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22.03.15 um 16.42 Uhr - von Stephan Hiesböck - "Staunend verharrt der verherrschaftlichte Bürgersmensch"
"Verweigert endlich einfach den Gehorsam" |
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Werte Leidensgenossen. Nachdem Hundstorfer eines Tages ohnehin als Menschenrechtsverbrecher in die dunklen Abgründe der Historie eingehen wird, wird selbst das innerstaatliche Eis für ihn immer dünner. (Seenkauf: Landesrätin belastet Verkäufer ORF) Korruptionsvorwürfe im Umdunst der Regierenden scheinen ja bereits Alltagsgut geworden zu sein, aber hier darf Bürgersmensch doch zusätzlich die berechtigte Frage aufwerfen, in welcher Weise der, nun im Raum stehende, Schmiergeldskandal Einfluss auf das innerparteiliche Fortkommen des Hundstorfers genommen haben könnte!!!!???? Das sind DIESELBEN Herrschaften, welche mittels einer völlig verfassungsbrüchlichen Unrechtsgesetzgebung bestimmen, dass Kranke, Kinder, Erwerbsarbeitslose, Invalide, Kaputtgeschundene, Pensionisten uvm. weiterhin glückselig in ihrem verelendeten Alltag vor sich hin verrecken "DÜRFEN". Im Gegenzug dessen, zaubert man jedoch quasi „über Nacht“ unzählige Milliarden aus dem Hut, um damit Banken das zuvor in Grössenwahn verspielte Geld geradezu nachzutragen. Oder um damit völlig unnützes Rüstungsmaterial zu erwerben (einzig für einen Angriffskrieg konzipiert). Um damit die „Militarisierung“ des Alltags zunehmend voranzutreiben und mittels "False Flag"- Anschlägen zusätzlich zu rechtfertigen. Ausserdem um dieses Kriegsmaterial zukünftig gegen die eigene, möglicherweise revoltierende, Zivilbevölkerung zur Anwendung bringen zu können. Um es mit P. R. Worten zu sagen (Besseres fand ich bislang nicht) „verweigert endlich einfach den Gehorsam“ „verweigert den Gehorsam“: andere Menschen zu unterdrücken, auszubeuten, zu demütigen, zu erniedrigen, zu quälen, unmenschlich zu behandeln, oder in irgendeiner anderen Art Schaden zuzufügen, nur weil es jemand „befiehlt“. „verweigert den Gehorsam“: in einer Fabrik zu arbeiten, in der Waffen jeglicher Art hergestellt werden, einzig auf die Verwendung ausgerichtet, damit unzähligen anderen Menschen unsägliches Leid, Schmerz zuzufügen oder diese gar zu töten. „verweigert den Gehorsam“: in stumpfsinniger Sturheit die gesamte Landschaft zuzubetonieren, um damit den Lebensraum ALLER Lebewesen nachhaltig zu zerstören, womit nur einer Baulobby von wenigen Nutzniessern der geldwerte Profit in den Rachen geschaufelt wird, um hernach noch viel mehr zubetonieren zu können. „verweigert den Gehorsam“: euch zum Komplizen einer unmenschlichen Vernichtungsmaschinerie machen zu lassen, wo Kindern, Kranken, Alten, Behinderten, oder sonstigen schutzbedürftigen Menschen, bereits durch die strukturelle Gewalt einer vollständig verfassungsbrüchlichen Unrechtsgesetzgebung selbst, die Existenzberechtigung von vornherein abgesprochen wird, in dem man diese Bevölkerungsgruppen zunehmend verelenden lässt und diese nachhaltig den Zugang zu den grundlegenden existenziellen Bedürfnissen verweigert. "verweigert den Gehorsam" der Obrigkeit dadurch "scheinbare" Legitimation zu erteilen, in dem ihr zu Wahlen schreitet, wo ihr eure Stimme in einer WAHLURNE versenkt!!!!! Und dort verbleibt diese dann auch für die nächsten 5 Jahre, bis dieses ganze Blendwerk von Neuem zum morbiden Leben erweckt wird. Definition für Urne: "ein Gefäss zur Aufbewahrung von Überresten bereits Verstorbener" Nehmt euch das Recht heraus, eure Stimme zu behalten und Selbige gegen die unzähligen Ungerechtigkeiten zu erheben. Dass Revolutionen zur Komfortverbesserung der breiten Massen ungeeignet sind, hat schon Immanuel Kant sorgfältig beobachtet und treffend beschrieben. durch eine Revolution werden vielleicht ein Abfall von persönlichem Despotismus und gewinnsüchtiger oder herrschsüchtiger Bedrückung, aber niemals wahre Reformen der Denkungsart zustande kommen, sondern neue Vorurteile werden, ebenso wie die alten, zum Leitbande des gedankenlosen grossen Haufens dienen. (immanuel kant) Eine derartige Veränderung kann daher nur durch einen absolut gewaltfreien kollektiven Widerstand erfolgen. Doch sei man dabei äusserst vorsichtig: Gewalt hat noch viel mehr Nuancen, als das Töten. Diese beschränkt sich nicht auf die reine physische Gewalt. Viel Kraft und Zuversicht, liebe Grüsse Stephan Hiesböck (21.03.15)
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>Causa Seen-Kauf - eine Chronologie / Seenkauf: Neues Gutachten vernichtend (ORF)
>Seenkauf: „Verkäufer boten Parteispende an“ (ORF)
>Hundstorfer war beim Verkauf der Liegenschaften Vorsitzender des ÖGB. (ORF)
Anmerkung: "Zu Hundstorfers Wirken - (SPÖ?)" |
21.03.15 um 9.45 Uhr - von L*. - "Muss wegen freiwilligen Arbeitstraining die Kosten für den Strafregisterauszug selber tragen?" |
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Guten Tag,
am Montag beginne ich eine \"Arbeitstraining\", mehr oder weniger selbst ausgesucht.
Erst als ich erfuhr, dass ich lediglich einen Fahrkostenzuschuss vom AMS erhalte und sozusagen 2 Monate \"gratis\" arbeiten werde, kamen Bedanken auf.
Da die Tätigkeit im Sozialbereich ist, benötigte ich einen Strafregisterauszug. Dieser kostete immerhin 16,80 Euro und vom zukünftigen Dienstgeber bekam ich nur die schroffe Antwort \"für die Kosten sind wir nicht zustänig, vielleicht beim AMS\"- das fand ich frech.
Auch in Bezug auf das Arbeitstraining habe ich mittlerweile Bedanken. Mir wurden bisher keine festen Arbeitszeiten genannt. Es hieß \"man muss flexibel\" sein. Es handel sich um eine 25 Stunden-Anstellung.
Aber ich lasse das alles auf mich zukommen...
Fast wichtiger sind mir die Kosten für den Strafregisterauszug. Könnte ich diesen Betrag rückfordern? Ich finde keine Informationen auf der Homepage des AMS. Vielen Dank (20.03.15)
Antwort: Bestehen sie (vorher) darauf, dass ihnen die Kosten für den Strafregisterauszug erstattet werden. Ansonsten ziehen sie - wenn sie wollen - das Einverständnis für das Arbeitstraining zurück!
>VwGH-Erkenntnis Zl. 2009/08/0294-7 / Eingegangen 21.11.11 Eine bloße Arbeitserprobung ist nicht als eigenständige Wiedereingliederungsmaßnahme zulässig - und insbesondere nicht nach $ 10 Abs. I des Arbeitslosenversicherungsgesetz sanktionierbar.
>Keine Gratis-Arbeit: Praktikum / Schnuppertage statt Probetage (ohne Gewähr) |
19.03.15 um 13.49 Uhr - von D*. - "Bescheid via elektronischem AMS-Konto?" |
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Hallo, ich möchte gerne wissen, ob das AMS rechtmäßig einen Bescheid via elektronischer AMS-Konto Inbox erlassen kann; bzw ob dieser tatsächlich als zugestellt gilt, sobald ich ihn \"aufgemacht\" habe.
>gibt es die Möglichkeit, einem Rückzahlungsbescheid des AMS auf Raten nachzu kommen? An wen wendet man sich da? LG D.
