Uhr von E. Z*. - "Vom AMS selbst abgewiesen - zu alt!!! - einfach zum Nachdenken"


Sehr geehrter Herr Moser,
liebe Leidensgenossen/Innen.

Vorerst lassen Sie mich bitte Ihnen danken für Ihr Engagement, diese so wertvolle Internetseite zu gestalten, deren Wert meines Erachtens gar nicht hoch genug eingeschätzt werden kann!

Nun zu meiner Geschichte:

Vor ca. sieben Jahren entnahm ich den Printmedien, dass bei AMS österreichweit in etwa 300 (dreihundert) Planstellen nicht besetzt wären.
Mit meinem Bewerbungsordner sprang ich unverzüglich in die Schnellbahn, und fuhr zu meiner damaligen Betreuerin Frau L. vom AMS M.
Verwundert sah sie mich an, weil ich ja keinen Meldetermin hatte. Da legte ich meine Bewerbung vor, worauf sie lachte und sagte (ich zitiere wörtlich):
Herr Z., machen´s keine Witze, dafür sind Sie doch viel zu alt!!!
Ich entgegnete: "Würden Sie mir das bitte schriftlich geben, damit ich das meinem Pensionsantrag beilegen kann?".
Mein Ansinnen führte zu einer leichten Stimmungstrübung ihrerseits.

Bedenkt man/frau, dass dieser Vorfall 7 Jahre zurückliegt, ich damals 45 war und somit jetzt 52 Jahre alt bin, sind meine Chancen am Arbeitsmarkt nicht gestiegen.
Frau L. ist zwischenzeitlich in Frühpension gegangen.
Die Geschichte erzähle ich gerne auf den sogenannten Deppenkursen, einfach zum Nachdenken.
mfg
E.Z.
P.S.: Gerne dürfen Sie mich - auch auszugsweise - zitieren.
"Lerne leiden ohne zu klagen"
"Verklage ohne zu leiden"
"Numquam retro" widerl

(Rückfrage bez. Veröffentlichung)

31.07.13 um 12.10 Uhr von E. Z*. - "Hab lange Zeit geglaubt, ich sehe was falsch und bin der "Einzige" der so empfindet."
Hallo Herr Moser,
ja selbstverständlich okay. Ich danke Ihnen. Hab lange Zeit geglaubt, ich sehe was falsch und bin der "Einzige" der so empfindet. Ihre Seite hat mir die Augen geöffnet!
Erschütternd einerseits die Schicksale, aber auch zum Kraft schöpfen, wenn trotz aller Widrigkeiten Menschen Menschen helfen. Schönen Tag E.Z.


31.07.13 um 11.29 Uhr von L. H. - "BRD-Studie deckt die Annahmen/Grundlagen/"Erkenntnisse", die die neoliberale, menschenverachtende Arbeitsmarktpolitik legitimieren sollen, als Unsinn/ Vorurteile /"Lügen" auf!"

>"Gerichtsentscheidung: Jobcenter darf Hartz-IV-Rebellin rauswerfen"


Studie zu zehn Jahren Hartz-IV-Politik
Bürger auf Bewährung. Soziologen aus Jena untersuchen die Folgen der Arbeitsmarktpolitik. Sie widerlegen das Vorurteil, dass Jobsuchende in Resignation abgleiten. (30.07.13)

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Gerichtsentscheidung: Jobcenter darf Hartz-IV-Rebellin rauswerfen
Eine Jobcenter-Mitarbeiterin weigerte sich, gegen Langzeitarbeitlose hart vorzugehen und wurde suspendiert. Der Einspruch der Hamburgerin half nichts: Die sogenannte Hartz-IV-Rebellin unterlag jetzt vor Gericht.

L. H. - Ist sehr traurig - allerdings bin ich nicht überrascht, weil Zivilcourage und Humanität eben nicht erwünscht ist. Lg H. (30.07.13)

Anmerkung:
"Auch wenn das zu erwarten war, weil an sämtlichen gesellschafts-gestaltenden Hebeln gehirngewaschene neoliberale Karrieristen platziert wurden, so soll uns dies nicht entmutigen, sondern umso mehr anspornen für eine gerechte, soziale-solidarische von Menschlichkeit getragene Gesellschaft zu kämpfen.
Wird dadurch doch sichtbar wie weit weg wir uns davon befinden und wie nötig ein solcher Kampf für uns / für unsere Kinder / für die Zukunft ist!"

31.07.13 um 12.54 Uhr von L. H. - Kommentar Hartz-IV-Aktivistin
Die falsche Konsequenz Die ehemalige Arbeitsvermittlerin Inge Hannemann hat Mut gezeigt. Sie ist zur Symbolfigur geworden, doch ihr Kampf scheint leider fast aussichtslos.
Nicht nur die „Kunden“ des Jobcenters haben es schwer, Inge Hannemann hat den Frust der Berater klargemacht.

Anmerkung: "Nicht aussichtslos sondern der Anfang!"
"Die Menschen einer Gesellschaft müssen sich über Demokratie getragen von Menschenrechte und Ethik klar werden.
In dem notwendigen Kampf für tatsächliche Demokratie, gibt es die Kapitulation/Bezeichnung "aussichtslos" nicht!
Eher ist Frau Hannemanns Beitrag zum Kampf der Anfang!

