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20.08.14 um 10.13 Uhr - von C. N. - "Zwangsmassnahmen: Vor Ort sich nicht zu voreiligen Unterschriften nötigen zu lassen."


Hallo Herr Moser,

ich habe heute an der Informationsveranstaltung bei der Fa. \"CONTEXT Impulse am Arbeitsmarkt GmbH\" in 1210 Wien teilgenommen, besser bekannt als step2job.

Statt pünktlich zu beginnen (Unpünktlichkeit ist eine krasse Unhöflichkeit) wurde mit 14 minütiger Verspätung gestartet, da ja noch weitere Teilnehmer kommen könnten.

Coram publico wollte ich vom Vortragenden in Erfahrung bringen, welche Erfolge die Fa. hinsichtlich langzeitloser arbeitssuchender Akademiker über 40 Jahren aufweisen könne.

Der Schwerpunkt der Vermittlungstätigkeit läge im niederschwelligen (sic) Bereich, was auch mit dem gezeigten Video korrelierte (georgische Dame wurde an den Eurospar vermittelt).
Genannt wurden insbesondere Verkäufer und Reinigungskräfte.
Eine brauchbare Antwort habe ich nicht erhalten, man hat mich schnell auf die Einzelgespräche vertrösten wollen.

Abschließend wurden die Teilnehmer - zu 2/3 solche mit Migrationshintergrund und schlechten Deutschkenntnissen - einzeln aufgerufen, um ihnen vor allen Wartenden mehrere Unterschriften (Integrationsvereinbarung usw.) abzuverlangen.

Als ein Österreicher und ich mich weigerten, sofort an Ort und Stelle eine Unterschrift zu leisten, wurde der Ton des Herrn plötzlich barsch. Er drohte mit der Mitteilung an das AMS.
Hinzufügen möchte ich noch, daß der andere die Unterlagen mitnehmen wollte, um diese mit seinem AMS abzuklären, was aber sofort abgelehnt wurde. Die Unterschrift müsse unverzüglich erfolgen.

In jedem halbwegs seriösen Bereich wird dem Vertragspartner eine Überlegensfrist ("eine Nacht darüber schlafen") eingeräumt, bevor eine Unterschrift unter den Vertrag gesetzt wird.
Aber so geht das überhaupt nicht. Natürlich unterschreiben die meisten, sei es aus Angst vor der Einschüchterung, sei es, weil es viele mangels hinreichender Sprachkenntnisse gar nicht verstehen, worum es geht.

Ich möchte die Leidgenossen ermutigen, sich vor solchen Veranstaltungen im Internet zu informieren und vor Ort sich nicht zu voreiligen Unterschriften nötigen zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen (19.08.14)

Antwort: "Unterschrift über Nötigung"
Drum, statt der Unterschrift folgenden Text einsetzen - auch wenn der nicht von "Zwangsmassnahmen" befreit.
>In Hinblick auf den auf mich ausgeübten Druck, der in der Ankündigung,
das Arbeitslosengeld/Notstandshilfe als existenzerhaltendes Grundgehalt
zu streichen, besteht, leiste ich, ohne den vorliegenden Inhalt in Frage
stellen zu können, keine Unterschrift.
Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!<

>"Bei einem Kursinstitut auf GAR KEINEM FALL kündigen, irgendetwas unterschreiben, oder sonstwas bekannt geben" - "Kurskosten"

>folgenden Link durchlesen: ( "unter Vorbehalt")


20.08.14 um 10.10 Uhr - von B. S*. - "Was passiert, wenn ich von mir aus kündige?"


Sehr geehrter Herr Moser,

Ich war bis vor kurzem in der Notstandshilfe und bin seit etwa einem Monat in einem Gastgewerbebetrieb angestellt. Trotz des Versprechens einer Jahresstelle wird der Betrieb voraussichtlich im Herbst schließen und zumindest bisher bedeutete das nach Aussagen der Kollegen eine Entlassung aller Arbeitnehmer. Was bedeutet dies dann für das Arbeitslosen-/Notstandsgeld? Was passiert, wenn ich von mir aus kündige? Vielen Dank B.S. (19.08.14)

Antwort:
Sie bekommen wieder Notstandshilfe - ausser sie würden 28 Wochen arbeiten, dann kommts zu einer neuen Bemessungsgrundlage bzw. Arbeitslosengeld!
Bei eigener Kündigung, ohne besonderen Grund, gibts eine 4 Wochen Sperre!
AlVG § 11. (Ohne Gewähr)


20.08.14 um 9.55 Uhr - von R*. - "Keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld?"


lieber herr moser, meine frage: ich war jetzt 15 jahre bei den kindern zu hause,jetzt wollte ich wieder 20 stunden wöchentlich arbeiten gehen. das ams sagte mir das ich keinen anspruch auf arbeitslosengeld und notstandshilfe habe. bin dipl. krankenschwester und aufgrund einer behinderten tochter 15 jahre zu hause geblieben. bitte um aufklärung vielen dank R. (19.08.14)

Antwort:
Welches Einkommen haben sie die 15 Jahre bezogen?
Ich gehe davon aus, dass sie die Anwartschaft nicht erfüllen. -
in den letzten 2 Jahre 52 Wochen beschäftigt AlVG Anwartschaft § 14.
Oder bei Versicherungsleistung (ev. Notstand) innerhalb 5 Jahren wieder zurück ans AMS melden.
Nichts desto trotz können sie sich natürlich um einen 20 Stunden-Job umsehen - so solcher frei ist? Alles Gute dazu!
Besteht ev. die Möglichkeit um MIndestsicherung anzusuchen?
Leben sie in einer Partnerschaft - mit hohem Einkommen des Partners?

20.08.14 um 10.21 Uhr - von R*. / vielen dank herr moser. lg


19.08.14 um 9.23 Uhr - von O*. - "Wieso wird das Einkommen meiner Gattin bei mir dazugerechnet obwohl wir beide gearbeitet haben?"


Guten Tag Herr Moser, ich habe meinen Antrag der Notstandshilfe verlängern müssen. Es wurden die Unterlagen meiner Gattin verlangt. Pensionsbescheid. Bis datto reichte der aus Österreich , nun wollen Sie auch den aus dem Ausland. Ist das rechtens und was kann mir mit meinem Bezug passieren. Wieso wird ausserdem das Einkommen meiner Gattin bei mir dazugerechnet obwohl wir beide gearbeitet haben . Danke für die Hilfe (18.08.14)

Antwort:
Das AMS will wissen wieviel ihre Gattin insgesamt im Monat erhält, um bei ihrem Notstand "ungerechter Weise" das Einkommen ihrer Gattin anzurechnen.
Hierbei ist es dem Gesetzgeber egal ob sie "ev. immer" ihren Versicherungs-Beitrag geleistet haben. Ab Notstand wird das Einkommen des Ehe-Partners angerechnet! Darum wird ihr Notstand gekürzt. Hat ihre Frau ein sehr hohes Einkommen erhalten sie keinen Notstand!
Siehe: Weitere Links unter Politik erzeugt Armut! / (Berechnung der Notstandshilfe)
Ohne Gewähr


18.08.14 um 16.56 Uhr - von K*. - "0 Euro Notstand"


Sehr geehrter Herr Moser!
Meine Frage ich Falle jetzt in den Notstand jetzt würde er berechnet und ich bekomme 0 Euro ich habe eine 3 jährige Tochter und lebe in einer Lebensgemeinschaft mit dem Vater meiner Tochter wir haben einen Kredit für die Wohnung meine Frage deshalb was kann ich tun und kann es wirklich sein das ich 0 Euro bekomme danke im vorraus.

Antwort: "Diskriminierung von Frauen"
Notstand gibt es ev. wenn sie und der Vater des Kindes eine Wohngemeinschaft und keine "AMS-Partnerschaft?" bilden. Das ist der Fall, wenn niemanden ein Unterhalt zusteht und dieser auch nicht freiwillig geleistet wird!
Bei einer Wohngemeinschaft muss jeder sein eigenes Schlaf-/-Zimmer haben.
Auf den Bescheid legen sie ev. Einspruch / Berufung ein!

"Muster für Einspruch gegen rechtswidriger Anrechnung des Partnereinkommens" (10.02.10)

Weitere Links unter Politik erzeugt Armut und "fördert/zwingt zu Single-Haushalte / gegen Familienbildung"!
u. a.
"AMS / "Sozial"-Ministerium / Hundstorfer "SPÖ?" diskriminieren Frauen!" (28.06.11)
Ohne Gewähr - Alles Gute!


18.08.14 um 15.12 Uhr - von E. K. - "Rechtswidrige Bezugssperre / Einladungs-Brief nicht erhalten!" / "Vorgangsweise des AMS eine extreme Frechheit!"

"Erging an die regionale Geschäftsstelle, an AMS Wien-Landesgeschäftsstelle sowie an das Sozialministerium!"


