|
<<<< - 283 - >>>>
Zum Eintrag
11.04.14 um 13.52 Uhr - von G. K. - "Es geht wiedermal um das leidige Thema Deppenkurse" |
|
Sehr geehrter Herr Moser! Es geht wiedermal um das leidige Thema Deppenkurse (Itworks Personalservice), indem das AMS mich dazu zwingt, einen Dienstvertrag bei einem gemeinnützigen Arbeitskräfteüberlasser einzugehen. Ich selbst bin als Langzeitsarbeitsloser eingestuft und habe, wie sie sich vorstellen können, keine Interesse an einer solchen \"Schulungsmaßnahme\". Bin jetzt aufgrund meiner Frau und meiner Firma (GmbH), die derzeit stillgelegt ist, oft im Ausland unterwegs. Bin in der letzten Zeit auch genau dann im Ausland gewesen, wann der Infotag bei Itworks gewesen ist. Habe mich natürlich immer beim AMS korrekt ab-und wieder angemeldet. Beim letzten Termin hat mir mein Berater gedroht, dass wenn ich immer genau an diesen Tagen ins Ausland fahre, wenn diese Schulungsmaßnahme beginnt, mir den Bezug zu sperren, außer ich bringe eine Bestätigung, dass ich im Ausland z.B. ein Vorstellungsgespräch hatte. Irgendwie verstehe ich das nicht, denn in der Zeit wo ich mich vom AMS abmelde, sie nichts bezahlen müssen und eigentlich froh sein können, wenn sie sich Geld ersparen und für das AMS egal ist, was ich im Ausland mache. Jetzt zu meiner Fragen: - Wie oft kann oder darf ich pro Monat oder Jahr ins Ausland fahren - Und wenn ich ins Ausland fahre, welche Gründe sollte und muss ich angeben (z.B. Jobsuche, familiere Angelegenheiten, Urlaub usw.) - Gibt es zu den zwei oben genannten Punkten einen Gesetzestext, wo ich genau nachlesen kann, was bzgl. Auslandsaufenthalt erlaubt ist oder nicht. Danke Ihnen im Voraus für Ihre Bemühungen Mit freundlichen Grüßen G.K.
Antwort: Ja zur Arbeitssuche ist es möglich, nach Absprache mit dem AMS und dessen Erlaubnis auch für 3 Monate bei weiteren Bezug ins Ausland zu fahren. Bewerbungsbestätigungen sind nachzureichen. (AlVG § 16. Abs. 3) Ev. kurzzeitig auch wegen wichtiger familiärer Angelegenheiten. Immer nach Absprache mit der Behörde. So wie sie mir das schildern, fasst die BeraterIn die Bezugsabmeldungen als Methode ihrerseits auf, um sich vor den Deppenkursen zu drücken. Ich denke, sie kann ihnen tatsächlich Schwierigkeiten machen, auch wenn sie sich für die Zeit vom Bezug abmelden weil sie darin ein Verhalten zu erkennen glaubt, das sich nicht nach besten Kräften daran beteiligt eine Arbeitsstelle auf dem österreichischen Arbeitsmarkt zu finden. Arbeitswillig ist, wer bereit ist alle gebotenen Anstrengungen zur Erlangung einer Beschäftigung zu unternehmen. Dies wird ihnen ev. abgesprochen, da sie sich vor den Deppenkursteilnahmen drücken, indem sie sich immer wieder für kurze Zeit (ev. immer bei Kursbeginn ) abmelden. Bezugssperren hat es schon wegen ganz anderer ("rechtswidriger") Gründe gegeben. Ob sie dann mit einer Berufung erfolgreich sein werden, wenn, im Zusammenhang mit Deppenkursvermittlungen, ein AMS-, Bezugsabmelde-Muster zu erkennen ist, müssen sie für sich selbst entscheiden?. Es liegt mir keine Kenntnis vor, wie oft sich ein Arbeitsloser vom Bezug abmelden darf oder nicht darf, weil er dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen muss? Ev. bräuchte es hier eine VwGH-Erkenntnis. Obwohl wie geschrieben, verbunden mit einem erkennbaren Abmelde-Muster, das sich an Deppenkurse-Vermittlungen orientiert, weiss ich nicht ob gute Chancen auf Erfolg vorhanden wären? (Ohne Gewähr)
Haben sie schon Deppenkurse besucht? "Erkenntnis des Sozialministeriums: "keine bereits absolvierten Deppenkurse besuchen müssen" / "keine mehrmaligen Deppenkursbesuche?" (27.09.13) unter: Sich gegen SÖB-Zwangsmassnahmen / Deppenkurse-Mobbingkurse = Bewerbungskurse wehren! (Sämtlichen Links (unterstrichen) folgen!
