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31.01.14 um 11.23 Uhr - von F. - "Deppenkursbericht: Einen ganz normalen Kurstag beschrieben - Leser können dabei lachen oder weinen"

"Der Kurs ist ein Desaster, ein Eklat nach dem anderen mit Teilnehmern und total überforderten "Trainern" die selber ihre eigenen Dilemma und eigenen inneren "Tragödien" noch nicht im Griff haben."


hallo wieder mal,

ein bekannter von mir (über 40! arbeitslos...) muss einen kurs 12 wochen lang 30 stunden die woche zwangs-besuchen!!
er hat heute einen ganz normalen kurstag beschrieben und ich frage mich, was das ganze soll und was für einen sinn es macht? ich denke die leser können dabei lachen oder weinen...ich wusste auch nicht, was ich lieber täte...
hier das zitat meines bekannten namens "methaphysi" sie können es gerne unter diesem nick veröffentlichen! liebe grüsse,

"Der Kurs ist ein Desaster, ein Eklat nach dem anderen mit Teilnehmern und total überforderten "Trainern" die selber ihre eigenen Dilemma und eigenen inneren "Tragödien" noch nicht im Griff haben.

Aber die Leute dort, die alle nicht dort sein wollen, in Programme zwingen wollen.
Kann nicht funktionieren.

Zum Anfangen in der Früh spielt die "Trainerin" Musik von Machatschek und Georg Kreisler, irgend welche Wiener Musiker, kenne ich nicht, aber Wiener Dialekt und natürlich versteht das keiner noch ist wer interessiert zwangs berieselt zu werden mit sowas.

Ein Teilnehmer war super, "Was ist denn das da? Kann man das stoppen bitte! Ich bin nicht hier zum schlechte Musik hören! Das ist ja ein Witz" Da werde ich ganz aggressiv!".
Trainerin: "ja, gut dann gehen sie am besten hinaus wenn sie aggressiv sind bitte!"
"Tür zu knall" und geht raus.

Trainerin: "So und jetzt machen wir etwas zu Entspannung ein Spiel mit Worten und..."

Ich: " Nein, danke, sicher mache ich keine Spielchen mehr mit, da gehe ich auch raus", stehe auf und gehe zu Tür, andere Teilnehmer auch.
Trainerin alleine im Raum.

:-) von 8-12 vor PC gesessen, dann hat sie uns nach hause geschickt "ab 12.45h", sind aber um .30 gegangen.

Ständig beschwert sie sich über den Job und es nicht ihre Schuld ist und sie will das und das nichthören, das "stresst" sie.

Ein Teilnehmer hat berechtigte fragen gestellt warum er das und das soll obwohl er das nicht braucht und will usw.- hat sie ihn angeschrien!

Sie glaubt dass sie in Kursen auch bald Security brauchen wie am ams :-)
Kein Wunder!

Ich habe ihr eh einiges gesagt, aber sie hört nicht zu :-)
Wieso sie immer wiederholt solche Begegnungen hat sollte sie darüber nachdenken!

Das sind nur einige kleine Ausschnitte.

Die spinnen völlig dort.

12 Wochen? Ha! (30.01.14)

Anmerkung: "Hundstorfers Arbeitsmarktpolitik: Veruntreuung von Versicherten-Gemeinschafts-Gelder?"
Man muss sich immer dabei vergegenwärtigen, dass diese "Volks-Vertrottelungskurse" zudem hunderte Millionen Euro im Jahr kosten!

Es wäre wichtig, dass sich jetzt viele Betroffene beteiligen und weitere Beschwerden an die Volksanwaltschaft senden!

- wie ev. auch an weiteren Adressen!

------------- ----------------- ----------------

Dazu ein Artikel / AMS-Chef Interview:
AMS-Chef Johannes Kopf spricht mit der "Presse" über "sinnlose" Schulungen - und erklärt, wie Politiker Jobs schaffen können.
"International gesehen haben wir ein niedriges Arbeitslosengeld"

Anmerkung:
"Wohlwissend, dass die (internationale) wirtschaftliche-politische Situation für die Arbeitslosigkeit verantwortlich ist - werden die unschuldig arbeitslosen Menschen trotzdem "weiter" wie Feindbilder behandelt! - wird die individuelle Schuldzuweisung betrieben!"

(Zur menschenfreundlichen gesunden Gesellschaft!
Um-Verteilung / auch von Arbeit! 29.09.10)


31.01.14 um 10.15 Uhr - von Ch. - "Entfernung zum Arbeitstort?"


Sehr geehrter Herr Moser,

ich hab vom AMS einen VV erhalten, bei dem der Arbeitstort im Weinviertel in der Nähe zur slowakischen Grenze liegt!

Mein Wohnort ist Wien.
Wie siehen Sie das? LG

Antwort:
bei einem vollzeit-DV darf die wegzeit ca. 2 stunden betragen - bei einem
teilzeit-DV ca. 1,5 stunden (hin und zurück) Zumutbarkeit von langen Arbeitswegen
Förderungen / Entfernungsbeihilfe .


31.01.14 um 0.10 Uhr - von C*. - "Lange hat es gedauert doch jetzt ist für mich auch das Maß voll"


Guten Tag Herr Moser,
lange hat es gedauert doch jetzt für mich auch das Maß voll.
Wie fühlt mich sich als Arbeitsloser, der trotz belegbarer Eigeninitative und Motivation und x mal kontrollierten Lebenslauf in einen Absitzkurs verdonnert wurde, frei nach den Motto \"Sie sind jetzt so lange arbeitslos, jetzt müssma wieder was machen\"
Viele Firmen die einem Hilfe anbieten versprechen einem das blaue vom Himmel jaja wird melden uns ganz sicher, wenn ich das höre heißt das zu 70% nein.
Nun zu dem eigentlichen Wahnsinn.
In dem Kurs bei die Berater fand dann folgendes statt: 15h wöchtlich, tägliches absitzen, null Kursprogramm und tlw. nur alleine im Raum. Eine lange Verbotsliste was nicht sein darf (wie Straftäter)im Kursraum: Essen, offene Getränke, Musikhören, private Geräte usw. Schusswaffen, Drogenverbot etc.
Jeder hatte einen PC und sollte 3h täglich Jobsuche betreiben?
Da soll man nicht durchdrehen?
Ist ja schlimmer als der Knast und dann ein Pflichtpraktikum, wuascht wos sonst AMS Sperre. Hygienische Zustände mit kaputter WC Brille (1 WC für alle Männer), leere Seifenspender und oft kein Klopapier (was gestohlen dauernd wird).
Ich habe einen geringfügigen Job, bin pünktlich und halte mich an Vereinbarungen.
Komme mir nach Strich und Faden verarscht vor. Brief an VA. Ich hoffe diese Kurse werden endlich mal durchleuchtet und die Praktiken des AMS die oberflächlich betrachtet gut aussehen angeschaut. Dahinter verstecken sich Zwangsmaßnahmen und Entrechtung. LG

Antwort:
Die Deppenkurs-Zwangsmassnahmen verdienen sich dumm und deppert an den Arbeitslosen, wenn sie sie irgendwie unterbringen und das wars.
Diese den menschlichen Geist beleidigenden "Qualifikations?"-Kurse interessieren sich nicht für die Interessen der Betroffenen und setzen Hundstorfers / AMS faschistoide Anweisungen um. Fertig!

