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29.06.14 um 17.55 Uhr - von Z*. - "Werde ich vom AMS gesperrt oder bekomme ich für die Dauer des Praktikums kein Geld?" |
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Hallo und Lg, So nun zu meinem anliegen mache seit 1 1/2 Monaten Praktikum vom AmsKurs Jaw aus. Und könnte ab Übermorgen zum Arbeiten beginnen. Da ich aber eine Vorstrafe habe sagte der Firmenchef zu mir dass ich bei der kleinsten Kleinigkeit fliege. So nun habe ich beim Personalfragebogen Lohnpfändungen In höhe von 1000 Euro eingegeben. Es sind aber 4000. Jetzt werde ich dies morgen meinem Chef sagen. Wenn er mich dann ablehnt, werde ich vom Ams gesperrt od nicht. Oder bekomme ich für die Dauer des Praktikums kein Geld bei Ablehung? Hoffe auf Hilfe. LG
Antwort: Das war eine unnötige "Lüge"! Sollten sie wegen dieser aber nicht genommen werden, so dürfte es keine Sperre geben, da dies zeigt, dass sie ja unbedingt die Arbeit wollten und deswegen geschwindelt haben. Also falls Sperre? gehen sie in Berufung! Haben sie "eh" nichts unterschrieben, dass sie das Praktikum kostenlos machen? Wenn nicht, können sie den, nach dem Kollektivvertrag dafür geltenden, Lohn nachfordern. (Praktikum) Ohne Gewähr!
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29.06.14 um 10.10 Uhr - von M. S. - "Vorratsdatenspeicherung - VfGH erteilt Regierung kräftige "Watsche!"
"Da macht sich Aussenminister Kurz für die Einhaltung von Menschenrechten in der Ukraine / Iran stark, während gleichzeitig in Österreich auf selbige mehr oder weniger gepfiffen wird."
"Hundstorfer ist wohl der größte MENSCHENRECHTSVERLETZER in Österreich" |
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Von ARGE DATEN: Vorratsdatenspeicherung - VfGH erteilt Regierung kräftige Abfuhr! Im Anhang der ganze Text. Ich kann meiner Freude gar nicht genug Ausdruck verleihen, als ich den Newsletter las. Es ist nur gut das endlich jemand diese durchgeknallte Regierung zur Räson bringt! Es ist schon komisch. Da macht sich neuerdings Kurz, dieses geölte ÖVP?-Produkt, für die Einhaltung von Menschenrechten in der Ukraine stark, während gleichzeitig (schon seit Jahren) in Österreich auf selbige mehr oder weniger gepfiffen wird. Allen voran pfeift Hundstorfer auf Grundrechte. Hundstorfer ist wohl der größte MENSCHENRECHTSVERLETZER in Österreich seit Bestehen der zweiten Republik! Höchstwahrscheinlich war dieser ******* mit von der Partie, als 2007 in absolut rekordverdächtiger Zeit an die 60 (u.a. auch Rechtswidrigkeiten zu) Gesetze beschlossen wurden. Paragraphen zum Nachteil und Schaden Arbeitssuchender, zur Freude und Begeilung von AMS und dessen Kriechern! Beispiel: VwGH-Erkenntnis / GZ 2005/08/0065 vom 20.09.2006: Keine Notstandhilfe wenn Partner die Freizeit weitgehend miteinander verbringen! Güße M S (28.06.14)
Anmerkung: "Fordert Kurz die Einhaltung der Menschenrechte auch von Hundstorfer?" >Vielleicht wissen wir es gar nicht und Kurz macht sich auch bei Hundstorfer für die Einhaltung von Menschenrechten stark?
"EuGH kippt Vorratsdatenspeicherung - Als Mitkläger freue ich mich über den Erfolg!" mit Anm.: "Für eine bessere Welt!" (17.04.14)
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29.06.14 um 10.05 Uhr - von K*. - "Seit Monaten kämpfe ich an mehreren Fronten um mein Recht " |
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Sehr geehrter Herr Moser,
seit Monaten kämpfe ich an mehreren Fronten um mein recht und stehe gerade vor einer, für mich nicht lösbaren, Frage.
Ich 33 führte mit meinem Expartner eine klassische Beziehung (Frau bleibt zuhause, Mann geht arbeiten). Letztes Jahr arbeitete ich nicht ganz einen Monat (Probemonat) fand dann leider nichts und hatte mich auch vorher NICHT beim AMS arbeitssuchend gemeldet.
Als ich mich dann Arbeitslos meldete erfuhr ich das mein Anspruch auf Arbeitslosen Geld erloschen wäre. Ok damit hatte ich gerechnet.
Doch wie sieht es mit der Notstandshilfe aus? Ich kann diesbezüglich nämlich leider nicht wirklich etwas im Internet finden und ich möchte mich etwas darauf vorbereiten ehe ich am Montag meinen Termin beim AMS habe.
Ist es möglich Nostandshilfe zu beantragen? Oder bleibt mir wirklich nur mich weiter mit der Mindestsicherung herum zu streiten?
Freue mich auf eine Antwort (27.06.14)
Antwort: sie müssten notstandshilfe bekommen, da sie sich innerhalb 5 jahre zurück-meldeten. vorsicht vor der anrechnung des partnerschaftseinkommen, wenn sie mit jemanden zusammen-wohnen der ein einkommen von ca 1200 Euro ("+ "Freigrenzen") hat. - dann könnte es nichts geben. antrag aber stellen. sämtliche links durchlesen - wichtig Politik erzeugt Armut und "fördert/zwingt zu Single-Haushalte / gegen Familienbildung"! - ohne gewähr
Ps. Rückfrage: Ev. Fehler in der Antwort, weil ich davon ausging, dass sie innerhalb der letzten 5 Jahre schon mal ALGeld / Notstandshilfe bezogen haben. Ist dem so? Falls nicht, bleibt nur die Mindestsicherung!
29.06.14 um 17.49 Uhr - von K*. - "Mein Anspruch auf Notstandshilfe ist verfallen" leider habe ich festgestellt das wohl auch mein anspruch auf notstandshilfe verfallen ist. denn von 2007 an hatte ich mich nicht mehr beim ams gemeldet gehabt. erst 2013 wieder. |
29.06.14 um 9.50 Uhr - von H*. - "Habe ein kleines Problem"
"Ich will arbeiten gehen und nicht blöd in einem Kurs sitzen - ist vergeudete Zeit - daraufhin wurde ich gesperrt" |
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Hallo ich habe ein kleines Problem ich habe am AMS B: einen Kurs abgelehnt. sie haben mich gesperrt für 6 Wochen nur weil ich gesagt habe der Kurs interessiert mich nicht ich will arbeiten gehen und nicht blöd in einem Kurs sitze ist vergeudete Zeit daraufhin wurde ich gesperrt und was geschieht wenn ich das nächste Mal wieder hingehen und sie mir den Kurs nochmal anbietet und ich lehne wieder ab.ich bin der Meinung der Kurs ist umsonst und ist vergeudete Zeit denn ich bin alleinerziehender Vater von einer 14 Jährigen Tochter.kann leicht sein dass Rechtschreibfehler drin sind ist Sprachsteuerung vom Handy.lg.anton meine Telefonnummer lautet ******** ihr Fragen habt ruft mich beruhigt an jederzeit (27.06.14)
Antwort: dies führt zum horror für sie - sollten sie weiter die kurse ablehnen. - mit weiteren vermittlungen ist zu rechnen. erste sperre 6 wochen - jede weitere 8 wochen - nach einigen sperren - die einstellung des bezugs wegen arbeitsunwilligkeit. die persönlichkeitsentwertenden, beleidigenden, ev. an der psyche-rein-pfuschende Mobbingkurse / Deppenkurse werden arbeitsverhältnisse gleichgestellt. so freut sich das ams-berater - wäre nämlich ein arbeitsmarktpolitischer erfolg, für den es eine prämie gibt. >wie lange sind sie schon arbeitslos? hätten sie aufgeklärt werden müssen? (fehlende Belehrung) >solche kurse haben sie noch niocht besucht - nehme ich an? dann dürfte man ev. verweigern. ("Erkenntnis des Sozialministeriums - keine, bereits absolvierten, Deppenkurse besuchen müssen" / "keine mehrmaligen Deppenkursbesuche?")
siehe auch "Zur Peinlichkeit Coaching" oder Aufsuchende Vermittlung freiwillig
bezw. Info zu Zwangsmassnahmen
falls, legen sie Berufung ein - ist kostenlos! (ohne Gewähr) - alles gute!
