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27.03.14 um 11.32 Uhr - von L*. - "AMS-BeraterIn zu Deppen-Kurs-Ergebnis: interessiert uns nicht, sind nicht zuständig!"


Sg. Herr Moser,
ich bin neu im Arbeitsmarktkontext, seit 5 Monaten arbeitslos und bereits jetzt schon in einem der Kurse gewesen, wie man sich richtig bewirbt (genauer gesagt war es ein Kurs Neustart mit unterschiedlichen Workshops). Mein Einzelcoach war toll und empfahl mir, aufgrund meines Wesens mich um eine Ausbildung zum DaF Trainer beim AMS zu bemühen. Nach Abschluss dieses 6 Wochen Kurses schrieb mein Coach also an das AMS einen langen Brief mit unbedingter Empfehlung für die Ausbildung zum DaF Trainer. Etwas, was ich auch tatsächlich gerne machen möchte.
Ich war motiviert und hatte AMS Termin. Jetzt bin ich frustriert. Die vom AMS hatten nicht ein einziges Mal den Brief (der vor zwei Wochen abgeschickt wurde) gelesen, auf meinen Hinweis, dass das AMS von den Einzelcoaches doch erfahren wollte, was für mich \"das Beste\" wäre, erntete ich nur Lacher vom Betreuer des Nebentisches und ein kaltschneuziges \"wir sind dafür nicht zuständig, was in den Kursen rauskommt\". Ich hatte nicht einmal den Hauch einer Chance um eine Weiterbildung in dem Bereich zu bitten, nach 3 Minuten hielt ich ein Jobinserat in den Händen, das absolut nicht zu meiner Ausbildung passt, und wurde gebeten zu gehen. Auf meine Frage, wozu ich dann im Kurs war und wozu es in diesem Kurs darum ging, heraus zu finden, welche weitere Fortbildung gut wäre, hieß es wieder nur: interessiert uns nicht, sind nicht zuständig, wir vermitteln nur Jobs ...

Ganz ehrlich? Was kann ich tun? Meine Beraterin hat offenbar null Ambitionen, jene Ergebnisse des Kurses zu lesen und interessiert sich überhaupt nicht dafür, mich mal anzuhören.... Wozu dann bemüht sich mein Einzelcoach so sehr in den 6 Wochen, mit mir heraus zu finden, was mir liegt (und dieser Einzelcoach war wohl wirklich einer der Guten, also eine Ausnahme), eine Empfehlung an das AMS zu schreiben, wenn das AMS sich dafür Nüsse interessiert?

Was kann ich nun machen? Mein nächster Termin ist erst wieder in zwei Monaten. Ich möchte nicht zwei Monate warten, bis ich wieder eine CHance habe, vorzusprechen und vielleicht doch mal anghört zu werden.

Was kann ich tun, um klar zu machen, dass man nicht Leute in Maßnahmen steckt, in denen man herausfinden soll, was man in der zukunft machen will, wenn das AMS die Berichte dieser Kursleiter nicht einmal öffnet!

Ich bin so wütend, dass ich am liebsten gleich zu den zeitungen gehen möchte. da hat man einen Top Coach, der sich bemüht, und das AMS öffnet dessen Bericht nicht einmal ....

Was kann ich also jetzt weiter tun?

Danke! (26.03.14)

Antwort:
Aus tatsächliche Qualifikation gibts keinen Rechtsanspruch nur die Pflicht an Mobbing-, Deppenkursen teilzunehmen!
Trotzdem lästig sein! Und ev. nicht aufgeben!

Zu selbst gewählter Ausbildung / Formalweg!
Beschreiten sie den Formalweg / Legen sie alle Daten den Kurs betreffend bei!
Bei selbstgewählten "Kurs"/Ausbildung/"Studium" - Begehren, für Instanzenweg, abgeben!
Ombudsmann an Michael M.
Ombudsmann Buchgraber von der LGS-Steiermark riet mir, den Formalweg zu berschreiten und mir ein Begehren zusenden zu lassen. Dann gäbe es einen Instanzenweg von der Geschäftsstelle über den Regionalbeirat bis zum Landesdirektorium.
("Instanzenweg für Ausbildung ohne Rechtsanspruch?" 7.09.11)
Senden sie diesen Wunsch auch eingeschrieben an den Vorgesetzten ihres Beraters.

Und tun sie das schalten sie die Medien ein -
(Beschwerden an mehreren Stellen, mit Aufklärung der Medien, )
bzw. ist der Zeitpunkt für eine Beschwerde an den Volksanwalt gerade günstig! Tun sie das!
>(Es wäre wichtig, dass sich jetzt viele Betroffene beteiligen und weitere Beschwerden - bez. der Zwangsmassnahmen, auch der "Gleichheits-Grundsatz-Verletzenden"-SÖB - an die Volksanwaltschaft senden!)

post@volksanw.gv.at ;

Nehmen sie in Zukunft auch eine Begleitperson mit, die diese Inkompetenz und Betroffenen-Verarsche ev. mit Notizen dokumentiert!

