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10.09.14 um 20.13 Uhr von M. S. - "Aus welchen Gründen auch immer, überwies mir das Sozialamt Villach für August die 220,50 ? an Mindestsicherung?"


Hallo Christian

Du wirst es nicht glauben. Aus welchen Gründen auch immer, überwies mir das Sozialamt Villach für August die 220,50 ? an Mindestsicherung. Ich erspare mir dadurch eine Beschwerde beim Landes- bzw. Bundesverwaltungsgericht.

Zu Gewährung von Mindestsicherung, AMS-Bezügen oder sonstiger finanzieller Leistungen von Gemeinde, Land oder Bund möchte ich anmerken: WENN ARBEITSFÄHIGER MENSCH ABSOLUT UND BEWEISBAR NICHT ARBEITEN WILL, SOLL ER AUCH KEIN GELD BEKOMMEN. Das ist meine Meinung.

In meinen Fall lag/liegt Arbeitsvereitelung aber nicht vor. Denn dann dürfte zum Beispiel der SÖB Das Radl DienstleistungsGmbH ja gar nicht mehr existieren, "weil" "ich" "ja" "dem" ?Betrieb? "einen" irreparablen Schaden auf Grund meiner Kündigung in der Probezeit zugefügt habe.

Trotzdem und nachträglich ein paar Antworten zur Mindestsicherung. Als erstes von der AK Kärnten.
Die AK an und für sich sowieso DIE Adresse bei Fragen, Rat und Hilfe und Beschwerden. Außer bei Arbeitslosen mit AMS-spezifischen Fragen/Problemen.
Sehr geehrter Herr,
die Antwort des Sozialamtes ist für uns nachvollziehbar. Dass auch im August keine Mindestsicherung anfällt, bedingt die ebenfalls fiktive Anrechnung des Arbeitslosengeldes. Sie können aber vom Sozialamt einen Bescheid über die Leistungsversagung beantragen und diesbezüglich dann ein Rechtsmittel erheben. Mit freundlichen Grüßen Dr. P. W. ( es erübrigt sich für mich jeder weitere Kommentar )

Ich mailte die Sache auch an: sozialtelefon@bmask.gv.at. Diesbezügliche Meinungen hier nun:
wie schon gesagt: sie müssen das sozialamt auffordern, einen schriftlichen bescheid zu erlassen. gegen den können sie dann binnen vier wochen beschwerde einbringen.
Oder:
mein name ist w. w., ich arbeite im sozialtelefon, dem bürgerservice des sozialministeriums.
ich habe ihr mail betreffend kärntner mindestsicherung zur bearbeitung erhalten. das sozialamt villach liegt meines erachtens falsch, wenn es ihre kündigung als vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte notlage bezeichnet. dies gilt umso mehr, wenn sie einen triftigen grund nennen können, das dienstverhältnis gekündigt zu haben. wenn allerdings keine vorsätzliche oder grob fahrlässige herbeiführung der notlage gegeben ist, darf das sozialamt auch nicht den notstandshilfebezug fiktiv anrechnen.
sie haben einen monat ab zustellung des ablehnenden bescheides die möglichkeit der beschwerde ans landesverwaltungsgericht. da sie (so meine vermutung) noch gar keinen bescheid erhalten haben, empfehle ich ihnen, das sozialamt aufzufordern, ihnen einen schriftlichen bescheid über ihren antrag auf zuerkennung von mindestsicherung zukommen zu lassen. wenn sie wollen, kann ich ihnen gerne bei der formulierung einer beschwerde behilflich sein.
verfassungsrechtlich problematisch ist außerdem möglicherweise die anrechnung der wohnbeihilfe als einkommen. dazu müsste ich allerdings wissen, wie hoch ihre miete ist.
für allfällige rückfragen oder auch andere fragen im aufgabenbereich des sozialministeriums (pensionsversicherung, konsumentenpolitik, pflegegeld, mindestsicherung, sozialentschädigung, männer-, senioren- und freiwilligenpolitische angelegenheiten, arbeitsmarkt, arbeitsrecht und arbeitsinspektion) stehe ich ihnen gerne unter unserer kostenfreien servicenummer zur verfügung: 0800/20 16 11, mo bis fr von 8 bis 16 uhr. ich bin überzeugt, ihnen dann den einen oder anderen nützlichen tipp geben zu können. (9.09.14)

Diesem Eintrag ging am 26.08.14 um 22.38 Uhr folgender Eintrag von M. S. voraus! - "Es ist wieder einmal amtlich. Diesmal Sozialamtlich."
Hallo Herr Moser!
Es ist wieder einmal amtlich. Diesmal Sozialamtlich.
Schriftverkehr zwischen mir und der Sachbearbeiterin vom Sozialamt.

Mein Schreiben:
Bezugnehmend auf meine Bezugssperre von Seiten des AMS-Villach vom 16.7.2014 bis 12.8.2014 habe ich folgende Fragen:
Warum sperrt mich das Sozialamt länger als das AMS?
Auf welche rechtliche Grundlage beruft sich das Sozialamt diesbezüglich?
Warum wurde mir in diesem Zusammenhang das Recht auf Parteiengehör nicht zuerkannt?
. § 45 Abs. 3 AVG Parteiengehör = Das Recht auf Parteiengehör gehört zu den fundamentalen Grundsätzen jedes rechtsstaatlichen Verwaltungsverfahren (VwGH 2007/18/0748 RS 2)
Ich erinnere Sie daran, das der an mich ergangene Bescheid des AMS nicht rechtsgültig ist. Wegen Formalfehler der genannten staatlichen Behörde.
Mein Einspruch bei der Landesgeschäftsstelle ist in Bearbeitung.
Ich, X, BEANTRAGE: . Anteilsmäßige Gewährung für den Monat August 2014 zur BMS

Antwort vom Sozialamt:
ihr Anspruch auf die Ktn. Mindestsicherung im Monat August 2014 besteht aufgrund der Richtsatzüberschreitung (*) nicht.
(*) Das heißt: Lohn 536,48 + AMS 204,60 + Wohnbeihilfe 184,30 = 925,38 (Richtsatz = 814.-)
Vom 01.07.2014 bis 15.07.2014 haben sie bei X gearbeitet und einen Lohn von ? 536,48 erhalten.
In der Zeit vom 16.07.2014 bis 12.08.2014 erhielten sie eine Bezugssperre vom Arbeitsmarktservice.
Seit 13.08.2014 stehen sie nun wieder im Bezug der Notstandshilfe von tgl. ? 13,64.
Gemäß § 7a Abs. 1a des Kärntner Mindestsicherungsgesetzes - K-MSG, LGBl. Nr. 15/2007, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 85/2013 haben sie die Notlage aufgrund ihrer freiwilligen Auflösung ihres Dienstverhältnisses per 15.07.2014 selbst herbeigeführt und aus diesem Grund wird die Notstandshilfe vom 16.07. bis 31.07.2014 ohne Rücksicht auf die Sperre (AMS) angerechnet (? 13,64 x 15 Tage = 204,60).
Zusätzlich wurden sie nachweislich darauf aufmerksam gemacht, dass bei einer weiteren Arbeitsvereitelung die Kärntner Mindestsicherung reduziert bzw. im Extremfall eingestellt wird.
Ab September 2014 haben sie wieder einen Anspruch auf die Ktn. Mindestsicherung in Höhe von ? 220,50.

Unklar bei der Antwort ist mir ja nur, warum das Sozialamt die 204,60 ? anrechnet, obwohl mir die gar nicht überwiesen wurden!

Da soll sich einer auskennen! Werde in dieser Sache auch noch die AK kontaktieren.
Erwäge auch dem BMASK die Angelegenheit zu schildern. Nur bin ich mir nicht sicher ob es Sinn macht, in ein laufendes Verfahren einzugreifen. MS

Antwort:
Ev. erhielt das Sozialamt von einem Amt "Sozialministerium" einen Anruf?

In selber Angelegenheit
siehe:
"4 Wochen Sperre wegen Kündigung in der Probezeit"
"AMSler eine Art LAKEITELS von Hundstorfer, AK, BFI, Gewerkschaften, Industriellenvereinigung, Wirtschaftskammer" (22.07.14)


10.09.14 um 14.14 Uhr von M*. - "Rehageld: Pflicht zur Psycho-Reha bzw. Gesundheits-Deppenkurse?"


Frage: Pflicht zum Deppenkurs und Pflicht zur Reha beim Rehageld?

