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7.10.14 um 12.40 Uhr von E. - "Suchte um Nachsicht der Sperre an"


Guten Tag Wissen sie vlt. wie oft das Gremium tagt.
Vor ca. 1 Woche hatte ich um Nachsicht bei Selbstkündigung eine Niederschrift.
Da ich mir selber wieder eine Arbeit gefunden habe innerhalb 6 Wochen suchte ich um Nachsicht der Sperre an. Bis jetzt leider noch keine Antwort. Mfg ...

Rückfrage / Antwort:
haben sie das eh eingeschrieben gesendet oder vor zeugen bzw. abgabe auf kopie "etc." bestätigen lassen?
kann bis zu einigen wochen dauern. ohne gewähr

7.10.14 um 13.01 Uhr von E. - "Niederschrift: Ich war persönlich beim AMS"
Hallo, Ich war Persönlich beim AMS die Dame war auch freundlich sie hat eine Niederschrift gemacht hat sich die Zusage der neuen Firma Kopiert und gab mir zur Nachfrage eine ID Nummer wenn ich Tel.Nachfragen möchte.
Sie sagte mir das Gremium muss sich die Sache ansehen und wird dann entschieden.
Im Internet lese ich des Öfteren wenn man innerhalb 4 Wochen eine neue Arbeit hat bzw. innerhalb der Sperrfrist bekommt man keine Sperre. mfg

Antwort:
aha - ja das ams kann von der sperre absehen, nimmt der betroffene innerhalb der sperrfrist ein DV. an.
wird sich weisen - kann einige wochen dauern - warte auf ihre rückmeldung
(Ohne Gewähr) - Alles Gute!

10.10.14 um 15.49 Uhr von E. - "Sperre wurde aufgehoben bzw. Nachsicht wurde erteilt""
Hallo, heute hatte ich das schreiben im eAMS -Konto die Sperre wurde aufgehoben. Mfg (9.10.14)


7.10.14 um 11.11 Uhr - von Ha* - "Einschüchterung, Unterstellung und Drohung sichern die (Millionen)-Geschäfte mit Arbeitslosen"

"Selbstgesuchter ("Technik")-Kurs entpuppt sich als Deppen-, Mobbingkurs"

"Ehrlich gesagt leidet meine Psyche, da ich im Kurs das Gefühl bekomme dumm und minderwertig zu sein"


Hallo! Seit 3 Wochen befinde ich mich in einem Kurs vom zam (\"frauen die sich trauen\") . Ich muss gestehen das ich mir diesen Kurs selbst ausgesucht habe, da es um Frauen in technischen Berufen geht und auch \"Workshops im Metall und Elektrobereich Inhalt dieses Kurses sind. Leider musste ich schon von Beginn an feststellen das der Bereich Technik nicht im Vordergrund dieses Kurses steht. Wir mussten Diversity und Gendertrainig machen, Zusammenfassungen von Kindergartenbücher schreiben und lernten wie wenig Rechte Frauen heutzutage noch immer haben und das egal in welchem Beruf eine Frau arbeitet, immer weniger verdienen wird als ein Mann. Ich finde diese Vorgehensweise ist nicht sehr aufbauend und dies ist weit weg von meinem Ziel eine Arbeit zu finden. Weiters mussten wir einen Lebensbaum zeichnen, sehr viele private Dinge wurden erfragt, auch wurden Fragebogen über die \"persöhnlichen Stärken, und Schwächen, Träume und Wünsche usw. zum ausfüllen vorgelegt. Sehr komisch !
kam mir dann vor als wir unsere ams Betreuungsvereinbarung ausdrucken mussten und der Kursleiterin aushändigen mussten. Nun möchte ich den Kurs dringend abbrechen. Ich lebe von der Mindestsicherung und es ist für mich aus finanziellen Gründen nicht tragbar (und ehrlich gesagt leidet meine psyche auch da ich das Gefühl im Kurs bekomme Dumm und Minderwertig zu sein.) Ich bekomme einen Tagessatz von 22? vom ams und zusätzlich die Fahrtkosten. Dies bringt mir aber nichts da ich trotzdem am Existenzminimum bleibe. Nun habe ich mir die zu unterschreibenen Kurs Richtlinien durchgelesen und einen Punkt gefunden in dem es heißt: Selbstständige Beendigung der Betreuung :\"Die Betreuung endet, ohne dass es einer gesonderten Erklärung bedarf, durch: Ermangelung der finanziellen, personellen oder oder sonstigen Erfordernisse für die durchführung der Betreuung. Heute ging ich in die ams infozone um zu fragen ob ich mit jemanden verantwortlichen über meinen gewünschten Kursabbruch sprech!
en kann. Die nicht sehr freundliche Dame sagte mir gleich das !
ich den
Kurs nicht ohne Folgen abbrechen kann da ich ja finanziell vom ams durch den Fahrtkostenbeitrag unterstützt werde und dies kein Grund ist einfach so auszusteigen, und wenn ich den Kurs abbrechen möchte sollte ich mir doch einfach!!! eine Arbeit suchen. Aber sie könnte mir morgen einen Termin bei meiner Betreuerin geben zur überprüfung meiner Arbeitswilligkeit. Weiters drohte sie mir mit einer Bezugssperre von 28 Tagen. Mir geht es jetzt sehr schlecht da ich nicht weiter gewillt bin diesen Kurs zu besuchen. Ich bin mittlerweile sehr frustriert, und finde es unverschämt mir zu unterstellen nicht arbeitswillig zu sein. Leider ist meine Mobilität eingeschränkt da ich auf dem Land wohne und die Verkehrsverbindungen sehr schlecht sind, aber von Arbeitsunwilligkeit kann keine Rede sein. Ich bitte sie hiermit um einen Rat oder eine Hilfestellung wie ich dem Kurs und einer Bezugssperre entgehen kann. Danke im Voraus

Antwort:
"Als Mindestsicherungs-bezieher gehören sie zu den Letzten! Um herauszufinden ob sich die Mindestsicherung-Gebarung an das AlVG ausrichtet - Wie verlautbart - braucht es den Rechtsweg Berufung gegen ev. Bezugs-Sperre / Kürzung wegen ev. Deppenkursverweigerung bzw. den Gang zum VwGH!
Es wurde Anfangs verkündet, es gibt keine gänzliche Sperre der Mindestsicherung, sondern vorerst eine Kürzung und bei weiteren Sanktionen ev. eine gänzliche Sperre.
Mittlerweile wissen wir, dass es sich bei der Mindestsicherung um regionale Willkür handelt und diese auch gänzlich gesperrt wird - heisst ev. bis zur Wohn-, Mietbeihilfe ca. 180 Euro.
Falls, muss aber das Sozialamt ein eigenes Ermittlungsverfahren einleiten - solange die Sperre nicht rechtskräftig ist! Also - bei jeder vorläufigen (rechtswidrigen) Einstellung des Bezugs durchs AMS!
siehe unter:
"Berufungsweg bei der Mindestsicherung und der Frage der Mietbeihilfe"
Wenn sie diesen entmündigenden, geldverschwenderischen Unsinn nicht mehr ertragen müssen sie das verbundene Risiko eingehen und auf ev. Sperre ("Kürzung?") wegen ev. Abbruch Berufung einlegen!

Wie lange brauchen sie zum Deppen-kurs-ort?
Hier muss die selbe Regel wie beim Arbeitsweg gelten!
2 Stunden bei einem Vollzeit-DV und 1,5 Stunden bei einem Teilzeit-DV.
Ist das ev. ein Grund den sie anwenden können?

>Falls es sich um eine externe Betreuung handelt, so müsste diese freiwillig sein - auch wenn das AMS unter Bezugssperre hinvermittelt!
siehe dazu: "Coaching Pflicht?" / "Zur Peinlichkeit Coaching"
Ob dies auch bei der Mindestsicherung zutrifft, muss - wie beschrieben - über den Rechtsweg festgestellt werden!

Und was noch wichtig ist!
Versuchen sie diesen ganzen unseriösen Wahnsinn nicht zu persönlich zu nehmen - wenn möglich! Mit ähnlichen bzw. gleichen / selben "widerlichen" Umgangsformen sind "alle" zwangsrekrutierten Betroffenen konfrontiert. Dies sichert die Millionen-Geschäfte - in Summe - zwischen AMS und Zwangsmassnahen-BetreiberInnen - wessen Gelder letztendlich von der Versichertengemeinschaft stammen.
Die Opfer bezahlen sich die persönliche Entwertung / Entmündigung / Entrechtung-Unterdrückung auch noch selbst!"
(Ohne Gewähr) - Alles Gute!

7.10.14 um 17.37 Uhr - von Ha* - "Hoffe ohne Bezugssperre aussteigen zu können"
hallo Vielen Dank für Ihre rasche Antwort und Hilfestellung. Ich werde morgen einmal mit meiner Betreuerin sprechen und warten was für Sanktionen mir durch meinen Kursabbruch drohen. Da dieser Kurs wirklich "freiwillig" stattfindet, hoffe ich ohne Bezugssperre aussteigen zu können. Ich muss mir aber ehrlich gesagt die von Ihnen bereitgestellten Links noch genauer ansehen. Ich bin wirklich sehr froh das es Internet Seiten wie Ihre gibt und man sachliche, und sofortige Rückmeldung bekommt.
Bitte machen Sie so weiter. Vielen Dank

9.10.14 um 12.38 Uhr von Ha. - "Grüße von einer Arbeitslosengeld-Bezieherin die erstmalig mit einem Lächeln aus dem AMS herausspaziert ist"
"Habe es Dank meiner AMS-Betreuerin geschafft aus dem "Technik Kurs für Frauen" auszusteigen."

