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25.11.2014 um 18.44 Uhr - von J*. - "Unseriöse Mitteilung?"


Hallo!
Ich war die letzten 30 Wochen im BBRZ Reha in einem Arbeitstrainingskurs. Bei mir hat neben dem AMS auch die PVA mitfinanziert. Ich könnte diesen Kurs trotz anfänglicher Zweifel für mich sehr positiv nutzen. Am Beginn des Kurses wurde uns erklärt das durch die PVA-Mitfinanzierung die Kurszeit als Dienstzeit gerechnet wird und so auch bei der ALG Berechnung eingerechnet wird. Das hätte für mich bedeutet, das ich statt NH jetzt wieder ALG beziehen würde. Das AMS sagte mir heute das dies seit ca 2-3 Jahren nicht mehr gilt! Mir wurde aber diese Info bezüglich Einrechnung vor ca 4 Monaten auch am AMS gegeben! Können Sie mir sagen welche Auskunft jetzt wirklich gilt? Es geht ja doch um die Differenz zwischen NH und ALG. Im Vorraus besten Dank.

Antwort:
Zweifelhaftes immer schriftlich geben lassen. - Haben das Zeugen gehört?
Irgendwelche Auskünfte zu ev. Vorteilen dienen dazu Freiwilligkeit zu erzeugen.
Wie es aussieht haben sie freiwillig einen "Kurs" besucht?
Sie hätten - hätte diese Zeit zu einer neuen Anwartschaft (Arbeitslosengeld) führen sollen - nach einem Kollektiv-Vertrag entlohnt werden müssen! - War das nicht der Fall?
Nach einem 28 wöchigen DV gäbe es eine neue Bemessungsgrundlage!
Setzen sie eine Beschwerde auf und senden sie diese an die Geschäftsstellenleitung. Machen sie die falschen Auskünfte bez. neuer Anwartschaft / Arbeitslosengeld zum Inhalt. Ev. auch an den AMS-Ombudsmann ihres Bundeslandes senden - ohne sich von diesem zuviel/etwas zu erwarten!


25.11.2014 - "Zwangsmassnahmen-, Deppenkursvergabe?"

"Arbeitsmarktsumpf von innen heraus betrachtet!"


Wie kommen die Bildungsinstitute zu Aufträgen vom AMS?
Die Vergabekriterien waren für mich als kleinen Trainer und Fließband-Konzeptschreiber nicht transparent, ich weiß also nicht, wen ich als Geschäftsführer eines Instituts zu einem freundschaftlichen Geschäftsessen ausführen muss, um den Zuschlag für eine lukrative Maßnahme zu bekommen.

..... Speziell die Lohnkosten für ihre Trainer halten sie natürlich sehr niedrig, um so im Wettbewerb zu punkten. (fischundfleisch.at)

Endlich Ex-AMS-Trainer!
Ich konnte äußerst interessante Einblicke in den Sumpf des Systems des Geschäftes mit der Arbeitslosigkeit gewinnen. Manche Einblicke waren so tief, wie ich sie eigentlich nicht unbedingt gebraucht hätte... (fischundfleisch.at)

Anmerkung: "U. a. Vertrauensbruch, Inkompetenz, Veruntreuung etc.?"
"Das sich Behörden-MitarbeiterInnen / PolitikerInnen so-etwas in einer "demokratischen Republik" / "demokratischen Rechtsstaat?" überhaupt trauen??"


24.11.2014 um 13.57 Uhr - von W*. - "Berechnung des Arbeitslosengeld?"


Hallo Forum!

Ich habe eine Frage zur Berechnung von Arbeitslosengeld.
AN war 2013 voll beschäftigt. 2014 dann auf eigenen Wunsch nur noch Teilzeit. Wenn jetzt die Kündigung erfolgt, wonach wird das Arbeitslosengeld berechnet? Vollzeit, Teilzeit, gemischt?
Ich lese auf diversen Seiten, dass die Bemessungsgrundlage in dem Fall vom vorigen Jahr (also 2013, Vollzeit) genommen wird. Also nicht das aktuelle Teilzeitgehalt? Danke für jede Info!

Antwort:
Stellen sie den Antrag im ersten Halbjahr wird das vorletzte Jahr zur Berrechnung herangezogen! - Im zweiten Halbjahr das letzte Jahr!
("Das Jahr 2013 wird ihre Bemessungsgrundlage / Vollzeit!")


23.11.2014 um 13.48 Uhr - von F*. - "Haushaltseinkommen?"


Hallo,
ich wollte mal fragen wieso man bei fast jedem Antrag in Österreich einen Gehaltszettel der Mitbewohner beilegen muss, selbst wenn diese nur nicht mit mir verwandt oder befreundet sind? Die bezahlen mir doch keine Rechnungen!
LG (20.11.14)

Antwort:
bei anträgen spielt das haushaltseinkommen eine rolle - dieses wird aus dem einkommen aller im haushalt lebenden personen errechnet - wird eine gewisse
grenze überschritten gibt es keine unterstützung / beihilfe. ohne gewähr - alles gute!


23.11.2014 um 13.37 Uhr - von K. - "Lustig"?"


So hammer Lustig,mein Berater will mit mir nicht mehr reden. (20.11.14)

unter:
"Gestern, wegen Datenschutzmissachtung und Menschenrechtsverletzung, den Volksanwalt eingeschaltet." - (13.09.14)


21.11.2014 um 16.57 Uhr - von A*. - "Bemessungsgrundlage?"


Sehr geehrter Herr Moser,

im Moment beziehe ich Notsandshilfe und ich bin schon über 45 Jahre. Würde sich meine Bemessungsgrundlage für die Notstandshilfe nach einem 4 monatigen Arbeitsverältnis verändern? Da ja kein Anspruch auf Arbeitslosengeld nach 4 Monaten besteht wäre es ja Notstandshilfe. Vor 2 Jahren hatte ich eine Unterbrechung der Notstandshilfe (3Monatiges Arbeitsverhältnis) wobei sich die Bemessungsgrundlage kaum verändert hat.
Danke für Ihre Antwort!

Mit freundlichen Grüßen. (20.11.14)

Antwort:
Ihre Bemessungsgrundlage ist geschützt! Kann nicht weniger, nur mehr werden!
Eine neue Bemessungsgrundlage gibts nach einem 28 wöchigen DV. Wird über einen Zeitraum von 5 Jahren zusammen-gerechnet!
Kann also sein, dass sie - wenn die zwei Arbeitsverhältnisse "alt" + "neu" zusammengerechnet über 28 Wochen ergeben - neben dem Arbeitslosengeld, eine neue Bemessungsgrundlage erhalten. Nur wenn diese höher wie jetzt liegt!
(geschützte Bemessungsgrundlage) (ohne Gewähr)


21.11.2014 um 16.50 Uhr - von Z*. - "Partnerschaftsanrechnung?"


Ich bin alleinerziehende Mutter von zwei Kindern (6 und 9), ich beziehe Notstandshilfe mit ? 17,45 pro Tag, was nicht mal zum Sterben genug ist, aber ich habe den Fehler begangen die Karenzzeit zu nutzen und bei meinen Kindern daheim zu bleiben. Nach der Scheidung war es kaum möglich irgendwie zu überleben.
Mittlerweile habe ich einen neuen Partner und wir möchten gerne zusammenziehen. Jetzt stellt sich die Frage, ob ich nicht meinen gesamten Anspruch auf Notstandshilfe verliere, obwohl er im Monat auch nur ? 730,-- verdient.
Das AMS vertröstet mich darauf, dass man mir das erst mitteilen könnte, wenn ich den Antrag erneut stelle. Was ja eine extreme Gefahr für meine Existenzsicherung bedeuten würde, schließlich lässt sich ein Umzug nicht eben mal wieder rückgängig machen. Danke für Ihre Hilfe! (20.11.14)

Antwort:
Zusammenziehen, wenn ein Partner Notstandshilfe bezieht ist riskant!
Ev. ist davon auszugehen, dass die Grenze für Beide bei ca. 1200 Euro (?) liegt!
Beide Einkommen werden zusammen gerechnet und der Betrag, der drüber liegt, wird gekürzt.
Momentan, bei eurem jetzigen Einkommen wäre es nicht schlimm!
Wird aber richtig problematisch, wenn der Partner mal mehr Einkommen bezieht!
Ev. könnte er - auch sie - das Einkommen durch die Mindestsicherung auf ca. 850 Euro mon. aufstocken lassen? - Wenn ihr nicht zusammenzieht - sonst wird "wahrscheinlich" eh mehr abgezogen! (Ohne Gewähr)

Fragen sie ev. zur Sicherheit bei der AK und/oder auch beim Sozialamt nach, wie hoch das Einkommen Beider (nach dem Zusammenziehen) liegen darf - Auf wieviel gekürzt wird erhält eine Person Notstand bzw. Mindestsicherung!
Ev. schriftlich, auch per E-Mail möglich. Versuch!


