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13.01.2015 um 16.43 Uhr von A*. - "Hat Grundstück-Schenkung Auswirkung auf den Notstandsbezug?"


Bin zur Zeit arbeitslos bzw.beziehe Notstand,bekomme jetzt aber eine Schenkung d.h ein Grundstück geschenkt.Muss ich dass beim Ams angeben bzw hat das Auswirkungen auf den Notstandsbezug?

Antwort:
Bei ev. Einkommen daraus! Verpachtung etc.
Gibts bei Vermögen (Sparbuch) Notstandshilfe? (Ohne Gewähr)

Zur Info siehe auch den Ratgeber Seite 56 .


13.01.2015 um 11.38 Uhr von Frau S*. - "Mindestsicherung: So wird mit einem sehr kranken Menschen umgegangen"


Sehr geehrter Herr Moser,

ich schreibe Ihnen eine Sachlage in Kurzform und würde mich sehr über eine Antwort/Meinung von Ihnen freuen.

Meine Tochter bezieht Mindestsicherung. Sie hat zusätzlich zu ihrer Ausbildung Kurse vom AMS besucht und war auch selbst aktiv arbeitssuchend. Dann, Frühjahr 2014 erkrankt sie schwer, eine lebensbedrohende Krankheit mit Spitalsaufenthalt. Die Meldung erfolgt diesbezüglich beim AMS, der Kontrollmeldetermin wird auf unbestimmte Zeit verschoben. Der letzte schriftliche Nachweis Oktober 2014 vom AMS: sie soll sich beim AMS melden, wenn sie wieder gesund ist. Folgendes Schreiben an MA 40 von August 2014 vorhanden: Antrag auf Verlängerung der Mindestsicherung samt Benachrichtigung, dass die Versicherte krank ist, dass sie regelmäßig in das Spital muß, ein Ende des Krankenstandes ist noch nicht abzusehen. Diesem Antrag wird stattgegeben, vor Fristablauf 6 Monate der weitere Antrag auf Verlängerung.
Vor einer Woche kommt von der MA 40 der Bescheid:
Der Bezug wird für das laufende Monat gekürzt, im Folgemonat wird der Bezug gänzlich gestrichen. Begründung: sie habe sich nicht zu den Kontrollterminen gemeldet, sie sei nicht krank gemeldet, sie verweigere Arbeitssuche.
Daraufhin der persönliche Besuch bei der MA 40, die Zuständige sagt auf das Vorbringen:
Das interessiert mich nicht, sie haben sich zumindest 1x pro Monat zu melden, der behandelnde Arzt muß von jedem Monat eine Bestätigung der Krankmeldung ausfolgen. Ein Krankenhausaufenthalt sagt nichts aus.

So wird mit einem sehr kranken Menschen umgegangen, für den es sehr beschwerlich ist, von einem Amt ins andere zu jagen, der Medikamente einzunehmen hat, die er vom behandelnden Arzt in dreiwöchigem Abstand zu besorgen hat und alle paar Wochen für einige Tage zwecks Infusionen und Untersuchungen ins Krankenhaus muß.
Mit freundlichen Grüßen, (12.01.15)

Antwort:
sie (ihre tochter) soll auf den schriftlichen bescheid - den muss es geben bei jeder sperre / kürzung - berufung einlegen - unbedingt und ev. sämtliche ärztliche atteste etc. beilegen - ev. auch mit ärzte reden um sich ev. unterstützen zu lassen.
ihre tochter darf sich das nicht gefallen lassen.
ev. soll sie auch den (MA 40) vorgesetzten besuchen - mit begleitperson - vielleicht begleiten sie die tochter / und fragen nach was diese boshaftigleit / unsensibles verhalten eigentlich soll?
drum, nicht nur einer frustrierten sachbearbeiterin ausliefern.
>soweit möglich soll sie versuchen den bedingungen nachzukommen - bis ev. eine antwort von vorgesetzten / behörden / ministerium vorliegt.

unbedingt sozialtelefon benutzen bzw. e-mail ans ministerium aufsetzen.
siehe unter
"Berufungsweg bei der Mindestsicherung und der Frage der Mietbeihilfe"

>hier wäre es auch wichtig beschwerde schreiben an sämtliche adressen (sozialminister SPÖ etc.) zu senden.

Beschwerden an mehrere Stellen, mit Aufklärung der Medien,

Ev. wenden sie sich auch an die Volksanwaltschaft post@volksanw.gv.at - in Einzelfällen gibts ev. Unterstützung!

halten sie mich /uns auf dem laufenden

13.01.2015 um 0.33 Uhr von Frau S*. - "Schikanen und Unhöflichkeiten bei der MA 40"
"Nach dem Besuch bei der MA 40, verlassen viele Menschen, manche wie gebrochen, manche verweint, das Zimmer."

Wegen Datenvolumen neue Mail zu meinem Schreiben vom 12.01.2015, 12.27 Uhr und zu Ihrer geschätzte Antwort von 18.23 Uhr.

Sehr geehrter Herr Moser,
vielen Dank für Ihre prompte Antwort, vielen Dank für Ihre Einschätzung und die weiterführenden Links.
Unter Initialen (Frau S) kann diese Geschichte gerne veröffentlicht werden.

Dazu ist noch zu bemerken, die Dame bei der MA 40 vergißt zu grüßen. Nachdem meine Tochter sagte, sie habe nicht gewußt, dass jeder einzelne Besuch beim Arzt der MA 40 bestätigt vorgelegt werden muß, sagte die Dame in schroffem Ton, dass wir hier nicht in einem Kindergarten sind und jeder muß sich selbst um sowas kümmern. Weiter im Schroffton: außerdem hätte meine Tochter längst zum Amtsarzt gehen müssen, diese Bestätigung fehle auch.

