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22.10.13 um 14.48 Uhr - von L. H.. - "Arbeitslose mit Lohnpfändung "fast" nicht vermittelbar"
"Ratingagenturen der kleinen Leute"
"Jedenfalls, ganz wichtig: Auf die eigenen Datenspuren aufpassen!! Keine Versicherungsdatenauszüge von der Krankenkasse an Dritte weitergeben,auch nicht an SÖBs" |
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Diese Ratings können fatale Folgen haben; von der Verweigerung eines Handy-Vertrages, über eine schlechte Bonität als potentieller Mieter (die Software großer Immobilenmakler ist in der Lage über zugekaufte Daten ein sehr detaillierte Mieterbild zu kreieren) bis hin zu Ablehnungen durch Personalabteilungen wegen schlechter Bonität oder drohender Pfändung. (Überschuldung als Job-Hemmnis. Arbeitslose mit Lohnpfändung "fast nicht vermittelbar - Kurier". ) Wobei die Situation in Österreich besonders schlecht ist; Österreich gehört mit Deutschland und der Schweiz zu den drei Ländern, wo es überhaupt eine Lohnpfändung in Europa gibt und Österreich ist jenes Land mit der am Abstand niedrigsten Pfändungsgrenze. Ebenfalls einmalig restriktiv ist der Zugang zu einem Privatkonkurs. Menschen mit AMS Bezug und Arbeitnehmer mit niedrigem Einkommen sind de facto ausgeschlossen. Das Ganze nach dem Motto: Einmal unten, immer unten!
Jedenfalls, ganz wichtig: Auf die eigenen Datenspuren aufpassen!!! Keine Kundenkarten nehmen oder auf falschem Namen - detto bei Zeitungsprobeabos (alleine aus den Bestell- und Kaufdaten mancher Leute lässt sich locker rekonstruieren, wo man in den letzten Jahren gelebt hat - ist man öfter als zwei Mal in drei Jahren umgezogen, dann ist schon eine Negativbewertung bei der Wohnungsuche). Immer anklicken und Anstreichen, dass man einer Datenweiterverarbeitung für Werbezwecke nicht zustimmt!
Keine Versicherungsdatenauszüge von der Krankenkasse an Dritte weitergeben, dies auch bei SÖBs nicht machen! Schauen, dass man beim Internet-Surfen möglichst wenige Spuren hinterlässt - z.B. mit Tor. Daten nach Absolvierung eines AMS-Kurses beim Kursanbieter löschen lassen!
Und vor allem: Äußerst vorsichtig mit der Bekanntgabe der Sozialversicherungsnummer umgehen!!! Das ist der Datensatz über den alle Infos über eine Person zusammenlaufen!!! Also keine Angabe auf Bögen von Personalisten oder im Internet bei Onlinebewerbungen, solange kein Dienstverhältnis besteht! Bei Wifi- und BFI für Kurskostenvoranschläge keine Sozialversicherungsnummer angeben!!!
Ratingagenturen der kleinen Leute (albertsteinhauser.at)
23.10.13 - Ps.: "Auf Themen rund ums AMS und Behördenwillkür aufmerksam machen!" Die Menschen, die Seiten im Kontext mit AMS etc. aufsuchen, um Rat zu finden, sollten zusätzlich jede Möglichkeit nutzen, um auf Themen rund ums AMS und Behördenwillkür aufmerksam zu machen! Sicher versetzt man damit nicht gleich Berge, aber die Abgeordneten bekommen wenigstens ein wenig ein Gefühl dafür, dass es genug Menschen gibt, die das sehr interessiert und die davon massiv betroffen sind; und zwar ganz existenziell!!!
Deine Fragen. Unsere Antworten. grüne.at / meinparlament.at
>wie ev. an weiteren Adressen
23.10.13 um 8.51 Uhr - von W. S. - zu L. H. - \"Arbeitslose mit Lohnpfändung \"fast\" nicht vermittelbar\" VORSICHT ! In Verbindung mit AMS löschen auch \"harmlose\" Schulungsfirmen diese Daten nicht immer. Selbst erlebt, Ist durch eine Lücke im DSG gedeckt. Solange man arbeitslos ist wird das mit \" besseren Vermittlungschancen\" begründet. Datenschutzkommission gibt dem AMS recht.
Anmerkung: "Datenschutz ist Menschenrecht" und Menschenrechte dürfen sich nicht bei Arbeitslosigkeit aufheben! Nicht locker lassen! Schriftliche Beschwerden einbringen! Noch und nöcher!" ("ohne Gewähr wie alle Einträge")
24.10.13 um 11.05 Uhr - von L. H. - "Die Kriminalisierung von armen Menschen" Kriminalisierung Bedürftiger. „Armut fällt nicht vom Himmel“ (Armutskonferenz)
soll arm sein mit geldstrafe geahndet werden? - Von bernhardjenny (23.10.13) |
21.10.13 um 10.09 Uhr - von M. - "Eigenbewerbungen nachweisen?" |
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Neuerdings reicht es bei mir nicht mehr aus nur die Liste der der Eigenbewerbungen auszufüllen, sondern es muss auch "nachweislich" sein. Also mit ausdrücken des E-Mail Verlaufes. Das heißt telefonisch kann ich mich nicht mehr bewerben da ich es nicht nachweisen kann. Ist sowas zulässig?
Antwort: Ich denke, es ist mir nicht möglich diese Frage zufriedenstellend zu beantworten. In letzter Konsequenz müsste hier ev. über den Rechtsweg bis zum VwGH gestritten werden. Der dann ev. damit konfrontiert ist, dass Firmen die tel. Bewerbungsgespräche bestätigen, obwohl das AMS (seine MitarbeiterInnen) ihnen den Bezug sperrte, weil es ihnen keine Glaubwürdigkeit unterstellte? Darum wäre es von Vorteil sie liessen sich die Bewerbung vor-Ort bestätigen oder /und senden zur telefonischen Bewerbung auch eine E-Mail! Ev- mit "Erhalts-Bestätigung" Ansonsten bleibt nur, mit einem gewissen Risiko, der Rechtsweg - Berufung bzw. - da das AMS seine eigene demokratie-verarschende "Gerichtsbarkeit" besitzt - über Verfahrenshilfe die VwGH-Beschwerde! (ohne Gewähr)
22.10.13 um 8.11 Uhr - von E. K. - "Der Abteilungsleiter hat daraufhin sein Verlangen wieder zurückgenommen" Hallo Herr Moser, zum Forumsbeitrag vom 21.10.2013 von M.: So ein Verlangen des AMS würde bedeuten, daß man als arbeitslose Person einen Drucker haben MUSS, und das kann das AMS beim besten Willen nicht vorschreiben. Auch von mir wollte meine Beraterin bzw. deren Abteilungsleiter vor einigen Monaten verlangen, alle Eigenbewerbungen mit den kompletten Email-Verläufen auszudrucken. Ich habe damals gesagt, daß ich keinen Drucker habe und mir auch nicht leisten kann und das AMS müßte mir daher einen Drucker kaufen sowie die sonstigen Kosten (Druckerpapier, Druckerpatronen) ersetzen.
Der Abteilungsleiter hat daraufhin sein Verlangen wieder zurückgenommen.
Außerdem habe ich gesagt, daß Emails eine elektronische Post sind, diese unterliegen genauso dem Briefgeheimnis und der genaue Wortlaut geht Dritte (= AMS) nichts an, vor allem wenn es sich nicht um vom AMS übermittelte Stellenangebote handelt, sondern um Eigenbewerbungen.
Übrigens habe ich einmal auf die verlangte Liste der Eigenbewerbungen folgendes geschrieben:
„Ich habe mich in den letzten zwei Monaten in Eigeninitiative bei 17 Firmen beworben. Auf ausdrückliche Nachfrage teilten mir alle diese Firmen mit, daß sie keine Kontaktaufnahme durch das AMS wünschen, daher bin ich nicht befugt, genauere Daten wie Firmennamen, Kontaktpersonen, Adressen, Telefonnummern, Emailadressen und sonstige Angaben zu machen.“
Das AMS hat das so akzeptieren müssen. Mit freundlichen Grüßen (ohne Gewähr)
23.10.13 um 8.51 Uhr - von W. S. - zu M. "Eigenbewerbungen nachweisen?" Recht so, schlagt das AMS / SÖBs mit ihren eigenen Waffen ! |
20.10.13 um 21.27 Uhr - von R. - "Geringfügige Beschäftigung trotz Zwangsmaßnahme?" |
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Hallo, ich habe mal eine Frage: wie verhält es sich mit so Zwangsmaßnahmen (Deppenkurse) vom AMS zugeteilt und einer geringfügige Beschäftigung. Darf man diese dann weiterhin ausführen oder müsste in so einem Fall diese geringfügige Beschäftigung beendet werden beendet werden? Mfg R.
Antwort: Wenn sich die Zeiten nicht überschneiden, können sie der geringfügigen Beschäftigung weiter nachgehen. Jedoch verhält es sich u.a. auch so, dass, wenn AMS-MitarbeiterInnen von einer geringfügigen Beschäftigung erfahren, sie diese verunmöglichen, indem sie Betroffene in eine Zwngsmassnahme / Deppenkurs vermitteln. - Weil sich eben "meistens" die Arbeits-, mit den Zwngsmassnahmen-Deppenkurs-Zeiten überschneiden!
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17.10.13 um 18.42 Uhr - von L. H. - "Recht interessante Publikation der AK" |
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Anbei eine recht interessante Publikation der AK.