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27.06.14 um 20.38 Uhr - von K*. - "Wir wissen bald nicht mehr weiter" |
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Guten Tag! Ich bräuchte Rat wir wissen bald nicht mehr weiter. Ich habe im März zum arbeiten begonnen, mein LG ist im Notstand und geht geringfügig arbeiten. Dann bekam ich meinen Lohn nicht und leider auch keine Lohnbestätigung fürs AMS damit man berechnen kann was mein LG bekommt. Mittlerweile wurde ich gekündigt und habe noch immer kein Geld von der Firma bekommen. Ich bin mit der AK in Kontakt und wir werden klagen müßen. Jetzt wurde meinem LG das Geld vom AMS auch noch gesperrt wg der fehlenden Lohnbestätigungen. Wir haben 2 Kinder mit der Familienbeihilfe konnten wir gerade mal die Miete bezahlen und mit dem Geld was mein LG geringfügig verdient Lebensmittel kaufen. Darf das AMS einfach den Bezug von meinem LG sperren solang bis alles mit meiner Firma abgeklärt ist. Danke lg K.
Antwort: Haben sie noch nie einen Lohn von dieser Firma bekommen? Bzw. Wieviel Notstand blieb die Monate zuvor übrig nach Anrechnung ihres Einkommens? Beim AMS stellt sich meist die Frage, ob es dies oder das tun darf, nicht. Das AMS tut einfach, selbst wenn etwas rechtswidrig sein sollte!
>(Ist nur zu ändern, wenn endlich eine tatsächlich soziale Partei-en - die ev. erst gegründet werden muss - mit notwendiger Stärke ins Parlament / Regierung gewählt wird! Wäre höchst an der Zeit! Damit die, in letzter Konsequenz - unsozialen Regierungsparteien endlich an Macht verlieren!)
Teilen sie auf alle Fälle jetzt dem AMS mit, dass sie nicht mehr arbeiten und keinen Lohn bekommen! Sie werden vermutlich selbst auch ums Arbeitslosengeld ansuchen oder? Gehen sie bzw. ihr LG. mit Begleitperson zum AMS-Geschäftsstellenleiter und klären sie das.
Besuchen sie ev. das Sozialamt und suchen um einmalige Hilfe an! (Versuch) Und gehen sie unbedingt zur Caritas, dort gibts ev. Hilfe - Einkaufsgutscheine, Miete, Strom per Erlagschein, ev. auch Bargeld. ?
Und nochwas, - nicht einfach mündlich abwimmeln lassen - lassen sie sich die AMS-Entscheidungen, Vorgehensweisen wenn möglich schriftlich - ev. per Bescheid - geben. - Damit sie etwas in der Hand haben - so kann das AMS / der BeraterIn nicht tun wonach er/sie gerade Lust hat - Bescheide wären auch zu berufen. Deshalb ist es ev. angebracht mit dem AMS schriftlich (eingeschrieben) zu verkehren. Die Antworten "müssen" dann ebenfalls schriftlich kommen. ?
Sollte es wirklich so sein, dass das AMS ihrem LG solange keinen Notstand überweist, wie der Rechtsstreit mit der Firma dauert, ist es ev. angebracht neben der einmaligen Hilfe um die Mindestsicherung anzusuchen! Reden sie gleich auch mit der AK was es ihnen in dieser Angelegenheit - ALG./Notstand/ Mindestsicherung - rät! Haben sie ev. eine Rechtsschutzversicherung? (Ohne Gewähr)
27.06.14 um 22.02 Uhr - von K*. - "Wir werden Ihren Rat am Montag gleich in die Tat umsetzen!" Danke für die schnelle Antwort! Einmal haben wir schon einen Lohnzettel abgegeben(für März 2014) da bekam ich mein Gehalt. Aber wir werden Ihren rat am Montag gleich in die tat umsetzen und aufs AMS fahren mit einer Begleitperson. Mein Lg bekommt seit 7. Mai kein Geld mehr vom AMS. Einen Rechtsschutz haben wir auch.
Antwort: hat es trotz ihrem einkommen noch notstand gegeben, - ev. wegen freigrenzen? das AMS hätte also einen betrag, an dem es sich orientieren könnte. und falls wirklich, einen ev. übergenuss sich wieder zurückholen könnte!
vielleicht fragen sie bei der versicherung nach, ob die ihnen in dieser angelegenheit einen rechtsanwalt zur verfügung stellen könnten. halten sie mich/uns auf dem laufenden.
zur info bez. partnerschaftsanrechnung! - alles gute |
26.06.14 um 14.25 Uhr - von Ro*. - "Hab ein paar sehr dringende Fragen und hoffe ein paar Antworten zu bekommen" |
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Hello...hab ein paar sehr dringende Fragen und hoffe ein paar Antworten zu bekommen.
Bin 43 Jahre alt,War von Sept. 09 bis Febr. 2014 als sozial pädagogischer Betreuer angestellt. Davor war ich schon einmal längere Zeit Arbeitslos gemeldet. Habe den letzten Job selbst aufgrund Burnout und Depressionen gekündigt(die letzten 1 1/2 Monate der Anstellung im KS befindlich). Arbeitslos gemeldet per **.3.14 jedoch den Antrag nicht abgegeben da erneute Erkrankung ab **.3.14 bis laufend (vorrauss. Ende...Anfang Juli) (taggeld wird von WGKK ausbezahlt und vom letzten Angestellten Gehalt berechnet (nicht AMS) da nachversichert.
Ich würde mir aber gerne noch ne Auszeit gönnen zur Erholung und kann es mir zum glück auch leisten und möchte mich daher für einige Zeit bei der WGKK selbsversichern. Muss ich beim AMS vorstellig werden um das Ende des KS bekannt zu geben und das AMS informieren das ich mich für einige Zeit selbst versichere (Antrag hab ich ja bis dato keinen abgegeben)? Oder reicht es aus nach Ende der Selbstversicherung zum AMS zu fahren und dann erst Ks-Ende und Selbstversicherung bekannt zu geben? Möchte Ansich so einen Termin umgehen da mich der Ersttermin extrem gestresst hat(näheres dazu weiter unten). Ist die Selbstversicherung überhaupt möglich ohne im Anschluß finanzielle Einbußen zu erlangen? Hab nämlich folgenden Text entdeckt: Zitat:\"Wenn Sie das Arbeitslosengeld schon einmal in Anspruch genommen haben, dann brauchen Sie vor Ihrem Antrag 28 Wochen Beschäftigung innerhalb des letzten Jahres\". Da ich aufgrund des KS seit Anfang März nicht in Beschäftigung stehe bedeutet das dann das ich mich höchstens bis ende Juli 2014 selbst versichern darf um diese \"Frist\" nicht zu verletzen? Kommt diese Frist bei mir zu tragen? Falls ich mich länger selbst versichere(das hab ich ansich vor)....kommt dann die Mindestsicherung zu tragen?
