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21.12.13 um 16.13 Uhr - von G. - "Das Wissen über die Niederträchtigkeiten des AMS erzielt immer mehr Breitenwirkung - muss aber noch mehr werden."


Hallo, lieber Herr Moser!

Meine Kollegen und ich haben heute eine zweiwöchige Kursunterbrechung angetreten.

Die jetzige Maßnahme ist in Ordnung. Den Stoff nehme ich ernst und bemühe mich, die Veranstaltung selber nehme ich weniger ernst und verpasse ihr eine persönliche Note, auch mit sanfter Gegenpropaganda.

Unsere Trainerin hat sich beklagt, dass sie alle einen guten Job machen wollen, dass das Ams aber ständig Druck macht wegen irgendwelcher Quoten, die eh nicht zu erfüllen sind. (Das ist kein SöB, das ist ein Weiterbildungsinstitut)

Außerdem versteht sie nicht, wie es möglich sein kann, dass das Ams mit Sperren droht, obwohl bekannt ist, dass Bewerbungen während der Ausbildung nur auf freiwilliger Basis sind.

Ich habe auf Ihre Seite verwiesen, da könne man nachlesen, was da so läuft. Sie hat mit einem deutlich zufriedenen \"Ja\" reagiert.

Ich habe schon den Eindruck, dass das Wissen über die Niederträchtigkeiten des Ams immer mehr Breitenwirkung erzielt, aber immer noch zu wenig. Das muss noch mehr werden.

Herzliche Grüße
G. (20.12.13)


20.12.13 um 11.13 Uhr - von L*. - "Kontakt zu Rechtsanwälten?"
"Auch ich werde seit über einem Jahr vom AMS schikaniert und gedemütigt"


Sehr geehrter Herr Moser!

Auch ich werde seit über einem Jahr vom AMS schikaniert und gedemütigt.
Ich bin im internet auf Ihre Seite gestossen und war "froh" und bestürzt zugleich, zu sehen, dass es nicht nur mir so geht.
Meine Frage an Sie: Haben Sie einen Kontakt zu einem oder mehreren Rechtsanwälten in Wien, an die man sich direkt wenden kann, um Beistand für den Umgang mit dem AMS zu ersuchen?
Ich wäre Ihnen sehr dankbar!

Mit freundlichen Grüssen, L (19.12.13)

Antwort:
Zu empfehlen ist dr. Pochieser - ist aber nicht kostenlos

19.12.13 um 20.45 Uhr - von L*. - Alles klar! Vielen Dank! Lg,

Antwort:
Rechtsschutzversicherung von * bietet auch Leistungen im Bereich des AlVG an.

24.12.13 um 11.54 Uhr - von M*. - "Wegen AMS Probleme, möchte ich gerne eine Rechtsschutzversicherung abschließen."
Hallo Hr. Moser,
da ich schon öfter mit dem AMS Probleme hatte, möchte ich gerne eine Rechtsschutzversicherung abschließen. Ich hab bei sämtlichen Versicherungen nachgefragt, aber keine wollte AMS-Streitigkeiten übernehmen. Sie schreiben aber auf ihrer Seite von einer Rechtsschutzversicherung, vielleicht könnten sie mir eine nennen? lg m. (23.12.13)

Antwort per E-Mail


20.12.13 um 7.49 Uhr - von H*. - "Trotz schlimmsten Leiden Bezugseinstellung"


Liebe Leidgenossen

Angefangen hat alles nachdem ich vom 4.11.2013-21.11.2013 im Krankenstand war.Die ersten 6Tage bekam ich vom AMS waren 179.16 euro.
Dann noch von der NÖGKK 358 euro.Aber leider fehlen noch 13 Tage die vom AMS nicht ausbezahlt wurden.
Vorrangehend sei noch gesagt das ich sehr schwer Lungenkrank bin und nur mehr ca.35% luft produziere.Also zu wenig für alles.
Kann leider keine 50m mehr gehen ohne einen Erstickungsfall der wieder wie so oft schon im Krankenhaus endet.
Habe schon invaliditätspension abgelehnt.Danach verschlechterungs Antrag mit bestätigung von 2Fachärzten das es sich sehr verschlechtert hat.
Wieder abgelehnt.Habe jetzt über Arbeiterkammer geklagt.Noch in Arbeit.
Also nachdem ich wieder gesundgeschrieben hat meine Frau und mein Sohn bei Krankenkasse und AMS meine zurückmeldung veranlasst.
Das war 3tage später.Aber man soll sich innerhalb 7 tagen melden.Habe ich gemacht.Aber ich hätte es mir denken können als ich das letzte mal bei einer ams beraterin war.
Da ist in jeden 2.Satz nur von Bezugsperre die rede gewesen.Auch habt sie es nicht interessiert als ich ihr meine Ärtzlichen verschlechterungsbestätigung geben wollte.
Auch nicht die Liste meiner Medikamente die ich jeden Tag zu mir nehmen muss.Ich habe noch ein NebulAir Feuchtinhalitions Gerät mit Strom zu bedienen und 2 Sauerstoffflaschen a-20kg.Leider muss ich alles nehmen sonst drohen mir wieder Erstickungsanfälle.Jetzt kommt auch noch dazu das ich kein Auto mehr habe da mir die Reparatur zu Teuer ist ca.1200-1500 euro.Leider kann ich ohne Auto nirgends mehr hin.Mein Hausarzt ca.1.5km weg kann ich nicht gehen.Für den Bus müsste ich ca 2km gehen zum Bahnhof 2.5km.Dann noch mal vom Bahnhof zum Ams ca 2.5-3km.Also ein Besuch beim AMS Horn wären ca.8--10km Fussmarsch für mich die ich unmöglich schaffen kann.
Habe ich auch alles beim Ams gesagt.Leider uninterressant fürs AMS.
Also weiter .Habe AMS angerufen und die Frau bei der Information sagte mir das der Notstand gesperrt wurde.Und auch noch nachdem ich ihr gesagt habe ohne Auto kann ich nicht kommen die gründe wie oben hat sie gesagt ich soll machen was ich will.
Jetzt habe ich aber keinen Bescheid oder Brief oder email und telefongespräch über eine sperre erhalten.
Nichts.Wenn ich nicht angerufen hätte hätte ich es nicht in erfahrung gebracht.
Meine Bitte an sie wäre das ich mein Geld bekomme da ich von den 179EURO und 358 euro.Habe meine Miete von 340euro bezahlt und dann Heizung und Wasser das waren 148euro .Sind keine 50 euro fürs Essen geblieben.Wie soll ich und meine Familie meine Frau und 3Söhne für das ganze Monat zum Essen herbekommen.Und Weihnachten ist noch dazu kein Christbaum also gar nichts für uns.Bitte helfen sie mir das ich vor Weihnachten meine 400 euro bekomme sonst haben wir nichts.
Mit freundlichen grüssen

Antwort:
Sie müssen bei dieser menschenfeindlichen-menschenverachtenden Behörde aufpassen. Dort gibts kein Mitgefühl, Solidarität oder soziales Verständnis. Das Gegenteil ist der Fall - gibts für alle die aus der Statistik fallen, egal aus welchen Gründen eine Prämie für arbeitsmarktpolitischen Erfolg!
Einige der AMS-MitarbeiterInnen kann und darf man auch Un-Menschen nennen!

