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24.01.2015 um 15.51 Uhr von W. S. - "Volksanwalt: Massiver Anstieg bei AMS-Beschwerden" "VA. Günther Kräuter fordert mehr Respekt von AMS-Mitarbeitern!"
"Grosser Erfolg der Arbeitslosen-Initiativen und couragierten Betroffenen" |
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WIR HABEN MEHR AUFMERKSAMKEIT - WEITERMACHEN - WEHRT EUCH NOCH MEHR !
Volksanwalt: Massiver Anstieg bei AMS-Beschwerden Auszüge: Mehr als 500 Beschwerden gab es im Vorjahr, rund 70 Prozent mehr als im Jahr davor, sagt Kräuter: \"Das ist schon eine enorme Steigerung. Alles, was mit dem AMS zu tun hat, wird auch 2015 ein Schwerpunkt der Volksanwaltschaft sein.\" Dass die Zahl der Beschwerden weiter zunimmt, erklärt sich zum einen aus der steigenden Zahl der Arbeitslosen, aber auch damit, dass die Menschen sich besser in entsprechenden Plattformen vernetzen und sich verstärkt zur Wehr setzen. \"Insgesamt wurden die Extremfälle weniger\", zieht Kräuter vorläufige Bilanz. \"Man hat auch gelernt aus der Kritik.\"
In Sachen Beschäftigung für Asylwerber gelte es nun, Nägel mit Köpfen zu machen. \"Mittlerweile haben wir eine Fülle von Akteuren, die sich sehr positiv bis zumindest wohlwollend äußern. Für die Volksanwaltschaft ist es ein ganz klares Menschenrecht, dass man Arbeit suchen und annehmen kann\", sagt Kräuter
Das stösst mir sauer auf, will VA Kräuter hier -ganz SPÖ Parteilinie - Flüchtlinge und Arbeitslose hinterrücks gegeneinander ausspielen und aufhetzen ? (Es gilt natürlich die Unschuldsvermutung.) Die Arbeitsplätze werden wohl kaum demnächst mehr werden.. ?
Volksanwalt: Massiver Anstieg bei AMS-Beschwerden Bei der Volksanwaltschaft langten 70 Prozent mehr Beschwerden ein, Günther Kräuter fordert mehr Respekt von AMS-Mitarbeitern (Standard)
Antwort: "Ich sehe die Forderung nach Arbeit für Asylwerber nicht als ein hinterrücks gegeneinander Ausspielen und Aufhetzen ? Hier bräuchte es ehrliche Informationen und Aufklärung! Asylwerber sind nicht für die x-hunderttausenden fehlenden Arbeitsplätze (sprich Arbeitslosigkeit) verantwortlich! Selbst dann nicht, wenn wir sie "endlich" arbeiten lassen!" ("Um-Verteilung / auch von Arbeit!")
Anmerkung: "Ein "grosser" Erfolg!" "Toll, hier lässt sich ein "grosser" Erfolg aus der Arbeitsloseninitiativen-Arbeit ableiten. Freut mich, dass ein Ziel von SoNed - Betroffene zu Beschwerden animieren, auf dass Einrichtungen wie die Volksanwaltschaft, Rechnungshof etc. aktiv in den Kampf für Gerechtigkeit eingreifen "müssen" - erreicht wurde. Was dieser Artikel bestätigt! Natürlich darf sich jede(r), der/die sich mit einer Beschwerde / Unmutskundgebung / Kritik an diesem "Weg" beteiligte, ein Stück von diesem Erfolg einverleiben. Zudem soll dieser Erfolg weiteren Betroffenen zeigen, dass Beschwerden nicht umsonst sind und u.a. eine Kraft darstellen, die dazu beiträgt eine längst fällige Veränderung herbei zu führen!
Auch bietet sich die Volksanwaltschaft umso mehr als Adresse für Beschwerden und Unmutskundgebungen an, da sie seit Kurzem den Menschenrechtsbeirat ersetzt und als Einrichtung zuständig, für die Einhaltung / "Umsetzung" der Menschenrechte in Österreich, ist / sein sollte. Gerade hier - wie die Politik, Behörden, der Staat, die Gesellschaft mit den sozial unteren Schichten bzw. mit dem gesellschaftlichen Rand umgeht - lässt sich erkennen, ob Menschenrechte, Menschenwürde etc. geachtet werden und ob wir berechtigter Weise von einem demokratischen Rechtsstaat bzw. demokratischen Republik reden dürfen / können ! Was "nur" einer Zivilisation auf hohem Niveau zustünde.
Wie wir anhand dem Umgang des AMS mit ihren "KUNDEN" / Ausgelieferten feststellen, ist Österreich weit davon entfernt, behaupten zu dürfen, ein Staat zu sein, in dem Menschenrechte etc. geachtet werden!
Deshalb sind weitere (unzählige) Beschwerden an die Volksanwaltschaft notwendig, um Erstens, der VA keine Gelegenheit zur Ignoranz bez. unserer österreichischen Identität zu geben und sie so zur Feststellung unserer tatsächlichen Mentalität / Charakters zu zwingen und Zweitens, Druck auf die VA. auszuüben, auf dass sie ihrer angedachten Rolle / Aufgabe, für Menschenrechte zu sorgen, nachkommen muss.
Jede weitere aufrichtige Beschwerde / Unmutskundgebung drängt/zwingt die VA. auch dafür Sorge zu tragen, dass Parteien / PolitikerInnen / Behörden das Fehlen von Menschenrechte nicht mehr leugnen können und Menschenrechte / Gerechtigkeit etc. endlich eine Hauptrolle in der österreichischen Kultur spielen. Damit die Schande der Menschenrechtslosigkeit - die in Österreich, in letzter Konsequenz, immer wieder zum Vorschein kommt - endlich der Vergangenheit angehört!
Dieser Artikel zeigt euren / unseren Erfolg! Weiter so! Für ein humanistisch-solidarisches Österreich! - "Fern der rücksichtslosen egoistischen Gier, Namens Neoliberalismus"!" - Wirken wir weiter mit!"