Hallo Herr Moser,
Sie werden es nicht glauben, aber ich habe es Dank meiner ams Betreuerin geschafft aus dem "Technik Kurs für Frauen" auszusteigen. Beim Termin berüßte mich meine zuständige Betreuerin mit den Worten: "Frau H..." wenn sie diesen Kurs jetzt abbrechen wollen dann können Sie von uns keine weiteren Leistungen erwarten". Ich erklärte darauf hin das es nicht nur der finanzielle Aspekt ist warum ich den Kurs nicht mehr besuchen möchte, sondern as ich auch sehr lange Wegzeiten auf mich nehmen muss um den Kursort zu erreichen, und nicht gewillt bin für so eine Maßnahme dies in Kauf zu nehmen. Sie fragte mich nach den Kursinhalten und notierte diese ausführlich, auf diesem Zettel schrieb Sie dann Dinge wie: Rezessionen über Kinderbücher schreiben, Personenkreisbildung mit privaten Problembeschprechungen, usw..., also alle Dinge die mich im Kurs gestört haben. Es hat mich sehr gefreut das sich meine Betreuerin sehr über diese Maßnahme aufregte, und mir sagte das Sie genau solche Rückmeldungen braucht, und Sie das sofort unter wahrung meiner Anonymität weiterleiten wird. Ich konnte diesen Kurs sofort ohne finazielle Einbußen abbrechen und bekomme jetzt (endlich) eine von mir gewünschte Ausbildung finanziert. Ich muss sagen das ich sehr über das positive Ergebnis des Termins überascht bin, da ich schon mit dem schlimmsten gerechnet habe und auf weitere Schikanen eingestellt war.
Danke nochmals für Ihre Unterstützung Herr Moser
Lg Grüße von einer Arbeitslosengeld Bezieherin die erstmalig mit einem Lächeln aus dem ams herausspaziert ist.


6.10.14 um 17.40 Uhr - von Si. - "Termin vorverlegt: Hab in Panik um 1:00 meine Mutter (zwecks Begleitung) informiert und hab seit da nicht geschlafen dafür ein paar mal Magentropfen benötigt."


Sehr geehrter Herr Moser,
mein ursprünglicher Termin wurde vorverlegt!
Das ist selbst mir noch nie passiert, echt Glück dass ich gestern Abend meine Mails durch ging und erfahren durfte dass mein Termin (am Fr.) auf heute 08:00 vorgezogen wurde, bei nicht Erscheinen die üblichen Folgen...
Hab in Panik um 01:00 meine Mutter informiert, ein Alleingang war mir zu riskant, und hab seit da nicht geschlafen dafür ein paar mal Magentropfen benötigt.
Zur gewünschten Ausbildung brachte ich mindestens 4 Kursanbieter (berufsbegleitend), hab mich die letzten Wochen so ausführend informiert dass ich die Übersicht verlier.
Herr M. wie immer, wie aus dem Ei gepellt, Blick in den Pc, O-Ton:" Na was isn mit erna scho wieder..."
Hat dann aber kurz innegehalten, als wäre ihm meine Mutter erst jetzt aufgefallen und ab dann markierte er plötzlich den besorgten Berater.
Meine Ausbildung hat er gleich abgeschmettert, ich wäre viel zu zierlich für diesen Job und außerdem finanziert diese Kurse das Waff und nicht das Ams und außerdem weil ich so dünn bin, da stimmt ja auch etwas nicht...
Meine Mutter entgegnete ich sei depressiv. Ich fügte hinzu: Weil ich keine Arbeit hab.
Herr M. fragte dann direkt ob ich eine Eßstörung hätte? Mir fiel in dem Moment kurz einer Eurer Beiträge ein bzw ob er das Recht hätte solche Fragen zu stellen aber meine Mama war schneller und sagte wahrheitsgemäß dass mein Appetitmangel Folge der Depression ist. Herr M. hat alles in sein Kastl getippt, telefoniert, kurz überlegt um mich dann zu fragen ob ich das BBRZ schon kenne? JA! War nur einer von vielen im Laufe der Jahre.
Na auf jeden Fall muss mich da mal ein Arzt durch checken,weil so gehts ja net, wissens Frau S., i kenn sie jo net oba da müss ma jetzt schauen dass was passiert blablabla...
Dieses e..... Wiesel, das mich sonst von oben herab behandelt, plötzlich in der Rolle...
JA VERDAMMT! In der Rolle in der er als Berufsberater eigentlich die ganze Zeit sein sollte! Als Helfer und Unterstützer statt Größenwahn und Unterdrücker.
Und meine Erkenntnis war dass ich mir all das vorher nicht eingebildet habe. SO freundlich wie heute habe ich diesen Menschen noch nie erlebt!
Mein Verdacht ist kurzes Hinhalten mit dem Arzttermin aber da er auf mein Defizit (keine Ausbildung) gar nicht einging, befürchte ich dass er mich nach dem Termin wieder ins itworks abschiebt.
Bitte können Sie mir Näheres zu dieser Untersuchung und ihren möglichen Folgen sagen?
Vielen Dank im Vorraus

P.S. Übrigens habe ich diesen Überweisungswisch heute (zum ersten mal seit langem) wieder unterschreiben müssen.
Was so ne Begleitperson ausmacht. Meine Mama meinte danach: war ja eh net schlimm.

Antwort:
Ob diese Untersuchung beim BBRZ wegen Depressionen zur Unterstützung bez. gewünschter Ausbildung beiträgt, wage ich zu bezweifeln? Machen sie sich selbst ein Bild!

Vorsicht - je nach dem was ihrer Vorstellung entspricht!
Die völlige Arbeitsunfähigkeit führt nicht mehr zur I-Pension sondern zum Rehageld!
Werden sie als vermindert leistungsfähig eingestuft, so schützt das zwar vor gewisse DV. aber könnte auch ein Hindernisgrund bez, einer Ausbildung sein!

Geben sie aberr trotzdem nicht auf und seien sie ev. auch lästig! Beziehen sie weitere AMS-Sachbearbeiter für eine ev. Entscheidung bez. einer Ausbildung mit ein! Gehen sie ev. mal zum Vorgesetzten etc.
oder/und
beschreiten sie den Formalweg / legen sie alle Daten den Kurs betreffend bei!
Bei selbstgewählten "Kurs"/Ausbildung/"Studium" - Begehren, für Instanzenweg, abgeben!
AMS-Ombudsmann an Betroffenen
Ombudsmann Buchgraber von der LGS-Steiermark riet, den Formalweg zu beschreiten und sich ein Begehren zusenden zu lassen. Dann gäbe es einen Instanzenweg von der Geschäftsstelle über den Regionalbeirat bis zum Landesdirektorium.
("Instanzenweg für Ausbildung ohne Rechtsanspruch?" 7.09.11)
Ohne Gewähr

zu: - "Weiss mir nicht mehr zu helfen" - 22.09.14 von Si*.


6.10.14 um 14.10 Uhr - von D*. - "Muss in ein paar Wochen auf die Straße zum Geld Betteln oder kriminelle Dinge tun."


Hallo, bin seit 1Jahr aus gesundheitlichen Gründen arbeitslos und hatte mich damals nach der Kündigung sofort um alles gekümmert (Arztbestätigungen,Anträge:AMS,Mindessicherung,Wohnbeihilfe...). Mindestsicherung & Wohnbeihilfe ließen sich natürlich monatelang Zeit mit der Antragsbearbeitung sodass ich mir beinahe schon wieder \"krank\" Arbeit suchen musste bevor ich kein Geld mehr hatte, überstand das ganze aber zum Glück und bekam Ende Oktober2013 den Bescheid von der MA40 das mein Antrag auf Mindessicherung zuerkannt wurde: die Bearbeitungsmonate wurden nachgezahlt und danach bekam ich bis Juni 2014 monatlich zwischen 9-34? zusätzlich zum Arbeitslosengeld+Wohnbeihilfe (kam insgesamt mtl. ca. an den offiziellen Mindestsicherungbetrag von 830?).
In dem Bescheid stand jedoch nichts geschrieben von wielange die Mindestsicherung gilt, wann der Bescheid ausläuft, etc... bekam seit Juni auf alle Fälle von denen keinen cent mehr, jedoch auch kein Schreiben das die Mindestsicherung ausläuft oder so... Meine Frage jetzt? wie lange ist so eine Mindestsicherung in Wien gültig?
Das MA50 Wohnbeihilfe machte mich darauf aufmerksam das die Wohnbeihilfe Ende August2014 ausläuft und ich auf der Rückseite dieses Schreibens unterschreiben soll und es rechtzeitig bis 15.Sept 2014 zurückschicken soll damit die Wohnbeihilfe ab Sept.2014 bewilligt ist. Schickte dieses Schreiben 2 Wochen vorher retour und bekam bis dato keine Antwort oder Bestätigung, dazu kam das ich nach 1Jahr Arbeitslosigkeit aktuell dieses Monat nur mehr eine Notstandshilfe von 670? bekomme (Wohnbeihilfe?
Mindestsicherung?),d.h. mit Miete&Co.zahlen, in ein paar Wochen auf die Straße zum Geld Betteln oder kriminelle Dinge tun muß.
Was kann ich für Schritte tun? bzw. stehen mir nicht gesetzlich 830?/monat
zu???

Antwort:
Haben sie keinen Bescheid bekommen? - dass ihnen die Mindestsicherung genehmigt wird und wie lange? Bzw. dass sich diese ev. an die Dauer vom Arbeitslosengelds / Notstandshilfe knüpft? Sie müssten einen Bescheid / Mitteilung über die Mindestsicherung und Dauer bekommen haben?
Ansonsten immer anfordern. Stellen sie fest, (Über Anfrage bzw. Feststellungsbescheid - Eingeschrieben an die Behörde senden!) ob die Behörde es verabsäumt hat ihnen eine Mitteilung über die Dauer zukommen zu lassen, um - falls - die Auszahlungs-Versäumnisse geltend zu machen - nachzufordern!

Abgesehen von dem, stellen sie sofort wieder einen Antrag auf Mindestsicherung!
Da sie Notstand bekommen - machen sie das übers AMS - lassen sie sich einen neuen Antrag geben, den sie sofort ausfüllen und abgeben!
In Not - ev. die Caritas besuchen - dort gibts ev. Unterstützung - Einkaufsgutscheine, Miete, Strom per Erlagschein; ev. Bargeld?
Und als Versuch beim Sozialamt bzw. "Gemeinde-Sozialabteilung" eine einmalige Hilfe beantragen!
Ihnen stehen auch die ca. 850 Euro mon. zu. Falls einiges von dem was ich ihnen hier vorschlage - "eh" schon geschehen ist! Dann gehen sie der Sache nochmals nach bzw, senden sie denen nochmals die Anfragen / Anträge - EINGESCHRIEBEN!
Oder/Und gehen sie mit einer Begleitperson zu den zuständigen Ämtern - auch MA40 und verlangen Auskunft bez. dieser Probleme und zur weiteren Vorgangsweise? - Ev. Vorgesetzte besuchen!
Machen sie das sofort - Sie brauchen sich das nicht gefallen lassen. Da es auch über Boshaftigkeit der Sach-BearbeiterInnen zu Verzögerungen / Problemen kommen kann muss man ev. der Sache nachgehen und drauf bestehen!
- Nochmals mit Begleitperson wenn möglich! - Rühren sie sich auch bez der Wohnbeihilfe bei der zuständigen Behörde - ev. telefonisch!
Hier werden Betroffene u.a. mit äusserster Unseriosität konfrontiert! Nicht einschüchtern lassen! Alles Gute! Ohne Gewähr!


