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16.07.14 um 7.25 Uhr - von G*. - "Frage zu Teilzeitarbeit."


Frage zu Teilzeitarbeit.
Ich arbeite in einem restaurante in der küche bei den beratern.
Ich bekomme in ein paar tagen die zusage dass ich 15 stunden die Woche dort arbeiten kann.
Ich würde so 420 euro netto verdienen dann. Was muss ich da alles machen ?
Mir wurde gesagt dass das ams etwas zuzahlt und das Sozialamt.
Wie ist nun die Vorgehensweise ? Muss das ams mir da ein Formular zusenden?

Bedanke mich im vorhinein für die Antwort. mfg G. (15.07.14)

Antwort:
Ja, ihr Einkommen wird über die Mindestsicherung auf ca. 830 Euro aufgestockt.
Das AMS müsste auch einen Antrag haben. Ansonsten holen sie ihn vom Sozialamt / MA 40! Die Berater-MitarbeiterInnen müssten auch bescheid wissen. Fragen sie nach! Alles Gute!


15.07.14 um 17.29 Uhr - von W. S. - "Tummelplatz für Lobbyisten"
"
Mitterlehners Kabinett besteht überwiegend aus "Leiharbeitern - auch von der IV"


Hi Leute,
Im Standard gibt's nen netten Artikel über Leiharbeiter in Ministerien :
Mitterlehner`s Kabinett besteht überwiegend aus "Leiharbeitern" (standard)

Interessant auch die Aussage : "Industriellenvereinigung stellte 2013 Gratis-Trainee" Sehr bezeichnend !

>"Tummelplatz für Lobbyisten“
Für Steinhauser ist die Leiharbeitskonstruktion mit der IV "politisch fragwürdig“. Das "Vorzimmer des Ministers" dürfe kein "Tummelplatz für Lobbyisten“ sein. Unter diesen Umständen würde sich auch das Lobbygesetz erübrigen.

Im Wirtschaftsministerium weist man die Vorwürfe zurück: "Die Kabinettsmitarbeiter arbeiten unabhängig und sind ausschließlich gegenüber dem Minister weisungsgebunden“. Die IV war vorerst für eine Stellungnahme nicht erreichbar.

"Zusammenhangs-Anmerkung"
"Hat sich die Industriellenvereinigung die AlVG-Novelle von der ÖVP gekauft?" (22.03.11)
+ "Wurde die menschenverachtende-ausbeutende AlVG-Novelle bei einer Jagd ausgeschnapst?" (1.04.12)

Wer ist für diese "menschen-, gesellschaftsschädigende" Arbeitsmarktpolitik verantwortlich?" (15.03.14)

Moderne Sklaverei (Leiharbeiter)
Obersten Gerichtshof von Namibia: Leiharbeit ist Menschenhandel!


15.07.14 um 10.52 Uhr - von S*. - "Krankenstand abgelehnt, da ich bei der MA 48 sei" - (Anm. MA 40 ?)


Sehr geehrter Herr Moser!
Ich bin seit 1.4. Arbeitslos und beziehe von der MA 48 die bedarfsorientierte Mindestsicherung. Seit 1.7. lag ich krank im Bett und habe das auch dem AMS mitgeteilt (weil ich einen Termin gehabt hätte).
Heute bin ich mit der Arbeitsunfähigkeitsmeldung meiner Ärztin zuerst zum AMS gegangen und danach zur WGKK. Bei der WGKK hat man mir mitgeteilt das mein Krankenstand abgelehnt sei, da ich bei der MA 48 sei.
Ich würde gerne wissen, ob ich ganz normal von der MA 48 weiter das Geld bekomme (auch während der Krankheit) oder ob ich irgendwas falsch gemacht habe oder noch etwas tun sollte. Mit freundlichen Grüßen S. (14.07.14)

Antwort:
ja, wahrscheinlich - kein krankengeld, sondern es gibt weiter die mindestsicherung.
auch hier innerhalb kürzester zeit die krankschreibung abgeben / hinsenden - erst recht hat man einen termin? - gut aber dass sie gleich bescheid gegeben haben.
siehe Mü.-Rückmeldung vom (21.03.14)
"Kein Krankengeld wenn man Mindestsicherung bezieht"
ohne gewähr -
alles gute


15.07.14 um 7.42 Uhr - von Z. - "Frage zum Idiotenkurs"


So ich bins wieder mal mit einer Frage zu dem Idiotenkurs den ich momentan besuche. Also zum kurs jaw. Wir kochen und spazieren machen idiotensport den keiner machen will, fahren manchmal in einen stiftsgarten um dann den ganzen tag unkraut zu jäten wie die affen. Machen sinnlose sesselkreise und sonen mist. Da arbeitstechnisch im moment überhaupt nichts geht hier am lande werde ich wohl länger in diesem mist kurs sitzen. So nun zu meiner Frage. Darf ich mich bei meinem Ams betreuer beschwerden oder werde ich dann gesperrt? Kochen Sinnlos gymnastic und spazieren dazu unkraut jäten den ganzen tag. Hilft sicher beim Job finden?

Antwort:
Ja natürlich können und sollen sie sich - auch laut AMS - beschweren, "sollte etwas nicht passen"! Auch wenn es sich um einen Alibi-Aufruf des AMS handelt, der die Qualität der österreichweiten Deppen-, Mobbingkurse sicherstellen soll, ist es ratsam nagative Erfahrungen und Kritik über solche ?-Kurse ans AMS zu senden. Alleine nur deshalb, damit Beschwerden aufliegen, sonst ist ja "eh" alles in Ordnung!
Sperre (ev. auch rechtswidrig) gäbe es "nur" bei Vereitelung, Teilnahme-Verweigerung bzw. sollte man "Den Erfolg einer solchen Massnahme vereiteln" - was mit einem "Realitätsverweigernden schamlosen Zynismus gleichzusetzen ist"
.
Wobei eine Berufung auf ev. rechtswidriger Sperre bez. dieser Mobbing-, Coachingkurse erfolgreich sein könnte / "sollte"! siehe: "Zur Peinlichkeit Coaching"

Muster-Schreiben als Voraussetzung um - im Falle - die handelnden AMS-MitarbeiterInnen wegen "schwerer" Nötigung und Amtsmissbrauch anzuzeigen/zu verklagen! (17.01.10) (Ohne Gewähr)


14.07.14 um 21.25 Uhr - von Wo. S*. - "Auf einmal ist die vorgeworfene Anschuldigung und die Aussage im Krankheitsfall die Rettung zu rufen nicht wahr"

"Ich bzw.mein Sohn fühlen sich nun vom AMS,der WGKK und vom praktischen Arzt auf massivste gemobbt"


hallo Hr.Moser
nun heute hat mein Sohn den Eigeschriebenen Brief abgeholt.
Dieser war von der WGKK und hierbei wird im Vorgeworfen das er des öfteren am
Tag der Kontrolltermine in Krankenstand geht was vielleicht 2 mal vorgekommen
ist,da er wirklich psychische Probleme wie Panikattacken sein Jahren
hat.Angeführt wurde der Brief "MEP".Danach hab ich telefonisch mit der GKK
Kontakt aufgenommen und siehe da das sei alles nicht richtig lt.der Ärztin die
Computer einsicht hat und hat alles zurück gewiesen Story mit Rettung oder
Notarzt im Krankheitsfall,also irgendwie stinkt das alles sehr nach Mobbing.Nun
bin ich soweit das ich jedes mal bei einen GKK Termin oder Ärztebesuch mit
Digtirgerät alles aufzeichnen werde denn plötzlich ist alles nicht wahr.
Auch habe ich den Abteilungsleiter beim AMS aufgesucht und um den wechsel einer
anderen Beraterin gebeten,das mir bzw.meinen Sohn abgelehnt und verneint
wurde,bis dato dachte ich das es mein gutes Recht sei eine anderen Berater zu
verlangen sollte ich mit einer dieser Personen nicht zu Recht kommen,wie es
aussieht ist das anscheinend doch nicht so,egal was wir machen wir werden nix
erreichen lt.Leiter des AMS.

Ich bzw.mein Sohn fühlen sich nun vom AMS,der WGKK und vom praktischen Arzt auf massivste gemobbt,als nächstes suche ich die Solidartätsgruppe auf um den
Nervenkrieg der es mittlerweile schon ist ein mögliches Ende zu erreichen.
Lustig ist das auf einmal die Vorgeworfenen Anschuldigung und die Aussage im
Krankheitsfall die Rettung zu rufen alles nicht wahr ist, die Herrn und Damen
drehen sich wie sies brauchen,langsam drehe ich durch.
mfg wo.S

Antwort:
"Toll, dass sie der Sache auf den Grund gehen! Super, "weiter so!" Wie zu sehen, stellt sich dann "alles/vieles" anders dar! Es geht um Einschüchterung, Angst und Panik-Erzeugung! - Die schrecken auch vor Schäden, die sie an Betroffenen verursachen nicht zurück! Kein Schamgefühl, Seriosität und Anstand mehr zu finden!

Sie brauchen sich nicht alles gefallen lassen! Die möchten ihnen natürlich suggerieren, dass alles keinen Sinn macht - damit die sie von weiteren Schritten abhalten! - Finde ich super, dass sie sich für ihren Sohn einsetzen! "weiter so!"
Er soll nur mehr mit Begleitperson zu den Terminen gehen!

Aufsichtsbeschwerde mit Beschreibung des Vorfalles wäre eine Möglichkeit!
siehe unter Link!
BeraterInnenwechsel ist auf Grund eigenen Wunsches fast ein Ding der Unmöglichkeit!

