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9.03.15 um 15.38 Uhr - von C*. - "Eingliederungsmaßnahme: Ich soll die nächsten 6 Wochen eine 40 Stunden Woche durchziehen und bekomme weiterhin nur mein Arbeitslosen-Geld?" |
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Hallo Christian,
erst mal Hut ab, für deine Webseite und deinen Einsatz! Echt top.
So nun zu meinem Fall. Die vom AMS wollen das ich nun bei einer wieder Eingliederungsmaßnahme mitmache.
Ich soll übermorgen um 7 Uhr eine Arbeit beginnen die von einer Vereinigung von GmbHs ist (laut Auskunft). Ich soll eine 40 Stunden Woche die nächsten 6 Wochen durchziehen und bekomme weiterhin nur meinem arbeitslosen Geld. danach soll ich ca. 130 Euro mehr, also ca. 1080.- Euro / Monat erhalten. Ich bewerbe mich nun schon seit einiger Zeit, bei vielen Firmen. Den ich habe schulden und kann diese unmöglich mit derart kleinen betragen zurückzahlen. Wenn ich nicht zahle muss ich ins Gefängnis, da es sich bei den Schulden um verwaltungsstrafen handelt.
Nun ist es ebenso das ich doch kaum mehr die Möglichkeit habe weiter Arbeit zu suchen, da ich dann doch in diesem sinnlosen ausbeuterischen Programm wäre. gibt es irgendeine Möglichkeit, an diesem Programm nicht teil zu nehmen, und dennoch eine geldsperre zu verhindern?
Vielen lieben dank für deine Infos und freundlichste Grüße aus Vorarlberg - C.
Antwort: links in ruhe durchgehen - denn ein ja oder nein ist fast nicht möglich
9.03.15 um 9.45 Uhr - von C*. - "Soll ein Training sein" " Ich weigere mich derart ausgebeutet zu werden" Hallo Christian Danke für die Rasche Antwort.Ja, veröffentlichung ist unter initialen ok.
Ich hab dir da mal einen Scan gemacht, von dem einzigen Dokument das ich bekommen hab.
Ja, es soll also ein Training sein. In dem Fall müsst ich gute Changen haben ?!
Ich weigere mich derart ausgebeutet zu werden. Ich hab mich jetzt auch bei sehr vielen Firmen beworben.
Naja, mal sehen wie´s weitergeht. Werde kämpfen wie ein Tieger.
Achja, ich hab mal bei der Leiterin Angerufen. Jegliche dieser Firmen sind GMBHs. Danke und guten gruß - C. Antwort:
Ev.fragen sie die Bereichsleiterin oder den Arbeitsanleiter vor Zeugen ob die Teilnahme freiwillig ist? 10.03.15 um 13.48 Uhr - von C*. - "Dieses Arbeitstraining ist freiwillig" "Jetzt bin ich froh für mein Recht eigestanden zu sein"
Hallo Christian,
Meine Absage zum Training wurde akzeptiert.
Als erstes habe ich bei der Offiziellen Tel. Nr. des ABF (Arbeitsinitiative Bezirk Feldkirch) angerufen und angefragt ob dieses Arbeitstraining freiwillig sei. Prompte Antwort: "Ja freiwillig!" (dass man das einem nicht gleich sagen kann?!)
Dann verwies er mich jedoch an jene Person, mit der ich das "Einstellungsgespräch" hatte. Also dort nochmal angerufen und meine Sachlage geschildert. Zwar etwas mürrisch, aber doch, akzeptierte der Herr meine Absage zum Arbeitstraining. ("Ach, ich habe dich doch eigentlich schon eingeteilt und mit dir gerechnet.")
Das heißt: Ich bin raus aus dem Programm und kann mich weiterhin um einen vernünftigen Job kümmern.
Wie das AMS jetzt darauf reagiert weiß ich aber noch nicht. Denn der Herr meinte das müsse ich dann halt noch mit dem AMS ausmachen. Danke nochmals für deinen Support und vor allem dem Zuspruch. Oft überlegt man sich, ob man sich nicht doch diese Prozedere über sich ergehen lassen soll. Dem "Frieden" zuliebe, steckt man ja oft zurück.
Jetzt bin ich froh für mein Recht eigestanden zu sein. und es ging leichter als ich dachte.
