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16.12.2014 um 12.23 Uhr - von R*. - "Verhindert Aussage des stellvertretenden Geschäftsstellenleiters eine Anstellung?"


Guten Tag! Ich wende mich verzweifelt bzw. rachelüstern an Sie: Meine Frau, 42, hat sich nach 17 Jahren Berufserfahrung in gehobenen Positionen und nach unseren 2 Kindern wieder arbeitssuchend beim AMS gemeldet. Nach dem Ablauf der Arbeitslosenunterstützung bekam Sie ein Schreiben, dass der Anspruch erloschen sei. Am gleichen Tag kam ein Mail, dass sie einen Kurs (Inhalte: Farb und Stilberatung, EDV-Grundkenntnisse, Wie erstelle ich eine Bewerbung, Deutsch als Fremdsprache,...) besuchen muss, um die Ansprüche aufrecht zu erhalten. nach Rückfrage bei AMS, welche Ansprüche, wenn ja ohnehin der Bezug abgelaufen ist bekam sie die Antwort: Ja es gibt ja wenn sie den Kurs besucht 16,-/Tag und es werde in die Krankenkasse weiter eingezahlt, da muss sie sich schon fügen.
Also angerufen: Hr. S. AMS B. (Stellvertretender Leiter) am Telefon: Meine Frau: \"Warum muss ich einen Kurs absolvieren Deutsch als Fremdsprache? Ich kann Englisch in Wort und Schrift, Französisch Grundkenntnisse, Italienisch Grundkenntnisse. Deutsch ist meine Muttersprache! Warum soll ich einen Kurs Warenwirtschaft grundkenntnisse machen, wenn ich in meiner früheren Anstellung vor den Kindern als Einkaufsleiter gearbeitet habe? Warum soll ich einen Kurs besuchen EDV-Grundkenntnisse, obwohl ich Microsoft Kurse, Ami-Pro, Lotus1-2-3 und SAP-Schulungen besucht habe? Warum soll ich Bewerbungsschreiben lernen, wenn ich schon bei 8 Firmen einen hochdotierten Job bekam? Wie soll ich den Kurs mit 2 Kindern (4 und 7 Jahren) besuchen, wenn ich eine Anfahrtstrecke von 20 km habe?\"
S.:\"Ja denken sie der Traumjob wächst auf der Strasse? Sie müssen flexibel sein! Und man kann sich aus jedem Kurs etwas rausnehmen! Was denken Sie sich eigentlich?\" Und noch sehr viele, sehr herabwürdigende Aussagen wurden von Herrn S. getätigt.

Meine Frau hat sich kurzerhand vom AMS abgemeldet, denn sie wollte nicht die Steuergelder noch mehr belasten und vor Allem diesen Schikanen noch länger ausgesetzt sein.
Sie bewarb sich laufend bei diversen Stellen. Hatte im letzten Vierteljahr 6 Bewerbungsgespräche und Probearbeiten. Die letzte Bewerbung war sehr vielversprechend und sie gehörte zu den letzten 2 Bewerberinnen in der Firma, zwischen denen entschieden werden musste. Wobei meine Frau eigentlich schon die zusage hatte und es lediglich nur mehr um eine Anstellung über eine Stiftung ging, welche das AMS genehmigen musste. Am nächsten Tag der niederschmetternde Anruf der Geschäftsleitung: Wir mussten uns leider für die andere Bewerberin entscheiden. Nach eindringlicher Bitte meiner Frau ihr die gründe zu nennen, gab sie nach langem Zögern zu, dass sie mit Hrn. s. vom AMS B. gesprochen hatte und der ihr \"keine schöne Sachen von \" meiner Frau erzählt hätte. Unter Anderem, dass sie eine Kursverweigerin sei, dass man so nicht mit Leuten umgehen kann die einem helfen wollen,......Aber er wolle ihr keine Steine in den Weg legen und sie für die Stifung \"freigeben\".

NoNa wird sie die Anstellung nach solchen Aussagen des AMS bekommen. Zuerst giesst Hr S. Benzin ins Feuer und will es dann mit einem Gläschen Wasser löschen (ich werde ihr keine Steine in den Weg legen).

Hätte S. diese Aussagen nicht getätigt, hätte meine Frau jetzt einen 20 Stunden Job fast vor der Haustüre.

Meine Frage: Darf ein Mitarbeiter, auch wenn dieser in der chefetage sitzt, diese Daten bekanntgeben? Darf er einen Arbeitssuchenden Schlecht machen? Kann man dagegen vorgehen?
Ich bin der Meinung da gehört ganz kräftig an seinem Sesselbein gesägt!
Bitte um Info.

Antwort:
Schaut aus als ob er über Boshaftigkeit die Macht, jemanden Schaden zu können, zum Ausdruck bringen wollte.
Leider wird in der Notstandshilfe das Einkommen des Partners angerechnet - übersteigt das Partner-Einkommen eine gewisse (geringe) Höhe verliert sich der Anspruch auf die Versicherungsleistung. ("Politik schafft Armut")
Ausser eine "ARBEITSLOS"-registrierte besucht einen (Deppen) - Kurs, dann gibts einen geringen Betrag täglich!
Vorteilhaft für AMS-MitarbeiterIn, denn in beiden Fällen - Ob Deppenkursbesuch oder die Abmeldung vom AMS führt zum arbeitsmarktpolitischen Erfolg, der mit einer Prämie belohnt wird.

Ja kann ich verstehen, dass die inkompetente, boshafte, rufschädigende Vorgehensweise des stellvertretenden Geschäftsstellenleiters zur Verärgerung führt.
Wenn sie das nicht auf sich beruhen lassen wollen, so wäre eine schriftliche Beschwerde / Aufsichtsbeschwerde mit Beschreibung des Vorfalles an die Landesgeschäftsstelle angebracht. (Eingeschrieben - ev. auch elektronisch / E-Mail)

Hat üble Nachrede zum Schaden geführt? Schwierige wird es sein dies zu beweisen.
Als Beispiel siehe auch: Üble Nachrede ist laut §111 StGB strafbar. (Antwort vom RA.)
Es ist zu prüfen ob es sich um eine üble Nachrede handelt, wenn eine Rückmeldung einer z.Bsp. ZwangsmassnahmentrainerIn zur Bezugssperre führt obwohl dieser Vorwurf nicht stimmt/bewiesen werden kann. Wie z.Bsp. "Arbeitsunwillig"! (ohne Gewähr)


16.12.2014 um 9.32 Uhr - von N*. - "Krankenbefunde an SÖB weiter geben?"


Hallo ! Ich hätte da eine Frage.
Muss ich einem Institut (Trendwerk, IT-Works, 50+ usw.) meine Krankenbefunde geben? Bin aus ELGA ausgetreten das keiner Einsicht hat.
Würde mich über eine Antwort freuen. Danke im Voraus. Mfg N. (15.12.14)

Antwort:
Nein ! - Nur freiwillige Angelegenheit! Sensible Daten nur weiter geben, wenn notwendig und wenn Vertrauen vorhanden ist! .

Zur Info:
Datenschutz ist Menschenrecht! (Datenverweigerung ist keine Kursvereitelung)

"Schmarotzer-SÖB: zum DRITTENMAL zu IT-Works zugeteilt"


16.12.2014 um 9.30 Uhr - von K. - "Wie schätzen sie die Aktivitäten (Schikanen) des AMS für das nächste Jahr ein?"


Hallo Herr Moser, nun bin ich auch bald 6 Jahre ohne Job...soll scheinbar so sein, wie schätzen sie die Mittel des AMS für nächstes Jahr ein....klar Unterschiede in den Bundesländern, ich bin in Wien wohnhaft und obwohl unter 30 Jahre alt !!! aktuell nur mehr alle 3 Monate!!! hinbestellt zur Geschäftsstelle, scheinbar wird/wurde wirklich in Richtung +50 Kurse/Eingliederung veschoben, bei den SÖBs sollte sich auch einiges getan haben wie man hier oft liest, wie schätzen sie die Aktivitäten (Schikanen) des AMS für das nächste Jahr ein, bzw. wo werden die Schwerpunkte (Statistikfäkschung) gesetzt....?schöne Weihnachten ihnen.... (15.12.14)

Antwort: "Druck auf politisch verantwortliche Personen / Parteien ausüben!"
"ich befürchte, dass änderungen nur damit zusammenhängen, weil weniger geld zur verfügung steht und nicht weil sich die veränderung an eine kompetente, sinnvolle arbeitsmarktpolitik ausrichtet.

okay - ich räume ein, dass durch den - von arbeitsloseninitiativen wie betroffenen ausgehenden - druck angekündigt wurde, weniger deppenkurse zu veranstalten und stattdessen vermehrtes augenmerk auf tatsächliche qualifikation / ausbildung zu legen.
da heisst`s abzuwarten, ob das nur augenauswischerei ist oder ob tatsächlich etwas dahinter steht. was wir /österreichische arbeitsloseninitiativen begrüssen würden.

>(Eine sinnvolle, kompetente, auch menschenrechtstaugliche, Arbeitsmarktpolitik einzufordern, macht es notwendig, Druck auf die politisch verantwortlichen Personen / Parteien auszuüben! Daran sollten sich alle beteiligen!)<

seien sie froh, dass sie soweit ruhe vorm AMS haben und nur alle drei monate zum termin müssen. find ich insofern gut, als dass sie dadurch zeit haben sich über eigenengagement eine geeignete arbeit zu finden.
das AMS kann keine Arbeitsplätze schaffen, sondern nur freie arbeitsplätze vermitteln, auch arbeitslose menschen bei (weiterer) ausbildung-(en) unterstützen.
wenn es zur zeit für sie nicht gut auf dem arbeitsmarkt aussieht, vielleicht suchen sie sich eine ausbildung in eine richtung die sie interessiert, bevor sie in deppenkurse vermittelt werden.

liegt sicher auch am AMS-beraterIn, aber mit ein wenig glück geraten sie an jemanden, der sie - wenn er/sie aufrichtiges eigenengagement erblickt - bei ihren weg zurück in den arbeitsmarkt unterstützt / auch über ("weiterer") qualifizierung."