Beschwerden ev. an mehreren Stellen - ev. mit Aufklärung der Medien - senden

unter:
"MEP Fall"?- Rufschädigung der üblen Sorte" (12.07.14)


14.07.14 um 20.41 Uhr - von B*. - "Auslands-Urlaub?"


Habe hier im Forum gelesen, dass bei - lange vor Beginn der Arbeitslosigkeit gebuchten - Urlauben im Ausland Anspruch auf ALG besteht. AMS schreibt mir jetzt aber zurück, dass das nicht stimmt. Was gilt wirklich?

Antwort:
"Ev. kann es ihre BeraterIn ermöglichen? Es besteht kein Rechtsanspruch darauf und es ist davon auszugehen, dass es eine behördliche Ausrichtung gibt, die danach trachtet, Betroffene zu benachteiligen ev. auch zu Schaden bzw. Willkür und Schikanen angedeihen zu lassen!" "Kein Auslands-Urlaub für Feindbilder" siehe Urlaub! Ohne Gewähr!


14.07.14 um 10.47 Uhr - von F*. - "Befinde mich derzeit auf Krankenstandsflucht"


Wurde zu \"Neue Wege bis 30\" zugebucht und befinde mich derzeit in Krankenstandsflucht. Davor habe ich allerdings diese Maßnahme gegoogelt und konnte dazu etwas finden das mich erst recht bestärkt hat in den Krankenstand zu flüchten. Anscheinend ist dies eine Maßnahme die besonders für Suchtkranke zurück in die Arbeitswelt interessant ist. Besonders der Hinweis mit der Zusammenarbeit mit Beratungs- und Betreuungseinrichtungen bestätigt dies. Hier ein paar interessante Links dazu!

AMS-Kursteilnehmer sollen definieren, was Arbeit ist (derstandard.at)

Das Ziel der Berufsorientierungsgruppen „Neue Wege“ für PatientInnen ist die Therapie begleitende Beschäftigung mit dem Themenbereich Beruf.
gruenerkreis.at
"Neue Wege" (13.07.14)

Antwort:
Ev. ist Teilnahme bei Choaching freiwillig. Bzw. wäre eine "ev. rechtswidrige" Sperre, wegen ev. Teilnahme-Weigerung, mit Berufung zu bekämpfen! siehe: "Zur Peinlichkeit Coaching"

Als Beispiel eine gewonnene Berufung - bez. einer Kursmaßnahme, bei der es sich überwiegend um eine Begleitmaßnahme (Hilfestellung) zur Lösung eines Suchtproblems handelt. Get Up

"Behördliche Verletzung der Grundrechte!"
Mit rechtswidriger vorläufige Einstellung der Notstandshilfe ist zu rechnen. Der Grund warum sich viele Betroffene nicht wehren (können), da ev. die Existenzfähigkeit verunmöglicht wird!

Muster-Schreiben als Voraussetzung um - im Falle - die handelnden AMS-MitarbeiterInnen wegen "schwerer" Nötigung und Amtsmissbrauch anzuzeigen/zu verklagen! (17.01.10) (Ohne Gewähr)

Mein Kommentar zur Krankenstandsflucht:


14.07.14 um 10.01 Uhr - von Kl*. - "AMS streicht Notstandshilfe (NSH)"


AMS streicht Notstandshilfe (NSH)

ich erhalte, seitens AMS, über folgende Wege die Informationen,
z.B. betreffend der Kontrollmeldetermine usw.:
- per Post
- per eAMS Konto
- persönlich (beim Termin)

Habe einen Termin, welcher per eAMS Konto zugestellt wurde, nicht wahrgenommen.
Ich habe das Passwort zu meinem eAMS Konto verlegt bzw. verloren.
Nach ein paar Wochen später habe ich mich bei AMS gemeldet um ein neues Passwort anzusuchen, sowie mich zu erkundigen wie es mit den Terminen aussieht.
Dabei habe erfahren, dass meine NSH stillgelegt wurde, aufgrund des nicht wahrgenommenen Kontrollmeldetermins.

Ich war arbeitssuchend vorher und nachher, d.h. an meiner Situation hat sich nichts geändert. Nun erhalte ich für diese "stillgelegte" Zeit keine NSH.

Was kann man da machen? Danke. lG Kl.

Antwort:
Das ist u.a. der Grund warum ich vor eAMS-Konto warne! (eAMS Konto löschen)
Sie verlangen den Bescheid über die Sperre und legen mit ihrer Begründung Berufung ein. - Ist kostenfrei auch bei fraglichem Ausgang! Ohne Gewähr! Alles Gute!


12.07.14 um 14.41 Uhr - von Wo. S*. - "MEP Fall"?- Rufschädigung der üblen Sorte"


"AMS Beraterin kontaktiert Arzt bzgl. MEP,wie kann ich mich dagegen wehren"

Hallo
mein 24 jähriger Sohn der eine abgeschlossene Lehre als Metallbearbeitungstechniker abgeschlossen hat ist seit ca.2 Jahren beim AMS.In dieser Zeit hat er auch einen mehr wöchigen Kurs(Schweisserkurs) absolviert.
In diesen 2 Jahren ist vom AMS kein einziges mal eine Stelle an ihm vermittelt worden.
Es wurde ihm ein sogenannter Deppenkurs angeboten worauf er in Krankenstand ging,und jetzt kommts!!! Beim Krankmelden beim praktischen Arzt des Vertrauens wurde der Arzt von seiner AMS Beraterin aufmerksam gemacht das es sich hier um einen MEP Fall handelt.Später nachgelesen was das überhaupt ist war ich fassungslos da ich selbst mal googeln mußte.Sprich mein Sohn wird der Missbrauchsentdeckung und Prävention bezichtigt. Jetzt muss er jedes mal wenn er krank ist direkt in die WGKK Hauptzentrale fahren,sollte es ihm nicht möglich sein bzgl.Krankheit solle er einen Krankenwagen anrufen!!!
KANN JA NICHT SEIN.
Wie kann ich gegen diesen Vorwurf (MEP) vorgehen,in meinen Augen ist das Rufschädigung der üblen Sorte.
Wäre für Tipps echt dankbar
Hochachtungsvoll
Wo. S. (11.07.14)

Antwort:
Ich gebe ihnen recht und denke auch, dass es sich hier um "Mobbing / Stalking" der übelsten Sorte handelt.
Der Arzt würde selbst sehen ob ihr Sohn krank ist oder simuliert? Ev. begleiten sie mal ihren Sohn und reden mit seinem Hausarzt - was er davon hält und wie er zur Rechtmässigkeit dieser geforderten Vorgehensweise steht?
>(Hier handelt es sich eigentlich auch um Misstrauen gegenüber Ärzten bzw. wird ihnen u.a. fehlendes Verantwortungsbewusstsein vorgeworfen - wenn Behörden-MitarbeiterInnen davon ausgehen, dass die Ärzte gesunde Menschen krank schreiben - oder ihnen sogar fehlende Kompetenz unterstellen, weil Ärzte Krankheit bzw. Gesundheit nicht auseinanderhalten können / nicht erkennen?)<
Hier wäre es sehr wichtig, dass sie eine Rechtsvertretung aufsuchen. - RA. erste Stunde Beratung ev. kostenlos! Und / Oder besuchen sie den Gerichtsauskunftstag ihres Bezirks und holen sie sich Infos bzw. lassen sie sich aufklären!
Eine weitere Möglichkeit - ev. per E-Mail - die Solidaritätsgruppe kontaktieren!
Adresse unter Link.
Es stellt sich ev. schon auch die Frage, wenn dieser Vorwurf in der Öffentlichkeit durch Behörden / BeamtInnen etc. verbreitet wird, ob es einen Beweis dafür gibt bzw. wie der aussieht! Ev. sind auch Überlegungen bez. Datenschutz anzustellen? (Ohne Gewähr)

Falls: Danke für Rückmeldung bez. einer Rechtsauskunft!

Mein Kommentar zur Krankenstandsflucht:

13.07.14 um 10.53 Uhr - von Wo. S*. - "Als ersten Schritt werde ich ....."
Vielen Dank Hr.Moser ich denke als ersten Schritt werde ich mal den zuständigen
Abteilungsleiter des AMS kontaktieren und ihm die Geschichte vorbringen"ob das
normal ist eine üble Rufschädigung der WGKK zu melden durch seine Angestellten
Beraterinen"Und dadurch Probleme bei jeden Artzbesuch habe. Die Soidaritätsgruppe werde ich kontaktieren.

Es ist am Freiteg ein eingeschriebener Brief vom AMS gekommen den ich erst
Montag holen kann,bin gespannt was das ist,gehe mal vom Leitungsbezug streichen aus.Ich halte sie am Laufenden .... Danke grüße S. (12.07.14)

13.07.14 um 11.20 Uhr - von Ste. - "Wer tätigt die Aussage im Krankheitsfall die Rettung anrufen?"
interessant wäre auch zu erfahren wer die aussage getätigt hat, er solle im krankheitsfall (wenn er nicht ausser haus gehen kann) die rettung anrufen????!!!!
dies speziell in zeiten wo die einsatzkosten regressiert werden, wenn der einsatz nicht medizinisch notwendig war.
hierbei kann man aber auch bei der krankenkasse einen bescheid beantragen, weil die werden wohl kaum einen gesetzestext anführen können, welcher im krankheitsfall das verlangt.

(Wenn die GKK gegen den eigenen Willen aus dem Krankenstand abschreibt! - Bescheid auch von der Krankenkassa verlangen! - 25.10.09)

14.07.14 um 21.20 Uhr Uhr - von Wo. S*. - "Was kann ich mit dem "anfangen.?
Hallo Hr.Moser
Was kann ich mit dem geforderten Bescheid bzgl."gegen meinen Willen Krankenstand abschreiben von Seite GKK,oder gegen die Aussage das ich im Krankheitsfall die Rettung oder Notarzt rufen soll "anfangen.??????