Hier wird "in der Entwicklung" eine Gesellschaft versklavt! Wer will in so einer Gesellschaft leben?"

28.08.13 - Untersuchung zur Lebensgestaltung von Arbeitslosen
ERFAHRUNGSHORIZONTE BEI TÄTIGKEITEN ERWERBSARBEITSLOSER UNTER EINSCHLUSS VON MUßE
Im Rahmen dieser Diplomarbeit wurde eine qualitative Untersuchung zur
Lebensgestaltung von Arbeitslosen durchgeführt. Maria Hintersteiner


31.07.13 um 10.01 Uhr von Ho*. - "Wovon lebt man während einer AMS Bezugssperre"


Hallo liebes Team,

nachdem im über dreißig Jahre für die unseriösesten Branchen meinen Allerwertesten hingehalten, ist es wieder mal so weit, der Gang zum AMS steht an. Ein ungern´gesehener Gast bin ich ja.

hab nun endgültig keine Lust mehr, stundenlang für einen Hungerlohn zu pendeln, wo es mir doch dank ersparter Fahrkarte und niedrigeren Verpflegungskosten auch in der Notstandshilfe verglichen da noch besser geht.

Ich bin eigentlich routiniert im Umgang mit dem AMS, aber das Damoklesschwert einer Sperre schwebt immer, wir wissen es ja. Nun konkret zu meiner Frage:

\"Im Falle einer AMS Bezugssperre, was passiert da, wovon lebt meinereins dann ?\"

Sechs Wochen sind lange, wenn man ohnehin von der Stütze lebt, soll ich verhungern und erfrieren ? Hilft etwa das Sozialamt mit Gutscheinen aus, oder sehe ich hier gar eine Gesetzeslücke ?

Hat doch selbst jeder Schwerverbrecher Anspruch auf Unterkunft, und drei Mahlzeiten täglich, aber der scheinbar unwillige Arbeitslose ?

Besten Dank ! (30.07.13)

Antwort: "Faschistoides, neoliberales, menschenverachtendes Österreich!"
"Den "unschuldigen" Arbeitslosen für die es keine Arbeit gibt, werden freie Arbeitsstellen, über "moderne Sklaverei/Verleihfirmen" oder Zwangsmassnahmen, an denen sich die BetreiberInnen dumm und deppert verdienen, vorgegaukelt.
Über diese "Betriebe" wird dann Arbeitsunwilligkeit konstruiert, weshalb es auch vom "Sozialamt", auch bei "rechtswidriger" Bezugssperre, keine Hilfe gibt!
AMS und Sozialamt liegen in einer "Hand" - In der von Hundstorfer obendrein Ex-Gewerkschaftschef und aus der "SPÖ?"!
Hier wird die kranke neoliberale Ideologie effizient verwirklicht!
>"Es bleibt den Betroffenen überlassen, ob sie, nach (ev. rechtswidriger) Bezugssperre, betteln gehen - obdachlos und/oder verhungern werden - kriminell werden - oder sich umbringen!"<
Interessiert doch die emotional unintelligenten PolitikerInnen von ÖVP und "SPÖ?" ("etc.") - die eine Politik der eigenen und der Interessen ihres Klientels umsetzen - wie deren HandlangerInnen/Blockwarts nicht!
Solange es den regierenden Parteien über Lügen und "Betrug"/Statistikfälschung gelingt einen gewissen Prozentanteil der Bevölkerung ein Feindbild zu suggerieren, wird es diese menschenverachtende Politik geben!
Deshalb sollen sich Betroffene an der gesellschaftlichen Aufklärung beteiligen, damit dieser prozentuale Anteil bei Wahlen nicht mehr die Grössenordnung bekommt, um in einer Regierungsbeteiligung ungehindert solche Schweinereien umsetzen lassen zu können!

>Wir brauchen schleunigst tatsächlich soziale-humanistische Partei-en!
Lasst sie uns wählen! Parteien gründen! Gründungen unterstützen!


Als Möglichkeit bleibt ev. die Caritas. Einkaufsgutscheine; Miete, Strom ev. per Erlagschein; Ev. Bargeld. - ohne gewähr - Vorsicht bez. Feindbild!

Ev. trotzdem um einmalige Hilfe beim Sozialamt ansuchen - erst recht wenn ev. nachgewiesen werden kann, dass es sich um eine rechtswidrige Sperre handelt!
Vielleicht geraten sie an einen "menschenfreundlichen" SachbearbeiterIn! Es gibt regionale Unterschiede - auch der Willkür - weil u.a. Ländersache!
Ich schreibe das auch deswegen, weil ich nicht will, dass aufgrund meiner Zeilen Vorhaben nicht umgesetzt werden!
Ich bin ausserdem der Meinung, dass, sollte Menschen in Not wirklich nicht geholfen werden, die betroffenen MitarbeiterInnen den Druck spüren sollen, der ausgelöst wird, suchen Menschen um Hilfe an bzw. konfrontieren sie die Behörden-MitarbeiterInnen mit der behördlich verursachten Not!

