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21.01.14 um 16.23 Uhr - von C*. - "Zwang zur Armut" |
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Hallo Christian,
Ich habe vom AMS einen Vermittlungsvorschlag für eine Teilzeitbeschäftigung (20 Std.) mit einem Nettogehalt von unter 600,- vorgeschlagen bekommen. Muss ich eine derartige Position annehmen?
Ich bin jetzt seit mehreren Jahren auf Jobsuche. Meine Notstandshilfe liegt knapp über der Mindestsicherung (welche ich auch gar nicht beantragen möchte). In meiner Betreuungsvereinbarung steht, dass ich eine Vollzeitbeschäftigung suche.
Laut Telefonat mit der AMS-Serviceline und auch meinem Berater muss ich als LZBL auch einen Job unter dem Existenzminimum annehmen und dann halt gegebenenfalls andere Förderungsmöglichkeiten in Anspruch nehmen. Also in die Mindestsicherung gezwungen werden.
Scheinbar findet der Entgeltschutz § 9 (3) für LZBL keine Anwendung : Auch unters Existenzminimum? Kann ich derartig in die Mindestsicherung gezwungen werden? Ist das so, oder übersehe ich etwas?
Danke für Dein Engagement und Deine Website. LG F.X.
Antwort: Nur die ersten drei Monate im Arbeitslosengeld besteht ein gewisser Schutz! Danach ist ein DV. ab 20 Wochenstunden Pflicht - wenn nach KV. oder "branchenüblich?" (aliquot) entlohnt wird! (Zumutbarkeitsbestimmungen) Ja die SPÖ?/ÖVP-Politik drängt die Menschen mit Hilfe des AMS u.a. in die Armut! |
21.01.14 um 12.44 Uhr - von S*. - "Mindestsicherungs-Katastrophe" |
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bräuchte bzgl. Sozialamt / AMS Rat und Vorschläge: Mein Vater (60Jahre alt) ist seit 01.11.2013 AMS-Empfänger, meine Mutter Hausfrau und meine Schwester (21Jahre alt) macht eine Ausbildung, bekommt jedoch weder Kindergeld oder AMS (kein Bezug) und alle drei leben im selben Haushalt. Am 08.11.2013 wurde ein Antrag beim Sozialamt für eine Mindestsicherung angegeben. Wir haben bis Anfang des Jahres keine Antwort erhalten. Am 09.01.14 waren wir dann persönlich dort und haben nachgefragt was da jetzt los ist und ob etwas fehlt. Ein Mitarbeiter hat im System nachgeschaut und gesagt das ein Einkommensnachweis fehlt, der rest jedoch ok ist. Schön und gut, am 13.01.2014 wurde dann das fehlende Dokument eingereicht (bescheid noch immer nicht erhalten). Am 17.01 nach gut 10 wochen haben wir ein Bescheid erhalten, wo drinsteht das anscheinen zig unterlagen fehlen (Geburtsurkunden, Staatsbürgerschatsnachweise, welche bereits beim Antrag abgegeben wurden, und Bezüge von meiner Mama und Schwester). Mein papa hat ein Ams-Bezug (Unterlage ebenfalls abgegeben), mama und die schwester haben keine bezüge und sind auch nicht beim ams gemeldet (mama hausfrau, schwester macht eine ausbildung). Die eine Frau K. dort sagt uns, dass beide beim Ams gemeldet und auf arbeitssuche sein müssen damit sie Sozialhilfe bekommen. Es sind jetzt fast 11 Wochen vergangen seit Antragstellung und jetzt kommen sie uns mit dieser Sache. Was ist da zu tun? Ich bitte Sie um Rat und Vorschläge...
Antwort: "Entscheidungsfrist 3 Monate?" Es ist Methode die Betroffenen zur Verzweiflung zu bringen und wegzuekeln. Sie sind kein Einzelfall. Lassen sie sich nicht von der SachbearbeiterIn sekkieren. Es ist sowieso klar, dass MindestsicherungsbezieherInnen dem AMS ausgeliefert sind - Arbeitsbereitschaft verlangt wird! - Die SachbearbeiterIn muss die Betroffenen auffordern sich beim AMS anzumelden! Das ist ihre Aufgabe - deswegen darf die Mindestsicherung nicht verwehrt werden. ? >Entscheidungsfrist 3 Monate - Hier wird schon sichtbar, dass es keine Empathie-Fähigkeit gibt. Menschen in Not ein viertel Jahr hängen lassen! Im viertreichsten Land im EU-Vergleich - Schande!