6.10.14 um 14.00 Uhr - von M. S. - "20 Jahre AMS"


Es wurde zwar schon genug über 20 Jahre AMS berichtet und geschrieben, trotzdem oder gerade deswegen paar Zeilen zu 20 Jahren AMS.
20 JAHRE ARBEITSMARKTSCHLAMASSEL
20 JAHRE SANKTIONSREGIME
20 JAHRE INSTRUMENT UND KALKÜL DER POLITIK
( Bsp.: Arbeitslosigkeit ist politische Absicht ).
20 JAHRE TEILS SCHIKANÖSTE VORGEHENSWEISEN ARBEITSLOSEN GEGENÜBER
( siehe SONED-Forum und Gästebuchseiten ).
20 JAHRE PARTEIBUCHORGANISATION
( Bsp.: AMS-Besetzung: Juristin packt aus ).
20 JAHRE STEUERGELDVERSCHWENDUNG
( Kurse, Schulungen, SÖBe - usw., usw. ).
20 JAHRE STATISTIKFÄLSCHER
Was soll man von „weisungsgebundenen“ AMSlern erwarten, welche unter anderem von einem "unsozialen"-neoliberalen Minister - dzt. Hundstorfer - dirigiert werden?
Der „Fisch“ AMS fängt nicht nur beim KOPF zu stinken an! ms (4.10.14)


6.10.14 um 13.48 Uhr - von R*. - "Mindestsicherung zurückzahlen?"


S.g.Hr.Moser,
ich beziehe nun schon einige zeit Sozialhilfe. Ich habe gehört wenn man erbt oder Geld gewinnt muss man dem sozial amt alles zurückzahlen. Und ich bin mir nicht sicher, wie viel jahre man zurückzahlen muss. Weiss das vll jemand ? bedanke mich im vorhinnein. Und super dass es ihre seite gibt. gruss r. (5.10.14)

Antwort: "Vorher Verarmung"
Ich denke sie müssen nichts zurückzahlen, wenn sie einen Gewinn machen oder etwas erben. (Ist aber von Bundesland zu Bundesland verschieden ev. sogar regionale Willkürangelegenheit!)
Aber es verhält sich so, dass sie nur einen gewissen Betrag auf der Seite haben dürfen - so ca. 4.069,95 Euro (2014) - erst wenn sie drunter sind / weniger haben, steht ihnen die Mindestsicherung zu!
Vorher wird also auf Armut bestanden bevor es Existenzsicherung gibt!
Heisst demnach, sie müssen den Geldbesitz melden. (Ohne Gewähr)


4.10.14 um 11.05 Uhr - von C*. - "Existenzielle Bedrohung durch SÖB-Zwangs masnahme"


Hallo
Es ist so das seit dem ich wieder am Land wohne nur Probleme mit dem AMS habe. Angefangen hat es mit der Bewilligung einer Ausbildung zum Pflegehelfer. Um dies zu erreichen musste ich schon 1 Jahr kämpfen. Dieser Kurs benötigte einen Eignungstest den ich (beide Tage) bestanden habe nur hat meine Beraterin Gesundheitsdaten von mir weiter gegeben die sie Sich zu vor in nem lockeren Gespräch erschlichen hat und in meine Akte legte. Darauf hin wurde ich nicht genommen obwohl es für die Ausbildung nicht relevant gewesen wäre, im Gegenteil ich hätte meine Therapie in der Zeit beenden können. Gut nach Beschwerde meiner seits fing die Schikane richtig an. Ich wurde zu einer transitstelle genötigt welche mich finanziell zerstörte. Ich bin von 800 auf 600? gefallen. Die Möglichkeit auf BMS ist nicht gegeben ich bei meiner Mutter lebte da sie an Krebs erkrankt war. Allerdings finanziell ich vieles zu tragen habe da die Pension meiner Mutter für ihre Behandlung drauf ging. Die Beraterin!
wusste von der Situation, aber bestand auf die Armut meiner Familie und musste als Lohnsklave butteln. Weiters wurden mir Jobs aufgezwungen mit Unterkunft, auf die Frage was ich dann mit meiner Kranken Mutter mache wurde nur gemeint das ich gezwungen sei eine zumutbare Stelle anzunehmen. Ich weiß allerdings nicht wo da die Grenze verläuft, denn für mein empfinden ist das in Stich lassen einer Kranken Person schon nicht zumutbar. Diese Schikane konnte ich durch einen Krankenstand Gsd abwenden.
Ich glaube das reicht um mal einen Eindruck zu gewinnen...
Aktuell meinte sieda ich trotz Ausbildung nichts finde müsse ich in eine Masnahme, was auch in meinem Interesse ist Qualifikationen zu erlangen die mich in meiner Heimat vermittelbar macht. Allerdings wurden meine Vorschläge bez. Ausbildung ignoriert und ich solle zu der scharotzerfirma transjob, die mich ja das letzte mal als ich dort war (ja da soll ich zum 2 mal hin nachdem die für meine bittere Armut verantwortlich sind) auch nicht vermitteln konnte. Ich hab eine jobausicht vorgetäuscht um dS abzuwenden mit der Androhung es zu fixieren bei dem Termin nächste Woche. Jetzt ist dies so das diese transitfirma ein neues System hat welches ein mehrstufen System ist und auch die ersten Module 40km entfernt angeboten wird. Ich brauche 2stunden zu dem Veranstaltungsort und ist mit zugkosten von 14?
täglich verbunden, mit dem Fahrgeld vom amt komm ich nicht mal eine Woche hin und her! Es ist Sodas dies meine Existenz bedroht denn nach Abzug der Fixkosten und der Fahrkarten zu der Firma mein gesamtes Geld schluckt und da hab ich noch nicht mal Lebensmittel. Auf mein rechenbeispiel meine Beraterin nur: wenn ich in nem Dienstverhältnis bin müsse ich ja die Anreise auch selbe. Tragen. Nur das ich dann auch mehr verdiene (was bei dem neuen System erst nach Monaten der Fall ist) juckt die Dame wenig. Weiters blockiert mich diese masnahme für 1/2 Jahre eine Ausbildung zu machen um mich endlich sanieren zu können und mich für weitere Jahre in der bitteren Armut hält. Aber das alles interessiert die N.... vom AMS wenig.
Ich meine das dies nicht zumutbar ist, ich habe massive Angst um meine Existenz was kann ich machen um dies abzuwenden und einen Kurs zu bekommen der mir wirklich hilft? Ich bin wirklich verzweifelt, das alles ist ja nur die Spitze des Eisberges. Ich danke schon mal und hoffe auf HILFE!!! (3.10.14)

Antwort:
Die Menschen in die Armut zu drängen ist Dank SPÖ "Sozial"-Minister Hundstorfer Absicht, weswegen man sich schwerst / fast nicht gegen die armutserzeugenden Transit-DV der Schmarotzer-SÖB wehren kann.
Links durchgehen, um ev. was zu finden!
"Schmarotzer-SÖB: zum DRITTENMAL zu IT-Works zugeteilt"

Wegzeit gilt auch für Zwangsmassnahmen / "Armuts-Zwangsarbeit"
2 Stunden für Vollzeit und 1,5 bei Teilzeit
Zumutbarkeit von langen Arbeitswegen

Da die Mindestsicherung nach regionaler Willkür ausgerichtet ist und das Einkommen der Eltern nicht angerechnet werden "soll", legen sie Einspruch/Berufung ein!
"Berufungsweg bei der Mindestsicherung und der Frage der Mietbeihilfe"

Und falls gehen sie die AMS-Förderungen-Seite durch - vielleicht ist was dabei auf das sie sich berufen können!

Nehmen sie sich zu Terminen eine Begleitperson mit! Gibts ev. einen anderen Umgang!
Und liefern sie sich nicht nur ihrer BeraterIn aus. Gehen sie ev. auch zur Vorgesetzten!

zu selbst gewählter Ausbildung / Formalweg!
Beschreiten sie den Formalweg / Legen sie alle Daten den Kurs betreffend bei!
Bei selbstgewählten "Kurs"/Ausbildung/"Studium" - Begehren, für Instanzenweg, abgeben!

AMS-Ombudsmann an Betroffenen
Ombudsmann Buchgraber von der LGS-Steiermark riet, den Formalweg zu beschreiten und sich ein Begehren zusenden zu lassen. - Ausgefüllt und eingeschrieben zurücksenden oder Abgabe auf Kopie bestätigen lassen!
Dann gäbe es einen Instanzenweg von der Geschäftsstelle über den Regionalbeirat bis zum Landesdirektorium.
("Instanzenweg für Ausbildung ohne Rechtsanspruch?" 7.09.11)

(Ohne Gewähr) Alles Gute!


4.10.14 um 10.11 Uhr - von J*. - "Diskriminierung: AMS fordert von Alleinerzieherin 5000 Euro zurück!"


Hallo,
Ich bin alleinerziehende Mutter einer 18 Mon. alten Tochter. Ich beziehe Notstandgeld, als ich vor 2 Jahren das Notstandsgeld beantragte lebte ich mit dem Kindesvater in einem Haushalt ( kreuzte am Antragsformular ,,ledig\" an) ich war fest der meinung das es so richtig wäre da wir nicht verheiratet waren. Eines Tages bekam ich vom Ams ein schreiben dass ich falsche Angaben machte und ich mit dem Kindesvater in einer Lebensgemeinschaft gelebt habe und nicht ledig war. Es war mir nicht bewusst dass ich so einen gravierenden Fehler machte. Nun muss ich für 3 jahre notstandsbezug 5000? ans ams zurück zahlen.
Ich habe jetzt einen Anspruch von 660,00? und bekomme 330,00? ausbezahlt. Ich habe versucht Ihnen 150,00? / Mon. anzubieten doch darauf sind sie nicht eingestiegen. Ich habe ihm Monat 860,00 für mich und meine Tochter zu verfügung.

Ich weiß nicht mehr wie es weiter gehen soll, ich würde mich sehr freuen wenn Sie mir einen Rat geben könnten an wem ich mich eventuell wenden könnte. Danke (2.10.14)

Antwort: "Diskriminierung von Frauen"
Legen sie auf den Bescheid sofort Berufung ein, wenn ihnen kein Unterhalt zustand und der auch nicht freiwillig geleistet wurde. - In der Zeit in der er bei ihnen wohnte? dann war es ev.eine Wohngemeinschaft?

