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16.05.14 um 18.23 Uhr - von H*. - "Mindestsicherung / step2job?"


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin in der Mindestsicherung und mir wurde heute ein Informationszettel für \"step2job 2014 für die Bezirke 1, 3, 4 und 11\" übergeben.
Ich hatte allerdings zuvor vom 10.03. - 11.04.2014 einen Tageskurs bei ACE Ost.
Meine Beraterin meinte allerdings das \"step2job\" kein Kurs sei.
Weil soviel ich weiß ist zw. den Kursen eine 6monatige Pause bevor mir die Beraterin einen neuen geben darf.
Wie sieht das jetzt aus?

Am 20.05.2014 habe ich den Infotag zu einem Einzelgespräch bei step2job was nach §49 ALVG bei Fernbleiben ohne triffigen Grund zu einer Bezugssperre führt.
Wie sieht es allerdings aus wenn ich die Informationveranstaltung laut §49 ALVG besuche, aber weiteres verzichte bzw. ablehne.
Nichts bei dieser Veranstaltung unterzeichne.

\"Die Vorsprache zu Beginn der Veranstaltung gilt gleichzeitig als Kontrollmeldung im Sinne der Bestimmungen des Arbeitslosenversicherungsgesetzes. Es wird darauf hingewiesen, dass im Falle Ihres Nichterscheinens Ihr Leistungsbezug eingestellt wird.\"

Oberhalt ist ein Ausschnitt aus der Regelung So wie ich es verstehe, der informationstag ist der \"erste Tag der Veranstaltung\". und es steht nichts von weiteren Tagen.
Also wie sieht es aus wenn ich laut §49 ALVG den Infotag bei \"step2job\" besuche.
Nichts bei denen unterschreibe, oder irgendein AMS zeug ausfülle und weiteres vorhaben durch \"step2job\" ablehne? So kann mich in der Regel das AMS nicht sperren.
Den ich habe laut Info Veranstaltungsblatt an dem Tag bei \"step2job\" teilgenommen und §49 ALVG würde nicht mehr greifen.

Wie sehen sie das? mit freundlichen Grüßen H.

Antwort: "Sieht nach Freiwilligkeit aus?"
Bei der Mindestsicherung tue ich mir immer sehr schwer bez. Aussagen, den Mindestsicherungsleute sind Dank Hundstorfer und seiner Heuchler-SPÖ StaatsbürgerInnen ohne Rechte. "Überhaupt der letzte Dreck"
Es bräuchte wahrscheinlich für diesen Bereich VwGH-Rechtsprechungen.
Obwohl ja behauptet wird, die Mindestsicherungs-Administration richtet sich nach dem AlVG! Gehen wir davon aus, dass dies so ist!
Dann wäre ein Kontrolltermin ausserhalb der Behörde schon rechtswidrig! "?"
Siehe Rechtswidrige Anordnung eines Kontrolltermins

Ich rate aber trotzdem jede(r/m) den Infotag zu besuchen, um Infos bez. der Zwangsmassnahme zu erhalten. Nur so lässt sich eine ev. Berufung richtig begründen!
Siehe: zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs :

Falls sie schon solchen Deppen-, Mobbingkurs besucht haben, kommt das Sozialministerium (politischer AMS-Vorgesetzter) zum
"Ergebnis: "dass sie keine bereits absolvierten Deppenkurse besuchen müssen" / "keine mehrmaligen Deppenkursbesuche?" (27.09.13)
aus
Sich gegen SÖB-Zwangsmassnahmen / Deppenkurse-Mobbingkurse = Bewerbungskurse wehren! (Sämtlichen Links (unterstrichen) folgen!

Siehe auch: "Zur Peinlichkeit Coaching" / ev. "Aufsuchende Vermittlung freiwillig"

Falls: Unterzeichnen sie den Vertrag nicht sonden schreiben folgendes statt
der Unterschrift!
In Hinblick auf den auf mich ausgeübten Druck, der in der Ankündigung,
das Arbeitslosengeld/Notstandshilfe als existenzerhaltendes Grundgehalt
zu streichen, besteht, leiste ich, ohne den vorliegenden Inhalt in Frage stellen zu können, keine Unterschrift. Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!

Zur Info:
"Ist mit Konsequenzen zu rechnen, wenn ich step2job ablehne?" (12.06.13)

Siehe auch Antworten zu Berichte:
"Die derzeitige \"Wiedereingliederungsmaßnahme\" step2job stellt alles dagewesene in den Schatten:
Diese drei Stunden an Schikane, persönlicher Entwertung, abfälligen Bemerkungen, Beleidigungen reichen für den Rest der Woche!" (28.08.12)


Eindeutiger Hinweis auf AMS-Seite zu step2job`s
Aufsuchender Ansatz
Mit diesem Beratungsansatz wird sichergestellt, dass in jeder Phase der Betreuung die Wahrung der Privatsphäre und Freiwilligkeit der Kunden/innen sichergestellt ist.
(Wurde aus der AMS-Seite kopiert, die mittlerweile nicht mehr online ist!)

"Rechtswidrige Kürzung der Mindestsicherung wurde per Berufungsvorentscheid aufgehoben" (2.08.13)
unter:
"Rechtswidrige Kürzung der Mindestsicherung"
(29.07.13)
>kürzung, da ich bei step2job mit der von ihnen empfohlenen unterschrift
(in hinblick auf den auf mich ausgeübten druck... etc.) unterschrieben habe.

Aktive Arbeitslose - Presseaussendung
Mindestsicherung: Massiver Rechtsbruch bei Vorzeigeprojekt step2job / "team 4" (3.12.10)

Alle Angaben ohne Gewähr - Ev. den Rechtsweg einschlagen, auch als MindestsicherungsbezieherIn! Alles Gute!

Ps.: "AMS-Antwort: "step2job" ist freiwillig" (25.08.14)

16.05.14 um 12.31 Uhr - von S*. - "Fernstudium?"


Sehr geehrter Herr Moser,
ich bin arbeitslos und möchte im Wintersemester ein Fernstudium beginnen. Die Präsenzzeiten beschränken sich auf wenige Tage pro Jahr. Nun habe ich gelesen, dass wer als ordentlicher Hörer an einer Universität inskribiert ist, nicht berechtigt ist, Arbeitslosengeld zu beziehen. Das wäre ich in diesem Fall. Andererseits stehe ich dem Arbeitsmarkt auch uneingeschränkt zur Verfügung. Hat das AMS einen eindeutigen Standpunkt zu dieser Frage oder ist es reine Kulanz des Betreuers? Vielen Dank für Ihre Auskunft.
Mit freundlichen Grüßen
S.

Antwort:
Arbeitslose die ein Studium absolvieren, müssen dem Arbeitsmarkt 20 Stunden die Woche zur Verfügung stehen.
Diese Regelung gibts noch nicht lange, deshalb klären sie das mit dem AMS-BeraterIn ab. Wenns Probleme geben sollte, so besuchen sie auch den Geschäftsstellenleiter - Wenn möglich mit Begleitperson!
Bei ihnen dürfte es wegen geringer Präsenzzeiten schon gar keine Probleme geben! (Ohne Gewähr) Alles Gute!

19.05.14 um 11.39 Uhr - von S. - "vielleicht auch für andere relevant"
ad Fernstudium?
Sehr geehrter Herr Moser, vielen Dank für Ihre Antwort. Ich halte Sie auf dem Laufenden, ist vielleicht auch für andere relevant. Mit freundlichen Grüßen S.

16.05.14 um 11.35 Uhr - von X*. - "Valorisierung?"


Sehr geehrter Herr Moser,

ich habe folgende Frage:

Ich bin - hauptsächlich aus gesundheitlichen Gründen - seit 2006 arbeitslos und beziehe seit 2007 Notstandshilfe bzw. Krankengeld., welches allerdings seit dem ersten Anfallstag noch nie einer Valorisierung unterzogen worden ist.

Aufgrund meiner Kontakte zu anderen (Langzeit-) Arbeitslosen weiß ich aber, dass jeder im Laufe der Zeit schon mindestens einmal eine Erhöhung seines Bezugs erfahren durfte, nur bei mir ist - seit nunmehr fast acht Jahren - alles gleich geblieben - außer, dass alles teurer geworden ist und ich immer mehr Schwierigkeiten habe, meine Finanzen zu bewältigen.