- Darum ist es wichtig, ev. über Kopien nachzuweisen welche Dokumente schon abgegeben wurden. Hier unter "Hundstorfer" "SPÖ?" hat man es auf "seinen" Behörden mit äusserster Unseriosität zu tun! Lassen sie sich nicht abwimmeln! Gehen sie mit einer Begleitperson zum Vorgesetzten der SachbearbeiterIn. Wenns sein muss senden sie eine Beschwerde an sämtlichen Adressen! Benachrichtigen sie auch Medien! (Hundstorfer räumt Lücken ein ORF) Rufen sie ev. beim Sozialministerium an und erkundigen sie sich dort bzw. bringen auch eine Beschwerde vor. SozialTelefon-Bürgerservice, gebührenfrei 0800 20 16 11 - E-Mail sozialtelefon@bmask.gv.at
"Die wollen euch ev. in eine Lücke manövrieren, um die 10 Wochen zu streichen und ab einem neuen Termin zu gewähren!" Nehmen sie sich Zeit und lesen sie sich sämtliche Links durch, um ev. daraus zu schliessen, wie sie handeln müssen! (Mindestsicherungs-Farce / Schweinerei!) Lassen sie das nicht auf sich beruhen. Es ist Methode die Betroffenen über Beschämung einzuschüchtern! Nicht darauf hereinfallen! An alle Betroffene die sich die Mindestsicherung antun müssen! ( 23.10.10)
Es ist unfassbar was unter "Hundstorfer" "SPÖ?" in Österreichs Behörden los ist! Nicht nur zum eigenen Interesse sollen sich die Leute rühren und das ihnen Zustehende einfordern - Ganz wichtig ist es endlich demokratische Rechtsstaatlichkeit einzufordern! Jeder der sich gegen diese behördlichen Schweinereien wehrt, hilft auch allen Leidensgenossinnen! (ohne Gewähr) alles Gute!
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21.01.14 um 11.51 Uhr - von K*. - "Unmutskundgebung" "Bin immer wieder kurz vorm Nervenzusammenbruch (im übertriebenen Sinne)" |
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soned. Hallo Gerechtigkeits-TEAM mein name ist k. d. ich bin 38 jahre jung und immer wieder kurz vorm nervenzusammenbruch(im übertriebenen Sinne)wenn ich auf das ams geh, und einen termin wahrnehme. werde ich herablassend behandelt, meine beraterin sitzt hinter ihrem schreibtisch und das noch immer, obwohl sie niemand mag. mit einigen leuten hab ich schon über sie gesprochen. jeder, der sie kennt, hasst sie. ich frage mich was das soll. vor einiger zeit verarschte sie mich dermassen, dass ich ihr in gedanken die halsschlagader heraus biss....natürlich nur in meiner phantasie...jedoch fürchte ich mich vor mir selbst. neuerdings bin ich aus ihrem sichfeld, weil ich die frauenstiftung besuche, welches auch nichts bringt aber besser als ams.
ich wünsche mir. dass diese nazi-tussie an einem herzinfarkt **. mfg ka.
Antwort / Anmerkung: Es ist wichtig, dass das AMS von den Betroffenen-Meinungen und Charakterisierungen ihrer MitarbeiterInnen erfährt, deswegen auch veröffentliche ich diesen (solche) grassen Eintrag. Auch wenn ich den Wunsch ein klein wenig zensiere! Danke für die Aufrichtigkeit!
Ich finde diese Einträge immens wichtig, damit sich diese Behörde-MitarbeiterInnen endlich mit Selbsterkenntnis auseinandersetzen müssen. Wie kann man diesen Menschenschlag abgeben wollen! Mir völlig unverständlich! Ich glaube eben auch, das ist nur über Realitätsverweigerung, Selbst-Verleugnung möglich!
Da es sich nicht um die Interessen der Betroffenen bzw. Kompetenz handelt, ist das Verhalten solcher AMS-BeraterInnen erwünscht! >Das AMS braucht BeraterInnen ohne Realitätsbezug, Skrupel und Gewissen - Die gewährleisten, dass die menschenverachtende Arbeitsmarktpolitik zur vollsten Zufriedenheit umgesetzt wird! aus BeraterInnenwechsel ist auf Grund eigenen Wunsches fast ein Ding der Unmöglichkeit! Und "Warum Inkompetenz, Demütigung, Menschen-, Gesellschaftsschädigung?" (3.03.12)
21.01.14 um 20.19 Uhr - von K*. - "Im Sinne der Liebe und den schönen Sachen lohnt es sich zu rebellieren." sehr geehrter Hr. Moser vielen Dank für ihre Arbeit. denn ich wusste immer schon, dass es sich lohnt weiter zu rebellieren...im sinne der Liebe und den schönen Sachen. schleben isch ka ponyhof, würde ein guter freund von mir sagen...aber haben nicht unsere vorfahren für was gearbeitet, an was geglaubt?ziele für die kinder geplant ...tja, anscheinend läuft alles im fluss des chaos dahin. niemand traut sich den mund zu öffnen beim reden. usw. ich habe beide elternteile bereits verloren, und von geschichten kenne ich einiges, was so gelaufen ist...1940 und und und....als kind war ich traurig, heute bin ich traurig.und manchmal überkommt mich der gedanke zu flüchten, denn ich fühle mich nicht mehr wohl in österreich. obwohl ich keine schulden hab...weil ich rechnen und kochen kann...wohlgemerkt. und ich sehe nicht ein so behandelt zu werden, als hätte ich schulden. immer mehr und mehr und mehr...verarscht werden wir nach strich und faden. so genug...leider kann ich fast so schnell schreiben, wie mein hirn die worte ausspuckt.... mit grüßen, von mensch zu mensch |
21.01.14 um 8.53 Uhr - von P. - "Zwangs"-Arbeit in Zwangsmassnahme?" |
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Hallo Herr Moser Ich habe eine Einladung zu DRZ bekommen, aber ich bin augebildeter und seit 35 jahren praktizierender Kaufmann. Kann ich eine Maßnahme für Reperaturu und Zerlegung von Geräten mit der Begründung \"gleicht keine Defizite aus\" ablehnen? PS: In meiner letzten Betreuungsvereinbarung wurde der Absatz § 10 und § 38 des Arbeitslosengesetzes extra angeführt, hat sich damit bei der Rechtslage in letzter Zeit etwas geändert und wird er jetzt eben nur schriftlich noch hinzugefügt.