Liebe grüße und gehabt euch wohl - C. Antwort: "Einschüchterungs-Automatik"
"Ja die fehlende Aufklärung und die Bezugs-Sperre als all-ewiglich begleitendes Thema im AMS-Umfeld - erst recht im Zusammenhang mit den Zwangsmassnahmen, führt dazu, dass Betroffene immer in Angst vor dem Entzug der Existenzsicherung leben, weshalb sie natürlich nicht wissen können, welche Kurse freiwillig sind - bzw. bei dieser Arbeitsmarktpolitik auch gar nicht mehr vermuten, dass es freiwillige Kurse geben könnte. Diese Meinung / Angst lässt man bewusst bestehen, da dies die Geschäftemacherei unterstützt - ansonsten ist davon auszugehen, dass ein Grossteil der Arbeitslosen diese Massnahme natürlich ablehnen würde!" >Gratuliere, zur erfolgreichen Gegenwehr! - Und Danke für die Rückmeldung!" |
9.03.15 um 11.06 Uhr - von M. M. G*. - "Offener Brief an das Arbeitsmarktservice"
"Das hat mit „Gemeinnützigkeit“ oder „Sozialen Ökonomie“ bei weitem nichts zu tun; das ist Kapitalismus, das ist Ausbeutung, das ist Menschenhandel, das ist schon Prostitution und Vergewaltigung! Und das alles auf Kosten von Schwächeren!" |
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Offener Brief an das Arbeitsmarktservice Sehr geehrte Damen und Herren!
Seit 8 Wochen vergammle ich schon im nächsten Loch, ehe ich mich von dem Schock und Trauma der vorherigen AMS-Maßnahmen erholen konnte. Ihre sogenannten „gemeinnützigen Integrationsleasing“-Stellen (SÖBÜ), die unter dem Deckmantel der „Sozialökonomie“ Arbeitssuchende an Dritte vermitteln, sind meiner Ansicht nach alles andere als sozial und ökonomisch. Ich habe den Eindruck, dass es sich hier längst nicht mehr um die Bedürfnisse und Interessen von Arbeitssuchenden handelt, sondern vielmehr um den Wohl der Leasingfirmen, die ihren Angestellten intern Zahlen vorschreiben, damit die nächste Ausschreibung gesichert ist. Diese wiederum sind dazu gezwungen, auf Kosten von Arbeitssuchenden ihre Moral herunter zu schlucken, um den eigenen Arbeitsplatz zu sichern. So werden von Leasingarbeiter_innen nicht selten fiese und unfaire Tricks angewendet, um sich heraus zu putzen. Dabei reden wir hier von Menschen(!), die in ihrem Leben weniger Glück gehabt haben, die hilflos sind und in einer sozialen Ausgrenzung leben. Die Integrationsleasings-Firma „Jobtransfair“, wo ich meine ersten Erfahrungen als einziger Akademiker sammeln durfte, wurde ich mit Unwahrheiten und Verleumdungen zum AMS zurückgedonnert, als man mich nicht vermitteln konnte. Diesbezüglich habe ich einen genaueren Bericht an Jobtransfair und AMS Hauffgasse am 09.04.2014 per Mail zugeschickt. Nicht anders bei „It-Works“, die ich seit 12. Januar 2015 besuche, werden fast ausschließlich unterbezahlte Handwerker-, Putz-, Lager- und Verkaufstätigkeiten vorgelegt und schlimmsten Falls den ahnungslosen Arbeitssuchenden eingeredet. Eigeninitiativen, die im außerhalb der Leasingfirmen liegen, sind verpönt, weil sie für das Unternehmen keinen Profit bringen. Damit die Angestellten der Leasingfirmen den Arbeitsplatz sichern bzw. in der Karriereleiter hochsteigen können, werden ausschließlich Jobs aus der eigenen Unternehmensliste vorgelegt, mit denen idealerweise ein Vertrag zustande kommt. So wurde mir beispielsweise die Zusage für eine Praktikumsstelle von Krankenanstaltenverbund (KAV) nicht genehmigt. Und jegliche eigenständige Bemühungen um einen Job in einem würdigen Bereich wurden mit verzogenem Mundwinkel gegen meinen Interessen erwidert. Das hat mit „Gemeinnützigkeit“ oder „Sozialen Ökonomie“ bei weitem nichts zu tun; das ist Kapitalismus, das ist Ausbeutung, das ist Menschenhandel, das ist schon Prostitution und Vergewaltigung! Und das alles auf Kosten von Schwächeren! Täglich und Wochen lang durfte ich mir ansehen und anhören wie ein 60 jähriger Arbeitssuchende fast schon Teile seiner Lunge heraushustete und merklich nicht in guter gesundheitlicher Konstitution sowie nicht arbeitsfähig war – er wurde erst nach der fünften Woche zum AMS zurückgeschickt. Mehrere Wochen durfte ich mich im Kreis des Proletariats aufhalten, dessen Jargon ich langsam übernehme. Ich durfte mir ansehen, wie Teilnehmer_innen ihre kriminelle Vergangenheit untereinander austauschten, und wie eine Teilnehmerin unterhaltsam erzählte, dass sie ihren Exfreund „niedergestochen“ hat. Nicht nur meinen akademischen Grad, auch meinen Maturaabschluss muss ich im Interesse meiner körperlichen Unversehrtheit in der Gruppe verschweigen. Seit letzter Woche wird mir das Angebot, einen Callcenter-Job anzunehmen, aufdringlich suggeriert. Einer davon wäre Teilzeit 30h/Woche; die Nettobezahlung liegt in der Höhe meiner Notstandshilfe. Das Argument: Ich könnte mich ja „hocharbeiten“. Ich habe kein Interesse daran, mich in die Armut hineinzuarbeiten, damit andere Millionen verdienen. Durch ihre repressiven Maßnahmen fühl ich mich langsam entmenschlicht und bin mit meiner Psyche am Ende. Ich werde keinen Fuß mehr in Leasingfirmen setzen – sie sind für mich eine Zumutung. Für die Konsequenzen bin ich bereit gerade zu stehen. Meine Würde, meine physische und psychische Gesundheit ist mir mehr wert. M. M. G*. BSc ........ .............. ........ |
9.03.15 um 10.51 Uhr - von K*. - "Gibt es seitens des AMS nur Zwangsverpflichtungen, oder werden auch mal, für den eigenen Lebenslauf interessante, sinnvolle Kurse / Ausbildung, bezahlt?" |
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Mich würde interessieren, ob es seitens des AMS nur Zwangsverpflichtungen gibt, oder ob man dort auch bereits wäre, Kurse zu bezahlen, Bspw. Pflege/Pflegehelfer-Ausbildung" für den eigenen Lebenslauf interessant sind.