Wie gibt es so etwas? Könnte es sich dabei vielleicht um eine Falschberechnung handeln und wohin kann ich mich mit meinem Problem wenden? (die AMS-Referenten sind jedenfalls für derartige Anfragen leider nicht zuständig...)

Mit freundlichen Grüßen (15.05.14)

Antwort:
stellen sie einen Antrag auf Bemessungssbescheid / Muster:
darin fragen sie auch wegen der Valorisierung nach. alles gute!

Dazu eine Anmerkung von 2008 - Faschistoide ÖVP Definition von "Anreiz" (15.07.08)
Mittlerweile hat es auch schon geringe Erhöhungen gegeben! Für eine Automatic bez. des jährlichen Inflations-Ausgleichs braucht es aber noch den Einsatz ev. "aller" Betroffenen - ev. mit einem Schreiben an das Sozialministerium! (post@bmask.gv.at)

15.05.14 um 15.39 Uhr - von X*. - "werde den Antrag stellen"
Hallo Herr Moser,
Danke für die rasche Antwort - ich werde den Antrag stellen!
Und natürlich können Sie meine Anfrage veröffentlichen, ändern Sie aber bitte meine Initialien auf XY (oder je nach Belieben) ab, es hat seinen Grund, Danke! mfG


16.05.14 um 10.32 Uhr - von MS. - "Darf/kann/soll man solche Heuchler wählen?"


Hallo Herr Moser!
Hoffentlich ist das für Sie und den SONED-Lesern und SONED-Schreibern wichtig bzw. informativ.
Da schaltet die SPÖ wegen der bevorstehenden EU-Wahl folgende Werbung: Sozial statt Egal. (gesendet auf ATV am 11.5.2014)
Ich frage mich: Was ist bei der derzeitigen SPÖ sozial? Was ist bei Hundstorfer sozial??? Genauso gut könnte ein Himmler, ein Heydrich, ein … Minister sein! Mit schlimmsten Folgen wie wir wissen!
Hundstorfer (die SPÖ?/ÖVP?) verursacht der Republik Österreich (in weiterer Folge der EU ? ) ja mehr Schaden als Nutzen!
Darf/kann/soll man solche Heuchler wählen? MS


15.05.14 um 12.09 Uhr - von Dr. Pochieser - "Die Republik Österreich wurde vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt."

"EGMR verurteilt Österreich wegen Unterlassung einer mündlichen Verhandlung in Arbeitslosenversicherungsrechtsachen"


Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Freunde,

Die Republik Österreich wurde am 05.12.2013 vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in den Rechtssachen

CASE OF DENK v. AUSTRIA (Application no. 23396/09)
und
WILLROIDER v. AUSTRIA (Application no. 22635/09)

wegen Verletzung des nach Art. 6 Abs. 1 EMRK gewährleisteten Rechts auf eine öffentliche mündliche Verhandlung in einer Arbeitslosenversicherungsrechts durch den europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt.

Der österreichische Verwaltungsgerichtshof hatte es als einzige in Betracht kommende Gerichtsinstanz unterlassen eine mündliche Verhandlung durchzuführen.

>Dass 2 Arbeitslose vom EGMR Recht bekommen und eine Verurteilung erwirkt haben ist doch ein Zeichen.

Mit freundlichen (kollegialen) Grüßen
Rechtsanwalt Dr. Pochieser

Antwort: "Mit Menschenrechte (EMRK) gegen Armut"
Gratuliere ihnen Herr Dr. Pochieser für diesen "wegweisenden" tollen Erfolg!


15.05.14 um 11.20 Uhr - "Neue Zürcher Zeitung - Österreichs lukrative Arbeitslose"

"Österreich ist bei der Langzeitarbeitslosigkeit nur dank statistischen Tricks Musterknabe.
Schlimmer noch ist die Geschäftemacherei auf dem Rücken der Arbeitslosen."


Der staatliche Arbeitsmarktservice (AMS) ist fest in der Hand rot-schwarzer Proporz-Politik. "Österreichs lukrative Arbeitslose"

Anmerkung: "Aufschrei der Meiden!" "?"
"Es braucht ausländische Medien, um auf eine katastrophale Arbeitsmarkt-Politik, die Menschen (zerstört) und der Gesellschaft schwere (auch finanzielle) Schäden zufügt, hinzuweisen!
Dies fiele in den Verantwortungsbereich österreichischer Medien. ("wenige Ausnahmen"
Eine Politik mit diesen katastrophalen Auswirkungen braucht einen "andauernden" Aufschrei der Meiden!"

"Warum Inkompetenz, Demütigung, Menschen-, Gesellschaftsschädigung?" (3.03.12)"

"Wer ist für diese "menschen-, gesellschaftsschädigende" Arbeitsmarktpolitik verantwortlich?" (15.03.14)

"Wie macht man aus "78 507 Langzeitarbeitslose" 4791 Langzeitarbeitslose
und 73 716 ("nicht beachtete") Langzeitbeschäftigungslose?"
"Geschäftsführer des Wiener SÖB Dachverbands u.a. zur Statistikfälschung"
"Arbeitslosigkeit abseits der Statistik (orf.at)" (2.05.12)

14.05.14 um 15.01 Uhr - von S*. - "Das Ams will das Einkommen von meinem Freund mit einberechnen"


Ich wohne mit meinem Freund seit etwa einem Jahr zusammen, ich bin bei ams und es geht um nostandshilfe da das Ams das Einkommen von meinem Freund mit einberechnen will nur sagt mein Freund das er nicht verpflichtend ist mir unterhalt zu zahlen und es auch nicht machen wird und daher wird er mir auch nicht seine Belege geben fürs ams was er im monat verdient. Was soll ich tun?

Antwort:
Die Grünen empfehlen die Partnerschaft beim AMS nicht angeben, sofern keine Unterhaltspflicht besteht! - Und Unterhalt auch nicht freiwillig geleistet wird!

Wenn schon angegeben, dann Berufung / Einspruch auf Bescheid einlegen!
(Falls sie den noch nicht haben, schriftlichen Bescheid bez. der Partnerschafts-Anrechnung verlangen!)
"Muster für Einspruch gegen rechtswidriger Anrechnung des Partnereinkommens"(10.02.10)

Lesen sie sich folgenden Katalog gut durch, um Ansatzpunkte für ihre Argumentation zu finden. - Es "muss" jeder sein eigens Schlafzimmer haben.
>Fragenkatalog zur Lebensgemeinschaft AMS OÖ
Es sind also doch ein paar Fragen zur Partnerschaft zu stellen? (12.05.2010)

>"Gemeinsames Wohnen allein begründet noch keine Lebensgemeinschaft" - VwGH (10.04.14)
Die Beschwerde wurde als unbegründet deshalb abgewiesen, weil u.a. ein gemeinsamer Schlafraum genutzt wurde bzw. der "Mitbewohner" kein eigenes Zimmer hatte! (siehe VwGH-Erkenntnis)

Weitere Links unter Politik erzeugt Armut und "fördert/zwingt zu Single-Haushalte / gegen Familienbildung"! (Ohne Gewähr) Alles Gute!

"Das AMS / "Sozial"-Ministerium (Hundstorfer "SPÖ?") diskriminiert Frauen!"
VwGH: Anrechnung des Partnerschafts-Einkommen:
>Verlust der Pensionsversicherungszeiten ist eine nicht zu rechtfertigende Diskriminierung (28.06.11)

14.05.14 um 13.22 Uhr - von H P. G. - "UNVEREINBARKEIT" / "Befangenheit"
"AMS-MitarbeiterIn jetzt beim Bundesverwaltungsgericht?"

"In der AMS Gegenschrift an den VwGH hat Mag. M. W. meine rechtswidrige Leistungseinstellung bestätigt. Dies wurde vom VwGH, aufgehoben."