Hallo Herr Moser,
nachfolgend finden Sie eine Kopie eines Mails, das ich heute an meine Geschäftsstelle AMS Wien S. Straße gesandt habe. Außerdem habe ich Kopien dieser Nachricht auch an die Landesgeschäftsstelle AMS Wien sowie an das Sozialministerium geschickt mit der Aufforderung, als vorgesetzte Stelle entsprechende Schritte einzuleiten.

Sie können dies gerne in Ihrem Forum mit Initialen veröffentlichen.
Mit freundlichen Grüßen
E. K.

Mein Mail an die AMS Geschäftsstelle Wien S. Straße:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe von Ihrer Geschäftsstelle einen mit 11.8.2014 Brief erhalten, in dem mir mitgeteilt wird, dass mein Leistungsbezug ab 11.8.2014 eingestellt wurde, weil ich eine vom AMS vorgeschriebene Kontrollmeldung nicht eingehalten hätte und nicht zum Informationstag erschienen wäre.

Ich war über diese Nachricht sehr verwundert, da mein nächster Kontrolltermin von meiner Beraterin für den 25.8.2014 festgesetzt wurde und ich von einem Informationstag nichts wusste.

Ich bin daher sofort in die Servicezone Ihrer Geschäftsstelle gefahren, wo mir mitgeteilt wurde, ich hätte per Brief eine „Einladung“ zu step2job erhalten. So einen Brief habe ich jedoch nicht erhalten und ich habe nachgefragt, wann dieser Brief denn zugestellt wurde. Ich habe daraufhin die Auskunft erhalten, dass solche Briefe von AMS normalerweise als ganz normale Briefsendung verschickt würden, also nicht eingeschrieben und schon gar nicht zu persönlichen Handen mit Rückschein.

Ich könnte meine Einwände aber beim Kontrolltermin am 25.8.2014 bekanntgeben, wo eine Niederschrift angefertigt wird. Die Sperre würde aber auf jeden Fall aufrecht bleiben, bis sich der Regionalbeirat damit beschäftigt hätte.

Ich finde so eine Vorgangsweise des AMS als eine extreme Frechheit!

Es gilt in Österreich immer noch das Gesetz, dass bei Postversand das Risiko beim ABSENDER liegt! Der Verwaltungsgerichtshof hat sogar in einem Urteil festgestellt, dass nicht einmal eingeschriebener Briefversand genügt und zum Nachteil der Empfängers ausgelegt werden darf, da es bei der österreichischen Post die Möglichkeit der Aufgabe per eingeschriebenem Brief mit persönlichem Rückschein gibt. Ich möchte noch anmerken, dass meine vorige Betreuerin, Fr. Mag. K., mir immer alle Schriftstücke eingeschrieben mit Rückschein zugesandt hat.

Es ist jedenfalls völlig rechtswidrig, dass das AMS aufgrund einer durch nichts zu belegenden Behauptung eine Bezugssperre verhängt, ohne dass ich die Möglichkeit einer Berufung mit aufschiebender Wirkung habe! Ich muß daher befürchten, dass die Erledigung dieser Angelegenheit einige Wochen dauert, in denen mir der Bezug rechtswidrig gesperrt wird.

Ich fordere Sie daher auf, die Bezugssperre mit sofortiger Wirkung aufzuheben. Sollte mir meine Betreuerin beim Kontrolltermin am 25.8.2014 nicht mitteilen können, dass die Bezugssperre bereits aufgehoben ist, werde ich sofort Klage einbringen!

Eine Kopie dieses Mails ergeht an die AMS Landesgeschäftsstelle für Wien sowie an das Sozialministerium.

Gruß

Name, Adresse, SV-Nr.

Anmerkung: VwGH-Der Brief muss zugestellt werden! (28.10.09)

21.08.14 um 9.15 Uhr - von E. K. - "Meine Bezugssperre wird aufgehoben"
Hallo Herr Moser,

zu meiner Nachricht, die Sie in Ihrem Forum am 18.8.2014 um 15.12 Uhr unter „Rechtswidrige Bezugssperre / Einladungs-Brief nicht erhalten“ veröffentlicht haben:

Ich habe gestern einen Anruf von einer sehr netten und auskunftsfreudigen Dame der Rechtsabteilung der AMS Landesgeschäftsstelle Wien erhalten. Mir wurde mitgeteilt, dass es leider notwendig wäre, den Formalweg einzuhalten. Ich solle aber bei meinem Termin am 25.8. bei der Niederschrift angeben, den Brief nicht erhalten zu haben. Darüber hinaus solle ich ausführen, dass step2job nicht in meiner Betreuungsvereinbarung angeführt war. Außerdem wäre meine Betreuungsvereinbarung schon abgelaufen, bevor die AMS Geschäftsstelle die Einladung zu diesem Termin an mich abgeschickt hätte. Mir wurde gesagt, dass meine Bezugssperre wenige Tage später aufgehoben werde, sodass ich zum Auszahlungstermin Anfang September den vollen Betrag erhalten würde.

Ich werde also die Niederschrift nach der Empfehlung der Rechtsabteilung machen lassen und werde ja sehen, ob die Bezugssperre tatsächlich einige Tage später aufgehoben wird.

Auf meine Nachfrage, was step2job denn überhaupt sei, wurde mir erklärt, dass es sich dabei nicht um einen Kurs, sondern um eine „Betreuung“ speziell für Mindestsicherungsbezieher/innen handeln würde. Auf meinen Einwand, dass das ja eine freiwillige Teilnahme voraussetzen würde, teilte mir die Dame mit, dass das vom AMS aus gesehen so stimmen würde, trotzdem müsste ich vorsichtig sein, denn bei Nichtteilnahme würde die MA 40 die Mindestsicherung kürzen. Bei der ersten und zweiten Weigerung angeblich jeweils um bis zu 25 %, ab der dritten Weigerung könnte die Mindestsicherung dann überhaupt eingestellt werden.

Ich habe eine sehr geringe Notstandshilfe vom AMS, die Mindestsicherung beträgt in meinem Fall weitaus mehr als die Notstandshilfe.

Nun bin ich darüber doch sehr verwundert. Ich habe vor etwa zwei Jahren schon mal die Teilnahme an so einer Betreuung (Phönix) abgelehnt, ohne jede Konsequenzen seitens AMS und MA 40. Meines Wissens ist die Mindestsicherung an die „Arbeitswilligkeit“ gekoppelt. Wenn das AMS irgendeine Maßnahme als freiwillig einstuft und bei Nichtteilnahme nicht sanktionieren kann, dann kann doch die MA 40 dies auch nicht tun.

Und auch bei so einer Maßnahme müsste doch gelten, dass man Inhalte, die man in anderen Kursen vermittelt bekommen hat, nicht noch einmal machen muss. Denn was anderes ist die „Betreuung“ ja nicht: Lebenslauf und Bewerbungsunterlagen erstellen, ein paar Einzelcoachings, und das ist schon alles. Und solche Kurse mit diesen Inhalten habe ich schon mehrmals besuchen müssen. Jobs kann step2job ja auch keine vermitteln, es gibt ja kaum welche. Im Prinzip ist das ja – wie bei so vielen anderen AMS-Maßnahmen – nur sinnlose Geldverschwendung bzw. die Möglichkeit, irgendwelchen parteinahen Organisationen oder Instituten Steuergeld zukommen zu lassen.

Wissen Sie vielleicht mehr über diese Vorgehensweise der MA 40?
Liebe Grüße (20.08.14)

Antwort:
Ihre Schlussfolgerungen erachte ich als richtig! Nur lässt sich hier keine bindende Auskunft erteilen, da die Mindestsicherung Ländersache - also Willkürsache - ist und ev. in der einen oder anderen Angelegenheit den Rechtsweg bräuchte!
Auch frage ich mich warum sie in der Niederschrift / ev. Berufung bez. step2job Stellung beziehen sollen.
Der einzige Grund warum sie nicht erschienen sind ist, weil sie das Schreiben - dass das AMS eingeschrieben hätte senden sollen/müssen - nicht erhalten haben?

26.08.14 um 14,38 Uhr - von E. K. - "Rechtswidrige Bezugssperre als Schikane!
Hallo Herr Moser,
bei meinem gestrigen Termin wurde die Bezugssperre sofort gleich von der Beraterin zurückgenommen, ohne irgendwelche Nachfragen und ohne dass sich irgendeine übergeordnete Instanz damit befasst hätte. Dem AMS muss also bewusst sein, dass eine Bezugssperre in so einer Angelegenheit jeder rechtlichen Grundlage entbehrt und immer aufgehoben werden muss. Dass trotzdem immer wieder völlig widerrechtlich in so einem Fall der Bezug gesperrt wird kann man eigentlich nur als Schikane bezeichnen und ist typisch für die praktizierte Vorgangsweise des AMS. Mit freundlichen Grüßen


18.08.14 um 10.56 Uhr - von G. L. - "Nach dem Krankenstand wieder Notstandshilfe?"


Sehr geehrter Herr Moser,

vielleicht haben Sie eine Information für mich:
Bis vor zwei Wochen war ich Notstandshilfebezieherin. Befinde mich nun in der 4-wöchigen Probezeit eines auf 5 Wochen befristeten Arbeitsverhältnisses (!).