Antwort: SÖB-Schmarotzer-Betriebe, die sich an den Arbeitslosen dumm und deppert verdienen, wurden von SPÖ?-ÖVP zu zumutbare DV erklärt - weswegen Transitarbeitsplätze bei Bezugssperre Pflicht sind. Ich denke darum handelt es sich hier. Ich hoffe sie sind schon 45 Jahre alt, ansonsten ergibt sich aus diesem Zwangsverhältnis auch noch eine neue Bemessungsgrundlage, die sie ev. in die Armut hievt. - nach einem 28 wöchigen DV - auf 5 Jahre zusammengerechnet! sämtliche Links durchgehen. Vielleicht finden sie etwas mit dem sie sich schützen können? Sich gegen SÖB-Zwangsmassnahmen / Deppenkurse-Mobbingkurse = Bewerbungskurse wehren!
Ist ein paar-wöchiger Deppenkurs vorgeschalten muss dieser Defizite ausgleichen. Sind sie noch nicht zu lange arbeitslos, brauchts auch eine Aufklärung über ihre fehlenden Fähigkeiten/Kenntnisse, wie den Deppenkurs, der ihnen diese vermitteln muss! siehe auch im Link! (ohne Gewähr) alles Gute!
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21.01.14 um 1.23 Uhr - von S. - "Habe leider wieder ein aktuelles Problem" |
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Guten Tag ich habe leider wieder ein aktuelles Problem. Darf mich das Ams zu einer Stelle vermitteln wo ich den ganzen Körper entwachsen muss?selbst an Intimenstellen?in der Stellenbeschreibung steht etwas von Ganz Köröper Enthaarung was also die Intimregionen mit einbezieht,bin ehrlich gesagt vom Amt T. derzeit schockiert, bekomme nur noch die Reinungsjobs, man wollte mich als SecurityKraft als Frau wohlgemerkt, als Schneeschipperin, und Zimmermädchen, das ich dort mich anfange zu arbeiten, Großteils waren die Stellen vergeben, aber das ich eigentlich Berufserfahrung im Verkauf habe und im Büro/Empfang, Ordinationsgehilfin, Schreibkraft, Arbeit suche wird nur noch ignoriert die gemeinste Ansage die ich bekam war im Büro nimmt sie ja sowieso keiner. Man versucht mit allen Mitteln eine Langzeitarbeitslose in die wirklich schlimmen Stellen rein zu drücken, habe Atrhose, eine Verhärtung, chronische Tonsillits was bedeutet bin auf Zugluft/Kälte empfindlich, beim Rest können sie sich denken was es für meine Gesundheit bedeutet mit ! Athrose Putzen zu gehen, habe derzeit eine Bronchitis und bin im Krankenstand und man erwartete sich ernsthaft das ich mich im Krankenstand weiter auf Stellen die ich bekam bewerbe,ist das alles so von Rechtswegen in Ordnung?bin ehrlich froh wenn ich bald umziehen kann, bin noch nie von einen Ams so schlecht behandelt worden wie vom Ams Tulln, bei einer Auseinandersetung mit einer Vertretung einer Beraterin wollte man wieder das ich etwas unterschreibe und drohte mit Anzeige, weil ich leider gegen die Dame ausfallend wurde dank ihrer Schikanierei, wie ich klar machte habe das Geld nicht für 3 Seidenhemden inklusive Hosen, und ich als Frau nicht als Security arbeiten will, weil ich kaum mich gern zusammen schlagen möchte, bekam ich dann nur noch wirklich die miesen Stellen zugewiesen zum bewerben, das nenn ich subtiles unterdrücken von Menschen, durfte mich um eine Stelle im Verkauf mit der Dame streiten das ich sie kriege, sie wollte nicht mal das ich mich darauf bewerbe! H! ätte ich den Wisch unterschrieben hätte ich wohl die nächste S! perre ka ssiert zum Glück tat ich dies nicht, meine jetzige Beraterin fordert nun immer mehr Stellen auf die ich mich bewerben soll, wie ich es schaffen soll keine Ahnung laut ihr Iniativbewerbungen.. nur die halfen mir bislang noch nie Arbeit zu bekommen, das einzige was meine Betreuerin interessierte war wie lang ich schon auf Jobsuche bin und wie sie mich schnellstmöglich vermitteln kann egal in was für Arbeiten egal ob die für einen als Frau oder für mich gesundheitlich schädigend sein könnten. Ich werde wohl mit einer Beschwerde nichts erreichen, außer eine weitere Sperre, aber zumindest an zu fragen was ich tun kann ohne gleich eine Sperre zu bekommen wäre doch gut zu wissen, denn das Ams ist nicht mehr wirklich an dem interessiert ob ich krank bin derzeit solang ich mich nur brav weiter bewerbe, was ich persönlich einfach nur noch krank finde, und ob manche Stellen meine Gesundheit weiter angreifen könnte, intressiert sie offenbar auch nicht, auch nicht davor das man als Mens! ch einen Ekel besitzen könnte Menschen im Schambereich entwachsen zu wollen..bitte um Hilfe und schnellen Rat, danke
Mfg S.