>zu selbst gewählter Ausbildung / Formalweg!
Beschreiten sie den Formalweg / Legen sie alle Daten den (selbstgesuchten) Kurs betreffend bei!
Bei selbstgewählten "Kurs"/Ausbildung/"Studium" - Begehren, für Instanzenweg, abgeben!
Ombudsmann an Michael M.
Ombudsmann Buchgraber von der LGS-Steiermark riet, den Formalweg zu berschreiten und sich ein Begehren zusenden zu lassen. Dann gäbe es einen Instanzenweg von der Geschäftsstelle über den Regionalbeirat bis zum Landesdirektorium.
("Instanzenweg für Ausbildung ohne Rechtsanspruch?" 7.09.11 (ohne gewähr) alles gute!


16.12.2014 - "Es ist naheliegend, dass sogenannte Sozialvereine kein Interesse an einer gesellschaftlichen, politischen Veränderung haben"

"Nur ungerechte, z. T. menschenverachtende Verhältnisse gewährleisten "Milliarden"-Geschäfte!"

"
Volkshilfe erzielte Rekord - Im Vorjahr 1,2 Mrd. Schilling Umsatz"


"Es ist naheliegend, dass sogenannte Sozialvereine kein Interesse an einer gesellschaftlichen, politischen Veränderung - Richtung Gerechtigkeit / gerechten Verteilung wie der Durchsetzung der Menschenrechte und Gewährleistung von Menschenwürde - haben"
>Diesen Vorwürfen müssen sich erst recht jene "Sozial"-Unternehmen ausliefern, die sich an arbeitsmarktpolitischen Zwangsmassnahmen beteiligen und sich über diese dumm und deppert verdienen!

Irre:
Volkshilfe erzielte Rekord - Im Vorjahr 1,2 Mrd. Schilling Umsatz (wienerZeitung)

"Millionen-Geschäfte auf den Rücken der Menschen in Not!"
Das beantwortet auch die Frage: "Warum "Sozial?"-Minister Hundstorfer "SPÖ?" von den sogenannten HelferInnen nicht kritisiert wird!
Was bedeutet für diese Geschäftemacher eigentlich "SOZIAL"

(Die moderne Barbarei! / ...eine besonders scheußliche Ausbeutung.
Von Monsignore Stefan Hofer, Dechant und kath. Pfarrer in Braunau-St. Stephan.
An die sogenannten Helfer! Dienen - Verdienen - Quelle OÖ Nachrichten) ( 7.05.10)

"Es genügt nicht die Ertrinkenden aus dem Fluss zu ziehen! "
"Perverse Unvereinbarkeit bez. SozialarbeiterInnen-Tätigkeit" (19.02.13)

"Millionen-Geschäfte auf den Rücken der Menschen in Not!"
"Experten sagen AMS-Kurse sind sinnlos und das ausgerechnet zum 20 Geburtstag - Puls 4"


14.12.2014 um 18.16 Uhr - von C*. - "Ich bräuchte bitte einmal einen Rat, ob das alles mit rechten Dingen zugeht?"


Guten Abend Herr Moser
Ich bräuchte bitte einmal einen Rat, ob das alles mit rechten Dingen zugeht.

Bin sein feber 2014 arbeitslos aufgrund einer berufserkrankung. War von Juli bis Oktober beim bbrz. Ende September wurde mir von der auva mitgeteilt das sie mir eine neue ausbildung finanzieren und dem ams die Kurskorrektur rückerstatten. Habe am gleichen Tag bit meiner Betreuerin vom bbrz gesprochen wie es für mich nach dem bbrz aussieht, da mein Anspruch auf Arbeitslosengeld aufgebraucht war, bzw hatte ich noch 1 Tag und ich muss notstandhilfe ansuchen, was nun 2,62 am Tag ist (mit 3,5 jährigem Tochter!!!!) Sie rief dann meine Betreuerin vom ams an und diese bestätigte ihr das ich für die 3,5 Monate die ich im bbrz war noch Arbeitslosengeld beziehen kann. Ich habe ihr über eams auch noch mal die selbe Frage gestellt und sie schrieb mir das gleiche (und genau das selbe sagte sie auch meiner Beraterin bei der auva)
Ende Oktober war dann mein Kurs zu Ende und ich ging ein paar Tage darauf zum ams und sie sagte das ich dann einen Bescheid bekommen werde weil die auva das Geld noch nicht rückerstattet hat.
So, Mitte novermber bekomme ich einen Anruf vom ams das ich ab 2. November notstand ansuchen muss was jetzt 2,62!!!!!!!!!! Am Tag ist.
War auch bei der Arbeiterfamilien deswegen und der sagte mir das des so stimmt und das ich nichts machen kann.
Aber irgendwie kann ich das nicht glauben das die einfach falsche Angaben machen und jemanden mit Kind so abfertigen.
Kann ich da noch irgendwas machen oder kann ich mich noch irgendwo hinwenden?
Habe ja gelesen das die AK und das ams eng zusammen arbeiten. Ob der bei der Ak sie nicht einfach nur in Schutz genommen hat und mir deshalb nicht richtig geholfen hat?

Meine Ausbildung beginnt erst im September 2015 und bis dorthin soll ich irgendwas arbeiten, mit Einschränkungen denn aufgrund meiner Erkrankung werde ich nichts finden von heut auf morgen. Habe schon x Bewerbungen geschrieben und bis jetzt hat sie einer gemeldet wo ich aber auch noch 2 Wochen auf die Entscheidung warten muss.

Vielleicht hätten sie noch einen guten Rat für mich.
Ps: ich habe das schriftlich wo sie mir bestätigt das ich für die Zeit die ich im bbrz war danach noch Arbeitslosengeld bekomme.

Vielen vielen dank

Antwort / Rückfrage:
Verstehe ich das richtig? So wie ich das aufnehme, hätten sie schon eine längere Zeit lang im BBRZ-Kurs Notstandshilfe beziehen müssen.
Um die Zeit - die sie im BBRZ verbracht haben - hat man ihnen das Arbeitslosengeld verlängert. - War also beschränkt auf die BBRZ-Kurszeit und nicht für eine Zeit danach.
Ist das richtig so? Wenn ja - dann ist das legitim und das AMS ist ihnen für ein paar Monate entgegen gekommen.

>Sollte ihnen etwas versprochen worden sein - sogar schriftlich - das nicht eingehalten wurde / wird, so gehen sie der Sache nach und fordern eine positive Erledigung dieser Angelegenheit in ihrem Sinne.
Ev. über eine Beschwerde / Anfrage an die AMS-Regional-Geschäftstellenleitung bzw. Landesgeschäftsstellenleitung. Senden sie auch den schriftlichen Nachweis mit. (Ohne Gewähr)

2,62 Euro täglich. - Warum bekommen sie so wenig? - wird ihnen das Einkommen des Partners angerechnet? Sind sie verheiratet oder handelt es sich um eine feste Beziehung?


14.12.2014 um 17.10 Uhr - von CW*. - "Partnerschafts-Anrechnung?"


Guten abend.
Weiß zufällig jemand wie des läuft, wenn man notstand bezieht und der ehepartner auch arbeitslos wird. Würde ich dann mehr notstand bekommen?
Habe erst am Mittwoch termin bei meiner beraterin.
Vielen Dank im voraus

Antwort:
Kommt drauf an - wie hoch das Einkommen der Ehefrau war bzw. wieviel angerechnet wurde?
Aber ich denke bezogen auf das zusammengelegte / zusammengerechnete Einkommen wird sich nicht sehr viel ändern.
Es ist davon auszugehen - da jetzt das Arbeitslosengeld ihrer Frau angerechnet wird - dass eurer gemeinsames Einkommen ca. 1200 - 1300 Euro ("+ ev. Freigrenzen") ausmachen "darf" / wird.
Also je nach dem wie hoch das Arbeitslosengeld ihrer Frau ausfällt, bekommen sie die Differenz auf ca. 1200 - 1300 Euro als Notstandshilfe! (Ohne Gewähr)

Ev. könnten sie mir / uns Bescheid geben, ob es sich so verhält bzw. wie sonst? Danke!


12.12.2014 um 14.04 Uhr - von K* - "Ist die Vorgangsweise meiner AMS-Beraterin als Mobbing einzustufen?"


Sehr geehrter Herr Moser!

Bitte um Rat. Könnte sein das die Vorgangsweise meiner AMS-Mitarbeiterin als Mobing einzustufen ist, bzw. den Tatbestand einer Rechtsverletzung erfüllt? Ist eine Beschwerde anzuraten? Gerichtet an, AMS-Geschäftsstellenleitung, Ombudsmann, Landesgeschäftstelle?

Bei meiner Arbeitsstelle wurden zwei der drei Küchengehilfinnen „rationalisiert“. Ich durfte für drei weiter arbeiten. Nach zwei Monate hatte ich genug. Mit dem Arbeitgeber wurde eine einvernehmliche Kündigung vereinbart.

Im AMS wurde ich sofort zurechtgewiesen einer einvernehmlichen Kündigung zugestimmt zu haben. Ungehalten forderte mich die AMS-Beraterin auf, mir „schleunigst“ eine neue Stelle zu suchen. Eine schriftliche Vereinbarung wurde nicht ausgehändigt, wohl aber die mündliche Aufforderung mich 6 x pro Woche zu bewerben.