Sie brauchen für den Fall, dass sie nicht zum Termin kommen können, eine ärztliche Bestätigung!
Hat ihre Frau / Sie von der Krankenkasse die Krankenstandsbescheinigung schon geholt und beim AMS abgegeben? Wenn nicht sofort nachholen.
Für die Sperre ? verlangen sie einen Bescheid, den sie dann mit ihrer Begründung berufen.
Sie sind ev. mit einer § 49 Bezugseinstellung konfrontiert?
Bezugseinstellung, weil der Kontrolltermin nicht eingehalten wurde (?) Und zwar solange bis zur Wiedermeldung. Tun sie das - wenn möglich so schnell wie möglich melden sie sich persönlich beim AMS-BeraterIn zurück.
Bei Problemen gehen sie - wenn möglich mit Begleitperson - zum Geschäftsstellenleiter und klären die Angelegenheit ev. mündlich!

Ev. gehen sie aufs Sozialamt und suchen - mit ihrer Begründung - um einmalige Hilfe an! Und/oder gehen sie auch zur Caritas und tragen denen ihr Problem vor! Dort gibts ev. Hilfe: Einkaufsgutscheine, Miete, Strom per Erlagschein, ev. Bargeld?

Eine weitere Möglichkeit bei Unklarheiten
Bezugs-Einstellung unverzüglich mitteilen - mit Muster für eine Zahlungsaufforderung

Sie sind einem extremen Leiden ausgesetzt! Drum stellen sie immer wieder und sofort - aus gesundheitlichen Verschlechterungsgründen - einen Antrag auf I-Pension! (ohne Gewähr) Alles Gute!

Anmerkung: "Asoziale Regierung!"
SoNed deckt das "christlich-soziale" Verständnis, von ÖVP und vor allem der SPÖ, das sich in der politischen Gestaltung / in den politischen Rahmenbedingungen, im Verhalten und im Wirken niederschlägt, bis zur Unerträglichkeit auf!
Für Banken werden Milliarden aufgewendet! Für Prestigebauten, die ev. ums doppelte - mehrere hunderte Millionen Euro - teurer wie veranschlagt werden, oder auch für eine inkompetente menschenrechtsverletzende auch menschenvernichtende Arbeitsmarktpolitik werden weitere hunderte Millionen Euro beim Fenster raus geschmissen - Wir erinnern uns auch noch an die Milliarden für die seinerzeitigen Angriffsflieger - etc. etc. !
Und gleichzeitig nimmt man den sowieso schon von Armut betroffenen Menschen die paar hundert Euro, die Alleinerziehende, Menschen in Not oder auch kranke Menschen zum Überleben brauchen, weg! "Unser Österreich"!

Österreich braucht schleunigst tatsächlich soziale-humanistische Partei-en.
Lasst sie uns wählen; Parteien gründen; Gründungen unterstützen.

21.12.13 um 16.32 Uhr - von H*. - "Die weiss ja gar nicht was sie mit der Sperre in der Familie anrichtet - Streit-Vorhaltungen usw.
sehr geehrter herr moser
vorerst entschuldigung das ich nur klein schreibe .
meine frau hat mich nach 3tagen zurückgemeldet und alles abgegeben.krankenbestätigung von der nögkk.auch hat die nögkk das bestätigte fürs krankengeld zum ams gefaxt. also sie haben alles bekommen.
der grund war ja das ichmich nicht persönlich abgemelde habe sondern meine frau.ich finde es menschenunwürdig das gewisse personen über eine familie enscheiden können
ob sie was bekommen oder nicht.diese person die es veranlasst hat mir das geld zu streichen gehört meiner meinung nach nicht in so ein amt.
die weis ja gar nicht was sie damit anrichtet in der familie.streit-vorhaltungen usw.
auch verständlich wenn man momentan vor nichts steht.
auf alle fälle bin ich beim ams auf notstand gemeldet.wie ich erfahren bin ich vom 18.11.2013 bis 3.12.2013 gesperrt.
absolute frechheit.
persöhnlich kann ich nicht erscheinen ohne auto.leider hab ich keinen der mich hinführt.
mit freundlichen grüssen
H. - noch ein frohes weihnachtsfest wünsche ich allen (20.12.13)

Antwort:
verlangen sie ev. per brief (eingeschrieben wenn möglich) den schriftlichen bescheid, den berufen sie dann - unbedingt - ist kostenfrei.
alles gute - und ebenfalls so schöne tage wie möglich!


19.12.13 um 8.27 Uhr - von X*. - "Welche Daten leitet das AMS an das Institut weiter?"


Liebe Leidensgenossen!
Hat jemand von euch Erfahrung mit BEST in der Dörfelstraße? Ich würde gerne wissen, welche Daten das AMS an das Institut weiterleitet.
Ich freue mich auf eure Antwort!
Mit freundlichen Grüßen

Antwort:
Bez. Übermittlung von Daten / Sensible Daten / Datenauskunft / Beschwerde bei der Datenschutzkommission etc.
siehe: Datenschutz ist Menschenrecht!

Zur Orientierung:
Das AMS wurde vom Wirtschaftsminister (ÖVP/spö Regierung) zur folgenden Datenverarbeitung ermächtigt!

"Datenübertragung ans AMS verweigern!" VwGH

In dieser Angelegenheit senden sie bez. Datenauskunft ev. eine schriftliche Anfrage ans AMS - ev. eingeschrieben.


19.12.13 um 8.11 Uhr - von J*. - "Bez. neuen Notstandshilfe-Antrag habe ich gerade ein hartes Monat mit dem AMS hinter mir"


Hallo,
habe gerade ein hartes Monat mit dem AMS hinter mir. Bei mir geht manchmal die Post verloren, und die Post kommt nicht drauf wo das Problem liegt. Habe eine Mitteilung vom AMS nicht bekommen und somit konnte ich keinen neuen Antrag für den Notstand stellen. Ich wurde ein Monat nur durch die Gegend geschickt, erhielt keine Auskunft wie lange dieser Prozess des \"Prüfens\" dauern würde, und bekamm dann nach einem Monat erst keine Entschädigung. Da meine Tochter (6) und ich kein Geld bekammen und dass jetzt angeblich dieser Vorfall von den Anwätlten des AMS geprüft werden muss, musste ich mein Konto für meine Fixkosten belasten und weiß jetzt aber nicht, wie ich dieses Minus beheben soll. Ich habe ja nicht zum Spaß keinen Antrag gestellt, denn meine Tochter und ich haben Hunger und in der 1.VS sind wöchentlich einige Zahlungen zu tätigen. Jedesmal wenn ich einen der netten Betreuer gefragt habe wie lang dieses Prüfen dauert, erhielt ich immer nur die Antwort \"Schau ma mal\" un!
d ich \"Ich muss dass für die Bank wissen damit ich von ihr die Erlaubnis zum überziehen meines Kontos bekomme, um mir und meiner Tochter noch Essen zu kaufen geschweige den die Miete zu bezahlen.\" Ich machte eine Niederschrieft aber im endeffekt sagten sie mir dann nach 3 Wochen hin und her dass sich die Prüfung in diesem Monat eh nicht mehr ausgeht und der Fall nach Graz zu den ANwälten geht! Was kann ich tun um den Prozess des Prüfens zu beschleunigen???
glg J.

Antwort:
Ich nehme an, sie haben mittlerweile aber den Notstandshilfe-Antrag gestellt - Ja?
Zu befürchten ist, dass sie für die Zeit nach dem Auslaufen des ALG. bis zum neuerlichen Notstandshilfe-Antrag keinen Bezug/kein Geld bekommen, da das AMS ev. ihnen die Schuld am Versäumnis gibt. Mitteilung hin oder her.
Drum gehen sie aufs Sozialamt und suchen - mit Begründung dieses Umstands - um einmalige Hilfe an! Und/oder gehen sie auch zur Caritas tragen sie denen ihr Problem vor! Dort gibts ev. Hilfe: Einkaufsgutscheine, Miete, Strom per Erlagschein, ev. Bargeld?
Um der Behörde die Dringlichkeit klar zu machen und e. den Vorgang zu beschleunigen, bleibt nichts anderes übrig als immer wieder anzurufen, zu schreiben ev. auch per E-Mail ansonsten eingeschrieben per Post oder/und auch mit Begleitperson den Geschäftsstellenleiter zu besuchen! (Ohne Gewähr)
Alles Gute!