Noch ne Frage: Bin gelernter Behindertenfachbetreuer und hatte aber 4 172 Jahre zuletzt ne Anstellung als Sozial pädagogischer Betreuer (+stellvertretender Projektleiter) Als ich beim Ersttermin am AMS meinte das ich wieder in diesem Bereich suche bekam ich zur Antwort:\" aber das geht sicher ned....Sie sind Behindertenbetreuer und als solcher werden wir versuchen Sie zu vermitteln!!\" Ist nicht auch der zuletzt ausgeübte Beruf ausschlaggebend..bzw. hat man da nicht ein wenig Mitspracherecht? Als ich dann noch meinte das ich nur einen 20-25 Stunden/Woche Job suche da einer der Gründe meiner Kündigung unter anderem auch war das mir Vollzeit zu Anstrengend war und das das auch ein Grund meines Burnouts/Depressionen darstellte meinte die Betreuerin:\"da werden Sie schwer vermittelbar sein und es gibt auch noch eine Zumutbarkeitsregel oder so und das geht nur mit einem Befund von einem Facharzt\"???? Mein Neuro is eher konservativ eingestellt und vertritt eher die Meinung ich sollte nicht die dadurch geringere Pension ausser Acht lassen. Hab wiederum gehört das man nur für 20 Stunden in der Anfangszeit dem AMS zur Verfügung stehen muss (ein Hauptgrund war ja das ich Vollzeit nicht mehr packte und einen anderen job wollte mit weniger Stunden)
Ich weiß nun leider nicht was nun in meiner \"Akte\" steht....40 Stunden oder Arbeitssuchend für 20/25 Stunden. Kann das nachträglich noch geändert werden falls Vollzeit \"drinnen\" steht?...Antrag hab ich ja keinen unterschrieben und abgegeben.
Ich denk das wars vorerst....
1;geht Selbstversicherung auch länger als bis ende Juli...könnte es mir sogar 6 Monate leisten(der \"Stichtag\" bis ich mich innerhalb der Frist versichern kann wäre auch interessant\") aufgrund der Fristen oder kommt dann Mindestsicherung wenn ich die Regelung 28 Wochen Beschäftigung innerhalb des letzten Jahres verletze? 2,kann ich mir ne Sperre einfangen wenn ich mich erst nach der zeit der Selbstversicherung melde und nicht vorab informiere und da dann auch erst das Ende des KS bekannt gebe?
3;ist es möglich nur für 20/25 Stunden Arbeitssuchend gemeldet sein? 4;Ist Behindertenbetreuer bindend obwohl die letzte Anstellung in einem anderen Bereich war?
Hab versucht mich so kurz wie möglich zu halten...gelingt mir leider selten:-)
Vielen Dank schon mal im vorraus.
Antwort: Es bleibt natürlich ihnen überlassen, ob sie sich beim AMS arbeitslos melden oder nicht, dann aber kein Arbeitslosengeld bekommen. Drum - auf die Anwartschaft müssen sie acht geben.
>wenn der Arbeitslose in den letzten 12 Monaten vor Geltendmachung des Anspruches (Rahmenfrist) insgesamt 28 Wochen im Inland arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt war.<
Heisst, der letzte Termin wäre der Zeitpunkt, beidem es sich noch ausgeht, dass wenn sie ein Jahr zurückrechnen, noch die 28 Wochen Beschäftigung zusammen-bekommen.
Was sie bekommen hängt auch sicherlich damit zusammen, ob sie sich noch innerhalb der 5 jährigen Frist zum letzten AMS-Bezug befinden. Falls sie die neue Anwartschaft nicht erfüllen bzw. platzen lassen, wäre ev. der Notstand des "seinerzeitigen Bezugs möglich bzw. der Rest des Arbeitslosengelds haben sie es nicht ganz ausgeschöpft. Eine Rückmeldung muss aber innerhalb 5 Jahre geschehen! Ist bei ihnen knapp bzw. könnten sie dann drüber sein - oder ? welches Monat 2009 waren sie noch arbeitslos? siehe Fortbezug AlVG § 19.
Darum wäre es ev. angebracht, dass sie sofort nach dem Krankenstand einen Arbeitslosenantrag stellen und sich erst kurz drauf - nach Erhalt der Bezugsmitteilung - vom Bezug abmelden! Ich denke auch ihr Verdienst bzw. die Bemessung daraus - der Arbeitslosenbezug könnte höher sein als zuletzt vor ca. 5 Jahren. Und sie hätten dann ev. wieder 5 Jahre Zeit sich zurück zu melden.
>Denn sie fahren um vieles schlechter wenn sie um Mindestsicherung ansuchen. Die sind überhaupt der letzte Dreck und werden (sehr oft) auch so behandelt! Auch bekommen sie über das Arbeitslosengeld um vieles mehr an Geld!
>Sie erstellen - besser: ihre BeraterIn erstellt eine Betreuungsvereinbarung, in der die Wochenzeit, der verpflichtenden Arbeitszeit angegeben ist - die sie zur Verfügung stehen müssen. Versuchen sie 20 Stunden auszumachen. Es besteht halt kein Rechtsanspruch darauf. Jeder ist verpflichtet eine Arbeit ab mind. 20 Wochenstunden anzunehmen. Wenn dies nicht ausgemacht und niedergeschrieben ist müssen sie auch Vollzeit / bis 40 Stunden annehmen. (Ärztliche Atteste - so sie welche haben - können hier sicherlich einwirken!)
Ich denke mir aber, dass es ev. in ihrer Berufssparte kein zu grosses Problem ist, mit dem Arbeitgeber Teilzeit bzw. 20 Stunden auszumachen - oder? Die Möglichkeit besteht natürlich!
>Nur die ersten ca. 3 Monate (im Arbeitslosengeld) haben sie einen gewissen Berufs-, Einkommensschutz, dann müssen sie jede Arbeit annehmen! Auch Hilfsarbeits-Tätigkeiten. Deshalb liegt es an ihrem Eigenengagement und Glück, ob ihr Berufswunsch aufgeht! Zumutbarkeitsbestimmungen (3)
>Eine 4 Wochen-Sperre gäbe es nur, wenn sie ohne triftigen Grund gekündigt hätten. Wenn sie belegen, dass sie wegen gesundheitlichen Problemen gekündigt haben, darf es zu keiner Sperre kommen! Auch hier wäre es nicht zum Nachteil, vorerst einen Antrag abzugeben, denn sollte es doch eine 4 Wochen Sperre geben, ist das zum jetzigen Zeitpunkt für sie nicht so schlimm, wie sie schreiben!
>Zur Info: Erst ab dem 45. Geburtstag ist ihre Bemessungsgrundlage geschützt! -Kann das Arbeitslosengeld / Notstand über Neu-Anstellungen nicht mehr geringer werden! Bis dahin sind sie gefährdet, über eine SÖB-Schmarotzer-Zwangsanstellung (=Transitarbeitsplatz) den Bezug gekürzt zu bekommen! (Ohne Gewähr) Alles Gute!
("Ist es klug bzw. können Nachteile entstehen?" 30.06.14) |
26.06.14 um 13.47 Uhr - von S*. - "Muss nicht zu step2job, habe dafür einen anderen Kurs bekommen!" |
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Sehr geehrtet Herr Moser Ich möchte Ihnen mitteilen,das ich nicht zu step2job musste (hatte Termin beim AMS) hatte dafür einen anderen Kurs bekommen. Ob ich nie wieder in meiner Arbeitslosenzeit hin muss ist Fragwürdig. Aber ich hoffe mal gutes :) Vielen Lieben Dank für Ihre Hilfe Lg S
unter: "Möchte an dieser Maßnahme nicht mehr teilnehmen" (3.04.14)
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26.06.14 um 11.14 Uhr - von W. S. - "Passende, besorgniserregende Artikel!" |
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Bin beim Stöbern auf 2 interessante Artikeln gestossen die irgendwie passend sind und doch irgendwie Besorgnis erregend
Fürs Praktikum zahlen (standard) Wird man sich durch mehr \"Menschenmaterial\" am Markt bald Arbeit kaufen müssen - geht es in diese Richtung ?
Bestien an die Macht (standard) Haben Menschen mit Narzissmus, Machiavellismus oder gar Psychopathen mehr Erfolgschancen an der Macht ?
Ähnlichkeiten mit vielen anderen Einträgen im GB sind rein zufällig.
Anmerkung: "Politisch fehlgeleitete Gesellschaft" "Die Auslieferung des Einzelnen an diese unsozialen-wirtschaftlichen "Führer" und Machenschaften ist natürlich nur möglich, wenn wir eine Gesellschaft gestalten, die das auch zulässt bzw. fördert. Leider haben wir eine Regierung, die solche Interessen unterstützt und kein Interesse daran hat, eine Gesellschaft zu formen, die von Solidarität, gerechten Ausgleich u. Um-Verteilung, psychischen wie physischen Schutz der einzelnen Menschen wie deren selbstbestimmter Entfaltung mit "grösstmöglicher Freiheit" getragen wird.