Die Aussage kam direkt vom Arzt der WGKK in der Hauptzentrale das er im
Krankheitsfall die Rettung oder Notarzt rufen soll.
Er darf lt.praktischen Arzt nicht mehr zum Arzt gehen sondern direkt auf die
GKK.Ich denke das er schnellstens denn praktischen Arzt "des Vertrauens" hi,hi
wechseln sollte,das Problem ist rückdatiert hat er ihm den 1 Tag nicht wo er am
Vortag die Ordinationszeit um 5min.verpaßte.Aber muss jetzt das ganze Monat bei dem selben Arzt bleiben da er mit durch ziehen der E.Card das ganze restliche Monat bei ihm bleiben muss!Wozu wenn er im Krankenstandsfall auf die WGKK fahren muss.Ich denke das der Arzt so wieso nix Wert ist wenn er nicht hinter seinen langjährigen Patienten steht,dank dieser Beraterin vom AMS hat er zu unrecht schwierigkeiten die nicht ok sind,immerhin ist er als Patient Kunde und Kunde ist König den schließlich verdient der Arzt mit jeden Patienten sein Geld.
Auf jeden Fall werde ich bzw.mein Sohn sich das so nicht gefallen lassen.
mfg wo.S (13.07.14)

Antwort:
die rettung anrufen steht als kritik und vorwurf an die KK im raum.
was aber den bescheid anbelangt, so kann man den ev. klagen.
unterstrichen ist link - im gästebuch anklicken.
es bleibt auch nur mehr übrig, dass sich die betroffenen nicht alles gefallen
lassen und dagegen vorgehen.
diese politik hat die unterste soziale schicht entrechtet und unterdrückt
sie um sie ausbeuten zu können.
es braucht gegen diese schweinereien einen breiten widerstand.
sehr oft sind mir als "helfer" die hände gebunden und ich muss mir/uns
eingestehen, dass wir in einem faschistoiden land leben. - das stresst sehr!
alles gute

14.07.14 um 21.25 Uhr Uhr - von Wo. S*. - "Auf einmal ist die vorgeworfene Anschuldigung und die Aussage im Krankheitsfall die Rettung zu rufen nicht wahr"

"Ich bzw.mein Sohn fühlen sich nun vom AMS,der WGKK und vom praktischen Arzt auf massivste gemobbt"

hallo Hr.Moser
nun heute hat mein Sohn den Eigeschriebenen Brief abgeholt.
Dieser war von der WGKK und hierbei wird im Vorgeworfen das er des öfteren am
Tag der Kontrolltermine in Krankenstand geht was vielleicht 2 mal vorgekommen
ist,da er wirklich psychische Probleme wie Panikattacken sein Jahren
hat.Angeführt wurde der Brief "MEP".Danach hab ich telefonisch mit der GKK
Kontakt aufgenommen und siehe da das sei alles nicht richtig lt.der Ärztin die
Computer einsicht hat und hat alles zurück gewiesen Story mit Rettung oder
Notarzt im Krankheitsfall,also irgendwie stinkt das alles sehr nach Mobbing.Nun
bin ich soweit das ich jedes mal bei einen GKK Termin oder Ärztebesuch mit
Digtirgerät alles aufzeichnen werde denn plötzlich ist alles nicht wahr.
Auch habe ich den Abteilungsleiter beim AMS aufgesucht und um den wechsel einer
anderen Beraterin gebeten,das mir bzw.meinen Sohn abgelehnt und verneint
wurde,bis dato dachte ich das es mein gutes Recht sei eine anderen Berater zu
verlangen sollte ich mit einer dieser Personen nicht zu Recht kommen,wie es
aussieht ist das anscheinend doch nicht so,egal was wir machen wir werden nix
erreichen lt.Leiter des AMS.

Ich bzw.mein Sohn fühlen sich nun vom AMS,der WGKK und vom praktischen Arzt auf massivste gemobbt,als nächstes suche ich die Solidartätsgruppe auf um den
Nervenkrieg der es mittlerweile schon ist ein mögliches Ende zu erreichen.
Lustig ist das auf einmal die Vorgeworfenen Anschuldigung und die Aussage im
Krankheitsfall die Rettung zu rufen alles nicht wahr ist, die Herrn und Damen
drehen sich wie sies brauchen,langsam drehe ich durch.
mfg wo.S

Antwort:
"Toll, dass sie der Sache auf den Grund gehen! Super, "weiter so!" Wie zu sehen, stellt sich dann "alles/vieles" anders dar! Es geht um Einschüchterung, Angst und Panik-Erzeugung! - Die schrecken auch vor Schäden, die sie an Betroffenen verursachen nicht zurück! Kein Schamgefühl, Seriosität und Anstand mehr zu finden!

Sie brauchen sich nicht alles gefallen lassen! Die möchten ihnen natürlich suggerieren, dass alles keinen Sinn macht - damit die sie von weiteren Schritten abhalten! - Finde ich super, dass sie sich für ihren Sohn einsetzen! "weiter so!"
Er soll nur mehr mit Begleitperson zu den Terminen gehen!

Aufsichtsbeschwerde mit Beschreibung des Vorfalles wäre eine Möglichkeit!
siehe unter Link!
BeraterInnenwechsel ist auf Grund eigenen Wunsches fast ein Ding der Unmöglichkeit!

Beschwerden ev. an mehreren Stellen - ev. mit Aufklärung der Medien - senden,


12.07.14 um 12.27 Uhr - von N*. - "AMS streicht mir Notstandshilfe."


AMS streicht mir notstandshilfe.

Hab mal ne frage was ich tun kann wenn mir das AMS die notstandshilfe streicht. Hätte einen Termin gehabt für ein Bewerbungsgespräch und hatte aber einen Migräne anfall. War erst am tag dannach beim arzt weil es nichtmal möglich war 5 min stehenzubleiben. Habe der ärztin vergessen zu sagen dass ich seit dem vortag liege und habe die arzt bestätigung zu meinem betreuer gebracht dass er es weiterleitet. Über eine woche dpäter bekam ich den bescheid dass das geld 6 wochen gestrichen wird weil das kein richtiger grund ist. Ich habe schon beschwerde eingereicht und mein protokoll von meiner Neurologin inkl meinem kopfschmerztagebuch an den verwaltungsgerichtshof senden lassen via meinem berater. Sollte dies wieder abgelehnt werden, was kann ich weiter unternehmen? Laut bh kann ich die mindestsicherung nicht bekommen da ich als arbeitsunwillig abgestempelt wurde. Gibt es irgent eine andere möglichkeit? Ich muss strom miete etc zahlen? Freue mich auf jede antwort lg und danke!!

Antwort:
Reden sie mit ihrem Arzt, ob es möglich ist sie auch den Tag zuvor (einen Tag zurück) krank zu schreiben, da sie auch an diesem Tag wegen Migräne gelegen sind.
VwGH-Beschwerde war noch zu früh! Erst wenn sie den schriftlichen Bescheid zur Sperre bekommen, legen sie darauf Berufung - mit ihrer Begründung - ein, die ist kostenlos. Erst nach einer negativen Berufung wäre Beschwerde an den VwGH möglich, so es Sinn machen würde!
Zur Berufung legen sie das Protokoll ihrer Neurologin inkl. Kopfschmerztagebuch bei. - Gut wäre die Krankenstandserweiterung um einen Tag!
Sollte es nicht nur zu einer Kürzung der Mindestsicherung kommen? Hatten sie schon mehrere Bezugssperren / Kürzungen?

Ev. besuchen sie die Caritas und bitten um Hilfe! Miete, Strom, etc. per Erlagschein; Einkaufsgutscheine; ev. Bargeld ?. Alles Gute! Ohne Gewähr!

13.07.14 um 0.26 Uhr - von N*. - "kann sie leider nichtmehr rückdatieren"
Ist vom 17ten juni! Da kann sie leider nichtmehr rückdatieren :( ich habe schon den bescheid für die 6 wöchige sperre bekommen. Ob die caritas meine miete und so übernimmt? Kanns mir schwer vorstellen.
Nein ist die erste sperre. 6 wochen kein geld. Habe alle termine eingehalten, war in den kursen immer anwesend und nie zu spät bekommen. Die gesetzliche mindestsicherung kann ich auch nicht anfordern da ich ja beim ams eine sperre hab. Und alles was ich von den betreuern hör ist ein freundliches \"das is ja net mei problem\" ! Gratuliere.

Antwort:
Dann legen sie trotzdem Berufung, auf den Bescheid, mit ihrer Begründung, ein!
Legen sie die Unterlagen dazu!
Mit ihrer Begründung sollten sie ev. von der Caritas Unterstützung bekommen.
Als Versuch ev. auch beim Sozialamt um "einmalige" Hilfe ansuchen. Ihre Schilderung lässt nicht auf Arbeitsunwilligkeit schliessen. Vielleicht geraten sie an einen "sozial-anständigen" SachbearbeiterIn.
Leider haben wir es mit einer Politik zu tun, die man oft und durchaus ohne Bedenken als "Schweinerei" bezeichnen darf, deswegen auch sind die Tipps ohne Gewähr! Aber probieren sie es auf alle Fälle! Alles Gute!

