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26.07.14 um 22.22 Uhr - von P. H*. - "Als Vorstandsmitglied in einem Dienstverhältnis mit dem Verein stehen?" |
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Ich habe mich immer sozial engagiert, und war daher ehrenamtlich für Vereine gearbeitet, war aber bei diversen Vereinen auch angestellt, das heisst hatte ein normales ASVG Dienstverhältnis inne (meist für einige Tage/Projektarbeit); In dem Verein wurde ich zum Obmann gewählt, und wie immer wurde ich für Projektarbeit normal ASVG versichert. Nach einem Jahr meldete sich auf einmal die Wgkk, und wollte mit mir eine Niederschrift aufsetzen; Das tat ich dann auch, die Wgkk teilte mir mit, dass die Obmann-Tätigkeit und ein ASVG Dienstverhältnis nicht funktionieren kann, weil man nicht gleichzeitig Arbeitgeber und Arbeitnehmer sein kann. Ich entgegnete, dass das bei uns in den Vereinsstatuten genau geregelt ist, sobald ein Vereinsvorstand als Dienstnehmer ASVG für den Verein zum Arbeiten beginnt, erlischt für diese Zeit sein Stimmrecht im Vorstand. Auch habe ich der Wgkk zugesagt, dass ich den Vereinsobmann abgeben werde. Der Wgkk-Bearbeiter sagte mir zu, dass das damit in Ordnung! sei, und ich unterschrieb diese von dem Wgkk-Bearbeiter und meiner Zeugenaussage geschriebene Niederschrift, und habe auch tatsächlich den Obmann abgegeben.
Jetzt ein dreiviertel Jahr später, meldet sich abermals die wgkk, und machte wieder Druck. Wegen den alten Problem Obmann vs. ASVG Dienstverhältnis wollten sie Unterlagen einsehen usw. Danach bekam ich Bescheid, dass alle ASVG Dienstverhältnisse, die ich mit dem Verein hatte, die in den Jahren 2012 und 2013 an- und abgemeldet wurden, von der Wgkk für nicht existent gelöscht werden.
Weiters will die Wgkk Krankengeld zurück haben, dass ich damals nach dem Dienstverhältnis aufgrund langer Krankheit erhalten habe. Natürlich fühle ich mich von der Wgkk betrogen, und habe das Krankengeld damals schon zum Leben ausgegeben.
Jetzt habe ich einmal einen Bescheid verlangt, damit ich gegen diese Ungerechtigkeit vorgehen kann. Anstatt die Wgkk froh ist, ASVG Dienstverhältnisse zu haben, geht sie dagegen vor. Vielleicht auch deshalb, weil ich oft krank, bzw. in Krankenstand bin.
Weiters bin ich darauf gekommen, dass die Wgkk selbst nicht weiss, wie sie gegen mich vorgehen soll, da mein Versicherungsfall ein Präzedenzfall ist. Wer weiss juristischen Rat? Wer hatte einen ähnlich gelagerten Fall, und kann mir Auskunft oder Tips geben?
Mit der Bitte um Unterstützung, zeichne ich
DANKEND; P. H.
Antwort: Ich nehme an sie wissen, dass für das Vereinswesen die Landes-Polizeidirektion zuständig ist. Besuchen sie die Landes-Polizeidirektion und lassen sie sich bez. ihres Problems Obmann bei gleichzeitigem Angestellten-Dienstverhältnis, das okay geben - bzw. fragen sie nach, ob es sich "eh" um keine "Unvereinbarkeit" handelt, wenn die Erlaubnis dazu - als Vorstandsmitglied in einem Dienstverhältnis mit dem Verein zu stehen - in den Statuten festgehalten / geregelt wurde? Holen sie sich von der Landespolizeidirektion Wien das Einverständnis dazu?.
Landespolizeidirektion Wien 1010 Wien, Schottenring 7-9 Telefon: 01 - 31 310
Erhalten sie ein Okay, kommt dieses in die Berufung / Einspruch auf den Bescheid!