(ohne Gewähr)

Um sich mental gegenüber der Behörde seinen MitarbeiterInnen wie deren Aufgabe richtig einzustellen, lesen sie folgenden Kommentar:
Arbeitsmarktpolitik: "Warum Inkompetenz, Demütigung, Menschen-, Gesellschaftsschädigung?" (3.03.12)

26.03.14 um 10.37 Uhr - von F. - "Auf Grund meiner zahlreichen negativen Trendwerk-Äusserungen im Internet u. a. auch in SoNed will man mir keinen Arbeitsvertrag anbieten!"


S.G. Herr Moser!

Am Mittwoch wurden mit mir 6 Teilnehmer aus unserer Gruppe von Trendwerk
verabschiedet.
5 aus Krankheitsgründen.
Auf meine Frage warum ich verabschiedet werde, wurde mir nur Mitgeteilt,
dass Trendwerk für mich nicht das Geeignete ist.
Näheres erfahre ich morgen, wenn die 2.Beraterin da.
Am Donnerstag teilten mir die beiden Beraterinnen mit, dass man mir auf Grund
meiner zahlreichen negativen Äusserungen im Internet,(unter Anderem wurde auch Soned erwähnt und der Eintrag teilweise wörtlich zitiert) über Trendwerk, keinen Arbeitsvertrag anbieten will.
Da ich weder einen Job angeboten bekommen habe, noch mir ein Arbeitsvertrag angeboten wurde, konnte ich auch keine zumutbare Arbeit ablehnen.
Ich denke dass AMS wird sich hier schwer tun mit einer Sperre.
Schliesse dass aber trotzdem nicht aus.
Als Sieg sehe ich das alles aber nicht sondern nur als erfolgreiches persönliches durchwurschteln.
Mein Ziel ist die Abschaffung der Strafparagraphen AIVG §10 und §11.
Alles andere ist nur Schadensbegrenzung und Flickwerk was zu einem ewigen Kampf führt. Lg. (24.03.14)

26.03.14 um 10.30 Uhr - von G. L*. - "Ich werde mich weiterhin gegen das AMS wehren und wenn es sein muss auch mit einem Anwalt."


Guten Abend Herr Moser,

folgenden Text können Sie bitte auf Ihrer Homepage unter meinen Initialien veröffentlichen.

Seit Wochen droht das AMS mir meine Kranken- und Pensionsversicherung zu streichen obwohl ich kein Geld erhalte.
Man spielt mit meiner Gesundheit!!
Ich bin 49 Jahre alt und das AMS wollte mich in einen SÖB parken.
Daraufhin verlangte ich von dem SÖB einen Dienstzettel und es stellte sich heraus wenn ich diesen unterschreibe, würden sich massive Nachteile für mich ergeben.
Im Dienstzettel stand das ich lt. meiner Stellenausschreibung eingesetzt werde und herausgestellt hat sich letztendlich, dass man mich für andere Tätigkeiten eingesetzt hätte.
Ich habe den SÖB darauf hingewiesen und prompt wurde mir eine Arbeitsverweigerung vom SÖB unterstellt.
Im Zuge dessen erhielt ich vom AMS eine Bezugssperre bzw. die Versicherung wurde kurzfristig gestopt.
Nun habe ich einen neuerlichen Termin beim AMS und werde von meinem Mann begleitet. Vom AMS wurde mir mitgeteilt das dies nicht erwünscht ist! Warum nur, hat das AMS etwas zu verbergen?
Für uns ist der Eindruck entstanden das sich AMS und SÖB zusammengepackt haben.
Ich werde mich weiterhin gegen das AMS wehren und wenn es sein muss auch mit einem Anwalt.

Ich möchte mich an dieser Stelle herzlich bei Herr Moser bedanken für seine Unterstützung und Hilfe.

G.L. (24.03.14)

Ps. 31.03.14: "Als ich dem AMS mitteilte das ich gegen C. vergehen werde, haben die sofort die Bezugssperre aufgehoben. Das stinkt doch bis zum Himmel, oder?"

24.03.14 um 18.59 Uhr - von B. - "Muss feststellen das weiterhin Arbeitslose vom AMS Graz zu BRIOS „gebucht“ werden"

"Vielleicht könnten Sie Kontakt mit jener Dame/ Herr herstellen, denn ich sehe absolut nicht ein, dass hier offensichtlich gegen das geltende Gesetz verstoßen wird und das noch unter den Augen jener die eigentlich dafür sorgen sollten, das Gesetzte eingehalten werden."

"Gemeinsam kann man ja bekanntlich eher etwas erreichen!"


Sehr geehrter Herr Moser

Ich bin über obigen Eintrag auf Ihrer Seite gestoßen und musst feststellen das weiterhin Arbeitslose vom AMS Graz zu BRIOS „gebucht“ werden!

Klar ist jedenfalls bei BRIOS handelt es sich um keinen sozialökonomischen Betrieb, sondern um eine Tochterfirma von ALEA & Partner welche im Firmenbuch als Unternehmensberatung eingetragen ist und dies war auch bis 22.Juli 2013 für BRIOS gültig (die Gewerbeberechtigung wurde zurückgegeben) –

Hier scheint es mir aber, das von Seiten der Gewerbebehörde ( Stadt Graz) und der WKO Steiermark keine Schritte unternommen wurden bzw. meiner Anzeige damals tatsächlich ernsthaft nachgegangen wurden.