Ps.: "Die Bezugssperren, ob ("rechtswidrig") umgesetzt oder nur permanent als Drohung über/in den Köpfen schwebend, sollen Angst machen, sollen disziplinieren, Courage / Mündigkeit / Kritik verhindern, zum Kriechen erziehen / Persönlichkeit, Rückgrat brechen. etc.
Das soll bzw. ist (u.a.) das Ergebnis dieser ständigen (auch rechtswidrigen) Sanktions-gefahr!
Die betroffenen österreichischen StaatsbürgerInnen sollen sich ohne Mux in den Niedriglohnsektor / "Armut" drängen/zwingen - sich ausbeuten - lassen!"
Und dies gelingt ausgezeichnet!
Egal wieviele Menschen tatsächlich mit Bezugssperre / Versicherungsleistungssperre "auch rechtswidrig" sanktioniert werden, die Angst davor ist das Mittel um das neoliberale Kalkül erfolgreich durchzusetzen!"

(AMS-Geld-Sperre: Einspruch lohnt sich!
"
OÖ: 70 von 186 Sperren werden rechtswidrig verhängt!" (4.01.11)

Um zu verstehen empfehle ich folgende Artikel:
>AMS, Sozialamt, Pensionsversicherungsanstalt, Krankenkasse werden miteinander verknüpft, um die Menschen in unschuldiger Not, wie Tiere bis ins letzte Eck zu hetzen und ihnen (auch rechtswidrig) die Existenzsicherung zu entziehen!
Als I-dipferl agiert die Justiz politisch angehaucht und deckt die (auch verbrecherischen) Handlungen der Behörden! - aus:
"Amoklauf oft eine "berechtigte" Selbstjustiz?" (1.08.11)

Arbeitsmarktpolitik: "Warum Inkompetenz, Demütigung, Menschen-, Gesellschaftsschädigung?" (3.03.12)


30.07.13 um 9.53 Uhr von J. - "Rechtswidrige Sperre wurde durch Berufungsvorentscheid aufgehoben"

"AMS-Stellenangebot muss - für Sperre - eingeschrieben zugestellt werden!"


Amtsdeutsch: Was bedeutet \"Bescheid wird zur Gänze behoben\" ?

Hi Christian,
ich erhielt eine \"BERUFUNGSVORENTSCHEIDUNG\".
Darin steht:
\"Gemäß §64a Abs. 1 (AVG) ... , wird aufgrund Ihrer Berufung der nachfolgend angeführte Bescheid im Sinne Ihres Berufungsbegehrens behoben.
...
Das Ermittlungsverfahren hat ergeben:
Der Bescheid vom xx.xx.2013 wird zur Gänze behoben.
Es war daher spruchgemäß zu entscheiden\"

Das Wort \"behoben\" befindet sich nicht in meinem Sprachschatz, auch nach der Lektüre des entsprechenden Paragraphen erschließt sich mir der Sinn des Wortes \"behoben\" nicht.

Da hier eine zweiwöchige Frist erwähnt wird (Vorlageantrag), möchte ich fragen, um das Ganze im Klartext zu verstehen:
Ist dieser Bescheid* nun aufgehoben, sprich als Null und Nichtig zu betrachten ?
Kann ich die Angelegenheit damit ruhen lassen, oder handelt es sich bei dieser Formulierung um etwas Nachteiliges für mich?

*Es geht um eine Sperre der Notstandshilfe.

Vielen, lieben Dank im Voraus für Deine Antwort !
Liebe Grüße,
J.
P.S.: Bitte anonym veröffentlichen !

Wegen gegebenen Anlass am 1.08.13 veröffentlicht:
Betreff: EINSPRUCH gegen den Bescheid vom *.7.13
Begründung:
Ich erhielt Ihren Bescheid vom *.7.2013, ohne weitere Kennzeichnung als ******** inhaltlich korreliert es mit der Niederschrift: GZ: *********** vom **.6.13 / ***Uhr.

Weder habe ich, noch konnte ich jemals die Arbeitsaufnahme bei der mir zugewiesenen Tätigkeit vereiteln bzw. verweigern, da ich uninformiert war.
Es ist allgemein bekannt in Österreich, daß es sogar zu falscher, verspäteter Zustellung im Postwesen kommt. Manchmal lässt das System aus und ein Brief wird vielleicht ein paar Jahre später wiedergefunden. Das ist eine Tatsache.
Ebenso ist es eine Tatsache, daß mir das passiert ist.
Es ist mir das erste und einzige Mal passiert !

ZITAT: „Gründe für eine Nachsicht der Rechtsfolgen liegen nicht vor...“ ist unwahr, nachdem ich am **.6. meine Gründe darlegte.
Es war daher NICHT spruchgemäß zu entscheiden, da das österreichische Postwesen nicht zu 100% fehlerfrei öffentlich bekannt ist.