|
11.04.14 um 10.44 Uhr - von H*. - "Ein AMS-Problem welches mich sehr stresst und gesundheitlich beeinträchtigt" "Ich habe wirklich Angst, schlafe seit 3 Nächten nicht mehr als 2-3 Stunden. An den Termin darf ich gar nicht denken..." |
|
Sehr geehrter Herr Moser! Zunächst einmal meinen Dank für Ihre Seite und Ihre Arbeit die Sie hier leisten. Ich lese seit ca. 7 Monaten regelmässig mit.
Leider habe ich jetzt selbst ein AMS-Problem welches mich sehr stresst und gesundheitlich beeinträchtigt. Daher meine Anfrage an Sie. Ich versuche, mich kurz zu fassen. Situation: Ich bin im Notstandshilfebezug. Dieser wurde mir mit Schreiben vom **** rückwirkend zum ***** \"vorläufig eingestellt\". Begründung: Sie haben auf einen Stellenvorschlag nicht entsprechend reagiert\". Die ggst. Stellenbeschreibung war eine sogenannt Vorauswahl - also direkt an eine AMS-Mitarbeiterin zu beantworten. Ich habe den Betrieb direkt - per Post - angeschrieben, dies telephonisch der AMS-Hotline mitgeteilt. \"Alles in Ordnung\". Dann sah ich vor ein paar Tagen auf meinem Konto, dass mein Bezug nicht überwiesen wurde... Gestern am AMS (***) in der Infozone vorgesprochen. Termin bei \"meiner Beraterin\" für ***** erhalten. \"Da wird eine Niederschrift gemacht.\" Jetzt laufe ich ziemlich unrund. Ich kann nicht nachweisen, dass ich die Bewerbung direkt an den Betrieb geschickt habe, da nicht eingeschrieben. Ich drucke die Bewerbungunterlagen für den AMS-Termin nochmals aus, aber das ist keine Nachweis... Ich habe mir auf Ihrer Seite eine Menge zu den Themen durchgelesen, dennoch eine Fragen an Sie: Niederschrift \"nicht unterschreiben\", wie mache ich das? Bin ich dazu nicht \"verpflichtet\"? Was passiert danach - seitens des AMS.? Für welchen Zeitraum \"darf die Beraterin mir für dieses \"Vergehen\" den Bezug einstellen\"? (Aktuell bin ich vom **** ohne Geldleistung. Ich kann meine Fixkosten nicht zahlen. Da ich ich mir im Februar 3 Wochen Urlaub im Ausland geleistet habe, bekam ich auch für diesen Zeitraum keine Geldleistung...) Soll ich jedenfalls heute noch einen Bescheid anfordern oder versuchen, am Dienstag die Situation zu kalmieren und den reuigen, entmündigten, unterwürfigen Arbeitslosen darstellen? Wie stehen meine Chancen, meinen mir zustehenden Bezug rückwirkend zu erhalten? So wie es aussieht, ist das jetzt alleine vom \"Good will\" der Beraterin abhängig. Ich hab mir natürlich auf soned.at die Seite \"Unverletzlichkeit des Eigentum durchgelesen\", werde aber - auf meine Situation bezogen nicht \"schlau daraus\".
Ein Verfahren bis zum VfGH steh ich psychisch nicht durch. Ich habe wirklich Angst, schlafe seit 3 Nächten nicht mehr als 2-3 Stunden. An den Termin am **** darf ich gar nicht denken... Es tut mir leid, aber ich brauche das Geld. Bis dato fehlen mir 2 Monatsbezüge. Bitte um Ihre Antwort. Spende folgt. MfG H.
