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26.11.13 um 10.33 Uhr - von H*. - "Betreuungspflichten sind dem AMS Betreuer egal" |
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Einen schönen guten Abend Hr. Moser, bin seit 05/2013 arbeitslos gemeldet, habe davor als Teilzeitbuchhalterin gearbeitet (25 Wochenstunden MO-FR 9.00 bis 14.00). Habe 2 Kinder, die Tochter ist 5 Jahre alt, geht von 7.30 bis 15.00 in der Kindergarten. DO vorige Woche wurde ich zu einem "Deppenkurs" Büro plus (Auffrischung meiner Bürokenntnisse) zwangsverpflichtet. Ich wohne in 1220 Wien, der Kurs findet in 1140 Wien statt, meine Fahrzeit mit den öffentl. Verkehrsmitteln 1 Stunde. Kursanfang ist um 8.00 bis 14.00, in der Früh geht sich das nicht aus, würde immer ca. 30 Min. später zum Kurs erscheinen. Habe das dem AMS Betreuer auch gesagt, war Ihm aber egal. Heute war der Infotag, die Dame dort meinte, zu spät kommen geht nicht. Ich soll nochmal mit meinem Betreuer Rücksprache halten. Meine Frage: Kann ich verlangen einen Kurs zu bekommen, mit Beginnzeit 9.00? Mit bestem Dank im Voraus, LG (25.11.13)
Antwort: Das hat der AMS-MitarbeiterIn zu interessieren! Wie auch der Deppenkurs-MitarbeiterIn! Sie haben Betreuungspflichten und können am Deppenkurs nur für gewisse Stunden teilnehmen. Eigentlich ca. 16 Stunden die Woche - ist bei ihnen länger, da das Kind für eine etwas längere Zeit untergebracht ist! Aber es muss sich mit der Fahrtzeit ausgehen! Heisst: Sie bekommen die Pflichtzeit zusammen, auch wenn sie später kommen - Die Wegzeit abziehen!
Personen mit Betreuungsverpflichtungen für Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr oder behinderte Kinder, für die nachweislich keine längere Betreuungsmöglichkeit besteht, erfüllen die Voraussetzung des Abs. 3 Z 1 auch dann, wenn sie sich für ein Arbeitsverhältnis mit einer wöchentlichen Normalarbeitszeit von mindestens 16 Stunden bereithalten. (ansonsten 20 Stunden!)
Entweder der Deppenkurs ist damit einverstanden, dass sie später kommen, (machen sie das dort aus) oder die AMS-MitarbeiterIn kann und darf sie nicht dorthin verfrachten! ( - legen sie ev. die Kopie des Gesetzestextes vor!) Nehmen sie wenn möglich eine Begleitperson zum AMS mit! - ev. auch zum Vorgesetzten, wenn nötig! ("Wirkt Wunder")
Und nicht "wundern"! Sie sind mit äusserster Unseriosität konfrontiert! Es geht mitunter darum, mit ihnen als Stückzahl Geschäfte zu machen!
Da sie noch nicht "zu" lange arbeitslos sind, hätten sie auch über ihre Defizite und den Deppenkurs, der diese ausgleichen muss, aufgeklärt werden müssen. Wenn das nicht geschehen ist - wovon ich ausgehe - können sie ablehnen. Bzw. Wäre die Berufung gegen eine rechtswidrige Sperre erfolgreich!
- Ich wurde über meine Defizite wie den Kurs nicht aufgeklärt, darum kann der Kurs, nicht eruierte, Defizite auch nicht ausgleichen! -
Auch denke ich, fehlen ihnen die Fähigkeiten/Kenntnisse, die ihnen dort beigebracht werden müssen, nicht! Ein weiterer Ablehnungsgrund! Verwaltungsgerichtshof Erkenntnis 1 *Massnahme nur, wenn Kenntnisse nicht ausreichend sind! *Kosten sind nur dann gerechtfertigt, wenn Fähigkeiten fehlen! *Nur dann zumutbar wenn sie erfolgversprechend erscheint!