Meine Tochter beobachtete, dass viele Menschen nach dem Besuch bei der MA 40, manche wie gebrochen, manche verweint das Zimmer verlassen. Beim Warten redeten manche über ihre mißliche Lage und berichteten auch über Schikanen und Unhöflichkeiten bei der MA 40.

Jedenfalls war meine Tochter noch heute beim Arzt und hat die vielen Bestätigungen geholt. Der Arzt meinte, so was Blödes hat er noch nicht gehört, aber die Tochter solle trotzdem der MA 40 die Bestätigungen bringen und wenn Fragen auftauchen, soll ihn die MA 40 anrufen.
Meines Wissens muß man zum Amtsarzt, wenn man vorgeladen wird. Bin schon gespannt was der Amtsarzt sagt, wenn ihn meine Tochter, wie von der MA 40 aufgefordert, aufsuchen wird.
Ich werde Ihnen berichten, wie das Ganze ausgegangen ist.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort:
Ja ihrer Tochter ist Glauben zu schenken!
Selbst Volksanwalt Peter Fichtenbauer meint zum generellen Grund für die Mindestsicherung-Missstände: Auch in der Verwaltung sind boshafte Menschen am Werk." "VA. (25.04.14)

Ja, für den Amtsarzttermin gibt es eine Einladung!

Zur "Mindestsicherungs-Farce / Schweinerei!"

14.01.2015 um 8.05 Uhr von C. - "Eine ähnliche Situation hatte ich auch im Bekanntenkreis - innerhalb von kaum 24 Stunden war ihr Problem gelöst"
Sehr geehrter Herr Moser,
eine ähnliche Situation wie bei Frau S. (Mindestsicherung bei sehr krankem Menschen) hatte ich auch im Bekanntenkreis. Ich rief damals das so genannte Sozialtelefon (im Ministerium, 0800/20 16 11, ) an, dort sagte mir der Beamte, so könne man nicht mit einem kranken Menschen umgehen und riet mir, die zuständige Stadträtin Frau Sonja Wehsely zu informieren. Ich teilte dies meiner Bekannten mit - sie hat dies am nächsten Tag bei der MA 40 mitgeteilt, sowohl den Inhalt des Anrufs als auch, dass sie Frau Wehsely nun schreiben wird. Nun, innerhalb von kaum 24 Stunden war ihr Problem gelöst und ihr Geld überwiesen - anscheinend reichte die Drohung aus. Ich habe nicht immer solch kompetente Hilfe vom Sozialtelefon erhalten, aber man kanns ja probieren - vielleicht möchten Frau S. und/oder ihre Tochter da auch anrufen. Ein Krankenstand kann sehr wohl auch über mehrere Monate gemeldet bleiben - ich kenne zumindest !
viele Menschen, bei denen das kein Problem war, ohne dass man ständig Gutachten/Befunde vorlegen muss. Ich wünsche Frau S. und ihrer Tochter bei der Vorsprache bei den Vorgesetzten viel Erfolg - es ist ganz richtig, sich solche Behandlung nicht gefallen zu lassen!

Auch erhielt ich zusätzlich vom Sozialtelefon noch einmal folgende Auskunft (ich bin mir nicht sicher, ob ich Ihnen diese Informaion bereits zukommen ließ, wenn ja, verzeihen Sie bitte):

Als ich wegen einer anderen Bekannten (die bis jetzt nur Mindestsicherung bekommen hat und jetzt zwei Monate nichts bekommen sollte, weil die Bearbeitung so lange dauern würde), das so genannte Sozialtelefon unter der Nummer 0800/20 16 11 anrief, gab mir ein Beamter folgende Auskunft: das könne das Amt so nicht machen, da es eine "Verpflichtung des Landes Wien" zu den "Maßnahmen einer effektiven Soforthilfe" gebe, und zwar laut "Artikel 16 des Vertrages zwischen Bund und Ländern gemäß Artikel 15 ABVG (Allgemeines Bundesverfassungsgesetz". Das sollte die Klientin/oder eine Beraterin beim Amt ansprechen, und wenn dann immer noch eine monatelange einkommenslose Situations drohen würde, Frau Mag.a Sonja Wehsely als zuständige Stadträtin über den Fall informieren.

Diesen Artikel 16 hab ich rausgesucht und der lautet wie folgt:
"Artikel 16
Zugang zu den Leistungen und Verfahren
(1) Die Länder gewährleisten einen den Zielsetzungen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung und den Bedürfnissen ihrer AdressatInnen entsprechenden Zugang zu den Leistungen nach den Art. 10 bis 11, insbesondere durch ein Verfahrensrecht, das rasche Entscheidungen mit hoher Rechtssicherheit und effektivem Rechtsschutz ermöglicht.
(2) Vorkehrungen nach Abs. 1 betreffen insbesondere:

1. die Schaffung eigener verfahrensrechtlicher Regelungen in den in Umsetzung dieser Vereinbarung zu erlassenden Gesetzen mit den einer Bedarfsorientierten Mindestsicherung adäquaten Abweichungen vom AVG;
2. die Erleichterung des Zugangs zu den Leistungen, insbesondere durch
a) Zulassung der Antragseinbringung bei allen Stellen, die dafür geeignet erscheinen,
b) großzügige Definition des zur Antragstellung berechtigten bzw. zur Vertretung befugten Personenkreises,
c) ausdrückliche Verankerung von Informations- und Anleitungspflichten;
3. die Beschleunigung des Verfahrens, insbesondere durch
a) ausdrückliche Verankerung von Mitwirkungspflichten und der bei Nichteinhaltung möglichen Sanktionen,
b) Verkürzung der Entscheidungspflicht (§ 73 Abs. 1 AVG) zumindest in der ersten Instanz auf höchstens drei Monate und
c) Maßnahmen zur Gewährleistung einer effektiven Soforthilfe;
4. die Verbesserung der Rechtssicherheit und des Rechtsschutzes, insbesondere durch
a) verpflichtende Schriftform der Erledigungen, wobei diese in der ersten Instanz zumindest dann mit Bescheid zu erfolgen haben, wenn geringere Leistungen als die Mindeststandards nach Art. 10 oder Sachleistungen nach Art. 10 Abs. 6 zugesprochen bzw. Leistungen eingestellt oder gekürzt werden sollen, wenn einem Antrag nicht voll entsprochen werden soll oder wenn die Partei (die zu ihrer Vertretung befugte Person) einen Bescheid verlangt; Entscheidungen der Berufungsinstanz müssen immer mit schriftlichem Bescheid erfolgen;
b) ausdrückliche Regelungen über die Einstellung oder Neubemessung der Leistungen,
c) Ausschluss der Möglichkeit eines Berufungsverzichtes sowie der aufschiebenden Wirkung von Berufungen in Leistungsangelegenheiten.
(3) Die Länder treffen in wirtschaftlich vertretbarem Ausmaß Vorsorge für dezentrale, niederschwellige und bedarfsgerechte Beratungs- und Betreuungsangebote zur möglichst ganzheitlichen Erfassung der Problemlagen der Menschen, die Leistungen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung in Anspruch nehmen."

Der gesamte Vertrag/das betreffende Gesetz (aus dem dieser Gesetzesartikel kopiert wurde) findet sich HIER:

Gerne unter Frau C. veröffentlichen.
Mit freundlichen Grüßen,


11.01.2015 um 11.02 Uhr von F*. - "Wird bei der Berufsunfähigkeitspension auch das Einkommen der Partner angerechnet?"


Hallo lieber Christian,

ich habe bitte nur eine kurze Frage - wird bei erhalt der Berufsunfähigkeitspension auch auf das Einkommen der Partner geschaut bzw . angerechnet?? Oder ist das nur bei Notstand???

DANKE SEHR für eine Antwort!!!! Schöne Grüsse F. (10.01.15)

Antwort:
Nein - wird nur beim notstand - und wurde "auch beim pensionsvorschuss" - angerechnet - nicht beim erhalt der pension!
alles gute!


11.01.2015 um 10.54 Uhr von E. - "Neue Bemessungsgrundlage bei geringfügige Beschäftigung?"


Sehr geehrter Herr Moser!

Ich arbeite seit einem Monat bei einer Firma als geringfügig beschäftigte Mitarbeiterin. Nach sechs Monaten habe ich neue Bemessungsgrundlage?

Ich bedanke mich im voraus für ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen E. (10.01.15)

Antwort:
bei einer geringfügigen beschäftigung kommt es zu keiner neuen bemessungsgrundlage.
alles gute!


9.01.2015 um 12.37 Uhr von T*. - "Zugangsdaten bekanntgeben?"


Hallo Herr Moser,
Bin in einer Maßnahme bei Ibisacam. Muss ich Ibisacam meine eAMS Zugangsdaten bekanntgeben. Sind doch meine persönlichen Daten. (Datenschutz ???)
Mit freundlichen Grüssen, T.

Antwort:
(Sensible) Daten brauchen sie nicht rausgeben. Es besteht halt immer eine Gefahr der rechtswidrigen Bezugssperre, die sie (falls) mit dem Rechtsweg Berufung bekämpfen!
Datenverweigerung ist keine Kursvereitelung
unter:
Datenschutz. / E-AMS-Konto freiwillig - "eAMS Konto löschen

(Zur Info: Coaching Pflicht?" ) (Ohne Gewähr) Alles Gute!

11.01.2015 um 12.37 Uhr von T*. - "Danke für die Antwort."
Hallo Herr Moser,
danke für die Antwort. \"Zugangsdaten bekanntgeben?\"
Werde wenn es mir möglich ist Ihnen für Ihre gute Arbeit eine kleine Spende zu überweisen. Liebe Grüsse, T (10.01.15)


8.01.2015 um 17.31 Uhr von R. - "Neue Bemessungsgrundlage bei 15 Stunden-Job?"


Sehr geehrter herr Moser
Ich arbeite gerade in einem sozialökonomischen betrieb im 1. Bezirk. Vor dieser Firma bekam ich ams Geld 680?. Und da mir nur 15 stunden angeboten wurden in dieser Firma verdiene ich im Monat nur 420? netto. Wird das ams Geld nach den 6 Monaten neu berechnet ? weil dann bekomme ich ja nur noch so ca 3-400?. Oder bekomme ich wieder das gleiche Geld wie vorher ? Ich hoffe doch dass fleiss nicht bestraft wird!!!
gruss r.

Antwort:
Wenn sie als Transitarbeitskraft eingestellt wurden, so erhalten sie nach 28 Wochen DV. eine neue Bemessungsgrundlage und fallen - was ihre Versicherungsleistung betrifft - runter.
Sie machen das freiwillig - erst ab 20 Wochenstunden ist ein DV pflicht! Okay?
Ev. lassen sie dann den niedrigen Bezug über die Mindestsicherung auf ca. 850 Euro aufstocken!


8.01.2015 um 0.44 Uhr von V*. - "Sperre wegen versäumten Termin?"