Ich ersuche Sie auch, kritisch zu bedenken, daß sogar so ein fast perfektes System, wie die Post, nicht einmal als juristische Annahme, zu 100% funktioniert und Ihre Gründe für eine Nachsicht nochmals zu überdenken, da es sich um ein einmaliges Ereignis handelt, das ich weder herbeigewunschen habe, noch daß ich dafür verantwortlich gemacht werden könnte.

Antwort:
Gratuliere deine Berufung war erfolgreich bzw. die Sperre wurde durch Berufungsvorentscheid aufgehoben!
>die Behörde kann eine Berufung durch Berufungsvorentscheidung erledigen. (Berufungsvorentscheid)


29.07.13 um 17.18 Uhr von B. - "Rechtswidrige Kürzung der Mindestsicherung"


Sehr geehrter Herr Moser,
Ich habe heute einen bescheid über eine 25% kürzung des ma 40 bekommen da ich bei step2job mit der von ihnen empfohlenen unterschrift (in hinblick auf den auf mich ausgeübten druck... etc.) unterschrieben habe. jetzt würde ich gern wissen wie ich die berufung bei der ma 40 abwickeln soll. ich hoffe sie können mir weiterhelfen und gegebenen falls zu einen muster des schreibens verhelfen.
bin für tips und ratschläge was man alles beachten muss (aufschiebende wirkung?) sehr dankbar.
hoffe auf baldige antwort.
hochachtungsvoll B.
auf baldige antwort

Antwort:
sofort schriftlichen bescheid verlangen und auf den dann Berufung einlegen.
diesen spruch sollte man anstatt der unterschrift reinschreiben - trotz teilnahme
haben sie nur die unterschrift verweigert oder auch die teilnahme?
wichtig, wegen der berufungsbegründung! ?
es wird auch drauf ankommen ob bei der mindestsicherung das AlVG angewendet
wird - oder ob mindestsicherungsbezieher gar keine rechte mehr haben. / überhaupt der letzte dreck sind bzw. so behandelt werden!

wichtig auch
haben sie die inhalte in erfahrung gebracht
handelt es sich noch immer um eine aufsuchende vermittlung?
wenn ja - muss nach AlVG die teilnahme freiwillig sein.
Aufsuchende Vermittlung nur freiwillige teilnahme (ob auch bei der
mindestsicherung - bin nicht sicher und wird sich herausstellen - ev. bis zum VwGH gehen mit verfahrenshilfe)

(ZU "step2job" siehe Antwort zu "Ich komm mir ein wenig entmündigt vor und bin echt am Verzweifeln")

29.07.13 um 15.50 Uhr von B. - "brauche erst gar nicht mehr kommen, weil ich die Unterschrift verweigert habe"
ich habe die unterschrift verweigert und man sagte mir ich brauche dann erst gar nicht mehr kommen und mich in der woche noch beim ams melden.
dies tat ich auch, da ich in der selben woche einen neuen antrag auf notstandshilfe abgeben musste.
am ams selbst wurde mir nichts zur maßnahme, kürzung etc. gesagt.
mit dem AlVG bei mindestsicherung kenn ich mich gar nicht aus leider.
ich weiß leider auch nicht was sie mit aufsuchende vermittlung meinen, es handelt sich um eine maßnahme des ams und der ma40 mit dem namen step2job.
was ist ein berufungsantrag und woher bekomme ich diesen?
laut meine informationen ist die berufung ein formloses schreiben, berufungsantrag lese ich heute zum 2mal und kann nichts damit anfangen.
leider ist es für mich sehr schwer einen überblick über das recht zu haben wenn alles so verworen ist und ich nicht mal weiß (wegen mindestsicherung) ob ich irgendwelche rechte besitze.

es tut mir aufrichtig leid herr moser sollte ich ihnen zu viele umstände machen. (auch wegen meiner rechtschreibung)
bin im moment etwas sehr durch den wind deswegen und freue mich über jegliche information und hilfe die ich bekomme.

hochachtungsvoll B.

Antwort:
passt! - so wie sie schreiben haben nicht sie verweigert, sondern sie wurden nicht genommen, weil sie die unterschrift verweigert haben.
aus diesem grund darf es keine sperre bzw. kürzung geben. es handelt sich um eine rechtswidrige kürzung der mindestsicherung.

verlangen sie die kürzung per schriftlichen bescheid - dies muss die behörde machen.
entweder sie gehen mit einer begleitperson zur behörde - oder sie setzen ein schreiben auf und verlangen den bescheid (unbedingt eingeschrieben aufgeben)
tun sie das - die kürzung ist rechtswidrig - sie dürfen die unterschrift verweigern - der text anstatt der unterschrift kommt von einem rechtsanwalt.
auf die beschwerde legen sie berufung ein

berufungsgrund:
>"ich habe die kurs-teilnahme nicht verweigert, sondern wurde nicht zur teilnahme zugelassen, weil ich die unterschrift verweigert habe bzw. den folgenden text anstatt der vertrags-unterschrift abgegeben habe."
"In Hinblick auf den auf mich ausgeübten Druck, der in der Ankündigung, das Arbeitslosengeld/Notstandshilfe als existenzerhaltendes Grundgehalt zu streichen, besteht, leiste ich, ohne den vorliegenden Inhalt in Frage stellen zu können, keine Unterschrift."
ausserdem handelt es sich laut AMS-Seite um eine freiwillige teilnahme
Eindeutiger Hinweis auf AMS-Seite zu step2job`s
Aufsuchender Ansatz
Mit diesem Beratungsansatz wird sichergestellt, dass in jeder Phase der Betreuung die Wahrung der Privatsphäre und Freiwilligkeit der Kunden/innen sichergestellt ist<

sollte die berufung negativ ausfallen ist der gang zum VwGH ev. über verfahrenshilfe der nächste schritt.