20.11.2014 um 11.50 Uhr - von Z*. - "Zwangs-Deppenkurs?"


"Zwangs-Deppenkurs?"
unter:
"Neue Beraterin, die sichtlich angewidert war von den AMS Kunden" (14.11.2014)


20.11.2014 um 11.45 Uhr - von R. - "Unmutskundgebung u.a wegen § 21a. Anrechnung von Einkommen aus vorübergehender Erwerbstätigkeit"

"Bei Kündigung anstatt Zeitablauf hebt sich die Anrechnung auf?"


Sehr geehrter Herr Moser,
hab da eine Frage: Beziehe Notstandhilfe und habe mich im November für 5 Tage abgemeldet, da ich auf der Gast Messe vollversichert gearbeitet habe. Jetzt möchte das AMS eine Lohnbescheinigung für diesen Zeitraum. Nach telefonischer Nachfrage meinte die Dame, weil das Dienstverhältnis durch Zeitablauf beendet wurde und kurz war, braucht man das. Kommt mir spanisch vor.Ist das rechtens?

Sehr geehrter Herr Moser,
habe soeben einen Rückruf von AMS Abrechnungsstelle bekommen. Der Herr sagte, dass das AMS das braucht, weil Zeitablauf steht. wenn ich es umändern lasse auf Kündigung Dienstgeber braucht er das nicht. Er sagte er braucht das wegen Berechnung Notstandhilfetagessatz und kann sein, daß ich weniger Notstandhilfe bekomm deswegen. Ich hab dort 650 Euro verdient. Er schickt mir den zugehörigen Gesetzestext. Mir ist das alles ein Rätsel und ich seh dahinter keine Logik. ICH WAR ABGEMELDET FÜR DIESEN ZEITRAUM und es geht keinen was an, was ich dort verdient hab. Danke für Ihre Antwort. lg

("Problembesprechung u.a. über telephonischen Kontakt" - "Ausnahme, da eine telephonische Beratung - wegen der Fülle an "Arbeit/Problemen" - nicht möglich ist!" - Es ist notwendig, dass ich mir die Arbeitszeit selbst einteilen kann, was mit Einträgen u- Mails möglich ist! Danke fürs Verständnis!")

>wie mit Ihnen soeben besprochen, im Anhang der Gesetzestext bzgl. vorübergehender Beschäftigung.
> AlVG § 21a. Anrechnung von Einkommen aus vorübergehender Erwerbstätigkeit

Unmutskundgebung: "Mich wundert nicht, daß manche Arbeitslose Alkoholiker werden oder mit der Waffe zum Betreuer gehen."
(War heut kurz vor einem Nervenzusammenbruch, als ich das Mail schrieb.)

Sehr geehrter Herr L.

anbei die Lohnbescheinigung. Danke für den Gesetzestext, es ist traurig, dass der Staat arbeitende Leute bestraft. Es wäre schön, wenn Sie mir meinen neu berechneten Tagessatz mailen könnten.

Bezüglich meines Misstrauens und dem Wunsch nach dem Gesetzestext:

Ich habe mit dem AMS gute und schlechte Erfahrungen gemacht. Gut war bestimmt meine Lehre und mein Auto Cad Kurs.
Schlecht, dass mich ein Herr Sch. bei unserem 1 Termin mal 15 Minuten niederredet, dass er mir nicht glaubt, dass es mir von den Umständen abgesehen ganz gut geht.

Dann der nette Herr vom ATZ , der nach 2 Stunden mich sehen behauptet ich sei krankheitsuneinsichtig (also behauptet ich hab ne Krankheit), der Pro Mente Kurs letztes (?) Jahr, wo eine gleichaltrige Kurskollegin es nicht schafft auf ein dämliches Din A 4 Papier, welches am Boden liegt, mit beiden Füßen zu treten, sondern in Tränen ausbricht.

Eine Frau P., die anscheinend schon beim Zähneputzen in der Früh übt, Leute bedenklich anzusehen und überhaupt macht die den Eindruck der Arbeitslose interessiert sie nicht und sie muss alles machen um ihm das Leben schwer zu machen, den der arbeitswillige Arbeitslose ist ihr persönlicher Feind.

Zu meiner Person kann ich sagen, dass ich äußerst arbeitswillig bin, auch ständig arbeite (geringfügig) und es leider eine Herausforderung ist, einen dauerhaften Vollzeitjob zu bekommen vor allem in Zeiten von Leasingfirmen und Stiftungen, die sich damit finanzieren Arbeitslosen eine Lehre anzubieten und was danach ist, ist denen wurscht.

Meine Arbeitswilligkeit geht so weit, daß ich lieber 5 Tage auf der Gast als Hase umherlauf als beim AMS Bittsteller zu sein.

Es kann doch nicht sein, dass ein Lager einen Lehrling als Big Boss von einer Gruppe Leasingarbeiter einteilt und dann eine Frau K. von Laturo ins Lager kommt, und alle Leasingarbeiter davon zu überzeugen versucht eine Lehre zu machen und weiter beim AMS zu bleiben, weil es einfach cooler ist beim AMS in einer Schulungsmaßnahme zu sein, als einer Arbeit nachzugehen.

Leider habe ich nicht das Glück von irgendwelchen Firmen irgendwelche Leute zu kennen, damit ich eine Arbeit bekomme. Es will mich ja nicht mal das AMS, bei Ihnen habe ich mich auch schon beworben.

Und das hat jetzt alles mal raus muessen, sie können dieses Mail auch den Herrn Sch. weiterleiten oder auch nicht, es ist mir wurscht.

Persönliche Wünsche wie z B ECDL Führerschein oder aktuelle Schulungen in CAD Programmen werden sowieso vom AMS verdrängt, anstelle dessen pulvert der Staat das Geld in Psychoheinis , die jedem einreden versuchen er sei krank und tollen Kursen, wo man auf DIN A Zetteln treten muss und eigenartige Klatschspiele macht.

Unser Sozialsystem geht sowieso den Bach runter aber einstweilen wünsche ich Ihnen einen schönen Nachmittag und bedanke mich für ihre Bemühungen meinen neu berechneten Tagessatz zu mailen. Bin nämlich grad bei einer Freundin Bewerbungen schreiben.

mit freundlichen Grüßen,

Teil 2:
Ich wurde vor Jahren gefragt, warum ich mich mit den geringfügigen Arbeiten selber verarsch. Mach ich nicht, die helfen mir nur nicht zum Sozialamt zu müssen.

Gestern habe ich mir fürs Udo Juergens Konzert ne Karte gekauft, damit ich mir nochmal "Ich war noch niemals in New York" anhöre vor meinem nächsten Termin beim Herrn Sch. , der mir wieder einreden versucht, aber es nicht schafft, wie schlecht es mir doch geht.

Vielleicht krieg ich ja von ihm den nächsten Pflichttermin beim Psychoguru??
Und heut erfahr ich vom tollen AMS Gesetz.
Mich wundert nicht, daß manche Arbeitslose Alkoholiker werden oder mit der Waffe zum Betreuer gehen.

Traurig nur, dass das AMS die Arbeitslosen Kunden nennt.
So und das wars jetzt.

mit freundlichen Grüßen, (19.11.14)

In ähnlicher Art und Weise äusserte sich gestern N. -
"Verstehe, warum Menschen zu Gewalt neigen"
Auszug: "Ich hoffe irgendwie einen Weg zu finden dieses mittlerweile Schäbige gegen das eigene Volk arbeitende Land zu Verlassen.
Allerdings Verstehe ich auch immer mehr warum Menschen zu Gewalt Neigen die sonst die Ruhe in Person waren."

