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11.04.14 um 13.52 Uhr - von G. K. - "Es geht wiedermal um das leidige Thema Deppenkurse"


Sehr geehrter Herr Moser!
Es geht wiedermal um das leidige Thema Deppenkurse (Itworks Personalservice), indem das AMS mich dazu zwingt, einen Dienstvertrag bei einem gemeinnützigen Arbeitskräfteüberlasser einzugehen.
Ich selbst bin als Langzeitsarbeitsloser eingestuft und habe, wie sie sich vorstellen können, keine Interesse an einer solchen \"Schulungsmaßnahme\".
Bin jetzt aufgrund meiner Frau und meiner Firma (GmbH), die derzeit stillgelegt ist, oft im Ausland unterwegs.
Bin in der letzten Zeit auch genau dann im Ausland gewesen, wann der Infotag bei Itworks gewesen ist. Habe mich natürlich immer beim AMS korrekt ab-und wieder angemeldet.
Beim letzten Termin hat mir mein Berater gedroht, dass wenn ich immer genau an diesen Tagen ins Ausland fahre, wenn diese Schulungsmaßnahme beginnt, mir den Bezug zu sperren, außer ich bringe eine Bestätigung, dass ich im Ausland z.B. ein Vorstellungsgespräch hatte.
Irgendwie verstehe ich das nicht, denn in der Zeit wo ich mich vom AMS abmelde, sie nichts bezahlen müssen und eigentlich froh sein können, wenn sie sich Geld ersparen und für das AMS egal ist, was ich im Ausland mache.
Jetzt zu meiner Fragen:
- Wie oft kann oder darf ich pro Monat oder Jahr ins Ausland fahren
- Und wenn ich ins Ausland fahre, welche Gründe sollte und muss ich angeben (z.B. Jobsuche, familiere Angelegenheiten, Urlaub usw.)
- Gibt es zu den zwei oben genannten Punkten einen Gesetzestext, wo ich genau nachlesen kann, was bzgl. Auslandsaufenthalt erlaubt ist oder nicht.
Danke Ihnen im Voraus für Ihre Bemühungen
Mit freundlichen Grüßen
G.K.

Antwort:
Ja zur Arbeitssuche ist es möglich, nach Absprache mit dem AMS und dessen Erlaubnis auch für 3 Monate bei weiteren Bezug ins Ausland zu fahren. Bewerbungsbestätigungen sind nachzureichen. (AlVG § 16. Abs. 3)
Ev. kurzzeitig auch wegen wichtiger familiärer Angelegenheiten. Immer nach Absprache mit der Behörde.
So wie sie mir das schildern, fasst die BeraterIn die Bezugsabmeldungen als Methode ihrerseits auf, um sich vor den Deppenkursen zu drücken.
Ich denke, sie kann ihnen tatsächlich Schwierigkeiten machen, auch wenn sie sich für die Zeit vom Bezug abmelden weil sie darin ein Verhalten zu erkennen glaubt, das sich nicht nach besten Kräften daran beteiligt eine Arbeitsstelle auf dem österreichischen Arbeitsmarkt zu finden.
Arbeitswillig ist, wer bereit ist alle gebotenen Anstrengungen zur Erlangung einer Beschäftigung zu unternehmen. Dies wird ihnen ev. abgesprochen, da sie sich vor den Deppenkursteilnahmen drücken, indem sie sich immer wieder für kurze Zeit (ev. immer bei Kursbeginn ) abmelden.
Bezugssperren hat es schon wegen ganz anderer ("rechtswidriger") Gründe gegeben.
Ob sie dann mit einer Berufung erfolgreich sein werden, wenn, im Zusammenhang mit Deppenkursvermittlungen, ein AMS-, Bezugsabmelde-Muster zu erkennen ist, müssen sie für sich selbst entscheiden?.
Es liegt mir keine Kenntnis vor, wie oft sich ein Arbeitsloser vom Bezug abmelden darf oder nicht darf, weil er dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen muss?
Ev. bräuchte es hier eine VwGH-Erkenntnis.
Obwohl wie geschrieben, verbunden mit einem erkennbaren Abmelde-Muster, das sich an Deppenkurse-Vermittlungen orientiert, weiss ich nicht ob gute Chancen auf Erfolg vorhanden wären? (Ohne Gewähr)

Haben sie schon Deppenkurse besucht?
"Erkenntnis des Sozialministeriums: "keine bereits absolvierten Deppenkurse besuchen müssen" / "keine mehrmaligen Deppenkursbesuche?" (27.09.13)
unter:
Sich gegen SÖB-Zwangsmassnahmen / Deppenkurse-Mobbingkurse = Bewerbungskurse wehren! (Sämtlichen Links (unterstrichen) folgen!


11.04.14 um 10.44 Uhr - von H*. - "Ein AMS-Problem welches mich sehr stresst und gesundheitlich beeinträchtigt"
"Ich habe wirklich Angst, schlafe seit 3 Nächten nicht mehr als 2-3 Stunden.
An den Termin darf ich gar nicht denken..."


Sehr geehrter Herr Moser!

Zunächst einmal meinen Dank für Ihre Seite und Ihre Arbeit die Sie hier leisten.
Ich lese seit ca. 7 Monaten regelmässig mit.

Leider habe ich jetzt selbst ein AMS-Problem welches mich sehr stresst und gesundheitlich beeinträchtigt.
Daher meine Anfrage an Sie.
Ich versuche, mich kurz zu fassen.
Situation: Ich bin im Notstandshilfebezug.
Dieser wurde mir mit Schreiben vom **** rückwirkend zum ***** \"vorläufig eingestellt\". Begründung: Sie haben auf einen Stellenvorschlag nicht entsprechend reagiert\".
Die ggst. Stellenbeschreibung war eine sogenannt Vorauswahl - also direkt an eine AMS-Mitarbeiterin zu beantworten.
Ich habe den Betrieb direkt - per Post - angeschrieben, dies telephonisch der AMS-Hotline mitgeteilt. \"Alles in Ordnung\".
Dann sah ich vor ein paar Tagen auf meinem Konto, dass mein Bezug nicht überwiesen wurde...
Gestern am AMS (***) in der Infozone vorgesprochen. Termin bei \"meiner Beraterin\" für ***** erhalten.
\"Da wird eine Niederschrift gemacht.\"
Jetzt laufe ich ziemlich unrund.
Ich kann nicht nachweisen, dass ich die Bewerbung direkt an den Betrieb geschickt habe, da nicht eingeschrieben. Ich drucke die Bewerbungunterlagen für den AMS-Termin nochmals aus, aber das ist keine Nachweis...
Ich habe mir auf Ihrer Seite eine Menge zu den Themen durchgelesen, dennoch
eine Fragen an Sie:
Niederschrift \"nicht unterschreiben\", wie mache ich das?
Bin ich dazu nicht \"verpflichtet\"?
Was passiert danach - seitens des AMS.?
Für welchen Zeitraum \"darf die Beraterin mir für dieses \"Vergehen\" den Bezug einstellen\"?
(Aktuell bin ich vom **** ohne Geldleistung. Ich kann meine Fixkosten nicht zahlen. Da ich ich mir im Februar 3 Wochen Urlaub im Ausland geleistet habe, bekam ich auch für diesen Zeitraum keine Geldleistung...)
Soll ich jedenfalls heute noch einen Bescheid anfordern oder versuchen, am Dienstag die Situation zu kalmieren und den reuigen, entmündigten, unterwürfigen Arbeitslosen darstellen?
Wie stehen meine Chancen, meinen mir zustehenden Bezug rückwirkend zu erhalten? So wie es aussieht, ist das jetzt alleine vom \"Good will\" der Beraterin abhängig.
Ich hab mir natürlich auf soned.at die Seite \"Unverletzlichkeit des Eigentum durchgelesen\", werde aber - auf meine Situation bezogen nicht \"schlau daraus\".

Ein Verfahren bis zum VfGH steh ich psychisch nicht durch.

Ich habe wirklich Angst, schlafe seit 3 Nächten nicht mehr als 2-3 Stunden.
An den Termin am **** darf ich gar nicht denken...
Es tut mir leid, aber ich brauche das Geld. Bis dato fehlen mir 2 Monatsbezüge.
Bitte um Ihre Antwort.
Spende folgt.

MfG H.

Antwort:
Sie brauchen die Niederschrift nicht unterschreiben - erst recht nicht, wenn sie mit dem Inhalt nicht einverstanden sind! >"Der Bezug wird unabhängig von der Niederschrift-Unterzeichnung sowieso gesperrt! - "falls" (16.04.)<" (Die erste Sperre wird für 6 Wochen, jede weitere für 8 Wochen ausgesprochen!)
>Bezug vorläufig eingestellt - Eine Handlung, die nach Rechtsmeinung auch gegen die Verfassung verstösst - Unverletzlichkeit des Eigentum.
Hier gibts zudem keine Unschuldsvermutung. - Ein Indiz bez. Verletzung demokratischer Rechtsstaatlichkeit! - Zeigt, dass diese Behörde "AMS" nichts mit Demokratie bzw. mit dem demokratischen Rechtsstaat / Orientierung an Menschenrechten / Ethik, Moral zu tun hat.
Hilft ihnen aber momentan nicht weiter!