Ich stehe zum Beispiel vor dem Dilemma, gerne im Gesundheitssektor arbeiten zu wollen ( arbeite derzeit mehr oder weniger \"freiwillig\" in einem Callcenter), mir aber dir Kurse momentan nicht leisten zu können.
Kommt man übers AMS auch an finanzielle Unterstützung für solche Anliegen? Beim Waff hatte ich bisher keinen Erfolg damit... (8.03.15)
Antwort: Auf tatsächliche Qualifikation gibts keinen Rechtsanspruch, nur den Zwang zu Deppenkursen / bzw. "Mobbing"-Massnahmen"! Seien sie lästig - machen sie Druck! Kämpfen sie drum, dass die auch sehen, ihnen ist es mit der gewünschten Ausbildung ernst! >Zu selbst gewählter Ausbildung / Formalweg! Beschreiten sie den Formalweg / Legen sie alle Daten den Kurs betreffend bei! Bei selbstgewählten "Kurs"/Ausbildung/"Studium" - Begehren, für Instanzenweg, abgeben! Ombudsmann Buchgraber von der LGS-Steiermark riet, den Formalweg zu berschreiten und sich ein Begehren zusenden zu lassen. Dann gäbe es einen Instanzenweg von der Geschäftsstelle über den Regionalbeirat bis zum Landesdirektorium. ("Instanzenweg für Ausbildung ohne Rechtsanspruch?" - Ohne Gewähr) |
9.03.15 um 10.35 Uhr - von M. - "Ja, die wissen schon das ich studiere" |
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9.03.15 um 10.32 Uhr - von S. - "PVA: Ich soll die Rücknahme meines Pension-Ansuchens unterschreiben!? " |
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Hallo Christian, melde mich nach langer Zeit wieder. Zuur Sache: Bin dieses Jahr 60, NH-Bezieher. Habe bei der PVA aufgrund der tristen Situation am Arbeitsmarkt einen Pensionsantrag wegen langer Versicherungsdauer (ca. nun 480 Monate) gestellt und bekam dann die Info, dass ich erst mit 65 J. bzw mit 62 (Korridor) in die Pension gehen kann. Und nun das Interessante: gleichzeitig wurde von mir verlangt, eine Rücknahme meines Ansuchens zu unterschreiben!? Können die nicht JA oder NEIN sagen? Sowohl AMS als auch AK haben nach Rücksprache sowas noch nicht gehört. Gibt es vielleicht Erfahrungen in diesem Forum ? Vielen Dank - mit lieben Grüßen *.S. (8.03.15)
Antwort: ? Ich nehme an, so wollen sie sich die verpflichtende Bearbeitung ersparen? (Ohne Gewähr) Ob Unterschrift oder nicht - kommt ev. darauf an ob sie dafür kämpfen wollen oder nicht? (Ohne Gewähr) |
9.03.15 um 10.14 Uhr - von T*. - "Ich habe die Volksanwaltschaft in Kenntnis gesetzt." |
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"Ich habe die Volksanwaltschaft in Kenntnis gesetzt." + "Über Seilschaften und Netzwerke wird versucht die Menschen über Psychoterror, Angst in Brot und Arbeit zu halten" (8.03.15) mit der Antwort: "Rechtswidrige Bezugsperre?" im Eintrag darunter! "Soll sich meine Frau wieder den schikanösen Handlungen der/des Kursleiters/in unterwerfen?" "Wir haben keine Kraft mehr" (7.03.15) |
7.03.15 um 20.43 Uhr - von T*. - "Soll sich meine Frau wieder den schikanösen Handlungen der/des Kursleiters/in unterwerfen?" "Wir haben keine Kraft mehr" |
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Sehr geehrter Herr Christian Moser !