27.01.2015 um 11.16 Uhr von G - "Bezüglich Volksanwalt muss man auch anmerken" Hallo Christian! Ich möchte mich zu den Beitrag äußern bezüglich Volksanwalt, man muss auch anmerken das sich Herr H. Tr. (VA.) der für das AMS zuständig ist sich nicht wirklich um die dinge im sinne des arbeitslosen kümmert sondern sogar sinnlos Maßnahmen so genannte SÖBS für sehr sinnvoll hält so hat er mir mal geschrieben . Auch sind mir viele andere Fälle bekannt wo er sich zwar äußert zu den geschilderten fällen aber sicherlich den Anschein erweckt er Arbeite für das AMS. Auch hier sollte man mal ansetzen und sich mit Herrn Kräuter zusammen setzen warum hier alles den Anschein erweckt er würde für das AMS arbeiten und nicht zur Hilfe Unterstützung des arbeitsuchenden bzw. des Beschwerdeführers was tun denn in seinen Antworten steht eigentlich immer nach Rücksprache mit dem AMS hält es das AMS für so uns so...also was soll das ? Weiß eigentlich Günter Kräuter davon wie sein Mitarbeiter die Fälle behandle? Gruß G. (26.01.15)
Antwort: Ja, ich formuliere ebenfalls Kritik an die VA., obwohl die VA in ihrem Bericht 2011 wenigstens klare Worte zu den SÖB`s fand - die leider von SPÖ / ÖVP - Bartenstein über die AlVG-Novelle zu zumutbaren DV erklärt wurden, trotz Armutserzeugung u.a.! Und ja, sie haben recht, es muss daran gearbeitet werden, damit Freiwilligkeit bez. SÖB-Teilnahme eine Voraussetzung ist! Siehe: "Volksanwaltschafts-Bericht 2011 - "VA. bestätigt "in-direkt" "SPÖ?"-Hundstorfers Arbeitsmarktpolitik ist gleich Sozial-, Lohndumping-politik!" "AMS ist Sozialdumper wie Lohndumper" ("SÖB/GBP-Umgehungsgeschäfte/Scheingeschäfte / Armut") (1.05.12) |
23.01.2015 um 10.17 Uhr von V*. - "Tatsächliche Ausbildungsoffensive nur AMS-Lippenbekenntnis?" |
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Sehr geehrter Herr Moser! Bitte um Hilfe bei folgendem Thema... Die Aufnahmekriterien bei gewissen sozialen Ausbildungen (Fachsozialbetreuer Behindertenbegleitung, kolleg etc...) umfassen ein mindestens 2 monatiges Praktikum dass man vor Ausbildungsbeginn abschliessen soll! Leider gewährt das AMS nur Praktika im Sinne von Arbeitserprobung bzw. Arbeitstraining das laut AMS mir nicht zusteht da ich keine Ausbildung in diesem Bereich habe... Ich habe 2 mal versucht mit mit einer fixen Praktikumszusage ein Begehren auf Förderung gestell... beide male wurde es mit dem Vermerk abgelehnt dass es sich nicht um eine Maßnahme im Sinne der AMS-Politik handelt und ich kein Recht auf Förderung habe. (wohlgemerkt dass ich in einem Orientierungskurs des BFi, mir diese Perspektive auf Ausbildung erarbeitet habe...)!!! Ich habe auch bei verschiedenen sozialen Einrichtungen versucht eine \"begehrte\" Einstellungszusage zu bekommen... nur leider ohne Erfolg da mir ja die Ausbildung im gewünschten Bereich fehlt!! und genau hier beisst sich die Katze in den Schwanz... Habe sie eine Idee wie ich veilleicht doch noch zu meinem Praktikum komme????
Mit freundlichen Grüßen (22.01.15)
Antwort: Ich kann ihnen auch nur raten weiter dafür zu "kämpfen" / lästig zu sein - da auf sinnvolle tatsächliche Ausbildung kein Rechtsanspruch besteht - nur die Pflicht zu Deppenkurse / Mobbingkurse = Geschäftemacherei mit Arbeitslosen! Und wichtig, ihre Versuche / Anfragen sollten vermerkt sein - drum fragen sie ev. gleich nochmals >schriftlich-eingeschrieben< an. Immer, damit etwas aufliegt! Und besuchen sie mit einer Begleitperson den Geschäftsstellenleiter! So ein Praktikum würde dem AMS sogar billiger als Deppenkurse kommen. Eigentlich hätte das AMS angekündigt die Arbeitsmarktpolitik etwas sinnvoller zu gestalten und ein Augenmerk auf tatsächliche Qualifikation zu legen. Nehmen sie es beim Wort! Beschwerden diesbezüglich auch an die AMS-Landesgeschäftsstelle und an die österreichische AMS-Leitung Dr. Buchinger und Dr. Kopf. Es wäre wichtig und hilfreich, wenn unzählige Beschwerden/Kritiken von Betroffenen in die AMS-Geschäftsstellen eintreffen würden. Alle Themen betreffend. Bei Beschwerden wegen grasser Probleme auch an die Volksanwaltschaft - u.a.! |
23.01.2015 um 10.01 Uhr von H*. - "Bezugssperre wegen einer Firma, bei der einige Dinge nicht mit Recht zugehen?" |
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Sehr geehrter Hr. Moser,
ich wurde vor 1 Monat arbeitslos und meldete mich deshalb beim zuständigen AMS. Meine Beraterin vermittelte mir einige Stellen und bei einer von Ihr ausgewählten Firma bekam ich auch ein Vorstellungsgespräch und daraufhin wurde mir angeboten bei dieser Firma in einigen Tagen meinen Dienst anzutreten. Ich hatte bei dem Chef ein ungutes Gefühl, da die Rede von 44 Stunden Normalarbeitszeit die Rede war und von einer \"Überstundenpauschale\", sowie von Schwarzauszahlung der darüber hinausgehenden Überstunden. Ich meldete mich bei meiner Beraterin und teilte Ihr mit, dass ich diesen Job nicht annehmen will, da einige Dinge nicht mit Recht zugehen und schilderte Ihr den Sachverhalt. Sie sagte mir ich müsse das Angebot annehmen, ansonsten drohe mir eine Sperre und Überstundenpauschalen seien normal in meiner Branche (Metallnebengewerbe). Aus Angst eine Sperre zu bekommen, tritt ich meinen ersten Arbeitstag an und meldete mich beim AMS ab. Heute war mein 3ter Arbeitstag, mir wurde v! om Chef am ersten Arbeitstag bereits gesagt, dass ein Dienstzettel bzw. ein Dienstvertrag nicht notwendig seie, da man sonst keine Vertrauenbasis aufbauen kann. Weiteres habe ich von einer Ex-Mitarbeiterin erfahren, dass diese erst nach 6 Wochen ihren Dienstzettel ausgehändigt bekam. Ich weiß nun also nicht, als was ich eingestuft werde, wie viel Stunden ich lt. Vertrag arbeiten muss, wie viel Gehalt ich bekomme, etc. Heute am Nachmittag sah ich in einem Ordner auf dem PC,welcher mir zugeteilt war, dass sich darin ein vorgefertigter Dienstzettel befindet, ich öffnete die Word Datei und sah sie mir an. Ich musste feststellen, dass dies wohl mein Dienstzettel war, welchen mir man nicht ausfertigen wollte. Der Ordner war nicht gleich ersichtlich und mir wurde ja gesagt so etwas brauche man nicht. Ich las mir heimlich den Dienstzettel trotzdem durch, man fand NICHTS über eine Probearbeitszeit, man fand ebenso wenig eine Überstundenpauschale, sondern nur einen All-in Gehalt, weiteres fehlte die genaue Einstufung, sowie kv. zustehendes Gehalt. Mir wurde jedoch eine Überstundenpauschale angeboten, und keine \"unechte\" bzw. kein All-in-Vertrag. Ich habe mir zuhause ausgerechnet ob ich mit diese All-in Gehalt mit den inkludierten Überstunden auf mein lt. KV zustehendes Gehalt komme, die Antwort ist negativ. Ich bekomme weniger als mit lt. KV zusteht. Was kann ich nun machen? Ich habe auch gelesen! , dass wenn im Dienstzettel nichts von einem Probemonat steht, das AMS den Leistungsanspruch im Falle einer Kündigung sperrt.
