Sehr geehrter Herr Moser,
da es irgendwie im Forum/Gästebuch mit meiner Nachricht nicht geklappt hat, möchte ich gerne auf diesem Wege Ihnen meinen Fall schildern und erhoffe mir von Ihnen einen Rat bzw. Tipps wie ich weiter fortfahren soll.
Zu meiner Person: Mein Name ist K., geboren am **.1970 in Wien. Ich habe 1989 mit der Lehre zum Speditionskaufmann begonnen und 1992 den Lehrabschluss gemacht. Bis auf die Unterbrechung beim Bundesheer war ich durchgehend bis Juni 2007 in einer Spedition beschäftigt (ich wechselte 2-mal den Arbeitgeber).
Auf jeden Fall gab es diverse Auseinandersetzungen zwischen der Geschäftsführung und mir bezüglich des neuen EDV Systems und wir haben uns Mitte März auf eine einvernehmliche Trennung des Dienstverhältnisses geeinigt. Ich habe dann via Internet den Antrag auf Arbeitslosengeld beantragt und wurde mir dann mit *.07.2007 mitgeteilt dass ich vom '.07.2007 bis *.01.2008 auf Grund der Bemessung von € 3.450,-- (ich hatte € 3.007,-- Bruttogehalt) ein Tagessatz von € 40,14 zusteht. Glaube dies ist auch korrekt.
Hier nun meine erste Frage an Sie. In den aktuellen Arbeitslosengeldrechnern wird bei € 3.007,-- Bruttogehalt nun die Bemessung von € 3.508,17 ausgeworfen. Wird wahrscheinlich auf Grund der Jahre die vergangen sind genauso erhöht worden sein wie die Tagessätze, aber dann frage ich mich warum bei mir noch immer € 3.450,-- steht (klar dass ich schon lange Zeit Notstandshilfe beziehe) aber müsste die Bemessungsgrundlage bei mir nicht auch höher sein oder verstehe ich da etwas falsch? Danke schon mal für die Beantwortung dieser Frage.
Meine zweite Frage wäre ob Sie zufälligerweise Links für Rechner hätten die auch Vergangenes berechnen lassen oder ob mir nur die Möglichkeit bleibt dass irgendwie herauszufinden?
Nun aber zu dem eigentlichen Punkt um den es gerade aktuell geht.
Die Geschichte begann eigentlich bereits im Dezember 2004, als mein Partner aus der Türkei (er ist Deutscher Staatsbürger und bis dato über 25 Jahre in Istanbul lebend) in Wien war um über die Preise der Türkei für 2005 zu verhandeln. Ich kannte Ihn bereits seit mindestens 5 Jahren, auch haben wir uns bis dahin schon öfters persönlich getroffen. Beim Abendessen hat er mich dann gefragt ob ich eine billige Wohnung wüsste, wo eine Bekannte von Ihm unterkommen könne. Sie hatte zu diesem Zeitpunkt einige Probleme mit Ihrem Ehemann. Da ich da so gut wie auseinander mit meiner damaligen Freundin war, habe ich gesagt dass ich 1 Zimmer mit Doppelbett und Kasten zur Verfügung habe, wenn das genüge für eine gewisse Zeit (also 1 – 2 Jahre maximal) dann wäre es für mich in Ordnung. Da er auch schon mal bei mir in der Wohnung war, wusste er auch natürlich so halbwegs wie das Zimmer aussah und hat das dann auch besprochen. Anfangs Februar 2005 hat er mir mitgeteilt, dass sich Frau J. bei mir melden wird um das ganze dann zu konkretisieren.
Ich habe dann die Details mit Frau J. besprochen, Gesamtgröße der Wohnung ca. 80 m², Ihr Zimmer ca. 12 m², also was so an Kosten auf Sie zukommen würde (Keine Miete, die hätte ich sowieso zahlen müssen), also was die Nebenkosten betrifft, wie Strom, Fernwärme, Internet (ungefähr € 150,--) usw. sowie halt die Lebensmittel. Dies war alles kein Problem und so kam es dass Frau J. Anfang März 2005 in Wien eintraf und wir dann beim Magistrat waren um Sie anzumelden.
