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26.07.14 um 22.22 Uhr - von P. H*. - "Als Vorstandsmitglied in einem Dienstverhältnis mit dem Verein stehen?"


Ich habe mich immer sozial engagiert, und war daher ehrenamtlich für Vereine gearbeitet, war aber bei diversen Vereinen auch angestellt, das heisst hatte ein normales ASVG Dienstverhältnis inne (meist für einige Tage/Projektarbeit); In dem Verein wurde ich zum Obmann gewählt, und wie immer wurde ich für Projektarbeit normal ASVG versichert. Nach einem Jahr meldete sich auf einmal die Wgkk, und wollte mit mir eine Niederschrift aufsetzen; Das tat ich dann auch, die Wgkk teilte mir mit, dass die Obmann-Tätigkeit und ein ASVG Dienstverhältnis nicht funktionieren kann, weil man nicht gleichzeitig Arbeitgeber und Arbeitnehmer sein kann. Ich entgegnete, dass das bei uns in den Vereinsstatuten genau geregelt ist, sobald ein Vereinsvorstand als Dienstnehmer ASVG für den Verein zum Arbeiten beginnt, erlischt für diese Zeit sein Stimmrecht im Vorstand. Auch habe ich der Wgkk zugesagt, dass ich den Vereinsobmann abgeben werde. Der Wgkk-Bearbeiter sagte mir zu, dass das damit in Ordnung!
sei, und ich unterschrieb diese von dem Wgkk-Bearbeiter und meiner Zeugenaussage geschriebene Niederschrift, und habe auch tatsächlich den Obmann abgegeben.

Jetzt ein dreiviertel Jahr später, meldet sich abermals die wgkk, und machte wieder Druck. Wegen den alten Problem Obmann vs. ASVG Dienstverhältnis wollten sie Unterlagen einsehen usw. Danach bekam ich Bescheid, dass alle ASVG Dienstverhältnisse, die ich mit dem Verein hatte, die in den Jahren 2012 und 2013 an- und abgemeldet wurden, von der Wgkk für nicht existent gelöscht werden.

Weiters will die Wgkk Krankengeld zurück haben, dass ich damals nach dem Dienstverhältnis aufgrund langer Krankheit erhalten habe. Natürlich fühle ich mich von der Wgkk betrogen, und habe das Krankengeld damals schon zum Leben ausgegeben.

Jetzt habe ich einmal einen Bescheid verlangt, damit ich gegen diese Ungerechtigkeit vorgehen kann. Anstatt die Wgkk froh ist, ASVG Dienstverhältnisse zu haben, geht sie dagegen vor. Vielleicht auch deshalb, weil ich oft krank, bzw. in Krankenstand bin.

Weiters bin ich darauf gekommen, dass die Wgkk selbst nicht weiss, wie sie gegen mich vorgehen soll, da mein Versicherungsfall ein Präzedenzfall ist.
Wer weiss juristischen Rat?
Wer hatte einen ähnlich gelagerten Fall, und kann mir Auskunft oder Tips geben?

Mit der Bitte um Unterstützung, zeichne ich

DANKEND; P. H.

Antwort:
Ich nehme an sie wissen, dass für das Vereinswesen die Landes-Polizeidirektion zuständig ist.
Besuchen sie die Landes-Polizeidirektion und lassen sie sich bez. ihres Problems Obmann bei gleichzeitigem Angestellten-Dienstverhältnis, das okay geben - bzw. fragen sie nach, ob es sich "eh" um keine "Unvereinbarkeit" handelt, wenn die Erlaubnis dazu - als Vorstandsmitglied in einem Dienstverhältnis mit dem Verein zu stehen - in den Statuten festgehalten / geregelt wurde?
Holen sie sich von der Landespolizeidirektion Wien das Einverständnis dazu?.

Landespolizeidirektion Wien
1010 Wien, Schottenring 7-9
Telefon: 01 - 31 310

Erhalten sie ein Okay, kommt dieses in die Berufung / Einspruch auf den Bescheid!

Sollte es Probleme geben, dann würde ihre Verteidigungslinie darauf beruhen, dass die Unmöglichkeit bez. der Eigen-Anstellung in der Vergangenheit auch von der Wgkk nicht beanstandet wurde.
Sie nicht heimlich / hinten-rum agiert haben, sondern die Wgkk von Anfang an über die besonderen Umstände in Kenntnis gesetzt haben. - Das entnehme ich aus ihrem Text - Ist das richtig?
Ohne Gewähr, deshalb wäre es sehr angebracht sich "falls notwendig" eine Rechtsvertretung zu besorgen. Sind sie rechtsschutzversichert?


24.07.14 um 12.55 Uhr - von M. S - "Brachte auch Beschwerde wegen fehlender Gewerbebewilligung beim Magistrat ein. Auch informierte ich das Sozialamt."


unter:
"AMSler eine Art LAKEITELS von Hundstorfer, AK, BFI, Gewerkschaften, Industriellenvereinigung, Wirtschaftskammer" (22.07.14)


24.07.14 um 12.50 Uhr - von G*. - "Arbeitslosengeldabzug wegen Schwarzarbeit?"


Hallo, ich würde gerne wissen, ob wir in folgendem Fall etwas tun können: Mein Bruder, der gerade seine Wohnung renoviert, brauchte jemanden der ihm ein paar Tage hilft. Da mein Mann keine Zeit hatte (hat einen sehr anstrengenden 40-Std.-Job), hat er (mein Mann) 1 Freund gebeten, der selbst z.Zt. arbeitslos ist. Offenbar hat ein Mitarbeiter des Finanzamtes den - übrigens leicht als \"Ausländer\" erkennbaren (er ist Latino) jungen Mann bei der Baustelle ein- und ausgehen gesehen (er hat ihn nicht ARBEITEN gesehen!!) und angezeigt. Daraufhin ist der Finanzbeamte mit 2 Kollegen gekommen und hat die Daten des Burschen aufgenommen. Offensichtlich wurde er dann gleich von den Beamten beim AMS als Arbeitnehmer gemeldet, denn außer gerade mal 40 Euro bekam er für d. ganzen Monat nichts: Ca. 700 Euro waren ihm vom Arbeitslosengeld abgezogen worden!!Er wusste nicht wovon er den ganzen Monat leben sollte, und dabei hatte er für die Hilfe von meinem Bruder gerade nur ein Taschengeld als!
Kostenersatz bekommen! Soweit ich weiß, dürfte man doch sogar neben Arbeitslosengeld, Studium/Pension, etc. ein kleines bisschen verdienen, und selbst wenn man etwas abgezogen bekommt: Kann das SO viel sein? Oder wurde hier wieder einmal nur einer aus der ärmsten Schicht kategorisch bestraft, weil man der großen Tiere nicht habhaft wird? Ohne noch einmal zu betonen, dass ich den Verdacht nicht ganz ausschließen möchte, dass man hier auch die Tatsache ausnutzt, dass es sich dabei um einen Ausländer handelt, der die Sprache (noch) nicht so gut beherrscht um sich wehren zu können. Bitte um Rat, falls es irgendwelche Möglichkeiten gibt, dem Jungen zu helfen\" Vielen Dank!: (23.07.14)

Antwort:
Schwarzarbeit muss eigentlich nachgewiesen werden. Sollte es sich tatsächlich um Sprachschwierigkeiten (Probleme mit dem Verstanden werden) handeln, so müssen sie/er das im nachhinein klarstellen.
Er muss den schriftlichen Bescheid über den Arbeitslosengeld-Abzug verlangen und Einspruch/ Berufung einlegen!
Jemanden "ehrenamtlich" helfen ist noch keine Schwarzarbeit!
Eine geringfügige Tätigkeit ist anzumelden, dann darf man € 395,31 monatlich bzw. € 30,35 täglich. verdienen.
Vielleicht kann man soetwas mit einem Dienstleistungsscheck erledigen?
Also auf alle Fälle Berufung einlegen!
Bei finanzieller Notlage ev. Caritas aufsuchen! Ev. gibts Einkaufsgutscheine; Strom, Miete, etc. per Erlagschein; ev. Bargeld? (Ohne Gewähr)


24.07.14 um 10.48 Uhr - von H*. - "Pflegeurlaub, da die mit allen Mittel versuchen mich in einen unterbezahlten Job zu treiben?"


Hallo Herr Moser
Meine Frage Beziehe leider Notstandshilfe und meine Gattin ist nun in Krankenstand da Sie Doppelbilder sieht (Ruhe und Schonung von der Krankenkassaärtzin verordnet).
Kann ich Pflegeurlaub auch beim AMS einreichen , da die mich mit allen Mittel versuchen mich in einen unterbezahlten Job zu treiben.
Danke

Antwort:
Das müssen sie mit dem AMS abklären. Ev. / Ich gehe davon aus, dass sie dazu eine ärztliche Bestätigung brauchen. siehe auch: Pflegefreistellung AK .
Diese "kurze" Zeit ist aber eigentlich nicht "sehr" geeignet um sich "gross" Abhilfe bez. ihrer Begründung/Problems zu verschaffen.
Mit der "Niedriglohnsektor-Mobberei" haben sie es danach auch wieder zu tun.

Welche Ausbildung besitzen sie? Zum Thema Dequalifikation ein Tipp von Gi.
"Bewerbungs-Muster zum Schutz vor Dequalifikation"
"Sämtliche Qualifikationen in Bewerbung für (z.Bsp.) "Abwäscherstelle" angeben
- kann vor Dequalifizierung schützen" (ohne Gewähr)


22.07.14 um 11.28 Uhr - von F*. - "Zwangsmassnahmen-Unterschied zwischen Trendwerk und Jobtransfair ?"


Hallo an alle !