Ich danke Ihnen im Vorraus für Ihre Antwort! Mit freundlichen Grüßen (21.01.15)
Antwort: Sie hätten ev. gleich zur AK gehen sollen, die ist in Arbeitnehmerrechten kompetent. Die Belange um den Dienstzettel müssen vor dem DV-Antritt geklärt werden, ansonsten kann man das DV. - ohne Konsequenzen ablehnen bzw. wäre eine Berufung sollte es tatsächlich zur Sperre kommen erfolgreich! Siehe: Dienstverhältnis ablehnen. - Eine Entlohnung unterm KV geht schon gar nicht.Sie haben sich von der AMS BeraterIn einschüchtern lassen! Ihrem Bericht nach dürfte es zu keiner AMS-Sperre kommen, sollten sie dieses DV. verweigern! Holen sie das ev. nach, besuchen sie die AK und klären sie die Fragen ab. (Ohne Gewähr) |
23.01.2015 um 0.41 Uhr von M.G*. - "Wegzeit?" |
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Sehr geehrter Herr Moser!
Ich bin 23 Jahre alt, HBLA Absolventin seit 2012, nunmehr seit Juli 2014 arbeitslos und beziehe jetzt das erste Monat Notstandshilfe. Am 20.01.2015 hatte ich einen Kontrolltermin und meine Beraterin hat gemeint, da mein Suchradius bis Baden ging und es zur Zeit in diesem Umkreis keine Stellen gibt, müsse sie bis Wien erweitern. Ich habe dann gemeint, dass ich zwar ungern bis nach Wien fahren würde, da ich alleine schon von meinem jetzigen Wohnort (Pitten) eine Anfahrtszeit von einer Stunde nach Wien hätte, aber wenn es sein muss, dann eine Teilzeitstelle bevorzugen würde. Daraufhin meinte meine Beraterin: \"Naja, wenn die Stelle in der Nähe der Bahn ist, kommt auch eine Vollzeitstelle in Frage. Sie beziehen ja bereits Notstandshilfe.\" Da ich keinen Streit anfangen wollte, beließ ich es dabei. Gestern bekam ich gleich 3 Vermittlungsvorschläge. Eine Stelle befindet sich im 1. Bezirk in Wien und ich wurde direkt am Montag zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Die Wegzeit beträgt in eine Richtung 1:40 Std., also über 3 Std. hin und zurück.
Es gilt , soweit ich mich informieren konnte eine Wegzeit von 2 bzw. 2,5 Std. als zumutbar. Muss ich aufgrund der Wegzeit zum Vorstellungsgespräch bzw. im Falle einer Einstellung die Arbeit annehmen?
Mit Dank im Voraus für Ihre Hilfe verbleibe ich mit freundlichen Grüßen M.G.
Antwort: So ist es! Diese Arbeitsstellen sind für sie nicht zumutbar - deswegen können sie ohne Sanktionen ablehnen bzw. das Bewerbungsgespräch verweigern! Bei Vollzeitstelle sind 2 Stunden hin und zurück zumutbar und bei einer Teilzeitstelle 1,5 Stunden. Sollten sie völlig abgelegen wohnen könnte sich die Zeiten etwas ausdehnen! Zumutbarkeit von langen Arbeitswegen!
23.01.2015 um 12.54 Uhr von M. G*. - "Nicht in der Lage eigene Richtlinien korrekt zu interpretieren" Sehr geehrter Her Moser! Herzlichen Dank für die rasche Antwort. Heute morgen erhielt ich eine Antwort meiner Beraterin, nachdem ich ihr die Problematik der Wegzeit erläutert hatte und bekam folgende Antwort: Sehr geehrte Frau ...! Unbedingt bewerben! Eine Wegstrecke von JEWEILS zwei Stunden ist zumutbar. (AMS)
Für die Zumutbarkeit einer Beschäftigung ist ebenfalls ausschlaggebend, dass diese in angemessener Zeit erreichbar ist. Darunter ist bei einer Vollzeitbeschäftigung zu verstehen, dass die tägliche Wegzeit für den Hin- und Rückweg jedenfalls zwei Stunden betragen kann. Bei Teilzeitbeschäftigungen sind jedenfalls eineinhalb Stunden als zumutbare Wegzeit anzusehen. Nur unter besonderen Umständen (z.B. besonders günstige Arbeitsbedingungen wie kostenlose Hin- und Rückfahrt mit einem Firmenbus, besonders hohes Entgelt, Betriebskindergarten bzw. Anreise aus einer Pendlerregion) müssen auch längere Wegzeiten akzeptiert werden. Falls eine tägliche Rückkehr an den Wohnort nicht möglich ist, muss eine entsprechende Unterkunftsmöglichkeit zur Verfügung stehen.
Mit freundlichen Grüßen Ihr Arbeitsmarktservice
Offensichtlich sind die Damen und Herren nicht in der Lage ihre eigenen Richtlinien korrekt zu interpretieren oder sie erzählen das was ihnen gerade passt. Ich habe mich daraufhin bei der AMS Serviceline und bei der Arbeiterkammer informiert und da wurde mir bestätigt, dass es gesamt 2 Stunden für die Hin- und Rückfahrt sind. Wien ist für mich mit der Bahn normalerweise in 44 Minuten erreichbar, jedoch ist der Arbeitsplatz so weit Weg, dass ich in Wien nocheinmal mindestenss 30-40 Minuten zurücklegen muss.
Wie gehe ich aufgrund der Antwort meiner Beraterin am besten weiter vor? Vielen Dank Mit freundlichen Grüßen M.G.
Antwort: Ihre Betreuerin will sie einschüchtern! - Brauchen sie nicht zulassen! Die AMS-Info spricht eh von 2 Stunden? Wenn die Wegzeit um einiges überschritten wird, so können sie verweigern bzw. auf ev. "rechtswidrige" Sperre "erfolgreiche" Berufung einlegen! Bei weiteren Problemen mit ihrer BeraterIn besuchen sie ev. den Geschäftsstellenleiter und bringen eine Beschwerde vor - Mit Begleitperson, wenn möglich! Bez. Ohne Gewähr / Zum Verständnis durchlesen |
22.01.2015 um 9.35 Uhr von Sc*. - "Verpflichtende Bewerbungen?" |
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Sehr geehrter Herr Moser,
Am 21.01.2015 wurde mir eine neue Betreuungsvereinbahrung vorgelegt, in der Stand, das ich pro Woche 3 Bewerbungen machen muss. Habe meiner Betreuerin die Erkenntnis 2006/08/0099 (hoffe die gilt noch) des VwGH, wegen einer bestimmte Zahl von Bewerbungen nachweisen, vorgelegt. Da war Sie etwas überfordert und ich wurde zur Abteilungsleiterin weitergeleitet. Der ich ebenfalls die Erkenntnis vorlegte und die mir klar sagte, daß das AMS eine Anzahl vorschreiben kann, das 3 Bewerbungen zwar falsch seien und es nur 2 sein dürfen. Aber da sie wenig Zeit hätte und auch nicht vorbereitet sei, wurde eine Klärung auf Anfang Februar verschoben.