Sollte es Probleme geben, dann würde ihre Verteidigungslinie darauf beruhen, dass die Unmöglichkeit bez. der Eigen-Anstellung in der Vergangenheit auch von der Wgkk nicht beanstandet wurde. Sie nicht heimlich / hinten-rum agiert haben, sondern die Wgkk von Anfang an über die besonderen Umstände in Kenntnis gesetzt haben. - Das entnehme ich aus ihrem Text - Ist das richtig? Ohne Gewähr, deshalb wäre es sehr angebracht sich "falls notwendig" eine Rechtsvertretung zu besorgen. Sind sie rechtsschutzversichert? |
24.07.14 um 12.50 Uhr - von G*. - "Arbeitslosengeldabzug wegen Schwarzarbeit?" |
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Hallo, ich würde gerne wissen, ob wir in folgendem Fall etwas tun können: Mein Bruder, der gerade seine Wohnung renoviert, brauchte jemanden der ihm ein paar Tage hilft. Da mein Mann keine Zeit hatte (hat einen sehr anstrengenden 40-Std.-Job), hat er (mein Mann) 1 Freund gebeten, der selbst z.Zt. arbeitslos ist. Offenbar hat ein Mitarbeiter des Finanzamtes den - übrigens leicht als \"Ausländer\" erkennbaren (er ist Latino) jungen Mann bei der Baustelle ein- und ausgehen gesehen (er hat ihn nicht ARBEITEN gesehen!!) und angezeigt. Daraufhin ist der Finanzbeamte mit 2 Kollegen gekommen und hat die Daten des Burschen aufgenommen. Offensichtlich wurde er dann gleich von den Beamten beim AMS als Arbeitnehmer gemeldet, denn außer gerade mal 40 Euro bekam er für d. ganzen Monat nichts: Ca. 700 Euro waren ihm vom Arbeitslosengeld abgezogen worden!!Er wusste nicht wovon er den ganzen Monat leben sollte, und dabei hatte er für die Hilfe von meinem Bruder gerade nur ein Taschengeld als! Kostenersatz bekommen! Soweit ich weiß, dürfte man doch sogar neben Arbeitslosengeld, Studium/Pension, etc. ein kleines bisschen verdienen, und selbst wenn man etwas abgezogen bekommt: Kann das SO viel sein? Oder wurde hier wieder einmal nur einer aus der ärmsten Schicht kategorisch bestraft, weil man der großen Tiere nicht habhaft wird? Ohne noch einmal zu betonen, dass ich den Verdacht nicht ganz ausschließen möchte, dass man hier auch die Tatsache ausnutzt, dass es sich dabei um einen Ausländer handelt, der die Sprache (noch) nicht so gut beherrscht um sich wehren zu können. Bitte um Rat, falls es irgendwelche Möglichkeiten gibt, dem Jungen zu helfen\" Vielen Dank!: (23.07.14)
Antwort: Schwarzarbeit muss eigentlich nachgewiesen werden. Sollte es sich tatsächlich um Sprachschwierigkeiten (Probleme mit dem Verstanden werden) handeln, so müssen sie/er das im nachhinein klarstellen. Er muss den schriftlichen Bescheid über den Arbeitslosengeld-Abzug verlangen und Einspruch/ Berufung einlegen! Jemanden "ehrenamtlich" helfen ist noch keine Schwarzarbeit! Eine geringfügige Tätigkeit ist anzumelden, dann darf man € 395,31 monatlich bzw. € 30,35 täglich. verdienen. Vielleicht kann man soetwas mit einem Dienstleistungsscheck erledigen? Also auf alle Fälle Berufung einlegen! Bei finanzieller Notlage ev. Caritas aufsuchen! Ev. gibts Einkaufsgutscheine; Strom, Miete, etc. per Erlagschein; ev. Bargeld? (Ohne Gewähr)
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24.07.14 um 10.48 Uhr - von H*. - "Pflegeurlaub, da die mit allen Mittel versuchen mich in einen unterbezahlten Job zu treiben?" |
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Hallo Herr Moser Meine Frage Beziehe leider Notstandshilfe und meine Gattin ist nun in Krankenstand da Sie Doppelbilder sieht (Ruhe und Schonung von der Krankenkassaärtzin verordnet). Kann ich Pflegeurlaub auch beim AMS einreichen , da die mich mit allen Mittel versuchen mich in einen unterbezahlten Job zu treiben. Danke
Antwort: Das müssen sie mit dem AMS abklären. Ev. / Ich gehe davon aus, dass sie dazu eine ärztliche Bestätigung brauchen. siehe auch: Pflegefreistellung AK . Diese "kurze" Zeit ist aber eigentlich nicht "sehr" geeignet um sich "gross" Abhilfe bez. ihrer Begründung/Problems zu verschaffen. Mit der "Niedriglohnsektor-Mobberei" haben sie es danach auch wieder zu tun.
Welche Ausbildung besitzen sie? Zum Thema Dequalifikation ein Tipp von Gi. "Bewerbungs-Muster zum Schutz vor Dequalifikation" "Sämtliche Qualifikationen in Bewerbung für (z.Bsp.) "Abwäscherstelle" angeben - kann vor Dequalifizierung schützen" (ohne Gewähr)
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22.07.14 um 11.28 Uhr - von F*. - "Zwangsmassnahmen-Unterschied zwischen Trendwerk und Jobtransfair ?" |
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Hallo an alle !