Herzliche Grüße (14.10.13)
>Mit den Änderungen durch das Sozialrechtsänderungsgesetz (SR ÄG), das ab 1. 1. 2014 in Kraft treten soll, wird es künftig, wenn eine berufliche Rehabilitation möglich ist, keine befristete Invaliditätspension mehr geben. Gleichzeitig fehlt es vielfach an der Bereitschaft der Unternehmen, ältere ArbeitnehmerInnen auch tatsächlich zu beschäftigen. Ältere Menschen, mit gesundheitlichen Einschränkungen, haben in dieser Hinsicht noch schlechtere Karten.<
Arbeitsmarkt im Fokus - Arbeitsmarktanalyse des 1. Halbjahres 2013
Daher fordert die AK: >Mehr Investitionen in Zukunftsbranchen (v.a. soziale Dienstleistungen) und einen Ausbau des öffentlichen Wohnbaus, um mehr Beschäftigungsmöglichkeiten zu schaffen.
>Anhebung der Höhe des Arbeitslosengeldes und der Notstandshilfe.
>Entfall der PartnerInneneinkommensanrechnung bei der Notstandshilfe, die insbesondere Frauen benachteiligt.
>Über das AMS müssen verstärkt Bildungsmaßnahmen angeboten werden, die eine formale Höherqualifizierung (Lehrabschluss, Abschluss einer BHS oder BMS) der Menschen ermöglichen.
>Einen gezielten Ausbau des Erstgespräches im AMS auf den EU-Standard (min. 30 min) und Aufstockung der Personalressourcen im AMS. >Förderung von Berufsausstiegen und -umstiegen bei gesundheitlich belastenden Tätigkeiten.
>Berufliche Umschulungsmaßnahmen als Angebot für alle, die ihre bisherige Tätigkeit nicht mehr ausüben können (auch wenn kein pensionsrechtlicher Berufsschutz vorliegt).
>Einführung eines wirksamen Bonus-Malus-Modells, welches die Betriebe dazu anhält, ältere Arbeitskräfte aufzunehmen.
18.10.13 um 0.48 Uhr - von L. H. - "AK-Forderungen an die neue Regierung" Naja, in Oberösterreich ist die AK doch noch ein wenig zumindest am Puls der Menschen - zumindest eines Teils. Das Problem ist nur, dass das Wort Arbeitslose da gar nicht vorkommt ... (AK-Forderungen an die neue Regierung) |
16.10.13 um 19.21 Uhr - von R*. - "Wenn ich in so einen dubiosen Kurs angepöbelt und von den Kursleitern fertig gemacht werde - soll man in so einem Fall die Polizei rufen?" |
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Ich hätte da mal ne frage, und zwar geht\'s darum dass ich sicher irgendwann wieder auf so einen dubiosen kurs geschickt werde wo man angepöbelt wird und von den Kursleitern fertig gemacht wird. Soll man in so einem fall die Polizei rufen ? Also wenn psychisch maltretiert wird ? Tatsache ist ja dass das alles zwangsmassnahmen sind und dass wir/ich mir das nicht ausgesucht habe und einfach dort sein MUSS. (sofern man nicht sein Arbeitslosengeld verlieren möchte). Ich bezweifle stark die Sinnhaftigkeit dieser kurse. Der punkt ist halt wenn man so stark bedroht wird wie auf diesen kursen , also ich halte das einfach nicht aus auf dauer. Also wenn ich angst bekomme ich würde wirklich gerne die Polizei rufen. Nur was dem Polizisten sagen ? Dass man angst hat weil man bedroht wird ? Soweit ich weiss darf man erst anzeige erstatten wenn man mit dem Tod bedroht wurde. mfg R.
Antwort: Angst alleine reicht nicht, um die Polizei zu holen! Nur wenn sie denen Rechtsverletzung-en nachweisen können! - ev. mit Zeugen? Bei demütigender (etc.) Behandlung führen sie ein ("Gedächtnis")-Protokoll und besuchen sie im Falle eine Mobbingberatungsstelle. Oder/Und suchen sie ein/e PsychologIn, ÄrztIn oder PsychiaterIn auf, die den Zustand festhält und ihn bestätigen kann. Dann erstatten sie Anzeige - ev. gleich bei der Staatsanwaltschaft - auch sind Schmerzensgeldforderungen möglich! siehe Mobbing durch das AMS / Schlechte Behandlung: (ohne Gewähr)
Ps.: Wenn möglich sollen sich Betroffene/LeidensgenossInnen gegenseitig den Zeugen abgeben!
17.10.13 um 7.45 Uhr - von W. S. - "Ob Menschen, die bei anderen psychische Gewalt ausüben, sich für gute Menschen mit guten Charakter halten?" ZU :R*. - willst Du Duch wirklich auf andere dort verlassen ? Ich hab vor allem bei Infotagen die Erfahrung gemacht, daß jeder für sich allein dasteht. Genau das nutzen DIE nach psychologischen Muster und Strategien aus.Wie ein Raubtier bei der Jagd: Schwache aus der Herde trennen! Wehr dich selbst, such Dir Verbündete ! Es gibt langsam aber sicher immer mehr, die die Talsohle erreicht haben und sich diese bösartigen Angrifffe nicht menr bieten lassen. Auch wenn es oder gerade weil es \"Zwangsmaßnahmen\" sind kannst dem \"aggressor\" dort ordentlich die Meinung sagen. Frag mal z.b. - vor allen und beim richtigen Kontext - ob Menschen, die bei anderen psychische Gewalt ausüben sich für gute Menschen mit guten Charakter halten ? Du wirst sicher nicht der Einzige sein, dem es dabei so mies geht, oder ? Diese Frage werden ALLE ANDEREN TEILNEHMER wohl verstehen und dich hoffentlich unterstützen. Rauswerfen werden die dich wohl nicht, oder ? Im übrigen steigert das DEIN Selbstbewusstsein und fühlt sich gut an !
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16.10.13 um 19.04 Uhr - von H*. - "Keine Lebensgemeinschaft obwohl selbe Meldeadresse" |
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Hallo, habe mir das Forum gut durchgelesen und trotzdem noch eine Frage, ein Freund hat um Mindestsicherung angesucht, während seine Antrag bearbeitet wurde hat er seine Wohnung verloren, damit er nicht auf der Straße leben muss und eine Meldeadresse hat ist er nun bei mir untergekommen. Nun schickt die MA40 eine Aufforderung gemäß § 16 WMG, Belehrung Einsatz der Arbeitskraft gemäß § 15 WMG und will Daten über mich haben - dh nur weil wir eine gemeinsame Meldeadresse haben wird sofort angenommen dass wir eine Lebensgemeinschaft haben - was aber nicht so ist - ausserdem bin ich mir nicht sicher warum im Schreiben diese beiden § angegeben sind - was hat das mit der Anrechnung des Partnereinkommens zu tun? Schreiben wir nun auf diese Aufforderung einen Brief zurück dass es keine Lebensgemeinschaft gibt und ich zu keinen Unterhaltszahlungen ihm gegenüber verpflichtet bin oder muss man hier schon einen Antrag auf Feststellungsbescheid stellen? Vielen Dank für die Hilfe"
Antwort: Vielleicht hängt das wirklich nicht zusammen und die Belehrung zum jetzigen Zeitpunkt ist Zufall? Warten sie ab bis die Behörde bezüglich Partnerschaftsanrechnung agiert. Es kann durchaus sein, dass es diesbez. Schwierigkeiten gibt! Gut, dass sie wissen was dann zu tun ist! Dann legen sie auf ev. Bescheid bez. Partnerschaftsanrechnung Einspruch ein! Siehe Antwort im Eintrag darunter! (ohne Gewähr)
19.10.13 um 1.04 Uhr - von L. H. - "Kriterien, die die MA 40 voraussetzt, damit von zwei getrennten Haushalten ausgegangen werden kann" zu H. Wichtig ist vor allem, dass klar ist, dass es sich nicht um freundschaftliche Hilfe oder eine Lebensgemeinschaft handelt! Fragen Sie in dem Brief an die MA (unbedingt einschreiben) nach den Kriterien, die die MA 40 voraussetzt, damit von zwei getrennten Haushalten ausgegangen werden kann! Wichtig scheint mir vor allem, dass Sie eine Mietzahlung nachweisen können auf Ihrem Konto. Solidarisches, freundschaftliches Helfen wird nämlich von unseren Behörden nicht gewünscht - ist eben eine verrückte Welt, in der wir leben! Falls Ihr Freund bei der MA in die Berufung gehen muss - dann könnte er sich zwischenzeitlich - um weiterhin in der Zwischenzeit Mindestsicherung zu bekommen - wohnungslos melden beim Meldeamt. Gleichzeitig kann er bei verschiedenen Hilfsorganisationen der Caritas eine Postadresse einrichten, um für Ämter und andere postalisch erreichbar zu sein!
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15.10.13 um 15.12 Uhr - von S*. - "Ich brauche dringend Hilfe." |
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Guten Tag.
Ich brauche dringend Hilfe. Wir sind eine vierköpfige Familie, unsere Kinder sind 3&5 Jahre alt und gehen beide in den Kindergarten
.Momentan bekomme ich noch Arbeitslose und mache einen Kurs (Wiedereinstieg mit Zukunft) ich hab nach den Kurs noch gute 14 Tage Arbeitslosenanspruch übrig. Danach bekomme ich keinen Notstand da mein Lebensgefährte etwas "zu viel " verdient. Sollte ich bis zum Ende des Kurses keinen Job gefunden haben und die Arbeitslose auslaufen sind wir finanziell am Ende. Ich habe schon so viele Bewerbungen geschrieben aber leider ohne Erfolg. (von Ams hab ich nicht einen Stellenvorschlag zugeschickt bekommen) Bitte was kann ich tun?
