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8.04.2015 um 10.25 Uhr - von M*. - "Vor der Arbeitslosigkeit Urlaub gebucht?"


Hallo Hr. Moser!

Ich habe im Herbst 2014 (da war ich noch arbeiten!) einen Urlaub (5 Tage inkl. SA u SO in Österreich, nicht teuer) für das Frühjahr 2015 gebucht. 2 Wochen später bin ich aus meiner Firma ausgetreten, weil kein Gehalt mehr kam und ein paar Wochen später ging meine Firma in Konkurs. Ich hatte dann noch ein paar Wochen Bezüge von dieser Firma (jede Menge Urlaubstage, Ü-Stunden, Kündigungsentschädigung). Seit einiger Zeit bin ich jetzt beim AMS arbeitslos gemeldet und bereits am ersten Tag wurde mir nahegelegt, einen Kurs \"Wie finde ich wieder einen Job\" oder so zu besuchen. Dieser Kurs würde zwar vor dem geplanten Urlaub beginnen, aber das Ende wäre erst hinterher. Meine Frage wäre jetzt: Kann ich dem AMS sagen, dass ich einen Urlaub geplant, gebucht und auch angezahlt (stimmt wirklich!!) habe, als ich noch arbeiten war? Ich habe mir damals sogar das Geld schon weggelegt, also diesen Urlaub könnte ich mir sogar noch leisten, auch möchte ich diesen Urlaub unbedingt noch antret!
en und nicht stornieren (kostenpflichtig natürlich) müssen.

Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen!
LG und hoffentlich schöne Ostern M. (2.04.15)

Antwort:
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Urlaub, aber ein Österreich-Urlaub ist ev. möglich, wenn sie vorher bescheid geben. (siehe Urlaub)
Die Schwierigkeit wird sein, den Deppenkurs abzuwehren!
Da sie noch nicht lange arbeitslos sind, hätten sie über ihre Defizite wie den Kurs, der diese ausgleichen muss, aufgeklärt werden müssen - auch mussten sie über Rechtsfolgen belehrt werden und die müssen ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme geben! (VwGH) .
Wäre ev. der Grund, der sie vor diesem Deppenkurs schützt. Ansonsten würde dieser Grund für eine erfolgreiche Berufung sorgen.
Wenn sie es schaffen den Deppenkurs abzuwehren, dann geben sie ev. eine Woche vorher bekannt - wo sie den Inlandsurlaub machen bzw. wo sie sich in dieser Zeit aufhalten! (ohne Gewähr) alles Gute!


7.04.2015 um 18.01 Uhr - von Mi*. - "Hab ein riesen Problem mit dem AMS und der wgkk"


Sehr geehrter Herr Moser,

Ich hab ein rießen problem mit dem ams und der wgkk und bitte um hilfe.

ich bin seit anfang febr. wieder NS angemeldet und das erste gespräch mit meinem neuen berater war ganz ok.
ich habe ihm erzählt das ich aufgrund einer chron. erkrankung demnächst länger in behandlung sein werde und er zeigte sich verständnisvoll .. gab mir einen termin mitte april ... anfang märz erst bemerkte ich an der höhe des NS auf meinen konto das da was nicht stimmen kann .. hab am ams angerufen und die meinten ich hätte ende februar einen termin versäumt und darum gibts eine sperre .. den termin soll ich angeblich per RSA zugeschickt bekommen haben .. dann meinte sie \"oh ich sehe der brief kam retour mit nicht zustellbar\" .. \"sie müssen das mit ihrem berater klären\" worauf sie einen rückruf vereinbart hat auf den ich bis heute warte!! ich war aber zu der zeit schon zu krank um noch einmal auf die geschäftstelle zu fahren und war im krankenstand .. das bin ich bis heute .. wunderte mich allerdings das keine Kontrollmeldung seitens der wgkk kam .. so ging ich heute zu meinem arzt um zu fragen wieso das sein kann .. meinte der .. ich bin nicht mehr versichert .. obwohl i!
ch im krankenstand bin?!??! Jetzt bin ich verzeifelt weil ich natürlich 1. kein geld mehr habe und offenbar auch keines bekommen werde .. 2. nicht mehr versichert bin .. und 3. ich keine ahnung habe was ich nun unternehmen soll!

bitte um rat
mfg Mi.

Antwort:
Das AMS meldet Personen auch rechtswidrig von der Krankenkassa ab. Es ist denen egal was mit den Menschen passiert oder ob die Überleben können - oder nicht! Drum sie müssen unbedingt zum AMS und dies alles klären - u.a. warum sie den Brief nicht erhalten haben. Das wäre das Gescheitere -
Oder sie verlangen (schriftlich eingeschrieben) sofort einen Bescheid bez. der Bezugseinstellung - (kommt dieser nicht innerhalb eines Monats müssen sie das Geld bekommen!)
(Bezugs-Einstellung unverzüglich mitteilen - mit Muster für eine Zahlungsaufforderung) - zudem das AMS eigentlich verpflichtet wäre!
Auch wären sie trotz einer Sperre weiter versichert "Schutzfrist" - Nur "verlangt" der politische Wille, dass Feindbilder wie der letzte Dreck zu behandeln sind - selbst gesetzeswidrig bzw. auch menschenrechtswidrig!
Also auch zur Krankenkassa und die rechtswidrige KV-Abmeldung rückgängig machen lassen. (Link lesen - KK widerrechtlich abgemeldet )
Wenn sie Behörden besuchen, nehmen sie sich eine Begleitperson mit! ("Wirkt Wunder")
Wird nach ihrem Besuch nicht der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt - So legen sie auf die Bescheide innerhalb 14 Tagen Berufung ein. (ohne Gewähr) alles Gute!


5.04.2015 um 7.37 Uhr - von E*. - "Bemessungsgrundlagenschutz?"


Sehr geehrter Herr Moser,
Zum Bemessungsgrundlagenschutz habe ich eine kleine Frage:
wurde mit 50 Jahren Ende 2010 gekündigt und bin seither arbeitslos. Jetzt wurde ich bei itworks in ein 30h Transitarbeitsverhältnis "gezwungen" mit einem natürlich wesentlich niedrigeren Gehalt als bei meinem letzten Vollzeitjob. Welches Gehalt wird als Bemessungsgrundlage bei einer neuerlich Arbeitslosigkeit herangezogen?

Vielen Dank im voraus und frohe Ostern.
Mit freundlichen Grüßen
E.
(3.04.15)

Antwort:
da sie schon über 45 jahre sind, erhalten sie nach dem SÖB den gleichen bezug wie jetzt - ihre jetzige bemessungsgrundlage ist geschützt.
Zur Information:
"Schmarotzer-SÖB: zum DRITTENMAL zu IT-Works zugeteilt" (ohne Gewähr) alles gute!

4.04.2015 um 11.00 Uhr - von K*. - "BenötigeTipps/Hilfe zur Mitteilung über den Leistungsanspruch"


Sehr geehrter Herr Moser,

da es irgendwie im Forum/Gästebuch mit meiner Nachricht nicht geklappt hat, möchte ich gerne auf diesem Wege Ihnen meinen Fall schildern und erhoffe mir von Ihnen einen Rat bzw. Tipps wie ich weiter fortfahren soll.