Da ich demnächst zum Jobtransfair gehen muss, hätte ich dazu einige Fragen. Falls jemand Erfahrungen dazu hat und vielleicht meine Fragen beantworten kann dem wäre ich dafür sehr dankbar.Ich bin gerne vorbereitet und würde gerne wissen was genau auf mich zukommt.
Um was genau geht es bei diesem Verein ? Ist das ein Kurs bei dem man wieder mal blöd herumsitzt und sinnlose Gespräche führt ?
Angeblich geht der "Kurs" 4 Wochen, weiß jemand Bescheid wie lange das jeden Tag dauert ?
Ich hörte man kann sich am Infotag vielleicht den Bezirk aussuchen wo man hinkommen will, stimmt das ?
Ich habe im Forum etwas über Transitarbeiter gelesen, um was genau geht's dabei und muss man das annehmen bzw. sind das vielleicht irgendwelche Knebelverträge die ich nicht unterschreiben sollte ??
Weiß jemand was geschieht wenn man vorher oder mittendrin krank wird ? Muss man die verlorenen Tage nachholen ?
Wo liegt der Unterschied zwischen Trendwerk und Jobtransfair ?
Sonst irgendwelche nützliche Tipps für mich ?

Vielleicht ist dieser Beitrag auch für andere Leute hilfreich die einmal dort hin müssen und schon vorab Informationen darüber haben wollen.
Vorab danke an alle die mir Antworten !!
(21.07.14)

Antwort:
kennst du einen deppenkurs (von einem monat und ev. etwas mehr) so kennst du
alle. = ev. bewerbungstraining - oder coaching (ev. freiwillig bzw. mit
berufung eine sperre bekämpfen)
hat man schon deppenkurse mit solchen inhalten besucht kann man ev. sperre
ebenfalls mit berufung bekämpfen.

bezirk aussuchen - wird schwierig - ev. mit AMS-beraterIn abklären?

söb-transitarbeitsplatz ist ein zumutbares DV und annahme pflicht - es gibt
einen eigens dafür geschaffenen niedrigKV.
setzen sie statt der unterschrift folgenden text ein - auch wenn der nicht von der "zwangsarbeit" befreit.
>In Hinblick auf den auf mich ausgeübten Druck, der in der Ankündigung,
das Arbeitslosengeld/Notstandshilfe als existenzerhaltendes Grundgehalt
zu streichen, besteht, leiste ich, ohne den vorliegenden Inhalt in Frage
stellen zu können, keine Unterschrift.
Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!<

"krankenstandstage sind "eigentlich" nicht nachzusitzen"

hier finden sie u.a. auch deppenkursberichte
wie zbsp.
Doris Jobtransfair Deppenkursbericht! "4." Tag
oder
Aktuelle Trendwerk Protokolle von Mag. A. F. Seite 118 + 118 (b)
(Mag. A. F. Mein "Buch" zu Trendwerk 10.01.10)

Trendwerk und Jobtransfair ? im grunde das selbe - beide u.a. armutserzeugende unsoziale zwangsmassnahmen-anbieter verdienen sich an der not der menschen dumm und deppert.

Die moderne Barbarei! / ...eine besonders scheußliche Ausbeutung.
Von Monsignore Stefan Hofer, Dechant und kath. Pfarrer in Braunau-St. Stephan.
An die sogenannten Helfer! Dienen - Verdienen - Quelle OÖ Nachrichten) ( 7.05.10)

Siehe Info bez. Zwangsmassnahmen / "Zur Peinlichkeit Coaching"
alles gute (ohne gewähr)

Zum Verständnis: Arbeitsmarktpolitik:
"Warum Inkompetenz, Demütigung, Menschen-, Gesellschaftsschädigung?" (3.03.12)


22.07.14 um 10.50 Uhr - von B*. - "Deppenkurs Jobtransfair: Ich möchte die vier Wochen dort absitzen und dann nicht zum Leiharbeiter gezwungen werden"


Hallo Herr Moser!

Ich war heute beim AMS und habe ein Gesprächsprotokoll angefertigt. Bitte lesen Sie es sich durch und unterstützen Sie mich.
Wenn sie eine Adresse oder E-Mail wissen, die Arbeitslosen hilft ihre Rechte zu gewahren, lassen Sie es mich wissen.
Ich muss ab Montag 4 Wochen in den Kurs Jobtransfair. Bitte um Tipps und Tricks.
Ich möchte die vier Wochen dort mehr oder weniger absitzen und dann nicht zum Leiharbeiter gezwungen werden.

Danke Herr Moser
Mit freundlichen Grüßen
B.

Anhang, AMS Gespräch: 17.7.2014, 13Uhr
Frau C. fragte mich nach dem Stand meiner Bewerbungen. Ich sagte, dass ich alles online im E-AMS Konto eintrage. 1. Überrumpelung Sie wollte eine Niederschrift machen. Da ich berufsbegleitend studiere und das für das AMS bislang in Ordnung war und vom Vorstellungsgespräch für BILLA beim AMS Redergasse am 25.6.2014 ohne meiner Einverständnis übermittelt wurde, dass ich am liebsten von MONTAG bis MITTWOCH arbeiten kann (anstatt würde). Die Kollegin aus dem Nachbarzimmer (rechts) erklärte ihr, dass diese Niederschrift nicht gemachen werden muss, da ich Freitag ab 16Uhr in der Universität studiere. Nun folgte die zweite Überrumpelung: Frau C. wollte eine zweite Unterschrift und Niederschrift, die ich nicht unterschrieb. Sie versicherte mir zweimal, dass das Unterlassen der Unterschrift keine Folgen haben wird. In der Niederschrift ging es darum, dass ich ab Montag, den 21.7.2014 bei Jobtransfair aufgenommen werde, sollte ich die Aufnahme verweigern folgt eine Bezugssperre. Dass ich keine Zeit zum Überdenken bekam, störte sie nicht, denn im 3. Stock wartete bereits Frau C. D. P. um mich bei JOBTRANSFAIR aufzunehmen. Sie sagte, sie hat mir diese EMAIL in der FRÜH übermittelt. Tatsächlich hat sie mir diese Information erst um 12:50 übermittelt. Hier hat sie mich angelogen! Frau C. begleitete mich, bat mich Platz zunehmen, ging herein und bat mich nach zwei Minuten mit der Angestellten der Leihfirma zu reden. Frau D.-P. fragte mich wie es mir geht. Auch ihr erklärte ich, dass ich überrumpelt wurde. „Ja, das ist öfters so!“ , antwortete sie und gab mir daraufhin gleich das Stammdatenblatt, das ich ausfüllen musste. Erst auf Nachfrage wurde mir erklärt, was in diesem Kurs gemacht wird. Dass ich das vor einem Monat erst gemacht habe, war ihr egal. Sie sagte: „Ja das ist dasselbe, nur bei einer anderen Firma!“ Sie erklärte, dass ich nach dem ersten Monat aussteigen kann und den neuen Arbeitsvertrag nicht annehmen muss. Mein Berufswunsch interessierte sie in erster Linie gar nicht. Sie möchte mich in einem erlernten Beruf vermitteln. Als ich sie darüber informierte, dass ich Psychotherapeut und LSB werden möchte und auch beide Ausbildungen mache, konnte sie sich ein Lachen nur schwer verkneifen – sie lächelte in den PC-Monitor hinein.
(17.07.14)

Antwort:
sehen sie sich folgenden eintrag/schreiben des sozialministerium, im gästebuch an
>"Keine wiederholte Teilnahme an Schulungen des AMS mit gleichen Inhalten"
17.07.14 um 10.26 Uhr - von W. - "Sperre der Notstandshilfe wegen Vereitelung wurde einen Tag nach Schreiben ans Sozialministerium aufgehoben"

wenn sie verweigern und es gibt eine sperre so wird ev. die berufung wahrscheinlich erfolgreich sein.
FRAGE: haben sie mit dem AMS geklärt, dass sie studieren und in folge dessen dem arbeitsmarkt nur 20 stunden die woche zur verfügung stehen? alles gute

21.07.14 um 20.34 Uhr - von B. - "Ich möchte den Jobtransfair-Arbeitsvertrag nicht unterschreiben"
Danke herr Mosser.
Habe ich gelesen.
Jz möchte ich nicht mehr verweigern, da ich jetzt schon im Kurs bin.
Aber ich möchte nicht den Aufnahme/Arbeitsvertrag unterschreiben, der mich zum Dienstnehmer von Jobtransfair macht. Wie soll ich vorgehen?
Das ams weiß dass ich studiere. Ich studiere allerdings berufsbegleitend nur FreitagAbend und samstags (offiziell) .
Abet ich glaube daher stehe ich 40 Stunden zur Verfügung.
Mfg B.

Antwort:
hallo, aha, ja dann müssen sie dem arbeitsmarkt 40 stunden zur verfügung stehen.
söb-transitarbeitsplatz ist pflicht - wenn die drauf bestehen.
aber trotzdem statt der unterschrift folgenden text einsetzen - auch wenn der nicht von der "zwangsarbeit" befreit.
>In Hinblick auf den auf mich ausgeübten Druck, der in der Ankündigung,
das Arbeitslosengeld/Notstandshilfe als existenzerhaltendes Grundgehalt
zu streichen, besteht, leiste ich, ohne den vorliegenden Inhalt in Frage
stellen zu können, keine Unterschrift.
Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!<

kommt vermittlung vom zwangsmassnahmencoacher, so ist eine ev. Berufung - falls sperre bei ev. verweigern - mit folgenden link zu begründen
Sperre nur wenn die Vermittlung von AMS Betreuerin kommt! (21.07.09)
ohne gewähr - alles gute!

22.07.14. um 9.22 Uhr - von B. - "Persönliches Gespräche bzw. Anlaufstellen?
Danke herr Moser!!!
Gibt es auch die Möglichkeit persönliche Gespräche zu führen. Kennen sie Anlaufstellen? SOVIEL ich weiß sind sie in NÖ, ich in Wien.
Ps.: sehr gute Arbeit!