19.12.13 um 8.00 Uhr - von W. S. - "Zum Nachdenken"


Zum Fremdschämen !?
Beamte wollen bis zu 30.000 Demanstranten aufstellen - wieviele Arbeitslose würden bei AL Demo kommen ?
Und bei unsereins wären die Probleme & Unterdrückung ungleich grösser..
Zum Nachdenken !! (18.12.13)

20.12.13 um 11.07 Uhr - von E. K. - "Ein Kampf mit völlig ungleichen Mitteln"
Hallo Herr Moser,
zum Eintrag in Ihrem Forum von heute 8.00 Uhr von W.S. „Zum Nachdenken“ ein paar Bemerkungen:

Es ist für die Gewerkschaft kein Problem, 30.000 bis 40.000 Beamte innerhalb kürzester Zeit für eine Demonstration in Wien zusammenzubringen. Das „Rekrutieren“ wird von den diversen Gewerkschaftern direkt in den Ämtern vorgenommen, dazu werden Sonderzüge und Busse in riesiger Zahl organisiert und von der Gewerkschaft bezahlt und die Demonstranten bekommen vollen Gehaltsausgleich. Und wie ich von einem Bekannten (Beamter in Graz und auch bei der Demo in Wien dabei) weiß, bezahlt die Gewerkschaft den mit Bahn und Bus Anreisenden auch noch das Essen für diesen Tag. Und außerdem, wer da – ohne gute Gründe vorzuweisen – nicht auf die Demo mitfährt, hat in seinem Amt von seinem Gewerkschafter in Hinkunft einen schwereren Stand und kaum gewerkschaftliche Hilfe bei irgendwelchen Problemen zu erwarten, da wird also auch ganz schöner Druck ausgeübt, nur ja mitzudemonstrieren.

Und jetzt zu den Arbeitslosen:

Um diese überhaupt aus ganz Österreich für eine Demonstration zu erreichen, müßte man einen Aufruf in den Medien starten. Nur, welche Medien in Österreich wären denn überhaupt bereit, so einen Aufruf kostenlos zu veröffentlichen? Fernsehen und Radio sicher nicht und auch die großen Tageszeitungen würden sich aus Eigeninteresse (teure Regierungsinserate!) hüten, da was zu veröffentlichen. Somit würden also nur bezahlte Großinserate in den Tageszeitungen helfen, das kann sich niemand leisten.

Und selbst wenn man eine große Anzahl von Arbeitlosen erreichen würde, kaum einer davon aus den Bundesländern könnte es sich leisten, auf eigene Kosten einen Tag nach Wien für eine Großdemonstration zu fahren. Diese wäre aber notwendig, um auch die gewünschte Medienpräsenz zu bekommen. Denn wenn alle nur vor ihrer eigenen zuständigen AMS-Geschäftsstelle demonstrieren würden, dann hätte das sicher die erforderliche große öffentliche Wirksamkeit.

Es ist also – wie so oft in Österreich – ein Kampf mit völlig ungleichen Mitteln. LG
(19.12.13)

21.12.13 um 16.21 Uhr - von E. K. - "Protestierenden Beamten / AMS-Berater/innen - denkt am Weihnachtsabend darüber nach, wie vielen arbeitlosen Menschen Ihr heuer Weihnachten versaut habt!"
Hallo Herr Moser,

ein Gedanke noch zu der ganzen Sache, und ein Wort an die protestierenden Beamten, zu denen ja meines Wissens auch die Angestellten des AMS gehören:

Ihr seid mit der angebotenen Gehaltserhöhung nicht zufrieden und protestiert dafür, daß Eure Bezüge um die Inflationsrate angehoben werden. Wann hat denn die letzte Anpassung an die Inflationsrate bei Arbeitslosengeld, Notstandshilfe und Mindestsicherung stattgefunden? Besser noch, wann hat es denn zuletzt überhaupt eine Erhöhung dieser Versicherungsleistung gegeben?

Und an die große Zahl der in diesem Forum mitlesenden AMS-Berater/innen:

Wenn Ihr am kommenden Weihnachtsabend Eure Geschenke auspackt, dann denkt einmal darüber nach, wie vielen arbeitlosen Menschen Ihr heuer Weihnachten versaut habt! Ihr bezeichnet uns lt. AMS-Definition als „Kunden“ und behandelt uns wie Aussätzige und Staatsfeinde!

Und zu wünschen wäre, daß einige von Euch den Neujahrsvorsatz fassen, im Jahr 2014 etwas weniger menschenrechtsverletzend zu handeln! Denn an der ständig steigenden Arbeitslosenzahl in Österreich sind nicht wir Arbeitslosen schuld, sondern die seit Jahren völlig verfehlte Arbeitsmarktpolitik der alten/neuen Regierung!

In diesem Sinne möchte ich Ihnen, sehr geehrter Herr Moser, für Ihre Arbeit danken und Ihnen persönlich, Ihrer Familie und auch allen Arbeitslosen frohe Weihnachten und alles Gute für 2014 wünschen. Liebe Grüße


18.12.13 um 14.57 Uhr - von Sc*. - "Stecke ich in einer sehr belastenden Situation"
"Diskriminierung durch Anrechnung des Partnerschaftseinkommen"


Guten Tag Herr Moser.

Im Moment stecke ich in einer sehr belastenden Situation. Ich muss um Notstandshilfe ansuchen, werde sie aber wahrscheinlich nicht erhalten da mein Partner zu "gut "verdient.(ich war so dumm/ehrlich und habe eine lebensgemeinschaft angegeben) Nach Abzug aller Rechnungen bleibt dann zukünftig monatlich ein dickes minus übrig und dabei leben wir sehr sparsam.wenn herum Partner ein Schriftstück unterschreibt innen steht das Er keinen Unterhalt an mich leisten wird, weiß das weder kann noch muss nimmt dies das AMS zur Kenntnisse? Was soll ich tun wenn nicht?

so böse gemein und unsozial das nun auch klingen mag, aber es geht uns überleben meiner Familie....:es stünde die nächste mietverlängerung an und ich bin am überlegen ob ich meinen Partner einfach nicht Mitunterschreiben lasse um die Notstandshilfe zu bekommen. Also alleine mit den Kindern in der substandart gemeldet bleibe, e wäre dann aber ohne festen Wohnsitz.... Geht das überhaupt?

Wir haben auch zwei gemeinsame Kleinkinder die ständig krank sind und mir somit auch sorgen bereiten. Leider bin ich in puncto Kinderbetreuung komplett auf mich allein gestellt...niemand nimmt kranke Kinder und verwandte sind nicht da, auf den Job meines Partners sind wir aber angewiesen,dass macht die Arbeitssuche nicht gerade einfacher ....

Bitte haben die kein falsches Bild von mir, am liebsten wäre es mir so schnell wie möglich einen Job zu finden, die Kinder auch im Krankheitsfall gut betreut zu wissen und einfach normal zu leben.