Ich beziehe seit 1. dieses Monats das Rehageld von der Krankenkasse anstatt der Invaliditätspension von der PVA. Und ich bin sehr verunsichert was das Rehageld eigentlich sein soll.

Habe ich die Verpflichtung beim Rehageld eine psycho-Reha bzw gesundheits-Deppenkurse mitzumachen? Ich hab gehört man hat prinzipiell die Verpflichtung Reha zu machen im Rehageld. Aber was versteht man darunter. Muss ich dann irgendein Psychocouching machen oder Zwangs Psychotherapien machen bei irgendwelchen windigen Deppenkursfirmen? Weil laut gesetz scheint das schon sanktionierbar zu sein!! Und mein Psychiater vom PSD (psychosozialer dienst) in wien meint dass sich die Zeiten geändert haben, und ich sanktioniert werde wenn ich nicht mitmachen will. Und er meint ich muss während dem Rehageld überhaupt ins BBRZ! Weil er meint das wäre ja so toll und das wäre jetzt Pflicht.

Weitere frage: Mir hat man gesagt ich hätte keine finanzielle Einbußen beim Rehageld. Aber laut GKK bekomme ich keine Sonderzahlungen und keine Ausgleichszulage. mfg m. (9.09.14)

Antwort: "Rehageld-Fragestellung: "3-Reich-Gesundheitspolitik?" "Zwangsbehandlung? / Zwangsmedikation? / Zwangspsychologisierung?"
Es liegen mir noch keine Erfahrungsberichte bez. dem Rehageld vor. Drum würde ich sie bitten, uns über weitere behördliche Vorgehensweisen / Anweisungen zu berichten.

Ja das ist auch meine Befürchtung, dass sich die Personen, die Rehageld beziehen, Zwangsbehandlungen aussetzen müssen! - (Ich hoffe nicht auch Zwangs-Medikation - aber so stellt sich diese Gefahr dar? - Was ich mit Horror beschreiben würde und die Frage stelle: "Haben wir es hier mit der "3-Reich-Gesundheitspolitik" zu tun bzw. wären dann Vergleiche abwegig?
Und ja wenn sie den Vorgaben der "KK-Case Management-Betreuung" nicht folgen müssen sie mit Sanktionen rechnen! Verlieren sie ev. das Reha-Geld?!
Das ev. ja nichts anderes ist als ein Krankengeld, das für längere Zeit - weil "befristet" arbeitsunfähig - ausbezahlt wird - Dafür müssen sie den Zwangs-Anweisungen nachkommen!

Mit Sonderzahlungen / Ausgleichszulage ist daher / ev. nicht zu rechnen?
Drum wäre es sehr wichtig, dass sie - wie Betroffene - unbedingt ans Sozialministerium besser gleich an den Verantwortlichen / "SPÖ?"-"Sozial"-minister Hundstorfer schreiben, diesbezügliche Fragen stellen und ihm/*denen ihren Unmut übermitteln.
Die Betroffenen dürfen sich diese Sauereien* (*wenn es sich so wie befürchtet verhält) nicht stillschweigend gefallen lassen. (*Per CC. auch an die neoliberale / sozial-Heuchler-Partei "SPÖ?" senden!) der wir das - u.a. / hauptsächlich - zu verdanken haben! - Denn bez. der neoliberalen ÖVP ist sowieso mit dieser menschenverachtenden Politik zu rechnen! Aber natürlich können sie die Unmutskundgebung / Beschwerde-Schreiben auch der ÖVP senden, die sich "witziger bzw. speiübel-werdender Weise auch "christlich-sozial" nennt!

Übrigens ist jedes Unmutskundgebungs-Schreiben legitim, sollte ihr Psychiater recht haben und Reha-GeldbezieherInnen in die AMS-Zwangsmassnahme "BBRZ" - von der Berichte vorliegen, wessen Inhalte nicht zur Annahme verleiten, dass diese Zwangseinrichtungen zur Gesundheits-Steigerung der Patienten führen könnten - gezwungen werden! Dazu einige Berichte!

"Diesbezüglich ist auch die Fach-Ärzteschaft ("im Neoliberalismus") zu hinterfragen, "die auf politisch verordneten Zwang anscheinend nichts anderes als eine opportune Äusserung von sich zu geben haben, ungeachtet dessen, ob dieser ev. zum Schaden ihrer PatientInnen führt"

"Ich hoffe Betroffene lassen sich nicht alles gefallen und leisten "Widerstand"

>Es braucht unbedingt eine Beurteilung, wie und ob sich diese politischen Rahmenbedingungen / "Zwangs"-Massnahmen" mit unserer "Demokratie bzw. demokratischen Rechtsstaatlichkeit" vertragen?"<

Halten sie uns ev. weiter auf dem Laufenden!

>Sehr besorgniserregend! Bestätigt sich meine Befürchtung?"
"Zwangsrehabilitation"-"Zwangsmedikation"("?")
"Rehabiliationsgeld: Verfplichtende stationärer Rehaaufenthalt in einem psychiatrischen Rehabiliationsspital." (28.05.15)

20.01.15 - Nachtrag: Patientencharta - "Sehr interessant auch im Bezug aufs Rehageld?"
Patientenrechte (Patientencharta)
Art. 17 (Patienten und Patientinnen dürfen nur mit ihrer Zustimmung behandelt werden.)
- Ev. zur Unterstützung den Patientenanwalt kontaktieren !


10.09.14 um 12.52 Uhr von H*. - "bitte wovon sollen wir dann leben !?!?!?"


Schönen guten Tage, ich hab da eine Frage. Beziehe Arbeitslosengeld seit 06/14 und noch bis 10/14. Nachher müsste ich Notstand beantragen, habe jedoch lt AMS keinen Anspruch weil der Lohn des Partners miteingerechnet wird. Meine Kinder leben beim papa, er bekommt FBH und ich zahle KEINE Alimente, lt Scheidungsvergleich, daher werden die Kinder bei der Berechnung von Notstand nicht mitgezählt, obwohl ich die Hälfte der Woche mich um sie kümmere. Mein Mann verdient ca 1.500 davon 1.000 Miete und 300 Rückzahlung an Privatinsolvenz, bitte wovon sollen wir dann leben !?!?!?

Antwort:
Nur das Eikommen der Partner, die im gleichen Haushalt leben dürfte ev. angerechnet werden!
Auf keinen Fall das ihres Ex-Mann`s, der eine eigene Wohn-Adresse besitzt!
Geben sie an, dass nur sie in ihrem Haushalt - und von ihrem Ex-Mann geschieden und getrennt - leben - also keine Partnerschaft geführt wird - und schon gar keine die zur Partnerschafts-Einkommens-Anrechnung führen könnte!

Zwecks Verständnis lesen sie sich einige Links, unter Politik erzeugt Armut, durch!

Sollte es trotzdem Probleme geben, dann besuchen sie ("ev. mit Begleitperson, wenn möglich") den Geschäftsstellenleiter und legen ihm ihre Lebens-Situation dar!
Ansonsten auf Bescheid bez. der widerrechtlichen Bezugseinstellung Berufung einlegen! Und ev. wieder melden!

>Begleitperson, wenn möglich zu jedem Termin mitnehmen! Alles Gute!

10.09.14 um 16.11 Uhr von H*. - "ich habe mich falsch ausgedrückt"
Lieber Herr Moser,

ich habe mich falsch ausgedrückt - entschuldigung. Ich LEBE in einer aufrechten - NEUEN - Ehe, NICHT mit dem Kindsvater. ABER: Ich berkomme KEINE FBH und zahle KEINE Alimente. Aufgrund dessen würde ich keinen Anspruch auf Notstand haben, hat man mir erklärt. Wir können aber zu zweit, bzw zu viert - ich betreue meine mj. Kinder 2-4 Tage pro Woche - unmöglich von 200 Euro im Monat LEBEN :( !!!

Wie kann es sein, dass die Kinder in diesem - leider in Ö nicht anerkannten - Doppelresidenzmodell kein Kriterium darstellen? würden sie berücksichtigt, gingen sich "zumindest" ein paar hunderter Notstand aus.....Immerhin "muss" ich mir ja auch eine entsprechende Wohnung leisten, um sie in diesem Ausmaß betreuen zu können....

