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3.04.14 um 17.33 Uhr - von S*. - "Möchte an dieser Maßnahme nicht mehr teilnehmen" |
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Ich hoffe ich bin hier richtig :) Ich habe ein großes Anliegen,Ich habe heute einen Brief vom FAB step2job wegen einen neuen Termin am 8.4 bekommen.War schon 2011 dort. Möchte zu dieser Maßnahme aber nichtmehr gehen. Da ich persönliche Probleme mit der Beraterin (diese mir auch den Brief geschrieben hat) hatte. Da ich mit dieser Dame Probleme hatte, worauf ich psychische Probleme bekam. Ich habe per eams 2 mal meiner Beraterin geschrieben das ich diese Maßnahme nichtmehr machen will,aber gestern und heute keine Antwort. Was kann ich tun??
Antwort: "Dieses Coaching sollte/müsste von haus-aus freiwillig sein?" Da sie diese Massnahme aber schon besucht haben, müssen sie laut Sozialministerium (der politische Chef des AMS) kein weiteres Mal teilnehmen!
"Erkenntnis des Sozialministeriums: "keine bereits absolvierten Deppenkurse besuchen müssen" / "keine mehrmaligen Deppenkursbesuche?" (27.09.13)
Verwaltungsgerichtshof Erkenntnis 1 *Massnahme nur, wenn Kenntnisse nicht ausreichend sind! *Kosten sind nur dann gerechtfertigt, wenn Fähigkeiten fehlen! *Nur dann zumutbar wenn sie erfolgversprechend erscheint!
Sollte es trotzdem zu einer "rechtswidrigen" Sperre kommen, so legen sie mit dieser Begründung Berufung ein!
Oder werden sie über eine Bezugssperredrohung in diese Massnahme vermittelt, so handelt es sich um Amtsmissbrauch und "schwere" Nötigung" - verhält es sich wie angegeben - was sie ev. zur Anzeige, gleich bei der Staatsanwaltschaft, bringen sollten! Hier wäre ein Zeuge wichtig! Nehmen sie - wenn sie das klären - ev. eine Begleitperson zum Termin mit! (ohne Gewähr)
Muster-Schreiben als Voraussetzung um - im Falle - die handelnden AMS-MitarbeiterInnen wegen "schwerer" Nötigung und Amtsmissbrauch anzuzeigen / zu verklagen! (17.01.10)
5.04.14 um 15.47 Uhr - von S*. - "Am Laufenden halten" Sehr geehrter Herr Moser Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort, ich werde Sie natürlich am laufenden halten. Vielen Dank, Liebe Grüße (4.04.14)
26.06.14 um 13.47 Uhr - von S*. - "Muss nicht zu step2job, habe dafür einen anderen Kurs bekommen! Sehr geehrtet Herr Moser Ich möchte Ihnen mitteilen,das ich nicht zu step2job musste (hatte Termin beim AMS) hatte dafür einen anderen Kurs bekommen. Ob ich nie wieder in meiner Arbeitslosenzeit hin muss ist Fragwürdig. Aber ich hoffe mal gutes :) Vielen Lieben Dank für Ihre Hilfe Lg S.
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3.04.14 um 10.23 Uhr - von M. S. - "Gewerbeberechtigungen, Gewerbebewilligungen"
"Mail an die WKO - und Antwort der WKO" |
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Hallo Herr Moser!
Am 20.3. erging folgendes Mail an die WKO: Sehr geehrte Damen und Herren! Ein großes Lob für den Internetauftritt der WKO. Mir geht es um Gewerbeberechtigungen, Gewerbebewilligungen. Beim recherieren auf Eurer Homepage-Firmen A-Z-Das Radl, fiel mir folgende Ungereimtheit(?) auf. Da ist nach der Suche: Das Radl, bezüglich GEWERBEBERECHTIGUNGEN AUFRECHT u.a. folgendes zu lesen: Handels- und Handelsagentengewerbe (§ 124 Z.10 GewO 1994). Beim § 124 der GewO geht es aber(?) um Rauchfangkehrer (und deren ..(?). Richtigerweise(?) müßte stehen: Handels- und Handelsagentengewerbe (§ 154 GewO 1994). Auf der Homepage von Das Radl ist (unter /über uns) u.a. zu lesen: Weitervermittlung: Hauptziel ist ein dauerhafter Arbeitsplatz am regulären Arbeitsmarkt für alle Radl - TransitmitarbeiterInnen. Meines Wissens nach hat aber Das Radl keine aufrechte Gewerbeberechtigung für Personalleasing, Arbeitskräfteüberlassung oder ähnlich lautend. Trotzdem werden aber Arbeitssuchende (beim Das radl) (widerrechtlich(?) weitervermittelt.
