Hallo Herr Moser
Ich habe schon viele Stunden auf Ihrer Seite gelesen. Eine großartige Sache !
Ich habe folgendes Problem:
Ich bin seit einigen Jahren schwer krank und war auch schon zwei mal im I-Pensionsverfahren. Wenn ich mich kaum bewege, also schone, muss mich nach ca. 5-6 Stunden für einige Stunden hinlegen, ansonsten löse ich mir einen Krankheitsschub mit schmerzhaften Muskelspasmen und Lähmungen aus. Bei Anstrengung (z.B. weitere Wege) oder Infekten verkürzt sich diese Zeit.
Ich wollte eine Weiterbildung in Richtung Buchhaltung machen um meine Berufschancen zu erhöhen, da ich keinen erlernten Beruf habe und nur noch kurzfristig gehen und stehen kann. Da zur Zeit keine Finanzierung möglich ist, wäre nur die Möglichkeit über andere Kurse an einen Solchen zu gelangen.
Deshalb wurde ich von meiner Beraterin zu „Neue Wege“ im BIT 23. Bezirk geschickt. Dieser dauert 6 Stunden täglich und ich brauche je Strecke eine Stunde.
Da ich nach 4 Stunden Kursdauer schon gravierende Probleme beim Sitzen hatte, verließ ich den Kurs am 1. (20.10.) und 2. Tag (21.10.)nach dieser Zeit. Ich erhoffte mir so die Chance auf meine Weiterbildung. Am Nachmittag des 2.Kurstages litt ich schon unter Spasmen und hatte Probleme beim gehen. Ich hatte mir den befürchteten Schub ausgelöst durch die zusätzlich anstrengenden 2 Stundenfahrt.
Trotz großer Schmerzen und Motorikstörungen fuhr ich am 3. Tag (23.10.)wieder hin um zu klären was ich tun sollte, da so ein Schub oft 2-3 Wochen dauert und ich mir danach gleich wieder einen auslösen würde. Ich würde wahrscheinlich dann 4 Tage im Monat anwesend sein und da solche Kurse ja bezahlt werden müssen, wäre das nicht sinnvoll.
Ich wandte mich an den Trainer, welcher mich zu meinem persönlichen Coach schickte.
Dieser sagte, er würde sich erkundigen und mir Bescheid sagen. Nach 3 Stunden kam er zu mir und meinte das Institut könne da nichts machen, ich müsse das mit meinem AMS klären.
Ich fuhr sofort los zu meinem zuständigem AMS. Dort am Infoschalter sagte ich der Dame, dass ich mich zur Zeit in einem Kurs befände, diesen aber aus gesundheitlichen Gründen nicht schaffe, deswegen habe mich das Institut hergeschickt. Die Dame rief meine Beraterin an und sagte mir danach ich solle zu meinem Termin am 7.11 kommen.
Am 29.10 bekam ich einen Mitteilung über meinen Leistungsanspruch (Notstandshilfe + Kursgeld ab 20.10.2014) Danach erhielt ich keine weiteren Mitteilungen mehr.
Ich bekomme normalerweise ca. € 420 (davon werden € 270 im Monat Fixkosten abgezogen). Als ich am 5.11. zur Bank ging um mir die übrigen €150 zu holen, sah ich dass nur 333 angewiesen wurden. Es blieben mir nur € 60 fürs Monat.
Noch belastend dazu kommt, dass unser Mindestsicherungsantrag seit September in Bearbeitung ist und somit auch diese € 400 fehlen. Meine Frau bekam € 600 wovon sie € 500 Miete zahlen musste.
Heute hatte ich meinen Termin bei meiner Beraterin die mir erklärte, dass mich das Kursinstitut seit 24.10 als unentschuldigt meldet. Deshalb steht mir seither kein Geld zu.
Die Dame vom Infoschalter habe ihr gesagt ich wurde vom Institut „zurückgeschickt“. Es (mein Coach)hat mich aber „hergeschickt“ um die Sache zu klären.
Meine Beraterin hat versucht die Sache zu regeln, auch mit der Abteilungsleiterin, da es sich scheinbar um ein Missverständnis gehandelt hat, aber leider ohne Erfolg.
Das AMS wusste ab 23.10. ,dass ich den Kurs nicht mehr besuche. Ich wusste nicht, dass dies nicht an das Kursinstitut weitergeleitet wird und auch nach einer Meldung meiner Abwesenheit durch das Kursinstitut, dieses nicht informiert wird.
Ich bekam auch bisher keine Mitteilung über eine Bezugssperre. Ich wusste bis zu meinem Bankbesuch nicht, dass es Probleme gab und hatte somit keine Möglichkeit etwas richtigzustellen. Nun fehlt bei dem ohnehin knappen Budget ½ Monat (1 Woche Okt. / 1 Woche Nov).
Das kann doch nicht die Strafe dafür sein, dass ich mich weiterbilden wollte und leider krank bin !
