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18.10.14 um 14.00 Uhr von E*. - "Dennoch ärgert mich der Fleck auf meiner sauberen Weste, für den ich nach meiner Meinung keinen Grund geliefert hatte." |
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Wertes Moser Team,
ich, männlich, dem 50´iger schon weit näher stehend als dem 40´iger bin psychisch nicht ganz gesund. Das diagnostisch weiter zu verfolgen hebe ich mir für spätere Jahre auf, wo es weiter fortgeschritten ist. Gegenwärtig halte ich es für wenig sinnvoll, daraus Kapital zu schlagen. Das AMS wird wohl gerne jeden Ball aufgreifen der aus der Richtung "Arbeitsunfähigkeit" zugespielt wird. Am Ende könnten sie mich aus der Betreuung entlassen, für andere Töpfe würde ich die Kriterien nicht erfüllen und stünde am Ende ohne Einkommen da. Jedenfalls müsste ich langwierig darum streiten und wäre in dieser Zeit zumindest theoretisch verhungert.
Ich denke mal ich gehe richtig in dieser Annahme.
In über 30 Arbeitsjahren (in Stunden wären es 50) denke ich auch, daß ich mir einen geregelten Job mit planbarer Freizeit auch verdient hätte. Den Traum vom Geldverdienen hab´ ich ohnehin schon lange aufgegeben. Wie auch immer, alles was ich je gelernt oder spezialisiert hatte ist in der EU nicht mehr gefragt, bzw. nach Osteuropa ausgelagert worden; gerade dafür kann ich nichts- warum also ein schlechtes Gewissen haben, welches das AMS ganz gezielt fördert ?
Beim AMS ist man mit mir ohnehin irgendwie überfordert, jedenfalls ist alles so konfus was von dort kommt. Wenigstens wissen sie auf meiner Dienststelle auch über deren Inkompetenz, und machen ihre unterschwelligen Drohungen der Bezugssperre nur dann wahr, wenn es rechtlich wirklich 100%´ig haltbar ist. Auf so einen Grund können sie bei mir bis zu St. Nimmerleinstag warten.
Eben weil ich psychisch nicht ganz drauf bin, tue ich mir bei manchen (wenigen von ohnehin seltenen) Vorstellungsgesprächen aber doch recht schwer, zumal wenn mit den üblichen Untergriffen gearbeitet wird. Da hat sich ein Unternehmer beim SFU ganz ordentlich über mich ausgelassen. Dennoch halte ich den Rüffel vom AMS für sachlich ungerechtfertigt und auch unfair, und bin sehr verärgert. Machen kann ich freilich nichts dagegen und eine Bezugssperre steht mangels Beweismöglichkeiten, ohnehin nicht im Raume.
Dennoch ärgert mich der Fleck auf meiner sauberen Weste, für den ich noch meiner Meinung keinen Grund geliefert hatte.
Jetzt zum Wesentlichen:
Da man sonst nichts findet, ist mein Photo auf den Bewerbungsunterlagen beanstandet worden. Eben von jener Firma und natürlich deshalb auch vom AMS. Ich hab nie gut ausgesehen, und photogen bin ich nie gewesen. Dieses Bild zeigt mich tatsächlich vier Jahre jünger, und gute 30,-kg schlanker. Ich wurde also genötigt, es zu aktualisieren.
In Gottes Namen mache ich das, führt halt nur dazu daß ich schon aufgrund meines Aussehnens schon gar zu keinen Vorstellungsgesprächen mehr eingeladen werde. Damit kann ich auf meine Art noch einige Zeit, vielleicht für immer, auch leben. Selber schuld, dümmliches AMS. Meine Fragen sind daher theoretischer Natur eher:
1) Wer soll den den teuren Photographen bezahlen, und auch wenn er billig ist. Welcher Arbeitslose hat denn Geld zu verschenken ?
2) Klar wollen die Firmen Photos sehen, politisch korrekt ist es ja nicht, aber dürfen sie überhaupt eines verlangen ? Das sie es können, wissen wir ja. Ist doch eigentlich dümmlich Das denn sollte jemals jemanden der Nachweis gelingen, wegen seinen Aussehen s diskriminiert worden zu sein, so wäre doch die Firma rechtlich mit besten Aussichten klagbar. Gönnen würdeIch es so mancher Bude ja vom Herzen.
Wie auch immer, dieser langatmige Beitrag könnte vielleicht auch so manchem /manche Mitbruder/Mitschwester interessieren.
Gruß E. P.S.: Ein Veröffentlichung unter meiner Initiale stört mich nicht, so geht es sicher hunderten Kollegen und ich bin sicher nicht eindeutig zu identifizieren, dafür ist gesorgt. (17.10.14)
Antwort: Ja sie haben es eh schon "ein wenig" durchschaut und sich gut eingestellt. Es geht drum - die tatsächliche Arbeitsmarktlage zu ignorieren / Realität verweigern und die unschuldigen arbeitslosen Menschen zu Feindbildern erklären. Da ist jedes Mittel recht! Bei ihnen muss anscheinend ein Foto herhalten. Ein solches spielt eher nur dann eine Rolle, wenn es sich um Bewerbungen, für eine gehobene Position, handelt! Möchten sie wirklich eines vorlegen, dann lassen sie sich eines durchs Handy machen und schneiden es zurecht! Oder wenn ein Proffesionelles verlangt wird, dann suchen sie um Förderung gleich beim AMS-BeraterIn an - Fällt ev. unter Vorstellbeihilfe! Also machen sie sich keine zu grosse Sorgen! Sollte der Druck zu gross werden, dann lassen sie sich ev. ein ärztliches Attest ausstellen. Verminderte Leistungsfähigkeit schützt vor bestimmten DV.s!
Sie haben recht, erst recht, unter 50 jährige haben eigentlich keine Chance mehr auf I-Pension - dafür gibts ein Rehageld - bei dem auch ich Bauchweh bekomme?
Es gäbe bei Arbeitsunfähigkeit ev. eine weitere Möglichkeit, nämlich die Mindestsicherung ohne Arbeitszwang zu erhalten! - Als ängsteverringerten Vorschlag, sollte es ihnen gesundheitlich schlecht gehen und keine I-Pension bekommen! Alles Gute! Ohne Gewähr |
18.10.14 um 13.03 Uhr von Ing. M. *. - "Der 3-monatige \"Wiedereinstiegskurs\" verfehlt neben ihrem Fachgebiet auch ihre vorhandenen Kompetenzen.!" |
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Sehr geehrter Herr Moser,
Meine Frau wurde vorige Woche zu einem AMS-Wiedereinstiegskurs verdonnert, bei dem man laut Betreuerin richtiges führen von Vorstellungsgesprächen lernt aber auch Ausflüge zu Wiener Betrieben macht um die Arbeitswelt \"kennenzulernen\". Meine Frau schreibt selbst Bewerbungsschreiben und hat auch schon ein paar erfolgreiche Bewerbungsgespräche in ihrer Arbeitslosenzeit geführt, allerdings mit Zusagen erst ab Sept.2015 oder einer kurzfristigen Absage aufgrund \"Freunderlwirtschaft\". Der Kurs ist nichts für meine Frau, sie kennt die Arbeitswelt, möchte auch wieder Arbeiten gehen und hat mit ihren 27 Jahren bereits einiges an Berufserfahrung im Medizinbereich sammeln können. Sie kann sich gut Präsentieren und ist darüber informiert, wie man sich bei Vorstellungsgesprächen richtig verhält. Der 3-monatige \"Wiedereinstiegskurs\" verfehlt neben ihrem Fachgebiet auch ihre vorhandenen Kompetenzen. Die Betreuerin war so \"gütig\", ihr anzubieten, wenn sie bis 2*.Oktober einen anderen Kurs vorschlägt dann sieht sie sich den an und dann bekommt eventuell meine Frau den Zuschlag, dass das AMS die anderen Kurskosten übernimmt und sie am Wiedereinstiegskurs nicht teilnehmen muss.
Wie kann man es vermeiden, seine Zeit mit unnötigen Kursen zu verschwenden? In der Berufswelt werden Weiterbildungskurse sorgfältig gewählt und teilnahmen mehrere Monate geplant, bei AMS muss man sich innerhalb 2 Wochen für einen Kurs entscheiden?
Meine Frau und ich haben entschieden, dass sie diesen völlig unnötigen Kurs nicht antreten wird. Dadurch wird uns voraussichtlich das Arbeitslosengeld gestrichen werden. Kann man dem im vorhinein schon entgegenwirken? Oder kann man erst im nachhinein Berufung einlegen? u.A.w.g
mit freundlichen Grüßen, Ing. M. *. (16.10.14)
Antwort: eher im nachhinein berufung einlegen. der kurs muss aber fähigkeiten und kenntnisse schulen bzw. defizite ausgleichen - sind die nicht vorhanden. wäre das ein grund zur ablehnung (berufung) und - wie lange ist ihre frau arbeitslos? wenn noch nicht zu lange, müsste sie auch afgeklärt werden. bekommt ihre frau arbeitslosengeld oder notstand? schöne grüsse
16.10.14 um 20.28 Uhr von Ing. M. *. - "Dann wird meine Frau den Kurs nicht antreten" Sehr geehrter Herr Moser, sehr gut, dann wird meine Frau den Kurs nicht antreten und im nachhinein Berufung einlegen. Muss der nicht-antritt mitgeteilt werden? Mit welcher Begründung? Meine Frau ist am 26.Juni von der Karenz in die Arbeitslosigkeit gerutscht und erhält Arbeitslosengeld. Aufgeklärt was passiert wenn sie den Kurs nicht antritt ist sie über einen A4 Bogen bogen worden, wo drinnen steht solange keine triftigen Gründe vorliegen wird ihr der Leistungsbezug eingestellt. Im Anhang die Zetteln, welche sie erhalten hat. Wie ist weiter vorzugehen? Besten Dank für ihre Unterstützung, viele Grüße,
Antwort: ja ich denke - ihre frau hätte über ihre defizite wie den kurs, der diese ausgleichen muss - aufgeklärt werden müssen. (Kenntnisse nicht ausreichend sind VwGH) fehlende belehrung - "Ich wurde über meine Defizite wie den Kurs nicht aufgeklärt, darum kann der Kurs, nicht eruierte, Defizite auch nicht ausgleichen!" - Auch muss das AMS den "Kunden" die Gelegenheit zur Stellungnahme geben! (Parteiengehör) ev. sollte sie bei der beraterin bescheid geben, dass sie verweigert. - damit nicht §49 angewendet wird - bis zur wiedermeldung sperre.
>sie soll ev. angeben, dass sie keinen sinn darin sieht - aber verweigerungsbegründung / berufungsgrund - weil sie nicht aufgeklärt wurde. es wird eine niederschrift aufgenommen - sie soll nicht unterschreiben, wenn sie mit inhalt nicht einverstanden ist. bzw. überhaupt nicht unterschreiben. >ev. ruhig mitteilen, dass dieser deppenkurs völlig unsinnig ist! MIT SOFORTIGER RECHTSWIDRIGER SPERRE IST HALT ZU RECHNEN. wenn der sperr--bescheid kommt sofort - innerhalb 14 tage - berufung einlegen! - halten sie mich / uns auf dem laufenden. ohne gewähr. alles gute! |
18.10.14 um 12.18 Uhr von KB. - "Schmarotzer-SÖB: Diese empörenden Zustände haben wir der federführenden Partei, die das Wort \"sozial\" in ihrem Namen trägt, zu verdanken!" |
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Sehr geehrter Herr Moser,
wie bereits einmal an Sie via soned.at berichtet, habe ich eine Zuweisung zu Trendwerk (SÖB) erhalten. Beginn ist noch in diesem Monat.
