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11.09.13 um 19.34 Uhr - von K*. - "Mobbing-Kurs-Leiterin belästigt mich telephonisch am Abend im Krankenstand" |
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hallo bin sein bar tagen in krankenstand hand mit heissen öl verbrent verbrenungsgrad 2b voraussichlich wieder in 4 bis 5 wochen gesund wenn die hand und die schmerzen es zulassen! Habe mich beim Ams krank gemeldet und auch beim Kurs (BROS) wie ich zu Brios angerufen habe und muich krankgemeltet habe fragte sie mich wqas ich habe und wie lange ich krank sei! ich sagte habe keine ahnung wie lannge und das ich jeden tag ins krankenhaus müsse den verband zu wechseln und die haurt abdragen muss ich auch das tut höllisch weh. heuet ruft mich die kursleiterlin an von Brios UM hab 7 in der NACHT da ist es mir schon komisch vohrgekommen dann frage sie mich ob ich zu einen Vohrstellungsgespräcjh kommen Würde! da sagte ich ICH BIN IN KRANKENSTAND sie dagte das ist kein Problem! dann sagte ich ich muss morgen ins KrankenHaus wieder die Hautabtragen lassen und das ich noch einen Handschu bekomme! dann fragt sie mich beihart noch mal ob ich zu diesen vorstellungsgespräch kommen würde d! ann sagte icg ich wisse es nicht wie lannge ich in krankenhaus brauche! am liebsten hätte ich ihr gesagt was ihr einfällt mich in meinen Krankenstand überhaubt so was zu fragen!!!!! sie fragte wieder wie lannge ich in krankenstand bleibe dann habe ich gesagt ich bin kein Arzt ch weiss m´nicht wie lannge das dauert (kann nicht mal meine FINGER bewegen! so meine frage DARF die das von mir verlangen Drotz ich in krankenstand bin!!!! habe jetzt abgst das ich jetzt broblem mit den AMS bekomme onder sorgar eine bezugssperre!
Antwort: "Der Hammer!" Verbieten sie ihr das! Die Kursleiterlin hat sie im Krankenstand in Ruhe zu lassen! Sie bekommen das Krankengeld jetzt ausserdem von der Krankenkassa! Auch brauchen sie ihr nicht zu sagen, warum und wie lange sie im Krankenstand sind! Das geht ihr nichts an! Sollte sie wieder anrufen drohen sie ihr mit Anzeige! Dazu RA. Dr. Pochieser: "Sollten allfällige „Betreuer“ auf den Gedanken kommen, Sie telefonisch zu belästigen oder gar zu Hause aufzusuchen, erklären Sie der Firma, dass ihre Besuche unerwünscht und daher einzustellen sind bei sonstiger Unterlassungsklage. Detto kann man bei Telefonterror mit Strafanzeige nach dem Telekommunikationsgesetz drohen bzw. diese auch tatsächlich durchführen."
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11.09.13 um 19.07 Uhr - von C*. - "Auch ich hab mich, bez. Rechtslage bei AMs-Vermittlung als freier Dienstnehmer, über die AK informiert." |
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Hallo, vielen Dank für diese Infos. Auch ich hab mich über die AK informiert. Zunächst telefonisch, was nicht sonderlich hilfreich war, denn der Herr bei der Hotline meinte, dass man sich als NotstandshilfebezieherIn die Stellenangebote des AMS halt nicht mehr so aussuchen kann, und deshalb doch auch ein Angebot auf Basis freier Dienstnehmer nicht einfach ablehnen kann........ Damit fand ich ziemlich wischi-waschi, war einfach keine klare Aussage, der wusste es einfach nicht genau. Habe deshalb bei der Zentrale der AK NÖ nochmal schirftlich nachgefragt - und siehe da, plötzlich schaut es schon ganz anders aus!
Meine Fragen u. die dazugehörigen Antoworten der AK NÖ v. 11. 09. 2013 (bitte auch dieses Datum mitveröffentlichen) stelle ich hiermit gerne auch allen anderen BesucherInnen der Webseite zur Verfügung: unter: 9.09.13 um 10.42 Uhr - von C*. - "Keilerjob auf Basis freier Dienstnehmer?" + Anmerkung: + 10.09.13 um 11.32 Uhr - von L. H. - "AK: Stelle als freie Dienstnehmerin oder auf Selbständigenbasis müssen Sie nicht annehmen"
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11.09.13 um 18.48 Uhr - von W*. - "Einen anderen AMS-Betreuer, da ich zu meinem jetzigen kein Vertrauen mehr habe" |
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Sehr geehrter Herr Moser! Mit Interesse habe ich die Artikel auf Ihrer Homepage "soned" mitverfolgt. Ich bin leider seit über 3 Jahren arbeitslos und möchte- auch aus diesem Grund, einen anderen AMS-Betreuer. Zu meinem jetzigen habe ich kein Vertrauen mehr. Meine Frage an Sie ist, ob ich rein rechtlich darauf bestehen kann. Vielen Dank für Ihre Antwort Mit freundlichen Grüßen
Antwort: Dafür gibt es keinen Rechtsanspruch! "Ev. trotzdem Beraterwechsel fordern, mit schriftlicher Beschwerde an die Geschäftsstellenleitung" BeraterInnenwechsel ist auf Grund eigenen Wunsches fast ein Ding der Unmöglichkeit!
12.09.13 um 11.42 Uhr - von W*. - "werde es so probieren" Sehr geehrter Herr Moser, vielen Dank für die rasche Antwort. Sorry das habe ich überlesen. Ich werde es so probieren wie Sie es mir geraten haben. Ihnen auch alles Gute Mit freundlichen Grüßen (11.09.13)
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11.09.13 um 15.10 Uhr - von G*. - "Deppen-Kurs trotz Schmerzen bei langem Sitzen oder laut PVA kann ich wieder die Tischlereitätigkeit, die ich vor ca. 30 Jahren auf Anraten meines damaligen Orthopäden aufgab, ausüben?" |
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Sehr geehrter Herr Moser, ich bin seit ca. 3Jahren Arbeitslos und mit meinen 5* Jahren ist es noch schwieriger einen Job zu bekommen! Da ich auch gesundheitliche Probleme habe, reichte ich vor eineinhalb Jahren um Berufsunfähigkeitspension ein. Wie zu erwarten war, wurde diese dann abgelehnt und ich machte einen Einspruch beim Arbeitsgericht. Nach Ansicht der Gutachter bin ich Arbeitsfähig für mittelschwere Tätigkeiten. Im Übrigen waren dies zum Teil alte Befunde von denen Beurteilt wurde. Da ich aber weiterhin Probleme mit meiner Gesundheit habe – vor allem eine Vorwölbung von C5-C7 der Halswirbelsäule und auch seit meiner Jugend eine undichte Herzklappe habe, schickte mich das AMS in die Gesundheitsstraße der PVA. Laut Befund der PVA bin ich Arbeitsfähig und könne sogar meinen erlernten Beruf als Tischler (den ich auf Anraten meines damaligen Orthopäden) seit ca. 30 Jahren gar nicht mehr ausübe. Der komplette Befund mit sämtlichen Daten wurde von der PVA an das AMS ohne meiner Zustimmung und Wissens gesendet. Trotz mehrerer Therapien habe ich nach wie vor Schmerzen in der HWS und soll nun – laut Neurologe erneut eine Therapie machen. Allerdings pocht das AMS nun auf einen Kurs und auf meine Antwort ich kann keinen Kurs besuchen, da ich vom langen sitzen Schmerzen bekomme, soll ich dies nun am kommenden Freitag mit der Abteilungsleiterin klären! Wie soll ich nun am besten vorgehen? Im Krankenstand war ich bereits vor kurzem wegen der HWS! Oder soll ich wieder einen Antrag auf Berufsunfähigkeit stellen, obwohl mich die PVA als Arbeitsfähig hält? Beim erstmaligen Antrag (vor eineinhalb Jahren) war nämlich das Problem mit HWS noch nicht vorhanden. Besten Dank mit schönen Grüßen
Antwort: Ja tun sie das - suchen sie wieder um I-Pension an, auch weil schon die Frist von einem Jahr vorbei ist! Kommen Erkrankungen hinzu oder verschlimmert sich der Zustand wäre es möglich einen erneuten Antrag auf Berufsunfähigkeit / I-Pension innerhalb der Frist zu stellen! Besorgen sie sich ärztliche Befunde/Attest von Vertrauensärzten bzw. Fachärzten!
Nicht nur ich vertrete die Meinung, dass in diesem "arbeitsmarktpolitischen" Bereich, im Zusammenhang mit der Feststellung der gesundheitlichen Eignung die Personen "Doktoren?" die die Untersuchungen vornehmen, verantwortungslos agieren! Bzw. haben sie einem Auftrag nachzukommen!