Da ausser den alten Problemen,(48 Jahre alt, keine Nachtschicht möglich da auf Öffis angewiesen, nicht schwindelfrei, keine Staplerpraxis usw.), schon schwer ist passende Stellen zu finden. Kommen nun auch noch die gesundheitliche Einschränkungen (ca. 40 % durch Herzinfarkt und pAVK II a) dazu, die auch dem AMS bekannt sind, da durch das BBRZ bestädigt. Selbst mit den Doppelausschreibungen ist es unmöglich solch ein Anzahl pro Woche zu erreichen die auch nur annähernd dem mit dem AMS ausgearbeiteten und gesundheitlich vertretbaren Profil entsprechen. Vom AMS selbst habe ich seit meiner Gesundmeldung, Anfang September, nur 2 Jobvorschläge erhalten, obwohl die an der Quelle sitzen und einen auf ganz wichtig machen, jede weitere Unterstützung vom AMS beschränkte sich auf Versuche mich in SÖB (IT-Works) oder in ein 9 Monatiges Praktikum (in-takt) zu stecken. Da diese aber nach mehrmaligen Nachfragen doch freiwillig waren, lehnte ich dankend ab, na nun scheint das hier die Retou! rkutsche zu sein.
Ich für meinen Teil sehe hier nun den Versuch des AMS, da ich schon etwas länger Arbeitslos bin und sie mich nicht bei einem ihren \"Freunden\" unterbringen konnten, (dank der Infos auf dieser Seite) mir Arbeitsunwilligkeit oder ähnliches zu Unterstellen oder zumindest in diese Richtung hin zu arbeiten.
Ich bin bereit mich zu wehren, deswegen auch meine Frage, wie aktuell sind diese Erkenntnise des VwGH, wurden diese durch neuere ersetzt oder durch eine neue stille Gesetzregelung oder Gesetze umgangen oder hat man von Seiten des AMS geschafft diese zu umgehen ? MfG
P.S.: Veröffentlichung selbstverständlich! (21.01.15)
Antwort: Mehr zum Erfolg würde führen, wenn man das VwGH-Erkenntnis erst bei der Berufung verwendet - so eine Sperre wegen einer bestimmten Anzahl von geforderten Bewerbungen ausgesprochen wurde! Jeder Betroffene muss bei der Arbeitssuche etc. mitwirken, aber der VwGH hat es unterlassen eine genaue Zahl, an verpflichtenden Bewerbungen, zu nennen. Die Übertreibungen, die das AMS hier praktiziert verbietet der VwGH - bzw. stellt er die in diesem Zusammenhang getätigten Sperren ab. Das VwGH-Erkenntnis ist noch immer gültig - jedoch kann es zur Rechtsstreitfrage werden, wenn das AMS den Bezug (ev. rechtswidrig) sperrt! (Falls Berufung einlegen)
>Der Verwaltungsgerichtshof schiebt den Methoden des Arbeitsmarktservice, schematisch wöchentlich eine bestimmte Anzahl von Bewerbungen vorzuschreiben, einen Riegel vor. Eine bestimmte Zahl von Bewerbungen nachweisen.
Zur Info: Keine Gratisarbeit: Praktikum / Schnuppertage statt Probetage
Zum Verständnis durchlesen. |
21.01.2015 um 9.42 Uhr von M*. - "Gestern hatte ich einen Termin, Einladung zu Job Transfer" |
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Sehr geschätzter herr Christian Moser!
Gestern hatte ich einen Termin (Einladung vom AMS) zu Job Transfer in der Margaretenstrasse 166 in Wien 5. Als ich dort rein kam waren etliche Tische mit sogenannten \"Beratern\" und Klienten in Gesprächen vertieft. Die \"Klienten\" bekamen dann alle ein Formular zum Ausfüllen und zum Unterschreiben. Ich hielt mich an ihre Anweisungen und ging erstmal zu dem Herren, der dort alle empfing. Ich zitiere: Er: Guten Tag, haben sie das Einladungsschreiben vom AMS mit?Ich: Ja, aber das gebe ich nicht aus der Hand, da es ja an mich gerichtet ist. Er: Ich benötige es aber, ich kann ihnen ja eine Kopie davon machen. Ich: Nein, wie gesagt ich gebe es nicht aus der Hand. Er: (jetzt sichtlich unfreundlich) na Gut, dann warten sie bis ein \"Berater\" frei ist. Nach kurzer Zeit holte mich ein \"Berater\" an einen der Tische und fing an ausschweifend zu erzählen. zum Schluß betonte er noch, dass die Teilnahme hier völlig freiwillig sei und ob ich das \"Angebot\" aufgenommen zu werden annehme oder ablehne. Ich sagte daraufhin, dass ich es we! der ablehne, noch annehme, denn ich folge nur den Anweisungen des AMS, die mich hier her schickten und wenn es etwas zum Ausfüllen und Unterschreiben gibt, werde ich es weder ausfüllen noch Unterschreiben, sondern den \"Vertrag\" zuerst mitnehmen und überprüfen lassen. Er fragte mich daraufhin von wem ich ihn überprüfen lassen will. Ich sagte von der AK oder der Gewerkschaft. Dann sagte er er sei jetzt damit überfordert und wisse nicht was er jetzt tun soll. Er blickte sich im Raum hilfesuchend um und da offensichtlich kein anderer \"berater\" frei war, meinte er dann, nicht nur ich sondern auch er könne Leute abweisen, dann sagte er , er sagt dem AMS er habe mich abgelehnt, weil es einfach nicht passt! Dann ging ich wieder. Nun meine Frage an Sie: Ist es möglich, dass mir das AMS jetzt das Geld streicht, weil ich von Job Transfer abgelehnt wurde? Vorab schon mal herzlichen Dank für ihre Antwort! Mit freundlichen Grüßen M. P.S.: Veröffentlichung selbstverständlich!
