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27.05.14 um 2.03 Uhr - von Z*. - "AMS löst Panikattacke aus"
"Mir fehlen auch die Worte für ein für mich wirklich geschmackloses Vorgehen Seitens des AMS." |
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Hallo Hr. Moser!
Ich hoffe sie können mir weiterhelfen oder einen Tipp geben wo ich mich in so einem Fall hinwenden kann bzw. was ich unternehmen kann? Mir fehlen auch die Worte für ein für mich wirklich Geschmackloses vorgehen Seitens des AMS.
Kurz die Geschichte. Vor 6 Jahren habe ich ein Burnout der höchsten Stufe gehabt. In Folge dessen bin ich auch auf Reha gewesen und war danach auch sehr lange, fast 3 Jahre, in einer Reha Maßnahme im BBRZ. Wird ihnen bestimmt etwas sagen. Unter anderem habe ich dort eine Ausbildung zum IT-Techniker gemacht. Während dieser Ausbildung habe ich auch bereits privat andere Weiterbildungen gemacht. In einem Bereich in dem ich auch arbeiten will in Zukunft.
Zur Überbrückung hatte ich seit Anfang des Jahres einstweilen einen Job. Den ich aber wieder Einvernehmlich auflöste. Weswegen ich mich auch wieder beim AMS gemeldet habe. Und für nächste Woche einen Termin bekommen habe. Ursprünglich hat man mir einen Termin erst im August vorgeschlagen. Ohne das es jetzt aber ein Gespräch mit einem Berater oder sonst jemanden gab.
Habe ich heute ein Schreiben erhalten mit folgendem Text: BETREUUNGSVEREINBARUNG Verbindlich vereinbart zwischen Herrn * Z. und dem AMS ....…
Sehr geehrter Herr * Z., hier halten wir die zwischen dem AMS und Ihnen getroffenen Vereinbarungen fest.
Kein Mensch hat mit mir gestern eine Vereinbarung getroffen und diese weder festgehalten noch Verbindlich vereinbart. Die beschriebene Ausgangssituation wie auch das Ziel der Betreuung entspricht einem Stand vor 6 Jahren der völlig veraltet ist. In der mir mitgeteilt wird das mir wieder eine Stelle im Einzelhandel Vorgeschlagen wird. In der Branche die zu einem großen Teil mit meinem Burnout zu tun hatte. Da das AMS ja auch die Ausbildung am BBRZ finanzierte, denke ich mir das es auch vermerkt sein sollte. Sowohl der Grund für mein Burnout, weil ich das damals ausdrücklich und des Öfteren erwähnt habe, nicht wieder in den Handel zurück zu gehen aus diesem Grund. Wodurch mir dann ja eine Umschulung finanziert wurde.
Die ja ebenso vermerkt sein sollte. Darum finde ich es nicht nur eine Frechheit, sondern auch äußerst Geschmacklos, mir so ein Schreiben zu schicken. Noch dazu mit der Behauptung das mit mir irgendwas Vereinbart wurde. Ich hatte gestern weder ein Gespräch am Telefon noch Persönlich mit irgendwem vom AMS.
Da ich mir das nicht bieten lassen möchte, aber ratlos bin was ich unternehmen kann, habe ich mich jetzt an sie gewendet. In der Hoffnung mir einen Tipp zu geben was ich jetzt weiter unternehmen kann.
Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen
Antwort: "Die delegierte Macht über Feindbilder gewährleistet Ignoranz und Inkompetenz" "Ja. das AMS bzw. dessen Vorgehen kann man nicht mehr ernst nehmen - Ich bezweifle auch, dass sich das AMS selbst noch ernst nimmt! Denn die Grundlage ihres Umgangs mit den unschuldigen "Kunden?" beruht auf Unseriosität, Realitätsverweigerung, Anstandslosigkeit, Lügen etc. Diskussionen bez. ihrer Kompetenz wird mit Hinweis, besser Drohung auf Bezugssperren erst gar nicht zugelassen. Wir haben es also mit einem Menschenschlag zu tun, der vor ca. 70 Jahren für das Funktionieren des "Nazisystems" zuständig war. Ein Menschenschlag der ohne Courage und eigenem Denken alle, auch menschenverachtende wie menschenrechtsverletzende, Anweisungen unhinterfragt umsetzt. Die AMS-BeamtInnen-MitarbeiterInnen und deren Blockwarts in den Zwangsmassnahmen Deppen-, Mobbingkursen sind bis oben hin vollgestopft mit verkrampften Widersprüchen, mit diesen, anstatt mit Weisheit (die kommt schon überhaupt nicht vor) sie die Menschen in Not betreuen / coachen wollen? Im Grunde spüren schon viele, auch von ihnen selbst, die extreme Peinlichkeit, die natürlich aus ihrem Verhalten entspringt - das aber politisch verlangt, entlohnt und mit Prämien belohnt wird. Deswegen - weil die Peinlichkeit nur über Ignoranz erträglich ist - kommts u.a. zu solchen geschmacklosen / inkompetenten Vorgehensweisen.
"Versuchen sie also - wenn möglich - sich dieses auch so einzustufen und erst gar nicht gross zu wundern bzw. zu ärgern!" - Ich weiss leichter gesagt wie getan! Trotzdem lassen sie sich das nicht gefallen und korrigieren bzw. ergänzen selbst die Betreuungsvereinbarung und senden diese eingeschrieben ans AMS zurück.
Ev. setzen sie eine Beschwerde auf, die sie an die Geschäftsstelleleitung senden und ev. auch an sämtliche Adressen - unter cc. ev. auch an den AMS-Ombudsmann, auf dass sich dort auch Beschwerden ansammeln - aber ohne sich auch nur das geringste von ihm/ihr zu erwarten!"
Bei ihnen wurde die "Mindest-Richtlinie" nicht eingehalten. Der Betreuungsplan des AMS >Im Betreuungsplan wird eine die beabsichtigte Vorgehensweise des AMS begründet und das Einvernehmen über die Inhalte des Betreuungsplans muss dokumentiert werden. Kann das Einvernehmen nicht hergestellt werden, so ist der Betreuungsplan unter weitest gehender Berücksichtigung der Kundeninteressen einseitig festzulegen und dies auch zu begründen.<
Zur Info: Gehen sie in Zukunft nur mehr mit Begleitperson zu Terminen. Mobbing durch das AMS / Schlechte Behandlung:
>Ev. wenden sie sich an den neuen Volksanwalt, um Unterstützung zu erhalten. - post@volksanw.gv.at ; Wichtig, dass die VA. immer mehr Beschwerden erhält! (Es wäre wichtig, dass sich jetzt viele Betroffene beteiligen und weitere Beschwerden an die Volksanwaltschaft senden!)
(Ohne Gewähr)
An AMS-MitarbeiterInnen "Auch BeamtInnen / AMS-MitarbeiterInnen sind durch Menschenrechte geschützt" Sachliche Kritik an der eigenen Behörde sind durch das Menschenrecht der freien Meinungsäusserungen geschützt.
Aktuelle VwGH-Erkenntnis vom 20.03.2014 >Auch dem Beamten sind in seinem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis alle Grundrechte (soweit sie in Betracht kommen) gewährleistet.
Sachliche Kritik des Beamten an der eigenen Behörde ist nicht nur durch das Grundrecht auf Meinungsfreiheit geschützt, sondern auch als notwendiges Mittel zur Optimierung der Verwaltung anzusehen! (Rechtssatz)
>Es besteht keine Zuständigkeit von Vorgesetzten, das Grundrecht eines Beamten auf freie Meinungsäußerung durch Weisungen in Richtung eines Verbotes solche Äußerungen in der Öffentlichkeit abzugeben, zu beschränken. (Rechtssatz)
Anm.: Darüber hinaus wäre es, durch die Dienst-Vertragsklausel der erhöhten rechtlichen Verantwortung, eure Pflicht, Anweisungen, wenn diese u.a. auch sitten-, bzw. rechtswidrige Handlungen beinhalten, zu verweigern - und den Vorgesetzten darüber aufzuklären.