12.07.14 um 2.18 Uhr - von L*. - "Meine Ängste und psychischen Probleme sind dann natürlich immer schlimmer geworden, die dann sogar zu Deppressionen geführt haben"


'Das AMS will mich mit 22 jahren in Pension drängen'

Meine ersten schlechten erfahrungen mit diesen D......verein von AMS hatte ich bereits 2007 nach meinen Sonderschulabschluss machen müssen. Da ich damals sowiso kein Geld bekommen habe war das Thema schnell wieder erledigt. Ich habe nach einen ca. 1 jahr eine Lehre (Bau) probiert, bin aber wegen meinen gesundheitlichen einschränkungen (untergewicht und eine Psychische störung) nicht zurechtgekommen und habe sie somit abgebrochen. Dannach hatte ich mich als Hilfsarbeiter probiert, hat auch nicht funktioniert, bin in 3 jahren 6 mal (davon 4 mal im Probemonat) vom Dienstgeber gekündigt worden. Ich bin praktisch fast nur beim AMS gewesen und hatte dort schon immer 'kleinere schwierigkeiten' mit den Betreuern. Nach meiner letzte küdigung (Okt. 2011) habe ich mir gedacht so kanns nicht weitergehen, da muss eine ander Lösung her. Das AMS hat dann schon einen extremen druck mit ihren sogenanten 'Deppenkursen' gemacht so das ich mich mit dem eigetlichen problem, mit meinen!
psychischen problemen (anpassungsproblene an andere Menschen) die schon seit Kindergartenzeiten bekannt sind und ich auch die dementschprechenden Befunde habe. Beim AMS war es nicht möglich das anzusprechen da diese 'Betreuer' solche arroganten W..... sind und man mit denen sowieso nicht normal reden kann. Nachdem ich einen 'Deppenkurs' verweigert hatte (ich hatte probiert mich irgendwie rauszureden) wurde mir das Geld gesperrt. Nach der Sperre hatte ich es mit einen Betreuerwechsel probiert, und jetzt kommt's erst: Der andere 'Bereuer' war extrem unfreundlich, hat sofort zum streiten angefangen, ich wurde mit zwangsstellenangeboten in doppelter und 3-facher ausführung überhäuft, redet nur von irgendwelchen vorschriften (die was es garnicht gibt). Dieser Terror ist dann ca. 1/2 jahr so gegangen bis dann per RSb Brief (in doppelter ausführung, samt zwangsstellenangebot in einer unseiösen Leihfirma. Meine ängste und psychischen probleme sind dann natürlich!
immer schlimmer geworden die dann sogar zu Deppressionen gefü!
hrt habe
n. Ich hatte nichteinmal zu einen Psychologen gehen können da mir ständig das Geld gesperrt wurde. Ich habe mich dann über diesen 'Mobbing-Betreuer' beschwert und hatte eine Termin mit dem Abteilunsleiter und dem 'Mobbing-Bereuer bekommen. Da war die stimmung gleich ganz anders. Der Abteilungsleiter hat dann einen eignungstest (bei der AMS-Psychologin) vorgeschlagen. Die AMS-Psychologin war die erste Person in diesen T.....veien von AMS mit der man darüber reden kann. Es wurde vereinbart das ich ihr meine Befunde schicken soll. Im Test habe ich meine ganzen hass (mündlich und schriftlich) über das AMS und diesen Mobbing-Betreuer ausgelassen. Die Psychologin hat dann gemeint, sie werde mit ihm sagen das er mich nicht mehr schikanieren soll und das er wahrscheinlich auch irgendwelche Probleme hat. Und beim nächsten Termin da zeigt der sich voreinmal von seiner 'netten' (falschen) seite und ein gespräch ist möglich, sinnvolle Kuse wie z. B. einzelbetreung werden!
vorgeschlagen. Nächster Termin: Das gleiche Spiel von von vorne, er fängt wieder mit Leihfirmen und einer Liste mit Firmen wo ich mich beworben habe an. Dannach habe ich ihn eindeutig gesagt das das nicht geht da ich nicht mit anderen Leute zurechtkomme und das ich zur Psycholongin möchte. Ich bin dann sofort zur Psychologin gekommen, habe mit ihr die Befunde besprochen, sie hat einige sinnvolle lösungen (darunter auch die möglichkeit das ich bei der PVA eine antrag stelle) vorgeschlagen. Ausgemacht wurde dann das ich neue Befunde bringen sollte da meine schon zu alt sind und dann schauen wir weiter was wir machen. In der zwischezeit hat mir mein ver........ Betreuer wiedereinmal einen unzumutbaren Gruppenkurs geschikt, darauf hatte ich mich wiedereinmal beim Abteilungsleiter beschwert und ihm und den Betreuer ganz klar von meinen einschränkungen erzählt und auch was sein Betreuer aufführt. Er sagt dann nach 'seine Vorschriften' währe ich vollarbeitsfähig, alle Leu!
te beim AMS sind vollarbeitsfähig,wenn das nicht so ist muss i!
ch in Pe
nsion gehen, Befunde interresieren ihn nicht- er sei kein Arzt und ich habe mir die Befunde nur schreiben lassen damit ich den Kurs nicht machen muss. Ich habe dann die entscheidung zwischen Kurs, Pensionsantrag oder 8 Wochen Geldsperre gehabt. Ich habe mich dann für den Pensionsantrag entschieden, ich habe mir gedacht da kann nichts schlimmeres passieren wie als die mich ablehnen. Das dachte ich nur, passiert ist VOLLARBEITSFÄHIG. Mittlerweile war es nicht mehr umgänglich wieder eine Psychotherapie zu beginnen da durch den Mobbing-Terror beim AMS alles immer schlimmer geworden ist. Aber auch auf der Therapeutensuche hat mich das AMS verfolgt, über die Krankenkasse bin ich zu einen 'Psychotherapeuten in Ausbildung' vermittelt worden der gleichzeiteg auch AMS-KURS-BETREUER ist. Er war sichtlich überfordert und wollte mich unbedingt in seinen Kurs drängen, da ich durch meine Psy. Störung anderen Menschen nicht vertraue bin ich gleich dahinter gekommen und habe ihn gekünd!
igt und die meinung gesagt. Dannach bin ich zu einen Therapeuten aus meiner Jugend gegangen, den ich vertauen kann, er wurde mir bzw. damals meinen Eltern vom Jugendam 'Zwangsvermittelt', da mein Vater damals mir genüber gewalttätig war. Zurück zu meinen AMS-Problem: Mit dem VOLLARBEITSFÄHIG von der PVA hat dann der Abteitungsleiter genau das bekommen was er wollte (laut meine Therapeuten werden alle anträge von denen abgelehnt). Der nächste schritt war dann die Klage, daführ hatte ich einen Termin bei der Arbeiterkammer, die sagten mir dann dass die Pension ein kompletter schwachsinn ist und das ich mit meinen 22 jahren sicher keine Pension bekomme weil mir schon alleine die Versicherungszeiten fehlen, sollte aber dagegen Klagen damit ich ein Gutachten vom Arbeitsgericht (das was auch das AMS akzeptieren muss) bekomme und dann meine Klage zurückziehen sollte. Sie sagten mir auch das Befunde normal vom AMS-Arzt überprüft werden (so wie es eigentlich ausgemacht war) un!
d man KEINE PVA dazu braucht. Meine Gutachen habe ich heute be!
kommen u
nd die sind beide für\'n Arsch. Das Psychatrische und Neurologische Gutachten stellt mich alls 'VOLLARBEITSFÄHIG' dar, ich könnte alle Arbeiten machen, es ist keine Rede von irgendwelchen einschränkungen, auch bei der der Neurologischen (Körperlichen) untersuchung ist keine rede von irgendwelchen einschränkungen wie z.B. das ich bei einer Körpergröße von 169cm nur 47kg (untergewicht) habe, meine Zwangsstörung wurde komplett ignoriert. Beim Bundesherr war ich wegen untergewicht, Wirbelsäulenproblemen, und Psyschen problemen(u.a. Zwangsstörung, störung im Sozilverhalten.....) UNTAUGLICH, ich kann überhaupt nicht verstehen das das beim Bundesherr ganz einfach akzeptiert wird, das AMS aber alles dagegen macht damit sie es nicht akzeptieren muss. Gutachten Nr. 2: Arbeitspsychologisches Gutachten: Das ist wenigstens teilweise mit meinen letzten Befund vergleichbar z.b. wurde eine schizoide (einzelgängerische) Persönlichkeitsstörung festgestellt, die einordenbarkeit in ein Te!
am wurde 'nur' eingeschränkt (was mit dieser art von Persönlichkeitsstörung nicht möglich ist), angeblich bin ich auch 'duchschnittlich' Psychisch belastbar, was überhaupt nicht glaubhaft ist da Leute mit Persönlichkeitsstörung sich nicht Psychisch belastbar sind und auch nicht alle Therapeuten damit umgehen können. Die ganze Scheiße zieht sich schon seit über ein jahr hinweg und schon wieder kann ich von vorne anfangen, das ist eine frechheit was dieses D.....ges..... von von AMS, PVA, samt den Gutachtern und natürlich den hauptschuldigen SPÖ & ÖVP mit kranken Leuten aufführt ich hoffe das lesen hir sehr viele Leute. Der nächste schritt ist AK und meinen Therapeuten kontaktieren und dann............? Eines vorweg: Ich bin ganz sicher kein schmarotzer der was zu unrecht sozialleistungen abkassieren, und bin sofort bereit eine Arbeit anzunehmen die für mich möglich ist und wo meine einschränkungen akzeptiert werden, mein Ziel ist es ganz einfach dass meine einsch!
ränkungen beim AMS akzeptiert werden oder das ich im besten fa!
ll die M
indestsicherug bekomme und ich somit diesen Leute-schikanier-Verein oder Arbeitslosen-Mobbing-Service besser bekannt als AMS endlich befreit bin. Meine Fragen: Was ist ihre/eure/deine meinung zu den ganzen? WIE komme ich da am besten wieder hinaus, mein nächster AMS-Termin ist am 5. Aug. und bis dahin brauche ich eine Lösung sonst kann ich mich nur noch vom AMS abmelden. Ein Anwalt der was sich diesen fall ansieht währe auch nicht schlecht, da sicher einiges Rechtswiedrig ist (kostenfrage). Danke im voraus mfg

