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4.06.2015 um 9.44 Uhr - von M*. - "AMS / PVA" |
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Guten Tag Herr Moser Vielen Dank für Ihre Antwort. >(Anm.: Betraf die Frage nach telefonischen Kontakt bzw. persönliche Beratung. - Diese Frage taucht öfters auf - Was ich ablehnen "muss", da ich sonst keine Kontrolle über meine Arbeitszeiten hätte. Dies ist mir per E-Mail bzw. über SoNed-Einträge möglich! Auch hier ist der Zeitaufwand oft beträchtlich, aber selbstbestimmt! Anders wäre die Belastung zu gross / ev. nicht händelbar. Danke für Verständnis!) Ich habe seit ca. 10 Jahren eine Chronische Erkrankung Namens Interstitielle Cystitis. Kurz IC. Hatte insgesamt 4 Jahre die BU Pension, dann wurde sie gestrichen. War jetzt auch im BBRZ insgesamt vor Weihnachten 8 Wochen und von von Jänner bis Ende März. Habe alle Prüfungen und Anforderungen überdurchschnittlich abgeschlossen und hätte auch einen Ausbildungsplatz gehabt. Leider kann ich mir mein Leben in der Zeit der Ausbildung nicht leisten. (920 €) Gleichzeitig zahle ich aber auch Alimente von 265 Euro. Ich weis das ich nur 150ig zahlen müsste aufgrund des Notstandsbezuges. Das habe ich auch jetzt erst reduziert, denn ich kenne meine Exfrau. Die dreht völlig durch. Nun jetzt gehts halt wirklich nicht mehr anders als es zu reduzieren. Es wurde gleichzeitig von mir bei der PVA ein Rehabilitationszuschuß beantragt.: ABGELEHNT Somit musste ich wegen finanziellen Gründen die Ausbildung abbrechen. Jetzt bin ich frei vermittelbar. Meine Erkrankung ist natürlich noch immer da, obwohl die PVA beschlossen hat , das ich trotz massiven Schmerzen und Beschwerden fast uneingeschränkt vermittelbar bin. Das AMS T. (Betreuerin Frau S. B.) hat mir schon beim ersten Termin ganz massiv unterstellt das ich nicht arbeiten will und mir in den ersten 3 Minuten mit einer möglichen Bezugssperre gedroht, bei Nichteinhaltung diverser Forderungen. Darauf habe ich Ihr sofort klar gemacht das ich mir diese Art von Gesprächsführung nicht bieten lasse. Unfreundlichkeit, Unmenschlichkeit ohne mich und meine Gesamtsituation überhaupt zu erkennen bzw. nachzufragen. Ich habe Ihr entgegengebracht, das wenn sie mich mobbt, diskreminiert und unter extremen Druck setzt ,ich Sie anzeige und auf Schmerzensgeld verklage weil derartiger negativer Druck und Stress, meine Krankheit massiv verschlechtert und mich gesundheitlich schädigt. Darauf hat sie sich bei mir Entschuldigt. Ich komme Aus der Versicherungsbranche (Mit BÖV ) und werde im moment auch dort hin vermittelt aber auch als Autoverkäufer weil ich auch KFZ mechatroniker bin. Jetzt zu meiner Frage: Laut AK habe ich Kollektivvertraglich das recht auf 1924 Euro Brutto. (Beschäftigungsgruppe 3 für Handelsangestellte) weil ich min. 10 Jahre im als Handelsangestellter tätig war vor der Pension. Habe Sie über die Tatsache Informiert das die 2 Jobangebote nicht dem Kollektivvertrag für Handelsangestellte erfüllen. Das wäre in meinem Fall 1924 Euro Brutto. Auch darüber das diese Angebote unseriös sind. Sie hat keine Anwort gegeben bzw. es nicht argumentiert. Dann habe ich ihr mitgeteilt das bei nicht einhaltung des mir zustehenden Kollektivgehaltes, ich diesen Job nicht annehmen werde. Keine Antwort Ihrerseits. Rechtlich müsste laut AK alles standfest sein. Was ist Ihre Meinung?