Da ich demnächst zum Jobtransfair gehen muss, hätte ich dazu einige Fragen. Falls jemand Erfahrungen dazu hat und vielleicht meine Fragen beantworten kann dem wäre ich dafür sehr dankbar.Ich bin gerne vorbereitet und würde gerne wissen was genau auf mich zukommt. Um was genau geht es bei diesem Verein ? Ist das ein Kurs bei dem man wieder mal blöd herumsitzt und sinnlose Gespräche führt ? Angeblich geht der "Kurs" 4 Wochen, weiß jemand Bescheid wie lange das jeden Tag dauert ? Ich hörte man kann sich am Infotag vielleicht den Bezirk aussuchen wo man hinkommen will, stimmt das ? Ich habe im Forum etwas über Transitarbeiter gelesen, um was genau geht's dabei und muss man das annehmen bzw. sind das vielleicht irgendwelche Knebelverträge die ich nicht unterschreiben sollte ?? Weiß jemand was geschieht wenn man vorher oder mittendrin krank wird ? Muss man die verlorenen Tage nachholen ? Wo liegt der Unterschied zwischen Trendwerk und Jobtransfair ? Sonst irgendwelche nützliche Tipps für mich ?
Vielleicht ist dieser Beitrag auch für andere Leute hilfreich die einmal dort hin müssen und schon vorab Informationen darüber haben wollen. Vorab danke an alle die mir Antworten !! (21.07.14)
Antwort: kennst du einen deppenkurs (von einem monat und ev. etwas mehr) so kennst du alle. = ev. bewerbungstraining - oder coaching (ev. freiwillig bzw. mit berufung eine sperre bekämpfen) hat man schon deppenkurse mit solchen inhalten besucht kann man ev. sperre ebenfalls mit berufung bekämpfen.
bezirk aussuchen - wird schwierig - ev. mit AMS-beraterIn abklären?
söb-transitarbeitsplatz ist ein zumutbares DV und annahme pflicht - es gibt einen eigens dafür geschaffenen niedrigKV. setzen sie statt der unterschrift folgenden text ein - auch wenn der nicht von der "zwangsarbeit" befreit. >In Hinblick auf den auf mich ausgeübten Druck, der in der Ankündigung, das Arbeitslosengeld/Notstandshilfe als existenzerhaltendes Grundgehalt zu streichen, besteht, leiste ich, ohne den vorliegenden Inhalt in Frage stellen zu können, keine Unterschrift. Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!<
"krankenstandstage sind "eigentlich" nicht nachzusitzen"
hier finden sie u.a. auch deppenkursberichte wie zbsp. Doris Jobtransfair Deppenkursbericht! "4." Tag oder Aktuelle Trendwerk Protokolle von Mag. A. F. Seite 118 + 118 (b) (Mag. A. F. Mein "Buch" zu Trendwerk 10.01.10)
Trendwerk und Jobtransfair ? im grunde das selbe - beide u.a. armutserzeugende unsoziale zwangsmassnahmen-anbieter verdienen sich an der not der menschen dumm und deppert.
Die moderne Barbarei! / ...eine besonders scheußliche Ausbeutung. Von Monsignore Stefan Hofer, Dechant und kath. Pfarrer in Braunau-St. Stephan. An die sogenannten Helfer! Dienen - Verdienen - Quelle OÖ Nachrichten) ( 7.05.10)
Siehe Info bez. Zwangsmassnahmen / "Zur Peinlichkeit Coaching" alles gute (ohne gewähr)
Zum Verständnis: Arbeitsmarktpolitik: "Warum Inkompetenz, Demütigung, Menschen-, Gesellschaftsschädigung?" (3.03.12) |
22.07.14 um 10.50 Uhr - von B*. - "Deppenkurs Jobtransfair: Ich möchte die vier Wochen dort absitzen und dann nicht zum Leiharbeiter gezwungen werden" |
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Hallo Herr Moser! Ich war heute beim AMS und habe ein Gesprächsprotokoll angefertigt. Bitte lesen Sie es sich durch und unterstützen Sie mich. Wenn sie eine Adresse oder E-Mail wissen, die Arbeitslosen hilft ihre Rechte zu gewahren, lassen Sie es mich wissen. Ich muss ab Montag 4 Wochen in den Kurs Jobtransfair. Bitte um Tipps und Tricks. Ich möchte die vier Wochen dort mehr oder weniger absitzen und dann nicht zum Leiharbeiter gezwungen werden. Danke Herr Moser Mit freundlichen Grüßen B.