Zu meiner Person: Mein Name ist K., geboren am **.1970 in Wien. Ich habe 1989 mit der Lehre zum Speditionskaufmann begonnen und 1992 den Lehrabschluss gemacht. Bis auf die Unterbrechung beim Bundesheer war ich durchgehend bis Juni 2007 in einer Spedition beschäftigt (ich wechselte 2-mal den Arbeitgeber).

Auf jeden Fall gab es diverse Auseinandersetzungen zwischen der Geschäftsführung und mir bezüglich des neuen EDV Systems und wir haben uns Mitte März auf eine einvernehmliche Trennung des Dienstverhältnisses geeinigt. Ich habe dann via Internet den Antrag auf Arbeitslosengeld beantragt und wurde mir dann mit *.07.2007 mitgeteilt dass ich vom '.07.2007 bis *.01.2008 auf Grund der Bemessung von € 3.450,-- (ich hatte € 3.007,-- Bruttogehalt) ein Tagessatz von € 40,14 zusteht. Glaube dies ist auch korrekt.

Hier nun meine erste Frage an Sie. In den aktuellen Arbeitslosengeldrechnern wird bei € 3.007,-- Bruttogehalt nun die Bemessung von € 3.508,17 ausgeworfen. Wird wahrscheinlich auf Grund der Jahre die vergangen sind genauso erhöht worden sein wie die Tagessätze, aber dann frage ich mich warum bei mir noch immer € 3.450,-- steht (klar dass ich schon lange Zeit Notstandshilfe beziehe) aber müsste die Bemessungsgrundlage bei mir nicht auch höher sein oder verstehe ich da etwas falsch? Danke schon mal für die Beantwortung dieser Frage.

Meine zweite Frage wäre ob Sie zufälligerweise Links für Rechner hätten die auch Vergangenes berechnen lassen oder ob mir nur die Möglichkeit bleibt dass irgendwie herauszufinden?

Nun aber zu dem eigentlichen Punkt um den es gerade aktuell geht.

Die Geschichte begann eigentlich bereits im Dezember 2004, als mein Partner aus der Türkei (er ist Deutscher Staatsbürger und bis dato über 25 Jahre in Istanbul lebend) in Wien war um über die Preise der Türkei für 2005 zu verhandeln. Ich kannte Ihn bereits seit mindestens 5 Jahren, auch haben wir uns bis dahin schon öfters persönlich getroffen. Beim Abendessen hat er mich dann gefragt ob ich eine billige Wohnung wüsste, wo eine Bekannte von Ihm unterkommen könne. Sie hatte zu diesem Zeitpunkt einige Probleme mit Ihrem Ehemann. Da ich da so gut wie auseinander mit meiner damaligen Freundin war, habe ich gesagt dass ich 1 Zimmer mit Doppelbett und Kasten zur Verfügung habe, wenn das genüge für eine gewisse Zeit (also 1 – 2 Jahre maximal) dann wäre es für mich in Ordnung. Da er auch schon mal bei mir in der Wohnung war, wusste er auch natürlich so halbwegs wie das Zimmer aussah und hat das dann auch besprochen. Anfangs Februar 2005 hat er mir mitgeteilt, dass sich Frau J. bei mir melden wird um das ganze dann zu konkretisieren.

Ich habe dann die Details mit Frau J. besprochen, Gesamtgröße der Wohnung ca. 80 m², Ihr Zimmer ca. 12 m², also was so an Kosten auf Sie zukommen würde (Keine Miete, die hätte ich sowieso zahlen müssen), also was die Nebenkosten betrifft, wie Strom, Fernwärme, Internet (ungefähr € 150,--) usw. sowie halt die Lebensmittel. Dies war alles kein Problem und so kam es dass Frau J. Anfang März 2005 in Wien eintraf und wir dann beim Magistrat waren um Sie anzumelden.

Wie gesagt hatte ich eine Arbeit bis Ende Juni 2007, Frau J. war glaube ich 2006 das erste mal arbeiten, bis glaube ich 2009 als Tchibo dann das Werk zumachte, danach wieder arbeitslos, wieder arbeiten und ich glaube seit ca. 2 Jahren ohne Job. Genaueres kann ich Ihnen heute nicht sagen, da Frau J. heute fort ist und ich Sie daher nicht fragen kann (genauere Angaben kann ich Ihnen natürlich nachreichen wenn Sie wieder da ist und Zeit für mich hat, Ich brauch sowieso eine genaue Zeitaufstellung für das AMS).

Und dann kam der Tag der Tage, Donnerstag, der 05.03.2015.

Ich hatte von 07:30 bis 07:55 Uhr einen Termin mit einem Dachdecker zwecks Überprüfung des Daches (wurde mir von der Genossenschaft mitgeteilt und habe den Termin bereits 1 Woche vorher ausgemacht). Um 08:10 hatte ich Termin bei meinem Hausarzt (der Stand schon auch schon fest) wegen meiner Magen/Darmgrippe die ich 2 Wochen vorher hatte und meiner frühren Beschwerden (so 2 Monate her) über Übelkeit und ziehen im Magenbereich. Ultraschalluntersuchung vor 6-7 Wochen hat nichts gebracht. Auf jeden Fall war ich zur Blutabnahme dort. Blut wurde abgenommen und ich erhielt ein Rezept für ein Medikament. Ich war dann in der Apotheke und so gegen 09:15 wieder daheim. Habe mich in mein gemütliches Home-Outfit geschmissen und dann Pulver 1 von 30 zu mir genommen. Gegen 09:45 Uhr war mir eiskalt und richtig kotzübel, worauf ich mir eine Decke nahm und mich auf die Wohnzimmercouch legte.

So gegen 10:15 Uhr klingelte es dann an meiner Wohnungstüre, ich stand auf und öffnete die Tür. Es standen 2 Männer vor der Tür, die sagten Sie seien vom AMS und müssten meine Wohnsituation auf Grund einer Melde-Erhebung besichtigen. Ich erklärte den Beiden höflich dass ich beim Arzt war und mir übel sei und ich nun auf die Toilette ginge, aber Sie könnten gerne in 5 Minuten wieder kommen, dann sollte es gehen. Ich erledigte was zu erledigen war, klopfte an Frau J. Türe um Sie zu wecken und um Ihr mitzuteilen dass wir Besuch vom AMS bekommen. Sie stand auf, ich ging in die Küche und machte mir einen Kamillentee. nach einigen Minuten läutete es wieder an der Wohnungstüre, Frau J. öffnete, ich stand in der Küche und kümmerte mich um meinen Tee.

Die beiden Herren erklärten Sie müssen eine Niederschrift machen, setzten sich auf die Essbank und fingen an uns zu befragen. Es dauerte so 20 Minuten bevor Sie das Schlafzimmer sehen wollten. Natürlich zeigten wir Ihnen unsere beiden Schlafzimmer und irgendwie sahen Beide sehr verdutzt aus der Wäsche. Sie sahen aber nur von weitem rein und gingen dann wieder zurück ins Wohnzimmer um die Niederschrift zu ergänzen. Auf jeden Fall war mir noch immer übel und ich wollte eigentlich gehen, als einer der Beiden was von Lebensgemeinschaft sagte und das Protokoll begann vorzulesen. Ich entschuldigte mich kurz und sagte ich gehe in die Küche und mache mir noch einen Tee, aber er könne ruhig weiter vorlesen. Einiges Bla Bla später setzte ich meine Unterschrift unter die Niederschrift und hoffte dass Sie endlich gehen, ich musste nämlich wieder auf die Toilette. Sie gingen, ich ging und somit war dieser Besuch zu Ende.