(Ohne Gewähr) |
25.11.13 um 11.31 Uhr - von N*. - "Mein verzweifelter Vater versucht seit ca 3 Jahren Invaliditätspension zu bekommen." |
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Sehr geehrter Herr Moser!
Ich könnte jetzt wahnsinnig lange schreiben versuche es aber kurz zu halten. Mein Vater ein mittlerweile verzweifelter 46 jähriger Mann versucht seit ca 3 Jahren Invaliditätspension zu bekommen. Im Moment bekommt er Krankengeld seit dem 2.April.2013 ohne Unterbrechung. Er leidet an einem schweren Hüftleiden, mehrere Bandscheibenvorfälle, chronische Pankreatitis, Diabetes, Depressionen etc. Wir haben jetzt neuerlich einen Antrag auf Invaliditätspension gestellt, da ihm die Amtsärztin der Gebietskrankenkasse dazu geraten hat. Nun meine Frage sollte er über ein Jahr Krankengeld beziehen wird er ja ausgesteuert. Was bedeutet das konkret? Und sind seine Chancen nach einem so langen Krankenstand höher die I-Pension zu bekommen?
Ich wäre Ihnen für eine Antwort sehr dankbar!
Mit freundlichen Grüßen (24.11.13)
Antwort: Aussteuerung eine Regelung die mit sozialen, "gesunden" Menschenverstand nicht zu erklären ist! Mir geht es jedenfalls so! Heisst nichts anderes als sehr kranke Menschen - ansonsten gäbe es keinen Krankenstand mit derart langer Dauer - der totalen Verzweiflung / Obdachlosigkeit etc. ev. Vernichtung auszusetzen! Ev. wurde das Gesetz von irgend-welchen "Monstern" (= vom sozialen-solidarischen Standpunkt aus interpretiert) / (Personen der niedrigen emotionalen Intelligenz) gemacht?
Ich hoffe und wünsche ihren Vater, dass er endlich die I-Pension bekommt! Mehrere Krankenstände auch die Dauer sind ein Kriterium um die I-Pension zu bekommen! - Jedoch keine Garantie!?
Ansonsten Vorsicht! Gut das sie rechtzeitig nachfragen! Betroffene dürfen auf keinen Fall über ein Jahr mit der selben Diagnose im Krankenstand sein! siehe: "wie man eine Aussteuerung verhindern kann" (22.11.13) unter: "Kranke Menschen im Stich lassen und der Verzweiflung aussetzen = christlich-soziale-ÖVP-"SPÖ?"-Politik?"
Wichtiger Hinweis bez. Aussteuerung! (ohne Gewähr) alles Gute! |
25.11.13 um 9.24 Uhr - von A. G*. - "„Job-Suchmaschine - Jooble" |
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Sehr geehrter Herr Moser,
Ich freue mich Ihnen vorstellen zu dürfen, mein Name ist A. G., ich bin Vertreterin der Jobsuchmaschine „Jooble“.
Mir ist aufgefallen, dass Sie auf Ihrer Seite die Linksammlung von Jobsuchmaschinen haben http://www.soned.at/links/job-suchmaschinen. Ich würde Sie auch sehr bitten, den Link zu unserem Portal in Österreich in diese Liste aufzunehmen. Unsere Suchmaschine http://jooble-at.com/ umfasst Stellenangebote aus mehr als 100 österreichischen Jobbörsen und Plattformen für Personalvermittlung. Wir haben 4 000 User pro Tag.
Vielen Dank im Voraus.
Ich würde mich über Ihre kurze Rückmeldung freuen!
