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1.07.14 um 21.56 Uhr - von Ro. - "Während Kurs vom Bezug abmelden?"


Nachtrag zum meinem vorigen posting (hab im Eifer ne Frage vergessen)
Wenn ich mich nach dem einem Monat (August selbst versichert) zurück melde bekomme ich ja mit hoher Wahrscheinlichkeit wieder sofort nen jobcoaching kurs (dauer 5 Wochen)
So wars auch bei meiner Arbeitslosmeldung im März dieses Jahres.
Wenn ich dann im Kurs befindlich mich für ne Zeit vom Bezug abmelde...ist das möglich während einer Kursteilnahme? Können daraus Nachteile entstehen (Sperre,...)? Vielen Dank R. (30.06.14)

(Nachtrag zu: "Ist es klug bzw. können Nachteile entstehen?" 30.06.14)

Antwort:
Schwierig zu beantworten - ev. ist das mal möglich? - sie werden halt dann
wahrscheinlich wieder hinvermittelt? (ohne Gewähr)
Aber Vorsicht!

Anmerkung: "Schamloser realitätsverweigernder Zynismus"
"Dieses Sanktions-Unterdrückungs-Regime hat sich auch dafür einen Gesetzestext - mit dem Bezüge gesperrt werden können - überlegt.

Wer den Erfolg dieser Massnahme vereitelt ????? wird mit Bezugssperre bestraft!
Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen.
"Den Erfolg dieser Massnahme vereiteln"
Gemeint sind die unsinnigen, menschenverachtenden, peinlichen "Zwangs"-Mobbingkurse / Deppenkurse.

Was für ein realitätsverweigernder schamloser Zynismus!
Seit "eh und je" haben wir hunderttausende bzw. 300 - 400 000 Arbeitslose bei
ca. 30 000 freien Arbeitsplätzen (beide Statistiken gefälscht) -
Und die entziehen den Betroffenen mit dem Vorwurf - den ERFOLG so einer Massnahme zu vereiteln - die Bezüge / Existenzfähigkeit?

Egal ob wir davon ausgehen, dass diese Zwangsmassnahmen den Zweck des Lohndumpings und Ausbau des Niedriglohnsektors erfüllen (sollen) - indem sie mit erzeugten psychischen Druck unterstützend mitwirken, die ca. 30 000 freien Arbeitsplätze rotierend zu besetzen und so im ständigen Austausch, zwischen Arbeitslose und ArbeitnehmerInnen, immer mehr Personen in den Niedriglohnsektor mobben.
Oder
"diese ca. 30 000 freien Arbeitsplätze durchgehen frei bleiben und sich über die Jahre niemand von den hunderttausenden Arbeitslosen findet, der diese besetzt?"

Trotz des jahrelangen stabilen Verhältnis dieser penetranten Relation, zwischen Arbeitslosen und freien Stellen wird den Betroffenen im Zusammenhang mit Mobbingkurse/Deppenkurse tatsächlich "Erfolgsvereitelung" vorgeworfen?!

Was den Schluss zulässt, dass es sich bei dieser Arbeitsmarktpolitik wirklich nur darum handelt, die Arbeitslosen schwerst zu beleidigen und persönlich zu entwerten.

Sie so irgendwie aus der Statistik zu ekeln - falls sie sich nicht als "Schlechtverdiener" für den Ausbau des Niedriglohnsektors zur Verfügung stellen bzw. nicht an diesen menschenverachtenden Mobbingkursen teilnehmen ("wollen / können!").

Was - egal wie und warum Bezüge gesperrt werden bzw. wie und warum Betroffene nicht mehr in der Statistik aufscheinen - ein arbeitsmarktpolitischer Erfolg ist, der mit Prämien belohnt wird!

Diesen inkompetenten menschenverachtenden Unsinn lässt sich die Regierung doch jährlich hunderte Millionen Euro (der Versichertengemeinschaft) kosten, nur damit ihre gekauften HandlangerInnen / Blockwarts dem Auftrag nachkommen, Versicherte/Betroffene persönlich zu entwerten und ev. in die Krankheit zu mobben! - so viele Menschen auch psychisch zu vernichten.

"Verbrechen" an Menschen bzw. gegen die Menschlichkeit!"
Hier bezahlt eine Regierung an ihre HandlangerInnen / Blockwarts jährlich hunderte Millionen Euro, damit diese die StaatsbürgerInnen unter Missachtung und Verletzung von Menschenrechte (wie auch der demokratischen Rechtsstaatlichkeit) , über erzeugte Existenzängste psychisch ruinieren - und nicht wenige auch in den "Selbstmord-(Gedanken)" treiben.

Diese widerliche feindselige Politik gegen die eigenen MitbürgerInnen / StaatsbürgerInnen ist nur auf Basis künstlich erschaffener Feindbilder möglich! Daran sieht man. dass diese "Verbrechen" noch immer den seinerzeitigen Geist in sich tragen!
"Damals Juden, heute Arbeitslose!"
In Österreich können Behörden, Politik-erInnen, Institutionen etc. demokratische Rechtsstaatlichkeit, Grundrechte / Menschenrechte verletzen, missachten, ohne dass es strafrechtliche Konsequenzen gibt, selbst wenn auf Grund dieser Beleidigungen, Entrechtung / persönlichen Entwertung, systematischen Mobbing und "Verbrechen" unschuldige österreichische StaatsbürgerInnen kaputt gehen, krank werden und sich mitunter selbst umbringen!"

Ps: Tue ich ihnen womöglich unrecht und es handelt sich gar nicht um einen schamlosen, widerlichen, realitätsverweigernden Zynismus?
Bez. "Rotierende Vermittlung": Natürlich habe ich mir auch die Gedanken gemacht, ob der Gesetzgeber nicht etwa in voller Aufrichtigkeit den Zweck dieser Zwangsmassnahmen, der letztendlich im Lohndumping besteht, im Auge hatte, als er den Gesetzestext - Wer den Erfolg dieser Massnahme vereitelt, wird mit Bezugssperre sanktioniert - beschloss?
Was dann ja heissen würde:
"Wer den Erfolg dieser Massnahme vereitelt, vereitelt Lohndumping und den Ausbau des Niedriglohnsektors!"
Und also tatsächlich meint:
Wer den Lohndumping-Erfolg dieser Massnahme vereitelt, wird mit Bezugssperre bestraft!

Dann tue ich ihnen womöglich unrecht und es handelt sich um gar keinen schamlosen, widerlichen Zynismus?

Obwohl ÖVP / SPÖ / Regierung und Aufrichtigkeit?"