Was ich davon halte sehen sie auch in der Antwort an L.!
Klassengesetzgebung“ nennen selbst konservative Sozialrechtler wie Wolfgang Mazal die Invaliditätspension! >unfassbar - wenn man an die Schäden denkt welche Menschen dadurch zufügt werden! Das hat nichts, aber schon rein gar nichts mit Demokratie zu tun!
Erklärung bez. dieser Materie der umfangreichen Zusammenhänge! Anfragen dieser Art setzen mich immer unter erheblichen Stress! Hier wäre die Unterstützung von Rechtsgelehrten / Rechtsanwalt erforderlich! ev. über Rechtsschutzversicherung! Auch um rechtliche Schritte - Anzeigen / Klagen - gegen diese "Menschenverachtung / in letzter Konsequenz Menschenschädigung" zu prüfen bzw. setzen zu können!
Ps.: Haben sie der Datenweitergabe ev. mit Unterschrift zugestimmt? Ansonsten verbieten sie die Datenweitergabe! Bzw. Reichen eine Beschwerde an die Datenschutzkommission dsk@dsk.gv.at und/oder Arge Daten webmaster@argedaten.at ein! Falls? - Danke für Rückmeldung nach Antwort! ("Zustimmung der Datenübertragung ans AMS verweigern!" VwGH")
12.09.13 um 17.05 Uhr - von G*. - "Was ist nur aus unserem Land geworden?" Hallo Herr Moser, danke für Ihre Antwort. Die Veröffentlichung mit meinen Initialen ist Ok! Wie bereits in meinen Schreiben erwähnt, habe ich für die Datenweitergabe von der PVA an das AMS nicht meine Zustimmung gegeben - auch nicht mit meiner Unterschrift! Heute habe ich bereits die Arbeitsunfähigkeitspension Online beantragt und lasse mir diese morgen von der PVA bestätigen. Anschließend bringe ich diese dann dem AMS. Ich gebe Ihnen absolut Recht, das die Personen "Doktoren?" die die Untersuchungen vornehmen, verantwortungslos agieren! Um die Arbeitsfähigkeit oder Unfähigkeit zu beurteilen bedarf es eingehender Untersuchungen - auch mittels Röntgen, MRT oder CT. Sich diese zu besorgen ist man selbst zuständig, was oft gar nicht so einfach ist! Solange man in den Staat einbezahlt ist alles ok, tritt aber der Fall ein, das man Arbeitslos und Krank ist, ist man lediglich Bittsteller - für das was man von seinem verdienten Geld einbezahlt hat. Dann musste ich mir von einer Betreuerin des AMS sagen lassen "wir sind ja nicht die Caritas"! Das schlimmste ist, wie wir Arbeitslose vom AMS behandelt werden und die Verantwortlichen unterstützen das auch noch. Was ist nur aus unserem Land geworden? Liebe Grüße G
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11.09.13 um 10.55 Uhr - von D*. - "Meine Fragen?" |
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Sehr geehrter Herr Christian Moser,
vorab möchte ich mich für ihre gute und sehr informative Webseite und ihr vorbildliches Engagement für uns Betroffene herzlichst bedanken!
Bei mir steht wiedermal ein AMS-Weiterbildungs-Deppenkurs an. Die Dauer beträgt 15 Wochen und eine sozial-pädagogische Betreuung ist in diesem Fachkurs, lt. Kursbeschreibung, auch mitbeinhaltet.
Ich mache dzt. aber nebenbei selbst eine Ausbildung auf meine eigenen Kosten!! Mir wurde von vielen Seiten eindringlichst geraten, diese Ausbildung ja nicht dem AMS zu melden, da ja dann erst recht mit zusätzlichen Schikaniererei-Methoden seitens AMS gerechnet werden muß (damit meine eigene Ausbildungsinitiative sabotiert wird). Habe deswegen dem AMS davon nix mitgeteilt und werde es auch ganz sicher so belassen! Und auch im Internet gibt es ja zig Beispiele was alles passieren kann, wenn man dem AMS mitteilt, daß man selber eine Ausbildung macht. Da werden dann noch erst recht ein Haufen Steine in den Weg geworfen, nur um die Leute noch mehr zu schikanieren.
Ich habe aber jetzt einige wichtige Prüfungen zu absolvieren und weiß jetzt nicht mehr so richtig, was ich jetzt tun soll!? Soll ich den sinnlosen 15 wöchigen Deppenkurs machen und dafür mind. ein Semester bei meiner eigens gewählten und eigens bezahlten Ausbildungsinitiative jetzt auch noch verlieren?? Wo soll das Alles hinführen?
Auch der neue Schmäh vom AMS mit dieser sogenannten sozial-pädagogischen Betreuung behagt mir überhaupt nicht. Logisch, also mit dem normalen Hausverstand: was soll das sein/bedeuten?? Werden wir jetzt, auch da noch zusätzlich, zu entmündigte Bürger gedrillt?? Was soll das bezwecken? Mir drängt sich der Verdacht auf, daß die sogenannte ausgelagerte Behörde "AMS" wiedermal VORSÄTZLICH gegen unsere gültigen Gesetze verstößt bzw. genau im Graubereich dazwischen agiert, und sich natürlich dabei auch, wie so oft, ein wenig absichert, indem sie solche dubiosen Maßnahmen an die jeweiligen beauftragten Kursunternehmen delegiert! Und diese komplett (von uns Steuerzahlern) subventionierten Kursunternehmen führen dann dies auch "brav" und gewissenlos aus. Da wird unser Steuergeld, wie so oft, auch noch sinnlos verschachert und verpraßt.
Meine Fragen:
1. Kursdauer: ist das erlaubt, einen Kurs mit 15 Wochen (jeweils wochentags von 8-14 Uhr) anzusetzen?? Bis dato habe ich ja nur Kurse absolvieren müssen ((ja, die Zwangsbeglückung)), die so ca. von 5 bis 8 Wochen gedauert haben (und mit nur 4 Stunden, statt 6 Stunden, pro Wochentag).
2. Was steckt hinter dieser sozial pädagogischer Betreuung? (mein Verdacht: weitere Strategie zur Duckbürger Erziehung?, Angstverbreitung?, neue Stasi-Methoden?, Erstellung von psychologischen Dossiers? Entmündigungsprogramm? neues Beschäftigungsprogramm für gewissenlose Sozialarbeiter? neuer Geschäftszweig und Einkommen für die Kursunternehmen?)
3. Muß man sich dieser sozial pädagogischen Betreuung (als normaler bzw. geistig gesunder Mensch) freiwillig unterziehen bzw. über sich ergehen lassen? Was hat das mit einem Fachkurs zur Weiterbildung zu tun?! Kann bei Weigerung eine rechtsgültige Sperre verhängt werden??? (Ich kann mir nicht vorstellen, daß so etwas in unseren Gesetzen drinnsteht; aber wenn doch: wo oder in welchem Gesetz sollte das dann festgesetzt sein?). Wie wird, ihrer Erfahrung nach, bei Weigerung mit den Betroffenen umgegangen (Sperre und dann Berufung mit Erfolg einlegen...)?
Wie soll das z.B. mit den internationalen Menschenrechten, unserem Verfassungsrecht oder dem EU-Datensschutzgesetz im Einklang sein bzw. sowas ist ja gar nicht zulässig, oder?? Nur wenn man freiwillig einer sozial pädagogischen Betreuung zustimmt wäre es ja mMn erlaubt, oder?
4. Ist es sinnvoll das AMS schon im Vorfeld, also vor dem Kursbeginn, schriftlich zu informieren, daß man keiner pädagogisch sozialen Betreuung zustimmt? Wenn ja, reicht da ein Email zum AMS-Berater oder muß das per Einschreiben erfolgen?
5. Wo kann man sich ihrer Meinung diesbezüglich beschweren (Menschenrechtskommision, Volksanwaltschaft, Rechnungshof, Anzeige bei der Staatsanwaltschaft usw.)? Mir ist schon bewußt, daß hier ein Erfolg nur in kleinen Schritten möglich ist, aber hier klein beigeben kann ja nicht erstrebenswert und zielführend sein. Und, wenn die Betroffenen alle auch selbst, beispielsweise gerade auch in Eigeninitiativen, sich das Alles eben nicht mehr, so einfach gefallen lassen, dann haben solche gesetzeswidrigen, ferngesteuerten und gekauften Ausführungsgehilfen, sicher mit der Zeit Probleme, diese fragwürdigen bzw. illegalen Machenschaften der Hochfinanz umzusetzen!
Wie oder wo könnte ich auch Rechtsschritte für ein Gerichtsverfahren einleiten (habe eine Versicherung)? Auch wenn es wenig bringt, aber einfach so unsere gültigen Rechte verschenken, kann ja nicht zielführend sein.