Antwort: Sieht so aus, als haben sich die Job-Transfer-Berater korrekt verhalten. Da ihnen mitgeteilt wurde, dass die Teilnahme freiwillig ist, wurde zugleich eine mögliche Sperre bei Weigerung ausgeschlossen und somit hätten sie auch selbst ohne Sperre ablehnen können! Ein Zeuge bez. dieser Aussage wäre aber nicht schlecht, um sich vor böse Überraschungen zu schützen! Das der AMS-BeraterIn ev. ein wenig böse, wegen dem nicht zustande kommen dieses Massnahmen-Vertrags ist - kann schon sein, sollte sie aber nicht gross beunruhigen! Da die Ablehnung zudem vom Massnahmen-Berater gekommen ist, darf es schon gar keine Sperre geben. Falls wirklich, dann auf Sperr-Bescheid Berufung einlegen! (Ohne Gewähr)
27.01.2015 um 13.07 Uhr von M*. - "Hauptwohnsitz noch nicht gemeldet" Danke vielmals für ihre geschetzte Antwort! Eine kleine Zusatzfrage: Ich habe vergessen dem AMS meine neue Meldeadresse mitzuteilen. Ich bin seit Mitte Dezember Neu Hauptwohnsitz gemeldet und beim Neu einreichen der Notstandshilfe sind die natürlich drauf gekommen und haben mir mit 20.01.2015 die Notstandshilfe vorläufig eingestellt, da ich mich beim AMS in meinem Bezirk melden soll. Wenn ich jetzt mit den neuen Meldezetteln ins neue AMS gehe, bekomme ich dann ganz normal meine Notstandshilfe OHNE Sperre weiter, oder sperren die mich, weil ich seit mehr als 1 Monat woanders gemeldet bin? Bzw. Währe es rechtens eineBezugssperre zu bekommen, weil man vergessen hat seine neue Adresse bekannt zu geben? Danke schon mal für ihre Antwort. mfg.
Antwort: Erledigen sie diese Angelegenheit sofort! Es wäre eigentlich kein Nachteil entstanden - falls der Bezug trotzdem gesperrt wird - nicht rückwirkend aufgehoben wird, legen sie auf den Bescheid Berufung ein! Halten sie uns auf dem Laufenden!
27.01.2015 um 20.13 Uhr von M*. - "Ich gehe morgen früh gleich zum AMS" Dankeschön Herr Moser! Ich gehe Morgen früh gleich zum AMS und gebe dann bescheid! Ich wünsche ihnen noch einen Schönen Abend! Mfg. |
20.01.2015 um 19.59 Uhr von R*. - "Step2Job / Deppen-, bzw. Mobbingkurs" |
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Lieber Herr Moser,
ich schreibe Ihnen kurz mein Sachverhalt und würde mich sehr über eine Antwort/Meinung von Ihnen freuen.
Ich bin 36 Jahre alt, kaufmännisch ausgebildet, spreche mehrere Sprachen, bin seit Anfang 2012 arbeitslos, derzeit im Notstand, habe mehrere Kurse besucht (ECDL Advaced Expert Certificate, Cambridge Business English, SAP ERP Modul FI) und jetzt wurde ich zu Step2Job verdonnert, weil ich angeblich zu lange brauche, um einen Job zu finden. Auf Ihren Seiten lese ich, dass es sich um sog. \"Deppenkurse handelt bis zum Nötigen zu einem DV-Abschluss\". Auf dem Zuweisungs-Blatt zu Informationsveranstaltung stehen als Themenbereiche: Bewerbung, EDV für Anfänger, Deutsch und Englisch für Anfänger, wobei ich überall nachweislich höhere zertifizierte Kenntnisse besitze.
Frage: Wie soll ich jetzt am Besten vorgehen? Wie kann ich mich dagegen wehren? Beim mir würde dies sicher Neuberechnung der Bemessungsgrundlage bedeuten=Geldverlust. Kann ich AMS zwingen mir einen sinnhaften Kurs anzubieten?
Antwort: Kurse müssen fehlende Kenntnisse / Fähigkeiten vermitteln. Sind keine Defizite vorhanden, so dürfte die Vermittlung nicht unter Bezugssperre (§10) stattfinden. Wurden schon Deppenkurse besucht, so sind Kurse mit gleichen Inhalten nicht mehr verpflichtend! "Keine wiederholte Teilnahme an Schulungen des AMS mit gleichen Inhalten" Auch sind Kurse - handelt es sich dabei um externe Betreuung - freiwillige Angelegenheit.
Mit ("rechtswidriger") Sperre muss immer gerechnet werden - die sie "falls" mit Berufung bekämpfen.
Siehe Links unter "Mindestsicherung / step2job?" Ua. mit "AMS-Antwort: "step2job" ist freiwillig"
Zur neuen Bemessungsgrundlage kommts nur bei einem 28 wöchigen DV bzw. Transitarbeitsplatz in einem SÖB - nicht durch einen Deppen-, bzw. Mobbingkurs! (Ohne Gewähr) Alles Gute!
21.01.2015 um 11.05 Uhr von R*. - "Ehrlich gesagt, ist ja jeder Kurs ein Deppen-Kurs" Guten Tag Herr Moser, vielen Dank für Ihre schnelle Rückantwort Ich habe da noch ein paar offene Fragen, die ich gerne abklären möchte.
In meinem Einladungsschreiben steht, dass die Einladung zu Step2Job ein Kontrollmeldetermin gemäß §49 Arbeitslosenversicherungsgesetz ist. Hat dieser § andere Auswirkungen als der §10?
"Ich habe das Glück gehabt" noch in Jahr 2007 einen Deppen-Kurse zu besuchen (nehme an, dieser gilt nicht mehr), als ich zum ersten Mal arbeitslos wurde. Ehrlich gesagt, ist ja jeder Kurs ein Deppen-Kurs, weil egal was man besucht, ohne 1-2 Wochen Bewerbungs- und Lebenslauftrainings gibt es keine einzige AMS-Maßnahme. Soweit ich es aus Ihrer Antwort herauslese ist dieser Kurs freiwillig und step2job ist kein SÖB, sondern ein Deppen- bzw. Mobbingkurs, stimmt das? Habe damals (2007) beim Trendwerk einen Kurs mitgemacht, der genau darauf abzielte uns in ein Transitarbeitsplatz-Vertrag zu drängen. Dem wurde auch ein Deppenkurs vorgelagert, so dass man einen anderern Eindruck bekam und erst in der Mitte der Maßnahme der Druck ausgeübt wurde - mittels Bezugssperre - einen DV abzuschliessen.
Also stellt sich meine Frage: Soll ich jetzt am Donnerstag zu Informationsveranstaltung gehen (weil ich schon unfreiwillig zugebucht wurde) und statt der Unterschrift den Text eingeben ("Im Hinblick auf den auf mich ausgeübten Druck, der in der Ankündigung, die Notstandshilfe als existenzerhaltendes Grundgehalt zu streichen besteht, leiste ich, ohne den vorliegenden Inhalt in Frage stellen zu können, keine Unterschrift"), oder noch vor der Informationsveranstaltung zu meinem Berater (samt Zeugen) hingehen und versuchen, dass ganze irgendwie gerade zu biegen?
Vielen Dank für Ihre Antwort! lg, R. (20.01.15)
Antwort: § 10 ist bei DV oder Zwangsmassnahmen-Verweigerung eine 6 Wochen-, bei weiteren Sperren 8 Wochen-Sperre. § 49 Kontrolltermin-Versäumnis ist Sperre bis zur Wiedermeldung! Fraglich ist die Rechtmässigkeit bei Kontrollterminen ausserhalb einer Behörde bzw. bei einer Privatperson - Siehe Kontrolltermin.