Antwort: Es scheint mir, als wolle die BeraterIn sie auch provozieren? Ich kann mir nicht vorstellen das der Arbeitgeber in diesem Bereich "Ganz-Körper-Enthaarung" jemanden über "Zwang" einstellen möchte - Ein Bereich, bei dem es Sensibilität, ev. Schweigepflicht braucht? Ev. streiten sie mit der AMS-BeraterIn gar nicht lange rum und gehen sie zu solchen Stellen vorstellen. Sie dürfen bei dieser Art der Betätigung ihre Bedenken äussern und ich gehe davon aus, dass dort nur Personal genommen wird, die das freiwillig und ev. gerne machen und sich auch auskennen! Das ev. schon praktiziert haben. Ausserdem brauchen und dürfen sie sich im Krankenstand nicht vorstellen gehen! Dafür kann und darf es keine Konsequenzen geben! - In dieser Angelegenheit ev. von der AK unterstützen lassen. Betrifft auch den Security-Bereich. Ich denke das der Arbeitgeber bestimmte Vorstellungen bez. des Personals hat. Ev. will sie die BeraterIn zu Äusserungen provozieren aus denen "sie" dann Arbeitsunwilligkeit konstruiert. Seien sie also vorsichtig, was sie in diese Richtung sagen. Haben sie den Verdacht in diese Richtung oder werfen sie ihr Unkorrektheit vor, so senden sie natürlich eine Beschwerde an die Landes-, Geschäftsstelle. Ev. gleich an mehreren Adressen - wenns sein muss!
Gehen sie nur mehr mit Begleitperson - wenn möglich - zum AMS! Bei Problemen gehen sie zum Vorgesetzten/ Geschäftsstellenleiter und bringen die Beschwerde vor! (ev. ebenfalls mit Begleitperson) Mobbing durch das AMS / Schlechte Behandlung: Bei richtiger Vorgehensweise sind auch Schmerzensgeldforderungen möglich!
>Auch schiebt der Verwaltungsgerichtshof den Methoden des Arbeitsmarktservice, schematisch wöchentlich eine bestimmte Anzahl von Bewerbungen vorzuschreiben, einen Riegel vor. Eine bestimmte Zahl von Bewerbungen nachweisen.
Ja richtig, nichts unterschreiben mit dem sie nicht einverstanden sind! >Eine Unterschriftsverweigerung wie auch immer (sei es am AMS, BBRZ etc.) kann in KEINEM Fall eine Bezugssperre irgendwelcher Art nach sich ziehen!! Verifiziert von RA. Bo.
Holen sie sich bez. ihrer gesundheitlichen Beschwerden ein ärztliches Attest! - schützt vor gewissen DV. (ohne Gewähr) alles Gute! |
20.01.14 um 17.50 Uhr - Dr. Pochieser - "Mit Verfassungsrecht gegen Armut" "Der VfGH setzt doch wieder mal Zeichen; Diskriminierung von Müttern bei Zugang zum Arbeitslosengeld" |
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Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Freunde,
immerhin lässt der Verfassungsgerichtshof – vorderhand 2 - arbeitslose Mütter nicht im Stich:
Mütter diskriminiert: VfGH kippt Gesetz (diePresse)
Warum der Verfassungsgerichtshof mögliche andere Mütter, die von der Konstellation betroffen sein können, durch Ssetzung einer großzügigen Übergangsfrist im Stich lässt bzw. aufgibt und das Gesetz bis Ende des Jahres durch eine großzügige Übergangsfrist weiter anwenden lässt, ist einmal mehr unverständlich.
Einmal mehr muss ich auch betonen, dass der Verfassungsgerichtshof durch diese Methode Brüche des Verfassungsrechts prolongiert. Damit hat sich aber der Verfassungsbruch durch den Gesetzgeber, der in diesen Fällen Müttern Arbeitslosengeld vorenthält, auf jeden Fall rentiert. Lediglich 2 sogenannte Anlassfälle müssen anders behandelt werden. Für andere zwischenzeitige Betroffene gilt das Unrecht bis Jahresende weiter.