Vielen lieben Dank,

H. *.
*gasse */*
.... *****
tel. **********

Antwort:
Au, dann verhält sich die Angelegenheit nicht zu ihren Gunsten. Trotzdem stellen sie einen Antrag - und wollen diesen per Bescheid beantwortet haben.
Vielleicht bleibt ein wenig mehr! Dank SPÖ / ÖVP führt diese Diskriminierung von Frauen zur Armut und extrem belastenden Lebens-Situation unschuldiger Menschen! Leider!

Es wäre sehr wichtig, dass Betroffene die verantwortlichen PolitikerInnen und Parteien anschreiben! Die sollen mit ihrer unsozialen / armutserzeugenden Politik konfrontiert werden! (Beschwerden an mehrere Adressen, mit Aufklärung der Medien) Alles Gute!


8.09.14 um 15.59 Uhr von D*. - "Ich bräuchte dringend Hilfe!"

"Partnerschaftsanrechnung: Wegen Schnüffler alleinerziehenden Mutter den Bezug eingestellt"


Hallo. Ich bräuchte dringend Hilfe!
Ich bin seit ca 1 Jahr wegen eines Konkures beim Ams gemeldet. Bin alleinerziehend und wohne mit meinem Sohn zusammen. Anfang des Jahres kam ein Brief zum Ams wo behauptet wird, dass ich mit dem Kindsvater in einer Lebensgemeinschaft bin. Bzw das er bei mir wohnt. Auch wurde behauptet, dass ich nie zu einem Kurs gehe, ich in den Urlaub fahre und eine Putzfrau habe... weiters auch das mein angeblicher Lebensgefährte \"schwarz\" arbeiten gehe. Im März stand dann ein Herr der Rechtsabteilung vor meiner Türe und hat meine Aussage aufgenommen und meine Wohnung kontrolliert. Bei der Begehung wurde nichts gefunden und meine Aussage aufgenommen. Ja unsere Vereinbarung ist etwas ungewöhnlich, is aber so. Da der Kindsvater in der Gastro arbeitet und das nicht schwarz sondern ganz offiziell und er unseren Sohn am Wochenende nicht nehmen kann, kommt er unter der Woche nach dem Dienst her, bleibt bis der kleine schläft und fahrt dann in seine Wohnung. Er schläft auch hin und wieder auf d!
er Couch. Sei es weil er quasi der Babysitter ist oder ich Krank bin. Das habe ich auch ausgesagt. Der Herr ging wieder und das wars. 5 Monate später (letzte Woche) stand er wieder vor der Türe. Ich habe mir zu diesem Zeitpunkt einen Nerv im Rücken eingeklemmt und konnte nicht mal richtig gehen. Damit das aber ein Ende hat, hab ich Ihn herein gelassen. Wieder Kontrolle, wieder Befragung. Bei der Kontrolle waren 3 Anzüge und 5 Hemden im Kasten. Sonst nichts!!! Ich erklärte, dass wir letzten Samstag auf einer Hochzeit waren und wir unsere Kleidung abgestimmt haben. Die Befragung war vor meinem 9 jährigen Sohn. Fragen über... war er in den Ferien öfters da? Ja, natürlich. Ist sonst alles gleich geblieben? Ja. Ausser, dass er die letzten 7 Tage über Nacht hier ist (auf der couch),weil ich mich nicht bewegen kann. Ja sie schauen nicht gut aus, gehen Sie besser in den Krankenstand. Ja, mach ich. Dann erzählte er mir, dass sein Problem sei, dass er bei mir im Haus gefragt hat ob e!
in Mann hier wohnt, und alle sagen ja. Worauf ich ihm erklärte!
, dass d
as schon sein kann. Immerhin sind wir seit 8 jahren getrennt und seit ca 6 jahren gibt es diese vereinbarung. Logisch, dass die Leute ihn kennen und sehen. Es weiss aber keiner, ob er um 21:00 wieder nach Hause fährt. Dann meinte er, dass nächste Problem wäre, dass auch im Haus seiner Wohnung ihn keiner kennt und er schon paar mal dort war und er niemand angetroffen hat. Worauf ich ihm sagte, dass er um 15:00 uhr Nachmittags auch keinen antreffen wird weil er arbeiten ist. Wenn er nicht erst um 22:00 uhr bei ihm ist wird er nie jemanden erreichen. Abgesehen davon, dass das nicht mein Problem ist.
Im großen und ganzen wars das dann und er ging. Jetzt am Freitag bekam ich einen Bescheid, dass mein Bezug ab 1.9.2014 eingestellt ist. Ich kann binnen 4 Wochen Einspruch erheben oder den Lohnzettel meines Lebensgefährten dem Ams bringen. Heute am Montag bekam ich einen Anruf meines Ex\'s der mir erzählte, dass ein Brief vom AMS zu ihm in die Firma kam, wo behauptet wird, dass ich dem AMS gemeldet habe, dass er mein Lebensgefährte ist und Sie bitte von juni an die Lohnzettel übermitteln sollen!!!! Ist doch eine absolute Frechheit. Was kann ich jetzt tun??? Bitte helfen Sie mir. Lg.

Antwort: "A-soziale bzw. unsoziale "SPÖ"-Politik"
"Ja auch mir kommts, bei Fällen wie den ihren, hoch, wenn ich mir vorstelle was für eine Gesellschaft uns hier unter Mithilfe der SPÖ"?" konstruiert wird?
Nur um Menschen in Not in die Armut zu drängen wird ein Schnüffler- und Spitzeldienst betrieben, der sicherlich mit beträchtlichen Kosten verbunden ist!
Wie es aussieht werden diese Schnüffler über die eingezogenen Versicherungsgelder der "AlleinerzieherInnen" / der diskriminierten Frauen entlohnt!
Ein "unfassbarer" Aufwand, nur
um Frauen zu diskriminieren! - Zum Grausen!

Sie müssen sich natürlich dagegen wehren und
Berufung auf den Bescheid einlegen.
Führen sie ihre Argumente an und falls die hauptsächliche Begründung / Beweis die anwesende Bekleidung des Kindesvaters ist, so setzen sie das mit irrwitzig gleich!
Rechnen sie ev. damit, dass sie ev. über
Verfahrenshilfe auch Beschwerde an den VwGH erheben müssen? - Obwohl muss nicht sein da die Berufungen seit 2014 von den Landesverwaltungsgerichten bearbeitet werden und nicht mehr, unvereinbarer Weise, vom AMS selbst!

Zur Übersicht
sehen sie sich sämtliche Links unter Politik erzeugt Armut an
vor allem den
Fragenkatalog zur Lebensgemeinschaft AMS OÖ
Es sind also doch ein paar Fragen zur Partnerschaft zu stellen? (12.05.2010)

Ev. wenden sie sich an Medien! bzw. versenden sie Beschwerden an mehrere Adressen, - wichtig ev. an den Volksanwalt schreiben post@volksanw.gv.at ; - ev. unterstützt er sie?

Hier noch die Kontakt-Adressen zum Sozialministerium
SozialTelefon-Bürgerservice, 0800 20 16 11 (kostenfrei)
E-Mail sozialtelefon@bmask.gv.at
Melden sie sich bei SPÖ-Hundstorfer-Behörde und verlangen sie die Versicherungsleistung sofort zurück!


In extremer Notlage besuchen sie die Caritas: Einkaufsgutscheine; Miete, Strom per Erlagschein; ev. Bargeld.?
Und als Versuch suchen sie um (einmalige) Hilfe beim Sozialamt an!"
(ohne Gewähr) - alles Gute!

9.09.14 um 12.10 Uhr von D*. - "Mail an den Volksanwalt"
Sehr geehrter Herr Moser!
Vielen Dank, für die rasche Antwort! Ich habe einmal ein Mail an den Volksanwalt geschickt. Habe morgen bereits einen Termin bei der Ak bei einem Anwalt. Ich werde mir das auf keinen Fall gefallen lassen. Auf dem Brief an den Arbeitgeber meines Ex Freundes steht sogar mein voller Name und Sv nr und geb drauf. Fällt das nicht unter Datenschutz????
Lg D.

Antwort: "Datenschutz ist Menschenrecht!"
Falls, wenden sie sich bez. Datenschutzverletzung ev. an die Datenschutzbehörde ( vor 2014: Datenschutzkommission) Rechtsschutz bei Datenschutzverletzungen / Kontakt .
oder / und
an ARGE DATEN – Österreichische Gesellschaft für Datenschutz, 0676-9107032, www.argedaten.at, / webmaster@argedaten.at


8.09.14 um 13.18 Uhr von Ch*. - "Zwangs-DV in Schmarotzer-Betrieb"


Bitte um Auskunft.
Ich muss laut AMS am *.09.2014 beim FAB im Bereich Reparaturen beginnen.
Die Entlohnung ist aber um ca. 200,- Euro weniger als ich im Moment Notstandshilfe bekomme. Was soll ich machen??
Bitte um rasche Hilfe.