Wie gesagt hatte ich eine Arbeit bis Ende Juni 2007, Frau J. war glaube ich 2006 das erste mal arbeiten, bis glaube ich 2009 als Tchibo dann das Werk zumachte, danach wieder arbeitslos, wieder arbeiten und ich glaube seit ca. 2 Jahren ohne Job. Genaueres kann ich Ihnen heute nicht sagen, da Frau J. heute fort ist und ich Sie daher nicht fragen kann (genauere Angaben kann ich Ihnen natürlich nachreichen wenn Sie wieder da ist und Zeit für mich hat, Ich brauch sowieso eine genaue Zeitaufstellung für das AMS).
Und dann kam der Tag der Tage, Donnerstag, der 05.03.2015.
Ich hatte von 07:30 bis 07:55 Uhr einen Termin mit einem Dachdecker zwecks Überprüfung des Daches (wurde mir von der Genossenschaft mitgeteilt und habe den Termin bereits 1 Woche vorher ausgemacht). Um 08:10 hatte ich Termin bei meinem Hausarzt (der Stand schon auch schon fest) wegen meiner Magen/Darmgrippe die ich 2 Wochen vorher hatte und meiner frühren Beschwerden (so 2 Monate her) über Übelkeit und ziehen im Magenbereich. Ultraschalluntersuchung vor 6-7 Wochen hat nichts gebracht. Auf jeden Fall war ich zur Blutabnahme dort. Blut wurde abgenommen und ich erhielt ein Rezept für ein Medikament. Ich war dann in der Apotheke und so gegen 09:15 wieder daheim. Habe mich in mein gemütliches Home-Outfit geschmissen und dann Pulver 1 von 30 zu mir genommen. Gegen 09:45 Uhr war mir eiskalt und richtig kotzübel, worauf ich mir eine Decke nahm und mich auf die Wohnzimmercouch legte.
So gegen 10:15 Uhr klingelte es dann an meiner Wohnungstüre, ich stand auf und öffnete die Tür. Es standen 2 Männer vor der Tür, die sagten Sie seien vom AMS und müssten meine Wohnsituation auf Grund einer Melde-Erhebung besichtigen. Ich erklärte den Beiden höflich dass ich beim Arzt war und mir übel sei und ich nun auf die Toilette ginge, aber Sie könnten gerne in 5 Minuten wieder kommen, dann sollte es gehen. Ich erledigte was zu erledigen war, klopfte an Frau J. Türe um Sie zu wecken und um Ihr mitzuteilen dass wir Besuch vom AMS bekommen. Sie stand auf, ich ging in die Küche und machte mir einen Kamillentee. nach einigen Minuten läutete es wieder an der Wohnungstüre, Frau J. öffnete, ich stand in der Küche und kümmerte mich um meinen Tee.
Die beiden Herren erklärten Sie müssen eine Niederschrift machen, setzten sich auf die Essbank und fingen an uns zu befragen. Es dauerte so 20 Minuten bevor Sie das Schlafzimmer sehen wollten. Natürlich zeigten wir Ihnen unsere beiden Schlafzimmer und irgendwie sahen Beide sehr verdutzt aus der Wäsche. Sie sahen aber nur von weitem rein und gingen dann wieder zurück ins Wohnzimmer um die Niederschrift zu ergänzen. Auf jeden Fall war mir noch immer übel und ich wollte eigentlich gehen, als einer der Beiden was von Lebensgemeinschaft sagte und das Protokoll begann vorzulesen. Ich entschuldigte mich kurz und sagte ich gehe in die Küche und mache mir noch einen Tee, aber er könne ruhig weiter vorlesen. Einiges Bla Bla später setzte ich meine Unterschrift unter die Niederschrift und hoffte dass Sie endlich gehen, ich musste nämlich wieder auf die Toilette. Sie gingen, ich ging und somit war dieser Besuch zu Ende.
Ich dachte mir dass es dies gewesen sei, und wartete eigentlich auf die angeforderte Kopie der Niederschrift sowie des Berichtes. Die Zeit verging, ich bekam nichts, bis dann Beide, also ich und Frau J. am*.03.2015 ein Schreiben vom AMS, datiert mit 16.03.2015, erhielten, dass sich im Zusammenhang mit dem Anspruch offene Fragen ergeben haben und der Leistungsbezug per *.03.2015 eingestellt wird. Weiters sollten wir am *.03.2015 um 08:00 Uhr beim AMS Hauffgasse vorsprechen. Beide waren wir sehr verwundert, aber sind wir dann zu diesem Termin gegangen.