Ich habe mich nun an die AMS-Ombudsstelle gewandt. Falls dies keinen Erfolg bringt, was könnte ich dann machen? Es geht nicht nur um die 200 Euro, sondern dass die Sperre denke ich nicht rechtens ist.Ich weiss bis jetzt nicht wo mein Fehler lag. Die Abteilungsleiterin (so sagte mir meine Beraterin am Telefon) meinte auf jeden Fall "Dies wäre nicht zu Entschuldigen.
Sie können meinen Fall auch posten wenn sie es für nützlich halten.
Liebe Grüße
Ke.
Antwort:
Ja gut so, schreiben sie sämtliche Einrichtungen / ev. Behörden an - unbedingt - aber auch ohne zu grosse Erwartungen! AMS-Ombudsmann ist Teil der gegnerischen Mannschaft und dient hauptsächlich als Alibi - um der "dummen" Bevölkerung zu suggerieren: "Man kümmert sich um die (entrechteten) Betroffenen!
Sie verlangen sofort den schriftlichen Bescheid über die Sperre - den sie dann berufen. (Eingeschrieben senden / oder Abgabe auf Kopie bestätigen lassen)
Wenn nach einem Monat kein Bescheid kommt, muss ("vorerst") das Geld ausbezahlt werden!
Sie erklären in der Berufung den Ablauf (wie hier an SoNed) wie es sich zugetragen hat und geben weiters als Begründung an, dass die Wegstrecke / Wegzeit - für ein Teilzeit-DV / muss auch für den Deppenkurs gelten - über der erlaubten 1,5 Stunden (hin und zurück) beträgt! (Zumutbarkeit von langen Arbeitswegen)
Auch legen sie - falls vorhanden - Atteste bei, die ev. ein langes Sitzen etc. untersagen! - Findet sich sowas - in diese Richtung - im "Urteil" / "Richterspruch" der erfolglosen Klage bez. I-Pension?
(Klage abgewiesen aber vermindert leistungsfähig, weil, darf nicht ...... auch nicht ...... etc. ? - falls der Berufung beilegen.)
Bei der Sperre reagiert die Mindestsicherung (dessen zuständioge Behörde) schneller als bei der Anspruchs-Erledigung! Falls muss das Sozialamt bei Sperre oder Kürzung der Mindestsicherung ein eigenes Verfahren einleiten, solange die Sperre nicht rechtskräftig gültig ist!
("Berufungsweg bei der Mindestsicherung und der Frage der Mietbeihilfe
+ Sozialamt mus ein eigenes Ermittlungsverfahren einleiten, solange die Sperre nicht rechtskräftig gültig ist! - z.Bsp bei "rechtswidriger" Einstellung des AMS-Bezugs" (8.08.13)" (mehr dazu: Mindestsicherungs-Farce / Schweinerei!)
Der Kurs in den sie vermittelt wurden hat nichts mit Qualifikation oder Ausbildung zu tun, sondern dabei handelt es sich um einen Deppen-, bzw. Mobbingkurs!
An ihnen (in Summe) verdient sich dieser menschenverachtende Wirtschaftszweig dumm und deppert!
Zur Weiterbildung - selbst gewählter Ausbildung / Formalweg!
Beschreiten sie den Formalweg / Legen sie alle Daten den Kurs betreffend bei!
Bei selbstgewählten "Kurs"/Ausbildung/"Studium" - Begehren, für Instanzenweg, abgeben!
Ombudsmann Buchgraber von der LGS-Steiermark riet den Formalweg zu berschreiten und sich ein Begehren zusenden zu lassen. Dann gäbe es einen Instanzenweg von der Geschäftsstelle über den Regionalbeirat bis zum Landesdirektorium.
("Instanzenweg für Ausbildung ohne Rechtsanspruch?" 7.09.11
Gehen sie nur mehr mit Begleitperson zu den Behörden-Terminen!
Mobbing durch das AMS / Schlechte Behandlung:
Bei richtiger Vorgehensweise sind auch Schmerzensgeldforderungen möglich!
Ev. suchen sie sobald wie möglich, wieder um die I-Pension an! - Ev. bei Zustands-Verschlechterung!
Und besuchen sie ev. die Caritas: Einkaufsgutscheine, Miete, Strom per Erlagschein, ev. Bargeld? Erklären sie denen ev. auch den ("rechtswidrigen") Grund der Sperre!
Frage zum Schluss: "Haben sie schon mal Deppenkurse besucht?"
(Ohne Gewähr) Alles Gute!
9.11.2014 um 16.20 Uhr - von K*. - "Ja, ich war schon in solchen Kursen"
Vielen, vielen Dank für die rasche Antwort !