Ich habe auch noch eine zweite Frage: Wie vielen Stunden muss ich dem Ams zur Verfügung stehen? 16 oder doch 20 Wochenstunden? Meine Betreuerin meinte 20 da es bei uns ja einen Kindergarten gibt. (14.10.13)
Antwort: ich denke, es spielt auch eine rolle ob es einen platz im kindergarten gibt? wenn nicht, dann müssen sie 16 stunden zur verfügung stehen!
Betreuungspflichten: Personen mit Betreuungsverpflichtungen (AIVG-Novelle) für Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr oder behinderte Kinder, für die nachweislich keine längere Betreuungsmöglichkeit besteht, erfüllen die Voraussetzung des Abs. 3 Z 1 auch dann, wenn sie sich für ein Arbeitsverhältnis mit einer wöchentlichen Normalarbeitszeit von mindestens 16 Stunden bereithalten. (ansonsten 20 Stunden!)
steht ihnen von ihrem partner unterhalt zu? wenn dieser auch nicht freiwillig geleistet wird - ist die anrechnung zu bekämpfen ?
15.10.13 um 6.48 Uhr - von S*. - "mir steht kein Unterhalt zu" Danke für die rasche Antwort. Nein mir steht von meinem Lebensgefährten kein Unterhalt zu, er wird und kann auch freiwillig gar nichts leisten. Nach Anzug aller Rechnungen bleibt nichts mehr zum leben. Welche Chancen habe ich denn wenn ich die Einrechnung bekämpfe?
Antwort: "Grünen Tipp: Beim AMS "die Lebensgemeinschaft" nicht angeben, sofern keine Unterhaltspflicht besteht - und ein Unterhalt auch nicht freiwillig geleistet wird!" ansonsten werden sie "diskriminiert" - deshalb erst gar nicht nach Chancen fragen, sondern falls, auf alle Fälle dagegen ankämpfen! Auf ev. Bescheid, wenn sie den Grünen-Tipp nicht folgen, Einspruch/Berufung einlegen! "Muster für Einspruch gegen rechtswidriger Anrechnung des Partnereinkommens" (ohne Gewähr)
Weitere Links unter Politik erzeugt Armut und "fördert/zwingt zu Single-Haushalte / gegen Familienbildung"! |
15.10.13 um 15.00 Uhr - von R*. - "Wie wird der Begriff \"Einkünfte\" definiert" |
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Schönen guten Abend!
Ich bin derzeit auf Jobsuche und werde in den kommenden Monaten \"nebenbei\" Einkünfte aus der Vermietung einer Wohnung erhalten. Es handelt sich dabei um einen Hauptmietvertrag (also KEIN Eigentum) mit dem Recht, die Wohnung weiter vermieten (untervermieten) zu dürfen. In meinem Fall als Ferienapartment. Die Einkünfte dürfen ja die Geringfügigkeitsgrenze von ? 386 nicht überschreiten, bzw. muss auch eine Umsatzgrenze, wonach 11,1% des Umsatzes unter der Geringfügigkeitsgrenze liegen müssen, berücksichtigt werden.
Meine Frage ist nun, wie wird der Begriff \"Einkünfte\" definiert. Ich zahle mir kein Gehalt, sondern würde eben monatlich einen gewissen Betrag erhalten, habe auf der anderen Seite aber auch Ausgaben und entsprechende Aufwände. Gibt es sonst noch etwas, das ich unbedingt beachten sollte, bzw. vergessen habe? Bin für jeden Tipp sehr dankbar. Liebe Grüße, R.R. (14.10.13)
Antwort: (laufende einkommen über der geringfügigkeitsgrenze werden angerechnet - ohne Gewähr) >Im Antrag auf Notstandshilfe lautet eine Farge. "Haben Sie ein Einkommen ?" Einkommen aus Kapitalvermögen muss vom Gesetz her angerechnet werden. Meist sind diese Vermögen auf Sparbüchern zu vernachlässigen. Praxis in unserem Bundesland ist, dass man von KundInnen keinen Offenbarungseid bezügl. Sparbüchern und Ertrag verlangt. Wohl komt es aber oft vor, dass Einkommen aus Vermietung erzielt wird. Zurück zur Anfrage: Es kommt auf das Vermögen an, denn vom Vermögen hängt das Einkommen aus Kapital ab .< |
14.10.13 um 9.55 Uhr - von G*. - "Mindestsicherung - Einsatz der Arbeitskraft." "Kürzung (bzw. Sperre) der Mindestsicherung bei Qualifizierung!" |
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ich habe einen Brief bekommen von der MA 40 - Mindestsicherung. Und zwar geht es unm die Belehrung gemäß § 15 WMG - Einsatz der Arbeitskraft. Da steht geschrieben: Bei einer routuinemäßigen Überprüfung wurde festgestellt, dass Sie seit 3.9.2013 nicht mehr am AMS als arbeitssuchende gemeldet sind. Und dann kommt das übliche, Meldekarte usw... Seit September besuche ich die FH und ich habe mich auch am AMS abgemeldet. Der Herr dort hat gemeint, dass ich nichts weiter zu tun hätte, alles geschieht automatisch. Wenn ich mich nicht fristgerecht melde, dann wird die Mindestsicherung auf die Dauer eines Monats um 25% herabgesetzt. Dann geht es weiter bis auf 100%. Kann mir jemand einen Rat geben wie ich da vorgehen soll? Was ich dazu noch sagen möchte: Da wird seitens des AMS immer davon gesprochen, dass man sich qualifizieren soll, wenn man sich qualifiziert dann steht man ganz plötzlich im Regen. Es gibt keine Unterstützung. Weiß da wer jemand Bescheid? Kann da jemand helfen? Danke? (13..10.13)
Antwort: "Hundstorfer SPÖ und ÖVP betreiben eine bildungsfeindliche Politik!" "Haben sie einen Zeugen dabei gehabt, als sie die Auskunft vom AMS-Berater erhalten haben? - "Oder sonst schriftlich geben lassen!"
Sie müssen auch bei der Mindestsicherung dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen! Heisst sie sind dem menschenverachtenden AMS genauso ausgesetzt! Die Mindestsicherung ist ein "Zwangsarbeits-Instrument zum Niedriglohnsektor" Ein Abmelden vom AMS als Mindestsicherungsempfänger ist nicht möglich! Sie müssen die Angelegenheit bez. ihrem FH-Besuch mit den Behörden klären!
Ich getraue mich bez. der Mindestsicherung keine genauen/"bindenden" Angaben machen? Z.Bsp. - Ob hier ebenfalls und im vollem Umfang das AlVG angewandt wird? Ich befürchte da brauchts noch VwGH-Erkenntnisse?! Mindestsicherungs-bezieherInnen wurden durch unsere neoliberale ausbeutende Politik zu Menschen dritter Klasse und besitzen keine Rechte! Bzw. müssen diese erstritten werden! Denn es stünde auch unserer Regierung wie den Behörden nicht zu auf Menschenrechte zu "scheissen"!
Arbeitslose bzw. Notstandshilfe-EmpfängerInnen müssen, wenn sie studieren, dem Arbeitsmarkt weiter für 20 Wochen-Stunden zur Verfügung stehen?!
Hinter all diesen Überlegungen steht keine Kompetenz, sondern eine Arbeitsmarktpolitik, die viele Menschen unserer Gesellschaft, durch ("künstliche") Schaffung eines Feindbilds, in den Niedriglohnsektor zwingt! Anders ist eine solche Vorgehensweise, bei Menschen die sich tatsächlich qualifizieren, nicht zu erklären - beziehe ich mit ein, dass auf zehntausende freie Arbeitsstellen hunderttausende Arbeitslose kommen!
Nochmals: Also ihre Angelegenheit bez. FH unbedingt mit den Behörden abklären, es droht sonst nicht eine einmalige Kürzung von 25% sondern der gänzliche Verlust.
Danke für Rückmeldung nach Erledigung (ohne Gewähr.)
Zur Anmerkung: "SPÖ und ÖVP betreiben nämlich eine bildungsfeindliche Politik!"
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12.10.13 um 11.12 Uhr - von M. S*. - "Die Prämien-Gier macht auch vor Mütter und Kinder nicht halt"
"Wir haben jetzt so viele Mütter aus dem Karenz, die hau ich mal alle in nen Kurs" |
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Bitte könnten Sie mir vielleicht einen Rat geben?
Bin nun nach dem Karenz einer Betreuerin auf dem AMS zugeteilt worden, welche anscheinend für alle Wiedereinsteigerinnen zuständig ist.
Als erste Maßnahme wollte sie mich drei Tage nach unserem Gespräch in einen Kurs schicken, den ich ihrer Meinung nach unbedingt brauche (eine Bekannte hat einmal ein Telefonat mitgehört ala \"Wir haben jetzt so viele Mütter aus dem Karenz, die hau ich mal alle in nen Kurs\")
Ich sagte darauf dass meine Tochter erst drei Mal im KTH und danach gleich krank war bzw. noch in der Eingewöhnungszeit ist und der Kinderg. sie sicher nicht schon jetzt bis am Nachmittag nimmt
Worauf sie meinte Hand aufhalten und kassieren ohne Leistung geht nicht, worauf ich ihr sagte das AMS kann sich das Geld wohin stecken, ich kann mir mein Kind nicht umhängen, lasse mir aber sicher nicht unterstellen nur die Hand aufzuhalten, was sie auch anhand meiner Bewerbungen sehen kann und sie müssen sich nicht überall dafür lobpreisen wie ach Gott so sehr sie ja nicht Müttern bzw. Eltern unter die Arme greifen und man anscheinend gleich mal jeden in einen Kurs steckt, damit man nicht in der Statistik aufscheint.
