Sehr geehrte Damen und Herren
Das ist sicher kein einfacher Stoff. Dennoch denke ich dass es an der Zeit ist das unsere Medien diesen Skandal zur Kenntnis nehmen und nach entsprechender Überprüfung auch veröffentlichen.
Ich stehe gerne auch für weitere Informationen und auch persönliche Gespräche zur Verfügung.
MFG
Wolfgang Thiel (18. - 20.12.14)
--------------- ---------------------- ---------------------- -----------------
Herr Dr. Wolfgang Brandstetter
Bundesminister für Justiz
Persönlich
Museumsstr. 7
1070 Wien
Betreff: Meine Beschwerde nach EMRK 6 und EMRK 13 vom 1.12.2014
Sehr geehrter Herr Bundesminister Dr. Brandstetter
Bis jetzt habe ich keine Antwort, keinen Verweis auf einen Sachbearbeiter, ja nicht einmal eine Empfangsbestätigung für diese Beschwerde erhalten.
Dieses Stillschweigen kann als Verweigerung des Menschenrechts auf „Wirksame Beschwerde“ (nach EMRK 13) verstanden werden.
Es kann von mir nur vermutet werden, dass Sie, so wie Ihre beiden Vorgängerinnen, anstatt eine fundierte und gut belegte Beschwerde zu untersuchen das bekannte Geheimverfahren (internes Verfahren) in welchem mir jedes Recht auf ein faires Verfahren (EMRK 6) auf Einsicht und Mitwirkung genommen wurde, benutzen um diesen imponierenden Skandal nicht zu untersuchen.
Ich fordere daher nochmals eine Untersuchung der möglichen Verstöße gegen das Recht durch die Richterin Fr. Mag B., den Gerichtsgutachter Dr. M., die Staatsanwälte F. und H. in den Verfahren 9 Cgs 360/08z und 5 St 423/09p . Ich forder eine Untersuchung der darauf basierenden weiteren Verfahren, in welchen meiner Rechtsauffassung folgend die offenkundigen Tatbestände vertuscht werden!
Es gilt die Unschuldsvermutung.
Hochachtungsvoll
Wolfgang Thiel
------------ ------------- ---------------
Wolfgang Thiel 1.12.2014
Herr Dr. Wolfgang Brandstetter
Bundesminister für Justiz
Persönlich
Museumsstr. 7
1070 Wien
Betreff: Beschwerde nach EMRK 6 und EMRK 13
Sehr geehrter Herr Bundesminister Dr. Brandstetter
Die Ausgangslage:
· 2010 klagten 25.068 Pensionswerber der PVA auf Anerkennung einer IV-/BU-Pension. 5.060 dieser Klagen wurden anerkannt. ( Zahlen aus dem PVA-Geschäftsbericht 2010). Die Auffälligkeit derart extrem hoher „Fehlerhäufigkeit“ wurde meinem Wissen nach nie untersucht.
· 2010 kam es zu erschreckenden (jeder Wahrscheinlichkeit widersprechenden) Anerkennungs-/Ablehnungsquoten an Arbeits- und Sozialgerichten. So schwankten die Ablehnungsquoten zwischen 20% und 89% (Wiener Neustadt). (Zahlen aus den AK-Leistungsberichten 2010). Auch diese Auffälligkeit wurde meinem Wissen nach nie untersucht.
In diese Zeit und Ausgangslage fiel mein Antrag auf Gewährung einer BU-Pension bei der PVA. (Ich erhielt auf eine Anfrage an die PVA, und Bewertung meiner Befunde dort einen Anruf in welchem mir geraten wurde um eine BU-Pension anzusuchen – „wegen des niedrigen Leistungskalküls“ - wie auf 2 Dokumenten im Pensionsakt nachzulesen ist).
Ich stellte also den Antrag und wurde dieser mit einer hanebüchenen Begründung abgelehnt. Also hatte ich die Klage beim Sozialgericht Wiener Neustadt einzubringen. (9 Cgs 360/08z).
Was ich dort erleiden musste ist aus dem Akt und Anzeigen gegen im Besonderen einen Gutachter zu ersehen. (5 St 423/09p).
Aufgrund dieser Zustände habe ich 7 Beschwerden an Ihre Vorgängerinnen im Amt eingebracht. Der Erfolg: ich erhielt keine Antwort, aber es wurde ein geheimes (internes) Verfahren gegen mich geführt. Als Resultat dieses Geheimverfahrens stellte die VAW, nach Erhalt eines ebenfalls geheimen Schreibens des Justizministeriums meine Unterstützung ein!
Das ganze Verfahren ist derart geheim, dass ich weder eine Aktenzahl kenne noch die DSK mir diese Dokumente öffnen konnte. Aber es wurde entschieden keine Eingaben meinerseits mehr zu bearbeiten.
Ich gehe davon aus, dass ich in diesem Verfahren mit „Übler Nachrede“, wie: ich würde das Recht missbrauchen wollen, ich würde Gutachter „rausschießen“ wollen, und überhaupt sei ich ein Querulant (den es ja schon lange nicht mehr gibt)…..bedacht wurde.
Das Verfahren 9 Cgs 360/08p, welches über Jahre gezogen wurde strotzt vor Verfahrensfehlern, Nichtigkeitsgründen und offenkundiger schwerer Befangenheit der Richterin. Was aber nicht vom Berufungssenat und auch dem OGH erkannt wurde = negiert wurde.
Das Verfahren 5 St 423/09p ist eine Geschichte an sich. Wie in diesem Verfahren (die Anzeige gegen einen Gutachter, der nachweislich wissentlich und willentlich ein falsches/gefälschtes Gutachten erstellte) unter Amtsmissbrauch und Gesetzesverletzung geführt wurde ist imponierend und eines Rechtsstaates unwürdig.