Nichts unterschreiben, dass sie das Praktikum freiwillig machen bzw. keinen Lohn von den Firmen verlangen!
Wenn sie den Firmen mitteilen, dass sie den Lohn ev. im Nachhinein einfordern - werden sie ev. nicht genommen!

Keine Gratisarbeit:
Praktikum / Schnuppertage statt Probetage

Haben sie schon menschenverachtende Deppenkurse / Mobbingkurse besucht, so brauchen sie keine weiteren besuchen.
"Erkenntnis - Ergebnis des Sozialministeriums: "keine bereits absolvierten Deppenkurse besuchen müssen" / "keine mehrmaligen Deppenkursbesuche?" (27.09.13)

Verwaltungsgerichtshof Erkenntnis 1
*Massnahme nur, wenn Kenntnisse nicht ausreichend sind!
*Kosten sind nur dann gerechtfertigt, wenn Fähigkeiten fehlen!
*Nur dann zumutbar wenn sie erfolgversprechend erscheint!

Bzw. rechtswidrige Sperre wegen Verweigerung erfolgreich berufen!

Bei einer damit verbundenen Sperrdrohung handelte es sich um Nötigung und Amtsmissbrauch!
>Muster-Schreiben als Voraussetzung um - im Falle - die handelnden AMS-MitarbeiterInnen wegen "schwerer" Nötigung und Amtsmissbrauch anzuzeigen/zu verklagen!

Zur Info:
Sich gegen SÖB-Zwangsmassnahmen / Deppenkurse-Mobbingkurse = Bewerbungskurse wehren!

Aufsuchende Vermittlung freiwillig!

Ja, senden auch sie eine Beschwerde an die Volksanwaltschaft!
Ev. auch an die AMS-Geschäftsstellenleitung, wie ev. auch an weiteren Adressen.

Es wäre wichtig, dass sich jetzt viele Betroffene beteiligen und weitere Beschwerden an die Volksanwaltschaft senden!
(ohne Gewähr) alles Gute!

30.01.14 um 11.02 Uhr - von B. - "Schreiben der Volksanwaltschaft"

"Bezüglich "Sinnlose AMS-Kurse" hat die VA von Amts wegen ein Strukturprüfungsverfahren eingeleitet und mit dem Bundesminister Hundstorfer und den AMS-Vorständen "Kopf / Buchinger" Kontakt aufgenommen"


hallo christian,

im anhang zur info: die antwort auf meinen bei dir auf der soned-seite 272 abgedruckten brief an den volksanwalt.
wollen wir hoffen, dass es sich nicht wieder einmal nur um leere worte handelt.
alles gute und viel erfolg weiterhin und beste grüsse, f. b. (29.01.14)

Schreiben der Volksanwaltschaft

Sehr geehrter Herr B.!
Vielen Dank für Ihre E-Mail vom 13. Jänner 2014 (Stichwort: Sinnlose AMS-Kurse). Ich kann Sie darüber informieren, dass die Volksanwaltschaft zu dieser Problematik von Amts wegen ein Strukturprüfungsverfahren eingeleitet und diesfalls schriftlich mit dem $Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz sowie mit den Vorständen des AMS-Österreich Kontakt aufgenommen hat.
Ihre Ausführungen werde ich im Rahmen unseres amtswegigen Prüfungsverfahrens gerne berücksichtigen.
Ich danke Ihnen für Engagement und Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
Volksanwalt Dr. Günther Kräuter e.h.

unter:
"An den Volksanwalt bez. AMS-Sinnloskurse" - Mit Anmerkung zu "AMS Lohndumping / Armutserzeugung und Zwangsmassnahmen-Beurteilungsbögen" (14.01.14)


Antwort:
Danke für die Rückmeldung!


30.01.14 um 8.40 Uhr - von G*. - "Neue Bemessungsgrundlage auch durch geringfügige Arbeit?"


Sehr geehrter Herr Moser,

durch diverse Umstände, die ich teilweise selbst verschuldet habe(so ehrlich bin ich) stehe ich ohne Vollzeitstelle da. Nichts desto Trotz bin ich bestrebt diese situation zu ändern. Der momentane Zustand zieht sich seit ca. 2008. Seit dem mache ich Aushilfsjobs, mache Teilzeit, mehr ist momentan nicht drin. Wie von einigen Usern berichtet habe auch ich mehr oder weniger \"sinnlose Kurse bzw. Transitarbeitsstellen\" besucht. Jetzt ist in einigen Beiträgen zu lesen, dass nach 26 Wochen innerhalb von 5 Jahren sich die Sozialbezüge ändern. Werden zu den 26 Wochen auch geringfügige Arbeiten mitgezählt oder bezieht sich diese Regel auf \"normale Dienstverhältnisse\" wie Teilzeit oder Vollzeit?

Antwort:
Neue Bemessungsgrundlage gibts ab einem 28 wöchigen DV - innerhalb 5 Jahren. Ausser sie sind schon 45 Jahre alt. / haben den 45. Geburtsttag hinter sich.
(geschützte Bemessungsgrundlage) Nein, geringfügige Arbeit zählt nicht! Ab Einkommen die sich über der Geringfügigkeitsgrenze befinden!


29.01.14 um 3.53 Uhr - von B*. - "Selbstfinanzierte Weiterbildung während Mindestsicherung?"


Habe hier schon öfters mitgelesen und habe nun selbst eine Frage :s
auf dessen Beantwortung ich hoffe.
Und zwar wurde mir beim AMS mitgeteilt das man nur krankenversichert ist wenn man einen Kurs besucht a la \"Bewerbungskurs\". (bin arbeitslos)
Wenn ich nun einen Weiterbildungskurs \"privat (selber bezahlen)\" besuche bin ich somit ja nicht versichert.
Bekomme ich Krankenversicherung dann durch die Mindestsicherung wenngleich ich eine Weiterbildung besuche die nicht vom AMS angeboten wurde ?
Danke im Voraus für Antwort

Antwort:
Bekommen sie Arbeitslosengeld oder Notstand? Ist die Anwartschaft erfüllt sind sie auch versichert. Auch in der Zeit, in der sie keinen Kurs besuchen!
Besuchen sie während dem ALG / Notstand aber einen Kurs den sie sich selber suchten bzw. bezahlen, stehen sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung, weswegen es dann keine Versicherungsleistung gibt - kein ALG bzw. Notstandshilfebezug.
Ich denke sie müssen mit der selben Handhabung auch bei der Mindestsicherung rechnen. Die Ist mit dem AMS verknüpft und verlangt ebenfalls die Arbeitsbereitschaft. (ohne Gewähr)


29.01.14 um 1.24 Uhr - von E*. - "Ich bin wirklich schon verzweifelt und finde es schrecklich, wie viele ungute Menschen man finden kann (zB mein Berater beim AMS)."


Sehr geehrter Herr Moser!

Ich bin wirklich schon verzweifelt und finde es schrecklich, wie viele ungute Menschen man finden kann (zB mein Berater beim AMS).

Ich bin Pferdewirtschaftsfacharbeiter, damit findet man aber nichts. Mein Berater meinte zu mir ich solle mir eine Weiterbildung aussuchen und schickt mich dann in eine Maßnahme, (in der ich mich gerade befinde) wo die das in meinen Karriereplan stellen, damit es eher vom AMS bestätigt finanziert wird...

Gesagt getan, Medizinische Verwaltungsassistentin soll es werden, muss mich aber anmelden, da der Andrang ziemlich enorm ist.
Hatte Email Verkehr mit dem Berater und habe ihm den Sachverhalt geschildert. Er meinte in Ordnung wir machen uns einen Termin für heute 28.01. aus.