nochmals: die kürzung ist rechtswidrig -
ich gehe davon aus, dass auch bei der mindestsicherung das AlVG zur anwendung kommt? bzw. sie das recht haben die unterschrift zu verweigern!

>Eine Unterschriftsverweigerung wie auch immer (sei es am AMS, BBRZ etc.) kann in KEINEM Fall eine Bezugssperre irgendwelcher Art nach sich ziehen!!!!!!!!!!
Verifiziert von RA. Bo. unter:
Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!<

Ohne Gewähr
alles gute!

29.07.13 um 19.27 Uhr von B. - "Vielen Dank, fühle mich dadurch nicht so allein"
vielen vielen danke Herr Moser,
ich werde die Berufung niederschreiben. ich schätze mit berufungsantrag ist die normale Berufung gemeind.
werde, sofern zeit und nerven vorhanden, meine erkenntnisse natürlich teilen.
ich möchte ihnen nochmal herzlich danken, ich fühle mich dadurch nicht so allein im streben gegen diese unmenschlichkeit.

>habe gerade erst diese antwort gelesen, damit ist das mit dem berufungsantrag auch geklärt. vielen dank :)

hochachtungsvoll B.

30.07.13 um 16.32 Uhr von P. R. - "Rechtswidrigkeit der Sperre"
Anmerkung zu "Rechtswidrige Kürzung der Mindestsicherung"
Das nicht Leisten einer Unterschrift wie auch immer, darf in keinem Fall eine
Sperre nach sich ziehen!!! Alles Gute: Peter

2.08.13 um 10.44 von B. - "Rechtswidrige Kürzung der Mindestsicherung wurde per Berufungsvorentscheid aufgehoben"
Sehr geehrter Herr Moser,
ich bekam gerade einen anruf, noch hab ich nichts in den händen, vom sozialamt/ministerium? (hab ich nicht ganz verstanden) Meine Berufung wird mit einer Berufungsvorentscheidung geklärt und ich bekomme das geld nachgezahlt. Der bekürzte Bezug wird ungültig. Wie gesagt halte ich noch nichts schriftliches in den Händen aber ich bin zuversichtlich.
Ich bedanke mich nochmals sehr bei ihnen für ihre Hilfe und Geduld.

Hochachtungsvoll B.

Ps.: Ich habe eine einladung zu Söb It-Works wieder einfach den vertrag nicht unterschreiben

Antwort:
Gratuliere und Danke für die Rückmeldung!


29.07.13 um 10.18 Uhr von M. S. - "Auch mir schwellen die Zornesadern, wenn ich Schilderungen wie von P. zum Beispiel lese!
Das kann doch nicht sein, das solche kranken, gestörten Personen auf Arbeit- Rat und Hilfesuchende Menschen losgelassen werden!"



............ ............

Ich kann nur so wie Sie Herr Christian Moser appellieren: wehren wir uns! Lassen wir uns das nicht gefallen! Wir haben ein Recht auf (zum Beispiel) vollständige Datenauskünfte und vieles mehr! Seien wir hartnäckig bis lästig diesbezüglich! Es wird nicht unser Schaden sein! MS (28.07.13)

unter:
"Ein ganzes Jahrzehnt zwischen AMS, PVA und MA 40 hin und hergeschoben"
"Der jahrelange Kampf mit den Behörden fordert von uns seinen Tribut."
"Depression - physisch und psychisch sehr krank - oft sehr starken Drang sich umzubringen" (23.07.13)


29.07.13 um 9.36 Uhr von J. - "Setzt euch beim AMS gegen Menschenverachtung durch."
"Was ich nicht verstehen kann ist das auf dem Altar der Vollbeschäftigung die Menschenwürde geopfert wird. Ich rufe alle mündigen Bürger zum Protest auf."



Hallo!

Erst einmal ein großes Lob für diese Seite!

Was ich nicht verstehen kann ist das auf dem Altar der Vollbeschäftigung die Menschenwürde geopfert wird. Ich rufe alle mündigen Bürger zum Protest auf. Setzt euch beim Ams gegen Menschenverachtung durch. Bekämpft mit gleichen Mitteln die Unterdrückung der durch die Bundesregierung gestalteten Gesetze. Ihr werdet von den Politmarionetten nur missbraucht. Begebt euch nicht in Abhängigkeitsverhältnisse durch Kredite oder Leasingverträge. Verweigert Konsum und schliest euch zu Interessensgemeinschaften zusammen. Gebt keine Informationen über euer Privatleben preis.