Es hat schon fast Unterhaltungswert wie dieser mutmaßlich straffällige Gutachter von ebensolchen 2 Staatsanwälten gedeckt wird. Und auch alle Anschlussverfahren sind beachtenswert.
Derzeit ist ein Wiederaufnahmeantrag für das Verfahren 5 St 423/09p beim Landesgericht Wr. Neustadt unter der Zahl 15 BI 41/14m in Arbeit. Die beiden bisherigen Stellungnahmen dieser Staatsanwaltschaft dort sprechen Bände:
· In der ersten Stellungnahme übt man sich in „Übler Nachrede“ ( wie substanzloser Beleidigungen…..) um mich vor dem Rechtsmittelsenat schlecht zu machen…
· In der zweiten Stellungnahme wird nicht auf das neue schlagende Beweismittel (MRT) eingegangen, sondern bewiesenermaßen unwahre Behauptungen des angezeigten Gutachters wiederholt…….
Es hätte mich sehr überrascht wenn dem nicht so wäre dort!
Des Weiteren läuft eine vom Gericht als Wiederaufnahmeklage zu 9 Cgs 360/09z geführtes Verfahren ( 9 Cgs 153/14t) am Landesgericht Wr. Neustadt.
Wie da getrickst wird ist lesenswert!
· Es führte die Richterin deren von mir als Schandurteil empfundenes Urteil ich bekämpfe – obwohl es § 357 ZPO eindeutig verbietet – dieses Verfahren Wiederaufnahme (wohl um ihre Arbeit zu verbergen) und will einstellen!
· Obwohl diese „Einstellung“ nichtig ist erhebe ich fristgerecht Widerspruch!
· Dieser Widerspruch ist aber nicht im justizinternen Verfahrensregister zu finden(!)
· Und die Justizombudsstelle imponiert jetzt mit der Meinung dass Emaileingaben in der ZPO nicht vorgesehen seien.
· Aber das ganze wurde auf dieser Basis geführt und teilte mir dieses Gericht (per Email !!) eine Emailadresse für die Kommunikation mit(!).
· Aber das soll jetzt nach Mitteilung der Justizombudsstelle nicht mehr so sein – die offenbar gängige Gerichtspraxis ist also aufgehoben! Oder war das eventuell ein Trick um einstellen zu können?
· Da dieses Verfahren wegen des Amtsmissbrauchs der Richterin (ein Verfahren einstellen zu wollen, dass sie gar nicht führen darf um mögliches Fehlverhalten zu verbergen) nichtig ist habe ich also das Ganze jetzt auch schriftlich dort eingebracht! Bin schon neugierig wie jetzt wieder abgedreht werden soll.
Ich verstehe, dass ich wenn ich die o.a. Ausgangslage thematisiere – und es hat meinem Rechtsempfinden nach da schon die Staatsanwaltschaft/Korruptionsstaatsanwaltschaft und die Gerichte tätig zu sein – nicht beliebt bin bei bestimmten Kreisen. Ich verstehe auch, dass da „Korpsmitglieder“ das Korps schützen wollen, aber sollte das Korps geschützt werden indem schwarze Schafe ausgeschlossen werden!
Aber, würde ich dazu schweigen, würde ich mich mitschuldig machen!
Ich ersuche daher Sie, Herr Justizminister Dr. Brandstetter diesen „Fall Wolfgang Thiel“ von einer neutralen Stelle außerhalb des Justizapparates untersuchen zu lassen.
Und dann bitte ich Sie „das Recht und die Gesetze“ vor solchen Menschen zu schützen.
Hochachtungsvoll
Wolfgang Thiel cc.: OHCHR
(26.05.14 um 10.12 Uhr - von Wo. Th. - "Vorsicht Betrugsverdacht"
"Falsche PVA-Begutachtungen - gewolltes "möglicherweise kriminelles" System?"
"Fehler-Quote bei "zukunftsbestimmenden" Gutachten von ca. 20 - 25%?")
"Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht" (Brecht)
Dieser Pflicht stellt sich Wolfgang Thiel - Alle Achtung! - Auch als Vorbild zum Nachahmen!
Weiter Links zum Thema: "Gekaufte Gutachter" / "Fürchtet euch"!
21.12.2014 um 6.54 Uhr - Stephan Hiesböck - "CHRONOLOGIE EINER HINRICHTUNG" / "Standgerichte - Betrifft: BU / IV-Pensions-Verfahren"
Vorbericht:
Nachdem ich in den 90er Jahren ein erfolgreiches Transportunternehmen aufgebaut hatte, wurde ich durch den Betrug meines Geschäftspartners meiner wirtschaftlichen Existenz beraubt.
Ich habe gegen diesen ein rechtskräftiges Urteil über 490.000 Schilling (35.610,-€).
Von diesem Geld werde ich jedoch niemals etwas erhalten, weil dieser feine Herr sich nach dem Urteil in Frühpension flüchtete und seither eine unpfändbare Höhe an Pensionszahlungen erhält.
Nachdem ich mich von diesem Ereignis geringfügig erholt hatte, arbeitete ich in den Folgejahren wieder als Chauffeur, Disponent u.a..(dass sich dies angesichts meiner Lohnexekutionen als ausgesprochen schwierig gestaltete, braucht hier wohl nicht näher erläutert zu werden)
Nachdem ich dann, bei drei aufeinanderfolgenden Arbeitgebern, einem die Klage auf Bezahlung des ausstehenden Arbeitslohnes androhen musste und dann nach 2 Monaten erhielt, die nächsten beiden tatsächlich verklagen musste (den zweiten Arbeitslohn erhielt ich nach läppischen 18!!! Monaten) und vom Dritten das ausständige Gehalt überhaupt erst nach sage und schreibe 6!!!! JAHREN erhalten habe (dieses aber auch nur aus dem Grund, weil dieser den Privatkonkurs anmeldete und ich somit diese Zahlung aus dem Insolvenzentgeltfond erhalten hatte), beschloss ich, dass ich mich einem anderen Arbeitsgebiet zuwenden muss, weil diese Berufssparte mittlerweile derartig „downgejunkt“ war, dass ein weiteres Ausüben als aussichtslos erschien.
