Hallo Herr Moser,
nachfolgend finden Sie eine Kopie eines Mails, das ich heute an meine Geschäftsstelle AMS Wien S. Straße gesandt habe. Außerdem habe ich Kopien dieser Nachricht auch an die Landesgeschäftsstelle AMS Wien sowie an das Sozialministerium geschickt mit der Aufforderung, als vorgesetzte Stelle entsprechende Schritte einzuleiten.
Sie können dies gerne in Ihrem Forum mit Initialen veröffentlichen.
Mit freundlichen Grüßen
E. K.
Mein Mail an die AMS Geschäftsstelle Wien S. Straße:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe von Ihrer Geschäftsstelle einen mit 11.8.2014 Brief erhalten, in dem mir mitgeteilt wird, dass mein Leistungsbezug ab 11.8.2014 eingestellt wurde, weil ich eine vom AMS vorgeschriebene Kontrollmeldung nicht eingehalten hätte und nicht zum Informationstag erschienen wäre.
Ich war über diese Nachricht sehr verwundert, da mein nächster Kontrolltermin von meiner Beraterin für den 25.8.2014 festgesetzt wurde und ich von einem Informationstag nichts wusste.
Ich bin daher sofort in die Servicezone Ihrer Geschäftsstelle gefahren, wo mir mitgeteilt wurde, ich hätte per Brief eine „Einladung“ zu step2job erhalten. So einen Brief habe ich jedoch nicht erhalten und ich habe nachgefragt, wann dieser Brief denn zugestellt wurde. Ich habe daraufhin die Auskunft erhalten, dass solche Briefe von AMS normalerweise als ganz normale Briefsendung verschickt würden, also nicht eingeschrieben und schon gar nicht zu persönlichen Handen mit Rückschein.
Ich könnte meine Einwände aber beim Kontrolltermin am 25.8.2014 bekanntgeben, wo eine Niederschrift angefertigt wird. Die Sperre würde aber auf jeden Fall aufrecht bleiben, bis sich der Regionalbeirat damit beschäftigt hätte.
Ich finde so eine Vorgangsweise des AMS als eine extreme Frechheit!
Es gilt in Österreich immer noch das Gesetz, dass bei Postversand das Risiko beim ABSENDER liegt! Der Verwaltungsgerichtshof hat sogar in einem Urteil festgestellt, dass nicht einmal eingeschriebener Briefversand genügt und zum Nachteil der Empfängers ausgelegt werden darf, da es bei der österreichischen Post die Möglichkeit der Aufgabe per eingeschriebenem Brief mit persönlichem Rückschein gibt. Ich möchte noch anmerken, dass meine vorige Betreuerin, Fr. Mag. K., mir immer alle Schriftstücke eingeschrieben mit Rückschein zugesandt hat.
Es ist jedenfalls völlig rechtswidrig, dass das AMS aufgrund einer durch nichts zu belegenden Behauptung eine Bezugssperre verhängt, ohne dass ich die Möglichkeit einer Berufung mit aufschiebender Wirkung habe! Ich muß daher befürchten, dass die Erledigung dieser Angelegenheit einige Wochen dauert, in denen mir der Bezug rechtswidrig gesperrt wird.
Ich fordere Sie daher auf, die Bezugssperre mit sofortiger Wirkung aufzuheben. Sollte mir meine Betreuerin beim Kontrolltermin am 25.8.2014 nicht mitteilen können, dass die Bezugssperre bereits aufgehoben ist, werde ich sofort Klage einbringen!
Eine Kopie dieses Mails ergeht an die AMS Landesgeschäftsstelle für Wien sowie an das Sozialministerium.
Gruß
Name, Adresse, SV-Nr.