Ps.: Muss ich als österreichischer Staatsbürger nach einem Aufenthalt im Ausland beim wieder anmelden am AMS wie von meiner Betreuerin verlangt, den Reisepass und das Flugticket vorweisen?? Aufenthalt im Ausland kann ja auch innerhalb der EU sein.
Bitte um Auskunft.
Mfg, C. (5.09.14)

Rückfrage:
>sind sie schon 45 jahre alt?
>in welchem zusammenhang - haben sie gesagt dass sie arbeit suchen und
deswegen im ausland notstand oder ALG bezogen?
hat sie einen grund angegeben - weswegen sie an der staatsbürgerschaft zweifelt?

7.09.14 um 9.46 Uhr von Ch*. - "MUSS laut meiner Betreuerin den Reisepass und das Flugticket vorlegen"
Hallo Herr Moser,
ich war auf Reisen im Ausland. Bin wieder zurück in Österreich.
Habe im Ausland NICHT gearbeitet.
Wenn ich wieder ins Ausland Reise und dann wieder nach Österreich komme MUSS ich laut meiner Betreuerin den Reisepass und das Flugticket Vorlegen.
Ich werde aber sicher wieder Reisen und da auch im Ausland.
Aber warum muß ich dann meinen Reisepass Vorlegen?? Ist das Rechtlich OK?
Vielen Dank für Ihre Rückantwort.

>Ja, ich bin schon 52 Jahre.
Mfg, Ch

Antwort:
ich weiss echt nicht was das soll - erst recht, da sie sich wieder zurück melden.
ev. lassen sie es darauf ankommen - oder sie sprechen beim geschäftsstellenleiter vor. denn sie haben das recht sich innerhalb 5 jahren wieder zurück zu melden und notstand - alg zu bekommen - auch wenn sie sich im inland lebend abgemeldet hätten.
frage: ist es ein problem den ausweis vorzulegen?

>wenigstens ist ihre bemessungsgrundlage geschützt und kann nachher nicht neu
berechnet werden.
Vorsicht: SÖB-Armuts-Methode bei unter 45 Jährige über neue Bemessungsgrundlage.

wenn sie arbeitsmarktfern sind, sind die transitarbeitsplätze der schmarotzerbetriebe pflicht.
siehe dazu die antworten an b. "Schmarotzer-SÖB: zum DRITTENMAL zu IT-Works zugeteilt"

ev. "Sperre - wegen Kündigung in der Probezeit" - 4 wochen statt 6 oder 8
wochen
siehe unter:
"AMSler eine Art LAKEITELS von Hundstorfer, AK, BFI, Gewerkschaften, Industriellenvereinigung, Wirtschaftskammer" (22.07.14)
ohne gewähr - alles gute!

7.09.14 um 18.23 Uhr von Ch*. - "Dank für Ihre Antworten"
Vielen lieben Dank für Ihre Antworten auf meine beiden Frage. Mfg, Ch


7.09.14 um 14.29 Uhr - von S*. - "Ist die einzige Möglichkeit finanzielle Hilfe zu bekommen die, das eigene Kind auf die Strasse zu setzen?"


Hallo,
ich hoffe dass Sie mir weiterhelfen können, mein Sohn ist im Juli 18 Jahre alt geworden, hat allerdings keine Ausbildung und ist Arbeitssuchend gemeldet. Mit der Volljährigkeit meines Sohnes wurde mir umgehend der Anspruch gekürzt, aber lt. Gesetzt bin ich weiterhin unterhaltspflichtig... mein Sohn hat angeblich keinen Anspruch auf Mindestsicherung oder sonstiges, da meine Notstandshilfe mit 42,-- Euro/ Tag angeblich völlig ausreichend ist... am sozial Amt wurde mir gesagt, dass mein Sohn nur dann einen Anspruch erwirbt, wenn ich ihn auf die Strasse setzte... Ist das tatsächlich so? Ist die einzige Möglichkeit um finanzielle Hilfe zu bekommen das eigene Kind auf die Strasse zu setzten?
Im übrigen besucht mein Sohn derzeit die Abend HTL... angeblich besteht hierfür auch kein Anspruch auf Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes, da es sich hierbei nicht um eine arbeitsmarktpolitsche Massnahme handle... und damit aber noch nicht genug, er hat die letzten 3 Monate die Jugendwerkstätte besucht und sollte hier 26.65 Euro pro Tag erhalten, da dazwischen allerdings ein Krankenstand war, den die Krankenkasse nicht korrekt rückgemeldet hat, gibt es seit 1 1/2 Monaten keinen einzigen Cent.... Wir waren bereits auf der Krankenkasse und die haben uns gesagt dass dies bereits richtig gestellt wurde und auch an das AMS gemeldet wurde...
Ich weiss echt nimmer wie ich hier weiter vorgehen soll? Bitte um Hilfe? Was können wir tun? Bzw. wie sollen wir hier weiter vorgehen... wir benötigen wirklich das Geld....
Vielen, lieben Dank
S.

Antwort:
Ihr Sohn soll/muss von der Krankenkassa die Krankenstandsbescheinigung holen und am AMS abgeben.
Dann - gehe ich davon aus, dass ihr Sohn das Geld nachbezahlt bekommt!
- Erst recht, da die Krankenkassa das mittlerweile richtig gestellt hat!

Bei Problemen besuchen sie mit ihrem Sohn (bzw. soll er eine Begleitperson mitnehmen) den AMS-Geschäftsstellenleiter und fragen nach was los ist - bzw. teilen sie mit, dass mittlerweile die Krankenkassa den Krankenstand rück gemeldet hat.

Wichtig wäre, dass sie sich sämtliche Vorgehensweisen oder Versäumnisse der Behörden über schriftliche Bescheide begründen / bestätigen lassen.
Auf Bescheide sind dann Berufungen möglich.

Ist es richtig, dass ihr Sohn "überhaupt" keinen Anspruch auf Alg. / Notstandshilfe hat?

Da die Mindestsicherung entgegen der grossmäuligen Ankündigung bez. "einheitlich" doch Länder-, Willkürsache ist, soll ihr Sohn auf alle Fälle den Mindestsicherungsantrag stellen.

Nur - wie schon geschrieben - schriftliche Erledigung / Bescheid akzeptieren oder auch nicht und Einspruch einlegen! Es wird zwar darauf hingewiesen, dass das Einkommen aller im gemeinsamen Haushalt lebende Personen angerechnet wird - von Eltern ist aber nichts zu lesen?

Wird das Einkommen der Eltern / Mutter / Vater doch angerechnet und bleibt die behördliche Absage auch schriftlich per Bescheid bestehen, so wäre es vielleicht vorteilhaft, wenn sich ihr Sohn wo ein Zimmer mietet bzw. in eine Wohngemeinschaft einmietet - dort anmeldet - um die Unterstützung zu bekommen?

Nicht mündlich abspeisen lassen! So wird Betroffenen ohne Konsequenzen die Mindestsicherung verwehrt. Selbst dann, wenn sie Anspruch hätten! (Ohne Gewähr)

7.09.14 um 19.55 Uhr - von S*. - "Es ist echt eine Frechheit wie die mit Menschen umgehen, das ist nicht mehr Dritte Klasse sondern unterste Schublade..."
Hallo Herr Moser,
vielen, lieben Dank für die schnelle Antwort....

Wir haben dem AMS bereits vergangenen Montag die schriftliche Bestätigung der Krankenkasse über die Richtigstellung des falsch geführten Krankenstandes übergeben und damals hat es geheissen man werde das prüfen, aber es habe keinerlei Auswirkung auf den laufenden Monat - sprich August, der sollte eigentlich ausbezahlt werden... ist jedoch nicht passiert :( Das bedeutet für mich dass ich morgen nochmals mit meinem Sohn das AMS heimsuchen werde und hier auf rasche Erledigung drängen werden, bzw. um Erklärung was hie jetzt wieder los ist.