6. In unbezahlten Urlaub gehen, damit ich meine Prüfungen (und natürlich auch Lernen) machen kann??
Meine letzte sinnvolle Alternative scheint mir, mich vom AMS abzumelden - auch wenn ich damit dem AMS damit eine Freude mache und die sich dann vermutlich brav die Hände reiben können... (aber ansonsten verliere ich im schlimmsten Fall zwei ganze Semester, also ein Jahr bei meiner Ausbildung...)
Auf ein Monat ohne AMS-Geld könnte ich ja noch verzichten - aber nicht auf die ganze Kursdauer von fast 4 Monaten!!
Meine Frage diesbezüglich:
Ich möchte mich für einen Monat "beurlauben" (genau ab Kursbeginn oder ev. sogar einige Tage vorher, wegen der Optik) um damit dem Kurs zu entgehen!
Funktioniert das gesetzeskonform, oder müsste ich dann nachher trotzdem den Deppenkurs, für die restliche AMS-Kursdauer von ca. 3 Monaten, besuchen?? Oder ist es zielführender (statt 1 Monat) gleich die ersten 2 Monate auf unbezahlten Urlaub zu gehen (wobei, ich mich dann natürlich finanziell selbst sehr belasten würde)??
7. allgemein zum "unbezahlten Urlaub"
Wie oder was muß ich da genau tun und beachten? (Habe so etwas noch nie gemacht und habe leider keine Ahnung über dieses Thema) Gibt es da bestimmte Punkte, die ich besonders einhalten/berücksichtigen muß? Geht das per Email oder besser per Einschreiben?
Wie nennt sich das im AMS-Jargon? (Möchte da ja nichts falsch machen).
Geht das (ohne Sanktionen), daß ich mich genau zum Kursbeginn-Tag vom AMS-Bezug abmelde? Muß ich da spezielle Gründe angeben oder nicht? Soll ich dabei gleich kommunizieren/angeben, daß ich das nur für einen Monat haben will oder wie und wann muß ich mich dann wieder zurückmelden (gibt es da Fristen)??
8. Falle ich aus der Statistik, mit nur dem einen Monat raus, oder muß ich damit rechnen erst recht bald wieder eine Kurseinladung zugeschickt zu bekommen?
Danke vorab!, und Schöne Grüße (10.09.13)
Antwort: 1. Deppenkurs darf nicht unbegrenzt angesetzt werden! Dauer von mind. 4 Wochen (zwecks Statistik) bis 3 Monate ist nicht neu! (unbestimmte Zeit als unzulässig.)
Zumutbarkeitsbestimmungen - Wiedereingliederungs-Massnahmen mit gegebenenfalls erforderliche sozialpädagogische Betreuung!
2. Dient der Mobbing-Methode um unschuldige Betroffene die individuelle Schuld zu suggerieren, damit sie sich bereitwillig in den Niedriglohnsektor drängen lassen! Ihr Verdacht ist die Antwort - bez. dieser Entmündigungs-Kurse!
3. Freiwillig nur falls Betroffene zu soetwas auch freiwillig zustimmen! Teilnahme sonst unter Bezugssperre-Zwang - Sperre bei Verweigerung oder weil z.Bsp. der Betroffene den Erfolg dieser Massnahme vereitelt! Bei diesem Spruch ist jedes Verhalten subsumierbar?! Ja menschenrechtsverletzend und ev. oft auch rechtswidrig! Eine (ev. rechtswidrige) Sperre braucht den Rechtsweg - Berufung - VwGH-Beschwerde! Erst recht haben Betroffene schon Deppenkurse besucht, in denen ihnen die Defizite schon ausgeglichen wurden! siehe unter: Sich gegen SÖB-Zwangsmassnahmen / Deppenkurse-Mobbingkurse = Bewerbungskurse wehren! (Sämtlichen Links (unterstrichen) folgen!
Bei Weigerungen / "Vereitelung" sperrt das AMS ("MitarbeiterInnen) rechtswidrig das Geld, das sich Betroffene (falls unrechtmässig gesperrt) über den Rechtsweg zurückholen müssen! Den "Wiederholungs"-TäterInnen passiert bei Rechtswidrigkeiten nichts! Deswegen funktioniert dieses faschistische System in unserer angeblichen "Demokratie"
Die Betroffenen müssen sich wehren! Ev. über Anzeigen gleich bei der Staatsanwaltschaft! Nötigung und Amtsmissbrauch gehört noch immer zum Behörden-Alltag Sperrdrohung unzulässig? §9, 10 AlVG Coaching keine Maßnahme
Muster-Schreiben als Voraussetzung um - im Falle - die handelnden AMS-MitarbeiterInnen wegen "schwerer" Nötigung und Amtsmissbrauch anzuzeigen / zu verklagen! (17.01.10)
4. / 5. Sinnvoll wenn es immer mehr ev. alle machen! Tun sie es ohne grosse Erwartungen! Die Öffentlichkeit wie die Verantwortlichen müssen uber diesen menschenverachtenden Wahnsinn aufgeklärt / informiert werden! Drum gleich an mehrere Adressen!
6. / 7. / 8. Abmeldung ist ein arbeitsmarktpolitischer Erfolg, der mit Prämien belohnt wird. Weil sie aus der AL-Statistik auch Langzeitarbeitslosenstatistik fallen, ist es AMS-MitarbeiterInnen eine Freude! Und Ist ohne spezielle Form möglich. ev. schriftlich eingeschrieben oder ev. über Internet-Webseite / E-mail. Es gibt aber keine Garantie, dass wenn sie sich wieder beim AMS anmelden, nicht sofort wieder in einen Deppenkurs vermittelt werden.
Ev. teilen sie dem AMS gleich mit, dass sie sich nur für einen Monat abmelden! Ohne Begründung - Oder "AMS-Schonfrist?" - Bezugsabmeldung / "Arbeitslosigkeitsabmeldung"! "Ev. - Ich melde mich ab **Datum** vom AMS als arbeitssuchend / AMS-Bezug ab!"
Ev. ist es besser gegen eine Sperre zu kämpfen, als vom AMS-Bezug abzumelden, ohne Garantie auf anschliessende Ruhe - ihre Entscheidung (ohne Gewähr)
Zum Verständnis Arbeitsmarktpolitik: "Warum Inkompetenz, Demütigung, Menschen-, Gesellschaftsschädigung?" (3.03.12)
Österreich braucht schleunigst tatsächlich soziale-humanistische Partei-en! Lasst sie uns wählen! Parteien gründen! Gründungen unterstützen! |
10.09.13 um 18.57 Uhr - von K*. - "Vereinbarkeit" "...., weshalb Frauen für die alle leichte Beute sind. Warum wohl?" |
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Hallo, zum Text ` bestraft für vier Kinder`: ja, so stellen sie sich das vor. Für die Politiker sollen wir für Nachkommenschaft sorgen; am besten spurlos für die Geschäftsleute, die Frauen wegen Schwangerschaftsgefahr nicht einstellen wollen, uns liebevoll um sie kümmern - für die Kirche; und nicht haben für AMS und Co. Wie das funktionieren soll in der Praxis kann einem keiner sagen, weshalb Frauen für die alle leichte Beute sind. Warum wohl? L.G K.
unter: "Bin verzweifelt und fühle mich von allen Seiten für das \" in die Welt setzen von 4 Kindern\" bestraft" (4.09.13)
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10.09.13 um 18.44 Uhr - von L*. - "Zwangsmassnahme zur Feststellung der gesundheitlichen Eignung ist eine menschenverachtende Farce!"
"Eingeschüchtert ging sie zum BFI - Zur Einverständniserklärungs-Unterschrift gedrängt."