Bedauerlicherweise findet sich auch in der österreichischen Rechtswissenschaft, soweit ersichtlich, nur ein einziger, der diesen Missstand infrage stellt. „Is Austria to small country for good Rechtswissenschaft?“ (Anlehnung an eine Aussage eines österreichischen Sportfunktionärs)
Was denkt sich der Verfassungsgerichtshof dabei eigentlich? Der arme Gesetzgeber, der ja so überfordert ist und in aufwändigen koalitionären Meinungsbildungsprozess ja erst etwas langwierig aushandeln muss, braucht doch ein Jahr, um eine einfache gesetzliche Nachbesserung auf Schiene zu bringen. Diese verfassungsgerichtliche Empathie für den Gesetzgeber hätte ich gerne für die Menschen, denn, was auf Arbeitslosengeld angewiesene Mütter brauchen, scheint der VfGH – außer in den Anlassfällen – nicht wirklich zu berühren. Die bis zum Jahresende vom Unrecht betroffenen Mütter werden einfach über die Klinge springen gelassen.
Einmal mehr betone ich, dass diese Methode des Verfassungsgerichtshofes der großzügigen Sitzung von Übergangsfristen geradezu eine Ermunterung für den Gesetzgeber zum Verfassungsbruch ist.
Mit freundlichen (kollegialen) Grüßen
Rechtsanwalt Dr. Herbert Pochieser eh.
21.01.14 um 11.26 Uhr - von P. R. - "Menschenrechte befinden sich im Verfassungsrang weswegen der VfGH handeln müsste?" Ich möchte Herrn Dr. Pochieser´s Statement noch dahingehend ergänzen, daß genau diese "zögerliche" Vorgehensweise des VfGH vom eigentlichen Problem, nämlich der Nichtverwirklichung der fundamentalen Menschenrechte hier zu Lande durch den VfGH selbst, reichlich ablenkt. Die fundamentalen Menschenrechte scheinen den VfGH offenbar nicht ausreichend in einem generellen (sic!!!) Grundrechtskontext zu interessieren (was eine wesentliche Verfassungsaufgabe des VfGH wäre! - Grundzumindest seit dem Verfassungsrang (1964!!!) der EMRK (Europäischen Menschenrechtskonvention) gemäß BVG BGBl. Nr. 59/1964. Die fundamentalen Menschenrechtswidrigkeiten innerhalb des AlVG, welche ich mir nun aufzuzählen erspare, hätten naturgemäß dem VfGH hinreichend sowie ausreichend und allerzumindest seit der AlVG-Nouvelle 2007 bekannt sein müssten....
Hier zeigt sich immer klarer: Der VfGH hat offensichtlich z. B. gemäß seiner zögerlichen Interpretation von sehr klaren Verfassungsrechten, nämlich hinsichtlich der fundamentalen Menschenrechte, selbst ein (???) gewaltiges Problem. Es stellt sich ferner die Frage, ob diese zögerliche Interpretationstätigkeit die Unabhängigkeit des VfGH von unserer fundamental verfassungsbrüchlichen Gesetzgebung grundzumindest hinsichtlich der Arbeitsgesetzgebung in Frage stellt.
Auf meiner Blogpage habe ich das Problem der Verwirklichung der fundamentalen Menschenrechte innerhalb unserer nationalen Gesetzgebung, schon bei der Einbringung von Offizialdelikten (= Behörde muß mit der Strafverfolgung von sich aus tätig werden) an die Staatsanwaltschaften in Form meiner Beschwerde zuletzt beim Justizministerium erörtert. Siehe http://ruzsicska.blogspot.com/ unter "Warum und wozu Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft". Ich zitiere mich daraus selbst: Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) ist seit 1958 von Österreich unterzeichnet und befindet sich seit 1964 im Verfassungsrang. Verfassungsrang bedeutet im Klartext, daß die gesamte Gesetzgebung ausnahmslos der Verfassung unterstellt ist UND sämtliche nationalen Gesetzte der Menschenrechtskonvention untergeordnet sind - Dadurch sind auch sämtliche nationalen Gesetzestexte null und nichtig, welche der Verwirklichung des fundamentalen Menschenrechts entgegenwirken bzw. letzteres auch nur relativieren.
Hofknicks: Peter Ruzsicska (20.01.14)
("VfGH: EU-Grundrechtecharta hat Verfassungsrang" "Muss Hundstorfer die menschenrechtsverletzende Arbeitsmarktpolitik wie den berufs-bedingten widerlichen AMS-"MitarbeiterInnen"-Charakter im Clo runter spülen? - 6.05.12)
21.01.14 um 16.18 Uhr - von Peter Ruzsicska - Nachtrag AlVG-Novelle-Kritik von (E. B., S. H., M. H., Peter Ruzsicska) seit 2008 veröffentlicht:
Hier noch der RIS-Link zur EMRK, welche seit 1964 im Verfassungsrang ist:
Hier noch meine Seite bez. Zwangsarbeit und wie das heute bei uns so funktioniert: http://ruzsicska.blogspot.co.at/p/zwangsarbeit.html |
20.01.14 um 13.57 Uhr - von M* - "Arbeitsunfähig wegen Krankheit?" |
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Sehr geehrter Herr Moser,
ich habe bezüglich Diabetes mellitus typ 2 und dem AMS ein zwei Fagen an Sie, : ich bin seit September 2013 zuckerkrank mit rekordvredächtigen Werten und bin seit Jänner Insulinpflichtig. Unter anderem hat sich auch Asthma dazugesellt mit Herzrythmusstörungen. Ich bin mindestens 3 Tage die Woche nicht mal im Stande meine täglichen Hausfrauenpflichten zu absolvieren, und möchte jetzt gerne wissen wie ich das bei meinem nächsten AMS Temin mit meiner Betreuerin kommunizieren könnte.?Ich bin 38 Jahre alt und habe /durch viele Jahre zu Hause bei meinem Sohn/ noch nicht mal annähernd genug Beitragsjahre um in Frühpension gehen zu können. Was gäbe es in meinem Fall für Alernativen? Ich bitte Sie dringend um Hilfe! Vielen Dank im Vorraus M.
