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5.08.14 um 17.58 Uhr - von S*. - "In der Notstandshilfe jede Arbeit annehmen?" |
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Lieber Herr Moser,
Ich habe Ihre Website gesehen und dachte dass ich Sie fragen sollte da Sie viel Wissen meiner Meinung nach haben. Ich beziehe AMS Geld und werde in 3 Wochen Notstandshilfe von AMS bekommen (plus Mindestsicherung von Sozialamt). Wie ist es mit Notstandshilfe? Bin ich gezwungen irgend eine Arbeit zu nehmen (auch wenn ich überqualifiziert bin??). Ich suche eine Stelle, aber es dauert...
Ich freue mich auf ein Feedback von Ihnen! Viele Grüße,
Antwort: So ist es, sie müssen "jede" Arbeit über 20 Wochenstunden annehmen - auch dequalifizierende. Einen gewissen Schutz gibt es die ersten drei Monate im Arbeitslosengeld! Zumutbarkeitsbestimmungen (3)
Tipp von Gi. - "Bewerbungs-Muster zum Schutz vor Dequalifikation" "Sämtliche Qualifikationen in Bewerbung für (z.Bsp.) "Abwäscherstelle" angeben - kann vor Dequalifizierung schützen" (16.10.11) ohne gewähr - alles gute!
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5.08.14 um 10.00 Uhr - von W. - "SÖB-Armuts-Methode" |
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Hallo. Zuersteinmal Danke dass sie sich um uns so bemühen ! Sie leisten erstaunliches.
Es geht darum. Also, in meiner Firma SÖB wo ich übernommen wurde wurde mir heute von kollegen gesagt dass wenn ich dort 6 Monate arbeite dann das Arbeitslosengeld ca 300? sein wird (also danach). Und dann ist es Arbeitslosengeld und keine notstandshilfe mehr. Und dieser Kollege meinte noch dass man mit Arbeitslosengeld keine mindestsicherung bekommt dann. (mit notstandshilfe schon). Stimmt das ? Ich kann doch nicht von 300? leben. mfg g. (4.08.14)
Antwort: Wenn sie noch keine 45 Jahre sind kommt es nach einem 28 wöchigen DV. (7 Monate auf die letzten 5 Jahre zusammengerechnet) zu einer neuen Bemessungsgrundlage! Haben sie einen hohen Bezug so kürzt sich der ev. um einiges. Es kommt darauf an wieviel Stunden sie arbeiten und was sie da verdienen. Bez. 300 müsste es sich um eine niedrige Teilzeit-Anstellung handeln. Drum denke ich wird es etwas mehr sein. Und auch das Arbeitslosengeld wie auch niedrigere Einkommen aus einem DV werden über die Mindestsicherung aufgestockt. Deshalb ansuchen - falls. SÖB-Armuts-Methode - Ohne Gewähr - Alles Gut |
4.08.14 um 10.19 Uhr - von M. M*. - "Warum geht man so grauslich mit Behinderten in Niederösterreich um ????" |
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Warum geht man so grauslich mit Behinderten in Niederösterreich um ????
Sg. Herr Moser,
Ich wohne in Niederösterreich und ich hatte bisher eine Invaliditätspension (bin unter 50). Die wurde 14 x ausgezahlt. Die wurde mir weggenommen weil ich per Bescheid plötzlich geheilt wurde. In Wirklichkeit bin ich aber immer noch krank, und werde ab September die Mindestsicherung erhalten. Das sind in NÖ ca 813 Euro. In Wien kann man sich per Amtsarzt dauerhaft arbeitsunfähig schreiben lassen und bekommt dann wenigstens noch 2 x Sonderzahlungen im Jahr hinzu. Das geht aber in NÖ nicht!!! Ich hab auf der BH nachgefragt und scheinbar gibt es auch für dauerhaft Kranke (Behinderte) in NÖ KEINE Sonderzahlungen! So nun fehlt mir aber das Geld in der Höhe von ca 1.600,- Euro im Jahr!!
meine Ausgaben sind: 230 Euro Miete (Da ist schon der Wohnzuschuss für Miete von 150 Euro abgezogen), dann 50 Euro strom und Heizung (ist günstig), dann 70 Euro für Privatkonkurs, 50 Euro sonstiges. Somit bleiben mir noch genau 413,- Euro zum Leben übrig. Und ich kann nicht auf Lebensmittel verzichten da ich sowieso halb unterernährt bin aufgrund meiner Lungenerkrankung. Und Kranke Menschen sollten sich wenigstens gesund ernähren. Achja, und Kleidung bräuchte ich auch, ich kann nicht nackt in NÖ leben.