Wegen einer unerwartet aufgetretenen gesundheitlichen Störung zeichnet sich ein evtl. Krankenstand ab, den ich natürlich vermeiden möchte, und ich muss ( in der Freizeit natürlich) morgen zum Arzt. Sollte sich ein KS nicht vermeiden lassen, werde ich sofort die Kündigung erhalten, keine Frage.
Was dann? Kann mir eigentlich keinen Tag ohne "Einkommen" leisten.

Würde mir Krankengeld von der GKK zustehen? Würde ich nach dem KS nahtlos (innerhalb der 62-Tage-Frist) wieder Notstandshilfe erhalten (die ich vor dem Arbeitsverhältnis schon bezogen habe)? Oder gäbe es für mich nach einem KStand weder Arbeitslosengeld noch Notstadshilfe, falls ich nicht sofort einen neuen Job hätte?
Herzlichen Dank, falls Sie einen Tipp für mich haben, ansonsten auf jeden Fall danke für Ihre Bemühungen.

Freundliche Grüße, G. L.

Antwort:
Sollten sie gekündigt werden, erhalten sie nach dem Krankenstand wieder Notstandshilfe - dauert dieser länger als 62 Tage, ist ein neuer Antrag zu stellen!


18.08.14 um 9.40 Uhr - von P*. - "SÖB-Schweinerei lasse ich mir als gebürtiger Österreicher nicht mehr gefallen!!!


Sehr geehrter Herr Moser,

ich bin seit ungefähr 1,1/2 Jahre Arbeitslos, jetzt also Notstand. Ich habe viel über diese JTF, ITworks, und Trendwerk gelesen, und bin schockiert!
Ich soll Mitte September in dieses Jobtranfair Ding wechseln, nur bin ich nicht bereit mir das Leben noch schwieriger gestallten zu lassen als es schon ist.
Unter keinen Umständen lasse ich mir das gefallen! Ich bin auch bereit mir Juristische Hilfe zu suchen um gegen diese Schweinerei vorzugehen!
Der Grund warum ich Sie anschreibe ist, was kann ich tun um diese unnötige Sache zu umgehen, bzw., bin ich bereit einen Kurs zu machen, nur sicher nicht einer von diesen drei Vertrottelten Sklavenkursen.
Ich war viele Jahre Selbständig und versuche jetzt wider Fuß zu fassen, nur das kann halt ein wenig dauern. Welche Schritte muss ich einleiten um gegen diese Ungerechtigkeit zu kämpfen, ich bin für alles bereit.
Wenn es mich mein letzten Cent kostet, das lasse ich mir als gebürtiger Österreicher nicht mehr gefallen!!! Die sollten uns helfen und nicht das Leben erschweren.
Ich freue mich von Ihnen zu hören,
und verbleibe,
mit freundlichen Grüßen

Antwort:
Söb-Transitarbeitsplatz ist ein zumutbares DV und Annahme ist Pflicht - es gibt
einen eigens dafür geschaffenen niedrigKV.
Vorsicht: SÖB-Armuts-Methode bei unter 45 Jährige über neue Bemessungsgrundlage!

Falls, setzen sie statt der Unterschrift folgenden Text ein - auch wenn der nicht von der "Zwangsarbeit" befreit.
>In Hinblick auf den auf mich ausgeübten Druck, der in der Ankündigung,
das Arbeitslosengeld/Notstandshilfe als existenzerhaltendes Grundgehalt
zu streichen, besteht, leiste ich, ohne den vorliegenden Inhalt in Frage
stellen zu können, keine Unterschrift.
Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!<

Trendwerk und Jobtransfair ? im Grunde das selbe - beide u.a. armutserzeugende unsoziale Zwangsmassnahmen-Anbieter verdienen sich an der Not der Menschen dumm und deppert.
Die moderne Barbarei! / ...eine besonders scheußliche Ausbeutung.
Von Monsignore Stefan Hofer, Dechant und kath. Pfarrer in Braunau-St. Stephan.
An die sogenannten Helfer! Dienen - Verdienen - Quelle OÖ Nachrichten) ( 7.05.10)

Siehe Info bez. Zwangsmassnahmen / Die Zeit nehmen und sämtliche Links folgen"
darunter:
ev. im nachhinein klagen.
Siehe: Dr. Pochieser - mit Verfassungsrecht gegen Armut:
"Auch für Kollektivverträge gilt der Gleichheitsgrundsatz (und sonstiges Verfassungsrecht"

>siehe auch Datenschutz: - Datenverweigerung ist keine Kursvereitelung

"BBRZ"-Zustimmung der Datenübertragung ans AMS verweigern!" VwGH

>zum ev. Arbeitstraining siehe Antwort unter: "SÖB-Ausbeutungs-, Ausnutzungsmethode Arbeitstraining?"

(Praktikum / Schnuppertage statt Probetage)

>werden sie von der SÖB-eigenen Zwangsmassnahme "ev. Deppenkurs" zum SÖB-eigenen Zwangs-Transitarbeitsplatz vermittelt, so geben sie in einer ev. Berufung auch folgende Begründung an.
Sperre nur wenn die Vermittlung von AMS Betreuerin kommt!

>"Keine 6 - 8-Wochen-Sperre wegen Vereitelung oder Teilnahme-Weigerung, sondern ev. "4 Wochen"-Sperre wegen Kündigung in der Probezeit"
unter:
"AMSler eine Art LAKEITELS von Hundstorfer, AK, BFI, Gewerkschaften, Industriellenvereinigung, Wirtschaftskammer" (22.07.14)

>SÖB laut AK nur für arbeitsmarktferne Personen! "Laut AK, Sperre nicht möglich, weil ich keine arbeitsmarktferne Person mehr bin" (7.08.14)

alles gute (ohne gewähr)

Zum Verständnis: Arbeitsmarktpolitik:
"Warum Inkompetenz, Demütigung, Menschen-, Gesellschaftsschädigung?" (3.03.12)


16.08.14 um 17.00 Uhr - von K. S*. - "SÖB-Schmarotzer Pflicht?"


Hallo Herr Moser,
ich habe eine \"Einladung\" zur Vorauswahl der Projektteilnehmer zu einem Infotag bei einem Sozialökonomischen Betrieb( Arge Chance 2009 Schwechat) für einen Transitarbeitsplatz bekommen. Dazu habe ich ein paar Fragen: wie viele Projektteilnehmer werden dann (ca.in % ) aufgenommen ? oder werden alle zwangsverpflichtet ? Habe auf der Homepage dieser Firma gesehen, dass nur körperlich-manuelle Tätigkeiten angeboten werden ( Gartenpflege, Malerarbeiten, Metallarbeiten, Übersiedlungen, Räumungen )
In meinem Akt beim AMS ist aber vermerkt, dass ich wegen gesundheitlicher Probleme (Knieoperationen, Fersensporn) keine stehenden Arbeiten und Heben über 7 kg nicht ausüben kann -habe vom Orthopäden Attest und war beim Gesundheitszentrum des AMS Simmeringer Hauptstrasse zur Bestätigung dessen. Soll ich mich darauf berufen, oder muss ich trotzdem zum Infotag hingehen? Kann man mich zwingen, diesen Job anzunehmen ? ( weil sonst: Sperre )
Mit freundlichen Grüßen
Karin
P.S. bitte wenn mail veröffentlicht wird, NUR mit Initialien : K.S. Danke !

Antwort:
Das AMS sperrt Bezüge auch rechtswidrig, deshalb und um sich umfangreiche Infos zu holen wäre ev. der Besuch beim Infotag angebracht.
siehe: zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs :
Auch müssten die auf ihre gesundheitlichen Probleme Rücksicht nehmen, weshalb sie "ev." das Recht hätten abzulehnen - aber sich ev. das Recht - falls "rechtswidrige" Sperre - über den Rechtsweg (Berufung) erstreiten müssen.

>Bei körperlichen Einschränkungen des/der Arbeitslosen muss das AMS die gesundheitliche Eignung einer Stelle immer konkret überprüfen
VwGH: Beantwortung der Frage nach der körperlichen Zumutbarkeit

("Ein wichtiges Judikat gegen die oberflächliche Prüfung der gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch das Arbeitsmarktservice" - 20.11.2011)

Sich gegen SÖB-Zwangsmassnahmen / Deppenkurse-Mobbingkurse = Bewerbungskurse wehren! (Sämtlichen Links (unterstrichen) folgen! (Ohne Gewähr)


16.08.14 um 16.26 Uhr - von U. - "Alleinerzieherin Bezug gesperrt, weil sie 38 Stunden-Vollzeit-Job verweigerte?"


sehr geehrter herr moser ,
ich hab jetzt den bescheid bekommen das mir die notstandshilfe für 1 monat gestrichen wird ich bin alleinerzieherin hab zwei minderjaehrige töchter und bekomm einfach ein monat kein geld nur weill ich einen 38 stundenjob befristet auf drei monate nicht angenommen hab, noch dazu war ich in diesem monat noch bei einer stiftung ist das rechtens und wie kann ich jetzt berufung einlegen mfg u. (14.08.14)

Antwort: "Rechtswidrige Sperre?"
Sie legen sofort Berufung ein und führen den AlVG-Text an.

