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17.06.15 um 16.48 Uhr - Massive Kritik an der Volksanwaltschaft von drei hochrangigen Menschenrechtsexperten!


"Die Volksanwaltschaft wird ihrer Rolle als Menschenrechtshaus Österreichs nicht gerecht" und übe Zensur in den eigenen Reihen. Diese Kritik an den drei Volksanwälten kommt von drei hochrangigen Menschenrechtsexperten, die im Rahmen der Volksanwaltschaft tätig sind. Manfred Nowak, Ernst Berger und Heinz Patzelt wollen auch keine Berufspolitiker als Volksanwälte mehr.

Berger, Nowak und Patzelt fordern das Aus für den parteipolitischen Bestellungsmodus der Volksanwälte: Politiker seien der falsche Auswahlpool. Hier gehe es um Menschenrechtskompetenz. - mehr ORF.at .

Anmerkung: Auch Arbeitsloseninitiativen kritisieren die Volksanwaltschaft!
>"Runder Tisch in der Volksanwaltschaft"
Soziale Menschenrechte kommen in Österreich nicht zur Anwendung!
Veränderung kann`s nur von unten ausgehend geben! (8.06.2015)
+
Ing. D. K. (Zum Alten Eisen) zum runden Tisch
"Das Treffen war interessant, aber ergebnis- und damit sinnlos"
Es wurde versucht, die Diskussion auf die VA als VA (österr. Gesetzeslage & event. Verfehlungen) und NICHT als „Haus der Menschenrechte“ zu konzentrieren.(10.06.2015)


>"Die österreichische Volksanwaltschaft als “Menschenrechtsinstitution“?"
"Die Volksanwaltschaft erfüllt ihren Auftrag zum Schutz und Förderung der Menschenrechte nicht" (26.03.15)


17.06.15 um 15.41 Uhr - von Wolfgang Thiel - "Meine Sachverhaltsdarstellungen an den Bundesminister für Justiz wurde an die Oberstaatsanwaltschaft Wien weitergeleitet"

>Sachverhaltsdarstellungen siehe selbes Eintragsfenster - vom 15.05.15
>Nach mehrmaligen Schreiben an den Minister u.a. wurde nun die Oberstaatsanwaltschaft eingeschaltet!


Wie das Bundesministerium für Justiz mir mitteilte wurden meine Sachverhaltsdarstellungen betreffend:
5060 falsche PVA-Gutachten alleine 2010, Willkürurteil am Sozialgericht Wr. Neustadt, gefälschtes Gerichtsgutachten,
widerrechtliche Einstellung einer Untersuchung gegen einen Gerichtsgutachter,
an die Oberstaatsanwaltschaft Wien weitergeleitet.

Ich bin sehr neugierig ob diese Staatsanwaltschaft etwas findet was eine Untersuchung rechtfertigt und werde berichten!

Es gilt die Unschuldsvermutung.

Es wäre ein Lebenszeichen einer freien Medienlandschaft wenn sich ein Medium findet welches diesen Skandal, welcher für tausende Österreicher dramatische Folgen hat aufgreift. Das bisher gehandhabte Totschweigen, ja sogar Zensurieren zeigt kein Verständnis für die Aufgabe freier Medien, des Rechtsstaates und der Demokratie! Wolfgang Thiel - „fb-Gruppe: Sozialgerichte Österreich“

15.05.15 um 12.19 - von Wolfgang Thiel - Beschwerde nach EMRK 6 und EMRK 13 an Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter
(erging auch an ca. 50 Adressen - darunter zahlreiche namhafte Medien)

Gibt es noch ein Medium in diesem Land welches den „Fall Wolfgang Thiel“ zu thematisieren wagt?

Wolfgang Thiel
B.-g.
*** **** B. 11.5.2015

Herr Dr. Wolfgang Brandstetter
Bundesminister für Justiz
Persönlich
Museumsstr. 7
1070 Wien

Betreff: Meine Beschwerde nach EMRK 6 und EMRK 13

Sehr geehrter Herr Bundesminister Dr. Brandstetter
Nach nunmehr 6, an Sie persönlich gerichteten Beschwerden wegen Verletzungen
nach EMRK 6 und 13 durch unsere Gerichte und Staatsanwaltschaften kann ich nicht feststellen, dass diese Beschwerden wirksam sind (EMRK 13, Recht auf wirksame Beschwerde). Ich habe keine einzige Antwort von Ihnen persönlich erhalten.
Eine Antwort eines Ihrer Mitarbeiter ist unbefriedigend.

