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13.11.13 um 14.30 Uhr - von H*. - "Ich fühle mich ungerecht behandelt, denn nur weil ich verheiratet bin falle ich durchs Gitter" |
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Hier meine Geschichte:
Durch meine Entlassung Dezember 2012 meldete ich mich Anfang Jänner 2013 beim AMS als arbeitslos an. Ich hab der Beraterin ausdrücklich gesagt, dess ich mich selbstständig mache. Sie machte mich auf eine Unternehmer Initiative aufmerksam, sagte aber "Sie haben ja schon einen U.-Berater, da geht das nicht mehr".Ich habe auch meinen eigenen U.-Berater. Im Juni wechselte dann die AMS Beraterin, die hat mir gesagt sie meldet mich
Für das Programm an, das geht auch mit eigenem U.-Berater. Jetzt auf einmal, dachte ich, na gut. Die Fa. So., die das Programm über hatten, lehnten mich natürlich gleich ab (klar, ich hab ja meinen U.-Berater u. brauch eigentlich sie nicht mehr). Meine AMS Beraterin meinte es gebe mehrere Beschwerden über die Fa. S., die lehnen mehrere ab, sie redet mal mit ihrem Chef darüber. Beim nächsten Termin wurde alles auf mich geschoben, ich wäre ja nicht vor- bereitet usw. Ausnahmsweise nehmen sie mich noch mal an und beurteilen, ob ich ins Programm komme oder nicht, natürlich nicht, m. d. Aussage d. Fa. S.: das Projekt kann sowieso nicht funktionieren, ich solls bleiben lassen.
Im Jänner 2014 eröffne ich meine Firma und wollte bis dahin Notstand. Bekomme ich natürlich nicht, da meine Mann zu viel verdient. Ich machte dennoch eine Aufstellung der Zahlungen, die den kompletten Gehalt meines Mannes einnehmen. Meine Frage war: Von was sollten wir denn leben? Das ist dem Sozialstaat Österreich völlig egal, ich brauche starke Medikamente durch meine Krankheit, auf nichts habe ich Anspruch. Die Hausstandsgründung, wo ich keinen Kredit aufgenommen habe sondern per monatl. Rate abzahle, wird nicht angerechnet. Scheinbar ist man gezwungen Kredite aufzunehmen.
Ich fühle mich ungerecht behandelt, denn nur weil ich verheiratet bin und keine Kinder habe falle ich durchs Gitter ohne dass mein Fall viell. Betrachtet wird. Ich weiss im Moment nicht mal wovon ich leben soll, aber das scheint keinen zu interessieren. LG
Antwort: Ja sie haben recht! Sie werden auch diskriminiert! "Laut VwGH handelt es sich beim Verlust der Pensionsversicherungszeiten durch die Partnerschaftsanrechnung um Diskriminierung von Frauen!
Laut mir ("oder logischer Weise") besteht die Diskriminierung von Frauen auch bei der Kürzung bzw. beim Verlust der Notstandshilfe durch die Partnerschaftsanrechnung."
>(Das AMS / "Sozial"-Ministerium (Hundstorfer "SPÖ?") diskriminiert Frauen! VwGH: Anrechnung des Partnerschafts-Einkommen: >Verlust der Pensionsversicherungszeiten ist eine nicht zu rechtfertigende Diskriminierung - | |