Ja, ich war schon in solchen Kursen. Da ich schon seit 2004 keinen richtigen Job mehr bekommen habe, lies sich das nicht vermeiden. Bisher hatte ich auch kein Problem damit, da es auch mal gut tat andere Menschen zu treffen. Vom Klima her wars auch immer okay. Sinnvoll waren sie natürlich nicht. Entweder hat ein Trainer stundenlang Geschichten erzählt oder man wurde allein vor einen PC gesetzt. Ich bin auch so ziemlich der einzige Mensch der darum gebeten hat in einem SÖB arbeiten zu dürfen. Ich wollte eben arbeiten und mein Geld selbst verdienen. Bekam dadurch zwar ein paar Euro weniger als jetzt, dafür aber Weihnachtsgeld. Dort war ich (als Bürokraft)dafür zuständig, den Leuten bei Bewerbungen zu helfen und bei den Infotagen und Arbeitsbeginn als Assistent. So kam ich mit vielen ins Gespräch und bekam auch mit, dass viele die mehr NH als ich bekommen dadurch einen Verlust haben. Das war 2013 - 2014
Ich war bereits 2 mal im I-Pensionsverfahren. Beim ersten mal, bei der Gerichtsverhandlung (2009) sagte der Richter, dass ich es nur ganz knapp nicht geschafft hätte. Im Protokoll steht dass ich noch Teilzeit für Aufsichtstätigkeiten geeignet wäre. 3 Jahre später das gleiche. Also ich darf nur noch "schauen", mein Geist ist ja noch gesund.
Ich glaube 2012 wurde ich zum BBRZ geschickt, die meinen auch , ich darf nur noch geistig arbeiten.
Jedoch Vollzeit mit uneingeschränktem Weg, heisst je Strecke dürfen es dann ja 2 Stunden sein, also 12 Stunden täglich außer Haus.
Nun hab ich von meiner Beraterin einen neuen Termin noch diesen Monat dort bekommen um das "richtigzustellen". Bin gespannt!
Von meinen Behandelnden Ärzten (KFJ und Hausarzt) habe ich Befunde in denen sogar steht, dass sie mich für Arbeitsunfähig halten. Aber das hat weder bei PVA noch BBRZ was gegolten.
Ich werde jetzt mal abwarten ob sich die Ombudsstelle meldet und ob ich am Montag vielleicht endlich die Mitteilung über die Sperre erhalte. Wenn nicht, wo genau muss ich sie anfordern ?
Wegen der Wegzeit zum Kurs, meine Beraterin hat eine Nachricht vom Institut erhalten "die 45 min wären mir zu lang", wobei auch einige meiner Kurskollegen (auch aus dem 3.Bezirk) die um 7 weggefahren sind etwas zu spät gekommen sind ! Was im Kurs aber eh keinen kümmerte.
Wir haben Anfang September unseren normalen Mindestsicherungsantrag gestellt, genauer gesagt meine Frau, ich persönlich bekomme sie nicht. Er ist laut Telefonat das meine Frau vor einigen Tagen geführt hat noch in Bearbeitung, da momentan so viele Anträge seien. Muss ich in der Sache was unternehmen oder einfach weiterwarten ?
Ich werd sie auf jeden Fall bis zum Schluss der ganzen Sache auf dem laufenden halten. Vielen Dank nochmals K
Antwort:
Wichtig, ob sie 45 Minuten oder 1 Stunde für eine Fahrt brauchen.
1, 5 hin und zurück wäre okay. 2 Stunden aber nicht!
>"Ich gehe von Deppenkurse = Bewerbungskurs aus nicht SÖB-Transitarbeitsplatz = zumutbares DV. - okay?"
Auch teit das Sozialministerium mit: "Keine wiederholte Teilnahme an Schulungen des AMS mit gleichen Inhalten" (17.07.14)
Da sie solche Deppenkurse schon besucht haben, wären weitere Teilnahmen freiwillig!
Die Sperre wäre demnach rechtswidrig! Geben sie das in der Berufung an!
Den Sperr-Bescheid verlangen sie von ihrer BetreuerIn - aber vor Zeugen - oder verlangen diesen "eingeschrieben per Post. Falls die Sperre bestehen bleibt?
Auch die Atteste / Befunde etc. legen sie bei!
>Muster-Schreiben als Voraussetzung um - im Falle - die handelnden AMS-MitarbeiterInnen wegen "schwerer" Nötigung und Amtsmissbrauch anzuzeigen zu verklagen! (17.01.10)
Ev. fragen sie bez. der Mindestsicherung schriftlich nach, um die Erinnerung an ihre Frau wachzuhalten! Obwohl die Bearbeitung bis drei Monate dauern kann???Ein Vergessen wäre auch nicht überraschend!
Ihre Mindestsicherungsablehnung verlangen sie ebenfalls per schriftlichen Bescheid - ist zu berufen. (Ohne Gewähr)
10.11.2014 um 12.10 Uhr - von K*. - "Die Sperre wurde aufgehoben"
Vielen Dank für die vielen Informationen !
Die Sperre ist laut meiner Beraterin seit meinem AMS-Besuch aufgehoben. Somit würde mir nur der Anspruch vom 24.10 - 7.11. fehlen, also 2 Wochen. Sind aber nur mündliche Informationen.
Wird die Wegzeitberechnung der Wienerlinien eigentlich anerkannt? (9.11.14)
Antwort:
Es spielt die Wegzeit eine Rolle! Auch der öffentlichen Verkehrsmitteln - erst recht, wenn kein Auto vorhanden ist! Auch über die Einstellung der 2 Wochen (falls?) lassen sie sich einen schriftlichen Bescheid aushändigen/zusenden auf den sie Berufung einlegen !