Antwort:
Machen sie sich keinen Kopf um das was wer von ihnen denken könnte!
Sie werden vom AMS diskriminiert, deshalb möchte ihnen das AMS über die Partnerschaftsanrechnung keine Versicherungsleistung zugestehen, obwohl sie Versicherungsbeiträge leisteten!
Hundstorfer "SPÖ?" / ÖVP-PolitikerInnen die monatlich viele tausende Euro Einkommen haben sind verantwortlich dafür, dass viele Familien in die Armut/Verzweiflung getrieben werden! - Ohne Genierer nennen die sich auch noch "sozial und christlich"

(Das AMS / "Sozial"-Ministerium (Hundstorfer "SPÖ?") diskriminiert Frauen!
VwGH: Anrechnung des Partnerschafts-Einkommen:
Verlust der Pensionsversicherungszeiten ist eine nicht zu rechtfertigende Diskriminierung - 28.06.11)

Wenn ihnen kein Unterhalt zusteht, der auch nicht freiwillig geleistet wird, handelt es sich um eine Wohngemeinschaft und um keine (durchs AMS zu bestrafende) Partnerschaft?

Falls das Einkommen des Partners angerechnet wird legen sie auf den Bescheid Berufung /Einspruch ein!

"Muster für Einspruch gegen rechtswidriger Anrechnung des Partnereinkommens" (10.02.10)

Ev. "müssen" sie sich so einrichten, dass auch für ev. AMS-Schnüffler sichtbar ist, dass ihr Freund einen eigenen Wohn-Bereich hat.

Es sind also doch ein paar Fragen zur Partnerschaft zu stellen?
Fragenkatalog zur Lebensgemeinschaft AMS OÖ (12.05.2010)
(Ohne Gewähr)

Weitere Links unter Politik erzeugt Armut
und "fördert/zwingt zu Single-Haushalte / gegen Familienbildung"!


18.12.13 um 9.42 Uhr - von M*. - "Deppenkurs-Teilnahme trotz Übersiedlung?"


Ich bin von einer Wiener Geschäftsstelle für 03.02. zu einem Kurs zugebucht worden, ich werde nun am 10.01. nach Schwechat übersiedeln. Muss ich den Wr. Kurs trotzdem besuchen? Danke für die Antwort (17.12.13)

Antwort
wie lange dauert dann die fahrt zum kurs?
wenn es soweit ist - kurz bevor sie übersiedeln klären sie das mit ihrem
AMS-berater. danach melden sie sich um an die neue adresse
es wird ein anderes AMS für sie zuständig sein.
wenn die wegzeit bei einem halbtagskurs über 1,5 stunden am tag dauert - so können sie verweigern - bei ganztags ca. 2 stunden.
bzw. falls - berufung auf sperre einlegen - mit grossen chancen auf erfolg.
gut aber mit berater vorher klären!

17.12.13 um 19.17 Uhr - von M*. - "bleibt das auch aufrecht"
Hallo hr. moser
danke für die umfassende info!! der zugeteilte kurs kann nur von AMS favoriten und schönbrunn gebucht werden, bleibt das auch aufrecht wenn dann das AMS schwechat zuständig ist? liebe grüße

Antwort:
Zulässige Dauer der Wegzeit muss auch bei Deppen-Kurse gelten!
Zumutbarkeit von langen Arbeitswegen - klären sie das mit ihren Beratern (alt/neu) ab!
alles gute! (ohne gewähr)


18.12.13 um 3.32 Uhr - von C*. - "Meinen RA eingeschaltet - Ergebnis: Muss keinen weiteren Wald&Wiesen-Kurs / Deppenkurs mehr machen"


Wer 1x einen Wald &Wiesen Kurs besucht hat braucht lt. VwGh keinen derartigen Kurs mehr machen. Habe bei neuerlichen Kurstermin vom AMS meinen RA eingeschaltet. AMS hat zurückgezogen. Betreuer muss die Defizite in den einzelnen Kursinhalten
feststellen. Wie? Also, bei 2. Kursaufforderng gleich RA einschalten


16.12.13 um 11.23 Uhr - von H*. - "Bezugseinstellung, weil ich selbst-gesuchten Kurs nach Infotag doch nicht besuchte"


Hey..

Ich hab ebenfalls das problem das ich zu einem Bürokurs gescgickt worden bin da ich krankheitsbedingt dachte es sei eine ruhigere arbeit.. ich war bei dem sogenannten infotag und hab mir das alles angeguckt.. ich stellte aber fest das es absolut nichts für mich ist und sagte beim nächsten vereinbarten termin ab.. beim nächsten kontrolltermin versuchte ich es meiner berater zu erklären aber die verhängte mir gleich eine Geldsperre bis 19.1 -.- vorallem hatte ich mir den kurs selbst raus gesucht es war nicht mal ein von ihnen vorgegebene kurszuteilung..

ich find das schon eine frechheit.. die eine woche unbezahlt wäre für mich schon strafe genug gewesen aber jetzt gleich noch eine geldsperre bis 19.1 und das kurz vor weihnachten is echt uff..

was könnte ich da nur tun?

Antwort:
Sie verlangen den schriftlichen Sperr-Bescheid und legen sofort Berufung ein!
Zwangsmassnahmen müssen gewissen Aufgaben nachkommen zBsp.: Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln und ihr BeraterIn muss sie vorher über ihre Defizite wie den Kurs, der diese ausgleichen muss, aufklären.
Auch hätte sie die AMS-BetreuerIn darüber aufklären müssen, dass sie mit einer Bezugssperre sanktioniert werden, sollten sie nicht an diesen Pflichtkurs teilnehmen!
(Ps.: ev. hebt man die sperre sofort auf, wenn sie den betreuer mit dieser auskunft konfrontieren - so sie nicht über die sanktionsgefahr informiert wurden. - ansonsten zum vorgesetzten/geschäftsstellenleiter gehen! - danke für rückmeldung über ausgang)

Da dieser Kurs von ihnen ausgesucht wurde, konnte das natürlich nicht erfolgen - "ist das ev. nicht erfolgt" - weswegen davon auszugehen ist, dass es sich um Freiwilligkeit handelte / handeln musste?.

>Ein Ausschluss vom Bezug der Geldleistung setzt voraus, dass entsprechende Gründe für die Zuweisung zu einer Maßnahme vorliegen!
- Ich denke auch, da sie nicht zugewiesen wurden, weil sie sich den Kurs selbst suchten, war nicht die Rede ("keine Überlegung") von entsprechenden Gründen für die Zuweisung?

siehe die faschistoide AUSNAHME, die von einer Aufklärung absieht, sollten Betroffene schon lange arbeitslos sein.
Wenn keine lange Arbeitslosigkeit vorliegt dann ist Aufklärung Pflicht.
- Ich wurde über meine Defizite wie den Kurs nicht aufgeklärt, darum kann der Kurs, nicht eruierte, Defizite auch nicht ausgleichen! -

>sollten sie schon deppenkurse besucht haben, wurden ihnen die defizite, die diese kurse ausgleichen müssen, schon ausgeglichen - hebt eine pflichtteilnahme auf!

Verwaltungsgerichtshof Erkenntnis 1
*Massnahme nur, wenn Kenntnisse nicht ausreichend sind!
*Kosten sind nur dann gerechtfertigt, wenn Fähigkeiten fehlen!
*Nur dann zumutbar wenn sie erfolgversprechend erscheint!