"Wie man ja schon von vielen Kranken gehört hat werden viele und sie auch von der PVA abgelehnt." |
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Guten Tag! Ich möchte Ihnen berichten wie es meiner Mutter (5* J.) bei einem Ams-Kurs ergangen ist!! Vielleicht können Sie ihr einen Rat geben wie sie sich nun verhalten soll. Sie hat voriges Jahr um die Frühpension beantragt. Ganz kurze Schilderung ihrer Krankheit. Op an der Halswirbelsäule (Nacken)Einengung vom Rückenmark eventuell zweite Op (vorne vom Hals) wenn wieder Lähmungen da sind. Laut Neurologen soll sie sich schonen und alles, wie er sich ausdrückte \" In Ruhe Lassen\". Also keine Therapie wegen den Schmerzen. Seit Jahren leidet sie an Depressionen und ist seit 2005 in Psychotherapie. Einige andere Erkrankungen wie Kreuzband und Meniskusriss die immer wieder zusätzlich zur Halswirbelsäule auch Schmerzen bereiten. Wegen Magenschmerzen wurde jetzt auch noch chronische Gastritis und ein Helicobacter festgestellt (Auslöser von Magenkrebs). Sollte in 3 Monaten keine größere Besserung eintreten müsse sie operiert werden. Sie ist auch deshalb momentan psychisch sehr schlecht ! beieinander. Wie man ja schon von vielen Kranken gehört hat werden viele und sie auch von der PVA abgelehnt. Um wieder bei der PVA Ansuchen zu können muss man 9 Monate warten. Sie ging natürlich zum AMS um sich wieder arbeitslos zu melden. Da sie alleinstehend ist, ist sie auf dieses Geld ( Notstandshilfe ? 25,86 tägl. ) angewiesen. Dort wurde ihr von der Betreuerin sofort ein Kurs (Berufsorientierung mit Feststellung wie krank sie sei ) zugewiesen. Um ihr die "Richtige Arbeit zuweisen zu können" wie die Betreuerin sagte. Sie bekam von ihr keinerlei nähere Info um welchen Kurs es sich handelt! Nur das sie alle ihre Befunde und Röntgenbilder mitnehmen musste. Und wenn man an diesen nicht teilnimmt, wird das Geld gesperrt. Nächsten Tag kamen eine Email mit einem Schreiben wo und wann sie sich beim BFI einzufinden hat. Zurzeit muss sie exakt 10 Tabletten täglich nehmen. Da sind noch keine Schmerztabletten Includiert . Also eingeschüchtert ging sie dort ein paar Tage! später zum BFI. Dort waren ca. 95 % Männer, darunter viele ! Immigra nten und 4 Frauen. Ein Flyer wurde ihr von einer anderen Teilnehmerin gegeben. Kursinhalt :( Aktivierung und Orientierung, Arbeitsmedizinische- und psychologische Testung, Arbeitserprobung inkl. Testung in den Fachbereichen: Metall, Elektro, Kunststoff, Schweißen und Holz, Einzelcoaching bzw. Sozialpädagogische Betreuung) . Bevor man zum Arzt musste bekam man von der Kursleiterin einige Unterlagen zum Ausfüllen der Krankheiten und ein Formular mit der Einverständniserklärung das die Kursleitung die Befunde einsehen kann. Dabei wurde sehr auf die Unterschrift gedrängt. Meine Mutter wollte sie nicht unterschreiben weil sie sich so verwirrt und nervös fühlte. Ein Teilnehmer nach dem anderen mit seinen Befunden musste zum Arzt. Ihr Erlebnis bei diesen war sehr seltsam!! Sie machte ihn aufmerksam, dass sie sich aufgrund dieser vielen Tabletten nicht gut fühle und auch ihre Aufnahmefähigkeit eingeschränkt sei. Darauf ging er gar nicht ein. Sie zeigte ihm die Kopien ihrer Rezepte! . Und einen Befund den sie mit hatte. Sie sagte ihm, dass sie bereit wäre den Kurs in ein paar Wochen wenn sie einige Tabletten ( 3 mal Antibiotika) ausgenommen hatte zu besuchen. Sie begann sogar zu weinen. Nach einigen hin und her oder Verhandlung. Eine Verschiebung von 14 Tagen wäre möglich. Weil ja zu meinen Datum sowieso die Anzahl der Teilnehmer erreicht sei!!! Dann sagte er, er müsse die Kursleitung fragen ob es möglich ist und verließ das Zimmer. Nach einiger Zeit kam er wieder und sagte man sei einverstanden, sie würde in ca. 3 Wochen eine neue Vorladung bekommen! Leider hat sie keine Zeugen dafür !!!! Soll ich dieses Schreiben auch der Amtsstellenleitung in Wiener Neustadt senden?
Vielen Dank! MfG
Antwort: "Antidemokratische-faschistoide Schweinerei" Sie soll auf keinen Fall mehr die Einverständniserklärung unterschreiben - Auch nicht die Weitergabe der gesundheitlichen Daten ans AMS! Das ist nur freiwillig möglich! Sie soll die Unterschrift wieder zurückziehen! Sensible Daten nur für vertrauenswüdige Personen! Und die gehören sicher nicht dazu! Das Gegenteil ist Fall! Ev. soll sie nächstes mal eine Vertrauensperson als Begleiperson mitnehmen!
"BBRZ"-Zustimmung der Datenübertragung ans AMS verweigern!" VwGH Wenn sie dadurch nicht vom BBRZ genommen werden, darf ihnen der Bezug nicht gesperrt werden bzw. wäre die Sperre rechtswidrig!
Siehe auch Radio Orange "Seit 6 Jahren dokumentiert unsere Redaktion grobe Verletzungen des österreichischen Rechts durch MitarbeiterInnen des AMS und des BBRZ zum psychischen und wirtschaftlichen Nachteil von KundInnen." (8.08.13)
"Es liegt meiner Meinung schon in der Natur der Sache, dass die Tätigkeiten/das Verhalten der vom AMS beauftragten/"bezahlten" Ärzte (ev. über/in Zwangsmassnahmen-Einrichtungen beauftragt) der Genfer Deklaration zuwiderlaufen. (u.a. über Auftrags-Motiv, -"Ziel?")" (9.08.12)
"Das AMS soll sich die erkauften BBRZ-"Gutachten" irgend wohin stecken!" (18.11.10)
Bei gesundheitlich angeschlagenen Menschen sind sich diese "widerlichen" Personen eines "Kartells" sicher, dass sich Betroffene nicht wehren können, weil der Kampf gegen diese antidemokratische-faschistoide Schweinerei auch viele Nerven kostet! Aber das wäre eine Möglichkeit! Gegen Sperre wegen Teilnahme-Weigerung Berufung einlegen! Den "Kurse" (Deppenkurse/Mobbingkurse) müssen Kriterien erfüllen! siehe: "BBRZ Antwort:
Dieser Zwangsmassnahmen-Mischmasch von Deppen-, Mobbingkurs-Inhalte und "gesundheitlicher Pseudo-Untersuchung" braucht den Rechtsweg zum VwGH.
VwGH Erkenntnisse zur Gesundheitsstrasse
Berufsunfähigkeitprüfung! - arbeitsmedizinischen Dienst runterscrollen zu BBRZ-Links mit weiteren Antworten!
Ps.: Sollte gesundheitlich eine Verschlimmerung eintreten, so kann ihre Mutter sofort wieder um I-Pension ansuchen! (ohne Gewähr)
Um diese "Antidemokratische-faschistoide Schweinerei" abzustellen braucht Österreich schleunigst tatsächlich soziale-humanistische Partei-en! Lasst sie uns wählen! Parteien gründen! Gründungen unterstützen.
11.09.13 um 17.28 Uhr - von L. H. - "Allgemein und im Insbesonderen wieder zu Frau L" Nehmen Sie Begleitpersonen zu AMS-Terminen mit, machen Sie Gedächtnisprotokolle, zeichnen Sie Termine bei Ärzten via Voice Recorder auf (idealerweise sollten die Aufnahmen auf den PC übertragbar sein).
Ich weiß, dass dies rechtlich nicht verwendbar ist, es geht aber darum, die Vorgänge der Öffentlichkeit gegenüber zu dokumentieren. Das glaubt ja kein Mensch, der sowas nicht schon erlebt hat. Wichtig auch, dass man nachhören kann, was man selbst gesagt hat...
Ich weiß, dass das sehr schwierig ist, aber machen Sie den AMSlern nicht den Gefallen ihnen zu zeigen, wie verzweifelt sie sind.
Gehen Sie - wenn geht - auf Kur, besuchen Sie Ärzte mit psychosomatischer Zusatzausbildung (damit dokumentiert wird, wie sehr sie die Situation in Stress versetzt!!!). Falls Sie es sich leisten können, lassen Sie sich ein zusätzliches privates arbeitsmedizinisches Gutachten eerstellen. (z.B. Dr. Vogel Arbeitsmediziner mit Kassaordi Mo - Nachmittag - falls Sie in Wien sind).