(Es gilt - ausser bei Arbeitslosen - die Unschuldsvermutung)


1.07.14 um 20.14 Uhr - von W*. - "Ich habe mich geweigert zu unterschreiben"


Sehr geehrte Damen und Herren.

Mir wurde vom AMS-L. ein Kurs zugewiesen. Und zwar bei ITworks Wien 10.
Gestern hatte ich um 13:00 Uhr den ersten Termin zu dem ich auch pünktlich anwesend war. Infolge der Info-Veranstaltung mussten wie versch. Formulare ausfüllen. Übernahme eines geschenkten USB-Sticks, (Hab ich nicht angenommen da ich einen eigenen habe), Hausordnung, Sicherheitshinweise und meinen Willen das ich am Kurs teilnehmen will ( Ich kreuzte an das ich teilnehmen will). Es waren ca. 6-7 Formulare in doppelter Ausführung.Eine Kopie bekam keiner der anwesenden. Die ersten 2 Formulare waren links unten mit Datum und rechts unten mit Unterschrift gekennzeichnet. Auf der letzten Seite stand aber dann statt Unterschrift \"Kursteilnehmer/Transitarbeiter\".
Ich habe mich geweigert das zu unterschreiben weil mir niemand erklären wollte oder konnte warum das denn so ist. Auch eine Abklärung außerhalb des Gebäudes durch eine Vertrauensperson wurde mir verweigert. Auch wenn ich unterschreibe gibt es keine Prüfung externer Personen. Ebenso keine Kopie an mich.
Ich bekräftigte nochmal meine Absicht beim Kurs mitzumachen. Ich möchte nur eine Antwort auf meine Fragen. Darauf hin kam es zu einen kurzen Gespräch mit dem Geschäftsleiter und ich wurde weg geschickt. Ich ließ mir den Austrittsgrund bestätigen.
Handschriftlich steht folgendes am Teilnahmeblatt:

Herr W. nimmt nicht teil,weil \"er die Dokumente nicht unterschreiben will da er die Dokumente nicht versteht. Zitat: Ich unterschreibe nichts was ich nicht vertsehe,ich würde es gerne überprüfen lassen\"
Davon hab ich eine Kopie erhalten.
Ich begab mich sofort zum AMS-L. (Örtliche Nähe) und war bei der Leiterin vorstellig. Dies hatte kaum Verständnis und wolle das genau prüfen. Auch eine 8-Wöchige Sperre der Notstandshilfe stellte Sie in Aussicht.Denn ich kann das ja mit Absicht getan haben und so der Maßnahme zu entkommen.

Ich würde nun gerne wissen ob ich mich falsch verhalten habe und ob mir das AMS tatsächlich mein Beihilfe sperren kann.

Ihres Verständnisses für meine Situation gewiss zeichne ich

mit vorzüglicher Hochachtung

Antwort:
ja vorsicht -
nicht sie sollen verweigern, sondern die zwangsmassnahme soll sie nicht nehmen, weil sie nicht unterschrieben haben.
sie dürfen die unterschrift verweigern, aber teilnahme nicht verweigern.

>Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!
Unterzeichnen sie den Vertrag nicht sonden schreiben folgendes statt
der Unterschrift!
In Hinblick auf den auf mich ausgeübten Druck, der in der Ankündigung,
das Arbeitslosengeld/Notstandshilfe als existenzerhaltendes Grundgehalt
zu streichen, besteht, leiste ich, ohne den vorliegenden Inhalt in Frage
stellen zu können, keine Unterschrift.
Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!>

setzen sie diese zeilen statt der unterschrift ein.
bügeln sie das ev. noch so hin, dass sie erklären, dass sie zwar teilnehmen
aber nicht unterschreiben. halten sie mich/uns auf dem laufenden.

und sie dürfen das auch ausserhalb kontrollieren lassen bzw. dürfen sie eine kopie den text von etwas das sie unterschreiben müssen erhalten! - ist ja irre!
falls sperre nehmen sie die weigerung dessen ebenfalls als begründung in ihrer berufung auf! alles gute! (ohne gewähr)

2.07.14 um 12.38 Uhr - von W. S. - "Ein Fall für den Volksanwalt?"
Zu: W*. - \"Ich habe mich geweigert zu unterschreiben\"

Ein Fall für den Volksanwalt ?

Nicht Sie haben sich geweigert zu unterschreiben - Es wurde Ihnen die rechtliche Prüfung des Vertrages verweigert.
Am Liebsten wäre denen, man liest es nicht mal genau durch um all die Grauslichkeiten durchzubekommen - Handelt es sich um sittenwidrigen oder gar kriminellen Inhalt, daß sie ihn verbergen müssen ?

Nach alter Opfer-Täter Umkehr wird hier eine konstruierte Sachlage erfunden und als Strategie missbraucht !
Sie SOLLEN Schuld sein, damit das AMS leichter erzieherische Maßregelung oder Bestrafung ausüben kann !
Dreht den Spiess um:
Andere TN ausfindig machen, Daten austauschen für Zeugen !
Und dann eine genaue Beschreibung der Sachlage an die VA !

Eventuell haben Sie sich im Stress falsch ausgedrückt, da die "Coaches" psych. Druck ausgeübt haben .. ? Bitte um Feedback !

Anmerkung:
Ja, wenden sie sich ev. auch an den VA. - "Ob es okay ist, dass sie Verträge, die sie unterschreiben sollen nicht ausgehändigt bekommen bzw. auch nicht prüfen dürfen?
>(Es wäre wichtig, dass sich jetzt viele Betroffene beteiligen und weitere Beschwerden an die Volksanwaltschaft senden! - post@volksanw.gv.at ;)

3.07.14 um 20.36 Uhr - von W. - "Volksanwaltschaft glaubt auch das es zu keiner Bezugssperre kommen wird"
Hallo Herr Moser,

vorerst vielen Dank für die Ausführliche und rasche Antwort.

Wurde soeben von der Volksanwaltschaft angerufen (Mag. Tr.). Er sagt das ich schon das Recht auf Auskunft habe, aber dann unterschreiben muss.Habe aber mehrmals gefragt und keine Auskunft erhalten. Er findet es auch komisch das man keine Kopien erhält.
Er glaubt auch das es zu keiner Bezugssperre kommen wird. Wenn doch muss
ich eh zum AMS und dort ein Protokoll unterschreiben. Ich kann auch Einspruch erheben über die Arbeiterkammer, was aber dauern kann. Gibt es ein fertiges Formular das Sie mir vorab zur Sicherheit senden könnten?
Oder kann man ein solches wo Downloaden?
Ich erlaube mir, mit Ihrer Einverständnis, Sie weiter über meinen "Fall" zu unterrichten.
Vielen Dank im Voraus

Antwort:
Zuerst müssen sie "eh" auf den Bescheid warten - falls Sperre - auf den legen sie dann Berufung ein.