PS.: ich glaube bevor ich noch einen angemessenen Job bekommen würde lande ich in der Psychiatrie (2.06.15)
Antwort: die AK hat sicherlich recht, wenn sie in diesen ihren beruf eine anstellung finden, aber nach dreimonatiger arbeitslosigkeit gibts keinen einkommensschutz bzw. berufsschutz mehr. sie müssen jede arbeitsstelle ab 20 wochenstunden, die branchenüblich ? bzw. nach KV entlohnt wird, annehmen. siehe: Zumutbarkeitsbestimmung (3)
nehmen sie sich - wenn möglich - eine begleitperson mit zu den terminen. Mobbing durch das AMS / Schlechte Behandlung: Bei richtiger Vorgehensweise sind auch Schmerzensgeldforderungen möglich! (16.02.11) ev. besorgen sie sich atteste von vertrauensärzten / hausarzt - wenn möglich. ps.: diesen katastrophalen zustand haben wir "SPÖ?"/ÖVP zu verdanken! (auch FPÖ vorher) ohne gewähr - alles gute!
4.06.2015 um 16.24 Uhr - von M*. - "Ich bin echt fertig. Weiss eigentlich nicht mehr was ich machen soll" Danke dennoch für alles Ich bin echt fertig. weis eigentlich nicht mehr was ich machen soll. Bin der Arbeitsfindung habe ich kein problem, denn ich weis, wenn ich ein Vorstellungsgespräch bei einer Versicherung habe, werde ich genommen. Das Problem ist, das ich chronisch krank bin und ich nur 50ig Prozent belastbar bin. Habe ein Multibles Krankheitsbild. Ich glaube ich werde bald Wahnsinnig. Ich durchschaue schon seit Jahren das korrupte System. Und auch wenn es verrückt klingt- den gewollten, gesteuerten Zusammenbruch. Entweder ich liefere mich selbst in die Psychiatrie ein oder ich setzte ein Ende. Oder ich erlebe bald wie ich im freien schlafe. Egal was ich mache, egal in welche Richtung ich denke, es gibt auf der Rationellen Seite keinen Ausweg. Also loslassen wird wohl das beste sein. Danke nochmal und alles Gute
Antwort: darf ich fragen wie alt sie eigentlich sind? was das problem mit dem AMS etc. anbelangt, so probieren sie in der gegenwart zu leben - heisst, nicht bez. zukunft (zukünftiges leben planen) um den bezug zu sichern, braucht es in ihrem fall u.a. geduld. alleine für die existenzsicherung zu sorgen kostet enorm viel energie. reagieren sie dann wenn ihnen die behörden ein problem verursachen und versuchen sie den kopf sonst soweit wie möglich auszuschalten, dass sie sich nicht andauernd damit beschäftigen müssen. >Angst frisst Seele auf<
mit ihrer krankheit werden sie - auch wenn diese behördlich nicht akzeptiert wird - keine anstellung finden, so sie bei vorstellungsterminen aufrichtig sind. um nicht in den verdacht zu geraten absichtlich mit einer "krankheits-methode" die arbeitsunwilligkeit zu unterstützen - die behörden haben bez. solcher vorwürfe keine skrupel - wäre es wichtig, von vertrauensärzten ein attest einzuholen bzw. dies irgendwie nachzuweisen. führen sie unbedingt mit dem arzt / facharzt ein gespräch über ihre krankheit und den diesbez. konsequenzen wie möglichkeiten. bzw. was für einen rat er/sie zum problem mit den behörden / AMS durch die krankheit hat? was die zukunft ihrer persönlichen pläne betrifft, so stellen sie für sich fest was noch geht - was sie interessiert - oder noch machen bzw. ev. lernen wollen. oder vielleicht ergibt sich eine möglichkeit einen gut entlohnten teilzeitjob zu finden. einen den sie ev. noch ausüben können. bis dahin üben sie sich - so gut es geht. - in gelassenheit. (VERSUCH) zum thema freiwillige beendigung des lebens siehe folgenden text in SoNed "Zum Suizid <> Zum Leben" (25.03.15) alles Gute und viel Kraft!