Zunächst die Situation, wie sie vor Novellierung des ALVGs war: Transitarbeitskräfte, also Zwangszugewiesene, erhielten als laufenden Bezug in überlassungsfreien Zeiten (Stehzeit) brotto so viel, dass der Nettobetrag dem der Notstandshilfe entsprach, mindestens jedoch bto. 850 EUR. Zuzüglich gab es Urlaubs- und Weihnachtsgeld, also ein Sechstel mehr dazu. Jeder Zwangszugewiesene erhielt also etwas mehr als die reine Notstandshilfe. Den berüchtigten und empörenden BABE-KV gab es damals noch nicht. Die 5-wöchige Vorlaufzeit (Workshop genannt) gab es damals ebenfalls noch nicht.
Wie ich jetzt feststellte, hat sich die Situation verschlimmbessert: Die Bezahlung während der Stehzeit erfolgt nach dem BABE-KV, bei einer 38-Stundenwoche bto. 1304,14 zuzüglich 13. und 14. Monatslohn. Das ergibt INKLUSIVE. 13. und 14. Monatslohn einen Nettobetrag, der ungefähr dem höchsten Monatseinkommen der Notstandshilfe entspricht. Soll heißen, dass das einstmalige Zuckerl des 13. und 14. Monatslohns wegfiel! Dem aber nicht genug, bietet Trendwerk nur Arbeitsverträge (für die Stehzeit) von maximal 30 Wochenstunden an. Das ergibt einen Monatslohn (inkl. Anteil 13. und 14. Lohn) von ungefähr 1020,- EUR. und liegt somit weit unterhalb der höchstmöglichen Notstandshilfe!
Ja, ich weiß, wem wir diese empörenden Zustände zu verdanken haben! Es ist federführend die Partei, die das Wort \"sozial\" in ihrem Namen trägt.
Frage 1: In meiner Betreuungsvereinbarung steht geschrieben: Arbeitsausmaß Vollzeit. Gehe ich richtig in der Annahme, dass ich aus diesem Grund den Arbeitsvetrag sanktionsfrei ablehnen kann? (Es sei denn, dass ich ein \"zumutbares\" Überlassungsangebot erhalte, was aber nicht zu erwarten ist.). Meiner Meinung nach ja, weil es sich ja um eine \"verbindliche Vereinbarung\" zwischen mir und dem AMS handelt.
Frage 2: Selbst im o.a. Fall, dass ich ein Überlassungsangebot erhalten sollte (Vollzeit), im Arbeitsvertrag jedoch 30 Stunden vereinbart sind, entstünde nach Beendigung der Überlassung die Situation, dass ich eben nur Teilzeit arbeite, was ich aber ja nicht müsste.
Frage 3: Auf der Webseite der AK gefunden: Teilzeitarbeit heißt: Sie haben eine kürzere Arbeitszeit vereinbart, als im Gesetz (40 Stunden/ Woche) oder im Kollektivvertrag (z.B. 38,5 Stunden/Woche) vorgesehen ist.
Gilt das auch fürs AMS oder hat das AMS Ihres Wissens eine eigne Definition von Teilzeit? Man weiß ja nie so genau...
Frage 4: Laut BABE-KV ist eine Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist 14 Tage zu jedem Kalendertag möglich. Wenn man in einem Dienstverhältnis steht und man findet \"echte\" Arbeit (soll heißen: keine Transitarbeit), könnte man die neue Stelle erst nach 14 antreten (es sei denn, Trendwerk erklärt sich zu einer einvernehmlichen Lösung bereit, wozu allerdings kein Anrecht besteht). Man wäre ja in einem solchem Fall zu einem unberechtigten Austritt genötigt. Die Kündigungsfrist widerspricht meines Erachtens der arbeitsmarktpolitischen Intention, Arbeitslose so rasch als möglich in den 1. Arbeitsmarkt zu integrieren. Dazu bitte Ihre geschätzt Meinung.
Danke im Vorraus KB (17.10.14)
Antwort: jede arbeit über 20 wochenstunden ist pflicht! die betreuungsvereinbarung spielt eine untergeordnete rolle und dient der augenauswischerei - soll der "dummgehaltenen" öffentlichkeit suggerieren - man geht auf betroffene ein. BETREUUNGSVEREINBARUNG
>es wäre mit risiko verbunden - ihrer argumentation, die berechtigung hat, zu folgen - den rechtsweg bis zum VwGH zu beschreiten.
bez. kündigung besteht bei anderem DV kein grund zu beunruhigung . ist sofort anzunehmen. die zwangsmassnahme braucht auch eine günstige vermittlungsstatistik - auch wird der freie platz sofort über zwang nachbesetzt. nach überlegung handelt es sich auch hierbei um eine farce - soll anscheinend anstand und recht suggerieren? der extra angefertigte niedrigstlohn-KV verlangt anscheinend diese kündigungsklausel / formulierung - auch ak und gewerkschaft sind bez. armutszwang, lohndumping mit von der partie.
ev. ist der vorgeschaltene "deppenkurs?" zu bekämpfen. Dazu die Antwort an b. "Schmarotzer-SÖB: zum DRITTENMAL zu IT-Works zugeteilt"
jede andere idee müsste über dem rechtsweg bekämpft werden - es bräuchte präzedenzfälle. ohne gewähr alles gute! |
18.10.14 um 11.40 Uhr von K. - " Mir reicht´s endgültig mit diesen Schikanen" |
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Hallo, ich hatte schon zwei mal über mein AMS-Problem berichtet, und zwar dass sich die extrem weigern meine gesundheitlichen Einschränkungen: schizoide "einzelgängerische" Persönlichkeitsstörung (Rückzug von affektiven, sozialen und anderen Kontakten und einzelgängerischen Verhalten gekennzeichnet), Schmutztphobie und untergewicht (47kg, 169cm groß) zu akzeptieren und mich mit 22 Jahren zur PVA schickten.
Und so geht´s weiter: Ich hatte heute einen Termin beim AMS, bei meinen "Spezialfreund" AMS-Abteilungsleiter und SPÖ-Gemeinderat Hrn. G*, bin ihm "zufällig" (obwohl ich es mir schon gedacht habe) auf seine Politische Funktion draufgekommen.
Sein neuster bösartiger Plan ist es mich in einen unzumutbaren SÖB-Betrieb (WUK-Biopflanzen) zu zwingen, der aufgrund meiner gesundheitlichen Einschränkungen nicht zumutbar ist und auch ev. meiner Gesundheit sogar schaden könnte. Es handelt sich um Bau und Gartenarbeiten, also schwere körperliche arbeiten die auch noch dazu in großen Gruppen ausgeführt werden. Eindeutig nicht zumutbar bzw. gar nicht möglich. Ich habe den AMS-Abteilungsleiter und SPÖ-Gemeinderat Hrn. G*. mehrmals erklärt das es nicht zumutbar ist, aber typisch für einen SPÖ-Politiker, kam er mit lauter Lügen daher wie z.B. da muss man nichts schweres tragen- macht halt ein anderer oder es sind dort nur 20 Leute- nach meinen Nachforschungen zufolge sind dort insgesamt 89 Personen angemeldet. Ich bin doch nicht blöd und glaube so einen scheiß- Lügen, Lügen und noch mehr LÜGEN, typisch SPÖ!
Habe ihm auch provokant ins Gesicht gesagt dass ich einen SPÖ-Politiker nichts glaube, worauf er schön Deppat dreingeschaut hat und dann meinte er brauche nichts von mir- dass muss er den anderen Wahlberechtigten auch sagen. Bei mir ist diese (Un)Sozial(Anti)demokatische Partei(?) Österreichs sowieso untendurch und wird nie, nie, nie. und ganz sicher nie gewählt.
Das Gespräch war sowieso durch Gemeinheiten gezeichnet, er unterstellte mir wieder einmal meine Einschränkungen, sogar die Psychischen die im Gerichtsgutachten festgehalten sind und auch per Niederschrift "akzeptiert" wurden und natürlich wurde auch noch gesagt ich sei "arbeitsunwillig". Ich bin aber hartnäckig geblieben, nicht von meinen Standpunkt weggegangen, dass es nicht zumutbar ist und dass ich mich ganz sich dagegen wehren werde. Er hat zwar mit Bezugssperre gedroht, hat es aber doch nicht gemacht, weil er wahrscheinlich weiß dass es wirklich nicht zumutbar ist und ich womöglich recht bekomme und er als AMS-Abteilungsleiter und SPÖ-Gemeinderat dann als Depp dasteht.
Mein Berufswunsch, eine Bürotätigkeit die aufgrund meiner Einschränkungen möglich währe, die ev. auch funktionieren würde da ich bei den Psycho-Tests am Computer immer gut abgeschnitten habe und auch ein drittzeitiges Arbeitstempo erreicht habe. Auch Briefeschreiben gehört zu meinen Stärken (darum sind meine Nachrichten auch immer so lang). Vielleicht auch eine Tätigkeit wo ich mit dem PKW unterwegs bin, da ich einen FSB besitze, natürlich keinen Personentransport oder schwere Ladetätigkeiten wie z.B. beim DPD. Ganz anders wie am Bau, da wurde ich 8mal in kürzester zeit aufgrund meiner Einschränkungen gekündigt worden, dass geht aber nicht in sein kleines beschränktes SPÖ-Politiker Gehirn hinein- einfach ein V......... Der meine auch das ich für Bürotätigkeiten geistig nicht in der Lage währe- sprich zu dumm.
Beim letzten Kontrollmeldetermin hat er mir a.t.z. Spillern gegeben was wenigstens für Psychisch kranke Personen geeignet ist, aber laut Infoblatt wieder nur Bau und Gartenarbeiten angeboten werden, da wollte ich wenigstens seinen schmäh: "Die machen auch andere Sachen" nachgehen und mir diese Einrichtung wenigstens anschauen, wurde aber schon am Telefon abgelehnt weil ich bei der PVA durch die Klage gesperrt bin und diese somit nicht mitfinanziert. Worauf der AMS-Abteilungsleiter und SPÖ-Gemeinderat am Telefon einen Wutanfall bekam. Da hat irgendwer vergessen seine Medikamente zum nehmen ;-))))
Ich hatte mich auch schon an die Volksanwaltschaft gewannt, nur die sind leider nicht direkt auf meine Probleme eingegangen, ev. weil die sehr viele Beschwerden bezüglich des AMS bekommen. Da das Thema SÖB noch nicht vom Tisch ist vermute ich dass er irgendwas plant, wie er mich aus dem AMS-Bezug bringt. Mir reicht´s endgütig von diesen Schikanen, ich lass mich sicher nicht weiterhin wie Dreck von diesen "Menschen" behandeln und vielleicht sogar Rechtswidrig die Notstandshilfe sperren. Ich werde einen Rechtsanwalt kontaktieren und mich dagegen wehren. Besonders schlimm ist dass ein SPÖ-Gemeinderat in seiner Position als AMS-Abteilungleiter so mit anderen Menschen umgeht. Sollte man eigentlich an die Medien senden. Wer wählt diese SPÖ noch?