Sehr geehrter Herr Moser!
Ich hatte einen Termin am 6.12.2014 bei AMS. Nun, einen Tag davor war ich bei AMS um die Formulare fuer die Notstandshilfe auszufuehlen und ich vergass sozusagen den Termin bei meinen Berater.
Nun, am 16. bin ich zu meiner Beraterin hingegangen um mich fuer das Versaeumniss zu entschuldigen mit der oben genannter Begruendund. Die Beraterin meinte es ging im Ordnung und ich entschuldigte mich noch ausdruecklich bei Ihr.
Am Montag, den 6. Jaenner erhielt ich aber leider ein Brief (Bescheid)vom AMS wobei sie mir den Bezug von 6.12.2014 bis 16.12.2014 gestoppt haben. Bin sehr verzweifelt darueber, ich hatte es vesaeumt aber das passierte mir das erste mal und hatte keine anderweitige Interesse dieses Fehlen zu manipulieren. Habe noch Kinder und Frau die keinen Bezug hat und meine Miete kann ich jetzt nicht weiter zahlen! Man sagte mir ich sollte Beschwerde einreihen aber weiss ich nicht mit welcher genauere Begruendung?
Koennen Sie mir hier eventuell einen Tip geben was ich tun koennte?
mfg

Antwort:
Sie müssen wegen der Sperre einen schriftlichen Bescheid bekommen, auf den legen sie Berufung ein - ohne sich zuviel zu erwarten. Die beim AMS haben nichts mit "sozial" zu tun! Im Gegenteil handelt es sich hierbei um einen arbeitsmarktpolitischen Erfolg der mit Prämie belohnt wird!
Trotzdem legen sie die Berufung ein! - Mit dem wahren Grund!
Gleichzeitig besuchen sie die Caritas und bitten um Hilfe - Erzählen sie denen was passiert ist! - Miete, Strom per Erlagschein; Einkaufsgutscheine; Ev. Bargeld;
Ev. versuchen sie es auch beim Sozialamt "?" - Ev. einmalige Hilfe! Versuch!
Alles Gute! Ohne Gewähr!


7.01.2015 um 3.35 Uhr von H*. - "Behindertenpass abgelehnt?"


Sehr geehrter Herr Moser!
Ich hatte in Okt eingereicht wegen einen Behindertenpass da ich seit Juni 2014 Impantat meines linken Kniegelenk habe ,Diabetes ,Bluthochdruck, Alergie, Schildrüsse fehlt mir auch schon wurde ich völlig abgelehnt sie schrieben mir nur 20.v.H zu das andere zählt nicht.Was kann ich tun und wie kann ich weiter vorgehen hab writers durch mein knie mit der hüfte und kreuz da der Fuß kürzer ist um 1,4 cm. Ich bin verzweifelt bitte helfen sie mir Wo kann ich mich hinwenden. Weiters haben sie mir noch geschrieben folgenden satz "Die/Der Untersuchte ist infolge des Ausmaßes seiner funktionellen Einschränkungen zumindest zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit auf einen geschützten Arbeitsplatz Oder in einem Integrativen Betrieb geeignet.
Ich bitte sie mir einen Rat zu geben was ich tun kann.
mit freundlichen Grüßen und besten Dank h. (5.01.15)

>Es steht bei Gesamtgrad der Behinderung 20v.H. und Dauerzustand ist angekreuzt.
>Möchte Ihn zu meinen gestrigen schreiben den Brief von Sozialminesterium zukommen lassen! (6.01.15)

Antwort:
>Wie im Sozialministeriumschreiben angeführt - haben sie die Möglichkeit bis 19.01.15 eine schriftliche Stellungnahme einzubringen, wenn sie Einwendungen haben und es sind, wenn möglich, entsprechende Befunde vorzulegen! Tun sie das!

reden sie - wenn sie nicht einverstanden sind mit - ihrem hausarzt / vertrauensarzt bzw auch/und mit dem facharzt - darüber - wenn die anderer meinung sind, sollen die sie unterstützen.

>Ev. Rechtsbeistand u.a für Informationen / Hilfe.
ev. besuchen sie den gerichtsauskunftstag ihres bezirks - - ev. RA - erste stunde gratis.)"< warte auf rückmeldung

>20 % verminderte leistungsfähigkeit schützt "wenigstens" vor bestimmten DV.
Bei körperlichen Einschränkungen des/der Arbeitslosen muss das AMS die gesundheitliche Eignung einer Stelle immer konkret überprüfen

Beantwortung der Frage nach der körperlichen Zumutbarkeit /

Ein wichtiges Judikat gegen die oberflächliche Prüfung der gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch das Arbeitsmarktservice" (20.11.2011)

ohne gewähr - alles gute

13.01.2015 um 10.50 Uhr von N. N. - "Nach mehreren Berufungen von 20% auf 30% und nun 90% Behinderung"

(Zu "Behindertenpass abgelehnt?")

Hallo Herr Moser,

Siehe Posting im Anhang.

Wer kann der Damen/Herren helfen: Verein chronisch krank

KOBV Kriegsopfer und Behinderten Verein
Bundessozialamt (normalerweise sollte ja ein Amt die Bürger unterstützen - leider ist täglich das Gegenteil der Fall)

Bei mir war es ähnlich:
Ich wurde mit 20% abgeschossen, Berufung dann 30%, dann wieder Berufung
mit Ergebnis 90%.
Der Arzt sagte zu mir im bösen Ton: gell Sie kennen sich aus.......
Ich habe es laut zuständigen Gesetzblatt begründet. Das ist eine Aufstellung von Erkrankungen und Angabe von Prozensätzen.

Ich schaue ob ich dazu noch Details finde.
Gerne ohne meinen Namen die Info weitergeben wenn für Sie ok. lg

> Die Einschätzungsverordnung ist das. unten der link Dokument wie im Anhang gezeigt öffnen, dann Krankheit suchen, eventuell mit Unterstützung von Arzt, Wenn das gute Amt gemurkst hat, Einspruch erheben. lg.

Grades der Behinderung (GdB) - EVO (12.01.15)

Anm: Behindertenanwaltschaft - Dr. Erwin Buchinger


4.01.2015 um 19.43 Uhr von D*. - "Partnerschafts-Anrechnung?"