"Erkenntnis des Sozialministeriums: "keine bereits absolvierten Deppenkurse besuchen müssen" / "keine mehrmaligen Deppenkursbesuche?" (27.09.13)

Siehe auch Info bez. Zwangsmassnahmen

ev. sogar bis zum VwGH gehen, falls die berufung negativ ausfällt. (ev. mit Verfahrenshilfe), da das AMS derweil noch über eine eigene demokratieverachtende "Gerichtsbarkeit" verfügt") (Ohne Gewähr)


16.12. 2013 - um 11.14 Uhr - Kulturrat Österreich - Arbeitslosenversicherung Selbstständig - Unselbstständig - Erwerbslos / Beiblatt zur Broschüre


Beiblatt zur Broschüre:
(1) Zuverdienstgrenzen am AMS
(2) Ergänzung zum System Ruhendmeldung
(3) Kleine Änderungen gegenüber dem Stand in der Broschüre

Selbstständig | Unselbstständig | Erwerbslos
Neue Informationen zu AMS bzw. zur Kompatibilität von SVA und AMS
(Kulturrat Österreich, Dezember 2013)
"Selbstständig | Unselbstständig | Erwerbslos" (3. Ausgabe, Februar 2012 )
des Kulturrat Österreich.

unter:
Kulturrat Österreich - Arbeitslosenversicherungstipps zu
Selbstständig - Unselbstständig - Erwerbslos (9.05.2010)


14.12.13 um 10.33 Uhr - von P*. - "Bezugseinstellung, weil Ombudstelle die Bekanntgabe bzw. Meldung abstreitet?"


hallo,
mir wurde das Bezugsgeld im Monat Oktaber bis 08. November gestrichen da ich im Krankenstand war und mich lt. AMS nicht zurückgemeldet habe.
Dies habe ich aber bei der Ombudstelle gemacht da ich ein problem mit meinem Betreuer hatte.
nach langem hin und herr habe ich einen Bescheid verlangt gegen den ich nun einspruch einlegen möchte.
jedoch weis ich nicht wie und was ich schreiben soll.
Das AMS meinte nur einfach ein schreiben was ja keine hilfe ist.

ich bin auf das Geld angewiesen wegen Wohnung Versicherungen Benzin usw.... .ich habe das AMS den Krankenschein und ein Telefonnachweis zugesandt jedoch streitet die Ombudstelle die wiedermeldung ab und die Leiterin des AMS W. meinte sie könne hier keine ausnahme machen da sie sonst einen Amtsmissbrauch begehe.=??
können SIe mir bitte helfen den einsrpuch durchzubringen oder einen Tipp geben was ich schreiben soll. Vielen Herzlichen - Dank Viele Grüße (9.12.13)

Antwort:
geben sie ihre begründung an.
und legen sie die kopie der telefonbestätigung bei.
bei der berufung geben sie die bescheid-nummer an oder ihre versicherungsnummer.
haben sie nur telefonisch mitgeteilt oder haben sie ev. auch die krankenstandsbestätigung der krankenkassa gesendet?
(Diese legen sie auch bei, wenn sie sie noch nicht dem AMS gebracht haben!)
ja und unbedingt berufung einlegen - ich veröffentliche unter initialen - okay?
(ohne Gewähr) alles gute

10.12.13 um 23.18 Uhr - von P. - "Telefonisch mitgeteilt und die Krankenmeldung, nachdem kein Geld kam, an das AMS gesandt"
Hallo
Danke für ihre Antwort.
Ich habe dies telefonisch mitgeteilt und als ich bemerkte das ich kein geld beokommen habe habe ich die krankenmeldung an das Ams gesandt. Wo ganz deutlich oben steht von wann bis wann ich krank war.
Ja passt - Danke für die Hilfe. Liebe grüße

Antwort:
Nehmen sie die Krankenstandsbescheinigung von der Krankenkassa mit zum AMS-Termin und klären sie die Angelegenheit ev. mümndlich! Wenn möglich Begleitperson mitnehmen!
Sollte die Sperre bestehen bleiben, wie geschrieben Berufung, mit ihrer Begründung und sämtlichen Bescheinigungen, einlegen.

20.12.13 um 10.58 Uhr - von P. - Hallo Berufung wurde abgelehnt (19.12.13)


13.12.13 um 0.52 Uhr - von L*. - "Bezugseinstellung, weil laut AMS der Brief nicht ankam?"


Hallo liebe Community,
ich habe folgenden Fall:
Bin am 14.11. in Krankenstand und habe per Mail eine Info an das AMS gesendet. Alles noch ok.
Dann war leider mein Handy defekt, welchss ich für Telefonie und Mail nutze.

Nun hab ich mich am 20.11. wieder gesund geschrieben und da ich nicht anderst bescheid geben konnte, schichte ichs am altmodischen Weg per Post an die zuständige AMS Stelle (KO).
Nun hab ich seit zu Monatsbeginn nur meinen Leistungsbezug vom 1.11 - 14.11 erhalten.
Leider ist mir dies erst gestern aufgefallen als mein Limit aufeinmal überschritten war.

Also schickte ich eine E-Mail:
Sehr geehrte Frau ....
ich hatte Ihnen am 20.11. per Post meine Gesundmeldung geschickt. Leider ist mir aufgefallen, dass der Leistungsbezug von 20.11 - 30.11. nicht überwiesen wurde.
Anbei finden Sie nochmals eine Kopie der Gesundmeldung.\"

Als Antwort kam:\"
Vielen Dank für die Info
Leider haben wir ihren Brief nicht erhalten.
Ihr Leistungsbezug wird bis 11.12.13 abgezogen
Einen neuen Termin kann ich ihnen am 19.12.13 um 8.30 Uhr anbieten
Bitte um Vorsprache zum Termin\"

Ist das wirklich möglich? Ich wusste nicht, dass der Briefweg ausgeschlossen ist bei solchen Mitteilungen.
Bitte um Hilfe!
Danke schonmal im voraus :)
Grüße

Antwort:
"Doch, aber solchen Brief unbedingt eingeschrieben senden, weil es ev. sein "könnte?", dass ein Brief bei der Post verloren geht und vor allen Dingen, weil sie es mit einer äusserst unseriösen Behörde / "einigen AMS-MitarbeiterInnen" zu tun haben - Für die es ein arbeitsmarktpolitischer Erfolg ist - für den es Prämien gibt - scheinen Personen, aus welchen Gründen auch immer, nicht (mehr) in der Statistik auf"

Sie gehen natürlich zum Termin und machen ihre Angaben! Bleibt die Sperre bestehen, verlangen sie einen schriftlichen Bescheid, den sie dann mit ihrer Begründung berufen! unbedingt - ist kostenfrei!


12.12.13 um 19.22 Uhr - von Ch*. - "Bezugsperre, weil ich Itworks-Deppenkurs abgebrochen habe"


sehr geehrter herr moser,

ich habe schon sehr oft und mit viel bewunderung auf ihrer seite gelesen, ich möchte danke sagen für die zahlreichen tipps, die mir schon einige male weitergeholfen haben. jetzt bitte ich dennoch um ihre hilfe.

mir wurde der bezug vom ams gesperrt, weil ich den "kurs" bei itworks, ohne trifftigen grund abgebrochen habe.
ich habe den transitarbeitsvertrag bei itworks nicht unterzeichnet, obwohl laut ak linz der vertrag, als in ordnung befunden wurde.
jetzt stellt sich mir die frage, ob ich gegen den bescheid der bezugssperre, einspruch erheben soll.
ich habe auf ihrer seite gelesen, dass ich vor kursbeginn, über den kurs bzw das vorbereitungsmodul proaktiv aufgeklärt werden muss. ist in meinem fall nicht geschehen, mir wurde von meinem berater nur gesagt, dass er mich zu proaktiv zugewiesen hat, weil ich eben schon zu lange arbeitslos wäre. dieser "kurs" bei itworks ist absolut sinnlos, in meinen augen reine geldverschwendung, das ist nur betreutes bewerben, mit dem ziel, einen transitarbeitskraftvertrag zu unterschreiben. es wird viel versprochen, aber wenn der "kurs" dann mal die hälfte der acht wöchigen dauer erreicht hat, stellt man fest, dass es sinnlos ist, diesen zu besuchen. bewerbungen schreibe ich prinzipiell nur zuhause, weil ich mit dem emailverlauf, schneller und einfacher dem ams nachweisen kann, wo ich mich beworben habe.