Antwort:
Nein, Eine telephonische Beratung, persönliche Treffen ist leider nicht möglich!
Die zunehmende Arbeit lässt das nicht zu. Der Zeitaufwand wäre zu gross und nicht bewältigbar! Übers Internet / E-Mail kann ich mir die Arbeitszeit selbst einteilen! Danke fürs Verständnis!
Aber kontaktieren sie ev.
AMSAND, Aktive Arbeitslose oder ev. Zum Alten Eisen - Alle in Wien!

>Sich gegen SÖB-Zwangsmassnahmen / Deppenkurse-Mobbingkurse = Bewerbungskurse wehren! - Sämtlichen Links (unterstrichen) folgen!


22.07.14 um 10.40 Uhr - von M. S - "AMSler eine Art LAKEITELS von Hundstorfer, AK, BFI, Gewerkschaften, Industriellenvereinigung, Wirtschaftskammer"


Hallo Herr Moser!

Als Vorwort möchte ich IHREN Kommentar, IHRE Stellungnahme, IHRE Anmerkung von der Forumseite 287 ("Methode zum Ausbau des Niedriglohnsektors") kurz wiedergeben.

Moderne Sklaverei
Hier in Österreich werden die Verleihfirmen anscheinend mit dem \"Staatswappen der Republik Österreich\" ausgezeichnet!
Wohingegen in Namibia die Richter des obersten Gerichtshof Leiharbeit als Menschenhandel einstuften!
Das neue Gesetz stellt die Anstellung von Personen mit der Absicht, sie an Dritte zu verleihen unter Strafe. Die Richter stuften Leiharbeit als »moderne Sklaverei« ein und erklärten: »Leiharbeit ist ungesetzlich und reduziert Menschen zu persönlichem Besitz«.

DANKE für IHREN tollen, informativen Text.

Grund meines Schreibens: War vom 1.7. mit Krankenstandsunterbrechung bis 9.7. bei einem SÖB in Arbeit. Kündigte noch vor Ablauf der Probezeit, weil ich mit dem DV und diverser Betriebsvereinbarungen nicht einverstanden war.
Das AMS sieht das natürlich als Arbeitsverweigerung und gedenkt nun mir eine Bezugssperre nach § 11 ALVG aufzubrummen.
Niederschrift mit einem AMS-Lakeitel wurde gemacht und auch unterschrieben. Bis zu einer Entscheidung von Seiten des AMS ob ich warum und wieso und für wie lange ich vom NH-Bezug gesperrt bin kann ich nicht sagen.
Nur eines: Die AMSler sind, von wenigen Ausnahmen einmal abgesehen, eine Art LAKEITELS von: Hundstorfer, AK,BFI, Gewerkschaften, Industriellenvereinigung, Wirtschaftskammer sowie der regionalen AMS-GeschäftsstellenleiterInnen. MS (21.07.14)

Antwort:
"AlVG §11 sieht eine 4 Wochen Sperre vor, wenn man schuldhaft ein DV. kündigt."

Ps.: Kündigung in der Probezeit! (RA) Kündigung in der Probezeit! (Arbeitslose Fragen)

24.07.14 um 12.55 Uhr - von M. S - "Brachte auch Beschwerde wegen fehlender Gewerbebewilligung beim Magistrat ein. Auch informierte ich das Sozialamt."
Hallo Herr Moser!
Herzlichen Dank für die beiden Hinweise bezüglich Kündigung in der Probezeit.
Anbei nun ein paar Ergänzungen zu AMSler sind Lakeitels..
Brachte im Zusammenhang meiner Kündigung beim SÖB auch Beschwerde bei der zuständigen Abteilung des Magistrates ein. Wegen fehlender Gewerbebewilligung als Personalüberlasser usw.
Sogar Herr M. M. von Aktive Arbeitslose meint: "Ehrlich gesagt, so einen üblen Diesntvertrag habe ich bislang noch nicht gesehen, lediglich 2 aus der Steiermark kommen dem recht nahe.
Danke für den Vertrag, das wird auf jeden Fall in unser geplantes Schwarzbuch AMS aufgenommen".
Auch informierte ich das Sozialamt.
Nach dem Verfassen der Niederschrift beim AMS machte ich für mich ein paar Notizen.
Der Sachbearbeiter las mir nur Seite 1 der NS vor. Vernachlässigung der Informationspflicht eines Mitarbeites einer staatlichen Behörde?
Der Herr Vom AMS empfahl mir die AK als Rechtsberatung. Und nur was die AK sagt läßt dieser Herr gelten..
Ich schauspielerte regelrecht wegen der Möglichkeit einer Bedenkzeit. Anfangs meinte er explizit: "unterschreiben darf ich nur im Amt selbst und die Unterschrift muß noch am selben Tag erfolgen". Bei meinem Einspruch werde ich das als versuchte Nötigung angeben.
Auch Krankenstandflucht wurde mir vorgeworfen. Von 1981 bis 2013 scheinen bei der KGKK 15 eingetragene Krankenstände auf. Kommt ebenfalls zum Einspruchschreiben. Das wärs zu Kündigung beim SÖB.
Danke nochmal für Rechtsauskünfte MS. (23.07.14)

29.07.14 um 3.31 Uhr - von M. S - "Sperre wegen Kündigung in der Probezeit"
Hallo Herr Moser!
Schreibe wegen meiner Kündigung bei einem SÖB.
Erhielt am 28.7. den negativen Bescheid vom AMS. Sperre gemäß §38 in Verbindung mit §11 ALVG.
Dauer der Sperre: 16.7.2014 - 12.8.2014.
Begründung: Das Dienstverhältnis wurde in der Probezeit von mir freiwillig gelöst.
Zum AMS-Bescheid folgendes: Dieser wurde mir postalisch "normal" zugestellt - also nicht eingeschrieben, wie es bei Behördlichen Schriftstücken gängige Praxis ist bzw. sein sollte.
Frage: Ist die VwGH-Erkenntnis 2006/08/0263 (Brief muß zugestellt werden) hieb- und stichfest?
Kann ich im Einspruchschreiben damit argumentieren? Nach dem Motto: Das AMS hält sich auch nicht immer an Vorschriften.
Herzlichen Dank für Rat und Hilfe MS.

Antwort:
ich wüsste nicht was ihnen dieses argument in dem fall bringen würde ?
klar würde es sich anders verhalten, hätten sie diesen bescheid nicht bekommen und deshalb keine berufung einbringen können - die ev. erfolgreich wäre.
dann wäre ein vorgehen mit rechtsbeistand angesagt um eine klage zu führen.

legen sie berufung ein und begründen sie diese mit dem recht auf kündigung in der probezeit. - die ja von der firma angeführt/verlangt wurde? ("vereinbart wurde")
die es eigentlich gibt um ohne konsequenzen kündigen zu können - und geben sie ev. auch die gründe an, welche sie zu dem schritt (kündigung in der probezeit) veranlassten.
>wenn sie den nachweis erbrachten, dass dieser "betrieb" keine gewerbeberechtigung besitzt, so bringen sie das auch in der Berufung unter!
ohne gewähr - alles gute
(Weitere Tipps zur Berufung per E-Mail)

5.08.14 um 10.43 Uhr - von M. S - "Schreiben als ev. Anleitung, wie man gegen Machenschaften des AMS vorgehen kann und vor allem SOLL."
Hallo Christian!

Danke für deine hilfreichen Tipps bzgl. AMS-Bezugssperre und damit verbundener notwendiger Vorgehensweisen im Falle einer Beeinspruchung.

Im nachfolgenden Text wurden von mir Datum und Namen mit X angegeben (Danke für Verständnis).

An das AMS X. Einspruch gegen Bescheid X.
Begründung: Punkt 3 des DV = Austrittsrecht ( in OÖ gibt es keine Sperre nach ALVG bei Kündigung in/während Probezeit ).
Lt. WKO keine Gewerbberechtigung für Peronalleasing, Personalvermittlung od. ähnlich lautend.
Das AMS gab mir KEINE GELEGENHEIT zum Parteiengehör NACH DER NIEDERSCHRIFT und dem ERMITTLUNGSVERFAHREN (Stichwort: Regionalbeirat).
Das AMS gewährte mir KEIN Recht auf Akteneinsicht.

Den Bescheid über die Bezugssperre erhielt ich ohne diese oben genannten Gründe.
Das Berufungsschreiben nun selbst (eingeschrieben mit Rückschein aufgegeben):

ERKLÄRUNG: Beim Erstgespräch am X. mit Fr.X vom SÖB X mußte ich viele persönliche Daten bekanntgeben und auch unterschreiben, obwohl Sie diese vom AMS hätte abfragen können. Beim Ermitteln meiner Telefonnummer tat Fr. X das sehr wohl. Damals ersuchte ich auch um eine schriftliche Benachrichtigung zwecks Arbeitsbeginn. Das Schreiben erhielt ich am X., nachdem ich am Vortag währen eines Telefonates darauf beharrte. Am X. mußte ich die "Betriebsvereinbarung in Verbindung mit einer inkludierten "Mitarbeiterschulung" unterschreiben. Auch verlangte Fr. X einen Lebenslauf von mir! Für was bitte - und vor allem FÜR WEN? Weitervermitteln darf Sie mich sowieso nicht. Am X. wurde mir schließlich dann von Hr. X der DV ausgehändigt, mit dem ich nicht einverstanden war und deshalb auch nicht unterschrieben habe.
ZUR NIEDERSCHRIFT VOM X. MIT HR. X: nachstehende Textpassage kommt im Rahmen meiner Emails mit Fr. X nicht vor - jedenfalls nicht wortwörtlich: .."das er nicht mehr zur Arbeit erscheinen wird". Die Angaben von Fr. X, "das ich bei den Malern arbeiten will" sagte ich nicht wortwörtlich. Hr X meinte auch, das ich der erste und einzige bin der mit dem DV unzufrieden ist/war/bin. Es wundert mich das Hr. X nicht bei diesen SÖB arbeitet, wo er doch von dieser "zumutbaren" subventionierten Zwangsmaßnahmeneinrichtung so begeistert ist.
ZUM DIENSTVERTRAG: Punkt 2: . Kündigung im Krankenstand möglich. (?) Punkt 3: . KANN DAS DIENSTVERHÄLTNIS VOM ARBEITNEHMER GELÖST WERDEN.. Punkt 6: Sozial ökonomische Betriebe unterliegen derzeit keinem Kollektivvertrag.. ( Ich verweise auf den BABE- und BAGS-KV ) Punkt 9: Diverse Außenarbeiten oder Gartenarbeiten haben mit der von mir gewünschten Tätigkeit als Fahrradmechaniker nichts zu tun. Punkt 10: Sozialpädagogische Betreuung.. ( Mit Datum X erteilte ich diesbezüglich keine Zustimmung ). Punkt 11: Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet..