Meine Fragen an Euch/Dich/Sie:
Bezüglich Rechtsanwalt: Währe Dr. Pochieser von eurer Seite empfehlenswert? Seine Beiträge in SoNed machen schon einmal einen sehr guten Eindruck. Verrechnet er mit der D.A.S. Rechtschutz AG? Habe noch Wartefrist bis Mitte November, habe aber gespart damit ich mir einen Rechtsanwalt leisten kann, das kann nicht warten, eine neue Gemeinheit von diesen AMS-Abteilungsleiter und SPÖ-Gemeinderat kann jederzeit kommen.
Bezüglich SÖB: War mein verhalten richtig, auf nicht zumutbar zu bestehen? Muss der bei gesundheitlichen Einschränkungen nicht abklären ob das zumutbar ist?
Bezüglich Volksanwaltschaft: Wie sind eure Erfahrungen mit denen? Ich erkläre es mir so, dass die einfach überfordert waren da sich sicher sehr viele Arbeitslose über Deppenkurse/Mobbingkurse, Schikanen & CO beschweren. Die schrieben auch dass man dem AMS mindestens 2 Bewerbungen in der Woche nachweisen muss, im angegebenen VwGH Erkenntnis steht nur dass man glaubhaft machen muss dass man sich ausreichend bemühen muss eine Stelle zu finden. Und in SoNed steht: "Der Verwaltungsgerichtshof schiebt den Methoden des Arbeitsmarktservice, schematisch wöchentlich eine bestimmte Anzahl von Bewerbungen vorzuschreiben, einen Riegel vor." War auch da der Volksanwalt überfordert?
Und jetzt zum AMS-Abteilungsleiter und SPÖ-Gemeinderat: Wie geht man gegen so eine bösartige Persönlichkeit vor? Danke im voraus und LG (17.10.14)
Antwort: ja sie machen das schon soweit richtig - ihre gesundheitlichen einschränkungen schützen sie vor bestimmten tätigkeiten. Beantwortung der Frage nach der körperlichen Zumutbarkeit / das ams müsste sich soweit an ärztliche atteste halten.
richtig: Eine bestimmte Zahl von Bewerbungen nachweisen.
versuchen sie freundlich und ruhig zu bleiben. dann haben sie bez. ihres falls die trümpfe in der hand - was dem gegenüber eh voll aufregt. es kann diesbez. natürlich rechtswidrigen sperren geben, die sie dann über den rechtsweg bis zum VwGH bekämpfen müssen. (versuchen sie nicht frech beleidigend zu sein.)
>Mobbing durch das AMS / Schlechte Behandlung: Bei richtiger Vorgehensweise sind auch Schmerzensgeldforderungen möglich! - nehmen sie wenn möglich immer eine begleitperson zum termin mit.
ja, fragen sie bei dr. pochieser nach - ich denke rechtsschutzversicherung geht klar. und geben sie nicht auf bestehen sie weiter auf büroarbeit vielleicht tut sich mal was auf - ev. streben sie eine lehre an - wäre das möglich bez. gesundheit - wenns ihnen taugt wäre ev. eine kraftspendende motivation gegeben.
ps.: ja, kann schon sein, dass die volksanwaltschaft immer mehr zu tun bekommt und sich die volksanwälte schwer tun, weil die ja von den "täter"-parteien - die diese menschenverachtende, menschenrechtsverletzende arbeitsmarktpolitik zu verantworten haben - kommen! drum ist es toll, dass sich immer mehr menschen an die VA. wenden und hoffentlich auch weiter tun - die beschwerden sollen sogar noch zunehmen, auch wenn die VA-antworten des öfteren auch unbefriedigend sind! - "eigentlich" völlig unverständlich - ersetzt die VA doch den Menschenrechtsbeirat und ist jetzt für die Menschenrechtsfragen zuständig?
ohne gewähr. alles gute! |
15.10.14 um 17.00 Uhr von T. - "Die AK macht Werbung für Job-TransFair, befürwortet damit Lohndumping und prekäre Arbeitsverhältnisse." |
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Hallo Christian!
In der September 2014 Ausgabe der Zeitschrift AK FÜR SIE macht die AK Werbung für Job-TransFair. Damit befürwortet die Arbeiterkammer Lohndumping und prekäre Arbeitsverhältnisse. Es ist daher abzusehen, dass es von der Arbeiterkammer keine vernünftige Hilfestellungen in (Rechts)Sachen AMS geben wird. Leider ist ein Austritt aus diesem Zwangsverein nicht möglich.
Viele Grüße T.
Anmerkung: Der damit verbundene, "auch in die Armut führende", Zwang wird ignoriert! Weswegen die AK den Unterschied zwischen Freiwilligkeit und Zwang auch nicht definieren/festmachen kann. ->("leider")< Die Frage nach dem warum ist nicht schwer zu beantworten? - Millionen-Geschäfte u. a.!
"Warum die AK Arbeitslosen nicht (seltenst) hilft" "Entrechtung der Arbeitslosen für die widerlichen Millionen-Geschäfte mit der Not der Menschen" (4.01.2012) |
15.10.14 um 11.20 Uhr von M*. - "AMS zieht die Bezugsperre zurück. Durch ihre tolle Seite, heute gewonnen" |
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hallo habe einen söb kurs verweigert,bezugsperre usw. durch ihre tolle seite, heute gewonnen ams zieht die bezugsperre zurück das Volk muss informiert werden ich bin jederzeit bereit ihnen meine schreiben für ihre seite zur verfügung zu stellen damit sich andere helfen können gegen das ams mfg H,
Antwort: super gratuliere - ja bitte senden sie mir ihre schreiben / begründung - weswegen die sperre zurück-gezogen wurde
18.10.14 um 13.22 Uhr von M*. - "An Volksanwalt und Sozialministerium geschrieben!" im anhang der schriftverkehr seltsam ist nur das der volksanwalt nie geantwortet hat das sozialministerium antwortete sofort,jedoch steigt nicht auf die persönliche klage gegen die betreuerin ein mein problem im moment die bank kündigt mein konto hab mir ein guthaben konto besorgt in deutschland,wissen sie ob es da probleme geben kann mit der überweisung des bezuges auf ein deutsches konto nochmals gratulation zu ihrer spitzen seite ohne die wär es nicht gegangen mfg (16.10.14)
Antwort: zu ihren fragen. ich bin nicht sicher - ein in deutschland wohnen ginge nicht. kann es schwer sagen, wenn sie ev. argumentieren, dass sie nur in deutschland ein konto bekommen haben? wenn es möglich wäre - dann schauen sie sich um ein konto in österreich um - setzen sie sich auf alle fälle mit dem ams auseinander und fragen nach - ob brd okay ist? - nicht dass ihnen die das geld nicht überweisen. ansonsten mit der post senden lassen. wundern sie sich nicht wenn sie wegen klage bzw. anzeige - bei der staatsanwaltschaft wäre dies ev. besser - falls?) vom sozialamt nicht unterstützt werden. gehören eher zur selben mannschaft. ev. rührt sich die VA noch? - haben sie eingeschrieben gesendet? vielleicht haben die sich schon mit dem AMS in verbindung gesetzt? ohne gewähr schöne grüsse
17.10.14 um 7.09 Uhr von M*. - "wollte damit ein Zeichen setzen!" hallo nein nur per mail an den volksanwalt wollte damit auch nur ein zeichen setzen das ich wenn sein muss bis an die letzte instanz gehe aber wie man sieht wurde es ihnen zu heiss scheinbar das ams sieht das ganze als spiel kommt mir vor gut ich habe kein problem dann spielen wir halt macht ja irgendwie auch spass wenn mann nicht die nerven wegschmeisst im anhang ein ganz freches schreiben bitte aber ohne gewähr da ich nicht mal weiss ob die quelle gut ist hab dadurch mein konto verloren weil ich die gebühren rückerstattet haben wollte und wie man sieht hat die bank hat angst bekommen und mir das konto gekündigt net so schlimm aber im moment bissl stressig wen sie mal in graz sind würde ich sie gerne kennenlernen menschen wie sie die die systeme unterfragen sind für mich helden gruss
>Rückfrage bez. Zwangsmassnahme - auch bez. Leseranfrage! hätte noch fragen - wissen sie wie lange der kurs gedauert hätte? um einen mehrmonatigen transitarbeitsplatz hat es sich nicht gehandelt oder? mir ist nicht genau bewusst warum die sperre letztendlich zurück genommen wurde. sind sie noch nicht zu lange arbeitslos - noch im arbeitslosengeld oder im notstand? danke -wäre mir wichtig um zu wissen warum. auf alle fälle - toll danke - sie sind super vorgegangen! alles gute!
17.10.14 um 6.58 Uhr von M*. - "Deppenkurs kein Transitarbeitsplatz" hallo, 8 wochen wär der kurs gewesen. nein kein transitarbeitsplatz. ich hab den aufnahmebogen den man uns vorm kurs gegeben hat fotografiert der war echt frech. bin im notstand (seit 2 jahren arbeitslos) vorher medizintechniker. mfg
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15.10.14 um 11.16 Uhr von H*. - "Langer Krankenstand?" |
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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beziehe Arbeitslosengeld und bin jetzt schwer erkrankt. Ich werde sicherlich die nächsten 10 Monate ausfallen. Das Krankengeld wird angeblich in voller Höhe des Arbeitslosengeldes ausbezahlt.
Meine Frage ist jetzt: wie lange bekomme ich die VOLLE Höhe des Krankengeldes??