ich bitte um ihre hilfe, falls es sich als sinnvoll erweisen sollte, eine berufung gegen diesen bescheid, einzulegen.
falls es nötig ist, kann ich ihnen alle meine ams zetteln zukommen lassen.
wenn es aussichtslos sein sollte, dann kann man nichts machen, auch sechs wochen vergehen.
danke für die mühe (11.12.13)

Rückfrage
haben sie den bewerbungskurs - deppenkurs abgebrochen
oder sind sie entlassen worden, weil sie nicht unterschrieben haben?
oder
wäre der deppenkurs schon fertig gewesen und hätten sie in die
zwangsmassnahme (transitarbeitsplatz mit vertrag) müssen?
haben sie vor diesem deppenkurs schon kurse dieser art besucht?
>>ich veröffentliche ev. unter initialen - okay?

11.12.13 um 12.41 Uhr - von Ch*. - "Habe das ständige Einreden der Betreuerin einfach nicht mehr ausgehalten"
"Ich bin mir vorgekommen als wäre ich ein Sklave der Itworks und ich musste mir eigentlich immer anhören, wenn ich nicht unterschreibe, streicht das AMS mir sowieso das Geld."

"M
it der Leistung des AMS im allgemeinen sehr zufrieden"
hallo herr moser,
ich habe den kurs vorzeitig abgebrochen, weil ich das ständige einreden der betreuerin einfach nicht mehr ausgehalten habe.
ich bin mir vorgekommen, als würden sie mich bearbeiten, den transitarbeitskraftvertrag zu unterschreiben.
als ich gesagt habe ich würde den vertrag erst bei der ak prüfen lassen, wurde ich behandelt als würde ich, es sowieso nicht wert sein, einen solchen vertrag überhaupt zu bekommen. ich bin mir vorgekommen als wäre ich ein sklave der itworks und ich musste mir eigentlich immer anhören, wenn ich nicht unterschreibe, streicht das ams mir sowieso das geld.
ich habe in den vier wochen, auch oft genug von anderen teilnehmer mitbekommen, wie sie auf einen einreden, besser gesagt versuchen den menschen als solchen, einfach zu manipulieren. wenn man den vertrag unterschreibe, dann lässt einen das ams in ruhe und man gilt nicht mehr als langzeitbeschäftigungslos und hätte endlich ruhe vom ams.
mir ist dann alles zuviel geworden, weil in der woche mehrmals die kurszeiten kurzfristig geändert wurden sind und ein halbwegs normales privatleben einfach nicht möglich gewesen ist. einfache schikane der betreuerinnen, sinnlose bestätigungen wurden verlangt. ein kurskollege, war während der kurszeit auf der gebietskrankenkasse und am ams, wegen des krankengeldes. weil er keine bestätigung vom ams vorlegen konnte, wurde er behandelt, als hätte er einen juwelier überfallen, total unfreundlich wurde ihm erklärt, dass dieser tag ihm sowieso gestrichen wird, weil das als unentschuldigt gelten würde.
ich kan ihnen auch alle unterlagen (einladung zu dieser informationsveranstaltung, den transitarbeitskraftvertrag, ein gedächtnisprotokoll der infoveranstaltung, gedächntisprotokoll des kurses, bescheid der geldsperre) sowie alle unterlagen die sie brauchen können, alle senden, falls sie das möchten (gedächtnisprotokolle - word, ams zettel - pdf)!

sie können natürlich auch alles veröffentlichen, aber bitte mit meinen initialen. das gehört einfach bekämpft, damit sich nicht noch weitere oder zukünftige teilnehmer (meist aus sozialschwachem umfeld, ohne berufsabschluss, mit vorstrafen, so wie ich halt), von der itworks, einfangen lassen, um irgendeinen schlecht bezahlten helferjob am zweiten arbeitsmarkt anzunehmen.
ich habe in einer ak broschüre gelesen, wenn man nicht vom ams aufgeklärt wurde, warum dieser kurs, der richtige für einen ist, dass man den abbruch nicht sanktionieren darf.
darum auch meine frage, zwecks berufung des bescheides. ich bin eigentlich der meinung, einen versuch ist es allemal wert, auf oberösterreich gesagt, hilfts nicht, schadet es auch nichts. jedoch habe ich keine ahnung wie man so eine berufung schreibt, da mein ams berater, einer ist, mit dem man normal reden kann, und vor allem versteht der auch meine situation. das habe ich auch schon ganz anders erlebt, deswegen bin ich auch mit der leistung des ams im allgemeinen sehr
zufrieden.

danke für die schnelle antwort und nochmals danke für die hilfe

Antwort: "Gemobbt / genötigt?"
ja unbedingt berufung einlegen - die ist kostenfrei

geben sie ihre begründung so an wie sie es schreiben, dass sie den deppenkurs nur mehr "mobbing" empfanden - um den söb-vertrag /transitarbeitsvertrag zu unterschreiben - was sie nicht mehr ausgehalten haben und deshalb den kurs wegen psychischer belastung verlassen haben / mussten?

nur falls sie nicht zu lange arbeitslos sind - Ich wurde über meine Defizite wie den Kurs nicht aufgeklärt, darum kann der Kurs, nicht eruierte, Defizite auch nicht ausgleichen! -
ansonsten kommt die faschistoide AUSNAHME
zum tragen:

Siehe Info bez. Zwangsmassnahmen

wenn sie schon deppenkurse besucht haben wurden ihnen die defizite die diese kurse ausgleichen müssen - schon ausgeglichen - hebt eine pflichtteilnahme auf!

Verwaltungsgerichtshof Erkenntnis 1
*Massnahme nur, wenn Kenntnisse nicht ausreichend sind!
*Kosten sind nur dann gerechtfertigt, wenn Fähigkeiten fehlen!
*Nur dann zumutbar wenn sie erfolgversprechend erscheint!

"Erkenntnis des Sozialministeriums: "keine bereits absolvierten Deppenkurse besuchen müssen" / "keine mehrmaligen Deppenkursbesuche?" (27.09.13)

womöglich war die sperrdrohung - falls sie den transitarbeitsvertrag nicht unterschreiben - von der zwangsmassnahmen-coacherin Nötigung?
Sperre nämlich nur wenn die Vermittlung von AMS Betreuerin kommt! (21.07.09)

ohne gewähr
ps. ja senden sie mir sämtliche unterlagen / vertrag etc. danke

12.12.13 um 20.45 Uhr - Ps.: "Den Deppenkurs wegen andauernder Nötigung verlassen" ("?")
"wenn dem so ist, dass sie nicht vom AMS in den söb-transitarbeitsplatz vermittelt wurden, sondern im kurs von der kurscoacherIn, dann geben sie in der berufung (ev. auch) an, dass sie den kurs verlassen haben, weil sie sich der Nötigung nicht mehr weiter aussetzen konnten.

- mit dieser begründung ev. sogar bis zum VwGH gehen, falls die berufung negativ ausfällt. (ev. mit Verfahrenshilfe)
("leicht möglich, da das AMS derweil noch über eine eigene demokratieverachtende "Gerichtsbarkeit" verfügt")
danke für rückmeldung über ausgang! ohne gewähr - alles gute!"