Stellt euch endlich eurer Mit--Verantwortung und Pflicht! |
26.05.14 um 10.12 Uhr - von Wo. Th. - "Vorsicht Betrugsverdacht"
"Falsche PVA-Begutachtungen - gewolltes "möglicherweise kriminelles" System?"
"Fehler-Quote bei "zukunftsbestimmenden" Gutachten von ca. 20 - 25%?" |
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Sehr geehrte Damen und Herren
Was wollte ich Ihnen sagen, als ich Ihnen diesen Beitrag sandte ? Ich wollte Sie mit der Nase auf einen der möglicherweise größten Skandale nach dem HYPO-Raubzug und dem BANKENRETTUNGS-Raubzug stoßen. (die sind aus der Öffentlichkeit und den Medien verschwunden, was schon bedenklich ist). Sie haben Es offenbar nicht bemerkt! Also: wenn da 2010 per Gerichtsurteil rund 5.000 PVA - Gutachten als FALSCH erkannt werden ist Das an sich schon ein Riesenskandal. Aber jetzt rechnen Sie bitte noch: wenn da noch die Anträge die nach falschen (?) Gutachten zurückgezogen wurden, die Klagen, die auf Rat der Richter zurückgezogen wurden eingerechnet werden, dann haben Sie bei einer Hochrechnung auf einige Jahre schnell 100.000 Opfer ! Und da haben wir noch lange nicht die falschen Gutachten bei Gericht mit geschätzt! Das hat schon eine Dimension an welcher Medien nicht mehr vorbeisehen sollten. Allerdings habe (nicht nur ich) größte Bedenken ob es Medien wagen diesen Skandal aufzugreifen. Denn da schlagen Sie nicht nur einen oder zwei Politiker! Da schlagen Sie ein möglicherweise kriminelles System!
Falsche PVA-Begutachtungen - gewolltes System?
Betrachten wir den PVA-Jahresbericht 2010
Da wird Interessantes offenbar(!): Da werden gegen PVA-Begutachtungen 20.000 (resp. 25.068)Klagen p.a. beim A&S-Gericht eingebracht. 5.060 dieser Klagen werden für den Kläger positiv beschieden. (stattgegeben, teilweise stattgegeben, verglichen.).
Das bedeutet dass 5.060 PVA- Begutachtungen falsch sind(!). (Bisschen falsch, teilweise falsch geht da genauso wenig wie bisschen schwanger, oder teilweise schwanger). Und das sind nur die eingeklagten IV- oder BU-Pensionsansprüche! Die zahllosen zurückgezogenen Anträge, die von Richtern "empfohlenen" Klagszurückziehungen sind da noch gar nicht bewertet!
Das können keine einzelnen Fehlleistungen mehr sein (!). Denn jede Organisation arbeitet daran Fehler auszuschließen. Dazu werden bewährte Systeme der Qualitätskontrolle, der Qualitätssicherung, Prozesskontrolle, Prozessoptimierung, u.s.w. benutzt. Damit kann eine Fehlerhäufigkeit auf bis zu 0,02 bis 0,03 % gedrückt werden.
Wie also, soll es möglich sein eine Fehlerquote von 20 - 25% nicht zu erkennen und nicht zu beheben? Das ist unter normalen Umständen nicht möglich(!). Dass eine derartige "Fehlerhäufigkeit" nicht bekannt ist, ist unmöglich(!). Und diese "Fehlerhäufigkeit" ist auch den Verantwortlichen (Hundstorfer, Pinggera.....) bekannt und wird geduldet! Es bleibt also die Vermutung / der Verdacht, dass eine solche Fehlerhäufigkeit aus einem bestimmten Grund geduldet wird (!). Das ist ein sehr schwerwiegender Verdacht!
Cui bono ?
Nun, es ist das erklärte Ziel der Politik die Zugänge bei Invaliditätspensionen zu reduzieren. Aber um welchen Preis ? Gesetzliche Zugangsbedingungen zu verschlechtern und damit Sozialabbau zu betreiben muss wohl aus moralischen Gründen hinterfragt werden. Im Besonderen, wenn ein sozialdemokratischer Sozialminster das zu verantworten hat! Und Ideen wozu der Mann Das tut habe ich schon in anderen Artikeln gezeigt. Wissentlich und willentlich ein derart "fehleranfälliges" System zu fahren verlangt meiner Rechtsmeinung folgend, nach einer Untersuchung, auch durch eine Staatsanwaltschaft.