Noch am selben Tag bekam ich via Mail drei Bewerbungsvorschläge:
Küchenhilfe mit Türkische Sprachkenntnisse
Hilfsköchin mit Abgeschlossene Ausbildung als Koch oder Fachschule
Hilfsköchin mit Wok Erfahrung

Der türkische Arbeitgeber war überrascht als ich den Wunsch nach türkische Sprachkenntniss sowie Erfahrung in türkischer Küche nicht erfühlen konnte. Eher amüsiert fragte er mich ob ich das Anforderungsprofil nicht gelesen hätte. Ich erwiderte dass die AMS-Beraterin womöglich den Sprachraum Tunesien mit Turkei verwechselt hätte. In Tunesien spricht man arabisch, meine Muttersprache.

Nicht so lustig fand es die Firma die eine Hilfsköchin mit abgeschlossener Ausbildung als Koch oder Fachschule inseriert hatte. Habe ich weder eine abgeschlossene Ausbildung als Köchin, noch eine Fachschule besucht. Der Geschäftsführer hat sich nicht ernst genommen gefühlt und verweigerte mir die Bewerbungsbestätigung. Ich konnte ihm überzeugen das es nicht meine Wahl war, weshalb er in den AMS-Stellenangebotsvorschlag vermerkte: „das AMS möge mich sofort anrufen 0664 xxxxxx“
Es ist mir nicht bekannt ob die Frau Beraterin diesen Wunsch nachkam.

Erfahrung in südostasiatische Küche - nicht nur mit Wok -, war der Wunsch der vietnamesischen Restaurantinhaberin.
In diesen Fall muss ich die Beraterin entschuldigen. Von südostasiatische Küche stand nichts im AMS-Inserat. Nur Chinesisches Restaurant sucht…

Via Mail sendete ich die Bewerbungsergebnisse und erlaubte mir über die Betreuungsvereinbarung nachzufragen:

Sehr geehrte Frau …!
Eine schriftliche Betreuungsvereinbarung wurde mir nicht ausgehändigt. Ob aus Versehen oder ob dies bei einen Ersttermin noch nicht vorgesehen ist, entzieht sich meiner Kenntnis…

Auf eine Antwort wartete ich vergebens.

Beim nächsten AMS-Termin war diese Beraterin nicht anwesend. Eine Vertreterin druckte eine Betreuungsvereinbarung aus, die Unterzeichnet von der abwesenden und mit dem Datum der Erstberatung (!) datiert war, was ich zu meiner Überraschung erst Zuhause festgestellt habe.

Wieder unterzeichnet von der Frau Beraterin, treffen zwei Tage danach fünf Bewerbungsvorschläge Via Mail ein:
Hilfsköchin und Küchengehilfin, zwischen Kaltenleutgeben und Leobersdorf.
Ich habe mich sofort in den AMS-eJob-Room eingelockt. Dort konnte ich feststellen: 32 Betriebe in Wien suchen Küchenhilfskräfte. Diese Liste habe ich sofort gespeichert.

Meine Bewerbungspflicht habe ich erfühlt. Ich hatte Glück. Zwar war nur ein Gasthof in unmittelbarer nähe einer Bushaltestelle, aber in der betroffenen Woche war das Wetter angenehm, über Mittags schien sogar die Sonne.

Nächste Woche habe ich den nächsten AMS-Termin. Eine österreichische Studentin - die für mich diesen Bericht auf Deutsch formuliert hat -, wird mich begleiten. Im Forum war zu lesen so eine Begleitung bewirke oft Wunder.

Mit freundlichen Grüßen
K. K.

Antwort:
Ja sieht nach Boshaftigkeit, anstatt kompetente Hilfeleistung, aus. Wenn sich das nicht ändert besuchen sie ev. den Geschäftsstellenleiter und bringen eine Beschwerde vor! - Ja, wenn möglich immer mit Begleitperson!

Und sollten sie von ihr weiter Bewerbungsvorschläge bekommen, welche Forderungen, Voraussetzungen, Qualifikationen etc. zum Inhalt haben - das Profil auf sie nicht zutrifft - so brauchen sie diesen Vorschlägen nicht nachkommen.
Ev. trotzdem Vorsicht walten lassen und über Rücksprache beiseite legen!
Gibts auf Seiten der BetreuerIn kein Einsehen, so legen sie diese unpassenden Bewerbungsvorschläge auch dem Vorgesetzten / Geschäftsstellenleiter vor!

Ausserdem schiebt der Verwaltungsgerichtshof den Methoden des Arbeitsmarktservice, schematisch wöchentlich eine bestimmte Anzahl von Bewerbungen vorzuschreiben, einen Riegel vor.
Eine bestimmte Zahl von Bewerbungen nachweisen. (Darf nicht zur Bezugssperre führen)

Sollte sich dieses Problem nicht entschärfen bzw. kommt es deswegen weiter zu Bezugssperre-Drohungen, so ist eine schriftliche Aufsichtsbeschwerde mit Beschreibung des Vorfalles anzuraten!
siehe:
Mobbing durch das AMS / Schlechte Behandlung:
Bei richtiger Vorgehensweise sind auch Schmerzensgeldforderungen möglich! (16.02.11)
(Ohne Gewähr) Alles Gute!

16.12.2014 um 16.19 Uhr - von K. - "Begleitperson wirkt wirklich Wunder"
"So freundlich kann nur der Weihnachtsmann sein."

Sehr geehrter Herr Moser!

So freundlich kann nur der Weihnachtsmann sein. In diesen Fall war es meine Frau AMS-Beraterin.
Eine Bemerkung musste sie doch anbringen: Ohne ihr freundliches Lächeln - immer zu meiner Begleiterin gewandt - zu verlieren: "mit besseren Deutschkenntnisse würde mich Frau K. auch richtig verstehen"
Wie bessere Deutschkenntnisse verhelfen, Kochkenntnisse in türkischer/chinesischer/vietnamesischer Küchenkunst zu verbessern, habe ich nicht gewagt zu fragen.

Da ich den eindeutig vorgetäuschten Frieden nicht traue, habe ich eine "Auskunftserteilung gemäß § 26 Datenschutzgesetz 2000" - mit der Aufforderung "schriftliche Ausfertigung an meine Postadresse bzw. als pdf.-Datei an mein eAMS-Konto -, eingeschrieben zur Post gebracht.
Adressiert an die AMS-Geschäftsstelle.
Jetzt bin ich in Zweifel, hätte ich es nicht an den Ombudsmann adressieren sollen?

Herzlichen Dank für Ihren Rat und Einsatz
Mit freundlichen Grüßen
kk.

Antwort:
Nein war schon richtig!


12.12.2014 um 8.48 Uhr - von A* - "Wieviel Stunden muss ich als alleinerziehende Mutter dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen?"


Guten Tag,
ich habe eine Frage. Ich bin alleinerziehende Mutter von 2 Kindern 11 und 12 jahre alt.
Bis vor kurzen war ich als Verkäuferin in einem Supermarkt beschäftigt. Früh- und Spätdienste machten mir das Leben schwer. Kaum planbare Kinderversorung da ich erst am Freitag oder Samstag den Dienstplan für die Folgewoche bekam. Frühdiest bedeutete für mich 7:00 Arbeitsbeginn, also spätestens 6:45 im Geschäft. Dazu bin ich schon vor 6 Uhr Früh von zu Hause los. Beim Spätdienst bin ich wegen der Wartezeiten auf den Bus erst nach 22:00 Uhr heim gekommen. Darunter haben meine Kindern und die Leitungen in der Schule stark gelitten.
Nun bin ich arbeitslos und beim AMS. Ich habe meinem Betreuer die Situation erklärt wegen der Arbeitszeiten. Nun, er sagte mir das ich für 25 Wochenstunden in der Zeit von 7:00-19:00 Uhr (Arbeitsbeginn-Arbeitsende) zu Verfügung stehen muss, da ich sonst keine AL Geld bekomme. Wenn meine Fahrverbindung so schlecht ist das ich er so spät nach Hause komme ist das mein Problem weil ich ja so abgelegen wohne. (Ortszentrum einer 3000 Einwohner Gemeinde). Ich bin ca. 30min. mit dem Bus gefahren dann noch 3km zu Fuss gegangen. pro Richtung.
Können sie mir sagen ob das so stimmt?
Aja, eine Nachmittagsbetreuung für die Kinder kann ich mir unmöglich leisten. Ich hab ja nur ca. 560,- ? verdient und 85,- habe ich nur für den Bus pro Monat bezahlt.(11.12.14)

Antwort:
Mit BetreuungsPFLICHTEN müssen sie dem Arbeitsmarkt 20 Stunden die Woche zur Verfügung stehen!
(Nicht verfügbar wegen Betreuungspflichten! Ev. verliert man die einzelnen Tage, an denen man wegen Betreuungspflichten nicht zur Verfügung stand - ev. Bewerbungstermin -, aber dies verhindert ev. die 6 bzw. 8 Wochen Sperre)

Und bei einer Teilzeit-Beschäftigung darf die Wegzeit 1,5 Stunden - hin und zurück - betragen. Rechnen sie - öffentliche Verkehrsmittel und Fussweg zusammen, wenn sie kein eigenes Auto haben. Brauchen sie länger wie eine drei-viertel Stunde hin, also über ein-einhalb Stunden gesamt, so wird die erlaubte Zeit überschritten!
( Zumutbarkeit von langen Arbeitswegen )
Legen sie ev. die Antwort (Kopie) der BetreuerIn vor. Bei Problemen gehen sie zum Vorgesetzten / GeschäftsstellenleiterIn! - Wenn möglich immer Begleitperson zum Termin mitnehmen!
Zu beachten ist in ihrem Fall, weil sie abgelegen wohnen, um wieviel die erlaubte Zeit überschritten wird. Sollte schon um Einiges drüber sein!