Einen Teil der Verantwortung tragen auch alle BürgerInnen in unserem Staat / Gesellschaft, die über politische Wahlen "mitbestimmen" können. Darum bräuchte es Bewusstseins-Bildung, damit die Menschen Unwahrheiten, Halbwahrheiten, Heuchelei, Lügen, erkennen wie auch tatsächlich soziale-humanistische Verhaltensweisen und diesbezügliche Alibi-Verhaltens-Formen auseinander halten können. Erst dann kann es zu einer Politik bzw. Gesellschaft kommen, die Abhängigkeiten, egoistisches Vorteilsstreben zum Nachteil Dritter, Unterdrückung, Ausbeutung verpönt bzw.aufhebt! Eine Gesellschaft, die von einem anderen Menschenbild ausgeht - bzw. anstrebt! Eines das erkennt, dass es keine faulen, sondern "wie derzeit" "nur" demotivierte, erkrankte Menschen gibt! Eine Gesellschaft, die Arbeit "hauptsächlich" als eine Tätigkeit, die Sinn stiften soll, definiert. Und der Allgemeinheit wie der Umwelt auch sämtlichen Lebensformen nützt bzw. allen Vorteile verschafft. In der Arbeit nicht verstanden wird als etwas, dass, egal ob sie auch schadet, nur einen Zweck erfüllen soll - für Einkommen / Kapital zu sorgen, mit dem man am bescheidenheitslosen Konsumieren teilhaben darf/muss!
>Die derzeitigen politischen ProtagonistInnen haben kein Interesse die Gesellschaft, im wahrsten Sinne des Wortes, zu ENTFESSELN. Brauchen und sorgen sie für ein System der Abhängigkeiten. Denn nur ein solches gewährleistet Ausbeutung und ihnen und ihrem Klientel schwindelerregend hohe Einkommen wie Reichtum!" |
25.06.14 um 16.46 Uhr - von M*. - "Lieber vom AMS abmelden und vom Hungertuch nagen, als einen Deppenkurs/Mobbingkurs besuchen?" |
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Ich habe folgende, sehr dringende Frage:
Ich hatte gestern einen Termin beim AMS und mein Betreuer hat mich für einen Infotag beim Schulungszentrum Graz angemeldet für einen Kurs der 12 Wochen dauern soll. (also den gesamten Sommer) Ich brauche diesen Kurs nicht und halte ihn für unnötig. Ich versuche gerade möglichkeiten zu finden dem Kurs zu entkommen. Da ist einerseits die Überlegung ob ich mich für 6 Wochen vom AMS abmelde und am Hungertuch nage. Ich bin in dieser Zeit versichert, bekomme aber kein Geld.
Zweitens könnte ich in diesen 6 Wochen, wo ich abgemeldet bin, mit meinem Freund zusammenziehen und mich bei ihm mitversichern lassen. Hier stellt sich für mich die Frage: Bekomme ich, bei erneuter meldung beim AMS dann überhaupt bedarfsorientierte Mindestsicherung wenn mein Freund arbeitet und über 1400 Euro verdient?
Wie hoch darf das Einkommen des Partners sein, damit ich trotzdem noch Mindestsicherung bekomme?
Ich hoffe auf eine rasche Antwort, da ich bereits am Montag zu diesem Kurs kommen soll...
Antwort: Ob abmelden die optimale Lösung ist wage ich zu bezweifeln. Sie werden ev. gleich nach der erneuten Anmeldung wieder in solchen Deppenkurs "gezwungen"! Ev. wäre es dann angebracht eine Sperre wegen Teilnahme-Weigerung in Kauf zu nehmen, wenn sie diese mit Berufung bekämpfen können!
Heisst: Wenn sie ev. schon mal einen Deppenkurs besucht haben. ("Erkenntnis des Sozialministeriums - keine, bereits absolvierten, Deppenkurse besuchen müssen" / "keine mehrmaligen Deppenkursbesuche?")
Oder sie noch nicht lange arbeitslos sind, weswegen sie über ihre Defizite, wie den Kurs, der diese dann ausgleichen muss, aufgeklärt hätten werden müssen! (fehlende Belehrung)
Auch dann wären sie in der Sperr-Zeit versichert!
Siehe auch Info bez. Zwangsmassnahmen / "Zur Peinlichkeit Coaching"
Aufsuchende Vermittlung freiwillig (ohne Gewähr)
Und Vorsicht auch bez. dem Vorhaben beim Freund einzuziehen / sich bei ihm anzumelden! Sie verlieren ev. wegen der Anrechnung des Partnerschaftseinkommen die Notstandshilfe wie ev. auch den Anspruch auf die Mindestsicherung! 1400 Euro sind zuviel - Ev. um ca. 150 - 200 Euro über der Grenze - an der sich die Unterstützungen ausrichten!
(6 Wochen sind sie ausserdem - auch bei Abmeldung - weiter versichert - Schutzfrist!)
Weitere Links unter Politik erzeugt Armut und "fördert/zwingt zu Single-Haushalte / gegen Familienbildung" durchlesen! (Ohne Gewähr) Alles Gute!
"Deppenkurse / Mobbingkurse: Für das AMS in jeder Hinsicht ein arbeitsmarktpolitischer Erfolg!" "Das AMS / die arbeitsmarktpolitisch-tätigen Personen wollen "auch", dass sich die Betroffenen - vor den, auf Ignoranz stützenden, inkompetenten, dem menschlichen-Geist-beleidigenden Deppen-, Mobbingkursen - grauen und ev. deswegen aus der Statistik fallen! Ob durch Sperre wegen Teilnahme-Verweigerung, ob durch Krankenstandsflucht oder Selbst-Abmeldung vom Bezug, weil Betroffene diesen persönlichkeits-entwertenden Unsinn nicht ("mehr") ertragen, ist egal! Bei all dem - wie sonst auch beim Deppenkursbesuch selbst - verschwinden die Leute aus der Statistik - weswegen es sich um einen arbeitsmarktpolitischen Erfolg handelt, der mit Prämie belohnt wird!"
Ihre Interessen wie eine sinnvolle, auf die Realität Rücksicht nehmende Arbeitsmarktpolik, spielen dabei keine Rolle!
Um zu verstehen empfehle ich folgenden Kommentar! Arbeitsmarktpolitik: "Warum Inkompetenz, Demütigung, Menschen-, Gesellschaftsschädigung?" (3.03.12) |
25.06.14 um 9.54 Uhr - von A*. - "Da der Kindergarten im Sommer zu hat, meldet der AMS-Betreuer die Mutter vom AMS-Bezug ab und überstellt sie ans Sozialamt - Das hat bei weitere 3 Mütter auch geklappt" |
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Ich bin seid über einem Jahr beim Ams gemeldet...Bin Alleinerzieherin von 4 Kindern 15,13,10,3.Der Kindergarten hat im Sommer natürlich 4 Wochen zu und somit habe ich keine betruung.Nun wurde mir jetzt erklärt dass es möglich ist sicher über die Sommermonate abzumelden vom Ams, was mein Betreuer auch tat und dass Sozialamt würde mich übernehmen..Ein schreiben des Ams mußte ich am Sozialamt nun abgegeben, da ich auch Mindestsicherung beziehe. Ich habe noch keine Antwort vom Sozialamt. Aber gibt es diese Möglichkeit wirklich dass das Sozialamt einen übernimmt für die Sommerferien??Oder war dass nur ein \"\"dampfgeplaudere\" meines Betreuers???Irgendwie kam mir dass alles seltsam vor aber er war überzeugend und meinte er hätte noch weitere 3 Mütter dass empfohlen und hätte super geklappt??? Stimmt dass nun alles Wirklich mit der Abmeldung und übernahme durchs Sozialamt?? Wenn nein was nun? Danke lg (24.06.14)
Antwort: Sie müssen dem Arbeitsmarkt 16 Stunden die Woche zur Verfügung stehen. Sollte sie die Mindestsicherung für das Monat nicht bekommen oder wollen sie sich dem auf keinen Fall aussetzen, so suchen sie sich jemanden für die 16 Stunden in der Woche - könnten auch mehrere Personen, die die Betreuung für diese Zeit gewährleisten, sein und geben dies dem AMS bekannt! Betreuungspflichten. (Ohne Gewähr)
Grundsätzliche Anmerkung: "Österreichs unsoziale Methode" "Österreich hat, in letzter Konsequenz, nichts mit der sozialen Einstellung zu tun, wie vorrangig "unsoziale" PolitikerInnen/Parteien behaupten. Im Gegenteil, mit Methode werden Personen "einfach" zu Feindbildern erklärt. Dies erlaubt es die Betroffenen im Stich zu lassen und ihnen ein Existieren zu verunmöglichen! Die Betroffenen können sich ja dann aussuchen, ob sie - ev. mit ihren Kindern / Familie - obdachlos werden, Hunger leiden oder sich für Verbrechen bzw. Selbstmord entscheiden!