Diskriminierung von Frauen:
"Muster für Einspruch gegen rechtswidriger Anrechnung des Partnereinkommens"(10.02.10)

Weitere Links unter Politik erzeugt Armut

Haben sie eine Rechtsschutzversicherung? Ev. besuchen sie die AK und lassen sich unterstützen - ohne zu grosse Erwartungen. Entweder die helfen oder nicht, nicht aufs "gefallen lassen" beieinflussen lassen. Und Hilfe fordern sie ev. auch von der Volksanwaltschaft post@volksanw.gv.at! und auch Sozialministerium bzw. an "Sozial?"-Minister Hundstorfer / rudolf.hundstorfer@sozialministerium.at ("SPÖ?") . >SozialTelefon-Bürgerservice, gebührenfrei 0800 20 16 11 (kostenfrei)
E-Mail sozialtelefon@bmask.gv.at - ev. auch an mehreren Adressen!

Die Verantwortlichen sollen mit den Konsequenzen ihrer Politik, die die Existenzfähigkei von Familien erschwert / verunmöglicht, konfrontiert werden.

Setzen sie alle Hebeln in Bewegung um sich zu wehren!

Ev. besuchen sie AMSand oder Aktive-Arbeitslose ev. ZUM ALTEN EISEN?
(ohne Gewähr) alles Gute!


4.10.14 um 9.55 Uhr - von B*. - "Ruhen des Arbeitslosengeldes"
"Das will ich mir auf keinen Fall gefallen lassen!"


Sehr geehrter Herr Moser!
Mein Name ist B. *. Mein ehemaliger Dienstgeber, das "**" Seniorenbetreuungs-** hat mich per **.8.2014 gekündigt. Ich war vom **.6.2014 bis **.8.2014 im Krankenstand. Die Kündigung wurde am **.6.2014 ("Anm.: im Krankenstand") per Brief ausgesprochen. Da ich während meiner Beschäftigungszeit meinen Urlaub nicht konsumieren konnte, erhielt ich von meinem ehemaligen Dienstgeber eine Urlaubsersatzleistung, die auch abgerechnet wurde. Am *.9.2014 beantragte ich Arbeitslosengeld, da eine frühere Beantragung seitens des Arbeitsamtes nicht möglich war und auch nicht angenommen wurde. Am *.9.2014 erhielt ich den Bescheid vom AMS-966-Wien H., in dem mein Arbeitslosengeld bis *.10. unter Hinweis auf meine Urlaubsersatzleistung ruhend gestellt wurde. Somit erhalte ich erst ab *.10. Arbeitslosengeld. Nach Recherchen im Internet stieß ich auf Ihre Homepage "SoNed". Ich habe darauf hin am **.9.2014 einen Brief an das AMS geschickt, in dem ich mit Hilfe ihres Absatzes:"Rechtsanwalt: Dr. Pochieser "Ruhen des Arbeitslosengeldes von Ersatzleistungen unsachlich und verfassungswidrig" Berufungsmuster *.10.11" gegen das Ruhen meines Arbeitslosengeldes berufen habe.
Nach einigen Tagen bekam ich vom AMS, in dem eine Berufung abgelehnt wurde. Mit folgender Begründung, ich zitiere wörtlich:

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§ 16 Abs. 4 AlVG lautet wie folgt:
Besteht Anspruch auf eine Ersatzleistung für Urlaubsentgelt (Urlaubsabfindung, Urlaubsentschädigung) im Zeitpunkt der Auflösung des Beschäftigungsverhältnisse, beginnt der Ruhenszeitraum mit dem Ende des anspruchsbegründenden Beschäftigungsverhältnisses, besteht jedoch auch Anspruch auf Kündigungsentschädigung mit dem Ende des Zeitraumes, für den Kündigungsentschädigung gebührt. Ist der Anspruch auf eine Ersatzleistung für Urlaubsentgelt (Urlaubsabfindung, Urlaubsentschädigung) strittig oder wird eine Ersatzleistung für Urlaubsentgelt (Urlaubsabfindung, Urlaubsentschädigung) aus sonstigen Gründen (z.B. Konkurs des Arbeitgebers) nicht bezahlt, so ist Abs. 2 sinngemäß anzuwenden. Wird hingegen eine Urlaubsabfindung nach dem BAUAG gewährt, beginnt der Ruhenszeitraum mit dem achten Tag, der auf die Zahlbarstellung durch die Urlaubs- und Abfertigungskasse folgt. Ansprüche auf Tagesteile bleiben außer Betracht.

Dies bedeutet, dass der während des aufrechten Dienstverhältnisses bestehende Anspruch auf Urlaubskonsumation sich bei Beendigung des Dienstverhältnisses bestehende Anspruch in eine finanziellen Anspruch (Ersatzleistung für Urlaubsentgelt) wandelt. Für das Urlaubsjahr in dem das Arbeitsverhältnis endet, gebührt eine Ersatzleistung für den der Dauer der Dienstzeit in diesem Urlaubsjahr im Verhältnis zum gesamten Urlaubsjahr entsprechenden Urlaub. Die Zeitspanne, für die vom Arbeitgeber Ersatzleistungen für Urlaubsentgelt bezogen wird, stellt im Sinne des § 14 AlVG Anwartschaftszeit dar, da gemäß § 11 Abs. 2 ASVG die Pflichtversicherung weiterbesteht.

Das von Ihnen in der Beschwerde zitierte Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes spricht nur davon, dass aus dem Bestehen der Pflichtversicherung für den Zeitraum des Bezugs einer Urlaubsabfindung nicht die Ausübung einer Erwerbstätigkeit im Sinne des § 4 Abs. 1 Z. 6 lit a GSVG abgeleitet werden kann.
Das Ruhen des Bezuges des Arbeitslosengeldes bzw. Notstandshilfe gemäß § 16 Abs. 4 AlVG wird dadurch nicht berührt. !!!!!!!!!!!

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Da ich mir das aber auf keinen Fall gefallen lassen will, ich auch der Meinung bin, das ich, wenn ich in dieser Zeit für das Arbeitsamt verfügbar sein muss, wie eine normale Arbeitslose behandelt werde, Pflichten gegenüber dem AMS habe, Termine einhalten muss, Bewerbungen machen muss, also keinen "Urlaub" habe, und die Urlaubsersatzleistung daher auch nicht mehr als solche gewertet werden kann, sondern eher als Ersatzleistung für das Arbeitslosengeld.
Ich würde mich freuen, wenn Sie mir helfen könnten, weiter gegen dieses Vorgehen des AMS anzukämpfen. Also: Was ist als Nächstes zu tun?
Mit freundlichen Grüßen, B (2.10.14)

Antwort:
weiterer schritt wäre. - ev. über verfahrenshilfe / "ev. Rechtsschutzversicherung?" - beschwerde an den vwgh erheben und ev. einen präzedenzfall schaffen.
(Ruhen des Arbeitslosengeld )
ps. ich veröffentliche unter initialen - mit ev. gekürzten daten - okay?
halten sie mich/uns auf dem laufenden. alles gute!

2.10.14 um 19.21 Uhr - von B*. - "Überlege mir jetzt noch, was ich tun werde"
Danke, Veröffentlichung unter Initialen - mit ev. gekürzten Daten o.k., bin einverstanden. Überlege mir jetzt noch, was ich tun werde und halte euch auf dem laufenden.

15.10.14 um 11.14 Uhr von B. - "VwGH-Rechtsauskunfts-ergebnis: Das AMS trickst wieder einmal. Kein Bescheid, sondern nur eine Meinungsäußerung des AMS-Mitarbeiters"
"Durch Unterhaltung mit VwGH-Dame wieder sehr ermutigt, weiter gegen dieses Unrecht des AMS vorzugehen."


4.10.14 um 9.44 Uhr - von H*. - "Krankenstand nicht anerkannt"


Auch bei mir wurde der Krankenstand nicht anerkannt weil die Arzthelferin eine Diagnose reinschreibt die total falsch ist.Das AMS wird mir natürlich nichts Bezahlen aber ich werd auf das Sozialgericht gehen wenn das nicht aufgeklärt wird.Ich bin doch kein Arzt und weiss nicht was die da reingeschrieben hat weil man das ja auch gar nicht sieht. Kann der Arzt das Ausbessern damit mein Krankenstand anerkannt wird? (2.10.14)

Antwort:
Sie müssen die Krankschreibung immer von einem Arzt vornehmen lassen!
Reden sie auf alle Fälle mit ihm, ob was zu machen ist! Alles Gute!


2.10.14 um 17.41 Uhr - von F*. - "kann mir wer helfen"


kann mir wehr helfen ich bin mit der bauchspeicheldrüse krank plus zuckerkrank muss spritzen dreimal am tag und heute wahr ich beim ams und sie haben mich in denn vermitlungshilfekurs sprich schlosspark in einsenstadt zugteilt kann ich rechtlich was tun dagegen das ich nicht nein muss.

Antwort:
Haben sie ein ärztliches Attest, - Sind sie vermindert leistungsfähig? - Auch schützt ein Attest vor bestimmten DV.
Legen sie sich ein solches zu und reden sie ev. auch mit ihrem Arzt / Facharzt. Es hat in der Vergangenheit auch schon Fälle gegeben, die vom Arzt kursuntauglich, zBsp. für einige Monate, geschrieben wurden.
Sind sie im Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe? Sollten sie noch nicht zu lange arbeitslos sein, dann müssen sie über ihre Defizite, wie den Kurs, der diese ausgleichen muss, aufgeklärt werden. Trifft das zu und wurden sie nicht aufgeklärt, so hätte die Berufung auf ev. Sperre grosse Erfolgchancen!
Falls sie schon Deppenkurse besucht haben, sind weitere mit ähnlichen/gleichen Inhalten nur mehr freiwillig möglich!
"Keine wiederholte Teilnahme an Schulungen des AMS mit gleichen Inhalten"

Sich ev. gegen SÖB-Zwangsmassnahmen / Deppenkurse-Mobbingkurse = Bewerbungskurse wehren! (ohne Gewähr)

4.10.14 um 17.41 Uhr - von F*. - "AK zuziehen?"
guten tag herr christian ja ich habe alle arteste zuhause kann auch die arbeiter kammer zur beratung zuziehen oder ist das unnötig (3.10.14)

Antwort: ja tun sie das wenn die AK hilft?


2.10.14 um 13.50 Uhr - von I*. - "Bräuchte dringend mal eine Hilfe"


Sehr geehrter Herr Christian Moser!