Nehmen sie sich, wenn möglich eine Begleitperson zu den Terminen mit.
Verlangen sie schnellstens einen schriftlichen Bescheid, auf den sie Berufung einlegen!
Und stellen sie auf keinen Fall den reuigen, entmündigten, unterwürfigen Arbeitslosen dar! Ist eine Schuldeingeständnis und trägt nur dazu bei, dass sich beim Gegenüber ein Gefühl - von aha eh zurecht gesperrt - entwickelt.

Legen sie der Berufung ihre Bewerbungsunterlagen bei - (Diese nehmen sie auch zum Termin mit) - und versuchen sie ihr Glück bei der Firma - Vielleicht haben die ihre Unterlagen noch aufliegen und bestätigen ihre Angaben. Auch versuchen sie heraus zu bekommen mit wem sie bei der AMS-Service-Stelle telefoniert haben. Auch hier wäre eine Bestätigung von Vorteil.

Besuchen sie die Caritas - dort gibts ev. Unterstützung - Einkaufsgutscheine; Miete, Strom etc. per Erlagschein; ev. auch mal Bargeld. Ohne Gewähr. Alles Gute!

16.04.14 um 1.34 Uhr - von H. - "Die Sperre wurde aufgehoben"
Rückmeldung: Ich konnte die Angelegenheit heute beim Termin klären.
Die Sperre wurde (mündliche Zusicherung) aufgehoben, da ich bis dato noch kein dsbzgl. Vergehen aktenkundig habe.
Die Beraterin war auch erstaunlich entspannt und ohne Agressionen.
Danke nochmal für Ihre Bemühungen.
Spende kommt - wie zugesagt - dauert aber noch etwas.

Mit freundlichen Grüssen


10.04.14 um 20.22 Uhr - "Protokoll des ersten Treffens einiger Arbeitslosen-Initiativen mit dem Volksanwalt"

"Weitere Treffen sind vorgesehen und werden folgen!"
>"?vermeintlich / hoffentlich? (20.2.15)"<


Protokoll Roundtable VA (zuständiger Referent der VA) / Erwerbslosen-Inis
20.3.2014 Beginn 14:00

Der zuständige Referent der VA beginnt mit Präsentation des neues Konzepts der VA: nunmehr mit Bezug auf Umsetzung Menschenrechte auch Einbeziehung der
Zivilgesellschaft.
Ankündigung - am 9. Mai 2014 15:00 gibt's in der VA eine Veranstaltung zum Nationalen Aktionsplan Menschenrechte (NAP-MR); wer eingeladen werden will
>ANMELDUNG Einladung zum NGO-Forum - Dialog mit der Zivilgesellschaft

veranstaltungen@volksanwaltschaft.gv.at

Thema "Aufwandsabgeltung":
- Aufwandsabgeltung wird sehr schnell in "Fahrtkosten" umgedeutet und vom zuständigen Referenten der VA weitergegeben werden, könnte eventuell über VA-ÖffentlichkeitsarbeitsBudget abgehandelt werden. Anfrage wird intern weitergeleitet; Informationen dazu in den nächsten Wochen. Frage kommt das erste Mal, andere NGOs wie Caritas und Co haben diesbezüglich. schlicht Ressourcen.

>("Mittlerweile ist geklärt, dass die VA für die Fahrtkosten der eingeladenen Personen von AL-Initiativen aus den Bundesländern aufkommt / ersetzt." 11.04.14)

Zwischenstatement: Partizipation braucht Unterstützung
Der zuständige Referent der VA: es geht ja auch nicht darum, dass Sie hier arbeiten, Berichte schreiben ...
Zwischenstatement: Arbeit ist ja schon das Zeit nehmen für den Termin, die Vorbereitung
Der zuständiger Referent der VA: ja, sieht er ein. Und ginge es nach ihm, wäre Fahrtgeld schon positiv geregelt, nur ist er nicht der Zuständige; für heute jedenfalls gibt‘s noch nichts.

- Kurze Vorstellrunde
2 Themenschwerpunkte des Roundtables werden angekündigt
-
1. Strukturprüfung
- 2. Menschenrechtsargumentation
1. Strukturprüfung
"Strukturprüfung" bedeutete bisher Anfrage an BMASK und Vorstand d. AMS-Ö
hinsichtlich der "Sinnloskurse" - Anlassfall: Kurs kurz vor Pensionsantritt (Kräuter
Kronenzeitung 4.1.2014 ?) bzw. Ergebnis Teambesprechung VA Ende 2013
Der zuständiger Referent der VA setzt fort mit Erklärung Strukturprüfung:
VA versteht eine solche Prüfung als umfassende, insbesondere wichtig: die Einbeziehung aller Betroffener, nicht nur der Institutionellen.
früher war VA - gesetzlich wie praktisch - einzelfallorientiert, jetzt geht es auch struktureller
- weil: Aspekt Menschenrechte (gesetzliche Erweiterung der Kompetenzen der VA in jüngerer Vergangenheit) und damit einhergehend die Einbeziehung Betroffener.

Zwischenfrage: Was ist das konkrete Ziel einer solchen Strukturprüfung? Geht es/ kann es darum gehen, ein Gesetz als menschenrechtswidrig zu markieren, oder (nur) eine Behördenhandlungsweise als menschenrechtswidrig zu markieren?
Der zuständiger Referent der VA: im Grunde geht es bei der VA um soft-law. An sich kann der VA auch weiterhin nur Berichte schreiben; niemand muss tun, was die VA sagt; aber Viele tun gerne etwas, damit die VA den Mund hält. Im Konkreten ist es Ziel als VA also, dass es zu kurzfristigen Reformen bei AMS-Maßnahmen kommt.

Die Fragen der VA-Strukturprüfung beziehen sich auf:
- Qualität der (Kurs-)Maßnahmen und deren Messung
- zusätzliche Fokussierung auf "Ältere" und "Höherqualifizierte"
AMS-Ö hat weiter delegiert an LGSen

Zwischenstand Reaktionen:
Schreiben des AMS-Ö: wenn Bescheinigung der PV besagt, dass Pensionsantritt
innerhalb der nächsten 3 Monate liegt, dann soll das im "Akt" vom Betreuer eingetragen werden.

Wien (Draxl, Göschl) - "Umstellung auf Modulsystem ab Herbst"
Steiermark (Snobe) - "lt. Kronenzeitung - Trockenlegung des Kurssumpfs"
weiters:
Von der VA sind Sammelberichte (Erfahrungen von AL) gewünscht, die in das derzeitige Prüfverfahren über die AMS-Kurse einfließen. Auch sonstige Inputs sind erwünscht und gewollt (von allen Seiten). Auch anonym. Diese Inputs müssen nicht als Beweise im rechtl. Sinn, wie vor Gericht, vorhanden sein. Also AMS-Kurse und -Maßnahmen werden näher untersucht.

Wie geht das AMS so um?
Arbeitskräfte- bzw. gemeinn. Überlasser und SÖBs dzt. nicht so Inhalt!
Auch wegen der derzeitigen VwGH Wiedereingliederungsmaßnahmen: Betroffene mehr miteinbeziehen. Bei Verletzung (rechtspolit. Sicht): Soft Law, Vorgehensweise - in letzter Zeit angeblich zumutbar.

Fragen vom zuständigen Referenten der VA zu diversen "Adaptierungsvorschlägen"
- Formalistische Zielarchitektur (BMASK/AMS-Ö/LGS/RGS/ Steuerung über Zielvorgaben an AMS-Beschäftigte) soll abgeschafft werden
Reaktion(en) der Anwesenden und Vertreter_innen von Initiativen:
eher positiv, allerdings ändert's wenig, wenn nicht diverse Stichtagsbetrachtungen und Statistikorientierungen geändert werden - und: es soll daraus keine Zustimmung der Erwerbslosen-Inis zum Sanktionsregime abgeleitet werden können; unklar bleibt, wodurch dieses "Steuerungsinstrument" ersetzt werden soll

- Case Management (Test 3-400 Personen) eine Art Intensivbetreuung
Reaktion(en) der Anwesenden und Vertreter_innen von Initiativen:
eher Ablehnung, da die Rahmenbedingungen komplett unklar sind bzw. nicht sichtbar geändert werden
- Kursgutscheine von ca. 800,- bis 1000 Euro pro Jahr statt Kurszuweisung
Reaktion(en) der Anwesenden und Vertreter_innen von Initiativen:
Wurde von vielen Anwesenden befürwortet, dann wurden auch Zweifel angemeldet, da Rahmenbedingungen und Ausgestaltung unklar z.B. wo können die Gutscheine eingelöst werden, Geltungsdauer; wichtig, dass darüber hinaus auch Kurse, die bis 5000 oder 6000 Euro kosten ,weiterhin bewilligt werden

- Unterstützung Selbständigkeit
Reaktion(en) der Anwesenden und Vertreter_innen von Initiativen:
eher positiv, allerdings mit wesentlich längerer Laufzeit - pro Person (1,5-2 Jahre),
umfassende Änderung der Rahmenbedingungen hinsichtlich existenzsichernder
Kombinierbarkeit - Selbständigkeit, Arbeitslosigkeit und eventueller rascher
Wechselabfolgen