Daraufhin musste ich mit dem KTH sprechen und bekam von dort eine Bestätigung, dass einem Kleinkind nach so wenigen Tagen noch nicht zugemutet werden kann, schon länger dort zu bleiben (Vertrauen aufbauen usw...)
Habe dieses dem AMS gefaxt, bekam Anruf von Betreuerin, zu ihr kommen zu müssen, das Kind könne ich mitnehmen ... fuhr also hin, nur dafür dass sie mir sagte, sie gibt mir noch zwei Wochen Zeit um meine Tochter einzugewöhnen, ansonsten wird mein Geld gestrichen.
Ich versteh ja dass man auch was für sein Geld tun muss, habe aber bei ihr meine Meinung kundgetan nicht einzusehen mich den halben Tag in einen Kurs zu setzen um zu lernen, wie man Lebensläufe schreibt usw., wenn ich es eh kann und in der Zeit könnte ich mich schon wieder bei anderen Firmen bewerben
Na, war eh für die Würscht
Leider wurde meine Kleine vor ein paar Tagen wieder krank, diesmal stärker und mich hat es auch erwischt, am Montag soll ich aber in den Kurs (ich bin wirklich krank ;)!)
Der Arzt meinte daraufhin heute, dass mit Medikamenten vorauszusehen ist, dass es mir nach dem Wochenende wieder besser geht und hat mich nur für heute krank und gleich wieder gesund geschrieben (schön, diese hellseherischen Fähigkeiten)
Da mein Kind nun eben wieder bereits drei Tage nicht in den KG konnte und ich nicht glaube, dass sie (im Gegensatz zu mir, wie vom Arzt vorausgesagt) so schnell gesund ist weiss ich nicht, was ich machen soll?
Im KG nehmen sie sie mir krank nicht und das würd ich auch nicht machen, bevor mir die Kleine da umkippt, andere Kinder ansteckt usw.
In den Kurs darf ich sie natürlich auch nicht mitnehmen (\"Es ist dort a Kurs, ka Kindergarten\" wie mir mitgeteilt wurde)
Aber ich kann auch schwer montags beim AMS anrufen, falls es der Kleinen wirklich noch schlechter geht, und sagen, dass ich wieder nicht in den Kurs einsteigen kann, weil ich niemanden zum Aufpassen hab?
Dann streichen sie mir wahrscheinlich wirklich das Geld oder wie?
Ich bin schon selber goschert und alles, aber von der dort bin ich schon ziemlich eingschüchtert *grübel*
Gibt es als Arbeitslose überhaupt Pflegeurlaub oder ähnliches? Ich trau mich dort schon gar nimma fragen :(
Vielleicht könnten Sie mir helfen?
Danke! (11.10.13)
Antwort: "Menschlicher Abschaum" "Gehen sie zum Arzt und holen sie sich eine Pflege-Freistellung! Wenn sich ihr Hausarzt anstellt"?", so gehen sie zum Kinderarzt! (Überweisung zum Facharzt holen)
Sie müssen dem Arbeitsmarkt - gilt auch für Deppenkurse-Mobbingkurse 16 Stunden die Woche zur Verfügung stehen. (Betreuungsverpflichtung)
In letzter Konsequenz nehmen sie ihr Kind in den Deppenkurs mit! Mal sehen wie diese Leute (Kaum zu glauben, aber darunter gibt es welche die sich als "sozial" sehen/bezeichnen!) damit umgehen! Und wie eine Rechtsprechung aussehen würde, käme es wegen einer diesbezüglichen Sperre zur Berufung (Berufung ist ev. klar, da das AMS seine eigene demokratie-verarschende "Gerichtsbarkeit" besitzt) bzw. zur VwGH-Beschwerde! (ev. über Verfahrenshilfe!)
"Unsere Politik wird von gefühlskalten / gefühlskranken Lobbyisten, die hauptsächlich eigene und die Interessen ihres Klientels im Sinn haben, gemacht! Umgesetzt von einem "menschlichen Abschaum", für den ein paar Krümel abfallen! - Wird im AMS herangezüchtet! Obwohl es für hunderttausende Menschen keine ("angemessen entlohnte") Arbeit gibt, werden Mütter von Klein-Kindern einem, der Familie extrem schadenden, Psychoterror ausgesetzt! Wie sollte man diese Personen / Verantwortlichen / TäterInnen ("sonst") nennen?
"Hundstorfer "SPÖ?" nimmt auf Aufsichtspflichten keine Rücksicht!" Das AMS Feindbild!? "Mütter sind ein leichtes Fressen/Opfer für AMS-MitarbeiterInnen"! AMS-Sprecher in der Krone: "Der Gesetzgeber nimmt auf Aufsichtspflichten keine Rücksicht" In welcher Gesellschaft ist diese Schande nur möglich? (20.02.11)"
Anmerkung, um zu verstehen warum das AMS derart widerliche Personen braucht!
"Sie wissen jetzt mit wem sie es zu tun haben bzw. von wem und welche Antworten auf ihre Fragen kommen! Wundern sie sich nicht gross sondern suchen sie weiter andere AnsprechpartnerInnen, denen sie die Fragen nochmals stellen!" Und nehmen sie unbedingt eine Begleitperson zu Terminen mit! Schützt vor absichtlich oder unabsichtlich geäusserten "Scheiss", denn dann müssen sich BeraterInnen zusammenreissen, weil ihnen das im Nachhinein abstreiten verunmöglicht wird!"
Zur Info: Mobbing durch das AMS / Schlechte Behandlung: (ohne Gewähr) |
11.10.13 um 20.03 Uhr - von M. - "Darf sie mich so tyranisieren?" |
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Hallo und guten Abend,
bin vor einer Woche in den Krankenstand nachdem mein Psychiater mir geraten hat (biplorare affektive Psychose). Muss nach dieser Diagnose schon jetzt zum Amtsarzt bei der Krankenkasse.
Ich habe ein Schreiben vom Ams bekommen das wie folgt lautet: Da Sie zum vereinbarten Kursstart leider krank geworden sind, teilen wir ihnen mit, dass ihr Kursplatz nicht verloren gegangen ist, sondern dass sie ab sofort als Reserveteilnehmerin geführt werden und bei einem der nächsten Kursstarts telefonisch über die Möglichkeit des Kurseinstiegs informiert werden (Ams od. Bfi )! Sollte bei dem hiermit angekündigten Anruf ihr Krankenstand noch nicht beendet sein, werden sie weiterhin als Reserveteilnehmerin geführt und laufend über freie Kursplätze informiert (wöchtentliche Kurseinstiege bis Mai 2014 möglich). Die machen mich fix und fertig (Schlafstörungen, Angst wegen meiner Zukunft und dann meine schrecklichen Depressionen noch dazu)!!! Bin 56 Jahre und wurde von der I-Pension abgelehnt. Diese Mitarbeiterin ist besonders Sadistisch veranlagt!! Das habe ich bei meinen ersten Gespräch schon gesehen! Darf sie mich so tyranisieren? Vielen Dank!
Antwort: "Diese Schweinerei versucht eine Genesung zu verunmöglichen" Ja, die will sie psychisch total zerstören, auf dass sie, egal wie, aus dem Bezug verschwinden! Denn das wäre ein arbeitsmarktpolitischer Erfolg, für den es eine Prämie gibt! Tun sie ihr den Gefallen also nicht! Lassen sie diese Schweinerei, die versucht eine Genesung zu verunmöglichen, nicht an sich heran - versuchen sie das auf alle Fälle! Denn deren Zeilen sind egal, das was die ihnen schreibt ist sowieso zu erwarten! Sie versucht mit dem Terror nur sie vorzeitig in den "Wahnsinn" zu treiben!
Ich hoffe sie können sich auf ihre Ärzte stützen. Auch wenn Krankenkassa und AMS gemeinsame Sache machen! Sollte die auf die Idee kommen und sie tatsächlich im Krankenstand telefonisch zu belästigen, so verbieten sie ihr das und drohen ihr mit einer Anzeige!
>Dazu RA. Dr. Pochieser: "Sollten allfällige „Betreuer“ auf den Gedanken kommen, Sie telefonisch zu belästigen kann man bei Telefonterror mit Strafanzeige nach dem Telekommunikationsgesetz drohen bzw. diese auch tatsächlich durchführen.!"
Gehen sie in Zukunft nur mehr mit Begleitperson zum Termin! Mobbing durch das AMS / Schlechte Behandlung: Bei richtiger Vorgehensweise sind auch Schmerzensgeldforderungen möglich! Alles Gute!
Anmerkung, um zu verstehen warum das AMS derart widerliche Personen braucht! "BeraterInnen die die Bezeichnung "Monster" verdienen"
Es sei aber allen AMS-MitarbeiterInnen gesagt, .........