Betrifft:
MAG. M. W., EHEMALIGE MITARBEITERIN DES AMS STMK, IST RICHTERIN BEIM BUNDESVERWALTUNGSGERICHT AUSSENSTELLE GRAZ IN DER ABTEILUNG G312 FÜR DEN BEREICH AMS-G

Liebe Interessentinnen und Interessenten!

Als Dateianhang die Gegenschrift des AMS an den Verwaltungsgerichtshof, verfasst und geschrieben durch Mag. M. W. (m.w @ams), ehem. Mitarbeiterin des AMS Steiermark, LGS Graz, vom 16.12.2011.
>>> siehe Dateianhang „AMS Gegenschrift Mag M. W. an VwGH“

Mag. M. W. ist jetzt aktuell Richterin an der Gerichtsabteilung G*** und Ersatzrichterin an den Gerichtsabteilungen G***, G*** und G*** beim Bundesverwaltungsgericht Außenstelle Graz für den Bereich Arbeitsmarktservice-Gesetz (AMS-G).
>>> siehe Dateianhang „Liste Mitarbeiter BVwG Außenstelle Graz“
>>> siehe Dateianhang „Auszug Geschäftsverteilung BVwG Graz MagM.W.“

Wie oft hat Mag. M. W. teilweise rechtswidrige negative Bescheide beim AMS ausgestellt bzw. ausstellen müssen, damit die Mag. W. als Belohnung/Bonus/Prämie diese Stelle beim Bundesverwaltungsgericht Außenstelle Graz erhalten hat?

In der AMS Gegenschrift an den VwGH vom **.**.2011 hat Mag. M. W. meine rechtswidrig Leistungseinstellung bestätigt.
Dies wurde am 18.01.2012 von VwGH, GZ: 2011/08/0350 aufgehoben.
>>> siehe Dateianhang „AMS Gegenschrift Mag M. W. an VwGH“

Wer war bei Mag. W. der Fürsprecher bzw. der Schieber bzw. wer hat sich auf so eine korrupte Sache eingelassen?

Das ist eine bodenlose Frechheit und eine Schweinerei, wie in Österreich Versorgungsposten vergeben werden.
Eine reine Freunderlwirtschaft.

Es darf nicht sein, dass eine ehemalige Mitarbeiterin und Juristin des AMS Steiermark als Richterin beim BVwG Außenstelle Graz für den Bereich Arbeitsmarktservice-Gesetz (AMS-G) zuständig ist.
Das ist keine Unabhängigkeit mehr in der österreichischen Rechtsprechung – wie in einer Bananenrepublik.

LG

H.S-P. G.

P..... *** | **** P.....
Tel: **** / ******
mailto: *********

DEMNÄCHST:
Mag. Me., ehemaliger Mitarbeiter vom AMS Projekt PHÖNIX (aufsuchende Vermittlung) hat einen Versorgungsposten zuvor beim AMS Feldbach, jetzt beim AMS Jennersdorf erhalten.

Betrifft: Ärztliche Untersuchung - VwGH, GZ: 2011/08/0350
Es habe keine Vereinbarung einer ärztlichen Untersuchung gegeben, es habe sich vielmehr um eine einseitige Zuweisung gehandelt.
Eine einseitige Anordnung ohne Aufklärung, warum diese Begutachtung erfolge, und ohne die Gelegenheit zu geben, die Ansicht des Arbeitsmarktservice zu widerlegen, sei rechtswidrig

Anmerkung: "Zu früh gefreut?"

>.... "Wie auch die AMS-eigene demokratieverstossende "Gerichtsbarkeit"
(Die AMS-Landesgeschäftsstelle bearbeitet die Berufungen der Betroffenen und bestätigt nicht selten auch die rechtswidrigen Bezugssperren der regionalen AMS-Geschäftsstellen! - Unfassbar!)
"Änderung hin zum Landesverwaltungsgericht wird erwartet" - "ev. Dank der SoNed und ArbeitslosenInitiativen Kritik" - "Erfolg hinter den Kulissen" ("ohne Gewähr")
(Das neue Bundesverwaltungsgericht Ab 1. Jänner 2014

unter: "SoNed und Arbeitsloseninitiativen-Erfolge!" (12.06.13)

= "Ein Teil-Erfolg - Tatsächliche Demokratie braucht ("anscheinend") aber noch das Engagement den Einsatz und Kampf mündiger StaatsbürgerInnen!

13.05.14 um 11.34 Uhr - von N. - "Heisst das, bei Bezugs-Sperre verliere ich für diese Zeit auch meine Pensionsansprüche?"


Sehr geehrter Herr Moser!

Im Jahr 2008 wurde mir der Bezug vom AMS für 6 Wochen gesperrt. Nun bekam ich die Zusendung von der PVA bezüglich Erfassung der Versicherungszeiten und organisierte mir von der Krankenkasse einen Versicherungsdatenauszug. Diese 6 Wochen Sperre sind in dem Auszug nicht angeführt. Heisst das, ich verliere hier meine Ansprüche? Vielen Danke für Ihre Antwort.

Antwort:
So ist es, bei einer Sperre verlieren Betroffene für diese Zeit auch ihre Pensionsansprüche! (meines Wissens) Deshalb muss jede Sperre mit dem Rechtsweg Berufung/VwGH-Beschwerde bekämpft werden, denn oft verhängt das AMS auch rechtswidrige Sperren!

13.05.14 um 10.34 Uhr - von T. - "Also was soll ich dann im BBRZ "


Hallo Herr Moser!
Ich wurde von meinem Zuständigen AMS zum Case Management in einen anderen Bezirk überwiesen. Dort stellte sich mein neuer Betreuer(Case Manager) vor und machte sich diverse Notizen unter anderem auch über meinen Gesundheitszustand, da ich mit meinen 53 Jahren diverse Gesundheitliche Probleme habe und deshalb auch um Arbeitsunfähigkeitspension eingereicht habe. Ich machte den Betreuer darauf Aufmerksam, dass ich in den nächsten Tagen noch einen Sachverständigen Termin habe und das danach dann der Gerichttermin folgen wird.
Worauf der Betreuer meinte: so lange möchte er nicht abwarten, denn er möchte mich zum BBRZ schicken, was wir dann beim nächsten Termin besprechen werden.
Da eine Freundin von mir bereits seit ein paar Monaten im BBRZ ist, weiß ich was dort auf mich zukommt. Zum einen frage ich mich was ich dort überhaupt soll, denn welche Tätigkeiten ich noch ausüben kann, wird dann im Gerichtsbeschluss stehen. Außerdem habe ich mir bereits selbst Gedanken gemacht, was ich mir selbst noch zutraue. Aufgrund meines Gesundheitszustandes kommt zwar nicht mehr viel in frage, jedoch was ich mir vorstelle, dafür benötige ich auch keine Umschulung. Also was soll ich dann im BBRZ machen und dort läuft es im Prinzip auch nicht anders ab, als in diversen anderen Maßnahmen! Zuerst diverse Tests wie: Mathematik z.B. Bruchrechnen usw. dann Deutsch/Rechtschreibung, Computer Kenntnisse und Bewerbungstrainings.
Meine Computerfähigkeiten wurden bereits vor ein paar Jahren in einen Kurs getestet, genauso wie ich Bewerbungstraining hatte.
Ich frage mich was das nun wieder soll, denn für meinen Beruf brauche ich weder Rechnen, noch Rechtschreibung oder Rhombus am PC Zeichnen können!
Das Prozedere beim BBRZ ist am ersten Tag, natürlich einen Bogen ausfüllen und Unterschreiben, Befunde abgeben – die Kopiert werden und man dann in den nächsten tagen zurückbekommt. Anschließend dann die erwähnten Tests.
Deshalb meine Frage, wie ich am besten vorgehen soll?
Auf jeden fall werde ich keine Unterschrift leisten, die Befunde gebe ich auch nicht aus der Hand und des Weiteren habe ich mir Überlegt, die Verarbeitung, Speicherung und Weiterleitung meiner Daten zu untersagen außer Kursrelevante jedoch nur nach vorheriger Vorlage. Gibt es hierfür ein Musterschreiben?
Worauf muss ich aufpassen, dass mir mein Bezug nicht gesperrt wird? Oder habe sie einen besseren Vorschlag? Natürlich könnte ich auch in den Krankenstand gehen, nur nervt es mich, dauernd das Gesundheitssystem zu belasten!
Vielen Dank
G. (12.05.14)

Antwort:
Sensible Daten natürlich nur an Vertrauenspersonen rausgeben bzw. über sämtliche Diagnosen mit einem Arzt reden - dem ev. vorlegen"?" aber nicht irgendeinen Zwangsmassnahmen-CoacherIn.