Das Recht auf ein faires Verfahren ist ein Menschenrecht (EMRK 6). Aber auch ein Pensionsverfahren hat ein faires Verfahren zu sein! Sowohl bei der PVA als auch bei Gericht.
Entscheiden Sie selbst, ob die Warnung:"Vorsicht ! Betrugsverdacht" eine Berechtigung hat. Ich darf das und tue das nicht. Das darf nur ein Gericht.
Es gilt die Unschuldsvermutung!
Wo. Th.
Ich bin Menschenrechtsverteidiger gemäß UN Res. 53/144.
Falsche PVA-Begutachtungen - gewolltes System? (meinbezirk.at / baden) Korrekte Begutachtung? Vorsicht Betrugsverdacht (Foto: boote.de)
Anmerkung: Erging an ca. 50 Adressen - davon an sehr vielen - österreich-flächendeckende - Medien bzw. dessen JournalistInnen!
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Fürchtet euch: "Pensionsversicherungsanstalt als AMS-Spitzel" "Pensionsversicherung verrät Arzt-Befunde ans AMS" - + "Die PVA hebelte eine Gutachterin vor dem Arbeitsgericht aus" „Mobbing von A bis Z“ (24.10.13)
"Ein Beispiel über die Behandlung von ASVG-Pensionswerbern" (12.12.13) |
26.05.14 um 10.12 Uhr - von M*. - "Rechtswidrige Krankenkassa Abmeldung?" "Ich leide unter Panikattacken und habe inzwischen Angst vor jedem Termin!" |
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Sehr geehrter Herr Moser!
Ich hatte am 19. dieses Monats einen Kontrolltermin beim AMS, den ich zwar wahrgenommen habe, infolgedessen liess ich mich aber krankschreiben (Ich leide unter Panikattacken und habe inzwischen Angst vor jedem Termin)
Nun habe ich einen Brief von der Krankenkassa bekommen das meine Pflichtversicherung mit 18. diesen Monats (einem Sonntag) endet.
Nach telefonischer Rücksprache mit dem AMS heute hörte ich von der Infodame es sei eine Niederschrift gemacht worden (scheinbar anschliessend an meine Krankmeldung) deren Inhalt sie mir nicht nennen könnte.
Ich weiss nun nicht so recht was ratsam wäre zu tun, habe ich nun keinen Anspruch auf Krankengeld? Soll ich beim der Krankenkasse Leistungen aus der Schutzfrist beantragen? Habe ich in dem Fall Anspruch?
Vielen Dank für ihre Zeit.
Antwort: "Amtsmissbrauch?" "Ja lassen sie das ja nicht auf sich sitzen! Ev. handelt es sich um eine rechtswidrige KK.-Abmeldung. (Bezugsbestätigung bei der KK vorlegen und "rechtswidrige" Versicherungs-Abmeldung sofort wieder aktivieren lassen! - Haben sie die Bezugsbestätigung nicht mehr lassen sie sich diese vom AMS ausdrucken!) >Ich denke es wird Zeit - da es sich um keine Einzelfälle handelt - Die Verantwortlichen / "BeraterInnen" dieser "rechtswidrigen" KK-Abmeldung bei der Staatsanwaltschaft wegen Amtsmissbrauch anzuzeigen! "?"< (trotz Bezugssperre versichert)
Und besuchen sie mit einer Begleitperson das AMS (BeraterIn), wenn nötig gehen sie sofort zum Vorgesetzten / Geschäftsstellenleiter und verlangen eine Aufklärung / Erklärung. Gleichzeitig verlangen sie - (ev. schriftlich eingeschrieben oder Abgabe auf einer Kopie bestätigen lassen) - einen Bescheid über die Einstellung von was???? - den sie berufen.
Ps.: Und verstehe ich das richtig? Die Sperre (von was???) beginnt einen Tag vor ihrem Kontrolltermin, obwohl sie den besucht haben?