4.07.14 um 1.50 Uhr - von Stephan - "Volksanwaltschaft: System-/Mittäter-organisation allerersten Ranges"
>Wurde soeben von der Volksanwaltschaft angerufen (Mag. Tr.). Er sagt das ich schon das Recht auf Auskunft habe, aber dann unterschreiben muss.
<
allein dieser satz zeigt eindrucksvoll wes geist die volksanwaltschaft und insbesondere dieser "patient" heimo tr. darstellt.

so möge "werter" herr tr. doch bitte die gesetzesstelle nennen, wonach IRGENDJEMAND verpflichtet sein soll einen vertrag, eine vereinbarung, ein schriftsück (oder als was man diese knebelverträge noch bezeichnen will) zu unterschreiben, wenn man:
1. mit dem inhalt in keinster weise einverstanden ist, weil:
a) man diesen nicht verstanden hat
b) man mit diesem inhalt nicht einverstanden ist
c) der inhalt rechts- und/oder gesetzeswidrig erscheint
d) die bedrohung und vernichtung der existenz ankündigt
e) teile und/oder als ganzes tatsachen verdreht und/oder willkürlich darstellt
f) als vereinbarung dargestellt, jedoch einseitig aufs auge gedrückt wird

2. die androhung des aussetzens von hunger und/oder obdachlosigkeit, sowie die völlige existenzvernichtung beinhaltet
3. man damit auf seine verfassungsmässig garantierten rechte verzichten soll
4. man damit den schutz der datensicherheit sensibler daten aufkündigen soll
5. generell ausschliesslich für den betroffenen schwerwiegende nachteile auszulösen vermag, wobei im gleichgewicht dessen keinerlei vorteile sich mit der unterschrift für den/die betroffene herzustellen vermögen lassen (was aber den kerngehalt einer "vereinbarung oder eines vertrages" ausmacht)
6. man nicht den erfolg von lohndumping und/oder zerschlagung des ersten arbeitsmarktes (bei sonstigem völligen entzug der existenzgrundlage) zu gefährden wage

ich könnte hier noch endlos lange weiter aufzählen, erspare mir aber das versch... meiner lebenszeit.

zusammenfassend kann gesagt werden, dass sich hier wieder einmal eindrucksvoll präsentiert, wobei es sich bei der volksanwaltschaft in wirklichkeit handelt.
nämlich um eine system-/mittäter-organisation allerersten ranges, welche am allerwenigsten die hilfestellung für betroffene als zielgebiet hat, sondern nämlich das genaue gegenteil: DIE VERHINDERUNG VON DIESBEZÜGLICHER RECHTSPRECHUNG

dort wird diskutiert und nicht judiziert

und das zum grossartigsten unwohle der geknechteten vogelfreien, bei gleichzeitiger gnadenlosester brachialprofitgewinnung für die menschenrechtsverbrecher.

bitte auch fürs forum christian, zumindest sofern dir das nicht zu pointiert erscheint

liebe grüsse stephan

Ps.: ich möchte aber NIEMANDEN davon abbringen die volksanwaltschaft weiterhin mit sachverhaltsdarstellungen "einzudecken" allein schon aus dem grund, dass nicht später wieder alle die vielbemühte binse verwenden können "man hätte ja von nichts etwas gewusst"


1.07.14 um 10.47 Uhr - von E. A. - "Wegen Pension den dritten Gerichts-Termin"


Hallo Christian,
ich habe nach über zwei Jahren das dritte Termin beim Arbeitsgericht Wien wg I-Pension. Bis jetzt konnte ich nicht beim Verfahren dabeii sein, weil ich immer akut krank war. Ich hatte die ärztliche Entschuldigung zum Gericht geschickt. Ich habe mit der Richterin (Dr.P.) tel. gesprochen. Nach dem sie mir gedroht hat mich zum Entmündigen, wenn ich nicht zum Gericht am 2 Juli kommen kann, hat sie sich abreagiert und mir gesagt, ich soll einen gute Begründung von Sachverständigen bringen, daß ich am Prozess nicht teilnehmen kann.
Am 30 Juni habe ich zu Mittag einen Termin bei Neurologen und hoffe auf so ein Schreiben.
Kann ich noch etwas tun? Die Sachverständiger haben mir "leichte Arbeit zugemutet". Ich leide unter chron. Schmerzen, Fibromyalgien, Schlaf-und Konzentrationsmangel und sehr hohem Blutdruck. Alles nach einen Autounfall (ich wurde angefahren) vor 15 Jahren. Damals war ich gelähmt, habe Gedächniss und Sprache verloren. Nach zwei Jahren I-Pension habe ich durch sehr schlechten Gesundheitszustand (8,5 Monate am Bett gefässelt durch Lähmung, alleinerziehend mit zwei minderjjähr. Kinder) habe ich angeblich Verlängerungsfristen versäumt. In März 2012 hat mich NÖGKK in die Pension gezwungen, weil ich kein Anspruch mehr auf das Krankengeld habe. Dazu habe ich Medikamenten Unverträglichkeit und seit Jahren Fieberschübe, die jegliche Behandlung unmöglich machen. Sogar fünf Jahre konnte ich auf Kur deswegen nicht fahren.
Wenn ich die Pension nicht bekomme – bleibt mir nur aus dem System auszusteigen, weil ich weder arbeiten (als staatlich geprüfte Lebens.- und Sozial Beraterin zuletzt selbständig), noch therapierbar bin, weder mit Medikamenten noch mit physikalischen Therapien (dauernd Fieber!). Auch Umschulung kommt nicht im Frage – wenn ich Kraft hätte würde ich doch in meinem Beruf weiter arbeiten. Ich habe Psychologie Studium auf der Uni Wien dazu gemacht – ohne Diplom bis jetzt.
Ich habe in der PVA Statistik gesehen, daß es auch Vergleiche mit der PVA gibt, aber kein Info dazu gefunden.
Können Sie mir da ev. weiter helfen? Die Richterin sagt, daß sie sich an die Gutachter stützen kann und die sind nicht gut für mich. Ich bin 53 Jahre alt – laut eine Juristin bei AK viel zu jung und man kann mich noch bei AMS für Schulungen gut gebrauchen.
Was tun? Ich fühle mich auch nervlich nicht im Stande zu Verhandlung am 2 Juli zu gehen, weil ich es auch schon vor Jahren erlebt habe, daß man beim Gericht (nach dem See Recht) als Sache behandelt wird.
Ich würde Ihnen für jeden Tipp sehr dankbar!