(Hier der genaue Wortlaut) (in Blockschrift): PUNKT 11: AMS-ONLINE ERHEBUNG ÜBER KUNDENZUFRIEDENHEIT. JEDER MITARBEITER IST VERPFLICHTET ÜBER DIE ZUFRIEDENHEIT DER EINRICHTUNG EINEN FRAGEBOGEN BEIM AMS AUSZUFÜLLEN. ZU DIESEM ZWECK IST DEM MITARBEITER IN DER DIENSTZEIT EIN COMPUTERARBEITSPLATZ ZUR VERFÜGUNG ZU STELLEN WO ER DIESEN FRAGEBOGEN ONLINE UND ANONYM AUSZUFÜLLEN IN DER LAGE IST. AUF WUNSCH WERDEN DIE FRAGEN IN PAPIERFORM VORHER ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. SOLLTE DER FRAGEBOGEN AUS PERSÖNLICHEN GRÜNDEN NICHT AUSGEFÜLLT WERDEN, IST DIES DEM ARBEITGEBER SCHRIFTLICH MITZUTEILEN.

Trotz Ersuchen per Mail vom X. verweigert mir Fr. X bis Dato für mich MÖGLICHE BEWEISMITTEL.
Zum möglichen Vorwurf einer Krankenstandsflucht stelle ich fest: Von 1981 weg bis 2013 scheinen bei der KGKK 18 Krankenstände auf.

Ich, X, BEANTRAGE: Aufschiebende Wirkung, Aufhebung der Bezugssperre, Meine, in Gegenwart von Fr. X, unterschriebenen Dokumente (Datenformular, Betriebsvereinbarung/Mitarbeiterschulung), Rufnummernrückverfolgung wegen: wer hat da mit wem gebrüllt, Korrespodenz(en) zwischen Fr. X und dem AMS.
Soweit mein Einspruch an das AMS.

Lieber Christian, dieses Schreiben soll in erster Linie nur dazu dienen, um vielleicht Anleitungen zu bieten,wie man gegen Machenschaften des AMS vorgehen kann und vor allem SOLL. MS (4.08.14)

Anmerkungen zur "Kurs"-Beurteilungsbögen-Farce"

14.08.14 um 11.06 Uhr - von M. S. - "Bezugssperre: Ich vermute auch ein prämienbeeinträchtigtes Denken und Handeln"
Hallo Christian

Da ich als NH-Bezieher mich monatlich beim Sozialamt melden muß, informierte ich die zuständige Sachbearbeiterin. Bei einer Sperre bekomme ich auch die Aufstockung auf Mindestsicherung nicht, bzw. wird sie gekürzt oder im schlimmsten Fall gar gänzlich gestrichen.

Das Mail ans Sozialamt ( hier ohne Anhang ):

Im Zusammenhang mit meiner Bezugssperre vom AMS erlaube ich mir, als Beweismittel sozusagen, Ihnen die Unterlagen zu übermitteln, welche ich im Rahmen meiner Beschwerde gegen die Bezugssperre dem AMS sandte. Die Briefsendung wurde von mir am 4.8.2014 (ohne den Bescheid) eingeschrieben mit Rückschein aufgegeben. Sendungsnummer=X PLZ: X
Als Empfänger schrieb ich auf das Kuvert: An AMS X, Mag. X PERSÖNLICH.
Da ich bis dato den Rückschein nicht erhalten habe, weil Mag. X im Urlaub oder krank ist, habe ich Bedenken wegen der 4-wöchigen Beschwerdefrist. Das Ende müsste der 28.8.2014 sein.
Auf dem Bescheid ist als Datum der 23.7.2014 angegeben. Das Schriftstück war bei mir am 28.7.2014 im Postfach. Das habe ich auch im Einspruch angeführt. Gleichzeitig mit dem Bescheid wurde mir auch der neue Leistungsanspruch zugestellt.
Als Berufungsgrund schrieb ich u. a.: Das AMS gab mir keine Gelegenheit zum Parteiengehör nach der Niederschrift und dem Ermittlungsverfahren (Stichwort: Regionalbeirat). Das AMS gewährte mir kein Recht auf Akteneinsicht.
Den Bescheid plus Leistungsanspruch erhielt ich ohne diese oben genannten Gründe. ( Da war das sanktionsfreudige AMS etwas vorschnell mit Bezugssperre wie mir scheint) ( Ich vermute auch prämienbeeinträchtigtes Denken und Handeln der in dieser Sache involvierten Personen )
Genaueres im Anhang an diese Mail.

Mit freundlichen Grüßen

Bin mal gespannt wie das Sozialamt reagiert. Bei einer 4-wöchigen Bezugssperre seitens des AMS, wird mir das Sozialamt hoffentlich nicht 4 Wochen und einen Tag Mindestsicherung mir vorenthalten - oder schon? - oder wie oder was? MS.
(13.08.14)

Antwort: "Österreichische faschistoide Mentalität / Charakter"
Da es sich bei der Mindestsicherung mehr oder weniger um ein "Zwangsarbeits"-Instrument und nicht um eine "soziale Ab-Sicherung" handelt, kommt es natürlich zu "Unvereinbarkeiten.
Die Verknüpfung der "sozialen Absicherung" / "Mindestsicherung" mit dem AMS bzw. den menschenverachtenden auch menschenrechtsverletzenden AlV-Gesetzen ist ein Skandal und belegt m. E. die österreichische faschistoide Mentalität / Charakter.
Eigentlich, so wäre es verkündet dürfte es "nur" eine Kürzung der Mindestsicherung geben. Meist wird sie bis auf den Wohnzuschuss (ev. auch gänzlich?") gesperrt.
Jede auch "rechtswidrige" AMS-Sperre führt auch zur Mindestsicherungs-Sanktion.
(Mindestsicherung ist zwar Ländersache aber zur Zeit sind mir keine Sanktions-Ausnahmen bekannt?)
In dem Fall hebt eine erfolgreiche Berufung gegen die "ev. rechtswidrige" AMS-Sperre auch die Mindestsicherungs-Sanktion auf!
Aber ich finde es gut wie sie vorgehen und trotzdem auch Beschwerde / Berufung gegen die Sozialamt-"Sperre" erheben / einlegen! Sollte jede(r) machen!

Entstehen durch rechtswidrige Sperren Schäden, so ist ev. auch eine Schadensersatz-Klage anzudenken / durchzuführen! (Ohne Gewähr)

>"Sozialamt mus ein eigenes Ermittlungsverfahren einleiten, solange die Sperre nicht rechtskräftig gültig ist! - z.Bsp bei rechtswidriger Einstellung des AMS-Bezugs" (8.08.13)"
unter:
8.11.12 um 19.45 Uhr - von H. L. - "Berufungsweg bei der Mindestsicherung und der Frage der Mietbeihilfe"

24.08.14 um 11.17 Uhr - von
M. S. - "Landesverwaltungsgericht?"

Hallo Herr Moser!
Mir fehlt der Plan. Weil ich bis zum 12.8. den Rückschein vom AMS nicht bekam, mailte ich tags darauf meinen Einspruch ans AMS.
Per Telefonat wurde mir dann mitgeteilt, dass mein Einspruch an die Landesgeschäftsstelle weitergeleitet wurde. Alles weitere bekäme ich von dort.

Jetzt ist es aber seit 1.1.2014 nicht mehr die AMS-Landesgeschäftsstelle für Einsprüche zuständig, sondern das Bundesverwaltungsgericht.
Es kann auch sein, das dass Landes-AMS den Einspruch dem Bundesverwaltungsgericht sendet.

Könnten Sie mich/uns gegebenfalls richtig informieren?
Herzlichen Dank MS (19.08.14)

Antwort:
Es liegen noch keine Erfahrungen bez. der neuen Verwaltungsgerichte vor.
Das AMS sendet "meines Wissens" die Berufungen an das Landesverwaltungsgericht weiter!
Stellen sie ev. noch eine Anfrage an die AMS-Landesgeschäftsstelle.(eingeschrieben)
Ich denke aber
bez. der Erledigung ist mit einigen Wochen zu rechnen? (Ohne Gewähr)
D
anke für Rückmeldung über Ausgang!

"Aus welchen Gründen auch immer, überwies mir das Sozialamt Villach für August die 220,50 ? an Mindestsicherung?" (10.09.14)

"NACHSICHT vom Ausschluss des Bezuges erteilt" (16.09.14)


21.07.14 um 12.27 Uhr - von Mo*. - "Betreuungspflichten: Verfügbarkeit einseitig geändert"


Guten Tag!

Ich bin Notstandshilfebezieherin mit 3 Kindern (Zwei Kinder in VS und ein Kind im Kindergarten) Hatte Betreuungsvereinbarung für 20h pro Woche (9-14 Uhr) Und heute nach einem Kontrolltermin wurde dies geändert ohne meine Einwilligung auf 25h also von 8-14 Uhr obwohl ich mich für 16h eintragen lassen wollte, weil mein mittleres Kind eine 50% Behinderung hat und ich mich mehr um Ihn kümmern muss (Kurse, Förderung usw.) Die Beraterin hat dies Begründet mit: \"sie können die VS Kinder in Nachmittagsbetreuung schicken\" und \" den kleinen länger im KiGa lassen\" und \" Frühdienst in der Schule annehmen\"
Meine Frage ist ob sie das Recht dazu hat für mich die Entscheidung zu treffen, in welchem Arbeitsausmaß ich arbeiten möchte. Wie kann ich vorgehen? / Was kann ich machen?