Ich rate trotz ev. Rechtswidrigkeit hinzugehen, um herauszufinden welcher Art Deppenkurs etc. dahinter-steht! Dazu siehe "zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs :"
Den Text ev. immer einsetzen, wenn man nicht freiwillig teilnimmt! Fragen sie vor Zeugen, ob die Kurs-Teilnahme freiwillig ist? Zur Info: Die Berater (aufsuchende Vermittlung) - Infoveranstaltung/Kontrolltermin Ergebnis Teilnahme ist freiwillig. (10.04.09)
>Es gibt kein Ja oder Nein beim AMS und seinen Zwangsmassnahmen! Die Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte etc. werden behördlich oft einfach ignoriert / mit Füssen getreten - Was im Grunde ein staatspolitischer Skandal höchsten Ausmasses ist und die Demokratie bzw. demokratische Rechtsstaatlichkeit / unsere demokratische Republik ruiniert! Weswegen sich hoffentlich Regierung, politische Parteien / (wenigstens einige) PolitikerInnen früher oder später auch zu verantworten haben!
Da immer mit, auch rechtswidriger, Sperre zu rechnen ist, muss jede(r) selbst entscheiden, ob er/sie diese entmotivierenden Zwangsmassnahmen besucht oder dagegen ankämpft. - Alle Links gut durchlesen um sich bestens informiert wehren zu können! Meine Antworten sollen hilfreiche Infos dazu liefern und werden immer ohne Gewähr - was soviel heisst wie "Haftungsausschluss" - gesendet! |
20.01.2015 um 19.50 Uhr von C*. - "Partnerschaft-Anrechnung?" |
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Hallo Christian Ich habe eine Frage zu folgendem Beispiel bezüglich Notstandshilfe. Ein Mann hat einen eigenen jahrelang gemeldeten Wohnsitz. Die Frau hat ebenso einen eigenen jahrelang gemeldeten Wohnsitz. Trotz Partnerschaft bleibt die getrennte Haushaltsführung aufrecht, also mit 2 Hauptwohnsitzen. Hat das einen Einfluss auf die Notstandshilfe? Lg C. Bitte nur mit einem Anfangsinitial veröffentlichen veröffentlichen.
Antwort: "Nur" bei gemeinsamer Wohnadresse darf es zur Anrechnung des Partnerschaftseinkommens kommen! "Die Grünen raten sogar dazu die Lebensgemeinschaft beim AMS nicht angeben, sofern keine Unterhaltspflicht besteht - und ein Unterhalt auch nicht freiwillig geleistet wird!" - >Schon gar nicht, wenn keine Wohngemeinschaft besteht - leite ich daraus ab! Siehe auch noch weitere Links unter Politik erzeugt Armut und "fördert/zwingt" zu Single-Haushalte / gegen Familienbildung"! Zur Info: Was, wenn der Ehepartner nicht im gemeinsamen Haushalt lebt? (Ohne Gewähr)
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20.01.2015 um 10.41 Uhr von J*. - "Bzgl. AMS Termin" |
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Sehr geehrter Herr Moser, ich habe schon viel von Ihnen und Ihrer unermüdlichen Arbeit für Gerechtigkeit gehört! Meine Hochachtung! Vielleicht könnten Sie mir bzgl. meinem AMS Termin helfen, ich werde mich nächste Woche arbeitslos melden müssen. Bin 30 Jahre alt, war seit Juni 2014 als Teilzeitbürokraft bei meinem Vater angestellt und würde weiterhin nur 20-25 Stunden arbeiten wollen, denn ich überlege mir ein Studium zu beginnen. Können Sie mir vielleicht sagen was ich beachten sollte? Außerdem würde ich gerne den ECDL-Schein machen,da ich es wirklich nötig habe. Haben Sie ein paar Tipps für mich? Soll ich gleich sagen,dass ich den Kurs über das AMS machen will oder später,muss ich jede Stelle annehmen die sie mir schicken,muss ich dem AMS sagen,dass ich studieren will?? Soll ich zum Anmeldetermin jemanden mitnehmen oder alleine hingehen? Vielen Dank für Ihre Hilfe! Freundliche Grüße J. (18.01.15)
Antwort: es ist kompliziert, da es unterstützung erst ab arbeitslosigkeit gibt - "nur" wegen unterstützungen arbeitslos melden, billigt - "mehr oder weniger" - das AMS nicht. dazu kommt, dass es auf ausbildung keinen rechtsanspruch gibt - drum heissts dann darum kämpfen. --da nach einer zeit kurse sowieso pflicht werden - versuchen sie auch hier einen kurs mit ecdl-schulung zu bekommen. ev. mit einem verlangten begehren.
>Zu selbst gewählter Ausbildung / Formalweg! Beschreiten sie den Formalweg / Legen sie alle Daten den Kurs betreffend bei! Bei selbstgewählten "Kurs"/Ausbildung/"Studium" - Begehren, für Instanzenweg, abgeben! Ombudsmann Buchgraber von der LGS-Steiermark riet, den Formalweg zu berschreiten und sich ein Begehren zusenden zu lassen. Dann gäbe es einen Instanzenweg von der Geschäftsstelle über den Regionalbeirat bis zum Landesdirektorium. ("Instanzenweg für Ausbildung ohne Rechtsanspruch?") ja geben sie beim erstellen der betreuungsvereinbarung an, dass sie nur teilzeit arbeit wollen - auch weil sie studieren wollen. und nicht damit rechnen dass alles einfach und geschmiert läuft - das gegenteil kann der fall sein.
Richtiges Verhalten im AMS (Vertraue dem AMS niemals!!! - - Alles schriftlich mit dem Amt regeln!) ja, falls möglich zu terminen begleitperson mitnehmen. ohne gewähr - alles gute!
18.01.2015 um 17.19 Uhr von J*. - "Vielen Dank" Vielen vielen Dank, Sie können meine Nachricht gerne veröffentlichen! Freundliche Grüße |
19.01.2015 um 20.04 Uhr von J. F*. - "Zum BBRZ " |
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Sehr geehrter Herr Moser, ich habe eine Frage zum BBRZ - meine Beraterin hat beim letzten Gespräch gemeint , dass wir beim nächsten Mal einen Termin beim BBRZ vereinbaren würden. Ich bin 51 und schon länger arbeitslos, im Jahr 2009 war ich schon beim BBRZ weil ich wegen chronischen Fersensporn ( Schmerzen)- Atteste vom Orthopäden- keine Stelle mit schwerer körperlicher Arbeit und langes Stehen (z.B. im Verkauf) annehmen kann. In den letzten Jahren hatte ich dazu noch zwei Knie OP´s. Warum will mich das AMS wieder zum BBRZ schicken ? Bringt das für mich Nachteile? Was kann mir schlimmstenfalls passieren? Kann man den BBRZ Termin ablehnen? Mit freundlichen Grüßen - J.F.
Antwort: "Überlegen sie sich, ob sie dort freiwillig teilnehmen möchten, um sich ev. für eine Weiterbildung / Umschulung unterstützen zu lassen ? / - "will man mit aller Kraft positiv denken bzw. diese Zwangsmassnahme, von der u.a. haarsträubende Berichte vorliegen, positiv sehen" Verminderte Leistungsfähigkeit wurde ihnen ja schon bescheinigt oder (?) Drum sollten sie nicht freiwillig teilnehmen wollen, so müssen sie ev. dagegen ankämpfen!