Die Deppenkurse verschlingen Unsummen die seit Jahren vom Rechnungshof beanstandet werden. Selbst die Angestellten dieser Kurse habe keine Ahnung von Ihrer Arbeit und sind höchst unprofesionell unterwegs. Die Bundesregierung versucht seit Jahren das wahre Ausmass der Erwerbslosigkeit zu verschleiern. Wir brauchen keinen Job für 1000 Euro sondern ein Einkommen das bedingungslos ist. Das Ams kann dann sofort abgeschafft werden und die Billiglöhne verschwinden automatisch. Gewisse Interessensgemeinschaften fürchten dieses Szenario wie der Teufel das Weihwasser.

Leider gibt es immer wieder Menschen die zu viel Respekt vor diesem Sysrem haben. Die ams mitarbeiter suchen sich immer die Kunden aus die am leichtesten aus der Fassung zu bringen sind wie das Raubtier das sich das schwächste Tier aus der Gruppe isoliert um es zu erlegen. Es ist meistens kein Zufall dass mancher der hier geschilderten Fälle überhaupt zu so weitreichender Demütigung führt.
In diesem Sinne wünsche ich allen Sie mögen die Kraft und Gelassenheit aufbringen sich gegen das System aufzulehenen.
Lg J (27.07.13)


29.07.13 um 9.34 Uhr von H. P. - "Notstandshilfeentzug u. die diesbezügliche Entscheidung des VwGH - Neuerungsverbot"

"Im Namen der Republik hat man grundsätzlich eine große Abneigung gegenüber Notstandshilfebezieher"


H. P.
T...... **
**** ........
Tel. ***** ****

Mein Notstandshilfeentzug u. die diesbezügliche Entscheidung des VwGH

Sehr geehrter Herr Moser

Meine AMS Betreuerin hat mich bereits mehrmals und in relativ kurzen Abständen hintereinander, aufgefordert mich beim selben Dienstnehmer zu bewerben, denen ich natürlich auch stets Folge geleistet hatte. Bei diesen persönlichen Vorstellungen war es mir jedoch nie möglich mit diesem Dienstgeber ein vernünftiges Gespräch zu führen, um ihn persönlich und diese neue Arbeitsstelle näher kennen zu lernen. Alles was ich dabei stets von ihm zu hören bekam, waren haltlose Vorwürfe die auf Unwissenheit und Interesselosigkeit am Denken Anderen beruhten

Anfang letzten Jahres bekam ich von meiner AMS Betreuerin dann wieder ein Stellenangebot dieses Kleinunternehmers in die Hand gedrückt, um mit diesem potentiellen Dienstgeber und Kollegen einen neuerlichen Termin bezüglich eines Vorstellungsgesprächs zu erwirken. Da ich nun aber die Sinnlosigkeit dieses Gesprächtermins bereits aus den vorangegangenen Bewerbungen unschwer voraussehen konnte, versuchte ich es diesmal per eMail . Jedoch im Zuge des Zwischenspeicherns klickte ich dabei leider versehentlich auf dein Button „senden“ und so erhielt mein Tischlerkollege eben diese halbfertige eMail. Dieser fackelte nicht lange und meldete das meiner AMS-Betreuerin die darin sofort eine Arbeitsstellenangebot-Vereitelung erkannte und gleich ein diesbezügliches Notstandshilfeentzugsverfahren einleitete. Bei der entsprechenden Protokollierung teilte ich der AMS-Beamtin natürlich sofort mit, dass diese eMail ein reines Missgeschick meinerseits war und dass ich sie in dieser Form nicht absenden wollte. Nach Protokollunterzeichnung beim AMS, flatterte mir auch bald ein völlig undetaillierter und standardisierter Bescheid dieser Institution über denn Vollzug meines Notstandhilfeentzuges ins Haus, dem ich natürlich sofort mit einer entsprechenden Berufung abwehren wollte. Im Berufungs- Negativbescheid, der vom AMS Tirol, dann sehr detailliert gestaltet wurde, konnte ich dann auch ganz klar herauslesen dass meine AMS Betreuerin, bei der ursprünglichen Protokollierung, den Überraschungseffekt dazu missbraucht hatte, um die Tatsache zu verschweigen, dass es sich bei meiner halbfertigen eMail um ein reines Versehen gehandelt hatte. Diese Unstimmigkeit teilte ich dann sofort dem AMS-Tirol in zweiter Instanz mit. Doch da für mich in diesem Notstandshilfe-Entzugsverfahren kein weiteres ordentliches Rechtsmittel mehr vorgesehen war, wurde dieser Mangel dort auch bloß noch zu Kenntnis genommen.

In meiner diesbezüglich Beschwerde an den VGH hatte ich diesen Sachverhalt dann natürlich auch ganz ausführlich dargestellt. Und es hat mir dann fast den Boden unter den Füßen entzogen als ich im diesbezüglichen VGH-Entscheid ZL.1012/08/0215-5 lesen musste, dass man dort, um wahrscheinlich nicht näher auf diese Grundlage meiner Beschwerde eingehen zu müssen, diesen Sorgfaltsmangel meiner AMS-Betreuerin einfach mit einem, an den Haaren herbeigezogenen, Neuerungsverbot meinerseits abgeschmettert hatte.

