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3.05.14 um 10.51 Uhr - von F*. - "Itworks-SÖB-Schmarotzer-Zwangs-Dienstvertrag?" |
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Liebes Soned Team!
Nach 2 Wochen sinnlosem Kurs bei itworks meinte meine SÖB Beraterin plötzlich das ich nächste Woche einen Dienstvertrag machen müsse. Dieser soll dann 3 Wochen ? dauern und wenns nichts wird mit einem Job (sie hat mir willkürlich 2 angeboten dann könne ich ja wieder zum AMS zurrück.
Sie meinte sie müsse das machen wegen der Statistik und wenn ich mich weigere bekomme ich eine Sperre? Nun soll es aber soetwas wie SÖB Grundlagen und Richtwert geben in denen man nur einen Dienstvertrag bekommen darf wenn man eine richtige Stelle bei einer Firma anehmen kann und vorher kann man dann längstens 3 Wochen einen Dienstvertrag im Kurs machen. Ich und eingie Kurskollegen haben uns per Internet diese Leitlinien besorgt und tatsächlich darf man so einen Stehzeitvertrag nur bei einer tatsächlichen Arbeitsaufnahme bekommen!!!
Muss ich diesen Vertrag jetzt trotzdem unterschreiben??? Bitte um Antwort, da es sehr viele auch meiner Kurskollegen betrifft?? Kann ich zur Arbeiterkammer gehen? Wer hilft uns da? (2.05.14)
Antwort: Nur drei Wochen? Es wäre vorteilhaft so einen Vertrag zugesendet zu bekommen. Dank "SPÖ?"-ÖVP sind diese Zwangsmassnahmen-Transitarbeitsplätze zumutbare DV. Eigentlich kenne ich solche Transitarbeitsplätze mit Dauer von einigen Monaten - Wochen ist mir neu?
Ein Vermischen von "Kurs?" und DV ist nicht zulässig! >Es ist unzulässig, eine Schulungs-, Umschulungs- oder Wiedereingliederungsmaßnahme in das rechtliche Kleid eines Arbeitsverhältnisses zu jener Einrichtung zu hüllen, welche die Maßnahme durchzuführen hat.<
Hier haben sie einen Ansatzpunkt, um die AK - die im selben AMS-Boot sitzt, weswegen Arbeitslose in dieser Angelegenheit oft im Stich gelassen werden. - um Auskunft zu fragen. - Ob dies noch immer gültig ist!
Also ja besuchen sie die AK und verlangen sie Unterstützung!
Auch dürfte es zu keiner Sperre wegen Verweigerung kommen, wenn die Vermittlung in ein DV. nicht vom AMS-BeraterIn kommt. Sperre nur wenn die Vermittlung von AMS Betreuerin kommt! (21.07.09)
weitere Infos siehe: Sich gegen SÖB-Zwangsmassnahmen / Deppenkurse-Mobbingkurse = Bewerbungskurse wehren! (Sämtlichen Links (unterstrichen) folgen!
Ich gebe die Tipps ohne Gewähr, aber verhält es sich noch immer so wie die Links zeigen und es bei Teilnahme-Weigerung zu keiner Sperre kommen darf, - (wovon ich ausgehe) - so hat die CoacherIn mit der Bezugssperr-Drohung bei Unterschriftverweigerung eine "schwere" Nötigung begangen, was dann zur Anzeige gebracht werden kann. - Am Besten gleich bei der Staatsanwaltschaft! Zeugen sind wichtig!
Ev. tut ihr euch zusammen und geht gemeinsam gegen diese Zwangs-("und ev. Nötigungs")-Machenschaften vor!
Und falls, dann anstatt Unterschrift im Vertrag folgenden Text einfügen! In Hinblick auf den auf mich ausgeübten Druck, der in der Ankündigung, das Arbeitslosengeld/Notstandshilfe als existenzerhaltendes Grundgehalt zu streichen, besteht, leiste ich, ohne den vorliegenden Inhalt in Frage stellen zu können, keine Unterschrift.
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