Kurse die sie schon mal besucht haben müssen sie kein weiteres Mal besuchen "?= Bei "rechtswidriger" Sperre mit Berufung bekämpfen!" "Keine wiederholte Teilnahme an Schulungen des AMS mit gleichen Inhalten" (17.07.14)
Laut VwGH hat die Zuweisung bez. medizinischer Untersuchung an einen Arzt zu erfolgen und nicht an einen Prozessmanager-In?!
Und laut "neuem" VwGH-Erkenntnis sind ärztliche Untersuchungen kein zulässiger Inhalt einer Maßnahme zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt!
Heisst: Betroffene dürfen nicht unter Bezugssperrdrohung in eine Wiedereingliederungs--Massnahme zur "ärztlichen Untersuchungen" vermittelt /"genötigt" werden! mit weiteren Links in der Antwort unter: "BBRZ: Verbotene Doktorspiele?"
Patientenrechte (Patientencharta) Art. 17 (Patienten und Patientinnen dürfen nur mit ihrer Zustimmung behandelt werden.)" Ev. zur Unterstützung den Patientenanwalt kontaktieren! (ohne Gewähr) alles Gute! |
17.01.2015 um 21.49 Uhr von K*. - "Das ist doch die Höhe" |
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Sehr geehrter Herr Moser,
ich war im Jahr 2010 arbeitslos. Vor einem damaligen Termin um 11:30 Uhr hatte ich ein Bier intus, worauf mich die Betreuerin natürlich ansprach (roch sie natürlich). Fand das jetzt nicht sooo tragisch und bejahte ihre Frage, ob ich denn Alkohol getrunken hätte. Nun, 2015 bin ich wieder arbeitslos, und was mir bei Arbeitslosmeldung widerfuhr, konnte ich kaum glauben - da hat doch die ehemalige Betreuerin annno 2010 glatt im PC gespeichert, ich hätte DEPRESSIONEN, worauf mich meine jetzige Betreuerin ansprach. Das ist doch die Höhe, was bildet sich die (Betreuerin 2010) ein, hier derartigen Mist zu notieren??!?!?! Kann man denn hier rechtlich vorgehen? Danke für die Antwort! LG (16.01.15)
Antwort: Jeder Mensch hat das Recht auf >Auskunft über ihn gespeicherte Daten >Richtigstellung unrichtiger Daten und >auf Löschung unzulässigerweise verarbeiteter Daten! Sie fordern das AMS auf (ev. eingeschrieben per Post) diese unautorisierte Datenspeicherung sofort zu löschen, andernfalls sie die Angelegenheit der Datenschutzbehörde übersenden. Ev. stellen sie gleichzeitig Gemäß § 26 Datenschutzgesetz 2000 einen Antrag auf Auskunft! Einmal im Jahr hat man das Recht Auskunft über seine in Behörden gespeicherten Daten zu verlangen! Siehe auch Datenschutz!
17.01.2015 um 22.24 Uhr von K*. - "werde ich umgehend machen!" Sehr geehrter Herr Moser, danke für die rasche Antwort - werde ich umgehend machen! MfG |
17.01.2015 um 9.48 Uhr von R*. - "Betreuungs-Pflichten" |
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Ich bin beim ams für 20-25 stunden zur vermittlung gemeldet und beziehe derzeit notstand. Ich habe 2 kinder. 5 jahre besucht den kindergarten und 7 jahre besucht die schule. In meiner betreuungsvereinbarung steht drin dass ich in der zeit von 6:00 - 20:00 uhr zur vermittlung in eine teilzeitstelle bereit stehe. Was sich nun aber geändert hat da ich nunmehr von 8:00 - 16:00 meine kinder in betreuung habe. Das ams möchte mich nun in eine ganztagsschullung stecken ohne rücksicht auf meine betreuungspflicht und ohne rücksicht auf meinen teilzeitwunsch. Ist das überhaupt zulässig?? Wofür gibt es dann betreuungsvereinbarungen wenn dass ams überhaupt keine rücksicht darauf nimmt?? Ich hoffe inständig ihr könnt mir helfen.
Antwort: Einige AMS-MitarbeiterInnen erfreuen sich daran, wenn sie Mütter bzw. auch AlleinerzieherInnen unter Stress setzen. Steigen sie "nur" begrenzt darauf ein. An diesen Gesetzestext müssen sich auch die asozialsten AMS-MitarbeiterInnen halten. Personen mit Betreuungsverpflichtungen müssen für mindestens 16 Stunden bis 20 Stunden zur Verfügung stehen! >Lassen sie ev. in der Betreuungsvereinbarung verankern, von wann bis wann sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen - so dass sich 16 - 20 Stunden die Woche ergeben! Und lassen sie sie auch reden! Und kommt es "verschärft" zu Problemen besuchen sie - wenn möglich mit Begleitperson - den Vorgesetzten bzw. Geschäftsstellenleiter. Ev. wenden sie sich auch an den Volksanwalt post@volksanw.gv.at - in Einzelfällen gibts Unterstützung! (Ohne Gewähr) Alles Gute! .
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16.01.2015 um 9.44 Uhr von S*. - "Geschützte Bemessungsgrundlage" |
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Sehr geehrter Herr Moser,
ich noch 7 Tage 46 Jahre, gelernte Bürokauffrau bin seit 2012 Arbeitslos und beziehe derzeit die Notstandshilfe. Jetzt habe ich ein Job Angebot (Call Center) bekommen allerdings würde es sich bei dieser Stelle um ein 30 Std. Tätigkeit handeln. Ausgeschrieben war die Stelle mit 40 Std. sonst hätte ich mich gar nicht erst beworben. Der Gehalt wäre ungefähr der Gleiche den ich jetzt als Notstandshilfe beziehe.
Wenn ich diese Stelle annehme und dann wieder Arbeitslos werde, greift dann der Schutz der Bemessungsgrundlage?
Wie wird danach, bei neuer Arbeitslose, das AL-Entgelt berechnet? Es gibt nun einerseits den AL-Geld-Schutz. Andererseits aber \"nur\" eine Teilzeitarbeit statt einer Vollzeitarbeit! Hat das Ausmass der Arbeitszeit überhaupt Auswirkung auf das AL-Geld? Meines Wissens zählt da doch nur das Einkommen zur Ermittlung der Beitragsgrundlage, das hier aber aufgrund des Schutzes ja erst gar nicht zum tragen kommt. Konkret geht es darum, bekommt man nun das selbe AL-Geld wie zuletzt oder gibt es eine Reduktion wegen der Teilzeitarbeit?