4.06.2015 um 17.56 Uhr - von M*. - "Nur in einem Zustandsgefühl der Ohnmacht und absoluten Verzweiflung kann niemand sagen was er vielleicht im affekt macht " Bin 42 Jahre alt. Ja das problem ist das mein Hausarzt zwar ganz nett und sympthatisch ist, mich aber als Hypochonder sieht. DAbei ist es eigentlich ganz einfach nachzusehen welche beschwerden Interstitielle zystitis verursacht. Meine Krankenakte sind lang. Nur ein aktuelles attest so in aller schnelle zu bekommen muss ich zu einen Privaten arzt , spezialisten für IC der gleich mal 150 Euro nimmt die ich nicht habe. meine jetztig kassenurologin habe ich den nächsten termin in 2 Wochen. Weis nicht ob sich das dann ausgeht. Ich habe keine kraft mehr mit irgenjemanden zu kämpfen um mein Recht oder irgenwjemanden etwas zu beweisen und trotz beweise belächelt zu werden als wahnsinniger der sich seine Krankheit einbildet obwohl alles von Spezialisten belegt und diagnoistiziert wurde. Im Grunde muss ich mich auf die Sperre vorbereiten, nur wie macht man das? Ich Glaube an Gott, deshalb werde ich mich sicher nicht töten. Nur in einem Zustandsgefühl der Ohnmacht und absoluten Verzweiflung kann niemand sagen was er vielleicht im affekt macht und es dann bereuen würde.Das müssen schon die anderen machen. Lebe ich überhaupt in Österreich?? Ich kann es gar nicht glauben was da abgeht. ich wills nicht glauben. ABer gar nicht nur wegen mir als Einzelfall, sondern generell wegen der Macht die im Hintergrund die Fäden zieht und keiner Bemerkt es, ausser ganz wenige. Da hat mann das Gefühl, das bestimmte Leute wollen , das Adolf wieder kommt. Aber die “einfach gesrickte Masse” wird ganz langsam eben dort hingeführt, bis sie selbst glauben das diese methoden gut sind. Das funktioniert mit Hasspredigen, Hetzerei , Feindbildschaffung und und und. Bauernschlaue sehr bewährte Methoden. Hasspredigen, Feindbildschaffung wo es geht, gegeneinander Aufhetzen, – das alles funktioniert aber nur bei den “dummen, einfach gestrickten” Menschen. die erkennen die dinge hinter der Maske nicht und lassen sich lenken- Hinweis auf Film: DIE WELLE Taja alles wiederholt sich.
Antwort: wenn es um die existenz geht, dann müssen sie die 150 Euro für ein attest riskieren - sollten sie dadurch geschützt sein, zahlt es sich aus. ansonsten reden sie mit der kassenurologin - kommts zur sperre haben sie für den rechtsweg noch etwas zeit - bzw. dürfte es sich ausgehen! bis sie den sperr-bescheid bekommen (falls sperre) dauert es noch einige zeit und dann haben sie noch 2 wochen für die berufung! (ohne Gewähr) alles gute!
9.06.2015 um 16.30 Uhr - von C. - "Ihre Geschichte hat mich schwer erschüttert! / Unterstützung kann vielleicht der Verein Chronisch krank bieten." Hallo! Zum Thema von M. - PVA/AMS: Ihre Geschichte hat mich schwer erschüttert! Ich bin selbst schwer chronisch krank und weiß, wie anstrengend dann das Leben schon ohne Druck ist. Rat und Unterstützung kann vielleicht der Verein Chronisch krank bieten. Auch als Nicht-Mitglied wird man dort gut beraten. Sonst könnte es ev. psychische Unterstützung durch div. kostenlose Beratungseinrichtungen - die dannn auch schon mal die AMS-Beraterin in ihre Schranken weist - geben? Da ich nicht weiß, woher Sie kommen, kann ich nicht sagen, welche möglich wäre, doch allein in Wien gibt es dutzende. Geben Sie, wenn möglich, nicht auf, Sie können Unterstützung finden! LG, C. |
4.06.2015 um 9.43 Uhr - von N*. - "Partnerschaftsanrechnung" |
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Hallo! Mein Freund und ich wohnen zusammen, haben eine 2-Zimmer Wohnung. Jetzt würde er Notstandshilfe bekommen, hat aber blöderweise angegeben das wir Lebensgefährten sind. Natürlich kein Bezug von Notstandshilfe. Können wir das noch irgendwie umgehen? Ich bin ja nicht gesetzlich verpflichtet sein Essen zu bezahlen nur weil wir gemeinsam wohnen? Was wenn ich dem AMS sage ich weigere mich für seine Kosten aufzukommen? Wir haben nur 1 Schlafzimmer, aber was wenn dies nur aus Platzgründen so ist? Wenn jeder seinen Teil der Miete und selbst für sein Essen zahlt ist es doch getrennt? Könnten wir so noch Berufung einlegen?