Antwort: Sie brauchen die Niederschrift nicht unterschreiben - erst recht nicht, wenn sie mit dem Inhalt nicht einverstanden sind! >"Der Bezug wird unabhängig von der Niederschrift-Unterzeichnung sowieso gesperrt! - "falls" (16.04.)<" (Die erste Sperre wird für 6 Wochen, jede weitere für 8 Wochen ausgesprochen!) >Bezug vorläufig eingestellt - Eine Handlung, die nach Rechtsmeinung auch gegen die Verfassung verstösst - Unverletzlichkeit des Eigentum. Hier gibts zudem keine Unschuldsvermutung. - Ein Indiz bez. Verletzung demokratischer Rechtsstaatlichkeit! - Zeigt, dass diese Behörde "AMS" nichts mit Demokratie bzw. mit dem demokratischen Rechtsstaat / Orientierung an Menschenrechten / Ethik, Moral zu tun hat. Hilft ihnen aber momentan nicht weiter!
Nehmen sie sich, wenn möglich eine Begleitperson zu den Terminen mit. Verlangen sie schnellstens einen schriftlichen Bescheid, auf den sie Berufung einlegen! Und stellen sie auf keinen Fall den reuigen, entmündigten, unterwürfigen Arbeitslosen dar! Ist eine Schuldeingeständnis und trägt nur dazu bei, dass sich beim Gegenüber ein Gefühl - von aha eh zurecht gesperrt - entwickelt.
Legen sie der Berufung ihre Bewerbungsunterlagen bei - (Diese nehmen sie auch zum Termin mit) - und versuchen sie ihr Glück bei der Firma - Vielleicht haben die ihre Unterlagen noch aufliegen und bestätigen ihre Angaben. Auch versuchen sie heraus zu bekommen mit wem sie bei der AMS-Service-Stelle telefoniert haben. Auch hier wäre eine Bestätigung von Vorteil.
Besuchen sie die Caritas - dort gibts ev. Unterstützung - Einkaufsgutscheine; Miete, Strom etc. per Erlagschein; ev. auch mal Bargeld. Ohne Gewähr. Alles Gute!
16.04.14 um 1.34 Uhr - von H. - "Die Sperre wurde aufgehoben" Rückmeldung: Ich konnte die Angelegenheit heute beim Termin klären. Die Sperre wurde (mündliche Zusicherung) aufgehoben, da ich bis dato noch kein dsbzgl. Vergehen aktenkundig habe. Die Beraterin war auch erstaunlich entspannt und ohne Agressionen. Danke nochmal für Ihre Bemühungen. Spende kommt - wie zugesagt - dauert aber noch etwas.
Mit freundlichen Grüssen |
10.04.14 um 20.22 Uhr - "Protokoll des ersten Treffens einiger Arbeitslosen-Initiativen mit dem Volksanwalt"
"Weitere Treffen sind vorgesehen und werden folgen!" >"?vermeintlich / hoffentlich? (20.2.15)"< |
|
Protokoll Roundtable VA (zuständiger Referent der VA) / Erwerbslosen-Inis 20.3.2014 Beginn 14:00
Der zuständige Referent der VA beginnt mit Präsentation des neues Konzepts der VA: nunmehr mit Bezug auf Umsetzung Menschenrechte auch Einbeziehung der Zivilgesellschaft. Ankündigung - am 9. Mai 2014 15:00 gibt's in der VA eine Veranstaltung zum Nationalen Aktionsplan Menschenrechte (NAP-MR); wer eingeladen werden will >ANMELDUNG Einladung zum NGO-Forum - Dialog mit der Zivilgesellschaft
veranstaltungen@volksanwaltschaft.gv.at
Thema "Aufwandsabgeltung": - Aufwandsabgeltung wird sehr schnell in "Fahrtkosten" umgedeutet und vom zuständigen Referenten der VA weitergegeben werden, könnte eventuell über VA-ÖffentlichkeitsarbeitsBudget abgehandelt werden. Anfrage wird intern weitergeleitet; Informationen dazu in den nächsten Wochen. Frage kommt das erste Mal, andere NGOs wie Caritas und Co haben diesbezüglich. schlicht Ressourcen.