Somit bleibt mir aber NICHTS mehr übrig! Man hat aber Zähne im Kopf, die möchten Füllungen bekommen, der Kühlschrank kann schicksalhaft kaputt werden, Brillen, Handy, und und und. Dinge die auch Arme und Behinderte brauchen! Ich kann nicht wie in der Steinzeit leben und mit 50 an Verarmung und sozialer Vereinsamung und mit abgefaulten Zähnen und Entzündungen im Mund sterben.. Habe ich kein Recht auf Soziale Teilnahme am Leben????? Wenn man aber eine Invaliditätspension bezieht, dann kann man genügend von der Sonderzahlung Geld zur Seite legen, und man kann sich sogar an den Unterstützungsfond bei der PVA wenden für Nothilfen und großzügig unterstützt werden!
Bei der Mindestsicherung fehlen diese finanziellen Leistungen aber!!! Wenn ich auf der BH bitte um Geld für Zähne, Laptop, unerwartete Eventualitäten die hauen mich doch hochkantig hinaus!!! Ich finde das total unfair!!!! Weil ich unter 50 bin soll ich verhungern und dahinsiechen? Darf ich kein Geld bekommen für Zähne, kaputten Kühlschrank, Lesebücher, Laptop, TV? Aber andere über 50 bekommen Sonderzahlungen und Unterstützungsfond von der PVA im Wert von mindestens 1600 Euro und kaufen sich genau solche Sachen!!! Die bekommen das weiterhin, wie gewohnt, bis an Ihr Lebensende! ICH ABER BEKOMME DAS NICHT!!!!! Nur weil ich wenige jahre jünger bin? Ich find das echt unfair. Was halten Sie davon? Ich bin genauso behindert wie jemand der über 50 ist und Invalidenpension bekommt. Krankheitsmässig ist ja gar kein Unterschied!!! Nur ich soll dahinsiechen.... Ich verstehe das nicht. Ich kann nur daraufhoffen dass es mir auf der Lunge irgendwann von alleine besser geht, damit ich ar! beiten gehen kann. Das ist aber derzeit ehrlich gesagt ein unerfüllter Traum... (3.08.14)
Antwort: Wenn sie Sonder-Unterstützung brauchen, dann suchen sie darum schriftlich an und senden dieses Schreiben eingeschrieben ans Sozialamt! (Als Versuch - nicht mündlich abfertigen lassen!) Wenden sie sich ev. an den KOBV - ist möglich, dass sie nützliche Informationen bekommen.
Für ihre Situation ist hauptsächlich "Sozial?"-Minister Hundstorfer (rudolf.hundstorfer@bmask.gv.at) von der SPÖ "?" verantwortlich! Senden sie ihm eine Beschwerde, die sich gewaschen hat!
(Beschwerden gleich an mehreren Adressen sendet!)
Auch stellen sie einen Kontakt zum Sozialministerium her - ev. übers Sozialtelefon SozialTelefon-Bürgerservice, gebührenfrei 0800 20 16 11 (kostenfrei) auch per E-Mail sozialtelefon@bmask.gv.at möglich! Um Tipps zu erhalten wie sie in ihrer Situation am besten umgehen! Gerade die Verantwortlichen sollen endlich mit den Konsequenzen ihrer Politik konfrontiert werden!
Bez. ihrer Zähne / Zahnarzt wenden sie sich ev. an Amber - Ich könnte mir vorstellen, dass sie dort Hilfe erhalten! AMBER AMBER-MED ambulant medizinische Versorgung, soziale Beratung und Medikamentenhilfe für Menschen ohne Krankenversicherung.
"Hier können sich Betroffene melden die chronisch krank sind" und "v. AMS,GKK, u. PVA. nicht ernst genommen werden."