Antwort: Ev. sollten sie es probieren? Die Chancen auf Erfolg schätze ich als gering ein! Es wäre für eine Wohngemeinschaft wichtig, dass jeder seinen eigenen Wohnraum / Schlaf-Zimmer hat! Lesen sie sich zur Info einige Links durch! Fragenkatalog zur Lebensgemeinschaft AMS OÖ - Es sind also doch ein paar Fragen zur Partnerschaft zu stellen? Die Grünen raten: "Die Lebensgemeinschaft" nicht angeben, sofern keine Unterhaltspflicht besteht - und ein Unterhalt auch nicht freiwillig geleistet wird!" unter: "Politik erzeugt Armut"! (ohne Gewähr) |
1.06.2015 um 1.44 Uhr - von S*. - "Rechtswidrige Sperre?" |
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Sehr geehrter Herr Moser! Ich habe da seit ein paar Tagen ein Problem.. Und zwar:
Ich bin seit September 2014 Studentin und auch beim AMS (Notstandshilfe) gemeldet. Ich muss seit ca. 4.Wochen neben der Abendschule einen Kurs (bei Best) besuchen in denen mehrere Workshops angeboten werden etc. Der Kurs ist ganz in Ordnung, mir wurde sogar ein neuer sehr schöner Lebenslauf und Bewerbung von einem netten Herrn geändert, aufgepeppt und auf meinem USB-Stick gespeichert... soweit so gut. Ich bekam/bekomme während des Kurses und der Schule zusätzlich vom AMS Vermittlungsvorschläge auf meinem eams-Konto, dabei war auch eine \"Vorauswahl\" dass am AMS hitzinger Kai stattfand (jeweils Dienstags und Donnerstags). Ich war letzte Woche am 28.05 mit meinem USB-Stick dort und traf auf den Herrn bei dem ich für die Stelle vorsprechen sollte. Dazu muss ich hinzufügen, dass ich ausgelernte Restaurantfachfrau bin jedoch etwas im Einzelhandel suche auf Teilzeit-Basis (2-3 Tage die Woche), es sich bei der Stelle jedoch um eine gesuchte Servicekraft für Teilzeit (jeden Tag zw! ischen 6-10 Uhr) handelte. Ich erklärte dem Herrn ganz nett, dass ich zwar Teilzeit suche aber nicht auf 5 Tage aufgeteilt weil ich von der Abendschule erst um 11 am Abend zuhause bin und mich dazu noch um meinen krebskranken Vater kümmern muss. Es war mir schon unangenehm private Geschichten erzählen zu müssen, aber ich hoffte auf Verständnis. Was ich jedoch bekam war ein überaus unfreundliches \"Die Stelle trifft auf Sie perfekt zu, sie sind ja gelernte Restaurantfachfrau. Das Leben ist kein Wunschkonzert!! Dann schreib ich halt im Computer rein, dass sie nicht Arbeitswillig sind!\". Er zählte mir mindestens 3 mal auf wie viele Arbeitslose es in Österreich gibt. Ich mit meiner Matura in Wirtschaftskunde weiß es natürlich nicht. Ich war so geschockt von so einer Unverschämtheit und musste erstmal schlucken. Ich gab ihm mein USB-Stick und sagte \"Nagut schicken Sie die Bewerbung an die Firma...\". Er nahm den Stick und fand angeblich keine Bewerbung und auch keinen Lebensla! uf. Ich sagte ihm, dass das unmöglich wäre weil mir ein neuer ! Lebensla uf und eine neue Bewerbung in dem Kurs, den ich derzeit besuche, geschrieben und gespeichert wurde und ich seitdem den Stick überhaupt nicht angerührt habe. Der unverschämte Herr schrieb konzentriert auf seinem Computer während ich ihn fragte, ob ich ein anderes Mal vorbei kommen kann wenn ich das Problem mit dem USB-Stick gelöst habe. Wahrscheinlich läge es nur am Speicherformat. Er sagte boshaft \"Nein, müssen Sie nicht!