Besuchen sie die Sozialabteilung ihrer Gemeinde und lassen sie sich aufklären. Ev. zahlt es sich bei ihnen aus, um die Mindestsicherung anzusuchen! Aufstockung auf 850 Euro monatlich + Kinderzuschlag.
Antrag ev. auch vom AMS geben lassen und ausgefüllt einreichen! Schriftlicher Bescheid nach Bearbeitung wird Klarheit bringen. (Ohne Gewähr) Alles Gute!


11.12.2014 um 22.54 Uhr - von Dr. Michael Macek* - "EINLADUNG
zur Hauptverhandlung
- Um zahlreiches Erscheinen wird ersucht!"

"Obwohl Bundesminister Rudolf Hundstorfer Fehler dieser AMS Regionalstelle einräumte, wurde Dr. Michael Macek von Personen der Regionalstellenleitung
auf üble Nachrede und Verleumdung geklagt."


Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei darf ich Ihnen die Einladung zur Hauptverhandlung in oben genannter Privatklage (!) der Regionalstellenleitung des AMS Laxenburgerstraße gegen mich als ehemaligen Kunden dieser Institution übermitteln, mit dem Ersuchen um Ihr zahlreiches Erscheinen und entsprechender medialer Berichterstattung. Eine entsprechende APA Meldung wird kurz vor diesem Termin noch erscheinen!

Weiters darf ich Ihnen anbei auch den Brief des Bundesministers Rudolf Hundstorfer übersenden, in dem bereits ein Teil jener Verfehlungen genau dieser AMS Regionalstelle und deren Regionalstellenleitung thematisiert wurde, welche jetzt im privaten Wege, ihren ehemaligen Kunden - nämlich mich - auf üble Nachrede und Verleumdung klagt.

Mit freundlichen Grüßen und allen guten Wünschen für die bevorstehenden Weihnachtsfeiertage und das Neue Jahr 2015

Dr. Michael Macek

EINLADUNG
zur Hauptverhandlung in der Privatklage wegen §§ 111 und 115 StGB
von Cl. N. und Ge. M. (Regionalstellenleitung AMS Laxenburgerstraße)
gegen Mag. Dr. Michael Macek (ehemaliger Kunde eben dieser Regionalstelle)

Freitag, 23. Jänner 2015, 10:00 Uhr - (voraussichtliches Ende 11:00 Uhr)
im Bezirksgericht Favoriten / Angeligasse 35 / 1100 Wien
1. Stock, Verhandlungssaal III

Ich würde mich über Ihr Erscheinen sehr freuen und darf darauf hinweisen, dass ein Lichtbildausweis für den Zugang zum Gericht notwendig ist,
Dr. Michael Macek (10.12.14)


11.12.2014 um 9.56 Uhr - von El*. - "geringfügige Beschäftigung?"


Sehr geehrter Herr Moser!

Wenn man in einem Monat nur 4 Tage arbeitet und pro Tag 90 Euro verdient, ist diese Arbeit eine geringfügige Beschäftigung ?
Ich bedanke mich im voraus für ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
El.

Antwort:
Wenn sie über 30,35 Euro pro Arbeitstag verdienen, handelt es sich um keine geringfügige Beschäftigung mehr!

AlVG: § 21a. (1) Anrechnung von Einkommen aus vorübergehender Erwerbstätigkeit .


11.12.2014 um 9.07 Uhr - von E. - "Soll einen Tag in den Kurs und dann in den Krankenstand gehen"


hallo, ich habe eine frage bin jetzt in der 27 ssw und ab dem 14.jänner in Mutterschutz. Meine Beraterin hat mich in ein Kurs reingeschrieben und mir gebeten, dass ich den Kurs am ersten Tag besuchen soll und dann in den Krankenstand gehen soll, da ich anämie habe und mir es in der schwangerschaft sehr schlecht geht wollte Sie nur das ich zum ersten tag gehe, da dass Ams dann im system sieht, dass ich schon vermittelt wurde. Nun meine frage mein Hausarzt kennt meine schwangerschaftssituation und schreibt mich immer wieder krank aber was passiert dann mit dem Kurs ? kann ich gesperrt werden weil ich in den 5 wochen nur 1 mal dort war ? ich kenn mich nicht mehr aus :( meine beraterin meinte, dass ich während meines krankenstandes nicht gesperrt werden kann aber glauben tu ich das irgendwie nicht.
ich bitte Sie um hilfe und danke mich schon im Voraus.

Antwort:
So sie der Arzt krank schreibt, werden sie nicht gesperrt!
Ihre BeraterIn will den arbeitsmarktpolitischen Erfolg über eine Vermittlung verzeichnen - für die es Prämien gibt - Drum sollen sie vom Deppenkurs aus in den Krankenstand gehen! (Ohne Gewähr)


11.12.2014 um 8.57 Uhr - von P*. - "Deppenkurs zum 2ten mal - Ich habe keine Lust dahin zu gehen und mich wie einen Deppen behandeln zu lassen"


Hallo
Leider kenn ich mich nicht so gut aus, habe aber gerade ein paar hilfreiche Sachen über Deppenkurse gelesen bei soned. Ich mache gerade zum 2ten mal einen Kurs bei JobTranfair und ich hab gelesen das ich das nicht muss, das es unzumutbar ist das ich schon wieder in diesen Kurs muss, der zwar diesmal nur 26 Tage dauert (wegen den Feiertagen) aber ich weis genau was ich dort mache (eben nur 4h Zeitverschwendend am PC sitzen und Job suchen) und man mich dort wie im Kindergarten behandelt. Ich habe keine Lust dahin zu gehen und mich wie einen Deppen behandeln zu lassen nur was kann ich dagegen tun ohne jetzt jemanden anzeigen oder verklagen zu müssen und mir unnötige Kosten erspare? Ich will ja auch nicht das mein Bezug gesperrt wird.
Ich bin zwar schon 25 Jahre alt aber ich kenne mich überhaupt nicht aus.
Können Sie mir da helfen?
Lg P.

Antwort:
Mit einer rechtswidrigen Sperre muss man immer rechnen, wehrt man sich bez. verweigert man auch zu recht!
Legen sie ev., falls sie verweigern die Kopie des Links vor! Alles Gute (Ohne Gewähr)
"Keine wiederholte Teilnahme an Schulungen des AMS mit gleichen Inhalten" (17.07.14)


8.12.2014 um 20.21 Uhr - von W. S. - "Unbequem sein"


"Unbequem sein"
unter:
"Bin leider in einem Trendwerk Dienstvertrag" (7.12.2014)
+
"Ich fühle mich richtig verarscht von diesem Verein"
"Anscheinend herrschen dort auch unter den Trendwerk TrainerInnen unzumutbare Zustände" (6.12.2014)
+
"Ich bin geschockt welche Zustände am Arbeitsmarkt sind und welche Ausbeutung derzeit herrscht" (7.12.2014)

8.12.2014 um 19.58 Uhr - von S. - "Man will uns KLEIN BEKOMMEN!
Je mehr Sorgen wir haben desto mehr wir nur mehr das ÜBERLEBEN im Kopf haben, DESTO WENIGER haben wir den Kopf frei um zu erkennen was die Elite plant!"


Lieber Hr. Moser,

bitte um Info.
Ich bekomme inkl. Mindestsicherung 610.- (Miete kalt 700.- Konkurskosten 100.- im Monat...etc...)
Fixkosten OHNE ESSEN, Kleidung od. Körperpflege, ...970.- mon..

Ich habe beim letzten Besuch am Ams ERNEUT um Fahrkostenbeihilfe ersucht, da ich mir von d. wenigen Geld nicht auch noch Faghrscheine abzweigen kann nur um KONTROLLIERT zu werden, und einen Wisch mitzubekommen das ich ab jetzt bis Februrar JEDEN TAG eine Bewerbung absenden muss die zu DOKUMENTIEREN IST, inkl dem Hinweis an Firmen zu senden das AMS meinen Lohn quasi mit 50% mitzahlt.
ALS OB DIE DAS NICHT WÜSSTEN die sind ja alle nicht komplett ebscheuert. Jede Firma sieht heute zu das sie f. ältere Arbeitslose Geld rausbekommen, sofern sie überhaupt welche aufnehmen KÖNNEN.

Nun beim letzten ANSUCHEN UM FAHRGELD mit vorangegangener Streitgespräche udn überheblicher Zusage für EINEN FAHRSCHEIN...durfte ich diesmal hören " leider nein das wird nicht bezahlt, die CEHFIN ist nicht da also kann der BEARBEITER nicht fragen...UND ÜBERHAUPT wurde NICHT DOKUMENITEIRT das ich EINEN FAHRSCHEIN ERHALTEN HÄTTE beim letzten AMS BESUCH:

Also das ist doch ...grrrrrrrrrrrr

ich selbst habe natürlich wirklich keine Bestätigung bekommen das ich Fhargeld bekam aber unterschreiben musste ich den Erhalt natürlich schon.
Inkl. der verachtetenden Blicke der AMS CHEFIN die einem nicht mal Grüßen kann wenn sie vor einem steht.
ALSO ICH habe BENEHMEN gelernt. NUr nebenebei bemerkt aber umd as gehts ja nicht.

Nun, im Februrar kann ich mir keinen Fahrschein leisten da ich shcon nicht wieß wie ich die 640.- Strimkosten u.d. Rückzahlen von Familienbehilfe wegen Verlust der Lehrstelle meiness Sohnes, aufbringe.