Statt Unterschrift folgenden Text einfügen.
>In Hinblick auf den auf mich ausgeübten Druck, der in der Ankündigung,
das Arbeitslosengeld/Notstandshilfe als existenzerhaltendes Grundgehalt
zu streichen, besteht, leiste ich, ohne den vorliegenden Inhalt in Frage
stellen zu können, keine Unterschrift.
Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!<

Datenweiterleitung ans AMS verbieten. "etc."
Datenverweigerung ist keine Kursvereitelung 5.10.10

"BBRZ"-Zustimmung der Datenübertragung ans AMS verweigern!" VwGH

aus Datenschutz ist Menschenrecht!

"(Vorerst?) keinerlei weitere BBRZ-Untersuchungen" unter:
"
Kann ich eine BBRZ-Schulungsmaßnahme ablehnen? (3.10.13)

"
BBRZ wurde wieder storniert, nachdem ich eine schrifftliche Stellungsnahme bez. "verpflichtende Teilnahme bei sonstiger Bezugssperre" verlangt habe" (28.11.13)
aus
Sich gegen SÖB-Zwangsmassnahmen / Deppenkurse-Mobbingkurse = Bewerbungskurse wehren! (Sämtlichen Links (unterstrichen) folgen!

Zu BBRZ sämtliche Links bzw. dessen Antworten durchgehen!
BBRZ-Farce - ganz runter scrollen!

>"Es liegt meiner Meinung schon in der Natur der Sache,
dass die Tätigkeiten/das Verhalten der vom AMS beauftragten/"bezahlten" Ärzte
(ev. über/in Zwangsmassnahmen-Einrichtungen beauftragt)
der Genfer Deklaration zuwiderlaufen. (u.a. über Auftrags-Motiv, -"Ziel?")" (9.08.12)

>Es geht nicht um ihre Interessen! Sie dienen (in Summe) deren (Zwangsmassnahmen) Millionen-Geschäften.

Zum Verständnis der Arbeitsmarktpolitik:
"Warum Inkompetenz, Demütigung, Menschen-, Gesellschaftsschädigung?" (3.03.12)"
(Ohne Gewähr)

13.05.14 um 10.23 Uhr - von R. - "Kur bewilligt"


Hallo Christian,

ich habe den oben genannten Bericht gelesen und bin in einer ähnlichen Situation.
Mir wurde eine Kur bewilligt die ich am 24.7. antreten werde. Muss ich das nun dem AMS im Vorfeld schon mitteilen, oder gehe ich ganz einfach in den Krankenstand und das wars?

Mein nächster Termin ist am 4.6. beim AMS, wenn die mich eventuell zu einem Kurs zuteilt, soll
ich trotzdem nichts sagen und dann einfach in Krankenstand gehen, wenns soweit ist mit der Kur?

Vielen Danke für die Info.

Liebe Grüße (12.05.14)

Antwort:
machensie es - wie unten im gästebuch beschrieben.
wenn sie ruhe haben sagen sie derweil nichts - wenn es einen deppenkurs gibt - geben sie bescheid - sonst ev. kurz vorher.
sollte man sie trotzdem in einen deppen-, mobbingkurs vermitteln, wenden sie sich auch an den VA. - bez. sinnloskurse. alles gute!

>(Es wäre wichtig, dass sich jetzt viele Betroffene beteiligen und weitere Beschwerden an die Volksanwaltschaft senden! - post@volksanw.gv.at ;)

"Bevorstehender Reha-Aufenthalt" (6.05.14)

12.05.14 um 11.37 Uhr - von B*. - "Unter den österr. staatlichen Institutionen ist der AMs-bereich einer der erbärmlichsten"


Mit nun ca. 45 jähriger Wirtschaftserfahrung in A u. BRD kommt man zu der Überzeugung das unter den Österr. staatlichen Institutionen der AMs-bereich einer der erbärmlichsten ist.
Waren in früheren Zeiten so Amtsstrukturen nach dem Prinzip Oberdepp befiehlt Unterdepp organisiert, so ist nach der Einführung von EDV u. modernen Managmentmethoden jene vertrottelte Maschinerie entstanden, wie man sie heute in vielen öffentl. Bereichen antrifft.
Da die EDV in diesen Bereichen scheinbar nur zum überwachen des Oberdepp-Unterdepp Systems dient, traut sich dort kaum jemand eine wirklich vernünftige Entscheidung ausserhalb des vorgegeben Rahmens zu treffen.
Und der Rahmen wird natürlich von den richtigen Poli-Flaschen ganz oben vorgegeben.
Somit sollte man bei solchen Organisationen erst gar nicht anstreifen, und sich mit der organisierten Frotzlerei seine Zeit verschwenden, sondern selbst sein Schiksal in die Hand nehmen. (Das gilt besonders für junge hoffnungsvolle Menschen)
Zudem sind diese Staatl.Arbeitsverschiebeinstitutionen oft mit wirtschaftl. maroden Betrieben in Verbindung, welche bis über den Kopf hinaus bankverschuldet sind u. meist für kurze Zeit noch dumme Arbeitnehmer suchen.
Dies deshalb, weil die guten ehemaligen Mitarbeiter bei solchen Buden längst reisaus genommen haben.

Antwort:
Dehalb nicht reissaus nehmen! Gegen dieses menschenverachtende AMS / Arbeitsmarkt-Instrument / Arbeitsmarktpolitik anzukämpfen - Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit, Ethik, Moral / Anständigkeit, Kompetenz einfordern - um eine Änderung herbeizuführen, heisst zugleich für eine andere, für eine humanistische-solidarische Gesellschaft kämpfen! Und schaut man sich die Konsequenzen dieser Politik / den Ist-Zustand unserer neoliberalen Gesellschaft-en an, muss man zum Schluss kommen: "Die braucht es auch!"

11.05.14 um 11.37 Uhr - von R. - "Rechtsschutzversicherung in AMS-Angelegenheiten?"


Hallo Herr Moser,

habe einigemale gelesen, dass sie eine Versicherung kennen die Arbeitslose Rechtsschutzversichert. Habe zwar eine Privatrechtsschutzversicherung, jedoch übernimmt diese keine Fälle bzgl. AMS. Vielleicht wären sie so freundlich mir den Namen der Versicherung zu nennen.

Frei nach dem Motto:
Man muas rechtzeitig drauf schaun, das mas hod wemas braucht.

Vielen Dank im voraus R,

Antwort per E-Mail


9.05.14 um 10.23 Uhr - von G. F. - "Einladung vom AMS. Ich kenn mich nicht mehr aus"


Lieber Herr Moser,
habe Sie schon zweimal wegen div. Maßnahmen des AMS kontaktiert und habe nun wieder einmal eine Frage:
ich habe eine \"Einladung\" zu folgender Veranstaltung erhalten: ACE Wien West Aktivierung, Coaching, EDV.
Bin aber derzeit sowieso schon bei einem Coaching des AMS, namens step2job - BBE bei ibis acam. Über den Inhalt des \"Kurses\" ist mir nichts bekannt. Es ist irgendwie pervers, weil mir mein Berater beim letzten Termin (Ende April) nahe gelegt hat, dass ich mit der Betreuerin von ibis acam einen Kurs aussuchen und die entsprechenden Daten (Kursinhalt, Kostenvoranschlag usw.) an ihn übermitteln soll. Habe das erst vor zwei Tagen mit der Betreuerin besprochen und nun bekomme ich heute die Einladung vom AMS. Ich kenn mich nicht mehr aus......
Sagt Ihnen ACE etwas?
Liebe Grüße G.F. (8.05.14)

Antwort: "Zur Peinlichkeit Coaching" - (Falls Teilnahme unter Zwang und nicht wie nötig über Freiwilligkeit stattfindet!)"
"Sie sollen sich auch nicht auskennen und jeder Zweifel wird mit existenzieller Vernichtung (Bezugssperre) bedroht - So kann man u.a. diese Arbeitsmarktpolitik, die von u.a. skrupellosen Anti-DemokratInnen umgesetzt wird, deuten!
Sollte man sich diese Peinlichkeit auf keinen Fall antun wollen, so muss man dagegen mit einem gewissen Risiko ankämpfen.
Das Risiko ist ev. in Kauf zu nehmen, wenn die Schweinereien eine bestimmte Grenze überschreitet.