Möglicherweise können Ihnen auch die Juristen vom KOBV helfen! Alles Gute
13.09.13 um 10.00 Uhr - von L*. - "Gesundheitliche Untersuchungen ohne med. Geräte?" Lieber Herr Moser, vorerst vielen Dank für Ihre Hilfe. Der vermeindliche Arzt hatte keine Med. Geräte oder dgl.. Er befand sich in einem Raum direkt im BFI Gebäude. Dieser Raum selber war wie ein Büro eingerichtet mit Pc. Der Mann machte auch nicht wirklich den Eindruck eines Arztes! Leider hat sie ihm alle ihre Befunde bzw. Gutachten der PVA zur Kopie überlassen. Vermute ganz stark, dass das Ams schon Einsicht davon hatte. Sollen wir die kopierten Unterlagen vom BFI abholen bzw. herausfordern? Ich habe auch den Vorfall der Geschäftsstellenleitung in Wiener Neustadt geschildert und eine Rückantwort gefordert, mit der Drohung dies den Medien zu berichten. Meine Mutter hat auch eine Rechtschutz Versicherung kann die eventuell auch etwas bringen? Folgende Frage habe ich bitte noch an Sie: Wie heißt dieser Dr. Vogel im Vornamen und wie ist seine Adresse? Konnte leider keinen Arbeitsmediziner mit diesen Namen finden. Wir möchten uns sehr herzlich bei Ihnen bedanken und verbleiben. mit lieben Grüßen (12.09.13)
Antwort: "Ja holen sie sich die Daten wieder zurück! Ev. besprechen sie das Ergebnis dieser "Pseudo-Untersuchung" mit ihrem Vertrauensarzt/Facharzt und gehen gegebenenfalls juristisch vor! Mit Rechtsanwalt ev. über Rechtsschutzversicherung! Lassen sie sich ev. den ärztlichen Nachweis, von der/den Person-en die die Entscheidungen treffen bzw. die sich als Ärzte ausgeben? bzw. die ärztlichen Atteste/Befunde beurteilen?, zeigen!"
"Anmerkung zur faschistoiden Schweinerei?" "Selbst mir, der mit vielen Berichten/Beschwerden bez. dieser Untersuchungen zur gesundheitlichen Eignung sämtlicher österreichischen Einrichtungen konfrontiert ist, fehlt der gänzliche "Durchblick"!
Hier werden anscheinend ohne medizinische Technologie / Geräten Untersuchungen durchgeführt und Entscheidungen getroffenen, die vorhandene fach-ärztliche Atteste/Befunde aufheben und das weitere Schiksal der Betroffenen bestimmen? "unfassbar"
Ich rate Betroffenen, so wie bei obigen Fall, von den Personen denen man sensible Krankheits-Daten ausliefern soll und die anscheinend die Untersuchungen durchführen, sich einen ärztlichen Nachweis zeigen zu lassen - Sie sollen sich ärztlich ausweisen! Ansonsten schon mal auf keinen Fall sensible Krankheits-Daten rausgeben! Da gar keine ärztliche Kompetenz vorhanden sein kann?
Zudem besprechen sie Ergebnisse dieser "Pseudo-Untersuchungen" mit ihrem Vertrauensarzt/Facharzt und gehen gegebenenfalls juristisch dagegen vor! Mit Rechtsanwalt ev. über Rechtsschutzversicherung!"
Erklärung bez. dieser Materie der umfangreichen Zusammenhänge! "Anfragen dieser Art setzen mich immer unter erheblichen Stress! Hier wäre die Unterstützung von Rechtsgelehrten / Rechtsanwalt erforderlich! ev. über Rechtsschutzversicherung! Auch um rechtliche Schritte - Anzeigen / Klagen - gegen diese "Menschenverachtung / in letzter Konsequenz Menschenschädigung" zu prüfen bzw. setzen zu können!"
(Ohne Gewähr - "Jeder / Sie müssen selbst entscheiden - ob sie meine - nach bestem Wissen und Gewissen ausgerichteten - Tipps umsetzen! Ich bin aber der Meinung, dass sich mündige StaatsbürgerInnen gegen diese entmündigende, erniedrigende, unterdrückende, schädigende Behandlung wehren müssen! Ist man seinem Selbstwert-gefühl schuldig bzw. gehört dieses nach AMS-Kontakten wieder aufgebaut!") |
10.09.13 um 12.46 Uhr - von St. - "Sperre während einer Sperre?" |
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Sehr geehrter Herr Moser, mir wird das Geld von 1.7 - 24.7 eingestellt gleichzeitig wird mir wegen nicht bewerben am 10.7 das Geld noch einmal eingestellt (7.8 - 17.9) Muss man sich wenn das Geld eingestellt wird Bewerben? Darf man für den selben Zeitraum zwei mal \"Bestraft\" werden?
Antwort: Während Sperre darf es zu keiner weiteren Sperre kommen! Muss man bei einer Sperre dem AMS zur Verfügung stehen? AMS-Mitarbeiter: Zuweisungen in Maßnahmen kann es nicht geben, wenn doch ists eine Überschneidung oder ein Irrtum. Zuweisungen auf Stellen sehr wohl, da man arbeitssuchend vorgemerkt bleibt. Wenn man denen nicht nachkommt, kanns keine Konsequenzen geben.
gehen sie - mit begleitperson - zum vorgesetzten/geschäftsstellenleiter! hören sie nicht auf ihre betreuerIn - die erzählt ihnen boshafter weise auch (rechtswidrigen) unsinn! ev. auch beschwerde aufsetzen und (ev. eingeschrieben) oder per e-mail an mehrere adressen senden! (ohne Gewähr)
12.09.13 um 11.11 Uhr - von St. - "Sperre während einer Sperre?" "Stellungnahme der Ombudstelle" Sehr geehrter Herr Moser, Hiermit sende ich Ihnen die Stellungnahme der Ombudstelle auf meine Fragen hin und möchte um Ihre Meinung bitten bzw was kann ich gegen diesen Schwachsinn machen? es geht bei der Sperre und der Bezugsunterbrechung um zwei verschiedene "Sperr-/Unterbrechungszeiträume", von der Seite ist es daher zulässig. Ich verstehe schon Ihren Gedanken hinsichtlich "2x gesperrt wegen 1x nicht bewerben" - doch das ist nicht der relevante Punkt: die Bezugsunterbrechung gibts wegen "nicht besuchen des Kurses" (einer der "Unterpunkte" dazu waren lt. Kursinstitut die fehlenden Bewerbungsnachweise - ausschlaggebend waren aber die fehlenden Bestätigungen für das unentschuldigte Fernbleiben lt. Kursinstitut). Ich werde die Rechtsabteilung aber gerne von Ihrem Anliegen informieren.(Ich habe bereits einspruch erhoben gegen Unterbrechung 7.8-17.9) Ich habe auch gesehen, dass Sie nun zur Bezugsunterbrechung einen Bescheid beantragt haben - das AMS Mistelbach wird das nun prüfen (ich nehme an, Sie werden zu einer Sachverhaltsdarstellung eingeladen werden) und dann eine Entscheidung treffen.(im anderen zeitraum1.7-24.7 noch keinen Bescheid) Mit freundlichen Grüßen B. E.
Antwort: wie schon geschrieben. die zweite sperre wurde zeitversetzt um eine legitimation zu suggerieren/erzeugen. da aber das "vergehen?" der zweiten sperre seinen ursprung während der ersten sperre hatte, ist dieses "vergehen?" nicht sanktionierbar! - egal ob unterschiedliche sperrgründe
erwarten sie sich nicht zuviel von AMS-ombudsstellen - das sind alibieinrichtungen!
also bescheid verlangen - indem muss der grund angegeben sein und auch das datum des "vergehens?" daraus ist dann, ihrem bericht nach, ersichtlich, dass die zweite sperre während einer sperre ausgesprochen wurde! darum nicht zulässig! so begründen sie auch die berufung!
ohne gewähr - danke für rückmeldung nach erledigung! alles gute!
("Schamgefühl-lose Ombudsmann-Antwort!" - 13.03.13
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9.09.13 um 19.09 Uhr - "Vorstellbar, dass Menschen mit unserer Gesellschaft nichts mehr zu tun haben wollen?" "Jugendlichen wie U-Boote untergetaucht" |
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Verschwunden von der Gesellschafts-Bildfläche - Jugendlichen wie U-Boote untergetaucht (OÖ-nachrichten) >Wenn das Leben entgleist, kann das viele Gründe haben.
Anmerkung: "Vorstellbar, dass Menschen mit unserer Gesellschaft nichts mehr zu tun haben wollen?" "Es wird Zeit sich ("als Gesellschaft") die Frage zu stellen! Wollen Menschen mit dieser unserer neoliberalen Gesellschaft nichts mehr zu tun haben? Bzw.: Sie nicht zu dem dazu erforderlichen Menschenbild werden wollen! (5.09.13)
Was zu Fragen führt, mit wessen Antworten sich niemand konfrontieren will! So?, Was für ein Menschenbild ist den "leicht" im Neoliberalismus nötig? Welches Menschenbild soll ich "leicht" abgeben? Um sich dies zu beantworten, sind einige "mutige" selbst.kritische Fragen (bzw. "Erkenntnisse") notwendig.
Unaufrichtigkeit? - Gehören Lügen zu unserem/deinem Alltag? In der Kindes-Erziehung heisst es noch: Du darfst nicht lügen - Im Erwachsenenalter heisst es dann: Sei still misch dich nicht ein und sag nichts, was Nachteil bringt. - Sag was man verlangt, erst recht wenn es mit Vorteilen verbunden ist. Nimm Wahrheit / Wahrhaftigkeit nicht so wichtig! Sei Opportunist - erleichtert dein Leben.