Ich bin durch Recherche auf Ihre Seite SoNed gekommen.Können Sie uns einen Tipp geben,wie wir uns gegenüber dem AMS und PVA weiterhin verhalten sollen. Zumal meiner Frau beim AMS R. der Bezug am *.01.2015 wegen ,,Verweigerung der Arbeitsaufnahme ``eingestellt wurde. Meine Gattin wurde bei mir mitversichert und im gleichen Schritt auf Ausgleichszulage bei der PVA wurde mir mitgeteilt,dass meine Gattin noch Anspruch auf Notstandshilfe hätte und daher auch keine Ausgleichszulage bekäme. Ja, wie jetzt: Soll meine Frau wieder sich den Schikanösen - Handlungen der/des Kursleiters/in unterwerfen - um dann wieder die ganzen Unmoralischen Angebote des AMS annehmen zu müssen,wie Fragen über Private Dinge, Zwangsvorstellungen bei Firmen die unter jeder Sau bezahlen, unwürdige Arbeiten u.s.w und sofort - um dann wieder bei der PVA zu landen die einen dann wieder das sagt - eben Sie bekommen keine Ausgleichszulage weil......... ? ! Wir leben untern Existenzminimum und würden die Ausgleichzulage umbedingt brauchen.Vom AMS und seine Zwangs/Massnahmen (was immer man sich da vorstellen kann) haben wir keine Kraft mehr uns weiter kaputt machen zu lassen . Auf Ihr Schreiben freuen wir uns schon im voraus,und verbleiben mit freundlichen Grüßen T. u.*. (6.03.15)
Antwort: ihre frau ist während einer sperre weiter versichert und sie soll sich nicht selbst vom ams abmelden, sondern nach der sperre 6 wochen wieder das geld beziehen. gegen schritte (z.Bsp. zwangsmassnahmenvermittlungen) die das ams setzt immer aktuell gegen diesen schritt wehren - wenn möglich.
bei vermittlungen in DV. zBsp draufkommen um welche firma es sich handelt - ob z.Bsp. nach KV entlohnt wird oder es ev. andere punkte gibt weswegen keine verpflichtende DV-vermittlung möglich ist bzw. falls eine berufung bei ev. sperre erfolgreich sein würde.
sie soll sich auf das ams / amt einstellen, dass dort systematisch gemobbt wird und die betroffenen persönlich entwertet werden. unbedingt
hundstorfer "SPÖ?" hat die einrichtungen im sozialen bereich vernetzt, um die opfer bis ins letzte winkerl zu jagen und ihnen so die existenzgrundlage entziehen zu können - "oft auch rechtswidrig".
wie auch immer stehen sie ihrer frau bei und begleiten sie ev. zu den terminen - lassen sie vieles was sie und ihre frau zu hören bekommen bei einem ohr rein und beim anderen wieder raus gehen.
bei problemen melden sie sich punktbezogen wieder - ev. deppenkurs-vermittlung etc. - um zu sehen ob man etwas machen kann.
aber es ist wichtig, dass ihre frau weiter notstand bekommt / da euch das geld sonst abgeht.
wichtige infos für den umgang mit dem AMS
Zuerst einmal Danke für die rasche Retour - Antwort auf meine Mail .JA ,meine Frau hat letztes Jahr (Frühjahr 2014) auch so einen Sack-hüpf-Kurs beim Arbeits (Vieh) Markt - Service mit Unterhaltungsfaktor besuchen müssen. Jetzt hätte Sie am 07.01.2015 in der Transit Arbeitsstelle als Putz,Schlepp-Essel zu flexiblen Arbeitszeiten abrufbar wie ein Computerprogramm ,Sonntags wie auch Feiertage sich zur Verfügung stellen sollen. Abspeisung bei 20 Wochenstunden : Schuldscheine in der Höhe 560.- ! Durch das Menschenverachtende System - aufgebaut, über Seilschaften und Netzwerke wird versucht die Menschen über Psychoterror, Angst in Brot und Arbeit zu halten um Tote Systeme weiter aufrech zu halten.Wie eine Frau,die einfach nicht gebären kann.
>Nochmals zur Ergäzung: Meine Frau bezog bis Jänner 2014 die IV-Pension und ich das Pflegegeld. Alles beide abgelehnt.
Liebe Grüße Antwort: "Rechtswidrige Bezugssperre?"