Ich dachte mir dass es dies gewesen sei, und wartete eigentlich auf die angeforderte Kopie der Niederschrift sowie des Berichtes. Die Zeit verging, ich bekam nichts, bis dann Beide, also ich und Frau J. am*.03.2015 ein Schreiben vom AMS, datiert mit 16.03.2015, erhielten, dass sich im Zusammenhang mit dem Anspruch offene Fragen ergeben haben und der Leistungsbezug per *.03.2015 eingestellt wird. Weiters sollten wir am *.03.2015 um 08:00 Uhr beim AMS Hauffgasse vorsprechen. Beide waren wir sehr verwundert, aber sind wir dann zu diesem Termin gegangen.

Der zuständige Sachbearbeiter Herr O. rief uns beide knapp nach 08.00 Uhr auf und wir gingen in sein Zimmer. Er erklärte uns, dass auf Grund des vorliegenden Berichtes eine Lebensgemeinschaft besteht und wir diesbezüglich nun in einer Niederschrift uns zu dieser Angelegenheit äußern müssen. Ich vernahm eigentlich nur „Bericht“ und „Lebensgemeinschaft“ und war sehr verwundert, aber dachte ich mache mal die Niederschrift und schau mir mal die Fragen an und sehe dann weiter. Ich war der Erste der mit der Niederschrift begann, diskutierte auch mit Herrn O. die Schreibweise der Antworten und war so nach 20 Minuten fertig, unterschrieb die Niederschrift und lies mir eine Kopie aushändigen. Danach begann Frau J. mit Ihrer Niederschrift, dies dauerte natürlich wesentlich kürzer. Nachdem auch Frau J. eine Kopie Ihrer Niederschrift bekam, stellte ich Herrn O. Fragen über zu erwartende Konsequenzen.

Fragen (inkl. Worst Case) Antworten
Sind wir krankenversichert - Ja
Bekommen wir nun beide kein Geld mehr - Nein, nur ich eventuell reduziert
Weshalb - Lebensgemeinschaft, aufrechenbar minus Freibetrag, Rest Abzug
Wie viel wäre dies - Pauschal gerechnet für mich ca. € 185 Abzug
Also beide bekommen Geld, ich nur Abzug - Ja, plus 5 Jahre rückwirkend Rückzahlung wenn rechtskräftig
Kann ich nicht zahlen - Gibt sicher einen Weg
Bekomme ich einen Bescheid - Nein, im Fall der Lebensgemeinschaft nur einen Leistungsnachweis
Und dann - Bescheid anfordern und Berufung einlegen
Also muss ich abwarten - Ja

Muss sagen dass Herr O. wirklich nett war und uns auch alle Fragen beantwortet hat die wir gestellt habe.

Nachdem ich nun so halbwegs Bescheid wusste, dachte ich mir, da war doch noch was. Na klar, der Bericht. Also habe ich Herrn O. gesagt dass ich gerne Akteneinsicht hätte, aber im Moment würde mir der Bericht der Erhebung genügen, alles weiter würde ich noch rechtzeitig bekannt geben. Ich erhielt eine Kopie dieses Berichtes, verabschiedete mich (so gegen 09:00 Uhr) und fuhr nach Hause. Daheim angekommen (gegen 10:00 Uhr) habe ich den Bericht mal kurz überflogen, angefangen mich zu wundern, gelacht aber auch geärgert. Ich habe dann telefonisch Herrn O. angerufen und Ihm mitgeteilt dass ich mit einigen Stellen des Berichtes nicht einverstanden bin und ich diese gerne berichtigen bzw. korrigieren möchte und wenn möglich dieses Schreiben am nächsten Tag Vormittag persönlich vorbei bringen würde. Herr O. akzeptiere, ich fing an zu schreiben und gab dann am Donnerstag, den *.03.2015 gegen 11:00 Uhr das 4-seitige Schreiben bei Herrn O. ab. Ich bekam auch eine Übernahmebestätigung.

Weiters sagte mir Herr O. dass alles bereits an die zuständige Abteilung übergeben wurde, und er mein Schreiben schnellstmöglich in der nächsten Stunde nachreiche, da er noch 3 Kunden zu bearbeiten hat, dies war für mich so in Ordnung. Sobald er Neuigkeiten erhielt, würde er sich bei mir telefonisch melden, fand ich OK, dies fand bis dato nicht statt.

Heute am 03.04.2015 gegen 14:25 Uhr (unser Postler kommt immer zwischen 13.00 und 14:00) fand ich ein Schreiben vom AMS vor.

Mitteilung über den Leistungsanspruch. Hier stimmt die Bemessung von € 3.450,-- jedoch nicht der Tagessatz.

Nun € 30,89 täglich anstatt € 33.90. Das Geld also € 30,89 x 31 = € 957,59 wurde mir am 02.04.2015 am Konto gutgeschrieben.

Es sollte doch eigentlich € 33,90 x 31 = € 1.050,90 sein.

Und nun mein Problem bzw. die Frage wie ich weiter vorgehen soll.

Da ich heute sowieso nichts machen kann, AMS hat am Karfreitag ja nur bis 12:00 Uhr auf, dachte ich mir ich rufe am Dienstag, den *.04.2015 beim AMS an und erkundige mich ob es sich bei diesem Leistungsnachweis um einen Irrtum handelt oder nicht. Laut der Pauschalrechnung von Herrn O. vom 25.03.2015 wäre der Abzug für mich mehr als € 6,-- täglich, also keinesfalls € 3,01. Hätten Sie für mich eventuell eine Erklärung über diese Differenz?

Sollte es sich am Dienstag herausstellen dass es sich um keinen Fehler handelt, werde ich noch am Vormittag einen Einschreibebrief and das AMS versenden und einen Feststellungsbescheid beantragen. Hierzu nun auch eine Frage. Im Internet habe ich gelesen dass es bis zu 6 Monaten dauern kann bis ich einen Bescheid bekomme, bedeutet dies nun dass ich maximal 6 Monate auf jeden Fall weniger Geld bekomme?

Sobald ich den Bescheid dann in Händen halte, werde ich dann Beschwerde/Berufung einlegen. Ist diese Frist 2 Wochen oder 4 Wochen ab Erhalt, werde da nicht schlau aus dem Internet?

Tja, so sieht es derzeit aus und ich würde mich freuen wenn Sie die Zeit finden und mir antworten und mir Tipps bzw. eine bessere Vorgangsweise bekannt zu geben.

Auf jeden Fall jetzt schon mal vorab ein Danke fürs Lesen und ich wünsche ein schönes Osterwochenende. Liebe Grüße (3.04.15)

Antwort:
Ich denke, sie wissen jetzt - vor der Unterzeichnung immer alles lesen!
Falls, wäre es vorteilhaft einen Untermietevertrag anzulegen.
Aber ich denke bei der Differenz von 3 Euro handelt es sich nicht um die Anrechnung des Partnerschaftseinkommen ?
Um zu klären warum sie 3 Euro weniger bekommen, verlangen sie
einen Bemessungsbescheid - (Wurden auch schon Berechnungsfehler gefunden)
Sie haben nach Erhalt des Bescheids 2 Wochen Zeit für die Berufung!
Bis zur Klärung der Angelegenheit bleibt die jetzige Bezugshöhe.
Um sich umfangreich bez. Partnerschaftsanrechnung bzw. Wohngemeinschaft zu informieren, lesen sie sich sämtliche Links unter - Politik erzeugt Armut - durch.
Und nein ich kenne keine Adresse zu einem Rechner der frühere Ansprüche berechnet? (ohne Gewähr) alles Gute!