>(17.09.13 um 16.52 Uhr - von Bi. - "Anzeige gegen BRIOS GmbH wegen fehlender bzw. keiner gültigen Gewerbeberechtigung"
"Veröffentlichen damit andere auch endlich WACH werden und sich dagegen wehren!"
"Habt Mut etwas zu verändern – nur gemeinsam kann man es auch schaffen!")<

>>Am Mo 11.11.2013 14:10 habe ich vom Gewerbeamt Graz , E. K. .folgende Antwort erhalten:
Sehr geehrte Frau!
Da Sie nicht Partei im Verwaltungsstrafverfahren sind, können Ihnen keine konkreten Auskünfte erteilt werden.
Mitgeteilt wird, dass die vom Arbeitsmarktservice oder gemeinnützigen Einrichtungen durchgeführte Arbeitsvermittlung und Berufsberatung nicht in den Anwendungsbereich der Gewerbeordnung fällt.

Mit freundlichen Grüßen
Mag. K. E.
BürgerInnenamt
Referat 7 - Strafen<<

Vielleicht könnten Sie so nett sein und den Kontakt mit jener Dame/ Herr welche über BRIOS den Eintrag am 04.03.2014 hinterließ mit mir herstellen, den ich sehe absolut nicht ein, das hier offensichtlich gegen das geltende Gesetz verstoßen wird und das noch unter den Augen jener die eigentlich dafür sorgen sollten, das Gesetzte eingehalten werden.

Gedanken sind frei heißt es und ich denke, dass es hier nicht mit rechten Dingen zugeht – und gemeinsam kann man ja bekanntlich eher etwas erreichen !

U. wollte wissen was aus solchen Menschen die Zwangsbeglückt wurde: in meinem Fall wurde mir rückwirkend die Notstandshilfe gestrichen, bin weder Krankenversichert noch Pensionsversichert ( obwohl ich mich regelmäßig beim AMS gemeldet habe und meine Termine eingehalten habe – Begründung des AMS: ich sei ja noch verheiratet und mein Mann sei verpflichtet mir Unterhalt zu zahlen J - Warum ich nicht automatisch mit meinem Ehemann bei der GKK mitversichert war? Ich habe trotzt meiner drei Kinder immer selbst gearbeitet und war eigenständig versichert!

Im Übrigen wurde ICH von BRIOS abgelehnt, ( es gibt Gesprächsaufnahmen mit meinem Handy) und nicht umgekehrt! Man merkte das ich Rechtswissen besitze, zu viele Fragen gestellt habe bezüglich eines „Dienstverhältnis“ ( welche Stellen, Gehalt, Kollektiv usw) . Im Vertrauen, Putzen gehen kann ich auch ohne eine Leihfirma und ohne von BRIOS auf dem 2.Arbeitsmarkt vermittelt zu werden, und da bleibt mir mehr Stundenlohn im Monat als wenn ich Notstandshilfe bekommen würde! Ich vermittle mich selbst als Arbeitskraft und gute Leute werden unter der Hand weitergereicht!

Mit freundlichen Grüßen B.

4.03.14 - von U*. - "Gewerbeberechtigung als Arbeitskräfteüberlasser hat BRIOS definitiv keine" "Anonyme Anzeigen gibt/gab es auch einige"
"Ich schreib heute noch an die Volksanwaltschaft, mal sehen was die sagen
."

Antwort:
ich habe das e-mail an U. (4.03.14) weitergeleitet -
finde ich toll - wenn sich betroffene zusammentun um gemeinsam gegen rechtsverstösse vorzugehen.
und nochwas
auch während einer sperre darf es zu keine KK-abmeldung kommen.
K-versicherungsabmeldung wäre rechtswidrig!

ich hoffe sie haben auch berufung gegen die sanktion eingelegt.
und hoffe auch, U. schreibt ihnen - falls, wünsche ich euch alles gute bei der ev. gemeinsamen widerstandsarbeit für/zur gerechtigkeit!
übrigens
(Verlust der Pensionsversicherungszeiten ist eine nicht zu rechtfertigende Diskriminierung
Das AMS / "Sozial"-Ministerium (Hundstorfer "SPÖ?") diskriminiert Frauen!
VwGH: Anrechnung des Partnerschafts-Einkommen: -
28.06.11)

24.03.14 um 13.17 Uhr - von B. - "Ich konnte heute einen Erfolg verbuchen"

"Betreuungsvereinbarung"
"Da Ihr Eigenaktivitätspotential nicht sehr ausgeprägt ist."


Hallo Herr Moser!

In meiner Betreuungsvereinbarung steht unter Punkt
3. Was wir von Ihnen erwarten:
Sie nehmen am vereinbarten Kurs teil : Fit4Job

Begründung für die beabsichtigte Vorgangsweise:
„Es ist arbeitsmarktpolitsch unabdingbar, das Sie professionelle Hilfe bei Ihrer Reintegration in den Arbeitsmarkt erhalten, da Ihr Eigenaktivitätspotential nicht sehr ausgeprägt ist. Daher haben Sie vom AMS den Auftrag erhalten an der Wiedereingliederungsmaßnahme Fit4Job teilzunehmen. Die Einladung zum nächst möglichen Kursbeginn erfolgt per Post (ggf.per RSA)

Die Teilnahme ist gem.§ 10 ALVG verbindlich. Sollten Sie ohne triftigen Grund nicht daran teilnehmen, kann ich Leistungsbezug für 6-8 Wochen eingestellt werden“

Ich möchte gegen diese Betreuungsvereinbarung eine Einwendung schreiben aber bei diesem Punkt ( ich beziehe Notstandshilfe) weiß ich nicht was ich dazu sagen soll.