Gegen diese Bezugssperre hätte sie sich ("erfolgreich") wehren können. Vielleicht kann sich ihre Frau noch dagegen wehren! Nämlich dann, wenn kein schriftlicher Bescheid gekommen ist. Diesen verlangen sie, dann hat man 2 Wochen für die Berufung Zeit! Bzw. Wann ist er gekommen - sind die 2 Wochen Frist (für die Berufung - nach Erhalt des Bescheids) schon vorbei? Ein Sonntagsdienst und Feiertagsdienst setzt eine freiwillige Teilnahme voraus! "Auch wenn die "AK-bzw. deren Kinder wie BFI etc." über diese Zwangsmassnahmen Millionen-Geschäfte, mit den an der Not leidenden Menschen, macht-machen / sich dumm und deppert verdient - und deshalb Arbeitslose meist hängen lässt", so kann ich mir vorstellen, dass die sie in dieser Angelegenheit (Arbeitnehmerrechte) unterstützen - "müssen"! Betrifft mehr oder weniger eine "heilige Kuh" im Arbeitnehmerrecht! Auch dort könnten sie zur Berufung Unterstützung bekommen! Kontaktieren sie die Volksanwaltschaft post@volksanw.gv.at auch bez. der "rechtswidrigen" Sperre. Vielleicht kann sie was machen! Wehrt euch dagegen- Ihrer Frau wurde rechtswidrig der Bezug gesperrt! (Ohne Gewähr) 9.03.15 um 10.14 Uhr - von T*. - "Ich habe die Volksanwaltschaft in Kenntnis gesetzt."Danke für die Infos . Nein, es kam keine Bezugssperre auf dem Postweg.Meine Frau ist über das AMS-Kundenportal via Zugangsdaten PC - Infos-Service AMS auf diese Sperre erst 3 Wochen später drauf gekommen.Ohne angeschrieben worden zu sein. Die Schulungsleiterin wie die Geschäftsführerin des ansässigen AMS wussten das wir über keinen Internet - Anschluss verfügten. Ich habe jetzt auf anraten von Ihnen die Volksanwaltschaft über diesen Missstand in Kenntnis gesetzt. Die Einspruchsfrist ist vorbei - die hätte erfolgen müssen zwischen 07.01.2015 und 21.01.2015 (2 Wochen ) Einspruchsrecht oder so ähnlich wenn ich mich nicht irre. Mfg. (8.03.15) Antwort:
ja ist richtig 2 wochen - aber nicht ab bezugseinstellung - sondern ab erhalt des bescheids - drum - verlangen sie schriftlich (eingeschrieben*) jetzt noch den bescheid und wenn dieser kommt legen sie berufung ein. * kommt der Bescheid nicht innerhalb eines Monats muss das Geld ausbezahlt werden! - drum eingeschrieben! ( Bezugs-Einstellung unverzüglich mitteilen - mit Muster für eine Zahlungsaufforderung) und gut, dass sie auch die VA. kontaktiert haben!
9.03.15 um 10.45 Uhr - von T*. - "Vielen Dank" Vielen - vielen Dank Herr Moser für Ihre Bemühungen. Sie leisten hier großartige Gemeinnützige Arbeit . Ich hoffe dass ich nicht all zu aufdringlich bin,wenn ich immer wieder nachfragen muss. Mit freundlichen Grüßen
Antwort: Passt! Alles Gute! |
7.03.15 um 13.57 Uhr - von A*. - "Rechtswidrige Partnerschafts-Anrechnung?" "Bitte um Hilfe bezgl. AMS fordert tausende Euro Rückzahlung" |
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ich habe folgendes Anliegen, das AMS fordert von meinem Partner eine hohe Rückzahlung der Notstandshilfe auf Vermutung einer Lebensgemeinschaft. Auch wird diese natürlich neu berechnet und während dieser Berechnung wird ihm das Geld gesperrt. Leider hat er die "Lebensgemeinschaft" unterschrieben ohne sich zu informieren bzw. von seinem Berater informiert zu werden was unter einer Lebensgemeinschaft zu verstehen ist. Da ich seit Juni 2014 im gleichem Mietobjekt wohne,jedoch nur seitens des AMS die Vermutung einer LG besteht, möchte das AMS eine Rückzahlung ab diesem Zeitpunkt. Ich habe nie Unterhalt bezahlt oder diesen freiwillig geleistet. Unsere Konten sind getrennt und jeder kommt für seine Kosten selbst auf. Laut meiner Recherche ist es somit rechtswiedrig das Partnereinkommen zu der Bemessung hinzu zu ziehen. Da es eine Wohngemeinschaft und keine Lebensgemeinschaft ist. Korrigieren Sie mich bitte falls ich etwas falsches aufgeriffen habe. Dazu kommt dass mein Partner weder bezgl. der Rückzahlung noch der Sperre des Geldes einen schriftlichen Bescheid erhalten hat. Meine Fragen lauten somit an Sie: Ist es von Ihrer Seite aus zu raten einen "Feststellungsbeschluss" zu fordern? Kann er gegen die Bescheide (sofern er sie endlich erhält) Berufung erheben? Darf das AMS nur Aufgrund einer "Neuberechnung" die Notstanshilfe stilllegen? Und was würden Sie uns raten wie wir weiter vorgehen sollen? Wir müssen leider schnell handeln da er am Dienstag schon meine Lohnberechnungen bringen sollte.
ich danke Ihnen im Vorraus für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
A. P.S.: ich habe mich auch schon schriftlich an die Volksanwaltschaft gemeldet, leider aber noch keine Antwort erhalten.