Danke im Voraus und liebe Grüße, H. (14.10.14)
Antwort: Während der Krankenstandsdauer ("ev. bis 26 Wochen?") Vorsicht: Aussteuerung: Nach 26 Wochen K.G. kommt es zu einer einjährigen Unterbrechung. (Ohne Gewähr - Habe auch von KK-MitarbeiterInnen unterschiedliche Auskünfte bekommen. Um ganz sicher zu gehen, gehen sie ev. der Sache selbst auch nach und erkundigen sich bei der KK. siehe Aussteuerung |
15.10.14 um 11.14 Uhr von B. - "VwGH-Rechtsauskunfts-ergebnis: Das AMS trickst wieder einmal. Kein Bescheid, sondern nur eine Meinungsäußerung des AMS-Mitarbeiters"
"Durch Unterhaltung mit VwGH-Dame wieder sehr ermutigt, weiter gegen dieses Unrecht des AMS vorzugehen." |
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Hallo Hr. Moser/soned.at Wie versprochen melde ich mich heute mit weiteren Neuigkeiten. Ich war heute beim Verwaltungsgerichtshof um mir Rechtsauskunft einzuholen, wie ich weiter vorgehen kann. Die Dame die mich dort betreut hat war sehr nett und zuvorkommend. Nach Darlegung meines Falles hat sich folgendes ergeben: Das AMS trickst wieder einmal. Das letzte Schreiben vom AMS mit der Ablehnung meines Einspruches hat zwar wie ein Bescheid ausgeschaut, war aber keiner, sondern nur eine Meinungsäußerung eines Mitarbeiters des AMS, der mit meinem Fall betraut ist, in dem eine Frist bis heute, 14.10.2014, gesetzt war, um eine Stellungnahme meinerseits abzugeben. Laut Ratschlag der Dame vom Verwaltungsgerichtshof habe ich heute gleich eine Stellungnahme per Fax an das AMS geschickt, in der ich nochmals auf meinen Einspruch beharre und weitere Argumente vorbrachte. Auch habe ich einen Bescheid zweiter Instanz angefordert, damit ich dann, wenn negativ, beim Verwaltungsgerichtshof Beschwerde einlegen kann. Meiner Meinung nach dient dieses Vorgehen des AMS nur dazu, den Arbeitslosen einzuschüchtern und von weiteren rechtlichen Schritten abzuhalten. Das Schreiben sah ja sehr amtlich aus und ich wäre ohne dieser Rechtsauskunft vom VwGh wohl auch darauf reingefallen und hätte auch nicht gewusst, wie ich weiter vorgehen soll und folglich die Flinte ins Korn geschmissen und aufgegeben. Die Unterhaltung mit dieser Dame vom VwGh war sehr aufschlussreich und ich bin jetzt wieder sehr ermutigt, weiter gegen dieses Unrecht des AMS vorzugehen. Anbei sende ich Ihnen noch meine Stellungnahme an das AMS als Beilage, in der Sie auch meine weiteren Argumente lesen können und aus diesen ist ersichtlich: AMS macht was es will, aber ich lass mir das sicher nicht gefallen. Sobald sich wieder was tut in der Angelegenheit, melde ich mich wieder und halte Sie am laufenden. M.f.G. B. (14.10.14)
zu: "Ruhen des Arbeitslosengeldes" "Das will ich mir auf keinen Fall gefallen lassen!" (4.10.14)
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15.10.14 um 7.58 Uhr von J*. - "Ich fühle mich vom AMS verarscht und muss sagen das es fast an Mobbing grenzt" |
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Hallo Herr Moser!
Ich hätte da auch eine frage an Sie und zwar: Ich habe eine Untersuchung vom AMS aus bei der BBRZ machen müssen, da ich mit meinem Rücken Probleme habe. Gut und schön, aber .. es steht im Befund das einige Tätigkeiten für mich nicht mehr zumutbar sind. Zb. Tätigkeiten im ständigen Sitzen, Stehen oder gehen oder Regalbetreuung, usw. ... und gestern habe ich von meiner Beraterin 7! Stellenangebote zugeschickt bekommen, wo auch genau in 4 Stellenangeboten diese in Tätigkeiten wieder vorkommen!! Also ich frage mich warum habe ich dann diese Untersuchung machen müssen wenn ich eh wieder Stellen bekomme wo diese Tätigkeiten dabei sind. Es steht doch ganz klar im Befund das diese Tätigkeiten für mich nicht mehr zumutbar sind. Jetzt wollte ich gerne von Ihnen wissen .. muss ich mich bei den 4 Stellenangeboten Bewerben obwohl diese für mich nicht zumutbar sind weil eben auch die Tätigkeiten dabei sind die ich oben erwähnt habe. Und habe ich mit einer Sperrung zu rechnen wenn ich mich! da nicht bewerbe? Ich fühle mich da schon ziemlich verarscht vom AMS!! Ich muss schon ehrlich sagen das es schon fast an ein Mobbing grenzt was die Beraterin da aufführt mit mir! Ich würde mich auch sehr freuen wenn Sie mir da helfen könnten was ich da jetzt tun kann.
Mit freundlichen Grüßen J. (14.10.14)
Antwort: Lassen sie es erst gar nicht auf den Rechtsweg (Berufung auf Sperre) ankommen, der für sie erfolgreich ausgehen würde/müsste. Es handelt sich dabei um für sie unzumutbare DV. Ev. rufen sie beim AMS / ihrer BeraterIn an - oder schauen vorbei, ev. mit Begleitperson - und teilen ihr mit, dass es sich um DV handelt, die laut BBRZ aus gesundheitlichen Gründen nicht in Frage kommen. Fragen sie "nochmals" nach, ob sie den BBRZ-Bericht bez. verminderte Leistungsfähigkeit nicht bekommen/aufliegen hat! Erfahrungsgemäss wird sie die Bewerbungsvorschläge zurücknehmen!
Zur Info - vom VwGH: Der Verwaltungsgerichtshof schiebt den Methoden des Arbeitsmarktservice, schematisch wöchentlich eine bestimmte Anzahl von Bewerbungen vorzuschreiben, einen Riegel vor. Eine bestimmte Zahl von Bewerbungen nachweisen.
Bei körperlichen Einschränkungen des/der Arbeitslosen muss das AMS die gesundheitliche Eignung einer Stelle immer konkret überprüfen Beantwortung der Frage nach der körperlichen Zumutbarkeit (ohne Gewähr)
"Das AMS nimmt anscheinend das BBRZ selbst auch nicht ernst!" |
15.10.14 um 7.50 Uhr von H. - "Whistleblower-Homepage ist in Vollbetrieb" |
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Hallo Christian! Aus gegebenen Anlaß möchte ich Dir folgendes zur Veröffentlichung zur Kenntnis bringen: Whistleblower-Homepage der Justiz bzw. der Korruptionsstaatsanwaltschaft ist bereits online und in Vollbetrieb: Solltet auch Ihr vom AMS genötigt, mittels Amtsmissbrauch gemobbt oder drangsaliert werden, dann wendet euch an die Meldestelle für Korruption und Amtsdelikte Die Anzeigeerstattung ist auf Wunsch auch garantiert "anonym" möglich, wenn ihr über den oben stehenden Link einsteigt...! H. K.
Ps.: "Nach Bewerbungsaufforderung als AMS-Geschäftsführer beworben" Hallo an Alle! Nachdem ich heute vom AMS zur Versendung einer Bewerbung aufgefordert wurde (um nicht genötigt zu sagen) habe ich mich umgehend beworben - Als Geschäftsführer / Geschäftsstellenleiter beim AMS ... Amüsiert - ABER: Exakt, so wie es in meiner Betreuungsvereinbarung niedergeschrieben steht... www.warap-network.at (13.10.14)
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13.10.14 um 12.05 Uhr von B*. - "Trotz erfüllten Anforderungen wurde die gewünschte Ausbildung nicht gewährt" |
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Sehr geehrter Herr Christian Moser!
Mein Name ist B....., wohnhaft in .... Wien und geboren am **.**..1989! Telefonnummer: ................! Um an meine Vorgeschichte zurück zu greifen, möchte ich Sie darüber kurz informieren, damit Sie einen genauen Einblick darüber bekommen! Seit Kind an bin ich begeisterte Zeichnerin und mein ganzes Leben lang war die Kreativität mein ständiger Begleiter! Als meine Tochter dann 2009 auf die Welt kam, began für mich natürlich einer schöner neuer Lebensabschnitt und meine Fähigkeit zur Kreativität zeichnete sich verstärkt dadurch noch mehr aus! Seit meinen 17.Lebensjahr verfolge ich eine Kunst speziell, und zwar die Kunst, die unter die Haut geht! Mein Interesse dafür und meine Wissbegierde reichte so weit, dass ich Selbstrecherchen angefangen habe und auch mein zeichnerisches Talent sich vielfältig und weiter ausgeprägt hat! Mein sehnlichster Traum ist dadurch eine Ausbildung zur Tätowiererin zu absolvieren und mich nach Jahren und angehäuften Kundenstamm mich selbstständig zu machen! Nach Karenzzeit probierte ich mein Glück und klapperte sämtliche Studios ab um meine Zeichenmappe vorzulegen, doch AMS hat mich dazumals versichert, dass ich ohne Arbeitseinstellung keine Aussicht habe auf eine Ausbildung! Mit weiteren Fleiss und weiteren Selbstrecherchen habe ich mir bis heute zu Hause viel angeeignet! Doch trotz Ablehnungen habe ich mich in sämtlichen anderen Berufswegen verflüchtigt, wo ich mit der Zeit immer wieder merkte, dass ich mein Leben lang immer nur ein Ziel verfolgen werde! Mittlerweile, was ich nie verstehen werde, sitze ich im 5.AMS Kurs, der mir bei der Arbeitssuche helfen sollte, was natürlich immer erfolglos war, da mir keine Unterstützung dabei gewährt wurde! Trotzallem habe ich mich immer wieder gefragt, warum AMS so viel Geld für unnötige Kurse für mich investiert, anstatt mir meinen Wunsch zu gewähren , der mir meine Zukunft versichert und mein Leben lang ausüben werde!! Nun habe ich erneut Fuss gefasst und es erneut versucht und wieder Studios abgeklappert um meine Fähigkeiten Preis zu geben und diesmal mit Erfolg! Habe ein fantastisches Studio gefunden, dass mir eine einmalige Gelegenheit bietet für eine sichere und tiefgründige Ausbildung! Weiters habe ich bereits nach Ausbildung eine sichere Arbeitsstelle in der Hand, in Form einer Einstellungszusage! Habe alles nötige raus geholt, was das AMS dazu benötigt! Dass mir meine AMS Beraterin alleine das nicht bewilligen kann, war mir klar und bin deswegen wirklich alle möglichen Wege gegangen und habe weiter gekämpft! Mir war con vornherein klar, dass sie Zwecks so einer Ausbildung ihre Vorurteile hatten und es für mich nicht leicht werden würde! Da ich aber Überzeugungskraft und gute Argumente brachte, bin ich beim Abteilungsleiter vom AMS gelandet um ihn ebenfalls von meiner erfreulichen Arbeitseinstellung zu berichten! Da ich immer von ihnen gehört habe, dass sobald ich eine Arbeitseinstellung habe, mir das gewährt wird, war ich guter Dinge und mein Leben hatte Hand und Fuss und endlich wieder Aussicht auf eine gesicherte und wunderschöne Zukunft für meine kleine Familie und in erster Linie, dass ich nach jahrelangen Enttäuschungen nun endlich mein Traum in Erfüllung geht! Beim Gespräch mit den Abteilungsleiter kam heraus, dass er nur noch eine Sache von mir benötige und somit würde es mir dann genehmigt werden, mit einen Ausnahme Schreiben zwecks Arbeitseinstellung! Er verlangte von mir ein Arbeitstraining zu absolvieren und das war auch kein Problem! Am **.10.2014 beginnt mein Arbeitstraining bereits!! Mein Auszubildender bewilligte mir daa sofort und füllte das Dokument für mich vollständig aus! Am **.10.2014 hatte ich einen weiteren Termin um den Abteilungleiter das vorzulegen, damit alles weitere in die Wege geleitet werden kann, Zwecks Förderung der Ausbildung! Erstens wusste er nicht mehr, dass ich einen Termin bei ihm hatte und war in einer Besprechung, wo ich dann knapp 3 Stunden auf ihn gewartet habe! Er hat sich dann meine Sozialversicherungsnummer aufgeschrieben und meinte, dass er mich aufrufen wird! Weiters habe ich dann eine halbe Stunde auf ihn gewartet! Als ich dann endlich aufgerufen wurde, habe ich ihm die Vereinbarung des Arbeitstrainings vorgelegt und ich war natürlich immer noch guter Dinge! Er versicherte mir, dass Arbeitstraining absolvieren zu können und dann kam der Schock! Ich fragte ihn , Zwecks Ausbildung, die im November 2014 bereits beginnen würde und was oder ob sie dazu noch was benötigt wird! Seine Antwort war, es ist nicht arbeitspolitisch korrekt, da keine offene Stellen ausgeschrieben! Habe ihn dann nochmal meine Arbeitseinstellung gezeigt, obwohl er die bereits als Kopie schon in seinen Besitz trägt! Aber er wiederholte sich nur!