Bitte um kurze Info wie ich das heraus bekomme

Mit lieben Gruß B.

Antwort: "Beleidigende Ignoranten / Realitätsverweigerer"
wie gesagt, das AMS diktiert und die unterdrückenden SPÖ-ÖVP gesetze gibt dem AMS die gelegenheit bzw. legitimiert dazu.

machen sie ohne zu grosse erwartungen einen einspruch

>können sie belegen, dass sie selbst auch aktiv sind/waren - wenn ja, ist die behauptung "da Ihr Eigenaktivitätspotential nicht sehr ausgeprägt ist" eine sauerei bzw. eine unterstellung die einer bodenlosen frechheit gleichkommt.

ansonsten sind die mobbingkurse mit berufung gegen ev. "rechtswidriger" sperre wegen ev. verweigerung zu bekämpfen - sollte man solche deppenkurse "u.a." schon besucht haben.

und auf alle fälle schreiben sie dass das nicht vereinbart wurde sondern einseitig vom AMS diktiert wurde - wenn dem so ist! unbedingt. alles gute

24.03.14 um 16.35 Uhr - von B. - "Aber ich konnte heute einen Erfolg verbuchen"
Hallo Herr Moser
Danke für die Antwort

Ja ich kann belegen das ich selbst auch aktiv war, hatte im Januar und Februar ein DV aber dann wurde ich in der Probezeit gekündigt weil keine „Bedarf“ mehr war, bzw. bei der 2.Firma der Oberste vom Abteilungsleiter „ übergangen“ wurde.

Emailbewerbungen, persönliche Vorstellungen bei diversen Firmen. Man beruft sich darauf, dass ich eine eigene Bewerbungsliste ( mit AMS Logo und Vordruck sowas bekam ich nicht) ausfüllen nur das werde akzeptiert den die Berater/In müssen das einscannen

Was mich allerdings schon sehr stört ist genau der Wortlaut : arbeitsmarktpolitsch unabdingbar, Sie professionelle Hilfe bei Ihrer Reintegration in den Arbeitsmarkt erhalten

1. Wiedereingliederungsmaßnahmen sind nicht nach § 10 sanktionierbar und trotzdem wird es in der Praxis so gemacht, lt Beraterin sei das so vorgegeben, das würde sie immer machen!

2. Bei Vermittlungen in begleitende Massnahmen unter Bezugssperre-Drohung handelt es sich um Amtsmissbrauch und "schwere" Nötigung!

Und so nebenbei bemerkt dieser § 10 ist das!

Aber ich konnte heute einen Erfolg verbuchen:

1.Geld wird nachbezahlt

2.Fit4Job – Bewerbungstraining fällt flach!

Wie ich das erreicht habe? Zuerst „Honig ums Maul geschmiert“ und so nebenbei mein Rechtswissen ( dank Ihrer tollen Seite und weiteren Informationsquellen) eingebracht. Ich musste allerdings schon feststellen, dass die Beraterin nicht wirklich eine Ahnung von den Gesetzen hatte also nach Anweisung handelte, der Abteilungsleiter sehr wohl und daraufhin es positiv für mich ausging. Auch werde ich nicht in einen anderen Deppenkurs gebucht .

Sagen wir mal so charmant, höfflich selbstbewusst so bin ich aufgetreten –schließlich sind das auch nur Menschen die ihre Arbeit verrichten und ich denke ab und zu müssen sie nur daran erinnert werden. Ach ja bei der 1. Beraterin bin ich abgeblitzt, die meinte es könne nicht sein das jemand Externer mehr Wissen hat als sie .

Sie sehen, es geht ja doch vielleicht den positiven Erfolg online stellen kann durchaus in gekürzter Form sein. Es muss von Seiten des AMS endlich ein Umdenken erfolgen!

Mit lieben Grüßen und herzlichen Dank für Ihre wertvolle Arbeit und Engagement auf soned.at

24.03.14 um 11.14 Uhr - von H*. - "Ich hoffe das ich die nächsten Tage nun meinen Bescheid bzw. das Geld bekomme"


Hallo Herr Moser,

ich war gestern noch beim Kursinstitut, nachdem niemand mit der Sprache rausrücken wollte, was sie von mir wollen und ich das AMS und eine Berufung erwähnte, konnte man mir die Info geben, was sie von mir genau benötigen. Ich bin also zur Krankenkasse gegangen und habe mir mit der Bestätigung meines Wahlarztes das richtige Formular ausdrucken lassen. Ich hoffe das ich die nächsten Tage nun meinen Bescheid bekomme und das Geld für die zwei Tage erhalte.

Danke für Ihre Mühe!
LG (20.03.14)

unter:
19.03.14 - von H*. - "Krankenstand nicht anerkannt - Es ist so mühsam..."

24.03.14 um 10.16 Uhr - von D*. - "Arbeitslosengeld/Notstandshilfe in Verbindung mit einem Studium?"


S.g. Herr Moser,

aufgrund drohender Arbeitslosigkeit muss ich mich mit der Frage Arbeitslosengeld/Notstandshilfe in Verbindung mit einem Studium informieren, werde aber nicht recht schlau daraus.