"Im AMS hat sich ein widerlicher Menschenschlag heran-"gebildet"/heran-gezüchtet!" |
11.10.13 um 18.10 Uhr - von G. - "Frage zum Deppenkurs" |
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Hallo, Ich habe eine Frage zu einem Kurse namens \"Neue Wege - für Personen ab 30 Jahre - Wien Region West\" vom Institut \"Ibis Acam\". Der Kurse ist auf der Webseite beschrieben: Hier sind verschiedene Module angeführt, verpflichtend ist die erste Woche (Clearing). Das ganze gibt es angeblich seit August 2013 - hat jemand Erfahrung wie lange dies günstigstenfalls dauert bzw. was davon noch verpflichtend ist? Ich brauche das alles nicht, habe meine Ausbildung und der einzige \"echte\" Fach-Kurs der Sinn machen würde, wurde mir bis jetzt nicht genehmigt. Auf keinen Fall brauche ich all diese Berufsorientierungs-Angebote, Workshops usw., das ist reine Zeitverschwendung. Auf der Hotline konnte man mir nicht konkret antworten. Falls jemand weiß wie das abläuft, würde mich freuen ... Liebe Grüße, G. (bitte NN und Email nicht veröffentlichen, danke)
Antwort: Verpflichtend, wenn sie die Defizite besitzen, die ihnen dort ausgeglichen werden müssen. Wenn sie Deppenkurse besucht haben wurden ihnen die ev. schon ausgeglichen! "Kennst du einen Deppenkurs, kennst du alle!" Falls sie verweigern, müssen sie die "rechtswidrige" Sperre mit Berufung bekämpfen! Verwaltungsgerichtshof Erkenntnis 1 *Massnahme nur, wenn Kenntnisse nicht ausreichend sind! *Kosten sind nur dann gerechtfertigt, wenn Fähigkeiten fehlen! *Nur dann zumutbar wenn sie erfolgversprechend erscheint!
Sich gegen SÖB-Zwangsmassnahmen / Deppenkurse-Mobbingkurse = Bewerbungskurse wehren! (Sämtlichen Links (unterstrichen) folgen!
"§9, 10 AlVG Coaching keine Maßnahme"?
Aufsuchende Vermittlung freiwillig
Keine Gratisarbeit: Praktikum / Schnuppertage statt Probetage Entlohnungsverzicht nicht unterschreiben - falls?
>Die neuen Wege aus 2012 - Müssen nicht die selben "Neuen Wege" sein - Könnten irgendwelche "Neuen Wege" sein? >Ein kurzer Tagesbericht des "AMS Kurs - Neue Wege 2012", damit auch Sie wissen worum es sich bei \"neue Wege\" handelt.) "Ich persönlich empfinde diesen Kurs als Beleidigung und absolute Zeitverschwendung." (10.12.12)
Ps.: Zu selbst gewählter Ausbildung / Formalweg! Beschreiten sie den Formalweg / Legen sie alle Daten den Kurs betreffend bei! Bei selbstgewählten "Kurs"/Ausbildung/"Studium" - Begehren, für Instanzenweg, abgeben! Ombudsmann an Betroffenen Michael M. Ombudsmann Buchgraber von der LGS-Steiermark riet mir, den Formalweg zu berschreiten und mir ein Begehren zusenden zu lassen. Dann gäbe es einen Instanzenweg von der Geschäftsstelle über den Regionalbeirat bis zum Landesdirektorium. ("Instanzenweg für Ausbildung ohne Rechtsanspruch?" 7.09.11) (ohne Gewähr)
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11.10.13 um 17.00 Uhr - von L. H. - "Öllinger, was nun" |
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Bitte um Veröffentlichung und der Aufforderung nach Feedback von soned.at Usern! Danke! oellinger-was-nun !
8.10.13 von L. H. - Eine Million kann kaum lesen (ORF) Da wundert dann nichts mehr...
Anmerkung: "SPÖ und ÖVP betreiben nämlich eine bildungsfeindliche Politik!" "Eine Million kann kaum lesen!" "Ist beabsichtigt und steht im unmittelbaren Zusammenhang mit der SPÖ/ÖVP "etc". - Politik: Menschen ohne Bildung ("und/oder nur AUSgebildete Personen") tun sich u.a. schwer aus ("gesellschaftlichen") Zusammenhängen Schlüsse zu ziehen, deswegen sind sie darauf angewiesen anderen Personen zu vertrauen! Das macht sich der politische Menschenschlag von SPÖ / ÖVP / FPÖ "etc?" zu nutze, indem sie diese Menschen über Äusseres / Scheinen (Geschneuzt geschniegelt, gestriegelt mit Krawatte und Anzug) Seriosität, Vertrauenswürdigkeit etc. vorgaukeln! So sichern sie sich ihre immer wiederkehrenden Prozente bei Wahlen, selbst bei Lügen, Heuchelei, Korruption, Falschheit etc. - auch wenn sie die StaatsbürgerInnen - bis zum geht nimma - für dumm verkaufen bzw. dumm halten!
Es ist also in deren "existenzsicherndem" Interesse, dass es viele ungebildete Menschen gibt! Ansonsten hätte man sie schon längst mit einem nassen Fetzen zum Teufel gejagt!
Ihr grösster Feind ist also Bewusstseins-Bildung! Lasst es uns angehen, um den Schaden an unserer Gesellschaft abzuwenden!"
>Passend ein Videohinweise - GeorgSchramm - einfach köstlich: (Systematische Volksverdummung durch die heutige Medienlandschaft.)
wie auch im Interview. (Youtube
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11.10.13 um 12.08 Uhr - von M. S. - "Justizdatenskandal! Entschädigungsanspruch: Denkbar, daß AL/NH-Bezieher, die zwischen 2002 und 2010 ein Exekutionsverfahren hatten, davon betroffen sind" |
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Hallo Herr Moser!
Denkbar, daß AL/NH-Bezieher davon betroffen sein könnten.
Strafprozess zum größten Justizdatenskandal der 2. Republik. Etwa ein Jahrzehnt soll der Betreiber eines Wirtschaftsauskunftdienstes Justizbeamte angestiftet haben Exekutionsdaten rechtswidrig aus dem Justizsystem zu beschaffen. Etwa vier Millionen Euro sollen damit umgesetzt worden sein, laut Staatsanwaltschaft gibt es etwa 200.000 Geschädigte.
Betroffen sind alle Menschen, die zwischen 2002 und 2010 ein Exekutionsverfahren hatten, egal ob es zu Recht oder zu Unrecht geführt wurde. Jedem Geschädigten steht nach dem DSG 2000 ein Schadenersatz von etwa 1.000 Euro zu, kann ein höherer Schaden nachgewiesen werden, dann erhöht sich der Betrag.
Potentiell Betroffene können sich direkt an die ARGE DATEN (info@argedaten.at) zwecks Klärung eines Entschädigungsanspruches wenden.
Genaueres unter: 2013/10/10 Showdown im größten Justizdatenskandal der zweiten Republik - argedaten.at MS |
11.10.13 um 10.40 Uhr - von C*. - "Nach einer Sperre, weil ich wegen psychischer Probleme den Kurs nicht besuchen konnte, brummte mir meine Betreuerin sofort den selben Kurs auf, den ich wieder verweigerte (war wohl ein großer Fehler), weswegen sie mich sofort vom AMS abmeldete und alles Gute wünschte!" |
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Ich danke Ihnen für die schnelle Rückmeldung! Ich weiß garnicht wo ich anfangen soll und zwar habe ich folgendes Problem, ich habe mich vor kurzem (halbes Jahr) beim AMS angemeldet und beziehe Mindestsicherung. Ich bin schon länger Arbeitslos, da ich ein psychisches Problem habe, "meine" Betreuerin weiß das (Sie hat "auch" seit Ihrem 16. Lebensjahr Panikattacken das sei viel schlimmer...). Vor ungefähr zwei Monaten hat sie mich zu einem Kurs geschickt (hatte davor schon einen Kurs gemacht), zu dem ich wegen meinem psychischen Problem nicht gegangen bin, Sie meinte zwar dass ich mich krank schreiben lassen soll, doch ich wusste nicht wie das alles funktioniert, nach einem Monat Sperre wegen Verweigerung des Kursbesuchs, hatte ich wieder einen Termin beim AMS. Meine Betreuerin brummte mir sofort den selben Kurs auf, habe den verweigert (war wohl ein großer Fehler), denn sie hat mich sofort vom AMS abgemeldet und wünschte mir alles Gute obwohl ich noch gefragt hatte ob es eine andere Möglichkeit gibt. Doch Sie hätte mir schon genug Zeit gegeben und mich darauf hingewiesen doch jetzt ist zu spät und ich soll tun und lassen was ich will, denn es ist ihr egal.
Ich hoffe man kann ungefähr verstehen in welcher Lage ich mich befinde, ich weiß nicht was ich machen soll, bin im Moment nicht versichert und muss wegen der Mindestsicherung anrufen.
Soll ich mich beim AMS noch einmal anmelden? Komme ich nicht zur gleichen Beraterin (wegen dem Geburtsdatum)? und ich werde dann bestimmt gleich wieder zu einem Kurs gezwungen oder?
Ich hoffe Sie können mir etwas weiter helfen, bin total verzweifelt. Mit freundlichen Grüßen
ps: ich finde es wirklich super, dass es solche Menschen wie Sie gibt!!! (23.09.13)
Antwort: "Ihr Fall ist Zeuge besonderer Perfidität" Vorweg, da sie schon einen Deppenkurs besucht hatten, hätten sie ev. verweigern können bzw. wäre ev. die Berufung erfolgreich gewesen! Immer in Berufung gehen - ist kostenfrei, auch sperrt das AMS die Bezüge auch rechtswidrig!
ja, melden sie sich sofort beim sozialamt / MA und suchen um mindestsicherung an. leider wurden/werden die menschen dem menschenverachtenden AMS ausgeliefert. - also müssen sie dann sowieso auch zum AMS und verweigern sie nicht sofort einen mobbingkurs / deppenkurs - sondern falls es ihnen nicht möglich ist diese menschenverachtung zu besuchen - holen sie sich vom arzt eine MobbingKurs-Befreiung - ev. nach überweisung von einem facharzt /psychologen. einige psychologen wissen schon um diese krankmachende menschenverachtung, dieser dummen kurse bescheid. deshalb hat es auch schon kursbefreiungen von einigen monaten gegeben! - das brauchen sie - reden sie mit ihrem vertrauensarzt / hausarzt darüber - dass sie gesundheitlich / psychisch nicht in der lage sind / (waren)
erledigen sie das - um mindestsicherung ansuchen (etc.= beim AMS zurück-melden) und melden sie sich dann wieder. - AUCH BEI UNKLARHEITEN MELDEN
wenn möglich gehen sie nur mehr mit begleitperson zu den behörden! "wirkt wunder"
sitzen diesen - zum teil gefühlskranken (empathielosen, emotional unintelligenten) - behörden-personen, menschen alleine gegenüber, haben diese keine scham auch die miesesten schweinereien umzusetzen! - weil die so danach alles abstreiten können.