Ich danke Ihnen für Ihre Hilfe!

Mit besten Grüßen
Liebe Grüße
E. (30.06.14 um 3.36 Uhr)

Antwort:
ich weiss es ist zum verzweifeln. jetzt warten sie mal ab, was die verhandlung bringt.
es wäre, wenn die verhandlung nicht positiv ausgeht, die unterstützung von ihren ärzten wichtig, dass die sie immer vor der aussteuerung (ca. 1 jahr) , wegen einer anderen krankheit krank schreiben. - aussteuerung -

ich würde gerne ihr e-mail unter initialen veröffentlichen, um der öffentlichkeit zu zeigen, welche - für, mich - sauereien, in diesem österreich mit kranken menschen abgezogen werden - okay? daten kürze ich ev.
ich hoffe es geht gut aus! alles gute!

30.06.14 um 21.19 Uhr. von E. A. - "Nicht verhandlungsfähig"
Hallo Herr Christian,
danke für die Infos. Ich war heute bei der Neurologin, sie hat mich sehr lange untersucht und auch meine 15-jährige Krankheitsgeschichte studiert. Sie ist neu,weil meine frühere Ärztin in Penson gegangen ist.
Nach der Untersuchung hat sie mir geschrieben, daß ich u.a Soziofobie habe, zu hohen Blutdruck und chronische Schmerzen als Folge des Unfalls und nicht verhandlungsfähig bin. Auch, daß meine Erkrankungen so komplex sind, daß keine Besserung in Sicht ist. Morgen, wenn ich genug Kraft finde, möchte ich zu Richterin mit diesem Befund gehen (Amtstag morgen), mit Begleitung, weil am Mi ist die Verandlung, da habe ich die Entschuldigung.

Danke für die schnelle Hilfe und die guten Wünsche. Ich bin auch irgendwie beruhigt. Sie können es unter E.A. veröfentlichen. Danke!

Es ist so schön und es tut so gut, daß es Sie gibt.
Alles Liebe und beste Gesundheit für Sie, Christian!
Schönen Gruß aus Wien!

(Anm: Zwischendurch getätigte E-Mails wurden auf Wunsch nicht veröffentlicht!)

10.07.14 um 19.09 Uhr - von E. - "Es hat mich sehr, sehr viel Kraft gekostet und ich habe eine Wo gebraucht um ein wenig zur Balance zu kommen"
Hallo Christian,
erst jetzt kann ich Ihnen schreiben.
Ich war beim Gericht am Mi, aber bis jetzt habe ich keine Kraft gehabt um etwas zu schreiben.
Ich habe dem Kollegen-Juristen meine Vollmacht gegeben.
Wir beide haben sehr viele Fragen den Sachverständigen gegeben und ihre Gutachten erfolgreich in Frage gestellt.
Zum Schluss mein Bekannter hat einen Antrag gestellt, dass man meine Sensibilität überprüft, weil die Normen zu hoch gesetzt sind. Ich suche einen Arzt für Komplementär Medizin und bringe die Untersuchungsergebnisse an Gericht. Dafür habe ich 4 Wochen Zeit (jetzt nur 3).
Danach sehen wir weiter.
PVA war natürlich nicht begeistert davon.
Es hat mich sehr, sehr viel Kraft gekostet und ich habe eine Wo gebraucht um ein wenig zu Balance zu kommen.
Ich danke Ihnen vom Herzen für Ihre Unterstützung: Es war für mich sehr, sehr wichtig und hilfreich. Ich schreibe Ihnen, wenn es News gibt.

Es ist so schön, dass es Sie gibt!
Ich wünsche Ihnen Alles Liebe!
E. (4.47 Uhr)

Antwort:
finde ich super, dass sie sich dagegen aufbäumen und darum kämpfen - wie es auch ausgehen mag - wünsche ihnen alles gute dazu!
ist es okay ihre zeilen wieder zu veröffentlichen - sollte u.a. auch dritte dazu animieren es ihnen nachzumachen. bis bald! alles gute!

10.07.14 um 15.34 Uhr - von E. - ".... war sie durch die Angst vor einem „bösen“ Sachverständigen so gelähmt, daß sie nur weinen konnte."
Hallo Christian,
ja, bitte, aber unter E. A
Im Gericht habe ich eine Frau getroffen, die auch nach einem Unfall nicht mehr arbeiten kann. Sehr ähnliche Geschichte wie meine. Obwohl sie einen sehr guten Anwalt hatte – war sie durch die Angst vor einem „bösen“ Sachverständigen so gelähmt, daß sie nur weinen konnte. Sie hatte Angst ohnmächtig zu werden oder sogar sterben. Es ist so Menschenverachtend, daß wirklich Kranke so im Stich gelassen werden. Die med. Normen sind viel zu hoch gesetzt (doch von Menschen gemacht!!!) und die Interpretation von Untersuchungsergebnissen - ist sehr merkwürdig.
Außenstehende Menschen können sich kaum vorstellen wie viel Kraft so eine Gerichtsverhandlung kostet und wie sie die desolate Gesundheit massiv zusätzlich belastet.
Eins will ich dazu betonen: die Richterin war sehr engagiert und sehr bemüht den Betroffenen zu helfen. Also mind. ich habe das gute Gefühl gehabt.
Danke Christian, Sie haben mir sehr viel Mut gemacht und viel Kraft gegeben.
Ich wünsche Allen Betroffenen viel Mut, Kraft, Klarheit und vor allem Beste Gesundheit – weil ob oder mit Invaliditätspension kommt doch keine Gesundheit zurück. Um sie muss man sich täglich auf Neue bemühen.

Alles Liebe!
E.


1.07.14 um 10.19 Uhr - von So*. - "Ist meine Schilderung Nötigung?"