Nun dann war ich dort. Fragte er mich erstmal was ich überhaupt hier will und dass das wieder ein unnötiger Termin sei. Ich soll im Februar wiederkommen, ich habe ja einen Brief bekommen diesbezüglich. Dann sagte ich ihm er hatte doch eine Woche zuvor mit mir den Termin per mail ausgemacht. Da meinte er doch, dass er das nicht gewesen sei. (wieso hat er mich dann überhaupt aufgerufen, wenn er das nicht wusste, bzw nicht war?) Ich zeigte ihm das Mail und Absender sein Name...da sagte er dann muss jemand anders unter seinem Namen geschrieben haben... UNGLAUBLICH..

Ich bin höflich geblieben und habe gefragt, ob ich ihm den Kostenvoranschlag dennoch geben dürfte, er schmeisst die Zettel in eine Schublade und sagt \"Ja, aber ich schaus mir vor Februar eh nicht an\".

Seine Art mir gegenüber war unglaublich. Ich möchte mich jetzt beschweren und hätte gerne einen Beraterwechsel, da mit diesem nichts weiter geht! Wie stehen da die Chancen, wo beschwere ich mich da genau. Muss ich bei der Infostelle fragen bezüglich Vorgesetztem?

Angst habe ich auch mir es dann mit ihm zu verscherzen, ich bin bei einer Streichung des Geldes extrem Existenzgefährdet.

Vielen Dank für Ihre Mühen,

Mit freundlichen Grüßen

Antwort: "Eine ethik-, morallose, Behörde begünstigt die Entwicklung zum anstandslosen Menschen"
Ich weiss nicht wie eine Steigerung bzw. ein Verscherzen aussehen könnte, nimmt man zum Vergleich, die von ihnen beschriebenen Umgangsform her. ("Da brauchts kein Verscherzen mehr")
Ja es ist wichtig, dass sich Betroffene diese inkompetenten Widerlichkeiten nicht mehr gefallen lassen.

Senden sie eine Beschwerde an die Geschäftsstellenleitung, gleichzeitig auch an die Landesgeschäftsstelle, wie ev. auch an weiteren Adressen.
Damit ihre Empörung sichtbar wird.

BeraterInnenwechsel ist auf Grund eigenen Wunsches fast ein Ding der Unmöglichkeit!
(Trotzdem Beraterwechsel fordern - Als Versuch)
Nehmen sie zu Terminen eine Begleitperson mit!

Zum Verständnis -
Arbeitsmarktpolitik: "Warum Inkompetenz, Demütigung, Menschen-, Gesellschaftsschädigung?" (3.03.12)
- Damit sie sich "richtig" einstellen bzw. vor falschen Erwartungen schützen. - Und trotzdem aber alle Wünsche schriftlich einfordern! Als Versuch sonst tut sich gar nichts!
Was Berufswunsch oder Ausbildung betrifft - Sogar lästig sein! Alles Gute!


27.01.14 um 15.21 Uhr - von R*. - "Wird das Kinder-, Elterneinkommen angerechnet?"


Sehr geehrter Herr Moser!

Obwohl ich auf Ihrer Homepage schon gestöbert habe, bin ich nicht wirklich fündig geworden.
Auch ich bin immer noch in den Fängen des AMS und mich interssiert folgendes: Ich werde vermutlich, sofern nicht ein Wunder geschieht, im März in den Notstand rutschen. Da aber auch noch meine beiden Söhne bei mir wohnen, stellt sich nun die Frage, wird zur Berechnung meines Notstandes das Gehalt meines älteren Sohnes mitgerechnet???
Der Jüngere Sohn geht noch zur Schule. Es ist schon viel diskutiert worden darüber, habe auch schon zur AK geschrieben, da bekam ich die Antwort, dass nur vom Ehepartner oder Lebensgefährte das Gehalt dazu gerechnet wird, NICHT aber von den Kindern. Können Sie mir da weiter helfen oder wer kann mir da genau Auskunft darüber geben?? Vielen Dank im voraus!

Bei Veröffentlichung keinen Namen bitte, Danke!

Mit freundlichen Grüßen

Antwort:
Das Einkommen der Kinder bzw. umgekehrt der Eltern wird nicht angerechnet!
Unter AlVG § 36. sind "nur" die, im gemeinsamen Haushalt lebenden, Ehegatte, Ehegattin, eingetragene Partner, eingetragene Partnerin, Lebensgefährte oder Lebensgefährtin erwähnt. (ohne Gewähr)


27.01.14 um 11.39 Uhr - von A*. - "itworks+Betreuungsvereinbarung+neue Bemessung"


Sehr geehrter Herr Moser!

Anfang Januar hatte ich meinen letzten Kontrolltermin beim AMS in Oberösterreich. Da mir bereits zuvor angedroht wurde, dass ich bald wieder in einen Sozialökonomischen Betrieb gehen müsste, weil ich die Bewerbungs-Begleitung von Team Phönix dankend abgelehnt habe, habe ich mich dementsprechend vorbereitet indem ich Ihre Seite und die themenverwandte http://www.anti-ams.at/studiert habe.

Leider sind einige Einträge oder Ratschläge mittlerweile recht veraltet und obsolet.

Wie zum Beispiel die ganze Geschichte rund um die Betreuungsvereinbarung. Diese benötigt weder meine Zusammenarbeit, noch meine Unterschrift - sie wird mir einfach ans E-AMS Konto zugeschickt und die Gültigkeit der einzelnen Punkte ist laut meiner Betreuerin über jeden rechtlichen Zweifel erhaben und sei so lückenlos durchjudizierbar.

Leider befinden sich in dieser Betreuungsvereinbarung genau dieses Gegenstände die es laut euren Ratschlägen streichen lassen sollte.
Damit Sie sich selbst ein Bild machen können, habe ich das vollständig Dokument in den Anhang gepackt.

Meines Ermessens geht daraus jedoch keine Begründung hervor die über die Langzeitarbeitslosigkeit hinaus geht, welche meines Wissensstandes nicht ausreicht um jemanden zu einer dieser Wiedereingliederungsmaßnahmen zu verdonnern. Mein Wissensstand könnte jedoch nicht auf den aktuellsten Erkenntnissen beruhen, daher erbete ich Ihre Expertise um mir in dieser Sache Klarheit zu verschaffen.

Weiters wollte ich noch herausfinden ob ich eventuell aufpassen muss, weil ich eine sehr hohe Bemessungsgrundlage habe und ich gelesen habe, dass man durch den Einsatz in derartiger Maßnahmen eine neue Bemessungsgrundlage "erarbeiten" kann, welche für mich katastrophal wäre, weil ich bereits letztes Jahr (welches dann vermutlich herbeigezogen werden würde) ohne Beschäftigung war und somit die damals empfangene Notstandshilfe als Ausgangspunkt herangezogen werden würde.