Da ich in weiterer Folge dann bereits einige Zeit arbeitslos war ging ich also zum AMS, da ich eine sinnvolle Ausbildung fand, welche meine berufliche Zukunft wieder auf ein gesichertes Fundament zu stellen vermocht hätte.
Von diesem Zeitpunkt an begann ein unsäglicher Terror mit ständig wiederholenden rechtswidrigen (ich gewann sämtliche Verfahren) Bezugseinstellungen.
Dies zu einem Zeitpunkt als unsere Tochter seit Kurzem zur Schule ging.
Ständig mit dieser unrechtmässigen Existenzbedohung gequält (um nicht zu sagen gefoltert) zu werden, und ständig in Angst zu leben, etwa die Miete nicht zahlen zu können, oder die notwendigen Schulunterlagen, Ausflüge etc. für unsere Tochter nicht ermöglichen zu können, wirkten sich dahingehend aus, dass Ende 2006 ein völliger gesundheitlicher Zusammenbruch, durch dieses unmenschliche, wie gleichsam unerträgliche Mobbing, die unausweichliche Folge davon war.
Diese Ursache ist in ärztlichen Befunden u.a. (von 2 voneinander unabhängigen Ärzten) ausführlich dokumentiert.
(Anmerkung: bis zu diesem Martyrium hatte ich trotz oftmals schwieriger Lebensumstände NIEMALS zuvor irgendwelche psychischen Probleme)
Neben den schweren Depressionen, Angstzuständen, Panikattacken, Schlaf- sowie Verdauungstörungen, gipfelten die körperlichen Symptome im Juni 2007 (nachdem ich selbst nach Antragstellung auf Berufsunfähigkeitspension noch mit unzulässigen Bezugseinstellungen konfrontiert wurde), durch die durch das fortwährende Mobbing ausgelöste Darmentzündung, in einen Darmdurchbruch, wodurch also selbst mein Leben ernsthaft bedroht war.(glücklicherweise war dies eine „gedeckte“ Perforation, ansonsten wäre ich wahrscheinlich längst nicht mehr am Leben).
Da man anhand der Geschehnisse nun nicht mehr umhin kam, mir eine befristete Pension zuzugestehen, erhielt ich diese dann bis Juni 2010.
Allerdings musste ich selbst in dieser Zeit jährlich um Verlängerung ansuchen, wodurch also die Existenzbedrohung weiterhin permanent in meinem Alltag gegenwärtig war und einer schnelleren Genesung dadurch natürlich gravierend entgegen wirkte.
Ergänzend sei hier noch angeführt, dass man in der Zeit sogar noch versuchte mich auf eine Zwangsreha nach Öberösterreich!!! zu schicken (selbstverständlich wieder unter der Androhung mir meine existenzerhaltende Unterstützung zu entziehen, wenn ich dieser Anordnung nicht Folge leisten würde), lediglich die Intervention meiner Psychiaterin konnte mich davor bewahren.
Mich also von meiner Famile trennen zu wollen (meinem einzigen noch verbliebenen Halt) wäre für mich schlimmer als der Tod und stand somit von daher schon der Absicht einer Therapie diametral entgegen.
Trotzdem gelang mir gemeinsam mit meiner Psychiaterin durch ihre hervorragende Hilfe, Therapie und Unterstützung eine gewisse Stabilisierung meines gesundheitlichen Zustandes herbeizuführen.
Bis zu dem Zeitpunkt im Juni 2010 als man meine Existenz neuerlich massiv bedrohte und mir die Weitergewährung der Pension verweigerte (trotz Warnung meiner behandelnden Psychiaterin, dass dies zu diesem Zeitpunkt zu einer Retraumatisierung und einer neuerlichen Verschlechterung meines gesundheitlichen Zustandes führen wird).
Durch diese anhaltenden Retraumatisierungen folgten dann im Jahr 2010 ein Bandscheibenvorfall, sowie weiters eine chemisch-toxische Gastritis, sowie eine chronische Speiseröhrenentzündung als Folge der nach wie vor anhaltenden und fortwährenden Existenzbedrohung und der dadurch ausgelösten psychosomatisch bedingten Verdauungsstörungen.
Zusätzlich zu diesen bereits angeführten erheblichen gesundheitlichen Einschränkungen, leide ich seit meiner Kindheit an chronischem Asthma, Morbus Scheuermann (Anmerkung: Rundrücken), sowie durch meinen Beruf abnützungsbedingt an Intervertebralarthrosen der unteren Lendenwirbelssäule und darüber hinaus durch den Bandscheibenvorfall an Hals- sowie Nackenwirbelbeschwerden.
DER HAUPTAKT DIESER HINRICHTUNG
Nachdem also trotz all dieser unzähligen Befunde von insgesamt 7!!!! voneinander gänzlich unabhängigen Ärzten, die Weitergewährung meiner Pension von Seiten der PVA abgelehnt wurde, musste ich also Klage beim Arbeits- und Sozialgericht einreichen.
Was mir dort widerfuhr, sollte selbst das bereits oben geschilderte Drama noch um Lichtjahre übertreffen.
Vor Beginn des ersten Verhandlungstages und in Kenntnis der verharmlosenden Darstellung meines Leidensausmasses in den Gutachten, brachte ich eine 4seitige Sachverhaltsdarstellung bei Gericht ein, in der ich meine Beschwerden ausführlich darlegte, sowie als Beweis für meine Angaben noch zusätzlich den Auszug der Krankenkasse, woraus eindrucksvoll hervorgeht, dass ich fortwährend ärztliche Behandlungen benötige.