Wegen Betreuungspflichten habe ich dieses Vollzeit-DV. verweigert.
Weil ich nach AlVG nur 20 Stunden die Woche zur Verfügung stehen muss?

>Personen mit Betreuungsverpflichtungen (AIVG-Novelle)
für Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr oder behinderte Kinder, für die nachweislich keine längere Betreuungsmöglichkeit besteht, erfüllen die Voraussetzung des Abs. 3 Z 1 auch dann, wenn sie sich für ein Arbeitsverhältnis mit einer wöchentlichen Normalarbeitszeit von mindestens 16 Stunden bereithalten.

>Falls: Geben sie ev. auch noch an: Sperre nur wenn die Vermittlung von AMS Betreuerin kommt! (21.07.09)

Ev. besuchen sie - mit einer Begleitperson, wenn möglich - den Geschäftsstellenleiter und fragen sie was das soll - Betreuungspflichten sind im Gesetz geregelt.
Egal ob sie mal Vollzeit gearbeitet haben. Jetzt eben nicht mehr!
Vielleicht kommt es zum Berufungsvorentscheid! Ohne Gewähr!

18.08.14 um 20.04 Uhr - von U. - danke vielmals (17.08.14)

20.08.14 um 10.38 Uhr - von U. - "AK hilft mir bei der schriftlichen Berufung"
Sehr geehrter Herr Moser
ich hab mir einen Termin für morgen auf der ak geben lassen da helfen mir Rechtsberater bei der schriftliche n berufung damit ich da mal nix falsch schreibe da ich mit solchen rechtlichen und die damit verbundenen schriftlichen dinge keinerlei Erfahrung hab bin schon gespannt und ich binn ihnen immer zu dank verpflichtet respektvund dank an sie ich verneige mich mfg. U. (19.08.14)

Antwort:
Gut so! Bin auch schon auf den Ausgang gespannt! Halten sie mich/uns über Ausgang am Laufenden. Alles Gute! Danke!!


16.08.14 um 16.20 Uhr - von W. S. - "Mobile Jobsuche"


Zur Info! Kostenlose AMS- App macht die Jobsuche mobil (Krone) (15.08.14)


14.08.14 um 11.40 Uhr - von G. - "für Dezember nichts, weil ich ja Weihnachtsgeld bekomme? - mit Lohnzettel bekomme ich dann die Differenz"


Heute hat mich meine Referentin von der MA 40 angerufen und mir gesagt dass vorgesehen ist dass ich für Dezember nichts bekomme weil ich ja Weihnachtsgeld bekomme. Da ich erst kurz arbeite werde ich zu weihnachten aber gar nicht so viel bekommen. Ich soll meinen Lohnzettel zur MA40 schicken die berechnen das und ich bekomme dann die Differenz zur mindestsicherung. Also viele Rennereien. (13.08.14!

unter:
"Ev. keine Mindestsicherung-Aufstockung weil nur 15 Wochenstunden-SÖB-Anstellung?" (7.08.14)


14.08.14 um 11.06 Uhr - von M. S. - "Bezugssperre: Ich vermute auch ein prämienbeeinträchtigtes Denken und Handeln"


Hallo Christian

Da ich als NH-Bezieher mich monatlich beim Sozialamt melden muß, informierte ich die zuständige Sachbearbeiterin. Bei einer Sperre bekomme ich auch die Aufstockung auf Mindestsicherung nicht, bzw. wird sie gekürzt oder im schlimmsten Fall gar gänzlich gestrichen.

Das Mail ans Sozialamt ( hier ohne Anhang ):

Im Zusammenhang mit meiner Bezugssperre vom AMS erlaube ich mir, als Beweismittel sozusagen, Ihnen die Unterlagen zu übermitteln, welche ich im Rahmen meiner Beschwerde gegen die Bezugssperre dem AMS sandte. Die Briefsendung wurde von mir am 4.8.2014 (ohne den Bescheid) eingeschrieben mit Rückschein aufgegeben. Sendungsnummer=X PLZ: X
Als Empfänger schrieb ich auf das Kuvert: An AMS X, Mag. X PERSÖNLICH.
Da ich bis dato den Rückschein nicht erhalten habe, weil Mag. X im Urlaub oder krank ist, habe ich Bedenken wegen der 4-wöchigen Beschwerdefrist. Das Ende müsste der 28.8.2014 sein.
Auf dem Bescheid ist als Datum der 23.7.2014 angegeben. Das Schriftstück war bei mir am 28.7.2014 im Postfach. Das habe ich auch im Einspruch angeführt. Gleichzeitig mit dem Bescheid wurde mir auch der neue Leistungsanspruch zugestellt.
Als Berufungsgrund schrieb ich u. a.: Das AMS gab mir keine Gelegenheit zum Parteiengehör nach der Niederschrift und dem Ermittlungsverfahren (Stichwort: Regionalbeirat). Das AMS gewährte mir kein Recht auf Akteneinsicht.
Den Bescheid plus Leistungsanspruch erhielt ich ohne diese oben genannten Gründe. ( Da war das sanktionsfreudige AMS etwas vorschnell mit Bezugssperre wie mir scheint) ( Ich vermute auch prämienbeeinträchtigtes Denken und Handeln der in dieser Sache involvierten Personen )
Genaueres im Anhang an diese Mail.

Mit freundlichen Grüßen

Bin mal gespannt wie das Sozialamt reagiert. Bei einer 4-wöchigen Bezugssperre seitens des AMS, wird mir das Sozialamt hoffentlich nicht 4 Wochen und einen Tag Mindestsicherung mir vorenthalten - oder schon? - oder wie oder was? MS.
(13.08.14)

Antwort: "Österreichische faschistoide Mentalität / Charakter"
Da es sich bei der Mindestsicherung mehr oder weniger um ein "Zwangsarbeits"-Instrument und nicht um eine "soziale Ab-Sicherung" handelt, kommt es natürlich zu "Unvereinbarkeiten.
Die Verknüpfung der "sozialen Absicherung" / "Mindestsicherung" mit dem AMS bzw. den menschenverachtenden auch menschenrechtsverletzenden AlV-Gesetzen ist ein Skandal und belegt m. E. die österreichische faschistoide Mentalität / Charakter.
Eigentlich, so wäre es verkündet dürfte es "nur" eine Kürzung der Mindestsicherung geben. Meist wird sie bis auf den Wohnzuschuss (ev. auch gänzlich?") gesperrt.
Jede auch "rechtswidrige" AMS-Sperre führt auch zur Mindestsicherungs-Sanktion.
(Mindestsicherung ist zwar Ländersache aber zur Zeit sind mir keine Sanktions-Ausnahmen bekannt?)
In dem Fall hebt eine erfolgreiche Berufung gegen die "ev. rechtswidrige" AMS-Sperre auch die Mindestsicherungs-Sanktion auf!
Aber ich finde es gut wie sie vorgehen und trotzdem auch Beschwerde / Berufung gegen die Sozialamt-"Sperre" erheben / einlegen! Sollte jede(r) machen!

Entstehen durch rechtswidrige Sperren Schäden, so ist ev. auch eine Schadensersatz-Klage anzudenken / durchzuführen! (Ohne Gewähr)

unter:
"AMSler eine Art LAKEITELS von Hundstorfer, AK, BFI, Gewerkschaften, Industriellenvereinigung, Wirtschaftskammer" (22.07.14)


12.08.14 um 13.44 Uhr - von Ch*. - "nochmal eine Woche Frist vom AMS bekommen"


unter:
"Wiedereinstellungsbestätigung nicht akzeptiert" (9.08.14)


12.08.14 um 10.10 Uhr - von L. - "Ich werde weiterhin gegen diese Schikanen Wiederstand leisten"


Hallo!

Ich hatte bereits berichtet dass mich dieses Menschenverachtende AMS mit '22 jahren' in Pension drängen wollte (wegen untergewicht und einer schizoiden =einzelgängerischen Persönlichkeitsstörung) und sich extrem weigert Private Befunde zu akzeptieren.