Sollten sich die Betroffenen anstatt dem Selbstmord für Verbrechen entscheiden, so dürften diese, m.M. nach, keine strafrechtlichen Konsequenzen nach sich ziehen, weil solche Verbrechen/Vergehen, über den Überlebenstrieb motiviert, unter "Notwehr" subsumiert werden müssen!
Fälle, in denen den Betroffenen jegliche soziale Unterstützung entzogen wird, verletzen zudem im gröbsten Masse die Menschenrechte - die "eigentlich" vom VfGH in den Verfassungsrang gehoben wurden!" "EU-Grundrechtecharta hat in Österreich Verfassungsrang"
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25.06.14 um 9.50 Uhr - von M*. - "Bin schon bald 60 Jahre alt und habe kein Interesse an solchen Psychospielchen" |
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Hallo Christian, habe heute eine \"Einladung\" bekommen:
Sehr geehrter Herr ... das Arbeitsmarktservice ist bemüht, Sie bei Ihrer Arbeitssuche bestmöglich zu unterstützen. Sie sind nun schon seit einigen Monaten ohne Unterbrechung arbeitslos. Eine Situation, die für Sie sicherlich sehr belastend ist. Wir dürfen Sie deshalb auf unser neues Angebot Fit4Job aufmerksam machen. Das Fit4Job ExpertInnenteam unterstützt Sie, am Arbeitsmarkt wieder erfolgreich zu sein (siehe beiliegende Information). Wir haben uns deshalb erlaubt Sie für folgenden Einstieg vorzumerken: Beginn: Dienstag, 01.07.2014 um 12:30 Uhr - Dauer: 5 Wochen Ort: AMS Schulungszentrum Graz, H.str. *, 8020 Graz, Raum E 26 Zeiten: Montag: frei Dienstag: 12.30 - 16:30 Mittwoch: 08:00 - 12:00 Donnerstag: frei Freitag: 08:00 - 12:00
Die MitarbeiterInnen des AMS Schulungszentrums Graz werden Sie erwarten und Ihnen den weiteren Ablauf erläutern. Falls Sie einen Lebenslauf haben, bringen Sie diesen bitte zum Start mit. Das Programm ist modular aufgebaut und kann somit individuell abgestimmt werden. Sollten Sie am für Sie vorgesehen Tag des Beginns erkrankt oder aus anderen Gründen verhindert sein, halten wir Ihnen den Platz gerne solange frei bis ein Einstieg möglich ist. Wir freuen uns Sie am 01.07.2014 im Schulungszentrum Graz begrüßen zu dürfen. Mit freundlichen Grüßen Dr. H. G. Geschäftsstellenleiter Arbeitsmarktservice Graz West und Umgebung
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Diese Einladung kam nicht von meinem Berater. Muß ich dieser Einladung Folge leisten, oder kann ich diese ignorieren? Bin schon bald 60 Jahre alt und habe kein Interesse an solchen Psychospielchen. (23.06.14)
Antwort: ja wenn sie das schreiben erhalten haben, müssen sie oder sollten sie hin. falls sie abstreiten das schreiben erhalten zu haben - (sollte ev. eingeschrieben gesendet werden) wäre eine kurze verzögerung möglich.?ansonsten müssten sie sich mit dem rechtsweg wehren - sollten sie teilnahme verweigern und kommt es zur sperre, legen sie Berufung ein.
haben sie schon solche kurse besucht? Ergebnis des Sozialministeriums: "keine bereits absolvierten Deppenkurse besuchen müssen" / "keine mehrmaligen Deppenkursbesuche?" (27.09.13)
Verwaltungsgerichtshof Erkenntnis 1 *Massnahme nur, wenn Kenntnisse nicht ausreichend sind! *Kosten sind nur dann gerechtfertigt, wenn Fähigkeiten fehlen! *Nur dann zumutbar wenn sie erfolgversprechend erscheint!
oder ev. bei coaching ist teilnahme ev. freiwillig? ev. vor zeugen bez. freiwilligkeit nachfragen. ("Zur Peinlichkeit Coaching") zum infotag hingehen und infos sammeln um zu wissen um was es sich genau handelt? (zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs : )
Aufsuchende Vermittlung ev. freiwillig (2009) mit - auch rechtswidriger - sperre ist immer zu rechnen!
ev. schreiben sie auch den volksanwalt - ev. unterstützt er sie wegen unsinnigkeit? >(Es wäre wichtig, dass sich jetzt viele Betroffene beteiligen und weitere >Beschwerden an die Volksanwaltschaft senden! - post@volksanw.gv.at ;)
gehen sie der sache nach - besuchen sie den infotag und wehren sie sich ev. dagegen - wenn sie den unsinn nicht aushalten. alles gute! ohne gewähr! |
25.06.14 um 9.28 Uhr - von Z*. - "Ich habe folgendes Problem" |
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Hallo! Ich habe folgendes Problem: bin beim AMS seit einem halben Jahr, mache die Handelsakadamie nach, habe in der Zwischenzeit alle Prüfungen des 5. Jahrganges absolviert und trete im Herbst zur Matura an. Bisher habe ich im Einzelhandel gearbeitet und habe sonst keinerlei Berufserfahrung, daher wird mir ein Job als Verkäuferin gesucht, jedoch möchte ich diesen (nach 6 Jahren) nicht mehr ausüben. Meine Beraterin jedoch meint, dass sie mir nur einen Job als Verkäuferin suchen kann, ich grause mich aber schon beinahe davor, wenn ich nur daran denke im Handel zu arbeiten. Ich bin zu einer Vorauswahl beim AMS eingeladen worden, meine Frage: Darf ich dort sagen, dass ich nicht als Verkäuferin mehr arbeiten möchte? Oder wird das als \"Arbeitsverweigerung\" betrachtet? Danke im Vorhinein. Liebe Grüße (24.06.14)
Antwort: Vorsicht! Sie dürfen eine zumutbares DV nicht ablehnen bzw. verweigern - dann wird ihnen der Bezug gesperrt! Ev. müssten sie nach der Bewerbung hoffen, dass jemand anderer anstatt ihnen eingestellt wird. Dem Personalchef fällt wahrscheinlich bzw. sicherlich auf, ob wer unbedingt diesen Job haben will oder nur dem "Zwang" nachkommt! Und klar nehme ich an nimmt er/sie den/die motivierendere. Und Vorsicht auch, dass die BetreuerIn nichts von ihrer derartigen Abneigung bez. dieser Arbeit mitbekommt, ansonsten bekommen sie nur mehr solche Vermittlungsvorschläge. Denen ist es egal, wie jemand aus der Statistik fällt! Auch eine Sperre ist ein arbeitsmarktpolitischer Erfolg der mit Prämie belohnt wird. Versuchen sie sich nicht zu sehr aus der Ruhe bzw. ihrem Vorhaben bringen zu lassen. Jetzt sind sie schon weit! Machen sie ihre Ausbildung fertig - Mit der anschliessenden Möglichkeit eine Arbeit nach ihrem Wunsch zu finden! Alles Gute dazu!