Die Caritas hilft NUR wnen man nicht shcon ETWAS v. Sozialamt bekommen hat UND NUR mit einem Teilbetrag f. Strom...UND DAS NUR wnen man Beweisen kann man hat rund die Hälfte selbst aufgebrahct,

witzig nicht? wiel man so gerne betteln geht,
ICH HÄTTE AUCH LIEBER EINEN JOB

P.S MAN FRAGT SICH JA: ???!!!
Anständige Löhne, würden die Luete zu mehr Kaufkraft führen, dann mehr Produkte nötig die man besser hier bei usn Prodouziert udn mehr Angestellete nötig,,, schon floriert die Wirstchaft wieder.!!!
ABER ich bin sicher: Man will uns KLEIN BEKOMMEN!
Je mehr Sorgen wir haben desto mehr wir nur mehr das ÜBERLEBEN im Kopf haben, DESTO WENIGER haben wir dne Kopf frei um zu erkennen was die Elite plant!

UNS AUSZUROTTEN DAMIT EMHR PLATZ FÜR IHRE MACHENSCHAFTEN IST
Andres kann ich mir das nicht mehr erklären.
Die klügsten Leute wissen wie man alle spos. Ändren kann....aber es wird weiter die Schraube nahc unten gedreht.
DAS IST DOCH ABSICHT!!!!!!!!!!!!!!

Ich wünschte jedem von uns die da runtergetretten werden, fällt etwas ein um aus diesem Systhem auszusteigen....nur wie, GELD REGIERT ALLES :(

Jtezt habe ich doch mehr geschrieben, entschuldigen Sie
DANKE FÜRS LESEN und bitte: ich kann verstehen wnen sie keine Kraft mehr haben oder antworten könen/wollen...ständige Hilfegesuche zerren wahnsinnig an einem....u. dann noch v. Leuten wie mir die nicht mal spenden können;)
glg S.

Ps.: verzeihen Sie, mein Lapi haut mir ständig die Buchstaben durcheinander...der ist auch noch am eingehen, na toll ;( lg S.

Antwort:
Ev. stellen sie Ansuchen (wie zBsp. Fahrtgeld) schriftlich und eingeschrieben, ausser sie können ev. eine Begleitperson / Zeugen zu Terminen mitnehmen.
- So drängen sie die BeamtInnen auch zur Höflichkeit und "Anständigkeit"!
>Sollte es mal drauf-ankommen:
Der Verwaltungsgerichtshof schiebt den Methoden des Arbeitsmarktservice, schematisch wöchentlich eine bestimmte Anzahl von Bewerbungen vorzuschreiben, einen Riegel vor. Eine bestimmte Zahl von Bewerbungen nachweisen.

>Schlechte Behandlung / Mobbing durch das AMS
Bei richtiger Vorgehensweise sind auch Schmerzensgeldforderungen möglich! (16.02.11) Alles Gute!

7.12.2014 um 15.40 Uhr - von J. - "Bin leider in einem Trendwerk Dienstvertrag"


Sehr geehrter Herr Moser

Ich bin leider in einen Trendwerk Dienstvertrag das am 12.2.2014 endet.
Aufgrund eines Vorstellungsgespräch bei einer Firma wobei mir mitgeteilt worden ist für 3 Praktikumstage zu arbeiten (wo es keine Garantie besteht das ich
wieder zum Trendwerk zurückgeschickt werden kann )
Nun wobei ich mir Gedanken mache und ich versuche zu erläutern ist es wie Trendwerk vor geht wenn man im Dienstvertages im Krankenstand ist und das vor kurzem auslaufen ,ob sich dan das Dienstverhältniss automatisch löst oder gekündigt wird .
Wäre auf eine Antwort sehr dankbar ,bzw falls schon damit Erfahrungs berichte
gemacht worden sind um ein paar davon.

Mit freundlichen Grüßen (6.12.14)

Antwort:
das befristete DV muss dann im krankenstand auslaufen - es müsste ein neuer vertrag aufgesetzt werden und sie neu übernommen werden.
Ps.: meinten sie endet 12.2.2015 ... ? nicht 2014 ? oder meinen sie 12.12.2014 ?
und unbedingt nach abblauf des DV beim AMS zurück-melden.
(ohne Gewähr) alles gute

6.12.2014 um 19.17 Uhr - von J. - "Ich fühle mich richtig verarscht von diesem Verein"
"Anscheinend herrschen dort auch unter den Trendwerk TrainerInnen unzumutbare Zustände"
Sehr geehrter Herr Moser

ich meinte 12.2.2015 ,ich habe mich bei einer Stelle als Telefonistin die von dem Verein Trendwerk war vorgestellt wobei ich ein kritisches Bild bekam und sehr gemischte Gefühle.

.Firma hatte keine Homepage so das ich mir ein Bild machen kann
.Firma hat eine Überwachungskamara ,wobei auch die Mitarbeiter überwacht werden
.ich sollte Socken am Telefon verkaufen zu Business Kunden
.die Damen konnte mir keine Visitenkarte mitgeben die ich üblicherweise den Trendwerk immer übergeben sollte wo ich mich vorstelle bekamm nur ein Post its mit Firmenstempeln und schriftlich bestätigt
.die Dame meinte das ich erstmal 3 Praktikumstage machen sollte wobei sie feststellen wird ob si mich nimmt .Sie sagte mir auch wenn ich vom AMS
kommen würde und nicht von Trendwerk kann sie mir keine Garantie geben das sie mich behaltet.

Diese Punkte zählte ich meine Trainer auf, wobei er meinte ich sollte nich gleich davon ausgehen das sie mich zurückschickt, ein Praktikum ist eine Art Schnuppertage das die Firma meine Qualität sehen kann.
Ich habe mich auch an den Ombudsmann vom AMS gewendet und ihm dies mitgetielt mit der betonten Frage ob dies im Sinne des AMS sei ,die Arbeitslosen Menschen so zu vermitteln das sie wieder zurückschickt werden oder ob der Sinn darin besteht auf langfristig zu beschäftigen.
Der Ombudsmann gab mir als Antwort er das nie bei Trendwerk von dauer.

Ich fühle mich richtig verarscht von diesem Verein.
Obwohl ich zugeben muss es gibt auch Ausnahmen ein Trainer von einen
Trendwerk Workshop hat uns mitgeteilt das es sogar die Trainer normalerweise nicht machen dürfen uns zu sochen Firmen zu vermitteln ,den anscheinend nach scheint die Firma schon ziemlich am Bankrott zu sein.

Er hat uns Tipps gegben wo wie die Arbeitsstellen zu finden sind und was ich mit bekommen habe hatt er sich selbst um eine neue Arbeitsstelle beworben .Allso anscheinend herrschen dort auch unter den Trendwerk Trainer ein unzumutbarer Zustand.

Da ich jetzt zwar den Dienstvertrag habe (trauig aber wahr ) ist es nur bei mir an der Zeit das ich aus unguten Zuständen die nicht zu ertragen sind mich Krank schreiben zu lassen.
Daher wollte ich nur nach fragen ,erfolgt eine kündigung im Krankenstand oder bist der Dienstvertrag ausläuft ?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort:
praktikum - keine gratis-arbeit - teilen sie dem betrieb ev. mit, dass sie nach KV entlohnt werden wollen und diesen ev. im nachhinein einklagen.
wahrscheinlich werden sie dann nicht genommen.

Schnuppertage statt Probetage

ich denke sie werden im krankenstand nicht gekündigt, da sie ja "nur" für deren geschäftemacherei herhalten sollen. ohne gewähr - alles gute!

7.12.2014 um 7.51 Uhr - von J. - "Ich bin geschockt welche Zustände am Arbeitsmarkt sind und welche Ausbeutung derzeit herrscht"
Sehr geehrter Herr Moser

Ich habe schon den KV bei Trendwerk so wohl als auch bei der Firma Call and more angesprochen .Typisch Trendwerk meinten die dazu der Babe Transit KV sei nur in der Stehzeit
Die Firma Call and more war sehr verwundert so alls wüsste sie das nicht und war entsetzt weil sie demnach für mich mehr bezahlt .

Nach dem wo ich merke dass alles ein Bandelwirtschaft ist ,sehe ich mich gezwungen zu flüchten in den Krankenstand ,da ich ohnehin mit meinen Kreuz
bedingt bin einer Physikalischen Behandlung oben drein wegen pyhsischer
Fertig macherei .

So habe ich mir den Eintstieg in die Berufswelt nicht vorgestellt .
Ich bin geschockt welche Zustände am Arbeitsmarkt sind und welche
Ausbeutung derzeit herrscht .

Herr Moser ich bin einverstanden das sie meinen Artikel veröffentlichen.

Mit freundlichn Grüßen

Anmerkung zur Krankenstandsflucht.

8.12.2014 um 20.21 Uhr - von W. S. - "Unbequem sein"
ZU : J. - "Bin leider in einem Trendwerk Dienstvertrag"

Liebe J., hier hilft nur eines : Unbequem sein !
Alles mitschreiben, dokumentieren und dann an soned und andere AL Vereine schicken !
Die veröffentlichen es zumindest intern und vielleicht gibt es auch ein Medienecho !

Bezüglich Kamera: Sofort Fragen nach Genehmigung bei der Datenschutzbehörde.
Nicht Trendwerk, oder die Firma, die wimmeln einen eh nur ab und obs die ganze Wahrheit sagen ?

Videoüberwachung im privaten Bereich (dsb.gv.at)

Videoüberwachung - Die wichtigsten Bestimmungen (argedaten.at)

Wegen Zurückschicken : Daten mit anderen austauschen, diese Erfahrungen sammeln und wenn sich etwas nachweisen lässt -> Beschwerde an die Volksanwaltschaft.
Einige Firmen leihen sich gerne Praktikanten zum Leistungsspitzenabbau ein, wenn viel zu tun ist.
-> Billige Zeitarbeitskraft, wenn System dahinter steckt, dann Beschwerde an die VA !

Über die Firma kann man sich beim AMS beschweren, vor allem wenn man an der Seriösität zweifelt.