Ich habe Anspruch auf die große Anwartschaft und habe auch während meiner Erwerbstätigkeit nebenher studiert.
Soweit ich weiß, ist der Bezug von Arbeitslosengeld während der Fortführung des Studiums möglich (da Anwartschaft erfüllt). Wie allerdings sieht es mit einem möglichen Ansuchen um Notstandshilfe aus? Ist hier das fortgeführte Studium ein Hinderungsgrund, oder ist prinzipiell möglich?

Beste Grüße aus Wien, D (23.03.14)

Antwort:
ist möglich - sie müssen aber dem arbeitsmarkt für 20 stunden zur verfügung
stehen.
ohne gewähr / fragen sie nach, am besten schriftlich oder mit begleitperson als zeugen, dann ist nicht mit unsinn als antwort zu rechnen. alles gute



23.03.14 um 10.05 Uhr - von St*. - "Hilfe, was geht da ab"
"Sie machen das was ich ihnen sage oder ich sperre ihnen ihre Leistung"


Hallo ich habe bald mal eine op ,und ich lauf schon seit einigen monaten von termin zu termin ,alles wegen op .jetzt war ich beim ams und habe erklärt das ich seit 3 monaten schon etliche termine hatte ,und es wurde immer was gefunden .jetzt in den nächsten 2 monaten dürfte es klappen ,wegen op weil ich noch einige entzündungen abklingen muss.Jetzt sagt der d.... am ams zu mir ,ja er will das ich durch die gesundheitsstrasse gehe ,damit er weiss was zu machen ist .Ich erkläre im das ich ja bereit bin einen kurs zu machen der natürlich sinn hat .Ja nein machen sie das was ich ihnen sage oder ich sperre ihnen ihre leistung .ich habe keinen was gemacht ,und werde so behandelt ,das ist ja wie zu hitlers zeiten wo ein anderer gleich für dich entscheidet .dann das beste ich sage zu im das ich geringfügig arbeiten werde ,habe da was fixes ,sagt er zu mir nein das darf ich nicht ,ich muss über die volkshilfe söb was ausmachen ,was anderes ist nicht erlauft hilfeeeeeeeeeeeeeeeeee,was!
geht da ab. (22.03.14)

Antwort:
Eine geringfügige Tätigkeit wäre natürlich erlaubt, nur sehen es "gewisse" AMS-MitarbeiterInnen - aufgrund dieser menschenverachtenden Politik - als Sport und Freude an, diese geringf. Tätigkeit über Zwangsmassnahmen-Zuweisungen zu verunmöglichen!

Zu fachärztlichen Untersuchung Arbeitsloser / Gesundheitsstrasse

>"BBRZ" - "Es liegt meiner Meinung schon in der Natur der Sache,
dass die Tätigkeiten/das Vorgehen der vom AMS beauftragten/"bezahlten" Ärzte
(ev. über/in Zwangsmassnahmen-Einrichtungen beauftragt)
der Genfer Deklaration zuwiderlaufen. (u.a. über Auftrags-Motiv, -"Ziel?")" (9.08.12)<

"Das AMS soll sich die erkauften BBRZ-"Gutachten" irgend wohin stecken!" (18.11.10)

Die "einzige?" Möglichkeit sich als entrechteter Arbeitsloser gegen diese faschistoide Arbeitsmarktpolitik (AlVG) zu wehren, besteht darin Berufung gegen eine ev. "rechtswidrige" Sperre - ev. wegen Verweigerung - einzulegen!
Siehe Info bez. Zwangsmassnahmen (Zeit nehmen und sämtliche Links durchgehen)

Bei körperlichen Einschränkungen des/der Arbeitslosen muss das AMS die gesundheitliche Eignung einer Stelle immer konkret überprüfen.
Beantwortung der Frage nach der körperlichen Zumutbarkeit (ohne Gewähr)


21.03.14 um 9.58 Uhr - von Mü. - "1 137 Attacken in AMS-Filialen"


2013 wurden 1 137 Mal AMS-MitarbeiterInnen geschlagen, beschimpft, bedroht!
Das zeigt die Anfragebeantwortungter durch Minister Hundstorfer!
Die meisten Übergriffe gab es im Burgenland 284 / OÖ 242 / Steiermark 187 Salzburg 152 Wien 119 NÖ 28 Fälle. Und nur drei "Täter" wurden wegen ihrer Attacken verurteilt! (aus Heute)

Anmerkung:
Wer die "verfälschten"/beschönigten Statistiken in anderen Bereichen verfolgt kann "zurecht" vermuten, dass es sich um eine viel höhere Anzahl an Übergriffen handelt!
Dass nur Wenige zur Anzeige kommen bzw. verurteilt werden hat seinen Grund in der Behauptung "zufriedenstellende Arbeitsmarktpolitik" - Wäre nicht vertretbar würden alle Fälle angezeigt bzw. verurteilt werden! - Eine Zufriedenheit die über wahnwitzig benotete Beurteilungsbögen untermauert wird!
Siehe auch:
>"Die Erniedrigten, persönlich Entwerteten, z.T. rechtswidrig Behandelten, dem Psychoterror ausgesetzten, in die Armut gehievten wehren sich"
"AMS-MitarbeiterInnen: Beschimpft, bedroht, geschlagen" (18.08.12)


21.03.14 um 9.40 Uhr - von Mü. - "Kein Krankengeld wenn man Mindestsicherung bezieht"


Hallo !
Also es gibt kein Krankengeld wenn man Mindestsicherung bezieht.
Die Mindestsicherung wird weiter ausbezahlt.
Man ist automatisch Rezeptgebührenbefreit, wenn die Gemeinde bzw. das Magistrat eine Meldung gemacht hat.... (19.03.14)

Antwort:
Danke für die Rückmeldung.