>"Ihr Fall ist Zeuge besonderer Perfidität - Suggeriert ihnen ihre BetreuerIn, mit eigener ähnlichen Leidensgeschichte, vollstes Verständnis, um sie anschliessend vom AMS abzumelden - ihnen bez. Existenzsicherung grosse Schwierigkeiten zu bereiten - "die ihnen die Existenzsicherung ev. auch gänzlich entziehen können?" Perfektionierter AMS-Charakter!"<
holen sie sich die versicherungsleistung bzw. mindestsicherung - steht ihnen zu! sie wurden von einer ganz miesen AMS-mitarbeiterIn aus dem bezug gemobbt - ist ihr arbeitsmarktpolitischer erfolg für den es auch noch prämie gibt! ein mieses perverses system bringt auch miese perverse mitarbeiterInnen hervor! durch ihre krankheit wären sie nicht in der lage gewesen diesen kurs gerade zu besuchen. alles gute
25.09.13 um 14.42 von C - "Ich bekomme die Mindestsicherung, jedoch habe ich Angst zum AMS zu gehen" Hallo, ich bekomme die Mindestsicherung, jedoch soll ich dort anrufen, weil ich vom AMS abgemeldet worden bin. Ich habe Angst zum AMS zu gehen, da ich bestimmt wieder zur gleichen Betreuerin komme und leider keine Person kenne die mich dabei unterstüzen kann. Wenn ich mich beim AMS anmelde, sollte ich abwarten bis ich einem Kurs zugewiesen werde um in den Krankenstand zu gehen? und wie sage ich das meinem Arzt? Ich denke da werden Sie mir nicht wirklich weiterhelfen, aber mein Hausarzt kann mir auch nicht weiterhelfen bei der Suche nach einem guten Psychotherapeuten... Vielen Dank und freundliche Grüße
Antwort: hallo wo müssen sie anrufen sozialamt oder AMS und tun sie das rufen sie dort an. bzw. gehen sie aufs sozialamt MA erklären sie das genau - sagen sie das sie krank sind und auch ihr arzt wird ihnen helfen und ev. eine überweisung auch zum facharzt ausstellen - lassen sie das nicht auf sich sitzen - sonst besteht die gefahr dass ihnen das sie keine unterstützung bekommen. versuchen sie eine begleitperson zum AMS mitzunehmen - unbedingt - auch zum sozialamt und ja wenn sie zum kurs müssen, dass nicht schaffen, gehen sie zum arzt - ev. reden sie über die wahrheit - dass ihnen dies nicht möglich ist. mobbingkurse, die psychodruck bis psychoterror ausüben, zu besuchen. sie müssen es versuchen nicht im vorhinein schon sagen der oder die hilft eh nicht. falls soll sich der arzt - die ärzte SoNed ansehen - hat bei jemanden schon geholfen - der wurde daraufhin krank geschrieben - ohne gewähr lassen sie sich nicht mehr alles gefallen - sie sehen anhand SoNed, sie sind nicht alleine - und die haben kein recht ihr leben zu zerstören. alles gute!
7.10.13 um 17.16 Uhr - von C. - "hab mich letzte Woche wieder beim AMS angemeldet" Hallo, ich war letzte Woche beim AMS und hab mich wieder angemeldet, wurde zwar beim Schalter blöd angeschaut und gefragt, aber sie hat mir einen Kontrolltermin Ende Oktober bei, leider, meiner Beraterin gegeben. Einen Tag später bekam ich Post (Eingeschrieben) dass ich wieder den gleichen Kurs, den Sie mir damals gegeben hat besuchen soll und gleich 3 Jobangebote zugeschickt. Hab immer noch große Angst wenn ich den Kurs nicht mache und drei Tage später muss ich zum Kontrolltermin - AMS. Wenn ich mich krankschreiben lasse, muss ich zum AMS und der Beraterin einfach den Zettel geben? Falls ich überhauopt krank geschrieben werde, und wie lange kann man sich krank schreiben lassen? "Darf" man dann trotdem Bewerbungen schreiben? Liebe Grüße
Antwort: das entscheidet der dr. wie lange sie krank geschrieben werden - wenn sie krank sind? lassen sie sich ev. eine überweisung zum facharzt geben! im krankenstand brauchen sie sich nicht bewerben - aber auf die drei ev. schon, wenn sie nicht sofort im krankenstand sind bzw. zeit dazu hatten. (ohne gewähr)
und nicht mehr verweigern und auf sich beruhen lassen - sondern falls, sperrbescheid verlangen und in Berufung gehen. ev. über verfahrenshilfe bis zum VwGH, um klarheit zu bekommen ob bei der mindestsicherung auch das AlVG zur anwendung kommt! - müsste schon! (ohne Gewähr)
da sie schon einen deppenkurs besucht haben, wurden ihnen die defizite, die ihnen die deppenkurse ausgleichen müssen, schon ausgeglichen! Verwaltungsgerichtshof Erkenntnis 1 *Massnahme nur, wenn Kenntnisse nicht ausreichend sind! *Kosten sind nur dann gerechtfertigt, wenn Fähigkeiten fehlen! *Nur dann zumutbar wenn sie erfolgversprechend erscheint!
Sich gegen SÖB-Zwangsmassnahmen / Deppenkurse-Mobbingkurse = Bewerbungskurse wehren! (Sämtlichen Links (unterstrichen) folgen! sie müssen handeln!!!!!! alles gute! |
9.10.13 um 15.38 Uhr - von A. - "Ich schreibe euch weil ich nicht mehr weiter weiss" |
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Liebes Soned Team!
Ich schreibe euch weil ich nicht mehr weiter weiss. zu meine Fall:
Meine BEtreuerin übt starken Druck auf mich aus obwohl ich alles mache was wir vereinbaren. Beim letzten Termin war sogar der Abteilungsleiter da um auf mich einzureden, der mann war aber nett und kompetent obwohl er sich weigerte mir die hand zu gebel als wir uns verabschiedeten. aufjedenfall forderten sie von mir alle Bestätigungen Rückwirkend einzuholen obwohl ich alles durchgegeben hatte und nicht mal einen eigenen PKW habe. Wie gesagt getan, ich habe alles nochmals bestätigen lassen und die Firmen wissen bescheid über meine bewerbungen. Nun war ich aber krank beim letzten termin und wurde letzte woche wieder gesundgeschrieben. Den beginn und das Ende des Krankenstands habe ich telefonisch mitgeteilt. nun ist aber schon der 9 und ich habe keinen Bezug bekommen. DAzu kommt dass meine rechnungen vom Konto abgebucht wurden und ich jetzt im minus bin. Die Gebietskrankenkasse forderte eine Bezugsbestätigung von mir welche man mir nicht aushänden wollte weil es was zu klären g! äbe. Auf die frage was konnte der nette Herr am schalter auch nix sagen da für ihn eigentlich alles in ordnung sei, sprich alle rückmeldungen und bestätigungen sind da und ich habe nix offen.Er sagete mir ich sollte den nächsten Termin unbedingt wahrnehmen, was ich auch machen werde nur weiss ich nicht wie ich mich verhalten soll gegenüber meiner betreuerin. Mittlerweile ignoriert sie alles was ich sage und wenn ich unterlagen brauche antwortet sie mir damit sie sei nicht meine sekretärin. wenn ich eine beschwerde einreichen soll dann wo bzw wie soll die aussehen. Bitte um Hilfe
Mit freundlichen Grüßen A.
Rückfrage: Haben sie die Krankmeldung beim AMS abgegeben? Und haben sie nach dem Krankenstand von der Krankenkassa die Krankenstandsbescheinigung geholt und beim AMS abgegeben?
Grundsätzlich: Nehmen sie sich eine Begleitperson zu den AMS-Terminen (auch zur BetreuerIn) mit!
Gehen sie zum Geschäftsstellenleiter und bringen die Beschwerde vor. (Mit Begleitperson) Bei Problemen schriftlich (eingeschrieben) senden - ev. auch an weiteren Adressen!
Wenn es Probleme mit der KK. gibt nehmen sie ebenfalls eine Begleitperson mit! Ich weiss zwar nicht was das soll? Aber ev. zeigen sie der KK. ihre Bezugsmitteilung? ("Ist ihre Entscheidung")
10.10.13 um 0.51 Uhr - von A. - "Ziemlich konfus und skurril das Ganze" dass mit dem krankenstand passt alles nur die gkk kann mich nicht abschließen solange ich keine aktuelle bezugsbestätigung bekomme und die bekomm ich nur wenn "etwas" geklärt wird. ziemlich konfus und skurril das ganze. wenn ich wenigstens einen bescheid bekommen hätte über die einstellung könnt ich in berufung gehn aber tja... vielen Dank für Ihre rasche antwort Herr Moser!