Antwort: Ab 2014 ist eine I-Pension fast nicht mehr möglich! Wenn sie gesundheitlich extrem angeschlagen sind sollten sie es ev. trotzdem probieren? - einen Antrag auf Invaliditätspension zu stellen? Reden sie mit der BetreuerIn. Es wäre wichtig bez. ihrem Leiden ein ärztliches Attest vorzulegen. Alternative: Sind sie arbeitsunfähig wäre es ev. möglich die Mindestsicherung ohne Arbeitsbereitschaft zu bekommen. Dies stellt der Amtsarzt fest! Versuchen sie es! (ohne Gewähr) Danke für Rückmeldung über Ausgang. |
20.01.14 um 10.24 Uhr - von D* - "Kombilohnbeihilfe?" |
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Hallo Herr Moser, bin schon seit 6 Jahren arbeitslos. Habe einen Kurs besucht und mir wurde gesagt, das ich Kombilohnbeihilfe kriegen kann.
Mein Berater sagt das ich kein Recht darauf habe. Wer hat jetzt Recht? oder will er es mir nicht geben?
6 Jahre Arbeitslos, 5 Jahre Notstand. bin 29 Jahre alt, Singl, keine Kinder, keine Frau. Bin ich ein Wiedereinsteiger oder nicht? Lg
Antwort: Kombilohn. / Eingliederungsbeihilfe ("Come Back") unter Förderungen. Sie müssen rechtzeitig mit der BeraterIn darüber sprechen! macht sie/er Probleme dann gehen sie zum Vorgesetzten/Geschäftsstellenleiter. Wenn möglich mit Begleitperson. Bei Sinnhaftigkeit sollte dem nichts im Wege stehen! (ohne Gewähr) |
20.01.14 um 10.05 Uhr - von H* - "Kann derzeit nur mehr max 25 Std. arbeiten" |
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Lieber Herr Moser, ich bin auf Ihre Homepage "SONED" gestoßen und wollte sie fragen, wo ich bzgl. AMS Gesetzt Auskunft einholen kann.
Falls sie das beantworten können ist meine Frage: Ich bin seit kurzem Arbeitslos! Ich habe in meiner letzten Frimen Aufgrund eines 6 monatigen burnouts einvern. gekündigt. Ich habe meiner Beraterin mitgeteilt, dass ich derzeit nur mehr max 25 Std. arbeiten gehen möchte. Sie teilte mir mit, dass ich lt. ALVG 40 Stunden arbeiten gehen muß, außer ich würde eine gesundheiltich Abklärung beim BBRZ machen. Das soll 1. Monat dauern. Daruf teilte ich ihr mit, dass ich selbt am besten weiß, wie es bei mir gesundheitlich aussieht und ich, das nicht machen will.
Meine Frage:" Steht das wirklich im ALVG das ich 40 Std/Woche arbeiten gehen? Schöne Grüße (16.01.14)
Antwort: ein dv ab 20 wochenstunden ist pflicht - heisst bis 40 stunden (AlVG) >"versuchen sie ihren wunsch in die betreuungsvereinbarung aufnehmen zu lassen."< ansonsten müssen sie das ärztlich abklären lassen - besser aber (auch) über - selbstgewählte - vertrauensärzte. bbrz sind "ams gekaufte" personen. siehe BBRZ - auch runter-scrollen. alles gute!
16.01.14 um 12.06 Uhr - von H* - Danke vielmals für die Antwort. Liebe Grüße
20.01.14 um 11.03 Uhr - von H* - "AK: Ich brauche 40h-Aufträge nicht annehmen" Hallo Herr Moser, danke für Ihre Mithilfe. Meine derzeitige Lage: Ich habe bei der AK angerufen und die haben gesagt, dass 20 h pflicht sind. Die können mich nicht zwingen 40 h arbeiten zu gehen. Ich brauche 40 h Aufträge nicht annehmen und wenn sie mir das Geld streichen, soll ich zur AK gehen.
