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9.11.2014 um 9.48 Uhr - von B. H. - "Information bez. ALG-Anspruch und Berechnung"


Hallo Herr Moser!

Ich habe eine interessante Information bez. ALG-Anspruch und Berechnung für Sie! Im Jahr 2013 habe ich 7 Monate gearbeitet und war 5 Monate arbeitslos.Ab August 2014 bin ich wieder in einem DV bis März 2015, dh ich hab einen neuen Anspruch erworben, und da ich ihn in der ersten Hälfte des Jahres stelle, wird der Verdienst von 2013 herangezogen. Laut AK werden diese 7 Monate aliquotiert und daraus die Bemessungsgrundlage auf ein Jahr umgerechnet. Das bedeutet, das ich ca so viel ALG bekomme als hätte ich das ganze Jahr 2013 gearbeitet. Ich hoffe, die AK hat sich nicht verrechnet/geirrt.
Können Sie diese Auskunft bestätigen?
Vielen Dank B.H.

Antwort:
Kann ich leider nicht bestätigen! Es handelt sich um eine neue Anwartschaft!
Die nach einem 28 wöchigen DV. erfüllt ist. ("Rahmenfrist, wird über einen Zeitraum von 5 Jahren zusammen-gerechnet"). Dabei leitet sich aus diesen 28 Wochen die neue Bemessung ab!

Über diese Methode werden - mit Hilfe der SÖB-Zwangsmassnahmen - höhere Bezüge gekürzt (und Armut erzeugt), wenn die Betroffenen noch keine 45 Jahre alt sind!
"Die SÖB-Armuts-Methode"

Habe nach ihrem Eintrag überprüft, ob es sein kann, dass diese "neue Bemessung" nur bei Notstandshilfe zutrifft?
Aber unter Fortbezug AlVG §19. (2)
ist zu lesen
"Der Anspruch auf Fortbezug des Arbeitslosengeldes ist nicht gegeben, wenn der Arbeitslose die Voraussetzungen für eine neue Anwartschaft erfüllt."

Wird also auch beim Arbeitslosengeld neu berechnet!

Siehe auch
Anwartschaft
§ 14. (2) Bei jeder weiteren Inanspruchnahme des Arbeitslosengeldes ist die Anwartschaft erfüllt, wenn der Arbeitslose in den letzten 12 Monaten vor Geltendmachung des Anspruches (Rahmenfrist) insgesamt 28 Wochen im Inland arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt war.

Beim Erstantrag spielt es eine Rolle in welchem Halbjahr der Antrag gestellt wird!
Im ersten Halbjahr wird das vorletzte Jahr zur Berechnung herangezogen!
Im zweiten Halbjahr das letzte Jahr!

Ich würde mich gerne irren! Teilen sie uns mit falls! (ohne gewähr) - alles gute!


9.11.2014 um 0.29 Uhr - von K*. - "Sperre wegen Deppenkurs"
"Widerlicher arbeitsmarktpolitischer Umgang mit kranken Menschen"


Hallo Herr Moser

Ich habe schon viele Stunden auf Ihrer Seite gelesen. Eine großartige Sache !

Ich habe folgendes Problem:

Ich bin seit einigen Jahren schwer krank und war auch schon zwei mal im I-Pensionsverfahren. Wenn ich mich kaum bewege, also schone, muss mich nach ca. 5-6 Stunden für einige Stunden hinlegen, ansonsten löse ich mir einen Krankheitsschub mit schmerzhaften Muskelspasmen und Lähmungen aus. Bei Anstrengung (z.B. weitere Wege) oder Infekten verkürzt sich diese Zeit.

Ich wollte eine Weiterbildung in Richtung Buchhaltung machen um meine Berufschancen zu erhöhen, da ich keinen erlernten Beruf habe und nur noch kurzfristig gehen und stehen kann. Da zur Zeit keine Finanzierung möglich ist, wäre nur die Möglichkeit über andere Kurse an einen Solchen zu gelangen.

Deshalb wurde ich von meiner Beraterin zu „Neue Wege“ im BIT 23. Bezirk geschickt. Dieser dauert 6 Stunden täglich und ich brauche je Strecke eine Stunde.

Da ich nach 4 Stunden Kursdauer schon gravierende Probleme beim Sitzen hatte, verließ ich den Kurs am 1. (20.10.) und 2. Tag (21.10.)nach dieser Zeit. Ich erhoffte mir so die Chance auf meine Weiterbildung. Am Nachmittag des 2.Kurstages litt ich schon unter Spasmen und hatte Probleme beim gehen. Ich hatte mir den befürchteten Schub ausgelöst durch die zusätzlich anstrengenden 2 Stundenfahrt.

Trotz großer Schmerzen und Motorikstörungen fuhr ich am 3. Tag (23.10.)wieder hin um zu klären was ich tun sollte, da so ein Schub oft 2-3 Wochen dauert und ich mir danach gleich wieder einen auslösen würde. Ich würde wahrscheinlich dann 4 Tage im Monat anwesend sein und da solche Kurse ja bezahlt werden müssen, wäre das nicht sinnvoll.

Ich wandte mich an den Trainer, welcher mich zu meinem persönlichen Coach schickte.

Dieser sagte, er würde sich erkundigen und mir Bescheid sagen. Nach 3 Stunden kam er zu mir und meinte das Institut könne da nichts machen, ich müsse das mit meinem AMS klären.

Ich fuhr sofort los zu meinem zuständigem AMS. Dort am Infoschalter sagte ich der Dame, dass ich mich zur Zeit in einem Kurs befände, diesen aber aus gesundheitlichen Gründen nicht schaffe, deswegen habe mich das Institut hergeschickt. Die Dame rief meine Beraterin an und sagte mir danach ich solle zu meinem Termin am 7.11 kommen.

Am 29.10 bekam ich einen Mitteilung über meinen Leistungsanspruch (Notstandshilfe + Kursgeld ab 20.10.2014) Danach erhielt ich keine weiteren Mitteilungen mehr.

Ich bekomme normalerweise ca. € 420 (davon werden € 270 im Monat Fixkosten abgezogen). Als ich am 5.11. zur Bank ging um mir die übrigen €150 zu holen, sah ich dass nur 333 angewiesen wurden. Es blieben mir nur € 60 fürs Monat.

Noch belastend dazu kommt, dass unser Mindestsicherungsantrag seit September in Bearbeitung ist und somit auch diese € 400 fehlen. Meine Frau bekam € 600 wovon sie € 500 Miete zahlen musste.

Heute hatte ich meinen Termin bei meiner Beraterin die mir erklärte, dass mich das Kursinstitut seit 24.10 als unentschuldigt meldet. Deshalb steht mir seither kein Geld zu.

Die Dame vom Infoschalter habe ihr gesagt ich wurde vom Institut „zurückgeschickt“. Es (mein Coach)hat mich aber „hergeschickt“ um die Sache zu klären.

Meine Beraterin hat versucht die Sache zu regeln, auch mit der Abteilungsleiterin, da es sich scheinbar um ein Missverständnis gehandelt hat, aber leider ohne Erfolg.

Das AMS wusste ab 23.10. ,dass ich den Kurs nicht mehr besuche. Ich wusste nicht, dass dies nicht an das Kursinstitut weitergeleitet wird und auch nach einer Meldung meiner Abwesenheit durch das Kursinstitut, dieses nicht informiert wird.

Ich bekam auch bisher keine Mitteilung über eine Bezugssperre. Ich wusste bis zu meinem Bankbesuch nicht, dass es Probleme gab und hatte somit keine Möglichkeit etwas richtigzustellen. Nun fehlt bei dem ohnehin knappen Budget ½ Monat (1 Woche Okt. / 1 Woche Nov).

Das kann doch nicht die Strafe dafür sein, dass ich mich weiterbilden wollte und leider krank bin !

Ich habe mich nun an die AMS-Ombudsstelle gewandt. Falls dies keinen Erfolg bringt, was könnte ich dann machen? Es geht nicht nur um die 200 Euro, sondern dass die Sperre denke ich nicht rechtens ist.Ich weiss bis jetzt nicht wo mein Fehler lag. Die Abteilungsleiterin (so sagte mir meine Beraterin am Telefon) meinte auf jeden Fall "Dies wäre nicht zu Entschuldigen.

Sie können meinen Fall auch posten wenn sie es für nützlich halten.

Liebe Grüße
Ke.

Antwort:
Ja gut so, schreiben sie sämtliche Einrichtungen / ev. Behörden an - unbedingt - aber auch ohne zu grosse Erwartungen! AMS-Ombudsmann ist Teil der gegnerischen Mannschaft und dient hauptsächlich als Alibi - um der "dummen" Bevölkerung zu suggerieren: "Man kümmert sich um die (entrechteten) Betroffenen!

Sie verlangen sofort den schriftlichen Bescheid über die Sperre - den sie dann
berufen. (Eingeschrieben senden / oder Abgabe auf Kopie bestätigen lassen)
Wenn nach einem Monat kein Bescheid kommt, muss ("vorerst") das Geld ausbezahlt werden!

Sie erklären in der Berufung den Ablauf (wie hier an SoNed) wie es sich zugetragen hat und geben weiters als Begründung an, dass die Wegstrecke / Wegzeit - für ein Teilzeit-DV / muss auch für den Deppenkurs gelten - über der erlaubten 1,5 Stunden (hin und zurück) beträgt! (
Zumutbarkeit von langen Arbeitswegen)

Auch legen sie - falls vorhanden - Atteste bei, die ev. ein langes Sitzen etc. untersagen! - Findet sich sowas - in diese Richtung - im "Urteil" / "Richterspruch" der erfolglosen Klage bez. I-Pension?
(Klage abgewiesen aber vermindert leistungsfähig, weil, darf nicht ...... auch nicht ...... etc. ? - falls der Berufung beilegen.)


Bei der Sperre reagiert die Mindestsicherung (dessen zuständioge Behörde) schneller als bei der Anspruchs-Erledigung! Falls muss das Sozialamt bei Sperre oder Kürzung der Mindestsicherung ein eigenes Verfahren einleiten, solange die Sperre nicht rechtskräftig gültig ist!
("
Berufungsweg bei der Mindestsicherung und der Frage der Mietbeihilfe
+ Sozialamt mus ein eigenes Ermittlungsverfahren einleiten, solange die Sperre nicht rechtskräftig gültig ist! - z.Bsp bei "rechtswidriger" Einstellung des AMS-Bezugs" (8.08.13)" (mehr dazu: Mindestsicherungs-Farce / Schweinerei!)

Der Kurs in den sie vermittelt wurden hat nichts mit Qualifikation oder Ausbildung zu tun, sondern dabei handelt es sich um einen Deppen-, bzw. Mobbingkurs!
An ihnen (in Summe) verdient sich dieser menschenverachtende Wirtschaftszweig dumm und deppert!