Anhang, AMS Gespräch: 17.7.2014, 13Uhr Frau C. fragte mich nach dem Stand meiner Bewerbungen. Ich sagte, dass ich alles online im E-AMS Konto eintrage. 1. Überrumpelung Sie wollte eine Niederschrift machen. Da ich berufsbegleitend studiere und das für das AMS bislang in Ordnung war und vom Vorstellungsgespräch für BILLA beim AMS Redergasse am 25.6.2014 ohne meiner Einverständnis übermittelt wurde, dass ich am liebsten von MONTAG bis MITTWOCH arbeiten kann (anstatt würde). Die Kollegin aus dem Nachbarzimmer (rechts) erklärte ihr, dass diese Niederschrift nicht gemachen werden muss, da ich Freitag ab 16Uhr in der Universität studiere. Nun folgte die zweite Überrumpelung: Frau C. wollte eine zweite Unterschrift und Niederschrift, die ich nicht unterschrieb. Sie versicherte mir zweimal, dass das Unterlassen der Unterschrift keine Folgen haben wird. In der Niederschrift ging es darum, dass ich ab Montag, den 21.7.2014 bei Jobtransfair aufgenommen werde, sollte ich die Aufnahme verweigern folgt eine Bezugssperre. Dass ich keine Zeit zum Überdenken bekam, störte sie nicht, denn im 3. Stock wartete bereits Frau C. D. P. um mich bei JOBTRANSFAIR aufzunehmen. Sie sagte, sie hat mir diese EMAIL in der FRÜH übermittelt. Tatsächlich hat sie mir diese Information erst um 12:50 übermittelt. Hier hat sie mich angelogen! Frau C. begleitete mich, bat mich Platz zunehmen, ging herein und bat mich nach zwei Minuten mit der Angestellten der Leihfirma zu reden. Frau D.-P. fragte mich wie es mir geht. Auch ihr erklärte ich, dass ich überrumpelt wurde. „Ja, das ist öfters so!“ , antwortete sie und gab mir daraufhin gleich das Stammdatenblatt, das ich ausfüllen musste. Erst auf Nachfrage wurde mir erklärt, was in diesem Kurs gemacht wird. Dass ich das vor einem Monat erst gemacht habe, war ihr egal. Sie sagte: „Ja das ist dasselbe, nur bei einer anderen Firma!“ Sie erklärte, dass ich nach dem ersten Monat aussteigen kann und den neuen Arbeitsvertrag nicht annehmen muss. Mein Berufswunsch interessierte sie in erster Linie gar nicht. Sie möchte mich in einem erlernten Beruf vermitteln. Als ich sie darüber informierte, dass ich Psychotherapeut und LSB werden möchte und auch beide Ausbildungen mache, konnte sie sich ein Lachen nur schwer verkneifen – sie lächelte in den PC-Monitor hinein. (17.07.14)
Antwort: sehen sie sich folgenden eintrag/schreiben des sozialministerium, im gästebuch an >"Keine wiederholte Teilnahme an Schulungen des AMS mit gleichen Inhalten" 17.07.14 um 10.26 Uhr - von W. - "Sperre der Notstandshilfe wegen Vereitelung wurde einen Tag nach Schreiben ans Sozialministerium aufgehoben"
wenn sie verweigern und es gibt eine sperre so wird ev. die berufung wahrscheinlich erfolgreich sein. FRAGE: haben sie mit dem AMS geklärt, dass sie studieren und in folge dessen dem arbeitsmarkt nur 20 stunden die woche zur verfügung stehen? alles gute
21.07.14 um 20.34 Uhr - von B. - "Ich möchte den Jobtransfair-Arbeitsvertrag nicht unterschreiben" Danke herr Mosser. Habe ich gelesen. Jz möchte ich nicht mehr verweigern, da ich jetzt schon im Kurs bin. Aber ich möchte nicht den Aufnahme/Arbeitsvertrag unterschreiben, der mich zum Dienstnehmer von Jobtransfair macht. Wie soll ich vorgehen? Das ams weiß dass ich studiere. Ich studiere allerdings berufsbegleitend nur FreitagAbend und samstags (offiziell) . Abet ich glaube daher stehe ich 40 Stunden zur Verfügung. Mfg B.