Hallo!
Ich hab eine ganz wichtige Frage, und verzweifle irgendwie gleich mal weil ich nirgends im Netz eine Antwort darauf finde. Ich bin leider schon etwa länger beim AMS gemeldet. Bekomme also Notstand. Da mein Lebensgefährte am Bau arbeitet ist er jetzt seit 19.12. Arbeitslos gemeldet. Am 30.12. Bekam ich vom AMS einen Brief ich muss denen die Bestätigung schicken wieviel mein LG bis19.12. Verdient hat. Alles recht aber ich hab Angst Das ich meinen bezug verliere weil mein LG nun auch Arbeitslos gemeldet ist. Ist die Befürchtung gerechtfertigt? Lg

Antwort:
Ja, je nach dem wie hoch das Arbeitslosengeld des Partners ausfällt und ob Freigrenzen zur Anwendung kommen - wird dieses Einkommen des "Partners" bei ihrer Notstandshilfe angerechnet! - Siehe tolle Info über Partnerschaftsanrechnung bzw. Freigrenzen mit Beispiel auf Seite 59
Ausser
es handelt sich um eine Wohngemeinschaft - ist ev. der Fall, wenn jeder sein eigenes Schlafzimmer hat und kein Anspruch auf Unterhalt vorliegt bzw. ein solcher auch nicht freiwillig geleistet wird.
Sehen sie sich einige Links, "unter Politik erzeugt Armut", durch, um Einblick in die Materie zu erlangen und ev. gegen eine Anrechnung vorzugehen! (Ohne Gewähr) Alles Gute!


3.01.2015 um 13.56 Uhr von I*. - "Probemonat vom AMS bezahlt?"


Hallo,
ich hätte eine Frage ... hab zwar schon gegoogelt, finde aber nichts zu
dem Thema im Netz:

Mein Neffe, 1* Jahre seit ca. 12 Monaten arbeitslos gemeldet hat vom AMS eine Stelle zugewiesen bekommen. Als Friseurhilfskraft. In der Stellenbeschreibung war ein Bruttolohn von 1.170,- angeführt.
Nach einem erfolgreichen Vorstellungsgespräch fuhr er mit der Bestätigung dass er aufgenommen wird zum AMS um dort dann zu erfahren, dass er während des Probemonats im Friseurbetrieb weiterhin vom AMS bezahlt werde, nicht vom Friseurbetrieb angemeldet wird sondern für die Dauer des Probemonats nur 500 AMS Geld bekommt und nicht den angeführten Bruttolohn.

Ist dies legitim? zwar wird von der Mindestsicherung noch auf 800 euro ausgeglichen aber es hadelt sich auch im Probemontag um eine Vollzeitbeschäftigung.

Und abgesehen davon heute hat er seinen ersten Diensttag angetreten in diesem Friseurbetrieb, die Chefin verkündet ständig ausländerfeindliche Kommentare (Neffe ist wohl österreicher aber andere komplett eingeschüchterte Mitarbeiterin dort ist Polin) meint die Leut die vom AMS kommen sind eh alle Nichtsnutze usw., des weiteren meinte Sie zu meinen, dass er in der Mittagspause das Geschäft nicht verlassen darf
... soweit ich weiss ist Mittagspause = Freizeit oder? . Na wie auch immer aufhören zu arbeiten kann er dort wohl nicht weil man ihm dann den Bezug streichen würde. Aber das mit der Bezahlung scheint mir sehr fragwürdig zu sein und ich hoffe sie wissen da was ob das eine gesonderte Förderung ist bei der das AMS unter dem Kollektiv bezahlen darf, bwz. wohin man sich wenden könnte falls das nicht legitim ist.

vielen Dank im Voraus - mit freundlichen Grüßen (2.01.15)

Antwort:
er hätte schon beim vorstellungsgespräch im betrieb darauf hingewiesen werden müssen, dass es um ein vom AMS gefördertes probemonat handelt!
um sich zu entscheiden brauchts aufrichtige infos! anscheinend wurde er dort zum narren gehalten - warum?
wenn er mittagspause hat die nicht bezahlt wird so ist das seine entscheidung wo er diese verbringt. (diese frage ev. mit der AK klären - die ist in arbeitnehmerfragen kompetent!)

ausserdem braucht er sich nicht blöd anmachen lassen - wenn im bewerbungsgespräch 1170 bruto ausgemacht war (zusätzlich bei der AK ev. KV-lohn erfragen) und jetzt kein lohn bezahlt wird, so ist das ein vertrauensbruch ("mündlicher vertragsbruch?") - den sich ihr neffe nicht gefallen lassen soll/darf.
bzw.
soll er folgender massen vorgehen. - er geht gleich in der früh zur chefin und legt ihr nahe, dass er den KV-lohn verlange - ansonsten den lohn im nachhinein (ev. übers arbeitsgericht - einfordert / nachfordert.)

siehe: Praktikum - keine Gratisarbeit (vom Rechtsanwalt)

sollte er ev. ein einverständnisschreiben zum lohnverzicht unterzeichnet haben - so nimmt er die unterschrift zurück. und verlangt den KV-lohn.
ich denke mal, dass er dann nicht genommen wird - was zu keiner sperre führen darf. ansonsten in dem fall auch unterstützung von der AK holen.

Was für eine Frechheit
diese chefin? beleidigt genau diejenigen, die sie ausbeutet??!!
mit dieser person muss man ganz anders verfahren -
ohne gewähr / alles gute - danke für rückmeldung über ausgang!

5.01.2015 um 21.47 Uhr von I*. - "Scheint doch noch gut ausgegangen zu sein"
Hallo, vielen Dank für die rasche Antwort.
Mein Neffe war am Samstag (2.Dienst-tag) pünktlich im Geschäft, Kollegin
rief sogleich die Chefin an welche wenige Minuten
auftauchte und meinte sie habe sich erkundigt wegen der Mittagspause und wenn das bei ihr so ist dann ist das so wie sie sagt das Geschäft dürfe nicht verlassen werden in der Pause. Mein Neffe meinte er habe sich ja ohnehin nur ein Kebab geholt welches er dann im Geschäft gegessen habe.
DAraufhin die Chefin: "Gut dann pack dich jetzt zusammen und geh ich habe dem AMS schon geschrieben dass du nicht arbeiten willst, freu dich du wirst eine Sperre bekommen". Auf eine rassistische Bemerkung meinte mein Neffe dann noch sie solle dies bitte lassen da seine Verlobte Nigerianerin ist .. Antwort der Chefin: das ist mir scheißegal, ich hasse Neger das sind keine Menschen :O.