Zur Weiterbildung - selbst gewählter Ausbildung / Formalweg!
Beschreiten sie den Formalweg / Legen sie alle Daten den Kurs betreffend bei!
Bei selbstgewählten "Kurs"/Ausbildung/"Studium" - Begehren, für Instanzenweg, abgeben!
Ombudsmann Buchgraber von der LGS-Steiermark riet den Formalweg zu berschreiten und sich ein Begehren zusenden zu lassen. Dann gäbe es einen Instanzenweg von der Geschäftsstelle über den Regionalbeirat bis zum Landesdirektorium.
("
Instanzenweg für Ausbildung ohne Rechtsanspruch?" 7.09.11

Gehen sie nur mehr mit Begleitperson zu den Behörden-Terminen!
Mobbing durch das AMS / Schlechte Behandlung:
Bei richtiger Vorgehensweise sind auch Schmerzensgeldforderungen möglich!

Ev. suchen sie sobald wie möglich, wieder um die I-Pension an! - Ev. bei Zustands-Verschlechterung!

Und besuchen sie ev. die Caritas: Einkaufsgutscheine, Miete, Strom per Erlagschein, ev. Bargeld? Erklären sie denen ev. auch den ("rechtswidrigen") Grund der Sperre!


Frage zum Schluss: "Haben sie schon mal Deppenkurse besucht?"

(Ohne Gewähr) Alles Gute
!

9.11.2014 um 16.20 Uhr - von K*. - "Ja, ich war schon in solchen Kursen"
Vielen, vielen Dank für die rasche Antwort !

Ja, ich war schon in solchen Kursen. Da ich schon seit 2004 keinen richtigen Job mehr bekommen habe, lies sich das nicht vermeiden. Bisher hatte ich auch kein Problem damit, da es auch mal gut tat andere Menschen zu treffen. Vom Klima her wars auch immer okay. Sinnvoll waren sie natürlich nicht. Entweder hat ein Trainer stundenlang Geschichten erzählt oder man wurde allein vor einen PC gesetzt. Ich bin auch so ziemlich der einzige Mensch der darum gebeten hat in einem SÖB arbeiten zu dürfen. Ich wollte eben arbeiten und mein Geld selbst verdienen. Bekam dadurch zwar ein paar Euro weniger als jetzt, dafür aber Weihnachtsgeld. Dort war ich (als Bürokraft)dafür zuständig, den Leuten bei Bewerbungen zu helfen und bei den Infotagen und Arbeitsbeginn als Assistent. So kam ich mit vielen ins Gespräch und bekam auch mit, dass viele die mehr NH als ich bekommen dadurch einen Verlust haben. Das war 2013 - 2014

Ich war bereits 2 mal im I-Pensionsverfahren. Beim ersten mal, bei der Gerichtsverhandlung (2009) sagte der Richter, dass ich es nur ganz knapp nicht geschafft hätte. Im Protokoll steht dass ich noch Teilzeit für Aufsichtstätigkeiten geeignet wäre. 3 Jahre später das gleiche. Also ich darf nur noch "schauen", mein Geist ist ja noch gesund.

Ich glaube 2012 wurde ich zum BBRZ geschickt, die meinen auch , ich darf nur noch geistig arbeiten.
Jedoch Vollzeit mit uneingeschränktem Weg, heisst je Strecke dürfen es dann ja 2 Stunden sein, also 12 Stunden täglich außer Haus.

Nun hab ich von meiner Beraterin einen neuen Termin noch diesen Monat dort bekommen um das "richtigzustellen". Bin gespannt!

Von meinen Behandelnden Ärzten (KFJ und Hausarzt) habe ich Befunde in denen sogar steht, dass sie mich für Arbeitsunfähig halten. Aber das hat weder bei PVA noch BBRZ was gegolten.

Ich werde jetzt mal abwarten ob sich die Ombudsstelle meldet und ob ich am Montag vielleicht endlich die Mitteilung über die Sperre erhalte. Wenn nicht, wo genau muss ich sie anfordern ?

Wegen der Wegzeit zum Kurs, meine Beraterin hat eine Nachricht vom Institut erhalten "die 45 min wären mir zu lang", wobei auch einige meiner Kurskollegen (auch aus dem 3.Bezirk) die um 7 weggefahren sind etwas zu spät gekommen sind ! Was im Kurs aber eh keinen kümmerte.

Wir haben Anfang September unseren normalen Mindestsicherungsantrag gestellt, genauer gesagt meine Frau, ich persönlich bekomme sie nicht. Er ist laut Telefonat das meine Frau vor einigen Tagen geführt hat noch in Bearbeitung, da momentan so viele Anträge seien. Muss ich in der Sache was unternehmen oder einfach weiterwarten ?

Ich werd sie auf jeden Fall bis zum Schluss der ganzen Sache auf dem laufenden halten. Vielen Dank nochmals K

Antwort:
Wichtig, ob sie 45 Minuten oder 1 Stunde für eine Fahrt brauchen.
1, 5 hin und zurück wäre okay. 2 Stunden aber nicht!
>"Ich gehe von Deppenkurse = Bewerbungskurs aus nicht SÖB-Transitarbeitsplatz = zumutbares DV. - okay?"
Auch teit das Sozialministerium mit: "Keine wiederholte Teilnahme an Schulungen des AMS mit gleichen Inhalten" (17.07.14)
Da sie solche Deppenkurse schon besucht haben, wären weitere Teilnahmen freiwillig!
Die Sperre wäre demnach rechtswidrig! Geben sie das in der Berufung an!
Den Sperr-Bescheid verlangen sie von ihrer BetreuerIn - aber vor Zeugen - oder verlangen diesen "eingeschrieben per Post. Falls die Sperre bestehen bleibt?
Auch die Atteste / Befunde etc. legen sie bei!
>Muster-Schreiben als Voraussetzung um - im Falle - die handelnden AMS-MitarbeiterInnen wegen "schwerer" Nötigung und Amtsmissbrauch anzuzeigen zu verklagen! (17.01.10)
Ev. fragen sie bez. der Mindestsicherung schriftlich nach, um die Erinnerung an ihre Frau wachzuhalten! Obwohl die Bearbeitung bis drei Monate dauern kann???Ein Vergessen wäre auch nicht überraschend!
Ihre Mindestsicherungsablehnung verlangen sie ebenfalls per schriftlichen Bescheid - ist zu berufen. (Ohne Gewähr)

10.11.2014 um 12.10 Uhr - von K*. - "Die Sperre wurde aufgehoben"
Vielen Dank für die vielen Informationen !

Die Sperre ist laut meiner Beraterin seit meinem AMS-Besuch aufgehoben. Somit würde mir nur der Anspruch vom 24.10 - 7.11. fehlen, also 2 Wochen. Sind aber nur mündliche Informationen.
Wird die Wegzeitberechnung der Wienerlinien eigentlich anerkannt? (9.11.14)

Antwort:
Es spielt die Wegzeit eine Rolle! Auch der öffentlichen Verkehrsmitteln - erst recht, wenn kein Auto vorhanden ist! Auch über die Einstellung der 2 Wochen (falls?) lassen sie sich einen schriftlichen Bescheid aushändigen/zusenden auf den sie Berufung einlegen !


8.11.2014 um 17.25 Uhr - von An*. - "AMS-Problem"


Sehr geehrter Herr Christian Moser!

Ich habe durch Zufall Ihre Internetseite entdeckt und bräuchte diesbezüglich Ihren Rat.

Um mein Problem schildern zu können, schreibe ich Ihnen meine (berufliche) Geschichte auf:

Ich war vom August 2006 bis Mai 2010 bei einer Firma als Lehrling beschäftigt. War dann ab Juni bis Anfang Dezember 2010 beim Bundesheer und habe meinen Präsenzdienst abgeleistet.
Danach war ich (leider) beim AMS, und zwar von Dezember 2010 weg bis Oktober 2011. Von Oktober bis Dezember 2011 war ich beschäftigt (also rund 3 Monate) und danach (leider) wieder beim AMS (also bis 12/2012) - habe aber keine neue Berechnung bekommen.
Ab 12/2012 war ich im Schulungszentrum F***. Diese Weiterbildungsmaßnahme hat bis Oktober 2013 gedauert (habe danach gleich viel AMS Geld bezogen, wie vom Jahr 2010).
Habe leider nicht sofort eine Stelle gefunden, erst heuer Februar hatte ich Glück - glaubte ich zumindest.
Nach nicht einmal 1 Woche wurde ich gekündigt und so landete ich wieder beim AMS.
Zu meiner Überraschung habe ich wegen dieser 1 Woche eine neue Berechnung erhalten. Ab 8.2 sollte Diese gelten.
Ich habe dann am 10. März eine neue Stelle gefunden, dieses Dienstverhältnis wurde am 24. Oktober aufgelöst.
Habe mich dann beim AMS gemeldet. Eine Woche später habe ich (diese Woche) den Brief mit der Berechnung erhalten - zu meiner Verwunderung habe ich die selbe Berechnung wie vom Februar erhalten.
Laut AMS stimmt diese Berechnung - sie meinen, sie dürfen bis 2011 zurückrechnen (auch der Präsenzdienst wird in dem Fall angerechnet - lt. einem AMS Berater).
Die fast 33 Wochen vom März bis Oktober 2014 wurden nicht berücksichtigt.
Rechne ich oder das AMS falsch?

Ich bin mit meinem Latein am Ende, bitte helfen Sie mir.
Mit freundlichen Grüßen

Ps.: Mir sind die (hauptsächlich gesundheitlich) langen AMS Bezugszeiten peinlich und hoffe, Sie halten nicht's Schlechtes von mir. (6.11.14)

Antwort:
nach 28 wöchigen DV gibts eine neue bemessungsgrundlage - diese 28 wochen werden über einen zeitraum von 5 jahren zusammengerechnet - "also auch auf raten. solange bis 28 wochen beinander sind."

stellen sie unbedingt einen antrag auf bemessungsbescheid - hier ein muster
und eingeschrieben senden! - dadurch wurden auch schon fehler erkannt.

die arbeitslosigkeit ist ein wirtschaftlich-politisches, gesellschaftliches kein individuelles problem!
ca. 400 000 Arbeitslose (nach gefälschter Statistik) bei ca. 30 000 offenen Stellen (ebenfalls gefälscht über Doppelmeldungen)

alles gute/ ohne Gewähr

7.11.2014 um 22.28 Uhr - von An*. - "hat das AMS sich verrechnet"
Sehr geehrter Herr Moser!
Danke für Ihre Antwort.
So wie ich das verstanden habe, hat das AMS sich verrechnet, da ich die selbe Berechnung wie vorher habe - trotz über 28 wöchigen DV (es wurde nicht neu berechnet). Mit freundlichen Grüßen


7.11.2014 um 13.48 Uhr - von Dr. Pochieser - "Arbeitslosenbashing durch ÖVP:
Leitl fordert Dequalifikation von Arbeitslosen; das braucht der Arbeitsmarkt wie einen Kropf"


"Arbeitslosenbashing durch ÖVP: Leitl fordert Dequalifikation von Arbeitslosen; das braucht der Arbeitsmarkt wie einen Kropf" (7.11.2014)

+ "Arbeitslosigkeit minimieren und gleichzeitig Armut fördern! (von M. S." 6.11.14)

+ "Klartext auch von Alternative und Grüne GewerkschafterInnen!" - "Einfach letztklassig. Einfach ÖVP.“ (7.11.14)


unter:
"Reaktion auf Arbeitslosigkeit: Mitterlehner versagt bereits bei einer der ersten Bewährungsproben; AMS ruiniert DOWAS in Innsbruck" (5.11.2014)


7.11.2014 um 12.50 Uhr - von S*. - "Habe ein riesen Problem mit dem AMS!" "Habe den Kontak mit dem AMS schon immer vermieden, weil er sehr anstrengend und Kräfte raubend ist."