>("Mittlerweile ist geklärt, dass die VA für die Fahrtkosten der eingeladenen Personen von AL-Initiativen aus den Bundesländern aufkommt / ersetzt." 11.04.14)
Zwischenstatement: Partizipation braucht Unterstützung Der zuständige Referent der VA: es geht ja auch nicht darum, dass Sie hier arbeiten, Berichte schreiben ... Zwischenstatement: Arbeit ist ja schon das Zeit nehmen für den Termin, die Vorbereitung Der zuständiger Referent der VA: ja, sieht er ein. Und ginge es nach ihm, wäre Fahrtgeld schon positiv geregelt, nur ist er nicht der Zuständige; für heute jedenfalls gibt‘s noch nichts.
- Kurze Vorstellrunde 2 Themenschwerpunkte des Roundtables werden angekündigt - 1. Strukturprüfung - 2. Menschenrechtsargumentation 1. Strukturprüfung "Strukturprüfung" bedeutete bisher Anfrage an BMASK und Vorstand d. AMS-Ö hinsichtlich der "Sinnloskurse" - Anlassfall: Kurs kurz vor Pensionsantritt (Kräuter Kronenzeitung 4.1.2014 ?) bzw. Ergebnis Teambesprechung VA Ende 2013 Der zuständiger Referent der VA setzt fort mit Erklärung Strukturprüfung: VA versteht eine solche Prüfung als umfassende, insbesondere wichtig: die Einbeziehung aller Betroffener, nicht nur der Institutionellen. früher war VA - gesetzlich wie praktisch - einzelfallorientiert, jetzt geht es auch struktureller - weil: Aspekt Menschenrechte (gesetzliche Erweiterung der Kompetenzen der VA in jüngerer Vergangenheit) und damit einhergehend die Einbeziehung Betroffener.
Zwischenfrage: Was ist das konkrete Ziel einer solchen Strukturprüfung? Geht es/ kann es darum gehen, ein Gesetz als menschenrechtswidrig zu markieren, oder (nur) eine Behördenhandlungsweise als menschenrechtswidrig zu markieren? Der zuständiger Referent der VA: im Grunde geht es bei der VA um soft-law. An sich kann der VA auch weiterhin nur Berichte schreiben; niemand muss tun, was die VA sagt; aber Viele tun gerne etwas, damit die VA den Mund hält. Im Konkreten ist es Ziel als VA also, dass es zu kurzfristigen Reformen bei AMS-Maßnahmen kommt.
Die Fragen der VA-Strukturprüfung beziehen sich auf: - Qualität der (Kurs-)Maßnahmen und deren Messung - zusätzliche Fokussierung auf "Ältere" und "Höherqualifizierte" AMS-Ö hat weiter delegiert an LGSen
Zwischenstand Reaktionen: Schreiben des AMS-Ö: wenn Bescheinigung der PV besagt, dass Pensionsantritt innerhalb der nächsten 3 Monate liegt, dann soll das im "Akt" vom Betreuer eingetragen werden.
Wien (Draxl, Göschl) - "Umstellung auf Modulsystem ab Herbst" Steiermark (Snobe) - "lt. Kronenzeitung - Trockenlegung des Kurssumpfs" weiters: Von der VA sind Sammelberichte (Erfahrungen von AL) gewünscht, die in das derzeitige Prüfverfahren über die AMS-Kurse einfließen. Auch sonstige Inputs sind erwünscht und gewollt (von allen Seiten). Auch anonym. Diese Inputs müssen nicht als Beweise im rechtl. Sinn, wie vor Gericht, vorhanden sein. Also AMS-Kurse und -Maßnahmen werden näher untersucht.
Wie geht das AMS so um? Arbeitskräfte- bzw. gemeinn. Überlasser und SÖBs dzt. nicht so Inhalt! Auch wegen der derzeitigen VwGH Wiedereingliederungsmaßnahmen: Betroffene mehr miteinbeziehen. Bei Verletzung (rechtspolit. Sicht): Soft Law, Vorgehensweise - in letzter Zeit angeblich zumutbar.