Zur Information bez. Vorauswahl bzw. Blind-Bewerbungen - sämtliche Links (unterstrichen) durchgehen! (Ohne Gewähr)
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24.06.14 um 11.18 Uhr - von Po. - "Haben die vor 30 Jahren am Sozialamt um vieles schneller und effizienter gearbeitet?" |
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Eine Info für alle, die Mindestsicherung beantragen müssen: Nach einer unglücklich verlaufenden Scheidung, ich erhielt keinerlei Unterhalt und war bei meinem Exmann mitversichert, musste ich die MA40 aufsuchen. Es dauere 6 Wochen, bis ich das Geld überwiesen bekäme. Auf meine Frage, wie ich vorher ohne Geld leben sollte, bekam ich die Auskunft, ich solle mich an die Caritas oder das Rote Kreuz wenden. Das Rote Kreuz hatte tatsächlich einen Vorschlag parat: ich könnte mir ein Freßpaket einmal abholen. Wovon ich mich die weiteren 6 Wochen ernährt hätte, um nicht zu verhungern? 30 Jahr vorher war ich ein Jahr Sozialhilfeempfängerin, da es keinen Kindergartenplatz gab. Da ging man einmal im Monat hin, hatte eine Gespräch mit einem Sozialarbeiter (das machen jetzt Bürokräfte) und bekam an der Kassa das Geld ausbezahlt. Daher bitte nicht vergessen, falls Sie keinen job bekommen, mindestens 6 Wochen vor Auslaufen des Bezuges, um Verlängerung ansuchen (steht auch im Ansuchen), das letzte Mal musste ich allerdings 8 Wochen warten. ? Haben die vor 30 Jahren am Sozialamt um vieles schneller und effizienter gearbeitet? (23.06.14)
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24.06.14 um 10.40 Uhr - von A*. - "Befürchte, dass mein Berater wieder die Anzahl an nicht passenden Stellenbewerbungen und Termine erhöht, wenn ich diesen Kurs nicht besuche" |
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Schönen guten Tag Herr Moser,
Ich hätte eine frage und hoffe Sie können mir helfen und diese Beantworten.
Ich muss in 15 Tagen zu einem Kurs in dem ich schon mal war, ich hab mich damals für Italienisch anfänger entschieden könnte aber jetzt neben Fremdsprachen etwas anderes machen. In diesem Kurs war schon ein Infotag am 22.05. wo ich meinen Namen eingetragen hatte. Ich möchte im Büro arbeiten und hab in einem anderen Kurs schon den ECDL gemacht. Ich glaube nicht das mir der Kurs weiterhilft, nur hab ich die Befürchtung wenn ich diesen nicht Besuche wird mein Berater wieder die Anzahl an nicht passenden Stellenbewerbungen und Termine bei Ihm erhöhen. Bitte um Hilfe! Vielen Dank im Voraus, A. (22.06.14)
Antwort: falls sie den kurs schon besucht haben, können sie bei sperre wegen teilnahme-weigerung - mit folgender begründung - Berufung einlegen. "Ergebnis des Sozialministeriums: "keine bereits absolvierten Deppenkurse besuchen müssen" / "keine mehrmaligen Deppenkursbesuche?" (27.09.13)
Verwaltungsgerichtshof Erkenntnis 1 *Massnahme nur, wenn Kenntnisse nicht ausreichend sind! *Kosten sind nur dann gerechtfertigt, wenn Fähigkeiten fehlen! *Nur dann zumutbar wenn sie erfolgversprechend erscheint!
mit ev. schikane - zunehmenden termine oder vermittlungsvorschlägen - ist immer zu rechnen, widerspricht man dem beraterIn oder handelt man nicht nach deren willen.
Siehe auch Info bez. Zwangsmassnahmen / "Zur Peinlichkeit Coaching" ohne gewähr - alles gute!
22.06.14 um 12.07 Uhr - von A*. - "Wie kann ich Berufung einlegen?" danke für die rasche Rückmeldung. In 15 Tagen fängt der Kurs an, dauern würde er 3 Monate. Kann ich die Begründung in einem Gespräch mit meinem Berater vorbringen? Wie kann ich Berufung einlegen? Einfach schriftlich per mail oder post? DANKE Freundlich Grüße A.
Antwort: bei weigerung wird niederschrift aufgenommen - da geben sie die begründung an - ev. nichts unterschreiben, wenn sie mit inhalt nicht einverstanden sind. sie verlangen schnellstens den bescheid . auf den sie berufung einlegen - können. ich veröffentliche unter initialen - okay? alles gute!
23.06.14 um 15.44 Uhr - von A*. - "Soll ich einfach den Termin nicht einhalten?" Hallo nochmal! Okay danke. Veröffentlichen ist, ohne meinen Namen, kein Problem. Echt klasse was du da leistest. Das heißt ich ruf jetzt noch nicht an bei der Kursstelle oder beim AMS?Soll ich einfach den Termin nicht einhalten? Danke im Voraus
Antwort: ev. zur beraterin gehen und ihr mitteilen, dass sie an dem kurs nicht teilnehmen. sie müssen halt von der einstellung des bezugs ausgehen! alles gute - ohne gewähr |
24.06.14 um 10.11 Uhr - von F*. - "Anrechnung des Partnerschaftseinkommen oder/und Diskriminierung?" |
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Also das AMS will das Partnerschaftseinkommen von meinem Freund anrechnen weil wir zusammen wohnen bzw sind auf der selben adresse angemeldet -die wohnung ist eine Mietwohnung und ist auf seinen Namen angemeldet und und daher will sich einer von uns abmelden und es wäre in dem Fall er weil ich keinem habe wo ich mich in wien Anmelden könnte er würde dann aber mich natürlich besuchen und auch bei mir übernachten darf das ams dann sein Einkommen noch immer anrechnen? bzw geht das überhaupt das ich in einer Mietwohnung wohne wo der vertrag nicht auf meinem namem läüft? Meine Eltern würden mir wegen der miete aushelfen und es ist eine Eigentumswohnung die er in miete hat . Ich bedanke mich schon in Vorraus Lg S.
Antwort: Sie müssen nachweisen, dass sie eine Wohngemeinschaft führen - jeder seinen eigenen Bereich hat! Ev. jeder sein eigenes Zimmer bzw. Schlafzimmer mit getrenntem Zugang hat!
>Falls der PartnerIn kein Unterhalt zusteht und dieser auch nicht freiwillig geleistet wird.<
Ohne Miet-Vertrag und wo obendrein die Wohnung noch der Person gehört, weswegen ihnen die Notstandshilfe gekürzt oder gestrichen wird - da weiss ich nicht ob das Erfolg hat? Ev. legen sie einen Unter-Miete-Vertrag an?
Oder sie bekämpfen die "Diskriminierung" mit einer Berufung auf den Bescheid! Lesen sie sich einige LInks durch, um im Bilde zu sein!
"Muster für Einspruch gegen rechtswidriger Anrechnung des Partnereinkommens"(10.02.10)
Fragenkatalog zur Lebensgemeinschaft AMS OÖ Es sind also doch ein paar Fragen zur Partnerschaft zu stellen? (12.05.2010)
Gemeinsames Wohnen allein begründet noch keine Lebensgemeinschaft" - Die Beschwerde wurde als unbegründet deshalb abgewiesen, weil u.a. ein gemeinsamer Schlafraum genutzt wurde bzw. der "Mitbewohner" kein eigenes Zimmer hatte! (siehe VwGH-Erkenntnis) VwGH (10.04.14)
unter: Weitere Links unter Politik erzeugt Armut! (Ohne Gewähr)
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23.06.14 um 14.32 Uhr - von R*. - "Jetzt beginnen die Probleme mit dem AMS" |
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hallo hr. moser,
es geht um meinen sohn, er hat sich am **.10.2013 arbeitslos gemeldet, es wurde eine niederschrift angefertigt, weil das ende des dienstverhältnisses strittig war. mittlerweile hat er das verfahren gewonnen und das geld wurde auch schon an ihn überwiesen (wurde zur schuldendeckung verwendet). jedzt beginnen die probleme mit dem ams: der diensgeber hat in rückwirkend angemeldet und auch noch urlaubsersatzleistung bezahlt. das ams hat sein arbeitlosengeld für mai 2014 nicht ausbezahlt. der bescheid wurde erst am 21.06.2014 zugestellt. meine frage darf das ams das ganze arbeitslosengeld zurückhalten? mir ist schon klar das er das zuunrechtbezogene arbeitlosengeld zurückzahlen muss. aber ich kann mir nicht vorstellen das das alles rechtens ist was das ams hier macht. lg r. (22.06.14)
Antwort: meinen sie - "Ruhen des Arbeitslosengeldes von Ersatzleistungen unsachlich und verfassungswidrig" hier ist ev. der rechtsweg notwendig. auf den bescheid "ev. - sofort" berufung einlegen. ohne gewähr. alles gute!