Der zuständige Sachbearbeiter Herr O. rief uns beide knapp nach 08.00 Uhr auf und wir gingen in sein Zimmer. Er erklärte uns, dass auf Grund des vorliegenden Berichtes eine Lebensgemeinschaft besteht und wir diesbezüglich nun in einer Niederschrift uns zu dieser Angelegenheit äußern müssen. Ich vernahm eigentlich nur „Bericht“ und „Lebensgemeinschaft“ und war sehr verwundert, aber dachte ich mache mal die Niederschrift und schau mir mal die Fragen an und sehe dann weiter. Ich war der Erste der mit der Niederschrift begann, diskutierte auch mit Herrn O. die Schreibweise der Antworten und war so nach 20 Minuten fertig, unterschrieb die Niederschrift und lies mir eine Kopie aushändigen. Danach begann Frau J. mit Ihrer Niederschrift, dies dauerte natürlich wesentlich kürzer. Nachdem auch Frau J. eine Kopie Ihrer Niederschrift bekam, stellte ich Herrn O. Fragen über zu erwartende Konsequenzen.
Fragen (inkl. Worst Case) Antworten
Sind wir krankenversichert - Ja
Bekommen wir nun beide kein Geld mehr - Nein, nur ich eventuell reduziert
Weshalb - Lebensgemeinschaft, aufrechenbar minus Freibetrag, Rest Abzug
Wie viel wäre dies - Pauschal gerechnet für mich ca. € 185 Abzug
Also beide bekommen Geld, ich nur Abzug - Ja, plus 5 Jahre rückwirkend Rückzahlung wenn rechtskräftig
Kann ich nicht zahlen - Gibt sicher einen Weg
Bekomme ich einen Bescheid - Nein, im Fall der Lebensgemeinschaft nur einen Leistungsnachweis
Und dann - Bescheid anfordern und Berufung einlegen
Also muss ich abwarten - Ja
Muss sagen dass Herr O. wirklich nett war und uns auch alle Fragen beantwortet hat die wir gestellt habe.
Nachdem ich nun so halbwegs Bescheid wusste, dachte ich mir, da war doch noch was. Na klar, der Bericht. Also habe ich Herrn O. gesagt dass ich gerne Akteneinsicht hätte, aber im Moment würde mir der Bericht der Erhebung genügen, alles weiter würde ich noch rechtzeitig bekannt geben. Ich erhielt eine Kopie dieses Berichtes, verabschiedete mich (so gegen 09:00 Uhr) und fuhr nach Hause. Daheim angekommen (gegen 10:00 Uhr) habe ich den Bericht mal kurz überflogen, angefangen mich zu wundern, gelacht aber auch geärgert. Ich habe dann telefonisch Herrn O. angerufen und Ihm mitgeteilt dass ich mit einigen Stellen des Berichtes nicht einverstanden bin und ich diese gerne berichtigen bzw. korrigieren möchte und wenn möglich dieses Schreiben am nächsten Tag Vormittag persönlich vorbei bringen würde. Herr O. akzeptiere, ich fing an zu schreiben und gab dann am Donnerstag, den *.03.2015 gegen 11:00 Uhr das 4-seitige Schreiben bei Herrn O. ab. Ich bekam auch eine Übernahmebestätigung.
Weiters sagte mir Herr O. dass alles bereits an die zuständige Abteilung übergeben wurde, und er mein Schreiben schnellstmöglich in der nächsten Stunde nachreiche, da er noch 3 Kunden zu bearbeiten hat, dies war für mich so in Ordnung. Sobald er Neuigkeiten erhielt, würde er sich bei mir telefonisch melden, fand ich OK, dies fand bis dato nicht statt.
Heute am 03.04.2015 gegen 14:25 Uhr (unser Postler kommt immer zwischen 13.00 und 14:00) fand ich ein Schreiben vom AMS vor.
Mitteilung über den Leistungsanspruch. Hier stimmt die Bemessung von € 3.450,-- jedoch nicht der Tagessatz.
Nun € 30,89 täglich anstatt € 33.90. Das Geld also € 30,89 x 31 = € 957,59 wurde mir am 02.04.2015 am Konto gutgeschrieben.
Es sollte doch eigentlich € 33,90 x 31 = € 1.050,90 sein.