Ich bitte um Ihre Unterstützung und freue mich auf klare Antworten in dieser Sache
Mit freundlichen Grüßen
(25.01.14)

Antwort:
sie haben was die betreuungsvereinbarung betrifft soweit recht-deswegen halte ich mich mit der auch nicht zu sehr auf und rate aber doch zu VERSUCHEN eigene interessen aufnehmen zu lassen - wenn es gelingt wäre das toll und das AMS muss sich dann auch daran halten.
(wenn sie etwas verändert oder aufgenommen haben wollen senden sie das ev. eingeschrieben per post an ihre beraterin - ev. per e-mail oder besser fax. )

aber wir leben in einem faschistischen system indem die arbeitslosen - über das AlVG - entrechtet werden -
>(was haben sie bez. betreuungsvereinbarung in SoNed gelesen -können sie mir das mitteilen /senden. - was meinten sie da?)

ja vorsicht - über die söb werden die betroffenen in die armut gedrängt - wird der bezug gekürzt.
nach 28 wöchigen DV gibt es eine neue bemessungsgrundlage, sind sie noch keine 45 jahre - wird auf 5 jahre zusammengerechnet.
über söb (ev. 30 stundenwoche) können betroffene auf ca. 650 euro runterfallen - oft bis zur hälfte - bei höheren bezug. >ist auch absicht.

e-ams-konto ist kein vorteil für betroffene? gibts schon schwierigkeiten übersieht man etwas oder sieht man mal nicht rein - abhängigkeit (beherrschbarkeit) wird dadurch grösser.

kann man löschen lassen - und vermittlungsvorschläge eingeschrieben verlangen.
eAMS Konto löschen

Siehe Info bez. Zwangsmassnahmen

27.01.14 um 11.22 Uhr - von A*. - "Wie es scheint, sieht es ja nicht sehr rosig aus"
Sehr geehrter Herr Moser!

Danke für die rasche Antwort. Wie es scheint, sieht es ja nicht sehr rosig aus mit meinem Möglichkeiten. Den Link bezüglich der Betreuungsvereinbarung, der etwas veraltet war, habe ich aber scheinbar mit http://www.anti-ams.org/ verwechselt, die boten da einige Tipps an die leider so nicht mehr relevant sind.

Bei der kommenden Maßnahme handelt es sich, wie bereits erwähnt, um itworks. Ich weiß bisher eigentlich nur, dass scheinbar ein rund 8 wöchiger Kurs vorgeschoben wird und dann erst die Arbeitsvermittlung so richtig gemacht wird, wie ich das verstanden habe. Zählen diese 8 Wochen bereits zu dem 28 wöchigen DV?
Wenn ja, wäre es nicht einfach sinnvoller, wenn ich die Sanktion in Kauf nehme um dem ganzen Irrsinn mit der neuen BMGL zu entkommen?
Weiters hätte ich mich gerne noch erkundigt wie hoch die Mindestsicherung in OÖ ist? Auf der HP des Landes OÖ habe ich leider keine konkreten Zahlen gefunden.
Sie haben gerne meine Erlaubnis dies auf Ihrer HP mit gezeichneten Initialien zu veröffentlichen. Freundliche Grüße

Antwort:
Handelt es sich um den vorgeschaltenen Deppenkurs, so wäre die Berufung auf Sperre, wegen verweigerung, erfolgreich, haben sie schon solche Deppenkurse besucht.
"Erkenntnis - Ergebnis des Sozialministeriums: "keine bereits absolvierten Deppenkurse besuchen müssen" / "keine mehrmaligen Deppenkursbesuche?" (27.09.13)

Verwaltungsgerichtshof Erkenntnis 1
*Massnahme nur, wenn Kenntnisse nicht ausreichend sind!
*Kosten sind nur dann gerechtfertigt, wenn Fähigkeiten fehlen!
*Nur dann zumutbar wenn sie erfolgversprechend erscheint!

zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs :

eine SÖB-Transitarbeitsplatz-vermittlung vom eigenen Deppenkurs aus ist ev. zu bekämpfen.
Sperre nur wenn die Vermittlung von AMS Betreuerin kommt! (21.07.09)

Die Mindestsicherung in ÖO beträgt ca. 850 Euro. - Sie sind aber ebenfalls dem AMS ausgeliefert! (ohne Gewähr)


27.01.14 um 9.53 Uhr - von Ku*. - "Führerschein?"


Guten Tag.ich hätte eine frage und zwar bin ich nun seit ca einen Jahr rbeitslos.ich habe einen bandscheibenvorfall der nicht operativ beseitigt wird da ich laut den Ärzten zu Jung bin.(bin 33 Jahre).
Nun werde ich von einen Kurs zum nächsten geschickt wegen Umschulung usw..leider erfolglos da die Kursleiter sich nicht meiner annehmen.
Jetzt meine frage.
Ich bin nicht im Besitz eines Führerscheins der Klasse B
Bei den Jobs was ich machen könnte wird aber immer vorausgesetzt das man diesen besitzt.
Bestünde nun die Möglichkeit das ich den FSB bezahlt bekomme?
In meinen erlernten Beruf, Gas Wasser heizungsinstallateur kann ich nicht mehr tätig sein.
Wäre nett wenn ich eine Antwort erhalten würde da ich in drei Tagen wieder einen Termin habe beim ams.
MfG Ku. (26.01.14)

Antwort:
Diese Frage stellen sie ihrer BeraterIn. Legen sie sich die richtigen Argumente dazu bereit. Ohne enttäuscht zu sein, wenn`s nein heisst, da es keinen Rechtsanspruch darauf gibt!

Zur Info:
"Erkenntnis - Ergebnis des Sozialministeriums: "keine bereits absolvierten Deppenkurse besuchen müssen" / "keine mehrmaligen Deppenkursbesuche?" (27.09.13)

Sich gegen SÖB-Zwangsmassnahmen / Deppenkurse-Mobbingkurse = Bewerbungskurse wehren! (ohne Gewähr) alles Gute!

27.01.14 um 10.51 Uhr - von E. H. - "Zum Thema Führerschein"
>"Ein Politikum, um die Statistik zu frisieren. - Erst langsam wird ein politisches Umdenken erfolgen"

Solche werden vom AMS nicht bezahlt, da kann man sich auf dem Kopf stellen. Zudem reicht ein B- Schein alleine ohnehin nicht aus. Wer Probleme hat, einen solchen zu finanzieren kann sich erst recht kein Auto leisten, und eben ein solches wird gebraucht, wo doch die meisten Firmen schon längst in schwer zugängliche Industriezentren in die Provinz, abgewandert sind.

Ein Führerschein kann auch privat genutzt werden, ein beliebtes Totschlag Argument von Seiten des AMS. Ähnlich wie bei Fahrtspesen- Ausgleich, wo man zwar die Monatskarte zum vollen Preis zahlen muss, das AMS aber nur die Wochentage vergütet.

Ich z.b. habe Jahre, und immer wieder mehrmonatige Arbeitslosenzeiten gebraucht, daß das AMS mich endlich die C95 Nachschulung für LKW- Lenker machen lässt, ohne die ab September 2014 kein LKW Betrieb mehr möglich ist, und die Arbeitgeber nur mehr solche Kanditaten, mit diesem Führerscheineintrag aufnehmen. Klar warum, damit sparen sie Geld die feinen Unternehmen, welche gerne die Hand aufhalten, aber Kosten wo immer es geht, der öffentlichen Hand aufbürden wollen.

Es hat erst eine neue, und verständnissvolle AMS- Betreuerin gebraucht, welche sich bei höheren Stellen sehr für mich eingesetzt. Andere, mir bekannte Fahrer bekommen diese Ausbildung nicht bewilligt, und selbst beim WIFI hat man sich überrascht gezeigt.

Überhaupt ist es nahezu unmöglich, gezielt auf die eigene Person zugeschnittene Kurse bewilligt zu bekommen. Da nimmt das AMS lieber Millionen in die Hand, um die arbeitslosen Mengen in entsprechende Massen, bzw. Deppenkurse zu stecken. Ein Politikum, um die Statistik zu frisieren, kennen wir ja.