Heute war mein Neffe am AMS (hatte aber gleich am Samstag ein Mail ans AMS verfasst mit den Umständen in diesem Betrieb). Die Betreuerin dort meinte es werde keine Sperre geben.
Scheint doch noch gut ausgegangen zu sein. Traurig allerdings dass es solche Betriebe geben darf :(

vielen Dank nochmal für Ihre Antwort und die Informationen. lg

Antwort: "Österreichische Verhältnisse"
Gut so! Unter so einer Chefin zu arbeiten wäre / ist eine Zumutung! Sie muss selbst mit enormer Unzufriedenheit und Frust beladen sein, um so viel Bosheit und Hass zu verstreuen! Leider bräuchten viele Menschen noch ein gehöriges Mass an Bewusstseins-Bildung um endlich den, in Österreich noch immer vorhandenen, auch wirkenden "ewig gestrigen" Geist entrümpeln zu können!

>Fehlende Auseinandersetzung mit unserer kranken widerlichen Vergangenheit beschert uns noch immer solche Erlebnisse / Kontakte / Kräfte / Zustände!
Selbst in der Politik treibt dieser unerträgliche Geist - u.a. auch in Form einer Partei - noch immer sein Unwesen!
Entnazifizieren hiess, diesen unappetitlichen Geist am Leben zu erhalten!


1.01.2015 um 21.17 Uhr von H*. - "Muss ich mich bei langem Krankenstand dauernd vom AMS ab und anmelden?"


Hallo! Ich hätte eine Frage. Ich wäre bis Ende Jänner noch arbeitslos gemeldet, den Notstand bekomme ich sicherlich nicht, da Ehepartner zuviel verdient. Ich hatte einen schweren Unfall, ging zu früh in die Arbeitswelt zurück, verlor aber dann unverschuldet meinen Job. Ich habe ein Gutachten in Händen wo mir die Störung F43.1 bestätigt wird und empfohlen wird meinen Krankenstand um weitere 6 Monate zu verlängern. Laut AMS verfällt doch alles nach 62 Tagen. Wie kann ich vermeiden, dass ich aus der AMS rausfliege und trotzdem meine Behandlungen die 6 Monate machen kann. Muss ich mich da dauernd ab und anmelden? (Mir geht es auch um die Bezüge, mag Heilung, bin aber auch finanziell auf das Geld monatlich angewiesen) . Kann mir wer helfen?

Antwort: "Während dem Krankenstand ist die Krankenkassa für sie zuständig - nicht das AMS"
Sie fliegen nicht raus - aus dem AMS, sondern müssen nach einer Unterbrechung, die länger als 62 Tage dauert, wieder einen neuen Antrag stellen.
Wenn sie - also im Krankenstand sind, bekommen sie Krankengeld von der Krankenkassa (die ist in dieser Zeit für sie zuständig - nicht das AMS) - sollten sie vor Ablauf der 62 tägigen Frist gesund-geschrieben werden, können sie sich - ohne neuen Antrag - wieder zum AMS zurückmelden! Dauert der Krankenstand länger als 62 Tage - egal wie lange - müssen sie, wenn sie sich beim AMS zurückmelden, einen neuen Antrag stellen! - ("ab 63 Tage Unterbrechung")
(Ab wann einen neuen Antrag?) (Ohne Gewähr)


31.12.2014 um 15.15 Uhr von S. - "Guten Rutsch ins neue Jahr"


lieber Christian
ich wünsche dir und deiner Familie einen guten rutsch ins neue jahr
natürlich wünsche ich es allen lesern da
p,s unser Motto kopf hoch und nicht unterkriegen lassen (30.12.14)


29.12.2014 um 9.21 Uhr von A. - "Macht es Sinn sich krank schreiben zu lassen?"


Hallo !
habe mir leider bei einem Sturz das Steissbein gebrochen. Macht es Sinn (beziehe Notstandshilfe) sich krank schreiben zu lassen ? (28.12.14)

Antwort:
Wenn sie in der Genesungszeit keine DV.-, oder Zwangsmassnahmen-Vermittlung erwarten, so wüsste ich über keinen ("grossen") Vorteil bzw. Nachteil zu berichten.
Überlegen sie, ob ihnen in diese Richtung etwas einfällt - ansonsten entscheiden sie wie es ihnen lieber ist! (Ohne Gewähr) Alles Gute!


25.12.2014 um 12.13 Uhr von D. - "Termin einfach vergessen"


Sehr geehrter Herr Moser,

frohe Weihnachten! Folgender Fall mit AMS:

Ist meine Schuld, aber ich habe am 23.12. 11:50h den AMS Kontrolltermin einfach "verschlafen", der Weihnachtsstress hat mich anscheinend irgendwie angesteckt. Was ist nun zu tun ohne gesperrt zu werden? Ist das schlimm oder können die das Geld jetzt einfach auf bestimmte Zeit sperren obwohl ich mich früher melde?

Bitte um Info. Danke. Mit freundlichen Grüßen,

Antwort:
Sofort zurück melden! AlVG § 49 - Das Geld wird bis zur Wiedermeldung gesperrt!
Der früheste mögliche Termin ist der Montag - melden sie sich beim AMS zurück!
Liegt ev. auch an der BeraterIn, vielleicht hat sie ein einsehen und akzeptiert ihre Entschuldigung - sonst sind fünf Tge weg.
Ev. melden sie sich zudem gleich heute per E-Mail zurück bzw. senden sie heute noch eine Entschuldigung! (Ohne Gewähr) Alles Gute!