Das Ausmass innerhalb eines Jahres beträgt anhand dieser Auflistung 80 Tage, sohin 16 Arbeitswochen bzw. 4 Arbeitsmonate, wobei darin jedoch kein einziger Krankenstandstag enthalten ist, welche noch zusätzlich anfallen würden und bereits damit dokumentiert und bewiesen ist, dass meine Arbeitsfähigkeit auf weniger als die Hälfte einer gesunden Person herabgesunken ist.
Nachdem der begutachtende Orthopäde bei der Verhandlung dann auch noch behauptete er hätte notwenige Unterlagen trotz Aufforderung von mir nicht erhalten, musste dieser letztendlich ein zusätzliches Ergänzungsgutachten erstellen, weil ich einwandfrei beweisen konnte, dass ich diese sehr wohl an ihn übermittelt habe.
Die weitere Begutachtung durch die vom Gericht bestellte Psychiaterin erfolgte unter völliger Missachtung, der für eine derartige Begutachtung vorgeschriebenen Richtlinien und anerkannten wissenschaftlichen Diagnosemethoden, in einer 7 minütigen Begutachtung, wobei keinerlei Fragen zu meinen Beschwerden oder sonstigen krankheitsrelevanten Dingen gestellt wurden, weil sich diese Gutachterin offensichtlichst unter erheblichem Zeitdruck befand.
Dies wurde von mir ordnungsgemäss mittels schriftlichem Urkundenbeweis in der Verhandlung eingebracht.
Bereits zum Zeitpunkt des ersten Verhandlungstages herrschte mich der Richter bedrohlich an (O-Ton „was ich zu Protokoll nehme und was nicht, bestimme immer noch ich“) nur weil ich lediglich mein als Partei zukommendes Recht in Anspruch nahm, verfahrensrelevante Beweise einzubringen.
(als weiteres Highlight dieses Verhandlungstages sei angemerkt, dass der eine Beisitzer des Richters genüsslich einem Nachmittagsschläfchen fröhnte und ihn das Ganze offensichtlich nicht zu interessieren schien)
Nachdem durch das unentwegt herablassende Verhalten des Richters im weiteren Verhandlungsverlauf für mich immer klarer wurde, dass diese Verhandlung von Seiten des Richters in eine vorbestimmte Richtung manipuliert werde, stellte ich einen Verfahrenshilfeantrag und bat um Beigebung eines Rechtsanwaltes, da ich mich (auch aufgrund meiner gesundheitlichen Einschränkungen) bereits zu diesem Zeitpunkt ausserstande sah, den Umfang der Auswirkungen dieses ausgesprochen einseitig geführten Verfahrens, einzusehen und entsprechend darauf zu reagieren.
(Anmerkung: Dies wäre selbst für eine Person ohne psychische Einschränkungen ein Ding der Unmöglichkeit.)
Dies wurde logischerweise abgelehnt, weil es ja möglicherweise dazu geführt hätte, das Verfahren in eine für mich etwas ausgewogenere Richtung zu lenken und die Verhandlung dann nicht mehr so einfach manipuliert werden hätte können.
(Anmerkung: wen wundert es, nachdem derselbe Richter der meine Verhandlung führte, auch gleichzeitig über den Verfahrenshilfeantrag zu entscheiden hatte)
Als ich am nächsten Verhandlungstag eine weitere Eingabe machte (in der ich die begründeten Einwände gegen die Gutachten noch weiter konkretisierte) vermeinte der Richter in dem Wort „Unsinnigkeit“ eine Beleidigung zu erkennen, obwohl ich dies ausführlich (schriftlich) begründete, warum dies selbst einem Kleinkind einsichtig sei.
Ein weiteres Mal herrschte mich der Richter an, dass O-Ton „ich bestimme, was eine Beleidigung ist“ und drohte mir völlig ungerechtfertigte Ordnungsstrafen an (offensichtlichst in der Absicht, mich zum wiederholten Male massiv einzuschüchtern) , er benannte dies O-Ton „für jeden weiteren Wortüberschwank gibt es eine Ordnungsstrafe“.
(Anmerkung: trotz eingehender Recherche konnte ich keine gesetzliche Grundlage dafür finden)
Besonders bemerkenswert ist, dass ein Richter in solchen Verfahren eine Manuduktionspflicht (Anleitungspflicht) hat, stattdessen wurde ich ständig von ihm völlig ungerechtfertigt gemassregelt, von Anleitung wegen der natürlich logischerweise fehlenden juristischen Kenntnisse meinerseits, keine Spur auf weiter Flur.
Offensichtlich wird also einem Normalbürger in so einem Verfahren abverlangt, über die juristischen Kenntnisse eines erfahrenen Rechtsanwaltes zu verfügen.
Dann wurde die Gutachterin in den Gerichtssal gerufen.
(Vorab sei noch erwähnt, dass sich zu diesem Zeitpunkt weiters ungefähr 15 Personen im Gerichtssaal befanden, welche mit meinem Verfahren ABSOLUT nichts zu tun hatten, dies also eine Art öffentlichen Schauprozess mit Spektakelcharakter darstellte, was wohl zusätzlichen Stress bei mir erzeugen sollte)
Ergänzend sei noch erwähnt, dass solche Verhandlungen am Arbeits und Sozialgericht im 10 bis 15 Minuten-Takt vonstatten gehen, also von daher schon gar nicht vorgesehen ist, sich überhaupt mit Beweismitteln Betroffener aufzuhalten und erst recht nicht sich damit gar auseinanderzusetzen oder womoglich vielleicht auch noch zu beachten.“Da könnt ja jeder kommen....“ ist der offensichtliche Eindruck.
Der Richter übergab der Gutachterin meine Eingabe, in der ich den Ablauf der Untersuchung beschrieb und weiters den Mangel, dass diese ihre mutmasslichen Erkenntnisse wohl kaum aufgrund einer ordnungsgemässen Befragung und Untersuchung erlangt haben kann, konkretisierte.