Anmerkung: VwGH-Der Brief muss zugestellt werden! (28.10.09)
21.08.14 um 9.15 Uhr - von E. K. - "Meine Bezugssperre wird aufgehoben"
Hallo Herr Moser,
zu meiner Nachricht, die Sie in Ihrem Forum am 18.8.2014 um 15.12 Uhr unter „Rechtswidrige Bezugssperre / Einladungs-Brief nicht erhalten“ veröffentlicht haben:
Ich habe gestern einen Anruf von einer sehr netten und auskunftsfreudigen Dame der Rechtsabteilung der AMS Landesgeschäftsstelle Wien erhalten. Mir wurde mitgeteilt, dass es leider notwendig wäre, den Formalweg einzuhalten. Ich solle aber bei meinem Termin am 25.8. bei der Niederschrift angeben, den Brief nicht erhalten zu haben. Darüber hinaus solle ich ausführen, dass step2job nicht in meiner Betreuungsvereinbarung angeführt war. Außerdem wäre meine Betreuungsvereinbarung schon abgelaufen, bevor die AMS Geschäftsstelle die Einladung zu diesem Termin an mich abgeschickt hätte. Mir wurde gesagt, dass meine Bezugssperre wenige Tage später aufgehoben werde, sodass ich zum Auszahlungstermin Anfang September den vollen Betrag erhalten würde.
Ich werde also die Niederschrift nach der Empfehlung der Rechtsabteilung machen lassen und werde ja sehen, ob die Bezugssperre tatsächlich einige Tage später aufgehoben wird.
Auf meine Nachfrage, was step2job denn überhaupt sei, wurde mir erklärt, dass es sich dabei nicht um einen Kurs, sondern um eine „Betreuung“ speziell für Mindestsicherungsbezieher/innen handeln würde. Auf meinen Einwand, dass das ja eine freiwillige Teilnahme voraussetzen würde, teilte mir die Dame mit, dass das vom AMS aus gesehen so stimmen würde, trotzdem müsste ich vorsichtig sein, denn bei Nichtteilnahme würde die MA 40 die Mindestsicherung kürzen. Bei der ersten und zweiten Weigerung angeblich jeweils um bis zu 25 %, ab der dritten Weigerung könnte die Mindestsicherung dann überhaupt eingestellt werden.
Ich habe eine sehr geringe Notstandshilfe vom AMS, die Mindestsicherung beträgt in meinem Fall weitaus mehr als die Notstandshilfe.
Nun bin ich darüber doch sehr verwundert. Ich habe vor etwa zwei Jahren schon mal die Teilnahme an so einer Betreuung (Phönix) abgelehnt, ohne jede Konsequenzen seitens AMS und MA 40. Meines Wissens ist die Mindestsicherung an die „Arbeitswilligkeit“ gekoppelt. Wenn das AMS irgendeine Maßnahme als freiwillig einstuft und bei Nichtteilnahme nicht sanktionieren kann, dann kann doch die MA 40 dies auch nicht tun.
Und auch bei so einer Maßnahme müsste doch gelten, dass man Inhalte, die man in anderen Kursen vermittelt bekommen hat, nicht noch einmal machen muss. Denn was anderes ist die „Betreuung“ ja nicht: Lebenslauf und Bewerbungsunterlagen erstellen, ein paar Einzelcoachings, und das ist schon alles. Und solche Kurse mit diesen Inhalten habe ich schon mehrmals besuchen müssen. Jobs kann step2job ja auch keine vermitteln, es gibt ja kaum welche. Im Prinzip ist das ja – wie bei so vielen anderen AMS-Maßnahmen – nur sinnlose Geldverschwendung bzw. die Möglichkeit, irgendwelchen parteinahen Organisationen oder Instituten Steuergeld zukommen zu lassen.
Wissen Sie vielleicht mehr über diese Vorgehensweise der MA 40?
Liebe Grüße (20.08.14)
Antwort:
Ihre Schlussfolgerungen erachte ich als richtig! Nur lässt sich hier keine bindende Auskunft erteilen, da die Mindestsicherung Ländersache - also Willkürsache - ist und ev. in der einen oder anderen Angelegenheit den Rechtsweg bräuchte!
Auch frage ich mich warum sie in der Niederschrift / ev. Berufung bez. step2job Stellung beziehen sollen.
Der einzige Grund warum sie nicht erschienen sind ist, weil sie das Schreiben - dass das AMS eingeschrieben hätte senden sollen/müssen - nicht erhalten haben?