- Pilot: "Sanktionsfreies AMS" in ausgewählten RGSen
Reaktion(en) der Anwesenden und Vertreter_innen von Initiativen:
eher positiv, längere Laufzeit (3 Jahre), umfassende Begleitmaßnahmen hinsichtlich Personalrekrutierung, Informationspolitik und Änderungen der Rahmenbedingungen,
Festlegung eventueller Vergleichs- bzw. Evaluierungs-Parameter

- Modulsystem Wien: zwischen 20 Modulen soll gewählt werden können
Reaktion(en) der Anwesenden und Vertreter_innen von Initiativen:
eher negativ, Modulvarianten auch schon bisher, Frage der Vorauswahl und Qualität
hinsichtlich Anbieter und Inhalt - entspricht in etwa dem bisherigen System

- Bewertung der Kursmaßnahmen: Der zuständige Referent der VA fragt, warum die Bewertung durch die Teilnehmer so gut ausfällt (Note: 1,8 bis 2). Es wird diskutiert, ob Anonymität immer gegeben ist. Soll in Zukunft online durchgeführt werden?
(Der zuständige Referent der VA) damit wirklich nicht auf den Teilnehmer geschlossen werden kann. Der zuständige Referent der VA ist sich absolut sicher, dass es anonym ist und fordert dazu auf, zu melden wenn es eine Lücke gibt.

- Mystery-shopping wird lt. zuständigem Referenten der VA in Wien schon gemacht
(Mystery-Shopper könnten künftig eventuell auch aus den Reihen der Erwerbslosen-Inis kommen)
Dazwischen Infos zu einzelnen Anbietern weitergegeben.
Rechtswidrigkeit der "vorläufigen" Bezugssperren, Datenerhebungen, etc. moniert.
Die Strukturprüfung wird voraussichtlich bis Ende des Jahres laufen.

2. Menschenrechtsargumentation
Bereits während der vorhergehenden Diskussion zur Strukturprüfung wird von allen
Erwerbslosen-Inis und wiederholt auf die prinzipielle MR-Widrigkeit des Sanktionsregimes hingewiesen. Die VA wird wiederholt aufgefordert, ihren per Juli 2012 "erweiterten" Auftrag (nach B-VG Art. 148a [1] und [2]) nachzukommen und die diesbezüglichen Ergebnisse zu publizieren.
Wiederholt wird weiters ein umfassender Partizipations-Ansatz auf allen Ebenen eingefordert.
Der zuständige Referent der VA meint, der MR-Ansatz wäre kurz- und mittelfristig nicht zielführend. Da er meint, das sei eine politische Frage, die er nicht entscheiden kann, wird er gebeten, das wieder an VA Kräuter weiterzugeben, der in den letzten Gesprächen an den zuständigen Referenten der VA verwiesen hat. In einem Bericht wird natürlich generell ganz sicher auf die Menschenrechte bzw. MR-Verletzungen hingewiesen werden.
Also es wird eher allgemein gehalten werden - ohne hier groß in Detailbereiche vorzustoßen bzw. ohne konkrete Vorschläge udgl.
Ein weiterer Roundtable wird Ende Mai stattfinden. Der zuständige Referent der VA wird einladen..

10.04.14 um 13.39 Uhr - von S*. - "Aufgrund meiner psychischen Probleme"


Sg. Herr Christain Moser

Ich hatte vor über einem Monat einen AMS Termin, welchen ich nicht wahrnehmen konnte. (gesundheitlich) Nach einigen Tagen Krankenstand lies ich mich wieder gesundschreiben, da psychische Erkrankungen bei vielen Ärzten nicht als Krankheit in dem Sinne anerkannt werden.

Aufgrund meiner psychischen Probleme habe ich es aber erst kürzlich
wieder geschafft mich zurückzumelden.Natürlich habe ich eine Mitteilung über die Einstellung meines Bezuges bekommen (vor etwa 5 Wochen) aber keinen Bescheid. Da das Geld auch meine Existenzgrundlage darstellt wollte ich wissen ob es noch eine Möglichkeit gibt die Sperrre anzufechten.

Auch wenn ich körperlich gesund gewesen sein mag, war es mir eben nicht möglich, meinen Termin wahrzunehmen und/oder mich rechtzeitig zurückzumelden, und da es mir mittlerweile/momentan ein wenig besser geht habe ich mich in der infozone zurückgemeldet.

Ich weiß dass psychische Probleme (verstimmungen etc.) gerade bei arbeitslosen gerne als nichtwollen und tachinieren abgetan werden, aber gerade in der situation eines arbeitslosen sind solche erkrankungen sicher nicht unüblich.

Da das Geld meine Grundlage darstellt und mir das fehlen dieses (miete etc.) psychisch zusätzlich belastet, bitte ich um rat was ich machen kann.

Vielen Dank, S. aus Niederösterreich

Antwort:
Ja war wichtig sich zurück zu melden. Haben sie einen neuen Termin bekommen?
Und die Krankenstandsbescheinigung von der Krankenkassa holen und beim AMS abgeben! - Wurden sie diesbezüglich eh aufgeklärt?

Ärzte erkennen Krankheiten auf psychischer Ebene natürlich an. Sie müssen aber unbedingt mit ihrem Arzt darüber reden bzw. lassen sie sich eine Überweisung zu einem Facharzt geben. Unbedingt!
Von diesem, bekommen sie ev. auch ein Attest bzw. besorgen sie sich ein Solches (ev. auch mal schon vom Hausarzt)

Sie verlangen bez. der Sperre einen schriftlichen Bescheid den sie dann mit den gesundheitlichen Problemen begründen, berufen! - ev. wenige Chancen aber kostenlos! - für die Chancen auf Erfolg wäre ein Attest sehr wichtig ! -

Besuchen sie die Caritas - dort gibts ev. Unterstützung - Einkaufsgutscheine; Miete, Strom etc. per Erlagschein; ev. auch mal Bargeld. Ohne Gewähr. Alles Gute!

10.04.14 um 13.02 Uhr - von B*. - "Wir kommen aber kaum über die Runden"


Guten Tag, bin leider seit ein halbes jahr Arbeitslos. Finde keinen Job. meine Frau arbeitet wir kommen aber kaum über die runden haben 2 kleine Kinder 1 Kindergarten 1 Schule. Bezahle für den kleinen ziemlich viel im Hort 300EUR + Kindergarten 80 EUR wir bekommen keine Unterstützung vom Land. Kann leider den Großen nicht vom Hort abmelden da es im Hort an Platzmangel scheitert. und wenn ich wieder einen Job finde nehmen die mein Kind nimmer in Hort auf deswegen muss er gehen aber fast 400 Eur im Montat fürs Kindergarten + Hort zu zahlen kann ich mir bald nimmer leisten und das AMS möchte mich auch nicht unterstützen bitte um Hilfe!!!Vielen Dank!

Antwort:
kontaktieren sie in ihrer gegend mal eine sozialberatungsstelle - versuchen sie das - ev. bekommen sie informationen wo und wie sie unterstützung bekommen können. bzw. ob und welche möglichkeiten ihr bundesland anbietet.

wenn es sehr eng wird, besuchen sie die caritas - einkaufsgutscheine; Miete,
Strom etc. per erlagschein; ev. auch mal bargeld und dort könnten sie ev. hinweise bez. weitere unterstützungen bekommen. ohne gewähr. alles gute!

9.04.14 um 13.16 Uhr - von M*. - "Irgendwie bin ich am verzweifeln und bitte um Hilfe"


Sehr geehrter Herr Moser,

nach vielen Recherchen und Lesen im Internet, bin ich nun auf Ihre Seite gestoßen und habe da schon einiges nützliches gelesen - leider in manchen Belangen zu spät. Aber hier findet man wirklich gut Inputs und was vor allem für mich wichtig ist, ich merke ich bin nicht alleine.
Irgendwie bin ich am verzweifeln und bitte um Hilfe.
Ich bin 52 Jahre (5.11.1961) und seit 5.8.2013 beziehe ich Notstandshilfe. Obwohl ich nur in einer Wohngemeinschaft lebe, wird das Partnerkommen berrechnet. (die versuche bereits mit einem Anwalt zu bekämpfen, dass es sich lediglichum eine Wohngemeinschaft handelt und NICHT um eine Lebensgemeinschaft)
Unabhängig davon wird mir mein Bezug (meines Erachtens) falsch berechnet. Ich habe da sehr viel recherchiert und überall habe ich herausgefunden, dass die Freigrenze für Partner über 50 Jahr ? 1.084,-- mtl. beträgt. Wenn ich meine Bezug nun nachrechne, wird aber nur der Betrag von ? 624,-- als Freigrenze in Abzug gebracht. Auf dem AMS kann oder will mir niemand genauere Auskünfte geben, wie hier berechnet wird, auch auf der Serviceline habe ich keine Hilfe erhalten. Da der Mitbewohner selbständig ist, muss ich jedes Monat die Einkünfte von ihm vorlegen (was schon unangenehm für mich genug ist, jedes Monat dieses Formular von ihm ausfüllen zu lassen) und dem AMS zukommen lassen.
Meine Frage: Was soll ich einforden/bzw. schreiben, damit hier eine korrekte Berechnung vorgenommen wird und vor allem mit der erhöhten Freigrenze?
Bei den Fromularen für die Einkünfte, streiche ich jedes Mal das Wort \"Partner\" durch und ergänze dieses mit \"Mitbewohner\", was ich auch auf den Antrag für die Notstandshilfe gemacht habe.
Bitte um Ihre Hilfe, wie ich so ein Schreiben formulieren soll bzw. was ich machen soll.