Mit freundlichen Grüßen, A. G. Account Manager |
24.11.13 um 16.50 Uhr - von St. - "Ich möchte damit allen anderen Mut machen und bitte glaubt nicht alles, was das AMS sagt oder feststellt" |
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Sehr geehrter Herr Moser, habe Sie ja schon öfter um Rat gefragt und diesen auch bekommen. Wurde vom AMS in eigenartige Kurse geschickt. weil ich ja leider mitteilte, daß ich in Psychotherapie gehe. Mittlerweile bin ich in der 2. Klasse Abend HTL und habe seit 2 Monaten einen hervorragenden Job im Tiefbau bekommen bei einer tollen Firma. Ich möchte damit allen anderen Mut machen und bitte glaubt nicht alles, was das AMS sagt oder feststellt. Ich bin wohl der Beweis dafür. Liebe Grüße (23.11.13)
Antwort: Schön! Alles Gute auch für den "zu erwartenden" erfolgreichen Schulabschluss - wünsche ich ihnen! Und Danke für die Information / fürs Mutmachen! |
24.11.13 um 10.14 Uhr - von Ba*. - "Was nur tun? - gegen Schmarotzer-SÖB, die mit der Not der Menschen "Millionen"-Geschäfte machen" |
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Hallo, eine Frage!
ich bin mittlerweile seit 5 Jahren ohne Job....also langzeitarbeitslos Notstandshilfe aber keine BMS.....alle Kurse bereits durch...Stapler, ECDL, Bit, Best, Aktivierungskurse und Orientierungskurse...2 mal Trendwerk (1 mal mit, 1 mal ohne Vertrag)....jetzt muss ich zu it works...6 Wochen Vorbereitung und dann Vertrag...habe ich eine Möglichkeit den Vertrag nach Workshop abzulehnen, mir reichen die 6 Wochen...beim Infotag musste ich bereits ein "Blanko" unterschreiben, darin stand das ich eine eventuelle Ablehnung begründen muss....und natürlich gab es vom Berater (AMS) vorher eine neue Betreuungsvereinbarung, in der eben Gründe genannt werden warum ich "schwer vermittelbar" wäre....reicht das nun mir den Vertrag aufs Auge zu drücken nach dem Workshop....? wäre es eine Möglichkeit die "psychische Schiene" zu fahren bei meinem Arzt....und so immer wieder mal eine Woche krank schreiben lassen....aber dann gibt mir mein Berater eben nach ein paar Monaten wieder SÖB.....was nur tun?
Antwort: Es ist leichter sich gegen Deppenkurse als gegen SÖB-Zwangsmassnahmen/"Zwangsarbeit" zu wehren! Dank SPÖ?/ÖVP "etc." handelt es sich bei den SÖB-Zwangsbetrieben um zumutbare DV. Dieses Problem wird über Politik zu lösen sein bzw. über Wahlen! >>Österreich braucht schleunigst eine "tatsächliche" soziale-humanistische Partei! Lasst sie uns wählen! Eine solche Partei gründen! Gründungen unterstützen!<<
"Erkenntnis des Sozialministeriums: "keine bereits absolvierten Deppenkurse besuchen müssen" / "keine mehrmaligen Deppenkursbesuche?" (27.09.13)
Verwaltungsgerichtshof Erkenntnis 1 *Massnahme nur, wenn Kenntnisse nicht ausreichend sind! *Kosten sind nur dann gerechtfertigt, wenn Fähigkeiten fehlen! *Nur dann zumutbar wenn sie erfolgversprechend erscheint!
Nehmen sie sich Zeit und gehen sie sämtliche Links (unterstrichen) durch! Siehe Info bez. Zwangsmassnahmen
Sich gegen SÖB-Zwangsmassnahmen / Deppenkurse-Mobbingkurse = Bewerbungskurse wehren! - Sämtlichen Links (unterstrichen) folgen!
SoNed darf und kann nicht zu Krankenständen raten! Auch wenn der Krankenstand nicht selten als "nachvollziehbarer" Schutz angesehen wird und ich die Krankenstandsflucht bei der überwiegenden Mehrheit nicht als Simulation einstufe!
Nichts unterschreiben mit dem sie nicht einverstanden sind!