Erst langsam wird ein politisches Umdenken erfolgen, wo sich die Volksanwaltschaft der Sache nun angenommen hat. Für einen Führerschein wird es aber, so fürchte ich, auch in Zukunft nicht reichen. Den hätten andere auch gerne, und wie die gesetzliche Grundlage schaffen. Die Gefahr ist einfach zu groß daß das AMS tausende Führerscheine für junge Menschen finanzieren wird müssen. E.H.

Anmerkung: "Versuch"
"Da die Interressen der Betroffenen nicht über Rechtsansprüche abgesichert sind, sind Initiativen, Eingaben, Aktivitäten, Wünsche / Forderungen mit "Versuch -en" gleichzusetzen.
Auf Versuche soll aber auf keinen Fall verzichtet werden, denn ansonsten tut sich schon rein gar nichts und man kommt auch nicht drauf, ob man es mit einer verständnissvollen AMS- BetreuerIn zu tun hat."


27.01.14 um 9.44 Uhr - von Ma*. - "Aussteuerung?"


Hallo!
Ich habe ein sehr großes Problem mit der Auszahlung des Krankengeldes, das laut NÖGKK ich keinen Anspruch darauf habe.

Nun etwas zu meiner Vorgeschichte: Ich hatte 2009 einen Arbeitsunfall, und war ein volles Jahr im Krankenstand. Danach wurde ich Ausgesteuert und suchte auf I-Pension bei der PVA an, sowie um Pensionsvorschuß beim AMS. Da war ich noch bei der OÖGKK gemeldet, da mein Arbeitgeber eine Oberösterreichische Firma war. Im November 2010 bekam ich den Bescheid das ich eine befristete I-Pension bis August 2012 bekomme. Seit Jänner 2012 hatte ich auch meinen Wohnsitz in Sankt Valentin, und daher war nun die NÖGKK für mich zuständig. Im August 2012 hatte ich wieder eine Untersuchung für die Weitergewährung der Pension, und bekam diese auch wieder für ein Jahr befristet bis August 2013. Mein Gesundheitsbild hat sich im letzten Jahr um das doppelte verschlächtert, und wurde daher 2012 in der Schmerzambulanz in Steyer auf Morphium eingestellt. Im Oktober 2013 bekam ich dann den Bescheid das meine I-Pension abgelehnt wurde, trotz mehreren Nebenschmerzen wie Kreuz-Schulter und totale Schädi!
gung meines Kniegelenkes. Auch die Einnahme von Morphium wurde bei der Untersuchung nicht berücksichtigt. Weiteres wurde ich auch nicht wirklich fachgerecht Untersucht und man hörte auch nicht auf das was ich an Schmerzen mitteilen wollte. Seit September 2013 bin ich nun beim AMS gemeldet, und eine Klage gegen die PVA wurde mit Hilfe der Arbeiterkammer Amstetten angestrebt. Nach Rücksprache mit der Arbeiterkammer und dem AMS sollte ich mich besser Krankmelden, den wenn man eine Klage gegen die PVA einreicht ist man ja auch Krank. Am 03.12. 2013 meldete ich mich bei meinem Hausarzt Krank, aus einen weiteren Grund, den sonst wäre ich ja Arbeitsfähig und das AMS könnte mich ja eine Arbeit zuteilen. Wie schon erwähnt ist es auf keinen Fall möglich jemals noch einmal zu Arbeiten den das Morphium macht mich an manchen Tagen auch sehr große Probleme wegen der Müdigkeit. Nach meiner Krankmeldung verging ein Monat und ich habe am 08.01.2014 noch immer kein Krankengeld von der NÖGK!
K bekommen. Ich schrieb der NÖGKK ein Mail mit der Frage wann !
ich mein
Krankengeld für Dezember bekomme. Am nächsten Tag rief mir eine Angestellte der NÖGKK an und sagte es würde noch ein Formular von meinem Hausarzt fehlen, das am 09.12.2013 bereits bei meinem Hausarzt wäre. Darauf ging ich zu meinem Hausarzt mit der Frage warum er dieses Formular noch immer nicht an die GKK gesendet hat. Er meinte das er nie ein Formular bekommen hätte. Am 14.01.2014 bekam ich ein Schreiben von der NÖGKK das ich keinen Anspruch auf Krankengeld hätte und verwies mich an das AMS. Ich fuhr zum AMS und die sagten ich muss mich sofort Gesund melden, den sonst bekomme ich von keinen mehr ein Geld, und auch keine Nachzahlung vom AMS. Ich musste mich Gesund melden, den sonst wäre ich nicht Versichert und ich hätte auch kein Taggeld oder sonst welche Bezüge zu erwarten. Da ich das ganze nun nicht mehr glauben kann ging ich zur NÖGKK und wollte eine Stellungnahme von einen Leiter der GKK haben. Doch hier sagte man mir auch das ich keinen Anspruch auf Krankengeld habe,!
und ich nichts bezahlt bekomme. Nun kenne ich mich nicht mehr aus den wenn ich mich nicht gemeldet hätte wären noch weitere Tage vergangen und mein Taggeld Verlust wäre noch höher gewesen. Also ich war von 2009 bis 2010 Krankgeschrieben, danach bezog ich bis August 2013 eine I-Pension, seit September beim AMS gemeldet da eine Klage gegen der PVA läuft, und 44 Tage bekam ich nun kein Krankengeld da ich keinen Anspruch darauf habe. Der Angestellte meinte, auch wenn es eine andere Diagnose gewesen sei, hätte ich auch keinen Anspruch. Bitte nun um Hilfe ob das wirklich so ist, den von 03.12.2013 bis 19.01.2014 habe ich kein Geld bekommen, und ich weiß nicht wie sich das so manche Menschen vorstellen, den von was soll ich Leben wenn kein Geld mehr bezahlt wird. Weiteres bin ich auch im Privatkonkurs seit Februar 2013, und diese Zahlungen muß ich machen den sonst bekomme ich auch hier Probleme. Es ist einfach nicht mehr zu verstehen, den es ist schon genug wenn man seit 4 Jahre !
abends mit Schmerzen Schlafen geht und morgens mit Schmerzen w!
ieder aufsteht, aber das Interessiert ja keinen. Bitte um Antwort oder Hilfestellung. mfg
Gute! (26.01.14)

Antwort:
1 gehen sie zur caritas - erzählen sie die geschichte - einkaufsgutscheine,
miete strom per erlagschein ev. bargeld möglich.
>auch besuchen sie das sozialamt und stellen einen antrag auf "ev. einmalige" hilfe!

2. ganz wichtig lassen sie sich von der KK die begründung per schriftlichen bescheid übermitteln - um genau zu wissen warum sie keinen anspruch auf krankengeld haben - dann besteht die möglichkeit auf den bescheid berufung einzulegen.

(handelet es sich noch immer um die aussteuerung? - krankschreibung war dann
nicht gut - zur Aussteuerung)

ev. melden sie sich wieder nach erhalt des schriftlichen bescheids / der
KK-begründung.
und lassen sie sich - wenn möglich - weiter von der AK unterstützen.


