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5.08.14 um 17.58 Uhr - von S*. - "In der Notstandshilfe jede Arbeit annehmen?"


Lieber Herr Moser,

Ich habe Ihre Website gesehen und dachte dass ich Sie fragen sollte da Sie viel Wissen meiner Meinung nach haben.
Ich beziehe AMS Geld und werde in 3 Wochen Notstandshilfe von AMS bekommen (plus Mindestsicherung von Sozialamt). Wie ist es mit Notstandshilfe? Bin ich gezwungen irgend eine Arbeit zu nehmen (auch wenn ich überqualifiziert bin??). Ich suche eine Stelle, aber es dauert...

Ich freue mich auf ein Feedback von Ihnen! Viele Grüße,

Antwort:
So ist es, sie müssen "jede" Arbeit über 20 Wochenstunden annehmen - auch dequalifizierende.
Einen gewissen Schutz gibt es die ersten drei Monate im Arbeitslosengeld!
Zumutbarkeitsbestimmungen (3)

Tipp von Gi. - "Bewerbungs-Muster zum Schutz vor Dequalifikation"
"Sämtliche Qualifikationen in Bewerbung für (z.Bsp.) "Abwäscherstelle" angeben - kann vor Dequalifizierung schützen" (16.10.11)

ohne gewähr - alles gute!


5.08.14 um 10.43 Uhr - von M. S - "Schreiben als ev. Anleitung, wie man gegen Machenschaften des AMS vorgehen kann und vor allem SOLL."

"Bez. Sperre wegen Kündigung in der Probezeit"


unter:
"AMSler eine Art LAKEITELS von Hundstorfer, AK, BFI, Gewerkschaften, Industriellenvereinigung, Wirtschaftskammer" (22.07.14)


5.08.14 um 10.00 Uhr - von W. - "SÖB-Armuts-Methode"


Hallo. Zuersteinmal Danke dass sie sich um uns so bemühen ! Sie leisten erstaunliches.

Es geht darum. Also, in meiner Firma SÖB wo ich übernommen wurde wurde mir heute von kollegen gesagt dass wenn ich dort 6 Monate arbeite dann das Arbeitslosengeld ca 300? sein wird (also danach). Und dann ist es Arbeitslosengeld und keine notstandshilfe mehr. Und dieser Kollege meinte noch dass man mit Arbeitslosengeld keine mindestsicherung bekommt dann. (mit notstandshilfe schon). Stimmt das ? Ich kann doch nicht von 300? leben. mfg g. (4.08.14)

Antwort:
Wenn sie noch keine 45 Jahre sind kommt es nach einem 28 wöchigen DV. (7 Monate auf die letzten 5 Jahre zusammengerechnet) zu einer neuen Bemessungsgrundlage! Haben sie einen hohen Bezug so kürzt sich der ev. um einiges.
Es kommt darauf an wieviel Stunden sie arbeiten und was sie da verdienen. Bez. 300 müsste es sich um eine niedrige Teilzeit-Anstellung handeln.
Drum denke ich wird es etwas mehr sein.
Und auch das Arbeitslosengeld wie auch niedrigere Einkommen aus einem DV werden über die Mindestsicherung aufgestockt. Deshalb ansuchen - falls.
SÖB-Armuts-Methode - Ohne Gewähr - Alles Gut

4.08.14 um 10.19 Uhr - von M. M*. - "Warum geht man so grauslich mit Behinderten in Niederösterreich um ????"


Warum geht man so grauslich mit Behinderten in Niederösterreich um ????

Sg. Herr Moser,

Ich wohne in Niederösterreich und ich hatte bisher eine Invaliditätspension (bin unter 50). Die wurde 14 x ausgezahlt. Die wurde mir weggenommen weil ich per Bescheid plötzlich geheilt wurde. In Wirklichkeit bin ich aber immer noch krank, und werde ab September die Mindestsicherung erhalten. Das sind in NÖ ca 813 Euro. In Wien kann man sich per Amtsarzt dauerhaft arbeitsunfähig schreiben lassen und bekommt dann wenigstens noch 2 x Sonderzahlungen im Jahr hinzu. Das geht aber in NÖ nicht!!! Ich hab auf der BH nachgefragt und scheinbar gibt es auch für dauerhaft Kranke (Behinderte) in NÖ KEINE Sonderzahlungen! So nun fehlt mir aber das Geld in der Höhe von ca 1.600,- Euro im Jahr!!

meine Ausgaben sind: 230 Euro Miete (Da ist schon der Wohnzuschuss für Miete von 150 Euro abgezogen), dann 50 Euro strom und Heizung (ist günstig), dann 70 Euro für Privatkonkurs, 50 Euro sonstiges. Somit bleiben mir noch genau 413,- Euro zum Leben übrig. Und ich kann nicht auf Lebensmittel verzichten da ich sowieso halb unterernährt bin aufgrund meiner Lungenerkrankung. Und Kranke Menschen sollten sich wenigstens gesund ernähren. Achja, und Kleidung bräuchte ich auch, ich kann nicht nackt in NÖ leben.

Somit bleibt mir aber NICHTS mehr übrig! Man hat aber Zähne im Kopf, die möchten Füllungen bekommen, der Kühlschrank kann schicksalhaft kaputt werden, Brillen, Handy, und und und. Dinge die auch Arme und Behinderte brauchen! Ich kann nicht wie in der Steinzeit leben und mit 50 an Verarmung und sozialer Vereinsamung und mit abgefaulten Zähnen und Entzündungen im Mund sterben.. Habe ich kein Recht auf Soziale Teilnahme am Leben????? Wenn man aber eine Invaliditätspension bezieht, dann kann man genügend von der Sonderzahlung Geld zur Seite legen, und man kann sich sogar an den Unterstützungsfond bei der PVA wenden für Nothilfen und großzügig unterstützt werden!