Diese „tuschelte“ dann mit dem Richter kaum wahrnehmbar und sagte diesem unter anderem, dass meine Angaben Lügen und diese Aussagen schlichtweg nicht nachvollziehbar wären.
Auf meine darauffolgende Frage an die Gutachterin „ob sie an ihrer wahrheitswidrigen Behauptung festhalte, dass die Untersuchung 20 Minuten gedauert haben soll“ werde ich ein weiters Mal vom Richter angeherrscht: „das Fragerecht haben jetzt aber nicht sie“.
Formell erteilte es mir dieser dann, worauf ich meine Frage wiederholte.
Antworten brauchte jedoch nicht die gefragte Gutachterin, sondern der Richter fiel ins Wort und antwortete an ihrer Stelle: „dass diese Frage bereits beantwortet sei“ (aha, sehr interessant).
Daraufhin weise ich den Richter ausdrücklich hin, dass es für meine Angaben aber unwiderlegbare Beweise gibt, aber das interessiert diesen offensichtlichst nicht.
Meine nächste Frage lautet: „aufgrund welcher Diagnosemethoden sie denn zu der Feststellung, Depressio mässigen Grades, gekommen sein will?“
Diesmal darf seltsamerweise die Gutachterin auch das einzige Mal selbst sprechen, obwohl sie trotzdem die Frage nicht beantwortet und erklärt: „aufgrund meiner Exploration, meiner Untersuchung und des Befundes“ (welchen Befund sie dabei meint werden wir wohl nie herausfinden).
Als ich meine Erläuterung fortführe, dass sie aber keinste Befragung über meine Beschwerden oder Leidenszustände vorgenommen hätte, fällt mir der Richter neuerlich ins Wort und ich werde wieder einmal gemassregelt: „das ist keine Frage“.
Ich formuliere dann daraus eine Frage, wobei mir der Richter wieder ins Wort fällt und ein weiteres Mal anstelle der Gutachterin antwortet: „ das sind alles Prämissen die die Sachverständige nicht teilt, kurzum es bleibt dabei Abweisung, keine Pension“
Auf meinen nochmaligen dezidierten Hinweis an den Richter, dass „sich in dem Gutachten Lügen befinden, und ich unwiderlegbare Beweise dafür vorlegen kann, bleibt also unberücksichtigt“, erhalte ich von diesem als Antwort: „ja, das sehen sie so richtig“.
Bei diesem Verfahren handelte es sich also in aller Offensichtlichstkeit in keinster Weise um eine „Verhandlung“ im Wortsinne, sondern um ein Tribunal, wessen Endergebnis augenfällig bereits unumstösslich feststand, lang bevor ich überhaupt zum ersten Mal den Gerichtssaal betrat und welches gleichermassen so auch völlig ohne meiner persönlichen Beteiligung hätte stattfinden können.
Um welche Form einer „Verhandlung“ soll es sich bitte hierbei genau handeln, wenn meine Beweismittel beharrlich ignoriert, hingegen die gefälschten Beweismittel der Gegenseite nahezu als unabänderliche göttliche Gesetzgebung betrachtet werden und zusätzlich dies alles noch mit einem Richter komplettiert wird, der nicht nur seiner Anleitungspflicht in keinster Weise nachkommt, sondern sogar noch den Verlauf aktiv manipuliert???
Daraufhin bat ich einen erfahrenen Universitätsprofessor (welchen ich drei Monate vorher bei einer Veranstaltung kennengelernt hatte), welcher nicht nur gerichtlich beeideter Sachverständiger ist, sondern auch in unzähligen Verfahren von Bezirksgerichten zum Gutachter über die Befundung der Arbeitsfähigkeit bestellt wurde (wessen Fachkompetenz daher also NIEMAND in Zweifel zu ziehen vermag) an meiner Person eine Begutachtung vorzunehmen.
Das Ergebnis dieses fundierten ca. 100 Seiten umfassenden Gutachtens (unter penibelster Einhaltung der wissenschaftlich vorgegebenen Richtlinien und Diagnosemethoden) brachte hervor, dass ich selbst für leichte Tätigkeiten als nicht mehr arbeitsfähig zu beurteilen bin.
Dies entsprach auch den unzähligen Vorbefunden, laufenden Befundberichten, sowie Vorgutachten meiner mich langjährig (und voneinander völlig UNABHÄNGIGEN) behandelnden Ärzte.
Die einzig anderslautenden Behauptungen entstammen ausschliesslich den Gefälligkeitsgutachten seitens der „Gerichtsgutachter“, welche offensichtlichst nach dem Grundsatz befunden: „wes´ Brot ich ess´, des´ Lied ich sing“.
Mit hilfsbereiter Unterstützung eines Rechtsanwaltes brachten wir also mit diesem umfangreichen Gutachten und den anderen unwiderlegbaren Beweismitteln, sowie unter konkreter Anführung eines präzisen Transkriptionsprotokolls über den wortgetreuen Verlauf dieser Scheinbegutachtung und dem neuerlichen Hinweis, dass es darüber sogar eine Tonaufnahme gibt, eine Berufung ein.
Diese wurde wenig überraschend mit der haarsträubenden Begründung seitens des Oberlandesgerichtes im Oktober 2014 abgewiesen „wir hätten nicht konkret genug ausgeführt, worin der Verfahrensmangel bestünde“, es kann eben nicht sein, was nicht sein darf!!!
Man verschanzt sich hinter Ausflüchten und juristischen Taschenspielertricks.
Was sagt es wohl über eine Gerichtsbarkeit aus, wenn selbst ein Oberlandesgericht ein rechtmässiges Verfahren nurmehr mit völlig unsachlicher Argumentation abzuwehren vermag und somit seine eigenen Regeln missachtet???