Antwort:
Da in diesem Bereich mit keiner Seriosität zu rechnen ist, brauchts unbedingt Atteste und Gutachten von Vertrauensärzten / selbstgewählten Ärzten, um etwas gegen die wohlwollenden Gutachter-Arbeiten bzw. "PVA-eigenen" Gutachter in der Hand zu haben.
In ihrer Situation wäre ein Rechtsanwalt "unbedingt" erforderlich! Ist aber nicht kostenlos! Haben sie eine Rechtsschutzversicherung? Zu empfehlen wäre hier "......" (Tipp per E-Mail)
Trotz der ganzen Misere in der sie, hauptsächlich durch die Heuchlerpartei "SPÖ" und dessen Menschenrechtsverletzer "Sozial"-Minister Hundstorfer (*), stecken, müssen sie acht geben, dass sie sich nicht aus den Bezügen / Unterstützungen ekeln lassen bzw. selbst abmelden, da sie sonst der Existenzfähigkeit beraubt werden / selbst berauben! Auch die Mindestsicherung gibts dann nicht, weil sie in dieser auch dem menschenverachtenden - antidemokratischen AMS ausgeliefert werden/sind.
Reden sie mit ihrem Hausarzt / "Facharzt" wegen Atteste und loten sie aus, ob es ihnen möglich ist, sich einen Rechtsanwalt zuzulegen.
In Rechtsangelegenheiten besuchen sie ev. auch mal den Gerichtsauskunftstag in ihrem Bezirk bzw. ev. erste Stunde bei einem RA gratis. ? Oder auch per E-Mail an die Solidaritätsgruppe wenden. Adresse unter Link. (Ohne Gewähr)

(*) >(Bei der ÖVP ist diese Politik zu erwarten / die steht für diese Politik der Unterdrückung, Abhängigkeit, Ausbeutung, Armutserzeugung, etc. wohingegen die SPÖ mit dieser Politik ihre Wähler / die eigene Partei / die soziale Gesinnung / ihr Grundsatzprogramm verraten)<

Ist die SPÖ nicht schlimmer als die ÖVP? (6.06.10)

"Selbstgeführtes-Interview - Christian Moser von SoNed" zu Hundstorfer! (18.08.2009)

12.08.14 um 10.10 Uhr - von L. - "Ich werde weiterhin gegen diese Schikanen Wiederstand leisten"

10.07.14 um 19.09 Uhr - von E. - "Es hat mich sehr, sehr viel Kraft gekostet und ich habe eine Wo gebraucht um ein wenig zur Balance zu kommen"


Hallo Christian,
erst jetzt kann ich Ihnen schreiben.
Ich war beim Gericht am Mi, aber bis jetzt habe ich keine Kraft gehabt um etwas zu schreiben.
Ich habe dem Kollegen-Juristen meine Vollmacht gegeben.
Wir beide haben sehr viele Fragen den Sachverständigen gegeben und ihre Gutachten erfolgreich in Frage gestellt.
Zum Schluss mein Bekannter hat einen Antrag gestellt, dass man meine Sensibilität überprüft, weil die Normen zu hoch gesetzt sind. Ich suche einen Arzt für Komplementär Medizin und bringe die Untersuchungsergebnisse an Gericht. Dafür habe ich 4 Wochen Zeit (jetzt nur 3).
Danach sehen wir weiter.
PVA war natürlich nicht begeistert davon.
Es hat mich sehr, sehr viel Kraft gekostet und ich habe eine Wo gebraucht um ein wenig zu Balance zu kommen.
Ich danke Ihnen vom Herzen für Ihre Unterstützung: Es war für mich sehr, sehr wichtig und hilfreich. Ich schreibe Ihnen, wenn es News gibt.

Es ist so schön, dass es Sie gibt!
Ich wünsche Ihnen Alles Liebe!
E. (4.47 Uhr)

Antwort:
finde ich super, dass sie sich dagegen aufbäumen und darum kämpfen - wie es auch ausgehen mag - wünsche ihnen alles gute dazu!
ist es okay ihre zeilen wieder zu veröffentlichen - sollte u.a. auch dritte dazu animieren es ihnen nachzumachen. bis bald! alles gute!

10.07.14 um 15.34 Uhr - von E. - ".... war sie durch die Angst vor einem „bösen“ Sachverständigen so gelähmt, daß sie nur weinen konnte."
Hallo Christian,
ja, bitte, aber unter E. A
Im Gericht habe ich eine Frau getroffen, die auch nach einem Unfall nicht mehr arbeiten kann. Sehr ähnliche Geschichte wie meine. Obwohl sie einen sehr guten Anwalt hatte – war sie durch die Angst vor einem „bösen“ Sachverständigen so gelähmt, daß sie nur weinen konnte. Sie hatte Angst ohnmächtig zu werden oder sogar sterben. Es ist so Menschenverachtend, daß wirklich Kranke so im Stich gelassen werden. Die med. Normen sind viel zu hoch gesetzt (doch von Menschen gemacht!!!) und die Interpretation von Untersuchungsergebnissen - ist sehr merkwürdig.
Außenstehende Menschen können sich kaum vorstellen wie viel Kraft so eine Gerichtsverhandlung kostet und wie sie die desolate Gesundheit massiv zusätzlich belastet.
Eins will ich dazu betonen: die Richterin war sehr engagiert und sehr bemüht den Betroffenen zu helfen. Also mind. ich habe das gute Gefühl gehabt.
Danke Christian, Sie haben mir sehr viel Mut gemacht und viel Kraft gegeben.
Ich wünsche Allen Betroffenen viel Mut, Kraft, Klarheit und vor allem Beste Gesundheit – weil ob oder mit Invaliditätspension kommt doch keine Gesundheit zurück. Um sie muss man sich täglich auf Neue bemühen.

Alles Liebe!
E.

unter:
"Wegen Pension den dritten Gerichts-Termin" 1.07.14

10.07.14 um 8.40 Uhr - von D*. - "...., weil ich echt nicht mehr weiter weiss und nur auf der Stelle trete."


Hallo, sehr geehrter Herr Moser ,

ich wende mich an Sie weil ich echt nicht mehr weiter weiss und nur auf der Stelle trete.

Die Sache ist so :

Da ich keine abgeschlossenen Ausbildung habe kann ich auf besser bezahlte Jobs nicht hoffen , so das AMS.

Ich möchte mich auch weiterbilden das wird mir jedoch immer nur verwehrt .
Deswegen hab ich dann eben nur als schlecht bezahlte Reinigungskraft ( und das obwohl ich einen Kurs in diesem Bereich mit Abschlusstest absolviert habe )aber das zählt halt nix !
Jetz sitz ich in der Zwickmühle entweder mach ich weiter so um unter 350 euro arbeiten gehen oder genau so viel vom Ams zu bekommen ! Dabei ist es so das ich mit meinem Partner jetz eh schon am knappen Limit leben ! Deshalb will ich endlich das sich was ändert! Es kann nicht so weitergehn..

Mich macht das einfach wütend , denn ich bin noch nicht mal 30 und seh mich schon am Abgrund stehen..also Arbeitstechnisch gesprochen!!

Aber ich hab dann halt gehört das man bis zu einem gewissen Limit zum AMS- Geld dazu verdienen darf , stimmt das denn und wenn ja könnten Sie mir bitte einen Tipp geben wie ich da beim nächsten AMS- Termin vorgehen soll ohne das ich den kürzeren ziehe !

Hab da nämlich echt Angst davor das ich irgendwas gestrichen bekomm oder so..

Lieben Dank im Voraus MFG D.

Antwort:
Mit den 350 Euro befinden sie sich im Geringfügigkeits-Rahmen. Das dürfen sie zum Arbeitslosengeld / Notstandshilfe dazu verdienen.
(Geringfügigkeitsgrenze 2014 - täglich 30,35 €, monatlich 395,31 €.)
Aber/Und - wurden sie nicht aufgeklärt? - Sie können auch um die Mindestsicherung ansuchen, dann wird ihr ALG / Nst. monatlich auf ca. 850 Euro aufgestockt. - Allerdings abzüglich ihres Geringfügigkeits-Einkommen.
>Verlangen sie von der AMS-BeraterIn diesbz. Auskunft bzw. den Mindestsicherungs-Antrag.

Vorsicht bez. Anrechnung des Partnerschaftseinkommen, wenn sie mit jemandem zusammenleben!
Sollte niemandem ein Unterhalt zustehen bzw. wird der auch nicht freiwillig geleistet, raten die Grünen, diese Partnerschaft erst gar nicht anzugeben - dann handelt es sich um eine Wohngemeinschaft - sollten sie zusammen wohnen. (Grünen-Tipp)

Lesen sie sich diesbezüglich sämtliche Links unter -
Politik erzeugt Armut und "fördert/zwingt zu Single-Haushalte / gegen Familienbildung" - durch!

Und seien/werden sie aktiv - trotzdem es auf Ausbildung keinen Rechtsanspruch gibt! Suchen sie sich ev. eine Ausbildungsmöglichkeit / tatsächliche Qualifikations-Schulung-Kurs und verlangen sie ein Begehren, dass sie ausgefüllt und eingeschrieben zurück ans AMS senden!

Zu selbst gewählter Ausbildung / Formalweg!
Bei selbstgewählten "Kurs"/Ausbildung/"Studium" - Begehren, für Instanzenweg, abgeben! - / Legen sie alle Daten den Kurs betreffend bei!
Ombudsmann B. von der LGS-Steiermark riet, den Formalweg zu beschreiten und sich ein Begehren zusenden zu lassen. Dann gäbe es einen Instanzenweg von der Geschäftsstelle über den Regionalbeirat bis zum Landesdirektorium.
("Instanzenweg für Ausbildung ohne Rechtsanspruch?" 7.09.11)

(Ohne Gewähr) Alles Gute!