Bei der Mindestsicherung fehlen diese finanziellen Leistungen aber!!! Wenn ich auf der BH bitte um Geld für Zähne, Laptop, unerwartete Eventualitäten die hauen mich doch hochkantig hinaus!!! Ich finde das total unfair!!!! Weil ich unter 50 bin soll ich verhungern und dahinsiechen? Darf ich kein Geld bekommen für Zähne, kaputten Kühlschrank, Lesebücher, Laptop, TV? Aber andere über 50 bekommen Sonderzahlungen und Unterstützungsfond von der PVA im Wert von mindestens 1600 Euro und kaufen sich genau solche Sachen!!! Die bekommen das weiterhin, wie gewohnt, bis an Ihr Lebensende! ICH ABER BEKOMME DAS NICHT!!!!! Nur weil ich wenige jahre jünger bin? Ich find das echt unfair. Was halten Sie davon? Ich bin genauso behindert wie jemand der über 50 ist und Invalidenpension bekommt. Krankheitsmässig ist ja gar kein Unterschied!!! Nur ich soll dahinsiechen.... Ich verstehe das nicht. Ich kann nur daraufhoffen dass es mir auf der Lunge irgendwann von alleine besser geht, damit ich ar!
beiten gehen kann. Das ist aber derzeit ehrlich gesagt ein unerfüllter Traum... (3.08.14)

Antwort:
Wenn sie Sonder-Unterstützung brauchen, dann suchen sie darum schriftlich an und senden dieses Schreiben eingeschrieben ans Sozialamt! (Als Versuch - nicht mündlich abfertigen lassen!)
Wenden sie sich ev. an den KOBV - ist möglich, dass sie nützliche Informationen bekommen.

Für ihre Situation ist hauptsächlich "Sozial?"-Minister Hundstorfer (rudolf.hundstorfer@bmask.gv.at) von der SPÖ "?" verantwortlich! Senden sie ihm eine Beschwerde, die sich gewaschen hat!

(Beschwerden gleich an mehreren Adressen sendet!)

Auch stellen sie einen Kontakt zum Sozialministerium her - ev. übers Sozialtelefon
SozialTelefon-Bürgerservice, gebührenfrei 0800 20 16 11 (kostenfrei)
auch per E-Mail sozialtelefon@bmask.gv.at möglich! Um Tipps zu erhalten wie sie in ihrer Situation am besten umgehen! Gerade die Verantwortlichen sollen endlich mit den Konsequenzen ihrer Politik konfrontiert werden!

Bez. ihrer Zähne / Zahnarzt wenden sie sich ev. an Amber - Ich könnte mir vorstellen, dass sie dort Hilfe erhalten!
AMBER
AMBER-MED ambulant medizinische Versorgung, soziale Beratung und Medikamentenhilfe für Menschen ohne Krankenversicherung.

"Hier können sich Betroffene melden die chronisch krank sind" und "v. AMS,GKK, u. PVA. nicht ernst genommen werden."

Bez.Wohnbeihilfe: Siehe die VwGH-Rechtsprechung: Die Mindestsicherung ist kein Einkommen und daher darf die Wohnbeihilfe nicht gekürzt werden!
VwGH: Mindestsicherung hat keinen Einfluss auf Wohnbeihilfe ORF - 1.08.14

Rezeptgebührenbefreit sind sie? - auch Rundfunkgebühren, Telephon-befreiung?

In Notfällen besuchen sie auch die Caritas um zum einen ev. die Sozialberatung in Anspruch zu nehmen! Und zum Anderen gibts ev. Einkaufsgutscheine, Miete, Strom per Erlagschein; ev. Bargeld?

Zur Info - Tipps von L. H. an die Not aus 2013
Kurzfristige Hilfe Essen in Wien: (Wohnen / Essen / Kleider - ev. nicht mehr aktuell)
Kleidung: Carla; Energie: Mit Wienenergie reden, um Stundung zu bekommen; eventuell bei Pfarren um Unterstützung fragen - habe schon gehört, dass z.B Pfarrer Faber von der Dompfarre St. Stephan ab und an unterstützt - falls das für Sie ein Option ist.

Für schwerwiegende Beschwerden und stationäre Aufenthalte besuchen Sie die Ambulanz der Barmherzigen Brüder in Wien. Dort behandelt man im Notfall Menschen ohne Versicherung bis hin zum stationären Aufenthalt:

Kurzfristige Überbrückung (die helfen wirklich nur in seltenen und sehr dramatischen Fällen – aber der ihre gehört da sicher dazu) durch die Katastrophenhilfe österreichischer Frauen NÖ:
Tel: 0664 / 91 83 124 FAX: 02758/2384/20 Mail: estrasshofer@gmail.com

Da Sie ja einen in Summe eine hohen Grad an gesundheitlichen Einschränkungen haben und daher behindert sind, würde ich den Behindertenanwalt Buchinger anschreiben (als Sozialminister war dieser vor allem für Arbeitslose ja nicht wirklich eine Hilfe um es höflich zu sagen - als Behindertenanwalt setzt er sich aber sehr für die Leute ein):

Falls Sie den Weg wählen wollen an die Öffentlichkeit zu gehen:

Zeitung: Krone-Ombundsfrau – Frau Barbara Stöckl: ORF: help.at
Fernsehen: ORF Thema – christoph.feuerstein@orf.at
Alles Gute! H. -
(ohne Gewähr)!


4.08.14 um 8.04 Uhr - von K*. - "SÖB: "Zwangsarbeit" in Schmarotzer-Betrieben"


Sehr geehrter Hr. Moser!

Meine Ams Betreuerin hat mir einen Informationstag \"Jobtransfer\" zugeteilt.
Das AMS kann mir im Rahmen eines vom Arbeitsmarkt gefördertes sozialökonomischen Betriebesein Arbeitsverhältnis anbieten:

Job-TransFair GmbH Vorauswahltermin!
Dabei Dattenblätter zum ausfüllen meinerseits. Muss ich die ausfüllen, kann ich zur Weitergabe meiner Daten gezwungen werden?

Am Schluss ist auch noch ein Formular über das Ergebnis des Auswahlgespräches, mit der Möglichkeit einer Ablehnung meinerseits!

Kann ich das Angebot das mir Job -TransFair macht ablehnen ohne das ich mit einer Bezugssperre rechnen muss?

Ich nehme an, dass das als arbeitsunwilligkeit gewertet werden würde.

Ich wäre ihnen sehr dankbar für einen weisen Rat!

Antwort:
siehe unter Datenschutz: - Datenverweigerung ist keine Kursvereitelung

"BBRZ"-Zustimmung der Datenübertragung ans AMS verweigern!" VwGH

Sie sind zwar verpflichtet diese DV. bei den SÖB-Schmarotzer-Betrieben anzunehmen, aber müssen die Zwangs-Verträge nicht auch noch unterzeichnen.
Als Zeichen, dass man diesen Zwang nicht freiwillig mitmacht!