Sehr geehrter Herr Moser,

Ich habe ein riesen Problem mit dem AMS und bitte um Ihre Hilfe:

Ich bin ein Mensch der schon immer vermieden hat mit dem AMS in Kontakt zu treten, weil es sehr anstrengend und Kräfte raubend ist.
Deshalb habe ich schon immer darauf bestanden mich um mich selbst zu kümmern. (Hatte negative Erfahrung)
Mit 20 hab ich leider meine Lehre als Bürokauffrau abgebrochen wegen familiären Problemen, danach bin ich nicht gleich zum AMS gegangen sondern erst Monate später. Dann war es natürlich schon zu spät und ich habe keine Hilfe od. Untersützung durch das AMS oder Sozialamt bekommen. Dadurch war ich nun leider einige Jahre ohne Versicherung und ohne Geld aufm ich selbst wieder mal angewiesen. Zum Glück hatte mir mein damalger ExFreund die ganzen Jahre geholfen, bzw. auch meine Schulde usw. abbezahlt. Danach habe ich mich jahrelang als Verkäuferin usw. durchgeschlagen. Alles habe ich mir selbst gesucht ohne irgendeine Hilfe des AMS.

Dazwischen war ich natürlich einige mal beim AMS um irgendwie doch Hilfe zu bekommen bzw. ich viell. meinen Lehrabschluss nachholen kann. Leider ohne Erfolg. Durch meine familiären Probleme ist mein Leben leider sehr kompliziert und anders wie bei den meisten Leuten. 2012 musste ich dann Mindestsicherung beantragen weil ich mich von meinem ExFreund g!
etrennt habe, diese hab ich auch nur erhalten, weil ich mich obdachlos gemeldet habe, weil ich keine eigene Unterkunft habe und ich auch nicht zu meiner Mutter kann. Seit Jahren schlafe ich bei anderen Freunden und Bekannten. Meine richtige Leidenschaft ist die Musik und ich bin eifrig damit beschäftigt in Zukunft irgendwie damit Geld zu verdienen.

2013 bekam ich endlich mal eine fähige Beraterin beim AMS die mich nur verdutzt anschaute als ich mir meine Geschichte erzählte. Sie bemühte sich sehr, und hat für mich sogar einen Platz gefunden bezüglich nachholen der Lehrabschlussprüfung. Kurs besucht und natürlich positiv abgeschlossen, wollte ich ihr dies mitteilen, da habe ich dann plötzlich einen anderen Berater bekommen. Ok Kein Problem dachte ich. Dieser war auch sehr nett, und hatte auch ein offenes Ohr und hat für mich wieder einen tollen Englisch Kurs gebucht. Diesern habe ich natürlich auch besucht und abgeschlossen.
Der Punkt ist: Wegen der Mindestsicherung musste ich von AMS eine Bestätigung holen das ich ja keinen Anspruch habe auf Unterstützung um weiter von der MA40 Geld zu bekommen bzw. damit ich auch weiterhin versichert bin. Natürlich wieder alles erledigt. Dann habe ich wieder einen neuen Kontrolltermin bekommen und was war, ich hatte wieder einen neuen Berater. Seit dem ich nun die Prüfung habe und diese Beraterin verlangt sie von mir dauernd irgendwelche Bewerbungen zu schreiben an Firmen, deren Anforderungsprofil ich sowieso nicht entspreche (Fremdsprache Französisch, Kenntnisse fachbezogen usw.), also alles eigentlich unnötige Bewerbungen.

Dann steckte sie mich zu It-Works wo ich nun wöchentlich hingehen soll und mir einen Teilzeitjob vermitteln lassen soll.
So nun gestern hatte ich wieder einen Kontrolltermin bei dieser neuen Beraterin: Erstens war sie total unfreundlich und unprofessionell, und weiters will sie nun von mir das ich ihr 2 Bewerbungen in der Woche zusende. Was ich bei It-Works mache, das interessiert sie nicht.
Der Berater bei It-Works war nach mehrmaligen Treffen nun endlich offener, und hat mir angboten das ich mir Kurse bei WIFI, BFI usw raussuchen kann die berufsbezogen sind und er versuchen wird diese für mich zu bekommen.

Also wie sie sehen bin ich bereit etwas zu machen, nur diese Druck-Bewerbungen finde ich nicht in Ordnung. Ich möchte mich weiterhin fortbilden bzgl. Sprachen usw. Desweiteren kommt das mein Mutter nun schon ein Alter erreicht hat in der sie mehr Aufmerksamkeit bzw. etwas Pflege benötigt. DA ich und meine Mutter eigentlich nie ein gutes Verhältnis hatten ist dieser Schritt für mich sowieso sehr schwer. Aber ich möchte für Sie da sein und sie unterstützen. Also wirklich genug zu tun für mich. Aber um weiter auf das AMS zu kommen: Die Beraterin drohte mir dann noch bei dem Termin das wenn ich mich nicht bewerbe sie bei der MA40 anrufen wird, und sie mir den Bezug sperren lassen wird. Also die Termine bei IT-Works usw sehe ich noch ein, aber diese Bewerbungen a!
lso lt. Ihr sind es ca 200 Bewerbungen in einem Jahr, verstehe ich nicht. Jahrelang hat sich niemand um mich bemüht und nun soll ich auf Druck soviele Bewerbungen versenden, wo sowieso viele absagen kommen werden. Natürlich will ich arbeiten aber nicht so auf Druck wie es das AMS nun ausübt. Wenn ich wirklich einen Bürojob haben will, dann bewerbe ich bei besagter Firma. Aber sich jetzt bei über 100 Firmen zu bewerben halte ich nicht für sinnvoll, da ich dannkeine Möglichkeit mehr habe falls eine tolle Firma dabei ist, mich bei dieser zu bewerben. Ich wollte mir jetzt noch ein Jahr ein paar Kurse raussuchen und diese absolvieren. Aber ich möchte halt nicht irgendeine Arbeitsstelle annehmen nur weil das AMS das so will. Natürlich haben sie mir auch sehr viele Verkäuferin Jobs angeboten, obwohl ich im Büro arbeiten will.

Sorry das der Text so lange wurde aber ich konnte es nicht kürzer beschreiben. Meine eigentliche Frage ist nun: was passiert wenn ich mich weigere mich bei diesen Firmen zu bewerben?? Können die mir als obdachlose wirklich so einfach den Bezug sperren? Oder bekomme ich weiterhin einen Teil der Mindestsicherung??
Wie gesagt die IT-Works Termine usw besuche ich natürlich weiter. Auch möchte ich weiter Kurse besuchen, nur eine Arbeit und die Pflege meiner Mutter das bringe ich nicht unter einen Hut. Meine Mutter hat keine Pflegestufe weil sie keine Hilfe will. Sie ist eine alte sture Frau.
Kann ich einen Beraterwechsel beim AMS beantragen oder können Sie mir einen Tipp geben wie ich weiter vorgehen soll??
Ich bin natürlich auf die Mindestsicherung angewiesen, da ich sonst nichts habe. Ich war schon einmal jahrelang ohne Einkommen und ohne Versicherung, wenn es sein muss dann werde ich halt wieder ein Jahr so durchhalten müssen. Aber eigentlich verstehe ich es nicht, deswegen wollte ich sie um einen Tipp bitten, da ich schon soviel hilfreiches auf Ihrer Seite gelesen habe.

Vielen lieben DAnk für Ihre Mühe.

LG S.

Antwort:
Ja, die MindestsicherungsbezieherInnen sind für die Behörden-MitarbeiterInnen der letzte Dreck. Ist für die anscheinend ein Freischein bzw. eine Aufforderung zur Missachtung von Ethik, Moral, Menschenrechte und demokratischen Rechtsstaat.
Gut, dass sie sich erkundigen, denn bevor sie alles hinschmeissen und ein Jahr ohne Unterstützung und Versicherung dastehen, nehmen sie den Kampf auf, auch wenn der Ausgang in diesem faschistoiden Land nicht vorhersagbar ist!

Vorweg braucht es wahrscheinlich mal ein Beschwerde an den VwGH um mit Sicherheit sagen zu können ob MindestsicherungsbezieherInnen ebenfalls dem AlVG unterliegen.

Falls AlVG, dann ist die externe Itworks-Betreuung eine freiwillige Angelegenheit!
>folgende AMS Antwort im E-Mail gesichtet!
u.a.: "Das Angebot können Sie nutzen oder nicht, eine Verpflichtung besteht bei einer externen Betreuung nicht. - unter: "Coaching Pflicht?"

Von der menschenverachtenden - "menschenrechtsverletzenden" Farce - Bewerbungen als Voraussetzung um Mindestsicherung zu erhalten - habe ich schon des öfteren berichtet bekommen! Farce deswegen, weil es hier um die soziale Absicherung von Menschen in Not geht!
Soziale Absicherung ist ein Grundrecht, dem der Staat nachkommen muss!
Die Einstellung dieser ist eine Menschen-Grundrechtsverletzung! (M. E.)

Der Verwaltungsgerichtshof schiebt den Methoden des Arbeitsmarktservice, schematisch wöchentlich eine bestimmte Anzahl von Bewerbungen vorzuschreiben, einen Riegel vor.
Eine bestimmte Zahl von Bewerbungen nachweisen.
(Falls: Müsste das auch für das Sozialamt / MA40 gültig sein!)

(Ev. wenden sie auch ein, dass, wenn sie der BetreuerIn eh Bewerbungen erbringen müssen, dann brauchen sie nicht zu Itworks gehen - oder? Ev. fragen sie auch vor Zeugen, ob die externe Itworks-Betreuung freiwillig ist?)

Und nehmen sie zu jedem Behörden-Termin eine Begleitperson mit - wenn möglich ("wirkt Wunder")

>Unterschriften in (Zwangs-Massnahmen)-Verträgen verweigern!
Unterzeichnen sie den Vertrag nicht sonden schreiben folgendes statt
der Unterschrift!
>In Hinblick auf den auf mich ausgeübten Druck, der in der Ankündigung,
das Arbeitslosengeld/Notstandshilfe als existenzerhaltendes Grundgehalt
zu streichen, besteht, leiste ich, ohne den vorliegenden Inhalt in Frage stellen zu können, keine Unterschrift. (von RA. Po.)
Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!

>Eine Unterschriftsverweigerung wie auch immer (sei es am AMS, BBRZ etc.) kann in KEINEM Fall eine Bezugssperre irgendwelcher Art nach sich ziehen!!!!!!!!!!
Verifiziert von RA. Bo.


>BeraterInnenwechsel ist auf Grund eigenen Wunsches fast ein Ding der Unmöglichkeit!

>Mobbing durch das AMS / Schlechte Behandlung:
Bei richtiger Vorgehensweise sind auch Schmerzensgeldforderungen möglich!