Kann man Trendwerk u.ä. nicht direkt rechtlich/juristisch angreifen, kann man das bei deren Kunden umso besser, die sind noch nicht so versiert.
Sei mutig und wehr Dich ! Glaub mir es hilft nicht nur Dir !

Anmerkung Video:
Es braucht die Erlaubnis des Gefilmten!

6.12.2014 um 20.08 Uhr - von L*. - "Frage zu Lebensgemeinschaften?"


Sehr geehrter Herr Moser,

ich habe mich gerade auf Ihrer Seite soned.at umgesehen und für meine Frage leider keine Antwort finden können. So wollte ich mich an Sie persönlich wenden. Ich hoffe, dass ich Ihnen damit nicht zur Last falle! Die Informationen auf der Homepage sind wirklich sehr ausführlich und womöglich habe ich die Antwort auf meine Frage auch übersehen?

Also - es geht darum, dass mir meine AMS Betreuerin eine Nachricht aufs eAMS Konto hat zukommen lassen in der steht, ich sei übersiedelt und solle mich deswegen beim nun zuständigen AMS melden.

Das entspricht nicht den Tatsachen. Ich habe keine Ahnung, wie die Dame darauf kommt und da heute Samstag ist, kann ich sie leider auch nicht kontaktieren. Ich habe ihr ein Email geschickt und werde probieren, sie am Montag persönlich zu erreichen.

Zwecks Vermeidung von Komplitaktionen wollte ich Sie nun um Hilfestellung bitten. Als kurze Einleitung kurz zu meiner Person:

Ich bin ** Jahre alt und Studentin. Bis 2013 lebte ich auf Grund meines Studiums 4 Jahre im Ausland und hatte nach meiner Rückkehr nach Wien Probleme, Fuss zu fassen. Ich arbeitete *,* Jahre in einem *** und kündigte mit August 2014. Seither beziehe ich Arbeitslosengeld (der Betrag ist extrem gering und es handelt sich um weniger als 400 Euro. Daneben arbeite ich geringfügig und studiere).

Ich bin in NÖ gemeldet als auch in Wien. NÖ ist mein Hauptwohnsitz und Wien ein Nebenwohnsitz, wobei Wien mein Lebensmittelpunkt ist und ich deswegen zum AMS ***** gehe.

Beim allerersten Kontakt mit dem AMS damals und des Ausfüllen des Antrags, hat mir meine damalige Betreuerin gesagt, dass es sich um einen "Nebenwohnsitz" handelt ist irrelevant solange Wien mein Lebensmittelpunkt ist. Im Meldezettel der Wiener Adresse ist mein Freund als "Unterkunftgeber" eingetragen und als ich damals am AMS den Antrag gestellt habe, hatte ich mit der damligen Betreuerin auch eine Disukussion über "Lebensgemeinschaft" von wegen, ich wohne eigentlich bei meiner Mutter in NÖ, bin aber unter der Woche wegen meinem Studium in Wien bei meinem Freund. Ich habe dann "Lebensgemeinschaft" angekreuzt, aber es kamen von der Dame dazu keine weiteren Fragen.

Meine Frage/Sorge ist nun, ob die damalige Betreuerin eventuell darauf vergessen hat das Thema genauer zu beleuchten? Oder ist die Einkommenshöhe eines "Partners" nur für die Notstandshilfe relevant, nicht aber für den Bezug von Arbeitslosengeld?

Ich würde das Thema gerne schnell klären. Ich dachte eigentlich, dass alles korrekt ist. Ich habe auch nicht bewusst etwas falsch gemacht. Einmal war ich auf Urlaub und habe den auch angemeldet, etc. Ich bin sehr transparent und möchte keine Probleme mit dem AMS haben.

Wieso mir die neue Betreuerin nun schreibst, ich sei übersiedelt ist mir ein Rätsel? Fällt Ihnen dafür eine Erklärung ein?

Eine weitere Frage habe ich auch noch an Sie und zwar wüsste ich gerne, wenn es sich um Lebensgemeinschaften bzw gemeinsame Haushalte handelt, was darunter genau zu verstehen ist? Wenn ich bei meiner Mutter wohne, ist dies dann auch als "gemeinsamer Haushalt" zu verstehen (und wäre das EInkommen meiner Mutter von Wichtigkeit)? Gelten Ehe, WG leben, bei den Eltern wohnen usw alle als ein- und das selbe (da ja durch das Gemeinsamleben Kosten geteilt werden können)?

Ich hoffe sehr, dass Sie die Zeit finden mir zu antworten und ein wenig weiterzuhelfen bzw vielleicht gibt es Links zu Rubriken auf Ihrer Seite, wo meine Fragen beantwortet sind?

Mit besten Grüßen, L.

Antwort:
ja vorsicht - das einkommen des partners wird bei der notstandshilfe angerechnet - nicht beim arbeitslosengeld. eltern werden nicht angerechnet.

also heissts aufpassen - widerrufen sie - falls - ihre angabe, dass sie eine lebenspartnerschaft führen sonst wird das einkommen des partners angerechnet.
ev. - wohngemeinschaft angeben. - wenn kein unterhalt-pflicht besteht und auch nicht freiwillig geleistet wird.

siehe links unter
Weitere Links unter Politik erzeugt Armut und "fördert/zwingt zu Single-Haushalte / gegen Familienbildung"!

falls - wird eine niedrige notstandshilfe über die mindestsicherung auf ca. 850 euro mon. aufgestockt. ( geringfügige ) einkommen werden aber angerechnet / abgezogen. alles gute! (ohne Gewähr)

6.12.2014 um 20.30 Uhr - von L*. - "Vielleicht wollte mir die Dame vom AMS "helfen"?"
Ja, natürlich können Sie meine Frage mit meinen Initialen veröffentlichen, kein Problem!
Danke für Ihre rasche Antwor! Ich habe genau zeitgleich auch auf help.gv.at diese Info gefunden:
Vielleicht wollte mir die Dame vom AMS "helfen" mit Ihrer Nachricht haha in NÖ bin ich ja bei meiner Mutter gemeldet, in Wien bei meinem Freund .. dh wenn ich zum AMS NÖ wechsle hätte ich kein Problem wg Partnereinkommen wie es scheint.
Es ist jedoch wirklich lächerlich, da mein Freund extrem wenig verdient, aber es liegt wohl genau über der Grenze (etwas mehr als 1200 Euro netto).
Danke nochmals für Ihre schnelle Antwort, eine große Hilfe, danke! Nett, wenn man sich an jemanden wenden kann und tatsächlich eine Antwort bekommt! LG,

Antwort:
1200 Euro wäre genau die Höhe, die dafür sorgen würde, dass sie nichts bekommen! (Ohne Gewähr)

5.12.2014 um 17.30 Uhr - von M*. - "Die so tolle BMS"
"Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen bin schon wirklich am Verzweifeln."


Guten Tag.

Und zwar geht es bei mir um die so tolle BMS!

Ich bin schon seit längerem leider Arbeitslos und beziehe die BMS. Jetzt geht es darum, dass meine Mutter, wegen Beruf, in Wien eine Wohnung hat. Da sie aber übers Wochenende immer in die Wohnung kommt, wo ich Wohne, zahlt sie mir die Miete.
Jetzt wurde mir bisher immer der Mietanteil abgezogen und ich bekam über 400?. Das ging jetzt etwa ein über ein halbes Jahr.

Jetzt ist meine Mutter, da die Firma für die sie gearbeitet hat, zusperren musste, selber Arbeitslos und bekommt AMS Geld.
Und jetzt kommts!!!

Jetzt musste ich da ich im November neu ansuchen musste, plötzlich einen Mietvertrag etc. bringen, (die sie bis jetzt noch nie verlangt haben) obwohl sich nichts geändert hat, und bekomme jetzt nur noch rund 250?. Und jetzt verstrich natürlich ein ganzes Monat und bekomme für November nur noch 34?.

Mache aber nebenbei eine Ausbildung zum Grafiker, die mir im Monat 130? kostet.

Und auf der NÖ Seite habe ich sogar gelesen das alleinstehende ohne Mietkosten sogar 600? bekommen, habe aber wie gesagt immer nur 400? bekommen.

Denn jetzt wird plötzlich das AMS Geld meiner Mutter zu meinem BMS dazugerechnet????

Jetzt wollte ich nachfragen, ob dies überhaupt rechtlich in Ordung ist was hier gemacht wird.

Denn wenn man dann nachfragt wird immer nur gesagt. Das ist so gesetzlich.
Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen bin schon wirklich am Verzweifeln.

MfG M

Antwort:
Es ist auch für mich äusserst schwierig bei der Mindestsicherung bindende Auskünfte zu erteilen, weil wir es hier mit regionaler Willkür oft Schweinerei zu tun haben.
Aber sie dürfen sich nicht mündlich abspeisen lassen. Die erzählen - ohne Skrupel - irgendwas, um Menschen die BMS vorzuenthalten oder gering zu halten.
Sie müssen über die Kürzungen einen schriftlichen Bescheid erhalten - sofort verlangen - den berufen sie! unbedingt, dann stellt es sich heraus was Sache ist!

"Berufungsweg bei der Mindestsicherung und der Frage der Mietbeihilfe"

Das Geld der Mutter darf schon gar nicht angerechnet werden, wenn sie nicht bei ihnen gemeldet ist - ist dem so?
Falls es zu einer Anrechnung kommt, dann muss aufgelistet sein wie sich diese Rechnung zusammensetzt - natürlich auch warum!
Gehen sie der Angelegenheit auf den Grund und fordern sie für jede "Beistrichänderung" einen schriftlichen Bescheid - den sie gegebenenfalls berufen!