Anmerkung: "Eines demokratischen Rechtsstaat`s unwürdig"
Unmutskundgebungen zu veröffentlichen hat den besonderen Grund, der Öffentlichkeit, den politisch Verantwortlichen wie den Behörden-MitarbeiterInnen die Ansicht von Betroffenen näher zu bringen - die mit aller Kraft und bedenklichen Mitteln ("Statistikfälschung / "Zwangsmassnahmen-Beurteilungsbögen") ignoriert, verleugnet wird!

"AMS-MitarbeiterInnen: Beschimpft, bedroht, geschlagen"
"Immer mehr Krankenständen wegen Burnout; mitunter sei oft nur noch die halbe Belegschaft im Kundenbereich vertreten!"
"Die Erniedrigten, persönlich Entwerteten, z.T. rechtswidrig Behandelten, dem Psychoterror ausgesetzten, in die Armut gehievten wehren sich" (18.08.12)

>Kein haltbarer Zustand für eine demokratische Republik!
Eines demokratischen Rechtsstaat`s unwürdig!


19.11.2014 um 10.49 Uhr - von N*. - "In mir breitet sich immer mehr Hass gegenüber dieser Arbeitsplatz zerstörenden Regierung und seiner noch viel unnötigeren Bürokratie aus"


Hallo!Ich bin jetzt seit 5 Jahren als Arbeitslos gemeldet,Aufgrund von Bandscheibenproblemen nicht weil ich Arbeitslos sein will,denn auch ich brauche Geld zum Leben.Nachdem ich lange Zeit versucht habe in Firmen unterzukommen-ohne Positives Ergebnis rief ich meinen Chef von damals an und fragte ihn ob er mich wieder Einstellen würde.Alles Verlief Positiv,ich kann im Januar 2015 wieder zu Arbeiten beginnen.Mein Berater beim AMS meinte ich solle eine Einstellzusage bringen.Ich erkundigte mich ob ich mich für den Führerschein anmelden kann ohne am Lernen gehindert zu werden.Er meinte wenn ich dem AMS trotzdem zu Vermittlungszwecken zur Verfügung stünde JA.Beim nächsten Termin hatte ich die Einstellzusage mit und auch die Führerschein unterlagen.Nur kam ich zu seiner Vertretung.Unfreundlich vom ersten Moment an meinte er,das alles würde ihn nicht interessieren und ich müsse am 9 Dez.2014 einen Arbeitskurs für die Dauer von 7 Monaten bei itworks absolvieren.Es ist nicht mein Ver!
schulden das es mittlerweile Verdammt schwer ist mit 45 und ohne ordentliche Ausbildung eine Stelle zu finden,aber ich bin Arbeitswillig und Lernfähig.Wofür bin ich nun extra zur Fa.nach Mauerbach gefahren um die Einstellzusage abzuholen.Ein Führerschein bringt mir viele Vorteile die ich jetzt nicht habe.Warum erkennt man nicht wer Arbeiten will und wer nicht.Warum muss man mich jetzt am Lernen hindern anstatt mich für die Dauer die der Führerschein beansprucht in ruhe zu lassen mit dem wissen das ich im Januar wieder Arbeiten gehe.In mir breitet sich immer mehr Hass gegenüber dieser Arbeitsplatz zerstörenden Regierung und seiner noch viel Unnötigeren Bürokratie aus.

Antwort:
Besuchen sie mit einer Begleitperson (wenn möglich) den Vorgesetzten bzw. Geschäftsstellenleiter und versuchen sie die Angelegenheit mit ihm zu klären!
Teilen sie ihm mit, dass sie die Vorgehensweise schon mit dem (ersten) Berater ausgemacht haben! Legen sie auch ihm die Einstellzusage "etc." vor!
Setzen sie sich nicht der unguten Vertretung aus! Wenns sein muss seien sie lästig!
"Feindbilder" sind zwar der Willkür dieser Behörde ("einiger MitarbeiterInnen") ausgeliefert, aber versuchen sie alles Mögliche um ihren Wunsch / "die Abmachung mit ihrem ersten Berater" erfolgreich durchzusetzen!

Zur Info siehe die Antworten an b. "Schmarotzer-SÖB: zum DRITTENMAL zu IT-Works zugeteilt"
(Ohne Gewähr) Alles Gute!


18.11.2014 um 7.50 Uhr - von W. S. - "Sozial Schwache gegeneinander ausspielen"


Spielt Hundstorfer wieder mal sozial Schwache gegeneinander aus ?

Sozialminister Rudolf Hundstorfer hat im September 2014 einer Ausweitung der Arbeitserlaubnis für Asylwerber vorerst eine Absage erteilt. Der Minister begründet sein Nein mit der steigenden Arbeitslosigkeit.
Oktober 2014 lässt er dann doch einen erleichterten Arbeitsmarkt Zugang diskutieren.
Wirtschaft und vor allem die Asyl-Industrie begrüssen das, erhoffen sich vor allem billige Arbeitskräfte.

Egal wie man dazu steht, unsereins ist immer Spielball der Interessen der Mächtigen.
Obwohl das allein schon ausreiched ist, schürt man damit die Wut und den Hass auf beiden Seiten. Und das sind soziale Politiker ?
Lasst euch nicht den \"Feind\" von der Politik vorgeben, sonder hinterfragt kritisch die Politik der \"Freunde\" (16.11.14)

Anm.: "Vom Gewerkschaftschef zum Lohndumper / Lohndumping-Minister?!"


17.11.2014 um 12.10 Uhr - von L*. - "Bin entsetzt, was Leute in unserem sogenannten Sozialstaat mitmachen müssen"


"Bin entsetzt, was Leute in unserem sogenannten Sozialstaat mitmachen müssen"
unter:
15.11.2014 - "Kündigungsschutz für ältere Arbeitnehmer lockern?"


17.11.2014 um 2.17 Uhr - von R*. - "Folgende Problematik" "Bin auch in einem privat ausgelagerten Betrieb mit dem Ziel einer Arbeitsvermittlung - meist nur Mindestjobs mit Mindestgehalt"