Siehe auch: "Gegen SÖ-Schmarotzer-Betrieb wehren?" (ohne Gewähr) |
23.11.13 um 16.54 Uhr - von A*. - "Geschützte Bemessungsgrundlage" |
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sicherung der BGL ab 45: muss man sich dabei die BGL erst erwerben nach 45 oder gilt der bezug als gesichert, den man mit 45 jahren und 1 Tag bezieht,egal wie lange zuvor man schon berechnet wurde? (22.11.13)
Antwort: geschützter Bemessungsgrundlage - Ab dem 45 Geburtstag ist ihre Bemessungsgrundlage geschützt! |
23.11.13 um 16.44 Uhr - von E. K. - "AMS Zuteilung zu einem Vorstellungstermintern" |
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Hallo Herr Moser,
nachdem ich im Internet leider keine richtigen Informationen finden konnte, möchte ich Sie fragen, ob Sie wissen, was in einer Stellenbeschreibung gesetzlich angegeben sein muß.
Konkret:
Meine AMS-Betreuerin hat mir heute schriftlich einen Vorstellungstermin für ein Unternehmen übergeben, wobei der genaue Termin schon fixiert ist. In diesem mir übergebenen Schreiben steht nur der Name und die Adresse des Betriebes drin, sonst sind keine Angaben gemacht. Ist es nicht gesetzlich so, daß in einer Stellenausschreibung Angaben über Verwendungsart (also z.B. der Beruf) und über Mindestentlohnung gemacht werden müssen?
Mit freundlichen Grüßen (22.11.13)
Antwort: nein, das gilt schon als sanktionierbarer vermittlungsvorschlag! alles andere ist beim vorstellungsgespräch auszumachen. Dienstverhältnis ablehnen. sie können ev. auch bei der AK noch nachfragen! >Contraproduktivität bez. Eigeninitiative das ams hat schon oft auch eine sperre verhängt, bei dem es sich um eine vorstellung aus eigeninitiative handelte und im nachhinein von "ungereimtheiten/ablehnung" erfahren hatte. (ohne gewähr)
24.11.13 um 17.58 Uhr - von E. K. - Hallo Herr Moser, danke für die Auskunft. LG (23.11.13) |
22.11.13 um 8.34 Uhr - von W. S. - "Arbeitslosigkeit lässt Männer altern" |
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Männer, die länger als zwei Jahre arbeitslos sind, altern offenbar schneller. Zu diesem Schluss kommt eine finnische Untersuchung. Die Forscher konnten dabei Veränderungen im Erbgut der männlichen Langzeitarbeitslosen nachweisen. quelle: ORF - Arbeitslosigkeit lässt Männer altern
Nicht nur daß Arbeitslosigkeit krank machen kann, kann es (zumindest bei Männern) das Leben verkürzen! Ob das Grund genug ist, wieder mehr AL nach der \"Arbeit macht Frei\" Methode in miese Jobs zu knechten ?
Anmerkung: "Aha - In der Hängematte altert man schneller?" |
21.11.13 um 18.54 Uhr - von K*. - "Kranke Menschen im Stich lassen und der Verzweiflung aussetzen = christlich-soziale-ÖVP-"SPÖ?"-Politik?" |
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Sehr geehrter Herr Moser, bin auf ihre Homepage gestoßen und hoffe auf ein Antwort. In kurzen Worten schildere ich ihnen die Situation. Mein Lebensgefährte wurde vor einigen Jahren krank. Zuvor war er selbständig davor Angestellter. Er bezieht Notstandshilfe und muss bzw. ist jetzt wieder im Krankenhaus. Der Aufenthalt wird leider einige Wochen dauern. Während dieser Zeit erhält er kein Geld. Der Anspruch auf Krankengeld ist ausgeschöpft. Der Antrag auf Invaliditätspension wurde vor 1,5 Jahren abgelehnt. Lt. AMS kann er keinen neuen Antrag stellen und erhält für die Zeit des Krankenhausaufenthaltes keine Unterstützung. Wir sind nicht in einem gemeinsamen Haushalt gemeldet. Mein Lebensgefährte ist ziemlich verzweifelt. Krank keine Unterstützung - Hoffnungslos. Ich zähle nicht zu den Großverdienern - unsere Situation ist schwierig. Kann es wirklich sein das unser Sozialsystem das zulässt? Haben sie einen Ratschlag für mich? Danke im Voraus für ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen! K. (20.11.13)
Antwort: bekommt er kein krankengeld, weil er ausgesteuert ist? oder warum? ich veröffentliche unter initiale - die öffentlichkeit muss über dieses asoziale system aufgeklärt werden - okay?