Antwort: nein die bezugsbestätigung müssen sie bekommen! macht auch die service stelle! verlangen sie die bezugsbestätigung über einen gewissen zeitraum ev. letztes jahr bis zum jetzigen zeitpunkt habe ich mir und viele andere auch schon geholt? begleitperson mitnehmen - ansonsten brief eingeschrieben senden und verlangen. genauso bei der krankenkassa - die müssen das machen wenn sie versichert sind - gehen sie zum geschäftsstellenleiter!
ich muss gestehen - ich blicke da nicht ganz durch bei dem was sie mir schreiben warte auf rückmeldung - nach erledigung
10.10.13 um 11.08 Uhr - von A. - "Bezug wurde einfach so eingestellt, ohne mir den Grund zu nennen?" also ich bekomme keinen bezug da der einfach so eingestellt wurde ohne mir den grund zu nennen. Das Krankengeld von der Gkk kann ich auch nicht bekommen weil ich keine aktuelle Bezugsbestätigung bekomme vom AMS. Was meine Pflichten angeht seitens AMS, so habe ich diese immer eingehalten und dass konnte der Herr am Schalter auch erkennen, nur war für uns beide unklar warum eine Sperre beim Bezug verhängt wurde vorallem habe ich auch keine Info über diese Sperre bekommen sondern beinhart einfach garnix. Werde den Termin wahrnehmen und mal sehn was dabei rauskommt...
Mit freundlichen Grüßen
Antwort: auch in einer sperre sind sie 6 - 8 wochen weiter versichert!! UND verlangen sie sofort einen schriftlichen Sperr-Bescheid - das AMS ist verpflichtet dazu. schriftlich eingeschrieben - kommt innerhalb eines monats kein bescheid muss ihnen das AMS das geld überweisen. (ev. sofort zahlungsaufforderung) Bezugs-Einstellung unverzüglich mitteilen - mit Muster für eine Zahlungsaufforderung
(Lt. Ch. gar keine schriftliche Bescheidausfertigung, für Berufung, anfordern, sondern sofort mit Anzeige / Klage "etc." drohen, wenn das Geld nicht schnellstens überwiesen wird!)
das AMS meldet personen oft auch rechtswidrig von der krankenkassa ab. gehen sie mit der bezugsmitteilung - die haben sie am anfang vom AMS bekommen - zur KK. und lassen den K-versicherungsschutz sofort wieder aktivieren. Widerrechtliche KK-Abmeldung ansonsten muss ihnen vom AMS eine bezugsbestätigung ausgedruckt werden - gehen sie zur AMS-service stelle oder sonst zum geschäftsstellenleiter.
lassen sie sich das doch nicht gefallen und nehmen sie zu den behörden eine begleitperson mit - ("wirkt wunder") (ohne Gewähr)
11.10.13 um 10.56 Uhr - von T. - "Würde es zu einer Amtsmissbrauchs-Anzeige reichen" Hallo Hr. Moser!
Betreffs des Beitrages ( von A. - \"Ich schreibe euch weil ich nicht mehr weiter weiss\") möchte ich bemerken, in einer ähnlichen Situation zu sein.
Wegen eines Krankenstandes, den ich regulär und - den \"Spielregeln\" entsprechend - an-& abgemeldet habe, die Bediensteten des AMS jedoch behaupten, nix bekommen zu haben warte ich ebenso auf die Auszahlung des Kranken- bzw. Notstandshilfegeldes.
Bei mir gibt es zum Glück keine Einziehungaaufträge, sodaß mir wenigstens die Kontoüberziehung erspart bleibt. Die laufenden Aufwendungen jedoch müssen warten.
Sollte ich deswegen in die \"Bredoullie\" kommen, wäre meine Frage an Sie, ob es denn zu einer Amtsmissbrauchsklage reichen würde, wenn ich mit Zeugen nachweisen kann, daß das AMS an meiner Misere schuld ist.
Beste Grüsse
Antwort: "Wenn sie der AMS-MitarbeiterIn eine absichtliche Handlung, die zu ihrem Schaden führte, nachweisen können, können sie Anzeige wegen Amtsmissbrauch - ev. gleich bei der Staatsanwaltschaft - erstatten! (Bzw. Klage einreichen - Dabei wäre ev. die Unterstützung einer Rechtsvertretung RA. vorteilhaft") (ohne Gewähr) |
9.10.13 um 12.12 Uhr - von B*. - "Meine Überlegung mich vom AMS abzumelden" |
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Hallo Herr Moser
Zuerst vielen Dank für ihre Seite .
Ich habe im Jahr 2011 eine Umschulung über die Alu Stiftung zum Werkzeugbautechniker begonnen. Leider war ich in dieses Ausbildungsbetrieb nur eine billige Arbeitskraft und konnte nichts mitnehmen für den Beruf. Nach einigen Beschwerden beim AMS und Alu Stiftung wurde es leider auch nicht besser. Ein weiterer Kurseinsteiger hat die Ausbildung nach 1 Jahr abgebrochen und auch ich musste nach einer Krankheit ( Burnout und Deppressionen ) die Ausbildung abbrechen. Ich war nun einige Monate im Krankenstand und es geht mir nun wieder halbwegs gut bzw schaut das AMS ******* das es wieder bergab geht.
Ich hatte vor cirka 3 Monaten einen **** Kurs der nicht wirklich hilfreich war, nun muss ich einen **** Kurs besuchen und dort Alteisen Müll verwerten usw. damit ich wieder das arbeiten lerne laut AMS Betreuer.
Gerne schicke ich ihnen meinen Lebenslauf mit damit sie sehen das ich durchaus arbeiten kann, sorry aber diese Aussage wurmt mich einfach. Wenn ich eine Vermittlungsschreiben bekomme ist diese Stelle schon vergeben oder 40-50 km entfernt ( es kam sogar ein Vorschlag vom AMS ***** in der Steiermark )
Ich habe meine Betreuerin schon gesagt das ich jeden Tag Vorstellungstermine habe und Bewerbungen ausschicke und auch schon bei einigen Firmen in der Auswahl bin und für mich eine schnelles finden einer Arbeit wichtiger ist als Müll usw zu sortieren. Da ich ohnehin keinen Notstand bekomme da meine Frau anscheinend zu gut verdient und ich auch bei ihr mitversichert bin, ist meine Überlegung jetzt mich vom AMS abzumelden da ich mit diesen Verein nur Probleme habe und es absolut keine Unterstützung gibt.
Was kann im schlimmsten Fall passieren wenn ich morgen nicht zu den sogenannten Kurs gehe bzw mich beim AMS abmelde.
Verzeihen sie mir meine Rechtschreibfehler aber ich bin momentan etwas angeschlagen.
mfg
B. *** *.......... ** A-**** P....... Tel. ****/*******
Antwort: Sie sind während der AMS-Zeit pensionsversichert! Diese Beitragszahlungen werden eingestellt. Sie müssen überlegen ob die Schikanen und der Unsinn dafür stehen. Kommt also darauf an, wann sie wieder eine Stelle finden und wie hoch - richtet sich nach der Höhe und Dauer der Beitragszahlungen - ihre Pension mal ausfallen wird! "Mindestpension?" Da würde es, denke ich, keine zu grosse Rolle spielen, wenn sie eine Zeit lang vom AMS abgemeldet sind! Würde dafür stehen nicht mehr dem Mobbing, Unsinn, Beleidigung und ev. Psychoterror ausgeliefert zu sein! Eine Erholungszeit - weg vom AMS ist sicherlich viel Wert - auch für die Gesundheit! (ohne Gewähr) Auch wenn sich das AMS (die MitarbeiterIn) darüber freut, weil es sich dabei um einen arbeitsmarktpolitischen Erfolg handelt, der mit einer Prämie belohnt wird!
Auf alle Fälle lassen sie sich nicht von der AMS-Unseriosität - den Gemeinheiten die die von sich geben - negativ beeinflussen. Das AMS ist hauptsächlich zum inkompetenten Lohndumpinginstrument mutiert! Zum Verständnis warum sie sich u.a. die Fehleinschätzung bez. ihrer Person anhören müssen! Arbeitsmarktpolitik: "Warum Inkompetenz, Demütigung, Menschen-, Gesellschaftsschädigung?" (3.03.12) |
9.10.13 um 11.37 Uhr - Aus dem Schwarzbuch-ÖVP "
"ÖVP-Feindbild-Suggestion / Feindbildpolitik" |
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>Just zu dem Zeitpunkt wo man sozusagen eine bankenfreundliche Politik gemacht hat und wo - in der Finanzkrise - der Höhepunkt der Arbeitslosigkeit erreicht wurde - hat die ÖVP begonnen auf die Arbeitslosen und die Sozialhilfebezieher hinzudreschen. Da hat man gesehen, dass überhaupt keine Skrupel herrschen, irgend welche Gruppen herzunehmen und auf die einzuprügeln, um politische Emotionen zu schüren / die Arbeitslosen die aus ihrer Politik entstanden sind - mit der Hängematte - zu kritisieren!< Aus dem Interview mit Niki Kowall „Lobbying für Banken, Bauern und die Vermögenden" (5.10.13)
unter: "Mahlzeit" - "Das ÖVP Wachstum-Menschenbild" (25.09.13) "Schwarzbuch-ÖVP (6.10.13)
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8.10.13 um 10.17 Uhr - von Stephan - "Die Ökonomie der Macht" |
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*Es gibt keine grausamere Tyrannei als die, welche unter dem Deckmantel der Gesetze und mit dem Scheine der Gerechtigkeit ausgeübt wird; denn das heißt sozusagen Unglückliche auf der Planke ertränken, auf die sie sich gerettet haben.* (Montesquieu)
GASTKOMMENTAR STEPHAN HIESBÖCK - 6.10.13
Die Ökonomie der Macht
Nahrung ist das allererste und grundlegenste Bedürfnis des Menschen. D.h., wenn man das grundlegende Nahrungsbedürfnis nicht mehr selbständig stillen kann und somit auf die Unterstützung und Hilfe Aussenstehender angewiesen ist, ist man bereits den Manipulationen letzterer schutzlos ausgeliefert. (weiterlesen) (6.10.13)
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7.10.13 um 16.26 Uhr - von Fo*. - "SchmarotzerBetrieb Trendwerk in der "Schutzfrist"?" "Irgendwie kotzt mich unser angebliches Sozialsystem seit heute ziemlich an" |
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Lieber Herr Moser,
ich hab mich jetzt (für meine Frau) durch viele Einträge und ihre geduldigen Antworten gelesen, aber so richtig schlau werde ich noch nicht aus dem, was da genau zwischen AMS und meiner Frau abgeht bzw was die genau vorhaben. Auf Grund der vielen Tips die es hier gibt möchten wir aber nichts falsch machen.