Zur Info: "Schmarotzer-SÖB: zum DRITTENMAL zu IT-Works zugeteilt"

Sie dürfen kein DV. ablehnen. Gehen sie immer vorstellen - Ist nicht sicher ob sie genommen werden! Und konzentrieren sich weiter nach einen Job der sie interessiert!

Zur Weiterbildung - selbst gewählter Ausbildung / Formalweg!
Beschreiten sie den Formalweg / Legen sie alle Daten den Kurs betreffend bei!
Bei selbstgewählten "Kurs"/Ausbildung/"Studium" - Begehren, für Instanzenweg, abgeben!
Ombudsmann Buchgraber von der LGS-Steiermark riet den Formalweg zu berschreiten und sich ein Begehren zusenden zu lassen. Dann gäbe es einen Instanzenweg von der Geschäftsstelle über den Regionalbeirat bis zum Landesdirektorium.
("Instanzenweg für Ausbildung ohne Rechtsanspruch?" 7.09.11

Bei der Mindestsicherung hatte es geheissen, dass es keine gänzlich Sperre gibt, sondern es vorher zu Kürzungen kommt! Mittlerweile wissen wir - Danach ist nicht zu gehen weil die Mindestsicherung regionlae Willkür-Angelegenheit ist!
Lassen sie sich also bei jeder Sperre / Kürzung einen schriftlichen Bescheid ausstellen - den verlangen sie! - Auf den sie dann unbedingt Berufung / Beschwerde einlegen!
Apropos: Die Mietunterstützung - ein Teil der Mindestsicherung dürfte schon gar nicht mit gesperrt werden!

"Berufungsweg bei der Mindestsicherung und der Frage der Mietbeihilfe"
+ "Wenn das AMS sperrt muss das Sozialamt ein eigenes Ermittlungsverfahren einleiten, solange die Sperre nicht rechtskräftig gültig ist! - z.Bsp bei rechtswidriger Einstellung des AMS-Bezugs"

mehr unter: Mindestsicherungs-Farce / Schweinerei!

(ohne Gewähr) Alles Gute!


7.11.2014 um 12.40 Uhr - von P. - "Schmarotzer-SÖB Jobtransfair, werde den Vertrag nicht unterschreiben"


hallo herr moser
bin zur zeit bei jobtransfair und werde den vertrag nicht unterschreiben. in meiner betreungsvereinbarung ist der hinweis §10 und §38 schriftlich angeführt. werde ich auch mit dem satz \"ausgeüber druck\" auf jeden fall gesperrt und hab ich somit mit einspruch gegen bezugssperre keine chance mehr? beim letzten mal wurde nicht gesperrt allerdings weiss ich nicht mehr, wie da die betreungsvereinbarung ausgesehen hat. vielen dank für eine info im vorhinein. (6.11.14)

Antwort:
Eher kann man sich gegen den vorgeschaltenen Deppen-Kurs wehren, als gegen das - Dank "SPÖ?" - zumutbare DV. Es muss auf alle Fälle nach dem eigens angefertigten Niedrig-Lohn-KV entlohnt werden. - Ev. gehen sie der Sache nach!
Trotzdem, falls Sperre, legen sie auf alle Fälle Berufung ein.
Als Grund (ev. u. a.?) geben sie an:
Sperre nur wenn die Vermittlung von AMS Betreuerin kommt!
Zur Info Links durchgehen!
"Schmarotzer-SÖB: zum DRITTENMAL zu IT-Works zugeteilt"
(Ohne Gewähr) Alles Gute!

("Zwangs"-Arbeit in Zwangsmassnahme?" - 21.01.14)


5.11.2014 um 14.00 Uhr - von Ma*. - "Betreuungsvereinbarung mit Schmarotzer-SÖB It works?"


Sehr geehrter Herr Christian Moser

Ich habe eine Zuweisung zu It works bekommmen, wobei ich bei diesen eine
eigene Betreuungsvereinbarung unterschreiben soll. Muss ich das? Hiermit
wird ja die Vermittlungstätigkeit an privat abgegeben.

Kann man it works und co auch ablehnen? Irgendwie fürchte ich mich vor
diesen Unternehmen die einen wohl mit Dumpinglöhnen in einen
Niedrigbezug hieven wollen :(
Mfg, Ma. (3.11.14)

Antwort: "SÖB-Armutserzeuger"
Unterschrift im (Zwangs-Massnahmen)-Vertrag verweigern!
Unterzeichnen sie den Vertrag nicht sonden schreiben folgendes statt
der Unterschrift!
In Hinblick auf den auf mich ausgeübten Druck, der in der Ankündigung,
das Arbeitslosengeld/Notstandshilfe als existenzerhaltendes Grundgehalt
zu streichen, besteht, leiste ich, ohne den vorliegenden Inhalt in Frage stellen zu können, keine Unterschrift.
(von RA. Po.)
Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!

Eine Unterschriftsverweigerung wie auch immer (sei es am AMS, BBRZ etc.) kann in KEINEM Fall eine Bezugssperre irgendwelcher Art nach sich ziehen!!!!!!!!!!
Verifiziert von RA. Bo.


seit 2008 ist ein SÖB-transitarbeitsplatz ein zumutbares dv - dank spö? / övp fpö bzö ist eh klar.

gegen den vorgeschaltenen deppenkurs . kann man sich ev wehren. Dazu die Antworten an b. "Schmarotzer-SÖB: zum DRITTENMAL zu IT-Works zugeteilt"

>externe betreuung ev. nur freiwillig möglich (fragen sie ev. vor zeugen / kurskollegen nach)
folgende AMS Antwort im E-Mail gesichtet!
u.a.: "Das Angebot können Sie nutzen oder nicht, eine Verpflichtung besteht bei einer externen Betreuung nicht. - unter: "Coaching Pflicht?"

"Die SÖB-Armuts-Methode"

ohne gewähr - alles gute

5.11.2014 um 8.33 Uhr - von Ma*. - "Sparen bei den Ärmsten"
Hallo
Veröffentlichung ist ok. Vielen herzlichen Dank für Ihre Mühe. Mir kommt
es so vor als ob die, die e schon nichts haben, langsam und mit psychodruck noch weniger bekommen sollen, also sparen bei den ärmsten.
MfG M


5.11.2014 um 13.57 Uhr - von Dr. Pochieser - "Reaktion auf Arbeitslosigkeit: Mitterlehner versagt bereits bei einer der ersten Bewährungsproben;
AMS ruiniert DOWAS in Innsbruck"


Vizekanzler der Einfallslosigkeit

so schnell ist ein Hoffnungsträger entzaubert. Bei einer der ersten Bewährungsproben offenbart sich die Einfallslosigkeit des nunmehrigen Vizekanzlers: als Reaktion auf die Arbeitslosigkeit fällt ihm nichts anderes ein, als die Zumutbarkeitsbestimmungen für Arbeitslose zu verschärfen (ORF). Dies liegt auf der Linie guter alter traditioneller Einfallslosigkeit der ÖVP zu Fragen der Arbeitslosigkeit. So schafft man nicht vorhandene Arbeitsplätze, denkt sich ein Vizekanzler (immerhin weist der Sozialminister darauf hin, dass das ein bischen daneben ist). Wenn es nicht so traurig wäre, könnte man es für einen Witz halten, womit Mitterlehner seiner Rolle als Vizekanzler (Österreich ist meines Wissens das einzige Land mit einem Witze-Kanzler) gerecht würde.

Arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen des AMS: ruinieren wir die Infrastruktur

wie mir kürzlich mitgeteilt wurde, droht dem DOWAS in Innsbruck eine so empfindliche Kürzung von Mitteln von Seiten des AMS, dass dessen Bestand gefährdet ist. Das DOWAS ist meines Wissens eine der ältesten NGO`s im Sozialbereich, die auf eine tolle Erfolgsgeschichte hinweisen kann.

Wie im Bildungsbereich und in anderen Bereichen schon vorexerziert und laufend belegt wird, wird tut die derzeitige Regierung alles, um in Österreich trotz Versagens der Politik noch Funktionierendes kaputt zu sparen. Mit dem DOWAS würde eine arbeitsmarktpolitische Institution der Zivilgesellschaft, Infrastruktur der Zivilgesellschaft, zerstört. Ist die Infrastruktur in diesem Bereich einmal ruiniert, geht gar nichts mehr. Dass der Ruin der zivilgesellschaftlichen Infrastruktur nachhaltige Schäden verursacht, darauf kommt die Arbeitsmarktsverwaltung überhaupt nicht.

Hauptsache, wir können uns noch einen Vizekanzler leisten.

Mit freundlichen (kollegialen) Grüßen
Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Dr. Herbert Pochieser eh. (4.11.14)

6.11.2014 um 7.50 Uhr - von MS. - "Arbeitslosigkeit minimieren und gleichzeitig Armut fördern!"
zum Eintrag von Dr. Pochieser:

Folgendes: Das AMS-Österreich versagt seit nunmehr 20 Jahren auf allen Linien! Da hilft auch keine noch so Selbstverherrlichung von Buchinger+Kopf+Co. im Rahmen der 20 Jahre AMS Feier!!
Im Gegenteil! Die dafür politisch verantwortlichen wollen es ja noch ärger!
Wirtschaftskammerpräsident (ÖVP) Christoph Leitl streut dem AMS sogar Blumen, wenn er dessen Arbeit schlicht als \"hervorragend\" einstuft. Warum so lobend? \"Das Vermitteln von Arbeit gelingt in Österreich sehr gut\", sagt Leitl auf Anfrage der Kleinen Zeitung. \"Gemeinsam mit den Partnern des AMS wird viel gemacht, um Arbeitslosigkeit vorzubeugen.\"

Arbeitslosigkeit minimieren und gleichzeitig Armut fördern!!????
Diese Rechnung - Diese Berechnung - von wen auch immer - kann nicht aufgehen!

Oder: Ginge es nach WK-Präsident Leitl (ÖVP), würde er die Sanktionen \"für Leute, die sich in der Arbeitslosigkeit zu wohl fühlen\", sogar noch verschärfen - ohne Details zu nennen. \"Wer arbeitsfähig ist, soll auch arbeiten, auch im sozialen Dienst\", verweist Leitl auf ein Modell in Dänemark.

Für Leitl, Hundstorfer und Co sind sogar Invalide mit Einschränkungen noch zu 100% arbeitsfähig! jedenfalls so lange bis der/die Leidene nicht mehr kann!

Das wird ja die PVA mächtig freuen, wenn man (angenommen) innerhalb des ersten Jahres als ASVG-Pensionst stirbt!

Da bleibt nämlich mehr Geld für Beamte und Politikerpensionen!!!!

Andernfalls (für über 50-jährige): Eine verpfichtende Frischzellenkur = Zwangsreha a la Hundstorfer! MS (5.11.14)

7.11.2014 um 13.48 Uhr - von Dr. Pochieser - "Arbeitslosenbashing durch ÖVP: Leitl fordert Dequalifikation von Arbeitslosen; das braucht der Arbeitsmarkt wie einen Kropf"
Der andere Rassismus der ÖVP: was der FPÖ die Ausländer und Asylbewerber als Prügelknaben sind, sind für die ÖVP die Arbeitslosen. Dass die FPÖ keine Inhalte hat, sondern deren Partei Vorsitzender in jeder Diskussion, zu welchem Thema immer spätestens beim 3. Satz bei unqualifizierten Angriffen gegen Asylbewerber landet, hat sich mittlerweile herumgesprochen. Pammesberger hat das im „Kurier“ unlängst in einer Karikatur, die mehr als 1000 Worte sagt, treffend dargestellt.