Ich bräuchte dringend mal eine hilfe da ich letztes Monat von der Schweiz gekommen bin habe ich mich mit Anfang des Monats Arbeitslos gemeldet doch anstatt mir rechtzeitig mitzuteilen das ich einen Versicherungszeiten Auszug aus der Schweiz brauche weil sie angeblich nicht wissen ob ich noch immer in der Schweiz arbeite sagten sie mir dies erst gestern ich war in der zwischenzeit im Krankenstand und bei Ams Terminen nun die Frage kann ich da irgendwas machen ich bin ja auf das Geld angewissen und so ein Formular dauert 3 Wochen ebenso teilten sie mir mit das sie dies auch selbst machen könnten es nur zuviel aufwand für sie wäre
was kann ich jetzt tun? Lebe in einen Haushalt mit Frau und Kind ohne Geld kann ich nicht mal die rechnungen Zaheln

Mit freundlichen Grüßen I.

Antwort:
sofort und schnellstens mal den versichertenzeiten-auszug besorgen - wenn möglich - sonst das ams beauftragen.
fragen sie beim ams ev. um vorschuss nach?
sonst gehen sie zum sozialamt erklären die lage und bitten um notwendige / einmalige hilfe. - ev. auch als "vorschuss" / auslegen?.
weiters / oder/und zur caritas
einkaufsgutscheine, miete, strom per erlagschein ev. bargeld.
erklären sie die lage. alles gute!


2.10.14 um 13.04 Uhr - von J. - "Jedenfalls beginne ich langsam, mich immer mehr zu wehren."


Servus Christian;

gestern durfte ich anlässlich meines Termins beim AMS zwischen Pest und Cholera wählen. Also "Jobtransfair" oder "Neue Wege". Über "Neue Wege" wusste ich gar nichts, bin dann aber nach Recherche draufgekommen, dass die im Mai in den Medien waren. Kurz und gut: Ich habe der Landesgeschäftsstelle des AMS geschrieben (sehr höflich) und darauf hingewiesen, dass ich diesen "Kurs" aus verschiedensten Gründen nicht antreten werde. Freilich habe ich auch noch allerlei sonst relevante Dinge geschrieben, aber das würde hier zu weit führen.
Meine Frage an Dich: Kann nicht auch ein Feststellungsbescheid verlangt werden, bevor eine Kursmaßnahme beginnt? (d.h. schon bei Zuweisung?I) Habe das irgendwo bei soned gelesen, kann es aber jetzt leider nicht finden... Wäre wichtig, damit ich für den Fall der Fälle gerüstet bin.
Jedenfalls beginne ich langsam, mich immer mehr zu wehren.
Beste Grüße aus Wien, J

Antwort:
Ich bin nicht sicher, ob hier ein Feststellungsbescheid sinnvoll wäre. Ev. kannst du auf die Frage welche Vorraussetzung es braucht - ab wann es zur Pflicht wird, um in Massnahmen vermittelt zu werden? - eine Antwort verlangen!
>Welche Fragen würdest du gerne in diesem Zusammenhang (Zwangsmassnahmenvermittlungen) per Bescheid beantwortet haben?
Falls: Bescheid-Antrag wie Geschäftsbrief anlegen und eingeschrieben senden!
Antrag auf Bemessungssbescheid als Muster

Ansonsten heissts in diesem Zusammenhang immer genau zu erfahren um welche Deppen-Mobbing-Kurse es sich handelt, um zu wissen, ab wann eine Teilnahme freiwillig bzw. Pflicht ist - und wann es Sinn macht sich dagegen zu wehren.
Verweigern und gegen ev. Sperre - auf die dann ein Bescheid notwendig / zu verlangen ist - Berufung einzulegen.

Zur Info!
Sich ev. gegen SÖB-Zwangsmassnahmen / Deppenkurse-Mobbingkurse = Bewerbungskurse wehren!

"Keine wiederholte Teilnahme an Schulungen des AMS mit gleichen Inhalten"

Muster-Schreiben als Voraussetzung um - im Falle - die handelnden AMS-MitarbeiterInnen wegen "schwerer" Nötigung und Amtsmissbrauch anzuzeigen zu verklagen! (ohne gewähr)


2.10.14 um 13.00 Uhr - von D. R. - "Bewerbung ans AMS?"


Hallo Herr Moser,
wir haben schon mal geschrieben.

Aber hier ein neues Thema und eine Frage. Ich mache die Matura nach und bin zu 50% fertig. Ich konzentriere mich nur darauf um später studieren zu können.
Natürlich bekommt man vom AMS dann (Arbeitslosengeld wurde bezahlt und nun bin ich in der Notstandshilfe) immer ab und zu mal Stellenausschreibungen wo man sich bewerben muss.
Ich mache dies nicht, jedoch wenn ich direkt eine Bewerbung an AMS zu schicken habe, muss ich das tun. Das ist gestern geschehen. Ich muss die BEwerbung an eine Mail Adresse mit @AMS Domain schicken.

Wie kann man nun vorgehen? Ich will da nicht arbeiten und habe mich aus dieser Branche komplett verabschiedet. Was muss man tun um nicht irgendwie wieder eine Geldsperre zu erhalten, da man ja sozusagen es verweigert.
Natürlich kann ich eine BEwerbung hin schicken und dann wird es wahrscheinlich auf ein Vorstellungsgespräch hinaus laufen, da ich sehr gute Bewerbungsunterlagen und Referenzen habe.

Was kann man tun? Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen DR (1.10.14)

Antwort:
überlegungen "zu blindbewerbungen / bewerbungen ans AMS" - ohne gewähr
grundsätzlich:
ev sagen sie beim vorstellungsgespräch das sie matura machen und dies oberste priorität hat.
sie sind verpflichtet jedes ("20-Stunden-DV") anzunehmen, darum bei firmen oder AMS nicht verweigern, sonst ist das geld weg.
sie machen die schule abends oder wochenende - oder? alles gute

1.10.14 um 18.29 Uhr - von D. R. - "Wie lange Zeit für die Bewerbung?"
Hallo, Wie viel Zeit kann man sich für die Bewerbung lassen? 29.09 bekommen. Aber gestern früh um 6h die Mail im eams erhalten.
Ja ich mache es unter der Woche. Tageskurs von Montag bis Donnerstag. Irgendwelche "schlampige" Bewerbungen oder komische Dialogsführung beim Vorstellungsgespräch nicht einleiten? LG

Antwort:
müsste in der betreuungsvereinbarung stehen - meist 7 tage
tageskurs? dann sind sie nur 20 stunden vermittelbar - oder? - ev. werden sie dann eh nicht genommen? ohne gewähr


1.10.14 um 5.46 Uhr - von CK. - "Deppen-, Mobbingkurse für Mindestsicherungs-Bezieher Pflicht?"


Sehr geehrter Herr Moser!

Ist man als Bezieher der Mindestsicherung verpflichtet an AMS-Kursen teilzunehmen oder kann man da ablehnen? Gelten hier für Mindestsicherer die selben Bestimmungen wie für Arbeitslosenbezieher?

Ich glaube mal gelesen zu haben (auf Ihrer Seite?), dass man als Mindestsicherer „nur“ verpflichtet ist, jede Arbeit anzunehmen, man aber AMS-Kurse ablehnen kann. mfg

Antwort: "MindestsicherungsempfängerInnen sind überhaupt die Letzten"
sie müssen an deppenkurse teilnehmen - sonst sperre oder - je nach bundesland - kürzung?
mindestsicherungsempfänger stehen in der "nahrungs"-kette unter notstandshilfeempfänger - sind die letzten der "entrechteten"

Zur Info sämtlichen Links (unterstrichen) folgen!
Sich ev. gegen SÖB-Zwangsmassnahmen / Deppenkurse-Mobbingkurse = Bewerbungskurse wehren!

"Keine wiederholte Teilnahme an Schulungen des AMS mit gleichen Inhalten"

(Ob bei der Mindestsicherung das AlVG gilt "?" muss ev. über den Rechtsweg erstritten werden - wurde aber schon so verlautbart!)

Nur bei Arbeitsunfähigkeit besteht kein Arbeitszwang / Deppenkurszwang!
oder bei Betreuungsaufgaben.

>"Sozialamt mus ein eigenes Ermittlungsverfahren einleiten, solange die Sperre nicht rechtskräftig gültig ist! - z.Bsp bei "rechtswidriger" Einstellung des AMS-Bezugs" - unter:
"Berufungsweg bei der Mindestsicherung und der Frage der Mietbeihilfe"

>mehr unter: Mindestsicherungs-Farce.

>"Selbst Sozialminister Hundstorfer "SPÖ?" bezeichnet Mindestsicherungs-Gebarung in einigen Bundesländern als UNGERECHT / "also UNSOZIAL"!" (29.09.14)

- alles gute! (ohne Gewähr)


30.09.14 um 13.18 Uhr - von AL*. - "Ich habe eine neue AMS Beraterin, mit der ich menschlich nicht gut klar komme."


Ich habe eine neue AMS Beraterin, mit der ich menschlich nicht gut klar komme. Ich war das erste Mal bei ihr, jetzt nach Abschluss einer einjaehrigen Weiterbildung (Umschulung wegen Berufsunfaehigkeit).

Die Beraterin meint, ich MUSS ein eAMS Konto machen. Stimmt das?? --- sie meint, es ist leichter fuer mich, dass sie dadurch meine Bewerbungsaktivitaeten gleich sieht --- aber ich fuehle mich nur eingeengt und kontrolliert.

Sie sagt, ich MUSS ihr meinen Lebenslauf als Datei zusenden. Stimmt das?? --- ich frage mich, was MACHT sie damit???
Auch sagt sie, ich MUSS ein elektronisches Inserat schalten. Stimmt das??Ebenfalls einen \"Karriereplan\" muesse ich abliefern. Stimmt das?? --- was IST das???
Ich MUSS mich jetzt \"intensiv\" bewerben. Stimmt das, so knapp nach der Umschulung?? -- was sind da die Kriterien fuer \"intensiv\"?

Zu guter letzt meinte sie, wenn bis Dezember kein Job in Sicht ist, werde ich in ein \"FBZ\" muessen. Stimmt das?? --- und was IST das??

Ich habe der Beraterin all diese Fragen nicht gestellt, da sie nicht gut ansprechbar war. Ich lehnte das alles einfach hoeflich ab und sagte, ich habe keinen Beratungsbedarf und suche sowieso verzweifelt Arbeit, ich brauche nicht, dass mir jemand noch psychisch Druck macht (ich war in der Umschulung weil ich die vorige Arbeit wegen Burnout aufgab).