Danke und liebe Grüße

Antwort:
Verlangen sie einen Bemessungsbescheid - in diesem ist und muss genau aufgelistet sein wie sich ihr Bezug zusammensetzt!
Diesen Bescheid verwenden sie dann auch, um Berufung / Einspruch bez. der Partnerschaftsanrechnung einzulegen!

Steht niemanden ein Unterhalt zu und wird dieser auch nicht freiwillig geleistet, so handelt es sich um eine Wohngemeinschaft!

"Muster für Einspruch gegen rechtswidriger Anrechnung des Partnereinkommens"(10.02.10)

siehe auch den Fragenkatalog zur Lebensgemeinschaft AMS OÖ
Es sind also doch ein paar Fragen zur Partnerschaft zu stellen? (12.05.2010)

Weitere Links unter Politik erzeugt Armut und "fördert/zwingt zu Single-Haushalte / gegen Familienbildung"!

Hier AMS-Auskunft über Freigrenzen!

Sind die Einkünfte ihres Mitbewohners stark schwankend? Das AMS sollte nach drei vorgelegten Monatseinkünften den Durchschnitt verwenden.
Zur Orientierung:
Muster eines Antrags auf Feststellung über die monatlichen Bezugseinstellungen und Abmeldungen von der Sozialversicherung

Aber legen sie Berufung bez. der Partnerschaftsanrechnung ein. (ohne Gewähr)

(AMS / "Sozial"-Ministerium (Hundstorfer "SPÖ?") diskriminiert Frauen!)

10.04.14 um 10.57 Uhr - von M*. - "Ich werde auf jeden Fall einen Bemessungsbescheid verlangen."
Hallo Herr Moser,
vielen Dank für Ihre ausführlich Informationen.
Ich werde auf jeden Fall einen Bemessungsbescheid verlangen. Dazu habe ich noch einige Fragen:
Wie oft kann man diesen verlangen? - da ich ja Monat für Monat einen anderen Betrag zugesprochen bekomme
Kann ich diesen jedes Monat nach der Mitteilung verlangen?
Wieviel Zeit hat man da zur verfügung - kann ich das auch noch für die letzten 3 Monate verlangen?
Vielen lieben Dank für Ihre Hilfe und selbstverständlich werde ich berichten, was ich erreicht habe. liebe Grüße (9.04.14)

Antwort:
dieser müsste auf die grundsätzliche berechnung eingehen - wie sich die bezugshöhe zusammensetzt.
drum wird interessant sein - wie das AMS reagiert oder diesen ausführt.
>diese frage wäre ja ev. eine drohung an das AMS, wenn es weiter so vorgeht und nicht einen durchschnitt verwendet, dann wird jedes monat ein Bemessungsbescheid gestellt ?

also gleich absenden. nach muster orientieren.
ist das einkommen des mitbewohners stark schwankend?

9.04.14 um 20.17 Uhr - von M*. - "Ich fühle mich schon ein wenig besser"
Hallo Herr Moser,
ja das Einkommen ist schwankend - zwischen 1.000 - 1.600. Der Mitbewohner betreibt einen Altwarenhandel.
Das Muster ist recht hilfreich und ich habe es schon vorbereitet und werde morgen auf das AMS gehen und dieses abgeben und auch bestätigen lassen (was manche AMS Mitarbeiter gar nicht so gerne tun wollen, aber da lasse ich mich nicht "abspeisen")
vielen Dank nochmals - hilft mir wirklich weiter und ich fühle mich schon ein wenig wieder besser. liebe Grüße

Antwort:
schön - ja, wichtig bestätigen lassen oder eingeschrieben senden!
wenn ihnen kein unterhalt zusteht, dieser auch nicht freiwillig geleistet wird, auf den schriftlichen bescheid berufung einlegen!
und selbst bei einer "ev. widerrechtlichen" anrechnung" soll / "muss?" das AMS den durchschnitt des partnereinkommens anwenden.
ev. besuchen sie zusätzlich mit einer begleitperson den geschäftsstellenleiter bez. klärung dieser angelegenheit! (ohne gewähr) alles gute

10.04.14 um 18.43 Uhr - von M. S. - "Es gibt da VwGH-Erkenntnisse"
"Gemeinsames Wohnen allein begründet noch keine Lebensgemeinschaft"
Hallo Herr Moser!
Zu: M*. - \"Irgendwie bin ich am verzweifeln und bitte um Hilfe\"

Es gibt da VwGH-Erkenntnisse.
Gericht Verwaltungsgerichtshof - Entscheidungsdatum 13.11.2013
Geschäftszahl 2012/08/0012
Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2008/08/0107 E 19. Oktober 2011 RS 1
(hier ohne den letzten Satz)
Stammrechtssatz
Der Berücksichtigung des Einkommens des Lebensgefährten bei Beurteilung der Notlage liegt offenkundig die Annahme zu Grunde, dass dieser wegen der Lebens- (Wohn-)Gemeinschaft auch zum gemeinsamen Wirtschaften zumindest zum Teil (etwa durch Mitfinanzierung der Miete oder der Ernährung) beiträgt. Gemeinsames Wohnen allein begründet noch keine Lebensgemeinschaft (Hinweis: E 18. November 2009, 2007/08/0213).

Gericht Verwaltungsgerichtshof Entscheidungsdatum 13.11.2013
Geschäftszahl 2012/08/0012
Rechtssatz
In einem Fall, in dem keine zur Gänze gemeinsam genutzte Wohnung vorliegt, kann das Vorliegen einer Lebensgemeinschaft nicht auf den bloßen Umstand gestützt werden, dass der Lebenspartner zu den Wohnkosten beiträgt
(vgl. das hg. Erkenntnis vom 16. März 2011, Zl. 2007/08/0023). Grüße MS


9.04.14 um 7.19 Uhr - von A*. - "Geschützte Bemessungsgrundlage?"


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wende mich vertrauensvoll an Sie in der Hoffnung, daß Sie mir ev. behilflich sein können.
Da ich mittlerweile schon einige Versionen und Interpretationen (auch vom AMS direkt) dieses §21 AlVG Abs. 8 gehört habe, will ich eine weitere Meinung.

Ich bin bin Dez. 1968 geboren und leider seit Mai 2009 arbeitssuchend. Ich beziehe zur Zeit Notstandshilfe mit einem Taggeld von ca. 35?.
Ab spätestens Mai will ich eine neues Dienstverhältnis beginnen, dass aber möglicherweise bis Dezember 2014 befristet ist (>196Tage). Mein Gehalt wäre deutlich niedriger als vorher.

Meine Frage:
1. Würde auf mich die geschützte Bemessungsgrundlage zutreffen, d.h. ich würde wieder meine ca. 35? Taggeld bekommen oder würde sich die Arbeitslose auf die versicherten Monate im Jahre 2009 beziehen (wo ich ja nur knapp 4 Monate gearbeitet habe)?

Herzlichen Dank!

Mit freundlichen Grüßen
aus Graz

Antwort:
ja es müsste sich bei ihnen ausgehen. sie werden im dez 2014 - 46 jahre alt.
wenn sie nach dem 45 geburtstag in ein DV einsteigen ist ihre bemessungsgrundlage geschützt - und kann nicht mehr weniger werden.
sie waren im dez. 2013 - 45 jahre - ja? (geschützter Bemessungsgrundlage)


9.04.14 um 5.53 Uhr - von H*. - "Ob es bezüglich AMS Angelegenheiten eventuell Personen gibt die das selbe wie ich im Moment ertragen müssen"

"Als Bemessungsgrundlage nicht das letzte Dienstverhältnis, sondern ein 5-7 Jahre Zurückliegendes herangezogen?


Sehr geehrter Herr Moser,

ich habe gestern etwas im Internet gestöbert bezüglich AMS Angelegenheiten ob es eventuell Personen gibt die das selbe wie ich im Moment ertragen müssen, dann habe ich Ihre Seite entdeckt und dachte mir ich schreibe Ihnen einmal die Sachlage.

Gestern hatte ich meinen AMS Termin und hab dort erläutert weshalb ich nur 430€ Arbeitslosengeld erhalte, wobei ich davor einen Job (Angestelltenverhältnis) hatte und Netto 1270€ verdiente.
Dem Betreuer schien dies tatsächlich wenig vorzukommen was ich nun von AMS an Leistungsbezug erhalte und hat einen Kollegen angerufen und nachgefragt. Es hat sich herausgestellt, dass das AMS scheinbar nicht das letzte Dienstverhältnis heranzieht sondern dies wo ich vor 5-7 Jahren zuvor gearbeitet habe, was eigentlich eine geringfügige Beschäfitung war.
Ich war natürlich stinksauer, weil bevor ich arbeitslos war hatte ich einen recht gut bezahlten Job und hab dann als leider das unglück geschah, dass ich entlassen werde mit meine 900€ Arbeitslosengeld gerrechnet habe, weil man dies ja ebenfalls auf der AMS Homepage ausrechnen kann.