Antwort: Falls ersichtlich ist, dass sie ihn aufgemacht haben (bzw. "das Konto besucht haben") ? werden sie es schwer haben dies abzustreiten! (Ohne Gewähr) Bestehen sie beim AMS-BeraterIn darauf, dass sie "wichtige" Briefe/Bescheide per Post eingeschrieben zugestellt haben möchten! Ja suchen sie um Ratenzahlung beim AMS an! Eingeschrieben an die Geschäftstelle! Zur Info: (eAMS Konto löschen) - ohne Gewähr - alles Gute! |
19.03.15 um 10.08 Uhr - von E*. - "SÖB-Arbeit ohne Dienst-Vertrag und KV-Entlohnung?" |
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Guten tag breuchte mal eine info meine freundin ist in eine SÖB kurs der nent sich Impuls Arbeitraum die wollen das sie zu einen arzt geht zu einen DR.K. so viel wie ich gesehen hab ist das ein algemein mediziner sie sagte zur betreuerin das sie denn nicht breuchte aber sie sagte wenn sie nicht da hin geht sei das arbeitsweigerung stimmt das? was ich noch fraqgen wollte sie war bei dar caritas auch von der söb firma aus da hatte sie einen dienstvertrag(sah für mich eher nach arbeitsüberlassung aus dieser wurde nach ca 6 monaten gelöst nun ist sie bei einer firma die aus allten sachen taschen herstellt da hat sie aber keinen dienstvertrag und bekommt das gleiche wie bei der caritas wo sie als reinigungs kraft garbeitet hat sollte die tätichkeit die sie ausübt nicht auch nach kollektivvertrag bezahlt werden Bitte um rat Ich danke ihnen schon mal im vorraus mfg:e (18.03.15)
Antwort: Irre - Ich dachte diese "Menschenhandel-ähnliche" Umgangsform haben wir trotz diesem AMS / dieser menschenverachtenden Hundstorfer-Politik ("SPÖ?") hinter uns gelassen? Falls es sich tatsächlich so verhält wie sie schreiben. Ein DV. - erst recht über mehrere Monate - muss nach KV entlohnt werden! Dieses Verfahren, wenns nicht freiwillig ist, ist illegal! Was zugleich die Arbeitsverweigerung bez. "Arztbesuch-Absage" ad absurdum führt - Wäre auch in einem legalen Dienstverhältnis "Unsinn" - über die Eingeschüchtertheit der Betroffenen trauen die sich schon jeden Blödsinn/Schweinerei verzapfen! Sollte mit "Arbeitsverweigerung" eine Bezugssperre suggeriert werden, so ist auch der Tatbestand der Nötigung zu prüfen! Ev, besuchen sie mit ihrer Freundin die AK und verlangen Aufklärung bzw. Unterstützung bez. der Arbeitnehmerrechte! Aber Vorsicht die AK sitzt im selben Arbeitslosen-Entrechter Boot! Ein Versuch ist es aber Wert - Die AK kann schwer aus, wenn die Rechte dermassen mit Füssen getreten werden. Falls, Danke für Rückmeldung! Und ganz wichtig aber - wendet euch an die Volksanwaltschaft post@volksanw.gv.at - dort gibts ev. eher Unterstützung! Unbedingt was unternehmen! Lasst euch das nicht gefallen! Und - ev. begleiten sie ihre Freundin auch zum SÖB - um vor Zeugen nachzufragen, ob es sich hier um eine freiwillige Angelegenheit handelt! Machen sie dort der Verantwortlichen / Zuständigen, bevor sie antwortet, klar, dass sie sich von einigen Stellen u.a. Volksanwaltschaft Beistand/Aufklärung holen werden. Und falls sie absichtlich falsch informiert werden, auch an rechtliche Schritte denken!
Frage: Wie lange soll dieses "befristete" SÖB-DV noch dauern? Wie sieht die Bezahlung aus? Bekommt ihre Freundin nur den Notstand weiter? Warum soll sie zum Arzt gezwungen werden? (ohne Gewähr) |
18.03.15 um 23.28 Uhr - von Do*. - "Allergien als Grund für eine Zuweisung zum BBE Berufsdiagnosezentrum?" |
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(falls möglich, E-Mail bitte nicht veröffentlichen)
Allergien als Grund für eine Zuweisung zum BBE Berufsdiagnosezentrum
Hallo und erstmal Danke für diese Plattform.