6.05.2015 um 9.59 Uhr - von K*. - "Bekomme wieder was mir zusteht, das Kämpfen gegen die Ungerechtigkeit und Unterstellungen hat sich also gelohnt"
Sehr geehrter Herr Moser,
hier mal die Neuigkeiten seit dem letzten Post.

Update zum 04.04.2015 und 16.04.2015

Also ich habe am 13.04.2015 einen Termin bei Herrn O. gehabt um meinen neuen Antrag auf Notstandshilfe abzugeben. Habe auf Seite 1 (ganz unten) im neuen Antrag bei der Lebenssituation (dort wo noch ein leeres Quadrat war) Wohngemeinschaft angekreuzt und den Namen der Person genannt (ohne Versicherungsnummer, da ich die nicht kannte).

Weiters habe ich mir erlaubt nachzufragen wie der Stand der Dinge sei und Herr O. hat mir gesagt dass von ihm aus alles klar wäre und es sich um eine Wohngemeinschaft handle und er dies auch so weiter gegeben hätte, aber er wüsste nicht was die Geschäftsleitung machen würde.

Auch hat er mir mitgeteilt, dass er noch von einer Lebensgemeinschaft ausgehen müsse und von daher die Lohnzettel von Frau J. und mir für die letzten 5 Jahre angefordert hat, jedoch noch nichts bezüglich der Nachforderung an mich gemacht hat, da davon ausgegangen wird, dass ich Beschwerde einlege und er keine Lust und Zeit hat sich die Mehrarbeit unnötig zu machen (waren echt seine Worte).

Wie schon geschrieben habe ich den Bescheid am 16.04.2015 erhalten und dementsprechend alles vorbereitet. Habe am selben Tag noch, nachdem mir das mit den ? 3,01 Abzug noch immer nicht klar war, beim AMS angerufen und ich bekam für 20.04.2015 um 11:45 Uhr einen Termin, bei Herrn O. Am 17.04.2015 habe ich einen neuen Nachweis über den Leistungsbezug für meinen neuen Antrag erhalten, ebenfalls mit dem reduzierten Betrag.

Soweit so gut, bin dann am 20.04.2015 pünktlich beim AMS gewesen und hatte folgende Schreiben meinerseits mit

1. Aufforderung über volle Akteneinsicht
2. Antrag auf Auskunft gemäß §26 Datenschutzgesetz 200
3. Aufforderung über einen Feststellungsbescheid für den neuen Leistungsnachweis

zu 1.

Dies wurde mir sofort gewährt und ich nahm Einblick in meinen Akt. Ich sah sämtliche meiner Anträge, die handschriftliche Niederschrift sowie den Bericht (kaum zu lesen bei der Handschrift, aber cool dass die Niederschrift und der Bericht sich widersprachen)

Was mich aber am meisten verwundert hat, war die Tatsache dass ich Einblick in die Lohnzettel von Frau J. werfen hätte können, die sich in meinem Akt befanden, mich jedoch nichts angehen. Ich habe Herrn O. auch mitgeteilt, dass ich die Lohnzettel nicht sehen will, da sich mich nichts angehen. Ansonsten war nur ein Internes Schreiben an die Chefin des AMS vom Mitarbeiter der damals bei mir in der Wohnung war. Da stand eigentlich nur drinnen, dass seiner Meinung nach eindeutig eine Lebensgemeinschaft bestehe, wie eben auch in seinem bericht erwähnt. Eigentlich nichts Interessantes im Akt, also konnte ich das abhaken

Nebenbei hat mir Herr O. auch erklärt wie die ganze Berechnung zustande kommt.
Da ich "gedeckelt" werde, stehen mir nur ? 33,90 täglich zu, der Abzug wird jedoch auf der tatsächlich berechneten Notstandshilfe berechnet, also ? 36,93 minus ? 6,04 = ? 30,89.
Daher kommen also die ? 3,01 (wieder etwas dazu gelernt, ich hoffe auch dass diese Information Ihnen auch weiterhilft)

zu 2.

Herr O. bestätigte mir den Erhalt und teilte mir mit, dass er dies an die zuständige Abteilung weitergeben würde, dies aber einige Zeit in Anspruch nehmen würde. Dies war für mich so in Ordnung

zu 3.

Hier war Herr O. zwar verwundert, aber als ich Ihm sagte, dass ich noch diese Woche die Beschwerde für den ersten Bescheid abgeben werde, bräuchte ich rechtlich auch einen Bescheid für den neuen, damit ich auch für diesen Beschwerde einlegen kann.

Er hat mir gesagt, dass er mir textmäßig den gleichen zukommen lässt und damit war ich einverstanden

Ich habe am 23.04.2015 meine Beschwerde gegen den ersten Bescheid persönlich beim AMS in der Information abgegeben und mir die Übernahme bestätigen lassen.

Am 24.04.2015 habe ich dann den zweiten Bescheid erhalten und am 27.04.2015 auch gegen diesen Beschwerde eingereicht, ebenfalls bei der Information abgegeben und mir bestätigen lassen.

Heute hatte ich einen neuen Leistungsnachweis in der Post, ausgestellt am 28.04.2015, gültig vom 01.04.2015 bis 08.04.2015 sowie vom 09.04.2015 bis 06.04.2016 mit einem täglichen Anspruch von ? 33,90

Also sieht es so aus, als würde ich wieder das bekommen was mir auch zusteht, hat sich das Kämpfen gegen die Ungerechtigkeit und Unterstellungen also gelohnt. Bleibt mir nur noch abzuwarten wann das fehlende Geld vom März eintrifft und ob morgen dass komplette Geld für den April kommt.

Ich möchte mich auf jeden Fall aufs herzlichste bei Ihnen für die Hilfe bedanken und wünsche Ihnen alles gute für Ihr weitere Unterstützung aller beim AMS gemeldeten Kunden.

Danke und alles Liebe (5.05.15)


3.04.2015 um 10.28 Uhr - von B*. - "Muss ich auch Teilzeitbeschäftigungen annehmen?"


Sehr geehrter Herr Moser!

Da ich heute Morgen von meiner AMS-Beraterin zu einem Gespräch eingeladen wurde, hätte ich diesbezüglich eine Frage an Sie.

Meine bisherigen Dienstverhältnisse basierten allesamt auf eine Vollzeitbeschäftigung (40 Stunden). Meine Beraterin meinte jedoch, dass ich auch Teilzeitbeschäftigungen annehmen muss, da ich bereits Notstandshilfe beziehe. Allerdings benötige ich für Bestreitung meines Lebensunterhalts mindestens den Lohn/Gehalt einer Vollzeitbeschäftigung.