Ehrlichkeit? kompromittiert im öffentlichen Leben sehr oft Machtmenschen, die es in der Hand haben "Dir" zu schaden! - (hierarchisch geordnet - ausgehend schon vom Kollegen der länger als du in der Firma beschäftigt ist!" vom direkten Vorgesetzten über BehördenmitarbeiterInnen, zu politischen AMTsträgerInnen etc.) - Eine Motivation / der Grund von Lügen,- führt zum Alibi-Getue und zur Falschheit, etc.!
Feigheit und Couragelosigkeit / "Kompetenz?" - wird u.a. in der Lehrzeit geschult! - "Denke nicht, tue was man dir sagt!" - Denken tun andere, die besser bescheid wissen, für dich. Widersprich deinen Chef / Vorgesetzten, der Obrigkeit nicht! Entsolidarisierung? - Kümmere dich um keinen anderen, das bringt nur Ärger! - Der wird schon was angestellt haben! schau weg, misch dich nicht ein, das schadet dir nur! - verbunden mit bewusster schmerzhafter "Naivität?", auch um das eigene Gewissen nicht zu belasten! - Umsonst bekommt bei uns niemand Ärger! >Künstlich geschaffene Feindbilder sind Methode um in unserer Pseudo-Demokratie ein faschistoides System aufrecht zu erhalten!
Ignoranz? Sich bei anderen nicht einmischen! Keine "unerlaubte" Hilfe leisten! Den Kreis der interaktiven Interessen klein/begrenzt halten! Nicht über den eigenen Tellerrand schauen! - Erledige deine dir aufgetragene Aufgabe in deinem Fragment und interessiere dich nicht für Zusammenhänge! ....... das geht dich nichts an! + Hyper-Egoismus? - Schaue lieber das du es zu etwas bringst! - Schaffe dir dein Eigenheim, Familie, Auto etc. an! - daran kannst du dich erfreuen - Dies ist auf keinen Fall zu riskieren, weil man sich vielleicht für "Fremde" / "künstlich erschaffene Feindbilder" einsetzt? Familie erhöht in unserem System die Abhängigkeit, das Ausgeliefertsein, die Erpressbarkeit und führt paradoxer Weise zur Entsolidarisierung! Weil Familie, verständlicher Weise, alle möglichen Ängste erzeugt, weswegen man u.a. auch bei Ungerechtigkeiten still ist - betreffen diese jemanden anderen! - Kümmere dich nur um dich selbst - mache Karriere - Und falls - Mach was man dir sagt und denk dir deinen Teil! - sei leise bzw. stumm!
Oberflächlichkeit? mit Konzentration auf das Äussere - Schau das dein Äusseres keinen Anlass zur Kritik zulässt - Sei gutaussehend / "schön" - Scheine, so wie es verlangt wird! Das wichtigste ist professionelle Angepasstheit! Falle nicht "negativ" auf?
Das verlangt, erzeugt der Neoliberalismus - eine faschistoide egoistische Lebens-Ideologie, die die Lebens-Berechtigung einzig und alleine durch unhinterfragte Leistung erteilt! ("Fleiss (Leistung) falsch ausgerichtet, ist die Kraft der Vernichtung!")
Egal wie oder mit was Geld verdient wird? Ob gesellschafts-, menschen-, umweltschädigend. als Bsp. : Tätigkeit in der Waffenindustrie, oder Profite durch Ausbeutung, Unterdrückung, etc.! Z.Bsp.: Ohne Skrupel, sich an der Not der Menschen dumm und deppert verdienen!
>"Die Arbeitsmarktpolitik bzw. das AlVG ermöglicht es dem extra dafür gegründeten Wirtschaftszweig (Zwangsmassnahmen) - "über Menschenverachtung, Mobbing" / "geheuchelte Menschenfreundlichkeit mit ungerechter individueller Schuldzuweisung" - Hunderte-Millionen-Euro an den Arbeitslosen / an der Arbeitslosigkeit leidenden Menschen zu verdienen! Gewissenlosigkeit / Rücksichtslosigkeit? z.Bsp. über "ev. zusammengelegtes" Kapital mit Schnäppchen ev. bei "Zwangsversteigerungen / menschliche Katastrophen" uberproportionalen Gewinn zu erzielen. etc. Als Höhepunkt der Widerlichkeit: Spekulationsgeschäfte mit Lebensmitteln!
Übrig bleibt ein Mensch gesteuert über Kompromisse aus Kompromissen usw. von Kompromissen usf. - dem nichts mehr heilig ist. Dem jede Spiritualität verpönt ist. Ethische, moralische Werte sind kapitalistischen, materiellen Werten gewichen. Die inneren menschlichen Werte wurden dem jetzt existierenden Menschenschlag abgekauft. Ein Leben im rücksichtslosen materiellen Überfluss ist die Belohnung für ein sinnentleertes Leben / Menschenbild! Übrig bleibt ein gestalteter Alltag, der durch Handlungen von schäbigen Charakteren bestimmt wird! - Sind auch jene die ihre gierigen Interessen in Gesetze formen ("lassen")! Als Mentalität bleibt Arschkriechen, vorauseilender Gehorsam, Hinten-rum-Umgangsformen, Neid, Frust, Boshaftigkeit, Schadenfreude, Egoismus - Strebend nach Vorteilen auch zum Nachteil anderer / Dritter - etc.!
Es ist grosser Mut angesagt um sich in diesen Argumenten/Vorwürfen/Kritik (ev. teilweise) zu finden/zu erkennen. Wenn jeder in sich kehrt bzw. Wenn sie in sich kehren, kommt ihnen dies bekannt vor - müssen sie das Eine oder Andere bestätigen.
Wenn ja, kommt man bei mutiger Aufrichtigkeit auch in die Lage, sich vorstellen zu können bzw. nachvollziehen zu können, dass Menschen nicht zu diesen Menschenbild werden wollen / können! Sie mit dieser Gesellschaft, dass solch ein Menschenbild benötigt, nichts zu tun haben wollen!
Ohne sich mit dieser Materie zu beschäftigen, werden aber ganau diese Menschen zu Extrem-Feindbildern erklärt, weil sie "UNS" im Umkehrschluss mit einem / dem eigenen negativen (schlimmstenfalls abscheulichen) Menschenbild konfrontieren! (Jägerstätterphänomen)
Andererseits ist dieses schmerzhafte Bewusst-machen (Bewusstseinsbildung) die Voraussetzung für eine Veränderung hin zu einer humanistisch-sozialen Gesellschaft (mit dementsprechenden Menschenbild)! In eine Welt, der tatsächlichen Freundschaft, in der wir uns "wieder" mögen" - und die vorhandenen Ressourcen mit Bescheidenheit gerecht aufteilen!" Denn dann ist u.a. auch genug für alle da! ("Es gibt keine faulen, sondern nur demotivierte, erkrankte Menschen!") (9.09.13)
(Neoliberales Welt-, und Menschenbild! Zeitgeistanalyse von Christian Moser 28.08.2006)
auch unter: Politische Katastrophe: "Vorstellbar, dass Menschen mit unserer Gesellschaft nichts mehr zu tun haben wollen?" (9.09.13) |
9.09.13 um 10.42 Uhr - von C*. - "Keilerjob auf Basis freier Dienstnehmer?" |
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Sehr geehrter Herr Moser, habe mich bewusst nicht im Forum angemeldet, hoffe aber, Sie können mir auch so mit Information weiterhelfen. Es geht um folgendes: Ich beziehe Notstandshilfe übers AMS. Am *. 9. schickte mir meine AMS-Bereterin ein Jobangebot (ich sende Ihnen dieses PDF auch im Anhang mit) für die Stelle als Telemarketing Agent für In- u. Outbound (vermutlich aber nur für Outbound...) - und das auf Basis freier Dienstnehmer ! Telemarketing Outbound-Telefonie bedeutet bekanntermaßen ja nichts anderes als Keilen am Telefon. Habe gegenüber meiner AMS-Beraterin bereits mehrfach deutlich gesagt, dass ich sowas ganz bestimmt nicht machen werde. Okay, ähnliche Angebote hat sie mir trotzdem schon öfter mal geschickt - aber das nun auch auf Basis eines freien Dienstnehmers - ist ja schon allerhand! Auch die Bezahlung ist ein Witz: brutto 7,26 Euro..... Nun habe ich herausgefunden, dass man als freier Dienstnehmer gegenüber eines "echten" Dienstnehmers doch gewisse Nachteile hat: beispielsweise muss man die Einkommenssteuer selbst an das FA entrichten und ohne entsprechende Vereinbarung zwischen Arbeitgeber (bzw. Auftraggeber) und freiem Dienstnehmer sind auch die Bestimmungen des Angestelltengesetzes, des Urlaubsrechts, des Arbeitszeitgesetzes (insbesondere die Überstundenentlohnung), des Arbeitsruhegesetzes oder des Entgeltfortzahlungsgesetzes nicht anzuwenden. Folglich besteht auch kein Anspruch auf Kollektivvertragslohn und, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, auf Sonderzahlungen und Urlaub. Nun meine Frage: Darf das AMS rechtlich gesehen denn Stellenangebote auf Basis "freier Dienstnehmer" an Arbeitslose vermitteln - bzw. ist dies, noch dazu in Zusammenhang mit so einem Keilerjob, überhaupt zumutbar? Vielen Dank für Ihre Hilfe im Voraus! Mit freundlichen Grüßen (8.09.13)
Antwort: dieser vermittlungsvorschlag ist nur unter freiwilligkeit möglich bzw. darf nicht mit §10 / sperre sanktioniert werden! (zumutbare Jobs nur mit "KV-entlohnung" / "branchenüblich?" / arbeitnehmerrechtlichen bestimmungen!)) ev. lassen sie sich das von der AK bestätigung - (ohne Gewähr) >ich veröffentliche zur info dritter - okay? alles gute!