Antwort:
Haben sie "eh" nicht unterschrieben? - Sonst nehmen sie die Unterschrift wieder zurück. ev. mit einem Brief (eingeschrieben per Post ) oder Fax etc.
Und verlangen die Zurücknahme der Änderung im Betreuungsplan .
Betreuungspflichten: Sollte es Schwierigkeiten mit der Aufsicht ihrer Kinder geben, müssen sie dem Arbeitsmarkt nur 16 Stunden die Woche zur Verfügung stehen.
Bei einem Engpass bez. der Aufsicht ihrer Kinder darf es zu keiner Sperre kommen, auch wenn ihre BeraterIn den Betreuungsplan einseitig änderte!
"Rechtswidrige" Sperre wäre mit Berufung zu bekämpfen!
Ev. besuchen sie mit einer Begleitperson als Zeugen den Vorgesetzten / besser: Geschäftsstellenleiter und klären diese Angelegenheit mündlich und lassen die einseitige Änderung wieder zurücksetzen.
Beunruhigen sie sich nicht zu sehr. Das Gesetz steht in dieser Angelegenheit auf ihrer Seite - und nicht auf Seite der unsozialen Beraterin.
ohne gewähr - alles gute

21.07.14 um 19.37 Uhr - von Mo*. - "Immer nach dem Ams besuch liegen meine Nerven am Boden"
Danke erstmal für Ihre schnelle Antwort.
Ich habe nichts Unterschrieben, die Beraterin hat mir das alles in die Hand gedrückt und mich verabschiedet. Sie war der Meinung, dass ich alles Regeln kann obwohl ich Ihr sagte, dass dies sehr stressig für mich wäre und ich mich dabei nur kaputt machen würde.
Da sagte Sie nur das sie auch 2 Kinder hat und alles machbar ist!
Ich weiß nicht mehr weiter, bin echt am verzweifeln. Habe auch keine Verwanten die mich da unterstützen könnten. Muss es irgendwie auf 16h ändern lassen anstatt 20-25h.
Soll ich ein Fax schicken dorthin? Weil ich hab echt keine Kraft mich dort zu rechtfertigen. Immer nach dem Ams besuch liegen meine Nerven am Boden.
Bitte um Wegweisung und danke Ihnen sehr für Ihre Unterstützung.
Liebe Grüße

Antwort:
Ja tun sie das, senden sie die Forderung nach 16 Stunden die Woche per Fax.
Kopieren sie ev. folgenden Text rein.

>Personen mit Betreuungsverpflichtungen (AIVG-Novelle)
für Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr oder behinderte Kinder, für die nachweislich keine längere Betreuungsmöglichkeit besteht, erfüllen die Voraussetzung des Abs. 3 Z 1 auch dann, wenn sie sich für ein Arbeitsverhältnis mit einer wöchentlichen Normalarbeitszeit von mindestens 16 Stunden bereithalten.<

Nach diesem Gesetzestext muss sich ihre BeraterIn richten und nicht danach ob sie selbst mit ihren Kindern zurecht kommt!

Und wie gesagt - regen sie sich nicht auf, auch wenn die meint sie kann ihre Forderung nach 16 Stunden ignorieren.
Falls es wirklich mal darauf ankommt und es kommt zu einer "rechtswidrigen" Sperre,
- weil sie zBsb, beim Vorstellungsgespräch angeben, dass sie nur 16 Stunden zur Verfügung stehen können - weil "ausserhalb" keine längere Betreuungsmöglichkeit besteht - oder weil sie auch einem Deppenkurs nicht länger zur Verfügung stehen, -
so legen sie mit dieser Begründung Berufung ein. (alles Gute ohne Gewähr)
Senden sie das Fax!

22.07.14 um 13.37 Uhr - von Mo*. - "Schreiben wohin faxen?"
Guten Tag Herr Moser!
Ich hab jetzt zu meinem Problem ein Schreiben vorbereitet und wollte Sie
nun fragen wo am besten ich dies hin faxen sollte?
Ich wohne in Simmering und meine Ams stelle ist in der Haufgasse. Sollte
ich es direkt dorthin faxen oder kennen Sie eine kompetente und bessere
Stelle?
Ich danke Ihnen sehr im Voraus, gut das es Sie gibt.
Liebe Grüße

Antwort:
ja genau senden sie es zu ihrer ams-geschäftsstelle und ev. auch
an die landesgeschäftsstelle wien - Fax: (01) 87 871 - 50 490.
gibt es weiterhin probleme - so schreiben sie auch der VA.
danke für rückmeldung über ausgang. alles gute!


21.07.14 um 11.36 Uhr - von T. - "Einseitige Vereinbarung im Betreuungsplan / gilt der Datenschutz?"


Hallo Herr Moser!

Meine Vorgeschichte:
Ich bin 54 Jahre, bereits seit viereinhalb Jahren Arbeitslos und habe aus gesundheitlichen Gründen bereits zweimal die Arbeitsunfähigkeitspension beantragt. Beide male wurden diese Abgelehnt. Letztes mal vor einem Monat. Aber das kennen wir ja, solange man sich halbwegs bewegen kann, ist man Arbeitsfähig! Wie in meinem Fall, wo der vom Gericht bestellte Arbeitsmediziner der Meinung ist, ich könne ja noch als Außendienstmitarbeiter oder Museumsaufseher arbeiten. Mit der Anmerkung, am Arbeitsmarkt gibt es genug offene Stellen im Außendienst, welche auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln bewältigt werden können.

Nun zum eigentlichen: Ich wurde von meiner AMS Geschäftsstelle zur weiteren Betreuung an das AMS Casemanagement verwiesen.
Bisher gab es dort keine Probleme, beim heutigen Termin (wo mich meine Schwester begleitet hat) wollte mich mein Betreuer zum SÖB Kurs schicken. Ich sagte ihm, das ich dort nicht freiwillig hingehe, worauf dieser meinte, dann bekomme ich eine 6 wöchige Sperre. Worauf ich antwortete: Ich habe nicht gesagt das ich nicht dort teilnehme, sondern nicht freiwillig diesen Kurs besuche und auch nichts Unterschreiben werde.
Mein Betreuer meinte dann er kommt mir entgegen und er hätte auch noch einen Kurs – Projekt „Monsun“ der auf freiwilliger Basis wäre. Gestorben sei aber der SÖB Kurs nicht, denn er möchte sich das ca. 2 Wochen anschauen! Er hat dann gleich dort angerufen und einen Termin vereinbart und mir eine Einladung mitgegeben.

Dann meinte er, wir müssen auch noch eine Betreuungsvereinbarung machen. Als mich mir diesen Durchlas, habe ich eine Punkte durchgestrichen und sagte zu dem Betreuer, das ich damit nicht einverstanden bin und diese Punkte gelöscht haben möchte. Worauf der Betreuer erbost sagte, nein er besteht darauf und deshalb macht er eine einseitige Vereinbarung!

Punkt die ich gestrichen haben wollte:

Sie reagieren auf Anrufe oder E-Mails von Unternehmen. Die direkt mit Ihnen in Kontakt treten.

Sie nehmen an Informationstagen und Jobbörsen des AMS teil.

Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen…………

Unternehmen, die in der AMS Jobbörse im Internet, dem eJob-Room, registriert sind, können Ihr Inserat, Ihre Kontaktdaten usw. ……………

Insbesondere bei letzterem bestand er darauf, obwohl ich ihn auf den Datenschutz hinwies und das ich dem AMS untersage, meine Daten an Dritte weiter zu geben.

Deshalb meine Frage, was ich dagegen tun kann, insbesondere wegen dem letzten Punkt, da ja die Vereinbarung einseitig getroffen wurde.
Unterschieben habe ich weder den Kurs, noch die Vereinbarung!

Vielen Dank
mit freundlichen Güßen

Antwort:
ev. senden sie die punkte die sie gestrichen haben wollen, nochmals eingeschrieben per post oder per fax - damit ihr einspruch aufliegt.
leider haben es arbeitslose mit einem sehr begrenzten datenschutz zu tun.
"Das AMS wurde vom Wirtschaftsminister (ÖVP/spö Regierung) zur folgenden Datenverarbeitung ermächtigt?"
trotzdem wenn ihnen etwas nicht geheuer ist, dann unbedingt an arge datenschutz wenden, die sind in dieser angelegenheit sehr kompetent.
ARGE DATEN – Österreichische Gesellschaft für Datenschutz, 0676-9107032, www.argedaten.at, webmaster@argedaten.at

gut dass sie nicht bei zwang unterzeichnen, setzen sie anstatt der unterschrift folgenden satz ein. ("falls ev. in Abwandlung verwenden")
In Hinblick auf den auf mich ausgeübten Druck, der in der Ankündigung, das Arbeitslosengeld/Notstandshilfe als existenzerhaltendes Grundgehalt zu streichen, besteht, leiste ich, ohne den vorliegenden Inhalt in Frage stellen zu können, keine Unterschrift.
Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!

Betreuungsplan spielt eine untergeordnete Rolle - wird meist einseitig/AMSseitig erstellt - und soll der Öffentlichkeit vormachen, dass auf Betroffenen-Wünsche eingegangen wird! - Augenauswischerei - Leitfaden ist das menschenrechtsverletzende AlVGesetz, das arbeitslose Menschen Rechte entzieht.
>Ev. Ausnahmen, falls Bedingungen in der Betreuungsvereinbarung festgehalten wurden, sind diese für das AMS bindend. (?) Wurde beispielsweise vereinbart, dass Sie nur auf Vollzeitstellen vermittelt werden, sind zugewiesene Teilzeitstellen für Sie nicht zumutbar. (siehe AK Seite 4)
ohne gewähr - alles gute


21.07.14 um 9.25 Uhr - von W*. - "SÖB-Vermittlung noch vor dem Zeitpunkt, ab dem die Bemessungsgrundlage geschützt ist"


Ich bin Notstandshilfebezieherin und habe für die nächste Zeit eine \"Einladung\" zu Trendwerk (SÖBü ..) bekommen. In ca. 5 Monaten habe ich meinen 45. Geburtstag und ab da ist doch meine Bemessungsgrundlage gesichert? Daher würde ich gerne die nächsten fünf Monate irgendwie überstehen, ohne dass ich durch Zwangsverträge runtergestuft werde und bräuchte dazu Informationen, wie ich mich verhalten soll.