Tja alles was ich mir so hart erarbeitet habe und alles nötige was ich beschaffen habe, war alles in Luft aufgelöst für mich und zerbrach in einer weiteren großen Enttäuschung! !
Nur lasse ich das nicht auf mir sitzen und will weiterhin dafür kämpfen und habe mich auch schon an die Ombudsstelle vom AMS gewendet , die mich voraussichtlich am **.Oktober zurück rufen werden!!
Weiters habe ich Ihre tolle Seite entdeckt und da habe ich beschlossen, mich ebenfalls zu wehren und Sie teilhaben lasse, an diesen unlogische und nicht Verständnisvollen Handel des AMS!
Ich werde weiterhin darum kämpfen, denn das ist alles für mich, mein Leben, meine Leidenschaft und meine erfolgreiche Zukunft mit und für meine kleine Familie und MICH!!
Ich würde Sie recht herzlich darum bitten, mir eventuell noch Türen zu öffnen wo ich noch Hilfe und Unterstützung bekommen kann!! Ich danke Ihnen, dass Sie sich die Zeit für mein Anliegen genommen haben! Ich freue mich von Ihnen zu lesen oder zu hören! :-) Mit freundlichen Grüßen Hochachtungsvoll B. (12.10.14)
Antwort: ja super, dass sie nicht locker lassen - das ist notwendig, weil es auf ausbildung keinen rechtsanspruch gibt. - ombudsmann war schon gut. weiters wenden sie sich auch an die landesgeschäftsstelle - ev. auch an die österreichische ams geschäftsstelle - ams chef buchinger. senden sie ihm und allen stellen die sie anschreiben - den brief / SoNed - eintrag >Zu selbst gewählter Ausbildung / Formalweg! Beschreiten sie den Formalweg / Legen sie alle Daten den Kurs betreffend bei! Bei selbstgewählten "Kurs"/Ausbildung/"Studium" - Begehren, für Instanzenweg, abgeben! Ombudsmann an Betroffenen Ombudsmann Buchgraber von der LGS-Steiermark riet, den Formalweg zu berschreiten und sich ein Begehren zusenden zu lassen. Dann gäbe es einen Instanzenweg von der Geschäftsstelle über den Regionalbeirat bis zum Landesdirektorium. ("Instanzenweg für Ausbildung ohne Rechtsanspruch?" (7.09.11)
>ich veröffentliche unter initialen okay? alles gute!
13.10.14 um 10.49 Uhr von B*. - "Schicke den Brief samt Unterlagen an sämtliche Geschäftsstellen" Sehr geehrter Herr Christian Moser!
Ich danke Ihnen vielmals für die schnelle Antwort und vor allen für die Hilfe! ! Das heisst jetzt ich schicke den Brief samt Unterlagen der Ausbildung an alle Geschäftsstellen die Sie mir genannt haben und an Sie auch! ? Und was ich heraus gelesen habe, dass Sie es initiative Veröffentlichen und das ist völlig okay für mich!
Ich danke Ihnen nochmal recht herzlich ! Mit freundlichen Grüßen Hochachtungsvoll B |
13.10.14 um 6.40 Uhr von P. R. - "BBRZ: Verbotene Doktorspiele?"
"Unerträgliche - unhaltbare Szenarien für eine demokratische Republik"
"Keine Anstellung als Psychologe, sondern als Prozessmanager - daher keine Verschwiegenheitspflicht?".
"Das Ziel von IMBUS die psychische Stabilisierung und Entwicklung eines individuellen Rehabilitationsplanes über bewusste psychische Druckausübung?"
"Sachverhaltsdarstellung zur Nachahmung" |
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Anbei eine Sachverhaltsdarstellung (anonymisiert) an das AMS Esteplatz, 1030 Wien mit zwei Beweisphotos (Psychologen sind eindeutig öffentlich ausgewiesen, deshalb ist es unerheblich, daß die Namen auf dem einen Bild verschwommen sind). >Anm. Anhang gesichtet / Namen wurden von mir auf Initialen gekürzt!<
Fakt: Es geht um den rechtswidrigen Trick des BBRZ, daß die Personen, welche sich als Psychologen vorstellen, eigentlich in der Funktion als ProzessmanagerInnen agieren, welche somit nicht der Schweigepflicht unterworfen sind!!! Die Person, welche sich selbst mittels der Sachverhaltsdarstellung (im Anhang) an das AMS half, wird seither nicht mehr gequält....
Fazit: Wichtig ist, daß man alle Personen, welche man im oder beim BBRZ begegnet, zu allererst!!!!!! auf ihre Verschwiegenheitspflicht hinweist, sonst handeln sie im guten Glauben (Vertrag mit Unterschrift- kann man unterschreiben, jedoch danach muß auf die Verschwiegenheitspflicht immer hingewiesen werden - auch bei sämtlichen Tests!!! - , und zwar in allen Gesprächen) - Das macht die Leute zwar Wahnsinnig, jedoch Du gewinnst!!!!! Die Nicht-Weitergabe vertraulicher Informationen ist bereits ausjudiziert, was aus der Sachverhaltsdarstellung hervorgeht.
Zur Nachahmung empfohlen! - (Ohne Gewähr)
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AMS Esteplatz 1030 Wien
Sachverhaltsdarstellung:
Meine Geschichte ist ein Einzelfall, so wie viele andere auch. Ich habe genug schlechte Erfahrungen mit Psychologen gemacht, daher ist mein Vertrauen in den Berufstand eher gering. Dies bestätigt auch ein Gutachten.1. Ich brauche nun mal Zeit um mich an solche Menschen zu gewöhnen.
In der vorhergehenden Rehaplanung (BBRZ Simmering) habe ich mit der für mich zuständigen REHA Trainerin Mag. W. abgesprochen, Angaben zu machen allerdings nur unter der Schweigepflicht. Dies wurde im BBRZ Simmering auch so akzeptiert und toleriert.
Ich wurde dem Programm IMBUS des BBRZ Lassallestraße 7a/Unit 2 zugewiesen. Ich war am ersten Tag bei der Begrüßung und Vorstellung nicht anwesend da ich einen Termin mit meinen Psychotherapeuten hatte, mir wurde aber glaubhaft versichert, dass es sich bei Mag. E. H. und Mag. R. H. um Psychologinnen handelt. Eine Internetreche scheint diese Annahme zu bestätigen:
1 Beilage 1 Mag.rer.nat. R. H. - Berufliches Bildungs- und Rehabilitationszentrum (BBRZ) in Geiselbergstraße / Wien 11., Simmering / Wien2
Ich habe von Anfang an kundgetan, dass für mich Auskünfte und für mich Belastendes meinerseits nur unter der Verschwiegenheitspflicht – auch mit Hinweis auf das Gutachten in Frage kämen.
Diese Verschwiegenheitspflicht wurde von der Mag. E. H. sowohl in einem Einzelsetting als auch in weiterer Folge in einem Gespräch mit einer angeblich Vorgesetzten verweigert.
Einem Verweis auf das Psychologengesetz - § 14 Psychologengesetz idF 360/1990
Klinische Psychologen und Gesundheitspsychologen sowie ihre Hilfspersonen sind zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet. 3
wurde entgegnet, dass es sich bei den Dienstverhältnissen nicht um eine Anstellung als Psychologe handelt, sondern als Prozessmanager4, eine Verschwiegenheitspflicht daher nicht gegeben sei. Diesem wiederum steht aber die Aufgabenstellung - Das Ziel von IMBUS ist die psychische Stabilisierung und Entwicklung eines individuellen Rehabilitationsplanes5 - entgegen. Seltsamerweise finden sich keine Hinweise darauf, dass es sich bei den handelnden Personen um Prozessmanager handelt, sondern den Hinweisschildern im BBRZ Lassallestraße folgend eindeutig und zweifelsfrei um Psychologen.6
Ich möchte darauf hinweisen, dass ich für meine Verhältnisse sehr weit gegangen bin und als Kompromisslösung angeboten habe, dass ich einverstanden bin zu akzeptieren, dass nach 5 Wochen keine Verschwiegenheitspflicht mehr gilt. Dies wurde ebenso abgelehnt wie der Vorschlag, 5 Minuten mit der Fr. Mag. E. H. unter der Verschwiegenheitspflicht die Sachlage zu erörtern.
Beispielgebend dafür sei angemerkt, ich hätte der Psychologin/Prozessmanagerin Mag.E. H. erläutern müssen
2 http://www.wo-in-wien.at/psychologe/1/r.-h.-1110-wien/ 3 http://www.ifs.at/fileadmin/user_upload/Dokumente/das-ifs/Skriptum_Rechte_und_Pflichten_-Auflage2.pdf Seite 53 4 http://www.berufslexikon.at/pdf/pdf.php?id=3166&berufstyp=3 5 http://www.bbrz.at/fileadmin/user_upload/Produkblaetter/Reha-Kombination/Wien/REHA-Kombi_Imbus-Wien.pdf 6 Beilage 2 und 3
warum ich nicht mit mir unbekannten Personen/Telefonnummern telefoniere. Dazu hätte ich Gerichtsakten vorlegen müssen, die ein noch laufendes Verfahren (Instanz) betreffen. Man kann mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit annehmen, dass ich mich strafbar gemacht hätte, wäre ich mit der Vorgangsweise des BBRZ einverstanden gewesen.
Die Geheimnisse, die Klienten ihrem Psychotherapeuten/Psychologen anvertrauen, sind condition sine qua non für die Ausübung dieser Berufe. Nur dann, wenn sich der Klient rückhaltlos öffnet, kann ein Behandlungserfolg überhaupt erwartet werden. Scheinanpassungen sind daher nicht nur unerwünscht, sondern lassen eine Behandlung von vornherein aussichtslos, ja sinnlos erscheinen (vgl. Soyer, 1998, 56). 7
Im übrigen ist es durch die Hausordnung – die ausführlich am ersten Kurstag erörtert wurden - schwer möglich zur eigenen Absicherung externe Personen als Vertrauenspersonen mitzunehmen, bzw. zur eigenen Absicherung Tonbandaufnahmen zu tätigen. So wird immer Aussage gegen Aussage stehen – wem geglaubt wird …. In meinem Falle waren beide Psychologinnen/Prozessmanagerinnen im Raum anwesend, da einer der Teilnehmer nicht zu seinem Termin erschien.
Den Vorgaben des BBRZ zufolge hätte ich mich in ein Lügenkonstrukt flüchten müssen. Ein Erfolg der Maßnahme (IMBUS) wäre damit mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit unrealistisch – weil nicht aufrechtzuerhalten gewesen.
Ich habe mich nach dem angesprochenen Gespräch8 im Beisein meiner Lebensgefährtin zum AMS Esteplatz begeben und in weiterer Folge zur Landesgeschäftsstelle Wien um Rat zu suchen. Von beiden Stellen erhielt ich die Auskunft den Kurs nicht abzubrechen und keinerlei persönliches preisgeben.