Unterzeichnen sie den Vertrag nicht sonden schreiben folgendes statt
der Unterschrift!
In Hinblick auf den auf mich ausgeübten Druck, der in der Ankündigung,
das Arbeitslosengeld/Notstandshilfe als existenzerhaltendes Grundgehalt
zu streichen, besteht, leiste ich, ohne den vorliegenden Inhalt in Frage
stellen zu können, keine Unterschrift.
Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!

Sämtliche Links durchgehen! Sich gegen SÖB-Zwangsmassnahmen / Deppenkurse-Mobbingkurse = Bewerbungskurse wehren!

siehe auch Antwort unter "SÖB-Zwangsarbeit" (Ohne Gewähr)

4.08.14 um 14.17 Uhr - von K*. - "nix Gutes gelesen"
Danke für die rasche Antwort, hab auf ihrer Seite ja nix Gutes über diese GmbH gelesen. Danke für ihrer Arbeit auf soned! Lg


4.08.14 um 0.05 Uhr - von M. - "Während des Probemonat kündigen"


Hi ! danke für die flotte Antwort. Ich bin bereits 48 Jahre alt.
Was wäre eigentlich wenn ich den DV habe und dann während des Probemonat kündige, bekomme ich dann 4 Wochen keine Notstandshilfe ? Verstehe auch den Sinn nicht das mein Betreuer unbedingt möchte das ich einen
DV unterschreibe da ich ja nicht mehr unter die Grenze fallen kann auf Grund meines Alters.
Liegt es vielleicht daran das ich dann aus einer anderen Statstik falle, als z.B. wenn ich nur einen Kurs oder ein Arbeitstraining mache ? LG M

Antwort:
So ist es! Bei einer Unterbrechung von ca. 1 Monat fallen sie aus der Langzeitarbeitslosigkeit und sind in der Langzeitbeschäftigungslosigkeit - (Um die Bevölkerung für dumm zu verkaufen) - Und aus dieser fallen sie nach einer Unterbrechung von 62 Tagen.Langzeitbeschäftigungslos und nicht mehr Langzeitarbeitslos!
"Sperre wegen Kündigung in der Probezeit" "4 Wochen"
(Ist ein Probemonat ausgemacht legen sie Berufung ein, sollte es zu einer Sperre kommen!)
siehe unter:
"AMSler eine Art LAKEITELS von Hundstorfer, AK, BFI, Gewerkschaften, Industriellenvereinigung, Wirtschaftskammer"

Unterzeichnen sie den Vertrag nicht sonden schreiben folgendes statt
der Unterschrift!
In Hinblick auf den auf mich ausgeübten Druck, der in der Ankündigung,
das Arbeitslosengeld/Notstandshilfe als existenzerhaltendes Grundgehalt
zu streichen, besteht, leiste ich, ohne den vorliegenden Inhalt in Frage
stellen zu können, keine Unterschrift.
>Als Zeichen, dass man diesen Zwang nicht freiwillig mitmacht!
Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern! (ohne Gewähr)

unter "SÖB-Zwangsarbeit"


3.08.14 um 17.50 Uhr - von N*. - "Dieser Kurs ist für mich einfach entwürdigend, zeitverschwendend , einfach entnervend, ermüdend, frustrierend"


Hallo,

bin jetzt seit zwei Wochen im Sinnlos-Kurs \"Neue Wege bis 30\". Wie ich bereits erwartet hätte, ist dieser Kurs für mich vollkommen nutzlos und ich fühle mich als hielte man mich für grenzdebil. Obendrein wurde ich von meinem AMS-Berater vor Zubuchung belogen, der von einem Kurs sprach der \"ein paar Stunden pro Woche sei und eh keine 12 Wochen dauere\", das sei \"nur die Maximalzeit\". Daraus wurden 12 Wochen ala fünf Tage zu je 6 Stunden.

Nun habe ich schon zwei Aktivierungskurse mit wesentlich weniger Stundenaufwand hinter mir und komme mittlerweile zum Schluss dass hier die selben Inhalte verarbeitet werden, nur - um es dem AMS-Bezieher noch unangenehmer zu machen - dass sie auf geradezu unerträgliche Weise in die Länge gezogen werden. Letztens bearbeiteten wir tatsächlich einen kleinen \"Intelligenztests\", der in Pseudo Assesment Center\'s benutzt wird und 15 Minuten beansprucht, über sage und schreibe vier Stunden. Ansonsten machen wir tolle Sachen wie Facebook surfen, Filme schauen und Flipcharts erstellen womit wir uns dann vorstellen als wären wir 12 Jahre alt.

Kurzum: Dieser Kurs ist für mich einfach entwürdigend und zeitverschwendend und obwohl ich in bisherigen Kursen immer vermieden habe grundlos in Krankenstand zu gehen, halte ich es diesmal einfach nicht mehr aus. Sechs Stunden dort zu sitzen sind anstrengender als es meine Acht Stunden Arbeitstage jemals waren. Es ist einfach entnervend, ermüdend, frustrierend. Bitte, ich habe keine Erfahrung mit sowas. Wenn jemand so lieb ist, möge er mir mitteilen mit welchen Beschwerden ich mich optimalerweise über einen Zeitraum von 10 Wochen krankschreiben lassen kann, ohne dass mich der Amtsarzt sofort wieder gesund schreibt wenn mich das AMS hinschickt.

Vielen lieben Dank (2.08.14)

Antwort:
SoNed kann und darf nicht zur Krankenstandflucht raten. Handelt es sich aber um gleiche Inhalte wie bei schon besuchten Deppen-Kurse, können sie sich gegen die Zwangsteilnahme wehren! Ist dann nur freiwillig möglich!
Eine ev. "rechtswidrige" Sperre wegen Teilnahme-Weigerung ist mit Berufung zu bekämpfen! Halten sie diese Deppenkurse gar nicht mehr aus, ist das ein möglicher Weg um den entmündigenden, beleidigenden Unsinn auszukommen.
Oder / Und sie schreiben ebenfalls an das Sozialministerium!

Siehe:
"Keine wiederholte Teilnahme an Schulungen des AMS mit gleichen Inhalten"
Sperre der Notstandshilfe wegen Vereitelung wurde einen Tag nach Schreiben ans Sozialministerium aufgehoben" (17.07.14) (ohne Gewähr) alles Gute!