Antwort: hallo, aha, ja dann müssen sie dem arbeitsmarkt 40 stunden zur verfügung stehen. söb-transitarbeitsplatz ist pflicht - wenn die drauf bestehen. aber trotzdem statt der unterschrift folgenden text einsetzen - auch wenn der nicht von der "zwangsarbeit" befreit. >In Hinblick auf den auf mich ausgeübten Druck, der in der Ankündigung, das Arbeitslosengeld/Notstandshilfe als existenzerhaltendes Grundgehalt zu streichen, besteht, leiste ich, ohne den vorliegenden Inhalt in Frage stellen zu können, keine Unterschrift. Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!< kommt vermittlung vom zwangsmassnahmencoacher, so ist eine ev. Berufung - falls sperre bei ev. verweigern - mit folgenden link zu begründen Sperre nur wenn die Vermittlung von AMS Betreuerin kommt! (21.07.09) ohne gewähr - alles gute!
22.07.14. um 9.22 Uhr - von B. - "Persönliches Gespräche bzw. Anlaufstellen? Danke herr Moser!!! Gibt es auch die Möglichkeit persönliche Gespräche zu führen. Kennen sie Anlaufstellen? SOVIEL ich weiß sind sie in NÖ, ich in Wien. Ps.: sehr gute Arbeit!
Antwort: Nein, Eine telephonische Beratung, persönliche Treffen ist leider nicht möglich! Die zunehmende Arbeit lässt das nicht zu. Der Zeitaufwand wäre zu gross und nicht bewältigbar! Übers Internet / E-Mail kann ich mir die Arbeitszeit selbst einteilen! Danke fürs Verständnis! Aber kontaktieren sie ev. AMSAND, Aktive Arbeitslose oder ev. Zum Alten Eisen - Alle in Wien!
>Sich gegen SÖB-Zwangsmassnahmen / Deppenkurse-Mobbingkurse = Bewerbungskurse wehren! - Sämtlichen Links (unterstrichen) folgen! |
22.07.14 um 10.40 Uhr - von M. S - "AMSler eine Art LAKEITELS von Hundstorfer, AK, BFI, Gewerkschaften, Industriellenvereinigung, Wirtschaftskammer" |
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Hallo Herr Moser!
Als Vorwort möchte ich IHREN Kommentar, IHRE Stellungnahme, IHRE Anmerkung von der Forumseite 287 ("Methode zum Ausbau des Niedriglohnsektors") kurz wiedergeben.
Moderne Sklaverei Hier in Österreich werden die Verleihfirmen anscheinend mit dem \"Staatswappen der Republik Österreich\" ausgezeichnet! Wohingegen in Namibia die Richter des obersten Gerichtshof Leiharbeit als Menschenhandel einstuften! Das neue Gesetz stellt die Anstellung von Personen mit der Absicht, sie an Dritte zu verleihen unter Strafe. Die Richter stuften Leiharbeit als »moderne Sklaverei« ein und erklärten: »Leiharbeit ist ungesetzlich und reduziert Menschen zu persönlichem Besitz«.
DANKE für IHREN tollen, informativen Text.
Grund meines Schreibens: War vom 1.7. mit Krankenstandsunterbrechung bis 9.7. bei einem SÖB in Arbeit. Kündigte noch vor Ablauf der Probezeit, weil ich mit dem DV und diverser Betriebsvereinbarungen nicht einverstanden war. Das AMS sieht das natürlich als Arbeitsverweigerung und gedenkt nun mir eine Bezugssperre nach § 11 ALVG aufzubrummen. Niederschrift mit einem AMS-Lakeitel wurde gemacht und auch unterschrieben. Bis zu einer Entscheidung von Seiten des AMS ob ich warum und wieso und für wie lange ich vom NH-Bezug gesperrt bin kann ich nicht sagen. Nur eines: Die AMSler sind, von wenigen Ausnahmen einmal abgesehen, eine Art LAKEITELS von: Hundstorfer, AK,BFI, Gewerkschaften, Industriellenvereinigung, Wirtschaftskammer sowie der regionalen AMS-GeschäftsstellenleiterInnen. MS (21.07.14)
Antwort: "AlVG §11 sieht eine 4 Wochen Sperre vor, wenn man schuldhaft ein DV. kündigt."