Vor wenigen Wochen wurde übrigens bei mir ein Tumor entdeckt (der ein Hormon, das für Stress und Resignation steht, ausschüttet) und ich nehme jetzt Medikamente mit ziemlich starken Nebenwirkungen. Ich habe allerdings keinen Hausarzt, da ich mich bisher nie krankschreiben liess, d.h. ich könnte auch diesbezüglich Informationen brauchen, denn das könnte doch ein guter Grund sein, frei zu kommen.

Im schlimmsten Fall könnte ich, wenn mir das Geld gesperrt würde, den Rest des Jahres auch ohne Bezüge vom AMS auskommen, und das wäre in meinem Fall vielleicht sogar besser, als sich beim Trendwerk zu quälen, wenn es so schlimm ist, wie ich gelesen habe (schließlich sollte doch der Tumor nicht noch mehr \"gefüttert\" werden). (20.07.14)

Antwort:
Sie haben recht, wenn sie vor ihrem 45. Geburtstag in einen SÖB vermittelt werden, so erhalten sie eine neu Bemessungsgrundlage.
Sollten sie jetzt eine hohe Versicherungsleistung ALG/Notstand bekommen, so kann mit dieser Methode (28 wöchiges DV) der Bezug / ALG. gekürzt werden<".

Reden sie sich mit ihrem Facharzt zusammen, ob er jetzt ein DV. empfiehlt. Vielleicht "brauchen" sie für einige Zeit sogar Ruhe und kein DV?
Auch eine "monatelange" Abmeldung vom AMS / Bezug ist möglich! Sie sind halt dann nur mehr für ca. 6 Wochen versichert und müssen sich selbst versichern lassen.
Aber sie müssen früher oder später erneut mit einer Zwangsmassnahmen-vermittlung rechnen. Wenn sie einen hohen Bezug haben, so ist dann wenigstens die Bemessungsgrundlage geschützt! >!-Reden sie mit "ihrem" (Fach) Arzt! Und legen sie sich ev. einen Hausarzt (Allgemein-Medizin) zu! (Ohne Gewähr)

Dieser, für arbeitslose Menschen unerträgliche, faschistoide Zustand, für den sich zur Zeit Hundstorfer "SPÖ?" verantwortlich zeichnet - braucht eine politische Lösung!
>Österreich braucht schleunigst tatsächlich soziale-humanistische Partei-en!
Lasst sie uns wählen! Parteien gründen! Gründungen unterstützen!


21.07.14 um 9.20 Uhr - von P*. - "Schaffe keinen Schichtbetrieb mehr"


Hallo Herr Moser,
bin jetzt Notstandshilfebezieher und habe hauptsächlich im Schichtbetrieb gearbeitet und habe jetzt vom AMS eine Stellenbeschreibung erhalten.
Meine Frage: Bin jetzt 52 und schaffe keinen Schichtbetrieb mehr--kann ich dies ablehnen ohne mit Folgen rechnen zu müssen ?
danke schon mal im voraus Lg R.
(18.07.14)

Antwort:
haben sie das ("kein schichtbetrieb mehr") in den betreuungsplan aufnehmen lassen? - versuchen sie es!
bereden sie das mit ihrem betreuerIn - wenn kein einsehen kommt, besuchen sie den arzt und holen sich (ev. vom hausarzt / facharzt) ein attest, - das sie vom schichtbetrieb/nachtschicht freistellt. alles gute! (Ohne Gewähr)


17.07.14 um 19.26 Uhr - von B*. - "Mir ging es zuvor relativ gut, während und nach dem BBRZ-Kurs war ich schwer depressiv, hatte Angst morgens aufzustehen"


Ich wende mich heute mit folgendem an sie:

Ich werde dieses Jahr 24 Jahre alt, leide schon seit ich 15 bin an Depressionen- ich habe bis Dezember 2012 als Kellnerin gearbeitet,doch konnte diese Arbeit nicht länger ausführen,da es mir extrem schlecht ging und ich (bis heute) in Psychotherapie bin, dort wurde eine "Emotional Instabile Persönlichkeitsstörung" festegestellt,neben meiner Depression,hatte (habe) ich Panikattacken und war einige Monate im Krankenstand.
Das AMS hat mich dieses Jahr im März/April in das BBRZ geschickt- in die Maßnahme "Zukunftschance +" wie sie wissen,wird man dort auf seine Deutsch,Mathe,Technische Fähigkeiten "geprüft",man muss mit einer Psychologin ein Gespräch führen usw usw-dannach,so hieß es,würde ich eine Ausbildung machen können,dem war jedoch nicht so,da ich im Abschlussgespräch von einer Psychiaterin (die nicht einmal ordentlich Deutsch sprach!) beurteilt worden bin und die meinte ich wäre nicht bereit dazu-bei genauerem Nachfragen und Forschen fand ich heraus,dass man mich wegen meiner Rechenschwäche "aussortiert" hatte!
Mir ging es bevor ich den Kurs begann relativ gut- in den 8 Wochen und dannach war ich schwer depressiv, hatte Angst morgens aufzustehen-das BBRZ Linz ist eine Horrorshow!
Als Ergebnis kam bei Zukunftschance + heraus, dass ich in die Maßnahme "Imbus" gehen sollte und man dort den nächsten freien Platz für mich reserviert hatte,ich wollte das nicht und habe dies der Betreuerin auch mitgeteilt- insgeheim hoffte ich,ich hätte bis zum Beginn dieser Maßnahme eine Arbeit, suche auf Hochtouren-auch wenn es nur Teilzeitstellen sind,die ich machen kann!
Heute jedoch kam die Einladung zu "Imbus"- ich habe keinerlei Informationen darüber bekommen-auf der BBRZ Seite habe ich ein paar Informationen gefunden,genauso wie ich mich auf Ihrer Homepage informiert habe- und ich sagen Ihnen wie es ist- ich kann mich kein zweites Mal da reinsetzen!

Bei der Einladung zu Imbus war ürbigens eine Art "Vertrag" dabei,den ich unterschrieben und ausgefüllt (Daten wie Name,Adresse,Bankkonto usw) abgeben sollte,wenn der "Kurs" beginnt,ich sehe nicht ein,etwas zu Unterschreiben,zu dem ich nicht einmal ordentlich informiert werde!

Ich möchte eigentlich nur wieder Arbeiten gehen,ich bin momentan psychisch stabiler und am Weg der Besserung-ich habe Angst,wenn ich ins BBRZ gehe,wieder in die Depressionen zu stürzen und frage sie nun: gibt es eine Möglichkeit dem zu entkommen,ohne das man mir den Geldbezug streicht?

Es kommt mir so vor,als würde AMS und BBRZ gleichermaßen versuchen kranke Menschen,egal ob körperlich oder psychisch mit aller Macht daran hindern wollen eine Arbeit zu finden,lieber entwerten sie einen als Person,wird mit sogenannten "psychologischen Gutachten" verunsichert-ich möchte nur noch raus aus diesen Mühlen und ENDLICH ein normales Leben führen können!

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
B. (16.07.14)

Rückfrage:
haben sie schon deppenkurse bzw. mobbingkurse besucht?
wie lange sind sie arbeitslos. sind sie schon im notstand bzw. wie lange.

17.07.14 um 18.38 Uhr - von B*. - "Zwangsmassnahmen in denen die sogenannte "Persönlichkeitsbildung" im Vordergrund steht"
Guten Tag!
Ich bin jetzt seit Dezember 2012 arbeitslos,ein halbes Jahr später wurde ich auf die Notstandshilfe umgestellt.Ich war bevor ich in die Zunkunfts Chance + ging in dem Kurs "Bewegung am Arbeitsmarkt" allerdings wurde ich von dort in die Zukunftschance versetzt.
Mir wurde die Zukunftschance+ außerdem so verkauft,dass ich dannach ganz bestimmt eine Arbeit hätte,von diesen ganzen Tests und Prüfungen war nie die Rede!
Zuvor war ich als ich 16 oder 17 war (ich weiß es nicht mehr genau) in der Maßnahme "Job Factory" in der Jugendliche eine Ausbildung suchen konnten,jedoch ist auch dort mehr die sogenannte "Persönlichkeitsbildung" im Vordergrund gestanden.
Das Problem ist,dass Imbus 16 Wochen dauern soll-dass sind 16 Wochen die ich "verliere" was die Arbeitssuche betrifft,denn,wie ich mir gut vorstellen kann,wird in dieser Maßnahme auf das Bewerben und Arbeit finden wenig wert gelegt.

Schöne Grüße

Antwort:
Von einem Deppen-, Mobbingkurs in den nächsten. Bei ihnen wird sichtbar, dass Arbeitslose zur Zwangsmassnahmen-Geschäfte-macherei missbraucht werden!

Ja richtig unterschreiben sie den Vertrag bzw. das Kostenbegehren nicht! Stattdessen setzen sie folgenden Satz (stammt vom RA) ein.