>(Auch wäre es wichtig, dass sich jetzt viele Betroffene beteiligen und weitere Beschwerden an die Volksanwaltschaft senden! - post@volksanw.gv.at ;)

4.08.14 um 9.50 Uhr - von S. - "bin im selben kurs- kann da nur recht geben"
bin im selben kurs neue wege bis 30
war bis heute krankgeschrieben kann da nur recht geben und den versprochen kurs gibt es eh nicht also bei mir einen sap
ich muss morgen da wieder hin aber bleib sicher nicht lange da meine kranke im Moment ziemlich krank ist und sie ne Halskrause hat und des blöde umadum sitzen ist Zeitverschwendung
p.s ich wurde 7 Wochen krankgeschrieben selische Probleme halt dir die Daumen
ich bin auch wieder krank i spühr es schon (3.08.14)

4.08.14 um 13.18 Uhr - von S. - "das Neueste"
hallo Christian
ich wollte dir nur das neuste sagen
ich ging heute nach meinen Krankenstand wieder zu diesen kurs neue wege uch fragte bei der Anmeldung wo ich mich da einfinden soll in welchen zimmer sie sagte schauns auf der wand da steht alles, ich brav wie ich bin ging hin und fand hunderte namen nur meinen nicht dann ging ich wieder zu dieser freundlichen Damen und sagte ich find mich dort nicht sie sagte wie sei ihr Name ich sagte genauso noch wie vor 3 Minuten dann schaute sie im Computer nach und sagte mein kurs sei aus ich erwiederte ich hätte ja noch 6 Wochen da zum absitzen sie schaute mich an und sagte nur schnippische gehen sie wieder zum ams das tat ich auch und mein nächster Termin ist der 21 09
p.s war natürlich sehr traurig darüber und ah dickes danke dein t Shirt hilft ich hoffe das ich auch anderen damit mut machen kann
liebe grüsse d


3.08.14 um 17.15 Uhr - von R. - "AMS-Abmeldung um Deppenkurs auszukommen?"


Sehr geehrter Herr Moser!

Ich hatte schon mal vor ca. 1 Monat fragen an Sie bzgl. \"Abmeldung vom Bezug\" bzw. \"28 Wochen Beschäftigung in den letzten 12 Monaten\"!
Sie haben mir mit Ihren ausführlichen Antworten seeeehr weitergeholfen....vielen vielen Dank nochmal!!!!!!
War insgesamt über 4 Monate krank geschrieben (war davor kurz beim AMS vorstellig-hab mich Arbeitslos gemeldet...konnte aber den Antrag aufgrund erkrankung nicht abgeben)
Freitag der 1.8.14 war mein letzter Tag im KS(konnte leider nicht länger im KS bleiben obwohl noch immer nicht gesund da ich sonst nicht auf die 28
Wochen Beschäftigung im letzten Jahr komme. Montag melde ich mich beim AMS zurück und werd wohl nen Termin bekommen für die Abgabe des Antrages.
Hab ansich vor mich für 6-8 Wochen vom Bezug abzumelden wenn ich nen positiven Bescheid per Post zugesendet bekomme.Da ich aber aller voraussicht nach gleich wieder einen Kurs bekomme würde ich mich ja während einer Kursteilnahme abmelden (wird sicher Konsequenzen nachsich ziehen)
Glauben Sie wäre es ratsam meinen Wunsch nach \"Abmeldung vom Bezug weil Erholung nach langer Krankheit (obwohl Antrag noch nicht abgegeben und berechnet) diesen Montag bei der Beraterin vorab bekannt zugeben
in der Hoffnung keine Schulmaßnahme zu vereiteln oder lehne ich mich da sehr weit aus dem Fenster?
Wenn ich nämlich Pech habe wird mir ein Kurs zugeteilt der sich über mehrere Monate erstreckt und ich mich erst dann vom Bezug abmelden kann.
Andererseits macht es wahrscheinlich keinen guten Eindruck wenn ich meinen Wunsch äußere mich gleich vom Bezug abmelden zu wollen wenn er \"durch\" ist obwohl ich noch nicht mal eingereicht habe.
Soll ich offen Ansprechen das ich einreiche um die 28 Wochen Beschäftigung zu erfüllen..Sie berieten mich ja bei meinem vorigem posting und meinten wenn der Antrag berechnet wurde gilt dieser dann für die nächsten 5 Jahre!
Angenommen ich melde mich ab nach positiven Bescheid des Antrages und melde mich nach 8 Wochen wieder zurück.....die 28 Wochen kommen ja dann nicht mehr zu tragen-oder?
Das ich nur bedingt \"einsatzfähig\" bin hab ich in schriftlicher Form von einem Facharzt (maximal 25 Stunden pro Woche).

Was würden Sie mir raten Herr Moser?...offen am Montag (4.8.14.) mein Vorhaben ansprechen (Infozone..oder Berater wenn ich nen Termin bekomme) in Bezugnahme keine Schulungsmaßnahme vereiteln zu wollen und um die Frist der 28 Wochen zu erfüllen oder soll ich warten bis der Antrag berechnet wurde und mich dann (vorraussichtlich in Schulung befindlich)
vom Bezug abmelden? Muss man einen Grund angeben warum mann sich abmeldet? Bei mir wäre es Erholungsurlaub nach langer Krankheit.....dadurch könnte
man mir evtl. wieder vorhalten evtl. nicht arbeitsfähig zu sein.Oder sehen Sie evtl. eine bessere Lösung wie ich das Ganze angehen soll oder hab
ich gar etwas übersehen? Ich hoffe ich hab nun alle Fragen in dieses posting gepackt un nichts vergessen.

Für Ihre äußerst kompetente Hilfe meiner vergangenen postings lasse ich Ihnen einen Betrag (Spende) zukommen für die weiterführung Ihrer Website (die gerade für Ratsuchende in Not besonders wichtig ist und auch so lange wie möglich weiterhin bestehen soll)

Vorab schon mal vielen Dank für Ihre Antwort. Liebe Grüße R. (2.08.14)

Antwort:
Behalten sie ev. die Abmeldung noch für sich. Ev. dauert es noch einige Zeit bis sie in eine Zwangsmassnahme / Deppenkurs / Mobbingkurs vermittelt werden, dann haben sie noch immer die Gelegenheit sich abzumelden. Dazu braucht es keinen besonderen Grund. Denn, wenn sie länger als ca. ein Monat abgemeldet sind, ist das ein arbeitsmarktpolitischer Erfolg - für den AMS-MitarbeiterInnen eine Prämie bekommen - weil sie aus Statistiken fallen. "ohne Gewähr"

("Während Kurs vom Bezug abmelden?" - Wer den Erfolg dieser Massnahme vereitelt ????? Realitätsverweigernder schamloser Zynismus" - 1.07.14)


3.08.14 um 13.15 Uhr - von A. - "OGH: Unfallversicherungsschutz nur, wenn man Bewerbungs-Arbeits-stelle auf Veranlassung des Arbeitsmarktservices aufgesucht hatte."


laut ogh-urteil ist man nur dann bei einem bewerbungsgespräch unfallversichert, wenn man auf sanktionsdrohung dirch AMS handelt.