Inwieweit darf mich das AMS zu einer Annahme einer Teilzeitbeschäftigung „zwingen“, bzw. wenn ich eine Teilzeitbeschäftigung annehmen müsste, bis zu welchen Lohn/Gehalt (% der Bemessungsgrundlage).

Mit besten Dank im Voraus
B. (2.03.15)

Antwort:
Nach drei-monatiger Arbeitslosigkeit hebt sich der Minimalschutz (Einkommens, "Qualifikationsschutz) auf. (Zumutbarkeitsbestimmungen / 3) Dann müssen sie jede Arbeit über 20 Wochenstunden annehmen - wenn (ailquot) nach KV. entlohnt wird.

Sie müssen versuchen, ihren Wunsch in den AMS-Betreuungsplan verankern zu lassen. Was nicht leicht sein wird - ev. nicht gelingt oder versuchen die Teilzeitstelle beim Vorstellungsgespräch auf eine Vollzeitstelle umzuwandeln. (Ohne Gewähr)


3.04.2015 um 10.25 Uhr - von B*. - "Wegen ärztlichen Schreiben einen Kurs mit weniger Stunden?"


Hy Liebe Leute,
ich komme mit einem Problem zu euch und zwar wegen dem AMS. Ich würde im November am Kehlkopf operiert und habe vom AKH ein schreiben bekommen das ich nicht mehr ganztags im Büro einsetzbar bin. Ich bin seit dem auf der Suche nach einem passenden Job da ich bei Überbelastung meine Stimme verliere. Dem AMS Interessiert das wenig da ich jetzt zu einem Kurs gehen muss der über 30 Stunden dauert.
Meine Frage: Kann ich was dagegen tun? Ich hätte gerne einen Kurs mit weniger Stunden. (1.04.15)

Antwort:

ihr attest muss genauso für kurse / zwangsmassnahmen gelten. legen sie es vor und bestehen sie drauf!
entweder sie können mit dem kursanbieter gesonderte kurszeiten vereinbaren oder der kurs ist nicht zumutbar.
dann legen sie das attest auch beim ams vor und lehnen aus diesem grund ab. - wie sie wollen. alles gute!
sollte es probleme geben, wenden sie sich auch an den Volksanwalt (post@volksanw.gv.at) - ev. unterstützt er sie oder/und legen auf ev. "rechtswidrige" Sanktionen Berufung ein! (ohne gewähr)


2.04.2015 um 13.58 Uhr - von Martin M. - "Offener Brief an AMS-Vorstand Johannes Kopf: Werden Sie aktiv gegen die Rekordarbeitslosgkeit statt gegen Arbeitslose Stimmung zu machen!"


Offener Brief an AMS-Vorstand Johannes Kopf:
Werden Sie aktiv gegen die Rekordarbeitslosgkeit statt gegen Arbeitslose Stimmung zu machen!
Wien/Graz/Braunau, 2.4.2015

Sehr geehrter Herr Johannes Kopf,

Sie scheinen viel zu viel Zeit für Interviews zu haben, in denen Sie über Gott und die Welt plaudern, ohne wirklich Essentielles zur Lösung der bereits seit der Jahrtausendwende bestehenden grundlegenden Wirtschafts- und Arbeitsmarktkrise beizutragen, die sich immer wieder in neuen Rekordzahlen bei der Erwerbsarbeitslosigkeit ausdrückt.

Derzeit kommen auf eine verfügbare Stelle rund 20 als Arbeit suchend gemeldete Menschen. Wie kommen Sie dazu zu behaupten, Arbeitslose würden aufgrund der Notstandshilfe in einer „Inaktivitätsfalle“ stecken weshalb ein schrittweises Absenken der Notstandshilfe notwendig sei?

Ihnen scheint entgangen zu sein, dass die Notstandshilfe eine VERSICHERUNGSLEISTUNG ist und laut Verfassungsgerichtshof sogar vermögenswertes Recht. Die schwarz-blaue Koalition unter Wolfgang Schüssel, der Sie ja Ihre Stelle als AMS-Vorstand verdanken, hat bereits 2000 dieValorisierung (Wertanpassung) der Notstandshilfe abgeschafft, weshalb diese ja bereits Jahr für Jahr dank d er Inflation real geringer wird.

Wenn Sie vorrechnen "Ein Ehepaar mit drei kleinen Kindern kommt mit Mindestsicherung und Familienzuschlag auf 1.800 Euro im Monat. So viel würde der Mann nie verdienen wenn er arbeiten ginge" dann scheinen Sie die Entwicklung in den vergangenen 50 Jahren verpasst zu haben. Die alte, patriachale Ideologie des Mannes als Familienerhalter ist längst überholt, zumal heutzutage – gerade dank Rekordarbeitslosigkeit – kaum mehr ein Mensch alleine genug durch Lohnarbeit verdienen kann, um die ganze Familie zu erhalten.

Aufgrund welcher empirischer Belege unterstellen Sie pauschal AlleinerzieherInnen sie würden nur deshalb nicht arbeiten gehen, weil sie ihr Recht auf die verringerte Mindestverfügbarkeit von 16 Wochenstunden (statt 20 Wochenstunden) missbrauchen würden? Eine Frau erhielt 2013 im Schnitt pro Monat 633 Euro Notstandshilfe!. Tauschen Sie doch mit einer Alleinerzieherin und versuchen Sie mit deren Notstandshilfe auszukommen!

Da wie selbst Sozialminister Rudolf Hundstorfer eingestehen muss, in den nächsten Jahren die Erwerbsarbeitslosigkeit steigen wird, laufen Ihre Vorschläge darauf hinaus, die Opfer einer verfehlten, neoliberalen Wirtschaftspolitik noch einmal extra zu bestrafen und aus reiner Willkür zu schädigen und auf alle ArbeitnehmerInnen noch mehr Druck auszuüben, noch schlechtere Arbeitsbedingungen in Kauf zu nehmen !

Laut der als Bundesgesetz veröffentlichten und im Arbeitsmarktservicegesetz referenzierten ILO-Konvention 122 – "Übereinkommen über die Beschäftigungspolitik" ist es gesetzliches Ziel der Arbeitsmarktpolitik, dass für jeden Menschen, der eine Arbeit sucht, eine volle und möglichst produktive Arbeit vorhanden ist und dass das Einkommen aus der Arbeit nicht nur zu Deckung, sondern auch zur Hebung des Lebensstandards ausreicht. Zur Erfüllung des "Menschenrechts auf frei gewählte Arbeit" hat sich Österreich durch weitere internationale Konventionen verpflichtet.

Da unter Ihrer Führung das AMS sich immer weiter vom gesetzlich vorgegeben Ziel entfernt, scheinen vielmehr Sie selbst in der "Inaktivitätsfalle" bequem zu sitzen, weshalb es wohl angebrachter wäre, IHREN Gehalt herabzusetzen.

Wir fordern Sie auf, ihren auf Kosten der Versicherungsgemeinschaft bezogenen Gehalt – das bei mehr als 7.000 Euro brutto liegen dürfte – offen zu legen und einen Aktivierungsplan zu erstellen, damit Sie uns, die wir oft Jahrzehnte lang in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben, endlich jene Leistung erbringen, zu der Sie vom Gesetz her verpflichtet sind! Andernfalls müssten wir uns als Ihr wirklicher Arbeitgeber von Ihnen trennen!