Am 24.1.2014 habe ich beim Leiter vom AMS T. einen Termin! Ich fühle mich von meiner Betreuerin vom 1. Tag an unter Druck gesetzt. Die will mich aus der Arbeitslosen weg haben, weil ich sehr gut verdient habe und somit zuviel arbeitlosen bekomme. Ich hatte nicht die Möglichkeit Wünsche zu äußern, weil sie mir mit dem Spruch:"Wenn ich das nicht mache ist das Geld weg" kam. Das lasse ich mir nicht gefallen, weil ich 51 Jahre alt bin und die letzten 6 Jahre 60 h pro Woche gearbeitet habe. Das heißt ich bin kein AMS Ausnutzer! Ich bin auch nicht eingeschränkt bzgl. meiner Krankheit, die ja bereits 4 Monate zurückliegt. Ich bin voll arbeitsfähig, möchte aber nur mehr max 25 h arbeiten! Meine Betreuerin hat mich vom 1. TAg an meiner Arbeitslosigkeit beim BBRZ angemeldet und gesagt, wenn ich binner der Frist von 3. Monaten dort nicht hingehe ist mein Geld weg.
Antwort: Ja nehmen sie die Hilfe von der AK in Anspruch - gut! Im Gegensatz zur AK, war ich der Meinung - keine Vollzeit bzw. Teilzeit "20" Stunden nur wenn dies in der Betreuungsvereinbarung vereinbart wurde! (Ausser sie haben ein ärztliches Attest) Danke für Rückmeldung nach Ende der Auseinandersetzung!
Gehen sie nur mehr mit Begleitperson - wenn möglich - zum AMS! Bei Problemen gehen sie zum Vorgesetzten/ Geschäftsstellenleiter und bringen die Beschwerde vor! (ev. ebenfalls mit Begleitperson) Mobbing durch das AMS / Schlechte Behandlung: Bei richtiger Vorgehensweise sind auch Schmerzensgeldforderungen möglich!
"(Vorerst?) keinerlei weitere BBRZ-Untersuchungen" unter: "Kann ich eine BBRZ-Schulungsmaßnahme ablehnen? (3.10.13)
"BBRZ wurde wieder storniert, nachdem ich eine schrifftliche Stellungsnahme bez. "verpflichtende Teilnahme bei sonstiger Bezugssperre" verlangt habe" (28.11.13) (ohne Gewähr) alles Gute! |
17.01.14 um 11.53 Uhr - von L. H - "Arbeitslosigkeit: Die Folgen für die Gesundheit" |
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Unbestritten ist: Arbeitslosigkeit und Krankheit stehen in Zusammenhang. Psychische Erkrankungen treten bei Arbeitslosen deutlich häufiger auf als bei Erwerbstätigen. Auch prekäre Beschäftigung beeinträchtigt die Gesundheit. ..........> weiterlesen: Quelle: DGB (16.01.14)
19.01.14 um 14.58 Uhr - von P. R. - "Tricksereien bei der Jobvermittlung - De" Wichtige Info aus Deutschland bez. Sanktionsquoten der grundkorrupten Hartz IV - Systems Tricksereien bei der Jobvermittlung (daserste.de) Rund eine Million Arbeitslose verschwinden aus der Arbeitslosenstatistik, weil sie an einer sogenannten arbeitsmarktpolitischen Maßnahme teilnehmen.
Bitte um allerheftigste Weiterverbreitung!!! (18.01.14)
von M. - Studie zeigt »verheerende« Folgen von Hartz-Sanktionen. NRW-Untersuchung über Auswirkungen von Sperrzeiten gegen Erwerbslose / Kipping: »Spirale von Verschuldung und Hoffnungslosigkeit« (neues-deutschland.de) (18.01.14)
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16.01.14 um 19.10 Uhr - von J. G.- "Ich möchte allen leid-geplagten und in Jobs Stehende über ein Sonntagskrone-Inserat auf Informationsquellen bzgl. AMS-Umgang bzw. auf die grausame Parallelwelt in Österreich aufmerksam machen."
"Abschließend möchte ich Ihnen noch mitteilen, was ich nach dem Kronebericht über die Vorgehensweise bei Pensionsanwärtern an Krone und Volksanwaltschaft gesendet habe:"
"Beraterin versucht Gutachten durch AMS hörige Ärzte auszuhebeln." |
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Sehr geehrter Herr Moser, Meine Gattin (50+) ist beim AMS Mi. ohne Geldleistung zur Vermittlung unter Berücksichtigung gesundheitlicher Probleme vorgemerkt. Schon beim ersten Vorlegen des vom Sozialgericht Korneuburg gerichtlich erhobenen berufskundlichen Gutachtens wird von der Beraterin versucht dieses mit Zumutbarkeitsuntersuchungen durch AMS hörige Ärzte auszuhebeln. Nach dem Motto, es wird so lange untersucht, bis ein AMS genehmes Ergebnis herauskommt. Die AMS Vorgaben an diese . Ärzte lautet wahrscheinlich - Tote sind nur zu 80% invalide und für Kassatätigkeiten im Lebensmittelbereich auf alle Fälle noch einsetzbar!! Obwohl im Gutachten als Beispiele nur Kassenschaltertätigkeiten angeführt sind bildet sich die Beraterin ein, dass auch Supermarktkassentätigkeiten zumutbar sind. Die NÖ Landesgeschäftsstelle wurde über die Gesundheitsgefährdung meiner Gattin bei dieser Tätigkeit informiert. Sie unterstützt aber voll die Vorgehensweise der Beraterin. Die, obwohl schon vor dem Gutachten be! reits von der Hausärztin über gesundheitliche Einschränkungen informiert, noch schnell eine SÖB-Zubuchung durchgeführt hat. Zu guter Letzt hat sie mir noch ein Redeverbot verpasst. Wenn ich auch beim AMS die Goschen halten muss, habe ich aber immer noch Möglichkeiten, dass meine Stimme österreichweit gehört werden kann.