Ist denn diese Vorgangsweise noch normal?

Aus diesem VHG-Bescheid musste ich leider auch entnehmen, dass man leider auch an der höchsten Stelle unserer Österreichischen Gerichtsbarkeit, also im Namen der Republik, grundsätzlich eine große Abneigung gegenüber Notstandshilfebezieher hat und ganz offensichtlich leider auch große Probleme mit den Begriffen wie: Realität, Wahrheit und Gerechtigkeit hat.

Hochachtungsvoll
H. P. (27.07.13)


29.07.13 um 9.30 Uhr von H*. - "Ich bitte Sie um Info, wo ich Hilfe für eine 23jährige Deutsche bekomme"



Lieber Herr Moser,

der DrDr. S., mein Hausarzt hat Sie wärmstens empfohlen, weil Sie sich für Randgruppen und Sozialfälle stark machen, die "irgendwie" durch den sozialen Rost fallen.

Ich bitte Sie um Info, wo ich Hilfe für eine 23jährige (zur Zeit nur noch) leicht behinderte Deutsche bekomme, die gerade in Behandlung ist, aber von ihrer staatlichen Versicherung (BKK) gekündigt wurde und nun ohne Krankenversicherung da steht.

Was extrem bitter ist, weil sie nach vielen Jahren unter extrem verletzenden sozialen Bedingungen nun endlich zur Ruhe gekommen ist und knapp davor steht selbständig zu werden und einen Arbeitsplatz zu finden.

Statt dessen muss sie nun Wien verlassen, die (privat bezahlte) Psychotherapie abbrechen und nach Deutschland fahren, wo sie arbeits- und obdachlos ist und keinerlei Betreuung findet. Deshalb ist sie ja nach Wien geflüchtet.

Aber ohne Krankenversicherung kann sie ihren Psychiater nicht mehr besuchen und bekommt ihre Medikament nicht mehr, die sie dringend gegen ihre Angstzustände (wegen Missbrauch,...) braucht.

Also Deutsche darf sie hier nicht aufs Sozialamt. Da sie noch nie gearbeitet hat auch nicht aufs AMS.

Sie wird nun zum Sozialfall, Unmengen Geld kosten und ihren mit der Hilfe vieler Freiwilliger hart erkämpften Gesundheitszustand in Kürze wieder verlieren und dann natürlich wieder in der geschlossenen Anstalt landen, wo sie schon einmal misshandelt wurde und nur mit Glück flüchten konnte.

Tatsächlich aber ist sie nahezu geheilt. Alles umsonst.

Wo kann ich mich hinwenden?
Wer kümmert sich darum, dass solche Menschen nicht abgeschoben werden?

Mit freundlichen Grüssen,
** H. (Betreuer von M.) (26.07.13)

Antwort:
sie soll AMBER besuchen
AMBER-MED ambulant medizinische Versorgung, soziale Beratung und Medikamentenhilfe für Menschen ohne Krankenversicherung

was das aufenthaltsrecht betrifft bräuchte es rechtsgelehrte

ev. nehmen sie mit der solidaritätsgruppe kontakt auf.
Kontaktmöglichkeiten: unter Solidaritätsgruppe

was für einen status hatte die deutsche bis jetzt?

ps.: ist es okay zu veröffentlichen - unter initialen und gekürzten daten - es sollen auch fälle aufgezeigt werden die klar machen welche dramen dahinter stehen - wir müssen über gesellschaftliche aufklärung in eine höhere kollektive bewusstseinsstufe gelangen - auf der wir wieder anfangen uns gegenseitig menschlich zu behandeln / zu mögen - zeit wirds
der neoliberalismus bzw. die neoliberalen täterInnen (politikerInnen) haben schon zuviel schaden angerichtet!
alles gute!

29.07.13 um 9.30 Uhr von H*. - "grosse Existenzangst - einen Schritt vor dem Ziel"
Lieber Herr Moser,

vielen Dank für Ihre rasche und konkrete Hilfe.
Die Amber kenne ich sogar. Ich habe denen schon geholfen, die sind alle sehr nett :)

Ihr Status ist
- obdachlos
- arbeitslos
- die Krankenversicherung los
- deutscher Staarsbürger
- in psychiatrischer und psychotherapeutischer Behandlung
- psychisch am Weg der kompletten Heilung (nach 10 Jahren des Horrors)

Ich habe sogar selber schon daran gedacht, mich an die Medien zu wenden.
Aber Sie brauchen unbedint noch ALLE Daten, damit kein Falsches Bild entsteht.
Das mächte ich aber so geschickt organisieren, dass die Deutsche BKK vielleicht doch noch den Vertrag verlängert.
Ein Jahr und gut ist! Sie kostet sage und schreibe einen Psychiatertermin pro Monat, mehr nicht!

Ihr tatsächlicher Zustand ist den Umständen entsprechend gut. Sie hat jetzt grosse Existenzangst. Endlich einen Schritt vor dem Ziel und alles kann noch schief gehen.
Das ist genau der Stress, den sie nicht braucht.