8.09.13 um 23.12 Uhr - von C*. - "Werde noch bei AK nachfragen" Hallo, und danke für die prompte Antwort. Werde morgen noch bei AK nachfragen. Ja, es ist okay, die Anfrage unter C. zu veröffentlichen - das PDF bitte nicht. Schöne Grüße
10.09.13 um 2.39 Uhr - von L. H. - "Die Vermittlung eines Job als freier Dienstnehmer ist rechtmäßig?" zu C: So gut wie alle angeblichen freien Dienstverträge sind in der Realität echte Dienstverträge! Checkliste der Unterschiede:
Der Unterschied in den Kosten für den Arbeitgeber ist beträchtlich, die Nachteile für den Arbeitnehmer sind ebenfalls beträchtlich!
Die Vermittlung eines Job als freier Dienstnehmer ist rechtmäßig, da es diese Arbeitsform laut Gesetz geben darf! Der Punkt ist, dass man dann als Arbeitnehmer genau schauen und dokumentieren sollte, um welches Arbeitsverhältnis es sich wirklich handelt! Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird man diese Unterlagen brauchen, um die tatsächlichen Ansprüche mit Hilfe der AK zu realisieren.
Was Outbound-Telefonie anlangt, das müssen Sie sicher nicht annehmen, wenn es Cold-Calls sein sollten! Bewerben Sie sich und machen Sie darauf aufmerksam, dass Sie an Arbeit natürlich interessiert sind. Allerdings werden Sie keine Gesetze missachten! Das Anrufen von Menschen oder Firmen zu denen man keine Geschäftsbeziehung hat, ist nämlich verboten (gewisse Ausnahmen im Bereich Meinungsforschung im politischen Bereich) - Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb. Darauf würde ich in der Bewerbung hinweisen! Klären Sie auch Ihre AMS-Tante darüber auf!
Es gibt natürlich Fälle in denen Outbound erlaubt ist! Zum Beispiel jemand hat ein Gratis-Zeitungsabo bestellt und wird dann angerufen, ob er/sie die Zeitung weiterhin bekommen möchte, auch Telefonate im Kontext mit Qualitätssicherung fallen in diese Gruppe uvam. D.h. Sie können Outbound nicht pauschal ablehnen, sondern Sie müssen abklären, um welche Form von Outbound es sich handelt! (ich gehe jetzt einmal davon aus, dass Sie keinen Berufsschutz mehr haben)..
Ich würde auch keine allzu großen Ängste haben, dass man Sie einstellt, wenn Sie da nicht gut sind - für Unternehmen im Bereich Cold Calls sind nur Leute interessant, die kein Problem haben unethisch zu handeln und die andere argumentativ so richtig reinbuttern können!!! Call Center-Abzocke - Günter Wallraff Undercover 1/5 .(youtube)
Anmerkung: Bitte C* um Rückmeldung nach AK-Besuch!
Es gibt Ansatzpunkte, die eine Klarheit bez. Anstellungsart hinterfragen! Der freie Dienstnehmer - gibt es ihn noch? Resümee: Auf Grund der restriktiven Rechtsprechung des VwGH sollte jeder Dienstgeber bzw. Steuerberater anhand der dargestellten Kriterien genau prüfen, ob bei derzeit als freie Dienstnehmer Beschäftigten bzw. bei zukünftigen Personalplanungen nicht von "echten“ Dienstnehmern auszugehen ist! Lohnsteuerpflicht "Echter“ Dienstnehmer ist jedenfalls auch, wer lohnsteuerpflichtig ist. Durch diese Regelung kam es zu einer Erweiterung des ASVG-Dienstnehmerbegriffs (§ 4 Abs. 2 3. Satz ASVG).
lt. VwGH Lohnsteuerpflicht und daher jedenfalls DN 4/2 ASVG (Siehe Seite 28)
Sollte es sich um echte Dienstnehmer handeln - und hat der Arbeitgeber dies "irrtümlich" falsch als "freier Dienstnehmer" eingestuft - so wäre davon auszugehen, dass seine Kosten bei einer Anstellung höher sind - KV-Lohn? auch Urlaubsgeld / Weihnachtsgeld -
Viellecht bringen sie beim Vorstellungsgespräch diesen Punkt zur Sprache! Sollte es sich bei freien DN tatsächlich um einen sanktionierbaren Vorschlag handeln - von dem ich nicht ausgehe - so könnte der Arbeitgeber von sich aus kein Interesse bez. einer Einstellung haben!
Betone aber nochmals ohne Gewähr!
10.09.13 um 11.32 Uhr - von L. H. - "AK: Stelle als freie Dienstnehmerin oder auf Selbständigenbasis müssen Sie nicht annehmen" Hallo Christian, habe nochmals gesucht und bin - wie so oft - bei der AKOÖ fündig geworden - allerdings bin ich mir nicht sicher, ob das alle AKs im Lande so sehen! (Jedenfalls nennen Sie keine rechtliche Quelle, scheint also eine Interpretation zu sein) Und zu bedenken ist ebenfalls, dass freie Dienstnehmer mittlerweile arbeitslosenversichert sind - womit die Rechtmäßigkeit der Vermittlung eine gewisse Logik hätte - letztlich braucht man dazu wahrscheinlich aber ein höchstgerichtliches Urteil: Der freie Dienstnehmer ist eine sehr unglückliche "Zwitterkonstruktion", nicht echter Arbeitnehmer, nicht Werkvertragsnehmer und nicht Selbstständiger, sondern irgendwie von allem etwas. Die Sozialabgaben führt der Dienstgeber ab, weil diese Verträge dem ASVG unterliegen. Um die Steuern muss sich der DN selbst kümmern. BMF - Dienstvertrag – freier Dienstvertrag – Werkvertrag:
Ak - Arbeitsverhältnis & freier Dienstvertrag. Ich persönlich glaube nicht, dass das ein Versehen von Seiten des AG war, die Stelle so auszuschreiben, sondern es ist schlicht billiger für den AG - auch wenn es sich tatsächlich oftmals um ein echtes DV handelt! Lg
Antwort: Danke!
11.09.13 um 19.07 Uhr - von C*. - "Auch ich hab mich, bez. Rechtslage bei AMs-Vermittlung als freier Dienstnehmer, über die AK informiert." Hallo, vielen Dank für diese Infos. Auch ich hab mich über die AK informiert. Zunächst telefonisch, was nicht sonderlich hilfreich war, denn der Herr bei der Hotline meinte, dass man sich als NotstandshilfebezieherIn die Stellenangebote des AMS halt nicht mehr so aussuchen kann, und deshalb doch auch ein Angebot auf Basis freier Dienstnehmer nicht einfach ablehnen kann........ Damit fand ich ziemlich wischi-waschi, war einfach keine klare Aussage, der wusste es einfach nicht genau. Habe deshalb bei der Zentrale der AK NÖ nochmal schirftlich nachgefragt - und siehe da, plötzlich schaut es schon ganz anders aus! Meine Fragen u. die dazugehörigen Antoworten der AK NÖ v. 11. 09. 2013 (bitte auch dieses Datum mitveröffentlichen) stelle ich hiermit gerne auch allen anderen BesucherInnen der Webseite zur Verfügung: 1. Stimmt es, dass die Entlohnung für einen freien Dienstnehmer/Dienstnehmerin sich NICHT nach dem Kollektivvertrag der jeweiligen Branche zu richten hat ? ANTWORT der AK NÖ: Es ist richtig, dass der jeweilige Branchen-KV nicht zur Anwendung kommt und es daher kein geschütztes Mindestentgelt gibt. Ihr Entgelt ist Gegenstand einer freien vertraglichen Vereinbarung nach den Grundsätzen des bürgerlichen Rechts (ABGB)
2. Darf das AMS einem/einer Arbeitslosen (bzw. einem/einer NotstandshilfebezieherIn) grundsätzlich eine Stelle vermitteln – auf Basis freier Dienstvertrag ? ANTWORT der AK NÖ: : Nein, diese Vermittlung auf einen freien DV ist nach § 9 AlVG ausdrücklich als nicht zumutbar qualifiziert und daher unzulässig. Das muss auch jeder Referent beim AMS wissen.