Ja, es ist richtig das keinerlei Anspruch auf Arbeitslose bzw. Notstand besteht - hierzu fehlen 8 Tage... :(

Ich wollte schon beim letzten Besuch den Antrag auf Mindestsicherung durchführen, hierzu wurde mir jedoch gesagt- vom AMS Berater, das kein Anspruch bestehe und wir deshalb auch kein Antragsformular bekommen... auf Grund dieser Aussage war ich beim Sozialamt und die sagten mir beinhart ins Gesicht, dass meine Notstandshilfe locker für 2 Personen reiche und kein Anspruch bestehe - wohlgemerkt ohne Antragsformular! Auf meine Frage hin ob mein Sohn Anspruch hätte, wenn ich ihn auf die Strasse setzten würde, war die kalte Antwort "mag sich vielleicht hart anhören, aber ja so ist es - eine andere Möglichkeit gibt es nicht!"
Sie meinten jetzt dass ich / mein Sohn trotzdem, schriftlich einen Antrag auf Mindestsicherung einbringen sollen... wie komme ich hier an ein Formular, wenn sowohl das AMS als auch das Sozialamt die Herausgabe eines solchen, wegen "kein Anspruch" verweigert hat...wäre hier eine Alternative einen eAMS Zugang zu beantragen und das Ansuchen über diese Plattform einzubringen????
Ich bin echt ratlos und habe das Gefühl gegen Windmühlen zu kämpfen....
Es ist echt eine Frechheit wie die mit Menschen umgehen, das ist nicht mehr Dritte Klasse sondern unterste Schublade...

Werde Sie jedoch auf dem Laufenden halten und berichten wie es hier weitergeht... da ich ja momentan auch arbeitslos bin, habe ich jede Menge Zeit und ich werde mir das sicher nicht einfach so bieten lassen sondern alles mögliche und unmögliche unternehmen um hier finanzielle Unterstützung zu erhalten. LG S.

Antwort:
Nein, zum e-AMS-Konto rate ich nicht, aber vielleicht können sie morgen beim AMS auf die Herausgabe des Antrags bestehen! Versuchen sie es!
Sie wollen einen Antrag stellen und die Ablehnung schriftlich per Bescheid zugestellt bekommen!
Gut, dass sie ihrem Sohn beistehen und "kämpferisch" auftreten! Alles Gute!


6.09.14 um 15.39 Uhr - von B. - "Nicht zufriedenstellende Sozialministerium-Antwort" - "obwohl ich "nur" 1 1/2 Jahre zur Pension habe und es für viele hunderttausende Menschen keine Arbeit gibt! - Tendenz steigend!"


Hallo,
habe versucht folgenden Brief an das Sozialministerium zu schicken:
ich gehöre "leider" zu den Langzeitarbeitslosen. War bereits zweimal (ausser anderen Kursen) in letzter Zeit bei
Jobtransfair und zweimal IT-Works (Jobcoaching), wo ich mich sogar mehr als zwei Monate mit einem Vertrag als Arbeiterin anstellen liess. Obwohl ich von allen diesen Instituten gute Referenzen bekommen habe, haben diese Massnahmen nichts gebracht. Jetzt bin ich 1 1/2 Jahre vor der Pension und soll schon wieder zu IT-Works. Ich finde, bei der derzeit hohen Arbeitslosigkeit würde mir ein Kurs - z.B. Englisch oder mein grosses Interesse (bin EDV-Leiterin gewesen) an ADOBE viel mehr bringen. Wenn nächstes Jahr wirklich das Wirtschaftswachstum steigt, finde ich vielleicht wieder einen Job. Aber derzeit glaube ich kaum, dass so ein Coaching für eine Person, knapp vor der Pension, etwas bringt. Da ich aber, wenn ich diese Massnahme NICHT besuche, mit einer Sperre des AMS rechnen muss, bitte ich Sie mir einen sinnvollen Kurs zu ermöglichen.

Leider gehöre ich nicht zu den glücklichen "Gewinnern", denn ich bekam anbei liegenden Brief zurück. Quasi - solange das AMS zahlt, muss man "gehorchen". Jetzt muss ich wahrscheinlich aus Zorn vom AMS mit ärgeren Sanktionen rechnen ...
Fürchte mich schon ... lg B. (5.09.14)

Antwort:
Keine Angst - Es verhält sich eher so, dass AMS-BetreuerInnen Betroffenen mehr Respekt entgegen bringen, wenn sie sehen/wissen "Upps" der/die wehrt sich und lässt sich nicht alles gefallen.
Lassen sie sich nicht einschüchtern!

Unter Umständen kann man die Sozialministeriums-Äusserung - >Wir haben daher die Ombudsstelle des AMS, ams.help gebeten, etwaige Fördermöglichkeiten
zu prüfen.< - auch so verstehen, dass das AMS ev. einen sinnvollen Kurs für sie suchen soll! - Gehen sie einfach von dem aus, um keine Angst zu entwickeln!

Deshalb suchen sie sich ev. selbst einen Kurs - 20 Wochenstunden / Tageskurs ca. 4 Stunden am Tag und zwecks der Statistik soll er ca. 1 Monat 29 Tage dauern. / Kosten ca. 2000 Euro! Suchen sie sich Kursanbieter und dessen Kurse heraus. - Ev. über eine Internet-Suchmaschine!

Auch denke ich, da sie schon solche Zwangsmassnahmen besucht haben, könnten sie sich ev. gegen die vorangeschaltenen Kurse / Arbeitstraining wehren!
Bei Sperre wegen Weigerung Berufung einlegen!

"Ein Arbeitstraining um Fähigkeiten und Kenntnisse zu überprüfen muss freiwillig sein! / Auch ist eine bloße Arbeitserprobung nicht als eigenständige Wiedereingliederungsmaßnahme zulässig - siehe Eintrag drunter!"

Drum - herausfinden, um was für einen "Deppen-Kurs" "Oder" - es sich neben dem Transitarbeitsplatz genau handelt!
Falls Deppenkurs - den sie schon mal besucht haben, ist das Sozialministerium-Ergebnis eindeutig!
>Erkenntnis des Sozialministeriums: "keine bereits absolvierten Deppenkurse besuchen müssen" / "keine mehrmaligen Deppenkursbesuche?" (27.09.13)

"Keine wiederholte Teilnahme an Schulungen des AMS mit gleichen Inhalten" (17.07.14)

>Ev. wenden sie sich an den neuen Volksanwalt, um Unterstützung zu erhalten. - post@volksanw.gv.at ; Wichtig, dass die VA. immer mehr Beschwerden erhält!
und
"Bezüglich "Sinnlose AMS-Kurse" hat die VA von Amts wegen ein Strukturprüfungsverfahren eingeleitet! - Würde ev. auch bei ihnen zutreffen!
siehe: (Es wäre wichtig, dass sich jetzt viele Betroffene beteiligen und weitere Beschwerden an die Volksanwaltschaft senden!)

Nehmen sie sich ev. eine Begleitperson zum AMS-Termin mit!

Und nochwas - das Sozialministerium setzt sich nicht für Betroffene ein, wenns um "Zwangsarbeit" geht - Der u.a. armutserzeugende Transitarbeitsplatz ist (Dank "SPÖ?" / Sozialminister Hundstorfer "?" / >ÖVP ist klar<) ein zumutbares DV.

Von dem Transitarbeitsplatz ist das Sozialministerium ev. ausgegangen. Denn die vorangeschaltene 2 monatige Zwangsmassnahme ("ev. Arbeitstraining") sind neuere "Ausbeuter"-Tanz! ("SÖB-Ausbeutungs-, Ausnutzungsmethode Arbeitstraining?") - Dagegen heissts - auch mit Risiko - wehren!

(Ohne Gewähr)

7.09.14 um 2.41 Uhr - von B. - "werde weiter berichten"
Danke für die aufmunternden Worte, werde weiter berichten ....
(Wenn ich in der Pension bin, spende ich !!!) lg B

unter:
("Schmarotzer-SÖB: zum DRITTENMAL zu IT-Works zugeteilt" - 25.08.14)


5.09.14 um 11.11 Uhr - von R. - "Ohne psychische / psychologische Krankheiten in ein Arbeitstrainingszentrum mit psychologischer Betreuung?"