Mit freundlichen Grüßen

■Martin Mair und Karin Rausch für "Aktive Arbeitslose Österreich"
■Margit Schaupp und Wolfgang Schmidt für "AMSEL – Arbeitslose Menschen suchen effektive" Lösungen
■Christian Moser für SoNed
■Dieter Köhler für den Verein "Zum alten Eisen?"

>Die, offenen Brief auslösenden, Interviews von Johannes Kopf bzw. Links sind in "Aktive Arbeitslose" mit-veröffentlicht!

9.04.2015 um 1.55 Uhr - von H*.
- "Zum offenen Brief an AMS-Vorstand Johannes Kopf
"
Sehr guter Brief!
Kopfs Aussagen sind mir ebenfalls in den Ö1-Nachrichten vom 29.3., 13 Uhr (Min. 7:15, zur Verschärfung der Notstandshilfe) und 17 Uhr (Min. 2:45, zur Ursache der Arbeitslosigkeit) kopfschüttelnd aufgefallen.

Anmerkung: Es ist unerträglich, wenn ein Großteil der in sogenannter Spitzenposition Befindlichen und völlig Entrückten (auf staatliche oder EU-Ebene) - vergleichbar zum modalen Durchschnitt oder gar zum Gehalt eines Arbeitslosenversicherungsbezuges - derart scham- und ideenlos agieren. Solch vergleichbar hohe Gehälter sind nicht nur aus der Sichtweise missbrauchter Steuergelder (echt arbeitender Menschen) zu sehen, sondern auch aus der Sicht, damit sich ihrer Sklaven - die sie selbst mit ihren Aktivitäten erhalten und vergrößern wollen - ausgiebigst mit diesen Gehältern fortsetzend bedienen zu können.
Es ist Zeit, dass wir uns unserer Arbeitsleistung bewusst werden und dass solch einseitige Diktate oder Stimmungsmache einer Gruppe von dilettantischen Systemerhaltern ein Ende finden. Diese Unpässlichkeiten sind natürlich nicht ein Ergebnis einzelner Fehlleistungen. Sie sind systemisch schon über lange Zeit gewachsen. Neben einer schnellen konkreten Aktion gegen Einzeltäter (Kopf), wie diese es ist, sind so auch weitreichende Lösungen an der Zeit. Von der Gemeinde/Region beginnend, muss an eine Umstellungen unseres Geldsystems parallel Schritt für Schritt gearbeitet werden, um schließlich auf der Staatsebene sich auszuwirken. Es geht um nichts geringeres, als um der Spirale nach unten (s. Griechenland) eine Wende zu geben.
In diesem Sinn wäre es gut, die Kräfte in der in der vergangenen Woche nun mit neuen Impulsen weiterarbeitenden Initiative Zivilgesellschaft, neu zu bündeln.
lg, H. (2.04.15)


2.04.2015 - von A*. - "All die anderen Postings geben mir wieder Mut und Kraft gegen Unrecht anzugehen!"


"All die anderen Postings geben mir wieder Mut und Kraft gegen Unrecht anzugehen!"

"Es reißt mir das Herz heraus, nicht mehr für mich selbst sorgen zu können." (1.04.2015)
unter
"30 Jahre als Diplomkrankenschwester den Rücken wund gearbeitet, jetzt stehe ich - auch ausgesteuert - ohne einen Cent Einkommen da! (31.03.2015)


2.04.2015 um 11.15 Uhr - von P*. - "Keine Mindestsicherung?"


Hallo, da ich sehr lange im Ausland tätig war, und keinerlei Anspruch auf AMS-Geld habe, versuchte ich den Antrag auf Mindestsicherung. Meine Freundin und ich leben gemeinsam in einer 2 Zimmer Whg als Hauptmieter. Sie verdient knapp über 1200, ich gerade mal 100 geringfügig.
Antrag -> abgelehnt. Wohnbeihilfe -> abgelehnt.
Somit wird erwartet, dass wir mit knapp 1300,- bei ca 750 Miete (+Heizung etc) auskommen sollen. Wie soll das gehen?
Warum gibts gar keine Unterstützung? (30.03.15)

Antwort:
bei einer wohngemeinschaft dürfte das einkommen nicht (zur gänze)
angerechnet werden.
gibts ca. 650 minus 100 euro geringfügiges einkommen.
es braucht jeder aber sein eigenes zimmer. schnüffler kommen ev. vorbei.
siehe: Politik erzeugt Armut! alles gute - ohne gewähr

2.04.2015 um 9.35 Uhr - von P*. - "Nur schriftlich und dann übers Gericht"
Hallo,
danke für Ihre Antwort.
Ich war gleich heute beim Amt und wurde wieder abgewiesen und sie wiesen mich lediglich auf die Richtlinien hin. Mein einziger Weg wäre schriftlich und dann übers Gericht.
Ich find es echt krass , was einem zugemutet wird. Und ich bin bei Gott kein Schmarotzer. Nur war ich über 15 Jahre im Ausland tätig und hab hier null Ansprüche. Auch nicht als öst. Staatsbürger. Traurig.
Danke und Ihnen alles Gute!

Antwort:
ja, machen sie das auch unbedingt - zuerst schriftlich - abwarten was für eine antwort / bescheid kommt und dann ev. über gericht bzw. einspruch/berufung erheben.
wie sie in soned sehen - braucht es oft den rechtsweg auch bis zum Vw-gerichtshof, da man von seiten der behörden häufig mit rechtswidrigkeiten konfrontiert ist. - nicht einfach mündlich abspeisen lassen.
alles schriftlich machen und schriftlichen bescheid verlangen.
einer der wichtigsten hinweise im umgang mit behörden.
(Berufungsweg bei der Mindestsicherung) alles gute - ohne gewähr


2.04.2015 um 8.46 Uhr - von Sch*. - "Wann ist Arbeitslosengeld auf dem Konto?"


Hallo
Laut AMS Tabelle sollte heute das Arbeitslosengeld auf dem Konto sein, normalerweise haben diese Termine immer gestimmt und ich habe gelesen dass es bis spätestens 7:30 Uhr gebucht sein sollte, jedoch wurde noch nichts überwiesen. Sind diese Termine nicht bindend?

Antwort:
die behörde hat bis zum 10. des monats zeit zum überweisen.
meist kommt es früher ev. ca. 5. - 6. des monats - ("auf oder ab") ohne gewähr -
alles gute!


1.04.2015 um 11.46 Uhr - von MS. - "Generell sollten wir unser Wahlverhalten ändern!"


Hallo Christian!
Zu Deinem Beitrag:- Arbeitsloseninitiativen-Brief an den "Sozial"-Minister und Volksanwalt Kräuter Günther
Den dazu Anlassgebenden Artikel kann man hier nachlesen:
Hundstorfer prognostiziert schwere Zeiten ( (diepresse.com - 22.2.2015)

Schwere Zeiten, welche Hundstorfer mit seinen Helfern und Hintermännern zu verantworten hat!
Ist es nicht an der Zeit, Hundstorfer wirkungsvoll mit diesen genannten Vorwürfen bzw. Tatsachen zu konfrontieren? Leider kenne ich Hundstorfers private Postanschrift nicht. Ich würde dem gerne mit ein paar Texten „beglücken“.