Wissen Sie ob ich da irgendwas machen kann? Es kann doch nicht sein, dass das AMS den Leistungsbezug verrechnet von den Nettobetrag bei den Dienstverhältnis vor 6 Jahren??
Denn mir kommt das ganze etwas spanisch vor!

Ich bedanke mich schon einmal im Voraus für eine hilfreiche Antwort!

Mit freundlichen Grüßen

Antwort:
wie lange waren sie im angestelltenverhältnis tätig?

ich denke auch, dass hier was nicht stimmen könnte.
darum stellen sie einen antrag auf Bemessungsbescheid - dadurch sind schon fehler ans tageslicht getreten - falls bekommen sie das nachbezahlt.

sollte es wirklich stimmen - was ich auch nicht glaube - lassen sie das ALG. über die mindestsicherung auf ca. 750 euro aufstocken - auch hier hätte sie die beraterIn aufklären sollen?


8.04.14 um 10.17 Uhr - Aufruf, um in einer ORF-Dokumentation, die in der Reihe Menschen und Mächte erscheinen wird, mitzuwirken"

"Es ist wichtig auf die Problematik der "Working Poor" wie die herrschenden Missstände aufmerksam zu machen"


Sehr geehrter Herr Moser,

laut einer aktuellen Studie von Statistik Austria sind bundesweit rund 490.000 Menschen "Working Poor", sie verfügen pro Person über weniger als 1066 Euro netto monatlich, Tendenz stark steigend. Davon sind die meisten Vollzeitbeschäftigte, die Mehrheit sind Frauen. Wie ist das möglich?

In einer ORF-Dokumentation, die in der Reihe Menschen und Mächte erscheinen wird, wollen wir über diese Problematik berichten und auf die herrschenden Missstände aufmerksam machen. Hierfür suchen wir Personen, die trotz (kollektivvertraglicher) Anstellung oder Selbständigkeit aufgrund niedrigen Einkommens zur Gruppe der "Working Poor" gezählt werden. Besonders interessant für uns sind FreiberuflerInnen, ArbeiterInnen, Angestellte und Leasingpersonal im Dienstleistungs- und Sozialsektor, zum Beispiel in den Bereichen Logistik, Tourismus, Gastronomie, Gastgewerbe sowie im Handel und in der Baubranche.

Uns ist bewusst, dass gerade bei solch einem Thema die Scheu vor der Kamera zu sprechen sehr groß ist, doch es ist wichtig auf die Problematik der "Working Poor" aufmerksam zu machen.

Kennen Sie betroffene Personen oder Unternehmen und können Sie den Kontakt herstellen? Oder haben Sie Interesse, falls Sie von Working Poor betroffen sind, mitzuwirken?

Über Ihre Hilfe bei der Suche freue ich mich sehr!

Herzliche Grüße,

Nadine Niederhausen
Langbein & Partner Media GmbH & Co KG
A-1070 Wien, Spittelberggasse 3/13

phone: +43-1 535 36 96
fax: +43-1 535 36 96 9
n.niederhausen@langbein-partner.com
http://www.langbein-partner.com/

Antwort: "Working Poor / Niedriglohnsektor ist politische Absicht"
(Empfehlung: vorher den Text durchlesen und anschliessend ev. die Links anklicken / durchgehen - und/oder an die Sendungsmacher weiterleiten - Danke!)

Ich grüsse sie Frau Niederhausen

Es wäre begrüssenswert, wenn Medien, die die Menschen in Österreich flächendeckend erreichen, endlich mal den Mut hätten Klartext zu sprechen! Hiesse, die politische Absicht hinter diesen Problemen aufzuzeigen! Erschaffene Gesetze die einen grossen Teil der Menschen (untere soziale Schicht-en) in den Niedriglohnsektor, bzw. in die Armut u. Abhängigkeit, "mobben"/zwingen!

Ein Sanktionsregime füttert den Niedriglohnsektor - Hervorragend umgesetzt vom AMS unterstützt von menschenrechtsverletzenden/menschenverachtende AlV-Gesetzen!
Mittlerweile ist eigentlich hinlänglich bekannt, dass die ÖVP nur für sich und für ihr Klientel Politik macht! - Zum Nachteil und Schaden der, von ihnen erzeugten unteren sozialen Schichten- Das AlVGesetz bzw. die Novelle Ende 2007 sind hauptsächlich deren Gesetze!
>>Eine Arbeitsmarktpolitik gestaltet von der neoliberalen "Elite", die Personen aus ihren Reihen/Unternehmen in die Politik senden und so ihre Interessen in Gesetze "formen" lassen!
Dies ist natürlich nur möglich, weil die SPÖ ProtagonistInnen, ihre Wähler, die soziale Gesinnung und die eigene Partei verraten! (festzustellen am ausgezeichneten SPÖ-Grundsatzprogramm 1998)

Zum Verständnis empfehle ich "Wer ist für diese "menschen-, gesellschaftsschädigende" Arbeitsmarktpolitik verantwortlich?" (15.03.14) -

Bez. ihrer Anfrage möchte ich in diesem Zusammenhang einige Anregungen beisteuern!
Es wäre sehr aufschlussreich, wenn sie über ihre Recherchen nachweisen können, dass die zunehmenden prekären DV politische Absicht sind, die über bestimmte politische Rahmenbedingungen / "Gesetze" gewährleistet werden.
Umgesetzt von einer Behörde "AMS" unter Missachtung von ethischen u. moralischen Werten, demokratischer Rechtsstaatlichkeit - und nicht zuletzt über Menschenrechtsverletzungen (Nötigung und Amtsmissbrauch bei der Vermittlung in Zwangsmassnahmen - als Methode um die unschuldigen arbeitslosen Menschen in den Niedriglohnsektor zu drängen / zwingen)

Die von Arbeitslosigkeit betroffenen Menschen verlieren nach drei Monaten im Arbeitslosengeldbezug den geringen Einkommens wie Berufsschutz und müssen jede Arbeit über 20 Wochen-Stunden annehmen!
Bei Weigerung wird die Versicherungsleistung / der Bezug für 6 Wochen gesperrt - jede weitere Weigerung zieht eine 8 wöchige Bezugs-Sperre nach sich - gibt es mehrere Sperren kann die Versicherungsleistung gänzlich eingestellt werden.
Da Hundstorfer die "Sozialhilfe neu" / "bedarfsorientierte Mindestsicherung" an das AMS / Arbeitsmarktpolitik gekoppelt hat, verlieren Menschen jede Unterstützung
und zwingt ev. einige - nicht über kriminelle Energie, sondern über den Lebenserhaltungstrieb - zu Vergehen/"Verbrechen" = Kriminalisierung von Menschen!

"Dequalifizierung"
Über diese Zwangs-Vorgehensweise werden auch FacharbeiterInnen und AkademikerInnen in die schlecht-entlohnten Hilfsarbeiter-Jobs bzw. in die befristeten SÖB-Transitarbeitsplätze "gezwungen"!

>Zu fehlenden FacharbeiterInnen - Die Wünsche der Arbeitslosen eine tatsächliche Ausbildung machen zu wollen, werden mit dem Argument, "Auf tatsächliche Qualifikation/Ausbildung gibt es keinen Rechtsanspruch", verwehrt, stattdessen werden die Betroffenen immer wieder in die sogenannten Deppenkurse gezwungen/genötigt! (Es besteht seitens dieser Arbeitsmarktpolitik kein Interesse, die Menschen über Ausbildung aus dem Niedriglohnsektor zu bringen - trotz anderslautenden Meldungen / "Lügen"!)
Wird die Deppenkursteilnahme - auch bei mehrmaligen Kursvermittlungen - diese wären dann nur freiwillig zu besuchen - verweigert, so kommt es zur vorläufigen Bezugseinstellung (Also keine Unschuldsvermutung - Einer Demokratie / demokratischen Rechtsstaatlichkeit unwürdig - Übrigens werden die Betroffenen in diesen Fällen unter Nötigung und Amtsmissbrauch vermittelt.)

>Vorläufige Einstellung der Notstandshilfe / Verletzung grundlegender rechtsstaatlicher Anforderungen / Unverletzlichkeit des Eigentum

Schlussfolgerung: "Über auch "rechtswidrige" Bezugssperren in den Niedriglohnsektor gemobbt!"

(AMS-Chefin Wien / (Statistik): "Arbeitslose haben niedrige Bildung" (Kurier)
oder "inkompetente, verlogene, unseriöse, menschenverachtende,-vernichtende, versichertengemeinschafts-schädigende, perverse Arbeitsmarktpolitik " (6.05.12)

Übrigens für mich eine Erklärung warum trotz steigender Arbeitslosigkeit die Beschäftigung zunimmt ?
Die Menschen müssen mehrere Teilzeit-Dienstverhältnisse ev. gleichzeitig annehmen um überleben zu können.
("Arbeitslosigkeit steigt - aber auch Beschäftigung / DV"? (6.08.12)

Bzw. Viele Betroffene müssen sich ihr niedriges Einkommen über die Mindestsicherung aufstocken lassen. (Auch über diesen Weg ist, neben anderen Statistiken, festzustellen, wieviele Menschen im Niedriglohnsektor beheimatet / prekär beschäftigt sind - Aufstockung der Einkommen durch die Mindestsicherung!)