Sehr geehrter Herr Moser, Heute hatte ich meinen ersten Termin in der REHA Abteilung des AMS. Der zuständige Herr dort (Und ich bin nicht bösartig, sondern ehrlich) redete mir nahezu ein mir geht es nicht gut. Er redete mich sozusagen nieder über psychologische Krankheiten und er glaube mir nicht, daß es mir gut ginge.Ich habe ihn reden lassen um Komplikationen aus dem Weg zu gehen.Auf jeden Fall habe ich am Montag einen Termin beim ATZ Salzburg zum Erstgespräch. Das ATZ ist ein Arbeitstrainingszentrum mit psychologischer Betreuung (in meinem Betreuungsplan steht jetzt auch als begründete Vorgehensweise: Kundin leidet an gesundheitlichen Einschränkungen). Der Herr heute erklärte mir es werde auch zu einer ärztlichen Untersuchung kommen, damit das ATZ abgesichert ist, weil das eine Menge kostet. Wie verhalte ich mich bei ärztlicher Untersuchung? Mir geht\'s al Arbeitsloser den Umständen entsprechend wie vielen anderen auch, ich möchte keine psychologische Betreuung. Danke für! Ihre Antwort. LG

Antwort:
Wenn sie mit der Einschätzung bez. gesundheitliche Mängel nicht einverstanden sind muss für eine "fachärztliche Untersuchung" ein begründeter Verdacht bestehen, dass die Arbeitsfähigkeit nicht (mehr) vorliegt!
Dazu gibts auch VwGH-Erkenntnisse die es diesbez. den AMS-BetreuerInnen nicht mehr so einfach machen! Auch muss, wenn so ein begründeter Verdacht besteht, vorerst eine Zuweisung zur Untersuchung an einen Arzt für Allgemeinmedizin erfolgen!
Fachärztliche Untersuchung Arbeitsloser

bez. Arbeitstraining gibts auch ein aktuelles VwGH-Erkenntnis (26.08.14)!
>Was den Inhalt der Maßnahme betrifft, ist zudem darauf hinzuweisen, dass im Zuge von Maßnahmen zwar - nach § 9 Abs. 8 AlVG - auch Arbeitserprobungen zur Überprüfung vorhandener oder im Rahmen der Maßnahme erworbener Kenntnisse und Fertigkeiten sowie der Einsatzmöglichkeiten in einem Betrieb stattfinden können.
Darüber hinaus ist aus dem Gesetz aber keine durch eine Sanktion nach § 10 AlVG erzwingbare Maßnahme zur Überprüfung von Kenntnissen und Fertigkeiten ableitbar.<

30.11.2011
- VwGH-Erkenntnis Zl. 2009/08/0294-7 / Eingegangen 21.11.11
Eine bloße Arbeitserprobung ist nicht als eigenständige Wiedereingliederungsmaßnahme zulässig - und insbesondere nicht nach $ 10 Abs. I des Arbeitslosenversicherungsgesetz sanktionierbar.

Fragen sie ev. auch vor Zeugen nach, ob es sich um eine freiwillige Massnahme handelt! - Erst recht, da sie sich nicht psychisch krank sehen.
Legen sie ev. die Kopie dieser Antwort vor.

Bei Zwang bzw. wird bei Massnahmen-Teilnahme-Weigerung mit Bezugssperre gedroht liegt Nötigung (bei der AMS-BeraterIn auch Amtsmissbrauch) vor, handelt es sich um eine Massnahme die freiwillig zu besuchen wäre!

>Muster-Schreiben als Voraussetzung um - im Falle - die handelnden AMS-MitarbeiterInnen wegen "schwerer" Nötigung und Amtsmissbrauch bei der Staatsanwaltschaft anzuzeigen /zu verklagen! (17.01.10)

- Drohen Massnahmen-MitarbeiterInnen ev. wegen Nötigung!

siehe auch Arbeitstraining! (Ohne Gewähr)


5.09.14 um 10.58 Uhr - von P*. - "Zwangs-Schmarotzer-Betrieb / "Ungerechte Partnerschaftsanrechnung?"


Sehr geehrte Damen und Herren

Ich muss von AMS einen Kurs besuchen der sich Trendwerk nennt und muss nach 8 Wochen einen Dienstvertrag der 2 Monate dauert unterschreiben wen ich das nicht mache werde ichh gespert.
Das ist doch Nötigung kann ich gegen diese machenschaft vorgehen und kann ich das AMS bei der Staatsanwaltschaft wegen Nötigung Anzeigen.
Und noch eine frage ich hatte eine Lebensgemeinschaft die ich aber beendet habe wir aber noch im selben Haushalt Leben da sich keiner zur zeit eine eigene Wohnung leisten kann, es ist ein 53 Quatrat meter große Wohnung mit zwei Zimmer ich habe dem AMS mitgeteilt das ich in keiner Beziehung mit der Frau bin, dann haben sie mir einen vom AMS geschickt der sich die Wohnung angesehen hat und einen Bericht an das AMS geschrieben, ich habe vor der Beziehung 28 Euro Taggeld bekommen dann als ich in einer Beziehung war nur mehr 16 Euro, so dann haben sie mir wieder 28 Euro Bezahlt weil ich wieder getrend war und auf diesen Bericht hin haben sie mir wieder nur 16 Euro Taggeld gegeben und verlangen jetzt von mir über 300 Euro zurück weil ich im Juli zuviel bekommen habe , das kann doch nicht sein . Mfg: P.

Antwort:
Zum Zwangs-Transitarbeitsplatz (muss nach niedrigKV entlohnt werden)
- wie den 2 Monatigen Deppenkurs? / Mobbingkurs oder Arbeitstraining?, die ev. zu verweigern sind, sollten sie solchen Zwangsmassnahmen-Kurs? schon mal besucht haben.
siehe die Antwort unter: "Schmarotzer-SÖB: zum DRITTENMAL zu IT-Works zugeteilt"

Vorsicht: SÖB-Armuts-Methode bei unter 45 Jährige über neue Bemessungsgrundlage!

bez. Arbeitstraining ein aktuelles VwGH-Erkenntnis !
>Was den Inhalt der Maßnahme betrifft, ist zudem darauf hinzuweisen, dass im Zuge von Maßnahmen zwar - nach § 9 Abs. 8 AlVG - auch Arbeitserprobungen zur Überprüfung vorhandener oder im Rahmen der Maßnahme erworbener Kenntnisse und Fertigkeiten sowie der Einsatzmöglichkeiten in einem Betrieb stattfinden können.
Darüber hinaus ist aus dem Gesetz aber keine durch eine Sanktion nach § 10 AlVG erzwingbare Maßnahme zur Überprüfung von Kenntnissen und Fertigkeiten ableitbar.<

Nötigung und Amtsmissbrauch ist es dann, wenn sie in einen Kurs über Bezugssperrdrohung gezwungen werden, der laut VwGH (oder Sozialministerium) freiwillig zu besuchen wäre!
>Muster-Schreiben als Voraussetzung um - im Falle - die handelnden AMS-MitarbeiterInnen wegen "schwerer" Nötigung und Amtsmissbrauch zu verklagen! (17.01.10)

Was die Anrechnung des Partnerschaftsanrechnung (bzw. "Diskriminierung") betrifft, müssen sie oder ihr Mitbewohner ev. tatsächlich ausziehen, hat nicht jeder seinen eigenen Wohn-, Schlafraum / Zimmer.
(Siehe sämtliche Links unter Politik erzeugt Armut)
u.a. den
Fragenkatalog zur Lebensgemeinschaft AMS OÖ
Es sind also doch ein paar Fragen zur Partnerschaft zu stellen? (12.05.2010)

Legen sie ev. auf den Bescheid trotzdem Berufung ein! Beschwerden sie sich, wenn es sich so, wie sie angeben, verhält! Senden sie eine Beschwerde an die verantwortlichen PolitikerInnen / Parteien! SPÖ / ÖVP / Minister Hundstorfer!
(Beschwerden an mehreren Stellen, mit Aufklärung der Medien)
(ohne Gewähr)


5.09.14 um 10.07 Uhr - von G. - "Entfernungsbeihilfe gestrichen?"