Und nun mein Problem bzw. die Frage wie ich weiter vorgehen soll.
Da ich heute sowieso nichts machen kann, AMS hat am Karfreitag ja nur bis 12:00 Uhr auf, dachte ich mir ich rufe am Dienstag, den *.04.2015 beim AMS an und erkundige mich ob es sich bei diesem Leistungsnachweis um einen Irrtum handelt oder nicht. Laut der Pauschalrechnung von Herrn O. vom 25.03.2015 wäre der Abzug für mich mehr als € 6,-- täglich, also keinesfalls € 3,01. Hätten Sie für mich eventuell eine Erklärung über diese Differenz?
Sollte es sich am Dienstag herausstellen dass es sich um keinen Fehler handelt, werde ich noch am Vormittag einen Einschreibebrief and das AMS versenden und einen Feststellungsbescheid beantragen. Hierzu nun auch eine Frage. Im Internet habe ich gelesen dass es bis zu 6 Monaten dauern kann bis ich einen Bescheid bekomme, bedeutet dies nun dass ich maximal 6 Monate auf jeden Fall weniger Geld bekomme?
Sobald ich den Bescheid dann in Händen halte, werde ich dann Beschwerde/Berufung einlegen. Ist diese Frist 2 Wochen oder 4 Wochen ab Erhalt, werde da nicht schlau aus dem Internet?
Tja, so sieht es derzeit aus und ich würde mich freuen wenn Sie die Zeit finden und mir antworten und mir Tipps bzw. eine bessere Vorgangsweise bekannt zu geben.
Auf jeden Fall jetzt schon mal vorab ein Danke fürs Lesen und ich wünsche ein schönes Osterwochenende. Liebe Grüße (3.04.15)
Antwort:
Ich denke, sie wissen jetzt - vor der Unterzeichnung immer alles lesen!
Falls, wäre es vorteilhaft einen Untermietevertrag anzulegen.
Aber ich denke bei der Differenz von 3 Euro handelt es sich nicht um die Anrechnung des Partnerschaftseinkommen ?
Um zu klären warum sie 3 Euro weniger bekommen, verlangen sie einen Bemessungsbescheid - (Wurden auch schon Berechnungsfehler gefunden)
Sie haben nach Erhalt des Bescheids 2 Wochen Zeit für die Berufung!
Bis zur Klärung der Angelegenheit bleibt die jetzige Bezugshöhe.
Um sich umfangreich bez. Partnerschaftsanrechnung bzw. Wohngemeinschaft zu informieren, lesen sie sich sämtliche Links unter - Politik erzeugt Armut - durch.
Und nein ich kenne keine Adresse zu einem Rechner der frühere Ansprüche berechnet? (ohne Gewähr) alles Gute!
6.05.2015 um 9.59 Uhr - von K*. - "Bekomme wieder was mir zusteht, das Kämpfen gegen die Ungerechtigkeit und Unterstellungen hat sich also gelohnt"
Sehr geehrter Herr Moser,
hier mal die Neuigkeiten seit dem letzten Post.
Update zum 04.04.2015 und 16.04.2015
Also ich habe am 13.04.2015 einen Termin bei Herrn O. gehabt um meinen neuen Antrag auf Notstandshilfe abzugeben. Habe auf Seite 1 (ganz unten) im neuen Antrag bei der Lebenssituation (dort wo noch ein leeres Quadrat war) Wohngemeinschaft angekreuzt und den Namen der Person genannt (ohne Versicherungsnummer, da ich die nicht kannte).
Weiters habe ich mir erlaubt nachzufragen wie der Stand der Dinge sei und Herr O. hat mir gesagt dass von ihm aus alles klar wäre und es sich um eine Wohngemeinschaft handle und er dies auch so weiter gegeben hätte, aber er wüsste nicht was die Geschäftsleitung machen würde.
Auch hat er mir mitgeteilt, dass er noch von einer Lebensgemeinschaft ausgehen müsse und von daher die Lohnzettel von Frau J. und mir für die letzten 5 Jahre angefordert hat, jedoch noch nichts bezüglich der Nachforderung an mich gemacht hat, da davon ausgegangen wird, dass ich Beschwerde einlege und er keine Lust und Zeit hat sich die Mehrarbeit unnötig zu machen (waren echt seine Worte).