Sehr geehrter Herr Moser, seit 23.06.2014 bin ich in einen sogenannten Deppenkurs gelandet, wo wir am ersten Vormittag einige Vertrage unterschreiben hatten sollen, ich forderte die tTeamleiter in auf mir jeweils von dem ihr Vorgelegten eine Kopie zu machen und dass kopierte zu behalten und mir das Original auszuhändigen, nach einen misslungenen Versuch mich vor denn anderen Teilnehmer/innen zu blamieren wurde mir dann das mir Eingeforderte ausgehändigt. Die Tage danach hatten wir fei, bis dDonnerstag wo ich eine Stundeein Einzelgesprächen mit der Trainerin hatte, in dem sie mir im zuckersüssen Ton, zu verstehen gab, dass ich mich ihr unterzuordnen hätte. (Einschüchtern lasse ich mich nicht). Heute 30.06 2014 begann der eigentliche Kurs, der ttäglich von mo-do von 8:00-12:00, 12 wochenlang dauern wird, nach längerem stupiden gepapel der Trainerin, wo die Aufmerksamkeit der Teilnehmer an der Grenze des Nullpunkt war, kam sie mit diesen 4
Punkten an. 1. Lebensläufe schreiben, inklusive 30 fertigen Bewerbungsmappen ( wo ich mich Frage wo lebt die Gute), aber fand ich nicht schlimm. Doch dann kam die androhung , \" jede/r Teilnehmer/inn muss im Beisein ihrer Person sich für denn Lebenslauf eAms registrieren. Da ging bei mir die Hutschnur über und ich sagte laut und deutlich, dass diese Androhung Nötigung sei, in dem sie schmale Lippen bekam und wieder in die Runde mich mit einer ironischen Bemerkung lächerlich zu machen versuchte, meinte sie nach dem ich ihr zu verstehen gab das ich mich nicht nötigen lasse, ich sollte dieses Problem mit meinem AMS Berater besprechen, er wurde mir die Auflagen genauer erklärten, ich sollte nichts thematisieren, denn es wurde bestimmt gemacht. Sich einem anderen Thema zuwandte, sagte ich nur ich werde mich informieren und dann reden wir weiter. Sie sich zumir wandte und mich anpfauchte\" du bist wohl ein Letzte Wortfetischistin\". Ich nur abwinkte und sagte ist sicher nicht mein!
letztes Wort.

In der Pause kamen dann wirklich alle Teilnehmer/innen auf mich zu, viele meinten ich hatte nun immer Probleme mit der tamleitung, andere meinten sie hatten sich das nicht getraut,.

Nun zu meiner Frage, weiter Herr Moser, ist meine Schilderung Nötigung oder nicht...liebe Grüsse und Danke (30.06.14)

Antwort:
Wichtig ist Nötigung beweisen zu können. Immer versuchen Zeugen dafür zu finden.
Um Nötigung handelt es sich, wenn z.Bsp. bei einer freiwilligen Angelegenheit mit einer Sanktion gedroht wird.
Wir, die Betroffenen wissen, dass bei irgend-welchen Vorkommnissen in Deppenkursen, die den CoacherInnen nicht gefallen bzw. wenn man sich ihnen nicht unterordnet, eine Bezugssperre droht, weil ev. mit Ausschluss gedroht wird bzw. ein solcher in der Luft liegt!
Zur Nötigung braucht es aber die Drohung (vor Zeugen) und es kann sein, obwohl man recht hat, dass es einen Rechtsweg ev. bis zum VwGH braucht, damit die Rechtswidrigkeit von seitens des Deppenkurses / Coachers bestätigt wird - bzw. eine ev. rechtswidrige Sperre bestätigt wird.
Ab dann könnte man eine Nötigung untermauern.
Heisst: hier handelt es sich um eine Geduldsangelegenheit - die gegebenenfalls bis zum Ende durchgezogen werden soll! - Wie gesagt ganz wichtig Zeugen!

E-AMS-Konto ist eine freiwillige Angelegenheit! Wenn sie also mit einer Bezugssperre droht, sollte man sich nicht anmelden, so handelt es sich um Nötigung! - Im Vorfeld schon schauen, dass Zeugen dabei sind bzw. sich welche finden! - (eAMS Konto löschen)

Als Beispiel:
Muster-Schreiben als Voraussetzung um - im Falle - die handelnden AMS-MitarbeiterInnen wegen "schwerer" Nötigung und Amtsmissbrauch anzuzeigen / zu verklagen! (17.01.10)
(Ohne Gewähr)

2.07.14 um 9.39 Uhr - von So*. - "Initiative gründen, denn solch eine Sauerei, mit sozialschwachen und kranken Menschen machen finde ich nicht gut."

"Was wollen die? Das wir uns selbst beiseite schaffen, nach dem sie ihre Prämien mit uns kassieren."

Sehr geehrter Herr Moser,

vielen Dank für die schnelle Antwort...
und verzeihen Sie mir meine katastrophale Schreibweise vom 30.06.2014. Hatte ein kleines Tablet zur Verfügung.

Nun Geduld zu zeigen ist schwer, wenn man noch dazu als schwerkranke Person zu solchen Kursen geschickt wird, immer unter denn psychischen Druck ausgesetzt zu sein, bloß nichts Falsches zu tun. Das möchte ich bei mir gar nicht erst einreißen lassen, denn ich bin das erste Mal in einen solchen Kurs. Leider bin ich eben schwer krank, Krebsgeschichten und künstliche Herzklappe, in meinen Alter 45, ist da nichts mehr zu finden, ein Vorschlag von mir das ich einen Kurs besuchen möchte, dass ich einen Lehrabschluss für Bürokauffrau nachweisen kann, scheitert, obwohl der Ams Eignungstest über den Durchschnitt bestanden wurde, musste ich danach eine interne Eignungsprüfung bei der Bfi absolvieren und meine Ams Beraterin teilte mir dann mit, dass ich bei dieser Prüfung "null Punkte" erzielte. Für mich unvorstellbar, nachweisen konnte sie es nicht, jedoch sagte sie zu mir, na ja da hätten sie früher was lernen sollen. Frustriert hörte ich mir dann ihren Vorschlag an einen anderen Kurs zu besuchen und mal reinzuschnuppern ob er für mich etwas sei.(kann man bei solchen Kursen auch aussteigen?). In diesen Kurs könnte ich meine Kenntnisse auffrischen und eventuell neue Wege finden. Motiviert stimmte ich diesem Vorschlag zu und nun bin ich in eben einen solchen Deppen Kurs gelandet. Am liebsten würde ich eine Initiative gründen, denn solch eine Sauerei, mit sozialschwachen und kranken Menschen, Geld jonglieren zu machen finde ich nicht gut. Man muss sich wehren und nicht untätig alles über sich ergehen lassen. ((Ich habe mit einer Teilnehmerin gesprochen,(drei mal an der Bandscheibe operiert, mit ständigen Schmerzen) die erzählte, sie sei schon das dritte mal in so einen Kurs und sie würde bei jeder Teilnahme so nervös und unter Stress sein, kaum schlafen und richtige Magenschmerzen bekommen und immer Angst haben was falsches zu tun)) ( merke selbst das versucht wird uns mundtot zu machen). Was sind wir denn? Menschen 2.Klasse, das wird uns eh immer suggeriert in dem uns eingeredet wird wir wären nicht einmal für denn 2. Arbeitsmarkt geeignet, was heißt der 2. Arbeitsmarkt? Jeder Mensch ist doch etwas Besonderes, mit seinen eigenen Kenntnissen und Erfahrungen, was eine Putzfrau weis muss eine Bankangestellte noch lange nicht wissen und umgekehrt genauso. Und wenn man eh nicht einmal im 2. Arbeitsmarkt eine Chance hat, warum segieren die uns dann. Lassen uns nicht in Ruhe, gibt genug Gesunde. Was wollen die? Das wir uns selbst Beiseite schaffen, nach dem sie ihre Prämien mit uns kassieren.