Nun zu meinem Anliegen: Wenn schon, dank Ihres Engagements, relativ gut aufgeklärte AL sich vorm AMS fast nimmer erwehren können, was müssen da erst Ahnungslose erleiden. Ich möchte daher vorerst mal allen leid geplagten Nöern und itworks, Trendwerk versklavten Wienern über ein Inserat in einer Sonntagskrone (Box 46x40 mm farblich unterlegt im Textbereich) auf Informationsquellen bzgl. Umgang mit AMS aufmerksam machen. Auch viele in sicheren Jobs Stehende werden darauf aufmerksam und werden erschrocken feststellen welch grausame Parallelwelt es in Österreich gibt. Vorläufiger Inserattext: Arbeitlosennetzwerke! Gute Tipps über alle AMS Maßnahmen sowie Musterbriefe für die Kommunikation mit dem AMS bieten soned.at, anti-ams.net, warap-network.at, aktive-arbeitslose.at, usw. Ich ersuche Sie um Erlaubnis, im Inserat auf Ihre Homepage und den Inhalt Ihrer Webseiten hinweisen zu dürfen. Von den anderen Plattformen habe ich die Erlaubnis schon eingeholt.
Abschließend möchte ich Ihnen noch mitteilen, was ich nach demKronebericht über die Vorgehensweise bei Pensionsanwärtern an Krone und Volksanwaltschaft gesendet habe:
Die Stellungnahme der AMS Verantwortlichen u. vom Unsozialminister auf Ihre Berichte in der Krone ist mehr als lächerlich. Der Unsozialminister himself hat die Verfahrensweise mit Pensionsanwärtern angeordnet, wurde vom Verwaltungsrat (Sozialpartner) abgesegnet und von Dr. Herbert Buchinger in der Bundesrichtlinie AMF/13-2013 an die AMS Landesstellen übermittelt.
Da heißt es auf Seite 8: 6.6.2. 53BVerweildauer von Pensionstransitkräften Für ältere Arbeitslose, die kurz (3,5 Jahre oder kürzer) vor der Alterspension stehen und keine Aussicht auf ein reguläres Beschäftigungsverhältnis haben, ist der Verbleib im Gemeinnützigen Beschäftigungsprojekt bis zum Antritt der Pension unter Berücksichtigung der Amortisation der zusätzlich entstehenden Kosten möglich.
In den Erläuterungen auf Seite 34 wirds noch bunter: 13.5. 39BZu Punkt 6.6.2. Verweildauer von Pensionstransitkräften Anstelle des Arbeitsmarkterfolges tritt das Kriterium der Amortisationsrechnung: Gegenüberstellung des Kosteneffekts (Förderaufwand des AMS) und der Entlastungs-effekte (fiktive Kosten des Leistungsbezuges und allenfalls zuzüglich direkter Fiskaleffekte). Zielgruppenpersonen sind daher Personen mit relativ hohem ALG- bzw. NH-Anspruch.
d.h. mit anderen Worten, wir wissen dass diese Personen nicht mehr in den regulären Arbeitsmarkt vermittelt werden können. Damit aber die Statistik über die Altersarbeitslosigkeit schöner aussieht stecken wir sie bis Pensionsantritt in schlecht bezahlte Zwangsbeschäftigungsprojekte und gönnen ihnen nicht den wohl erworbenen Leistungsanspruch und schieben lieber den Maßnahmenbetreibern die Fördergelder aus dem Steuertopf in den Arsch! Aber alles nur bedauerliche Einzelfälle - zum Kotzen ist das! Ich habe natürlich auch noch auf andere Missstände hingewiesen, ich hoffe, die Krone berichtet weiter darüber. Mit freundlichen Gruß! (15.01.14)
("Sinnlose AMS-Kurse: Volksanwalt schaltet sich ein" - 12.01.14 unter: "53 Tage vor dem Pensionsantritt in Deppenkurs?" - 7.01.14)
Anmerkung / Antwort: Es freut mich, dass immer mehr Betroffene / Ex-Betroffene aktiv werden und Behörden, Medien wie die Öffentlichkeit aufklären!
Nimmt das Engagement - auch der Betroffenen zu - ist das der, von Initiativen eingeläutete, Anfang zur Veränderung.
Toll auch, dass sie aus den Bundesrichtlinien zitieren und so die Verantwortlichen aufdecken! Alle Achtung bez. ihrem Wirken! Danke, im Namen aller Betroffenen / LeidensgenossInnen - geht auch an die Adressen derer, die ebenfalls ihre Meinung / Erfahrungen / Berichte / Beschwerden / Texte an "zuständige Stellen" / Behörden / Medien sendeten!
Ihnen und ihrer Frau alles Gute!
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