26.01.14 um 19.56 Uhr - von V*. - "Hurra, "darf" wieder zu IT-Works - sinnlos meine Zeit absitzen"


Hurra, ich \"darf\" auch heuer wieder zu IT-Works; kann ich mich dagegen irgenwie wehren, da ich dort schon einmal sinnlos meine Zeit abgesessen habe oder blüht mir das jetzt jedes Jahr, solange ich keine Arbeit finde? Bin 57 .. (25.01.14)

Antwort:
wenn es sich um den deppenkurs handelt, können sie verweigern bzw. sich erfolgreich gegen eine ev. "rechtswidrige sperre mit Berufung / VwGH-beschwerde wehren.
"Erkenntnis des Sozialministeriums: "keine bereits absolvierten Deppenkurse besuchen müssen" / "keine mehrmaligen Deppenkursbesuche?" (27.09.13)

Bei einer damit verbundenen Sperrdrohung handelte es sich um Nötigung und Amtsmissbrauch!
>Muster-Schreiben als Voraussetzung um - im Falle - die handelnden AMS-MitarbeiterInnen wegen "schwerer" Nötigung und Amtsmissbrauch anzuzeigen/zu verklagen!

bei zwangs"arbeit - transitarbeitsplatz wirds schwieriger!
Vielleicht finden sie etwas womit sie sich vor dieser Zwangsmassnahme schützen können? sämtliche Links durchgehen.
Sich gegen SÖB-Zwangsmassnahmen / Deppenkurse-Mobbingkurse = Bewerbungskurse wehren! (ohne Gewähr) alles Gute!


24.01.14 um 11.08 Uhr - von Je. - "Für mich war DAS vorsätzliche, schikanierende Absicht!!!!"


Hallo Herr Moser, J. aus L. (AMS W.) wieder mal hier,

folgender Sachverhalt (Siehe bitte dazu beigefügte JPG und PDF Dokumente im Dateianhang!!!!)

Ich hatte, nach 2 Serien Physikalischer Therapie (Gkk W.) im Sommer 2013 und und nachdem ich bei AMS Psychologin Dr. I. B. im August 2013 eine Psychologische Eignungsuntersuchung von 3 Stunden hatte anschließend im Oktober 2013 beim BBRZ Wr. Neustadt einen Basis Check und später einen PVA Sprechtag am **.12.2013 , nach Beratungstermin am *.12.2013 bei Beraterin (wurde ausführlich im Betreuungsplan erläutert_sieh PDF Dokumente) bei Abteilungsleiterin AMS W. Dort wurden von PVA-Berater meine Befunde entgegengenommen und Abteilungsleiterin wollte mich abermalig zur Psychologischen Eignungsuntersuchung schicken, da Sie anscheinend nicht wußte, dass ich das schon gemacht habe. Darauffolgend sagte ich ihr das und sie nahm ihren Info-Zettel wieder zurück. Anschließend bat ich mehrmals darum, mir Kontrollmeldetermine (wie jahrelang vorher auch!!) per RSB-Einschreiben per Post zu senden. Sie sagte, dass sei nicht notwendig (warum weiss keiner!), ich verabschiedete mich und ging. Am **.1.2014 kam das Schreiben vom **.1.2014, dass ich angeblich einen Kontrollmeldetermin am *.1.2014 versäumt hätte und mir deshalb der Bezug eingestellt werden würde, obwohl ich KEIN Schreiben per Post erhalten habe (siehe JPG Dokumente). Ich fuhr am **.1.2014 sofort zur Beraterin und versuchte dies zu klären. Sie fand aber keine Bestätigung dessen und setzte eine Niederschrift auf, dass ich Je., diesen Kontrollmeldetermin (was ja auch stimmte_AMS im Umbau) NICHT erhalten habe!!!! Ich erwähnte auch immer wieder, dass ich diese per Post zugesandt bekommen möchte, da hin und wieder technische Probleme mit Internet und Mail vorhanden sein würden (Umstellung von Windows XP auf Windows 7 mit neuen LAN Modem, da Microsoft Sicherheitsupdates per *.4.2014 einstellt und mein altes Modem auch defekt war) und ich deshalb manchmal NICHT erreichbar sein würde. Sie gab mir einen neuen Termin am **.2.2014, wo ich Psychologisches Gutachten vorlegen müßte und gab mir sonst keine Information was nun passieren würde. Jetzt sitzt man da und weiss nicht, wie und ob man überlebt neben einigen kranken Familienmitgliedern. (Diabetis, Tumor, Krebs).

P.S. Für mich war DAS vorsätzliche, schikanierende Absicht!!!!

Vielen Dank für Hilfestellung und Informationen

mit freundlichen Grüßen (23.01.14)

Antwort:
bescheid bez. sperre verlangen - eingeschrieben - kommt innerhalb eines monats kein bescheid - muss das geld ausbezahlt werden.

berufungsgrund
VwGH-Der Brief muss zugestellt werden! (28.10.09) ohne gewähr - alles gute

24.01.14 um 8.02 Uhr - von Je. - "Bin kein bürokratischer Beamter, der die “neu erfundene Unterschicht” tyrannisieren darf"
Hallo Herr Moser, Vielen Dank für die Antwort,

also muss ich wieder zu meiner Beraterin diesen Bescheid verlangen?? Oder kann ich das telefonisch tun, wohl kaum, oder? Was bewirkt der, wie sieht sowas aus?

Ich hoffe Sie verzeihen mir, ich bin kein bürokratischer Beamter, der die “neu erfundene Unterschicht” für 1 800 euro netto im Monat und mehr tyrannisieren darf, 30 jahre diesen Job ausüben “darf” und die Schwächsten der Gesellschaft , aufgrund von eigenen Fehlern und Schwächen, unter Druck setzt, existenziell erpresst, unterdrückt. Desweiteren bin ich auch kein Anwalt und auch ziemlich gehandycapt, ausgebrannt und angeschlagen. Beim letzten Mal hatte man dies auch “ausgenutzt”. Auch der damalige AMS Chef (der heute AMS “Ombudsmann” ist und sich angeblich einsetzt!) nahm seine Beraterin damals in Schutz, also ist Beschwerde bei “Big Boss” sinnlos. Eine Gschaftlhbuberpartie. Zum Ko..en.

P.S.: Obwohl ich, geboren in der ex-DDR, nur das SED Parteibuch “im Popschi” hatte, war ich trotzdem ab 1983 bei “den Roten Falken” in Austria und meine erste Firma war eine rote. Nutzte auch nichts. Ohne Schieber und Partei...

mit freundlichen Grüßen

Antwort:
nein per brief eingeschrieben dass sie was in der hand haben. verlangen sie einfach einen schriftlichen bescheid bez. der sperre.

Bezugs-Einstellung unverzüglich mitteilen - mit Muster für eine Zahlungsaufforderung

trotzdem beschwerde versenden - auch ohne erwartungen - damit beschwerden statistisch aufliegen - ansonsten ist alles in ordnung, da es nicht mal beschwerden gibt. ombudsmann ev. unter cc.
Ev. Beschwerde an sämtlichen Adressen senden! Mit Aufklärung von Medien!

falls: eAMS Konto löschen a
lles gute

8.02.14 um 11.00 Uhr - von Je. - " Beraterin hat die Sperre aufgehoben!"
Hallo Herr Moser,
ich erhielt am *.1.2014 einen Anruf vom AMS (Anmerkung: es war NICHT die Dame, die dieses Mißverständnis verursacht hat!), dass ich den Bescheid als gegenstandlos betrachten solle, den ich wegsendete und meine Beraterin die Sperre aufgehoben hat! Das Geld wurde mir am 7.2.2014 ordnungsgemäß ausbezahlt!