"Teilnahme bei reiner Coching-Massnahme freiwillig" "?"
Fragen sie bei Coaching den CoacherIn vor Zeugen ob die Teilnahme bei dieser Massnahme freiwillig ist.

Denn wenn es bei einem "ja ist freiwillig" des Coachers trotzdem zur Sperre kommt sind Schadensansprüche zu stellen.

>dazu RA. Pochieser
In Zukunft kann man sich insofern an dieser Fa. schadlos halten, als man sie wegen Vertragsverletzung auf Schadensersatz klagt.
>>Der Berater hat ja gesagt, dass die Teilnahme freiwillig ist, also dürfte keine Sperre verhängt werden. Das Beratungsunternehmen zahlt die Sperre, da es den/die Betreffende/n in die Irre geführt hat.
Schadensersatzansprüchen sind rechtsschutzgesichert ! Arbeitslose tun gut daran, ihren „Betreuer“ bzw. die Person, in deren Gegenwart und auf deren Aufforderung sie den Vertrag unterzeichnen, gleich nach eventuellen Schadensersatzansprüchen zu fragen.
(Grundsätzlich können auch bei Vermittlung unzumutbarer Beschäftigung durch das AMS Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden)<<

Lügt der CoacherIn und sagt ja verpflichtend (sonst Bezugssperre) obwohl die Teilnahme freiwillig ist, so handelt es sich m. M. nach um "schwere" Nötigung - die zur Anzeige gebracht werden kann / soll.

M. M. nach ist folgende mit Link verbundene VwGH-Erkenntnis noch immer gültig:
§9, 10 AlVG Coaching keine Maßnahme

Und setzen sie sich nicht nur der Willkür ihres Beraters (vom Deppenkurs oder AMS) aus, wenn sie einen bestimmten Kurs / Ausbildung wollen, dann besorgen sie sich vom AMS ein Begehren und senden dieses eingeschrieben an die AMS-Geschäftsstelle!

Zu selbst gewählter Ausbildung / Formalweg!
Beschreiten sie den Formalweg / Legen sie alle Daten den Kurs betreffend bei!
Bei selbstgewählten "Kurs"/Ausbildung/"Studium" - Begehren, für Instanzenweg, abgeben!
Ombudsmann Buchgraber von der LGS-Steiermark riet , den Formalweg zu berschreiten und sich ein Begehren zusenden zu lassen. Dann gäbe es einen Instanzenweg von der Geschäftsstelle über den Regionalbeirat bis zum Landesdirektorium. ("Instanzenweg für Ausbildung ohne Rechtsanspruch?" 7.09.11

"Kennst du einen Deppenkurs / Mobbingkurs kennst du alle!"

"Erkenntnis des Sozialministeriums: "keine bereits absolvierten Deppenkurse besuchen müssen" / "keine mehrmaligen Deppenkursbesuche?" (27.09.13)
unter:
Sich gegen SÖB-Zwangsmassnahmen / Deppenkurse-Mobbingkurse = Bewerbungskurse wehren! (Sämtlichen Links (unterstrichen) folgen!

Um zu verstehen was sich im AMS abspielt empfehle ich ihnen folgenden Kommentar zu lesen.
Arbeitsmarktpolitik: "Warum Inkompetenz, Demütigung, Menschen-, Gesellschaftsschädigung?" (3.03.12)"

Anfrage an den österreichischen Coaching-Dachverband -
"Vergewaltigung ihres CoacherIn-Leitbilds durch AMS-Zwangsmassnahmen müsste auch ihnen den Magen von innen nach aussen stülpen?" (15.12.10)
Unter: "Auch Nexus hat sich verkauft?" (14.12.10)


Alles Gute! (Ohne Gewähr)


9.05.14 um 9.46 Uhr - "Schweinerei" und "fehlende soziale Verantwortung des Staates"

"Sozialpartnern warnen vor Billigstbietern - Billigstbieter vernichten Arbeitsplätze."


Bei Ausschreibungen der öffentlichen Hand komme es zu Dumping-Preisen, die nur geboten werden könnten, weil sich die Bieter mindestens einer Sub-Firma bedienten.
Das führe dann zu 2,90 Euro Stundenlohn - weil in den Herkunftsländern der Sozialstandard nicht auf österreichischem Niveau sei.
Das Anti-Dumpinggesetz sei zahnlos, wenn es über die Bundesgrenzen hinausgehe, so die Sozialpartner. Auch brauche es mehr Kontrolle von Gewerbeberechtigungen.
Sie fordern, dass Österreich die Ende Februar verabschiedete EU-Richtlinie übernimmt!

Sozialpartner warnen vor Billigstbietern: "Sie vernichten Jobs" (OÖ-Nachrichten)

Anmerkung:"Menschen-, gesellschaftsschädigende,-vernichtende Schweinerei!"
"Hier ein Beispiel wie die österreichische ("SPÖ?"/ÖVP")- Politik / Wirtschaft - über Ausbeutung ausländischer ArbeitnehmerInnen - "unschuldige" Arbeitslose erzeugt, die dann behördlich u.a. durchs AMS zu Feindbildern erklärt werden (dürfen), damit diese wiederum - ohne schlechten Gewissen - mit Hilfe asozialer Zwangs-Massnahmen, über u.a. Psychoterror, in den Niedriglohnsektor gedrängt/gezwungen werden (können)!"

Ps.: Endlich reden auch mal Sozialpartner Klartext!

>Bezüglich Lohn- und Sozialdumping-Gesetz
"Ist dieses Gesetz auch bei den willfährigen AMS-Handlanger SÖB, SÖBU und GBP-Unternehmen, die mit Hilfe der menschenverachtenden "Zwangs"-Arbeitsmarktpolitik Lohn- und Sozialdumping betreiben, anwendbar?" (8.03.11)

>"Working Poor / Niedriglohnsektor ist politische Absicht" (8.04.14)

7.05.14 um 20.40 Uhr - von B. - "Wir müssen uns alle wehren. Wir verlieren dadurch vielleicht Geld, aber nicht die Würde"
"Ich werde dem VA Kräuter schreiben und in Zukunft auch an die Presse gehen"

"Was derzeit in Österreich abgeht mit den Invaliditäts-Antragstellern oder die retour kommen, das ist schlimmer als es mein Grossvater in Kriegsgefangenschaft in Russland erlebte. Die waren weitaus menschlicher als es hier abgeht."

"Mein RAT AN ALLE WEITEREN MOBBING-OPFER DES AMS…. traut euch, geht damit an die Öffentlichkeit !"


Hallo lieber Christian Moser

("Zum Dank bez. Spende:") Gerne kommt von Herzen.
( das ist schon ok das du alles abgekürzt Ort usw schreibst .)