In der Zwischenzeit besuchen sie ev. die Caritas: ev. gibts Einkaufsgutscheine; Miete, Strom per Erlagschein; ev. Bargeld? (Ohne Gewähr)

NÖ - Bedarfsorientierten Mindestsicherung: Bei der Ermittlung der tatsächlichen Leistungshöhe werden auch die Einkünfte sowie die wirtschaftlichen Verhältnisse des im gemeinsamen Haushalt lebenden Partners (Ehepartner/in oder Lebensgefährten/in) berücksichtigt.

obwohl hier nichts von Eltern zu lesen ist, findet sich unter "Erforderliche Unterlagen" auch
•Einkommensnachweise vom(n) AntragstellerIn und allen im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen, die ein Einkommen beziehen (z.B. Lohnbestätigung, AMS-Bestätigung, Einkommenssteuerbescheid, Pensionsmitteilung, Rentennachweis, Nachweis über Unterhaltsanspruch, Kinderbetreuungsgeld, Krankengeld, etc.) -

Leider muss man sich in Österreich bewusst machen, dass man als MindestsicherungsbezieherIn zum letzten Dreck zählt!

Dank auch der "SPÖ?" -

siehe auch Mindestsicherungs-Farce / Schweinerei! - Alles Gute!

4.12.2014 um 22.58 Uhr - von S*. - "Wird eine Schenkung in irgendeiner Form mit der Notstandshilfe gegen gerechnet? "


Guten Tag, Ich beziehe zur Zeit Notstandshilfe und werde in naher Zukunft Geld durch eine Schenkung meiner Tante bekommen. Nun hätte mich interessiert ob dieses Geld in irgendeiner Form mit der Notstandshilfe gegen gerechnet wird und ich dementsprechend eine Kürzung erwarten kann oder ob ich da keine Sorge haben muss, dass mir dieses Geld entzogen wird? Es geht um ca 50000?? Mfg S.

Antwort:
Ev. monatliche Einkommen daraus - Dazu die Antwort eines AMS-Fachmanns
Gibts bei Vermögen (Sparbuch) Notstandshilfe?
Wäre ev. auch möglich, dass sie für das Monat, an dem sie das Geld erhalten, keine Notstandshilfe bekommen. Da es für dieses Monat als Einkommen gesehen/gerechnet wird? (OHNE GEWÄHR)
Ev. versuchen sie auch noch von anderer Stelle / Seite eine Auskunft einzuholen!

4.12.2014 um 21.03 Uhr - von O*. - "Ich finde es einfach nur noch zum Schreien mit welcher Willkür und Unmenschlichkeit seitens des AMS mit uns umgegangen wird."

"BBRZ: das was dort mit erwachsenen Leuten veranstaltet wird, spottet jeder Beschreibung"


Sehr geehrter Herr Moser,
vielleicht können Sie mir ja helfen. Ich kann aus gesundheitlichen Gründen meinen erlernten Beruf nicht mehr ausüben. Diese Tatsache wurde mir durch 3 unabhängige Gutachten die ich selbst bezahlt habe bestätigt, aus diesem Grund würde ich gerne eine Umschulung machen, jedoch es werden mir immer und immer wieder Felsbrocken zwischen die Füße geschmissen. Im September musste ich zu einer sog. Amtsärztin des AMS nach SBG. Was diese sog. Ärztin in Ihrer Beurteilung geschrieben hat spottet jeder Beschreibung und alle vor Ihr aufgesuchten Orthopäden sind fehl am platz. In der Beurteilung( Untersuchung 5 min.) kam raus, dass ich meinen Erlernten Beruf nur mehr 3 Stunden tägl. ausüben kann??!! Entschuldigung welcher Arbeitgeber ist bitte heute so Sozial eingestellt und nimmt jemanden mit Vorerkrankungen und Defiziten??? Ja mittlerweile ist es so, das meine AMS Tante der Meinung ist ich müsse über das BBRZ in SBG einen Kurs besuchen, um dann evtl. eine Umschulung zu bekommen. Ich fin!
de es einfach nur noch zum schreien mit welcher Willkür und Unmenschlichkeit seitens des AMS mit uns umgegangen wird. Die Frage wo ich mir auch immer wieder stelle ist, wer entscheidet über eine Umschulung??? Ist das BBRZ dafür wirklich Kompetent genug?? Ich glaub das nicht, denn was dort abläuft ist nicht mal wert das man sich seinen Abend Ruiniert, das Spottet jeder Beschreibung was dort mit Erwachsenen Leuten veranstaltet wird. Ich habe für mich entschlossen, sollte ich je wieder in den Genuss kommen sollen einen Verblödungskurs mitmachen zu müssen, diesen werde ich sicher im Krankenstand aussitzen.
Ich würde bitten, das Mein Name nicht bekannt gegeben wird, da ich noch in diesem Kurs bin.
Ich bedanke mich aber ganz herzlich bei Ihnen im Voraus und wünsche Ihnen ein Besinnliches und Frohes Weihnachtsfest

Antwort:
Leider gibt es auf sinnvolle, tatsächliche Ausbildung / Qualifikation keinen Rechtsanspruch - nur die Pflicht zu Mobbing-, Deppenkurse!
Versuchen sie es aber trotzdem. Besorgen sie sich ein Begehren - vom AMS (ev. Geschäftstellenleiter - mit Begleitperson besuchen) aushändigen lassen - oder schriftlich eingeschrieben verlangen und ausgefüllt zurücksenden - ebenfalls eingeschrieben.
Ziehen sie weitere behördliche Entscheidungsträger hinzu! So setzen sie sich nicht ihrer BeraterIn alleine aus!

Zu selbst gewählter Ausbildung / Formalweg!
Beschreiten sie den Formalweg / Legen sie alle Daten den Kurs betreffend bei - falls sie sich schon einen gesucht haben!

Bei selbstgewählten "Kurs"/Ausbildung/"Studium" - Begehren, für Instanzenweg, abgeben!
Ombudsmann Buchgraber von der LGS-Steiermark riet einen Betroffenen, den Formalweg zu berschreiten und sich ein Begehren zusenden zu lassen.
Dann gäbe es einen Instanzenweg von der Geschäftsstelle über den Regionalbeirat bis zum Landesdirektorium. ("Instanzenweg für Ausbildung ohne Rechtsanspruch?" 7.09.11)
Alles Gute! Ohne Gewähr

4.12.2014 um 23.38 Uhr - von O*. - "Ich werde nicht aufgeben zu kämpfen"
Guten Abend nochmals.
Vielen Dank erstmal von mir für Ihre Antwort und Bemühungen mich und alle anderen so gut wie möglich zu unterstützen.
Ich werde es auf jeden Fall nicht aufgeben zu Kämpfen denn ich möchte Arbeiten und nicht verblöden. Ich kann jedoch so machen verstehen der aufgibt. Auf alle Fälle werde ich dann den nächsten Termin beim AMS mit einem Zeugen aufsuchen, dann ist ja eine nachträgliche Ausrede hoffentlich nicht mehr so einfach möglich. Ich hoffe das ich im neuen Jahr eine für mich persönlich passende Lösung gefunden habe und ich nie mehr wieder auf die Hilfe des unsozialen Sozial Staats angewiesen bin. Ich wünsche Ihnen nochmal alles gute und verbleibe mit freundlichen Grüßen

4.12.2014 um 17.12 Uhr - von D*. - "Hallo ich wollte wissen ob das was das AMS abzieht auch rechtlich ist?"

"Notstandshilfe während SÖB-Teilnahme ausgelaufen?"



Hallo ich wollte wissen ob das was das ams abzieht auch rechtlich ist?\'

Es geht um folgendes:

Ich bin derzeit in einem SÖB betrieb und hätte am 27.11.2014 einen antrag auf notstandshilfe abgeben sollen.
Leider hatte ich den termin verwechselt und habe den notstandshilfe antrag erst am 2.12.2014 abgegeben!
Laut dem ams ist die notstandshilfe am 14.11.2014 ausgelaufen, heute schaue ich auf konto und das ams zahlte mir nur 14 tage aus!

Laut deren ausage ist das rechtlich gedeckt das sie mir vom 15.11 bis 1.12.2014 kein geld auszahlen!

Ich bin aber der meinung das mir die fünf tage (vom 27.11 bis 1.12.2014) nicht zustehen und die restlichen tage (15.11 bis 26.11.2014) zustehen da ich ja erst zwei wochen später (nach ablauf des notst.) den antrag abgeben hätte soll!

Das problem ist das ich eine niedrschrift unterschrieben habe aber der bearbeiter von den anträgen sagte mir nicht das es ab dem 15 kein geld gibt!
Er sagte wort wörtlich \"ja da wird geprüft ob wir die paar tage annerkennen\"
Paar tage? Ich dachte das es sich um die fünf tage handelt, also 27, 28, 29, 30.11.2014 und 1.12.2014 da der antrag am 2.12.2014 abgegeben wurde.
Aber es sind ja über zwei wochen (16 tage).

Ich hoffe sie wissen und verstehen was ich meine!?
Liege ich falsch das mir das geld ab dem 15.11 bis 26.11.2014 zusteht?

Antwort:
In welchem SÖB sind sie? Ich gehe davon aus, dass es sich um einen Deppenkurs und keinem Transitarbeitsplatz handelt - da sie ja sonst ein Dienst-Verhältnis eingegangen wären und einen Dienst-Vertrag unterschrieben hätten - oder?
Wenn sie in einem Deppenkurs sitzen - die Notstandshilfe ausgelaufen ist - sie keinen neuen Antrag gestellt haben, so ist das - befürchte ich - ihr verschulden, bzw. wird es so ausgelegt.

Wurden sie nicht informiert - ev. mündlich oder per Post, dass die Notstandshilfe ausläuft und sie einen neuen Antrag stellen müssen?