Antwort: Richtig! Sofort reagieren! Ihr Freund soll die Unterschrift sofort zurücknehmen und erklären, dass diese - für besagtem Sinne - nur erfolgte, weil keine Aufklärung / Information seitens der AMS-BetreuerIn erfolgte! >Es liegt keine AMS-Anrechnungs-Partnerschaft vor, sondern eine Wohngemeinschaft! Er soll den schriftlichen Bescheid über die Bezugseinstellung wegen der "rechtswidrigen" Partnerschaftsanrechnung verlangen - ev. eingeschrieben per Post oder Abgabe dieses Schreibens auf einer Kopie bestätigen lassen! Auf den Bescheid Berufung einlegen!
Muster) Antrag auf Feststellungsbescheid - über rechtswidrige Partnerschafts-Einkommen-Anrechnung (10.04.10)
"Muster für Einspruch gegen rechtswidriger Anrechnung des Partnereinkommens" (10.02.10)
Wie sie schreiben, da kein Anspruch auf Unterhalt besteht, dieser auch nicht freiwillig geleistet wird, handelt es sich um keine Anrechnungs-Partnerschaft sondern um eine Wohngemeinschaft! Um auch vor AMS-Schnüffler zu bestehen, ist es wichtig, dass jeder sein Schlafzimmer / Wohnraum hat!
"Gemeinsames Wohnen allein begründet noch keine Lebensgemeinschaft" - VwGH (10.04.14) Die Beschwerde wurde als unbegründet deshalb abgewiesen, weil u.a. ein gemeinsamer Schlafraum genutzt wurde bzw. der "Mitbewohner" kein eigenes Zimmer hatte!
Weitere Links zur "rechtswidrige Anrechnung des Partnerschaftseinkommens" unter Politik erzeugt Armut und "fördert/zwingt zu Single-Haushalte / gegen Familienbildung"!
>Er soll zum Termin eine Begleitperson mitnehmen - wenn möglich! (Wirkt Wunder) - dort ev. schon die Unterschrift zurücknehmen und falls, Bescheid für Berufung verlangen! BeraterIn muss das festhalten - drum Zeugen mitnehmen, ansonsten schriftlich eingeschrieben erledigen! Bei Problemen gleich zum Vorgesetzten / Geschäftstellenleiter gehen! (Ohne Gewähr) Alles Gute!
>(Erfolgreicher Einspruch gegen die rechtswidrige Anrechnung des Partnerschaftseinkommens! "Mittlerweile wurden die Bezüge bereits rückwirkend ausbezahlt" - 8.07.2010)< |
6.03.15 um 17.12 Uhr - von M. - "Vermittlung von Teilzeitarbeit in Notstandshilfe?" |
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Heute hat mir mein AMS-Berater gesagt, dass ich in Notstandshilfe kein Recht mehr auf Vermittlung von Teilzeitarbeit habe und Vollzeitarbeit annehmen muss. Ist das wahr?
Ich studiere nämlich und müsste in diesem Fall mein Studium aufgeben. Danke. (4.03.15)
Antwort: beim studium müssen sie dem arbeitsmarkt 20 stunden die woche zur verfügung stehen - weiss das ams dass sie studieren? haben sie teilzeit im betreuungsplan festhalten lassen?, so würde sie das auch unterstützen. (ohne Gewähr)
9.03.15 um 10.35 Uhr - von M. - "Ja, die wissen schon das ich studiere" Hallo Herr Moser! Ja, die wissen schon das ich studiere ist ihnen aber völlig egal. Seit einigen Monaten werden die wirklich ungemütlich und immer ekelhafter. Ab Montag sitze ich in einem Bewerbungs- und Jobsuchprogramm (AKIfair) das sich zeitlich wieder mit dem Studium überschneidet und 3 Monate dauert. Das wird wieder lustig werden. Meine Berufung beim Ombudsmann wurde auch schon abgeschmettert. Ist übrigens der zweite Kurs seit Dezember. Hurra! (8.03.15)
Antwort: Schreiben sie sämtliche Stellen an und fordern Unterstützung bzw. aufrichtige Aufklärung bez. Studium und der 20 Wochenstunden die man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen muss! ("Meines Wissens verhält es sich so"?) Ich denke übers Sozialtelefon gibts Auskunft! SozialTelefon-Bürgerservice, gebührenfrei 0800 20 16 11 (kostenfrei) E-Mail sozialtelefon@bmask.gv.at
Ev. gibts Unterstützung auch von der Volksanwaltschaft post@volksanw.gv.at
Und ev. die österreichische AMS-Leitung (Dr. Buchinger) anschreiben und nachfragen! Danke für Rückmeldung nach ev. Erledigung! |
6.03.15 um 10.21 Uhr - von E*. - "Deppenkurs: Habe wieder die traurigen Gesichter der Kurs-teilnehmer und die ahnungslosen "Trainer" gesehen?" |
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Hallo liebe Community,
habe folgendes Problem.