Ps.: Kündigung in der Probezeit! (RA) Kündigung in der Probezeit! (Arbeitslose Fragen)
24.07.14 um 12.55 Uhr - von M. S - "Brachte auch Beschwerde wegen fehlender Gewerbebewilligung beim Magistrat ein. Auch informierte ich das Sozialamt." Hallo Herr Moser! Herzlichen Dank für die beiden Hinweise bezüglich Kündigung in der Probezeit. Anbei nun ein paar Ergänzungen zu AMSler sind Lakeitels.. Brachte im Zusammenhang meiner Kündigung beim SÖB auch Beschwerde bei der zuständigen Abteilung des Magistrates ein. Wegen fehlender Gewerbebewilligung als Personalüberlasser usw. Sogar Herr M. M. von Aktive Arbeitslose meint: "Ehrlich gesagt, so einen üblen Diesntvertrag habe ich bislang noch nicht gesehen, lediglich 2 aus der Steiermark kommen dem recht nahe. Danke für den Vertrag, das wird auf jeden Fall in unser geplantes Schwarzbuch AMS aufgenommen". Auch informierte ich das Sozialamt. Nach dem Verfassen der Niederschrift beim AMS machte ich für mich ein paar Notizen. Der Sachbearbeiter las mir nur Seite 1 der NS vor. Vernachlässigung der Informationspflicht eines Mitarbeites einer staatlichen Behörde? Der Herr Vom AMS empfahl mir die AK als Rechtsberatung. Und nur was die AK sagt läßt dieser Herr gelten.. Ich schauspielerte regelrecht wegen der Möglichkeit einer Bedenkzeit. Anfangs meinte er explizit: "unterschreiben darf ich nur im Amt selbst und die Unterschrift muß noch am selben Tag erfolgen". Bei meinem Einspruch werde ich das als versuchte Nötigung angeben. Auch Krankenstandflucht wurde mir vorgeworfen. Von 1981 bis 2013 scheinen bei der KGKK 15 eingetragene Krankenstände auf. Kommt ebenfalls zum Einspruchschreiben. Das wärs zu Kündigung beim SÖB. Danke nochmal für Rechtsauskünfte MS. (23.07.14)
29.07.14 um 3.31 Uhr - von M. S - "Sperre wegen Kündigung in der Probezeit" Hallo Herr Moser! Schreibe wegen meiner Kündigung bei einem SÖB. Erhielt am 28.7. den negativen Bescheid vom AMS. Sperre gemäß §38 in Verbindung mit §11 ALVG. Dauer der Sperre: 16.7.2014 - 12.8.2014. Begründung: Das Dienstverhältnis wurde in der Probezeit von mir freiwillig gelöst. Zum AMS-Bescheid folgendes: Dieser wurde mir postalisch "normal" zugestellt - also nicht eingeschrieben, wie es bei Behördlichen Schriftstücken gängige Praxis ist bzw. sein sollte. Frage: Ist die VwGH-Erkenntnis 2006/08/0263 (Brief muß zugestellt werden) hieb- und stichfest? Kann ich im Einspruchschreiben damit argumentieren? Nach dem Motto: Das AMS hält sich auch nicht immer an Vorschriften. Herzlichen Dank für Rat und Hilfe MS.
Antwort: ich wüsste nicht was ihnen dieses argument in dem fall bringen würde ? klar würde es sich anders verhalten, hätten sie diesen bescheid nicht bekommen und deshalb keine berufung einbringen können - die ev. erfolgreich wäre. dann wäre ein vorgehen mit rechtsbeistand angesagt um eine klage zu führen.
legen sie berufung ein und begründen sie diese mit dem recht auf kündigung in der probezeit. - die ja von der firma angeführt/verlangt wurde? ("vereinbart wurde") die es eigentlich gibt um ohne konsequenzen kündigen zu können - und geben sie ev. auch die gründe an, welche sie zu dem schritt (kündigung in der probezeit) veranlassten. >wenn sie den nachweis erbrachten, dass dieser "betrieb" keine gewerbeberechtigung besitzt, so bringen sie das auch in der Berufung unter! ohne gewähr - alles gute (Weitere Tipps zur Berufung per E-Mail)
5.08.14 um 10.43 Uhr - von M. S - "Schreiben als ev. Anleitung, wie man gegen Machenschaften des AMS vorgehen kann und vor allem SOLL." Hallo Christian!
Danke für deine hilfreichen Tipps bzgl. AMS-Bezugssperre und damit verbundener notwendiger Vorgehensweisen im Falle einer Beeinspruchung.
Im nachfolgenden Text wurden von mir Datum und Namen mit X angegeben (Danke für Verständnis).
An das AMS X. Einspruch gegen Bescheid X. Begründung: Punkt 3 des DV = Austrittsrecht ( in OÖ gibt es keine Sperre nach ALVG bei Kündigung in/während Probezeit ). Lt. WKO keine Gewerbberechtigung für Peronalleasing, Personalvermittlung od. ähnlich lautend. Das AMS gab mir KEINE GELEGENHEIT zum Parteiengehör NACH DER NIEDERSCHRIFT und dem ERMITTLUNGSVERFAHREN (Stichwort: Regionalbeirat). Das AMS gewährte mir KEIN Recht auf Akteneinsicht.