9.07.14 um 7.36 Uhr - von P. - " eAMS kündigen?"


Sehr geehrter Herr Moser,

kann ich bzw. wie kann ich eAMS kündigen? Ich habe leider nichts gefunden.
Vielen Dank im Voraus. Mfg (8.07.14)

Antwort:
eAMS Konto löschen - oder bez. Ausstieg ev. mit der BeraterIn klären.


7.07.14 um 10.01 Uhr - von Z*. - "Bitte helfen Sie mir!!!"


Sehr geehrter Herr Moser!

Ich bin seit zwei Jahren auf Notstandshilfe, meine Frau ist in Karenz und habe zwei kleine Kinder.
Verzweifelt suche ich einen Job mit meinen Qualifikationen, leider vergebens. Habe sogar zwei Bewerbungstrainer aus eigene Tasche bezahlt.
Meine Bewerbungsunterlagen sind Top und die Quote gar nicht so schlecht. Ich werde immer wieder zu Vorstellungsgesprächen eingeladen, aber es kommt immer nur fast zu einem Dienstverhältnis.
Meine Bewerbungsbestrebungen sind lückenlos in e-AMS dokumentiert.

Seit ca. einem halben Jahr habe ich durch verschiedene Maßnahmen (Krankenstand, Pflegeurlaub,...) ein Besuch bei ItWorks abgewendet.
Leider hat der Betreuer das Ganze durchschaut und bucht mich immer wieder zu.

Bitte helfen Sie mir!!!

Ich habe die Beiträge gelesen und weiß, dass ich den Vertrag nicht unterschreiben soll etc.
Leider kann ich mir eine Bezugssperre nicht leisten, da meine Frau in Karenz ist und meine Existenz dadurch gefährdet ist.

Habe ich Ihre Antwort richtig verstanden?

Ich muss bei ItWorks teilnehmen (Bewerbungstrainings, Zeit totschlagen, etc. etc.), muss aber die Unterschrift nicht leisten, ohne negative Folgen?
Oder wird dadurch eine Bezugssperre verhängt ? Wenn ja, dann kann ich dagegen rechtlich vorgehen?

-------- -------- -------

Auf antiams.at steht: (noch aktuell?);
........ ....... ...... (Anm.: Für externe Texte sind deren Verfasser verantwortlich!)

Ich freue mich auf Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen (4.07.14)

Antwort: (auch per E-Mail vorausgegangen)
dank SPÖ / ÖVP sind söb-transitarbeitsplätze pflicht!
sie müssen zwar bei söb teilnehmen, aber wenigstens nicht mit dem eindruck der freiwilligkeit.

>Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!
Unterzeichnen sie den Vertrag nicht sonden schreiben folgendes statt
der Unterschrift!
In Hinblick auf den auf mich ausgeübten Druck, der in der Ankündigung,
das Arbeitslosengeld/Notstandshilfe als existenzerhaltendes Grundgehalt
zu streichen, besteht, leiste ich, ohne den vorliegenden Inhalt in Frage
stellen zu können, keine Unterschrift.
Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!

ev. im nachhinein klagen.
Siehe: Dr. Pochieser - mit Verfassungsrecht gegen Armut:
"Auch für Kollektivverträge gilt der Gleichheitsgrundsatz (und sonstiges Verfassungsrecht"

>deppenkurse = bewerbungskurse sind ev. mit Berufung zu bekämpfen wenn sie schon welche besucht haben oder ev. die fähigkeiten / kenntnisse nicht abgehen, die in den kursen vermittelt werden.?
("Erkenntnis des Sozialministeriums - keine, bereits absolvierten, Deppenkurse besuchen müssen" / "keine mehrmaligen Deppenkursbesuche?")

bzw. ist Teilnahme bei Choaching ev. freiwillig. Vor Zeugen bez. Freiwilligkeit nachfragen. siehe "Zur Peinlichkeit Coaching"

oder aufsuchende Vermittlung? . freiwillig ?

Siehe auch Info bez. Zwangsmassnahmen

- bei nicht zu langer arbeitslosikeit muss aufgeklärt werden - fehlende belehrung - fällt bei notstand aber eher weg. ohne gewähr, alles gute!

4.07.14 um 21.43 Uhr - von Ohne N. - "Meine Fragen"
"Mit was werde ich sonst noch so an Gemeinheiten rechnen müssen"


Hallo Herr Moser,

Meine Situation:
Ich werde in 2 Monaten bei AMS vorstellig werden. Ich bin im Dezember 2013 fünfundvierzieg geworden, ich bin zu 90 % behindert (Bescheid vom Bundes Sozialamt, Seit 2014 ist die Behinderung nicht mehr zeitlich befristet).
Die Bemessungsgrundlage für den AMS Bezug sollte nicht mehr weniger werden, da ich ja schon meinen 45igsten Geburtstag hinter mir habe.

Ich werde künftig einen Antrag auf Pension stellen. Auf grund der aktuellen Situation sind die Chancen nicht sehr hoch, daß es genehmigt wird. Auch eine Klage vor Gericht wird wohl nicht sehr erfolgreich sein.

Nun zu meinen Fragen:
1. Muss das AMS meine Behinderung berücksichtigen bei einer Arbeitsplatzvorschreibung?

2. Ist die Behinderung in der sogenannten Betreuungsvereinbarung aufzunehmen?
Kann ich in die Betreungsvereinbarung hineinschreiben lassen, daß ich nur an einer Vollzeitstelle interessiert bin?

3. Da ich ja nicht mehr vermittelbar bin, werde ich wohl von einem Deppenkurs zu anderen geschickt werden.
Ist das zuläßig? Ein Deppenkurs wie schreibe ich eine Bewerbung, wird wohl ausreichend sein.

4. Ich lese bei Ihnen auf der Homepage von SÖB und Transitarbeitsplätzen. Kann mich das AMS zu solchen Arbeitsplätzen "einfach" zuweisen.

5. Auf Grund von Ihrer Erfahrung, mit was werde ich sonst noch so an Gemeinheiten rechnen müssen, ich hab es mir ja nicht ausgesucht krank zu werden. Ich bin unverschuldet krank geworden. Wie viele andere Menschen auch.

6. Nach Ablauf der Zeit beim AMS muß ich dann um Notstandhilfe ansuchen - richtig? Diese wird mir dann wohl genehmigt werden. Wenn ich nicht alleine lebe wird das Einkommen von meiner Partnerin angerechnet - richtig?
Im Rahmen der Notstandshilfe, werden die Gemeinheiten vom AMS wohl weitergehen - richtig?

Ich freue mich über Ihre Antworten, wenn es für Sie möglich ist. Sie können meine email gerne veröffentlichen, aber bitte OHNE Initialen und OHNE Namen.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort:
(
geschützte Bemessungsgrundlage)

1. Ja, - Bei körperlichen Einschränkungen des/der Arbeitslosen muss das AMS die gesundheitliche Eignung einer Stelle immer konkret überprüfen.
Beantwortung der Frage nach der körperlichen Zumutbarkeit

2. Behinderung in Betreuungsvereinbarung aufnehmen lassen.
Wunsch auf Vollzeit angeben ?

3. "Ergebnis des Sozialministeriums: "keine bereits absolvierten Deppenkurse besuchen müssen" / "keine mehrmaligen Deppenkursbesuche?"

Zur Info bez. Zwangsmassnahmen

4. Ist wie ein zumutbares DV zu handhaben - siehe auch Antwort 1.

5. Ev. einige Einträge in SoNed durchgehen um ev. einen Überblick bez. ihrer Frage zu erhalten. Ich denke sie haben "eh" eine Vorstellung von der menschenverachtenden Situation, der arbeitslose Menschen ausgeliefert sind.

6. Bez.Anrechnung des Partnerschaftseinkommen lesen sie sich sämtliche Links durch!

(Ohne Gewähr)


4.07.14 um 18.34 Uhr - von W. - "Wie ich dem Deppenkurs bei Jobtransfair nach vier Tagen entkommen bin"


wie ich dem deppenkurs bei jobtransfair nach vier tagen entkommen bin
wir sollen lebenslauf schreiben lernen
da hatte der trainer keine arbeit, weil selbst die, die gebrochen deutsch sprachen, einen lebenslauf in elektronischer form hatten

5 angestellte frauen fragten uns (25 Arbeitslose) nach Ausbildung, letzter Arbeit und Jobwunsch dauerte ca eine Stunde, in der 4 davon effektvoller arbeiten hätten können
vortrag. bewerbungstraining
angehende trainerin kann nur behmmakeln, aber kein deutsch, spricht lange und viel und sagt nichts aber ich zitiere wörtlich: auch wenn der chef ein a... ist

meine frage: muss man sich von d.... ausbilden lassen, die arbeitsscheu sind, aber eine arbeit haben?

also aufgepasst:
eams-Konto anlegen - passwort kommt per rsa-brief
einloggen - nachsehen, welche kurse angeboten werden
passende aussuchen und mit chef des kursinstitutes telefonieren, ob gewünschter kurs in frage kommt und ein platz frei ist, wenn ja termin mit ams-betreuer ausmachen
anliegen fundiert vorbringen, warum gewünschter kurs viel hilfreicher als gerade besuchter deppenkurs
bei erfolg wird man zum nächsten freien infotag im gewünschten kurs-institut gebucht und vom deppenkurs abgemeldet.

ich wünsche euch allen viel glück bei euren versuchen
ich bin jetzt im akademikerkurs und lerne wirklich etwas dazu
während man mir trotz verfassen einer 120-seitigen wissenschaftlichen magisterarbeit und einer publikation zum x-ten mal lernen wollte, wie ich mich vorstelle


4.07.14 um 13.51 Uhr - von Jü*. - "Meine Probleme die mir bez. mehrjähriger Ausbildung Angst bereiten"


Hallo erstmal! Ich bin froh endlich ein Forum zu haben, dass sich gezielt an meine Zukunftsangst richtet. Danke an alle die sich an soetwas beteiligen!!!