Die Überschrift beschreibt mein Problem ziemlich genau. Als Langzeitarbeitsloser erhalte ich immer wieder (nicht viele) Stellenangebote des AMS, auf die ich mich bewerbe(n muss). Letzte Woche hatte ich einen Kontrolltermin bei meiner Betreuerin, die mir zwei Stellenangebote ausdruckte und in die Hand drückte. In meiner gesetzen Bewerbungsfrist (8 Tage Rückmeldung über Bewerbung), ist mir aufgefallen, dass ein Stellenangebot nicht meinem \"Profil\" entspricht. Genauer gesagt handelte es sich um eine Stelle bei einem Unternehmen für Tiernahrung und -zubehör. Da ich an Tier-/ Gräser-/ Pollen-/ Stauballergien leide, habe ich meiner Betreuerin gestern (16.03.) daraufhin geschrieben, dass dieser Stelle für mich nicht Frage kommt, da ich an eben besagten Allergien leide und nicht mit Heu/ Streu oder Haustieren (genauer Katze/ Meerschweinchen/ Pferd/ etwas Hund, usw.) in zu starken Kontakt kommen darf und daher diese Stelle nicht zumutbar ist. Am selben Tag hat mir meine Betreuerin geantwortet: \"In der Datenbank ist nur eine Katzenallergie eingetragen.\" (Was nicht wahr ist, da es schwarz-auf-weiss bei meinem Termin am nächsten Tag ersichtlich war, dass auch Gräser/ Milben/ Pollen eingetragen waren. Und weiter... \"Deshalb ist diese Stelle zumutbar und Sie müssen sich darauf bewerben. Außer sie bringen ein ärztliches Gutachten.\" Prompt habe ich geschrieben, dass dies so nicht stimmt und ich bereits vor ca. 2 Jahren genau DASSELBE Stellenangebot von einer anderen Betreuerin bekommen habe und damals schon meinen Allergieausdruck vorgelegt habe. Zusätzlich wäre ein ärztliches Gutachten mit Kosten verbunden. Meine damalige Betreuerin hat sich damit zufrieden gegeben und gesagt, dass ich mich nicht darauf bewerben muss. Woraufhin meine derzeitige Betreuerin mir einen kurzfristigen Kontrollmeldetermin für den nächsten Tag anberaumt hat (heute, 17.03.15). Diesen habe ich heute wahrgenommen. Im Gespräch eröffnete mir die Betreuerin, dass ich mich besser auf die Stelle bewerben solle, denn ich hätte mit meinen mittlerweile 3 Jahren Arbeitslosigkeit sowieso keine Chance genommen zu werden. Auch weil das Unternehmen Bewerber aus ganz Österreich zum Standort nach Wien einlädt. Ich sagte der Betreuerin, dass ich mich darauf nicht bewerbe, denn es ist dem AMS schon seit 2 Jahren bekannt, dass ich an diesen Allergien leide (bzw. gelitten habe, denn die Befunde müssen ja alle 3 oder 6 Monate neu eingeholt werden) und es bei exakt dem selben Stellenangebot schon einmal zu dieser Situation kam. Sie erwiderte, dass zu diesem Unternehmen keine Kundschaft mit Katzen kommt (aber mit Hunden eventuell schon) und dass ich gegen Heu/Streu nicht allergisch bin bzw. dieses Zubehör für mich nicht gesundheitsbeeinträchtigend ist. Daraufhin habe ich gesagt, dass Heu/ Streu sehr wohl asthmatische Anfälle auslösen kann und Kundschaft mit Kleintier/ Katzen/ Hunden usw. im Geschäftsbereich nicht verboten, nein sogar Willkommen sind. Die Betreuerin meinte, dass ich einen Befund bringen soll. Ich antwortete, dass dieser mit Kosten verbunden ist, die ich nicht bezahlen kann/ will. Als Antwort bekam ich: \"Dann bringen Sie einen Ausdruck (den Sie damals Ihrer Betreuerin mitgebracht haben) mit, aber mit dem Zusatz: Ist auf Hunde allergisch und kann deshalb nicht arbeiten.\" oder so ähnlich. Ich erwiederte, dass die Ärzte das nicht machen werden, da dies einem Befund gleicht und deshalb auch kostenpflichtig ist. Desweiteren habe ich mitgeteilt, dass ich, schwarz-auf-weiss und in der AMS-Datenbank, auch auf Gräser allergisch bin und diese werden in dem Unternehmen, wo ich mich bewerben soll, gelagert, bestückt und verkauft. Auch habe ich ihr mitgeteilt, dass dort ebenfalls Katzen hinkommen können. Dieses Argument hat sie einfach nicht akzeptiert und gesagt, dass dort bestimmt keine Katzen hinkommen. Nach hitzigem Hin und Her und der Androhung einer Niederschrift (mit keine-Ahnung-mehr-welchem-Inhalt), habe ich nach dem Vorgesetzen gefragt (ja, soweit war ich bereits). Diesen hat mir die Betreuerin (hämisch grinsend) gesagt und mich noch provozierend gefragt, ob sie mir einen Termin bei Ihm ausmachen soll. Ich habe verneint und die Diskussion zum 6-ten mal angefangen. Im Endeffekt hat sie gemeint, ich soll einen Ausdruck bringen, der besagt, dass ich auf Hunde und (mit Bauchweh) Gräser allergisch bin.