Anmerkung: SoNed und Arbeitsloseninitiativen-Erfolge!"
Änderungen bez. Berufungsinstanz - weg von der Unvereinbarkeit AMS-Landesgeschäftsstelle hin zum Landesverwaltungsgericht!"


12.12.13 um 18.22 Uhr - von A. K.*. - "DE: Petition zur Abschaffung der Sanktionen und Leistungseinschränkungen bei Hartz IV und Sozialhilfe"


Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte Sie auf eine Petition zur Abschaffung der Sanktionen und Leistungseinschränkungen bei Hartz IV und Sozialhilfe auf der Bundestagswebseite hinweisen.

Die Petition 46483 von Inge Hannemann fordert die Abschaffung der Sanktionen und Leistungseinschränkungen (SGB II und SGB XII)
50.000 Stimmen sind notwendig, damit sich der Bundestag mit diesem Anliegen beschäftigt.

Bundestag.de - "Petition zur Abschaffung der Sanktionen und Leistungseinschränkungen bei Hartz IV und Sozialhilfe"

Mitzeichnen und weitersagen!

PS: Man muss kein Bundesbürger sein um mitzeichnen zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Anmerkung:
Habe ich gerade unterzeichnet!

(Inge Hannemann -"Hüben wie drüben\" \"Und das Unfassbare wird früher oder später doch seinen Weg an die Öffentlichkeit finden! - Dann gnade euch ....!")


12.12.13 um 18.16 Uhr - von "Kiebitz" - "Ein Beispiel über die Behandlung von ASVG-Pensionswerbern"


Ein Beispiel über die Behandlung von ASVG-Pensionswerbern durch das Sozialgericht W.....

Der Sachverständige Dr. W. *. wurde im Mai 2011 (!) wegen Befangenheit abgelehnt, wobei unter anderem vorgebracht wurde:
Der SV hätte aus einem Vorbefund nicht den Ergebnissatz: "Gegen Ende der Reha kam es erneut zu einem Stimmungseinbruch. Die psychosoziale und körperliche Belastbarkeit ist zum Entlassungszeitpunkt stark eingeschränkt." zitiert, sondern nur eine zeitweilige "teilweise Besserung durch Behandlung", was beim Leser einen völlig anderen Eindruck erwecken würde. Aussagen könnten auch durch einseitige Unvollständigkeit unwahr sein (zB 12Os36/07x)

Weiteres Vorbringen betrifft den Verlauf der Untersuchung und seine Darstellung durch den SV. Beispielsweise hätte der SV ohne gebotene (§ 55 ÄrzteG) Schmerzanamnese begutachtet. Dazu hätte er in der Verhandlung vorerst angegeben: "Ich habe den Kläger auch bei der Untersuchung nach der Art seiner Schmerzen gefragt." und erst auf Vorhalt zwei Protokollseiten später relativiert: "Wenn der Kläger schon auf Vorhalt nicht mir persönlich die Angaben gemacht hat, ."

Im Ergänzungs-Gutachten würde ausgeführt: "Gefertigtem. ist natürlich das Verhalten des Gegners in keiner Weise entgangen. Die Untersuchung bei Gefertigtem war geprägt durch Rede und Gegenrede mit provokativen Inhalten." Die Bezeichnung "Gegner" wäre in Anbetracht der "Gegenrede mit provokativem Inhalt" im nächsten Absatz durchaus logisch und nachvollziehbar. Überdies stehe in diesem Gutachten, der Kläger habe "querulative Tendenzen" in der Ablehnung der Richterin im Vorverfahren und einer disziplinären Anzeige gegen den SV XY gezeigt. Deshalb würde "der Zuspruch einer Leistung aufgrund seines psychischen Verhaltens . eher einer Belohnung entsprechen". Dies wäre eine unzulässige Einflussnahme auf die juristische Endentscheidung, ebenso wie die Vorwegnahme der Rechtsfrage, was denn nicht alles "zumutbar" wäre.

Schließlich hätte der SV auf Grund einer Eingabe des Pensionswerbers an die Ärztekammer nach §43 Abs6 ÄrzteG den Titel "Primar" von seinem Briefpapier und offizieller Homepage usw streichen müssen. Und der SV hätte in Kenntnis, dass diese Meldung an die Ärztekammer vom Kläger stammte, diesen befangenheitsrelevanten Umstand nicht dem Gericht gemeldet, obwohl SV "auf alle Gründe hinweisen müssen, die eine unparteiische Führung seines Amts auch nur theoretisch in Zweifel ziehen könnten." (10ObS316/02x)

Ob das stimmt oder nicht, kann nicht durch Vorurteile oder Ferndiagnosen entschieden werden. Als Laie würde man daher (auch im Interesse des SV) erwarten, dass das Gericht ehestens (§39 Abs1 ASGG) ein sorgfältiges Beweisverfahren durchführt und danach entscheidet.

Die Richterin Mag. B. *. entscheidet jedoch über zwei Jahre lang nicht über den Befangenheitsantrag. Sie schreibt jedoch im Dezember 2012 an die Ärztekammer im Zusammenhang mit der dort vom Pensionswerber erstatteten Disziplinaranzeige: "Die . vorgebrachten Ablehnungsgründe liegen nicht vor, das wurde den Parteien bereits mitgeteilt." und "Ich war mit den Leistungen des Sachverständigen inhaltlich SEHR zufrieden. (Er) . blieb trotz aller Angriffe des Klägers stets objektiv."

Allerdings hatte die Richterin bis dahin kein ordentliches Beweisverfahren über die vorgebrachten Befangenheitsgründe durchgeführt und keinen Beschluss zugestellt. Der SV stand bis dahin nicht einmal zur Befragung darüber zur Verfügung. Ebenso unterblieb eine Parteienvernehmung zum Untersuchungsverlauf. In einem fairen Verfahren (Art6 EMRK, Art 47 GRC, §390 ZPO "nach den Ergebnissen der durchgeführten Verhandlung und der stattgefundenen Beweisaufnahme") wird jedoch zuerst das Beweisverfahren durchgeführt und dann das Ergebnis verkündet - und nicht umgekehrt.

Es entsteht somit der Eindruck einer unzulässigen Vorwegnahme von Beweiswürdigung und Entscheidung (auch in der Hauptsache: "inhaltlich SEHR zufrieden", "stets objektiv"), noch dazu in einer abschließenden Bestimmtheit ("bereits mitgeteilt"), die nicht erkennen, sondern eher ausschließen lässt, dass sie bereit wäre, ihre "Meinung nach den Ergebnissen der weiteren Verhandlung zu berichtigen."

In §52 Abs 2 der Geschäftsordnung für die Gerichte I. und II. Instanz heißt es:

"Äußerungen über den vermutlichen Ausgang einer Sache außerhalb der Verhandlung sind verboten. Während der Verhandlung soll der Richter Bemerkungen über den voraussichtlichen Inhalt der Entscheidung unterlassen; aus Beweisbeschlüssen, aus der Fragestellung, aus Anregungen zum Vergleichsabschluß kann die Anschauung des Richters über die Rechts- und Beweislage hervorgehen, soferne erkennbar ist, daß der Richter bereit ist, seine Meinung nach den Ergebnissen der weiteren Verhandlung zu berichtigen.

Auf welche Rechtsgrundlage beruht überhaupt eine schriftliche inhaltlich wertende Stellungnahme der Richterin an die Ärztekammer, aus der der "vermutliche Ausgang der Sache" klar hervorgeht? Sie geht über technische Fragen der Aktenübersendung (§149 ÄrzteG) weit hinaus und ist keine Zeugenaussage im Sinne des §153 ÄrzteG.