Den Bescheid über die Bezugssperre erhielt ich ohne diese oben genannten Gründe. Das Berufungsschreiben nun selbst (eingeschrieben mit Rückschein aufgegeben):
ERKLÄRUNG: Beim Erstgespräch am X. mit Fr.X vom SÖB X mußte ich viele persönliche Daten bekanntgeben und auch unterschreiben, obwohl Sie diese vom AMS hätte abfragen können. Beim Ermitteln meiner Telefonnummer tat Fr. X das sehr wohl. Damals ersuchte ich auch um eine schriftliche Benachrichtigung zwecks Arbeitsbeginn. Das Schreiben erhielt ich am X., nachdem ich am Vortag währen eines Telefonates darauf beharrte. Am X. mußte ich die "Betriebsvereinbarung in Verbindung mit einer inkludierten "Mitarbeiterschulung" unterschreiben. Auch verlangte Fr. X einen Lebenslauf von mir! Für was bitte - und vor allem FÜR WEN? Weitervermitteln darf Sie mich sowieso nicht. Am X. wurde mir schließlich dann von Hr. X der DV ausgehändigt, mit dem ich nicht einverstanden war und deshalb auch nicht unterschrieben habe. ZUR NIEDERSCHRIFT VOM X. MIT HR. X: nachstehende Textpassage kommt im Rahmen meiner Emails mit Fr. X nicht vor - jedenfalls nicht wortwörtlich: .."das er nicht mehr zur Arbeit erscheinen wird". Die Angaben von Fr. X, "das ich bei den Malern arbeiten will" sagte ich nicht wortwörtlich. Hr X meinte auch, das ich der erste und einzige bin der mit dem DV unzufrieden ist/war/bin. Es wundert mich das Hr. X nicht bei diesen SÖB arbeitet, wo er doch von dieser "zumutbaren" subventionierten Zwangsmaßnahmeneinrichtung so begeistert ist. ZUM DIENSTVERTRAG: Punkt 2: . Kündigung im Krankenstand möglich. (?) Punkt 3: . KANN DAS DIENSTVERHÄLTNIS VOM ARBEITNEHMER GELÖST WERDEN.. Punkt 6: Sozial ökonomische Betriebe unterliegen derzeit keinem Kollektivvertrag.. ( Ich verweise auf den BABE- und BAGS-KV ) Punkt 9: Diverse Außenarbeiten oder Gartenarbeiten haben mit der von mir gewünschten Tätigkeit als Fahrradmechaniker nichts zu tun. Punkt 10: Sozialpädagogische Betreuung.. ( Mit Datum X erteilte ich diesbezüglich keine Zustimmung ). Punkt 11: Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet..
(Hier der genaue Wortlaut) (in Blockschrift): PUNKT 11: AMS-ONLINE ERHEBUNG ÜBER KUNDENZUFRIEDENHEIT. JEDER MITARBEITER IST VERPFLICHTET ÜBER DIE ZUFRIEDENHEIT DER EINRICHTUNG EINEN FRAGEBOGEN BEIM AMS AUSZUFÜLLEN. ZU DIESEM ZWECK IST DEM MITARBEITER IN DER DIENSTZEIT EIN COMPUTERARBEITSPLATZ ZUR VERFÜGUNG ZU STELLEN WO ER DIESEN FRAGEBOGEN ONLINE UND ANONYM AUSZUFÜLLEN IN DER LAGE IST. AUF WUNSCH WERDEN DIE FRAGEN IN PAPIERFORM VORHER ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. SOLLTE DER FRAGEBOGEN AUS PERSÖNLICHEN GRÜNDEN NICHT AUSGEFÜLLT WERDEN, IST DIES DEM ARBEITGEBER SCHRIFTLICH MITZUTEILEN.
Trotz Ersuchen per Mail vom X. verweigert mir Fr. X bis Dato für mich MÖGLICHE BEWEISMITTEL. Zum möglichen Vorwurf einer Krankenstandsflucht stelle ich fest: Von 1981 weg bis 2013 scheinen bei der KGKK 18 Krankenstände auf.
Ich, X, BEANTRAGE: Aufschiebende Wirkung, Aufhebung der Bezugssperre, Meine, in Gegenwart von Fr. X, unterschriebenen Dokumente (Datenformular, Betriebsvereinbarung/Mitarbeiterschulung), Rufnummernrückverfolgung wegen: wer hat da mit wem gebrüllt, Korrespodenz(en) zwischen Fr. X und dem AMS. Soweit mein Einspruch an das AMS.
