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3.01.14 um 9.57 Uhr - von Sa*. - "Hilfe, ich weiss nicht weiter" |
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Sehr geehrte Damen und Herren ! Ich hoffe ihr könnt mir weiter Helfen,habe folgendes Problem: Das Ams möchte von.mir eine Rückforderung (fehler des AMS UND WGKK) da ich Krankengeld und Ams bezug. bekam obwohl ich meine Krankmeldung bekannt gab. Also bat ich um eine Ratenvereinbarung und bekam erst einen termin am 15.01 ,habe heute per e-ams gesehn das mir die hälfe meines bezuges einbehalten wurde ,habe i der Serviceline angerufen dort wurde mir gesagt das man da garnichts machen kann ich hätte einen termin aber keine Ratenvereinbarung ich versuchte zu Erklären das ich allein erziehende Mutter mit 3 kleinen Kindern bin und eine Räumungsklage am hals habe das war denen egal ich sagte auch das wenn ich am gleichen tag ein termin bekommen HÄTTE würde ich jetzt eine Ratenvereinbarung haben nur den termin hat mir das Ams gegeben.denn habe ich mir nicht ausgesucht . Bei der Ombudsfrau meldet sich keiner. ich weis nicht weiter bitte um Hilfe lg
Antwort: Ich weiss zwar nicht wie hoch ihr Übergenuss war, aber "falls" suchen sie für den Rest trotzdem noch um Ratenzahlung an! Besuchen sie die Caritas und schildern sie ihr Problem - dort gibt es ev. Hilfe! und/oder auch Einkaufsgutscheine / Strom, Miete per Erlagschein, ev. Bargeld? und versuchen sie es auch beim Sozialamt - ev. "einmalige Hilfe" Alles Gute! (ohne Gewähr)
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3.01.14 um 9.31 Uhr - von W. S. - "Wie gut ist die Arbeitsmarktpolitik?" |
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ORF.AT : Wie gut ist die Arbeitsmarktpolitik? Bitte fleissig posten, nachdem die Medien sowieso unsere Meinung unterdrücken/zensieren ! ORF.at bzw. Debatte LG
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2.01.14 um 18.56 Uhr - von S*. - "Kann mir das AMS die Kinderbetreuungsbeihilfe wieder streichen?" |
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Kann mir das AMS die Kinderbetreuungsbeihilfe wider streichen?
Guten Tag. Mein Problem ist dass ich in einen AMS Kurs war (dafür extra die nachmittags Betreuung, für zwei Kinder in unseren Kindergarten in Anspruch genommen habe) und dann nach knapp drei Monaten Kurs für zwei Wochen erkrankt bin und somit den Kurs vom AMS her beenden musste.
Die Nachmittagsbetreuung des Kindergartens kann ausschließlich alle viertel Jahr über unsere Gemeinde vereinbart/abgemeldet werden.und ist für zwei Kinder nicht gerade billig. Vom AMS her wurde mir die Kinderbetreuungsbeihilfe genehmigt.
Nun bekam ich kurz vor Weihnachten einen Anruf in dem mir mitgeteilt wurde das mir die Kinderbetreuungsbeihilfe, die mir bereits bis Ende Februar genehmigt wurde, eingestellt werden soll. Begründung war dass ich sie nicht mehr brauche weil ich ja in keinen Kurs mehr gehe und auch keinen Job gefunden habe. Die Anmeldefristen interessierten die Dame vom AMS gar nicht, sie meine nur wenn ich den Kurs, aus dem sie mich angemeldet haben Ende Jänner nochmal von vorne mache könnte ich die Beihilfe weiter bekommen...Ansonsten muss ich selber zahlen. Mir hätten noch 4 Wochen bis zum ende des Kurses gefehlt die ich auch gerne mich zu ende gemacht hätte und nun muss ich die ganzen 16 Wochen nochmal machen.(andere machen im Kurs selbst 14 Tage Praktikum und sind auch nicht immer vor Ort oder steigen erst mit 2 Wochen Verspätung ein)
Nun Haan ich ein paar Fragen; Können die mir dieser Beihilfe wirklich so einfach weiter aberkennen? Muss ich den Kurs nochmal machen um die Beihilfe nicht zu verliehen?( gelernt hab ich dort leider nichts, aber die anderen Teilnehmer waren ganz nett) Kann ich meine Telefonnummer von meinem Eams Konto entfernen damit mir soetwas zukünftig schriftlich mitgeteilt wird und ich was in der Hand habe? (1.01.14)
Antwort: Ich nehme an, dass die Kinderbetreuungseinrichtung die vierteljährlichen Kosten vom AMS verlangt ("hat"), auch wenn der Kurs nicht so lange dauert! Darum muss das AMS die Kosten übernehmen - "oder hat schon"! - Sehr wichtig ist, dass das vorher ausgemacht wurde! Also das viertel Jahr, das vom Kurs (noch) berührt wird/wurde muss vom AMS bezahlt werden. Darüber hinaus nicht mehr! Ausser sie besuchen den Kurs freiwillig nochmal! Verpflichtet dürften sie nicht mehr werden! (Erkenntnis des Sozialministeriums: "keine bereits absolvierten Deppenkurse besuchen müssen" / "keine mehrmaligen Deppenkursbesuche?" (27.09.13)
Haben sie die Zusage vom AMS bez. der Kinderbetreuungsbeihilfe / Übernahme der Kindergarten-Kosten schriftlich?