21.11.13 um 6.31 Uhr - von K*. - "Kein Krankengeld weil ausgesteuert" Hallo Herr Moser, ja er bekommt kein Krankengeld weil er ausgesteuert ist. Der Berater vom Ams lehnt einen neuen Antrag auf Pensionsvorschuss ab. Gibt es sonst noch Möglichkeiten? Sie können unter Initalen gerne veröffentlichen - bin über Ratschläge dankbar. Mit freundlichen Grüßen!
Antwort: lassen sie sich nicht vom AMS-berater aufhalten. wenn eine verschlechterung bez. des gesundheitszustand eingetreten ist, so ist es jederzeit möglich / erlaubt erneut einen antrag auf I-pension einzubringen - auch vor ablauf der notwendigen frist. versuchen sie den I-pension-antrag direkt bei der PVA zu stellen. ("ev. mit neuen gutachten/atteste vom krankenhaus") und verständigen sie danach das AMS den AMS-berater zwecks pensionsvorschuss! auch gehen sie/er mit begleitperson zum AMS-geschäftsstellenleiter, wenn sich der berater querstellt! alles gute! (ohne gewähr)
Invaliditätspensions- / Berufsunfähigkeitspensions-Antrag (pensionsversicherung.at)
Anmerkung: "Die kranken, invaliden Menschen werden verCAPt" unter: "Jetzt wird der Staat echt grauslich zu seinen Leuten" - "Ist das nicht ein Wahnsin?" (19.11.13)
21.11.13 um 19.37 Uhr - von K*. - Hallo Herr Moser, danke für die Information! Mit freundlichen Grüßen!
22.11.13 um 1.50 Uhr - von L. H. - "wie man eine Aussteuerung verhindern kann" zu K: Es ist sehr schade, dass viele Leute im Gesundheitssystem nicht wissen, wie man eine Aussteuerung verhindern kann! Daher ein allgemeiner Hinweis §§ 138 ff ASVG: Wenn z.B. bei einer schwerer, langfristigen Krankheit die Gefahr besteht ein Jahr durchgängig im Krankenstand zu sein, dann gibt es folgende Möglichkeit: Besprechen Sie die Situation mit Ihren Ärzten! Es sollte eine Abmeldung vom Krankenstand erfolgen, nach kurzer Pause kann dann wieder eine Krankschreibung erfolgen, aber nicht mit der Hauptdiagnose des vorherigen Krankenstandes! Nach einem solchen kurzen Zwischenkrankenstand, der einen neuen Versicherungsfall begründen muss und kein Folgekrankenstand sein darf (siehe Links anbei), und einer temporären Gesundschreibung kann man dann wieder mit der Grunderkrankung krank geschrieben werden, ohne ausgesteuert zu werden. Da es aber einige Dinge zu beachten gibt, damit das nicht als Folgekrankenstand gewertet wird, sich vorab umfassend informieren!
Gehen Sie nicht alleine zum AMS; Sie können dabei auch auf folgende Infos verweisen: (Arbeitslosennetz)
Vorübergehende finanzielle Hilfen: Antrag auf Mindestsicherung und Hilfe in besonderen Lebenslagen beim Sozialamt einbringen! KOBV - Hilfe in Notlagen
Info Krankenstand - Folgekrankenstand - neuer Versicherungsfall
OÖGKK.at-pdf
Antragsformulare PVA (Wichtig einmal den Antrag stellen, diverse Unterlagen können nachgereicht werden! - Antrag faxen, oder hingehen und sich Abgabe bestätigen lassen!)
Pensionsvorschuss: AK / Info Sozialtelefon: sozialtelefon@bmask.gv.at
26.11.13 um 15.58 Uhr - von C. - "Folgendes von der WGKK zum Thema Aussteuerung" Hallo!