Ich bin 25 Jahre alt, körperlich behindert (Rechter Arm gelähmt) und habe bereits eine Lehre zum Druckvorstufentechniker mit LAP abgeschlossen. Aus mehreren Gründen (Entwicklungen der Branche, Behinderung, Unmoralischer Arbeitgeber) verlor ich meinen Job und fand mich in einem Szenario mit extrem schlechten Chancen in der selben Branche weiterhin Arbeit zu bekommen.

Nun hab ich fast 7 Wochen BBRZ-Programm hinter mir und hoffe das mir das AMS und die PVA eine Ausbildung zum IT-Informatiker (Lehrniveau mit LAP) bezahlt. Ich habe mir die Ausbildungsstätte in Wien (simmering BBRZ) angesehen und befand diese als gut für mich.

Nun zu meinem Problemen die mir Angst bereiten:
Was passiert wenn ich die mehrjährige Ausbildung aufgrund eines Lehrers oder Leistungsanforderungen dort nicht abschliessen darf? Ich hab nämlich von strengen Ahndungen und extrem schwierigen Lehrinhalt gehört. Unter anderem benötigt man für Höherqualifizierungen (in meinem fall wichtige Anwender Zertifikate) einen Notenschnitt von 1,5 (und das während der ganzen Ausbildung) und das ist nur eine Anforderung von einer ganzen Liste. Weiters soll es nach jedem Modul Schularbeiten, Tests etc geben. Und es soll auch Tests geben, die bei nicht bestehen einen sofortigen Abbruch zur Folge haben. Wer eine Lehre gemacht hat, weiss das, dass Ganze im dualen System ganz anders abläuft . Auf was ich hinaus möchte: Versuchen die, die Leute aus der Ausbildung zu bekommen, bevor die Teilnehmer sie abschliessen können? Ich mein, das sind keine Anforderungen auf Lehrniveau. Nicht falsch verstehen. Wenn ich dort viel lernen kann, sagt mir das sehr zu!! Doch in Verbindung mit zukunftgefährdent!
en Sanktionen ist das für mich etwas unverständlich.

Ich dachte die PVA und das AMS wollen mich mittels hochwertiger Ausbildung wieder eingliedern. Und habe ich nicht das Recht auf Qualifikationsschutz?

Es ist auch allgemein alles sehr intransparent und nicht nachvollziehbar, warum manchen Teilnehmern keine Ausbildung finanziert wird. Es scheint auch auf den AMS Betreuer (Der entscheidet mit dem AMS Geschäftstellenleiter=glücksache) anzukommen. Vor allem betrifft jene Personen eine Verweigerung, die nicht von der PVA mitfinanziert werden und Leute, die gerne eine Ausbildung fernab des BBRZ Angebots hätten.

Kann ich irgendwas tun? Wie könnte ich mich auf Probleme vorbereiten? hat jemand Erfahrungsberichte? Was kommt auf mich zu? Soll ich bei irgendetwas aufpassen? (Ausgenommen Sachen, die in diesem Forum eh schon übers BBRZ stehen)

Wenn jemand eine Ausbildung beim BBRZ gemacht hat, würde ich mich über einen Bericht freuen

Meine email: ******* Danke für alle Antworten lg Jü. (3.07.14)

Antwort:
Ich verstehe ihre Ängste, aber lassen sie sich von diesen nicht zu sehr leiten bzw. hemmen! Wenn sie die Möglichkeit haben, eine Ausbildung zu absolvieren, die sie interessiert und die sie machen möchten, dann nehmen sie diese Gelegenheit wahr.
Ich denke schon, dass auch die Lehrer, die sich eine Zeit lang etwas mit den Schülern antun / auch engagiert sind, Interesse daran haben, dass soviele wie möglich positiv abschliessen.

Es ist nicht selbstverständlich, dass Personen eine "tatsächliche" Qualifikation bekommen. Viele versuchen es umsonst eine Ausbildung zu bekommen und
als Antwort erhalten: Auf Ausbildung besteht kein Rechtsanspruch!
Ein Grund ist sicherlich auch die Finanzierung. Da bei ihnen auch die PVA mitfinanziert ist eine Realisierung im Bereich des Möglichen!
Da nicht jede(r) diesen Vorteil (ich gehe davon aus, dass sie die Ausbildung machen wollen) geniesst, werden solche Wünsche auch abgelehnt!

Ev. klären sie ab wie es sich verhält, sollten sie die Ausbildung aus welchen Gründen auch immer nicht zu Ende bringen. Ob sie dann "eh" davon ausgehen können, dass sie die Kosten oder einen Teil davon nicht selbst tragen müssen!

Da sie schon eine Lehre positiv abgeschlossen haben, gehe ich davon aus, dass sie das Zeug dazu haben auch diese Ausbildung positiv zu Ende zu bringen!
Wenn sie diese Ausbildung machen wollen, dann gehen sie ruhig mit etwas Optimismus an die Sache heran! Alles Gute! (Ohne Gewähr)


4.07.14 um 13.50 Uhr - von H*. - "Frage zum Thema Kurszuweisung"


Erst mal vielen Dank daß es diese Seite gibt!

Habe eine Frage zum Thema Kurszuweisung. Gemäß Betreuungsvereinbarung ist bei anhaltender Arbeitslosigkeit im Juli eine Teilnahme am Kurs \"Wege und Chancen\" festgelegt worden. Am 26.06. hat mein Betreuer über das eAMS Konto folgende Anfrage an mich gerichtet - \"Laut Betreuungsvereinbarung vom 2.5. bitte ich Sie um eine Rückmeldung über ihre Aktivitäten. Sollte sich nichts ergeben haben, können Sie ab 7.7. am Kurs Wege und Chanden teilnehmen.\"
Eine offzielle Zuweisung zu diesem Kurs per Brief oder eAMS-Konto habe ich bislang nicht erhalten. Daher meine Frage - ist das nur ein freundlich gemeintes Angebot oder droht mir bei Nichterscheinen eine Sperre? Mir wurde weder mitgeteilt wo dieser Kurs stattfindet, um welche Uhrzeit er beginnt oder wie lange er dauert. Der Infotag zum Kurs fand bereits am 23.06 statt, also drei Tage vor der Anfrage meines Betreuers. Gibt es eine vorgeschriebene Form und Frist für solche Kurszuweisungen? Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe. (2.07.14)

Antwort:
Mir scheint auch, dass es sich um ein "Winken mit dem Zaunpfahl" handelt. Auf dass sie mit einer baldigen Deppen-Kurszuweisung zu rechnen haben!
Eigentlich sollten sie eine schriftliche Kurszuweisung erhalten.
In dem Zusammenhang ist es ev. auch wichtig was sie beim Termin besprochen haben!
Also Vorsicht! Das AMS nimmt jede Gelegenheit wahr um Arbeitslosen den Bezug zu sperren - auch rechtswidrig! Entweder sie gehen der Sache nach und setzen sich mit ihrem BetreuerIn diesbezüglich nochmals auseinander - Auch was die im Betreuungsplan festgehaltene Rückmeldung betrifft? - Oder sie gehen zum Infotag bzw. Kurs oder sollte es wirklich eine Sperre geben, bekämpfen sie diese mit dem Rechtsweg / Berufung - Ohne Gewähr

4.07.14 um 15.30 Uhr - von H*. - "bin seit Anfang Februar 2014 arbeitslos! - für die meisten Jobs eher überqualifiziert"
Hallo Hr. Moser.
Vielen Dank für Ihre Tips. Zu Ihren Fragen - bin seit Anfang Februar 2014 arbeitslos gemeldet, hatte aber wegen meiner vorangegangenen Selbstständigkeit nur 20 Wochen lang Anspruch auf Arbeitslosengeld, seit 23.06. beziehe ich Notstandshilfe. Bin 50 Jahre alt, beruflich sehr spezialisiert (es gibt im Moment praktisch keine freien Stellen in dieser Branche in einem Umkreis von 200km, daher Jobsuche schwierig).
Beim letzten Kontrolltermin am 02.05 wurde über Kurse kurz gesprochen, der Berater hatte die Idee einer weiteren schulischen Ausbildung. Habe Ihn darauf hingewiesen, daß das nicht das Problem ist da ich bereits jetzt für die meisten Jobs eher überqualifiziert bin. Damit war das vom Tisch und Schulungen wurde nicht weiter thematisiert. In der während dieses Gesprächs erstellten Betreungsvereinbarung fand sich dann der Vermerk zum Besuch besagten Kurses "Wege und Chancen". Zu meiner eigenen Schande - habe das übersehen und daher auch nicht hinterfragt oder beeinsprucht. Es gab aber zu keiner Zeit irgendeine Information zu Ort, Zeitraum oder Inhalt des Kurses, auch keine Belehrung über allfällige Folgen eines Fernbleibens. Mein "Defizit" ist meine Spezialisierung, das wurde in der Betreuungsvereinbarung festgehalten. Ob ein Deppenkurs dieses Defizit zu beheben vermag bezweifle ich...
Viele Grüße,

Antwort:
somit haben sie ihre begründung für eine ev. berufung aufgezählt - falls sie
nicht hingehen und es eine sperre gibt.
ev. können sie auch hinzufügen, dass sie nicht über ihre defizite wie den
kurs der diese ausgleichen muss, aufgeklärt wurden.