Traurig kann einen das machen. Solche Schikanen und Nötigungen, denn es sind Nötigungen, (wo her soll man einen Zeugen finden, wenn alle Angst haben) macht denn Mensch doch noch eher krank. Ich bin jetzt gesundheitlich etwas aufgebaut und habe Bedenken dass ich Schaden nehme. Angst steckt an, spüre es nach der kurzen Zeit an mir selbst ja schon, doch mein Zorn gegen dieses unsagbar schlechte politische System überwiegt bei mir noch die Angst. Denke da muss man sich entgegensetzen. Nur wie...

Vielen Dank für Ihre kostbare Zeit, bin froh dass ich Ihre Plattform gefunden habe, denke auch dass ich noch öfter um Rat fragen werde. Denn wie schon erwähnt. Ich würde gerne eine Initiative gründen...

Mit freundliche Grüßen (1.07.14)


30.06.14 um 14.03 Uhr - von Ro. - "Ist es klug bzw. können Nachteile entstehen?"


Vielen, vielen Dank Herr Moser für Ihre Hilfe-Sie haben mich ein großes Stück weitergebracht..
Ich bekam noch nie so stichhaltige und professionelle Antworten (und noch dazu so schnell) auf meine Fragen wie von Ihnen.
Besonders Ihr Tip sich vom Bezug abzumelden wenn die Berechnung durch ist hatte ich überhaupt nicht als Lösung gesehen-Kompliment, Hut ab, merci

Der Stichtag wo ich noch 28 Wochen im Inland beschäftigt wäre ist mitte August 2014....bis zu diesem Termin muß ich also spätestens den Antrag abgegeben haben?
Ende August 2014 ist es genau 5 Jahre her das ich zuletzt Notstandshilfe vom AMS bezog.

Ist es klug bzw. können Nachteile entstehen sich von Anfang Juli bis Anfang August selbst zu versichern... dann noch innerhalb der 28 Wochen Frist den Antrag abzugeben.....den Brief der Bezugsmitteilung abzuwarten und sich kurz darauf vom Bezug abmelden?
Eine Bekannte rief für mich beim AMS vor 2 Wochen an und die meinten ich soll nach Ende des KS zur Infozone...schauen das ich zu einem Berater an diesem Tag komme (hab noch keinen Berater da ich ja erst kurz vorstellig war und den Antrag ja nbis jetzt nicht abgeben konnte) , alle Dokumente mitnehmen....dort bekanntgeben das ich mich selbst versichere und gleich einen Termin für nach Ende der selbst vers. ausmache um den Antrag abzugeben-sehen Sie da einen Harken daran oder einen Stolperstein? Wenn ich Pech hab wollen die das ich den Antrag während der 1 Monatigen Auszeit abgebe und ich nicht auf Erholung/Urlaub fahren kann

Wenn ich mich nach Erhalt der Bezugsmitteilung von Bezug abmelde (so 3 Monate hab ich ca. vor) bin ich in dieser Zeit WGKK-versichert durch AMS oder gilt hier auch sich selbst zu versichern?
Gilt bei der Einhaltung der 28 Wochen Frist die Meldung beim AMS das man sich arbeitslos meldet oder der Termin der Antragsabgabe(will keine Fristen versäumen)?
der Vorteil sich jetzt noch ein Monat Auszeit zu gönnen besteht darin das ich nur 83 Euro für das Monat WGKK bezahle da ich als Grund \"Erholung\" nach langem KS angeben kann
und lt. Auskunft WGKK gute Chancen hab nicht weit über 300 Euronen pro Monat zu löhnen.

Vom Bezug abmelden-reicht Anruf bei der Infozone?

noch ne Frage die mich schon lang beschäftigt: Wenn ich mich nach Ende des KS nicht gleich wieder am AMS melde (sagen wir erst so 2 Wochen) später
kann es dann zu einer Bezugssperre kommen weil ich mich nicht gleich gemeldet habe? (mir ist natürlich klar das ich in der zeit wo ich mich noch nicht gemeldet habe keinen Bezug bekomme)...aber danach..können sie einen aus diesem Grund sperren weil man sich nicht gleich gemeldet hat?

Ich will mich nochmal wiederholen...vielen Dank für Ihre äußerst professionellen Antworten zu meinem 1.posting und auch für den link für die Rechtsgrundlage AMS-großes Lob Herr Moser !!!!!

Liebe Grüße aus Wien
R.

("Hab ein paar sehr dringende Fragen und hoffe ein paar Antworten zu bekommen" 26.06.14)

Antwort:
Wenn sie es so machen, dass sie erst den Antrag stellen und nach Bearbeitung - Mitteilung über Leistungsanspruch - wegen Urlaub - abmelden, so besteht eine Versicherungs-Schutzfrist: Heisst sie sind weitere 6 Wochen versichert. Weshalb sie sich die Selbstversicherung ersparen - Bzw. ab dann selbst versichern müssen.
Mit Anruf könnte genügen - Ev. ist es besser per Post und eingeschrieben Brief oder Fax vom Bezug abmelden.
Für erneute Anmeldung ist eine Frist von 5 Jahren gegeben!

Da sie sich wegen - einem ev. schon gebuchten . Urlaub abmelden, könnten sie dies ev, durchaus mit dem BeraterIn besprechen. Um auf Nummer sicher zu gehen. Kann sein, dass er/sie ihnen das dann auch raten würde? (siehe Urlaub )

Wenn sie sich während Arbeitslosigkeit / ALG nach einem Krankenstand nicht gleich zurück melden - (Von der Krankenkasse die Krankenstandsbestätigung holen und beim AMS abgeben) - dann gibt es keine weitere Sperre, aber das Geld wird in dieser Zeit / bis zur Wiedermeldung eingestellt!