Nachdem man bereits mein Leben nachhaltig zerstört hat, will man mich auf diese Weise also auch noch jeglicher Existenzgrundlagen berauben, auf das ich schon aus dem Grund verrecke, weil ich mir dann auch keine (über-)lebensnotwendigen Medikamente mehr kaufen kann.
Obwohl man meinen Zustand durch willfährige Handlanger eines strukturellen staatlichen Unrechtsregimes überhaupt erst hervorgerufen hat, wird anstatt mir zumindest Unterstützung bei der Genesung zu gewährleisten, weiterhin mit ungeminderter Brutalität diese fortwährende Körperverletzung an mir (und gleichsam an meiner Familie) begangen, obgleich bereits bis jetzt ein offensichtlich irreversibler Schaden herbeigeführt wurde.
Hierbei handelt es sich um nichts weiter, als einen niederträchtigsten Akt der Unmenschlichkeit und verletzt damit sogar verfassungsrechtliche Bestimmungen.
Man hat mein Leben zu einem Gefängnis gemacht, aus dem es scheinbar kein Entrinnen gibt und zwar OHNE Entlassungsdatum, ja mehr noch, man hat nämlich gleich meine gesamte Familie damit in Geiselhaft genommen.
CONCLUSIO:
Bei diesen Scheinbegutachtungen von Ärzten, welche sich im Besoldungszwang der Behörden befinden, wird offensichtlichst auf ein bereits vorgefertigtes Gutachtensergebnis hingearbeitet.
Dies beweist sich auch aus dem Umstand, dass die bestellte Gutachterin gekonnt um das eigentlich zu begutachtende Beschwerdebild herumlavierte und sich hierzu in ihrem Gutachten keinerlei Begründungen finden, wodurch sie zu der unzulänglichen Behauptung „Depressio mässigen Grades“ überhaupt gekommen sein will.
Eine schlüssige Begründung für diese Behauptungen braucht diese weder im Gutachten, noch vor Gericht auszuführen.
Es dürfte sich hierbei um eine gleichgerichtete, vermutlich zentral gesteuerte, Blokade der konsequenten Anwendung des ASVG handeln, um Ansprüche Betroffener von vornherein mit fadenscheinigsten Argumenten abzuwürgen.
Dabei bedient man sich medinzinischer Gutachter, die der Behörde erkennbar nach dem Munde reden und in oberflächlichen und zum Teil widersprüchlichen Gutachten, in denen die von der Behörde angestrebten Ergebnisse, vielfach ohne nähere Begründung einfach behauptet werden.
Auf diese Weise erhalten die Gerichte das medizinische Deckmäntelchen, unter dem sie die Ansprüche der bedauernswerten Opfer zurückweisen, und die Gutachter ein sicheres Zubrot durch weitere Aufträge.
Dieses Syndikat aus sozialer Kälte der Behörden und Gerichte, sowie verantwortungsloser Willfährigkeit von Ärzten ist ein Skandal.
SCHLUSSBEMERKUNG
Wenn es ein Volk zulässt, dass seine Richter- und Ärzteschaft untreu und fahrlässig handelt, dann ist es dekadent und sieht seinem Untergang entgegen. (Plato)
Wenn eine Gesellschaft es zulässt, dass die Richter ihres Landes derartig nachweisliches Unrecht begehen dürfen, nur um damit dergestaltig gnadenlos die Anweisungen ihrer Klüngel durchzusetzen, dann ist es wohl besser gewesen, dass man Justitia die Augen verband.
Damit sie nicht das Leid und Elend zu betrachten braucht, das unter ihrem Deckmantel und in ihrem Namen verursacht wird.
Und dann stellt sich gleichzeitig die allumfassende Frage: Worin unterscheidet sich dann ein solcher Staat überhaupt noch von dem Unrecht, das er eigentlich zu verhindern sucht, und insbesondere von den Verbrechern die er zu bekämpfen trachtet?
Es gibt keine grausamere Tyrannei als die, welche unter dem Deckmantel der Gesetze und mit dem Scheine der Gerechtigkeit ausgeübt wird. (Montesquieu)
Wer nun auch nur den geringsten Zweifel an den hier dargelegten Inhalten haben sollte, dem bin ich gerne bereit jederzeit Einsicht in sämtliche Unterlagen und Zugang zu sämtlichen unwiderlegbaren Beweisen zu gewähren.
Über die Begutachtungen, sowie sämtliche Gerichtsverhandlungen gibt es Tonaufnahmen, welche den beschriebenen Ablauf als unwiderlegbare Wahrheit beweisen.
Ich schliesse mit den gleichen Worten, mit welchen bereits die 4seitige Erläuterung meiner Leidenszustände an das Gericht geendet hat:
Wieviel Leid möchte man mir und meiner Familie noch antun, bevor es endlich genug ist???
DIE ANTWORTEN AUF MEIN SCHREIBEN
Kronen Zeitung
Sehr geehrter Herr Hiesböck,
vielen Dank für Ihr ausführliches Schreiben, welches wir mit Sorgfalt und großem Interesse gelesen haben. Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass Ihr Fall unsere Möglichkeiten übersteigt. Wir verstehen uns in erster Linie als Schlichtungsstelle und sind bemüht, bei konkreten Problemen einen Lösungsansatz zu erreichen. Wir ersuchen Sie um Verständnis, wir können Gerichtsverhandlungen und Richterentscheide weder bewerten, noch beeinflussen. Leider können wir Ihnen nicht mehr empfehlen, als sich an die Justiz-Ombudsstelle Wien zu wenden. www.justiz.gv.at
Wir bedauern, dass wir Ihnen keine befriedigendere Antwort senden können und wünschen Ihnen alles Gute,
mit freundlichen Grüßen
P.I. Redaktion Ombudsfrau Barbara Stöckl
Kronen Zeitung
A-1190 Wien, Muthgasse 2
Mailto: .... ................
Tel: .......