Senden sie ev. eine Beschwerde an an sämtliche Adressen - auch Medien.
>Ich weiss "Angst frisst Seele auf" - aber trotzdem kämpfen sie gegen diese "Unzumutbarkei" an! - Erst recht wenn Grenzen der Menschenverachtung bei weitem überschritten werden. - und es sich ev. tatsächlich um Schweinereien handelt! Wird ihnen gut tun!
>Die Angst die die AMS-Betroffenen befällt und die von dieser menschenverachtenden Behörde absichtlich geschürt / verbreitet wird, ist berechtigt und nachvollziehbar, da sie sich an der Existenz-Möglichkeit-Sicherung bzw. an der "Verunmöglichung des Existierens" ausrichtet!"
5.06.14 um 15.18 Uhr - von M. - "Nach einem persönlichen Gespräch kam folgendes heraus" "Keine Bezugssperre wurde wieder aufgehoben?" - "keine Krankmeldung bekommen"
Nach einem persönlichen, "klärenden Gespräch" mit einem Abteilungsleiter der Geschäftsstelle St.P. kam folgendes heraus: (ich hatte den Herren telefonisch kontaktiert wegen der Abmeldung und meinem Problem mit der Beraterin) Das AMS hatte keine Krankmeldung von der GKK bekommen, verwundert wurde die Arbeitsunfähigkeitsmeldung entgegengenommen und kopiert, ich brauche mich darum nicht mehr zu kümmern. Entgegen meiner Vermutung lag in meinem Fall nun KEINE Bezugssperre, in welcher Form auch immer vor bzw. wurde sie aus welchem Grund auch immer wieder aufgehoben obwohl ich mich in einem Fall geweigert habe die Dokumentation meiner Eigenbewerbungen abzugeben (Kulanz?)
Ich wäre ja aufgrund der Schutzfrist auch bei Bezugssperre versichert wurde mir gesagt (scheinbar aber nicht automatisch da ich auf dem Zettel der Krankenkasse ausfüllen musste das ich "Leistungen aus der Schutzfrist" beantrage)
Ausserdem sei mir die Notstandsbeihilfe für dieses Monat auch völlig normal ausbezahlt worden (die jetzt wieder zum Teil abgebucht wird da ich für die Krankenstandszeit auch Krankengeld ausbezahlt bekomme) Er hatte auch ein Gespräch mit meiner Beraterin, die ich bedauerlicherweise behalten werde, zumindest aber habe ich eine kleine Verschnaufpause, da mein nächster Termin erst im August ist (was ungewöhnlich ist da ich sonst alle 2 wochen vorzusprechen hatte) MfG
Antwort: Danke für die Rückmeldung! |
24.05.14 um 1.20 Uhr - von Su. - "BBRZ - Wie konnte, nach 5 Minuten, so ein BEfund/Diagnose über meinen Kopf hinweg erstellt werden. Das übersteigt doch jede Kompetenz!" |
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Sehr geehrter Herr Moser,
ich wurde zum BBRZ geschickt und durfte etwa 5 Min mit einem Psychiater reden. Der stellte recht allgemeine Fragen und mit keinem Wort wurde meine Schlafstörung angesprochen.
Nun steht im Befund ja ich könne ab 8 uhr arbeiten gehen. Wie kommt er darauf? ich habe von meinem eigenen Psychologen genug Diagnosen die meine jahrelangen Schlafstörungen bestätigen. Zusätzlich nehme ich auch Medikamente dagegen ein was mich auch schläfrig macht so daß ich mich frühmorgens wie gerädert fühle.
nun hat mein Berater den betreuunsplan umgeändert auf 7-8 Uhr. Hat das BBRZ denn solch eine Macht über mich zu entscheiden? ich werde wohl selber wissen wie es mir in der Früh geht nach stundenlangem hin und herwälzen in der Nacht.
wie konnte überhaupt so ein BEfund/Diagnose über meinen Kopf hinweg erstellt werden gleich nach 5 Minuten. Das übersteigt doch jede Kompetenz!
was kann ich noch machen damit meine Schlafstörung und Depression endlich anerkannt wird? Wie oder wo kann man meine Arbeitsfähigkeit testen? ich bin nicht 100% topfit und möchte daß das respektiert wird.
liebe Grüße und vielen Dank Su.