Am gleichen Nachmittag erreichen mich gleich 3 Nachrichten im e-AMS Konto. 1) Kontrollmeldetermin 18.03 (morgen) 2) Nachricht, dass ich morgen kommen soll, damit ein Termin beim Berufs Diagnose Zentrum zu meiner gesundheitlichen Abklärung geplant werden kann. 3) Teilnahmeschreiben beim BBE Berufsdiagnosezentrum
So, um zum Schluß zu kommen, meine konkreten Fragen: 1) War mein Verhalten richtig, bezugnehmend auf die prizipielle Weigerung, da allergisch? Ganz egal wie hoch meine Chancen stehen in diesem Unternehmen genommen zu werden.
2) Befunde mit konkreten Allergien/ Einschränkungen sind bei Ärzten kostenpflichtig, ist das BBE die Konsequenz davon?
3) Was passiert beim BBE? Was soll ich dort bzw. was soll ich nicht?
4) Unterliegen Kontrollmeldetermine gesetzlich nicht im einem zeitlich (Vor-)Puffer? Zwei spontane Termine in zwei Tagen erscheinen mir recht häufig. Schikane? Hätte ich meine E-Mail am Nachmittag nicht abgerufen, dann wüsste ich gar nicht, dass ich morgen einen Termin habe. Alles korrekt?
5) Was blüht mir denn schönes morgen, bei meinem \"Termin zur gesundheitlichen Abklärung beim BBE\"? Wie soll ich mich verhalten? Ich weiß, es wird knapp mit den Tipps für morgen, aber ich stelle Frage 5 trotzdem.
Angemerkt sei, dass ich bereits einer anderen Maßnahme zugebucht bin (SÖB), die 30 Tage vor dem Kursstart beim BBE beginnt. Auch das ist erlaubt?
Ich werde morgen berichten, wie der Termin verlaufen ist. Vielen Dank für das lesen meines Romans. D. (17.03.15)
Antwort: 1. wenn sie ein attest haben, dass ihnen diese arbeit nicht erlaubt (weil gesundheitsgefährdent), war ihr verhalten / weigerung okay
2 nein, ist eine dem AMS nahestehende einrichtung - mehr oder weniger ein AMS-geschäftspartner - ist auszumalen welche interessen diese einrichtung vertritt soll aber die arbeitsfähigkeit feststellen (3) - nehmen sie wenn möglich alle atteste mit 4 - so ist es - es soll druck auf sie ausgeübt werden - drum e-ams-konto verweigern - ist freiwillig - falls jemand einträge übersieht kommts zur sperre ( eAMS Konto löschen)
5 wie gesagt alles mitnehmen was ihre angeschlagene gesundheit bestätigt. daraus ist ersichtlich welcher tätigkeit sie nachgehen können - ev. welche SÖB-Tätigkeit? SÖB muss nach ("eigenen") KV entlohnt werden! Sich gegen SÖB-Zwangsmassnahmen / Deppenkurse-Mobbingkurse = Bewerbungskurse wehren! (Sämtlichen Links (unterstrichen) folgen! ohne gewähr - alles gute! 19.03.15 um 9.29 Uhr - von Do*. - "Attest 2 Jahre alt"Hallo Herr Moser,
vielen Dank für die rasche Antwort.
ad 1) ein Attest hatte ich vor 2 Jahren vorgelegt (bis vorgestern war es auch nicht wieder nötig). Dieses Attest war aber kein Attest im Sinne von "arbeitsunfähig" sondern einfach nur ein Zettel mit meinen Allergiewerten und nicht mit Kosten verbunden. Keine Zusätze wie "kann nicht dort und dort arbeiten" oder "ist arbeitsunfähig". Ich will nur klarstellen, ich bin nicht arbeitsunfähig und will auch nicht als solcher deklariert werden. Aber ich bin bei manchen Bereichen eingeschränkt (Tiere/ Gräser/ usw.).