Anmerkung:
Diese Frage wurde schon oft an mich heran getragen! Da die Mindestsicherung entgegen Hundstorfers grossspurige Ankündigung, weiter Länderpfuscherei und regionale Willkür-Angelegenheit ist, gibts (österreichweit) keine Gewähr!


21.03.14 um 9.25 Uhr - "AMS-Zwangsmassnahmen-Anbieter "BEST" lässt keinen Betriebsrat zu und kündigt Betriebsratskandidaten"


GPA-djp fordert Rücknahme der Kündigung von Betriebsratskandidaten bei BEST Gesetzliche Standards sind einzuhaltenWien (OTS) –

„Es ist untragbar, dass ein modernes, expandierendes Unternehmen mit fragwürdigen Methoden die Wahl eines Betriebsrates verhindern will. Wir fordern das Fortbildungsinstitut BEST auf, die Kündigung jenes Beschäftigten, der eine Betriebsratswahl initiieren wollte, zurückzunehmen“, so die Regionalgeschäftsführerin der GPA-djp Wien, Barbara Teiber, zu den jüngsten Vorfällen beim Fortbildungsinstitut BEST.“

Ein Beschäftigter von BEST meldete, so wie im Gesetz vorgesehen, am 7.3. der Geschäftsführung das Ansinnen, eine Betriebsratswahl zu initiieren. Ein paar Tage danach erfolgte die Kündigung jenes Kollegen ohne Angabe von Gründen. In der Vergangenheit gab es wiederholt Versuche, einen Betriebsrat im Unternehmen zu initiieren, die aber allesamt gescheitert sind.

„Solche Methoden haben in einer modernen Arbeitswelt nichts zu suchen. Die GPA-djp hat die Kündigung bereits vor dem Arbeitsgericht angefochten. Gerade ein Unternehmen, das sehr stark von Aufträgen der öffentlichen Hand profitiert, sollte alles tun, dass die vom Gesetzgeber vorgesehenen arbeitsrechtlichen Standards eingehalten werden. Das Gesetz sieht die die Einsetzung eines Betriebsrates in Unternehmen ab 5 Beschäftigten vor. Wenn jemand ernsthaft glaubt, Betriebsräte behinderten die in der modernen Arbeitswelt notwendige Flexibilität, so ist dieser noch nicht in diesem Jahrhundert angekommen“, so Teiber.
AutorIn: Martin Panholzer . Datum: 20.03.2014 11:05

GPA-djp Presseaussendung vom 20. März.


19.03.14 um 20.37 Uhr - von S. - "Ich kann diese Person nicht mehr ertragen, mir ist einfach schlecht!"


Sehr geehrter Herr Moser,

mein Berater hat mich zu BBRZ geschickt weil er einen eigenen ärztlichen Befunden nicht glauben schenkte! Im BBRZ Befund steht nun auch daß ich Schafstörungen habe. Daß ich am Nachmittag arbeiten kann, daß ich z.b. nicht lange stehen darf/kann.

Dies wird aber von meinem Berater ignoriert! Nicht mal die Bitte mir doch Nachmittagstermine zu geben, falls möglich, reagiert er wütend und verweigert mir diese. An diesen Termintagen geht es mir dann sehr dreckig. Zudem beleidigt er mich und gibt mir das Gefühl nichts wert zu sein, ein Verlierer zu sein, droht mir mit Sperren vom Sozialgeld, zwingt mich zu verschiedenen sinnlosen Projekten. Erhebt die Stimme, unterstellt mir daß bis zur Pension weiterzumachen. Damit meint er ich wäre arbeitsfaul! Dabei schreibe ich am Tag 4-5 Bewerbungen.

ich bewerbe ich sogar bei Stellen die das BBRZ für mich nicht ok hält!Als ob all die Absagen nicht reichen, werde ich runtergeputzt und mir wird die Schuld dafür gegeben!

Bis jetzt habe ich das alles geduldet aber ich will mich nicht mehr so klein fühlen müssen! bis jetzt habe ich alle Kurse ohne Mucken besucht, ohne je zu fehlen, trotz Depression und Co.

Es tut mir leid, daß ich nicht so funktioniere, wie andere gesunde Menschen, aber sein Verhalten gibt mir den Rest.

Bringt es was wenn ich mich dem MA40 anvertraue oder muß ich meine Würde weiter mit Füßen treten lassen weil ich vom Staatsgeld abhängig bin?Ich kann diese Person nicht mehr ertragen, mir ist einfach schlecht!