So die Notstandshilfe am 14 ausgelaufen war, wurde ab dem Tag bis zur Antragstellung der Bezug "eingestellt" - stand ihnen für diese Tage keine Versicherungsleistung zu.

Ev. legen sie trotzdem auf den schriftlichen Bescheid "Berufung / Beschwerde / Einspruch" mit ihrer Begründung ein. - Geben sie an, dass es eine mündliche Abmachung gab "?" - bzw. er prüfen wollte, ob die paar Tage weiter ausbezahlt werden, ohne auf einem neuen Antrag hinzuweisen, der gestellt werden müsse.
Auch wenn es bez. Aussagen eines Beraters Zeugen braucht - drum ist/wäre es wichtig, immer - falls möglich - eine Begleitperson zu den Terminen mitzunehmen!

Wieso waren sie der Meinung, dass sie ab 27.11. einen Notstandshilfe-Antrag stellen mussten und nicht ab 14.11. - dem Ende der Notstandshilfe. Wer sagte ihnen das?

4.12.2014 um 17.00 Uhr - von V. - "Toter bei Messerattacke in Jobcenter"
"Hüben wie Drüben"


Toter bei Messerattacke in Jobcenter (Welt. De.)

Heute 12 -13 Uhr gewesen im "Tagesgespräch" auf Bayern 2 bzw. im TV ARD-alpha,
Kommentare möglich auf
Tödliche Attacke im Jobcenter - Brauchen die Mitarbeiter mehr Schutz? (Br. De.)

In der Sendung waren zwei Anrufer, die meinten, beim Jobcenter "wie der letzte Dreck" behandelt worden zu sein. Einer sagte, seine Freundin sei in einem solchen Center beschäftigt gewesen und habe die Anweisung erhalten, jeden zweiten Antrag abzulehnen oder die Unterstützungssumme falsch zu berechnen!
Derzeit ist alle halbe Jahre ein Antrag zu stellen, was künftig auf ein Jahr (wie in Österreich) geändert werden soll. Oft wurde in der Sendung angeführt, es seien immer wieder Unterlagen nachgefordert worden.

Anmerkung: "Die Verantwortung kennt ihre (unschuldig dreinschauenden) Gesichter"
"Und natürlich können sich PolitikerInnen und Job-Center-MitarbeiterInnen (Involvierte) nicht erklären warum?"

"Hüben wie Drüben"
"AMS-MitarbeiterInnen: Beschimpft, bedroht, geschlagen
"
"Immer mehr Krankenständen wegen Burnout; mitunter sei oft nur noch die halbe Belegschaft im Kundenbereich vertreten!"
"Die Erniedrigten, persönlich Entwerteten, z.T. rechtswidrig Behandelten, dem Psychoterror ausgesetzten, in die Armut gehievten wehren sich" (18.08.12)

2.12.2014 um 18.11 Uhr - von W.S. - "Anonym-Bewerbung / Dienstaufsichtsbeschwerde"


Hallo Freunde und Mitstreiter !

Ich hab ein kurzes Anliegen:
Der zuständige AMS Berater wollte mir bei einer AMS Bewerbung nicht den
Namen/Firmenwortlaut nennen.
Die Bewerbung ging ans AMS.
Die Antwort besagte auch nicht, ob meine Daten an die Firma
weitergeleitet wurde, es kamen immer nur WischiWaschi Aussssagen.

Ich möchte nun eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen.
Wie tue ich am Besten.. ? (vom November)

Antwort:
Wie einen Geschäftsbrief anlegen.
ev. als Muster verwenden und im Betreff "Dienstaufsichtsbeschwerde" angeben!
Als Text, die Beschreibung des Vorfalles - ev. eingeschrieben senden

§6 (2) Das AMFG – Arbeitsmarktförderungsgesetz
"Auf Verlangen sind den Arbeitsuchenden schriftliche Unterlagen über die angebotene Stelle zur Verfügung zu stellen."
unter: "Blind-Bewerbung / "Anonym-Bewerbung" ohne gewähr alles gute!

28.11.2014 - "Neu-Eintrag unter politische Katastrophe zur Meinungsbildung"

"Arbeit macht viele ÖsterreicherInnen krank"


Arbeit macht viele ÖsterreicherInnen krank

mit der Anmerkung: "Arbeit ein undifferenzierter Begriff"

27.11.2014 um 19.39 Uhr - von V*. - "Nun möchte mich der AMS-Berater zur Untersuchung schicken"


Hallo,
war heute beim AMS bei einem Zweitberater für \"aktive Bewerbung\".
Dieser \"Herr\" war der Meinung, er müsste im Namen der Steuerzahler dafür Sorge tragen, dass Menschen wie ich auch tatsächlich Arbeit suchen.
Dazu sei gesagt, ich werde Anfang des kommenden Jahres 57 und bin seit 6 Jahren Arbeitslos. Ich habe immer im gehobenen Officebereich (Büroleiterin) gearbeitet und auch dementsprechend in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt. Nun möchte mich der AMS-Berater zur Untersuchung schicken,ob ich arbeitsfähig bin (war bereits einige Male auf Kur und hatte ein Burnout vor einigen Jahren). Ganz offensichtlich will man mich loswerden, egal wie ...ausserdem müsste ich jede Arbeit annehmen, sei es in der Gastronomie etc. meinte er.
Muss jetzt am kommenden MI Befunde mitbringen...ich will im Grund nur einen Job, bei dem ich nicht verhungern muss und den ich auch noch ohne weitere Gefährdung meiner Gesundheit machen kann, möchte mich nicht in die Berufsunfähigkeit drängen lassen...
Wie soll ich mich verhalten bzw. mit welchen Gemeinheiten muss ich rechnen? Ich kann es mir nicht leisten, jetzt eine verminderte Pension zu beziehen, bin alleinstehend und muss deshalb auf jeden Euro achten.

Bin dankbar für jeden Tip.
lg aus Wien

Antwort:
Okay, wenn sie zu einer Untersuchung gezwungen werden, dann soll diese für sie wenigstens auch etwas Positives mit sich bringen. Und zwar die Erkenntnis, dass sie vermindert leistungsfähig sind - was sie vor bestimmten Jobs, wie ev. Gastronomie, schützt. Eine völlige Arbeitsunfähigkeit "ohne ihrem Einverständnis" wird nicht leicht zu erreichen sein - nehme ich jetzt mal an.
Ich versuche ihnen zu folgen. Sie würden auch ein schlechtbezahltes DV annehmen? Würden sie nicht genauso viel Einkommen haben, wenn ihnen die I-Pension zugesprochen würde? Oder denken sie in so einem Fall wäre diese um sehr viel weniger als die Pension die sie bei Erreichen des notwendigen Alters erhalten? Ich kann über die Höhe natürlich keine Vermutungen anstellen.
Aber ev. gehen sie der Sache nach. Wieviel sie bei einer I-Pension erhalten würden und wieviel sie in der Alters-Pension erhalten?
Besuchen sie ev. mal die AK. In dieser Frage könnte die ev. behilflich sein.
Trotzdem ist zu beachten, dass eine I-Pension nicht leicht zu bekommen ist.
Auch könnten sie sich von der AK über andere Pensionsformen aufklären lassen!

Und lassen sie sich vom AMS-Berater nicht einschüchtern! Nehmen sie wenn möglich eine Begleitperson zu den Terminen mit!

Zur Anordnung einer medizinischen Untersuchung durch die regionale Geschäftsstelle. unter: Fachärztliche Untersuchung Arbeitsloser (Ohne Gewähr)

Ps.: Falls, nehmen sie zur Untersuchung ihre/"sämtliche" Atteste mit!

Zur Information:
Vorzeitige Alterspension: Infoblatt, Stand 1.1.2014

Sozialministerium und AK: Pensions-Beispiele.

28.11.2014 um 10.47 Uhr - von V*. - "verminderte Arbeitsfähigkeit wäre auch schon die halbe Miete."
Vielen herzlichen Dank!!
Ich kann es mir natürlich nicht leisten, ein extrem schlecht bezahltes DV anzunehmen..weniger als jetzt geht gar nicht..
Sie haben Recht, eine verminderte Arbeitsfähigkeit wäre auch schon die halbe Miete...und morgen mache ich mich gleich auf dem Weg zur Pensionsversicherung... (27.11.14)

27.11.2014 um 18.42 Uhr - von M. - "Antrag auf I-Pension?"


Ich habe einen Antrag auf IP-Pension gestellt. Dann habe ich eine Einladung zur Fachärztlichen Untersuchung bei der PVA in dieser Begutachtungstation bekommen. Nun habe ich aber diesen Termin nicht wahrgenommen und bin zum 2. mal fern geblieben. Unentschuldigt. Weil ich hatte auch noch andere persönliche Probleme. Jetzt werde ich natürlich einen ablehnenden Bescheid bekommen von der PVA - das ist mir schon klar - aber wie lange bin ich dann gesperrt bis ich wieder einen Antrag bei der PVA einbringen darf? Ich vermute 9 Monate was ich gelesen habe. Stimmt das?

Antwort:
Die Sperrfrist wurde von 9 auf 12 Monate erhöht - wenn nicht geklagt bzw. eine Klage zurück gezogen wurde?
Tritt eine Verschlechterung des gesundheitlichen Zustands ein, ist es ev. möglich vor Ablauf der Frist einen weiteren Antrag zu stellen.
>Ich weiss nicht was sie bewegt hat 2 mal nicht hinzugehen ? - Über Benachteiligung / Konsequenzen bräuchten sie sich nicht wundern "?", ausser sie haben eine nachvollziehbare Begründung? Vielleicht aus gesundheitlichen Gründen? Vielleicht gäbe es dann eine andere Lösung - falls ein Fach--Arzt hinter ihnen steht? (Ohne Gewähr)


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