Die Firma wartet auf meine Zusage. Recht herzlichen Dank für Ihre Mühe MfG (15.01.15)
Antwort: das ALG-geld kann ab dem 45 geburtstag nicht weniger werden - sie müssen das selbe ALG wie zuletzt bekommen. geschützte Bemessungsgrundlage alles gute - ohne gewähr
17.01.2015 um 18.23 Uhr von S*. - "Hoffe, dass sich daraus eine Vollzeitstelle ergibt" Sehr geehrter Herr Moser, recht herzlichen Dank für Ihre Auskunft. Ich war mir diesbezüglich unsicher, da ich ja bereits 2012 um Arbeitslosengeld eingereicht habe. Beruhigt habe ich jetzt den Dienstvertrag unterzeichnet und hoffe nach wie vor, dass sich daraus eine Vollzeitstelle ergibt. Schönes Wochenende und herzlichen Dank |
16.01.2015 um 9.40 Uhr von M*. - "Ich brauche unbedingt eine Ausbildung" |
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Ich brauche unbedingt eine Ausbildung. ich habe eine kleine Tochter Ich habe keine Ausbildung und noch keine lehre gemacht. Obwohl mir das zusteht Ich hasse das echt
Rückfrage: wie alt sind sie - sind sie noch im jugendlichen-alter? was wollen sie lernen? bekommen sie arbeitslosengeld oder ev. eine unterstützung - welche?
15.01.15 - Ich bin 21. Ich möchte eine Ausbildung zur pflegehelferin
(zusammenfassung / auszug aus mehreren e-mail`s) (14 -15.01.15)
Antwort: pflegehelferInnen werden eigentlich eh gesucht. da aber auf qualifikation kein rechtsanspruch besteht ist der wunsch mit keiner sicherheit verbunden. trotzdem, geben sie nicht auf und seien sie lästig - damit die sehen wie ernst es ihnen ist. auch bei anfänglicher erfolglosigkeit werden sie nicht müde, die forderung nach ausbildung zu erheben. reden sie auch mit dem ams (vorgesetzten / geschäftsstellenleiter) und nehmen sie sich eine begleitperson mit.
>Zu selbst gewählter Ausbildung / Formalweg! Beschreiten sie den Formalweg / Legen sie alle Daten den Kurs betreffend bei! Bei selbstgewählten "Kurs"/Ausbildung/"Studium" - Begehren, für Instanzenweg, abgeben! Ombudsmann Buchgraber von der LGS-Steiermark riet, den Formalweg zu berschreiten und sich ein Begehren zusenden zu lassen. Dann gäbe es einen Instanzenweg von der Geschäftsstelle über den Regionalbeirat bis zum Landesdirektorium. ("Instanzenweg für Ausbildung ohne Rechtsanspruch?")
schreiben sie ev. auch weitere adressen an und fragen nach bzw. um unterstützung - ev. die AK gehen sie auch zu den firmen die diese kurse anbieten und fragen was zu tun ist bzw. holen sie sich die daten wann der kurs angeht - wie lange er dauert - was er kostet etc. z. Bsp. das BFI soll ihnen helfen die unterstützung zu bekommen. wäre die tochter eh versorgt? ginge sich das aus?
ev. zur info
Pflegehilfe-Ausbildung mit dem AMS Bruck Das AMS startet mit einer Offensive und fördert die Ausbildung - Jobgarantie für Absolventen inklusive.
PflegehelferInnen im Burgenland alles gute (ohne gewähr) |
15.01.2015 um 10.32 Uhr von S. - "Bin in der ARMUT gefangen" |
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Sehr geehrter Hr. Moser, gestern habe ich von einem jungen Mädchen erfahren, das ihre arbeitssuchende Freundin, HEUTE in Wien innerhalb eines AMS KUSRSES( leider weiß ich nicht welches Institut genau) ...6 Stunden !!!! turnen muß! So viel zu sinnvollen Kursen! Mir selbst wurde mit 50 J. auferelegt, täglich Bewerbungen los zu senden obewohl bisher die letzten JAHRE, (scheinbar ist mein Konkurs ohen Abschöpfungszwang meiens Kontos) ein Grund)nur Absage kommen, UND mir mein neuer BETREUER in KOrneuburg erklärte, sie zahlen keine Umschulung od. Kurs f. nich...was hinsichtlich der fragwürdigen Inhalte letzterer ohnehin nicht zu bedauern wäre. Doch antanzen darf ich OBWOHL mir die Fahrkosten zum AMS nicht möglich sind. Ichj bekomme inkl. Mind.sicherung 610.- monatlich. alleine meine Miete beträgt kalt 700.- unschwer zu erkennen das ich in der ARMUT gefangen bin. mfg (7.01.15)
Antwort: zur info Der Verwaltungsgerichtshof schiebt den Methoden des Arbeitsmarktservice, schematisch wöchentlich eine bestimmte Anzahl von Bewerbungen vorzuschreiben, einen Riegel vor. Eine bestimmte Zahl von Bewerbungen nachweisen.
Bez. Fahrtkosten vorab mit AMS-BetreuerIn besprechen! Vorstellungsbeihilfe
Beschäftigungsinitiative 50+
Zu selbst gewählter Ausbildung / Formalweg! Beschreiten sie den Formalweg / Legen sie alle Daten den Kurs betreffend bei! Bei selbstgewählten "Kurs"/Ausbildung/"Studium" - Begehren, für Instanzenweg, abgeben! Ombudsmann Buchgraber von der LGS-Steiermark riet, den Formalweg zu berschreiten und sich ein Begehren zusenden zu lassen. Dann gäbe es einen Instanzenweg von der Geschäftsstelle über den Regionalbeirat bis zum Landesdirektorium. ("Instanzenweg für Ausbildung ohne Rechtsanspruch?" 7.09.11)
"Keine wiederholte Teilnahme an Schulungen des AMS mit gleichen Inhalten" (17.07.14) alles gute!
15.01.2015 um 10.51 Uhr von S. - "Da braucht man keinen Kommentar mehr abgeben, nur Kopfschütteln" Danke Hr. Moser! Habe eine Einladung v. Team Stronach bekommen, eine ganz entzückende Dame, die meinte, eventuell kann man durch ein Gespräch einen Ausweg oder Lösungen finden die paßend für mich sind.
Fr. K. (name bitte nicht öffentlich angeben) ist f. Senioren ( ok mit 50 gilt man also schon als sollches:)) zuständig. Bisher hat sich noch kein Politiker oder deren MItarbeiter überhaupt interessiert gezeigt ev. nur zuzuhören, geschweige den Lösungen f. Arbeit od. Wohnproblem zu zeigen. Ich habe bloß ein schreiben bekommen d. Hr. Dr. Pröll meine Situation prüfen wird...das war im März vor 1 Jahr. UND ich TEILE der Bedarfsorientierten Minds. bekomme, und damit ausreichend versorgt bin. ( bei 700.- kalt Miete muss ich von 610.- MInd. inkl. Notstandshilfe leben...da braucht man keinen Kommentar mehr abgeben, nur Kopfschütteln).
Nun f. d. AMS habe ich jetzt starke Rückendeckung! Die können nicht mehr sagen das ich nichts tun will...ICH suche sehr wohl wege Arbeit zu finden. Auch als NICHTVERMMITTELBARE. Lg Sie könnend das gerne veröffentlichen. |
14.01.2015 um 18.24 Uhr von M*. - " | |