Hallo Christian !
Ich habe folgendes Problem mit dem AMS , ich bin zwar berufstätig und habe zum glück Arbeit gefunden um den Wiederlichen Zwangsmaßnahmen zu entkommen ...anders entkommt man denen nicht , und ich habe Entfernungsbeihilfe beantragt beim AMS die ich auch bekommen habe . Ich habe nur im zuge dessen die Firma gewechselt und arbeite am selben Ort nur eben eine andere Firma und das liebe KURSAMT (AMS) hat mir die Entfernungsbeihilfe gestrichen und lehnt ab indem man mit sagt ich habe zu spät um Fortsetzung eingereicht aber dem ist nicht so da ich ohne Unterbrechung also nur firmen wechselte und keine Tag arbeitslos gemeldet war , auf Mails reagiert das KURSAMT nicht was kann ich tun wo kann ich mich hin wenden ? Ich hoffe das du da was weißt eine Adresse oder Mail und danke dir im voraus. Gruß G. (4.09.14)

Antwort:
Senden sie die Forderung / Beschwerde (da schon zugesagt?) eingeschrieben an die Geschäftsstellenleitung und - in dem Fall - auch an den AMS-Ombudsmann des Bundeslands wo sie herkommen - zu finden über eine Suchseite


3.09.14 um 18.31 Uhr - von H. K*. - "Deppenkurs: Gut, wenn man sich einen Galgenhumor bewahrt"


Man wird nur verarscht!
Befinde mich gerade in einem Deppenkurs und war ein paar Tage bis 27.8. im Krankenstand. Wie uns gesagt wurde ( auch schriftlich), habe ich mich brav beim Kursinstitut krank gemeldet, und die Krankenstandsbeschätigung abgegeben- es wurde ausdrücklich betont, dass dafür das AMS nicht zuständig sei während des Kursbesuchs. Heute bekomme ich vom AMS eine e-mail, dass mein Bezug ab 28. ! eingestellt ist, weil die GKK gemeldet hätte, ich wäre ab diesem Tag in Krankengeldbezug ( wohlgemerkt, ich habe hier die Bestätigung vom Krankengeldbezug bis zum 27.).
Gut, wenn man sich einen Galgenhumor bewahrt hat- so fahre ich morgen in der Früh statt zum Kurs zum AMS, lass ich mir als Kursziel \" Umgang mit Ämtern\" bestätigen ;)

@C. Selbsterhalterstipendium: Da ich in der Studienbeihilfenbehörde gearbeitet habe, kann ich ihnen sagen, dass sie eine Zuverdienstgrenze von 8000.- Euro pro Jahr haben. Alles was sie darüberhinaus verdienen wird mit der bezogenen Beihilfe gegengerechnet, und sie müssen zuviel verdientes zurückzahlen.
PS: Alle ihre Finanzdaten werden an die Behörde übermittelt, also kein Schwindeln möglich.


3.09.14 um 22.53 Uhr - von C*. - "Stipendium gilt nicht als Einkommen für die Notstandshilfe"
Danke nochmals!
Habe inzwischen auch eine Antwort des AMS erhalten:
Nach ALVG § 36a gilt ein Stipendium nicht als Einkommen für die Notstandshilfe, weil sich dieses Gesetz auf das EStG bezieht und die taxaktive Auflistung das Stipendium NICHT enthält (Stipendium wäre EStG § 3 Abs. 1 Z 3 lit. e) - insofern also kein Thema. Das mit den 8000€ wusste ich schon. Da kann man aber drüber kommen, wenn man entsprechend Werbungskosten und Sonderausgaben in der Arbeitnehmerveranlagung auflistet


3.09.14 um 13.09 Uhr - von Ra. - "Keinen Bescheid für Einspruch?"


Hallo Herr Moser,
wir haben bereits geschrieben (siehe unten) - ich hab bis dato noch kein Bescheid erhalten um meinen Einspruch machen zu können.
Ist das normal? Am Telefon wird mir immer erklärt (drei Mal innerhalb von 3 Tagen angerufen) dass die NIederschrift beim Regionalberater liegt und da entschieden werden muss und das einfach länger dauern kann, sogar Wochen. Aber im hier rein kopierten digitalen Auszug steht was anderes. Was muss ich jetzt tun damit ich denen mal Druck machen kann?

Antwort:
Den Bescheid sofort schriftlich und eingeschrieben verlangen. Kommt einen Monat nach diesem Schreiben kein Bescheid muss das Geld ("vorerst") ausbezahlt werden!
(Bezugs-Einstellung unverzüglich mitteilen - mit Muster für eine Zahlungsaufforderung)

15.09.14 von Ra. - "habe noch immer kein Bescheid"
Hallo Herr Moser,
habe noch immer kein Bescheid vom AMS oder Antwort auf das Einschreiben bekommen. Welche Rechte habe ich nun? Bis wann kann ich warten und wann muss ich dann reagieren? Liebe Grüße,

Rückfrage: wann haben sie den eingeschriebenen brief - indem sie den bescheid verlangen - aufgegeben?

16.09.14 von Ra. - Am 4.09.

Antwort: bitte links anklicken und durchlesen!
(Bezugs-Einstellung unverzüglich mitteilen - mit Muster für eine Zahlungsaufforderung)
wenn ein monat nach dem schreiben kein bescheid kommt muss das geld ausbezahlt werden.

16.09.14 von Ra. - Hallo Herr Moser,
dankeschön.
Mit welchem Grund kann ich das an diesen Verein (AMS) fordern? :)
Oder muss ich ein Brief schicken mit diesem Text?

Antwort: haben sie noch kein schreiben gesendet - indem sie einen bescheid fordern - ich dachte das haben sie am 4. 09. getan???

16.09.14 von Ra. - Doch doch... Nur nach einem Monat ist die Frage, wenn das Geld einfach nicht kommt wie ich argumentieren soll?

Antwort am 17.09. - es kommt entweder der bescheid oder das geld!
wenn der bescheid kommt darauf berufung einlegen!

19.09.14 um 9.14 Uhr von Ra. - "Sperre wurde aufgehoben"
Hallo Herr Moser,

war wieder beim AMS wegen Notstand abgeben, es hieß bzw mir wurde gesagt dass der Beschied nicht geschickt wurde weil die Sperre aufgehoben wurde und alles wird nachgezahlt.
Ich weiß nicht warum, aber es ist einfach eine gute Neuigkeit.

Was denken Sie ist da geschehen? Liebe Grüße,

Antwort: "Als Beispiel: Was bei rechtswidriger Sperre zu tun ist!"
Das AMS musste nach ihrer Bescheid-Forderung handeln! Entweder das Geld oder den Sperr-Bescheid, der "ev." deutlich machen würde, dass es sich um eine Willkürhandlung - rechtswidrige Sperre - somit auch um "Amtsmissbrauch" handelte!
Das AMS kennt kein Unrechtsbewusstsein und hätten sie sich nicht gerührt / dagegen gewehrt, wäre diese rechtswidrige Sperre ("wahrscheinlich") durchgegangen.
Sie (ihr Fall) stehen als Beispiel das zeigt, dass es unbedingt notwendig ist gegen (rechtswidrige) Bezugs-Sperren vorzugehen! Gratuliere und Danke für die Rückmeldung!


3.09.14 um 9.44 Uhr - von M. S. - "Wer nicht handelt wird behandelt"


Hallo Herr Moser!

Da sendete ORF2 am 30.8. zum Gedenken an Sir David Attenborrogh den 8-fach Oscarprämierten Film Ghandi.

Indien hatte damals die Schnauze voll von der britischen Kolonialherrschaft. Der Rest ist Geschichte - nicht nur im Film.

Ähnliches spielt sich 2014 bei uns ab.
Die Republik, der Rechtsstaat Österreich besteht ja (fast) nur mehr aus Ämtern und Behörden die da über Wohl und Wehe entscheiden.
Ghandi sollte uns doch Ansporn sein, ähnlich zu agieren. Gewaltfrei aber bestimmt und wirkungsvoll gegen AMS & Co vorzugehen.

DANK SONED IST DAS MÖGLICH!

DARIN - UND NUR DARIN LIEGT DIE STÄRKE VON SONED!!!!

Wer nicht handelt wird behandelt. MS (2.09.14)

Antwort: "Ziviler Ungehorsam"
"Ich weiss was sie meinen, obwohl ein Vergleich der Situation/Umstände schwierig ist!
Aber was erreicht werden kann und zum Teil auch erreicht wurde, ist, dass sich immer mehr Betroffene wehren - Berufungen einlegen , VwGH-Beschwerden erheben - Kritiken, Beschwerden, Unmutskundgebungen an sämtliche Behörden / PolitikerInnen / Parteien / Medien versenden.
Die unterdrückten, entrechteten Menschen über Aufklärung und Informationsaustausch ihr Selbstwertgefühl zurück gewinnen bzw. stärken.
Das sich ("deswegen") das AMS mittlerweile selbst mit den unsinnigen Deppenkursen auseinandersetzen muss und Änderungen vorhat / ankündigt-e, -
(Bleibt zwar abzuwarten ob es sich nur um Alibihandlungen handelt?)
- ist auch ein Erfolg der Arbeitsloseninitiativen wie der Betroffenen, die sich wehren oder es versuchen!
Es liegt noch ein langer Weg vor uns - Nimmt die Mündigkeit und Courage in der Bevölkerung aber weiter zu, so kann es eine zufriedenstellend(er)e Entwicklung bez. gerechte, soziale-solidarische Gesellschaft / System geben!