Weil ich heut für einen kranken Freund bei der WGKK nachgefragt habe, habe ich zum Thema Aussteuerung das Folgende gehört: um wieder Anspruch auf Krankenstand zu haben, muss man \"mindestens 91 Kalendertage [ununterbrochen] eine krankengelderöffnende Pflichtversicherung\" haben.
NEU ist jetzt, dass man auch AMS-Bezug (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe) als eine solche anrechnet (es gebe eine Neuinterpretation eines OGH-Urteils - man müsse beweisen, dass man wirklich gesund=arbeitsfähig ist, früher wurde nur wirkliche Arbeit als ein solcher Beweis gerechnet, nun gilt auch dann Arbeitsfähigkeit anerkannt, wenn man sozusagen \"dem AMS zur Verfügung steht\"). Ich habe noch um eine schriftliche Zusammenfassung von Seiten der WGKK diesbezüglich gebeten, gern leite ich diese nach Erhalt weiter. Auch werden Krankenstände nur zusammengezählt, solange keine 91 Kalendertage \"Gesundheit=Arbeitsfähigkeit\" dazwischenliegen. Das mit den \"verschiedenen Diagnosen\" sei nach Aussage der WGKK ev. unsicher, weil ob die \"wirklich\" verschieden sind, das bestimme ein Chefarzt der Gebietskrankenkasse und hier wurde mir gesagt, auch wenn jemand zuerst wegen Depression und dann wegen einem viralen Infekt in Krankenstand ist, kann dies eventuell zusammengerechnet werden,! da man, wenn man z. B. weiterhin wegen Depression behandelt wird (Therapie, Medikation) den Infekt ja \"aufgrund der Depression\" bekommen haben kann. Diese Auskünfte stammen u. a. von der Rechtsabteilung der WGKK. Diese Auskünfte sind - bis zum Erhalt einer schriftlichen Auskunft - ohne Gewähr!
Mit freundlichen Grüßen :-)
Bitte nur anonym veröffentlichen!
Für eventuelle Rückfragen stehe ich - über Herrn Moser - gern zur Verfügung.
28.11.13 um 11.56 Uhr - von C. - "Wie angekündigt die schriftliche Antwort der WGKK zur Aussteuerung" Hallo! Ich habe die (angekündigte) schriftliche Antwort der WGKK bezüglich einer Anfrage zur sogenannten Aussteuerung heute weitergeleitet bekommen und möchte sie gerne mit der Seite teilen:
\"Laut OGH vom 20.11.2012 (10 ObS 129/12m) ist der Eintritt der Arbeitsunfähigkeit, so die/der Versicherte nach der Aussteuerung Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung bezog, nicht mehr nach der zuletzt ausgeübten Berufstätigkeit, sondern nach den Verweisungsbestimmungen des pensionsrechtlichen Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitsbegriffs zu bestimmen, wobei die Zumutbarkeitskriterien des § 9 Abs. 2 AlVG nicht außer Acht gelassen werden dürfen.
Dies hat zur Folge, dass wir uns bei der Beurteilung der Arbeitsfähigkeit an die Feststellung des AMS halten. Beziehen unsere Kundinnen/Kunden nach einer Aussteuerung eine Leistung vom AMS, so gehen wir davon aus, dass bereits das AMS die Prüfung der Arbeitsfähigkeit nach den maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt hat. Im Regelfall erfolgt daher in diesen Fällen keine zusätzliche Überprüfung durch die Wiener Gebietskrankenkasse.
Unabhängig davon sind jedenfalls die Bestimmungen des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (insbesondere des § 139 ASVG) zu prüfen, die im Falle einer Fortsetzungserkrankung, unabhängig von der Frage der Arbeitsfähigkeit, mindestens 13 Wochen eine den Anspruch auf Krankengeld eröffnende gesetzliche Krankenversicherung oder mindestens 52 Wochen einer sonstigen gesetzlichen Krankenversicherung fordern.\"
Bitte nur anonym veröffentlichen. Herrn Moser leite ich auf Wunsch gern das Originalmail weiter!