Antwort: Reden sie mit ihrem Hausarzt bzw. UND auch Facharzt über diese Ignoranz bzw. "menschenverachtende" Bestimmung. Ev. besuchen sie mal einen Rechtsanwalt - erste Stunde ev. kostenlos. - oder auch mal den Gerichtsauskunftstag.
Dank dieser heuchlerischen SPÖ-Politik, die eigentlich für eine soziale demokratische Politik gewählt wurde - (bei der ÖVP ist diese Politik nämlich eh zu erwarten.) - haben wir in diesem Bereich diese faschistoiden Abwicklungen.
Sollten sie diesen Weg gehen, den ich als erforderlich erachte, bedanke ich mich für ev. Rückmeldung über Ausgang.
Zum BBRZ habe ich mich schon des Öffteren deutlich geäussert! - Siehe Links!
(Ohne Gewähr) |
23.05.14 um 10.14 Uhr - von B. - "Fiktive Unterhalts-Anrechnung?" "Finde es mehr als unverschämt und frage mich schon auf welcher gesetzlichen Grundlage basiert diese Forderung des AMS" |
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Hallo Herr Moser!
Letzte Woche habe ich wieder einen Antrag auf Notstandshilfe beim AMS Graz eingebracht, hier wurde eine Niederschrift aufgenommen mit folgendem Wortlaut:
Zitat: „ Ich wurde darüber belehrt, dass bei einer bestehenden Erwerbstätigkeit des getrennt lebenden Ehepartner binnen drei Monaten ab heutigem Tag eine Unterhaltsklage bzw. Scheidungsklage einzubringen ist! Wird keine Unterhaltsklage eingebracht so ist der fiktive Unterhaltsanspruch als Eigeneinkommen auf die Notstandshilfe anzurechnen „
Ich habe das unter Vorbehalt unterzeichnet, den ich finde es mehr als unverschämt das von mir binnen einer Frist gefordert wird eine Klage einzureichen und frage mich schon auf welcher gesetzliche Grundlage basiert diese Forderung des AMS, kann ich dazu gesetzlich (AIVG oder was auch immer verpflichtet werden?
Ich hab noch nichts gefunden was diese Forderung des AMS gerechtfertigt.
>Mein Mann und ich leben schon seit 2009 getrennt – eine Scheidung kommt aus verschiedenen Gründen im Moment nicht in Frage – da ich von Beginn unserer Ehe immer ein angemessenes Einkommen hatte ,selbst versichert war ist es fraglich ob mir überhaupt Unterhalt zusteht,
>Zum Zeitpunkt der Trennung haben weder mein Mann noch ich eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung in Anspruch genommen und es war nicht absehbar das ich mit 1.1.2011 arbeitslos sein werde.
>Auf welcher rechtlichen Basis beruht es das ein fiktiver ( = laut Duden erfundener) Unterhaltsanspruch auf die Notstandshilfe angerechnet werden darf nur weil ich keine Unterhaltsklage oder Scheidungsklage eingereicht habe?
>Warum darf es rechtlich geschehen ein „ Einkommen“ anzurechnen das es eigentlich gar nicht gibt?
Immerhin habe ich seit Jahren in diese Versicherungsgemeinschaft einbezahlt, mein Mann tut es immer noch und hat noch nie eine Leistung daraus beansprucht!
Und meine wichtigste Frage: WARUM steht Migranten eine Grundsicherung sowie Wohngeld, Taschengeld usw. zu – das macht mehr aus als ich Notstandshilfe bekomme – die haben keinen Cent einbezahlt??? LL
Vielleicht können Sie mir diese bezüglich mehr Auskunft geben leider fand ich bis dato nichts, und jeder interessante Link „ NOT FOUND“
Vielen Dank mit freundlichen Grüßen B. (22.05.14)
Antwort: ich veröffentliche unter initialen okay? dies betrifft sicherlich einige menschen. mhh- aufpassen was man unterschreibt
hier ein fachartikel - passagen daraus sind eins zu eins für den einspruch / berufung auf den bescheid zu verwenden.