Sehr geehrter Herr Moser,
ich habe folgende Problematik:
ich wohne bereits ohne Mietvertrag (abgelaufen 31.Okt.2014) in meiner alten Wohnung, war 13 Jahre lang hier, 3mal befristet (5+3+5Jahre), bekomme keine Verlängerung aufgrund Mietzinsreduzierung(Altbau) und das Zinshaus hat bereits dritten Besitzer. Offiziell wäre ich dann obdachlos, doch ich werde neue private Meldeadresse haben. Ich bin nicht im Privatkonkurs, trotz kleiner Schulden. Ich will auch KEINEN Privatkonkurs! Auch keine SW, im Zuge einer Obdachlosigkeit! Ich bin ja selbst Sachwalter meines Bruders. Ich bin langzeitarbeitslos, bekomme Notstand 33,33Eur am Tag, hatte auch viele Jahre hart u. gut gearbeitet, ohne Privatzeit inklusive Wochenenden, fast 7x24! Seit 3.Nov. bin ich bei Trendwerk in 5 Wochen Workshop mit dem Ziel einer Arbeitsvermittlung, meist nur Mindestjobs mit Mindestgehalt, wonach ich nach 28 Wochen (oder wurde diese Zeit schon verkürzt?) eine neue Bemessungsgrundlage erhalte, die natürlich weniger sein wird als ich jetzt habe. Sogar nach den 5 Wochen!
Workshop bin ich gezwungen, bei Trendwerk einen Dienstnehmervertrag zu unterschreiben (ansonsten bei Geld-stop seitens AMS für 6 Wochen), der nur die Mindestsicherung von 837euro garantiert. Ich verliere somit 200Euro im Monat und kann kaum meine Fixkosten decken, so auch kein Geld fürs Essen über. Ich bin GIS befreit, keine Rezeptgebührenbefreiung, da zu hohe Notstand, WBH hatte ich zuvor, doch aufgrund des beendeten Mietvertrages ist dieses eingestellt. Nach Abgabe eines anderen Formulares letzte Woche, warte ich noch auf einen neuen WBH-Bescheid.
Unser Workshop-trainer ist gut und informiert uns genauestens u. geht auf jede Problemsituation ein. Denken Sie er erhält auch eine Prämie? Durch den DV-Vertrag nach 5 Wochen sind wir doch schon aus der Statistik bzw. jetzt schon ab \"Kurs\"antritt, oder?
Ich lese auf Ihrer Seite, einen Begleiter mitzunehmen z.B zum Vorgesetzten. Soll dieser immer Stillschweigen bewahren und kein Wort sagen? z.B. Elternteil.
Eine schriftliche Beschwerde der Beraterbetreuung (siehe weiter unten - Anhang) an AMS-Landesstelle/Ombudsstelle und an AMS-Vorgesetzen, ergab kaum eine schlüssige Reaktion bzw. Antwort dahingehend, daß AMS alles selbst verwaltet und Landesstelle keinen Einfluß darauf hat. Der AMS-Vorgesetzte meldete sich noch nicht! Bitte verzeihen Sie, daß ich das jetzt schreibe, aber hätte ich damals so gearbeitet, hätte ich sofort eine fristlose! Was kann ich nun in diesem Fall am Besten tun?
In 4 bis 5 Wochen muß ich DV unterschreiben, sonst 6 Wochen AMS-Geld-Sperre aufgrund von Verweigerung. Sozialgeld gibt es auch erst 1 Monat später, hörte ich. Bin ich wirklich gezwungen, um 200 Euro weniger Notstand zu erhalten bzw. auch um genau selbiges Geld dortige Jobs zu arbeiten?
Und kann ich das Datenauszugsblatt aufgrund meiner Anforderung meiner AMS-Datensätze ohne Sorgen unterschrieben abgeben, ohne daß mir weitere Konsequenzen drohen?
Wenn ich eine andere Meldeadresse habe, kann ich dann auf selber AMS-Stelle bleiben? Wenn dort alles geklärt ist, fängt der ganze Zinober von Vorne an, falls ich einer anderen AMS-Stelle zugeordnet sein muß. VIELEN LIEBEN DANK!

(Anhang: Emailverkehr:
Meine Beschwerdemail an AMS-Vorgesetzer inkl.Weiterleitung meines Mails an AMS-Landesgeschäftsstelle.
>Sehr geehrte AMS-Landesstelle,
mein jetziges Schreiben dient zu Ihrer Information und beinhaltet eine Beschwerde über unmenschliche Behandlung/Betreuung seitens dem AMS!
>Die Antwort der AMS-LandesstelleOmbudsstelle darf ich nicht kopieren und an Unbefugte weiterleiten. Dies ist ausdrücklich im Antwortmail untersagt.)

Antwort:
"Da sie schon mehrere Jahre in dieser Wohnung leben, müsste der Mietvertrag unbefristet laufen. Oder wurde dieser genau über diesen (einen bestimmten) Zeitraum abgeschlossen? Ev. besuchen sie den Mieterschutzverband bzw. könnten sie eine Gratis-Auskunft von der AK (Konsumentenschutz) erhalten bzw. den Gerichtsauskunftstag ihres Bezirks in Anspruch nehmen. Ev. wäre eine Kündigung nur mit ihrem Einverständnis möglich. (freiwillig)

Neue Bemessungsgrundlage - bei 28 wöchigen DV. - "nur" durch Transitarbeitsplatz nicht über Deppenkurs!
Den Dienstvertrag auch bei Teilnahme ev. nicht unterschreiben, sondern folgenden Satz einsetzen!
>In Hinblick auf den auf mich ausgeübten Druck, der in der Ankündigung,
das Arbeitslosengeld/Notstandshilfe als existenzerhaltendes Grundgehalt
zu streichen, besteht, leiste ich, ohne den vorliegenden Inhalt in Frage
stellen zu können, keine Unterschrift.
Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!<

Eine Unterschriftsverweigerung wie auch immer (sei es am AMS, BBRZ etc.) kann in KEINEM Fall eine Bezugssperre irgendwelcher Art nach sich ziehen!!!!!!!!!!
Verifiziert von RA. Bo.
(Datenverweigerung ist keine Kursvereitelung)

Diese u.a. armutserzeugende SÖB-Transitarbeitsplätze sind Dank "SPÖ?" zumutbare DV.- Bei Teilnahme-Weigerung ist mit Bezugssperre zu rechnen - auch der Mindestsicherung! -
Für ev. Widerstand siehe die Antworten an b. "Schmarotzer-SÖB: zum DRITTENMAL zu IT-Works zugeteilt"

Ob die Zwangsmassnahmen-Handlanger auch eine Prämie bekommen, wenn sie u.a. bei der "Statistikfälschung" mitwirken, weiss ich nicht! - Ist die Voraussetzung für die Erteilung des Auftrags an BetreiberIn bzw, MitarbeiterIn-Anstellung! Ev- gibts eine interne Abmachung?

Je nach dem, in welchem Bezirk sie gemeldet sind / bleiben - Jeder Bezirk hat seine eigene AMS-Geschäftsstelle - Wenn sie im selben Bezirk gemeldet bleiben, dann bleiben sie auch beim selben AMS!"

Wenn möglich, nehmen sie sich zu den Terminen eine Begleitperson mit!
Mobbing durch das AMS / Schlechte Behandlung:
Bei richtiger Vorgehensweise sind auch Schmerzensgeldforderungen möglich!

Nicht einschüchtern lassen bzw. nicht vor Konsequenzen fürchten, wenn solche im Zusammenhang mit der Forderung ihrer Rechte verbunden sein sollten?"

Zur Info + Antrag auf Auskunft Gemäß § 26 Datenschutzgesetz 2000
Auskunft gemäß Datenschutzgesetz („Datenschutzauskunft“)


(Ohne Gewähr) Alles Gute!


16.11.2014 um 19.04 Uhr - von T*. - "Pensionsvorschuss"


Sehr geehrter Herr Moser!

War am 12.11 am Ams und reichte wegen einer Pensionsvorschuss ein . Die Dame kopierte sich den Beleg der PVA und sagte es wäre erledigt in 92 tage bekomme ich einen Brief und da muß ich mich wieder melden ich bekam aber keine Bestätigung darüber . Frage an Sie was kann ich tun kann ich eine Bestätigung anfordern . Bitte helfen Sie mir. Besten Dank im vorraus. Mit freundlichen Gruß T. (14.11.14)

Antwort:
ja, ev. sprechen sie nochmals vor und bitten um eine kopie / bestätigung bez. dem pensionsvorschussantrag.
natürlich fühlen sie sich sicherer, wenn sie diesbezüglich eine bestätigung in der hand haben!
sie können dies ev. auch schriftlich (eingeschrieben) machen.

AMS-Pensionsvorschuss "neu" - Stellt man den Antrag hat man leider nur mehr 2 Monate vorm AMS Ruhe! alles gute!


15.11.2014 um 10.15 Uhr - von L*. - "Kündigungsschutz für ältere Arbeitnehmer lockern?"
"Betreuerin dürfte keine umgängliche Person sein"


Sehr geehrter Herr Moser,

habe heute in der Wiener Kronen-Zeitung folgenden Artikel gelesen:

\"Kündigungsschutz
Der Kündigungsschutz für ältere Arbeitnehmer könnte gelockert werden. Entsprechende Pläne werden im Sozialministerium bestätigt. Die Lockerung des Kündigungsschutzes soll für Mitarbeiter gelten, die neu in einen Betrieb eintreten. Bisher können ältere Arbeitnehmer nach 2 Jahren Firmenzugehörigkeit schwerer gekündigt werden als jüngere. Wirtschaftsforscher versprechen sich von der Maßnahme, dass Unternehmen dadurch eher bereit sind, auch Ältere anzustellen.\"

Verstehe ich da etwas falsch (hoffentlich ...)?

Was sagen Sie dazu?