Und zwar wurde ich vom AMS wieder einmal zu einem \"Super\" Kurs geschickt und das zum zweiten mal hinter einander in den selben kurs \"bewegung am arbeitsmarkt\".
Nun habe ich zu meinem Betreuer gesagt (erstes mal getroffen) ich werde dort nicht hin gehen meinte er darauf geh hin siehs dir an ansonsten kommst du zwei tage nach kurs beginn zu mir wieder.
Ok dachte ich mir bin ich so nett und gehe mal den ersten Tag hin dort angekommen habe ich wieder die traurigen gesichter der kurs-teilnehmer und die ahnungslosen \"trainer\" gesehen. Ich habe dan deutlich gesagt ich werde diesen Kurs nicht besuchen es war immer noch das selbe Konzept die selben Trainer nur andere Opfer die das ganze ertragen mussten.
Ich wäre ja eineverstanden wäre es ein Kurs wo ich prüfungen ablegen kann sei es nun ECDL oder Photoshop oder sonstiges was mir persönlich weiterhilft im leben.
leider ist es aber ein \"hallo wer bist du was sind deine träume, wir sind alle freunde\" 8 wochen Kurs
Also habe ich für mich entschlossen nach dem ersten tag nicht mehr hinzugehen.Zwei Tage darauf war ich bei meinem Betreuer zu dem ausgemachten termin! und was war? natürlich er war nicht im Haus und ich musste zur Vertretung. Ich kam also in einen neuen Raum voller Zigaretten rauch wo mich eine alte Dame erwartet. Natürlich habe ich dan sie auf das Thema angesprochen ihre antwort von der alten unfreundlichen Dame war: DU gehst in den kurs und machst in zu ende bis zum tot da gibts keine ausrede!
Gut dachte ich mir(was ich mir wirklich dachte will ich jetzt gar nicht schreiben) und bin aufgestanden und gegangen.
danach versuchte ich eine Woche meinen Betreuer zu erreichen bin aber immer an Damen in der Serviceline (die aber Verständnis für meine ansicht hatten) hängen geblieben die meinten die lassen mich zurückrufen was nicht geschah leider.
Nun habe ich aber weniger ausbezahlt bekommen weil ich seit dem 17.02 als \"unentschuldigt\" angemeldet bin.
Obwohl ich danach noch im AMS war und alles. Nur ohne Erfolg.
Nun meine Fragen nach meiner Story
- muss ich so einen kurs wiederholen? - bekomme ich das geld wieder -wie soll ich vorgehen. lg (5.03.15)
Antwort: "Rechtswidrige Bezugseinstellung?" ich denke der kurs wäre von haus aus freiwillig
>"freiwillige Massnahme" - Externe Betreuung freiwillig! Dazu eine AMS-Antwort: Habe ich in einem E-Mail gesichtet! u.a.: "Das Angebot können Sie nutzen oder nicht, eine Verpflichtung besteht bei einer externen Betreuung nicht!
> wenn es sich bei einer Kursmaßnahme überwiegend um eine Begleitmaßnahme (Hilfestellung) handelt, darf nicht gesperrt werden. auch als beisspiel: gewonnene berufung bez. Get Up >und falls er wirklich nicht freiwillig sein sollte, braucht man kurse die man schon besucht hat, kein weiteres mal besuchen.