Ich habe daraufhin der Verantwortlichen Psychologin/Prozessmanagerin Mag. E. H. mitgeteilt, dass ich bis zur endgültigen Klärung durch Verantwortliche des AMS Wiens und einer Belehrung durch diese keinerlei Tests/Einzelgespräche zustimmen werde. Zur Belohnung wurde ich bei der erstbesten Gelegenheit aus dem Schulungsraum verwiesen und durfte wie ein schlimmer Erstklässler in einem Glasraum (von den Teilnehmern Aquarium bezeichnet) dem Ende des Tagesprogrammes zuwarten.
7 http://www.ifs.at/fileadmin/user_upload/Dokumente/das-ifs/Skriptum_Rechte_und_Pflichten_-Auflage2.pdf Seite 54 8 Seite 2 Abs.1 dieses Schreibens
Am nächsten Tag war Exkursion zur ÖBB. Ich hatte den Eindruck, dass ich mich nicht frei bewegen konnte, ging ich vorne war die Psychologin/Prozessmanagerin Mag. E. H. vorne ging ich hinten war sie hinten. Ich habe darüber sowohl eine Kursteilnehmerin angesprochen und auch eine sms an meine Lebensgefährtin geschickt9. In dem Abschlussgespräch teilte diese in Anwesenheit ihrer Vorgesetzten, meiner Vertrauensperson und mir mit, dies sei vielleicht unbewusst gewesen, allerdings müsse sie schauen, dass sie niemand aus der Gruppe verliert. Dazu sei angemerkt, es handelte sich um ein geschlossenes Gelände in denen wir drei Hallen besuchten und die Teilnehmeranzahl war 8 Personen. Im Kindergarten darf eine Pädagogin mit 15 Kindern alleine unterwegs sein. Selten liest man, dass ein Kind bei Ausflügen etc. verloren geht.
Zum Eklat kam es als wir nach der Exkursion an unserem Projekt weiterarbeiten durften. Jeder wusste und konnte sehen, dass meine Erfahrungen am Computer mit dem Einschalten selbigen endeten. Ich habe versucht Bilder für das Handout einzufügen und war damit schon überfordert. Die Psychologin/Prozessmanagerin Mag. E. H. wollte die Stunde beenden. Ich teilte ihr mit, dass ich noch ein Bild einfügen müsse und dann speichere. Leider funktionierte das auf Grund mangelnder PC Kenntnisse meiner Person gar nicht. Zwischenzeitlich kamen mir schon drei Kursteilnehmer zur Hilfe. Dies hinderte die Psychologin/Prozessmanagerin Mag. E. H. keinesfalls mehr Druck auszuüben. Als sie dann noch mitteilte der Computer sei sofort abzudrehen, weil sie auf Mittagspause gehen wolle, reichte es mir und ich teilte ihr mit, dass sie gerne für mich die Arbeit beenden könne und ich verlies den Schulungsraum.
Nach der Mittagspause wurde ich in Begleitung zu einem Gespräch gebeten und in Begleitung meiner Vertrauensperson wurde mir mitgeteilt, dass dies nicht der richtige Kurs für mich sei, sie können nicht bieten was ich brauche und deshalb der Kurs für mich beendet sei.
Das Ziel von IMBUS ist die psychische Stabilisierung und Entwicklung eines individuellen Rehabilitationsplanes10 ich erlebte das nicht, sondern bewusste psychische Druckausübung auf meine Person, nur weil ich der Ansicht war, dass auf Grund der Ausbildung Kursteilnehmer psychologisch bewertet werden. Ob eine solche Handlungsweise mit dem Berufsbild eines Prozessmanagers
9 Beilage 4 10 http://www.bbrz.at/fileadmin/user_upload/Produkblaetter/Reha-Kombination/Wien/REHA-Kombi_Imbus-Wien.pdf
übereinstimmt, vermag ich nicht zu beurteilen, persönlich habe ich das Gefühl dem ist nicht so. Im übrigen wird auf den Entscheidungstext VwSlg 17790 A/2009 verwiesen
Wien, Juli 2014 30 (9.10.14)
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Anmerkung: Laut VwGH hat die Zuweisung bez. medizinischer Untersuchung an einen Arzt zu erfolgen und nicht an einen Prozessmanager-In?!
Und laut "neuem" VwGH-Erkenntnis sind ärztliche Untersuchungen kein zulässiger Inhalt einer Maßnahme zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt!
Heisst: Betroffene dürfen nicht wegen "ärztlicher Untersuchung" unter Bezugssperrdrohung in eine Wiedereingliederungs--Massnahmen vermittelt /"genötigt" werden!
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"Es liegt meiner Meinung schon in der Natur der Sache, dass die Tätigkeiten/das Verhalten der vom AMS beauftragten/"bezahlten" Ärzte (ev. über/in Zwangsmassnahmen-Einrichtungen beauftragt) der Genfer Deklaration zuwiderlaufen. (u.a. über Auftrags-Motiv, -"Ziel?")" (9.08.12)
>Die Frage nach der freien Arztwahl ist in einem demokratischen Rechtsstaat - der ev. Menschenrechte heuchelt - ebenfalls zu klären?
>Geklärt ist hingegen, das Verbieten der Datenweitergabe! "BBRZ"-Zustimmung der Datenübertragung ans AMS verweigern!" VwGH
VwGH: Eine Maßnahme zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt dient der Verbesserung von Kenntnissen und Fähigkeiten des Arbeitslosen. Es ist nicht ersichtlich, weshalb zu diesem Zweck die Übermittlung von gesundheitsbezogenen Daten erforderlich sein sollte?
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Beispiele: Zu BBRZ "(Vorerst?) keinerlei weitere BBRZ-Untersuchungen" unter: "Kann ich eine BBRZ-Schulungsmaßnahme ablehnen? (3.10.13)
"BBRZ wurde wieder storniert, nachdem ich eine schrifftliche Stellungsnahme bez. "verpflichtende Teilnahme bei sonstiger Bezugssperre" verlangt habe" (28.11.13)
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>Den Ärzten ev. die Genfer Deklaration vorlegen und fragen ob sie mit diesen Werten etwas anfangen können!
Vortrag zum Thema von Rechtsanwalt Dr. Herbert Pochieser vom 11.09.2009 um 15.00 Uhr in Wien, Amerlinghaus Mitschrift „Dürfens denn das?“ mit Tipps
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>"Das AMS soll sich die erkauften BBRZ-"Gutachten" irgend wohin stecken!" (18.11.10)
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Zum Abschluss "eigentlich" Unglaubliches bzw. Schockierendes zum BBRZ!
("ohne Gewähr") |
13.10.14 um 6.30 Uhr von L*. - "Komme mit Weiterbildung gar nicht klar" |
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Hallo, ich habe eine Frage. Ich habe mich freiwillig für eine Weiterbildung entschieden, die imr das AMS auch zahlen würde. Die Weiterbildung hat begonnen und ich musste feststellen, dass ich damit gar nicht klar komme. Ich finde es nur furchtbar, mir geht es psychisch schlecht damit und sie bringt mir nichts. Jetzt ist es aber so, dass ich diese Weiterbildung angeblich selbst zahlen muss, wenn ich diese aus irgendeinem Grund (ausgenommen Krankheit) abbreche. Ist das wahr? Vor einer Bezugsssperre habe ich keine Angst, da ich sowieso keinerlei Bezüge habe (LG verdient zu viel), das wäre mir also egal. Ich weiß auch, dass es meine eigene Dummheit ist, mich nicht besser informiert zu haben, aber jetzt habe ich von Heulattacken über Durchfall alles, weil ich nicht aufhören kann, weil ich weiß, ich müsste den Kurs dann selbst zahlen. Vielen Dank, lg (12.10.14)
Antwort: falls sie den kurs bei "selbstverschuldeten" abruch selber zahlen müssen, reden sie mit ihrem arzt. die symptome die sie beschreiben deuten auf derart psychischen stress hin, der - erst recht auf dauer - auch krank macht bzw. ev. mit krank gleichgesetzt werden kann -. ich denke ihr arzt - oder ein facharzt - wird sie unterstützen und sie ev. vom kurs befreien. ohne gewähr alles gute!
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12.10.14 um 12.24 Uhr von W. S. - "Wer nicht pariert, fliegt / Wallraff " |
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Neues von Wallraff: \"Wer nicht pariert, fliegt\"
Auszüge: Dass es keine einzelnen Missstände in bestimmten Bereichen sind, sondern Zustände, die sich immer mehr zu einem System auswachsen. Man kann von einer Metastasierung in der Wirtschaft sprechen..
Sie stecken in diesem Gefüge fest. Es sind Millionen, aber sie sind doch unsichtbar. Und sie haben meist keine Kraft, um sich zu wehren. Wer den ganzen Tag - oft zwölf Stunden und mehr - schuftet und dafür dann doch nur ein paar Euro bekommt, der resigniert irgendwann. Dort führt man wirklich einen Kampf ums Überleben, vor allem wenn Kinder zu versorgen sind. Die Leute holen das Letzte aus sich heraus, um durchzukommen. Dabei reichen diese prekären Jobs nicht zum Leben, oft muss der Staat noch das Gehalt aufstocken. Das ermutigt diese Firmen ja geradezu, leichtfertig zu entlassen und immer noch billigere Leute einzustellen.
Lesenswert ! quelle/link : Wer nicht pariert, fliegt (Standard) (11.10.14)
Anmerkung: Politisch wie behördlich gewährleistet! "Methode zum Ausbau des Niedrigstlohnsektors" (29.05.14) |
12.10.14 um 11.43 Uhr von M*. - "Im Zuge einer Bewerbung beim AMS als Berater wurde mir Einiges klar - auch warum das AMS so einen Ruf hat."
"Beim AMS suche man keine Leute mit Helfersyndrom" |
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Im Zuge einer Bewerbung beim AMS als Berater wurde mir Einiges klar. Hatte es man offenbar ohne Beziehungen geschafft die Vorauswahl zu überstehen, kam man zu einer Infoveranstaltung und diese hier ist bei den all den Themen, um die es hier im Forum geht, interessant. Der Personalverantwortliche wies dezitiert darauf hin, dass man beim AMS \"ja keine Leute mit Helfersyndrom\" suche... Des weiteren wurde immer wieder auf das Gesetz und Bezugssperren hingewiesen. Als ob sich die zukünftige Arbeit nur um dies drehen würde. Ich war schockiert. Es wurde nie darauf hingewiesen, dass es sich hier um eine Versicherungsleistung des Staates handelt. Es wurde nicht bemerkt, dass man sich um Menschen kümmern muss. Es wurde offensichtlich neben o.g. Zitat veranschaulicht, dass ein Job beim AMS bei 37 Wochenstunden, flexibler Zeiteinteilung und durchschnittlicher Bezahlung, es vor allem darum geht, Menschen nach Gesetz bzw. nach internen Vorgabe zu \"bearbeiten\".