Internationale Bundestagung des österreichischen Berufsverband der SozialarbeiterInnen
Als "unseren" Erfolg werte ich auch, dass sich der Berufsverband der SozialarbeiterInnen bei der internationalen Bundestagung mit - Werte, Wille, Widerstand - (auch Titel der Veranstaltung) auseinandersetzt.

Wobei zu hoffen ist, dass es zu einer aufrichtigen Auseinandersetzung mit diesen Begrifflichkeiten kommt?
Als Ergebnis wäre dann nämlich zu erwarten, dass "Humanismus-bezogene" Antworten auf diesbezügliche Fragestellungen, mit dem rücksichtslosen hyper-egoistischen Neoliberalismus, dessen Umsetzung bzw. Unterstützung ihr Auftrag ist, nicht zu vereinbaren sind!

Mal abwarten welches Ergebnis herauskommt, wenn sich Personen dieser Aufgabe / Fragestellung widmen, die ihr Gewissen nur dadurch schützen, indem sie die menschen-, gesellschaftsschädigenden Konsequenzen, die ihr Handeln hervorrufen, ignorieren - sowie die Realität verweigern!

Genau diese Ignoranz und Realitätsverweigerung könnte / ("müsste") zum Vorschein treten, wenn sich dieser Berufszweig ehrlich und aufrichtig mit diesen Begriffen bzw. dessen Fragestellungen auseinandersetzen!

Ein Berufszweig, "Zwangs-Massnahmen-CoacherInnen", der mit dem Berufsbild "CoacherIn", das die unbedingte Freiwilligkeit braucht/erfordert, nicht zu vereinbaren ist.
Ein Berufszweig indem "Empathie" zur "Ignoranz" mutiert!"

"Empathie" = ("CoacherIn"-Voraussetzung),
"Ignoranz" = (Zwangs-Massnahmen-CoacherInnen"-Voraussetzung),

>"Ich differenziere hier absichtlich nicht zwischen "Zwangs" / CoacherInnen und SozialarbeiterInnen, die oft vorgeben die Interessen der Betroffenen ins Auge zu fassen, während sie Betroffene dahin gehend bearbeiten, "fremde" Interessen, unhinterfragt und ohne grosse Reibungen, als die Wegweisenden anzuerkennen / "bestenfalls: erfolgreich zu "eigenen" suggerieren"!"

>"Perverse Unvereinbarkeit bez. SozialarbeiterInnen-Tätigkeit"
"
Es genügt nicht die Ertrinkenden aus dem Fluss zu ziehen!" (19.02.13)

>"An die sogenannten Helfer! Dienen - Verdienen"
"Die moderne Barbarei! / ...eine besonders scheußliche Ausbeutung.
Von Monsignore Stefan Hofer, Dechant und kath. Pfarrer in Braunau-St. Stephan.
(OÖ Nachrichten 7.05.10)

2.09.14 um 19.00 Uhr - von H. - "Nebenerwerbsbauern Vorsicht!"

"Abgelehnt: Arbeitslosengeld für Nebenerwerbslandwirte"


Sehr geehrter Herr Moser,

obwohl ich aktuell (noch) nicht davon betroffen bin, anbei ein Bericht (pdf), der viele Kleinlandwirte verärgert, die oft nur befristet "im Nebenerwerb" beschäftigt sind.
Spannend wäre natürlich auch, zu erfahren, um was es bei der erwähnten VwGH-Entscheidung überhaupt ging.

Mit freundlichen Grüßen

>Abgelehnt: Arbeitslosengeld für Nebenerwerbslandwirte oö.Iko.at
Empfehlung zu Beratung
Nebenerwerbsbauern mit Betriebsführung und einem Einheitswert ab 1.500 Euro können sich bei der Bezirksbauernkammer beraten lassen. Mit einer Änderung der Betriebsführung im landwirtschaftlichen Betrieb, können oft die Voraussetzungen für den Bezug des Arbeitslosengeldes erfüllt werden.


2.09.14 um 13.53 Uhr - von W*. - "Coaching Pflicht?"


Hallo!
Ich bin seit März 2014 beim AMS Wien arbeitslos gemeldet und musste von Anfang April bis Ende Juli einen Deppenkurs (Neue Wege - ein Kursangebot für Personen bis 30 Jahre) mit verschiedenen, sinnlosen Modulen besuchen. Beim Kontrolltermin vor circa einem Monat wurde mir gesagt, sollte meine Arbeitssuche nicht erfolgreich sein, müsste ich ein \"Coaching\" besuchen. Auf die Frage nach dem \"Warum?\", gab es ein \"ist halt so\". Nun steht bald der nächste Kontrolltermin an und ich werde wahrscheinlich zu einem Coaching \"eingeladen\". Was kann man sich darunter vorstellen und kann ich das auch ablehnen, ohne dass mir der Bezug gesperrt wird? (1.09.14)

Antwort:
Bei Weigerung ist immer mit "auch rechtswidriger" Bezugs-Sperre zu rechnen, gegen die sie sich mit Berufung wehren müssten!

Coaching / "Mobbingkurs" müsste noch immer freiwillig sein!
siehe: "Zur Peinlichkeit Coaching"

Auch spricht das neue VwGH-Erkenntnis Bände!
*Zwangsmassnahmen müssen einen Schulungscharakter haben und Kenntnisse wie Fähigkeiten verbessern! Ein Coaching muss ein freiwilliges Angebot sein.
"VwGH hebt rechtswidrige AMS-Bezugssperre wegen BFI-Kurs auf!" (26.08.14)

Dazu auch eine Antwort einer AMS-MitarbeiterIn:
"Das Angebot können Sie nutzen oder nicht, eine Verpflichtung besteht bei einer externen Betreuung nicht."
"AMS-Antwort: "step2job" ist freiwillig" (25.08.14)
unter:
21.08.14 um 12.50 Uhr - von Do. - "Abermals einen Mobbing-, / Deppenkurs um das geringfügige DV. wieder zu verunmöglichen?"
(Ohne Gewähr)

*Zwangsmassnahme = wenn mit § 10 / Bezugssperre sanktioniert werden kann.


2.09.14 um 13.50 Uhr - von G*. - "Mir fehlen irgendwie die Worte"


hallo
ich habe mich heute beim ams dresdnerstrasse wie folgt krank gemeldet.
am vormittag anruf unter der tel. nummer xxxxx
nach ca. 20 minuten warteschleife wurde abgehoben(natuerlich kein name genannt)
"gute tag, mein name ist ..., ich mochte mich krankmelden.
antwort:"waren sie schon beim arzt"?
"nein".
antwort:"sie muessen zuerst zum arzt".
"mein arzt hat ab montags ab 14:00 ordinationszeit, und in dieser werde ich ihn aufsuchen".
antwort:"sie muessen zuerst zum arzt"!
"noch einmal, mein name ist XXX und ich moechte mich krankmelden".
gespraechspartner hat aufgelegt!?

nunja...
am nachmittag, innerhalb der ordinationszeit meines arztes habe ich mir eine krankmeldung
ausstellen lassen, diese kopiert und eingeschrieben an das ams dresdnerstrasse
uebermittelt.

mir fehlen irgendwie die worte:(

p.s. soll ich ihrer meinung nach die sache auf sich beruhen lassen?
oder darauf _aufmerksam_ machen"?
liebe gruesse g. (1.09.14)

Antwort: "Der übliche Umgang mit Feindbildern"
wichtig war KM. eingeschrieben zu senden.
ev. können sie darauf aufmerksam machen. - so sie wollen.
Fällt unter: "Der übliche Umgang mit Feindbildern"


1.09.14 um 12.27 Uhr - von T. - "VwGH-Einträge im RIS: letzte Zahl entfernen!"


unter:
"VwGH hebt rechtswidrige AMS-Bezugssperre wegen BFI-Kurs auf!" (26.08.14)

Antwort: Danke! - Rechtssatzkette und Entscheidungstext


Zum Eintrag

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