Ja vielleicht hilft es echt auch anderen sich zu wehren und das Verbrechen an Wehrlosen aufzuzeigen, da viele wie ich lange stumm leiden oft.
Ich werde dem VA Kräuter schreiben und ich werde auch an die Presse gehen in Zukunft.
Wie will eine Ams-Abteilungsleiterin erkennen können oder erahnen, wie dreckig es einem Menschen wirklich geht.
Ams Berater die sogar an den Befunden zweifeln und selber sich für Ärzte halten ??
Du hast Recht, wir müssen uns alle wehren.
Wir verlieren vielleicht Geld das wir zum überleben brauchen,
aber wir verlieren nicht die Würde uns diesem Kampf willenlos entgegen gestellt zu haben.
Sind wir Sklaven ?
Sklaven die sich alles gefallen lassen müssen, die für krank abgestempelt werden und nur zur Last fallen?
Christian ich denke das du in diesem Jahr noch viele viele mehr dazu bekommst auf deiner Seite !
Bei den BFI Kursen war ein kranker Mann dabei, der wieder nun monatelang im Krankenhaus liegen muss und der hat mich die Tage angerufen.
Wir waren alle so schlau und tauschten viele Telefon Nr.
Das BFI-Psychologenteam des AMS sei echt so frech, man rufe ihn jede Woche an und frage, wann er wieder komme!
Was er habe und in welchem Krankenhaus er liege.
Antwort war. Das geht erstens nur mich und meinen Ärzten was an und zweitens werde ich es euch auch nicht in die Zeitung schreiben, wo ich bin.
Kein Scherz meinte er, die riefen mich jede Woche einmal an, das ein paar Wochen lang.
Kein Chef würde so oft anrufen.
Was derzeit in Österreich abgeht mit den Invalitäts-Antragstellern oder die retour kommen, das ist schlimmer als es mein Grossvater in Kriegsgefangenschaft in Russland erlebte.
Die waren weitaus menschlicher als es hier abgeht.
Mir klingen die Worte immer noch im Ohr, wenn man AMS Berater vielleicht sogar schult um so zu werden, dann sollte jeder AMS Berater auch denken,
das wir alle gleich sind vor dem Obersten Richter und das sich im Leben vieles spiegeln wird, wenn man andere böswillig oder aus Prämien-Gier aus so dreckig und verachtend behandelt.
Unterstützt uns besser auf der Suche den Job zu finden, den wir laut ärztlichen Befunden noch machen dürfen, als mit Schikanen und Worten uns das Leben schwer zu machen.
Was du nicht willst, das man dir tu, das füg auch keinem anderen zu.
Schneller als oft erahnt, sind auch AMS Berater nicht vor Krankheiten gefeit und erst wenn man selber Schmerz am Körper leiden muss, wird einem der seelische Schmerz vielleicht bewusst, den man anderen zufügte oder zufügen musste..wie auch immer !!
Wir sind Menschen und habe genauso ein Recht wie Tiere gut behandelt zu werden !
Man denkt echt, einige am AMS sehen uns als Massenschweine reinstürmen !!

Danke Christian für alle Ratschläge, ich habe jetzt Lesestoff für viele Tage und Wochen und mein RAT AN ALLE WEITEREN MOBBING-OPFER DES AMS….
traut euch, geht damit an die Öffentlichkeit !

Lieber Christian ich kann dir leider nicht mehr spenden, aber wenn ich eines Tages wieder gut verdiene und gesünder bin, dann bist du er Erste an den ich aufdenke und den ich unterstützen werde !!

wünsche dir einen schöne Woche ! Lg B.

Antwort:
Teile dem kranken Mann im Krankenhaus mit, dass er die Telefonate unterbinden kann!
Dazu RA. Dr. Pochieser:
>Sollten allfällige „Betreuer“ auf den Gedanken kommen, Sie telefonisch zu belästigen, drohen Sie der Firma bez. dem Telefonterror mit Strafanzeige nach dem Telekommunikationsgesetz bzw. führen sie diese auch tatsächlich durch.<

unter:
1.05.14 um 16.48 Uhr - von B*. - "Seitdem erlebte ich die Hölle am AMS."


7.05.14 um 12.50 Uhr - von S. - "NICHT Mobben lassen!"

"Warnung man versucht jetzt schon ganz Eifrig d. Leuten im Krankenstand Angst zu machen."


Lieber Hr. Moser,

nur zu Info f. andere d.eventuell gleich Angst haben.
NICHT Mobben lassen!
Ich befinde mich im Krankenstand und d. neue Beraterin aus Wien, d. nach Korneuburg kam, schickt mir doch glatt einen Kursbeginn mit 12. Mai, den ich natürlich an nehmen müsste da sonst Sperre.
Na das schau ich mir an, NOCH bin ich im Kst. und habe erst am 13. Kontrolltermin bei d. GKK.

Ganz nebenbei habe ich heute einen Vorstellungstermin wahrgenommen den ich mir selbst gefunden habe u. wie ich hoffe auch d. Stelle bekomme, weil ich wirklich sehr gerne d. Job haben würde, mal sehen ich hoffe es klappt.Ich bin guter Dinge!

Würde d. wieder erwarten nichts werden, können die am Ams was erleben!
Ich habe eben eine Mail gesendet d. es 1. wohl der Aufmerksamkeit entging d. ich im Kst. bin UND daher NICHT zum Termin komme, denn d. ist ja schon Rechtswidrig, Krank gemeldet ist krank, BASTA; nicht wahr?! Und 2. mein Manko läge wenn, in d. chronischen nicht heilbaren Krankheit, daher ist ein "GESUND IM BERUF" Kurs, mit Karriereplanung und Bewerbungs- schreiben üben, ja wohl lächerlich!
Ich pers. kenne meine Stärken sehr wohl, und ich weiß was ich will. Bis jetzt habe ich 17 J. AMS durchgesetzt weil die sich ständig weigerten mir brauchbare Kurse zu zahlen. Nun, gut...ist ja nicht selbstverständlich aber solche Kurse...die können sie sich hinten rein schieben, sorry ...
Nun das musste ich Ihnen schreiben, zur Warnung das man jetzt schon ganz Eifrig versucht d. Leuten im Krankenstand Angst zu machen.
Noch mal und ich gebe d. in d.Zeitung und an den Volksanwalt, der hat ohnehin zugesagt zu helfen wenn die doof werden :D

Gerne können Sie mein Mail unter meinen Initialen in ihre Seite geben.
lg S.

6.05.14 um 12.59 Uhr - von B. - "Bevorstehender Reha-Aufenthalt"


Lieber Herr Christian Moser,

eventuell können Sie mir weiterhelfen betreffend meines bevorstehenden
Reha-Aufenthaltes Anfang Juli. Ich war von Ende Juni 2013 bis ende März 2014
krank geschrieben und werde im Juli auf Reha geschickt. Ende März 2014 habe ich mich abschreiben lassen (Aussteuerung).
Nun meine Frage:
Wenn ich meiner Betreuerin am AMS nun mitteile, dass ich im Juli (2.) auf Reha fahren werde (43Tage) wird Sie das nicht eventuell als "zur Zeit Arbeitsunfähigkeit" auslegen und mir dann mit dieser Begründung den Bezug (NH) streichen? Wie kann ich vorgehen?
Soll ich Ihr dass noch nicht sagen und erst kurz vor Antritt der Reha mich einfach krank melden? Haben Sie diesbezüglich Erfahrungen gemacht wie in so einem Fall am AMS vorgegangen wird? Ich befürchte ungerechtfertigte Sanktionen.

Vielen Dank für Ihre Hilfe lg

Antwort:
falls - teilen sie es ev. kurz vorher mit. - müsste auch so okay sein.
wenn sie dem arbeitsmarkt zur verfügung stehen - und das tun sie bis zur reha - dürfte / darf es keine sanktionen geben - ohne gewähr - alles gute


6.05.14 um 12.03 Uhr - von V. P*. - "Portal jobABC.at "


Sehr geehrter Herr Moser,

unser Portal jobABC.at ist eine Plattform, welche offene Jobs, Lehrstellen und Arbeitgeber aus ganz Österreich mit Fokus auf Regionalität präsentiert.

Wir sind auf Ihre Website „ http://www.soned.at/links “ aufmerksam geworden und würden uns sehr freuen, wenn Sie auch unsere Plattform als Erweiterung des Angebotes für Ihre InteressentInnen miteinbeziehen könnten. Ich erlaube mir, Ihnen Informationen über jobABC.at und Details zu unserer Ausrichtung im Anhang zu senden.

Wir würden uns sehr freuen mit Ihnen zusammenarbeiten zu dürfen!

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen noch einen schönen Tag und sende herzliche Grüße,

V. P.
Support l Betreuerin Google AdWords-Kampagnen
http://www.jobabc.at/

(Zu den Jobsuchseiten-Anfragen)


6.05.14 um 11.17 Uhr - von OH* - "Studium in der Arbeitslosigkeit?"