Danke für jeden Rat, den ihr fuer mich habt. AL (29.09.14)

Antwort:
(wie unten) rate ich nicht zum E-AMS-Konto - was eine freiwillige Angelegenheit ist! In Zwangsmassnahmen wird oft das Gegenteil suggeriert!
Für Betroffene heisst so ein E-Konto oft zusätzliche Probleme - sieht man nicht immer nach oder hat etwas übersehen kann dies zur Sperre führen. Zusätzliche Ausgeliefertheit! (eAMS Konto löschen)
Und verweigern/verbieten sie persönliche Daten an Dritte weiter zu geben! Erst recht sensible Daten! Siehe auch Datenschutz!
Und was den Lebenslauf betrifft, so bestehen sie darauf, dass dieser "nur" verwendet wird, um sich bei Firmen vorzustellen. Sie wollen nicht, dass die Öffentlichkeit Einsicht hat! - Um Rechtsicherheit zu erhalten stellen sie diese Frage ev. der Datenschutzbehörde - Ob sie es dem AMS verbieten dürfen, ihren Lebenslauf öffentlich auszustellen! (Falls: Danke für Rückmeldung)

Und sie müssen mit der BeraterIn reden - stellen sie ihr/ihm die Fragen die sie interessieren - ist wichtig!
Nehmen sie zu Terminen immer eine Begleitperson als Zeugen mit - wenn möglich!
Falls: Mobbing durch das AMS / Schlechte Behandlung:
Bei richtiger Vorgehensweise sind auch Schmerzensgeldforderungen möglich!

FBZ – ? - ev. FrauenBerufsZentrum Wien - Falls es sich um eine externe Betreuung handelt, so müsste diese freiwillig sein - auch wenn das AMS unter Bezugssperre hinvermittelt - (Was indem Fall, so es sich so verhält Nötigung und Amtsmissbrauch wäre)
siehe dazu: "Coaching Pflicht?" / "Zur Peinlichkeit Coaching"

Bez. "intensiv" - Der Verwaltungsgerichtshof schiebt den Methoden des Arbeitsmarktservice, schematisch wöchentlich eine bestimmte Anzahl von Bewerbungen vorzuschreiben, einen Riegel vor. Eine bestimmte Zahl von Bewerbungen nachweisen.

Bei Problemen wenden sie sich ev. auch an den Volksanwalt - post@volksanw.gv.at; und Sozialministerium wie ev. auch an mehreren Adressen!

Mit (auch rechtswidrigen) Sperren muss man immer rechnen und es braucht eine Gegenwehr / Widerstand - von sich aus richtet sich das AMS nicht an den demokratischen Rechtsstaat!
Im Gegenteil - bei Personen die sich alles gefallen lassen, entwickeln bestimmte AMS-BeraterInnen überhaupt keine Hemmungen! / kennt die Willkür keine Grenzen!
Sie müssen sich wehren, wenn es zu schlimm wird! (Ohne Gewähr)

1.10.14 um 6.58 Uhr - von AL*. - Danke!!


30.09.14 um 12.25 Uhr - von S*. - "Unmutskundgebung bez. PVA"

"Wie ist sonst zu erklären dass auf anonyme Anfragen freundlichst Hilfestellung geleistet wird bei mir aber sofort abgeblockt wird?"


Von der PVA werde ich am Telefon und per email absichtich ignoriert !!

Wenn ich eine email an die PVA mit meinen Daten, Sozialversicherungsnummer, Telefon hinschicke und eine Frage stelle bekomme ich NIEMALS eine Antwort! Können Sie sich das vorstellen? Aber wirklich NIEMALS. Jedoch wenn ich eine fake email adresse erfinde und ohne Angabe von SV-Nummer eine spezifische Frage stelle, dann bekomme ich innerhalb von 2 Tagen eine wirklich freundliche, seitenlange, und fundierte Antwort genauso wie es sich gehört. Aber sobald ich auch nur meine SV-Nummer erwähne wird schon geblockt. Wie wenn ich aussätzig wäre.. Mir ist schon klar dass man per email keine privaten Daten beauskunften möchte. Wegen dem Datenschutz. Aber warum sagt man das nicht? Warum wird einfach geblockt?? Kann man nicht einfach antworten dass man private Daten nichft sagen darf?

Ich muss dazu erwähnen ich beziehe derzeit Pflegeld Stufe 1 von der PVA, da ich eine sehr leichte Behinderung hab. Und natürlich weiß ich dass man Anfragen immer besser auf postalischem Weg erledigen muß.

Aber diesmal habe ich ein paar Fragen gehabt weil ich ja umgezogen bin, und nicht mal auf folgende Frage: Muss ich ihnen den Meldezettel schicken wenn ich umgezogen bin? Da bekomme ich auch keine Antwort!!!! Den werde ich natürlich postalisch eingeschrieben schicken. Auch wenn ich da offiziell keine Hilfestellung bekomme.

Ich sehe keine weißen Mäuse, und bin auch nicht verrückt. Aber es ist ganz offensichtlich dass man bewußt keine Hilfestellung leisten möchte sobald jemand schon wo im Bezug ist. Wie ist sonst zu erklären dass auf anonyme Anfragen freundlichst Hilfestellung geleistet wird bei mir aber sofort abgeblockt wird??

12.35 Uhr - Nachtrag:
Wenn diesmal das Pflegegeld 1 nicht mehr weitergewährt wird, dann ist es mir auch egal. Es ist sowieso sehr wenig Geld. Und es geht mir auch schon gesundheitlich viel besser als früher, und wahrscheinlich bin ich schon sehr bald wieder fit genug um arbeiten gehen zu können. Darauf freue ich mich auch schon.

Aber trotzdem finde ich es schlimm, dass man von der PVA intern als unerwünschte Person deklariert wird, wenn die einem los werden wollen. Anders kann ich mir das nicht erklären. mfg Frau S.


30.09.14 um 11.12 Uhr - von KB*. - "e-AMS-Konto und Schmarotzer-SÖB"


Sehr geehrter Herr Moser,

ich habe bei meinem letzten Kontrolltermin eine Zuweisung zu Trendwerk (SÖB) für Oktober erhalten. In dem Schreiben des AMS sind bestimmte Unterlagen angeführt, die zum \"Vorstellungsgespräch\" (wird wohl eine Info-Veranstaltung sein) mitzubringen sind. Unter anderem heißt es da wörtlich:

Zugangsdaten zum e-AMS-Konto (wenn vorhanden!)

Dieser Punkt erscheint mir mehr als suspekt. Er stinkt sozusagen zum Himmel. Das soll doch heißen, dass man persönliche Zugangsdaten an Dritte weitergeben muss. Diese Vorgangsweise (und deren möglichen Folgen!!) ist mehr als bedenklich und m.E. rechtswidrig.

Ich selbst habe kein e-AMS-Konto, da dazu auch keine Verpflichtung besteht und ich (für mich) keinen darin Vorteil sehe. In den AGB des AMS steht: \"Wir stellen Ihnen auf Wunsch ein e-AMS-Konto zur Verfügung. [...] Mich selbst betrifft es nicht, aber andere Kursteilnehmer sehr wohl.

Ich nehme an, dass Trendwerk vom AMS damit beauftragt ist, so viele Kursteilnehmer wie möglich ein e-AMS-Konto aufzudrängen. Ich beabsichtige, bei der Info-Veranstaltung (also vor versammelten Publikum) zu diesem und auch zu anderen Punkten Fragen an Trendwek richten, schon allein als Aufklärungsarbeit.

Ich hätte gerne dazu Ihre Meinung zur Bekanntgabe der Zugangsdaten des e-AMS-Kontos eingeholt.

Danke im Vorraus
KB (29.09.14)

Antwort:
Ich rate nicht zum E-AMS-Konto - was eine freiwillige Angelegenheit ist! In Zwangsmassnahmen wird oft das Gegenteil suggeriert!
Für Betroffene heisst so ein E-Konto oft zusätzliche Probleme - sieht man nicht immer nach oder hat etwas übersehen kann dies zur Sperre führen. Zusätzliche Ausgeliefertheit! (eAMS Konto löschen)
Und verweigern sie persönliche Daten an Dritte weiter zu geben! Erst recht sensible Daten! Siehe auch Datenschutz!
Bez. Schmarotzer-Betriebe, die sich an den Menschen in Not dumm und deppert verdienen! siehe: "Schmarotzer-SÖB: zum DRITTENMAL zu IT-Works zugeteilt"


30.09.14 um 10.14 Uhr - von M*. - "Ein Geschäft mit der Angst der Arbeitslosen"


Sehr geehrter Herr Moser !

Mit großem Ineresse habe Ich Ihre Plattform verfolgt und bitte Sie hiermit um Rat.