1. Im Grunde gibt es doch überhaupt keinen wirklichen Kündigungsschutz für ältere Arbeitnehmer.

2. Wenn jetzt schon ältere Arbeitsnehmer wegen \"Umstrukturierungen\" gekündigt werden (und das während dieser ältere Arbeitnehmer noch in d. Firma ist und dessen jüngere Nachfolger schon da sind ...) wieso sollte dann ein Unternehmen ältere einstellen (wenn ältere leichter gekündigt werden können)?

Ich werde Anfang nächsten Jahres 55 u. mein Angestelltenverhältnis wude per Ende Dez. 2014 wurde \"einvernehmlich\" aufgelöst. Und das 3,5 Jahre vor möglicher Person. (habe bald 40 Jahre ohne Unterbrechung gearbeitet). Bei der PVA habe ich erfahren, dass durch jedes Monat arbeitslos meine vorzeitige Pension 2018 damit in Ferne rückt.

Bewerbe mich schon seit Ende August, nur Resultate können Sie sich ja vorstellen.

Leider habe ich Ihre tolle Seite zu spät entdeckt.
Habe mich am **.11.2014 beim AMS schon \"früharbeitslos\" gemeldet und meine Betreuerin dürfte keine umgängliche Person sein. Habe jetzt schon eine Vereinbarung mit AMS, befristet bis Februar 2015, muss 2 Bewerbungen pro Woche nachweisen auch Stellen suchen außerhalb Wiens (durfte mir Bezirk aussuchen, ach wie nett, habe keinen Führerschein, ergo kein Auto, mit Öffis v. 22. Bezirk in Richtung Korneuburg u. von der Schnellbahnstation noch weiter, na da würde sich ein eventueller Arbeitgeber freuen, wenn man pünktlichst seinen Arbeitsplatz verlassen muss um noch einen Bus, vielleicht eh schon der letzte, oder fährt nur 1x/h .... ) ansonsten drohe mir Sperre nach §10. Ja, so war mal gleich der Einstieg beim AMS

Habe leider nicht gleich meinen Verstand eingeschaltet: warum jetzt schon eine \"befristete\" Vereinbarung mit AMS, wenn ich noch bis Endes des Jahres in der Firma noch angestellt bin u. vom AMS ja überhaupt noch keine Leistung erhalte? Beim e-AMS hätte ich mich wohl besser auch nicht angemeldet.

Ich hoffe, dass ich doch noch eine Stelle bekomme bevor ich dem ganz AMS ausgeliefert bin.

Auf alle Fälle hilft es schon dank Ihrer Seite vorgewarnt zu sein, damit man beim AMS vorsichtig agiert.

Liebe Grüße
L. (14.11.14)

Antwort: "SPÖ?" steht ("gegenwärtig?") für Sozialabbau!"
">Wir haben es mit einer Politik ohne Visionen zu tun, die sich nur an eigenen Interessen, Vorteilen und eigener Bereicherung ausrichtet!<
Ja. ein weiterer Kniefall vor der Wirtschaft. Soziale Sicherheiten werden mit fragwürdigen Argumenten abgebaut! Obwohl die "SPÖ?" ursprünglich gewählt wurde, um der unteren sozialen Schicht beizustehen bzw. eine gewisse Sicherheit zu geben! Hat sich diese "jetzige Heuchler"-Partei zu einer neoliberalen Kraft gewandelt, die schweren Verrat an den eigenen Wählern / Partei / Grundsatzprogramm verübt!
Hundstorfer, der sich Sozial-Minister schimpft sieht seine Aufgabe darin soziale Errungenschaften abzubauen!
("Vom Gewerkschaftschef zum Lohndumper / Lohndumping-Minister?!")

Mag sicherlich sein, dass ältere Arbeitnehmer, bis jetzt, ein wenig schwerer gekündigt werden konnten, doch wussten Arbeitgeber bestimmte Mittel einzusetzen ("ev. auch über Anreize") um die Betroffenen zu einer Kündigung mit beiderseitigem Einverständnis zu bewegen / zu drängen!
Das "weltfremde" Argument, dass ältere ArbeitnehmerInnen eher als junge eingestellt werden, wenn man ihnen Rechte nimmt, soll den Widerstand gegen die "Entrechtung" lahm-legen! Was ja auch gelingt!
Eine kranke Ideologie die unsere Gesellschaft versklaft und am Ende zerstört, ist "nur" mit bestimmten Personen / PolitikerInnen / Parteien umzusetzen!

"Selbstgeführtes-Interview - Christian Moser von SoNed" zu Hundstorfer! (18.08.2009)

Ist die SPÖ nicht schlimmer als die ÖVP? (6.06.10)

>Ja geben sie acht im Kontakt mit dieser Behörde "AMS"! Wenn möglich, nehmen sie sich zu den Terminen eine Begleitperson mit!
Mobbing durch das AMS / Schlechte Behandlung:
Bei richtiger Vorgehensweise sind auch Schmerzensgeldforderungen möglich!


Der Verwaltungsgerichtshof schiebt den Methoden des Arbeitsmarktservice, schematisch wöchentlich eine bestimmte Anzahl von Bewerbungen vorzuschreiben, einen Riegel vor. Eine bestimmte Zahl von Bewerbungen nachweisen.

Zumutbarkeit von langen Arbeitswegen - Ganztags / Vollzeit darf die Wegzeit 2 Stunden hin und zurück betragen - bei Teilzeit 1,5 Stunden.

Wenn`s zu Zwangsmassnahmen / Deppenkurs-Vermittlungen kommt, melden sie sich wieder! Siehe Info bez. Zwangsmassnahmen.

Ja, erst zum AMS gehen, wenn`s unbedingt nötig ist! (Ev. erst beim Eintritt in die Arbeitslosigkeit!)"
Wünsche ihnen bei der Arbeitssuche alles Gute - (Ohne Gewähr)

16.11.2014 um 9.25 Uhr - von L*. - "Durch jedes Monat in der Arbeitslosigkeit rückt meine vorzeitige Pension in die Ferne?"
Zum Beitrag 15.11.14 um 10:15: \"Bei der PVA habe ich erfahren, dass durch jedes Monat arbeitslos meine vorzeitige Pension 2018 damit in Ferne rückt.\"
Da kann doch was nicht stimmen mit der PVA-Auskunft - AMS-Monate zählen doch auch als Versicherungsmonate ? LG a.s.

Antwort:
Ist richtig, bezieht man eine Arbeitslosen-Verischerungsleitung wird auch in die Pensions-Versicherung einbezahlt! Um aber genau zu erfahren wie es sich bez. der vorzeitigen Pension verhält, sollte / kann man sich ev. bei der AK erkundigen.
Falls, Danke für Rückmeldung!
Vorzeitige Alterspension: Infoblatt, Stand 1.1.2014

Sozialministerium und AK: Pensions-Beispiele.

17.11.2014 um 12.10 Uhr - von L*. - "Bin entsetzt, was Leute in unserem sogenannten Sozialstaat mitmachen müssen"
Hallo lieber Herr Moser,

vielen Dank für Ihre rasche Antwort auf mein Mail und Hinweis auf die Leserreaktion. Wollte gerade auf Ihre Internetseite, welche ich seit ich diese entdeckt habe, täglich aufrufe. Bin entsetzt, was Leute in unserem sogenannten Sozialstaat mitmachen müssen. Freue mich aber auch, dass es vielen dank Ihrer Unterstützung gelungen ist, nicht aufzugeben, zu kämpfen und letztendlich zu ihrem Recht kommen.

Zu Leserreaktion:

Gemäß schriftlicher Auskunft v. PVA v. **.08.2014 brauche ich für die vorzeitige Alterspension (das wäre für mich 01.10.2018) noch weitere 49 Beitragsmonate auf Grund einer Erwerbstätigkeit bzw. für die Hacklerbestimmung gleichgesetzte Versicherungsmonate (Wochengeld, Präsenz- oder Zivildienst, Zeiten der Kindererziehung.
Das bedeutet, Arbeitslose zählt nicht und ich kann erst im Februar 2020 in Pension gehen und ich bin jetzt schon so ausgebrannt … daher habe ich mich schon auf 2018 gefreut.
Ich bin jetzt natürlich in Panik, dass ich keinen Job mehr finde und mit Arbeitslose und später Notstand weiß ich nicht wie ich das bis 2020 schaffen soll.