3.08.14 um 0.50 Uhr - von M*. - "SÖB-Zwangsarbeit"


Hi ! mein Betreuer meinte zu mir letztes Mal ich brauche jetzt einen Job da ich seit 2009 keine Arbeit mehr hatte. Also keinen Kurs, sondern ein SÖB. Ich habe schon mehrere besucht (Trendwerk,it-works,...) konnte aber immer ein DV verhindern. Ich beziehe mehr Notstandshilfe als ich für ein DV dort bekäme.Jetzt gibt es wieder ein Arbeitstraining und nachher soll ich ein DV dort unterzeichnen, habe aber natürlich keine Lust Geld zu verlieren.

Antwort:
Sie sind also noch keine 45 Jahre und besitzen daher keine geschützte Bemessungsgrundlage?

"Die SÖB-Armuts-Methode"
ja, das hat methode - so werden die leute in die armut gedrängt.
spö /övp / ("fpö-bzö") politik - milliarden für die banken / armut für die menschen in not.
nach - 7 monaten - einem 28 wöchigen DV / ("SÖB-Zwangsmassnahmen-DV mit niedrigerem Einkommen / Niedriglohn-KV) gibts eine neue bemessungsgrundlage - wird in einem zeitraum von 5 jahren zusammengerechnet

Zu Arbeitstraining siehe Antwort unter: "SÖB-Ausbeutungs-, Ausnutzungsmethode Arbeitstraining?"

Wenn`s hart auf hart kommt - sie verweigern bzw. der Bezug gesperrt wird - und sie in der SÖB-eigenen Zwangsmassnahme zum SÖB-eigenen Zwangs-Transitarbeitsplatz vermittelt werden, so geben sie in der Berufung ("ev. u.a.") folgende Begründung an.
Sperre nur wenn die Vermittlung von AMS Betreuerin kommt!

Weitere Info bez. Zwangsmassnahmen (Ohne Gewähr)

Dieser, für arbeitslose Menschen unerträgliche, faschistoide Zustand, für den sich zur Zeit Hundstorfer "SPÖ?" verantwortlich zeichnet - braucht eine politische Lösung!
>Österreich braucht schleunigst tatsächlich soziale-humanistische Partei-en!
Lasst sie uns wählen! Parteien gründen! Gründungen unterstützen!

4.08.14 um 0.05 Uhr - von M*. - "Während des Probemonat kündigen"
Hi ! danke für die flotte Antwort. Ich bin bereits 48 Jahre alt.
Was wäre eigentlich wenn ich den DV habe und dann während des Probemonat kündige, bekomme ich dann 4 Wochen keine Notstandshilfe ? Verstehe auch den Sinn nicht das mein Betreuer unbedingt möchte das ich einen
DV unterschreibe da ich ja nicht mehr unter die Grenze fallen kann auf Grund meines Alters.
Liegt es vielleicht daran das ich dann aus einer anderen Statstik falle, als z.B. wenn ich nur einen Kurs oder ein Arbeitstraining mache ? LG M

Antwort:
So ist es! Bei einer Unterbrechung von ca. 1 Monat fallen sie aus der Langzeitarbeitslosigkeit und sind in der Langzeitbeschäftigungslosigkeit - (Um die Bevölkerung für dumm zu verkaufen) - Und aus dieser fallen sie nach einer Unterbrechung von 62 Tagen.Langzeitbeschäftigungslos und nicht mehr Langzeitarbeitslos!
"Sperre wegen Kündigung in der Probezeit" "4 Wochen"
(Ist ein Probemonat ausgemacht legen sie Berufung ein, sollte es zu einer Sperre kommen!)
siehe unter:
"AMSler eine Art LAKEITELS von Hundstorfer, AK, BFI, Gewerkschaften, Industriellenvereinigung, Wirtschaftskammer"

Unterzeichnen sie den Vertrag nicht sonden schreiben folgendes statt
der Unterschrift!
In Hinblick auf den auf mich ausgeübten Druck, der in der Ankündigung,
das Arbeitslosengeld/Notstandshilfe als existenzerhaltendes Grundgehalt
zu streichen, besteht, leiste ich, ohne den vorliegenden Inhalt in Frage
stellen zu können, keine Unterschrift.
>Als Zeichen, dass man diesen Zwang nicht freiwillig mitmacht!
Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern! (ohne Gewähr)


1.08.14 um 16.18 Uhr - VwGH: Mindestsicherung hat keinen Einfluss auf Wohnbeihilfe


Mindestsicherung hat keinen Einfluss auf Wohnbeihilfe ORF
Die bedarfsorientierte Mindestsicherung sei eine Sozialhilfeleistung und könne daher NICHT als Teil des Haushaltseinkommens gewertet werden:


1.08.14 um 5.35 Uhr - von NN. - "Geringeres Einkommen wegen SÖB-DV.?"


Guten Tag Herr Moser,

Ich bewundere Ihre sehr informative Seite und Ihr Engagement.
Ich sende Ihnen einen kleinen Beitrag.

Darf ich es auch bitte mit einer Frage verbinden:
SÖB usw sind ja mögliche Dienstverhältnisse.
Wenn mich das AMS dorthin vermittelt, kann die Bezahlung aus diesem DV weniger sein als die Leistung aus dem Arbeitslosengeld?
Ich bin schon über 45, kommt ich hier in den Schutz der geschützen Bemessung?
Um mich weichzuklopfen, kann mich das AMS in eine Teilzeit SÖB Maßnahme stecken?
Mit 100% Arbeitslosengeld kann ich so halbwegs über die Runden kommen.
Am Arbeitsmarkt bin ich wegen 90% Behinderung für niemanden mehr interessant.
Wurde aus Firma gemobbt, war dort durch das Behinderten Einstellungsgesetz geschützt.
Also Kündigung nur mit Zustimmung Bundessozialamt.