Dasselbe Schema ist bei der ÖVP seit Jahren, ja Jahrzehnten gegenüber Arbeitslosen zu verzeichnen. Das jüngste Produkt ist eine Äußerung deren „Experten“ Leitl zu entnehmen:

Leitl: Arbeitslose sollen auch schlechtere Jobs-annehmen (standard)

Obwohl ihm Arbeitslosenversicherungsgesetz sowohl der Berufs-wie auch Entgeltschutz kurz wie kaum irgendwo anders ist, fordert er eine weitere Dequalifikation von Arbeitslosen. „Dequali..was?“ fragt Leitl. „Noch nie gehört“.

Das ist nicht verwunderlich, zumal die Politik Menschen dequalifiziert. So etwas dürfte auch Leitl erfahren haben. Die durch die Politik dequalifizierten (ein anderer Fall wurde zuletzt von mir in Form des Vizekanzlers angesprochen) merken dies natürlich nicht, wie daneben Ihre Äußerungen sind (diese Annahme meinerseits beruht auf der Unschuldsvermutung zu Gunsten der sich Äußernden, ansonsten ihnen bewusste Fehlinformation vorzuwerfen wäre).

Leitl hat ja selbst einen Wirtschaftsbetrieb. Vermutlich stellt er am liebsten dequalifizierte Arbeitslose ein. Wenn man solche Wirtschaftslenker hat, ist es nicht verwunderlich, dass es mit der österreichischen Wirtschaft weiterhin konstant bergab geht und sie international nicht konkurrenzfähig ist und die österreichische Wirtschaft im Gegensatz beispielsweise zu Spanien nicht in Schwung kommt.

Mit freundlichen (kollegialen) Grüßen
Rechtsanwalt Dr. Herbert Pochieser eh.

Anmerkung:
"Wer ist für diese "menschen-, gesellschaftsschädigende" Arbeitsmarktpolitik verantwortlich?" (15.03.14)

"Methode zum Ausbau des Niedrigstlohnsektors" (29.05.14)

"Arbeitslosigkeit ist politische Absicht!" (21.07.11)

7.11.14 um 18.34 Uhr - "Klartext auch von Alternative und Grüne GewerkschafterInnen!" - "Einfach letztklassig. Einfach ÖVP.“
Paiha, AUGE/UG zu Leitl und Co.: Steuersubventionierte Billigstarbeitskräfte für Dumpingunternehmen?

Arbeitslose Menschen zu drangsalieren, schafft keine Jobs.

„Jetzt ist zumindest die Katze aus dem Sack: WKÖ-Oberguru Leitl will Billigstarbeitskräfte für Unternehmen. Das auf SteuerzahlerInnenkosten. Darauf läßt sich seine Forderung, wonach arbeitslose Menschen für Niedrigstlöhne arbeiten und dabei aus Steuermitteln subventioniert werden sollten, in aller Kürze zusammenfassen“, kritisiert Klaudia Paiha, Bundessprecherin der AUGE/UG – Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen den WKÖ-Präsidenten.

Jede andere Erklärung für das seit drei Tagen andauernden ÖVP-Arbeitslosenbashing zur Verschärfung der Zumutbarkeitsbestimmungen im Arbeitslosenversicherungsrecht ergäbe einfach keinen Sinn. Denn, so Paiha weiter: „Kein Mensch kann doch ernsthaft annehmen, dass angesichts von 25.962 freien Jobs für fast 400.000 arbeitslose Menschen eine Verschärfung des Drucks auf jene 375.000 Menschen, die diese Jobs nicht bekommen können, irgendeine positive Wirkung für den Arbeitsmarkt zeigt.“

Druck auf arbeitslose Menschen, auch Jobs unter ihrem Qualifizierungsniveau annehmen zu müssen und Steuersubventionen für Niedrigstlöhne schaffen keinen einzigen neuen Arbeitsplatz, sondern nur Anreize zur Umwandlung von Vollzeitjobs in subventionierte Niedriglohnjobs. Dazu passt auch das laute Nachdenken in konservativen Kreisen darüber, ob denn arbeitslosen Alleinerziehenden trotz Betreuungsplfichten nicht längere Anfahrtswege und längere Arbeitszeiten zumutbar wären. Paiha: „Für die teilweise schlechte Betreuungssituation in einzelnen Regionen jetzt auch noch arbeitslose AlleinerzieherInnen büßen zu lassen, ist geradezu letztklassig, zeigt aber nur einmal mehr, wes Geistes Kind die angebliche 'Familienpartei' ist. Wer nicht ins konservative, heile Familienbild passt, soll schauen, wo er/sie bleibt. Und wer noch dazu arbeitslos ist, soll gleich doppelt bestraft werden.“

Die AUGE/UG-Bundessprecherin abschließend: „Würden die ÖVP-Pläne umgesetzt, würde das eine zusätzliche Prekarisierungs- und Dequalifizierungsspirale in Gang setzen und damit die soziale Situation der Betroffenen noch einmal verschärfen. Aber ganz offensichtlich ist das Programm der Christlich-'Sozialen': Nach oben – sprich in Richtung Millionenerben und Stifter – buckeln, dafür nach unten treten. Einfach letztklassig. Einfach ÖVP.“ (auge.or.at)


5.11.2014 um 6.50 Uhr - von R*. - "Nur Einladung zum Schmarotzer-SÖB?"


Hallo Mr. Moser
Ist es möglich, dass das AMS \"Einladungen\" zu Trendwerk verschickt die TATSÄCHLICH nur EINLADUNGEN sind Ich habe selbiges erhalten, aber OHNE Hinweis auf §10 ALVG - also OHNE Androhung der Bezugssperre bei Nichteinhaltung des Terminus Da steht dann nur wenn man nicht kann, sollte man das melden. Ist das dann tatsächlich nur eine Einladung ? MFG Ch. R. (3.11.14)

Antwort:
ohne bezugssperr-hinweis dürfte nicht gesperrt werden - aber vorsicht - kann rechtswidrig geschehen.
was dann natürlich den rechtsweg (berufung / Beschwerde bedeutet.)

ist auch kein hinweis auf §49 kontrolltermin zu lesen? (wäre sperre bis zur wiedermeldung)

auch müssten solche "einladungen" eingeschrieben kommen, möchte das AMS ein nicht erscheinen mit bezugssperre sanktionieren. es muss nachweisen, dass sie das schreiben erhalten haben.
VwGH-Der Brief muss zugestellt werden! / Rechtssatz (28.10.09)

mit rechtswidriger sperre muss man aber immer rechnen!

Ps.: Unvereinbarkeit aufgehoben; (*?)
Seit 2014 bearbeiten Berufungen nicht mehr die AMS-Landesgeschäftsstellen, sondern das Bundesverwaltungsgericht, weswegen sich diese jetzt Beschwerde nennen. ("Ev. werde ich aber bei der Bezeichnung Berufung bleiben!")
>SoNed und Arbeitsloseninitiativen-Erfolge!" (12.06.13)

Erklärung zum Fragezeichen:
(*?) "UNVEREINBARKEIT" / "Befangenheit" "AMS-MitarbeiterIn jetzt beim Bundesverwaltungsgericht?"
"In der AMS Gegenschrift an den VwGH hat Mag. M. W. meine rechtswidrige Leistungseinstellung bestätigt. Diese wurde vom VwGH, aufgehoben." (14.05.14)


ohne gewähr - alles gute


5.11.2014 um 5.35 Uhr - von H*. - "bin verzweifelt da ich nicht weiss wie es weitergeht "


Sehr geehrter Herr Moser!
Mein Name ist H. * bin im Jahre 1959 geboren hab ein grosses Problem.
Ich wurde heuer 2mal operiert im Jänner auf beiden Knien mit Meniskus und Knorpelglätung und im Juni im linken Knie bekam ich ein Implantat seit dem hab ich probleme mit Kreuz und rechter Hüfte da ich ein Bein kürzer habe . Bin derzeit noch im Krankenstand da ich im September von der Reha zurrück kam mit schmerzen in diesen bereich . Obendrein bin ich Diabetikerin Bluthochdruck Anemie und keine Schilddrüse mehr Wo ich 13Med. nehmen muss. Ich bin verzweifelt da ich nicht weis wie es weitergeht .Da ich keinen gelernten Beruf habe nur mit Prüfung 8jahre Heimhilfe und Ordinationsgehilfin zählt dies nicht als Beruf wie eine Lehre und ich weis nicht ob ich da die Rente beantragen kann .Habe täglich schmerzen und kann ohne Schmerzmittel den Tag nicht überstehen frag mich nur wie ich da eine Leistung erbringen soll am Arbeitsmarkt. Ich bitte Sie mir einen Rat zu gehen was ich tun kann und welches recht ich habe. Mit freundlichen Gruß (4.11.14)

Antwort:
vielleicht suchen sie trotzdem (auch wenn die erfolgschancen nicht zu hoch sind) um I-pension an.
wichtig ist u.a. auch, dass sie sich sämtliche ärztliche atteste (zum vorlegen) ausstellen lassen.
sollte es keine I-pension geben, ist es von besonderer bedeutung, wie sie sich einstellen.
mit ihren beschwerden werden sie auch (falls es pension nicht gibt) verminderte leistungsfähigkeit bescheinigt bekommen, heisst wahrscheinlich, dass sich (fast) kein arbeitgeber findet, der sie einstellt.
sie brauchen und dürfen sich dann keinsterlei vorwürfe machen, auch wenn ihnen von seiten einiger AMS-mitarbeiterInnen "schuld" suggeriert werden wird.
(anstatt anständige politische lösung gibts bei uns menschenverachtenden, menschenrechtsverletzenden umgang mit unschuldigen betroffenen.)
kommt es dazu, wissen sie, das es sich "nur" um boshaftigkeit bestimmter AMS-mitarbeiterInnen handelt.

was die zu erwartenden geldverschwenderischen zwangsmassnahmen betrifft, so melden sie sich wieder, wenns soweit ist.
gegen die eine wie andere zwangsmassnahme (deppenkurs) kann man sich dann ev. wehren.
aber vorerst versuchen sie es und stellen einen I-pensions-antrag! - bringt auch eine 2 monatige ruhe vorm AMS.
>lassen sie sich keinesfalls und nie aus der versicherungsleistung bzw. unterstützungen ekeln. bei problemen melden sie sich - (solange es SoNed gibt!)
und gute besserung!
(darf ich unter initialen veröffentlichen - wichtig dass die öffentlichleit aufgeklärt wird)
ohne gewähr -
alles gute!

5.11.2014 um 7.02 Uhr - von H*. - "Öffentlichkeit bez. Menschenunwürdigkeit aufgeklären"
Ja ich danke ihnen für die antwort ich bitte sie darum das die öffentlichkeit aufgeklärt ist damit sie wissen wie menschenunwürdig es in unserem lande ist
Danke mit freundlichen gruß h.