In Hinblick auf den auf mich ausgeübten Druck, der in der Ankündigung,
das Arbeitslosengeld/Notstandshilfe als existenzerhaltendes Grundgehalt
zu streichen, besteht, leiste ich, ohne den vorliegenden Inhalt in Frage
stellen zu können, keine Unterschrift.
Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!<

Sie haben anscheinend schon Mobbingkurse besucht. Sehen sie sich den Eintrag darunter von W. an.
Die Antwort des Sozialministeriums können ev. auch sie verwenden, handelt es sich beim nächsten Deppen-, Mobbingkurs um gleiche / ähnliche Inhalte!
>"Keine wiederholte Teilnahme an Schulungen des AMS mit gleichen Inhalten"
>"Voraussetzung ist aber selbstverständlich, dass der angebotene Kurs arbeitsmarktpolitisch sinnvoll und geeignet ist, einem konkreten Schulungsbedarf zu entsprechen."

Falls sie solche Mobbingkurse nicht mehr besuchen können, so legen sie auf ev. Sperre Berufung ein.

Was ihre Leiden betrifft, so lassen sie sich von Vertrauensärzten / Fachärzten Atteste ausstellen. Reden sie ev. auch mit ihrem Fach-Arzt über die AMS-BBRZ-Machenschaften.

Sanktionierbare Deppenkursvermittlung "soll/muss" vom AMS-BeraterIn kommen?
In Ahnlehnung: Sperre nur wenn die Vermittlung von AMS Betreuerin kommt! (21.07.09)

Zum BBRZ habe ich schon einige angemessene Antworten veröffentlicht!
Ev. lesen sie sich einige Antworten der Einträge durch!

Siehe auch die Antwort unter:
"Zwangsmassnahme zur Feststellung der gesundheitlichen Eignung ist eine menschenverachtende Farce!" (10.09.13)

(Ohne Gewähr)

Ev. senden sie eine Beschwerde / Sachverhaltsdarstellung auch an die VA - post@volksanw.gv.at oder wie W. ans Sozialministerium post@bmask.gv.at;

19.07.14 um 13.46 Uhr - von P*. - "Sozial-Industrie: dessen "Handelsware" sind erwerbslose Menschen"
BBRZ & Co. Kurse,
Man muss das einfach pragmatisch sehen. Da wurden Arbeitsplätze geschaffen für sozpäd. , Mediziner, Psychologen, Trainer, Verwaltungskräfte, ect. ect.
Das ist eine riesige Sozial-Industrie, und die \"Handelswaren\" sind die erwerbslosen Menschen.
Auf gesundheitliche Einschränkungen wird da nicht viel Rücksicht genommen. Hauptsache die Leute werden durchgeschleust.
Von einem Kurs zum anderen, sogar eine verschlechterung des Gesundheitszustandes wird damit in Kauf genommen.
Naja, man sollte es pragmatisch sehen.. Viele Menschen leben davon. (18.07.14)


17.07.14 um 10.26 Uhr - von W. - "Sperre der Notstandshilfe wegen Vereitelung wurde einen Tag nach Schreiben ans Sozialministerium aufgehoben"

"Keine wiederholte Teilnahme an Schulungen des AMS mit gleichen Inhalten"


Hallo Christian!

Länger nichts gehört von mir, denn ich bin noch mitten im Kampf ums Überleben im AMS-Dschungel ;-)
Nachdem ich mittlerweile 56 Jahre alt geworden bin und mich als selbstdenkender Mensch empfinde, wird der schwere Kampf gegen "Massnahmen" des AMS weitergehn.
Wie immer wenn sich die OberAMSler zusammensetzen und was "Neues" erfinden kommt z. B. ein "Kurs" zustande der sich "Bewegung am Arbeitsmarkt" in Linz nennt.

Vorrausschicken möchte ich, dass ich so einiges an Kursen in den letzten Jahren gemacht habe - LINK - 13 Wochen lang (EDV-Ausbildung, Lagerfachkraft und ECDL-Webediting mit Zertifikat), dann hat mich ITWORKS erwischt 8 Wochen "Vorbereitungsmodul" und dann 2 Monate "Transitarbeitskraft" für 30 Stunden in denen wir uns nur 6 Stunden pro Tag am Computer beworben haben (bald aber auch nicht mehr da wir "ausgelagert" wurden weil zuwenig PC-Plätze vorhanden waren, ca. 40 Leute und 8 PCs, und uns dann von zu Hause aus bewerben mussten und nur in der Früh anrufen bei ITWORK dass man eh noch lebt - gggg!) - soweit so gut.

Im November 2013 kam ich auf die Idee dass es ja sinnvoll wäre die Lagerausbildung mit dem Modul Lagerleiter abzuschliessen, natürlich auch mit dem Hintergedanken sinnlosen Massnahmen aus dem Weg zu gehn. Mein Vorschlag wurde vom AMS genehmigt und ich bestand die Prüfung mit guten Erfolg.

Dann bekam ich für 16.6.2014 eine "Einladung" zu "Bewegung am Arbeitsmarkt" (
Lebenslauf,Bewerbungschreiben und -training, Gruppen- und Einzelcoaching, Kommunikationstechnik, aktives Bewerben am Computer...).

Beim Infotag natürlich anwesend und mit der zuständigen Dame gesprochen, dass ich solche Kurse nicht nur einmal besucht habe und die Sinnhaftigkeit dieser Massnahme in Frage stelle. Sie könne nichts machen - ans AMS wenden. Hab ich auch gemacht und meiner Betreuerin ein Mail geschickt dass aufzeigt dass ich solche Kursinhalte schon mehrmals durchgekaut und auch begriffen habe.

2 Tage später kam die Sperre der Notstandshilfe wegen Vereitelung.

Habe mich daraufhin per Mail an das Sozialministerium gewandt und den Sachverhalt dargestellt.
Siehe da - am nächsten Tag wurde die Sperre ohne Probleme wieder rückgängig gemacht!

Gestern erhielt ich ein Antwortmail vom Ministerium mit sehr interessanten Aussagen was solche "Kurse" betrifft (im Dateianhang).

Da ich der Meinung bin, dass auch für andere AMSleidende dies eine wichtige Erkenntnis durch die oberste Behörde ist, sende ich sie Dir, möchte Dich aber bitten vor der Veröffentlichung meinen Namen unkenntlich zu machen!

Mit freundlichen Grüssen
W. Linz

Sozialministerium-Antwort: GZ: BMASK-440.020/0129-VI/B/1/2014

Sehr geehrter Herr W.,
zu Ihrem E-Mail betreffend Zuweisung in eine schon absolvierte Kursmaßnahme des AMS teilt das Sozialministerium mit, dass Bezieher von Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe unter anderem verpflichtet sind, Schulungsangebote des AMS anzunehmen. Voraussetzung ist aber selbstverständlich, dass der angebotene Kurs arbeitsmarktpolitisch sinnvoll und geeignet ist, einem konkreten Schulungsbedarf zu entsprechen.
Eine wiederholte Teilnahme an Schulungen des AMS mit gleichen Inhalten entspricht dieser Vorgabe nicht, wie auch Bundesminister Hundstorfer in öffentlichen Aussagen bereits mehrmals bekräftigt hat.
In diesem Sinne hat das AMS Ihren Einwand, die zuletzt vorgeschlagene Maßnahme sei (für Sie) nicht sinnvoll, weil Sie bereits mehrmals an Kursen mit gleichen Inhalten teilgenommen haben, geprüft und Sie mit Nachricht vom 18.6.2014 bereits darüber informiert, dass Ihrem Anliegen Rechnung getragen und die Geldleistung aus der Arbeitslosenversicherung durchgehend weiter angewiesen wurde.
Das Sozialministerium bedauert die Ihnen dadurch entstandenen Unannehmlichkeiten und hofft, dass es Ihnen mit der Unterstützung des AMS rasch gelingen wird, eine neue Beschäftigung zu finden.

Mit freundlichen Grüßen
GZ: BMASK-Wien, 16.07.2014
Für den Bundesminister:
i.V. M. C.
Elektronisch gefertigt.

Antwort: Danke für die sehr wichtige Information!


17.07.14 um 9.52 Uhr - von G*. - "Schmarotzer-SÖB oder Bezugssperre"


S.g.Hr. Moser
Ich habe für morgen eine Einladung zum Erstgespräch für Job Transfair unter Androhung von § 10 und § 38 ALVG, sollte ich nicht hingehen bekommen.
Ich habe vor das Bewerber-Datenblatt NICHT auszufüllen und am Ende statt meiner Unterschrift den Satz: Ich wurde über meine Defizite nicht aufgeklärt.............leiste ich keine Unterschrift! Auch werde ich die geforderten Unterlagen (Einladungsschreiben, AMS Terminkarte,Bewerbungsunterlage, Lichtbildausweis) NICHT mitnehmen!
Droht mir dann auf Grund dessen eine Bezugssperre???
Kann ich die AMS Mitarbeiterin mit einer Anzeige drohen, wenn Sie mich zu solchen Sinnlos Maßnahmen schickt???
Werde ich von Job Transfair genommen, wenn ich so wie oben beschrieben vorgehe???
Wird mein Bezug gestrichen, wenn ich nicht genommen werde???
Gibt es noch andere Möglichkeiten um Job Transfair (Trendwerk und andere) zu entkommen, OHNE Bezugssperre????
Danke schon mal für ihre viel geschätzte Antwort!!!!
Mfg. M.G.