S.g. Herr Moser,

ich war über lange Jahre als Angestellter beschäftigt und muss nun mit meiner Kündigung rechnen.
Ich habe den Plan, mein nicht fertiges Studium abzuschließen (um mir damit nicht nur berufliche Chancen zu eröffnen, sondern auch einen Jugendtraum zu erfüllen), was etwa 2 Jahre dauern dürfte.
Fnanziell wäre ich hier auf Arbeitslosengeld und Notstandshilfe angewiesen (große Anwartschaft ist natürlich erfüllt). Ich glaube zu wissen, dass AMS und Studium in diesem Fall vereinbar sind.

Was mich nun interessieren würde, wäre, in welchem Zeitausmaß (Wochen pro Jahr & vor allem Stunden pro Tag) ich mir diversen Kursmaßnahmen zu rechnen habe. Ich frage dies ganz bewusst in Hinblick auf meinen Plan, mir mein Leben während des Studiums durch das AMS zu finanzieren. Sollten Sie dies anstößig finden, bitte ich Sie vielmals um Entschuldigung und würde es Ihnen nicht nachtragen, keine Antwort zu erhalten. Ich mache dies keinesfalls aus Bösartigkeit, sondern weil ich keine anderen Möglichkeiten sehe, meine Lebenspläne zu verwirklichen.

Sollten Sie mich in meiner Lage verstehen können, würde ich Sie also gerne um die Beantwortung zweier Fragen bitten:

1) In welchem zeitlichen Ausmaß muss ich mit Kursen rechnen? (Wenn ich z.B. 3/4 des Jahres 40h/Woche in Kursen sitzen muss, wird das nichts werden...)
2) Gäbe es andere große Hürden, die mein Studium während AMS-Bezügen vereiteln würden?

Mit herzlichen Grüßen,
OH (5.05.14)

Antwort:
Sie müssen bei einem Studium dem Arbeitsmarkt / AMS für 20 Wochenstunden zur Verfügung stehen! Das muss auch für Deppen-Kurse gelten!
Ev. kann es sein, dass sie um das Studium kämpfen müssen, da "die / viele / manche" AMS-BetreuerInnen keine Unterstützung leisten und ev. lieber Boshaftigkeit / Schikane an den Tag legen! In solchen Fällen den Geschäftstellenleiter besuchen und die Angelegenheit regeln.
Nehmen sie wenn möglich eine Begleitperson zu Terminen mit!
(Es wäre nicht vorteilhaft, wenn sie dem AMS-BeraterIn mitteilen, dass sie nur arbeitslos werden / geworden sind, weil sie ein Studium machen wollen!)

Bei eigenem Verschulden bez. dem Lösen des DV. gibts eine Sperre von einem Monat! - Sie müssten ohne Eigen-Verschulden vom Dienstgeber gekündigt werden "oder mit beiderseitigem Einverständnis" "?"

Überlegen sie, in welchem Zeitraum sie über eine höhere Bemessungsgrundlage verfügen! - Wenn sie im ersten Halbjahr den Antrag stellen - einschliesslich Juni - wird das vorletzte Jahr als Bemessungsgrundlage heran-gezogen. - Im zweiten Halbjahr - ab Juli, das letzte Jahr!

Richtiges Verhalten im AMS - (Vertraue dem AMS niemals!!! - - Alles schriftlich mit dem Amt regeln!) (Ohne Gewähr)

6.05.14 um 12.47 Uhr - von H. - "ev. Anspruch auf Selbsterhalterstipendium?
Für die Person mit dem Studium - ev. Anspruch auf Selbsterhalterstipendium? Alter?


6.05.14 um 10.51 Uhr - von P* - "Partnerschaftsanrechnung"


Hallo!
Mein Freund/Lebensgefährte ist derzeit Arbeitslos gemeldet bekommt so ca 640 Euro im Monat und hat einen Antrag jetzt bekommen wegen Notstandshilfe.
Ich bekomme Netto 1695,- im Monat. Werden hier meine ganzen Ausgaben gerechnet oder nur dieser Freibetrag und ein Kredit welcher ein\"Wohnung. Sanierungskredit ist? Ich habe einen Kredit aber nicht für Wohnung sondern es war ein Umschuldungskredit. Werden andere Ausgaben auch mitberechnet? Versicherungen, Handyrechnung, etc ? Weil meine Ausgaben die ich habe sind weitaus mehr als dieser Freibetrag. Kinder sind keine vorhanden.
Ich hoffe das mir hier jemand weiterhelfen kann.
Danke LG P. (5.05.14)

Antwort:
Die Grünen empfehlen die Partnerschaft beim AMS nicht angeben, wenn sofern keine Unterhaltspflicht besteht! - Und diese auch nicht freiwillig geleistet wird!

Wenn schon angegeben, dann Berufung / Einspruch auf Bescheid einlegen!
"Muster für Einspruch gegen rechtswidriger Anrechnung des Partnereinkommens"(10.02.10)

Weitere Links unter Politik erzeugt Armut und "fördert/zwingt zu Single-Haushalte / gegen Familienbildung"!

Sie haben ev. ein zu hohes Gehalt! Es besteht bei "ev. rechtswidriger" Anrechnung - die ev. einer Diskriminierung gleichkommt - die Gefahr, dass ihr "Mitbewohner/Partner" keine Notstandshilfe bekommt!

Gewisse Freigrenzen werden berücksichtigt. - Auch der Kredit für Wohnung.
(Ohne Gewähr)

Wenn sie sich ev. bez. Freigrenzen Auskünfte von der Behörde einholen, bedanke ich mich für Rückmeldung. (Um auch meine Lücken bez. Freigrenzen zu schliessen - die noch immer vorhanden sind!)


6.05.14 um 10.30 Uhr - Mindestsicherung: Armutskonferenz vergibt Zitrone an Kärnten und Oberösterreich wegen Verletzung der Bund-Länder-Vereinbarung


1. Mindestsicherungs-Zitrone an Ktn. & OÖ: Weniger Leistung für Menschen mit erheblicher Behinderung
Anrechnung der erhöhten Familienbehilfe – Verletzung der Bund-Länder-Vereinbarung

Dafür gibt´s eine Zitrone!
Bundesländer: Kärnten und OÖ (aufgrund uneinheitlichen Vollzugs sind Unterschiede nach Bezirken möglich) Stand April 2014 - Armutskonferenz


5.05.14 um 14.34 Uhr - von F*. - "Schwangerschaft?"


*** Bitte nicht meinen vollständigen Namen veröffentlichen ***
Ich bin seit Anfang März 2014 beim AMS und beziehe Notstandshilfe. AM 30.4. wurde eine Schwangerschaft festgestellt. Wann muss ich das AMS darüber informieren? Die \"kritischen 12 Wochen\" sind nämlich noch nicht überstanden.
Danke für Ihre Information! MFG F.

Antwort:
Wenn sie momentan Ruhe vorm AMS haben, warten sie noch zu. ansonsten ev. so bald als möglich bescheid geben.
Sollte eine AMS-BeraterIn auf die geldverschwenderische Idee kommen, sie in einen - in dem Fall erst recht - Sinnlos-kurs zu stecken, so wenden sie sich - mit Begleitperson, wenn möglich - an den Vorgesetzten bzw. Geschäftsstellenleiter - und (oder bei Erfolglosigkeit) ev. auch an die VA. alles Gute!

>(Es wäre wichtig, dass sich jetzt viele Betroffene beteiligen und weitere Beschwerden an die Volksanwaltschaft senden! - post@volksanw.gv.at ;)

19.05.14 um 10.37 Uhr - von F*. - "AMS Kontrolltermin sehr positiv, wurde gleich herzlich beglückwünscht"
Hallo lieber Herr Moser,
nachfolgend wie vereinbart, die infos:

letzte woche ams kontrolltermin mit mutterkindpass.
1. sehr positiv, wurde gleich herzlich beglückwünscht :)
2. sehr "interessant", mir wurde mitgeteilt, dass ich trotzdem weiterhin jobvorschläge erhalten werde bis zum mutterschutz (außer ich bringe bestätigung von arzt dass ich früher in mutterschutz geschickt werden muss).
auf meinen hinweis, dass dies ja etwas unfair den unternehmen wäre, mich schwanger vorzustellen, meinte die beraterin, ich darf ja nicht vom potentiellen arbeitgeber im jobinterview danach gefragt werden und falls doch, solle ich mit nein antworten
3. ich solle bitte mein eams konto aktivieren
4.. nä termin in 1 monat
was meinen Sie dazu? Danke und LG!