Hier die Antwort des zuständigen Sachbearbeiters der WKO: ihre Nachricht erreichte mich als Fachgruppengeschäftsführer der Gewerblichen Dienstleister; hier vertrete ich auch die Branche Arbeitskräfteüberlasser. Der Anlage entnehmen Sie die aufrechten Gewerbeberechtigungen der angesprochenen Firma. Als sozial-ökonomischer Verein, neben den gewerblichen Standbeinen, kooperiert "Radl" mit dem AMS und anderen Institutionen. Gewerberechtlich und im Sinne des Vereinsgesetzes liegt hier augenscheinlich keine gewerbliche Arbeitskräfteüberlassung vor! Anm.: Eine Anlage ist bei dem Mail nicht dabei. Wohl aber vielleicht der interessante Hinweis: Das "Schwarzbuch Bürokratie" ist online verfügbar! Haben Sie weitere Geschichten? Dann erzählen Sie uns diese auf www.facebook.com/buerokratiestopp
Zu Gewerbeberechtigung: Leider findet die GewO aber keine Anwendung trotz fehlender Berechtigung bei dieser DienstleistungsGmbH. Das AMS in Kooperation mit SÖBen, GBPen, . genießt wohl Narrenfreiheit per Gesetz? Nach dem Motto: Arbeitssuchende(r): FRISS ODER STIRB!
Zu Arbeit/Beruf/Menschenrechte folgendes: Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) ist seit 1958 von Österreich unterzeichnet und befindet sich SEIT 1964 IM VERFASSUNGSRANG. Verfassungsrang bedeutet im Klartext, daß die gesamte Gesetzgebung ausnahmslos der Verfassung unterstellt ist UND sämtliche nationalen Gesetzte der Menschenrechtskonvention untergeordnet sind - DADURCH SIND AUCH SÄMTLICHE NATIONALEN GESETZESTEXTE NULL UND NICHTIG, welche der Verwirklichung des fundamentalen Menschenrechts entgegenwirken bzw. letzteres auch nur relativieren. (Anm.: Zitat von Peter siehe unten Link) Muss Hundstorfer die menschenrechtsverletzende Arbeitsmarktpolitik wie den berufs-bedingten widerlichen AMS-\"MitarbeiterInnen\"-Charakter im Clo runter spülen? ("VfGH: EU-Grundrechtecharta hat Verfassungsrang" 6.05.12)
Man sollte dieses Ekel Hundstorfer eigentlich wegen (per Gesetz, ALVG Novelle) genehmigten Menschenhandels klagen! MS
Anm.: "Link zu Peter": Dokumentation von Herrschaft über Kinder und Erwachsene http://ruzsicska.blogspot.co.at/
6.04.14 - Anmerkung zu fehlender "Gewerbeberechtigung / Gewerbebewilligung" vieler SÖBetriebe / dem Gemeinen nützliche Betriebe!? "Bei den einzelnen StaatsbürgerInnen wird im Bezug auf die Gewerbebewilligung streng und kleinlich gehandelt. Bekommen Personen ev. keine Erlaubnis ihre Tätigkeit / Beruf auszuüben, weil es (u.a. ev.) zur Überschneidung zweier/verschiedener Gewerbe kommt! Hier im Bereich der SÖB ("dem Gemeinen nützliche Betriebe") wird auf Weisung des Sozialministers Hundstorfers "SPÖ?" die Rechtsordnung im grossen Stil missachtet? Die Missachtung der Gesetze /des Rechtsstaats wird von Behörden, Ministerium, Regierung betrieben! Ein enormer (noch nicht ins Bewusstsein gedrungener) Schaden für die Demokratie / demokratische Rechtsstaatlichkeit!" UNFASSBAR!