Antwort:
Wichtig sie müssen erst herausfinden um welche Art Zwangsmassnahme es sich handelt - um SÖB-Transitarbeitsplatz = ein zumutbares DV oder um einen vorgeschaltenen Deppenkurs, wessen Teilnahme ev. zu verhindern ist, falls sie zBsp. schon Deppenkurse besucht haben. Bzw. eine ev. rechtswidrige Sperre mit Berufung erfolgreich bekämpfen können!
> Erkenntnis des Sozialministeriums: "keine bereits absolvierten Deppenkurse besuchen müssen" / "keine mehrmaligen Deppenkursbesuche?" (27.09.13)<

zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs :

Der Text anstatt der Unterschrift lautet anders:
>Unterzeichnen sie den Vertrag nicht sonden schreiben folgendes statt
der Unterschrift!
In Hinblick auf den auf mich ausgeübten Druck, der in der Ankündigung,
das Arbeitslosengeld/Notstandshilfe als existenzerhaltendes Grundgehalt
zu streichen, besteht, leiste ich, ohne den vorliegenden Inhalt in Frage
stellen zu können, keine Unterschrift.
Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!<

Dieser Satz - Ich wurde über meine Defizite nicht aufgeklärt.............
- wäre ein Berufungsgrund, sollten sie noch nicht lange arbeitslos sein und ohne Aufklärung in einen Deppenkurs vermittelt werden. (fehlende Belehrung)

Anzeige wäre bei Nötigung und Amtsmissbrauch möglich. - Falls ev. bei einem Kurs, der freiwillig zu besuchen wäre, mit Bezugssperre gedroht wird!
siehe: Muster-Schreiben als Voraussetzung um - im Falle - die handelnden AMS-MitarbeiterInnen wegen "schwerer" Nötigung und Amtsmissbrauch zu verklagen!

Sich gegen SÖB-Zwangsmassnahmen / Deppenkurse-Mobbingkurse = Bewerbungskurse wehren! (Sämtlichen Links (unterstrichen) folgen!

>Zeit nehmen und sämtliche Links durchlesen, um u.a. draufzukommen, dass man als Arbeitsloser entrechtet ist und sich nur in seltenen Ausnahmen gegen diese Unterdrückung, Armutserzeugung etc. wehren kann. (ohne Gewähr)

Zum Verständnis:
Arbeitsmarktpolitik: "Warum Inkompetenz, Demütigung, Menschen-, Gesellschaftsschädigung?" (3.03.12)


17.07.14 um 9.35 Uhr - von A. T*. - "Trotzdem wird Menschen in Not, von Damen und Herrn in den obersten Rängen die gar keine Ahnung von der Realität haben, die Überlebenschance entzogen."


Schönen Guten Morgen Herr Moser!

Nachdem auch Sie ein Mitleidender "Kunde" des AMS sind, hier ein paar Begebenheiten.
Nachdem ich wie schon erwähnt 28 Jahre selbst einen Betrieb hatte ( Erzeugung und Verkauf von Lederwaren) und vor ca. 8 Jahren ohne Insolvenz schließen musste da die Infrastruktur in meinem Umfeld nicht mehr passte sah ich mich gezwungen mich beim AMS anzumelden.
Ich bekam von meinen Betreuern sehr viel Bewerbungsmaterial welches kaum verwertbar war da teilweise diese Stellen schon längst vergeben waren oder weit von meinen Fähigkeiten abwichen.
So musste ich mich als gelernter Kaufmann im Alter von 57 Jahren bei einem Eislaufplatz als Scheeschaufler vorstellen oder beim Magistrat als Fensterputzer und Stiegen Reiniger.
Bei einer anderen Betreuerin sollte ich bei Privatpartys Dessous an Damen Verkaufen.....ja das ist das "sehr Gut ausgebildete Personal des AMS".
Da gibt es auch das nette Spiel beim AMS mit dem Titel " mach einen Kurs mit dem Du nichts anfangen kannst". Wenn Du das nicht machst gibt es keine Notstandshilfe mehr.
Bei dem Wort "Notstand" läuten ja schon die Alarmglocken !!!!!! Da ist jemand in Not !!!!!!
Und Trotzdem wird diesen Menschen die Überlebenschance entzogen von Damen und Herrn in den obersten Rängen die gar keine Ahnung von der Realität haben und sich irgend wo in Ihren Luxusbehausungen mit Ihren tausenden Euros im Monat räkeln.
Aber anderseits wird von diesen Herrschaften erwähnt das "so viele Menschen in Österr.) Armutsgefährdet sind und dass man dagegen etwas tun sollte und im selben Moment nehme selbige das Geld in die Hand welches uns allen gehört und verwirtschaften es mit aller Gewalt.
Richtungsweisend die letzten Worte meiner Betreuerin "ich muss Ihnen jetzt irgendeinen Kurs geben, dass müssen Sie akzeptieren"! Na, klingt das Gut?
Bin auch jederzeit bereit meine Worte zu verantworten.
m.f.Gr. A. T. (16.07.14)


17.07.14 um 9.30 Uhr - von G*. - "Trendwerk-Arbeitsvertrag ablehnen?"


Ich möchte mich gerne darüber informieren, ob ich bei Trendwerk den Arbeitsvertrag ablehnen kann, ohne eine Bezugssperre zu bekommen. Ausserdem möchte ich gern wissen, ob ich einen Teilzeitjob annehmen muss als Langzeitabrbeitslose. MfG G. (16.07.14)

Antwort:
Transitarbeitsplätze der Schmarotzer-SÖB sind zumutbare DV. Bei Ablehnung wird ihnen der Bezug gesperrt! Ausser es wird ihnen angeboten die "Zwangsmassnahme / Zwangsarbeit" nicht besuchen zu müssen? Ev. weil keine Plätze frei sind?
Teilzeitjob über 20 Stunden die Woche müssen sie annehmen. Ausser sie konnten ev. im Betreuungsplan aufnehmen lassen, dass sie kein Teilzeit-DV annehmen müssen.?

Sich gegen SÖB-Zwangsmassnahmen / Deppenkurse-Mobbingkurse = Bewerbungskurse wehren! (Sämtlichen Links (unterstrichen) folgen! (Ohne Gewähr)


17.07.14 um 9.25 Uhr - von Pe*. - "Daten löschen lassen?"


AMS Kurzinserat Löschen/Deaktivieren. Ams Konto Löschen/Deaktivieren

Ich würde gerne mein AMS kurz Inserat Deaktivieren. Da dieses bereits missbräuchlich verwendet wurde. Meine Anfrage auf Deaktivierung wurde von AMS abgelehnt. Ich hätte mit Vormerkung beim AMS die Zustimmung der Weitergabe meiner Daten an Arbeitgeber/innen gegeben.

Zitat: "
Den das Arbeitsmarktservice (.) ist zur Verarbeitung von Personenbezogen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes, BGBI. I Nr. 165/1999, insoweit ermächtigt, als diese zur Erfüllung der gesetlichen Aufgaben eine wesentliche Vorraussetung sind."

Das AMS Konto wurde angelegt. Vor einem Jahr, dazwischen war ich in Arbeit wurden mir nur die Kontaktdaten gegeben und es hieß bereits Aktiviert. Zum Glück haben Sie nicht meine Email Adresse deshalb kann ich nicht gezwungen werden es zu Nutzen. Welche Optionen Habe Ich?

Zur Geschichte:
Ich wurde vor einiger Zeit von einer Person angerufen. Trotz meiner eher Geringen Qualifikation von 2 Jahren EDV Kaufmann und einigen kurzen Lager Jobs. Sollte ich "Produkte" Verkaufen im Metallbereich und kurze Zeit drauf später ein Team aus 5 Leuten führen. Dazu müsste ich abends um 19:30 bei einer Schulung/Vorstellung Teilnehmen und könnte dann "Unterschreiben" bei gefallen. Das war mir doch suspekt. Sodass ich die Nummer Zurückrief und so Tat als ob ich eine Firma suche und diese Kontakt Daten hatte. Wie sich herausstellte eine "Finanz" Firma die Fonds verkauft. Von dieser wurde ich zu einen privaten Selbständigen vermittelt der eine Veranstaltung zum Verkauf von Fonds durchgeführt hat. Bin natürlich nicht hingegangen. (16.07.14)

Antwort:
Soetwas nie mündlich mit dem BeraterIn besprechen, ("kam sonst nie vor") ausser sie haben ev. einen Zeugen dabei! Trotzdem solche Angelegenheiten immer schriftlich (eingeschrieben oder Fax) erledigen.
E-AMS-Konto ist eine freiwillige Angelegenheit! Bei dem frei-geschaltenen Inserat verhält es sich ev. anders.
Trotzdem verlangen sie in beiden Fällen die Löschung per eingeschriebenen Brief.
bzw. Link lesen. eAMS Konto löschen.
Wegen Datenschutz fragen sie bei Arge Daten nach
ARGE DATEN – Österreichische Gesellschaft für Datenschutz, 0676-9107032, www.argedaten.at, webmaster@argedaten.at.
Ev. auch bez. einer Anzeige wegen Datenschutzverletzung!
an die Datenschutzkommission, Tel.: 01-50105/2525, , dsk@dsk.gv.at
Danke für Rückmeldung über Ausgang.
Ich denke auch, dass es sich bez. ihrer Geschichte um eine freiwillige Angelegenheit handelt? Bei Problemen / Sperre Berufung einlegen!
Sperre nur wenn die Vermittlung von AMS Betreuerin kommt! ? (Ohne Gewähr)


17.07.14 um 9.20 Uhr - von D. - "SÖB"s beseitigen Vermittlungshemmnisse der über 50 Jährigen - Anscheinend wurde hier der Jungbrunnen neu erfunden?"


Lieber Christian!
Ein dreifach "HOCH" unseren "SÖB"s und ihren Mitarbeitern von Fachkräften, die bei der Beseitigung von Vermittlungshemmnissen (speziell bei den über 50jährigen!) tatkräftig mithelfen!!!
Anscheinend wurde hier der Jungbrunnen neu erfunden (...was die Vermittlungshemmnisse betrifft, - denn m.E. ist in dieser Gruppe das Alter noch immer das größte!), und so wundert es nicht, daß unser Sozialminister noch mehr Geld in diese Maßnahmen pulvern will...
Kurzum: Von 7.647 der über 50jährigen, die 2013 eine SÖB-Maßnahme besuchen "durften", gelang es 4.224 tatsächlich, wieder in den 1. Arbeitsmarkt aufgenommen zu werden!!! Hut ab!
Unglaublich (im wahrsten Sinn des Wortes)! D.
>Im Anhang die Anfrage an AMS-Chef Kopf wie dessen Antwort bez. SÖB-"Erfolg"! (16.07.14)


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