Vielen Dank für Aufmerksamkeit, Hilfestellungen und Informationen

mit freundlichen Grüßen

Antwort:
Danke für die Rückmeldung!


23.01.14 um 21.39 Uhr - von Pa*. - "Rechtswidrige Krankenkassa-Abmeldung"


Hallo,

hätte heute eigentlich einen Arzttermin gehabt, nun stellt sich raus, dass ich nicht versichert bin. hatte von dezember bis mitte jänner eine bezugssperre aber da müsst ich doch trotzdem versichert sein oder nicht?

mir reichts jetzt schon langsam, bringts da was wenn ich den rechtsanwalt einschalte? hab heute mit der ams serviceline telefoniert und nachgefragt ob ich denn nicht versichert sei, daraufhin hat man mir gesagt von ihnen aus passt alles. dann hab ich bei der gkk angerufen und die sagen mir, dass ich seit ende dezember nicht mehr versichert bin...

hab dann nochmal beim ams angerufen und da wurde mir dann komischerweise gesagt ich sei nicht versichert und das steht anscheinend in meinem bescheid drinnen. sie hats auch noch so rübergebracht als hätt ich mich bei der gkk da um irgendwas kümmern müssen als hätt man da noch was machen können (weiß nicht mehr genau wie sie\'s genannt hat) auf jeden fall hab ich den bescheid nochmal durchglesen und da stand nix von wegen ich sei in der zeit dann nicht versichert..

also jetzt nochmal zu meiner frage: läuft das alles mit rechten dingen was die treiben?? wofür bin ich denn beim ams gemeldet wenn ich dann sowieso nicht versichert bin...

und selber bei der krankenkasse anmelden bringt mir jetzt auch nix mehr auf den zahnarzttermin muss ich wahrscheinlich eh wieder ewig warten und anfang februar muss ich sowieso wieder zum ams wo ich das klären würde..

Antwort: "Schikane!"
Schikane! Sie wurden "rechtswidrig" von der K-Versicherung abgemeldet!
Das AMS (wahrscheinlich je nach dem welcher AMS-MitarbeiterIn-Charakter) gibt der Krankenkassa nicht Bescheid, dass es sich "nur" um eine befristete Bezugssperre handelt, weswegen die KK von einer "andauernden" Abmeldung ausgeht und die Betroffenen oft "widerrechtlich" ganz abmeldet!

Gehen sie mit der AMS-Bezugsbestätigung (ev. vom AMS holen) zur KK. - teilen sie dieser mit, dass es sich nur um eine Bezugssperre handelte und lassen sie die Versicherung wieder aktivieren!
Dies muss sofort geschehen! (KK widerrechtlich abmeldet )

Trotz Bezugssperre weiter versichert?

Ev. Beschwerde an sämtlichen Adressen senden! Mit Aufklärung von Medien!

Ps.: Da das AMS auch rechtswidrig die Bezüge sperrt, ist immer eine Berufung einzulegen! = kostenlos!


23.01.14 um 19.47 Uhr - von Bu*. - "Endlich spricht eine Partei mal Klartext über die sinnlosen Schulungen im AMS."

"Ich schliesse nicht aus, dass es einen Untersuchungsausschuss über den ganzen Förderungsmissbrauch geben wird." (Kickl FPÖ-Sozialsprecher)


Das könntet ihr mal auf eurer Homepage bringen:: FPÖ-TV (youtube)
Endlich spricht eine Partei mal klartext über die sinlosen Schulungen im AMS. Bin selbst Betroffener (45 und ehem. Tischler) soll jetzt eine Pfelgeausbildung machen nachdem ich mindestens schon 10 Bewerbungstrainings und Schreibübungen durchgemacht hab.Was im AmS abgeht ist eine sauerei sondergleichen!!! das gehört über alle parteigrenzen hinweg aufgebrochen dass system

Anmerkung: "Hundstorfer (SPÖ?) führt Bartensteins FPÖ/BZÖ/ÖVP Arbeitsmarktpolitik weiter!"
Diese menschenverachtende, hunderte Millionen Euro-, versichertengemeinschafts-Gelder-verschwendende Arbeitsmarktpolitik legt der FPÖ einen Elfer auf!

>Möglich aber nur, weil die FPÖ momentan nicht mitregiert und das kollektive Gedächtnis nicht mehr zur FPÖ/BZÖ/ÖVP Regierungszeit zurück reicht!

- In der die menschenverachtende/"menschenvernichtende" Arbeitsmarktpolitik / "Sozialpolitik" "die Gleiche" war und "diese" zudem bis zur SPÖ/ÖVP Regierung systematisch rechtswidrig umgesetzt wurde!
Die SPÖ hat "lediglich" mit der ÖVP diese Menschenverachtung/"Menschenvernichtung"/"moderne Sklaverei" über Bartensteins-AlVG-Novelle (2008) legalisiert!
(Bis dahin wurden alle Sperren, im Zusammenhang mit "SÖB-Vermittlungen", systematisch rechtswidrig verhängt!)
aus:
"Wer soll diese SPÖ noch wählen, .....?"
"Der Schaden den die SPÖ einer humanistischen Gesellschaft verursacht ist enorm und nachhaltig! - SPÖ-Politik treibt die Menschen ins "RECHTE" Lager!" (30.07.11)<

Nix testo trotz, soll dieser politische, geldverschwenderische, auch menschenzerstörende "Wahnsinn" endlich aufgedeckt und eine kompetente humane Arbeitsmarktpolitik eingeführt / umgesetzt werden!

7.02.14 um 2.14 Uhr - von F. - "Es tut sich was."
S.G. Herr Moser!
Nur zu Ihrer Information, teile ich Ihnen mit was ich auf "unzensuriert.at" gefunden habe. Vielleicht möchten Sie dass auf Ihrer Seite einbinden, um Betroffenen zu zeigen, es gibt Hoffnung. Es tut sich was.
FPÖ setzt Initiative für Transparenz und Qualität bei AMS-Kursen!


23.01.14 um 15.33 Uhr - von Stephan - "Zwangsmassnahmen-Beurteilungsbögen"

"Wie hätte wohl das Ergebnis ausgesehen, wenn man bereits damals in den Konzentrationslagern auch noch dem heutigen Zynismus gefrönt hätte, einen Fragebogen über die Zufriedenheit des Aufenthaltes zu erheben???"


Angesichts der fortwährenden Rechtfertigung von Hundstorfer mitsamt seiner Bande weiterer Menschenrechtsverbrecher, dass Betroffene die Zwangsmassnahmen durchschnittlich mit der Note 1,6 beurteilen, stellt sich schlicht und einfach die grundlegende Frage:

Wie hätte wohl das Ergebnis ausgesehen, wenn man bereits damals in den Konzentrationslagern auch noch dem heutigen Zynismus gefrönt hätte, einen Fragebogen über die Zufriedenheit des Aufenthaltes zu erheben???
Um wievieles länger hätte das Morden dann gedauert, wenn man der Bevölkerung damit suggerieren hätte können, dass derartige Insassen die Verbringung dorthin durchwegs mit hervorragender Benotung bedacht haben???

Dieser ganze Wahnsinn ist mittlerweile mit nichts mehr zu rechtfertigen!!!!!
Daher treiben auch die Ausreden der dafür Verantwortlichen derartige Stilblüten.

Damit ist alles gesagt. liebe grüsse stephan (22.01.14)

unter:
"An den Volksanwalt bez. AMS-Sinnloskurse" (14.01.14)


23.01.14 um 11.34 Uhr - von D. - "Ich kann es nicht verstehen wie man kranke Leute oder arbeitswillige Leute wie Dreck behandelt?"