Ich habe irrsinnige Existenzängste. War Alleinerzieherin, meine Tochter hat studiert und ich habe sie bis vor kurzem von meinem Gehalt finanziell unterstützt u. dadurch so gut wie keine Ersparnisse mehr.
Habe bis jetzt in meinem Leben immer alles allein schaffen müssen, war nicht immer einfach, hat mir viel Kraft gekostet, aber es ging. Nur der Schock jetzt arbeitslos zu sein zieht mir den Boden unter den Füßen weg. Nicht weil ich so gerne arbeiten ging, aber ich musste halt, so wie die meisten, ist halt so.

Wünsche Ihnen noch einen schönen Abend und sende Ihnen liebe Grüße aus Wien (16.11.14)


14.11.2014 um 20.02 Uhr - von K. - "Zu wissen dass sich alles wieder normalisiert ist schon beruhigend"
"Mein Erlebnis kann anderen
Mut machen gegen Ungerechtigkeiten zu kämpfen!"


Hallo Herr Moser !

Es hat sich einiges getan in dieser Woche. Am Montag bekam ich den Bescheid über meinen Leistungsanspruch mit der Unterbrechung vom 23.10.-6.11. Ich habe dann an das AMS geschrieben. Den kompletten Ablauf ( wie hier) und:
Ich bitte um neuerliche Überprüfung meines Anspruches, da es sich

1. um ein Missverständnis gehandelt hat,
2. ich nicht Informiert wurde und
3. die Teilnahme freiwillig erfolgte um eine Weiterbildung zu bekommen

Am Mittwoch kam dann der längst erwartete Bescheid von der Mindestsicherung. Bis März 2015 kein Anspruch, da ich ja über 700 Euro Kursgeld beziehe ! Wir haben gleich dort angerufen um das richtigzustellen. Man wird zurückgerufen.

Meine Frau war völlig fertig, erst das fehlende AMS-Geld und dann noch eine Absage der Mindestsicherung.

Am Donnerstag dann endlich ein Lichtblick ! Anruf vom AMS: Es wird alles nachbezahlt !
Anruf von MA40 : Ich muss nur meinen neuen Bescheid schicken , dann wird neu berechnet. Hab wir auch gleich gemacht.

Es wird zwar alles ein bisschen dauern, wie das eben so ist bei Ämtern, aber zu wissen dass sich alles wieder normalisiert ist schon beruhigend. Meine Tochter konnte uns zum Glück finanziell ein wenig aushelfen, damit wir es bis dahin durchhalten.

Ich danke auf jeden Fall für die gute Unterstützung und hoffe mein Erlebnis (dass doch noch gut ausgeht) kann anderen Mut machen gegen Ungerechtigkeiten zu kämpfen ! Es lohnt sich auf jeden Fall.

Liebe Grüße
K.

Zu: "Die Sperre wurde aufgehoben" (10.11.2014)
unter: "Sperre wegen Deppenkurs" "Widerlicher arbeitsmarktpolitischer Umgang mit kranken Menschen (9.11.2014)


14.11.2014 um 12.04 Uhr - von Z*. - "Neue Beraterin, die sichtlich angewidert war von den AMS Kunden"


Sehr geehrter Herr Moser!

Ich bin im März beim Bundesheer abgerüstet und habe mich gleich beim AMS gemeldet, damals war ich noch 20 Jahre alt und war in der Gumpendorferstraße , beim AMS Jugendliche , Meine Beraterin war wirklich nett und hatte Verständnis , dass ich nach den Sommerferien mit einem VHS Kurs die Matura nachholen will die tagsüber stattfindet und meinte , dass dies möglich wäre mit einem 20-30 Stunden Job. Als ich 21 wurde vor einigen Wochen wurde ich in die Prandaugasse zu einer neuen Beraterin versetzt , die sichtlich angewidert war von den AMS Kunden. Sie fragte mich als Erstes nach meiner Begrüßung , was ich von Ihr wolle und als ich ihr meine Situation erklärt habe, wurde ich angeschrien wie ich das mir vorstelle dort zu erscheinen und einen VHS KURS ZU MACHEN ( wobei der dazu dient um meine Qualifikation zu erhöhen und was ist höher als die Matura) , als ich mit ruhiger Stimme ihr erklärte das meine vorherige Beraterin davon Bescheid wusste und damit kein Problem hatte , intere!
ssiert Sie das wenig und legte mir ein Formular hin und meinte , dass ich mich entweder selber abmelden soll oder Sie meldet mich an einen Kurs und wenn ich nicht erscheine dann werde ich gesperrt und abgemeldet und die Arbeitssuche wird schwer für mich fallen. So unterschrieb ich jedoch meldete mich gestern wieder an da ich privat versichert bin und ab nächstes Jahr wahrscheinlich beim AMS versichert sein werde. Ich besuche den VHS Kurs bzw. mache die Berufsreifeprüfung am Mo von 9:00 bis 12:15; alle 2 Wochen Dienstags 9:00 bis 12:15 und Freitags 9:00 bis 12:15 als auch einmal im Monat am Samstag. Meine Frage daher kann man auch über die Ferien Kurse machen , als auch sich selber welche aussuchen und bei der Anmeldung meinte man dass es Kurse gäbe die 2 Wochen dauern . Zusätzlich als Sie mich das erste mal abmeldete meinte die Beraterin , dass es eintägige Kurse gäbe jedoch wäre ich nicht mehr AMS und sie meinte das wäre gut für Menschen wie mich (so ihre Worte ) , als ich!
Sie darauf ansprach was meine Sie mit Menschen mit ob mit Sch!
ule die
tagsüber dauert oder Österreicher mit Migrationshintergrund , dann sagte sie sowohl als auch. Ich wende mich an Sie ob um zu fragen ob diese in Recht ist oder ob ich mich gegen ihre Schikanen wehren kann. Ich biete höflichst um Beantwortung meines Schreiben da ich in 2-3 Wochen einen Termin bei Ihr habe und die bei der Anmeldung meinten , dass Sie nicht gut gelaunt sein werde , was mich ein wenig beunruhigt. Kann ich mich bei Ihrem Obmann beschweren , falls Sie mich anschreien oder gar wieder bedrohen sollte?

Mit freundlichen Grüßen
Z. (13.11.14)

Antwort:
Natürlich lassen sie sich die Behandlung von dieser frustrierten Beraterin nicht gefallen.
Wenn möglich, nehmen sie sich eine Begleitperson als Zeugen mit! Sie werden sehen, sie wird wie verwandelt sein! Meist handelt es sich um feige Persönlichkeiten, die Anstand heucheln ist ein Zeuge dabei!
Auch gehen sie bei weiteren Problemen sofort zum Vorgesetzten/Geschäftsstellenleiter!
>Falls ist auch eine schriftliche Aufsichtsbeschwerde mit Beschreibung des Vorfalles anzuraten.
Mobbing durch das AMS / Schlechte Behandlung:
Bei richtiger Vorgehensweise sind auch Schmerzensgeldforderungen möglich!

Auf tatsächliche Qualifikation besteht zwar kein Rechtsanspruch, ist aber möglich, wenn sie 20 Stunden die Woche dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen!
Bemühen sie sich also weiter drum!
>Zur Weiterbildung - selbst gewählter Ausbildung / Formalweg!
Beschreiten sie den Formalweg / Legen sie alle Daten den Kurs betreffend bei!
Bei selbstgewählten "Kurs"/Ausbildung/"Studium" - Begehren, für Instanzenweg, abgeben!
Ombudsmann Buchgraber von der LGS-Steiermark riet den Formalweg zu berschreiten und sich ein Begehren zusenden zu lassen. Dann gäbe es einen Instanzenweg von der Geschäftsstelle über den Regionalbeirat bis zum Landesdirektorium.
("Instanzenweg für Ausbildung ohne Rechtsanspruch?" 7.09.11

Lassen sie sich nicht mehr von dieser unzufriedenen Beraterin einschüchtern!
Senden sie ev. Beschwerden an sämtliche / einige Adressen - auch an den AMS-Ombudsmann, ohne sich gross etwas zu erwarten!
(Hauptsache Beschwerde liegen auf, sonst heisst es "eh" alles in Ordnung: "Wir haben nicht mal Beschwerden aufliegen!