Aber eine Firma kann sich von jedem entledigen, machen einem das Leben zur Hölle.
Ich freue mich von Ihnen zu lesen, und wünsche Ihnen weiterhin alles Gute.
Kann ich Ihnen sonst wie helfen? Glaube auf Ihrer Seite mal gelesen zu haben, Sie haben sich über ein gebrauchtes Notebook gefreut. In der Richtung könnte ich mal schaun.

Sie können mein mail auch gerne veröffentlichen, bitte beim Namen NN anführen.
Danke.

Mit freundlichen Grüßen (31.07.14)

Antwort:
söb - gut, dass wenigstens ihre bemessungsgrundlage geschützt ist.
heisst: ihr bezug bleibt gleich hoch und kann nach einem arbeitsverhältnis nicht geringer werden.
aber
es wäre sehr wohl möglich sie in ein söb zu vermitteln, in dessen DV sie weniger verdienen als sie jetzt ALG/Notstand bekommen.

ev. könnte ihnen folgendes VwGH-erkenntnis helfen.
>Bei körperlichen Einschränkungen des/der Arbeitslosen muss das AMS die gesundheitliche Eignung einer Stelle immer konkret überprüfen
(ohne gewähr) danke für die spende, unterstützt mich sehr. alles gute!


31.07.14 um 12.14 Uhr - von B*. - "SÖB-Ausbeutungs-, Ausnutzungsmethode Arbeitstraining?"


Hallo !
habe gestern von meiner AMS Betreuerin einen Termin für nächste Wche bei DRZ Demontage und Recycling-Zentrum 1140 Wien erhalten. Wieder mal ein SÖB, gibt es schon Erfahrungen, konnte nämlich nichts dazu finden ? Zuerst ist ein 8 wöchiges Arbeitstraining vorgesehen, ds gleiche was ich schon mehrmals bei anderen Betrieben hatte. Muss ich daran teilnehmen bzw. wie kann ich es verhindern ? Danke

Antwort:
"Hierfür bräuchte es ev. den Rechtsweg bis zum VwGH (Präzedenzfall)
Ich denke gute Chancen auf Erfolg wären ev. deswegen gegeben, weil sie eben schon solche Arbeitstrainings hinter sich haben und diese nicht mehr dazu dienen, festzustellen, ob sie für den Arbeitsmarkt noch taugen, sondern um sie ev. bez. ihrer Arbeitsleistung auszunutzen/auszubeuten.
Sorgen sie dafür, dass sie auch während dieser Arbeitstrainingszeit nach KV entlohnt werden.
(Viele der ach so Sozialen Ökonomischen Schmarotzer-Betriebe haben mittlerweile allen Anschein nach diese Arbeitstrainings systematisch eingeführt, um Arbeitslose auszunutzen / zu benachteiligen.)

siehe folgende Links:
Da sie solche Arbeitstrainings schon hinter sich haben, kann eigentlich nicht von arbeitsentwöhnter Person zu sprechen sein, bei welchen solche Arbeitstraining Anwendung finden? siehe: Arbeitstraining

Beim Zwangs-Arbeit-straining ist das letzte Wort noch nicht gesprochen!

Das hätten sie in der Berufung anzuführen, sollte ihnen wegen einer ev. Teilnahme-Weigerung der Bezug gesperrt werden! Nicht ohne Risiko möglich!

Sich gegen SÖB-Zwangsmassnahmen / Deppenkurse-Mobbingkurse = Bewerbungskurse wehren! (Sämtlichen Links (unterstrichen) folgen!
(Ohne Gewähr)

>(Ps.: 10.09.14 - "Ein Arbeitstraining um Fähigkeiten und Kenntnisse zu überprüfen muss freiwillig sein! / Auch ist eine bloße Arbeitserprobung nicht als eigenständige Wiedereingliederungsmaßnahme zulässig -

bez. Arbeitstraining gibts auch ein aktuelles VwGH-Erkenntnis (26.08.14)!
Was den Inhalt der Maßnahme betrifft, ist zudem darauf hinzuweisen, dass im Zuge von Maßnahmen zwar - nach § 9 Abs. 8 AlVG - auch Arbeitserprobungen zur Überprüfung vorhandener oder im Rahmen der Maßnahme erworbener Kenntnisse und Fertigkeiten sowie der Einsatzmöglichkeiten in einem Betrieb stattfinden können.
Darüber hinaus ist aus dem Gesetz aber keine durch eine Sanktion nach § 10 AlVG erzwingbare Maßnahme zur Überprüfung von Kenntnissen und Fertigkeiten ableitbar.

30.11.2011
- VwGH-Erkenntnis Zl. 2009/08/0294-7 / Eingegangen 21.11.11
Eine bloße Arbeitserprobung ist nicht als eigenständige Wiedereingliederungsmaßnahme zulässig - und insbesondere nicht nach § 10 Abs. I des Arbeitslosenversicherungsgesetz sanktionierbar.)< (ohne Gewähr)


31.07.14 um 9.48 Uhr - von I*. - "Wird das Partnereinkommen auch beim Zweitwohnsitz angerechnet?"


Hallo,
Ich bin im gesamten Internet auf der Suche nach einer korrekten Information, aber leider ohne Erfolg.
Ich hoffe, Ihr könnt mir da weiterhelfen.
Wird das Partnereinkommen auch dann zur Notstandshilfe dazugezählt, wenn der Notstands-Bezieher nur mit Zweitwohnsitz gemeldet ist? DANKE

Antwort:
"Ich befürchte ja", da das Partnereinkommen selbst dann "rechtswidrig" angerechnet wird, wenn es sich eigentlich um eine Wohngemeinschaft handelt, weil niemandem ein Unterhalt zusteht bzw. dieser auch nicht freiwillig geleistet wird. - (aber ohne Gewähr)
Bei dieser Arbeitsmarkt-Politik geht es mehr oder weniger drum Menschen / ("Feindbilder") wo`s nur geht zu benachteiligen, schlechter zu stellen, zu schaden.
Ev. wäre es vorteilhafter sich vom Zweitwohnsitz abzumelden?
Bez. "Diskriminierung" u.a. siehe Links unter Politik erzeugt Armut und "fördert/zwingt zu Single-Haushalte / gegen Familienbildung"!