>Fachartikel zu Anrechnung fiktiven Unterhalts auf dieNotstandshilfe
ohne gewähr
Ps.: Und steigen sie nicht auch auf die Feindbild-Masche mit ein. Das ist von dieser Politik beabsichtigt - untere soziale Schichten sollen aufeinander losgehen.
>wir haben es mit einer unerträglichen Politik - von SPÖ / ÖVP (auch FPÖ/BZÖ wenn wir uns noch an deren Regierungsbeteiligung erinnern) - wie Behörden zu tun.
In einem der reichsten Länder Europas / der Welt können neben arbeitslose Menschen auch MigrantInnen unterstützt werden! Ist in gesellschaftlicher Hinsicht ein äusserst wichtiger Schritt der neben Gesundheit auch Sicherheit etc. - auch im Bezug auf Vermeidung von Kriminalität - gewährleistet!
alles gute!
23.05.14 um 7.17 Uhr - von B. - "Hier handelt es sich meiner Meinung nach um einen gravierend Eingriff in meine Persönlichkeitsrechte" Hallo Herr Moser Habe heute den Termin beim AMS, im Anhang sende ich Ihnen noch die von mir verfasste Einwendung gegen die Niederschrift werde Sie davon informieren was rauskommt! Ich bin nach wie vor noch dabei heraus zu finden auf welcher gesetzlichen Grundlage diese Forderung Unterhaltsklage bzw. Scheidung des AMS beruht. Ich glaube da gibt es keine!
Im Gegenteil, hier handelt es sich meiner Meinung nach um einen gravierend Eingriff in meine Persönlichkeitsrechte.
Denn einer der Gründe warum mein Mann und ich uns entschlossen haben die Scheidung nicht einzureichen betrifft die Krankenversicherung, so kann ich wie es eben passiert ist , mich bei ihm mitversichern lassen, ebenso sind noch Rentenansprüche (Witwenrente) vorhanden.
Den die Frage ob ich ihm gegenüber einen Unterhaltsanspruch hätte, wurde bereits bei einer Rechtsberatung abgeklärt und wie gesagt, ich habe immer selbst angemessen verdient, war selbst versichert daher könnte er nur auf freiwilliger Basis zahlen – den in die Notlage in der ich mich jetzt befinde kam ich durch das AMS ( Streichung der Notstandshilfe) bis dato konnte ich mich selbst erhalten!
Das AMS geht davon aus diese Pflicht anderen zu übertragen, in diesem Fall dem Partner ( ob verheiratet oder nicht ) hier handelt es sich um eine Versicherungsleistung, die ich bzw. mein Mann immer noch bezahlen.
Im Übrigen kann ich jeden nur raten, beim AMS ausschließlich „unter Vorbehalt „ zu unterschreiben, (Vorbehaltsklausel = unter Vorbehalt der rechtlichen Prüfung) – zum eigenen Schutz und sich dann rechtlich beraten zu lassen.
Hier mal ein Link : "unter Vorbehalt" - Mit freundlichen Grüßen B.