Da ohne Gewähr - wäre es ev. wichtig/vorteilhaft, wenn sie sich meine Auskünfte von den zuständigen Behörden oder von "Dritten" bestätigen lassen. Holen sie sich diesbez. ev. Infos auch vom AMS, ev. AK und Krankenkassa. alles Gute!


30.06.14 um 13.20 Uhr - von Ru*. - "Was soll ich von dieser Einladung halten?"


Sehr geehrter Herr Moser

Diese \"EINLADUNG\" habe ich erhalten-was soll ich davon halten?
\"Einladung oder doch Kontrolltermin ausserhalb meiner Geschäftsstelle von dritten?

Erfahrung zählt - reloaded M 283620 V 1
Sehr geehrter Herr .....,
wir dürfen Sie zu einem Aufnahmegespräch, bei welchem noch offene Fragen gerne durch das Kurinstitut "die Berater" beantwortet werden und gleichzeitigen Kurseinstieg, einladen.
"Erfahrung zählt 2014" Veranstalter: "die Berater", im Auftrag des AMS Wiener Neustadt Veranstaltungsort: Wr.N. .
Bitte bringen Sie zu diesem Termin Ihre aktuelle AMS Betreuungsvereinbarung mit!
Die Vorsprache zu Beginn der Veranstaltung gilt gleichzeitig als Kontrollmeldung im Sinne der Bestimmungen gemäß §49 Abs.2, des Arbeitslosenversicherungsgesetzes. Es wird darauf hingewiesen, dass im Falle Ihres Nichterscheinens Ihr Leistungsbezug eingestellt wird. Ferner wird mitgeteilt, dass bei Unterlassung einer Kontrollmeldung - ohne sich mit triftigen Gründen
zu entschuldigen - vom Tag der versäumten Kontrollmeldung an bis zur Geltendmachung des Fortbezuges kein Arbeitslosengeld bzw. keine Notstandshilfe gewährt wird.
Daher bitten wir Sie, im eigenen Interesse, verlässlich und pünktlich zu erscheinen!
Die Verweigerung der Teilnahme an der Veranstaltung kann - sofern keine wichtigen Gründe vorliegen - gemäß § 10 des ALVG zum Verlust des Leistungsanspruches für die Dauer der Weigerung, mindestens jedoch für die Dauer von sechs Wochen, führen. Bei Nichtantritt wegen Krankenstand gilt: Rückmeldung am 1. Tag der Arbeitsfähigkeit persönlich im Kursinstitut!
Mit freundlichen Grüße

----------
Schon mal vielen Dank für ihre Meinung und einen Erfolgreichen Tag R.

Antwort:
Dank SPÖ? / Hundstorfer dürfen sie als Stückzahl - mit dem man nach Lust und Laune Geschäfte machen kann - verwendet werden.
Ja Sperre droht deswegen ev. zum Infotag hingehen und Infos sammeln um zu wissen um was es sich genau handelt? - zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs :
Wenn sie ev. schon mal Deppenkurs-e besucht haben, wäre es ev. möglich eine Sperre wegen Teilnahme-Weigerung mit Berufung zu bekämpfen!
("Erkenntnis des Sozialministeriums - keine, bereits absolvierten, Deppenkurse besuchen müssen" / "keine mehrmaligen Deppenkursbesuche?")

bzw. ist Teilnahme bei Choaching ev. freiwillig. Vor Zeugen bez. Freiwilligkeit nachfragen. siehe "Zur Peinlichkeit Coaching"

oder Berater ist ev. noch immer aufsuchende Vermittlung? wäre ev. freiwillig

Siehe auch Info bez. Zwangsmassnahmen (ohne Gewähr) alles Gute!


30.06.14 um 10.29 Uhr - von Q*. - "Muss ich Studium dem AMS bekannt geben?"


Hallo und sorry, habe vorhin meine Emailadresse nicht angegeben, hier nochmals: *********
Kurz weiter zu meiner Sache: ich bin seit drei Jahren in Beschäftigung, kann wegen einem grossen Bandscheibenvorfall die rein sitzende Tätigkeit nicht weiter ausführen. Es kommt daher jedenfalls eine AMS-Zeit auf mich zu, wobei ich nicht mit einer langfristigen Tätigkeit dadurch rechne. Stattdessen würde ich mich inskribieren und im bestenfall nach 5 Jahren eine vollwertige Ausbildung mit guten Chancen und einer vollen Vereinbarkeit mit meinem Rückenproblem haben.
Daher meine Frage, ob ich es riskieren kann, das Studium zumindest in den ersten beiden Semestern nicht dem AMS bekanntzugeben - falls es eben keinen Austausch zwischen den Universitäten und dem AMS gibt.
Vielen Dank für Ihre Antwort. mfG (27.06.14)

Antwort:
kann ich schwer sagen ob bzw. wie hoch die möglichkeit ist, dass das ams davon erfährt. ev. versuchen sie es mit einer meldung.
bei studium müssen sie dem arbeitsmarkt für 20 stunden die woche zur verfügung stehen,
oder bzw. steht ihnen ein Selbsterhalterstipendium zu?
hatten sie wenigstens vier Jahre ein Einkommen von mindestens € 7.272.- jährlich?
ohne gewähr - alle gute!

1.07.14 um 10.18 Uhr - von Q*. - "Hallo,
sehr freundlich dass Sie antworten, v.a. da es eine sensible Frage ist. LG" (30.06.14)


30.06.14 um 10.12 Uhr - von S. - "Muss jeder Mitteilung ein Bescheid folgen?"