Seien wir uns ehrlich! Was die verantwortlichen da bezüglich Arbeitsmarktpolitik aufführen ist ein Rückschritt ins 19. bzw. beginnende 20. Jhdt.
Ich bin der Meinung, wenn die Minister durch das Volk gewählt werden könnten, hätten wir von Haus aus einen anderen – vielleicht sogar einen besseren – Sozialminister zum Beispiel!
Generell sollten wir unser Wahlverhalten ändern! Wer heutzutage noch die traditionellen Großparteien SPÖ oder ÖVP oder FPÖ wählt, ist meines Erachtens nach mit Blindheit und Blödheit geschlagen! MS (30.04.15)

unter:
"Arbeitsloseninitiativen-Brief an den "Sozial"-Minister"
"Volksanwalt zeigt Versagen des AMS auf" Per CC. - an den Volksanwalt Kräuter Günther (24.03.15)


1.04.2015 um 11.15 Uhr - von R. - "Verfügbarkeit?"


Hallo Christian
Ich hätte eine Frage bzgl. der Verfügbarkeit meinerseits fürs AMS.

Ich beziehe Notstandshilfe und nehme nebenbei an einer Studie der MedUni teil.
Das AMS soll davon natürlich nichts wissen.
Ich muss jetzt für 4 Tage dort stationär aufschlagen. Will und kann das aber nicht als Krankenstand titulieren bzw. mich krankschreiben lassen. Vom AMS steht mir ein Zwangskurs bevor. Habe da aber noch kein "Einladungsschreiben" erhalten. Wie kann ich diese 4 Tage gegenüber dem AMS rechtfertigen ? Was mache ich wenn der Termin während meines Aufenthaltes an der MedUni erfolgt ?
An dieser Studie hängt für mich sehr viel dran ! Mfg, R.

Antwort:
sollte sich das überschneiden, bleibt nichts anderes, als eine ärztliche bestätigung, übrig oder für die tage vom ams abmelden. alles gute - ohne gewähr


31.03.2015 um 11.09 Uhr - von A*. - "30 Jahre als Diplomkrankenschwester den Rücken wund gearbeitet, jetzt stehe ich - auch ausgesteuert - ohne einen Cent Einkommen da!


Wohin soll ich mich wenden wenn mein Partner mich nicht *freiwillig* erhalten will? (30.03.15)

Rückfrage:
muss er den das - seid ihr verheiratet?
oder wird ihnen - ohne einverständnis das einkommen des partners angerechnet?

30.03.2015 um 20.08 Uhr - von A*. - "30 Jahre als Diplomkrankenschwester mit Nachtdienst, Wochenenden und Feiertagen im Pflegeheim und Hauskrankenpflege den Rücken wund gearbeitet, habe 3 eigene und ein Stiefkind großgezogen, die alle berufstätig sind, habe 5 Enkelkinder und jetzt... bin ich ein nichts!
Hallo Christian,

sein Einkommen wird voll berechnet weil wir seit 10 Jahren eine
Lebensgemeinschaft haben. Wir hatten zwar immer getrennte Konten, getrennte
Einkommen und sind auch immer getrennt unseren finanziellen Verpflichtungen
nachgekommen aber jetzt stehe ich ohne einen Cent Einkommen da.

Meine *größte soziale* Firma in NÖ hat mich noch im Krankenstand gekündigt.

Mein Antrag auf BU wurde abgelehnt, auch keine Rehabilitation bewilligt.
Ich bin seit über einem Jahr durchgehend im Krankenstand, wurde ausgesteuert
und habe keinen Anspruch auf irgendeine Leistung von irgendwem.

Ich bin zu 70% behindert, habe Behinderten-Parkausweis und bin auf meinen
Partner angewiesen dass er mich überall (!!) hinfährt weil ich nur eine
kurze Strecke mit Rollator mobil bin.

Ich habe fast 30 Jahre lang als Diplomkrankenschwester mit Nachtdienst,
Wochenenden und Feiertagen im Pflegeheim und Hauskrankenpflege mir den
Rücken wund gearbeitet,
habe 3 eigene und ein Stiefkind großgezogen, die alle berufstätig sind,
habe 5 Enkelkinder und jetzt...

jetzt bin ich ein nichts ....

Frage / Antwort: "Hundstorfers un-soziale SPÖ-Politik"
hätten sie jetzt notstandshilfe bekommen - seit wann? -
wenn ja werden sie berufung einlegen.
>falls - jeder braucht auch sein eigenes schlaf-zimmer - bzw. da sie mehr oder weniger eine wohngemeinschaft geführt haben, dürfte das Partnerschaftseinkommen nicht angerechnet werden.
So niemanden ein Unterhalt zugestanden ist und der auch nicht freiwillig geleistet wurde/wird!

War das ein schriftlicher Bescheid - oder nur eine Mitteilung - in dem/der ihnen die Einstellung der Bezüge übermittelt wurde?
Auf Bescheid sind 2 Wochen Zeit zum Einspruch / Berufung!

Ansonsten Feststellungsbescheid verlangen und auf den Berufung einlegen!
(Muster) Antrag auf Feststellungsbescheid - über rechtswidrige Partnerschafts-Einkommen-Anrechnung (10.04.10)

"Muster für Einspruch gegen rechtswidriger Anrechnung des Partnereinkommens"(10.02.10)

Zeit nehmen und folgende Informationen gut durchlesen!
Weitere Links unter Politik erzeugt Armut und "fördert/zwingt zu Single-Haushalte / gegen Familienbildung"!
(ohne Gewähr)

1.04.2015 um 10.18 Uhr - von A*. - "Es reißt mir das Herz heraus, nicht mehr für mich selbst sorgen zu können."
Hallo Christian,
ich danke Ihnen für die Rückmeldung und für Ihr Interesse an meiner momentanen Situation.
Zu Ihren Fragen: Nein, wir sind nicht verheiratet und nein, ich habe durch das Einkommen meines Gefährten keinen Anspruch auf Notstandshilfe.

Alle vielbesungenen *sozialen Hängematten* sind für mich unerreichbar und nicht existent. Es reißt mir das Herz heraus, mit gut 50 Lebensjahren und eigenem Verdienst seit ich 16 Jahre alt bin, nicht mehr für mich selbst sorgen zu können. Dabei habe ich immer gearbeitet, auch wenn es wegen der Kinder meist Teilzeit war, weil ich meinen Beruf immer sehr, sehr gern ausgeübt habe. Denn niemand bleibt so lange in der Geriatrie wenn er diese Arbeit nicht wirklich gerne macht.
Jetzt liege ICH hilfebedürftig in dem Bett und stehe nicht mehr davor.
Hätte ich meine Familie nicht dann wäre nicht nur mein Körper kaputt sondern
auch meine Seele denn mein Vertrauen in unseren Sozialstaat habe ich vollkommen verloren.
Lg A. (31.03.15)

Antwort:
die voraussetzungen für eine anrechnung sind nicht gegeben, wenn
wirtschaftliche trennung vorliegt - niemanden ein unterhalt zusteht, der auch nicht
freiwillig geleistet wird und jeder braucht sein eigenes "schlaf"-zimmer.

in diesem fall suchen sie um einen feststellungsbescheid bez. der anrechnung
bzw. der notstandshilfe-einstellung an.
wenn der kommt legen sie darauf sofort berufung ein.