Antwort: ja, gehen sie - "bez. der rechtsverletzung durch das AMS?" - über den rechtsweg vor. diese fiktive unterhaltsanrechnung leitet das AMS ansch. von der notklausel ab. >AlVG - § 33. (2) Notstandshilfe ist nur zu gewähren, wenn der (die) Arbeitslose der Vermittlung zur Verfügung steht (§ 7 Abs. 2 und 3) und sich in Notlage befindet.< - deshalb diskriminiert unsere SPÖ/ÖVP-Hundstorfer-Politik auch menschen / frauen. Das AMS / "Sozial"-Ministerium (Hundstorfer "SPÖ?") diskriminiert Frauen! VwGH: Anrechnung des Partnerschafts-Einkommen: >Verlust der Pensionsversicherungszeiten ist eine nicht zu rechtfertigende Diskriminierung (28.06.11) Weitere Links unter Politik erzeugt Armut
und halten sie uns auf dem laufenden - danke |
22.05.14 um 4.22 Uhr - von G*. - "Nur weil ein Angestellter vom AMS die unglaubliche Macht hat, über Leben und Tod zu entscheiden." |
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Bitte um Info: Wurde von Mai 2013 bis Februar 2014 in ein Arbeitsprojekt in Vollzeit berufen. Habe beim AMS sowie beim Anbieter in Anwesenheit von 2 Zeugen meine Ärztlichen Gutachten beigebracht, Massive Herzproblemen schon zwei eingriffe und dadurch große Atemnot, kurz vor einer Operation an der linken Hand und leider auch am After und nicht zu vergessen einen Behinderungsgrad auf Grund einer fehl Operation an meinen Bandscheiben von 60%, nebenbei auf einem Auge blind und auf dem anderen +2,5) für das AMS nicht relevant und ab zur Arbeit Habe Hr. S. Leiter AMS per E-Mail um Hilfe gebeten, am nächsten Tag kam die Antwort, dass ich mich immer durch Krankenstände von AMS Maßnahmen drücken würde und man staune die Meldung hat Hr. S. von einer Angestellten vom AMS erhalten wo ich noch nie zu Gesicht bekam oder auch nur ein Wort mit der Dame gesprochen habe. Habe selbstverständlich sämtliche sinnlosen Kurse besucht die mir aufgelegt wurden und das zum Teil mit sehr starken Schmerzen. Bei meinem ersten Arbeitstag habe ich die Verantwortlichen darum gebeten meine Ärztlichen Gutachten bei der Einteilung der Arbeit zu berücksichtigen, worauf mir geantwortet wurde das dies nicht möglich sei, wegen Datenschutz vom AMS. Auf Grund der Arbeit die ich verrichten durfte bin ich nun nochmals im Krankenhaus gelandet und bekam nochmals 2 Stent zum Herzen gelegt und kann meine beiden Operationen nicht durchführen lassen auf Grund der Medikamente die ich nun zu mir nehme, dass bedeutet für mich nochmals ca. 8 Monate lange tag - täglich diese starken Schmerzen. Nun bin ich seit 6 Wochen in Therapie 3x die Woche je 3 Stunden und in Folge nochmals 4,5 Monate 2x die Woche je 2 Stunden und das alles nur weil ein Angestellter vom AMS die unglaubliche Macht hat, über Leben und Tod zu entscheiden. Anbei bemerkt: Habe einmal Anzeige gegen das AMS über die Volksanwaltschaft eingereicht und dann wurde mein Leben zum Albtraum. Wurde der Schwarzarbeit beschuldigt und in Folge meine Arbeitslosenunterstützung von ca. 1100 Euro auf 350 gekürzt und erhielt zwei Monate lange Lohnpfändungen obwohl keine Vorhanden, es wurde auch nie eine drittschuldneranfrage bei der Sozialversicherung getätigt, wurde auch sofort in einen Kurs vermittelt aber ohne Fahrkosten Zuschuss bin in Folge jeden Tag 14 KM zu Fuß gegangen und auf meine Beschwerde wurde mir mitgeteilt das ich selbst schuld sei wenn ich den Kurs besuche, da mich das AMS schon längst bei der Krankenkasse abgemeldet habe. Nun wo ich den verantwortlichen damit gedroht habe sie Privat zu klagen, wurde mir ein neuer Berater zugeteilt. LG G.
Antwort: "Sagen sie jenen, die sie vernichten wollen, den Kampf an!" Es sieht so aus, als bräuchten sie eine rechtliche Vertretung "Rechtsanwalt" - ev. über eine Rechtsschutzversicherung - vielleicht schliessen sie noch eine ab? Natürlich muss das AMS und erst recht die "asozialen" Zwangsmassnahmen auf ihren Gesundheitszustand eingehen bzw. diesen berücksichtigen. Dazu der VwGH Bei körperlichen Einschränkungen des/der Arbeitslosen muss das AMS die gesundheitliche Eignung einer Stelle immer konkret überprüfen > Beantwortung der Frage nach der körperlichen Zumutbarkeit
>"Ein wichtiges Judikat gegen die oberflächliche Prüfung der gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch das Arbeitsmarktservice" (
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