Ich habe eine Frage, muss jeder mitteilung über den leistungsanspruch auch ein bescheid folgen? Ich habe mitte mai eine mitteilung + bescheid bekommen. Dazwischen war ein kurs und krankenstand, danach habe ich wieder einen antrag auf notstandshilfe gestellt zu der heute die mitteilung kam jedoch kein bescheid. Ohne bescheid ist kein einspruch möglich oder gilt der vorige bescheid? (27.06.14)

Antwort:
sie können jederzeit einen bescheid verlangen. bzw.
stellen sie einen antrag auf bemessungsbescheid.
alles gute

30.06.14 um 10.47 Uhr - von S. - "Wohngemeinschaft anstatt Lebensgemeinschaft"
Danke für die info wegen dem bescheid.
Es geht darum, ich lebe in trennung/scheidung aber aus wirtschaftlichen gründen noch in der ehelichen wohnung. Die wirtschaftlichen gründe sind nach 1 jahr arbeitslosigkeit sicher klar. Aber wir führen alles getrennt, wirtschaftlich und privat. Sanitärräume und küche gibts es klarerweise nur 1x.
Trotzdem ich das dem ams mitgeteilt habe wird wieder das partnereinkommen angerechnet. diese mitteiung kam ohne bescheid.
Da wir eine einvernehmliche scheidung anstreben müssen wir zumindest 6 monate abwarten. Mir ist klar das dies schwer nachprüfbar ist durch das gericht aber weder finde ich es eine gute idee ein gericht anzulügen, zudem gibt es diversen schriftverkehr (zb von mir an das ams) die den zeitpunkt der trennung belegen.
Abgesehen davon hilft der beste wille nicht wenn es doch punkte gibt über die man sich nicht einigt-was ich nicht hoffe.
Nun habe ich dem ams heute erneut mitgeteilt das die eheliche und wirtschaftlich aufgelöst ist und ich daher nicht verstehe weshalb das partnereinkommen wieder angerechnet wird.
Unterhalt bekomme ich keinen da er alle Kosten für die Wohnung, Strom, etc trägt. Ob das angemessen ist kann ich nicht sagen solang es keine rechtliche Vereinbarung gibt bin ich froh nicht auch noch vor einem Wohnungsproblem zu stehen.
Meine Frage ist was ich tun kann bezüglich AMS. Es gibt noch keinen Vorgang bei Gericht wegen der Frist. Wir versuchen gerade alle notwendigen Vereinbarungen zu treffen welche das Gericht für eine einvernehmliche Scheidung verlangt.
Kann mir das AMS eine Strick drehen wenn ich auf Unterhalt verzichte? Ich würde im Gegenzug dafür aus finanziellen Verpflichtungen entlassen werden sofern die Bank damit einverstanden ist. Für mich wäre das ein grosser Vorteil. Zudem ist ein Unterhaltsanspruch wahrscheinlich nur in sehr geringer Höhe vorhanden da ich ja arbeiten könnte und auch durch selbstkündigung arbeitslos geworden bin. Ich hatte zwar einen grund um zu kündigen der damals auch vom ams akzeptiert wurde aber ob das bezüglich unterhalt ein argument ist weis ich nicht.
Danke für die hilfe

Antwort:
>In diesem Fall teilen sich geschiedene Ehegatten eine Wohnung.
Der OGH hat darauf hingewiesen, daß es sich hier um eine Wohngemeinschaft
handelt und nicht um eine Wirtschaftsgemeinschaft.
unter:
Wohngemeinschaft ist keine Lebensgemeinschaft.

hier ein fachartikel - passagen daraus sind eins zu eins für den einspruch / berufung auf den bescheid zu verwenden.

>Fachartikel zu Anrechnung fiktiven Unterhalts auf dieNotstandshilfe


Sie müssen ev. auch versuchen die wirtschaftlichen Gründe der Wohngemeinschaft aufzuheben! Möglich ist es ev. dass ihr eine Wohngemeinschaft bildet, in der jeder seinen Wohnraum hat!
Gemeinsames Wohnen allein begründet noch keine Lebensgemeinschaft" - VwGH (10.04.14)
Die Beschwerde wurde als unbegründet deshalb abgewiesen, weil u.a. ein gemeinsamer Schlafraum genutzt wurde bzw. der "Mitbewohner" kein eigenes Zimmer hatte! (siehe VwGH-Erkenntnis)

nehmen sie sich zeit und lesen sie sich folgende links durch.
Weitere Links unter Politik erzeugt Armut und "fördert/zwingt zu Single-Haushalte / gegen Familienbildung"!

alles gute -
ohne gewähr

30.06.14 um 11.28 Uhr - von S. - "Eigenes Zimmer und Kühlschrank"
Hallo, danke für die schnelle antwort.
Wir leben ja getrennt, ich habe ein eigenes zimmer in dem ich auch schlafe. Sogar einen eigenen kühlschrank, alt, aber er war noch da und funktionert. Die sanitärräume und küche müssen wir uns teilen aber jeder benutzt diese gesondert. Ist das gemeint als wohngemeinschaft?
Danke und liebe grüße

Antwort:
legen sie auf den bescheid berufung ein und verwenden sie sämtliche
beispiele aus der antwort als begründung. o
hne gewähr. alles gute


30.06.14 um 10.10 Uhr - von P*. - "GGK Auszug Pflicht?"


hallo wollte fragen weil ich gerade einen bit -Perspektivenerweiterungs kurs gehe ob das mitbringen vom ggk auszug pflicht ist weil sie drauf besteht?
Mit freundlichen grüßen P. (27.06.14)

Antwort:
Versicherungsauszug: nein diese sensiblen daten sind nur freiwillig zu erbringen - ev, fragen sie auch vor zeugen nach.
alles gute (ohne Gewähr)

30.06.14 um 13.57 Uhr - von P*. - "Vielen Dank"
Vielen dank für ihre Auskunft.
Mit freundlichen grüßen P


30.06.14 um 10.05 Uhr - von Si. - "Bekomme wegen Anrechnung des Partnerschaftseinkommen keine Notstandshilfe"


Mir wird das Partnerschaftseinkommen angerechnet und deshalb bekomme ich keine Notstandshilfe ich möchte bei meinem freund ausziehen aber ich kann nur bei einer freundin einziehen die verheiratet ist und kinder hat es wäre als übergangsmöglichkeit bis ich was neues gefunden habe wird das Einkommen von den dort lebenden Personen auch angerechnet bzw muss ich dem ams bekannt geben wieviele Personen dort leben? (26.06.14)

Antwort:
kann sein das sie wohngemeinschaft belegen müssen?
sie müssten ev. nachweisen, dass sie einen eigen raum bewohnen.
aber vorsicht - bekommen die leute eine wohnbeihilfe - oder sonstige unterstützung? - kann es sein, dass ev. alle einkommen angerechnet werden?
- ev. legt euch einen untermiete-vertrag zu?
ps. nochwas - die trennung darf nicht nur deswegen geschehen, um die
notstandshilfe zu beziehen - muss ev. aus anderen gründen geschehen?
denn in österreich werden menschen politisch-behördlich diskriminiert.

nehmen sie sich zeit und lesen sie sich folgende links durch.
Weitere Links unter Politik erzeugt Armut und "fördert/zwingt zu Single-Haushalte / gegen Familienbildung"!
alles gute (ohne Gewähr)

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