\". Ich verabschiedete mich und ging. Ich hatte ein ungutes Gefühl. Mein ungutes Gefühl hat sich bestätigt, weil ich am nächsten Tag eine \"Mitteilung über die Einstellung des Bezuges\" bekam. Ich hoffe auf Ihren Rat. Mit freundlichen Grüßen
Antwort: Sie legen natürlich sofort Berufung / Beschwerde gegen diese Sperre ein! Sie haben nicht verweigert - das dürfen sie auf keinen Fall! - Ausserdem bewerben sich wahrscheinlich einige/viele Personen auf angebotene Stellen, weswegen es nie sicher ist, ob jemand genommen wird? - >Sie müssen dem AMS / Arbeitsmarkt wegen dem Studium nur 20 Stunden die Woche zur Verfügung stehen! - Ist das mit dem AMS geregelt? Soviel ich aus ihren Zeilen lese kam es zur Sperre deswegen, weil das Bewerbungsschreiben nicht auf dem Sticker zu finden war - oder? Daraus lässt sich keine Arbeitsunwilligkeit ableiten!
Weiters bez. Vorauswahl: Blindbewerbungen bzw. Anonymbewerbungen dürfen zu keiner Sperre führen.§6 (2) Das AMFG – Arbeitsmarktförderungsgesetz Auf Verlangen sind den Arbeitsuchenden schriftliche Unterlagen über die angebotene Stelle zur Verfügung zu stellen Siehe auch unter. Blind-Bewerbung bzw. rechtswidrige Sperrren .
Hier haben sie einige Gründe die zur erfolgreichen Berufung führen! Geben sie alles an! Ev. besuchen sie mit einer Begleitperson (immer zu Terminen mitnehmen, wenn möglich) den Vorgesetzten / Geschäftstellenleiter und klären diese Angelegenheit um diese "rechtswidrige" Sperre! - Berufungsvorentscheid ist möglich! - eAMS Konto freiwillig (ohne Gewähr) |
31.05.2015 - "Bundesländerwahl: Burgenland / Steiermark" |
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Nasser Fetzen! |
31.05.2015 um 7.38 Uhr - von M. - "Niederschrift abgerungen" |
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Sehr geehrter Herr Moser! Bei einem "Termin zur klärung ihres Anspruches auf Arbeitslosengeld" wurde einer jungen Dame die derzeit in ihrer Arbeitslosigkeit studiert, das aber bald als möglich neben einer Vollzeitarbeit machen will eine Niederschrift abgerungen in der das Studium und die dort nicht vorhandene Anwesenheitspflicht angegeben werden (warum?) und obendrein damit gedroht, sollte die Niederschrift nicht unterschrieben werden würde der nächste Bezug gesperrt. (ist das denn in dem Fall möglich?) Ich habe geraten vorerst Rat einzuholen und erst dann wenn erforderlich zu unterzeichnen. Vielen Dank erstmal für ihre Aufmerksamkeit. Mfg. (29.05.15)