22.06.14 um 12.38 Uhr - von R*. - "kann nicht herauslesen ob es ruhend ist" vielen lieben dank herr moser , dass sie auch am sonntag antworten. da ich aus dem bescheid nicht herauslesen kann ob es ruhend ist sende ich ihnen diesen im anhang.
Antwort: ja das ams geht vom übergenuss aus, weil sich etwas (kündigungsdatum) geändert hat. was das ruhen des bezugs wegen der urlaubsersatzleistung betrifft, sollten sie ev. versuchen wie angegeben Berufung auf den bescheid einzulegen. lesen sie sich den link bzw. das berufungsmuster durch und entscheiden sie - berufung ist kostenlos. ohne gewähr
24.06.14 um 11.23 Uhr - von R. - "Wir haben jetzt Berufung eingelegt" danke herr moser, mein sohn hat noch einen bescheid ohne bescheidnummer bekommen, bei dem nur die urlaubsentschädigung angeführt ist. gegen diesen haben wir jetzt berufung eingelegt. ich informiere sie über das ergebnis. lg r (23.06.14) |
20.06.14 um 19.30 Uhr - von P*. - "Achtung: Vermittlung an Job-TransFair" |
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Achtung: Vermittlung an Job-TransFair Folgende persönliche Fragen, die man nicht beantworten muss, da sie in die Privatsphäre einschneiden wurden mir gestellt:
Wie stet es mit Ihrer Gesundheit? Haben Sie Schulden?
und man glaubt es kaum: Sind Sie vorbestraft?
Weiters wurde auch verdeckt, eine Frage nach möglicher Schwarzarbeit während des AMS-Bezuges gestellt: Arbeiten Sie derzeit in Ihrem Beruf auf Provisionsbasis? |
20.06.14 um 17.49 Uhr - von Mi*. - "Monsun?" |
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Sehr geehrter Herr Moser, ich wurde - nach längerem KSTD - vom Amt zum FAB Monsun geschickt, wo ich "freiwillig" an einer zeitlich nicht näher definierten Maßnahme (bis zu einem Jahr maximal) teilnehmen könne. Ist die Teilnahme an solch einem Projekt (in welchem auch Einsicht in die medizinischen und sonstigen Unterlagen genommen werden soll) - alleine schon aus Datenschutzgründen - nicht sehr bedenklich? Was passiert, wenn ich nun nicht daran teilnehme, bzw. wenn ich zwar prinzipiell meinen Willen zeige, aber die Unterschriftenleistung dort verweigere? Zudem handelt es sich dabei ja auch noch um eine "Aufsuchende Beratung"... Mich würde Ihre Meinung dazu interessieren. Mit freundlichen Grüßen Mi. (17.06.14)
Antwort: wenn ihnen gesagt wurde - freiwillig - dann dürfte es bei teilnahmeweigerung keine sperre geben. sie könnten ev. - so sie wollen - teilnehmen und der massnahme untersagen daten ans ams zu senden bzw. aufzunehmen. ja mit sensiblen daten von vornherein vorsichtig sein - bzw, was gesundheitsdaten betrifft nicht jedem geben - sollte man vertrauen können. Datenverweigerung ist keine Kursvereitelung
"BBRZ"-Zustimmung der Datenübertragung ans AMS verweigern!" VwGH unter: Datenschutz falls - statt der unterschrift folgenden text einsetzen. >In Hinblick auf den auf mich ausgeübten Druck, der in der Ankündigung, das Arbeitslosengeld/Notstandshilfe als existenzerhaltendes Grundgehalt zu streichen, besteht, leiste ich, ohne den vorliegenden Inhalt in Frage stellen zu können, keine Unterschrift.< Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!
zur info Aufsuchende Vermittlung freiwillig Sich gegen SÖB-Zwangsmassnahmen / Deppenkurse-Mobbingkurse = Bewerbungskurse wehren! (Sämtlichen Links (unterstrichen) folgen! ohne gewähr. alles gute! |
19.06.2014 um 21.08 Uhr - von Mo*. - "Deppenkurs-Vermittlung bei "Hortplatz-Problemen", um Mutter mit Betreuungspflichten den Bezug, wegen fehlender Verfügbarkeit, einzustellen" |
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hallo, mein Problem ist folgendes: Ich habe drei Kinder zwischen 3 und 7 Jahre ( bald zwei Schüler ) und muss meinen Kigamädels 3 Wochen Urlaub mind. zugestehen. Der Papa ( mein Nochmann ) arbeitet Drei Schicht. Ich habe dem AMS ( meine Beraterin kenne ich nicht ) erklärt dass mein Sohn keinen Hortplatz, meine Mädels keinen Ganztagesplatz bekommen und ich deshalb nur zu bestimmten Zeiten arbeiten kann ( 8:30-11:30 ) die ihr aber für die Notstandshilfe zuwenig sind sie müsse mich dann aus dem Bezug werfen. Ich habe dann zugestanden am MO und DI länger arbeiten zu können weil der Papa da seine freien Tage hat und jetzt bucht sie mich zu einem Kurs zu der eine dreitägige Infoveranstaltung beinhaltet DI und Mi 8:30-16 Uhr, Do 8:30 bis 14 Uhr ( letzte Schulwoche Sohn hat am do um 10 Uhr aus ) und am 24. Juni solls losgehen während meine Mädels den ganzen Juli daheim sind und mein Sohn sowieso wegen Sommerferien. Muss ich dort hin? Kann sie mich dann wirklich aus dem bezug schmeißen weil, zitat\"die kinderbetreuung nicht gesichert ist\"? Ich bekomme dann auch mit dem amt für Mindestsicherung Probleme wo ich nachweisen musste für die Kleinste eine Betreuung zu haben wil schon im Schreiben stand \"Luna ist jetzt 3 Jahre und kann in den Kiga gehen\". Ich möchte eigentlich über ein Kursinstitut die Matura nachmachen, dort wäre in den Ferien zu weshalb die Kinderbetreuung gut geregelt wäre und mir unter der Woche auch meine Freundin ( Kollegin des Papas also auch Schichtdienst ) und mein Verlobter ( ebenfalls Kollege im Schichtdienst ) helfne würden. Diese Hilfe möchte ich aber nicht für ein Bewerbungstraining in Anspruch nehmen sondern mir eher für den mir wichtigne Kurs aufsparen zumal ich kein Bewerbungstraining brauche und schon hundertmal vor meinen Kindern absolviert habe und immer noch gut genug bin dass mein Nochmann, meine Freundin und mein Verlobter ihre Jobs bekommen haben. Ich gebe zu ich habe Angst am Montag aufs AMS zu gehen und zusagen dass ich den Kurs nicht machen kann/will wegen der Ferien ( wir haben im Juli auch schon gebucht für eine Woche Kärnten wo ihc aufgewachsen bin ) und wieder höre ich werde ausgebucht. Ich brauche die 130 Euro die ich im Monat bekomme zumal ich momentan auch viele teure Arzttermine mit meinem Sohn habe und überlege schon einfach in Krankenstand zu gehen um den Kurs nicht machen zu müssen. Können sie mir helfen? lg M.
Antwort: Wahrscheinlich fängt ihre AMS-BetreuerIn schon zu sabbern an, weil sie die Prämie sieht - die AMS-MitarbeiterInnen als Belohnung bekommen - wenn sie sie - wie weitere Mütter u. ev. Väter - mit dieser Methode aus den Bezug wirft! Handelt es sich dann ja laut AMS und "Hundstorfer "SPÖ?" um einen arbeitsmarktpolitischen Erfolg der mit Prämie zu belohnen ist!