Antwort:
Es bleibt ihnen überlassen, ob sie den potentiellen zukünftigen Arbeitgeber hinsichtlich Schwangerschaft belügen wollen - Sie dürfen zwar die Schwangerschaft verschweigen, aber anders wie das AMS rate ich nicht dazu. Handelt es sich nämlich um einen wünschenswerten Arbeitsplatz, so würde so eine Lüge (ein Verschweigen) das Arbeitsverhältnis belasten!
Es darf andererseits auch vom AMS keine Sanktion ausgesprochen werden, teilen sie dem Arbeitgeber mit, dass sie ein Kind erwarten.
Bez. dem AMS-konto, dass ja grundsätzlich keine schlechte Einrichtung wäre, rate ich, "zur Zeit - wegen repressiver AMS-Vorgehensweisen, auch ab.
Begründet dieses Konto eine noch höhere Ausgeliefertheit, denn wird ev. ein Eintrag übersehen oder zu spät gesichtet führt dies "ev./wahrscheinlich" ebenfalls zur Bezugs-Sperre! (eAMS Konto löschen)
Bei eingeschriebener Benachrichtigung wichtiger AMS-Informationen/Vermittlungsvorschläge ist diese Gefahr "nicht gegeben"! (Ohne Gewähr) Alles Gute!


5.05.14 um 11.27 Uhr - von N*. - "Hab in einem vom AMS zugewiesenem privaten Kursinstitut sehr erniedrigende Erfahrungen gemacht."

"Es erscheint mir unfassbar, das dies in einem Rechtstaat in Mitteleuropa möglich ist "


Guten Tag,
hab Ihre Kontaktdaten von Ihrer Homepage,
hab in einem vom AMS zugewiesenem privaten Kursinstitut sehr erniedrigende Erfahrungen gemacht, die mir extrem manipulativ und psychoterroristisch vorgekommen sind und von denen einiges meinem laizistischen Rechtsempfinden nicht ganz legal erscheint.
Bin aus Wien, ist der von Euch empfohlene RA Dr. Pochwieser hier die beste Anlaufadresse?
Gibt es außerdem noch irgendjemanden, der solche Fälle dokumentiert, außer euch?
Hab bei Amnesty Österreich angerufen: blanke Leere... ist das allen wurscht?
Gibt es irgendwo Selbsthilfegruppen, wo Leute von ihren Erfahrungen sprechen können und eventuelle zukünftige Vorgehensstrategien erarbeitet werden? Irgendjemand der dies an die Öffentlichkeit bringt?
Die meisten Menschen in Österreich haben keine Ahnung wie die Menschen in vielen solchen Instituten behandelt werden, es erscheint mir unfassbar, das dies in einem Rechtstaat in Mitteleuropa möglich ist und von halb- bis staatlichen Institutionen finanziert wird.
Kann man bei euch mal vorbeischauen,
ihr seid ja wohl selber nicht in Wien ab und zu? lg N.

Antwort:
Ja, meines Wissens ist Dr. Pochieser die kompetenteste Anlaufstelle, wenn es sich um einen Rechtsbeistand in diesem Bereich handelt. Ist aber nicht kostenlos!
Darum empfehle ich vorerst eine Arbeitslosen-Initiative / Verein aus Wien.
Es können sich nicht genug Menschen engagieren. Umso-mehr sich am notwendigen Widerstand beteiligen umso besser und umso schneller werden wir demokratische Rechtsstaatlichkeit auch auf diesem Gebiet einführen!
In Wien sind einige engagierte und kompetente Initiativen tätig! Schauen sie vorbei - Dort treffen sie ev. Gleich-Gesinnte bzw. Leute mit den gleichen behördlichen Problemen, die ebenfalls und zu Recht die Schnauze voll haben und sich für eine "Verbesserung / Veränderung bzw. einer kompetenten, menschenrechskonformen Arbeitsmarktpolitik einsetzen!

Probieren sie es ev. bei AMSand, ev. bei Aktive Arbeitslose, oder Zum Alten Eisen.
(Treffpunkte / Zeiten aus den Links zu entnehmen!)

Es tut sich etwas im Lande - bringen sie sich ein und senden sie ev. ebenfalls der Volksanwaltschaft ihre Sicht der Dinge / (der Mobbingkurse / Deppenkurse)! Alles Gute!

>(Es wäre wichtig, dass sich jetzt viele Betroffene beteiligen und weitere Beschwerden an die Volksanwaltschaft senden! - post@volksanw.gv.at ;)

"Protokoll des ersten Treffens einiger Arbeitslosen-Initiativen mit dem Volksanwalt" (10.04.14)

"Volksanwälte: Rekord an Beschwerden" "Beschwerden innerhalb eines Jahres um 27% gestiegen!" (25.04.14)


5.05.14 um 11.25 Uhr - von R. - "Warum Lebenslauf?"


Sehr geehrter lieber Herr Moser, hab schon öfter geschrieben und machs ganz kurz jetzt: Bin leider Langzeitarbeitslos gewesen und nach 4 monatiger Beschäftigung wieder beim AMS seit 1.2. Im letzten Jahr wurde ich zu pro mente geschickt zu Kurs Remember,..der abschlußbrief von pro mente war sehr bös und und und. Mir wurden psychoöogische Probleme nachgesagt usw.
Nun zu jetzt: Beim heutigen AMS Termin wurde ich gefragt, ob ich psychologische Hilfe in Anspruch nehmen möchte, ich wurde auch gefragt, warum mein letztes Dienstverhältnis beendet ist. Ich sagte mein letztes Dienstverhältnis wurde auf Grund keines Bedarfs mehr gekündigt, in der Betreuungsvereinbarung schrieb sie, daß ich mir die Beendigung des letzten Dienstverhältnisses nicht erklären kann. Für den nächsten Termin am *. Juni gab sie mir eine Liste mit, wo ich meine Bewerbungen dokumentieren soll und ich muß Lebenslauf mitnehmen das nächste Mal. Warum Lebenslauf?????????? AMS hat noch nie nach Lebenslauf verlangt.vielen lieben Dank für Ihre Antwort.lg?

Antwort:
Lebenslauf ev. nur, um Arbeitslosen eine Aufgabe zu erteilen?
"Lebenslauf Pflicht?" mit Antwort: "Interpretation von Freiwilligkeit" (ohne Gewähr)
Ich habe einen tabellarischen Lebenslauf abgegeben. Heisst: Wirtschaftliche Auflistung! -
- Geben sie ev. die Firmen bei denen sie gearbeitet haben an - ev. auch Lehre, Ausbildung-en, ansonsten ev. keine privaten ("schon gar nicht sensible") Daten.

>Der Verwaltungsgerichtshof schiebt den Methoden des Arbeitsmarktservice, schematisch wöchentlich eine bestimmte Anzahl von Bewerbungen vorzuschreiben, einen Riegel vor.
Eine bestimmte Zahl von Bewerbungen nachweisen.

Wenn sie mit dem Text der Betreungsvereinbarung nicht einverstanden sind - unterschreiben sie nicht und setzen selbst noch einen Text (Korrektur / Ergänzung etc.) auf. Und senden den eingeschrieben ans AMS oder bringen diesen vor Zeugen / Begleitperson vor! Auf das dieser in die Betreuungsvereinbarung aufgenommen wird! (ohne Gewähr) Alles Gute!

5.05.14 um 14.20 Uhr - von R. - "AMS Begleitung"
Lieber herr Moser,
noch eine Frage: Muß sich meine AMS Begleitung gegenüber AMS ausweisen oder muß sie ueberhaupt sprechen mit dieser Frau?
Hab da grad wen gefunden, leider gegen minimaler Bezahlung. Danke

Antwort:
ausweisen ja, eventuell - nein stummer begleiter - darf - soll nicht reden.

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