Antwort: Danke für die Rückmeldung / Information |
20.11.13 um 12.30 Uhr - von T*. - "Mindestsicherungskürzung auch im Krankenstand?" |
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Herr Moser, die MA40 kürzt mir die Mindestsicherung, obwohl ich im Krankenstand bin, mit der Bergründung, dass ich beim AMS keine Arbeitswilligkeit zeige? Ist sowas gesetztlich möglich? MFG T.
Antwort: obwohl mindestsicherungsbezieherInnen mit e-card in die krankenversicherung einbezogen sind, gibt es anscheinend weiter die mindestsicherung. - bei krankenhausaufenthalt ruht diese!
>deshalb ist zu befürchten, dass anders als bei der notstandshilfe - bei der es krankengeld in "voller" höhe gibt und deshalb die sperre anschliessend um die krankenstandzeit verlängert wird - die mindestsicherung während dem krankenstand gekürzt wird!
da es doch, wie von hundstorfer grossmäulig angekündigt, keine österreichweite einheitliche regelung gibt, kann es von bundesland zu bundesland verschieden sein. - deshalb - ohne gewähr - danke für ev. rückmeldung über ausgang! (habe die frage auch noch weitergeleitet)
wie lautet der vorwurf? warum sollen sie nicht arbeitswillig sein? bez. dieser kürzung muss ihnen ein bescheid ausgestellt werden, den verlangen sie schriftlich und berufen ihn dann - unbedingt! ist kostenfrei - die willkür muss so gut es geht bekämpft werden!
"Berufungsweg bei der Mindestsicherung und der Frage der Mietbeihilfe" + "Sozialamt mus ein eigenes Ermittlungsverfahren einleiten, solange die Sperre nicht rechtskräftig gültig ist! - z.Bsp bei "rechtswidriger" Einstellung des AMS-Bezugs" |
20.11.13 um 11.35 Uhr - von L. - "AMS bezahlt e-learning Kurs?" |
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Guten Tag Herr Moser, Ich habe folgende Frage vielleicht haben Sie da schon mal Erfahrung damit gemacht.
1. Arbeitslos 2. AMS stimmt einem e-learning Kurs zu (wie ich dann auch immer zu einer Teilnahmebestätigung komme??) 3 Ich zahle den Kurs, weil AMS meint sie können keine Überweisungen nach Deutschland machen, ich stimme dem zu, weil ich sowieso vorhatte den Kurs zu machen. 4. Bekomme schreiben vom AMS, bla bla wir Statt gegeben... bla bala Teilnahmebestätigung.... ?? gibt es keine bei einem e-learning Kurs ich gehe davon aus das das Zeugnis am Ende auch reicht, weil 8 Arbeitsaufgaben en zu machen sind. 5. Ich bekomme einen Arbeisplatz zB Jänner 2014 6. Kurs dauert bis Februar / März 2014 7. Nun die Frage: Bekomme ich die Kurskosten trotzdem vom AMS? 8. Meine Vermutung: Als gelernter Österreicher NEIN! (Daher auch zahlen Sie mal die Kosten....) PS: Das mit keiner Überweisung nach DE machen kommt mir komisch vor, aber nicht unglaubwürdig. Danke. mfG E (19.11.13)
Antwort: Wundert mich, dass sie den Kurs bezahlt bekommen? Weiss das AMS bescheid dass es sich um einen e-learning Kurs handelt? Wenn ja ist das toll! Ev. klären sie aber diese Angelegenheit - in allen Fragen - nochmal mit dem AMS, nicht das es ein böses Erwachen gibt und sie die Kosten ersetzen müssen! "Sonst/und/oder" - Auch müsste es möglich sein vom Kursanbieter eine Teilnahme-bestätigung zu bekommen! Verlangen sie eine solche! Nochmal, auch zu ihrer Sicherheit. Sie müssen sämtliche Fragen mit dem AMS abklären! - Hier ist es mir nicht möglich, statt dem AMS zu antworten! (ohne Gewähr) Danke für ev. Rückmeldung nach Erledigung! .
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