>"Illegale "Firmen" erwirk(t)en im Zusammenspiel mit dem AMS systematisch rechtswidrige Bezugs-Sperren" (?) SÖB-SchmarotzerBetriebe ohne Gewerbebewilligung? |
2.04.14 um 18.20 Uhr - von Ri*. - "Schweigeklausel ?" |
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Sehr geehrter Herr Moser,
über die Sinnhaftigkeit der Schulungen vom AMS gibt es genug Meinungen, auf die ich nicht näher eingehen möchte. In letzter Zeit ist mir aufgefallen, dass nach einer \"Zwangs-Vermittlung\" zu so einem Kurs, der Teilnehmer im Zuge eines Infotages, Papiere zum Unterschreiben bekommt, dessen Inhalt ich hier näher erörten möchte. Neben der Hausordnung, die noch akzeptabel ist, werden einige Klauseln vermerkt die in meinen Augen fragwürdig sind. Z.B. gibt es eine Schweigeklausel, die es dem Teilnehmer verbietet mit anderen Leuten über die Vorkomnisse in den Kursräumen zu berichten. Des Weiteren gibt es einen Punkt, der den Kursteilnehmer zwingt für verursachte Schäden zu haften. Mich würde interessieren ob jemand solche Klauseln bemerkt bzw. unterschrieben hat? Des Weiteren möchte ich wissen, wie es rechtlich aussieht, wenn man solche Sachen nicht unterschreibt bzw. fragwürdige Klauseln vor der Unterschrift schlicht und einfach durchstreicht? Ich denke, dass diese Angelegenheit ! geklärt werden sollte. Schon alleine aus dem Grund, weil die AMS Betreuer fragen wie der Kurs war. Was soll man dann sagen? Etwa den Umstand, dass man vertraglich dem Kursinstitut zugesichert hat über die Inhalte zu schweigen? Kann es sein, dass diese Klauseln eingeführt worden sind, damit sich die mehr oder wenigen bösen Meinungen auf so Seiten wie sonet.at nicht verbreiten?
Antwort: "Diese Klausel ist ein sittenwidriges Mundverbieten" Richtig, die unsinnigen Deppenkurse wollen sich an den Menschen in Not weiter dumm und deppert verdienen. Eine Kritik, die von Menschenverachtung, Inkompetenz, Unsinnigkeit berichtet soll vermieden werden - Schadet eine solche Kritik ja dem "Millionen" - Geschäft!
Eine Ungeheuerlichkeit - Hier überlebt ein Teil des Nazi-Geists! Zwingt man Menschen in persönlichkeitsentwertende Mobbing-, Deppenkurse und verlangt zugleich eine Unterschrift die ihnen bez. der Deppenkurse den Mund verbieten soll bzw. die Meinungsfreiheit verbietet - Ein Menschenrecht!
Natürlich nicht unterschreiben bzw. wie sie vorschlagen aus dem Vertrag rausstreichen! Dem Zwangsmassnahmenanbieter steht es ja dann frei, die Betroffenen nicht aufzunehmen! Jedoch darf dann keine Bezugssperre ausgesprochen werden, weil es kein schuldhaftes Verweigern des "Kunden" gab. Die Ver-Weigerung geht so vom Kursbetreiber aus!
Besser noch - keine Unterschrift unter diesen Zwangsverträgen leisten!
Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern! Unterzeichnen sie den Vertrag nicht sonden schreiben folgendes statt der Unterschrift! In Hinblick auf den auf mich ausgeübten Druck, der in der Ankündigung, das Arbeitslosengeld/Notstandshilfe als existenzerhaltendes Grundgehalt zu streichen, besteht, leiste ich, ohne den vorliegenden Inhalt in Frage stellen zu können, keine Unterschrift.
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