Meine Frau ist 45 und war die letzten 20 Jahre stets längerfristig angestellt. Sie ist seit 1. September arbeitslos gemeldet (selbst gekündigt wegen mobbing nach einer Operation) Schlimm genug, dass das bestehende System es eigentlich erfordert, dass man anstelle einer Kündigung besser monatelang in den Krankenstand gehen sollte, damit man nicht einen Monat ohne Geld dasteht :-(
Heute hatte sie den 2ten Termin beim AMS, leider war ihre Betreuerin nicht da und so musste sie zu einem anderen Sachbearbeiter gehen.
Dieser gab ihr einen Einladung zu: \"Informationstag und Workshop zum Vorbereitungskurs für Trendwerk (SÖBÜ 2013)\" Vorstellungstermin = 1.ter Kurstag eine Angabe, wie lange der Kurs dauert, gab es nicht. das hängt vom Vorstellungstermin ab?! Nach allem, was ich hier so gelesen habe, ist das ja mit sehr viel vorsicht zu geniessen.
Wenn ich diese Trendwerk-Sch..... richtig verstehe, könnte es ihr ja passieren, dass sie dort einen Vertrag angeboten bekommt, auf grund dessen sie VORERST ihr letztes bruttogehalt bekommt. wird sie aber von Trendwerk vermittelt wird, bekommt sie nur mehr den üblichen kollektivlohn. und sie könnte auch für zb 20 stunden vermittelt werden?
Beim AMS stehen ihr zumindest 90 bzw 120 tage \"sperrzeit\" für solche deutlichen verschlechterungen zu?
Ist es empfehlenswert/erlaubt bzw gibt es Erfahrungen, als Begleitperson zu der Trendwerk-Veranstaltung zu gehen? (wobei ich auf jeden Fall vor der Türe warten werde, falls sie zu einem Einzelgespräch zitiert wird)
wenn in dem \"sogenannten Dienstvertrag\" mit Trendwerk keinerlei Tätigkeitsbeschreibung vorhanden ist, müsste sie ihn eigentlich ohne Konsequenzen ablehnen können?
ps: irgendwie kotzt mich unser angebliches Sozialsystem seit heute ziemlich an ps2: mal schnell was gutes für eine gute webseite machen ;-) Fo
Antwort: Hat ihre Frau den 45. Geburtstag schon hinter sich? - Dann ist wenigstens ihre Bemessungsgrundlage geschützt!
Da ihr Einkommen über die Zumutbarkeitsbestimmung (3) ca. 3 Monate einen gewissen Schutz unterliegt - (80 % ihrer Bemessungsgrundlage / "letzten Einkommen" müsste sie verdienen - auch geniesst sie in der Zeit einen gewissen Berufsschutz) - kann sie "ev." den Transitarbeitsplatz ablehnen! "Je nach dem was sie verdient hat und welche Tätigkeit sie inne hatte!" Bliebe der Deppenkurs von einigen Wochen! Da sie aber erst vor kurzem arbeitslos wurde, hätte sie über ihre Defizite wie den Deppenkurs, der diese ausgleichen muss, aufgeklärt werden müssen! Da das nicht passiert ist, kann sie den Deppenkurs ohne Bezugssperre verweigern! (Ohne Gewähr)
Ich wurde über meine Defizite wie den Kurs nicht aufgeklärt, darum kann der Kurs, nicht eruierte, Defizite auch nicht ausgleichen!
Siehe Info bez. Zwangsmassnahmen (Zeit nehmen und sämtliche Links (unterstrichen) anklicken / durchlesen!)
Ja wäre toll, wenn sie ihre Frau begleiten würden! Falls nötig auch ev. zum Vorgesetzten der AMS-BetreuerIn / ev. GeschäftsstellenleiterIn, um diese Angelegenheit zu klären!
Warnung! Vertrauen sie dem AMS nichts an - Es wird gegen sie verwendet! Vorsicht! AMS-BetreuerInnen sind auf Grund dieser menschenverachtenden Arbeitsmarktpolitik und dessen Vorgaben äusserst unseriös! Vertraue dem AMS niemals!!! - Alles schriftlich mit dem Amt regeln!
8.10.13 um 1.06 Uhr - von L. H. - "zu FO bez. SÖB" zu FO: Ich sehe bei einer Arbeitslosigkeit seit September 2013 überhaupt keine rechtliche Grundlage einer Zuweisung zu Trendwerk, da keine Zuordnung zu den vom AMS definierten Gruppen gegeben zu sein scheint:
Langzeitbeschäftigungslosigkeit Ältere Personen mit Behinderung Personen mit sozialer Fehlanpassung (damit dürfte z.B. Kriminalität gemeint sein) Arbeitsmarktferne Personen, sofern Vermittlungshemmnisse vorliegen (Wohnungslosigkeit, Haft, Schulden...).
Die Frage ist, ob es gesundheitliche Einschränkungen vorliegen (erwähnte OP). Wobei gerade dann würde ich sozialökonomische Betriebe nicht als Epizentrum an Kompetenz für Rehab-Maßnahmen sehen!!! Ich empfehle am Infotag mit Zeugen hinzugehen und abzuklären, was die rechtliche Grundlage für diese Zuweisung sein soll! Ich würde eine schriftliche Bestätigung verlangen, dass eine Nichtteilnahme zu keiner Bezugseinstellung führt! Eventuell auch abklären, ob ein Ausstieg nach fünf Wochen möglich ist - überlicherweise schicken SÖBs Leute nach dieser Zeit zum AMS zurück, wenn sie keine Vermittlungsmöglichkeit sehen.
Daneben würde ich einen Arbeitsmediziner aufsuchen (ohne das AMS davon in Kenntnis zu setzen - vorerst) - aber einfach deshalb, um selbst zu wissen, welchen Weg eine kompetente Person als notwendig erachtet, um selbst eine Orientierung zu haben und zu wissen, ob eine Rehabilitation, eine Rückkehr in den Beruf, eine Umschulung auf ein ganz neues Berufsfeld notwendig ist.
BUNDESRICHTLINIE für die Förderung Sozialökonomisch Betriebe (SÖB)
Anmerkung: Betrifft Transitarbeitsplatz SÖB Bez. Deppenkurse = Bewerbungskurs wie in der Antwort beschrieben mit fehlender Belehrung argumentieren! (Diese müssen auch Defizite ausgleichen) |
7.10.13 um 2.34 Uhr - von B*. - "Wiederholte Deppenkurs-Vermittlung?" |
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Sehr geehrter Herr Moser!
Ich bin leider schon sehr lange arbeitslos. Habe auch schon einige AMS-Kurse (wie bewerb ich mich richtig, It-works, Jobtransfer usw.) hinter mir. Mitte Dezember 2012 habe ich einen ECDL Core-Kurs mit Erfolg abgeschlossen. Nun werde ich nach 5 Monaten wieder zu eine Kursmassnahme (Trendwerk) geschickt.
Meine Frage wäre nun, in welchen Abständen darf oder kann mich das AMS zu Kursen schicken. Ich habe mal gehört, dass man alle 9 Monate einer Kursmassnahme zugebucht werden darf. Ist das richtig oder darf mich das AMS x-beliebig mal in Kurse schicken. Dann würde ich gerne wissen ob es irgendwo etwas darüber nachzulesen gibt, wie das gesetzlich geregelt ist.
Mit freundlichen Grüssen
Antwort: Das AMS tut was es will und pfeift mehr oder weniger auf gesetzliche Regelungen. Deppenkurse nur, wenn ihnen dort Defizite ausgeglichen werden.
(Verwaltungsgerichtshof Erkenntnis 1 *Massnahme nur, wenn Kenntnisse nicht ausreichend sind! *Kosten sind nur dann gerechtfertigt, wenn Fähigkeiten fehlen! *Nur dann zumutbar wenn sie erfolgversprechend erscheint!)
Da sie schon Deppenkurse besucht haben, wurden ihnen diese schon ausgeglichen! Darum dürften sie nicht mehr unter §10 - Bezugssperre-Drohung vermittelt werden! = Nötigung und Amtsmissbrauch!
(Muster-Schreiben als Voraussetzung um - im Falle - die handelnden AMS-MitarbeiterInnen wegen "schwerer" Nötigung und Amtsmissbrauch anzuzeigen / zu verklagen! - 17.01.10)
Es gibt ein aktuelles Sozialministerium-"Ergebnis", das "wiederholte" "Zwangs-Deppenkurs-Vermittlungen / Besuche" untersagt. Kopieren sie den Text und legen sie diesen - ev. mit Nötigungs- und Amtsmissbrauchs-Anzeige-Drohung dem AMS / der MitarbeiterIn vor.
"Erkenntnis des Sozialministeriums: "keine bereits absolvierten Deppenkurse besuchen müssen" / "keine mehrmaligen Deppenkursbesuche?" (Text unterm Link: : GZ: BMASK-440.020/0298-VI/B/1/2013 - Wien, 26.09.2013)
(ohne Gewähr) |
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