25.12.2014 um 13.00 Uhr von D. - "Email wurde schon abgeschickt"
Hallo Herr Moser,
Email wurde schon abgeschickt. :) Danke. Und ja, passt die Veröffentlichung.
Liebe Grüße, D.

2.01.2015 um 10.35 Uhr von D. - "Wollen die jetzt mein Geld bis zum 23.01. sperren, nur weil die mir früher keinen Termin geben?"
Hallo Herr Moser,

zuerst erwähnt - FROHES NEUES JAHR - und ... bitte unten die kurze Vorgeschichte lesen, wir hatten vor Tagen geschrieben

Ich habe am 25.12 eine Entschuldigung bzw. Infoschreiben per EAMS geschickt. Danach habe ich mich am 29.12.2014 unten persönlich gemeldet. Weil ohne Termin kommt man ja oben nicht rauf.

Die meinten die haben kein Termin, nur am 23.01.2015.

Hab dann mündlich eben dort persönlich gefragt, wie das mit der Einstellung des Bezugs ist, aber konnten mir nicht beantworten, nur mit dem Hinweis dass das dann von der Beratungszone (den Berater) entschieden wird.

Hab dann am 30.12.2014 die Mitteilung über die Einstellung des Bezuges bekommen:

------------ ------------- --------------

Ich schrieb dann:
"Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe mich am 29.12.2014 gemeldet, davor auch schon am 25.12 per eams, jedoch war ich wie gesagt persönlich beim AMS in der Dresdner Straße. Bitte um Aktivierung der Aktivierung des Bezuges und um Bestätigung.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen,
D."

Sie antworteten:
Sehr geehrter Herr *!

Die Aktivierung ihres Bezuges ist uns erst nach persönlicher Vorsprache in der Beratungszone möglich, weil wir zum Kontrollmeldeversäumnis eine Niederschrift aufnehmen müssen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Arbeitsmarktservice
Wien Dresdner Straße

------ ---------- -------------

Bitte um Info was man hier tun kann? Wollen die jetzt mein Geld bis zum 23.01.2015 sperren nur weil die selbst kein Personal haben um mir früher ein Termin zu geben?

Habe ja nur den Termin am 23.12.2014 verpasst. LG, D.

Antwort: "Feindbild-Politik?"
Ja, ist zu befürchten! Deshalb würde ich vorschlagen, dass sie sofort zum AMS / Geschäftsstellenleiter gehen um sich zurückzumelden / die Angelegenheit zu klären!
Wäre ev. wichtig eine Begleitperson als Zeugen mitzunehmen - wenn möglich!
Damit sie bestätigen / nachweisen können, dass sie sich ausser Dezember auch gleich Anfang Jänner (heute oder Montag "etc.") zurück meldeten!
Bzw. Die Dauer von einem Monat bis zur Wiedermeldung nicht sie zu verantworten haben, sondern das AMS, das den Termin raus-geschoben hatte!

Ev. schreiben sie - ohne sich zuviel zu erwarten - auch dem AMS-Ombudsmann (ihres Bundeslands)
Ev. wenden sie sich auch an die Volksanwaltschaft post@volksanw.gv.at - in Einzelfällen gibts ev. Unterstützung!

Falls: Beschwerden an sämtliche / einige Adressen (Ohne Gewähr) Alles Gute!


24.12.2014 um 20.18 Uhr - Weihnachten -


Wünsche euch einen ruhigen erholsamen Abend!

25.12.2014 um 11.44 Uhr von W. S. - "Frohe Weihnachten und Guten Rutsch"
Hallo Christian !
Frohe Weihnachten und Guten Rutsch !
Möge 2015 besser werden als 2014
Liebe Grüsse W


24.12.2014 um 19.59 Uhr von M. - "Fällt meine elektronische Korrespondenz und deren Inhalt unter den Datenschutz?"


Servus Christian, Aus aktuellem Anlass...
Meiner Meinung nach fällt meine elektronische Korrespondenz und deren Inhalt unter den Datenschutz und hat das AMS nicht zu interessieren.
Meine Frage: Bin ich verpflichtet meine Bewerbungen die ich per e-mail versende, dem AMS weiterzuleiten? lg -M. (23.12.14)

Antwort:
Du hast recht! Du musst halt nachweisen, dass du dich beworben hast - den Inhalt heraus zu geben, bist du nicht verpflichtet! (Ohne Gewähr)
Ev. holst du dir zusätzlich eine Antwort von kompetenter Stelle.
ARGE DATEN – Österreichische Gesellschaft für Datenschutz, 0676-9107032, www.argedaten.at, webmaster@argedaten.at

>Der Verwaltungsgerichtshof schiebt den Methoden des Arbeitsmarktservice, schematisch wöchentlich eine bestimmte Anzahl von Bewerbungen vorzuschreiben, einen Riegel vor. Eine bestimmte Zahl von Bewerbungen nachweisen.