Und so geht´s weiter..........
Das Thema Pension ist endlich erledigt, die Klage zurückgezogen, die Arbeitsfähigkeit EINGESCHRÄNKT und somit das AMS auch! Hatte am 05.08. einen AMS-Termin beim Abteilungsleiter, hatte mich genau vorbereitet WAS ich sagen sollte und was nicht und WIE ich mit ihm das Gespräch führen sollte. UND es hat eigentlich ganz gut fuktioniert, bin sachlich geblieben, habe mich nicht auf ein intesives Gespäch eingelassen und somit auch auf keine Disskusionen- das bringt mit denen sowieso nichts, habe ihn auch nicht meine Angst und Unsicherheit gezeigt. UND JA, es hat geklappt, trotz meiner 'sozialphobie' war ich erfolgreich gegen diesen bösen Menschen und habe mich nicht schikanieren lassen. Die Niederschrift wurde gemacht (habe mir eine Kopie machen lassen), das EINGESCHRÄNKT Arbeitsfähig inkl. Psychologisches Gutachten vom Arbeitsgericht wurde akzeptiert und in der Niederschrift festgehalten. Er hat zwar probiert es 'schönzureden ', da ich bereits (dank Anti-AMS Internetse!
iten) mit den sogenannten 'Vorschriften ' bestens vertraut bin, und ihn gleichzeitig auf meine Körperlichen einschränkungen (untergewicht) aufmerksam gemacht habe- das AMS 'darf' (macht es aber trotzdem) keine Körperlich-ungeeigneten Arbeiten vermitteln, darauf sagte er nur er habe mir nie sowas Vermittelt. Stimmt schon, aber sein Mobbing-Betreuer der Hr. K. und habe dann wiederholt die schikanen von K. angesproche, darauf sagte er nichtsmehr. Man merkte ihm an dass er mit dem Eingeschränkt Arbeitsfähig nicht viel anfängt, damit sind so ziemlich alle Stellen die was DAS AMS ANBIETET bzw. Zwangsvermittelt nicht möglich (seriöse Firmen arbeiten mit diesen Menschnhädler-Verein nicht zusammen) nicht möglich. Er ist jetzt auf der suche nach einen geeigneten Kurs, mit einer schizoiden (einzelgängerischen) Persönlichkeitsstörung ist die einordnung in eine Gruppe auch ein großes problem (laut meine 'Facharzt' nicht möglich). Na dann, viel spaß bei der Suche!
. Irgendwelche 'Deppenkurse' wird er nicht schicken weil!
er weis
dass ich 100%ig wiederstand leiste und auch im Recht bin. In den Betreuungsvereinbarungen wurde das'BBRZ' als mögliche 'Massnahme' vorgeschlagen. Ich habe mich bereits über dieses 'BBRZ' informiert (falls es das wirklich wird bin ich ihm wieder einen Schritt vorraus), wenn´s stimmt wird dort die Arbeitsfähigkeit nocheinmal untersucht und das 'Arbeitsunfähig' wird dann vom AMS selbst ausgestellt und der nächste schritt ist dann zum Sozialamt abscheiben. Ich glaube der nächste Plan vom Hr. Abteilungsleiter ist mich ans Sozialamt loszuwerden (wenn´s schon bei der PVA nicht geklappt hat). Aber das wird sich erst herausstellen. Ich werde aber auf jeden fall weiterhin gegen diese schikanen wiederstand leisten, es lohnt sich, die gehen jetzt wirklich vorsichtiger mit mir um weil die nicht ständig dieses 'Theater' wollen. Komischerweise bekomme ich seit über 1 Jahr nichtsmehr vermittelt, weder Zwangsstellen noch Deppenkurse. Ich sage denen ganz klar !
ins gesicht das ich schikaniert werde und das sie böse Menschen sind und meine meinen Meinung zum AMS, Deppenkurse und CO. Und ja, da endert sich voreinmal der Ton, das wollen die ganz und garnicht. Bin auch dabei eine Rechtschutzversicherung (bei der D.A.S.) abzuschliesen damit ich bestens vorbereitet bin. Wie´s wirklich weitergeht wird sich erst herausstellen, melde mich dann wieder wenn es soweit ist. mfg (11.08.14)

(12.07.14 um 2.18 Uhr - von L*. - "Meine Ängste und psychischen Probleme sind dann natürlich immer schlimmer geworden, die dann sogar zu Deppressionen geführt haben")


11.08.14 um 13.14 Uhr - von B*. - "Wann kann ich meine Notstandshilfe verlieren (nicht gesperrt werden) und müsste ich dann die Mindestsicherung beantragen?"


Hallo Herr Moser !

zuerst einmal Respekt für diese Seite und jetzt zu meinem Problem: ich bin 48 Jahre,seit einigen Jahren arbeitslos, bekomme relativ viel Notstandshilfe. Jetzt ist meine Betreuerin aber sehr auf mich eingeschossen. Ich brauche unbedingt einen Job meint sie.Ich habe auch schon einige SÖB hinter mir, war aber erst bei einem in einen DV (2009 für 2 Monate). Welchen Job kann sie mir nun aufs Auge drücken ? Ich weiss ich bin nicht geschützt. Wann kann ich meine Notstandshilfe verlieren (nicht gesperrt werden) und müsste dann Mindestsicherung beantragen ?Danke

Antwort:
Nein; Vorsicht - Werden sie gesperrt - ob 6 Wochen / 8 Wochen bei jeder weiteren Sperre oder nach mehreren Sperren >ev. kurz hintereinander< die AMS-Abmeldung = Dauersperre wegen "Arbeitsunwilligkeit" - gibt es auch keine Mindestsicherung!
Sie müssen jede Arbeit, über 20 Wochenstunden die nach KV oder "branchenüblich?" entlohnt wird, annehmen.
Also gehen sie bei jeder Vermittlung auch vorstellen - Das mag "eh" nicht heissen, dass sie auch genommen werden, weil davon auszugehen ist, das sich mit ihnen weitere Personen bei der selben Firma vorstellen.
Gut ist, dass ihre Bemessungsgrundlage geschützt ist und ihr Notstand / Arbeitslosengeld nicht weniger werden kann! Alles Gute (Ohne Gewähr)


11.08.14 um 8.45 Uhr - von IT-Techniker - "Ich habe mich entschlossen einige Details zu veröffentlichen"


"Ich habe mich entschlossen einige Details zu veröffentlichen"
unter:
9.08.14 um 20.01 Uhr - von IT-Techniker - "Die Berichte im Forum sind so schockierend, dass ("mir") teilweise die Wörter fehlen."
"Leider hat dieses Idiotensystem auch "hochwertigere Ausbildungen" erreicht."


11.08.14 um 7.13 Uhr - von S*. - "Was kann man gegen die Abschreibung durch den Chefarzt tun?"


Guten Tag, ich ersuche sie um Rat: Chefarzt schreibt ab, trotz weiterbestehen der schmerzhaften Beschwerden!
Mein Mann ist 53 Jahre alt, und hat sich im Zuge seiner Arbeit (Außendienstmonteuer an grossen Maschinen) einen sogenannten \"Tennisarm\" zugezogen. Die erste Entzündung hatte sich bereits im Frühjahr gezeigt, welche auch mit verschiedenen Behandlungen beim Orthopäden und 1 Woche Schonung (Krankenstand) behandelt wurden.Leider ging mein Mann auf Betreiben der Firma eben bereits nach 1 Woche wieder arbeiten und hat sich abschreiben lassen. Schon bald wurden Schmerzen wieder sehr stark und er kämpfte sich aber durch. Während einer Kur der PVA wegen seines stark beanspruchten Bewegungsapparates (Lendenwirbelsäule,Brustwirbelsäule) im Juli diesen Jahres nutzte er auch zur Behandlung des Tennisarmes, die wirkliche guten und vielversprechenden Anwendungen zeigten erste Erfolge und die PVA bewilligte die vom Kurarzt beantragte Verlängerung um 1 Woche (zwar nur auf neuerliche Intervention des Kurarztes, aber immerhin). Nach Beendigung der Kur, ging er auf Anraten des Kurarztes(weite!
re Schonung und Behandlung durch Physio und Orthopäden) nochmal in den Krankenstand. Dies war nur beim zuständigen Chefarzt der WgKK möglich,wurde jedoch nach vorlage der Befunde gestattet. Soweit so gut.
Mein Mann bezahlt die weiterführende Therapie beim Orthopäden selbst, da die Kasse dafür nicht aufkommt. Mein Mann bezahlt die Behandlung beim Physiotherapeuten zum Teil selbst, da die WgKK nur einen Teil davon bezahlt.
Nun hatte er einen Kontrolltermin beim Chefarzt. Diesmal war ein anderer zuständig (?) und diese meinte, nach langem hin-und her, dass er in 2 wochen arbeiten gehen muss. (Nochmal zur Erinnerung: er schraubt an riesigen Maschinen rum und muss Teile mit enormen Gewicht bewegen, teilweise bei laufenden Motoren, so 12 Zylinder und größer....) hat aber immernoch schwierigkeiten beim Zugreifen und es entgleiten ihm manchmal Gegenstände aus der Hand, abgesehen von den Schmerzen was das verursacht, ist dies enorm gefährlich bei laufendem Motor zB....) aber diese Chefärztin meinte nur: probierens halt zum arbeiten und wenns net geht, kommens halt wieder...
So und mittlerweile hat ihm seine Firma gekündigt. Mit 15.8.
letzter Tag der Arbeitsunfähigkeit ist lt. Chefarzt der 22.8.
Also der Chefarzt, bringt ihn nun um sein zustehendes Krankengeld und schiebt die Zuständigkeit auf das AMS...was natürlich enorme finanzielle Auswirkungen auch hat. Zudem ist ja nochimmer nicht sichergestellt, ob und vorallem Wann seine Hand wieder brauchbar einsatzfähig wird.
Jetzt zu meiner Frage: Was kann man gegen die Abschreibung durch den Chefarzt tun? um eben weiterhin bei der Krankenkasse zuständig zu sein und worauf ist noch zu achten.
Es wäre wirklich hilfreich, wenn sie und weiterhelfen können. Herzlichen Dank im Voraus mfg

Antwort:
Auch von der KK. einen Bescheid verlangen, den sie/er beeinspruchen / berufen!
siehe:
Wenn die GKK gegen den eigenen Willen aus dem Krankenstand abschreibt! - Bescheid auch von der Krankenkassa verlangen! (25.10.09) (ohne Gewähr)


10.08.14 um 9.57 Uhr - von M*. - "Geringfügige Tätigkeit, Mindestsicherung, Mietzinsbeihilfe, Wohnbeihilfe?"