Fragen vom zuständigen Referenten der VA zu diversen "Adaptierungsvorschlägen" - Formalistische Zielarchitektur (BMASK/AMS-Ö/LGS/RGS/ Steuerung über Zielvorgaben an AMS-Beschäftigte) soll abgeschafft werden Reaktion(en) der Anwesenden und Vertreter_innen von Initiativen: eher positiv, allerdings ändert's wenig, wenn nicht diverse Stichtagsbetrachtungen und Statistikorientierungen geändert werden - und: es soll daraus keine Zustimmung der Erwerbslosen-Inis zum Sanktionsregime abgeleitet werden können; unklar bleibt, wodurch dieses "Steuerungsinstrument" ersetzt werden soll
- Case Management (Test 3-400 Personen) eine Art Intensivbetreuung Reaktion(en) der Anwesenden und Vertreter_innen von Initiativen: eher Ablehnung, da die Rahmenbedingungen komplett unklar sind bzw. nicht sichtbar geändert werden - Kursgutscheine von ca. 800,- bis 1000 Euro pro Jahr statt Kurszuweisung Reaktion(en) der Anwesenden und Vertreter_innen von Initiativen: Wurde von vielen Anwesenden befürwortet, dann wurden auch Zweifel angemeldet, da Rahmenbedingungen und Ausgestaltung unklar z.B. wo können die Gutscheine eingelöst werden, Geltungsdauer; wichtig, dass darüber hinaus auch Kurse, die bis 5000 oder 6000 Euro kosten ,weiterhin bewilligt werden
- Unterstützung Selbständigkeit Reaktion(en) der Anwesenden und Vertreter_innen von Initiativen: eher positiv, allerdings mit wesentlich längerer Laufzeit - pro Person (1,5-2 Jahre), umfassende Änderung der Rahmenbedingungen hinsichtlich existenzsichernder Kombinierbarkeit - Selbständigkeit, Arbeitslosigkeit und eventueller rascher Wechselabfolgen
- Pilot: "Sanktionsfreies AMS" in ausgewählten RGSen Reaktion(en) der Anwesenden und Vertreter_innen von Initiativen: eher positiv, längere Laufzeit (3 Jahre), umfassende Begleitmaßnahmen hinsichtlich Personalrekrutierung, Informationspolitik und Änderungen der Rahmenbedingungen, Festlegung eventueller Vergleichs- bzw. Evaluierungs-Parameter
- Modulsystem Wien: zwischen 20 Modulen soll gewählt werden können Reaktion(en) der Anwesenden und Vertreter_innen von Initiativen: eher negativ, Modulvarianten auch schon bisher, Frage der Vorauswahl und Qualität hinsichtlich Anbieter und Inhalt - entspricht in etwa dem bisherigen System
- Bewertung der Kursmaßnahmen: Der zuständige Referent der VA fragt, warum die Bewertung durch die Teilnehmer so gut ausfällt (Note: 1,8 bis 2). Es wird diskutiert, ob Anonymität immer gegeben ist. Soll in Zukunft online durchgeführt werden? (Der zuständige Referent der VA) damit wirklich nicht auf den Teilnehmer geschlossen werden kann. Der zuständige Referent der VA ist sich absolut sicher, dass es anonym ist und fordert dazu auf, zu melden wenn es eine Lücke gibt.
- Mystery-shopping wird lt. zuständigem Referenten der VA in Wien schon gemacht (Mystery-Shopper könnten künftig eventuell auch aus den Reihen der Erwerbslosen-Inis kommen) Dazwischen Infos zu einzelnen Anbietern weitergegeben. Rechtswidrigkeit der "vorläufigen" Bezugssperren, Datenerhebungen, etc. moniert. Die Strukturprüfung wird voraussichtlich bis Ende des Jahres laufen.
2. Menschenrechtsargumentation Bereits während der vorhergehenden Diskussion zur Strukturprüfung wird von allen Erwerbslosen-Inis und wiederholt auf die prinzipielle MR-Widrigkeit des Sanktionsregimes hingewiesen. Die VA wird wiederholt aufgefordert, ihren per Juli 2012 "erweiterten" Auftrag (nach B-VG Art. 148a [1] und [2]) nachzukommen und die diesbezüglichen Ergebnisse zu publizieren. Wiederholt wird weiters ein umfassender Partizipations-Ansatz auf allen Ebenen eingefordert. Der zuständige Referent der VA meint, der MR-Ansatz wäre kurz- und mittelfristig nicht zielführend. Da er meint, das sei eine politische Frage, die er nicht entscheiden kann, wird er gebeten, das wieder an VA Kräuter weiterzugeben, der in den letzten Gesprächen an den zuständigen Referenten der VA verwiesen hat. In einem Bericht wird natürlich generell ganz sicher auf die Menschenrechte bzw. MR-Verletzungen hingewiesen werden. Also es wird eher allgemein gehalten werden - ohne hier groß in Detailbereiche vorzustoßen bzw. ohne konkrete Vorschläge udgl. Ein weiterer Roundtable wird Ende Mai stattfinden. Der zuständige Referent der VA wird einladen..