Die Vernichtung des ersten Arbeitsmarkt durch die Sicherung prekärer Jobs!
Zu den prekär Beschäftigen zählen eigentlich alle TransitmitarbeiterInnen der SÖB-Zwangsmassnahmen für die extra ein niedrigst-Lohn-KV angefertigt wurde. - Der übrigens den Gleichheitsgrundsatz verletzt -
Siehe: Dr. Pochieser - mit Verfassungsrecht gegen Armut: "
Auch für Kollektivverträge gilt der Gleichheitsgrundsatz (und sonstiges Verfassungsrecht)" (30.07.12)

Seit Anfang 2008 werden die Arbeitslosen "legal" in diese befristeten Transitarbeitsplätze gezwungen. Bei Weigerung gibts Bezugssperre. (Vor 2008 wurden die Betroffenen "illegal" / über "schwere" Nötigung und Amtsmissbrauch in diese SÖB-Transitarbeitsplätze gezwungen! Im grossen Stil - also systematisch - wurden den Betroffenen rechtswidrig die Versicherungsleistung / Bezüge gesperrt!)
Oft verhält es sich so, dass trotz niedriger Entlohnung ein ev. 30 Stunden DV angeboten wird. Was den Niedriglohn nochmals kürzt!
(Aber nicht nur der aliquote Teil der SÖB-Einkommen gestattet es von prekärer Beschäftigung zu reden)

Weswegen das geschnürte Arbeitsmarktpaket, dass ältere Menschen zukünftig in Jobs bringen soll, also ein Paket ist, das ältere Menschen in prekäre Jobs zwingt.

"Aussendung zum Arbeitsmarktpaket:
Ältere Arbeitslose werden im SÖB geparkt" (Aktive Arbeitslose 3.03.14)
unter:
"Diskriminierung älterer ArbeitnehmerInnen und Vereitelung von Initiativbewerbungen durch AMS-Zwangsmaßnahmen und Abschieben in den zweiten Arbeitsmarkt "(2.03.14)

>Vernichten gerade diese SÖB-Transitarbeitsplätze den ersten Arbeitsmarkt und sorgen so für die Zunahme des Niedriglohnsektors, in den die Leute bei Existenzvernichtung-(Drohung) gezwungen werden!

Auch sei erwähnt, dass es (noch immer) keine Rolle spielt, dass viele dieser "subventionierten/finanziell geförderten" SÖBetriebe ohne Gewerbeberechtigung tätig sind!
Und den ersten Arbeitsmarkt, verbunden dessen Arbeitsplätze, vernichten, weil dadurch Erste-Arbeitsmarkt-Firmen im Wettbewerb nicht konkurrenzfähig sein können!
Als besondere Widerlichkeit ist "auch" die Tatsache zu betrachten, dass die SÖB im Zusammenspiel mit dem AMS die Betroffenen, die noch keine 45 Jahre alt sind, über eine neue Bemessungsgrundlage (nach 28 wöchigen DV.) in die Armut drängen! - (Massive Bezugskürzung nach SÖB-Zwangs-DV. - Bei höherer Notstandshilfe / Alg. schlimmstenfalls bis zur Hälfte - aus ev. 1200 Euro können nach neuer Bemessung ca. 600 Euro Arbeitslosengeld werden!)

Eine Arbeitsmarktpolitik, die die Menschen in die Armut und prekäre Jobs zwingt/drängt - und nicht selten bringt die menschenverachtende, widerliche Vorgehensweise des AMS psychische Erkrankungen wie Suizid-Gedanken bei den Betroffenen als Konsequenzen mit sich!

Führen wir eine logische Schlussfolgerung durch - mit Ca.-Zahlen.

ungefähr an die 500 000 Menschen besuchen im Jahr die Deppen, Mobbingkursen = u.a stumpfsinnige Bewerbungskurse die sogar Qualifizierung bzw. Schulung genannt werden -
Es wird sogar verlautbart, dass bis zu 80 % bei geringerer Übertreibung 60 - 80 % der "Kunden" vermittelt werden.
Wie gesagt die Arbeitslosen-Zahl wird nicht weniger - Arbeitslosigkeit nimmt zu!
Das heisst, wenn ca. 400 000 Personen vermittelt werden, ersetzen diese 400 000 Arbeitslose die selbe Menge ArbeitnehmerInnen -
Was Buchinger AMS-Chef bestätigt!
(>Buchinger: Unsere Aufgabe ist es, dafür zu sorgen, dass Arbeitslose wieder Beschäftigung finden – auch um den Preis, dass andere arbeitslos werden.)

"Deppenkurse bzw. Mobbingkurse"
Dass die neu-eingestellten MitarbeiterInnen nicht mehr verdienen, als die, die von den Arbeitslosen ersetzt werden, versteht sich von selbst - würde ich sagen -
Eine Rotation, die von den Zwangs-Deppenkursen = Bewerbungskurse unterstützt wird und den Niedriglohnsektor mit immer genügend Arbeitskräften versorgt - deshalb auch, neben Deppenkurse die Bezeichnung Mobbingkurse.

Ein gegründeter Wirtschaftszweig der Millionen-Geschäfte umsetzt!
Jährlich hunderte Millionen - über die Jahre Milliarden - die aus der AL-Versicherung stammen und "beim Fenster hinausgeschmissen werden".
Die Opfer bezahlen sich "ihre Entmündigung", "den Psychoterror" dem sie ausgesetzt sind und "den Zwang" in die prekäre Beschäftigung, selbst! Die Gelder der VersichertenGemeinschaft werden über diesen Weg veruntreut!

"Vom Gewerkschaftschef zum Lohndumpingminister"
Als politischer Hauptverantwortlicher Minister Hundstorfer "SPÖ?"

>"Dies ist meine grundsätzliche Meinung über Working Poor / prekäre Beschäftigung / den Niedriglohnsektor.
Bez. mehr Frauen als Männer nehme ich an, dass, neben dem geringeren Verdienst dem Frauen gegenüber Männern noch immer in sämtlichen Bereichen ausgeliefert sind, es natürlich auch eine grosse Rolle spielt, dass sich Männer zuwenig an der Erziehung der Kinder beteiligen. (Siehe auch die Diskussion um die Karenzzeiten)
Weswegen sich mehr Frauen als Männer in Teilzeit-Arbeitsverhältnissen befinden.

Zur Information noch ein Artikel - Leiharbeiter sind laut Studie armutsgefährdet

mit freundlichen Grüssen
Christian Moser
SoNed

(Ps.: Soll ich ev. ihre Zeilen in SoNed veröffentlichen? Auf dass sich ev. jemand bez. Sendungs-Teilnahme meldet?)

Anmerkung: "Aufruf zum Mitmachen!"
Ich würde mir wünschen, dass sich Betroffene melden, um bei der Dokumentation mitzuwirken.
Auch wenn "wir" schlechte Erfahrungen bez. "Teilnahme an einer Sendung" gemacht haben. Wir sollten auf alle Fälle jede Gelegenheit / jeden Versuch nützen die Öffentlichkeit aufzuklären!
Auf dass es endlich zur notwendigen gesellschaftlichen / politischen Veränderung kommt!


8.04.14 um 9.23 Uhr - Ex-AMS-Berater M. T. - "Strittige Arbeitsmarktstatistik 2002
Vorwürfe über optisch schräge Methoden beim Zählen der Arbeitslosen"

"Weil jetzt wieder aktuell"

"Datensatz wurde überprüft, weil menschenverachtende und rassistische Texteintragungen mancher Berater Usus waren"


..........behauptet Exberater M. T.: Weil jetzt wieder aktuell

Strittige Arbeitsmarktstatistik - Der Standard, 2002
Vorwürfe über optisch schräge Methoden beim Zählen der Arbeitslosen
Wien - Seit der STANDARD darüber berichtete, dass sich das Arbeitsmarktservice (AMS) mit Stellenvermittlungen schmückt, die ohne sein Zutun zustande kamen (am 8. März 2002), häufen sich in der Redaktion Hinweise auf weitere statistische Ungereimtheiten.<


Hallo Herr Moser!

Der Artikel aus dem Standard stand und steht natürlich immer für jeden offen zur Verfügung.
Im Artikel steht, dass die AMS Sprecherin wie folgt begründet: "...........weil das Material umfangreich und aus drei verschiedenen Applikationen (Leistung, Vermittlung, Förderung) rausgeholt werden muss.............". Diese öffentliche AMS Entgegnung damals war auch wieder eine reine Falschinformation, weil nämlich der Kunde (sprich Arbeitslose) sich bei der Leistung erst extra um einen Datenauszug bemühen musste. Ich sprach nur von mir als Vermittler und da ging es nur um diesen Datensatz, der bei der Vermittlung angelegt wurde. Und nur dieser allein wurde von den eigenen Vorgesetzten sofort hinterrücks überprüft, damit ja keine Blöße nach außen kommen kann, weil menschenverachtende und rassistische Texteintragungen mancher Berater Usus waren......