Zur meiner Wenigkeit Ich besuchte schon wieder mal d Igsten Kurs im letzten Jahr im Herbst war es vom Ibis acam (Berufsorientierung/Aktivierung), dann wieder zu Neujahr und im Sommer ZIB (New Skills-Fachkurs f d Bereich Tourismus/Dauer *.06-*.08.2014).Kaum wieder zurück zum AMS, heißt es ab sofort ein neuer Service mit neuen Berater für Stellenangebote (Langzeitarbeitslose) suchen (wöchentlich erscheinen).Gut hab mir d zwei bis drei mal d Woche angeschaut,der meinte gleich da Ich im Dezember einen fixen Op Termin habe (alle Befunde vorgelegt u kopiert).Bräuchte Ich unbedingt ein Attest von meinen praktischen Arzt,wo drinnen ausdrücklichst stehen soll das Ich Arbeitsunfähig wäre plus Diagnose.Damit mein Berater mich aus d System rausnehmen kann.War beim Arzt Diagnose wozu wenn die alle Befund schon haben, sie schrieb mir nochmals d Diagnose aber leider keine Arbeitsunfähgkeit.Ich rief dann bei d WGKK an und die meinten sowas kann d Amtsarzt ned machen.Meine Bitte od Frage ist das rechtlich erlaubt od woher bekomme Ich ein Attest???Hab seit meinen Sturz 2011 ein Ödem am linken Fuß mit großen Schmerzen verbunden,kann mein Beruf als Kellner nicht ausüben!Heute war Ich wieder mal bei d T... von Berater und meinte entweder Ich gehe bis Dezember in d Krankenstand od wieder Deppen/Mobbingkurs (SÖBÜ/Jobtransfair jetzt am *.10 bis zu zwei Monate).Kann Ich irgendwie den Kurs umgehen od muss Ich wieder eine Maßnahme besuchen gehe????! Ach ja und Heute drückte er mir noch drei Stellenangebote in die Hand wo Ich mich Vorstellen muss,egal ob Ich (krank sei - sonst soll ich in d Stand gehen u wenn nicht bin Ich somit rechtlich Vermittelbar u Arbeitsfähig) od nicht und wenn Ich es ablehne,dann droht mir eine Niederschrift sicherlich mit einer Sperre!!!!
Er meinte noch so, da Ich jetzt Notstand beziehe u Langzeitarbeitslos bin hab Ich jeglichen Berufsschutz verloren und müße minderwertige Jobangebote annehmen.
Als gelernter Kellner (Chef de Rang), werde Ich sicher nicht Schankhilfe machen od Servierer,so ned mit mir.
Ach ja und Ich müße Ihm bis *.12. zwei Bewerbungen / Woche abgeben ausgefüllt auf einer Liste sowie Nachweise über Bewerbungsaktivitäten mitbringen.Und er gab mir noch eine Niederschrift mit Gegenstand der Verhandlung - Aufforderung zur Eigeninitiative, sonst tritt Paragraf 10bzw 49AIVG zur Folge, Ich sagte Ihm daß Ich das zur Kenntniss genommen habe,aber Ich unterschreibe Ihm das nicht.
Meine Frage hab Ich da eine Fehler gemacht,da Ich nicht unterschrieb?!? Ich sagte Ihm,wenn Ich mache was er verlangt dann bräucht Ich ja ned unterschreiben.Die kriegen ja e immer alles was Sie wollen,der Verlierer auf der Strecke bist du selbst als Arbeitsloser.Das ist ein Geschäft mit der Angst der Arbeitslosen, sofort Sperre wenn Du nicht sputest und kassieren e noch genug Kohle ein vom Staat/Prämien/Statistik manipuliert etc.Seit Jahren will Ich den Kurs als Event Manager od F&B mit Kostenvoranschlag und immer heisst es kein Geld od gehen sie endlich arbeiten.

Bitte um baldigste Antwort und Hilfe bzw Rat, was Ich da tun solle bin schon echt am Verzweifeln.Gibt es noch außer per Internet andere Gruppen wo man sich treffen kann od Links wo einen da geholfen wird.

Mit freundlichen Grüßen (29.09.14)

Antwort:
Ein Attest kann ev. ein Facharzt ausstellen - Ev. Überweisung vom Hausarzt holen!
Aber eine Arbeitsunfähigkeit ist beim AMS ev. nicht günstig. - Da sie nicht vermittelbar sind / dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen, wäre das AMS ev. nicht zuständig. Sie müssten in den Krankenstand bzw. die Mindestsicherung in Anspruch nehmen!
Wenn der OP-Termin fix ist, dann brauchen sie sich eh nicht gross beunruhigen - Es wird sie keine Firma einstellen. Und was die Deppenkurse anbelangt, so sind weitere Teilnahmen nicht Pflicht, wenn sie solche schon besucht haben.
Dazu das Sozialministerium: "Keine wiederholte Teilnahme an Schulungen des AMS mit gleichen Inhalten"
Klar bekommen sie vom AMS keine seriösen Antworten - im Gegenteil. Das AMS schert sich nicht um den Rechtsstaat und behandelt Betroffene nachdem sie diese zum Feindbild erklärt haben wie Rechtlose und setzt sie auch Rechtswidrigkeiten aus!
Heisst: Sie müssen sich ev. gegen rechtswidrige Sperren mit Berufung wehren.

Und was die verordneten Bewerbungen betrifft vertritt der VwGH eine andere Meinung - Auch hier wäre der Rechtsweg Berufung und ev.Beschwerde an den VwGH die richtige Antwort.

>Zu selbst gewählter Ausbildung / lästig sein und den Formalweg beschreiten! Legen sie alle Daten den Kurs betreffend bei!
Bei selbstgewählten "Kurs"/Ausbildung/"Studium" - Begehren, für Instanzenweg, abgeben!
Ombudsmann riet einem Betrtoffenen den Formalweg zu berschreiten und sich ein Begehren zusenden zu lassen (und eingeschrieben zurück senden). Dann gäbe es einen Instanzenweg von der Geschäftsstelle über den Regionalbeirat bis zum Landesdirektorium. ("Instanzenweg für Ausbildung ohne Rechtsanspruch?")

Nehmen sie zu Terminen immer eine Begleitperson als Zeugen mit - wenn möglich!
>Mobbing durch das AMS / Schlechte Behandlung:
Bei richtiger Vorgehensweise sind auch Schmerzensgeldforderungen möglich!

>Sämtlichen Links (unterstrichen) folgen!
Sich gegen SÖB-Zwangsmassnahmen / Deppenkurse-Mobbingkurse = Bewerbungskurse wehren!

Hier einige kompetente ArbeitslosenInitiativen an die sie sich wenden - ev. mitarbeiten - können! Da gibts ev. Unterstützung!
Initiative AMSAND / Aktive Arbeitslose Österreich / "Zum alten Eisen?"

Bei Problemen wenden sie sich ev. auch an den Volksanwalt - post@volksanw.gv.at; und Sozialministerium wie ev. auch an mehreren Adressen!

Es ist ev. notwendig, dass man sich wehrt, ansonsten meint die AMS-BeraterIn mit dem kann man sowieso tun was man will! (Ohne Gewähr)


29.09.14 um 14.03 Uhr - von S R*. - " Jobtransfair: Ich bin arbeitswillig aber was dort abgeht ist unter aller Sau"


Hallo SoNed!

Als erstes möchte ich meinen Standpunkt erörtern. Ich bin 23 Jahre alt und wohne alleine in einer Wohnung. Derzeit beziehe ich Geld vom Sozialamt damit ich mir die Wohnung und restliche Rechnungen bezahlen kann. Ich habe vor 3 Jahren meine Matura abgeschlossen und jetzt bis Juni war ich für 3 Jahre auf einer HTL und habe dort mit ausgezeichnetem Erfolg mein Diplom erhalten. Im Juli habe ich mich dann beim AMS als arbeitslos gemeldet und habe kurz darauf ein Aufnahmegespräch beim Jobtransfair gehabt. Wie es bereits mein Freund geahnt hat, wurde ich natürlich zu einem Kurs aufgenommen der 1 Monat andauert. Heute war der letzte Kurstag und mir wurde ein Vertrag untergeschoben den ich unterschreiben musste um 2 weitere Monate den Kurs als \"Angestellte\" zu besuchen. Ich habe die Betreuerin gefragt ob ich es mir noch überlegen dürfte dies zu unterschreiben und sie meinte: \"An ihrer stelle würde ich es nicht tun\". Der Kurs ist einfach das reinste Chaos und ich habe ehrlich gesa!
gt keine lust auf sowas. Gibt es irgendwie da eine Möglichkeit aus dem Kurs auszusteigen ohne das ich mein Geld vom Sozialamt verliere? Ich bin arbeitswillig aber was dort abgeht ist unter aller Sau. Hoffe auf schnelle Hilfe. Danke

Antwort:
Ist schwer zu sagen! Als Mindestsicherungsempfänger ist man überhaupt der Letzte! Drum dienen sie diesem SchmarotzerBetrieb zum Geschäfte-machen.
Wenn sie es nicht aushalten müssen sie das Risiko einer Sperre bzw. Kürzung eingehen!
Nach Aussagen gibt es eine Verknüpfung mit dem AlVG - Demnach könnten sie die Berufung - falls es eine Sperre gibt - mit keine Wiederholung, bei schon besuchten Kursen - begründen!
"Keine wiederholte Teilnahme an Schulungen des AMS mit gleichen Inhalten"

>Sämtlichen Links (unterstrichen) folgen!
Sich gegen SÖB-Zwangsmassnahmen / Deppenkurse-Mobbingkurse = Bewerbungskurse wehren! (Ohne Gewähr)


29.09.14 um 13.41 Uhr - von P*. - "Deppenkurs für geregelten Tagesablauf?"


Sehr geehrter Herr Moser,

wie schon so oft geht es um die allseits beliebten AMS Kurse, ich bin Chemielabortechniker und zur Zeit gibt es wenig jobs ich habe viele Bewerbungen geschickt (meißtens Initiativbew). Mein Betreuer (der sehr nett ist und mir immer genau erklärt warum und wiso ich was machen muss) sagte er habe keine andere Wahl als mich in einen allgemeinen Kurs zu stecken der eig für Menschen ist die wieder einen \"geregelten Tagesablauf\" vertragen könnten, obwohl er meinte dass er nicht den Eindruck habe das ich das brauchen würde aber ihm bliebe halt einfach keine Wahl.

Meine Frage ist an dieser Stelle ob ich in einen anderen Kurs wechseln kann auch wenn ich vermute dass das nciht möglich sein wird.

Und was wären die folgen wenn ich nicht zu diesem Kurs gehe, wird mir dann das Geld gestrichen oder für die Tage wo ich nicht da wäre?

Vielen Dank im Vorraus
Mit freundlichen Grüßen

Antwort:
Kommt darauf an welchen Deppenkurs sie besuchen müssen - Wie lange sie arbeitslos sind und ob sie schon Deppenkurse besucht haben.
Bei kürzerer Arbeitslosigkeit (im Arbeitslosengeld) müssen sie, über ihre Defizite, wie den Kurs der diese ausgleichen muss, aufgeklärt werden!
Wurden schon Deppenkurse besucht ist Teilnahme gleicher / ähnlicher Kurse nicht mehr Pflicht!
"Keine wiederholte Teilnahme an Schulungen des AMS mit gleichen Inhalten"

Mit "rechtswidriger" Sperre muss man immer rechnen, die mit Berufung zu bekämpfen ist!
Sich gegen SÖB-Zwangsmassnahmen / Deppenkurse-Mobbingkurse = Bewerbungskurse wehren! (Sämtlichen Links (unterstrichen) folgen!

Besucht man einen Deppenkurs werden Fehltage nicht bezahlt - Handelt es sich um einen Freitag oder Montag wird auch das Wochenende mitgezählt - also 3 Tage kein Geld!
Ev. suchen sie sich selbst einen Kurs! Muss ein Tageskurs sein! 20 Stunden die Woche ev. 4-5 Stunden täglich. Muss mind ein Monat wegen der Statistik dauern und kann ungefähr 1500 Euro kosten! (Ohne Gerwähr)


29.09.14 um 9.51 Uhr - von K. - "Mindestsicherung: Man sieht wie hier nach Gutdünken geurteilt wird"

"Selbst Sozialminister Hundstorfer "SPÖ?" bezeichnet Mindestsicherungs-Gebarung in einigen Bundesländern als UNGERECHT / "also UNSOZIAL"!"