|
10.04.14 um 13.39 Uhr - von S*. - "Aufgrund meiner psychischen Probleme" |
|
Sg. Herr Christain Moser
Ich hatte vor über einem Monat einen AMS Termin, welchen ich nicht wahrnehmen konnte. (gesundheitlich) Nach einigen Tagen Krankenstand lies ich mich wieder gesundschreiben, da psychische Erkrankungen bei vielen Ärzten nicht als Krankheit in dem Sinne anerkannt werden.
Aufgrund meiner psychischen Probleme habe ich es aber erst kürzlich wieder geschafft mich zurückzumelden.Natürlich habe ich eine Mitteilung über die Einstellung meines Bezuges bekommen (vor etwa 5 Wochen) aber keinen Bescheid. Da das Geld auch meine Existenzgrundlage darstellt wollte ich wissen ob es noch eine Möglichkeit gibt die Sperrre anzufechten.
Auch wenn ich körperlich gesund gewesen sein mag, war es mir eben nicht möglich, meinen Termin wahrzunehmen und/oder mich rechtzeitig zurückzumelden, und da es mir mittlerweile/momentan ein wenig besser geht habe ich mich in der infozone zurückgemeldet.
Ich weiß dass psychische Probleme (verstimmungen etc.) gerade bei arbeitslosen gerne als nichtwollen und tachinieren abgetan werden, aber gerade in der situation eines arbeitslosen sind solche erkrankungen sicher nicht unüblich.
Da das Geld meine Grundlage darstellt und mir das fehlen dieses (miete etc.) psychisch zusätzlich belastet, bitte ich um rat was ich machen kann.
Vielen Dank, S. aus Niederösterreich
Antwort: Ja war wichtig sich zurück zu melden. Haben sie einen neuen Termin bekommen? Und die Krankenstandsbescheinigung von der Krankenkassa holen und beim AMS abgeben! - Wurden sie diesbezüglich eh aufgeklärt?
Ärzte erkennen Krankheiten auf psychischer Ebene natürlich an. Sie müssen aber unbedingt mit ihrem Arzt darüber reden bzw. lassen sie sich eine Überweisung zu einem Facharzt geben. Unbedingt! Von diesem, bekommen sie ev. auch ein Attest bzw. besorgen sie sich ein Solches (ev. auch mal schon vom Hausarzt)
Sie verlangen bez. der Sperre einen schriftlichen Bescheid den sie dann mit den gesundheitlichen Problemen begründen, berufen! - ev. wenige Chancen aber kostenlos! - für die Chancen auf Erfolg wäre ein Attest sehr wichtig ! -
Besuchen sie die Caritas - dort gibts ev. Unterstützung - Einkaufsgutscheine; Miete, Strom etc. per Erlagschein; ev. auch mal Bargeld. Ohne Gewähr. Alles Gute! |
10.04.14 um 13.02 Uhr - von B*. - "Wir kommen aber kaum über die Runden" |
|
Guten Tag, bin leider seit ein halbes jahr Arbeitslos. Finde keinen Job. meine Frau arbeitet wir kommen aber kaum über die runden haben 2 kleine Kinder 1 Kindergarten 1 Schule. Bezahle für den kleinen ziemlich viel im Hort 300EUR + Kindergarten 80 EUR wir bekommen keine Unterstützung vom Land. Kann leider den Großen nicht vom Hort abmelden da es im Hort an Platzmangel scheitert. und wenn ich wieder einen Job finde nehmen die mein Kind nimmer in Hort auf deswegen muss er gehen aber fast 400 Eur im Montat fürs Kindergarten + Hort zu zahlen kann ich mir bald nimmer leisten und das AMS möchte mich auch nicht unterstützen bitte um Hilfe!!!Vielen Dank!