Bez.Wohnbeihilfe: Siehe die VwGH-Rechtsprechung: Die Mindestsicherung ist kein Einkommen und daher darf die Wohnbeihilfe nicht gekürzt werden! VwGH: Mindestsicherung hat keinen Einfluss auf Wohnbeihilfe ORF - 1.08.14
Rezeptgebührenbefreit sind sie? - auch Rundfunkgebühren, Telephon-befreiung?
In Notfällen besuchen sie auch die Caritas um zum einen ev. die Sozialberatung in Anspruch zu nehmen! Und zum Anderen gibts ev. Einkaufsgutscheine, Miete, Strom per Erlagschein; ev. Bargeld?
Zur Info - Tipps von L. H. an die Not aus 2013 Kurzfristige Hilfe Essen in Wien: (Wohnen / Essen / Kleider - ev. nicht mehr aktuell) Kleidung: Carla; Energie: Mit Wienenergie reden, um Stundung zu bekommen; eventuell bei Pfarren um Unterstützung fragen - habe schon gehört, dass z.B Pfarrer Faber von der Dompfarre St. Stephan ab und an unterstützt - falls das für Sie ein Option ist.
Für schwerwiegende Beschwerden und stationäre Aufenthalte besuchen Sie die Ambulanz der Barmherzigen Brüder in Wien. Dort behandelt man im Notfall Menschen ohne Versicherung bis hin zum stationären Aufenthalt:
Kurzfristige Überbrückung (die helfen wirklich nur in seltenen und sehr dramatischen Fällen – aber der ihre gehört da sicher dazu) durch die Katastrophenhilfe österreichischer Frauen NÖ: Tel: 0664 / 91 83 124 FAX: 02758/2384/20 Mail: estrasshofer@gmail.com
Da Sie ja einen in Summe eine hohen Grad an gesundheitlichen Einschränkungen haben und daher behindert sind, würde ich den Behindertenanwalt Buchinger anschreiben (als Sozialminister war dieser vor allem für Arbeitslose ja nicht wirklich eine Hilfe um es höflich zu sagen - als Behindertenanwalt setzt er sich aber sehr für die Leute ein):
Falls Sie den Weg wählen wollen an die Öffentlichkeit zu gehen:
Zeitung: Krone-Ombundsfrau – Frau Barbara Stöckl: ORF: help.at Fernsehen: ORF Thema – christoph.feuerstein@orf.at Alles Gute! H. - (ohne Gewähr)! |
4.08.14 um 8.04 Uhr - von K*. - "SÖB: "Zwangsarbeit" in Schmarotzer-Betrieben" |
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Sehr geehrter Hr. Moser!
Meine Ams Betreuerin hat mir einen Informationstag \"Jobtransfer\" zugeteilt. Das AMS kann mir im Rahmen eines vom Arbeitsmarkt gefördertes sozialökonomischen Betriebesein Arbeitsverhältnis anbieten:
Job-TransFair GmbH Vorauswahltermin! Dabei Dattenblätter zum ausfüllen meinerseits. Muss ich die ausfüllen, kann ich zur Weitergabe meiner Daten gezwungen werden? Am Schluss ist auch noch ein Formular über das Ergebnis des Auswahlgespräches, mit der Möglichkeit einer Ablehnung meinerseits!
Kann ich das Angebot das mir Job -TransFair macht ablehnen ohne das ich mit einer Bezugssperre rechnen muss?
Ich nehme an, dass das als arbeitsunwilligkeit gewertet werden würde.
Ich wäre ihnen sehr dankbar für einen weisen Rat!
Antwort: siehe unter Datenschutz: - Datenverweigerung ist keine Kursvereitelung
"BBRZ"-Zustimmung der Datenübertragung ans AMS verweigern!" VwGH
Sie sind zwar verpflichtet diese DV. bei den SÖB-Schmarotzer-Betrieben anzunehmen, aber müssen die Zwangs-Verträge nicht auch noch unterzeichnen. Als Zeichen, dass man diesen Zwang nicht freiwillig mitmacht!
Unterzeichnen sie den Vertrag nicht sonden schreiben folgendes statt der Unterschrift! In Hinblick auf den auf mich ausgeübten Druck, der in der Ankündigung, das Arbeitslosengeld/Notstandshilfe als existenzerhaltendes Grundgehalt zu streichen, besteht, leiste ich, ohne den vorliegenden Inhalt in Frage stellen zu können, keine Unterschrift.
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