"Keine wiederholte Teilnahme an Schulungen des AMS mit gleichen Inhalten" (17.07.14) >schriftlichen bescheid über die sperre verlangen - besser per Post eingeschrieben senden - kommt dieser nicht innerhalb eines monats, muss das geld ausbezahlt werden! Oder gleich eine Zahlungsaufforderung ans AMS senden. Im Link findet sich ein Muster! >auf den bescheid legen sie dann - Berufung - mit den oben genannten gründen ein. (ohne Gewähr)
6.03.15 um 13.21 Uhr - von E*. - "Antwort hilft mir sehr!" Hallo Herr Moser,vielen dank für die rasche Antwort das hilft mir sehr weiter.Habe jetzt einen neuen Termin am 11.03 bekommen ging leider nicht früher bei meinem Betreuer.Eine frage hätte ich noch und zwar wie bekomme ich oder bekomme ich es überhaupt das Geld vom 17.02 erstattet es nicht nicht gerade wenig Geld das ich brauche! Mir wurde aber nie mitgeteilt das ich kein Geld bekomme ab diesem Datum deswegen erst das späte Handeln. Liebe Grüße und Danke nochmal + E
Antwort: Wie oben in der Antwort zu lesen! - Sie verlangen - eingeschrieben per Post - den schriftlichen Bescheid über die Bezugs-Einstellung. Oder Abgabe dieses Schreibens auf einer Kopie bestätigen lassen! Sie müssen den Bescheid bekommen. "Ein willkürliches Einstellen kommt sonst ev. einem Verbrechen gleich?" Kann sein, dass die ihre Rechtswidrigkeit gleich erkennen und keinen Bescheid ausstellen und ihnen deswegen das Geld weiter ausbezahlen. Die hoffen halt, wie oft, dass die eingeschüchterten Betroffenen "eh" alles über sich ergehen lassen! Und kommt der Bescheid so legen sie darauf Berufung ein! Ansonsten wäre es auch eine Möglichkeit - wie im Link / Muster oben - gleich eine Zahlungsaufforderung ans AMS zu senden! Nehmen sie sich zum Termin eine Begleitperson als Zeugen mit! ("Wirkt Wunder") Bei weiteren Problemen sofort den Vorgesetzten / Geschäftsstellenleiter besuchen und eine mündliche Beschwerde vortragen bzw. eine schriftliche Aufsichtsbeschwerde einbringen! >Mobbing durch das AMS / Schlechte Behandlung: Bei richtiger Vorgehensweise sind auch Schmerzensgeldforderungen möglich! Alles Gute! |
6.03.15 um 10.15 Uhr - von S*. - "Ausland-Urlaub?" |
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Hallo, ich habe in 4 Wochen einen Kontrolltermin. bin da aber auf Urlaub ... ist es am besten, ich melde mich vorher \"ins Ausland\" und daher vom AMS ab und nach dem Urlaub wieder zurück?
Jedenfalls kann ich den Termin nicht wahrnehmen. Will aber anschließend wieder im Bezug stehen. Bitte um Ihren dankbaren Rat :-) (5.03.15)
Antwort: wenns sie ins ausland gehen ist es besser, sie melden sich ab. (Urlaub) (ohne Gewähr) |
5.03.15 um 9.25 Uhr - von P*. - "Muss 300? Kinderbetreuungsgeld selber bezahlen! Was kann ich tun?" |
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Hallo u zwar habe ich übers Ams einen Kurs besucht und mir wurde die Kinderbetreuung bezahlt, da alleinerziehend, jetzt ist der Kurs aus und mir hatte niemand gesagt das die Kinderbetreuung nicht weiter finanziert wird, jetzt hab ich oder hätte ich bei der Volkshilfe (Tagesmutter) aber Uch eine Kündigungsfrist von 6 Wochen! D.H ich muss jetzt 300? Kinderbetreuungsgeld selber bezahlen! Was kann ich tun! Danke im Vorraus (4.03.15)
Antwort: ev. besuchen sie die caritas - ev. erlagschein dafür mitnehmen - und um unterstützung bitten.
wenn sie die finanzielle knappheit argumentieren können - ist es leicht möglich, dass die ihnen das zahlen. ? ohne gewähr - alles gute
5.03.15 um 6.43 Uhr - von P*. - "Ich werds auch bei der BH probieren" Danke für die rasche Antwort!! Ich werds auch bei der BH probieren! Danke Glg |
4.03.15 um 11.03 Uhr - von SC*. - "Wurde drei zwei bis drei mal täglich angerufen?" |
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3.03.15 um 19.02 Uhr - von F. - "ZAE im Kurier" |
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im Kurier von heute d. 3.März 2015 - Hartes Los: Langzeitarbeitslos. Mehr als 100.000 Österreicher – älter als 50 – sind arbeitslos gemeldet. Ein privater Verein in Wien hilft Betroffenen, böse Demütigungen zu bewältigen
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3.03.15 um 12.02 Uhr - von SC*. - "Mobbing-, Deppenkurs: Ich fühl mich irgendwie entmündigt?" |
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Ich beziehe seit Oktober 2014 Notstandshilfe. Davor habe ich BWL und VWL studiert (leider noch nicht ganz abgschlossen), wie eine Lehre als Einzelhandelskauffrau und Bürokauffrau abgeschlossen. Ich hatte erst 2 Termine beim AMS und meine derzeitige Beraterin noch nie persönlich gesehen, wurde allerdings in eine Maßnahme gesteckt, in der ich alle Jobs annehmen muss, für welche ich die Voraussetzungen erfülle und das sind viele, vor allem im Handel. Muss ich das tatsächlich? Darf ich mir meine Vorstellungsgespräche nicht selbst einteilen? Und muss ich mich von einem Mitarbeiter dieser Jobvermittlungsagentur bei einem Vorstellungsgespräch begleiten lassen. Ich fühl mich irgendwie entmündigt? Antwort:
Wurden sie nicht aufgeklärt, dass die Begleitung zum Vorstellungsgespräch auf Freiwilligkeit beruht? Sie müssen niemanden zum Bewerbungsgespräch mitnehmen! Wie ev. die Teilnahme am Deppenkurs als Ganzes freiwillig ist! Fragen sie vor Zeugen nach! Gehen sie sämtliche Links durch: " Zur Peinlichkeit Coaching" / | |