5.11.2014 um 5.05 Uhr - von B. M*. - "Hab mir gedacht, während ich in einem dieser besagten "Deppenkurse" sitze, schreib ich euch einmal wie es bei mir so abrennt."


Hallo !

Habe diese Seite im Internet gefunden, während ich in einem dieser besagten \"Deppenkurse\" sitze. Hab mir gedacht ich schreib euch einmal wie es bei mir so abrennt.

Der Kurs (Neue Wege ab 30 - IBIS ACAM) hat am 22.9.14 begonnen. Zuerst war eine Clearing Woche in der man eigentlich nichts besonderes gemacht hat. Am ersten Tag ein paar Administratorische Dinge, aber das wars auch schon. Der Rest der Woche wurde einfach nur über unsinniges Zeugs geredet. Am dritten Tag kam ich dann zu meinem Erstgespräch beim sogenannten Einzelcoach. Diese Frau hat in dieser Woche mit ihrem Job begonnen, hatte also ihren dritten Arbeitstag. Sowas unmotiviertes hab ich selten gesehen - ich denke es wäre besser, sie hätte im Leichenschauhaus begonnen zu arbeiten, denn da müsste niemand ihren genervten Gesichtsausdruch ertragen. Naja, auf jeden Fall hat sie mich für die zweite Woche in das Modul \"Bewerbungsbüro\" zugebucht.

In diesem sogenannten Bewerbungsbüro hört man von 8 - 10 Uhr wie man eine Bewerbung schreibt, richtig (!!!) telefoniert oder sitzt, schaut und redet. Danach muss man bis 14:30 in einem sterilen Raum sitzen, in dem Computer stehen, die nicht nur 12 (!) Minuten zum hochfahren brauchen, sondern auch so dermaßen langsam sind, das man sich freuen kann wenn man eine Jobseite auch tatsächlich erreicht. So ging das die ganze Woche.

Einzelcoach hat auch in dieser Woche nichts gemacht ausser grantig geschaut und mich zu einem 2wöchigen Modul zugebucht. Thema : Verkauf und KundInnenorientierung.

\"Bravo ! Endlich mal ein normaler Trainer\" dachte ich mir als ich den ersten Tag in diesem Modul war. Das änderte sich aber schlagartig als eine Kurskollegin am 2. Tag um 5 (!) min. zu spät kam. (ja, ok man sollte pünktlich sein aber trotzdem..)

Der Trainer is gleich narrisch geworden und hat das Mädchen fertig gemacht. 2 Minuten später hat er wieder gelacht über Sachen die nicht mal lustig waren. Hat anscheinend nur er verstanden. Noch dazu war er Feuer und Flamme die Kursteilnehmer runterzumachen indem er es keinen einzigen Tag versäumt hat, von seinen 2 Firmen, seinem hohen Gehalt und von seinen 3 Urlaubsreisen diesen Jahres zu berichten. Das ging halt 2 Wochen so, und dann durfte ich zur Berufsorientierung.

Machen wirs kurz .. die Berufsorientierung war derselbe Dreck wie alles andere man macht überhaupt nichts. Es gibt achso tolle Workshops die nichts bringen (Leben in Wien vor hundert Jahren, Exkursionen durch die Innenstadt (!), Workshop zum Computer aufdrehen (ich weiss nicht genau was da gemacht wurde..) und dann durfte man wieder in das Verlies von Computerraum...

Der Einzelcoach hat auch in den letzten Wochen nichts für mich getan, ausser mich zu den Modulen zugebucht...

So, jetzt sitz ich mal wieder seit 2 Wochen in diesem Bewerbungsbüro und weiss nichts mit meiner Zeit anzufangen. Die Stellenbörsen kennt man nun mal irgendwann auswendig. Und auch wenn es die Trainer nicht glauben - es kommen einfach nicht 10.000 Stellen am Tag dazu.

Jetzt ist der 4. November... ich hoffe die letzten 4 Wochen von diesem Kurs auch noch irgendwie zu überstehen.

Hat noch irgendwer Erfahrungen mit diesem Kurs ? Gibt es Möglichkeiten irgendwie auszusteigen ? Ohne Sperre ? Auf diese Frage wird hier einem nämlich irgendwie keine Antwort gegeben . (4.11.14)

Antwort: "Danke für den sehr aufschlussreichen Deppenkurs-Bericht!"
Wenn sie noch keinen solcher Deppenkurse besucht haben, dann ev. Zähne zusammen-beissen und die letzten 4 Wochen noch irgendwie rumbringen, um sich ev. gegen die nächste "verpflichtende?" Deppenkurs-Teilnahme wehren zu können.
Sozialministerium: ("politischer Chef des AMS") "Keine wiederholte Teilnahme an Schulungen des AMS mit gleichen Inhalten" (17.07.14)

Mit Risiko wäre ein Aussteigen behaftet, obwohl solche Deppen-Kurse einen schulischen Charakter haben müssten. Sind Defizite die der Kurs ausgleichen müsste, "nachweislich" nicht vorhanden, so wäre eine Teilnahme überflüssig / freiwillig. ?
Und die Teilnahme an reinen Coaching-Kursen müssten sowieso freiwillig sein. ?
siehe: "Coaching Pflicht?" / "Zur Peinlichkeit Coaching" / Aufsuchende Vermittlung freiwillig
Zur Information:
Siehe Info bez. Zwangsmassnahmen (Ohne Gewähr) Alles Gute!


3.11.2014 um 8.35 Uhr - von J*. - "Alleinerziehende Mutter in Schmarotzer-SÖB: Weiß auch nicht wohin ich mich wenden kann und wie allles weiter gehen soll!


Sehr geehrter Herr Moser

Ich habe viele Anliegen auf der Homepage auf "So Ned " gelesen.
Warum ich mich an sie wende ist folgendes :
Ich bin alleinerziehende Mutter und beziehe Notstandshilfe .Habe seit einen halben
Jahr eine neue AMS Beraterin bekommen ,die mich zu Trendwerk zugebucht hat.
Ich war schon einmal bei Trendwerk und damals konnte kein Dienstverhältnis
zustande kommen da ich keine Kinderbetreuung für meine Tochter in den Ferien hatte.
Jetzt bin ich wieder dort und wie es jetzt dort zugeht erschüttert mich total.
Stehe jetzt innerlich vor Fragepunkten. Als die Kursmassnahme begonnen hatte
bekamen wir so genannte Trendwerk Pässe ,worin mindestens 25 graue Felder ausgefüllt werden muss damit es zu einen Dienst verhältniss zusande kommen sollte und 25 weiße weiter um eventuelle Fehlstunden nach zu holen .
Beim beginn des Kurses erklärte man uns was die Voraussetzung sein muss um ein Dienstverhältniss zustande kommen kann ,25 mindest Tage und ein Angebot der internen Stelle.

Meine Tochter wurde in der zweiten Woche krank .Jetzt ist es schon fast am Ende der grauen Kurs Tage .
Meine Karte wurde noch nicht komplett ausgefüllt ,bei der Berufssuche habe ich angegeben ,das ich etwas als KindergartenAssistentin suche Vormittag ,da ich zuletzt eine Ausbildung dafür gemacht habe .
Habe vorher imCall Cente im Angestelltenverhältniss gearbeitet.

Alls ich vom Pflegeurlau zurück kam sprach mich die stellvertrende Tranieren darauf an ,das sie für mich eine Stelle in einen Unternehmen als Call Center Agent frei haben ,im Wechselschicht Inbound.
Obwohl ich genau angegeben habe welche Zeit ich suche ,da ich ja nicht flexibel bin auf Grund meiner Tochter.
Die beiden Damen meinten auch das sei kein Problem die FFirma hätte auch was im Outbound.
Ich kenne das Unternehemen ,da eine Bekannte dort Arbeitet .Ich habe mir die Firma herausgesucht und eigenständig dort Beweorben .Damit ich das selbst abklären kann wegen der Arbeitszeit.

Ich habe am nächsten Tag das meiner Trainerin bekannt gegeben .Sie hat mich gefragt weshalb ich das tat und ich begründete ihr das wegen den Zeiten.Darauf hin hatt sie ein Email vor mir geschrieben an die zuständige Stelle mit meinen Zeiten die ich arbeiten kann.

Ichh wurde schon sehr stutzig ,erstens kann ich mich schwer von den internen PC aus bewerben und ich habe dan auch nach den Dienstvertag gefragt was mich da erwartet ,sie meine der BABE Kollektiv sei genauso wie im Angestelltenverhältniis ,worauf ich anderes herausgefunden habe und ihr das vorgelegt habe.Ausserdem habe ich sie darum gebeten mir eine Kopie des Email zuschicken der Bewerbung.Das ich nicht von ihr bekam.

Und nun zu meiner Frage : Wie kann ich vorgehen wenn ich einen Dienstvertrag im Angestelletenverhältnis möchte ,was würde geschen wenn ich in den Krankenstand gehe ? Und kann die Firma Trendwerkwenn ich noch nicht die grauen Bereich erfüllt habe sofort eine Stelle zubuchen.

Wie ist das mit der Firma ,wegen den vereinbarten Zeiten .Kann die Call Center Firma mir andere Zeiten vorgeben und ab wann habe ich nach den Trendwerk Arbeitsverhältniss anspruch auf neu berechnung der Arbeitslosen Geld?

In mir stehen sehr viele fragen offen ,ich wäre ihnen für eine Antwort sehr Dankbar .Weiß auch nicht wohin ich mich wenden kann und wie allles weiter gehen soll und welche Rechte ich als Transitarbeitskraft habe.

Mit freundliche Grüße

J.
Handy:****/*****
Tele:**/******* (1.11.14)

Antwort:
ohne ein bewerbungsgespräch mit der firma ist eine (zwangs)-zuweisung nicht möglich. sie führen alleine ohne betreuerbegleitung (ist nur freiwillig möglich) das bewerbungsgespräch mit der firma. - nur wenn nach KV entlohnt wird.

>Bei der Zuweisung einer Beschäftigung überlässt das Gesetz es der arbeitslosen Person selbst, vorerst die näheren Bedingungen der ihr von der regionalen Geschäftsstelle bekannt gegebenen Beschäftigungsmöglichkeit (wie Inhalt der Arbeitsverpflichtung, Arbeitszeit, Entlohnung u.ä.) mit dem potenziellen Arbeitgeber zu besprechen.....
Beschäftigung ist die Leistungserbringung für einen Dienstgeber! –

>Betreuungspflichten : und sie müssen dem arbeitsmarkt nur 16 bis 20 stunden zur verfügung stehen. - schichtdienst fast nicht möglich.
die firma wird sie ev. nicht nehmen - klären sie die firma über betreuungspflichten auf - aber nicht (von haus aus) selbst ablehnen.