Sie müssen dem Arbeitsmarkt 16 Stunden die Woche zur Verfügung stehen! - Gilt auch für Deppen-, Mobbingkurse!
Wie lange sind sie schon arbeitslos - besser im Arbeitslosengeld Hätten sie ev. über ihre Defizite wie den Kurs, der diese ausgleichen muss, aufgeklärt werden müssen?
Wenn ja - dann Berufung gegen ev. "rechtswidrige" Sperre mit folgender Begründung versehen! - Ich wurde über meine Defizite wie den Kurs nicht aufgeklärt, darum kann der Kurs, nicht eruierte, Defizite auch nicht ausgleichen! -
AUSNAHME: "Vorsicht "die neoliberalen Ausbeuter"/Bartenstein ÖVP hat einen "Entrechtungs-, Unterdrückungssatz" in den Gesetzestext aufgenommen!"
Oder haben sie schon Deppenkurse besucht? - "keine bereits absolvierten Deppenkurse besuchen müssen" "Ergebnis des Sozialministeriums: "keine bereits absolvierten Deppenkurse besuchen müssen" / "keine mehrmaligen Deppenkursbesuche?" (27.09.13)
Verwaltungsgerichtshof Erkenntnis 1 *Massnahme nur, wenn Kenntnisse nicht ausreichend sind! *Kosten sind nur dann gerechtfertigt, wenn Fähigkeiten fehlen! *Nur dann zumutbar wenn sie erfolgversprechend erscheint!
aus Sich gegen SÖB-Zwangsmassnahmen / Deppenkurse-Mobbingkurse = Bewerbungskurse wehren! (Sämtlichen Links (unterstrichen) folgen!
>Methoden-Beschreibung: In den Sommermonaten, wenn Kindergärten / Horte geschlossen haben, werden ("alleinerziehende") Mütter in Deppenkurse / Mobbingkurse (= Bewerbungskurse bzw. Coachingkurse) vermittelt - weil dann die Chance gross ist, dass sie in dieser Zeit niemanden zur Kinderaufsicht haben und ihnen wegen fehlender Verfügbarkeit der Bezug gesperrt werden kann, was ein arbeitsmarktpolitischer Erfolg ist - fallen die Betroffenen doch aus der AL-Statistik - der mit Prämien belohnt wird!<
In Österreich nimmt "der Gesetzgeber ("Hundstorfer "SPÖ?") auf Aufsichtspflichten keine Rücksicht" In welcher Gesellschaft ist diese Schande nur möglich? (20.02.11)"<
Schreiben sie in dieser Angelegenheit dem Volksanwalt - Vielleicht steht er ihnen bez. dieser peinlichen Gemeinheit bei! >(Es wäre wichtig, dass sich jetzt viele Betroffene beteiligen und weitere Beschwerden an die Volksanwaltschaft senden! - post@volksanw.gv.at ;)
Haben sie wegen der Matura schon das okay des AMS? oder wann sind die "Kursstunden"?
(Ohne Gewähr) Alles Gute!
20.06.2014 um 12.55 Uhr - von Mo*. - "Ich habe vor meiner Karenz schon einige dieser Bewerbungstrainingskurse besucht" besucht Hallo und danke für die schnelle Antwort. ich bin erst seit März im Notstandshilfebezug davor war ich in Karenz von 2007-2013 und da war die Betreuung der Kleinsten nicht gesichert und somit das AMS für mich nicht zuständig. Die Betreuerin ( nicht meine denn die hatte für mich keine Zeit ) meinte ich müsste dem Arbeitsmarkt 20 h zur Verfügung stehen sonst bekäme ich kein Geld. Ich habe vor meiner Karenz schon einige dieser Bewerbungstrainingskurse besucht, zusätzlich noch andere wie ECDL und einen wo ich hätte meinen Lehrabschluss machen sollen, alle übers AMS zugebucht, jedoch das Kursziel wegen meiner Schwangerschaft nicht erreicht werden konnte (wegen zwei Monaten die der Kleine vor dem geplanten Lehrabschluss geboren werden sollte ) und ich dadurch die Maßnahme beendet bekommen habe. Ich habe keine Defizite die dieser Kurs ausgleichen kann, da ich ja schon viele dieser Kurse besucht habe und würde dort die Stunden eher absitzen. Dass ich aber keine 8h täglich dort hocken kann, habe ich ihr gesagt und auch die Begründung dass ich eben keinen Ganztagesplatz für meine Kindergartenkinder bekomme ( sind die nächsten zwei Jahre ausgebucht ) und froh bin überhaupt einen bekommen zu haben da ich den eher bekommen habe weil das Geschwisterkind schon dort ist. Mit Hortplatz verhält es sich genauso-ausgebucht und auch nicht leistbar auch nicht MIT finanzieller Unterstützung denn einen Teilbetrag muss ich trotzdem selber bezahlen. Ein endgültiges "Ja" für die Kurse für Lehrabschluss oder Matura habe ich nicht bekommen mit der Begründung dass diese Art Kurs der Leiter genehmigen muss und ich soll einen Kostenvoranschlag bringen, jedoch habe ich keinen weiteren Termin bekommen und die Kurs fangen im September an. Ich soll mich melden wenn der Bewerbungskurs vorbei ist und hätte somit ein Jahr längere Wartezeit auf den Kurs den ich eigentlich brauche und wahrscheinlich wieder zig Deppenkurse zusätzlich. Tatsächlich meinte die Dame sogar zu mir das wären Kurse die ich selber zahlen müsste wo ich sie dann aufgeklärt habe dass sowohl auf der AMS Seite, als auch auf der WAFF Seite und auch auf der Homepage des Instituts Dr. R. ( Matura ) steht dass das AMS zu den Kursen zubuchen kann und man dementsprechend auch Leistungen aus dem AMS Bezug erhält.
Ich werde mich an den Volksanwalt wenden, schätze jedoch dass das bis Dienstag auch zu kurzfristig sein wird, aber dann bleibt mir sicher noch ein Krankenstand und vielleicht dementsprechend ein neuer Termin bei meiner Beraterin wo ich auf jeden Fall eine zweite Person mitnehmen werde.
lg und vielen dank (19.06.14)
Antwort: Falls es zu einer Sperre kommt, dann geben sie - wie in der Antwort-oben zu lesen ist - Folgendes als Berufungs-Begründung an! - "keine bereits absolvierten Deppenkurse besuchen müssen" - wie auch die VwGH-Erkenntnisse - und die fehlende Aufklärung, da sie erst wieder seit wenigen Monaten im Bezug sind. Sie müssen dies - bez. ihrer gewünschten Ausbildung - mit dem AMS abklären. Beziehen sie ev. noch weitere AMS-Ebenen bez. der Entscheidung mit ein. Nicht nur an der BeraterIn aufhängen. - Ev. indem sie ein Begehren abgeben!
>Bei selbstgewählten "Kurs"/Ausbildung/"Studium" - Beschreiten sie den Formalweg - Begehren, für Instanzenweg, abgeben! - / Legen sie alle Daten den Kurs betreffend bei! Ombudsmann an Michael M. Ombudsmann Buchgraber von der LGS-Steiermark riet mir, den Formalweg zu berschreiten und mir ein Begehren zusenden zu lassen. Dann gäbe es einen Instanzenweg von der Geschäftsstelle über den Regionalbeirat bis zum Landesdirektorium. ("Instanzenweg für Ausbildung ohne Rechtsanspruch?" 7.09.11) Ja wenden sie sich auch an den VA. Alles Gute! (Ohne Gewähr)
Nachtrag: >Deppenkurse nicht nochmals besuchen! "Erkenntnis des Sozialministeriums: "keine bereits absolvierten Deppenkurse besuchen müssen" / "keine mehrmaligen Deppenkursbesuche?" (27.09.13)
(Möchte aber auf den Sozialministerium-Widerspruch hinweisen: "Sozialministerium: 6x der gleiche Kurs ist derzeit sinnvoll!!" - | |