2) Ich habe nur einen Allergiepass und eben den oben gennanten Zettel mit den Allergiewerten von vor ca. 2 Jahren. Sollte ich einen aktuellen Test bei meiner Dermatologin machen?
3) Sind Allergien, in einigen Bereich (sowie bei mir), als Zweifel meiner Arbeitsfähigkeit gerechtfertigt? Es gibt genügend Stellen im Verkauf, die nicht in diesen Bereich fallen (Lebensmittel, Elektro, Baumarkt, Drogerien, usw.). Willkür der Betreuerin? Anstatt mir eine andere Stelle anzubieten, besteht sie auf solche blödsinnigen Maßnahmen.
4) Ich habe mich freiwillig damals für das e-AMS Konto entschieden. Ich denke darüber nach, dieses wieder zu deaktivieren, danke für den Tipp.
5) Der heutige Termin verlief "schaaßfreundlich". Die Betreuerin sagte, dass sie für das Problem eine Lösung gefunden habe, nämlich eine Allergieuntersuchung beim BBE. Sie hat mir eine Niederschrift vorgelegt. Ich habe diese durchgelesen und unterschrieben, da ich prinzipiell nicht dagegen bin, meine Allergiewerte offiziel von denen erfassen zu lassen, damit das Attest zustande kommt. Ich will jedoch nicht als arbeitsunfähig eingestuft werden. Ich schicke Ihnen im Laufe des Tages die Niederschrift. Die Betreuerin meinte noch, dass die Testung 1-1,5 Stunden dauern würde. Auf meine Nachfrage, ob es die einzige Testung (nur auf Allergien) ist, die gemacht wird, antwortete sie mit Ja. Sie erwähnte, dass sie auf einen Zettel (sie nannte mir den Namen des Dokuments, leider vergessen) notiert habe, dass nur eine Austestung auf Gräser/ Pollen/ Tiere durchgeführt wird. Ein gewöhnlicher Allergietest. Stimmt das?
Nochmal kurz off-topic: Ich hatte in den letzten Jahren (seit ca. 2007) viele Probleme mit dem AMS. Mit nahezu jedem Betreuer gestritten, weil ich vieles als rechtswidrig erachtet habe (es aber nicht wirklich wusste). Ich wusste einfach von Gefühl her, dass manche Tatsachen die das AMS aufstellt, so nicht stimmen können. Mittlerweile ist das AMS nicht mehr mein Hauptunterstützer, denn in meiner Lebensgemeinschaft ist zum Glück jemand mit einem Job. Im Notfall könnte ich auf das Kleingeld (9 euro am Tag) vom AMS verzichten, was ich natürlich nicht so ganz freiwillig möchte.
Jedenfalls war jetzt der Punkt bei mir da, um mich an Sie bzw. die Öffentlichkeit zu wenden. Sie können sehr gerne meinen Beitrag öffentlich machen, mit Initialen oder ohne, ich wollte eigentlich nur die E-Mailadresse nicht veröffentlicht haben. Auch die Niederschrift, wenn alles datenschutzrechtlich passt, können Sie gerne veröffentlichen.
VIELEN DANK! (18.03.15)
Antwort: Es spricht nichts dagegen sich neu testen zu lassen, um Bescheid zu wissen! Denn eine voreilige DV.-Weigerung auf Grund von Allergien ist bez. Bezugssperre riskant - falls im Arbeitsbereich keine Gefährdung vorliegt. Darum auch wäre es wichtig zu wissen was sie dürfen bzw. können, ohne gesundheitliche Schäden befürchten zu müssen. (Falls, geben sie dort an auf was sie noch getestet werden sollten?) Wieso bekommen sie nur 9 Euro am Tag? Wird das Einkommen des Partners angerechnet? (Dann muss jemanden Unterhalt zustehen oder dieser freiwillig geleistet werden) Bei anderen Gründen besteht die Möglichkeit den Notstand über die Mindestsicherung aufstocken zu lassen. |
15.03.15 um 9.38 Uhr - von D*. - "Wie soll ich mich verhalten?" |
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Muß sagen tolle Seite, die ihr hier aufgebaut habt.