3. Muss der freie Dienstnehmer/d. freie Dienstnehmerin die Einkommenssteuer selbst an das Finanzamt abführen ? ANTWORT der AK NÖ: Ja Sie müssen selbst für die korrekte Versteuerung Ihrer Einkünfte sorgen - im Rahmen einer Pflichtveranlagung beim zuständigen Finanzamt. 4. Wenn ich es richtig herausgelesen habe, so besteht Anspruch auf Urlaub bzw. Anspruch auf Auszahlung von Urlaubsgeld nur, sofern der angehende freie Dienstnehmer dies mit dem künftigen Arbeitgeber von vorne herein festgelegt hat – stimmt das ? ANTWORT der AK NÖ: Das ist richtig. Ansprüche wie Urlaub und Sonderzahlungen gibt es im freien DV nicht, sondern diese müssen vielmehr ausdrücklich im freien Dienst-Vertrag vereinbart werden.
5. Hat es einen Arbeitsvertrag zu geben, in dem das alles schriftlich festgelegt wird ? ANTWORT der AK NÖ: Einen schriftlichen "freien Dienstvertrag" sollte es natürlich geben, in dem alle Rechte und Pflichten festgelegt sind. Eine ausdrückliche gesetzliche Anordnung wie beim Dienstzettel für das echte Arbeitsverhältnis gibt es aber nicht. Auch hier gilt die freie Vereinbarung nach ABGB. 6. Mir ist bekannt, dass ab dem 4. Tag im Falle einer Dienstverhinderung – also Dienstverhinderung infolge von Krankheit (bzw. inf. e. Unglücksfalls) der jeweilige Krankenversicherungsträger die Auszahlung des Krankengeldes übernimmt. Bedeutet dies, dass ein freier Dienstnehmer/e. freie Dienstnehmerin während der ersten 3 Tage, die er/sie bereits krank gemeldet ist, überhaupt kein Geld bekommt? ANTWORT der AK NÖ: Das ist richtig. Im Krankheitsfall haben Sie ab dem 4. Tag Anspruch auf Krankengeld bei der GKK. Die ersten 3 Tage bleiben somit entgeltfrei, außer Sie vereinbaren vertraglich mit ihrem freien Dienstgeber, dass dieser die ersten 3 Tage eines Krankenstandes zahlen soll. Schöne Grüße C.
Antwort: Danke - super!
12.09.13 um 11.47 Uhr - von C*. - "auch anderen hilfreich" Hallo, und vielen Dank, auch für die Veröffentlichung! So ist die Information gegebenenfalls auch anderen hilfreich. Schöne Grüße C. (11.09.13) |
8.09.13 um 13.32 Uhr - von M*. - "Deppenkurs ohne Defizite?" |
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Sehr geehrter Herr Moser!
Ich bin seit Anfang April arbeitslos gemeldet (habe meine letzte Beschäftigung, die knapp 2 Jahre lang war, auf Grund von schlechtem Arbeitsklima und Bore-Out beendet) und beziehe seit Ende August Notstandshilfe.
Bei meinem letzten AMS Termin wurde ich von meiner Betreuerin für den \"Neue Wege\" Kurs angemeldet, der, laut ihrer Aussage, \"zunächst eine allgemeine Einführung, dann allerdings die Möglichkeit zur Auswahl einer speziellen Fortbildung bietet\". Nun habe ich mich allerdings über diesen Kurs informiert und gehört, dass es sich hierbei nur um einen Kurs handelt, in dem Bewerbungsschreiben geübt werden. Ich bin Absolventin der Universität Wien, habe ausreichende Erfahrung in der Verfassung und Formulierung von Bewerbungsschreiben und Lebensläufen und bin zu vielen Gesprächen eingeladen worden.
Das AMS kann hierbei nicht behaupten, dass es sich in meinem Fall um ein \"Defizit\" handelt, das einen solchen Kurs für nötig erklären könnte. Ich habe meine Beraterin bereits auf einen Kurs bezüglich Personalverrechnung angesprochen, da ich dies als ein Defizit sehe, das ich gerne ausgleichen möchte. Die lapidare Antwort? \"Besuchen sie bitte erst den \"Neue Wege\" Kurs, nachher ist das immer noch möglich\". Allerdings sehe ich keinen Sinn darin, mich in einen Kurs für 12 Wochen stecken zu lassen, der mir auf Dauer nichts bringt. Bewerbungen schreiben kann ich auch von zu Hause.
Ist es in diesem Fall möglich, Einspruch zu erheben? Ich habe bereits ein Schreiben verfasst, das ich nach Besuch der Einführungsveranstaltung an meine Beraterin, sowie meine zuständige AMS Geschäftsstelle übermitteln würde.
Ich bin ein wenig verunsichert, was meine Rechte angeht und wäre Ihnen für Hilfe sehr verbunden!
Antwort: "Lohndumping- und Dequalifizierungsinstrument des AMS!" "Sie haben "nur" die Möglichkeit nach einer "rechtswidrigen" Sperre, falls sie den Deppenkurs verweigern, den Rechtsweg zu beschreiten / Berufung einzulegen. Mit gute Chancen auf Erfolg, da die Defizite die dieser Deppenkurs ausgleichen müsste, bei ihnen nicht vorhanden sind! Falls sie den Weg gehen, verlangen sie sofort nach ev. Sperre den schriftlichen Bescheid, auf den sie dann erst Berufung einlegen können. Ums Defizite ausgleichen geht es in den Deppenkursen gar nicht - das verlangt der VwGH - Der Deppenkurs soll sie - weil nicht mehr geschützt - in den Niedriglohnsektor mobben! Ist das Dequalifizierungs-, / Lohndumpinginstrument dieser Arbeitsmarktpolitik / des AMS! Ev. versenden sie ihr Schreiben / Einspruch - ev. gleich an mehreren Adressen!"
Siehe auch Info bez. Zwangsmassnahmen! (ohne Gewähr)
9.09.13 um 10.36 Uhr - von M*. - "Ist es nötig?" Sehr geehrter Herr Moser! Vielen Dank für Ihre Antwort und Ihre freundliche Beratung. Ist es in meinem Fall nötig, zu der ersten Kurseinheit zu erscheinen, um die Berufung einleiten zu können, oder wäre es auch möglich bei Verweigerung/Nichterscheinen? Vielen Dank im Voraus und mit freundlichen Grüßen, (8.09.13)
Antwort: ev. wäre es nicht schlecht den infotag zu besuchen, um sich genaue infos bez, der berufung zuzulegen. ausser sie kennen den kurs bzw. den inhalt, dann können sie das auch regeln indem sie beim AMS verweigern - worauf eine niederschrift aufgenommen wird und das geld rechtswidrig eingestellt wird. verlangen sie sofort auch den schriftlichen bescheid bzw. machen sie die beraterin darauf aufmerksam ihn schnellstens zu bekommen.
Siehe auch: zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs : ohne gewähr - ein gewisses risiko immer bedenken - alles gute! |
8.09.13 um 10.44 Uhr - von W. S. - "Depressionen, Mobbing und Suizidrisiko" |
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Interessante Info und auch Postings betreffend Druck am Arbeitsplatz, Depressionen, Mobbing und Suizidrisiko. Es melden sich anscheinend auch AMS \"Kunden\" zu Wort !
Druck am Arbeitsplatz ist Suizidrisiko (Standard) (7.09.13)
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6.09.13 um 10.44 Uhr - von L. H. - "die sich nicht formen lassen, die können nur verrückt sein!" |
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zu F Querulant: Tja, Leute die sich von dem System nicht formen lassen, die couragiert sind, sich den Luxus einer eigenen Meinung leisten und vieles kritisch hinterfragen... die können in unserem neoloberalen System nur verrückt sein - das ist doch klar, wenn man dieser Logik folgt :) Alles andere würde das System in Frage stellen. Und wie man mit diesen Menschen verfährt - siehe Fall Mollath:
unter: "Paranoid-querulatorische Persönlichkeitsstörung laut Akten" (4.09.13) |
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