6.01.2015 um 19.34 Uhr von J. - "Fällt unter Datenschutz"
Ja das fällt unter Datenschutz !
Datum und Empfänger sind für das AMS relevant, jedoch nicht der Inhalt !
Ich empfehle auch eine eventuelle Weitergabe durch die Firma/den möglichen Arbeitgeber an juristisch dritte Personen, wie dem AMS, mit folgendem Zusatz bei jeder Bewerbung eindeutig zu unterbinden:
"Anbei fordere ich Sie auf, saemtliche Daten vertrauensvoll zu behandeln, sie keinesfalls einer juristisch dritten Person zu ueberlassen und nach Bearbeitung sofort zu loeschen.
Diese Information ist ausschliesslich fuer die adressierte Person oder Organisation bestimmt und koennte vertrauliches und/oder privilegiertes Material enthalten. Personen oder Organisationen, fuer die diese Information nicht bestimmt ist, ist es nicht gestattet, diese zu lesen, erneut zu uebertragen, zu verbreiten, anderweitig zu verwenden oder sich durch sie veranlasst zu sehen, Massnahmen irgendeiner Art zu ergreifen.
Sollten Sie diese Nachricht irrtuemlich erhalten haben, werden Sie gebeten, sich mit dem Absender in Verbindung zu setzen und das Material von Ihrem Computer zu loeschen"
lg, Joe


24.12.2014 um 18.19 Uhr von P*. - " Rehageld-Bemessung stützt sich auf Teilzeitbeschäftigung, die lediglich ein Arbeitsversuch aufgrund meiner Erkrankung war - Davor war ich 30 Jahre lang vollzeitbeschäftigt."


Danke, dass es Sie gibt!

Ich bitte um Hilfe zu folgenden Fragen.
Ich beziehe seit 01.10.2014 Reha-geld.
Aufgrund langer Krankheit u. psychischer Probleme hätte ich mit meinen Befunden alle rechtlichen Voraussetzungen zum Bezug der Invaliditätspension erlangt.
Da ich aber unter 50. bin, beziehe ich derzeit Reha-Geld. Dieses wurde vom letzten Dienstgeber, bei dem ich 6 Wochen Teilzeit im Ausmaß von 30 Wochenstunden mit Euro 900,00 Netto gearbeitet habe berechnet. Davor war ich 30 Jahre lang Vollzeitbeschäftigt.
Die Teilzeitbeschäftigung war lediglich ein Arbeitsversuch aufgrund meiner Erkrankung. Dieser Arbeitsversuch scheiterte. Danach war ich längere Zeit wegen psychischer Probleme im Krankenstand.

Meine Fragen:
Kann es sein, dass jemand der aufgrund seiner Erkrankung Teilzeit beschäftigt ist, dass diese kurze Zeit von 6 Wochen zur Bemessung des Reha-Geldes herangezogen wird, obwohl ich davor 30 Jahre Vollzeit beschäftigt war?

Kann ich mit einem Dienstverhältnis, welches weniger als ein Monat oder einen Monat dauert, meinen Reha-Geld Anspruch erhöhen, oder hilft mir ein Dienstverhältnis während des Reha-Geld-Bezuges nichts? Bleibe ich somit auf der Teilzeitbeschäftigungsberechnung sitzen?

Derzeit bekomme ich den Ausgleichszahlungsrichtsatz für Alleinstehende. Ich bin verheiratet und habe ein Kind. Meine Frau bezieht Kinderbetreuungsgeld. Warum steht mir nicht der Ausgleichszulagenrichtsatz für Ehepaare mit Kind zu?

Herzlichen Dank und gesegnete Weihnachten.
P.

Antwort:
Mein Wissen über das neu-eingeführte Rehageld ist noch begrenzt. Soweit ich weiss, handelt es sich eigentlich um ein "verlängertes" Krankengeld bzw. errechnet sich so auch das Rehageld.
Es stellt sich anscheinend so dar, dass bei der Berechnung ihr letztes Gehalt heran gezogen wurde! Ist in ihrem Fall sehr ärgerlich, weil sie sicherlich in der Vollzeitbeschäftigung viel mehr verdient haben und das Rehageld viel höher ausgefallen wäre!
Nach dieser, aus ihrer Information gewonnenen, Erkenntnis ist acht zu geben, dass man zuletzt - vor dem Antrag auf Rehageld - über ein hohes Einkommen verfügt - weil dieses dann höher ausfällt!

Ich befürchte aber, wenn sie den Inhalt ihre Frage - mit einem kurzen Dienstverhältnis das Rehageld erhöhen - in die Praxis umsetzen, so könnten es ev. Probleme geben, weil sie ja "arbeitsunfähig" sind und nur deswegen keine I-Pension bekommen, weil sie unter 50 Jahre alt sind.
Sie müssten dann belegen, dass sie vorübergehend doch wieder arbeitsfähig waren und jetzt aber nach dem kurzen DV - das für höhere Entlohnung (zukünftiges Rehageld) sorgte - wegen erneuter Arbeitsunfähigkeit wieder um I-Pension bzw. Rehageld ansuchen müssen.
Dies zu argumentieren stell ich mir etwas schwierig vor?

Ev. bekommen sie derzeit den Ausgleichszulagenrichtsatz für Alleinstehende, weil das Kinderbetreuungsgeld ihrer Frau "eh" über den Richtsatz liegt? ("?")
>Aber ev. senden sie die Frage bezüglich Ausgleichszulagenrichtsatz an die zuständige Behörde - um sicher-zugehen! (schriftlich eingeschrieben.)

Ev. besuchen sie auch die AK und lassen sich über das Rehageld (und Höhe) "etc." aufklären! Falls, Danke für Rückmeldung!
(Ohne Gewähr)

("Rehageld-Fragestellung: "3-Reich-Gesundheitspolitik?" "Zwangsbehandlung? / Zwangsmedikation? / Zwangspsychologisierung?" 10.09.14)


21.12.2014 - Stephan Hiesböck - "CHRONOLOGIE EINER HINRICHTUNG" / "Standgerichte"


"CHRONOLOGIE EINER HINRICHTUNG" / "Standgerichte - Betrifft: BU / IV-Pensions-Verfahren"
unter:
20.12.2014 um 10.54 Uhr - von Wolfgang Thiel - "
Verstößt unsere Justiz gegen Menschenrechte ?
"

+ Anmerkung: "Diese Berichte machen Verzweiflungstat-en verständlicher!"
"Mann sägte sich den Fuss ab um dem AMS-etc.-Terror auszukommen"


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