Ich habe so viele Bewerbungen geschrieben, wo ich mir vorstellen kann sehr wohl dort zu arbeiten. Z.b. Garderobenkraft, Buffetkraft, Kassakraft und und und, leider bekomme ich meistens nicht einmal eine Absage.

womit genau habe ich sein Verhalten mir gegenüber verdient?Was genau ist meine Schuld? (18.03.14)

Antwort: "Lassen sie sich von diesem Rapauken nichts mehr gefallen!"
(Das wird ihnen gut tun!)
Lassen sie sich das doch nicht mehr gefallen - wehren sie sich!!
Wenn möglich gehen sie nur mehr mit Begleitperson zu den Terminen!

Drohen sie auch mit schriftlicher Aufsichtsbeschwerde! Diese ev. auch an sämtlichen Adressen senden!
Zusätzlich mit der Begleitperson auch gleich zum Vorgesetzten/Geschäftsstellenleiter gehen und Beschwerde mündlich vortragen!

(Mobbing durch das AMS / Schlechte Behandlung:
Bei richtiger Vorgehensweise sind auch Schmerzensgeldforderungen möglich!)

Um sich mental adäquat einzustellen lesen sie sich folgenden Link durch!
"BeraterInnen die die Bezeichnung "Monster" verdienen" (14.11.12)


19.03.14 um 20.03 Uhr - von H*. - "Krankenstand nicht anerkannt - Es ist so mühsam..."


Hallo an alle!

Ich bin derzeit wieder in einer Weiterbildungsmaßnahme vom Arbeitsmarktservice. Letzte Woche bin ich erkrankt und war zwei Tage inkl. Wochenende Zuhause. Die Krankmeldung, die ich im abzugebenden Zeitraum, meines privaten Arztes abgegeben habe, wird nicht anerkannt, \"da es nur eine Bestätigung\" meiner Krankheit sei - allerdings gilt diese Krankmeldung laut Arzt - mit allen Infos - und der Dr. hatte auch nie bisher Probleme damit.

Ich hatte nun schon sofort den Bericht bzw. die Meldung im virtuellen Postkasten vom AMS das ich für diese zwei Tage keine Bezahlung erhalte, da ich quasi \"unentschuldigt gefehlt\" habe. Wie ich gehe nun vor? Es sind zwei Tage die ich kein Geld erhalten soll... der Arzt hat keine andere Möglichkeit, die Krankmeldung eines privaten Arztes läuft ja nicht wie sonst über die Krankenkassa. Hatte jemand schon mal so einen Fall? Es ist so mühsam...

Danke und freundliche Grüße (18.03.14)

Antwort:
sie verlangen sofort den schriftlichen bescheid über die zwei nichtbezahlten (gesperrten) tage und legen Berufung ein. - legen vom arzt die krankenbestätigung bei. - (ev. lassen sie sich nochmals vom arzt bez. der 2-3 tage krankschreiben) unbedingt. alles gute!

19.03.14 um 12.18 Uhr - von H*. - "werde wenn es nötig Berufung einlegen."
Hallo Herr Moser,
danke für Ihre schnelle Rückmeldung.
Ich spreche heute noch einmal mit dem Kursinstitut, wenn das nicht erfolgreich ist, werde ich es weitergeben an den Arbeitsmarktservice und wenn es nötig ist, Berufung einlegen. Danke! Viele Grüße

24.03.14 um 11.14 Uhr - von H*. - "Ich hoffe das ich die nächsten Tage nun meinen Bescheid bzw. das Geld bekomme"
Hallo Herr Moser,

ich war gestern noch beim Kursinstitut, nachdem niemand mit der Sprache rausrücken wollte, was sie von mir wollen und ich das AMS und eine Berufung erwähnte, konnte man mir die Info geben, was sie von mir genau benötigen. Ich bin also zur Krankenkasse gegangen und habe mir mit der Bestätigung meines Wahlarztes das richtige Formular ausdrucken lassen. Ich hoffe das ich die nächsten Tage nun meinen Bescheid bekomme und das Geld für die zwei Tage erhalte.

Danke für Ihre Mühe!
LG (20.03.14)


19.03.14 um 10.37 Uhr - von B*. - "Unsere Kunden sind teilweise verzweifelt und ängstlich."
"Manche Kunden sollen dann einen Kurs schon zum dritten Mal besuchen ohne eine Zertifizierung für das Erlente zu erhalten."

"Wir wehren uns gegen
Idiotenkurse nur um Zeit und Geld zu verschwenden und eine Statistik aufzumotzen"


Sehr geehrtes Team, wir sind in der Individual Ausbildung tätig und arbeiten in diesem Bereich auch mit dem AMS zusammen. Bei uns sind Personen die spezielle Ausbildugen und Wissen erlangen wollen und aus freien Stücken kommen. Seit kurzem haben wir immer mehr Beschwerden das Kursmaßnahmen die wir für unsere Kunden anbieten nicht mehr genommen werden da die Kunden zu Ausgeschrieben Kursen zugebucht werden müssen. Manche Kunden sollen dann einen Kurs schon zum dritten Mal besuchen ohne eine Zertifizierung für das erlente zu erhalten. Auf die Frage wenn sie lieber zb einen EBC*L mit international Zertifikat machen wollen , bekommen sie vom AMS die aussagen NEIN sie machen diesen BIT Kurs unterschreiben sie das Formular oder wir sperren den Bezug. Unsere Kunden sind teilweise verzweifelt und ängstlich . Wie kann man hier entgegen wirken ? Wir legen viel Augenmerk in Beratung und zielführende Ausbildungen wehren uns gegen Idiotenkurse nur um Zeit und Geld zu verschwenden und ein!
e Statistik aufzumotzen