5.08.14 um 11.39 Uhr - von I. - "habe ich befürchtet"
Hallo, vielen Dank für die Info.
Genau diese Antwort habe ich befürchtet. Liebe Grüße, und ein schönes Wochenende. I (1.08.14)


29.07.14 um 12.47 Uhr - von G. - "SÖB-Transitarbeitsplätze um das Arbeitslosengeld zu kürzen - ist das Absicht?"


Das ams schickt leute auf transitarbeitsplätze für 6 Monate (genau). Nach 6 Monaten Teilzeitarbeit wird das Arbeitslosengeld neu berechnet. (das dann logischerweise sehr wenig ist ). Wird das mit Absicht gemacht ? Will das AMS Geld sparen ?

Antwort: "Die SÖB-Armuts-Methode"
ja, das hat methode - so werden die leute in die armut gedrängt.
spö /övp / ("fpö-bzö") politik - milliarden für die banken / armut für die menschen in not.
nach - 7 monaten - einem 28 wöchigen DV** gibts für personen unter 45 jahren eine neue bemessungsgrundlage (5 jahresfrist)
** auch SÖB-Zwangsmassnahmen-DV mit niedrigerem Einkommen / Niedriglohn-KV

unter:
"SÖB-Transitarbeitsplatz: Diese Arbeit geht zulasten meiner Gesundheit und Seele!" (28.07.14)


29.07.14 um 11.42 Uhr - von A. S. - "Hier können sich Betroffene melden die chronisch krank sind"


Lieber Hr. Christian,

wie geht es Ihnen? Hoffe doch Ihre Nerven sind noch Intakt...ohnehin bewundernswert was Sie leisten!!!!

Ich habe etwas entdeckt d. Sie vermutlich eh kennen. Falls nicht, hier können sich betroffene melden die chronisch krank sind, nicht ernst genommen werden v. AMS,GKK, u. PVA.

chronischkrank.at

Ich habe ganz unbürokratisch sehr schnell einen Termin f. eine Beratung bekommen.(In Wien) gibst aber auch anderswo!
Das sind wirklich herzliche Menschen, naja so wie SIE AUCH:)

Mal sehen ob ich meine chronische nicht heilbare Geschichte dadurch endlich anerkannt bekomme u. nicht in erfolglose Rehabilation gedrängt werde die nur dazu führen würden, schwere Medikamente zu nehmen die ich gar net vertrage.
(Nimmt man die verschriebenen Giftanschläge nicht, gilt man als GESUND).
Fibromyalgie ist nicht heilbar aber ....bei PVA u. AMS nicht existent! Die NEBENSYMTOME die es nicht ermöglichen einer geregelten Arbeit nachzugehen....sind demnach EINBILDUNG! lg A.S.
P.s natürlich dürfen Sie wieder Veröffentlichen!


29.07.14 um 10.48 Uhr - von A*. - "Betreuungsvereinbarung ändern"


Sehr geehrter Hr. Moser!
ICh wollte wissen ob man Einträge in der Betreuungsvereinbarung streichen lassen kann und wie man da vorgehen muss.Mit freundlichen Grüßen A.

Antwort:
Setzen sie Wünsche, Änderungen, Ergänzungen, etc. auf und senden sie dieses Schreiben (eingeschrieben / ev. Fax) an ihre AMS-BeraterIn.

siehe: Betreuungsplan 1. / Betreuungsplan 2.

Anm.: Betreuungsplan spielt m. M. eine untergeordnete Rolle - wird meist einseitig/AMSseitig erstellt - und soll der Öffentlichkeit vormachen, dass auf Betroffenen-Wünsche eingegangen wird! - Augenauswischerei - Leitfaden ist das menschenrechtsverletzende AlVGesetz, das arbeitslose Menschen Rechte entzieht.
>Natürlich wäre es z.Teil vorteilhaft, könnten die Betroffenen-Wünsche aufgenommen werden - um so ev. die Möglichkeit zu schaffen, die Umsetzung dieser Wünsche auch einzumahnen - "aber das geschieht nicht", im Gegenteil erstellt das AMS diese "Vereinbarung" einseitig nach ihren ("bzw. politischen") Interessen ".
>Ev. Ausnahmen, falls Bedingungen in der Betreuungsvereinbarung festgehalten wurden, sind diese für das AMS bindend. (?) Wurde beispielsweise vereinbart, dass Sie nur auf Vollzeitstellen vermittelt werden, sind zugewiesene Teilzeitstellen für Sie nicht zumutbar. (so die AK Seite 4)
ohne gewähr - alles gute!


28.07.14 um 20.13 Uhr - von Martin Mair - ÖGB OÖ fordert besser verteilte Arbeitszeit und befragt arbeitslose Menschen!"


ÖGB OberÖsterreich - Umfrage - Würde und Gerechtigkeit für arbeitslose Menschen

Bitte mitmachen und weiterleiten!


28.07.14 um 19.07 Uhr - von G*. - "SÖB-Transitarbeitsplatz: Diese Arbeit geht zulasten meiner Gesundheit und Seele!"


Hallo, ich arbeite auf einem transitarbeitsplatz vom ams. Ich wurde übernommen. Ich wurde von einem \"kollegen\" gestalkt und gemobbt. Habe eine mail an die Chefin geschickt vom betrieb, der wurde das mail dank mailumleitung direkt an ihren Urlaubsort geschickt. Angeblich hatte sie wegen der mail einen ganz dicken hals. Das wurde mir von meinem vorgesetzten vorgeworfen. ich wurde zusammengeschrien. Der der mich gestalkt hat sagt dass er nichts davon weiss. Ich habe dem Chef gesagt dass ich gerne arbeit im betrieb, aber ohne arbeit auch das selbe gehalt bekomme. (Andeutung) Dieserum hat das verstanden und mir gedroht er würde wenn er mich kündigt sich auch beim Ams über mich beschweren damit mir der gehalt gesperrt wird. Ich bin sehr fleissig und habe mir in punkto arbeit nichts zu schulden kommen lassen. So eine Pro-Mobbing firm kann einem schon den Tag vermiesen. Zuerst werde ich gestalkt und als Dankeschön noch vom Chef zusammengeschrien. Mir geht\'s gar nicht gut. Kann de!
nn der Chef das wirklich? Dafür sorgen dass mir das Arbeitslosengeld gestrichen wird ? Hinterhältig hoch 10. Diese Arbeit geht zulasten meiner Gesundheit und seele. Ich bemühe mich dennoch und bin dennoch sehr fleissig. Aber wenn ich noch ein paar mal zusammengeschrien werde weiss ich nicht ob mein fleiss nicht doch nachlässt. Ich arbeit an sich gerne und bin eigentlich froh endlich wieder eine stelle zu haben. Aber unter solchen Bedingungen ? Kann das der Chef wirklich ? Arbeitslosengeld streichen lassen bei einer Kündigung?
mfg G.