- Ich wurde über meine Defizite wie den Kurs nicht aufgeklärt, darum kann der Kurs, nicht eruierte, Defizite auch nicht ausgleichen! -

AUSNAHME: "Vorsicht "die neoliberalen Ausbeuter"/Bartenstein ÖVP hat einen
"Entrechtungs-, Unterdrückungssatz" in den Gesetzestext aufgenommen!"

ps. auf alle fälle wäre es vorteilhafter doch eine zusätzliche ausbildung zu machen - sollten sie die bekommen - als mobbingkurs-e / deppenkurs-e.

Zur Info bez. Zwangsmassnahmen / "Zur Peinlichkeit Coaching"

ohne gewähr - alles gute


4.07.14 um 1.50 Uhr - von Stephan - "Volksanwaltschaft: System-/Mittäter-organisation allerersten Ranges"


>Wurde soeben von der Volksanwaltschaft angerufen (Mag. Tr.). Er sagt das ich schon das Recht auf Auskunft habe, aber dann unterschreiben muss.
<
allein dieser satz zeigt eindrucksvoll wes geist die volksanwaltschaft und insbesondere dieser "patient" heimo tr. darstellt.

so möge "werter" herr tr. doch bitte die gesetzesstelle nennen, wonach IRGENDJEMAND verpflichtet sein soll einen vertrag, eine vereinbarung, ein schriftsück (oder als was man diese knebelverträge noch bezeichnen will) zu unterschreiben, wenn man:
1. mit dem inhalt in keinster weise einverstanden ist, weil:
a) man diesen nicht verstanden hat
b) man mit diesem inhalt nicht einverstanden ist
c) der inhalt rechts- und/oder gesetzeswidrig erscheint
d) die bedrohung und vernichtung der existenz ankündigt
e) teile und/oder als ganzes tatsachen verdreht und/oder willkürlich darstellt
f) als vereinbarung dargestellt, jedoch einseitig aufs auge gedrückt wird

2. die androhung des aussetzens von hunger und/oder obdachlosigkeit, sowie die völlige existenzvernichtung beinhaltet
3. man damit auf seine verfassungsmässig garantierten rechte verzichten soll
4. man damit den schutz der datensicherheit sensibler daten aufkündigen soll
5. generell ausschliesslich für den betroffenen schwerwiegende nachteile auszulösen vermag, wobei im gleichgewicht dessen keinerlei vorteile sich mit der unterschrift für den/die betroffene herzustellen vermögen lassen (was aber den kerngehalt einer "vereinbarung oder eines vertrages" ausmacht)
6. man nicht den erfolg von lohndumping und/oder zerschlagung des ersten arbeitsmarktes (bei sonstigem völligen entzug der existenzgrundlage) zu gefährden wage

ich könnte hier noch endlos lange weiter aufzählen, erspare mir aber das versch... meiner lebenszeit.

zusammenfassend kann gesagt werden, dass sich hier wieder einmal eindrucksvoll präsentiert, wobei es sich bei der volksanwaltschaft in wirklichkeit handelt.
nämlich um eine system-/mittäter-organisation allerersten ranges, welche am allerwenigsten die hilfestellung für betroffene als zielgebiet hat, sondern nämlich das genaue gegenteil: DIE VERHINDERUNG VON DIESBEZÜGLICHER RECHTSPRECHUNG

dort wird diskutiert und nicht judiziert

und das zum grossartigsten unwohle der geknechteten vogelfreien, bei gleichzeitiger gnadenlosester brachialprofitgewinnung für die menschenrechtsverbrecher.

bitte auch fürs forum christian, zumindest sofern dir das nicht zu pointiert erscheint

liebe grüsse stephan

Ps.: ich möchte aber NIEMANDEN davon abbringen die volksanwaltschaft weiterhin mit sachverhaltsdarstellungen "einzudecken" allein schon aus dem grund, dass nicht später wieder alle die vielbemühte binse verwenden können "man hätte ja von nichts etwas gewusst"

unter:
1.07.14 um 20.14 Uhr - von W*. - "Ich habe mich geweigert zu unterschreiben"


3.07.14 um 21.37 Uhr - von M*. - "Abteilungsleiterin ignoriert willkürlich Betreuungspflichten"


Sg. Damen und Herren,
ich habe ihre Seite im Internet gefunden und wollte mich nun mit einer dringlichen Anfrage an Sie wenden:
Ich bin Mutter/Alleinerzieherin eines 7jährigen Mädchens (geb.15.12.2006) und habe gestern eine "Einladung" Kursmaßnahme zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt erhalten. Diese Kurs- Maßnahme dauert bis 16.30h und ich bin lt. Betreuungsvereinbarung für 20 Stunden (8-12.00) für eine Teilzeitarbeit eingetragen.
Ich habe dem AMS gestern Vormittag über mein e-ams Konto geschrieben, das ich die Maßnahme nicht besuchen kann, da die Kinderbetreuungspflichten bis max 13h geregelt sind.Die Abteilungsleiterin, welche mir den Kurs zubuchte (mein AMS Berater ist auf Urlaub), bestellte mich atok für heute (Tags darauf) um 11h zum AMS und teilte mir dort mit, das ich den Kurs wahrnehmen MUSS, da ich
a) Notstandshilfebezieherin bin und

b) dem AMS in der Zeit von 8 bis 18.00h zur Verfügung stehen muß (gesetzlich). Auch wenn ich nur für 20Std. eingetragen bin.
So nebenbei meinte sie noch, es gibt fast keine 20h Stellen im Bürobereich (was absolut lächerlich ist, da es diese sehr wohl gibt). Außerdem müsse ich jede Arbeit annehmen.
Ich sehe es als absolute Schikane, als Alleinerzieherin einen Kurs bis spät Nachmittags besuchen zu müssen und mein Kind wird ebreits am Vormittag betreut. Ich möchte meine 7 jährige in keine Ganztagsbetreuung stecken, nur um einen sinnlosen Kurs zu besuchen und nur um dann nicht in der AMS Statistik aufzuscheinen..
Ich ersuche Sie dringend um Information, ob dies gesetzlich so stimmt und ob ich wirklich diese Kursmaßnahme absolvieren MUSS. Es soll bei dem Kurs, welcher diesen Sommer neu sein soll, "FLYING NANNYS" geben. Allerdings werde ich mein Kind, welches eine schwere Allergie hat und extrem schreckhaft ist, sicher nicht in irgendwelche fremden Hände geben. Bitte dringend um Info.

Antwort:
Der fehlt das Schamgefühl schon gänzlich! Die hat sie belogen!
Sie müssen dem Arbeitsmarkt wegen Betreuungspflichten nur 20 Stunden zur Verfügung stehen. - gilt auch für Deppenkurse!

Und erst recht, wenn 20 Stunden auch in der Betreuungsvereinbarung festgehalten wurde! AK Seite 4.


Sollte die Abteilungsleiterin mit Bezugssperre gedroht haben, falls sie diesen Kurs verweigern, so handelt es sich um Amtsmissbrauch und Nötigung!
Drum ist es wichtig Begleitperson als Zeugen mitzunehmen!
Es ist davon auszugehen, dass, wenn sie Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstatten, sie das abstreiten würde. Seriosität ist beim AMS "fast" nicht mehr zu finden!

Gehen sie ev. mit Kopien der Links zum Geschäftsstellenleiter und klären sie die Angelegenheit!
Oder /und legen sie die Texte auch der Abteilungsleiterin nochmals vor und fragen sie sie, ob diese ihr bekannt sind! Auch, ob sie weiter auf den Kurs - unter §10 / Bezugssperrdrohung - besteht - Falls wirklich, fordern sie sie ev. auf gemeinsam zum Geschäftsstellenleiter zu gehen! - wenn möglich mit Begleitperson!
Dort drohen sie dann ev. mit rechtlichen Schritten!

In dieser Angelegenheit wäre auch eine schriftliche Aufsichtsbeschwerde mit Beschreibung des Vorfalles anzuraten,

>Sollte es wider erwarten eine "rechtswidrige" Sperre geben, legen sie Berufung ein. (Ohne Gewähr)
Halten sie mich auf dem Laufenden! Alles Gute!

4.07.14 um 0.18 Uhr - von M*. - " sollte zu keiner Bezugssperre
kommen"
Sg. Herr Moser,
vielen dank nochmals für ihre schnelle Antwort!
Die Abteilungsleiterin befindet sich ab morgen im Urlaub. Von daher kann ich
nicht mehr mit ihr reden. Sie meinte zwar, das es zu keiner Bezugssperre
kommen sollte, weil sie das "so in den Computer eingegeben hat", aber ich
soll trotzdem hingehen und mir das anschauen. Vertraue natürlich nicht auf
eine Aussage...

Antwort:
Dann handelte es sich um keine Nötigung und Amtsmissbrauch, da keine Bezugssperredrohung ausgesprochen wurde.
Keine Ahnung warum sie ihnen bez. Vollzeit/Teilzeit die Unwahrheit gesagt hat.
Mit dem Hinweis, dass keine Bezugssperre zu erwarten ist, hebt sie ihre diesbez. Aussage bez. "volle Verfügbarkeit" eigentlich "eh" auf?

2.07.14 um 9.39 Uhr - von So*. - "Initiative gründen, denn solch eine Sauerei mit sozialschwachen und kranken Menschen machen finde ich nicht gut."

"Was wollen die? Dass wir uns selbst beiseite schaffen, nach dem sie ihre Prämien mit uns kassieren."


"eine Sauerei mit sozialschwachen und kranken Menschen machen"
unter:
1.07.14 um 10.19 Uhr - von So*. - "Ist meine Schilderung Nötigung?"

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