Den nachfolgenden psychologischen Auslesetest bestehen dann e sehr viele nicht. Ich möchte hier nicht mutmaßen, welche Leute hier bewusst ausgewählt werden. Anziehend ist sicher die Tatsache, dass das AMS laut Eigenwerbung Personalmitarbeiter einen krisensicheren Job bietet. Wenn aber die Eingangssworte schon so gewählt sind und Mitarbeiter nach diesen charakterlichen Eigenschaften ausgewählt werden, ist mir klar, warum das AMS so einen Ruf hat. Traurig. Die Zeiten werden nicht besser werden, (11.10.14) |
9.10.14 um 13.05 Uhr von S*. - "Rechtswidrige" Sperre weil Schreiben vom AMS nicht angekommen ist?" |
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Hallo ich hätte am 02.09.14 eine angebliche stellenvermittlung per post vom ams graz west geschickt bekommen, doch dieses schreiben ist nie bei mir angelangt nichtmal eine benachrichtigung. am 09.09.14 wurde ich gesperrt und dies wurde mir am 25.09.14 mitgeteilt. jezt weis ich nicht wie ich die fixkosten bezahlen soll und nebenbei sollte ich auch mietrückstand bezahlen und wenn nicht dann ist die wohnung weg und ich und meine familie sitzten auf der straße. im anhang sende ich das schreiben mit. mit dank im voraus.
Antwort: sofort berufung einlegen - die gewinnen sie - falls es überhaupt soweit kommt / ev. wird diese vorher schon über den Berufungsvorentscheid aufgehoben wie im fall unten! - wenn das AMS-schreiben nicht eingeschrieben gesendet wurde - von dem ist auszugehen, da sie auch keine postbenachrichtigung bekommen haben!
das ams muss diese schreiben eingeschrieben senden!!!!!!!
>Aha laut Anhang handelt es sich um eine Bezugseinstellungs-Mitteilung - Verlangen sie einen Bescheid auf den sie Berufung einlegen! Bzw. Sprechen sie (mit Begleitperson, wenn möglich) vor und lassen die "Sperre" aufheben! Ich gehe davon aus, dass die "rechtswidrige" Bezugseinstellung aufgehoben wird!< >Am Besten Bescheid eingeschrieben verlangen - denn kommt dieser nicht innerhalb eines Monats nach Absendung des Briefs, muss das Geld ausbezahlt werden. Bezugs-Einstellung unverzüglich mitteilen - mit Muster für eine Zahlungsaufforderung
Begründung: Das AMS muss diese Schreiben eingeschrieben senden. sonst können sie nichts dafür, wenn sie das Schreiben nicht erhalten. Geben sie ev. die VwGH-erkenntnis noch an. - VwGH-Der Brief muss zugestellt werden! Geschäftszahl 2006/08/0263 hier ein beispiel: - ev. kopieren sie den eintrag und legen ihn beim AMS vor "Meine Bezugssperre wird aufgehoben" (21.08.14) "Rechtswidrige Bezugsperre als Schikane! (26.08.14) unter: "Rechtswidrige Bezugssperre / Einladungs-Brief nicht erhalten!" / "Vorgangsweise des AMS eine extreme Frechheit!"(18.08.14) alles gute - warte auf rückmeldung nach erledigung!
10.10.14 um 15.57 Uhr von S*. - "Angeblich mit rsb geschickt?" Angeblich hätten sie es mir per rsb geschickt jedoch habe ich kein schreiben oder eine benachrichtung erhalten habe heute die bestätigung von seiten des ams für die absendung angefordert des schreibens angefordert jedoch wusste angeblich niemand wer diese hat
Antwort: gut reagiert - das ams muss natürlich nachweisen, dass es dieses schreiben eingeschrieben gesendet hat. und dann bestünde darüber hinaus noch die möglichkeit, dass die post es ev. verlegt hat. - der sache ist dann auf post-seite nachzugehen aber erst dann, wenn das AMS den einschreibe-bestätigung vorlegen kann. halten sie mich am laufenden. alles gute!
Anm: Mittlerweile ist auch der Bescheid gekommen, auf den S. Berufung einlegen und uns auf dem Laufenden halten soll! -
13.10.14 von S*. - "Einspruchsschreiben" ich habe ein einspruchsschreiben verfasst wobei ich nicht sicher bin ob ich das in dieser form an das ams weiterleiten kann ich erbitte druchsicht von diesen schreiben ich sende im anhang alle bezugnehmenden schreiben mit mit dank im voraus (10.10.14)
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9.10.14 um 13.00 Uhr von A. - "Vom Kontrolltermin absehen?" |
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Lieber Hr. Moser,
soeben hat meine AMS Betreuerin eine Mail gesendet, das ich vom Kontrolltermin absehen DARF da ich ja 2 Wochen später, auf Kur fahre. Nebenbei hat sie gemeint, sie meldet mich jetzt schon f. den 31.Okt vom AMS ab da ich ja Krank geschrieben werden muss. UND es kann ja gut sein das ich nach der Kur WEITERHIN im Krankenstand bleibe, das wäre auch gut für SIE. (Also AMS)
Wie soll man das jetzt verstehen? Man fürchtet ja eine Linke Aktion...oder ist es ev weil sie f. chronisch karnke die eh net vermittelbar sind, wieder was ausheken? Nun ja . jedenfalls erspar ich mir d. Fahrscheine zum AMS die ich nicht hätte, udnd eshalb per Mail vorab um Zusicherung der Fahrkostenbeihilfe gebeten hatte. Seltsam ist es trotzdem. Lg A. (8.10.14)
Antwort: ja ist eh gut so - geben sie danach auf alle fälle dem AMS bescheid - ob und wie lange sie im krankenstand sind. und wenn sie wieder gesund geschrieben werden, so holen sie von der krankenkassa die krankenstandsbescheinigung und geben diese beim AMS ab. solange sie nicht in der AL-statistik aufscheinen - also im krankenstand sind ist das auch ein arbeitsmarktpolitischer erfolg für`s AMS - wofür es prämien gibt! alles gute und gute erholung!
zu: "Unmutskundgebung" "Unsinnig, vor der gründlichen Untersuchung der Kur-Spezialisten ein Gutachten von xy Ärzten "aus AMS-Zwangsmassnahmen" einzuholen?" (24.09.10) |
9.10.14 um 12.30 Uhr von K*. - "Rechtswidrige AMS-Schikane"
"Rechtswidrige Sperre wegen nicht wahrgenommenen Kontrolltermin im Krankenstand mit widerrechtlicher KK-Abmeldung?" |
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Liebes SoNed Forum, Ich war von 5.9.2014 bis einschließlich 27.9.2014 im Krankenstand, habe mich ordnungsgemäß beim AMS Korneuburg am 5.9. telefonisch in Krankenstand gemeldet und am Montag 30.9.2014 beim AMS Korneuburg persönlich wieder gesund gemeldet. Die Gesundmeldung konnte beim AMS nicht mehr am Freitag 27.9. erfolgen, weil ich den Arzttermin erst um 17 Uhr hatte. Am 8.9.2014 bekam ich vom AMS Korneuburg einen Bescheid über die Einstellung des Bezuges, wegen Nicheinhaltens eines Kontrolltermins (befand mich aber ordnungsgemäß zu diesem Termin im Krankenstand). Nachdem ich mit dem AMS Korneuburg bezügl. Einstellung des Bezuges telefoniert hatte, wurde mir von seitens des AMS mitgeteilt, dass bei Kontrollverlust auch im Krankenstand der Bezug nun vorerst eingstellt werden würde (Ist das legal?) Zugleich wurde ich von der NÖGKK vom AMS abgemeldet. Ich leide von Zeit zu Zeit an Panikattacken und Angstzuständen bzw Depressionen und ging auch deshalb in Krankenstand. Ich möchte dazu ausdrücklich erwähnen, dass es mir zu dieser Zeit wirklich schlecht ging, und ich nicht deshalb dem Kontrolltermin fernblieb, um mich vor diesem Termin zu drücken, deshalb ging ich auch in den Krankenstand. Durch die Abmeldung der Krankenversicherung (NÖGKK) konnte mir das Krankengeld vorerst nicht ausbezahlt werden. Am 6.10. 2014 stellte ich fest dass mir vom AMS Korneuburg lediglich Euro 78,84 überwiesen hatte. (das ist für 4 Tage der Bezug der Notstandshilfe) Nach persönlicher Vorsprache mit dem AMS Korneuburg am 6.10 wurde mir mitgeteilt, dass dies durch den Kontrollterminverlust im Krankenstand verursacht worden sei, obwohl ich ordnungsgemäß den Krankenstand beim AMS angemeldet und mich persönlich wieder gesund gemeldet hatte. Am 8.10. wurde mir vom AMS dann die Notstandshilfe für 3 Tage, also Euro 59,13 überwiesen. Laut heutigem Telefonat mit der NÖGKK Korneuburg erhalte ich wegen der Abmeldung der Krankenversicherung erst Anfang nächster Woche das Krankengeld, da ich Miete zahlen muss ist die Verzögerung natürlich für mich total negativ. Ich frage mich, ist das eine Schikane, bzw. legal, dass, wenn ich mich im Krankenstand befinde und einen Kontrolltermin dadurch nicht ! einhalten kann, mir vom AMS automatisch der Bezug eingestellt wird, bzw. ich von der Krankenkasse abgemeldet werde? Das kanns doch wohl nicht sein oder? Ich beziehe beim AMS Korneuburg eine Notstandshilfe von Euro 19,71 Taggeld, für den Monat September wären das also 591,30 Euro.
Es wäre sehr aufschlußreich für mich, wenn ich Informationen bekommen würde, ob solche Maßnahmen des AMS überhaupt gesetzeskonform sind.
Liebe Grüsse K.
Antwort: Ja sie haben recht! Sie wurden widerrechtlich von der Krankenkassa abgemeldet! Ausserdem brauchen sie im Krankenstand natürlich keinem Kontrolltermin nachkommen! Drum ist wichtig, das AMS wegen dem Krankenstand sofort zu informieren! ("Was sue eh getan haben") Am Besten auch die Krankmeldung sofort übermitteln und nach der Gesundmeldung von der Krankenkassa die Krankenstandsbescheinigung holen und auch sofort dem AMS bringen. Wenn per Post dann sollte dies eingeschrieben geschehen! Was ist zu tun bei widerrechtlichen KK-Abmeldung. Was die Sperre / rechtswidrige Einstellung des Bezugs betrifft, so verlangen sie sofort den schriftlichen Bescheid und legen darauf Berufung ein! Am Besten Bescheid eingeschrieben verlangen - denn kommt dieser nicht innerhalb eines Monats nach Absendung, muss das Geld ausbezahlt werden. Bezugs-Einstellung unverzüglich mitteilen - mit Muster für eine Zahlungsaufforderung
Schadensersatzklage Entstehen ihnen auf Grund rechtswidriger Sperren Schäden (Mahnschreiben, Wohnungsverlust etc.) so können sie auf Schadensersatz klagen! - Betroffene sollten diesen Rechtsweg öfter beschreiten. Auf das sich diese Widerlichkeit einstellt!
Aufsichtsbeschwerde / Falls, wäre auch eine Anzeige wegen Amtsmissbrauch angebracht! Da diese rechtswidrige Bezugssperre eine existenzielle Gefährdung darstellt, ist in diesem Falle eine schriftliche Aufsichtsbeschwerde mit Beschreibung des Vorfalles anzuraten. Mobbing durch das AMS / Schlechte Behandlung: Bei richtiger Vorgehensweise sind auch Schmerzensgeldforderungen möglich! (16.02.11)
Ein "eigentlich" unfassbarer Skandal der den demokratischen Rechtsstaat aushebelt! Ja sie liefern ein Beispiel, wie boshafte AMS-MitarbeiterInnen unschuldige Betroffene grösste Schwierigkeiten - verbunden mit unbeschreiblichen psychischen Stress, weil mit willkürlicher Einstellung/Gefährdung der Existenzgrundlage verbunden! - bereiten, da das Geld trotz Rechtswidrigkeit-en ev. Wochen auf sich warten lässt und nur über Aufwand und Unannehmlichkeiten "begleitet mit ev. auch grosser Angst" zurückgeholt / "erstritten" werden muss! Ein Vorgang, bei dem die demokratische Rechtsstaatlichkeit von Behörden mit Füssen getreten wird!