Hallo Christian , hallo liebe Gemeinde!

Ich möchte auch wieder einmal schreiben. Ich bin noch immer nicht arbeitslos, im Gegensatz zu meinem besten Freund.
Der wurde leider inzwischen besachwaltet.
ABER da frage ich mich was er dann beim AMS suchen muss und sich schikanieren lassen muss. Jedesmal die selben coaching Kurs bekommt er, wird genötigt zu unterschreiben etc... es wird mit Bezugssperre gedroht.
Jetzt war er am Montag dort, sollte heute wieder hin - aber leider ist er krank. Beim Arzt erfährt er , dass er von der Versicherung abgemeldet worden ist - somit keine Krankmeldung möglich. - Da muss ich Dich Christian bitte fragen - wie vorgehen? Muss man da als ein Kranker zum ams gehen und betteln um die Soz.Versicherung?? Den Rechtsanwalt haben wir informiert, !vielleicht! bekommen wir eine Antwort, aber wer weiss...

Der Freund hat vor und nach der Sachwalterschaft unzählige Bewerbungen verschickt, war bei Vorstellungsgesprächen, war bei ams Kurse, hat Ausbildungen gemacht etc. aber trotzdem immer mit sehr viel Stress verbunden. Egal wie man mitmacht beim ams - man bekommt sowieso eine Sperre.
ABER seitdem er einen Rechtsanwalt hat, redet man mit ihm ganz freundlich beim ams (wenigtens das passt).

Ich finde keine Worte mehr , ich kann es nicht verstehen wie man kranke Leute oder arbeitswillige Leute wie Dreck behandelt.... es ist wirklich sehr traurig, das Existenzen vernichtet werden, dass Menschen wirklich in den Selbstmord getrieben werden . Ich mein es bekommt eh jeder viel zu wenig. Ich gehe vollzeit arbeiten und trotzdem muss ich auf jeden Cent schauen! -und mir wird auch ab u. zu vorgehalten - wenn ich mehr Geld haben will, soll ich mir einen anderen Job suchen -aber wo - das wird mir NIE gesagt...
Furchtbares System ist das.
Ich bin dankbar dass es Leute gibt wie Christian, und auch alle Anderen die gegen das menschenunwürdiges System arbeiten!

Danke im Voraus für die Antwort wegen der Soz.Versicherung!!

Alles Gute an Alle!!! glg D.

(Name u. Mailadr. bitte nicht veröffentlichen da ich selbst schon Angst bekomme - wenn ich sehe wie man Menschen behandelt bei Behören etc.)

Danke nochmal. (22.01.14)

Antwort:
Ihr Freund wurde "rechtswidrig" von der K-Versicherung abgemeldet!
Er soll mit der AMS-Bezugsbestätigung (ev. vom AMS holen) zur KK. gehen und die Versicherung wieder aktivieren lassen! (KK widerrechtlich abmeldet )

Wenn er schon Deppenkurse besucht hat braucht er laut Sozialministerium (+ VwGH) keine weiteren besuchen.
"Erkenntnis des Sozialministeriums: "keine bereits absolvierten Deppenkurse besuchen müssen" / "keine mehrmaligen Deppenkursbesuche?" (27.09.13)

Verwaltungsgerichtshof Erkenntnis 1
*Massnahme nur, wenn Kenntnisse nicht ausreichend sind!
*Kosten sind nur dann gerechtfertigt, wenn Fähigkeiten fehlen!
*Nur dann zumutbar wenn sie erfolgversprechend erscheint!

Bei den damit verbundenen Sperrdrohungen, handelte es sich um Nötigung und Amtsmissbrauch, das ev. gleich bei der Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht werden kann / "soll"!
>Muster-Schreiben als Voraussetzung um - im Falle - die handelnden AMS-MitarbeiterInnen wegen "schwerer" Nötigung und Amtsmissbrauch anzuzeigen/zu verklagen! (17.01.10)

Jeder mündige BürgerIn muss versuchen dem geldverschwenderischen Unsinn der Behörden den Riegel vorzuschieben!

Nur mehr mit Begleitperson - wenn möglich - zum AMS gehen!
Bei Problemen den Vorgesetzten/ Geschäftsstellenleiter besuchen und Beschwerde vorbringen! (ev. ebenfalls mit Begleitperson)
Mobbing durch das AMS / Schlechte Behandlung:
Bei richtiger Vorgehensweise sind auch Schmerzensgeldforderungen möglich!

Siehe auch Info bez. Zwangsmassnahmen

Er muss sich wehren!
Wenn die sehen mit Menschen kann man tun was man will steigern sich Widerlichkeiten. (ohne Gewähr) alles Gute!


22.01.14 um 9.20 Uhr - von B*. - "Und "gleich" wieder zum SÖ-Zwangs-Schmarotzer-Betrieb Trendwerk"



guten tag,
ich habe habe am anfang november 2013 meine 2 monate trendwerk beendet- war jeden tag da und kooperativ etc. - den dienstvertrag habe ich abgelehnt, mit verweiss auf meine hohe messensgrundlage. meine beraterin meinte beim rückmeldetermin - \'ich bin ja bald 2 jahre arbeitslos, ich werde in zukunft alles annehmen müssen\'.
heute habe ich zu meinem ersten termin im neuen jahr wieder eine trendwerk einladung erhalten- wieder mit der drohung der sperre wenn ich nicht unterschreibe. also 2 monate nach dem letzten kurs den selben bullshit wieder. welche mittel kann ich dagegen ergreifen, damit ich in ein paar monaten nicht wieder hingeschickt werde? kann ich jetzt nach 2 jahren gesperrt werden, wenn ich die unterschrift verweigere? an meiner bemessungsgrundlage hat sich ja nix geändert. mfg b.

Antwort:
Vergewissern ob es sich wieder um den vorgeschaltenen Deppenkurs und nicht gleich um die "Zwangsarbeit = Transitarbeitsplatz - wessen Dienstvertrag sie abgelehnt haben - handelt!
Handelt es sich wieder um den Deppenkurs brauchen sie nicht teilnehmen.
>"Erkenntnis des Sozialministeriums: "keine bereits absolvierten Deppenkurse besuchen müssen" / "keine mehrmaligen Deppenkursbesuche?" (27.09.13)

Bei der damit verbundenen Sperrdrohung handelte es sich um Nötigung und Amtsmissbrauch!
>Muster-Schreiben als Voraussetzung um - im Falle - die handelnden AMS-MitarbeiterInnen wegen "schwerer" Nötigung und Amtsmissbrauch anzuzeigen/zu verklagen! (17.01.10)

Bei rechtswidriger Sperre wäre die Berufung erfolgreich! Oder gleich zum Geschäftsstellenleiter gehen und die Kopie des Links vorlegen!

Wenn möglich, immer Begleitperson mitnehmen!

Beim Transitarbeitsplatz gibts - nach einem 28 wöchigen DV - auf 5 Jahre zusammengerechnet - eine neue Bemessungsgrundlage - die den Bezug kürzt und sie ev. in die Armut hievt. - wenn sie noch keine 45 Jahre alt sind.

Vielleicht finden sie etwas mit dem sie sich schützen können? sämtliche Links durchgehen.
Sich gegen SÖB-Zwangsmassnahmen / Deppenkurse-Mobbingkurse = Bewerbungskurse wehren!
(ohne Gewähr) alles Gute!


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