Antwort: nur wegen unterschriftverweigerung darf es zu keiner sperre kommen. >(Eine Unterschriftsverweigerung wie auch immer - sei es am AMS, BBRZ etc. - kann in KEINEM Fall eine Bezugssperre irgendwelcher Art nach sich ziehen!! Verifiziert von RA. Bo.)< ev. soll sie in der niederschrift auch aufnehmen lassen, dass sie dem arbeitsmarkt / AMS wegen dem studium nur 20 stunden in der woche zur verfügung stehen muss. sie soll eine begleitperson zum termin mitnehmen und bei ev. problemen zum vorgesetzten / geschäftstellenleiter gehen. und um klärung bitten? (Niederschriften) ohne gewähr >(im zweifel ev. info nochmals von dritten einholen ev. AK ? /Gerichtsauskunftstag / RA erste stunde gratis oder per e-mail von der - info@solidaritaetsgruppe.org -) alles gute! |
29.05.2015 um 11.00 Uhr - von P*. - "Thema Sozialhilfe" |
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Guten Tag Christian, ich möchte die meine Geschichte schildern :) vieleicht kannst du mir weiterhelfen.Folgendes hat sich zugetragen ich wollte eine einmalige Miethilfe beim Sozialamt Wiener Neustadt beantragen darauf hin wurde ich zur Mietsicherung geschickt mit dem Auftrag ich solle mit der zuständigen Dame sprechen. Die Frau S. Mitarbeiterin bei der Mietsicherung meinte sie schaut wie sie mir helfen kann. Heute bekam ich einen Anruf angeblich hat ihr eine unbeteiligte dritte unter falschen Vorwand eine Anzeige aus dem Internet gezeigt, dass ich einen Nachmieter für meine Wohnung Suche. Frau S. nahm das als Grund um mir eine Förderung zu streichen, weil ich ja eine Ablöse bekommen würde. Nun da ich nur im sozialen Netzwerk umgefragt habe ob sich wer finden ließe in meinen Mietvertrag einzusteigen damit ich meine Kosten senken kann, finde ich es ein amtlicher Datenmissbrauch vom der Mietsicherung so vorzugehen. Können Sie mir sagen ob ich was machen kann oder muss man sich als privat Person das wirklich gefallen lassen,dass anscheinende Mitarbeiter vom Sozialdienst mit falschen Tatsachen verarscht werde? Mit freundlichen Grüßen, (27.05.15)
Antwort: stellen sie den unterstützungsantrag schriftlich - >>HABEN SIE? bzw. verlangen sie einen schriftlichen bescheid über die ablehnung - der ist zu berufen. >"habe gerade links bez. sozialhilferecht gefunden. Richtungsweisendes Erkenntnis in Sozialhilfeangelegenheiten" "Wink mit dem Zaunpfahl" - "Keine Duldung behördlicher Willkür!" (18.04.12) Mit Recht gegen Armut: UVS Wien korrigiert Sozialamt (17.09.09)<
oder/und versuchen sie ev. die vorwürfe zu widerlegen und bringen licht ins dunkel, vielleicht bekommen sie dann doch noch eine finanzielle hilfe. - ev. BESUCHEN sie die vorgesetzte dieser sachbearbeiterin und klären diese angelegenheit. - begleitperson mitnehmen wenn möglich egal ob sie einen nachmieter suchen oder einen mitmieter - die unterstützung brauchen sie jetzt in der notlage - die ändert sich nicht, auch wenn sie irgendwann wieder mal geld bekommen bzw. ablöse bekommen? es ist ärgerlich dass hilfen nicht geleistet werden - und gründe für ein nein gesucht werden. habe auch eine INFO ERHALTEN Es kann in einer besonderen Notlage, zB.: wegen Mietrückstand eine Förderung beantragt werden. Steht im Wiener Mindestsicherungsgesetz §39 und §40. "ohne gewähr" alles gute!