Antwort: kontaktieren sie in ihrer gegend mal eine sozialberatungsstelle - versuchen sie das - ev. bekommen sie informationen wo und wie sie unterstützung bekommen können. bzw. ob und welche möglichkeiten ihr bundesland anbietet.
wenn es sehr eng wird, besuchen sie die caritas - einkaufsgutscheine; Miete, Strom etc. per erlagschein; ev. auch mal bargeld und dort könnten sie ev. hinweise bez. weitere unterstützungen bekommen. ohne gewähr. alles gute! |
9.04.14 um 13.16 Uhr - von M*. - "Irgendwie bin ich am verzweifeln und bitte um Hilfe" |
|
Sehr geehrter Herr Moser,
nach vielen Recherchen und Lesen im Internet, bin ich nun auf Ihre Seite gestoßen und habe da schon einiges nützliches gelesen - leider in manchen Belangen zu spät. Aber hier findet man wirklich gut Inputs und was vor allem für mich wichtig ist, ich merke ich bin nicht alleine. Irgendwie bin ich am verzweifeln und bitte um Hilfe. Ich bin 52 Jahre (5.11.1961) und seit 5.8.2013 beziehe ich Notstandshilfe. Obwohl ich nur in einer Wohngemeinschaft lebe, wird das Partnerkommen berrechnet. (die versuche bereits mit einem Anwalt zu bekämpfen, dass es sich lediglichum eine Wohngemeinschaft handelt und NICHT um eine Lebensgemeinschaft) Unabhängig davon wird mir mein Bezug (meines Erachtens) falsch berechnet. Ich habe da sehr viel recherchiert und überall habe ich herausgefunden, dass die Freigrenze für Partner über 50 Jahr ? 1.084,-- mtl. beträgt. Wenn ich meine Bezug nun nachrechne, wird aber nur der Betrag von ? 624,-- als Freigrenze in Abzug gebracht. Auf dem AMS kann oder will mir niemand genauere Auskünfte geben, wie hier berechnet wird, auch auf der Serviceline habe ich keine Hilfe erhalten. Da der Mitbewohner selbständig ist, muss ich jedes Monat die Einkünfte von ihm vorlegen (was schon unangenehm für mich genug ist, jedes Monat dieses Formular von ihm ausfüllen zu lassen) und dem AMS zukommen lassen. Meine Frage: Was soll ich einforden/bzw. schreiben, damit hier eine korrekte Berechnung vorgenommen wird und vor allem mit der erhöhten Freigrenze? Bei den Fromularen für die Einkünfte, streiche ich jedes Mal das Wort \"Partner\" durch und ergänze dieses mit \"Mitbewohner\", was ich auch auf den Antrag für die Notstandshilfe gemacht habe. Bitte um Ihre Hilfe, wie ich so ein Schreiben formulieren soll bzw. was ich machen soll.
Danke und liebe Grüße
Antwort: Verlangen sie einen Bemessungsbescheid - in diesem ist und muss genau aufgelistet sein wie sich ihr Bezug zusammensetzt! Diesen Bescheid verwenden sie dann auch, um Berufung / Einspruch bez. der Partnerschaftsanrechnung einzulegen!
Steht niemanden ein Unterhalt zu und wird dieser auch nicht freiwillig geleistet, so handelt es sich um eine Wohngemeinschaft!
"Muster für Einspruch gegen rechtswidriger Anrechnung des Partnereinkommens"(10.02.10)
siehe auch den Fragenkatalog zur Lebensgemeinschaft AMS OÖ Es sind also doch ein paar Fragen zur Partnerschaft zu stellen? (12.05.2010)
Weitere Links unter Politik erzeugt Armut und "fördert/zwingt zu Single-Haushalte / gegen Familienbildung"!
Hier AMS-Auskunft über Freigrenzen!
Sind die Einkünfte ihres Mitbewohners stark schwankend? Das AMS sollte nach drei vorgelegten Monatseinkünften den Durchschnitt verwenden. Zur Orientierung: Muster eines Antrags auf Feststellung über die monatlichen Bezugseinstellungen und Abmeldungen von der Sozialversicherung
Aber legen sie Berufung bez. der Partnerschaftsanrechnung ein. (ohne Gewähr)
(AMS / "Sozial"-Ministerium (Hundstorfer "SPÖ?") diskriminiert Frauen!)
| |