Antwort:
Schön, dass dieser "AMS-Wahnsinn" auch von der "anderen Seite" hinterfragt wird!
Konkret besteht, wenn Personen zum wiederholten Male den selben Kurs besuchen müssen, die Möglichkeit ohne Sanktionen zu verweigern! Bzw. wäre eine Berufung auf rechtswidrige Sperre erfolgreich!
Das Sozialministerium selbst (politisch Verantwortliche) kommt in einer Antwort zum Ergebnis, dass "keine bereits absolvierten Deppenkurse nochmals besucht werden müssen"" (27.09.13)
und schliesst sich dem VwGH an.
Verwaltungsgerichtshof Erkenntnis 1
*Massnahme nur, wenn Kenntnisse nicht ausreichend sind!
*Kosten sind nur dann gerechtfertigt, wenn Fähigkeiten fehlen!
*Nur dann zumutbar wenn sie erfolgversprechend erscheint!

Eine Argumentation die eigentlich auch Hundstorfer - in der Öffentlichkeit - vertritt!
(Und was schwafelt der jetzige politische verantwortliche Minister Hundstorfer über mehrfache Kurszuweisungen!)

>Diese Fälle - wird bei mehrmaliger Vermittlung in schon absolvierte Kurse mit Bezugssperre gedroht - zeigen auch auf, dass das AMS die Leute unter "schwerer" Nötigung und Amtsmissbrauch vermittelt!
>Muster-Schreiben als Voraussetzung um - im Falle - die handelnden AMS-MitarbeiterInnen wegen "schwerer" Nötigung und Amtsmissbrauch zu verklagen! (17.01.10)

Sie (ihr "Institut") laufen natürlich Gefahr, das sie sich den Ruf völlig ruinieren, wenn sie weiter mit dem AMS und seinen Zwangsvermittlungen kooperieren!

>Oder - Es müsste ihnen gelingen das AMS zu überzeugen, dass sie Qualitätskurse anbieten (wollen) - weswegen ihnen das AMS ev. nur Personen vermitteln soll, die freiwillig teilnehmen wollen!
Wagen sie es - reden sie mit AMS-Verantwortlichen! Ev. wäre jetzt die Zeit günstig, da das AMS Wien schon das - Aus für Sinnlos-Kurse - angekündigt hat.
Siehe: "Etappen-Erfolg oder Augenauswischerei? (12.03.14)
Probieren sie es! Alles Gute!

Eine Frage: Gibt es bei keinem AMS-Zwangskurs ein Zertifikat und warum eigentlich nicht?

(ohne Gewähr)


19.03.14 um 10.27 Uhr - von W. S. - "Der couragierte Österreicher ist verpflichtet, mutmassliche Gesetzesverstösse zu melden."


Zu : T. - / Unterpunkt : von H.
Diese \"Vorschläge\" kann man durchaus auch für die Söbs bzw. Transitarbeitskräfte erweitern, wobei es für alle Firmen gelten soll:
Der couragierte Österreicher ist verpflichtet, mutmassliche Gesetzesverstösse zu melden.
Erweiterbar auf Arbeitsinsspektorat, Finanzamt, Staatsanwalt etc.
Reicht es nicht, Opfer zu sein - wollt ihr auch stiller Mittäter sein ?
Die \"schwarzen Schafe\" rechnen ja mit der Einschüchterung, Angst vor Jobverlust - auch wenns
nur ein McJob ist- oder vor Sperren des AMS durch sog. \"Arbeitsverweigerung\"
Stellt euch mal die Frage, wieso das AMS fast immer auf Seiten der Firmen ist.. ?
Bei mutmasslichen Gesetzesverstössen wird sich sich das AMS sehr schwer tun, um in der Öffentlichkeit nicht als Mittäter dazustehen !
Wenns dem Kunden weh tut, wird ein SÖB keine Kunden mehr bekommen

unter:
17.03.14 um 11.32 Uhr - von T. - "Antrag auf Arbeitsunfähigkeitspension wurde zum zweiten Mal abgelehnt"

19.03.14 um 16.54 Uhr - von W. S. - "Falsche Gewerbeberechtigung?"
Hallo Herr Moser!
Ein Nachtrag sozusagen wegen des SÖBes Das-Radl-Dienstleistungs-GmbH.
Auf der Homepage der WKO (Firmen A-Z) steht bei Gewerbeberechtigungen ( für Das Radl) Handels- und Handelsagentengewerbe (§ 124 Z.10 GewO 1994).
Beim §124 GewO geht es um Rauchfangkehrer.
Richtigerweise müßte stehen: Handels- und Handelsagentengewerbe (§ 154 GewO 1994).
Hier der Text zu § 154 GewO 1994 (nach JUSLINE.AT):
. (7) Der Tätigkeitsbereich der Handelsagenten umfasst das Vermitteln oder das Abschließen von Warenhandelsgeschäften in fremdem Namen und für fremde Rechnung zwischen selbständig Erwerbstätigen und Personen, die Waren der angebotenen Art zur Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit benötigen, ohne Rücksicht darauf, ob das Vermitteln oder Abschließen im Rahmen einer selbständigen Betrauung oder auf Grund einzelner Aufträge ausgeübt wird. MS (18.03.14)

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