27.05.2015 um 21.51 Uhr - von P*. - "werd die Tipps befolgen" Hallo, danke vielmals für die Antwort! Ich werd die Tipps befolgen :) Mit freundlichen Grüßen, |
28.05.2015 um 11.21 Uhr - von C. - "Zwangsrehabilitation"-"Zwangsmedikation"("?") "Rehabiliationsgeld: Verfplichtende stationärer Rehaaufenthalt in einem psychiatrischen Rehabiliationsspital." |
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Sehr geehrter Herr Moser, liebe MitleserInnen; aufklärungshalber möchte auf dieser tollen und informativen Seite nur kurz berichten, was mir und einer meiner Bekannten widerfahren ist. Dieser wurde, da seit Jahren psychisch relativ schwer beeinträchtigt, zuerst Invaliditätspension und nun folgend Rehabiliationsgeld zugesprochen. Und obwohl sie seit Jahren auch Psychotherapie und Behandlung beim Psychiater machen sowie eine Selbsthilfegruppe besucht, schickte sie die PVA verfplichtend (sonst verliert sie ihr Einkommen, d. h. I-Pension oder ihr Rehabiliationsgeld) zu einem stationären Rehaaufenthalt in einem psychiatrischen Rehabiliationsspital. Sie und ich bezeichnen dies als Zwangsrehabiliation. Dies hat nun aus verschiedenen krankheitsbedingten Gründen ihren Zustand sehr verschlechtert, auch ist eine zwanghafte Behandlung im psychiatrischen Bereich wirklich sehr zweifelhaft. Da ich auch im psychosozialen Bereich arbeite und täglich mit psychisch kranken Menschen zu tun habe! , weiß ich, dass sie sich das nicht nur einbildet, in ihrem Fall verschlechtert diese \"Zwangsbehandlung\" wirklich die Erkrankung. Ich dachte mir nun, wenn es ihr so schlecht geht, erkundige ich mich einmal bei der PatientInnenanwaltschaft, wie man denn damit umgehen kann. Ich wurde dann dort mit einem Herrn verbunden, so abwertend und arrogant habe ich noch nie jemanden erlebt. Er meinte, das sei keine Zwangsrehabilitation, denn der Mensch hat ja die Wahl - als ich versuchte, ihm klar zu machen, dass dies keine echte Wahl wäre, wenn die betroffene Person dann keinerlei Einkommen und Versicherung mehr hätte, ging er gar nicht darauf ein sondern betonte immer wieder, es sei kein Zwang, und das sei eine Versicherungsleistung und da kann die Gesellschaft verlangen, dass sich die selbst mitwirken, wenn sie das Geld wollen. Und sie könnten sich ja (im Gegensatz zu einer echten \"Zwangseinweisung, wie er betonte) auch dagegen entscheiden. Dass sich in diesem (und sicher auch imm! er wieder in anderen) Fall die Situation dadurch verschlimmert! , war ih m praktisch egal, auch meinte er, dass kann ja nur der Arzt der Rehaeinrichtung entscheiden (und wer ich eigentlich bin, dass ich das beurteilen kann - hm, ich bin ja nur Psychologe...) und wenn der meint, dass eine andere Therapie besser ist, wird er das der PVA schon mitteilen. Ja, ich wollte also nur berichten, dass ich hier nicht nur das Verhalten der PVA (wissen die nicht, dass Zwangsreha nichts bringt, und außerdem, welche Wunder erwarten sich die in sechs Wochen, nachdem jemand eh jahrelang in Behandlung bei TherapeutInnen und Psychiater war?), sondern noch viel mehr das der PatientInnenanwaltschaft schwer menschenverachtend finde, da ich (wohl sehr naiv) annahm, dass wenigstens diese Einrichtung auf der Seite der Kranken und Betroffenen ist. Falls andere auch Probleme mit \"Zwangsrehabilitation\" (gar Zwangsmedikation) und der PVA oder Krankenkasse haben, würde es mich interessieren. Hat schon einmal jemand solch eine Reha erfolgreich angefochten (ohne das Geld zu ve! rlieren?)? Über Berichte von anderen würde ich mich freuen! Die Richtung, in die das noch gehen kann (wird?), macht mir Sorgen und ich möchte bereits jetzt schauen, wie man hier vorgehen könnte. Bitte nur ohne Namen veröffentlichen. Liebe Grüße und Gratulation für die tolle Arbeit hier; C.