Nun habe ich auch ein Problem und hoffe, daß ihr mir weiterhelfen könnt bzw. ich mich verhalten soll/kann/darf:
Ich sollte eine ambulante psychologische Rehab beim BBRZ machen. Beim persönlichen Gespräch wurde festgestellt, daß ich aufgrund von Depressionen zuerst auf Medikamente eingestellt werden muß bevor ich die Rehab beginnen kann, sprich ich wurde also vom BBRZ vorläufig abgelehnt
Innerhalb einer Woche ging ich zu einem Psychiater, welche mir Tabletten verschrieben hat.
7 Wochen später hatte ich meinen nächsten Termin beim AMS. Mein Betreuer erkundigte sich, ob ich schon brav die Medikamente nehmen würde! Ich bejahte, fügte jedoch an, daß sie bislang keine Wirkung zeigten.
Erst zuhause bemerkte ich, daß in der Betreuungsvereinbarung steht, daß die medikamentöse Einstellung nun abgeschlossen ist und ich deshalb einen erneuten Antrag auf Rehab zu stellen habe, da dies ein Psychologe empfohlen hätte (ohne jedoch festzustellen, ob die Medikamente schon geholfen hätten)
Nun die Frage: Kann mein AMS-Betreuer (Hobbypsychiater???) von sich aus und ohne ärztlichen Befund feststellen, daß Medikamente eine erfolgreiche Wirkung gehabt haben, was bislang definitiv nicht der Fall ist Mein nächster Termin beim PSychiater ist erst in 3 Monaten, deshalb bitte ich um Info!
Danke und weiterhin viel Erfolg mit dieser Plattform! (14.03.15)
Antwort: Ich kann aus ihrem Eintrag nicht genau erkennen, ob sie über das BBRZ eine Ausbildung ("ambulante psychologische Rehab") machen wollen oder nichts mit dem BBRZ zu tun haben wollen. Da sie sich auf Anraten des BBRZ auf ein Medikament gegen Depressionen einstellen lassen haben, nehme ich an sie wollen - ODER? In diesem Sinne unterstützt sie der AMS-Betreuer mit seiner "Feststellung" im Betreuungsplan ja "eh" - auch wenn er natürlich bez. der Medikation (und dessen Wirkung) bei Depressionen nicht mitreden kann/darf! Es geht mehr oder weniger darin "nur" um den Rat ans BBRZ sie in die Reha aufzunehmen! Wollen sie das eigentlich oder nicht? Ps.: Es ist schon passiert - sonst würde ich (jeden) raten dem AMS nicht die Krankheitsgeschichte aufzutischen! Siehe: Warnung! Vertrauen sie dem AMS nichts an - Es wird gegen sie verwendet!
Siehe auch Antwort unter: "Zum BBRZ" - Wollen sie freiwillig hin, so versuchen sie ev. den Link zu ignorieren?"
16.03.15 um 0.22 Uhr - von D*. - "Die Meinung erstellte lediglich der AMS-Betreuer, was ich in dieser Form nicht hinnehmen möchte!" Sehr geehrter Herr Moser, danke für Ihre Antwort.
Nun, ich habe einen Antrag auf I-Pension 2013 gestellt, der abgelehnt wurde. Ich mußte dem AMS den Befund überreichen, da mir mit Bezugssperre gedroht wurde. Seitdem bin ich beim AMS lt. Plan eingeschränkt arbeitsfähig, habe aber Mitwirkungspflicht bei der Genesung. Habe 2014 der Rehab zugestimmt, wo ich jedoch abgelehnt wurde, da meine Anngst/Panikattacken denen wohl zu heftig waren. Ebenso wurde mir angeraten Antidpressiva über meinen Psychiater zu nehmen. Dieser wählte das Medikament, welches jedoch keine Wirkung zeigte. Er hat dies jedoch im Betreuungsplan völlig anders niedergeschrieben.
Ich bin vom AMS aus in psychologischer Behandlung, Termine werden auch meist eingehalten. Manchmal läßt es meine Gesundheit jedoch nicht zu. Rehab BBRZ Leopoldau würde ich prinzipiell zustimmen, jedoch erst dann, wenn die Angstzustände bzw. sich mein Gesamtgesundheitszustande sich verbessert haben, also Medikamente greifen sollten.