>Wenn sie in Bedrängnis kommen, so besuchen sie ev. die Caritas - Ev. gibts Hilfe: Miete, Strom per Erlagschein; Einkaufsgutscheine; ev. Bargeld!
Wenden sie sich auch an die Volksanwaltschaft post@volksanw.gv.at, dort gibts ev. Unterstützung?
>Weiter Möglichkeit: SozialTelefon-Bürgerservice, gebührenfrei 0800 20 16 11 (kostenfrei) E-Mail sozialtelefon@bmask.gv.at
Die Verantwortlichen sollen mit den Konsequenzen ihrer Politik, die die Existenzfähigkeit von unschuldigen StaatsbürgerInnen erschwert / verunmöglicht, konfrontiert werden. Wie zBsp. an "Sozial?"-Minister Hundstorfer / rudolf.hundstorfer@sozialministerium.at ("SPÖ?")
Dazu noch einige Adressen! - Ev. auch Medien aufklären!
Ohne Gewähr - Alles Gute!
>Österreich / Europa braucht schleunigst tatsächlich soziale-humanistische Partei-en. Lasst sie uns wählen; Parteien gründen; Gründungen unterstützen.
15.10.14 um 11.01 Uhr von K*. - "Ich bin sehr verzweifelt und weiß nicht mehr weiter" Sehr geehrter Herr Moser, ich danke Ihnen vielmals für ihr Antwortschreiben, Sie bestätigen damit genau das, was ich schon in Verdacht hatte. Es geht mir psychisch und auch finanziell ganz schlecht. Krankengeld wurde trotz Telefonats am Donnerstag, 9.10.2014, mit der NÖGKK noch nicht ausbezahlt. Somit konnte ich auch nicht mehr einkaufen wegen des fehlenden Geld, und bin seitdem psychisch ziemlich fertig! Vor allem, weil dies bereits das zweite Mal ist, dass das AMS Korneuburg mir den Bezug im Krankenstand sperrt, obwohl die Bescheid wissen, dass aufgrund meiner Panikattacken und Depressionen, an denen ich leide es leider vorkommen kann, dass ich mich im Krankenstand befinde und auch aufgrund meine ärztlichen Atteste Ich bin sehr verzweifelt und weiß nicht mehr weiter Liebe Grüsse K (13.10.14)
Antwort: ich kann nachvollziehen wie es ihnen geht - geben sie trotzdem nicht auf. ev besuchen sie mal eine sozialberatungsstelle in ihrer gegend, um ev. (teil) unterstützung zu erhalten. - und falls möglich, als ersteres die angelegenheit mit der KK. erledigen. das geld steht ihnen zu. bei behörden nicht von sachbearbeiterInnen abwimmeln lassen, sondern (falls) zum vorgesetzten gehen. (mit begleitperson wenn möglich) |
9.10.14 um 6.30 Uhr von P. - "Antrag auf die Kombilohnbeihilfe abgelehnt?" |
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Hallo SoNed Team habe einen Antrag auf die Kombilohnbeihilfe gestellt,wobei alle Voraussetzungen gegeben waren. Arbeitsbeginn war 25.08.2014 Nachweise sind zu erbringen bis 30.09. Am 10.09. wurde von mir persönlich vorab die Meldung der GKK am Ams vorgelegt.(schon daraus sind die geldbezüge sowie die beschäftigungsstunden ersichtlich) Am 30.09.(Termin) wurde von meinem AG und das ist zu 100% fix der Einkommensnachweis persönlich am AMS Schalter abgegeben-und gestempelt mit \"eingelangt\" . So jetzt kommt`s: Der Nachweis hat es erst am 01.10. in das nächste Stockwerk geschafft-- VERSPÄTET Resultat Antrag ABGELEHNT--neuerlicher Antrag nicht möglich,da VOR Arbeitsaufnahme zu stellen ist!! Meine Frage: Einspruch? Wo? Einvernehmliche Lösung DV (was mein AG bis 01.11.machen würde) (droht mir eine Sperre?) Antrag wieder stellen-neuerliche Arbeitsaufnahme. Sag schon mal DANKE für Tipps und einen Erfolgreichen Tag
Antwort: ich befürchte die chancen auf erfolg sind gering - ausser - sie und ihr arbeitgeber haben den antrag vor dem 25.08 14 beim AMS eingebracht - ist das geschehen? - sie können auf den schriftlichen bescheid berufung/einspruch einlegen. - können sie bei ihrer AMS-geschäftsstelle abgeben - ev. auf kopie abgabe bestätigen lassen oder eingeschrieben senden. bei einvernehmlicher kündigung dürfte es zu keine sperre kommen.>(AlVG: § 11) (Ohne Gewähr)
10.10.14 um 16.10 Uhr von P. - "AMS-Hassverstand?" hallo herr moser hierbei geht es nicht mehr um den antrag!! der antrag wurde vor dem 25.08. eingebracht !! es fehlten nur der einkommensnachweis für die berechnung!!! und da muss ich erst mal 1 mon.arbeiten. die abgabefrist für diesen war der 25.09. jedoch wurde vom ams die frist auf den 30.09. verlängert, da der einkommensnachweis bis 25.09. nicht fertig war- deswegen hat ihn auch mein arbeitg. am 30.09. persönlich am ams abgegeben. nach hausverstand ist das fristgerecht- das den einkommensnachweis jedoch erst am 01.10. meine beraterin in händen hällt und somit antrag abgelehnt ausspricht- das ist wol hassverstand vom ams !
Antwort: wenn sie den antrag fristgerecht abgegeben haben, dann legen sie auf den bescheid sofort berufung ein - in der sie ihre behauptungen belegen und die AMS-behauptung widerlegen. SOFORT - und unbedingt - dann müssten sie die beihilfe bekommen. alles gute ohne gewähr - warte auf rückmeldung über ausgang
13.10.14 um 6.10 Uhr von P. - "Einspruch ist nicht möglich" Hallo, Antwort AMS auf meinen Einspruch Ein Einspruch ist schon deshalb nicht möglich, da es keinen Rechtsanspruch auf eine Förderung gibt. Der Einkommensnachweis wurde eindeutig am 1.10.2014 in der Informationsstelle abgegeben und dort auch am gleichen Tag abgestempelt. Daher war die Beihilfe zu Recht abzulehnen.
Mit freundlichen Grüßen
So,werde mir am Montag den "Stempel" ansehen,-mein Chef versicherte mir, das nur "Eingelangt" gestempelt wurde. Aber vieleicht hat das AMS eine andere Zeitrechnung,da der Einkommensnachweis am 30. um 1215 Uhr abgegeben wurde. Und für was mach ich einen Einspruch ( auf Anraten vom AMS ) wenn dieser sowieso nicht möglich ist ?? Und warum gab mein Chef ( auf Anraten vom AMS ) eine Stellungnahme zu dem Zeitpunkt der Abgabe ab? Da ist doch was nicht sauber ! Werde ihnen weiter Berichten! LG (11.10.14)
Antwort: ja, gehen sie der angelegenheit nach und besuchen sie (ev. mit begleitperson) den geschäftsstellenleiter. natürlich erst recht wenn der antrag in der frist abgegeben wurde - sie das ev. belegen können. alles gute! |
8.10.14 um 18.17 Uhr von D*. - "Mindestsicherung: angeblich sind die Eltern bis zum 27. Lebensjahr unterhaltspflichtig?" |
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Hallo, am Montag war ich nun nach langem hin und her auf der BH und habe das Formular für die Mindestsicherung abgegeben. Nun musste ich erfahren, dass angeblich die Eltern bis zum 27. Lebensjahr Unterhaltspflichtig sind.
Kurz zu mir, meine Eltern sind geschieden und im Scheidungsurteil ist nur die Unterhaltszahlung für meinen Minderjährigen Bruder geregelt. Ich lebe alleine in einem eigenen Haushalt also und bin erwerbslos, letztes Jahr habe ich einen Kurs gemacht und suche seither eine Anstellung. Ebenso bin ich seither nicht versichert und bekomme auch KEIN Arbeitslosengeld oder sonstiges. Mein Vater ist aufgrund einer schweren OP seit einem Jahr in Frühpension und hat meinen minderjährigen Bruder bei sich. Meine Mutter lebt zurzeit vom Arbeitslosengeld.
Meine Frage ist nun:
1. Müssen meine Eltern tatsächlich für mich Unterhalt bezahlen?
2. Wenn ich dies nicht beantrage, die BH kann dies nicht ohne meinem Wissen tun oder?
3. Was kann ich tun?
Ich bitte um Antwort. Mit freundlichen Grüßen D
Antwort: Mindestsicherungsfarce! Von wem haben sie das erfahren? Den Antrag haben sie aber abgegeben - oder? Dann müssen sie einen schriftlichen Bescheid über den Ausgang/Entscheidung bekommen, den sie "falls" berufen! "Berufungsweg bei der Mindestsicherung und der Frage der Mietbeihilfe" (8.11.12)
Der Verwandten-Regress in der Mindestsicherung wurde abgeschafft? – jetzt werden von eineigen "unsozialen" Bundeländern Unterhaltsklagen verlangt! siehe: "Mindestsicherung: Man sieht wie hier nach Gutdünken geurteilt wird" "Selbst Sozialminister Hundstorfer "SPÖ?" bezeichnet Mindestsicherungs-Gebarung in einigen Bundesländern als UNGERECHT / "also UNSOZIAL"!" (29.10.14)
Sollte der Antrag negativ entschieden werden, so wenden sie sich unbedingt an den/die Verantwortlichen für diese Politik, wie zBsp. an "Sozial?"-Minister Hundstorfer / rudolf.hundstorfer@sozialministerium.at ("SPÖ?")
>- Fragen sie ihn - (wie weitere Anlaufstellen) - wovon sie über-leben sollen? Ob angedacht ist, dass Menschen denen die Mindestsicherung - trotz anderslautenden Meldungen - verwehrt wird, eine kriminelle Laufbahn einschlagen sollen?
Wenden sie sich - falls - unbedingt auch an die Volksanwaltschaft post@volksanw.gv.at, ev. gibts von denen Unterstützung?
>SozialTelefon-Bürgerservice, gebührenfrei 0800 20 16 11 (kostenfrei) E-Mail sozialtelefon@bmask.gv.at
Die Verantwortlichen sollen mit den Konsequenzen ihrer Politik, die die Existenzfähigkeit von unschuldigen StaatsbürgerInnen erschwert / verunmöglicht, konfrontiert werden.
hier noch weitere Adressen! Setzen sie (falls) alle Hebeln in Bewegung um sich durchzusetzen! - Die Mindestsicherung steht auch ihnen zu!
(Ohne Gewähr) - Alles Gute |
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