Anmerkung: "Wohin bewegen wir uns - (wieder)?" "Sehr besorgniserregend! Bestätigt sich meine Befürchtung?" "Rehageld-Fragestellung: "3-Reich-Gesundheitspolitik?" "Zwangsbehandlung? / Zwangsmedikation? / Zwangspsychologisierung?" (10.09.14)
"Unerträglichen Zynismus gibts obendrauf" Die Verantwortlichen (u.a.) argumentieren mit Freiwilligkeit - da sich Betroffene ja dafür entscheiden können auf die Rehabehandlung (hier "stationäre Einweisung") heisst auf die Existenzsicherung / "Versicherungsleistung" zu verzichten!
>"Verstehe ich den Patientenanwalt richtig?" - Der "Patient" kann sich ja für die Obdachlosigkeit und Hunger entscheiden. - Kriminalität oder Suizid wären ja auch eine Alternative dazu? "
Zur Information: Soziale Absicherung ist ein Menschenrecht! Art. 22 – Recht auf soziale Sicherheit:
"Ähnliche Problemlage bei "Zwangs"-Massnahmen-Vermittlung" Warum wird im Zusammenhang mit SÖB-Betrieben von Menschenrechtsverletzungen gesprochen? (10.12.09) |
28.05.2015 um 10.17 Uhr - von G*. - "Nicht mehr eine Person sondern 2 sitzen in allen AMS-Berater-Räumen" / "Schmarotzer-SÖB-Trendwerk?" |
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Hallo Herr Christian
Meine Frage an Sie wär. Ich hatte heute ein Termin am AMS Wien 20, mir ist aufgefallen das in allen Räumen von den Berater nicht mehr Eine Person sitzt sondern 2 ! In meinen Fall war mein neuer Berater und eine Dame da, am Anfang war alles in Ordnung, Berater und Beraterin haben mich gefragt wie es mir geht , Ich habe gesagt das es mir net so gut geht , da es anscheinend in meiner brauche als Grafiker mit Fotografie nix gibt ! Die 2 Berater ja haben wir auch gesehen wir haben auch leider nix ! Ich fragte sie wegen einer Weiterbildung in die Presse Braunsche da es ja stellen Angebote gibt , nur fehld mir eine Kleinigkeit und zwar wäre das in Video Bereich ob es möglich wäre einen Kurs zu machen für Videoschnitt! Beide schauten mich an und sagten dann keine Chance ! Dann ist mir aufgefallen das die Dame einen Zettel am Tisch vor sich liegen hat und in meine Termin Karte was reinschrieb ! Dann sagte beide das ich am 10.06.2015 zu Trendwerk Infotag muß ! Meine Frage an Sie komm ich da rauß oder nicht ! Ich sagte das ich das net will , und beide sagten wenn ich da nicht hin gehe wäre dann eine späre des Geldes, da war ich sauer und frage was wär wenn ich in Krankenstand gehen würd, beide sagten das ich das könnte mir nix bringen würd den ich würd wieder nach dem Krankenstand zugebucht werden ! So meine Frage wär was ich machen kann , Und ob ich einen Anwalt und die Presse einschalten soll ! Danke in Voraus
Antwort: 2 Personen - Vielleicht gab es zuviele Vorfälle, weswegen versucht wird, die Angst mit einer zusätzlichen Person zu minimieren? -
--------- ------------- ---------- ----------- Parlamentarische Anfrage der FPÖ Gewalt: 18 Anzeigen gegen AMS-Kunden im Vorjahr! 8 in der Steiermark / 3 in Wien / in OÖ 2 / keine in NÖ .... aus Heute vom Mi. 27.05.15 Nur 18 Anzeigen ? Das zeigt wie diszipliniert bzw. zivilisiert die AMS-"Kunden" eigentlich sind - auch wenn davon auszugehen ist, dass das AMS sowenig Vorfälle wie möglich zur Anzeige bringt. Würde sonst zuviel Aufmerksamkeit erregen und wäre ein Indiz, dass dieser Bereich im Argen liegt! Was der folgenden Eintrag belegt. "AMS-MitarbeiterInnen: Beschimpft, bedroht, geschlagen" "Immer mehr Krankenständen wegen Burnout; mitunter sei oft nur noch die halbe Belegschaft im Kundenbereich vertreten!" ( | |