Doch wen stört das schon? Das Disziplinarsenat des OLG G... hat die Einleitung eines Disziplinarverfahren abgelehnt (Ds 3/13). Die Richterin bearbeitet den Fall weiter..


10.12.13 um 15.42 Uhr - von F*. - "Kann man während dem Pensionsvorschuss vom AMS zu etwas gezwungen werden?"


Sehr geehrter Herr Moser,
Noch etwas zur Pensionsbevorschussung:
Kann man wenn man diese bezieht (bis zum Zeitpunkt der Entscheidung der PVA), vom AMS zu etwas gezwungen werden (Kurs oder ähnliches) bzw. kann jemandem auch der Pensionsvorschuß \"gesperrt\" werden unter irgendeinem Vorwand?
Ist man während dieser Zeit auch verpflichtet, eine bestimmte Anzahl an Bewerbungen pro Woche zu tätigen?

Danke für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen

Antwort:
Nein während dem "Pensionsvorschuss" haben sie vom AMS Ruhe!
"Aber nur mehr 2 Monate"
NEUREGELUNG DES PENSIONSVORSCHUSSES
(2. Stabilitätsgesetz, ab 1. 1. 2013)
Die vorschussweise Gewährung des Arbeitslosengeldes bzw. der Notstandshilfe bei Beantragung einer Pension ist ab 2013 nur mehr möglich, wenn mit der Zuerkennung der Pension zu rechnen ist. Voraussetzung ist insbesondere, dass die Wartezeit für den Anspruch auf eine Pension erfüllt ist und – im Falle der Beantragung einer Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension – ein ärztliches Gutachten über das Bestehen von Invalidität oder Berufsunfähigkeit vorliegt.
Es wird jedoch die vorläufige Gewährung von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe bei Erfüllung sämtlicher dafür erforderlicher Voraussetzungen, insbesondere auch hinsichtlich der Verfügbarkeit und Arbeitswilligkeit, möglich sein.

Für Personen, deren Arbeitsfähigkeit unsicher ist, sind aber bis zu deren Klärung die Regelungen betreffend die Arbeitsbereitschaft und die Arbeitswilligkeit für längstens zwei Monate nicht anwendbar.
Bei Zuerkennung der Pension wird die vorläufige Leistung wie bisher die Vorschussleistung von der Pensionsversicherung ersetzt und eine Doppelversorgung vermieden.

siehe:
Neuerungen im Bereich Arbeitsmarkt (2013)


10.12.13 um 15.31 Uhr - von S*. - "Eine I-Pension wurde bis jetzt 2x abgelehnt"


Hallo herr moser,
ich habe da eine frage, die sie mir hoffentlich beantworten können.
ich war vor meiner meldung beim ams selbständig und bin beruflich tischlermeister, war parallel dazu ehrenamtlich beim örk als notfallsani. bei meinem letzten einsatz in haiti 2010, habe ich schwere verletzungen davongetragen und kann seither nicht mehr in meinem beruf arbeiten. ich bin 53 jahre alt. seit 2011 beziehe ich mindestsicherung, muss aber dennoch beim ams gemeldet sein. job gibts für sowieso nicht mehr. den deppenkurs hab ich 2012 schon gehabt. viele op\'s, reha und therapien sind seither im laufen. seit 07/13 bin ich 50% begünstigt behindert(bsa). eine i-pension wurde bis jetzt 2x abgelehnt, da ich zwar medizinisch invalid bin, aber nach dem gesetz (noch) nicht. was kann ich also unternehmen? ich zähle auf ihre antwort und wenn sie noch mehr fragen haben, ersuche ich um eine diesbezügliche mitteilung per mail an mich. danke

Antwort:
Dann sobald als möglich den 3 Antrag einbringen! Wenn eine gesundheitliche Verschlechterung (vom Arzt belegt) eintritt, kann man auch in der "Warte"-Frist wieder einen Pensionsantrag einbringen!
Leider wird in der I-Pensions-Gebarung häufig die Menschen-Würde verletzt/beschmutzt! Lassen sie sich aber von dieser widerlichen Methode nicht abhalten und stellen sie einen weiteren Antrag! (ohne Gewähr)


9.12.13 um 17.04 Uhr - von Aktive Arbeitslose - "UNO kritisiert AMS-Sanktionen, niedrige Mindestsicherung und fehlende Mitbestimmung der Betroffenen"

"Sozialminister Hundstorfer ein Menschenrechtsverletzer ersten Grades"

Petition: An die kommende Regierung in Österreich: Soziale Menschenrechte jetzt umsetzen, nicht irgendwann!"


Auszug:
Soziale Menschenrechte:
UNO kritisiert AMS-Sanktionen, niedrige Mindestsicherung und fehlende Mitbestimmung der Betroffenen

Massive Kritik an der mangelhaften Umsetzung der sozialen Menschenrechte äußerte das UN-Komitee für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte bei seiner bereits 4. Staatenprüfung, die alle 8 Jahre von der UNO in Genf durchgeführt wird.

Erstmals wurden auch die Existenz gefährdenden Bezugssperren beim AMS kritisiert, die nach den Verschärfungen durch die AlVG-Novellen 2004 und 2007 das Menschenrecht auf FREI GEWÄHLTE ARBEIT verletzen. Die UNO kritisiert auch die Bedingungen unter denen Bezugssperren verhängt werden (Verhängung auf reinen Verdacht hin, kein faires Verfahren, keine Rechtshilfe für Betroffene) und drängt daher darauf, dass durch Bezugssperren nicht das Recht auf frei gewählte Arbeit verletzt wird, also dass durch die permanente Sanktionsdrohung niemand in Arbeit gezwungen werde, die er/sie nicht selbst ausgesucht hat. Die UNO drängt auch darauf, dass es einen regulären und offenen Dialog des AMS mit den betroffenen Arbeitslosen gibt.

>Regierung und Justiz missachten soziale Menschenrechte auch prinzipiell

>Österreichs Auftritt in Genf: Eine Blamage für die Regierungsdelegation

>Sozialminister Hundstorfer ein Menschenrechtsverletzer ersten Grades
Sozialminister Hundstorfer ist für die Vollendung des neoliberalen Aktivierungs- und Arbeitszwangsregime durch verschärftes Sanktionenregime durch die Mindestsicherung und Abschaffung der befristeten Invaliditätspension plus Einführung der menschenrechtswidrigen Zwangsrehabilitation verantwortlich. Im schlimmsten Falle sind diese Zwangsbehandlungen z.B. bei psychiatrischen Erkrankungen durch Zwangsmedikation im Sinne der UN-Konvention gegen Folter sogar als Folter zu bezeichnen. Rudolf Hundstorfer muss sich daher den Vorwurf gefallen lassen unter den bisherigen Sozialministern der Zweiten Republik der größte Menschenrechtsverletzer zu sein. Menschenrechtlichen Argumentationen gegenüber zeigte er sich ja bislang völlig unzugänglich.

Aktive Arbeitslose fordern in Online-Petition die volle Umsetzung der sozialen Menschenrechte
"Petition: An die kommende Regierung in Österreich: Soziale Menschenrechte jetzt umsetzen, nicht irgendwann!" (avaaz.org)

Ausführlich auf Aktive Arbeitslose:

Siehe auch:
"UNO stellt schwere Mängel fest"
"Besorgnis äußerte das Komitee über die hartnäckig anhaltenden strukturellen Menschenrechtsdefizite in Österreich." (7.12.13)
unter:
16.11.13 - Aktive Arbeitslose - "Menschenrechtsprüfung - Arbeitslose erheben erstmals ihre Stimme vor der UNO"


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