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16.05.14 um 18.23 Uhr - von H*. - "Mindestsicherung / step2job?" |
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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin in der Mindestsicherung und mir wurde heute ein Informationszettel für \"step2job 2014 für die Bezirke 1, 3, 4 und 11\" übergeben. Ich hatte allerdings zuvor vom 10.03. - 11.04.2014 einen Tageskurs bei ACE Ost. Meine Beraterin meinte allerdings das \"step2job\" kein Kurs sei. Weil soviel ich weiß ist zw. den Kursen eine 6monatige Pause bevor mir die Beraterin einen neuen geben darf. Wie sieht das jetzt aus?
Am 20.05.2014 habe ich den Infotag zu einem Einzelgespräch bei step2job was nach §49 ALVG bei Fernbleiben ohne triffigen Grund zu einer Bezugssperre führt. Wie sieht es allerdings aus wenn ich die Informationveranstaltung laut §49 ALVG besuche, aber weiteres verzichte bzw. ablehne. Nichts bei dieser Veranstaltung unterzeichne.
\"Die Vorsprache zu Beginn der Veranstaltung gilt gleichzeitig als Kontrollmeldung im Sinne der Bestimmungen des Arbeitslosenversicherungsgesetzes. Es wird darauf hingewiesen, dass im Falle Ihres Nichterscheinens Ihr Leistungsbezug eingestellt wird.\"
Oberhalt ist ein Ausschnitt aus der Regelung So wie ich es verstehe, der informationstag ist der \"erste Tag der Veranstaltung\". und es steht nichts von weiteren Tagen. Also wie sieht es aus wenn ich laut §49 ALVG den Infotag bei \"step2job\" besuche. Nichts bei denen unterschreibe, oder irgendein AMS zeug ausfülle und weiteres vorhaben durch \"step2job\" ablehne? So kann mich in der Regel das AMS nicht sperren. Den ich habe laut Info Veranstaltungsblatt an dem Tag bei \"step2job\" teilgenommen und §49 ALVG würde nicht mehr greifen.
Wie sehen sie das? mit freundlichen Grüßen H.
Antwort: "Sieht nach Freiwilligkeit aus?" Bei der Mindestsicherung tue ich mir immer sehr schwer bez. Aussagen, den Mindestsicherungsleute sind Dank Hundstorfer und seiner Heuchler-SPÖ StaatsbürgerInnen ohne Rechte. "Überhaupt der letzte Dreck" Es bräuchte wahrscheinlich für diesen Bereich VwGH-Rechtsprechungen. Obwohl ja behauptet wird, die Mindestsicherungs-Administration richtet sich nach dem AlVG! Gehen wir davon aus, dass dies so ist! Dann wäre ein Kontrolltermin ausserhalb der Behörde schon rechtswidrig! "?" Siehe Rechtswidrige Anordnung eines Kontrolltermins
Ich rate aber trotzdem jede(r/m) den Infotag zu besuchen, um Infos bez. der Zwangsmassnahme zu erhalten. Nur so lässt sich eine ev. Berufung richtig begründen! Siehe: zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs :
Falls sie schon solchen Deppen-, Mobbingkurs besucht haben, kommt das Sozialministerium (politischer AMS-Vorgesetzter) zum "Ergebnis: "dass sie keine bereits absolvierten Deppenkurse besuchen müssen" / "keine mehrmaligen Deppenkursbesuche?" (27.09.13) aus Sich gegen SÖB-Zwangsmassnahmen / Deppenkurse-Mobbingkurse = Bewerbungskurse wehren! (Sämtlichen Links (unterstrichen) folgen!
Siehe auch: "Zur Peinlichkeit Coaching" / ev. "Aufsuchende Vermittlung freiwillig"
Falls: Unterzeichnen sie den Vertrag nicht sonden schreiben folgendes statt der Unterschrift! In Hinblick auf den auf mich ausgeübten Druck, der in der Ankündigung, das Arbeitslosengeld/Notstandshilfe als existenzerhaltendes Grundgehalt zu streichen, besteht, leiste ich, ohne den vorliegenden Inhalt in Frage stellen zu können, keine Unterschrift. Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!
Zur Info: "Ist mit Konsequenzen zu rechnen, wenn ich step2job ablehne?" (12.06.13)
Siehe auch Antworten zu Berichte: "Die derzeitige \"Wiedereingliederungsmaßnahme\" step2job stellt alles dagewesene in den Schatten: Diese drei Stunden an Schikane, persönlicher Entwertung, abfälligen Bemerkungen, Beleidigungen reichen für den Rest der Woche!" ( | |