Antwort:
Geld streichen lassen ist nur möglich, wenn sie "schuldhaft" gekündigt werden. Dann wird ihnen der Bezug für 4 Wochen eingestellt - (§11 AlVG).
6 - 8 Wochen wären es gewesen, wenn sie die Anstellung vereitelt / verweigert hätten. (§10 AlVG)
Wenn es sich so verhält wie sie sagen, dann reagieren sie und besuchen einen Arzt - lassen sie sich vom Fach - Arzt die gesundheitliche Beeinträchtigung, die sie wegen dem Mobbing und der SÖB-Vorgangsweise erleiden, festhalten.

Schlechte Behandlung / Mobbing: ("In Abwandlung")
>Grundsätzlich ist in einem solchen Fall - nach einer demütigenden Behandlung / Mobbing - ein/e PsychologIn, ÄrztIn oder PsychiaterIn aufzusuchen, die den Zustand festhält und bestätigen kann. Dann sind Schmerzensgeldforderungen möglich, wobei RA Hilfe anbietet.

(Führen sie über die belastenden Ereignisse - ev. tägl. nach der Arbeit - ein Gedächnisprotokoll!)
Wie verhalte ich mich bei Mobbing.
Ev. besuchen sie in ihrer Gegend eine Mobbing-Beratungsstelle - so es eine gibt!

Hier eine weitere Adresse!
Selbsthilfegruppe Mobbing & psychosozialer Stress am Arbeitsplatz
www.selbsthilfegruppe-mobbing-graz.at / facebook -

(TaskForce gegen Zwang zu Personalueberlassern)

Ps.: Erteilen sie dem Versuch sie einzuschüchtern eine kräftige Abfuhr! (Ohne Gewähr)

28.07.14 um 19.41 Uhr - von G*. - "fühl ich mich nicht so alleine"
Danke für die Antwort. (fühl ich mich nicht so alleine). Ist denn eine Kündigung nicht IMMER schuldhaft ? eine Kündigungsgrund hat die Firma ja immer. Könnten sie bitte erklären was man unter schuldhaft versteht ? Bzw Beispiel. mfg g.

Antwort:
Denken sie an eine seriöse Firma. Dort gibts auch Kündigung mit beiderseitigem Einverständnis! Eine solche gibts in einer "Zwangsfirma" / SÖB "fast" nicht!
Schuldhaft wäre ev. Arbeitsverweigerung; Blaumachen - Unentschuldigtes Fernbleiben - etc.

29.07.14 um 12.47 Uhr - von G.
- "SÖB-Transitarbeitsplätze um das Arbeitslosengeld zu kürzen - ist das Absicht?"

Das ams schickt leute auf transitarbeitsplätze für 6 Monate (genau). Nach 6 Monaten Teilzeitarbeit wird das Arbeitslosengeld neu berechnet. (das dann logischerweise sehr wenig ist ). Wird das mit Absicht gemacht ? Will das AMS Geld sparen ?

Antwort: "Die SÖB-Armuts-Methode"
ja, das hat methode - so werden die leute in die armut gedrängt.
spö /övp / ("fpö-bzö") politik - milliarden für die banken / armut für die menschen in not.
nach - 7 monaten - einem 28 wöchigen DV (5 jahresfrist) gibts für personen unter 45 jahren eine neue bemessungsgrundlage -
(Dazu dienen die "SÖB-Zwangsmassnahmen-DV mit niedriger Entlohnung / Niedriglohn-KV)

>Österreich braucht schleunigst tatsächlich soziale-humanistische Partei-en!
Lasst sie uns wählen! Parteien gründen! Gründungen unterstützen!


28.07.14 um 10.06 Uhr - von S. H*. - "Völlig unschuldig 19 Tage Versicherungsleistung eingestellt?"


S.G. Hr. Moser!
Ich befand mich bis 09.07.2014 im Krankenstand.
Habe mich am 10.07.2014 beim AMS telefonisch Gesund gemeldet und die Dame am Telefon sagte, das ich einen neuen AMS-Termin über das eAMS-Konto zugesendet bekomme. Da ich bis heute nichts erhiehlt, (was mir sehr komisch vorkam) rief ich heute beim AMS an und jetzt kommts: Es wird behauptet das ich mich NICHT zurückgemeldet habe und ich den Bezug erst wieder ab Heute bekomme!!!!!!!!!
Das kann doch nicht angehen, ich würde ganze 19 Tage verlieren und das noch dazu VÖLLIG UNSCHULDIG UND GRUNDLOS!!!!!!!!!
Den Namen von der Dame habe ich mir LEIDER NICHT notiert!
Ich habe jedoch einen Zeugen für den Anruf, weil ich auf Lautsprecher telefonierte!
Nun zu meiner Frage: Ist das AMS verpflichtet mir die 19 Tage auszuzahlen, wenn ich mit dem Zeugen zum AMS gehe und der untetschreibt das ich mich am 10.07.2014 zurückgemeldet habe?????
Danke schon mal im Vorhinein!!! Mfg. S.H.

Antwort:
Wichtig! Achtung! Die Bekanntgabe / Zurückmeldung sollen/müssen sie immer nachweisen können!
Daher schriftlich erledigen! Von der Krankenkassa die Krankenstandsbescheinigung holen und am AMS abgeben.
Ev. versuchen sie auf gut Glück nochmal beim AMS anzurufen, ob sich ev. eine Telefonistin daran erinnern kann?
Und/Oder sie verlangen sofort den schriftlichen Bescheid über die Bezugseinstellung und legen darauf Berufung ein. - Die ist kostenlos - Legen sie die eidesstattliche Erklärung ihres Zeugen bei!
Auch können sie es versuchen - vorher mit dem Zeugen den Geschäftstellenleiter besuchen und die Angelegenheit mündlich klären! (Ohne Gewähr)


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