>nach 28 wöchigen-dv. (auch bei transitarbeitsplatz) kommts zur neuen bemessungsgrundlage - wird über einen 5 jährigen zeitraum zusammengerechnet.

lassen sie sich nicht einschüchtern und konzentrieren sie sich auf ihren berufswunsch.
>wenn sie schon kurse mit gleichen inhalt besucht haben, sind weitere teilnahmen nur freiwillig möglich.
"Keine wiederholte Teilnahme an Schulungen des AMS mit gleichen Inhalten"
zur info
"Schmarotzer-SÖB: zum DRITTENMAL zu IT-Works zugeteilt"

ohne gewähr - alles gute!


3.11.2014 um 7.55 Uhr - von Mo. - "Furchtbar wenn man sein PVA-Gutachten ließt."
Demütigungen das Gefühl arbeitsscheu zu sein und dann werden auch noch die Krankheiten/Leiden verniedlicht!!!!!"
Im Alter von 57 jahren und 32 Jahren Arbeit muss ich mich um die Existenz fürchten und erlebe nur negative, frustierende Zeiten!


Sehr geehrter Herr Moser,

vielen Dank für Ihre Auskunftshilfe. Ich habe leider Angst wenn ich mich weigere die Bezugsbestätigung meines "Ex Mannes" der Ams Beraterin nicht vorzulegen, dass sie mir das Geld ( 23,85 tgl. ) nicht überweist.
Bisher habe ich innerhalb einer Woche einen Bescheid erhalten, diesmal noch nicht!!! Sie wartet sicher noch auf die Bezugsbestätigung. Ich habe am 7.10. einen I-Pensionsantrag versendet und muss am 5.11. zur Begutachtung zur PVA St. Pölten. Davor fürchte ich mich jetzt schon!!! Ich bin im 52 Lebensjahr nach einer OP und anschließender Krankheit gekündigt worden. Leider erlebe ich seither nur negative, frustierende Zeiten und das in meinen Alter von 57 jahren und nach 32 Jahren Arbeit. Es sind schlimme Zeiten wenn man sich um die Existenz fürchten muss!!! Demütigungen das Gefühl arbeitsscheu zu sein und dann werden auch noch die Krankheiten/Leiden verniedlicht!!!!! Furchtbar wenn man sein PVA-Gutachten nachließt. Und diese Ärzte haben den Hypogratischen Eid abgelegt!!
Vielen Dank nochmal!
Liebe Grüße Mo. (2.11.14)

unter:
"Partnerschaftsanrechnung obwohl getrennt lebend" (27.10.14)


3.11.2014 um 7.50 Uhr - von A. - "SÖB-TrainerInnen-Küdigungen?"


habe vorher erfahren das bei itworks mehr als ein Drittel der Trainer gekündigt werden, bei anderen so genannten SÖBs soll es ähnlich passieren. (31.10.14)

Rückfrage: "Gerücht?" - woher haben sie das erfahren?

2.11.2014 um 20.09 Uhr - von A. - "Gekündigter Trainer"
Hallo ! unser Trainer der selbst gekündigt wurde hat es erzählt. LG A


3.11.2014 um 7.40 Uhr - von O. - "Geldverschwendung für sinnlose Projekte"


ams schicksniert arbeitsuchende mit neuem projekt
nach dem der Firma Mentor nun auch die kursweiterführung in vb angeblich wegen zu hohen kosten untersagt wurde hat das ams vb wieder eine neue schickane gestarte die betreunginitative bl 36, es beginnt am 3.11.2014 und ist nichts andere als bewerbungscoching die in den räumen des ams stattfinden von 8 Uhr früh bis 13 Uhr heists wieder von blechtrottel sitzen und stellenlisten durchschaun und Bewerbungen schreiben. damit nimand was anderes macht wird vermutlich von den Trainern wieder kontroliert wer was macht. wer sich weigert dieses projekt zu besuchen dem wird wie immer mit sperren des bezugs gedroht. wieder geldverschwendung für sinnlose Projekte die keinem helfen (2.11.14)

Anmerkung:
"Keine wiederholte Teilnahme an Schulungen des AMS mit gleichen Inhalten" (17.07.14) ("alle Einträge ohne Gewähr")


2.11.2014 um 17.50 Uhr - von Ha* - "Umschulung? Einschüchterung bzw. Spielball der Einrichtungen?"


17.27 Uhr - Bin seit 4 Monaten im Notstand und von pva und ams wurde eine Umschulung bewilligt.Danach wurde ich wieder in einen BBrz Anfangskurs gesteckt wo meine Betreuerin auf Grund meiner chronischen Schmerzen laut Ärzten somatoforme Schmerzstörung Eggenburg Reha Hineinschrieb durch Beantragung vom Neurologen.Ich rief eggenburg an und die sagten das sie ein Krankenhaus und keine Reha sind.und ein fragebogen genüge.das schickte ich auch ein ich kontaktierte auch Tulln Psychosomatik wo ich bei beiden Anstalten in 3 Wochen einen Termin bekomme.ich reif meine bbrz Betreuerin an und sie sagte das geht schon in Ordnung.Jetzt rief meine ams Betreuerin an und drohte mit Mindestsicherung weil das gar nicht geht 6 Monate bis zu einem Jahr auf einen Reha Termin zu warten.ich bin jetzt im Krankenstand und möchte mit
einem Case Manager klären wieviel Krankenstand ich noch gut habe.ich habe auch schon Angst vor der Chefärztin wenn sie mich wieder gesund schreibt.Dann bekomme ich wieder einen ams Termin.Kann man mich zur Mindestsicherung zwingen.Ich habe nach wie vor starke Schmerz psychosomatich

17.50 Uhr - ich habe nach Bewilligung einer Umschulung von ams und pva wieder beim bbrz einen anfangskurs besuchen müssen wo meine Betreuerin eine psychische Reha in eggenburg vorschlug mit Beantragung vom Neurologen.ich rief Eggenburg an worauf die sagten sie sind ein Krankenhaus und keine Reha und man muss einen Fragebogen ausfüllen und einschicken danach bekommt man einen Vorstellungstermin Wartezeiten bis zu einem Jahr.ich schickte den Fragebogen eingeschrieben weg.Auch Tulln ein Krankenhaus psychosomatisch kontaktierte ich.Nach 3 Wochen Vorstellungstermin.Ich rief meine bbrz Betreuerin an und sagte ihr das Eggenburg ein Krankenhaus und keine Reha ist und dafür die Gebietskrankenkassa zuständig istAuch den Vorschlag auf Bewilligung von Reha durch Neurologen oder Hausarzt schickte ich nicht weg weil das in den Krankenhäusern selber entschieden wird.Meine Bbrz Betreuerin meinte das ist schon ok so.Ich bin seit 4 Monaten im Notstand.Jetzt rief meine Ams Betreuerin an und meinte das das!
gar nicht geht im Notstand so lange zu sein
bis die Reha beginnt.Und sie hat mir nahegelet im Krankenstand zu gehen und mir eine Mindstsicherung zu überlegen.ich habe chronische Schmerzen laut Befund eine somatofone Schmerzstörung.Jetzt hab ich mir einen Case Manager Termin bei der gebietskrankenkassa ausgemacht und versuche rauszubekommen wieviel Krankenstand ich noch gut habe.ich habe jetzt Angst das mich wenn die Vorladung von der chefärztin kommt ich wieder gesund geschrieben werde.denn dann hat meine ams Betreuerin mir mit Mindestsicherung gedroht.was passiert wenn ich keinen Krankenstand mehr habe und wieder zum Ams gehen muss und auf die Bewilligung der Reha warten muss?
Kann man mich zur mindestsicherung gesetzlich zwingen,Ich habe jetzt totale Panik vor chefärztin und ams. (1.11.14)

Antwort:
"Was hier - Dank SPÖ? "Sozial?"-Minister Hundstorfer - mit kranken Menschen passiert / aufgeführt wird, ist mit ruhigen Gewissen als Schweinerei zu bezeichnen!

Ich tue mir schwer genau zu verstehen, was mit ihnen geschieht bzw. was sie wollen?
Ihre Zeilen weisen darauf hin, dass sie anscheinend als Spielball verwendet werden. Was wollen sie? Ihre Umschulung ist schon bewilligt? ist das richtig? Wollen sie diese machen? Bestehen sie darauf - wenn ja!
Warum jetzt wieder Reha, wenn die Umschulung schon bewilligt ist?
Lassen sie nicht zu, dass BetreuerInnen verschiedener Einrichtungen / Behörde(n) "jedesmal" eine andere Idee bez. ihnen entwickeln und umgesetzt haben wollen?
Bringen sie sich ein! Was ist ihnen lieber eine Umschulung oder Reha?
Ev. besuchen sie - mit Begleitperson - den Vorgesetzten bzw. Geschäftsstellenleiter und verlangen sie die Umschulung!
Und lassen sie sich nicht so leicht einschüchtern / verängstigen!
Zur Mindestsicherung können sie nicht gezwungen werden. Sie müssen im Notstand dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen! Und das tun sie!
Für das, dass sie ev. niemand einstellt weil sie ev. vermindert leistungsfähig sind, können sie nichts!
Wenn sie krank sind. bzw. ihr Arzt sie krank schreibt sind sie im Krankenstand!
(Vorsicht ist geboten bez. der Aussteuerung! Nach 26 Wochen derselben Krankheit)
Wenn sie gesund-geschrieben werden, sind sie im Notstand. - Fertig!
Wie beschrieben, wenn sie wollen lassen sie sich umschulen - Auf was umschulen? - wenn schon, dann zu einem selbst-ausgesuchten Beruf! Machen sie Druck - erst recht, wenn diese Umschulung schon bewilligt ist?!
Nehmen sie sich zu den Terminen eine Begleitperson als Zeugen mit - dann ändert sich viel im Umgang!
(Mobbing durch das AMS / Schlechte Behandlung:
Bei richtiger Vorgehensweise sind auch Schmerzensgeldforderungen möglich!)


Bei Problemen mit der BeraterIn gehen sie zum Geschäftsstellenleiter - mit Begleitperson!
Ev. wenden sie sich auch an die Volksanwaltschaft post@volksanw.gv.at - in Einzelfällen gibts ev. Unterstützung!

>Weiter Möglichkeit: Sozialministerium-SozialTelefon-Bürgerservice, gebührenfrei 0800 20 16 11 (kostenfrei) E-Mail sozialtelefon@bmask.gv.at

Die Verantwortlichen sollen mit den Konsequenzen ihrer Politik, die die Existenzfähigkeit von unschuldigen StaatsbürgerInnen erschwert / verunmöglicht - und die Gesundheit (völlig) ruiniert - konfrontiert werden. Wie zBsp. "Sozial?"-Minister Hundstorfer / rudolf.hundstorfer@sozialministerium.at ("SPÖ?")

Dazu noch einige Adressen! - Ev. auch Medien aufklären!

"U. a." zum unakzeptablen behördlichen Umgang lesen sie sich auch die Antwort an Ka*. durch - (Ohne Gewähr) alles Gute!"


31.10.14 um 17.26 Uhr - von A*. - "Mindestsicherung, trotz Krankheit, wegen Deppenkurs gekürzt!"