...... K. ...
B. **
**** P. .....

Sehr geehrter Herr Moser!

Mir wurden als Mindestsicherer von der Bezirkshauptmannschaft mindestens 10 Bewerbungen pro Monat vorgeschrieben, ansonsten würde ich sanktioniert. Ich habe dann darauf hingewiesen, dass es laut einem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs, Geschäftszahl 2006/08/0099 - Entscheidungsdatum 20070704 - Veröffentlichungsdatum 20070726, nicht zulässig ist, eine bestimmte Zahl von Bewerbungen zu verlangen.

Darauf wurde dann seitens des Amtes nicht eingegangen, mir wurde lediglich mitgeteilt, dass monatlich mind. 10 Bewerbungen auf alle Fälle möglich und zumutbar seien, dies sei eine übliche Vorgangsweise, die mit dem Amt der Oö. Landesregierung vereinbart ist.

Da ich ohnehin an die zehn Bewerbungen pro Monat schreibe, werde ich hier nicht weiter nachhaken, man sieht allerdings, wie hier nach Gutdünken geurteilt wird. mfg (28.09.14)

Antwort: Laut Sozialminister Hundstorfer "SPÖ" ist Mindestsicherungs-Gebarung in einigen Bundesländern UNGERECHT / "also UNSOZIAL"!
so ist es - wie sie sagen. es wird "alles/viel" unternommen, um menschen in not ("die ärmsten") unter druck zu setzen und wenn möglich aus der mindestsicherung zu ekeln.
in so einem fall - sollte es sanktionen geben - müsste mal der rechtsweg zum vwgh beschritten werden. alles gute!

>"Nach Aussagen wird die Mindestsicherung mit dem AlVG verknüpft?"
Der Verwaltungsgerichtshof schiebt den Methoden des Arbeitsmarktservice, schematisch wöchentlich eine bestimmte Anzahl von Bewerbungen vorzuschreiben, einen Riegel vor. Eine bestimmte Zahl von Bewerbungen nachweisen.

Regionale Willkür! Diese Widerlichkeit lässt sich schwer in Worte fassen!
selbst hundstorfer sozialminister äusserte gestern in der pressestunde, dass es sich in 4 bundesländer, darunter NÖ, OÖ, das Burgenland und Tirol, um ungerechte politik / politikerInnen / behörden handelt, da in diesen bundesländern die mindestsicherungs-antragsteller mit der forderung konfrontiert werden: "doch vorher ihre eltern / kindern auf unterhalt zu verklagen!"
weswegen betroffene das amt unverrichteter dinge wieder verlassen!

>ob er sich wohl noch an seine grossspurigen worte, bei der einführung der mindestsicherung. erinnern kann : EINHEITLICH / OHNE REGRESS "?"

jetzt setzt man in einigen bundesländern die menschen in not der verzweiflung ev. dem hunger, der obdachlosigkeit aus"

UND NICHT ZU VERGESSEN! DER HAMMER!
Z.Bsp. In Oberösterreich regieren die Grünen mit - und als Draufgabe, weil Proporzsystem, wird die Soziallandesrätin von der SPÖ? - Mag.a Gertraud Jahn - besetzt!

>Saure Zitrone von der Armutskonferenz: Verwandten-Regress in der Mindestsicherung abgeschafft? – jetzt werden Unterhaltsklagen verlangt!

Beschämung als soziale Waffe - Diese Widerlichkeit lässt sich schwer in Worte fassen!


28.09.14 um 14.41 Uhr von R*. - "Arbeitslosmeldung trotz Rechtsstreit?"


Guten Tag Herr Moser,

Meine Firma hat mir voriges Jahr eine Betriebsvereinbarung zur \"freiwilligen\" Unterschrift vorgelegt. Nachdem ich mich trotz der Versetzung in die Personalreserve und anderer \"Entscheidungshilfen\" weiterhin weigerte zu unterschreiben hat mich meine Firma mit 31.10 gekündigt. Ich habe vor dem Arbeitsgericht dagegen geklagt. Meine Chancen stehen nicht schlecht das ich Recht bekomme und meine ungerechtfertigte Kündigung als ungültig erklärt wird.
Jetzt zu meiner Frage: Bei meinem Informationstermin beim AMS wurde mir gesagt das ich obwohl ich gegen meine ungerechtfertigte Kündigung geklagt habe, ich mich beim AMS \"Arbeitswillig\" zeigen müsse da sonst meine Leistungen vom Amt gestrichen würden. Das ist doch wiedersinndig. Ich betrachte mein Arbeitsverhältnis als weiterhin aufrecht und vor dem Arbeitsgericht wäre es für mich unvorteilhaft würde ich eine neue Stelle annehmen. Mein Anwalt sagte mir ich wäre eigentlich nicht vermittelbar. Was meinen Sie dazu? (27.09.14)

Antwort:
Um Arbeitslosengeld zu erhalten müssen sie natürlich arbeitswillig sein und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Die AMS-Antwort klammert ihren Rechtsstreit aus.
Wenn sie ihrem Anwalt folgen, dann heisst das, sie sollen sich jetzt noch nicht arbeitslos melden - bzw. auch sie betrachten sich noch nicht arbeitslos und gehen von einem gerichtlichen Erfolg aus. Darum wäre aus dieser Betrachtung heraus das AMS auch (noch) kein Thema! Sie / Ihr Anwalt müssen halt vom für sie positiven Ausgang überzeugt sein!
Da sie ihr Arbeitsverhältnis weiter als aufrecht betrachten, sind sie nicht arbeitslos und eine Arbeitslosmeldung eigentlich nicht angebracht. Diese wäre erforderlich, wenn das Gericht bez. dem Rechtsstreit nicht zu ihren Gunsten entscheiden würde!
Ev. setzen sie sich nochmals mit ihrem RA zusammen und beraten wie hoch die Wahrscheinlichkeit, Recht zu bekommen, ist. Anhand dieser Einschätzung müssen sie entscheiden, ob sie sich arbeitslos melden oder nicht?

>Falls, wäre eine Überlegung zur Arbeitslosmeldung eh erst nach dem 31.10. ein Thema, sollte es bis dahin keine gerichtliche Entscheidung geben?"

>Aber wenn sie sich arbeitslos melden, müssen sie arbeitswillig sein und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, auch wenn dies für den Rechtsstreit unvorteilhaft sein sollte?

>In den ersten 100 Tagen besteht ein gewisser Berufs-, Einkommensschutz
§ 9. (3)
Zumutbarkeitsbestimmungen
(Ohne Gewähr)

29.09.14 um 10.54 Uhr von R. - "Nächste Verhandlung am 21.10."
Guten Abend,
Ja 31.10 ist schon richtig. Die nächste Verhandlung habe ich am 21.10. Ich glaube aber nicht das da schon eine Entscheidung fällt. Grüße R. (28.09.14)


26.09.14 um 18.31 Uhr von B*. - "Ausbildung dann, wenn sie eine Einstellungszusage vorlegen kann?"


Sehr geehrter Herr Moser!
Hallo mein Name ist Peter zu meinem anliege was nicht direkt mich betrift sonder eine sehr gute Freundin von mir.
Und zwar wurde ihr gesagt das sie die Ausbildung zur Tätowiererin vom AMS bezahlt bekommt wenn sie eine Einstellungszusage vorlegen kann die hat sie von dem Tattoo Studio Mc Fly`s Tattoo-Academy und auch noch viele andere unterlagen die sie braucht dafür.
Jetzt heißt es von seiten eines Beraters in dem Kurs wo sie momentan ist das diese Schulung zulange dauern würde und darum nicht bewilligt wird es sind 6 Module zu je 6 Monaten also eine gesamt dauer von 3 Jahren also im Grunde eine Richtige Ausbildung .
Sie war heute auf ihrer AMS stelle bei ihrer Beraterin hat dort alles vorgelegt was sie für eine zusage braucht und ihr wurde gesagt das es bearbeitet wird.
Heute nachmittag wurde ihr eine E-Mail geschickt das sie abgelehnt wurde aus dem Grund das in den gebrachten unterlange nichts steht ob sie nach jedem Modul was sie dort absolviert ein Zertifikat bekommt oder nicht.
Im Moment ist sie nur noch am Boden zerstört weil sie dachte das es mit dieser Einstellungszusage hin haut uns sie endlich ihre Ausbildung anfangen kann.
Sie hat auch weiters ans waff und mehreren Leitern des ams geschrieben und sie um ein Persönliches Gespräch gebeten.
Was natürlich am Freitag nachmittag keiner mehr beantworten wird.
Und darum schreib ich jetzt hier um herauszufinden ob es da auch noch andere Möglichkeiten gibt die sie tun kann damit ihr diese Ausbildung genehmigt wird.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort:
Das wäre eine tolle Ausbildung und tatsächliche Qualifikation eine sinnvolle Arbeitsmarktpolitik! Leider gibt es auf tatsächliche Ausbildung / Qualifikation keinen Rechtsanspruch! >Nur die Pflicht / Zwang zu Versichertengemeinschafts-Geld-verschwenderischen Deppenkursen!<
Aber sie soll auf keinen Fall aufgeben und auch lästig sein - wenn nötig! Sie soll auf die Ausbildungs-Zusage (?) bestehen, - die lautete nur / erst mit Einstellungszusage -
Sie macht es eh richtig indem sie mehrere Personen anschreibt!
Ev. soll sie auch noch mit Begleitperson zum Geschäftsstellenleiter gehen und auf die Ausbildung bestehen!
Zugleich eine Begehren ausfüllen und einegeschrieben ans AMS zurück senden!

zu selbst gewählter Ausbildung / Formalweg!
Beschreiten sie den Formalweg / Legen sie alle Daten den Kurs betreffend bei!
Bei selbstgewählten "Kurs"/Ausbildung/"Studium" - Begehren, für Instanzenweg, abgeben!

AMS-Ombudsmann an Betroffenen
Ombudsmann Buchgraber von der LGS-Steiermark riet, den Formalweg zu beschreiten und sich ein Begehren zusenden zu lassen. Dann gäbe es einen Instanzenweg von der Geschäftsstelle über den Regionalbeirat bis zum Landesdirektorium.
("Instanzenweg für Ausbildung ohne Rechtsanspruch?" 7.09.11)
(Ohne Gewähr) Alles Gute!


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