Anmerkung: Statistikfälschung

"Arbeitslosenstatistikfälschung ist Menschenzerstörung!" (2005)

>Weitere Einträge von M. T.
Ex. AMS-Berater packt aus! - Gaspistolen-Bedrohung war vorherzusehen! - bis bei einem der drei Kollegen einmal ein Arbeitsloser ausrasten wird, weil er gequält wird
"Ich sollte 380 Mütter aus dem Bezug drängen"
>Wenn'st einen Kunden nicht magst, mach' mit ihm brieflich einen Termin aus. Aber den Brief schickst nie ab. Und schon hat er ein Kontrollversäumnis, riskiert also eine Sperre des Arbeitslosengeldes. Diesen Tip hab' ich gleich am Anfang meiner Beratertätigkeit bekommen", packt M. Tf. aus. - 2.11.2007)<

7.04.14 um 19.54 Uhr - von H*. - "Keine I-Pension trotz Invalidität und deswegen auch keinen Notstand mehr?"


hi
als Langzeitarbeitsloser wurde ich vom ams zur pva geschickt.
da kam raus, dass ich geistig invalid bin (und daher nicht arbeitsfähig), obwohl ich lediglich depressiv bin.
körperlich ist alles ok, und ich bin auch nicht psychisch gestört. lediglich soziale Anpassungsstörung, Depression etc heißt es.
die \"beraterin\" des ams meinte ich solle einen antrag auf invalidenpension bei der pva stellen. ich würde garantiert etwas bekommen..
tja antrag gestellt und Ablehnung erhalten. gemäß § 254 und § 255 absatz 7. (keine 120 beitragsmonate). 32J alt.
nun kann ich binnen 3 Monaten klagen.

vom AMS habe ich seit dem Tag, als mir die Beraterin mitgeteilt hat, dass sie mir aus rechtlichen Gründen nicht mehr vermitteln kann. KEINE Notstandshilfe mehr bekommen.
Steht mir das nachträglich zu? Ich bekomme derzeit garnichts.
die Klage wird zwar nichts bringen, aber was solls. 0.1% chance.
Allein schon das \"gutachten\" finde ich lächerlich, dass ich invalide sei.
15min mit einer allgemein ärztin geredet... der blanke hohn

Dem Ams soll ich dann die Bestätigung bringen, dass ich geklagt habe.
Angeblich soll ich dann wieder Notstandshilfe bekommen (angeblich auch rückwirkend).. ich glaubs eher nicht..
Eher dass ich nun um Sozialhilfe betteln muss. wie soll ich nun vorgehen?
wie siehts mit notstandshilfe oä aus.
wäre sehr dankbar für eine relativ rasche Antwort. lg

Rückfrage:
Seit wann bekommen sie kein Geld mehr? Wann haben sie den Antrag gestellt? Pensionsvorschuss - bzw. Notstand ohne Arbeitsbereitschaft - müssten sie für ca. 2 Monate erhalten haben - oder?
Wurden sie aufgeklärt, dass sie sich "ev." nach 2 Monaten wieder zum AMS zurück-melden mussten?

Antwort:
Ich befürchte, die Klage wird nichts bringen - ohne Gewähr - Ist aber ihre Entscheidung. Auf alle Fälle melden sie sich zurück zum AMS. Unbedingt, denn nach der "I-Pensions-Neu" bekommt man nur mehr für 2 Monate Pensionsvorschuss!
(Bzw.? Ist bei der "vorschussweisen Gewährung des Arbeitslosengeldes bzw. der Notstandshilfe" die Arbeitsbereitschaft und die Arbeitswilligkeit für längstens zwei Monate nicht anwendbar.
NEUREGELUNG DES PENSIONSVORSCHUSSES - 2. Stabilitätsgesetz, ab 1. 1. 2013)

Dann ist man wieder dem AMS ausgeliefert - dafür muss es aber auch wieder die Versicherungsleistung / Notstand mit Arbeitsbereitschaft geben!

Ihr Fall bedeutet anscheinend - was man vermeiden wollte - zwischen den Stühlen Platz nehmen.
Sie bekommen, obwohl Invalid, keine I-Pension, weil sie die Versicherungsjahre nicht beisammen haben und keinen Notstand mehr, weil sie Invalid / arbeitsunfähig sind!
Deswegen stellen sie einen Antrag auf Mindestsicherung - Hier könnte positiv sein, dass sie, weil Invalid, keine Arbeitsbereitschaft aufbringen müssen! Also wenigstens Ruhe vorm AMS und seinen Mobbingkursen haben.
Ich hoffe sie verlieren nicht zuviel, wenn sie ca. 750 Euro? Mindestsicherung bekommen.
Also melden sie sich zurück zum AMS und besprechen sie das mit ihrer BeraterIn - Begleitperson mitnehmen, wenn möglich! Dort können sie ev. auch den Antrag auf Mindestsicherung stellen oder sich wenigstens genau beraten lassen.
Bei Problemen zum Vorgesetzten oder AMS-Geschäftsstellenleiter gehen!

Ev. können sie auch eine Klage gegen die PVA-Entscheidung einbringen, während sie die Mindestsicherung erhalten? - "Ansonsten Notstand mit oder ohne Arbeitsbereitschaft?"
Ohne Gewähr - Auch weil die Mindestsicherung trotz anderslautender Minister-Hundstorfer-Ankündigung doch Ländersache ist! - Also keine Vereinheitlichung etc.
Ich warte auf Rückmeldung über Ausgang!
Würde mich auch sehr interessieren wie das AMS in ihrem Fall vorgeht?

7.04.14 um 13.47 Uhr - von J*. - " "Bin willig einen Kurs zu besuchen, aber keinen Deppen-, bzw. Mobbingkurs""


Hallo, ich hätte eine frage und zwar muss ich zu einem Kurs der BBE heißt? Ich habe mir den Kurs sorgfälltig durchgelesen und es ist nichts dabei das ich brauchen könnte.Zb. Es steht ein kurs für Selbstbewusstsein, Gesundheit, Stressmanagment usw an nichts mangelt es mir das ich sowas brauchen würde. Hab angerufen und ihnen gesagt das ich diese kurse nicht brauche. Das auch meine Bewerbung gut aussieht da ich es in der Berufsschule gelernt habe. Das Ams drehte es natürlich gleich so das ich nicht willig bin aber so ist es nicht. Ich entkräftet es mit der Aussage das ich gern einen Kurs wie zb Power Point,Word usw machen würde da es sehr gefragt ist bei den Arbeitgeber oder einen Englisch Kurs da es da etwas happert. Das heißt ich bin willig für einen Kurs aber nicht für einen da wo ich weiß ich brauche das nicht. Am Freitag habe ich einen Termin bei meiner Ams Betreuerin bin schon mal darauf eingestellt warscheinlich mit ihr zu diskutieren. Darum frage ich,muss ich zu diesen K!
urs hingehen? Kann ich dazu gezwungen werden? Ich würde den Informations Termin vereinbaren und es mir anhören aber wenn ich noch immer finde das mir der Kurs nichts bringt,muss ich dann einen machen?

Antwort:
Suchen sie sich selbst einen Kursanbieter, der die von ihnen gewünschten Kurse im Programm hat!
Sollte ein Tageskurs mit c. 4-5 Stunden täglich sein - ev. 4 mal die Woche / ca. 20 Wochenstunden und darf ca. 1500 Euro kosten. Und soll auch, wegen er Statistik 4 Wochen dauern / 28 Tage.
Legen sie alle Daten den Kurs betreffend bei!

Ansonsten bei selbstgewählten "Kurs"/Ausbildung/"Studium" - Begehren, für Instanzenweg, abgeben!
Ombudsmann Buchgraber riet, den Formalweg zu berschreiten und ein Begehren zusenden zu lassen (eingeschrieben abgeben oder auf Kopie Abgabe bestätigen lassen). Dann gäbe es einen Instanzenweg von der Geschäftsstelle über den Regionalbeirat bis zum Landesdirektorium.
("Instanzenweg für Ausbildung ohne Rechtsanspruch?" 7.09.11)

Inkompetenz-Regel
Auf tatsächliche Qualifikation / Ausbildung gibt s keinen Rechtsanspruch jedoch die Pflicht zur Deppenkurs-Teilnahme!

Sind sie aber noch nicht lange arbeitslos müssen sie über ihre Defizite wie den Kurs, der diese ausgleichen muss, aufgeklärt werden.

- Ich wurde über meine Defizite wie den Kurs nicht aufgeklärt, darum kann der Kurs, nicht eruierte, Defizite auch nicht ausgleichen! -

AUSNAHME: "Vorsicht "die neoliberalen Ausbeuter"/Bartenstein ÖVP haben einen "Entrechtungs-, Unterdrückungssatz" in den Gesetzestext aufgenommen!"