Hallo, beziehe ausschließlich Mindestsicherung wobei mir diesen Monat nur 200 ? geschickt wurden, mit der Begründung, dass ich im September zu einem Jobsuchekurs nicht angetreten bin, das obwohl ich mich vorher beim AMS krank gemeldet hatte. Die Referentin beim Sozialamt ist erst dieses Monat auf das Fernbleiben des Kurses im September aufmerksam geworden und hat mir aus diesem Grund, obwohl schon Oktober ist das Geld entsprechend gekürzt. Ich bin obdachlos und weiß nicht was ich tun soll, bitte um eure Ratschläge!

Antwort:
Ev. zeigen sie die Krankmeldung auch beim Sozialamt vor.
Haben sie die Krankenstandsbescheinigung über diese Zeit schon von der Krankenkassa geholt. Falls - ev. nochmals holen, 2 mal kopieren und eine zum AMS, und die zweite zum Sozialamt bringen . Ev. können sie das so regeln.
(Mit Begleitperson, wenn möglich, auch den Vorgesetzten besuchen!)
Ansonsten verlangen sie einen schriftlichen Bescheid über die Mindestsicherung-Kürzung (Ev. eingeschrieben per Post - Haben sie eine Meldestelle?) und legen auf den Bescheid Berufung ein! Weisen sie nach, dass sie im Krankenstand waren!

Ev. schreiben sie die Volksanwaltschaft post@volksanw.gv.at an - die sollen ihnen helfen!
Wie auch - unterm Link - an das Sozialministerium wenden!
"Berufungsweg bei der Mindestsicherung und der Frage der Mietbeihilfe"
(Ohne Gewähr) Alles Gute!

1.11.14 um 18.26 Uhr - von A*. - "werde ich machen gebe dann bescheid"
Danke vielmals werde ich machen gebe dann bescheid wie es ausgegangen is.
mit freundlichen Grüßen a. (31.10.14)


30.10.14 um 7.52 Uhr - von Si*. - "Von was soll ich dann leben?"


Hallo bin zur zeit in einen Projekt von ams das geht von der ST.WUK aus bin dort 7 monate angestellt mein Dienst Verhältnis endet am 15.1.2015 meine Freundin hat mich verlassen mit unseren gemeinsamen kind! Ketzt muss ich Alimente zahlen für 2 kinder!! Einmal 160 euro und fürn kleinen 120 euro plus 30 Rückstand wenn ich dann wieder arbeitslos bin bekomme ich dann zirka 750 euro so jetzt zu meinen Problem. Wenn ich dann dann nur 750 euro arbeitsloseb geld bekomme und ich 310 euro Alimente zahle plus meine miete von 320 plus telefon und internet san das schon 700 euro fix kosten!!!!!!! Von was soll ich dann leben bitte um Aufklärung was ich machen kann danke

Antwort:
Ja wird sehr eng. Armut wird ihr Begleiter sein, finden sie keine (gerecht entlohnte) Arbeit!
Sie werden ev. einen geringen Betrag (Familienzuschuss pro Kind) zusätzlich erhalten? Und suchen sie zusätzlich um Mindestsicherung an! Notstandshilfe wird auf ca. 850 Euro aufgestockt.
Auch suchen sie um Wohnbeihilfe an - ev. ca. 100 Euro mon. (ev. "Bundeslands-elastisch"?)
Und stellen sie einen Antrag auf Befreiung von Telephon und Gis (Fernsehen / Radio)-Gebühren! - Wie Rezeptgebühren-Befreiung!
In der Sozialabteilung ihrer Gemeinde erhalten sie sämtliche Anträge!
Wäre vorteilhaft, wenn sie ev. eine Sozialberatungsstelle besuchen würden.
Ev. haben die noch ein paar Tipps? -

Ps.: Falls in dem Projekt, indem sie jetzt untergebracht sind, ein "SozialarbeiterIn" tätig ist, nehmen sie ihn/sie in die Pflicht! Ev. kann er/sie die verschiedenen Sozial-Leistungen-Unterstützungen recherchieren? Ohne Gewähr - Alles Gute!


30.10.14 um 7.40 Uhr - von Po*. - "Ich habe Kopf und Bauchweh vor und nach jedem Termin, Herzrasen, Schwindelanfälle, das Gefühl zusammen zu brechen."


Hallo, ich habe Sie aufgrund eines Posting im Arbeitslosen-Forum gefunden.
Ich selber fühle mich von meiner Beraterin gemobbt.
Sie redet in einem Schwall, lässt mch nicht zu Wort kommen, droht mir mit Bezugssperren, kann sich nicht erinnerin was sie mir gesagt hat sobald ein anderer dabei ist, schreibt in meinen Akt ich hätte einen Kurs verweigert, geht auf meine Kursvorschläge überhaupt nicht ein sondern will ihre durchsetzen usw.usf.
Auch meinen Partner hat sie den Mund verboten wollte ihn sogar rauswerfen wegen \"Datenschutz\" und drohte mir mit einer Niederschrift die, wenn ich ise nicht unterschreibe, eben ihr Kollege unterschreibt.
Auch ein Besuch ihrer Vorgesetzten bringt wenig Erfolg da sie ja nur sieht was im Akt steht und natürlich mich hinstellt als würde ich nicht genug tun-weil ich meine Kleinste nach monatelanger Eingewöhnung mit Geschrei nicht in einen anderen Kiga unterbringen will- und müsste doch im Rahmen sämtlicher Arbeitszeiten zur Verfügung stehen sonst würde mir das ausgelegt als würde ich Arbeit verweigern.
Ich habe Kopf und Bauchweh vor und nach jedem Termin, Herzrasen, Schwindelanfälle, das Gefühl zusammen zu brechen.
Tatsächlich bin ich auch nicht ganz gesund,, mein Arzt wollte mich schon öfter zur Kur schicken, da ich eine Essstörung habe die natürlich auch auf die Blutwerte übergeht und durch diese ach oft bakterielle Infektionen der Atemwege, Nieren usw. weil meine Abwehrkräfte geschwächt sind.
Dies habe ich dem AMS aber nicht mitgeteilt aus Angst wieder ins BBRZ gesteckt zu werden wie schon vor ein paar Jahren ode rmich als unvermittelbar auszusteuern ( wie man mir ja auch schon sagte wenn ich es mir leisten kann daheim zu bleiben wohlwissend dass ich auf die eh nur 130 Euro angewiesen bin ).
Auch wird das Gehalt meines Exmannes noch immer auf meinen Bezug angerechnet, da meine Braterin dies erst mit Neuantrag ändern möchte, wenn überhaupt ( so ihre Worte ) da wir noch zusammen wohnen eben aus finanziellen Gründen da ich nicht ausziehen kann ohne Geld und auchc betreuungstechnisch auf ihn angewiesen bin.
Ich brauche dringend Hilfe denn mittlerweile kann ich einfach nicht mehr da ich morgen den zweiten Termin innerhalb von zwei Tagen habe und jetzt schon im Kreis laufe nd wahrscheinllich wieder mal nicht viel schlafen werde
lg Po. (30.10.14)

Antwort:
Gut so! Nehmen sie sich immer - wenn möglich - eine Begleitperson, als Zeugen, mit. Falls soll er/sie ein Protokoll / Gedächtnisprotokoll anfertigen.
Aber - Er muss tatsächlich "stumm" sein. Ansonsten kann die Person aus dem Zimmer verwiesen werden. - Es reicht aber ein Dabeisein, um den Umgang mit "Kunden" zu beeinflussen. "Lügengeschichten der BetreuerInnen sind z.Bsp nicht mehr ("so leicht") möglich!"

Partnerschaft bzw. Wohngemeinschaft:
Sie müssen die Angelegenheit irgendwie regeln! Können sie wirklich nicht ausziehen, so braucht jeder sein eigenen Schlafraum um als Wohngemeinschaft durchzugehen.
AMS-Schnüffler kommen nachschauen!
Dazu: Ein "unfassbarer" Aufwand, nur um Frauen zu diskriminieren! - Zum Grausen!
unter:
"A-soziale bzw. unsoziale "SPÖ"-Politik"

>"Gemeinsames Wohnen allein begründet noch keine Lebensgemeinschaft" - VwGH (10.04.14)
Die Beschwerde wurde als unbegründet deshalb abgewiesen, weil u.a. ein gemeinsamer Schlafraum genutzt wurde bzw. der "Mitbewohner" kein eigenes Zimmer hatte! (siehe VwGH-Erkenntnis)

Wohngemeinschaft ist keine Lebensgemeinschaft. unter diesem Link findet sich:
(In diesem Fall teilen sich geschiedene Ehegatten eine Wohnung.
Der OGH hat darauf hingewiesen, daß es sich hier um eine Wohngemeinschaft handelt und nicht um eine Wirtschaftsgemeinschaft.)

>Fragenkatalog zur Lebensgemeinschaft AMS OÖ
Es sind also doch ein paar Fragen zur Partnerschaft zu stellen? (12.05.2010)

Senden sie einen Brief (eingeschrieben) ans AMS, indem sie auf eine Wohngemeinschaft (und nicht auf Partnerschaft) bestehen - begründen.
(zBsp. u.a. jeder hat seinen eigenen Schlafraum! "etc."

----- -------

Zu Betreuungspflichten und den unakzeptablen behördlichen Umgang mit ihnen lesen sie sich die Antwort an Ka*. durch - "könnte auch an sie gerichtet sein! - jetzt ist sie es!"

>Wenden sie sich auch an die Volksanwaltschaft post@volksanw.gv.at, dort gibts ev. Unterstützung?

>Weiter Möglichkeit: SozialTelefon-Bürgerservice, gebührenfrei 0800 20 16 11 (kostenfrei) E-Mail sozialtelefon@bmask.gv.at

Die Verantwortlichen sollen mit den Konsequenzen ihrer Politik, die die Existenzfähigkeit von unschuldigen StaatsbürgerInnen erschwert / verunmöglicht, konfrontiert werden. Wie zBsp. an "Sozial?"-Minister Hundstorfer / rudolf.hundstorfer@sozialministerium.at ("SPÖ?")

Dazu noch einige Adressen! - Ev. auch Medien aufklären!

---- -------- ----

Ps.: Ihre Angst vor dem BBRZ verstehe ich, sollte es aber eng werden, lassen sie sich ein ärztliches Attest ausstellen - ein solches schützt auch vor bestimmten DV. - Ev. reden sie mit ihrem Arzt / Facharzt über ihre Ängste!
Damit sie mal ein ärztliches Attest haben - auch wenn sie es nicht gleich beim AMS vorlegen!

Ohne Gewähr - Alles Gute!

>Österreich / Europa braucht schleunigst tatsächlich soziale-humanistische Partei-en.
Lasst sie uns wählen; Parteien gründen; Gründungen unterstützen.


29.10.14 - von Be*. - "Auf meine Frage hinauf ob ich da was schriftlich bekomme oder ob mir das noch zugeschickt wird sagte sie mir \"Nein weil das haben wir ja jetzt erledigt."


"Auf meine Frage hinauf ob ich da was schriftlich bekomme oder ob mir das noch zugeschickt wird sagte sie mir \"Nein weil das haben wir ja jetzt erledigt."
unter:
28.10.14 um 6.44 Uhr - von Be*. - "Mindestsicherungs-Willkür?" "Weiss leider nicht wohin ich mich mit meinem Problem hinwenden kann.
"

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