Hallo, ich mache eine Ausbildung im BBRZ bekomme ca. 760? vom AMS und zuschuss vom Sozialamt damit ich am Existenz minimum rumgriech. Ich hätte allerdings die möglichkeit einer geringfügigen tätigkeit nachzukommen da wird mir aber das ganze Geld vom Sozialamt gestrichen und das geringfügige arbeiten ist dann mehr oder weniger auch umsonst. Gibt es da irgendeine möglichkeit die ich noch nicht bedacht habe? Und wie ist das mit der Mietzinsbeihilfe wird die Jährlich berechnet oder Monatlich es ist ja bereits Ende des Jahres zumindest ab dem Zeitpunkt wo ich das erste mal ausbezahlt werde und die Ausbildung bis nächstem jahr im Mai von daher auch kein ganzes Jahr.
Dankeschön und Lg (6.08.14)

Antwort:
Das geringfügige Einkommen wird angerechnet bzw. von bei der Mindestsicherung abgezogen. ca. 850 Mindestsicherung minus dem geringfügigen Einkommen.
Bzw. beides zusammen Mindestsicherung und geringfügiges Einkommen ergeben ca. 850 Euro.
Es ist davon auszugehen, dass, wenn sie ein geringfügiges Einkommen erhalten - dieses höher - als die Aufstockung durch die Mindestsicherung ausmacht - ist, so fällt die Mindestsicherungs-Aufstockung gänzlich weg. Sie also nicht darum ansuchen brauchen.
Hiesse bei ihnen 760 Euro + geringfügiges Einkommen!
Ohne Gewähr - Ev. trotzdem vom Amt noch Auskunft einholen!

>Was meinen sie genau Wohnbeihilfe oder Mietzinsbeihilfe?
Von der Wohnbeihilfe zu unterscheiden ist die Mietzinsbeihilfe, die beim Finanzamt und nicht bei der Abteilung Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50) zu beantragen ist.

Haben sie schon um monatliche Wohnbeihilfe angesucht?
Die müssten sie bekommen. Je nach dem, ob ein geringfügiges Einkommen und wenn, wie hoch?
760 Euro + geringfügiges Einkommen ( 395,31 monatlich) könnte für die Wohnbeihilfe ein zu hohes Einkommen sein? (Ohne Gewähr - Stellen sie einen Wohnbeihilfe-Antrag, falls sie den noch nicht gestellt haben.)

Zur Info:
Mindestsicherung hat keinen Einfluss auf Wohnbeihilfe ORF
Die bedarfsorientierte Mindestsicherung sei eine Sozialhilfeleistung und könne daher NICHT als Teil des Haushaltseinkommens gewertet werden


9.08.14 um 20.28 Uhr - von Ch*. - "Wiedereinstellungsbestätigung nicht akzeptiert"


Hallo Herr Moser!
Ich hätte eine Frage. Ich habe von meiner Leihfirma eine Wiedereinstellungsbestätigung bekommen und jetzt will das AMS Wr Neustadt diese nicht akzeptieren. Sie akzeptieren nur von Firmen direkt. Ist das zulässig? Ich fühle mich, gelinde gesagt, verschaukelt. Danke für Ihre Zeit.

Rückfrage:
Wann sollen sie wieder eingestellt werden? Hat ihnen das AMS schon einen Vermittlungsvorschlag vorgelegt?

11.08.14 um 14.26 Uhr - von Ch*. - "Wiereinstellungsbestätigung wäre bis Oktober 2014"
Guten Abend herr Moser!
Die Wiereinstellungsbestätigung wäre bis Oktober 2014, also für drei Monate. Ich glaube zulässig sind momentan eh nur zwei Monate. Aber Das AMS will ja gar nix akzeptieren, weil das Schreiben von einer Leihfirma kommt, genau gesagt von Headway. Morgen um 8:00 habe ich einen Termin beim AMS und hab schon wieder Bauchschmerzen den ganzen Tag.
Wünsche Ihnen einen schönen Wochenbeginn (10.08.14)

Antwort:
sie meinen ab oktober? - wenn die zusage wirklich hält, dürfte es keine zu grossen probleme geben. - könnte mir vorstellen, dass ev. von einer zwangsmassnahme abstand genommen wird, hält man die zusage für "seriös"?

zusagen von verleihfirmen sind insofern problematisch, weil sie diese für eine andere firma treffen - und ob das hält ist fraglich - ev. aber doch? alles gute!

12.08.14 um 13.44 Uhr - von Ch*. - "nochmal eine Woche Frist vom AMS bekommen"
Guten Tag Herr Moser!

Also es hat sich gestern so ergeben, dass ich nochmal eine Frist für eine Woche vom AMS bekommen habe um die Bestätigung (also nicht von der Leihfirma sondern von da wo ich tatsächlich gearbeitet habe) zu bringen. Die kriege ich aber nicht. Darum wird mir die Dame vom AMS sicher Stellen schicken. Sind ohnehin wieder nur Leihfirmen. Ausfüllen ist alles was man dort dann macht, weil echte Stellen haben die auch nicht. Bis jetzt, ich bin 46 jahre jung, habe ich mir meine Jobs noch immer selber gefunden.

Tja, jetzt heißts halt bis zur Pension durchbeissen. Es wird ja nicht leichter am Arbeitsmarkt.
Ach ja und dazu kommt dann noch, dass mein Mann und ich gemeinsam ein Auto haben und die nette AMS-Dame meinte, wenn es auf mich angemeldet ist, muß ich auch damit arbeiten fahren können. Dh. mein Mann kann ja zu Hause sitzen und ich geh halt arbeiten. Eh klar, der wär auch billiger, weil er kriegt maximal Notstand und den auch kaum, weil ich ja verdiene. Haha, da wirst verrückt.

Danke für Ihre Antwort und schönen Tag noch

Antwort:
Probieren sie es aber "trotzdem". Warum sollten sie von der Verleihfirma die Zusage bekommen und von der Firma, die es betrifft, aber nicht?
Unter Umständen könnte es sein, dass sie ev. auch ohne dieser Zusage/Bestätigung die paar Monate zu einer ev. Wieder-Einstellung Ruhe haben. Drum - bez. dieser Angelegenheit - nicht zu sehr beunruhigen!
Ja sie haben nicht zuletzt aus Gründen ev. Partnerschaftsanrechnung äusserst ungünstige Karten - "für die Zukunft". Alles Gute "trotzdem"! (Ohne Gewähr)


9.08.14 um 20.01 Uhr - von IT-Techniker - "Die Berichte im Forum sind so schockierend, dass ("mir") teilweise die Wörter fehlen."

"Leider hat dieses Idiotensystem auch "hochwertigere Ausbildungen" erreicht."