Wie schon geschrieben habe ich den Bescheid am 16.04.2015 erhalten und dementsprechend alles vorbereitet. Habe am selben Tag noch, nachdem mir das mit den ? 3,01 Abzug noch immer nicht klar war, beim AMS angerufen und ich bekam für 20.04.2015 um 11:45 Uhr einen Termin, bei Herrn O. Am 17.04.2015 habe ich einen neuen Nachweis über den Leistungsbezug für meinen neuen Antrag erhalten, ebenfalls mit dem reduzierten Betrag.
Soweit so gut, bin dann am 20.04.2015 pünktlich beim AMS gewesen und hatte folgende Schreiben meinerseits mit
1. Aufforderung über volle Akteneinsicht
2. Antrag auf Auskunft gemäß §26 Datenschutzgesetz 200
3. Aufforderung über einen Feststellungsbescheid für den neuen Leistungsnachweis
zu 1.
Dies wurde mir sofort gewährt und ich nahm Einblick in meinen Akt. Ich sah sämtliche meiner Anträge, die handschriftliche Niederschrift sowie den Bericht (kaum zu lesen bei der Handschrift, aber cool dass die Niederschrift und der Bericht sich widersprachen)
Was mich aber am meisten verwundert hat, war die Tatsache dass ich Einblick in die Lohnzettel von Frau J. werfen hätte können, die sich in meinem Akt befanden, mich jedoch nichts angehen. Ich habe Herrn O. auch mitgeteilt, dass ich die Lohnzettel nicht sehen will, da sich mich nichts angehen. Ansonsten war nur ein Internes Schreiben an die Chefin des AMS vom Mitarbeiter der damals bei mir in der Wohnung war. Da stand eigentlich nur drinnen, dass seiner Meinung nach eindeutig eine Lebensgemeinschaft bestehe, wie eben auch in seinem bericht erwähnt. Eigentlich nichts Interessantes im Akt, also konnte ich das abhaken
Nebenbei hat mir Herr O. auch erklärt wie die ganze Berechnung zustande kommt.
Da ich "gedeckelt" werde, stehen mir nur ? 33,90 täglich zu, der Abzug wird jedoch auf der tatsächlich berechneten Notstandshilfe berechnet, also ? 36,93 minus ? 6,04 = ? 30,89.
Daher kommen also die ? 3,01 (wieder etwas dazu gelernt, ich hoffe auch dass diese Information Ihnen auch weiterhilft)
zu 2.
Herr O. bestätigte mir den Erhalt und teilte mir mit, dass er dies an die zuständige Abteilung weitergeben würde, dies aber einige Zeit in Anspruch nehmen würde. Dies war für mich so in Ordnung
zu 3.
Hier war Herr O. zwar verwundert, aber als ich Ihm sagte, dass ich noch diese Woche die Beschwerde für den ersten Bescheid abgeben werde, bräuchte ich rechtlich auch einen Bescheid für den neuen, damit ich auch für diesen Beschwerde einlegen kann.
Er hat mir gesagt, dass er mir textmäßig den gleichen zukommen lässt und damit war ich einverstanden
Ich habe am 23.04.2015 meine Beschwerde gegen den ersten Bescheid persönlich beim AMS in der Information abgegeben und mir die Übernahme bestätigen lassen.
Am 24.04.2015 habe ich dann den zweiten Bescheid erhalten und am 27.04.2015 auch gegen diesen Beschwerde eingereicht, ebenfalls bei der Information abgegeben und mir bestätigen lassen.
Heute hatte ich einen neuen Leistungsnachweis in der Post, ausgestellt am 28.04.2015, gültig vom 01.04.2015 bis 08.04.2015 sowie vom 09.04.2015 bis 06.04.2016 mit einem täglichen Anspruch von ? 33,90
Also sieht es so aus, als würde ich wieder das bekommen was mir auch zusteht, hat sich das Kämpfen gegen die Ungerechtigkeit und Unterstellungen also gelohnt. Bleibt mir nur noch abzuwarten wann das fehlende Geld vom März eintrifft und ob morgen dass komplette Geld für den April kommt.
Ich möchte mich auf jeden Fall aufs herzlichste bei Ihnen für die Hilfe bedanken und wünsche Ihnen alles gute für Ihr weitere Unterstützung aller beim AMS gemeldeten Kunden.
Danke und alles Liebe (5.05.15)