Ich werde einmal "amber" und "solidaritätsgruppe" anschreiben... Danke!

30.07.13 um 0.31 Uhr von H. L. - "Warum soll eine EU-Bürgerin keinen Anspruch auf Mindestsicherung haben?"
zu 29.07. Hilfe für 23jährige Deutsche:
Warum soll eine EU-Bürgerin keinen Anspruch auf Mindestsicherung haben? Ich habe nachgesehen und tatsächlich definieren das viele Mindestsicherungsgesetzgebungen der Länder so - entweder offiziell oder inoffiziell. Allerdings ist dies natürlich eine Diskriminierung gegenüber EU-Bürgern. Ich meine, dass es lohnen würde diese Diskriminierung einzuklagen!
("Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern")

Da die Sparprogramme in ganz Europa den Leuten sehr zusetzen, versuchen manche in Ihrer Verzweiflung in ein anderes EU-Land zu kommen. Die Staaten versuchen nun, alles zu tun - vor allem zu Beginn - um den Leuten den Aufenthalt in der jeweiligen Stadt zu ungemütlich wie möglich zu machen. \"Ausländer\" sind nur dann herzlich willkommen, wenn sie ausreichend Cash haben, alle anderen sollen abgeschreckt werden.
("Sozialhilfe kann nicht verweigert werden (heise.de) ev. auch Mindestsicherung in Österreich?" / "Europäisches Fürsorgeabkommen")

Das muss man bedenken, wenn man sich erfolgreich gegen dieses Vorgehen wehren will!!! Wobei ich sogar einen Satz der Verteidigung für Wien übrig habe, insofern nämlich, dass Wien gerade was obdachlose Menschen anlangt ungleich mehr tut als anderen Bundesländer zusammen. Aber da das so ist, versucht man nun besonders strickt \"neue Obdachlose\" egal ob aus Österreich oder der EU abzuwimmeln!!!

Bzgl. Gesundheit fallen mir noch folgende Möglichkeiten ein:
Kontakt zu: („Nein zu Krank und Arm.at“)

Das Neunerhaus für die medizinische Grundversorgung im Sinne einer Hausarztpraxis - (neunerhaus - Hilfe für obdachlose Menschen)
. Im Gegensatz dazu bietet AMBER Med primär fachärztliche Betreuung.

(AMBER Med ambulant medizinische Versorgung, soziale Beratung und Medikamentenhilfe für Menschen ohne Krankenversicherung)

Bzgl. Unterkunft könnten die Missionarinnen der Nächstenliebe vorübergehend ein Zufluchtsort sein:
(Herold.at: Missionarinnen der Nächstenliebe der Zweigniederlassung in Wien)
oder die
Vinzi Rast von Cecil Corti:
sowie die
Caritas Gruft 2 für Menschen aus der EU:

Grundsätzlich muss Sie sich aber entscheiden, ob Sie hier bleibt oder nicht! Denn es wird in Österreich, wie in Deutschland ein Kampf werden. Das Hin- und Her macht aber keinen Sinn, braucht viel Kraft und Geld und ist im Grunde auch nicht notwendig. Sollte die junge Frau hier bleiben wollen, dann würde ich als erstes einen Mindestsicherungantrag via Fax und eingeschrieben stellen und bis das rechtlich geklärt ist, Hilfe an den oben genannten Stellen suchen!

Ich wünsche der jungen Frau viel Kraft und hoffe, dass Sie sich jede nur erdenkliche Unterstützung holt!

Anmerkung
Negativ-Bescheid auch der Mindestsicherung ist zu berufen / bzw. ist Einspruch zu erheben!
(Solidaritätsgruppe - kostenlose Rechtsinformation)

Europäisches Fürsorgeabkommen
Inkrafttreten : 1. Juli 1954.
Zusammenfassung
In diesem Übereinkommen verpflichten sich die Vertragsparteien dazu, Staatsangehörigen der anderen Vertragsparteien, die sich erlaubt auf ihrem Hoheitsgebiet aufhalten und nicht über ausreichende Mittel verfügen, in gleicher Weise wie ihren eigenen Staatsangehörigen die Leistungen der Sozial- und Gesundheitsfürsorge zu gewähren.

10.08.13 um 1.13 Uhr von H. - "All die Arbeit und Mühe ist damit zunichte gemacht"
Hallo Christian,

heute habe ich erfahren, dass M. in Österreich erst Unterstützung bekommt, wenn sie mindestens 5 Jahre durchgehend mindestens Eur 800,-/Monat mit Meldung bei der Sozialversicherung verdient und danach einen Antrag auf Aufenthalt positiv befundet bekommt.

Da die Versciherung nun gar nichts mehr sagt, sondern auf einen Anwaltsbrief wartet und so alles ins endlose vertagt wird, muss M. nun nach Deutschlnad zurück. All die Arbeit und Mühe ist damit zunichte gemacht.

Nochmals:
Behördenantwort per schriftlichen Bescheid geben lassen! - Nicht mündlich abspeisen lassen! Siehe nochmals Europäisches Fürsorgeabkommen!

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