Mit grosser Sorge beobachte ich das Geschehen vorallem in Österreich.
Die Berichte im Forum sind so schockierend, dass teilweise die Wörter fehlen.
Viele Leute beschweren sich über sogenannte Bewerbungskurse usw.
Leider hat dieses Idiotensystem auch \"hochwertigere Ausbildungen\" erreicht.
Ich möchte mich über das B** beschweren. Es geht im Bereich der Erwachsenenbildung, konkret als IT Techniker in der I..strasse ***, **** W.. Auf den ersten Blick sollte man meinen, dass die ausgewählten Teilnehmer eine Art Lotto 6er erwischt haben, doch in Wirklichkeit sind die 1,5 Jahre reine Zeitverschwendung. Die Ausbildung kostet angeblich um die 40000 Euro und soll die Möglichkeit geben in der IT Branche Fuss zu fassen. In Wirklichkeit ist es ein Selbststudium, wo in erster Linie die Anwesenheit das um und auf ist. Wer sich die Unterlagen durchlist ist im Endefekt so schlau wie vorher. Der Rest ist Bla Bla, der den Teilnehmer auf die sogenannte Abschlussprüfung vorbereitet.
Ich möchte hier nicht näher ins Detail eingehen, zu tief sind die Narben, die noch nicht verheilt sind.
Als Höhepunkt werden Fragenkataloge durchgearbeitet, die in erster Linie Abkürzungen bzw. Begriffe aus der Welt der IT beinhalten. Obwohl die Fragen auf das genaueste durchgenommen werden, schafen es einige Teilnehmer das Kunststück die Prüfung nicht zu bestehen. Abgesehen dieser tollen Leistung ist das Hauptproblem, das mit dem Abschluss man wenig Anfangen kann.
Es fehlt an ausreichender Praxis. Des Weiteren wird das Ziel sich mit der Ausbildung eine entsprechende Arbeitsstelle zu finden eindeutig verfehlt. Ich persönlich kann trotz erfolgreichen Abschlusses wegen fehlender Fachkompetenz
mir nicht vorstellen in der IT Branche zu arbeiten. Ich schäme mich dass ich die Investition in den Sand gesetzt habe, möchte aber hinzufügen, dass die Vermittlung von meinem AMS Berater ausging. (8.08.14)

Rückfrage: meinten sie tatsächlich 40 000 euro kosten

8.08.14 um 12.36 Uhr - von IT-Techniker - "40 000 Euro wurde am Infotag mitgeteilt"
sehr geehrter Herr Moser,
ich meinte 40 000 Euro. Den Betrag kann ich nicht verifizieren. Es wurde am Infotag so mitgeteilt.
Für das Geld bekommt man schon Studien an Eliteuniversitäten im Ausland. Geld ist in meinen Augen nicht alles.
Es soll nur sinnvoll investiert werden. Österreich wird von der EU für die Lehrberufe so gelobt. Mag sein, dass es auf die klassische Lehre auch zutrifft. Wenn es aber auf dem 2ten Bildungsweg ist, dann kann man es mit den von Ihnen im Forum vorgestellten Kursen vergleichen. Ich will nicht alles durch den Kakao ziehen, aber diese Abteilung sollte meiner Meinung nach so nicht weiter geführt werden. Falls Sie Interesse haben, kann ich gerne ins Detail gehen. Ich betone nocheinmal, mit dem Wissensstand ist man auf verlorenen Posten. Vor allem der Umgang mit Servern ist mangelhaft. Sicherheit und Rechtefreigabe ist mangelhaft. AD, DNS, DHCP, WDS sind nur Abkürzungen die man als Begriffe kennen gelernt hat.

10.08.14 um 10.35 Uhr - von W. S. - "beim Volksanwalt beschweren"
ZU :
"Leider hat dieses Idiotensystem auch "hochwertigere Ausbildungen" erreicht."

Ich denke in diesem Fall wäre es mehr als angebracht und sehr wichtig für UNS ALLE, sich beim Volksanwalt zu beschweren
Im Sinne einer mutmasslichen Steuergeldverschwendung.
Bin gerne bereit, dir mit meinen Erfahrungen zu helfen.

11.08.14 um 8.45 Uhr - von IT-Techniker - "Ich habe mich entschlossen einige Details zu veröffentlichen"
Sehr geehrter Herr Moser,

ich habe mich entschlossen einige Details zu veröffentlichen, weil ich der Meinung bin, dass es wichtig ist zu verstehen was genau falsch läuft. Lobenswert finde ich, dass alle Trainer einigermassen nett sind und Verständnis für die aktuelle Situation zeigen. Sie sind aber keine Zauberer und können nur bedingt weiter helfen. Um die Problematik genauer erörtern zu können kann man sich mit "fundamentalen Fragen" ausseinander setzen.
Wer sind diese ganzen Kursinstitute und was ist deren Ziel?
Wir befinden und in der Privatwirtschaft. Es muss doch klar sein, dass die Kursinstitute nicht aus Liebe zu den Arbeitslosen eröffnet worden sind, sondern die Generaldirektoren dabei was verdienen möchten. Es ist kein Zufall dass ich ein renomiertes Kursinstitut eine Imobilie von Buwog mietet.
Das ist ähnlich wie mit der Osterweiterung der EU. Momentan habe ich das Gefühl, dass wenn jemand im Kurs ist, die Statistik verbessert wird. Der Teilnehmer hat nichts davon. Wenn ein Teilnehmer 10x einen Bewerbungskurs besucht, dann sollte man sich überlegen ob er selbst die Kompetenz hat so einen Kurs zu leiten.
Schlussendlich muss man schauen was am Ende nach den Schulungen raus kommt. Es darf nicht sein, dass "Idioten" andere "Idioten" ausbilden.
Wo kommen wir dahin? Dann haben wir ausgebildetet Idioten.
Wer sind diese sogenannten Trainer?
Ich erlaube es mir es mal so auszudrücken. Das sind Leute die trotz guter Ausbildung es nicht geschaft haben in einem "normaler Umgebung" eine Stellung zu erreichen und gezwungen sind Tätigkeiten auszuüben, für die Sie teilweise nicht gewachsen sind. Das sind z.B. ausgebildetete Programmierer, Elektrotechniker, meistens Individualisten die in der Werkstatt besser aufgehoben sind als trockene
Theorie zu vermitteln. Es gibt auch Germanistik bzw. Anglistik Absolventen, die es nicht geschaft haben an einer öffentlichen Schule zu unterrichten, sodass sie beim B** gelandet sind. Ein Trainer gehört also in eine Berufsgruppe von Leuten, die Erfahrungen in teilweise anderen Branchen gesammelt haben und gezwungen werden Wissen weiter zu vermitteln. Das ist ungefähr so, wenn ich einen Linkshänder zum rechthänder umpole. Dem einen oder anderen gelingt es auch, doch das zweite Problem sind die Teilnehmer selbst. Jeder hat ein anderes Bildungsniveau bzw. vorwissen. Was bringt es wenn ein guter Trainer eine Gruppe übernimmt, die zuvor von einem schlechten Trainer betreut wurde?
Ich ersparre mir die nährere Erörterung.
So habe ich meine Ausbildung erlebt...
Der Höhepunkt war der Besuch von Frau St., die für das Projekt zuständig ist.
Nach einem halben Jahr hat sie sich persönlich vorgestellt und hat gemeint, dass sie uns unterstützen möchte. Auf die Frage ob Bücher oder Lehrmaterialien zur Verfügung stehen, hat sie gemeint, dass das AMS nichts bezahlt und es dem Kursinstitut obliegt wie sie uns weiter bilden. Dann kam die sogenannte Gender Frage, wie es den weiblichen Teilnehmern geht. Nach 10 Minuten hat sie einen Fragebogen verteilt, dort sollte man sie bewerten. Eine total unnötige Aktion, aber Vorschrift ist Vorschrift.

21.08.14 um 9.39 Uhr - von Ko*. - "Also, dass die IT-Technikerlehe nichts bringt, würde ich pauschal nicht sagen."
Also, dass die IT-Technikerlehe nichts bringt, würde ich pauschal nicht sagen. Man hat viel Zeit über seine Zukunft nach zu denken. Ich habe meine Zeit dort auch verbracht und habe schlussendlich auch einen Job bekommen. Zwar ist es nicht ein Job in der Branche, denn die Ausbildung reicht bei weitem dafür nicht aus. In meinem Fall hat mich der Weg sogar in eine leitende Position geführt, weil ich die richtigen Leute beim BFI kennen gelernt habe.


7.08.14 um 10.52 Uhr - von L. - "Die Berichte schocken immer wieder"
"Weil ich damals den VA eingeschaltet habe, wurde mir prompt ein anderer Berater gegeben"


Hallo Herr Moser,

das AMS hat mich wieder!! Ich war jetzt in einem befristeten Dienstverhältnis. Kann man mich jetzt eigentlich wieder in einen SÖB stecken?

Auch wenn ich gearbeitet habe, habe ich immer ihr Gästebuch beobachtet.
Nichts hat sich geändert, mich schocken die Berichte immer wieder.
Ich hab mich vorgestern beim AMS wieder gemeldet und da hätte man mir meine alte Beraterin die Frau R. gegeben.
Ich habe gesagt dass ich das nicht möchte weil ich den VA eingeschaltet habe damals, prompt wurde mir eine anderer Berater gegeben.

Wissen Sie vielleicht, wie man beim AMS mit Leuten umgeht die den VA schon mal eingeschaltet haben??
Ich würde mich über Antwort von Ihnen freuen damit ich gleich mich darauf einstellen kann.

Vielen Dank. Liebe Grüße (6.08.14)

Antwort:
das wundert mich eh - dass die beraterin ausgetauscht wurde.
ev. war kontakt zum VA. überzeugendes argument - weil ev. auch erneute beschwerde an den VA. zu erwarten wäre?
>ist nicht zu sagen wie personen die sich beschwert haben behandelt werden.
aber
ich denke vermute und habe mehr oder weniger mitbekommen (erfahrungswerte), dass "die" - mit leuten die sich nicht alles gefallen lassen und einen wirbel verursachen, widerstand leisten oder beschwerden versenden - vorsichtiger umgehen.
logisch - bei personen die sich alles gefallen lassen kann man tun was man will und die grenzen des erträglichen sukzessive überschreiten, ohne eine reaktion befürchten zu müssen.
"die" wollen nicht jedesmal einen wirbel - wenns nicht sein muss.