Wenn sie schon Deppenkurse besucht haben, müssen sie keine weiteren besuchen.
"Erkenntnis des Sozialministeriums: "keine bereits absolvierten Deppenkurse besuchen müssen" / "keine mehrmaligen Deppenkursbesuche?" (27.09.13)

Auch müssen ihnen die Kenntnisse/Fähigkeiten fehlen die ihnen dort beigebracht werden müssen?
Verwaltungsgerichtshof Erkenntnis 1
*Massnahme nur, wenn Kenntnisse nicht ausreichend sind!
*Kosten sind nur dann gerechtfertigt, wenn Fähigkeiten fehlen!
*Nur dann zumutbar wenn sie erfolgversprechend erscheint!

unter:
Sich gegen SÖB-Zwangsmassnahmen / Deppenkurse-Mobbingkurse = Bewerbungskurse wehren! (Sämtlichen Links (unterstrichen) folgen!

zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs : - Ohne Gewähr - Alles Gute

7.04.14 um 10.00 Uhr - von S. - "Mindestsicherung wird eingestellt, wenn ich mich nicht binnen 14 Tage beim AMS melde"


Hallo ! Danke für die rasche Auskunft !

Ich habe nun ein Schreiben einer Juristin der Mindestsicherungsabteilung erhalten, in dem steht, dass die Leistung der bedarfsorientierten Mindestsicherung eingestellt wird, wenn ich mich nicht binnen 14 Tage beim AMS melde, um mich im Berufsdiagnotisschen Zentrum einer ärztlichen Untersuchung unterziehe.
Nun habe ich ja dem AMS den Ärztlichen Attest vorgezeigt und die Leiterin des AMS hat mich daraufhin ans Magsitrat geschickt und gemeint, dass ich mit diesem Attest und dem Bescheid der Mindestsicherung Geld erhalten muss. Nun frage ich mich, was das nun mit dem AMS soll ?
Da weiß anscheinend der eine nicht, was der andere macht.
Wie soll ich auf das Schreiben des Magistrats reagieren ?
Soll ich einen Bescheid verlangen, gegen den ich klagen soll ? Woher bekomme ich einen Anwalt ?
(Verfahrenshilfe ??) Wie sieht das bei einer Klage gegen einen negativen Bescheid des Magistrats aus ?
Von wem bekomme ich in der Zeit das Geld, wenn die einen Bescheid erlassen ???
Ich finde das eine Frechheit, wie die mit einem vorgehen.
Muss ich einen Termin beim AMS machen zwecks dieser Untersuchung ?
Obwohl ich einen Attest habe ? Wie soll ich am besten reagieren ?

Vielen Dank schon mal für die rasche Hilfe ! FG, C.

("Trotz ärztlichen Attest keine Mindestsicherung?" 2.04.14)

Antwort:
ja sie müssen sich beim AMS melden bzw. zu den "AMS-eigenen" ärzten gehen. nehmen sie die atteste die sie haben mit.

hundstorfer hat die "sozialhilfe-neu / "schlecht" mit dem AMS verknüpft. es gibt auch für kranke keine unterstützung, wenn sie nicht das AMS bzw. die "AMS-eigenen" ärzte besuchen und schon gar nicht, wenn diese arbeitstauglichkeit feststellen.

riskieren sie also nicht, dass ihnen die mindestsicherung (besser "sozialhilfe-"neu/schlecht") eingestellt wird.

auch wenn sie dann weiter dem arbeitsmarkt ausgeliefert sind, so können sie nicht jede arbeit annehmen - es wird schwer werden für sie, aber wenigstens bekommen sie die unterstützung.

wenn die mindestsicherung eingestellt wird bekommen sie von niemanden geld - denen ist es egal was mit menschen ohne existenzsicherung passiert.

(sie könnten ev. versuchen einen schriftlichen bescheid über diese entscheidung anzufordern und dann berufung einlegen. in dieser angelegenheit befürchte ich aber ist es verlorene zeit und das ergebnis wird ev.? sein, dass ihnen das AMS bzw. deren ärzte nicht erspart bleibt? - ohne gewähr)
"Berufungsweg bei der Mindestsicherung" links anklicken!

und senden sie beschwerden an sämtlichen adressen - tun sie das.
schalten sie ev. auch Medien ein -
(Beschwerden an mehreren Stellen, mit Aufklärung der Medien, )
bzw. ist der Zeitpunkt für eine Beschwerde an den Volksanwalt - auch in dieser Angelegenheit - gerade günstig! Tun sie das! post@volksanw.gv.at ; - vielleicht unterstützen die sie?

>(Es wäre wichtig, dass sich jetzt viele Betroffene beteiligen und weitere Beschwerden an die Volksanwaltschaft senden!)


grundsätzlich: verfahrenshilfe ist bei dem gericht zu beantragen die die klage bearbeitet bzw. das verfahren führt! alles gute! (OHNE GEWÄHR)

das ist SPÖ-ÖVP-FPÖ politik!
Österreich braucht schleunigst tatsächlich soziale-humanistische Partei-en.
Lasst sie uns wählen; Parteien gründen; Gründungen unterstützen!


6.04.14 um 18.35 Uhr - von E*. - "Sperre: Weil mir die Arbeit zu schwer war kam es in der Probezeit zur Trennung?"


Grüß Gott,
ich habe ihre Seite im Internet über Google gefunden.
Ich habe auch das Problem das ich nach sieben Tagen eine arbeit wieder beendet habe, lösung in der Probezeit. Es steht nirgends lösung durch den dienstnehmer doch meine ams betreuerin hat meinen chef angerufen und diese hat erklärt das mir die arbeit zu schwer war und wir uns deshalb getrennt haben.
Jetzt habe ich 28tage geld sperre und die anhörung findet erst mitte mai statt ob das rechtens ist oder nicht.
Kann man da etwas machen?
Ich wäre ihnen für eine antwort sehr dankbar.
Mit freundlichen grüßen

Antwort: "Rechtswidrige Sperre?"
Aus diesem Grund dürfte es zu keiner Sperre kommen. Nicht nur Probezeit, sondern sie können eigentlich nichts dafür, wenn der Arbeitgeber zum Ergebnis kommt, dass die Arbeit für sie zu schwer war - obwohl sie aufrichtig versucht haben diese zu erledigen!

Sie fordern schriftlich und eingeschrieben sofort einen Bescheid über die Sperre an.
Am Besten gleich, denn einen Monat nach Absenden dieses Briefs muss das Geld ausbezahlt werden, wenn bis dahin kein Bescheid ausgestellt wurde!

Oder ev. gleich eine eine Zahlungsaufforderung senden - siehe Muster
(Bezugs-Einstellung unverzüglich mitteilen - mit Muster für eine Zahlungsaufforderung )

Kommt der Bescheid legen sie sofort - mit dieser Begründung (Trennung in der Probezeit weil nach Ansicht des Arbeitgebers die Arbeit zu schwer für mich war - obwohl ich mich nach besten Kräften bemüht habe diese zu erledigen!
wenns so war, ja?) - Berufung ein!

Ev. besuchen sie auch mit einer Begleitperson den Vorgesetzten / AMS-Geschäftsstellenleiter und versuchen sie das mündlich zu klären! (Ohne Gewähr)

Haben sie ev. auch eine gesundheitliche Einschränkung?

6.04.14 um 19.18 Uhr - von E*. - "Ich muss jetzt richtig stellen."
Danke für Ihre schnelle Antwort.
Ich muss jetzt richtig stellen. Ich bin zum chef gegangen nach einer woche, ich habe die arbeit als stubenmädchen versucht und das waren täglich 30 zimmer zu überziehn putzen und wischen. Ich konnte mich vor hüftschmerzen kaum mehr bewegen. Deswegen habe ich gesagt das mir die arbeit zu schwer ist. Der chef war mit einer lösung in der probezeit einverstanden die er für nächsten tag vorbereitete.
Ich meldete mich wieder arbeitssuchend und eine woche später kam meine betreuerin mit einer niederschrift das das arbeitsverhältnis von mir beendet wurde und ich deshalb 28 tage wirksam ab 25.3. Kein geld bekomme.
Mitte mai trifft sich der regionalbeirat und entscheidet dann ob das richtig war so oder nicht.
Ich wiedersprach, da ja lösung in der probezeit drinnen steht in den arbeitspapieren. Für was ist denn sonst ein monat probezeit.
So war das.
Mit freundlichen grüßen

Ps.: Ich habe ein verschobenes becken, damit lebe ich eigentlich problemlos, nur wenn daueranstrengungen sind macht es mir zu schaffen. Ich werde das vom hausarzt fürs ams müssen bestätigen lassen. Mfg

Antwort:
Auch wenn es sich so verhält, dürfte die Sperre nicht durchgehen bzw. legen sie Berufung ein - kommts zu einer.
Sie haben das Arbeitsverhältnis wegen einem „triftigen“ Grund in der Probezeit gelöst!
Ja, und holen sie sich vom Arzt ein "Attest", das ihre Angaben bestätigt.

Kündigung in der Probezeit! (RA)

Kündigung in der Probezeit! (Arbeitslose Fragen)

Ev. werden sie vom AMS zum "eigenen" Arzt bez. Feststellung der Arbeitsfähigkeit geschickt? (Ohne Gewähr)

6.04.14 um 21.31 Uhr - von E*. - Danke :) Mfg

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