Das AMS hat - denke ich - ihre Telefonnummer, weswegen ein Streichen der Nummer aus dem E-AMS-Konto diese Problematik nicht berührt! Konto hin oder her - wichtige Entscheidungen immer schriftlich verlangen! Hier handelt es sich um eine äusserst unseriöse Behörde!
Ausserdem können sie das "freiwillige" eAMS Konto löschen - lassen! Mit diesem Konto riskiert man schon alleine deswegen Sanktionen, weil man ev. mal zu spät nachschaut oder etwas übersieht ...?... (ohne Gewähr) Alles Gute! |
2.01.14 um 9.53 Uhr - von D*. - "Wir sind am Ende, 21 Jahre und 26 Jahre alt" |
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Sehr geehrte Damen und Herren,
da ich mittlerweile ratlos bin, möchte ich mich nun bei ihnen informieren. Ich bin zurzeit (seit September 2013) leider wieder arbeitslos. Mein Lebenspartner verdient im Schnitt ~1450?. Wir haben Fixkosten in Höhe von 1100? welche sich wie folgt zusammensetzen:
Miete, Strom, BK: 560? Autoversicherung: 60? Kreditrate: 300? Telefon und Internet: 80? Kreditversicherung: 50? Etwaige Schulden: 50?
Ich habe keinerlei Ansprüche (BMS, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe,...). Ich bin bei meinem Partner mitversichert, dies kostet monatlich nochmals 83,16?. Damit mein Partner seinen Arbeitsplatz erreicht, sind wir auf das Auto (BJ 1996) angewiesen. Somit fallen monatlich auch Tankkosten in Höhe von mindestens 120? an. Auf Mindestsicherung habe ich laut BH N. keinen Anspruch weil mein Partner \"zu viel\" verdient. Ebenso ist laut Schuldenberatung (auch BH N.) kein Privatkonkurs möglich, da die Schulden hierfür wiederum \"zu niedrig\" sind. Die Schulden belaufen sich auf rund 30.000? welche aus einem Privatkredit und dem Überziehungsrahmen meines Partners stammen. Zurzeit haben wir für ein Jahr eine Stundung wobei wir statt 478? \"nur\" 300? monatlich zahlen. Nach dieser Stundung beträgt die Kreditrate (!)560? und wir wissen jetzt schon nicht wie wir klar kommen sollen. Ich selbst versende täglich Bewerbungen und erhalte nur Absagen oder gar keine Rück! meldungen. Meine Krankenversicherung kann ich nicht mal bezahlen, wie denn auch ohne irgendeiner Hilfeleistung. Wir sind am Ende! Ich bin 21 Jahre und mein Partner 26 Jahre alt! Die Zukunft kann ja nur schöner werden...
Ich bitte Sie um eine Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort: Ev. gestalten sie zu einer Wohngemeinschaft um, falls keinem ein Unterhalt zusteht und der auch nicht freiwillig bezahlt wird! - Versuch!
Siehe Antwort an Sc*. "Diskriminierung durch Anrechnung des Partnerschaftseinkommen" (18.12.13) | |