klicken sie auf die links (unterstrichen) - darin wird beschrieben wie sie bez. feststellungsbescheid / berufung vorgehen müssen.

ich wünsche ihnen alles gute und viel kraft - gut dass sie familie haben,
die sie brauchen und die sie braucht!
alles gute! (ohne gewähr)

2.04.2015 um 0.57 Uhr - von A*. - "All die anderen Postings geben mir wieder Mut und Kraft gegen Unrecht anzugehen!"
Hallo Christian,
ich danke vielmals für die vielen Informationen und Ihre guten Wünsche.Ich habe nicht vor meinen Lebensgefährten noch meine funktionierende Partnerschaft abzuleugnen nur um vielleicht etwas zu erschwindeln.
Das habe ich nicht und möchte ich auch nicht, egal wie es kommt.
Ich kann mit geraden Blick und aufrechter Geisteshaltung weiterhin jedem
begegnen. DAS lasse ich mir nicht nehmen.
Das Gefühl dass ich nicht alleine bin wenn ich all die anderen Postings lese gibt doch wieder Mut und Kraft dagegen anzugehen was (für mich gesehen) Unrecht ist.
In diesem Sinne, bitte so weiter machen und viele aufklären. A.


31.03.2015 um 10.09 Uhr - von Jo*. - "SÖB-Schmarotzer-Trendwerk!


Hallo!
Ich habe eine Zuweisung für Trendwerk bekommen. Wie ist die aktuelle Rechtslage wenn die Teilnahme verweigert wird. Muss der Infotag eingehalten werden?
LG Jo. (52)

Antwort:
Dank SPÖ-ÖVP handelt es sich hierbei um ein zumutbares DV - trotz Erzeugung von Armutsgefahr / Niedriglohn "etc."
Es ist davon auszugehen, dass in Zukunft vermehrt über 50 Jährige in diese u.a. auch persönlichkeits-entwertenden (weil sozial-psychologische Zwangsbetreuung) Zwangsmassnahmen vermittelt werden, um die Statistik zu schönen / zu fälschen!

Zeit für sämtliche Links nehmen:
"Schmarotzer-SÖB: zum DRITTENMAL zu IT-Works zugeteilt"

zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs wie externen Kontrolltermin :
(ohne Gewähr)

>Die moderne Barbarei! / ...eine besonders scheußliche Ausbeutung.
Von Monsignore Stefan Hofer, Dechant und kath. Pfarrer in Braunau-St. Stephan.
An die sogenannten Helfer! Dienen - Verdienen - Quelle OÖ Nachrichten ( 7.05.10)


30.03.2015 um 10.30 Uhr - von L*. - "Alter Beruf trotz Umschulung an erster Stelle?"


Hallo liebes SoNed-Team!
Ich habe im letzten halben Jahr eine Umschulung gemacht- diese habe ich letzte Woche mit Auszeichnung bestanden.. Letzte Woche hatte ich dann auch gleich den ersten AMS Termin nach meiner Umschulung.. Da händigte mir meine Betreuerin erst mal eine Bewerbungsvorschreibung für eine Stelle in meinem ALTEN Beruf aus..
Ich bat sie dann mein Bewerbungsprofil zu aktualisieren und meinen neuen Beruf auf Platz 1, meiner Berufswahl zu setzen..
Das schlug sie mir mit folgender Begründung aus: " Ich finde es ja nett, dass Ihnen die Fördererstelle die Umschulung ermöglicht hat, aber bei Ihr hätte es das mit einer bereits vorhandenen abgeschlossenen Lehre nicht gegeben.." - " Weil Sie in Ihrem vorherigen Beruf schon mehr Arbeitszeiten haben, bleibt dieser Beruf auf Platz 1 Ihrer Berufswahl!"
Ich hab mir dann ihre Bewerbungsvorschreibung angesehen.. Wie so oft schon stand wieder einmal nicht drauf um welchen Betrieb es sich handelt.. Ich fragte sie danach, ihre Antwort: "Darüber muss sie mir keine Auskunft geben, der Betrieb will anonym bleiben"..
Mein Geduldsfaden wurde schon sehr dünn, deshalb schaute ich dass, das Gespräch zum Ende kommt und ging gar nicht mehr weiter darauf ein..
Kann sie das so machen??
Bin wirklich am überlegen ob ich mich wegen einem Betreuerwechsel erkundige, trau mich aber nicht wirklich,weil die sich ja auch intern austauschen und es dadurch bei der nächsten Betreuerin noch schlimmer werden könnte..
Mit bestem Dank im Voraus! LG L

Antwort:
§6 (2) Das AMFG – Arbeitsmarktförderungsgesetz
....... ....... Auf Verlangen sind den Arbeitsuchenden schriftliche Unterlagen über die angebotene Stelle zur Verfügung zu stellen.

Siehe die Antwort "Rechtswidrige Sperre!" unter:
"Sperre wegen "Blind-Bewerbung" / "Anonym-Bewerbung"?"

BeraterInnenwechsel ist auf Grund eigenen Wunsches fast ein Ding der Unmöglichkeit! - "trotzdem"

Nehmen sie sich in Zukunft zu den Terminen eine Begleitperson mit - wenn möglich! ("Wirkt Wunder!")
Falls - schriftliche Beschwerde wegen ihrer BeraterIn in Betracht zu ziehen!
Mobbing durch das AMS / Schlechte Behandlung:
Bei richtiger Vorgehensweise sind auch Schmerzensgeldforderungen möglich!
Bei Problemen ev. auch an die Volksanwaltschaft post@volksanw.gv.at wenden - dort gibts ev. Unterstützung!

Obwohl die Betreuungsvereinbarung besser -"Betreuungsplan" mehr oder weniger für die Würst ist, so senden sie ihren Wunsch, den Umschulungs-Beruf an erster Stelle zu reihen, eingeschrieben an das AMS / ihre BeraterIn!
Oder Abgabe des Schriftstücks auf einer Kopie bestätigen lassen!
(Betreuungsvereinbarung)

Nach drei monatiger Arbeitslosigkeit gibts keinen Berufs-, Einkommensschutz mehr, drum heissts jede "KV"-entlohnte Arbeits-Stelle über 20 Wochenstunde muss man annehmen. Ansonsten 6 - 8 Wochen Bezugssperre! (Zumutbarkeitsbestimmungen) (Ohne Gewähr)

1.04.2015 um 8.59 Uhr - von L*. - "Vielen Dank"
Vielen Dank für die Antwort!
Lg L

30.03.2015 um 10.29 Uhr - von R*. - "Zwei Tage vom AMS abmelden?""


Ich bin arbeitlos geld und get nur zei tag abmelden fur eine firma fur arbeit kein problem fur arbeitlos geld. ? (27.03.15)

Antwort:
versteh ich das richtig - sie wollen sich für zwei tage wegen einer
arbeit abmelden?
falls - klären sie das mit dem AMS - geht ev. (auch telefonisch?) über die ams-service-stelle - melden sie sich für diese zwei tage ab und dann aber sicherheitshalber wieder an, dann dürfte es kein problem geben! alles gute! (ohne Gewähr)
>Geringfügigkeitsgrenze pro Tag sind 31,17 Euro - Einkommen drunter dürfen sie zum Arbeitslosengeld/Notstand dazu verdienen
.

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