Fax: ........ Alles ist auf www.krone.at
Thema ORF
Sehr geehrter Herr Hiesböck,
Danke für ihr ausführliches Schreiben und für Ihr Interesse an unserer Sendung! Es tut uns leid,was Ihnen alles wiederfahren ist, doch leider ist Thema nicht das geeignete Sendeformat für Ihre Geschichte.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr THEMA-Team
ÖSTERREICHISCHER RUNDFUNK, ORF
1136 Wien, Würzburggasse 30
Stiftung öffentlichen Rechts | Sitz Wien | FN 71451 a | HG Wien | UID-Nr. ATU16263102 | DVR-Nr. 0066915
Bürgeranwalt
Sehr geehrter Herr Hiesböck,
es tut uns leid, aber wenn ein Fall rechtskräftig entscheiden ist, können wir redaktionell auch nicht mehr aktiv werden – das ist leider Paradigma der Sendung Bürgeranwalt.
In Ihrem Fall wäre aber der Weg über eine Beschwerde bei der Volksanwaltschaft vielleicht zielführend.
Bitte wenden Sie sich an das Büro Dr. Kräuter
1015-Singerstraße 17, Wien
Mit besten Grüßen und um Verständnis für unsere Antwort bittend
Mag. S. S.
Redaktion BürgerAnwalt
Tel.: +43 1 87878 14522
Mobil: +43 664 817 8132
Fax: +43 1 87878 13760
E-Mail: ........ ..........
Profil
sehr geehrter herr hiesböck,
danke für Ihre zuschrift.
in vollem verständnis für Ihre probleme müssen wir Ihnen leider mitteilen, dass wir wegen der fülle der einzelfälle, die an uns herangetragen werden schon aus personalmangel nicht jedem nachgehen können. es tut uns leid! wir würden Ihnen empfehlen, sich an eine tageszeitung zu wenden.
mit freundlichen grüßen
Dr. E. S.
Redaktionsmanagement
Profil Redaktion GmbH
Taborstraße 1-3
A–1020 Wien
Volksanwaltschaft
Singerstraße 17 | Postfach 20 | A-1015 Wien | Tel. +43 (0)1 51505-249 | Fax +43 (0) 1 51505-190 | DVR: 0031291
www.volksanwaltschaft.gv.at | post@volksanwaltschaft.gv.at | Kostenlose Servicenummer: 0800 223 223-249
Herrn
Stephan Hiesböck
Dr. Günther Kräuter
Volksanwalt
Sachbearbeiter/-in: Geschäftszahl: Datum:
Mag. E. P. VA-BD-SV/1567-A/1/2014 24. November 2014
Sehr geehrter Herr Hiesböck!
Ich habe Ihr E-Mail vom 4.11.2014 erhalten und bedanke mich für Ihr Vertrauen in die Volksanwaltschaft.
Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass es der Volksanwaltschaft nicht möglich ist, sich in Ihre Probleme die Justiz betreffend einzuschalten.
Gemäß Art. 148a des Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG) wurde die Volksanwaltschaft zur Prüfung von Beschwerden über Missstände in der öffentlichen Verwaltung geschaffen. Geprüft werden Tätigkeiten der öffentlichen Verwaltung, wenn das in Beschwerde gezogene Verwaltungsverfahren beendet ist und dem Betroffenen bzw. der Betroffenen ein Rechtsmittel nicht oder nicht mehr zur Verfügung steht.
Als Kontrolleinrichtung über die öffentliche Verwaltung prüft die Volksanwaltschaft den ordnungsgemäßen Vollzug der Gesetze durch alle Behörden, Ämter und Dienststellen.
Insofern können sämtliche Angelegenheiten, die in den Entscheidungsbereich der Gerichte gehören, von der Volksanwaltschaft mit Rücksicht auf die in der Bundesverfassung festgelegte Unabhängigkeit der Gerichtsbarkeit weder beeinflusst noch überprüft werden. In derartigen Angelegenheiten kann und darf die Volksanwaltschaft auch keine Rechtsvertretung bzw. Rechtsberatung übernehmen.
Auf Ihr Schreiben Bezug nehmend, muss ich Ihnen leider mitteilen, dass Gerichtsentscheidungen und Gerichtsverfahren auf Grund der verfassungsrechtlich garantierten Unabhängigkeit der Rechtsprechung, für die Volksanwaltschaft nicht prüfbar sind. In Angelegenheiten der Gerichtsbarkeit ist die Zuständigkeit der Volksanwaltschaft lediglich auf die Kontrolle der Justizverwaltung, insbesondere auf die Überprüfung der Dauer der Gerichtsverfahren, beschränkt.
Grundsätzlich sind Gerichtsentscheidungen für beide Seiten bindend. Die Pensionsversicherungsanstalt ist daher verpflichtet, das Sie betreffende Urteil umzusetzen. Es besteht daher auch auf dieser Ebene bei den derzeit vorliegenden Informationen keine Möglichkeit, ein Prüfverfahren einzuleiten. Eine gerichtliche Entscheidung kann nur in dem hierfür vorgesehenen Instanzenzug überprüft werden.
Sehr geehrter Herr Hiesböck, ich bedaure, dass ich keine besseren Nachrichten für Sie habe und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Volksanwalt Dr. Günther Kräuter e.h.
Das Justizministerium
Das Gesamtschreiben des Justizministeriums habe ich hier nicht eingescannt, da es ja in physischer Form vorhanden ist, und jederzeit Jedem Interessenten vorgelegt werden kann.
Betrachten wir dies sozusagen als Ouvertüre
Geradezu als Vorwurf wird darin angeführt, dass ich den ablehnenden Beschluss ja nicht bekämpft hätte.
Was jedoch geschickt ausgespart wurde, ist die Rechtsmittelbelehrung im Abweisungsbeschluss auf Verfahrenshilfe und Beigebung eines Rechtsanwaltes:
Zitat:
„Sie haben das Recht bla, bla, bla...