Auf Ihre Frage zurückkommend: Aktuelle würde ich keiner Rehab zustimmen, weil es aufgrund meiner Gesundheit wohl nicht möglich ist die Rehab die 6 Wochen am Stück durchzustehen. Sollte sich eine Besserung einstellen, könnte ich durchaus der Rehab zustimmen. Problem ist, daß mein Betreuer in der Betreuungsvereinbarung meint, die Medikamentenabstimmung ist erfolgreich abgeschlossen - was nicht stimmt. Ich wurde weder von einem Arzt des AMS noch vom BBRZ untersucht. Die Meinung erstellte lediglich der AMS-Betreuer, was ich in dieser Form nicht hinnehmen möchte! Mir wurde auch mit Einstellung des Bezuges gedroht, wenn ich jetzt keinen Antrag stelle bzw. die Rehab nicht antreten sollte!
Eine weitere Frage hätte ich: Muß ich zukünftig Befunde dem AMS übermitteln? Lt. meinem Betreuer ist dies meine Pflicht (Bezugssperre), auch wenn für mich dadurch Unkosten entstehen sollten. mfg
Antwort: Sieht so aus, als hat sie der AMS-Betreuer völlig eingeschüchtert. Setzen sie dieser Umgangsform einen Schlusspunkt! Sie müssen dem AMS sensible Gesundheitsdaten / Befunde nicht ausliefern! Nur ob und wie weit sie arbeitsfähig sind! Ein Attest, dass sie z.Bsp vermindert arbeitsfähig erklärt muss reichen! Auch kann ihnen das AMS nicht Medikamente verordnen! Sie müssen mit ihrem Arzt darüber sprechen und zwar Vertrauensarzt - Fach- wie Hausarzt! Als Erstes stellen sie ihrem Betreuer das kompetenz-überschreitende Arztgetue / "Arztmeinung" ab? Er hat gar nichts zu bestimmen - da dies / seine Einträge zudem nicht zutreffen, lassen sie die falschen Betreuer-Angaben im Betreuungsplan richtig stellen! Ev. eingeschrieben per Post oder die Abgabe des Betreuungsplan-Einspruchs auf einer Kopie bestätigen lassen! Was soll das? Wie gesagt ev. reden sie mit dem Arzt vorher darüber - auch das die Medikamente noch nicht wirken und sie noch immer mit den belastenden Symptomen zu tun haben! Ausserdem ist das der Grund warum sie vom BBRZ nicht genommen wurden/werden! Dies sollen sie verschweigen oder sollen ev. gar lügen / falsche Angaben machen? Dem Betreuer geht es übrigens nichts an welche Medikamente und wieviel oder wann sie diese einnehmen. Was haben sie da einreissen lassen! Unter diesen Umständen ist eine Genesung schwer bis nicht möglich! Sie sollen sich behandeln lassen und ev. Medikamente einnehmen damit sie gesund werden bzw. es ihnen besser geht und nicht deswegen, damit ihr AMS-Betreuer einverstanden ist! Nehmen sie in Zukunft unbedingt und zu jedem Termin eine Begleitperson mit - wenn möglich! Bei weiteren Problemen besuchen sie den Vorgesetzten / Geschäftsstellenleiter mit Begleitperson! Verläuft dies auch nicht zufriedenstellend, wenden sie sich an die Volksanwaltschaft post@volksanw.gv.at etc.
Erkundigen sie sich ev. auch übers SozialTelefon-Bürgerservice des Sozialministerium, gebührenfrei 0800 20 16 11 (kostenfrei) - E-Mail sozialtelefon@bmask.gv.at
Auch eine schriftliche Beschwerde an den AMS-Vorstand und / oder die AMS-Landesgeschäftsstelle wäre eine Möglichkeit ihrem Berater diese Unzumutbarkeiten abzustellen! Schriftlich Aufsichtsbeschwerde - siehe: Mobbing durch das AMS / Schlechte Behandlung: Bei richtiger Vorgehensweise sind auch Schmerzensgeldforderungen möglich! Halten sie uns/mich auf dem Laufenden! (Ohne Gewähr) Alles Gute!
16.03.15 um 2.50 Uhr - von D*. - "Werde s | |