Ev. wenden sie sich auch an die Volksanwaltschaft post@volksanw.gv.at - in Einzelfällen gibts ev. Unterstützung!

>Weiter Möglichkeit: Sozialministerium-SozialTelefon-Bürgerservice, gebührenfrei 0800 20 16 11 (kostenfrei) E-Mail sozialtelefon@bmask.gv.at
Bzw. "Sozial?"-Minister Hundstorfer / rudolf.hundstorfer@sozialministerium.at ("SPÖ?")
Die Verantwortlichen sollen mit den Konsequenzen ihrer menschenverachtenden Politik, die die unschuldigen StaatsbürgerInnen u. a. persönlich entwertet, konfrontiert werden.
(Ohne Gewähr) Alles Gute!

20.11.2014 um 11.50 Uhr - von Z*. - "Zwangs-Deppenkurs?"
Sehr geehrter Herr Moser!

Ich danke Ihnen für die Beantwortung meines vorherigen E-Mails vom 14.11.2014. Ich habe mir einen neuen Termin bei meiner Beraterin am 02.12 ausgemacht um mit einer Begleitperson zu erscheinen bei der Anmeldung im Erdgeschoss. Jedoch sagte man mir unten , schon damals dass die Beraterin nicht begeistert sein werde , wenn ich wieder erscheine , da ich telefonisch darauf bestand einen Termin mit einer Begleitperson zu bekommen und meine Beraterin nicht erreichbar war, bekam ich schlussendlich einen Termin . Doch heute erhielt ich vom AMS bzw. von meiner Beraterin ein Schreiben, in dem Sie mich ohne mich zu informieren für diesen Montag 24.11 angemeldet einen Informationstag zu besuchen, der nicht dazu dient um sich zu informieren und dann anzunehmen oder abzulehnen sondern auch wenn er mir nicht gefällt muss ich dort hin.
Da ich nächste Woche Mo 24.11 einen Test in Mathe , und Di als Fr Schule habe, rief ich beim AMS an um dies mit meiner Beraterin zu klären, die wieder als meine Stimme hörte unfreundlich war und mir drohte und meinte , dass ich sowieso nicht mehr erscheinen kann und wenn ich doch am 2.12 kommen sollte und nicht zum Kurs werde ich abgemeldet, bei ihr weil ich den Kurs vom AMS machen muss sonst werde ich abgemeldet von ihr. Meine Frage wäre , daher ob dies nur geschieht weil Sie weiß , dass ich mit einer Begleitperson erscheinen will und Sie das verhindern will, oder übt Sie ihre Macht aus. Als ich weiter aber freundlich auf einen Termin bei ihr bestand , gab Sie mir einen Termin für morgen Do, 20.11,, jedoch weiß ich nicht ob meine Begleitperson nicht an dem Tag arbeitet.
Ich bin ratlos , denn zuerst meint das AMS man kann sich Kurse auswählen, dann kann man nur einen einteilen wenn er darüber informiert ist und abmelden wenn er das Formular unterschreibt, doch das AMS spielt nach eigenen Regeln. Als ich noch zudem wissen wollte, was man genau im Kurs mache meinte meine Beraterin ich solle mir es am Montag anschauen und ich hätte eine Brochure (diese jedoch wenig informativ) als ich sie trotzdem darauf ansprach , was man dort genau mache , meinte die man schreibt dort Bewerbungsschreiben , bekommt Stellen und es steht einer hinter jemanden während man schreibt (was man eigentlich auch zu Hause machen , vor allem da ich zu Hause Bücher über das Bewerbungsschreiben habe, ) als auch an alle mögliche Firmen die es gibt mehrmals geschrieben habe. Ich wende mich nochmals an Sie , ob Sie vielleicht nicht einen letzten Rat für mich hätten , da die Beraterin genau so unfreundlich war wie vorhin .
Zusätzlich in ihrer vorherigen E-Mail meinten Sie dass man die Bestättigung , da ich eine Schule mache, beilegen muss , und ein Begehren (was meine man mit Begehren für Instanzweg, ist dieses beim Sekretariat erhältlich oder kann man das irgendwo in Wien anfordern lassen und wo müsse man die Unterlagen , wo steht dass ich eine Schule mache , abgeben ?
Ich bedanke mich nochmal und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen
Z. (19.11.14)

Antwort:
falls im arbeitslosengeld -
bzw. bei nicht zu langer arbeitslosigkeit - beim ersten deppenkurs = bewerbungskurs - müssten sie von der ams-betreuerin aufgeklärt werden . siehe: Fehlende Belehrung

Vorsicht AUSNAHME: "die neoliberalen Ausbeuter"/Bartenstein ÖVP hat einen "Entrechtungs-, Unterdrückungssatz" in den Gesetzestext aufgenommen!"

>
ja bei jeden kurs auch zwangsdeppenkurs muss ein begehren ausgefüllt
werden - so eins besorgen sie sich vom AMS (ev. schriftlich eingeschrieben)

bei problemen gehen sie bis zum geschäftsstellenleiter - mit begleitperson
wenn möglich.
-
die deppenkurszuweisung hat nichts mit begleitperson zu tun - die trifft
jeden, sogar des öfteren.

bei ev. sperre wegen verweigerung berufung einlegen!
müsste dann erfolgreich sein - ist das der erste kurs und wurden auch nicht aufgeklärt! ohne gewähr - alles gute


14.11.2014 um 10.01 Uhr - von P*. - "Soll Schmarotzer-SÖB-Dienstvertrag unterschreiben"


Hallo!
Wurde zu Trendwerk zugebucht und die 25 TaGE VORBEREITUNGSPHASE SIND BALD UM dANN SOLL ICH EINEN dIENSTVERTRAG UNTERSCHREIBEN WAS ICH ÜBERHAUPT NICHT WILL. Bei der Zubuchung steht wegen mangelnder Qualifikation und \"nicht mehr aktuelle Kenntnisse des Arbeitsmarktes\" u. ähnliches was schon Diskriminierend ist. Ich bin voll auslelernter Bäckergeselle habe Kurse wie EDV und ECDL und es gibt nichts hier was mir weiterhelfen könnte. Außerdem war ich Maschineneinsteller und Schichtleiter bin zwar schon drei Jahre arbeitslos aber werde so hingestellt als hätte ich keine Ahnung vom heutigen Arbeitsmarkt und eine Zubuchung notwendig sei. Wie kann ich rechtlich einen DV beim SÖB Trendwerk ablehnen?
Danke im Vorraus.

Antwort:
Dank SPÖ? Hundstorfer sind diese u.a. armutserzeugenden Transitarbeitsplätze zumutbare DV.
Bei Teilnahme-Weigerung müssen sie mit Betzugssperre rechnen, die sie ev. mit Berufung bekämpfen. Darin widerlegen sie die Zubuchungsgründe!
Und auf alle Fälle - auch bei Teilnahme verweigern sie die Unterschrift und setzen folgenden Satz ein!
>In Hinblick auf den auf mich ausgeübten Druck, der in der Ankündigung,
das Arbeitslosengeld/Notstandshilfe als existenzerhaltendes Grundgehalt
zu streichen, besteht, leiste ich, ohne den vorliegenden Inhalt in Frage
stellen zu können, keine Unterschrift.
Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!<

siehe für ev. Widerstand die Antworten an b. "Schmarotzer-SÖB: zum DRITTENMAL zu IT-Works zugeteilt"

Und nehmen sie das, was diese unseriösen, realitätsverweigernden Einrichtungen / MitarbeiterInnen etc. von sich geben, ja nicht persönlich.
Sie sorgen fürs eigene Einkommen! Sie dienen (in Summe) einem Millionengeschäft!

Zum Verständnis: Arbeitsmarktpolitik:
"Warum Inkompetenz, Demütigung, Menschen-, Gesellschaftsschädigung?" (3.03.12)

(Ohne Gewähr) Alles Gute!


13.11.2014 um 12.05 Uhr - von W*. - "Soll das rechtens sein?"


Sehr geehrter Herr Moser!