Der Rekurs ist schriftlich einzubringen; er muss von einem Rechtsanwalt unterschrieben sein....“
Zitat Ende
Rekapitulieren wir das einmal:
Ich hätte ja einen Rekurs einbringen können, der jedoch von einem Rechtsanwalt unterschrieben sein muss!!!, wessen Beigebung mir mittels vorhergehenden Beschluss bereits verweigert wurde.
Ich hätte also einen Antrag auf Verfahrenshilfe zur Beigebung eines Rechtsanwaltes stellen sollen, damit ich einen Rekurs einbringen kann gegen den abgewiesenen Antrag auf Verfahrenshilfe zur Beigebung eines Rechtsanwaltes.
Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit hätte dann wieder darüber derselbe Richter zu entscheiden gehabt.
Leider befinden sie sich in keinem „Kabarett“, sondern hierbei handelt es sich um tatsächlich gelebte Behörden-Willkür.
Das ist an Zynismus vollgänzlich unüberbietbar.
Nun zum Hauptpunkt.
Man kann also angeblich gegen ein verfassungswidriges Verfahren nichts unternehmen, weil dies die Verfassung verbieten würde.
Das sollten wir uns einmal näher betrachten:
Die Verfassung verbietet es also ein beweisbares verfassungswidriges Verfahren als solches anzuerkennen und zu korrigieren???
Man möge mir bitte jenen Texteil und den genauen Artikel nennen, in dem dies aufgeführt sein soll, ich fand dies jedenfalls nicht.
Dies impliziert nämlich auch nicht die bevorwandete Bezeichnung von der genannten „Unabhängigkeit der Rechtssprechung“, welche wir seltsamerweise auch in der Argumentation der Volksanwaltschaft wiederfinden.
Das kann auch NIEMALS als faule Ausrede Geltung finden, wenn Bürger eindeutig beweisen kann, dass das Verfahren völlig verfassungswidrig abgehalten und damit mehrfach seine Grundrechte verletzt wurden.
Dieses „Standgericht“ selbst soll dem unmündigen Bürger suggerieren, hier hätte eine ordnungsgemässe „Verhandlung“ stattgefunden.
Tatsächlich handelt es sich jedoch um ein, von den Darstellern gekonnt inszeniertes, Bühnenstück, wessen Ausgang schon lange vor Beginn feststand, gleichsam wie es ein Ende in einem bereits gedruckten Drehbuch vorsah.
Bürger soll nun aber mit allen negativen Auswirkungen eines potentiell unrechtmässigen Verfahrens leben, so als wäre dieses Urteil völlig im Rahmen eines rechtskonformen Verfahrens zustande gekommen!!!
Denn meine verfassungsmässig garantierten Rechte, auf eine faire Verhandlung, sowie das Verbot von unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung und/oder Bestrafung, sowie die Unantastbarkeit meiner Menschenwürde, wurden ja bereits VORHER verletzt.
Sich daher, um das alles nicht anerkennen zu brauchen, hinter der peinlichen Floskel „das würde die Verfassung verbieten“ zu verschanzen, reiht sich einfach nahtlos in die bereits dargelegten Ereignisse.
Dieser Fall in Kombination mit dem von Wolfgang Thiel dargelegten Fall, zeigen eindrucksvoll auf, wie die tatsächliche Realtität für Betroffene aussieht, da es sich hierbei leider um keine „bedauernswerten Einzelfälle“ handelt, sondern derartiges tagtäglich hundertfach passiert.
Nur können sich Betroffene aber üblicherweise nicht dagegen zur Wehr setzen, weil sie in diesen jahrelangen zermürbenden unmenschlichen Überlebenskampf gezwungen werden und dann nicht mehr die Kraft für irgendeine Form der Gegenwehr aufbringen können.
Und so bleiben die kriminellen Machenschaften in diesen Dunstkreisen, gekonnt delegiert, eben weiterhin im Dunkeln und können so deren destruktives Machwerk ungehindert fortführen und sogar noch breiter entfalten.
Es verfügt eben nicht jeder über derartig belastendes Beweismaterial wie Wolfgang oder ich oder kann dies einfach nicht zusammenstellen.
In 30 Jahren werden sich dann, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, Arbeitskreise damit befassen, welche zu dem lapidaren Ergebnis kommen werden, dass sich „die Betroffenen“ eben nicht so richtig gut genug artikulieren konnten..........
Das sagt man ja bekanntlich auch den Kinderheim-Opfern nach?!
Welches Vertrauen will eine derartige Gerichtsbarkeit von den Bürgern dann noch einfordern, wenn Selbige eindrucksvoll unter Beweis gestellt hat, ihre eigenen Regeln zu missachten??
Der Ärztekammer-, sowie der Rechtsanwaltskammerpräsident enthalten sich einstweilen noch ihrer Antwort, sofern überhaupt jemals eine kommt.
Sämtliche verspätet einlangende Antworten werden selbstverständlich nachgereicht.
Zusammenfassend kann also gesagt werden, dass es NIEMAND zu interessieren scheint, wenn von Seiten des Staates massiv das Recht gebeugt und auch gebrochen wird.
Stephan Hiesböck
1110 Wien
Anmerkung: "Diese Berichte machen Verzweiflungstat-en verständlicher!"
"Mann sägte sich den Fuss ab um dem AMS-etc.-Terror auszukommen"
>Vor Versicherungs-Termin: Mann sägte sich Fuß ab
56-Jähriger präparierte Säge und warf abgetrenntes Körperteil in Ofen
Graz - Ein arbeitsloser Steirer hat sich am Montag vor einer Gesundenuntersuchung bei der Pensionsversicherungsanstalt selbst mit einer Kappsäge den linken Fuß abgeschnitten, diesen danach in den Ofen geworfen .... (Standard)<