Lieber Christian, dieses Schreiben soll in erster Linie nur dazu dienen, um vielleicht Anleitungen zu bieten,wie man gegen Machenschaften des AMS vorgehen kann und vor allem SOLL. MS (4.08.14)
Anmerkungen zur "Kurs"-Beurteilungsbögen-Farce"
14.08.14 um 11.06 Uhr - von M. S. - "Bezugssperre: Ich vermute auch ein prämienbeeinträchtigtes Denken und Handeln" Hallo Christian
Da ich als NH-Bezieher mich monatlich beim Sozialamt melden muß, informierte ich die zuständige Sachbearbeiterin. Bei einer Sperre bekomme ich auch die Aufstockung auf Mindestsicherung nicht, bzw. wird sie gekürzt oder im schlimmsten Fall gar gänzlich gestrichen.
Das Mail ans Sozialamt ( hier ohne Anhang ):
Im Zusammenhang mit meiner Bezugssperre vom AMS erlaube ich mir, als Beweismittel sozusagen, Ihnen die Unterlagen zu übermitteln, welche ich im Rahmen meiner Beschwerde gegen die Bezugssperre dem AMS sandte. Die Briefsendung wurde von mir am 4.8.2014 (ohne den Bescheid) eingeschrieben mit Rückschein aufgegeben. Sendungsnummer=X PLZ: X Als Empfänger schrieb ich auf das Kuvert: An AMS X, Mag. X PERSÖNLICH. Da ich bis dato den Rückschein nicht erhalten habe, weil Mag. X im Urlaub oder krank ist, habe ich Bedenken wegen der 4-wöchigen Beschwerdefrist. Das Ende müsste der 28.8.2014 sein. Auf dem Bescheid ist als Datum der 23.7.2014 angegeben. Das Schriftstück war bei mir am 28.7.2014 im Postfach. Das habe ich auch im Einspruch angeführt. Gleichzeitig mit dem Bescheid wurde mir auch der neue Leistungsanspruch zugestellt. Als Berufungsgrund schrieb ich u. a.: Das AMS gab mir keine Gelegenheit zum Parteiengehör nach der Niederschrift und dem Ermittlungsverfahren (Stichwort: Regionalbeirat). Das AMS gewährte mir kein Recht auf Akteneinsicht. Den Bescheid plus Leistungsanspruch erhielt ich ohne diese oben genannten Gründe. ( Da war das sanktionsfreudige AMS etwas vorschnell mit Bezugssperre wie mir scheint) ( Ich vermute auch prämienbeeinträchtigtes Denken und Handeln der in dieser Sache involvierten Personen ) Genaueres im Anhang an diese Mail.
Mit freundlichen Grüßen
Bin mal gespannt wie das Sozialamt reagiert. Bei einer 4-wöchigen Bezugssperre seitens des AMS, wird mir das Sozialamt hoffentlich nicht 4 Wochen und einen Tag Mindestsicherung mir vorenthalten - oder schon? - oder wie oder was? MS. (13.08.14)
Antwort: "Österreichische faschistoide Mentalität / Charakter" Da es sich bei der Mindestsicherung mehr oder weniger um ein "Zwangsarbeits"-Instrument und nicht um eine "soziale Ab-Sicherung" handelt, kommt es natürlich zu "Unvereinbarkeiten. Die Verknüpfung der "sozialen Absicherung" / "Mindestsicherung" mit dem AMS bzw. den menschenverachtenden auch menschenrechtsverletzenden AlV-Gesetzen ist ein Skandal und belegt m. E. die österreichische faschistoide Mentalität / Charakter. Eigentlich, so wäre es verkündet dürfte es "nur" eine Kürzung der Mindestsicherung geben. Meist wird sie bis auf den Wohnzuschuss (ev. auch gänzlich?") gesperrt. Jede auch "rechtswidrige" AMS-Sperre führt auch zur Mindestsicherungs-Sanktion. (Mindestsicherung ist zwar Ländersache aber zur Zeit sind mir keine Sanktions-Ausnahmen bekannt?) In dem Fall hebt eine erfolgreiche Berufung gegen die "ev. rechtswidrige" AMS-Sperre auch die Mindestsicherungs-Sanktion auf! Aber ich finde es gut wie sie vorgehen und trotzdem auch Beschwerde / Berufung gegen die Sozialamt-"Sperre" erheben / einlegen! Sollte jede(r) machen!
Entstehen durch rechtswidrige Sperren Schäden, so ist ev. auch eine Schadensersatz-Klage anzudenken / durchzuführen! (Ohne Gewähr)
>"Sozialamt mus ein eigenes Ermittlungsverfahren einleiten, solange die Sperre nicht rechtskräftig gültig ist! - z.Bsp bei rechtswidriger Einstellung des AMS-Bezugs" (8.08.13)" unter: 8.11.12 um 19.45 Uhr - von H. L. - "Berufungsweg bei der Mindestsicherung und der Frage der Mietbeihilfe"
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