Ich habe eine Frage bezüglich Krankenstand bei Notstandsbeziehung. Mein Sohn bezieht zur Zeit Notstandshilfe und hat sich am 22.9.2014 krank gemeldet. (Er musste sich krank melden, da er gerade einen unnötigen Kurs des AMS besucht hat - Bewerbungsschreiben - und das bei einem Handelsakademiker) und ohne Meldung hätte er dem Kurs nicht fernbleiben dürfen). Am 26.9. hat er sich bei der GKK online wieder gesundgemeldet und den Vermerk angehakt, dass die GKK die Gesundmeldung an das AMS melden soll. Damit war er der Meinung, alles Nötige gemacht zu haben. Nachdem er diesen Monat für Oktober kein Geld vom AMS bekommen hat, hat er bei dem AMs nachgefragt. Dort lag zwar auf, dass er vom 22.-25.9. krank war und ab 26.9. wieder gesund gemeldet war, da er sich aber nicht persönlich auch noch beim AMS gesund gemeldet hat, ist er ab 26.9. vom AMS gesperrt worden. Ist das rechtens? Meiner Meinung nach kann es doch nicht sein, dass das Arbeitsamt, welches eigentlich für den Bürger da !
sein sollte so handeln darf. Wie soll da jemand der Fixkosten hat, Geld zum Leben braucht 6 Wochen ohne ein Einkommen auskommen? Wenn der Bearbeiter wusste, dass er mit 26.9. wieder gesundgeschrieben ist, warum konnte er dann nicht per Mail nachfragen? - sperren konnte er ihn wohl. Wenn das rechtens sein soll,.. .
Vielen Dank im Voraus für ihre Antwort (10.11.14)

Antwort:
Es ist wichtig, sich nach dem Krankenstand von der Krankenkassa die Krankenstandsbescheinigung zu holen und beim AMS abzugeben!
Ihr Sohn soll sich gegen diese Sperre auf alle Fälle wehren! Er soll den Bescheid über die Bezugs-Einstellung verlangen und darauf Berufung - mit dieser Begründung - einlegen! - ist kostenfrei!
Erst recht, wenn er über die Sitte nicht aufgeklärt wurde und natürlich der Meinung war, dass. nachdem er die Weiterleitung bei der KK. angekreuzt hatte, alles in Ordnung sei!

Wenn möglich, soll er immer eine Begleitperson zu den Terminen mitnehmen!

Ev. die Caritas besuchen und um Unterstützung bitten! Miete, Strom per Erlagschein, Einkaufsgutscheine ev. Bargeld?

Hat er sich mittlerweile eh schon zurück-gemeldet - sonst sofort nachholen!

(Info bez. Zwangsmassnahmen
- Alles Gute (Ohne Gewähr)

Ps. "Wegen einer derzeitigen befristeten Beschäftigung kann sich eine Bearbeitung momentan ein wenig verzögern! Danke für`s Verständnis!"


11.11.2014 um 13.00 Uhr - von U*. - "Fühle mich, ganz ehrlich gesagt: schikaniert"


Hallo Christian,
erste mochte ich mich für deine soziale und sehr nützlich Arbeit bedanken, meine Name ist U., gebürtiges Italiener die in Wien lebt. (seit 01.01.2012 Arbeitslos)(Multimedia Designer, überqualifiziert, Magister der Künste seit 1989)
Ich habe eine Frage: noch im dieses Jahr (2014) habe ich schon 2 nutzlos Kurse von AMS bekommen (jeweils 5 Woche, itworks, neue wege)
bin nicht lang seit eine Woche mit dem 2te Kurse fertig geworden, und bekomme schon wieder eine Einladung für eine 3tes Kurs von AMS.
Fühle mich, ganz ehrlich gesagt: schikaniert, was soll ich jetzt tun? kannst du mir helfen mit ein Rat?
danke im voraus und hochachtungsvoll für deine Homepage

Antwort:
ja, selbst das sozialministerium (politischer chef) des AMS weist darauf hin, dass man nicht verpflichtet ist, deppenkurse öfters zu besuchen.
"Keine wiederholte Teilnahme an Schulungen des AMS mit gleichen Inhalten"
mit rechtswidriger sperre muss man aber immer rechnen - auf den bescheid (schnell verlangen) legen sie dann berufung ein.
zur info
"Sich gegen SÖB-Zwangsmassnahmen / Deppenkurse-Mobbingkurse = Bewerbungskurse wehren!" (Sämtlichen Links (unterstrichen) folgen!

Ps.: ist durchaus möglich, dass - wenn sie den sozialministerium-link vorlegen, die beraterin sieht dass sie sich auskennen - ev. gar nicht gesperrt wird.
in diesem zusammenhang ist ev. folgender link zu beachten!
>Muster-Schreiben als Voraussetzung um - im Falle - die handelnden AMS-MitarbeiterInnen wegen "schwerer" Nötigung und Amtsmissbrauch anzuzeigen zu verklagen! (17.01.10)
(ohne Gewähr) alles gute!


10.11.2014 um 12.15 Uhr - von R. K*. - "Unternehmergründerprogramms?"


Sehr geehrter Herr Moser!

Wir haben eine Frage bezügl. des Unternehmergründerprogramms und zwar geht es um die finanzielle Unterstützung, meine Frau ist seit 5 Monaten arbeitslos und hat neben der Arbeitssuche ihre Selbständigkeit als Plan B vorbereitet.
Da nun klar wird, dass sie an unserem neuen Wohnort so leicht keinen Job finden kann, sind wir auf die Möglichkeit des UGP gestoßen, persönlich gab es keine Möglichkeit am AMS die Höhe der Unterstützung zu berechnen, telefonisch gelang es die Auskunft zu bekommen, dass die finanzielle Unterstützung 22 ?/Tag betragen würde, was der Tagsatz, laut Auskunft, für eine Kurs wäre.
Da meine Frau jahrelang Sozialberatungen gemacht hat, befürchtet sie, dass dieser Tagsatz im Falle einer Ehe Null und nichtig wäre wie es auch im Fall der Notstandshilfe ist. Da ich nur 1500? netto verdiene, wäre es für meine Frau nicht möglich 8 Monate dieses Programm zu absolvieren und damit wäre die Antragstellung hinfällig und würde nur dazu führen, dass das AMS keine Vermittlungsversuche starten würde und diese Chance auf das UGP durch die finanzielle Unfinanzierbarkeit für immer vergeben wäre, da meine Frau jeden Job annehmen müsste.
Meine konkrete Frage ist, ist die finanzielle Unterstützung beim Unternehmergründerprogramm abhängig vom Einkommen des Ehepartners und wenn ja, besteht ein Unterschied ob der Eintritt ins UGP vor Notstandshilfebezug beantragt wird ober nicht?
Ich danke Ihnen vielmals für Ihre Bemühungen.
R.K. (9.11.14)

Antwort:
Ich kann ihnen leider auch keine bindende Auskunft erteilen! Sollte ihre Frau mit dem UGP unterstützt werden, so hat sie in der Zeit die es dauert - im Allgemeinen 6 Monate, bzw. wird dies im Einzelfall mit dem AMS vereinbart - keine Vermittlungsvorschläge zu erwarten!
Ich weiss leider nicht wie hoch genau die Unterstützung ausfällt, aber eine solche richtet sich an der Realisierbarkeit der "Betriebsgründungs"-Idee. Wenn ihre Frau ins UPG aufgenommen wird, so ist davon auszugehen, dass ihr Einkommen nicht angerechnet wird!
Zur Info die Seite Unternehmensgründungsprogramm durchlesen und unbedingt mit der zuständigen AMS-BeraterIn in Ihrer regionalen Geschäftsstelle sprechen! Ev. begleiten sie ihre Frau! Begleitperson mitnehmen wäre ev. vorteilhaft!
(Ohne Gewähr) Alles Gute


9.11.2014 um 16.20 Uhr - von K*. - "Ja, ich war schon in solchen Kursen"


"Ja, ich war schon in solchen Kursen"
(+ 10.11.2014 um 12.10 Uhr - von K*. - "Die Sperre wurde aufgehoben")
unter:
9.11.2014 um 0.29 Uhr - von K*. - "Sperre wegen Deppenkurs" "Widerlicher arbeitsmarktpolitischer Umgang mit kranken Menschen"


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