"Schmarotzer-SÖB-anstellungen sind jederzeit möglich - weil zumutbare DV." (ohne Gewähr)

("Rechtswidrige Bezugssperre wieder aufgehoben, nachdem ich Akteinsicht verlangte" - 14.04.14)

7.08.14 um 11.14 Uhr - von L. - "Laut AK nicht möglich, weil ich keine arbeitsmarktferne Person mehr bin"
hallo herr moser,
ich habe jetzt bei der AK angerufen und da wurde mir gesagt dass dies nicht möglich ist, da ich mehr als 62 Tage gerarbeitet habe und ich somit keine arbeitsmarktferne person mehr bin. sollte dies trotzdem passieren dann wird sich die AK einschalten! das würde dem AMS nicht durchgehen lt. AK.


7.08.14 um 8.55 Uhr - von G. - "Ev. keine Mindestsicherung-Aufstockung weil nur 15 Wochenstunden-SÖB-Anstellung?"


Sehr geehrter Herr Moser. Und wieder wurde mir ein Stein in den weg
gelegt.
Ich wurde von SÖB betrieb mit 15 Wochenstunden übernommen und bekomme 495? Brutto. Das AMS hat mich abgemeldet. Nun kommt von dem Sozialamt ein schreiben wegen der mindestsicherung. \"sie sind weniger als 20 Wochenstunden beschäftigt daher ist eine Meldung am AMS weiterhin erforderlich\". Am Telefon vom ams heisst es aber dass sie mich NICHT mehr nehmen weil der gehalt mehr als geringfügig ist.
Was soll ich denn nun tun ? mfg G.

Antwort: "Merkwürdig - Was für Tanz?"
Haben sie freiwillig zugesagt?
Wenn ja, haben sie folgende Vorgehensmöglichkeit!
Sie gehen zum AMS und verlangen die notwendige AMS-Anmeldung, die sie für die Mindestsicherung brauchen. Wenns heisst nein, dann verlangen sie vom SÖB eine 20 Wochenstunden-Anstellung! Wenns da dann auch wieder "Nein" heisst, geben sie die 15 Wochenstunden-SÖB-Anstellung - ohne Sanktionsgefahr - wieder auf.
Sie sind laut AlVG "nur" verpflichtet eine 20 Wochenstunden-Anstellung anzunehmen. Alles drunter ist nur freiwillig möglich.
Vielleicht meldet sie das AMS auch trotz dieser Umstände wieder an.
Und wichtig! Nicht mündlich abspeisen lassen! Immer alles schriftlich (eingeschrieben) erledigen - Oder Abgabe der Schreiben auf einer Kopie bestätigen lassen.
Hier wäre es ev. angebracht, dass sie - mit einer Begleitperson, wenn möglich - den Geschäftsstellenleiter des AMS besuchen.
Wenn es kein Entgegenkommen gibt, verlassen sie die 15 Wochenstunden-SÖB-Anstellung wieder.
Eine andere Möglichkeit wäre ev. diese FREIWILLIGE Anstellung auf eine Geringfügigkeitsanstellung umwandeln zu lassen. Also weniger Stunden die Woche arbeiten, um in die Geringfügigkeit ? 395,31 monatlich zu fallen.
Falls der SÖB mitspielt?
halten sie mich/uns am laufenden. alles gute!

7.08.14 um 11.31 Uhr - von G. - "ging also doch"
S.g.hr.Moser, ich hab ihnen heute schon geschrieben. Es hat sich erledigt. Ging um mindestsicherung und gemeldet sein beim AMS. Die am Telefon haben sich beim ams einfach nicht ausgekannt. War heute dort und wurde ohne bezug arbeitssuchend gemeldet. ging also doch.
mfg g.

13.08.14 um 10.47 Uhr - von G. - "Rückmeldung bez. Mindestsicherung bei 15 Stunden-Job"
Hallo, wollte rückmeldung machen. Ich habe ja den 15 stunden job angenommen und jetzt erfolgreich erreicht dass ich die mindestsicherung bekomme.
Habe heute das schreiben bekommen. Nur zum Dezember bekomme ich nichts.
Ich weiss auch nicht wieso denke aber nicht sagen werde dort aber einmal anrufen.
mfg G. (12.08.14)

Antwort:
Über die Mindestsicherung erhalten/verlangen sie einen schriftlichen Bescheid, den sie ev. berufen können. Dieser enthält die Begründung warum sie für Dezember nichts bekommen!

14.08.14 um 11.40 Uhr - von G. - "für Dezember nichts, weil ich ja Weihnachtsgeld bekomme? - mit Lohnzettel bekomme ich dann die Differenz"
Heute hat mich meine Referentin von der MA 40 angerufen und mir gesagt dass vorgesehen ist dass ich für Dezember nichts bekomme weil ich ja Weihnachtsgeld bekomme. Da ich erst kurz arbeite werde ich zu weihnachten aber gar nicht so viel bekommen. Ich soll meinen Lohnzettel zur MA40 schicken die berechnen das und ich bekomme dann die Differenz zur mindestsicherung. Also viele Rennereien. (13.08.14)


6.08.14 um 9.56 Uhr - von D*. - "Deppenkursbesuch: Fühle mich nutzlos und werde immer deprimierter"


Sehr geehrter Herr Moser!

Habe eine Frage die sich auf meinen derzeitigen Kurs bezieht. Habe vor dem Kursantritt mit meiner Beraterin gesprochen das ich, wenn schon Kurs, nicht erneut in einen \"Wie bewerbe ich mich richtig\" Kurs steckt sondern zumindest den ECDL mal machen lässt das ich mal was sinnvolles tue! Laut Beraterin kein Problem, schickte mich zu einem Institut wo man mir sagte ECDL wäre hier überhaupt nicht möglich. Nachdem meine \"Coacherin\" mit dem AMS Rücksprache hielt hatte ich drei Tage später einen Brief in der Post mit dem Kurs \"ECDL\" , Beginn 18.August Irrtum hin und her, das was dieses Institut anbot und zwar den ECO-C Mist musste ich unterschreiben, bekam ein Buch und mehr wurde mir auch nicht mitgeteilt obwohl ich mich verbal sehr dagegen gewehrt hatte, es wurde von jeder Seite gesagt \"Unterschreibst du nicht und machst du da nicht mit werden deine Bezüge gesperrt\".. Zusätzlich erhielt ich noch einen Brief mit einem Kotrolltermin beim AMS der erst im Oktober stattfinden!
soll. habe gerade den derzeitigen Kursplan in den Händen und dieser soll bis 5.9 stattfinden obwohl das gar nicht möglich ist wegen des ECDL den ich gerne besuchen möchte! Nun meine Frage : Was mache ich in diesem Kurs und kann mir das AMS das Geld sperren wenn ich diesen abbreche? Würde in 2 Wochen mit dem anderen Kurs anfangen, aber hier fühle ich mich nutzlos und werde immer deprimierter weil mir niemand klare Antworten gibt!! Danke im vorraus.
Lg,D.

Antwort: / Rückfrage: "Unseriöse Deppenkurs-Vermittlung"
Haben sie schon mal einen Kurs mit ähnlichen/gleichen Inhalt besucht?

Bei "unerlaubten" Deppenkursabbruch / Teilnahmeweigerung ist immer mit (rechtswidriger) Sperre zu rechnen. Haben sie aber schon einen Kurs mit gleichen Inhalt besucht, so müssen sie solchen Kurs kein weiteres Mal besuchen.
siehe Eintrag:
"Keine wiederholte Teilnahme an Schulungen des AMS mit gleichen Inhalten"
"Sperre der Notstandshilfe wegen Vereitelung wurde einen Tag nach Schreiben ans Sozialministerium aufgehoben" (17.07.14)
(Ev. auch in einer Berufung anführen, wenn notwendig)

Unterschreiben sie nichts womit sie nicht einverstanden sind.
Unterschriftverweigerung darf nicht zur Sperre führen - falls, dann eine Teilnahmeweigerung.

Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!
Unterzeichnen sie den Vertrag nicht sonden schreiben folgendes statt
der Unterschrift!
>In Hinblick auf den auf mich ausgeübten Druck, der in der Ankündigung,
das Arbeitslosengeld/Notstandshilfe als existenzerhaltendes Grundgehalt
zu streichen, besteht, leiste ich, ohne den vorliegenden Inhalt in Frage
stellen zu können, keine Unterschrift.
Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!

Bestehen sie auf den ECDL-Kurs. Besuchen sie - mit einer Begleitperson wenn möglich - den Geschäftsstellenleiter und fordern sie die Zusage - ihrer Beraterin zu diesem Kurs - ein. (ohne Gewähr)

7.08.14 um 9.25 Uhr - von D*. - "Danke für Antwort und Informationen"
Danke vielmals für die schnelle Antwort und für die Informationen. Immer weiter so,
Lg, D


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