Es kommt nach wie vor zu nicht fairen Verfahren – unter Verletzung des umfassenden Willkürverbots, Verstöße gegen OGH-Judikaturen, Verstöße gegen Gesetze (§§ 537,534 ZPO).

Ich habe nach wie vor keine Information von Ihnen erhalten an welche Staatsanwaltschaften Sie meine 4 Sachverhaltsdarstellungen gegeben haben. Wenn das nicht geschehen sollte, könnten möglicherweise mögliche Straftäter begünstigt werden.

Wenn es in diesem „Fall Wolfgang Thiel“ nicht endlich zu korrekten Verfahren/Wiederaufnahmeverfahren zum Schutz des Rechts kommt, besteht
die Gefahr von Verjährungen!

Die Methode, nichts zu finden was Untersuchungen rechtfertigt (eine glatte Lüge),
schlagende, schlüssige, unwiderlegbare Beweismittel zu negieren (Verstoß gegen das umfassende Willkürverbot), Beweisaufnahmen per Beschluss zu verhindern
(Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz und OGH-Judikaturen), immer wieder rechtlich unzulässige Einstellungen (Verdacht auf mögliche Begünstigung), wissentlich rechtlich unzulässige Gutachten zu verwenden – ja in einem Fall wissentlich die Würdigung eines offenkundig falschen/gefälschten Gutachtens als schlüssig, sind meinem Rechtsverständnis und auch dem Gesetz folgend möglicherweise strafrechtlich relevant!

Mit diesen o.a. Methoden wird eine Aufklärung von möglicherweise kriminellen
Sachverhalten verhindert. Was im Besonderen folgende Sachverhalte betrifft:

So wird verhindert aufzuklären wie es bei der PVA alleine in 2010 zur Erstellung
von 5.060 falschen Gutachten kommen konnte. Von den abertausend ebenfalls falschen Gutachten die von den IV/BU-Pensionswerbern nicht per Klage untersucht wurden will ich hier gar nicht erst schreiben.

So wird verhindert die imponierende Auffälligkeit am Arbeits- und Sozialgericht
Wiener Neustadt zu untersuchen, welches nach einer Auswertung von AK Zahlen das SG mit der erschreckend niedrigen Anerkennungsquote von rund 11% - im Gegensatz zu dem Durchschnitt von etwa 50% bei den anderen untersuchten SG`s . Mein Vorschlag statistische Methoden zu benutzen um auffällige Sozialgerichte/Richter/Gutachter festzumachen wurde bisher mit äußerster Anstrengung negiert.

So wird verhindert aufzuklären wie es im Verfahren 9 Cgs 360/08z zu einem derart
negativ imponierenden Willkürurteil kommen konnte und wie es möglich war, dass das auch vom Berufungsgericht und dem OGH durchgewunken wurde.

So wird eine Untersuchung wegen des Verdachts auf Amtsmissbrauch gegen
diese erste meiner Richterinnen mit großem Aufwand verhindert.

So wird verhindert, dass die Herren Staatsanwälte, welche eine Untersuchung gegen einen Gutachter, welcher möglicherweise sein Gutachten fälschte möglicherweise unrechtmäßig, unter Gesetzesbruch einstellten, vor ihren Richter kommen.5 St 423/09p.

So wird verhindert, dass der Gutachter, welcher möglicherweise ein Gutachten
fälschte, Dokumente dem Sozialgericht unterschlug und auch Dokumente vernichtete, vor Gericht falsch aussagte, vor seinen Richter kommt und die im Gesetz vorgesehene Gefängnisstrafe erhält, 5 St 423/09p.

So wird verhindert, dass mögliche Nebentäter, welche diese möglichen kriminellen Handlungen deckten ein entsprechendes Verfahren erhalten.

So wird verhindert, dass untersucht wird wie es im Justizministerium zu einem Geheimverfahren (internes Verfahren – welche aber eindeutig nicht intern sein
kann, da es gegen mich als Außenstehenden gerichtet war) kommen konnte!

Sehr geehrter Herr Bundesminister

Ich fordere zum Schutz der Gesetze und des Rechts, dass Sie persönlich einschreiten und diese möglicherweise ungesetzliche Vorgangsweise von Justizbediensteten untersuchen und auch dem Gesetz entsprechend sanktionieren.

Ich fordere, dass im Besonderen die Auffälligkeiten am Landesgericht Wiener
Neustadt untersucht und auch sanktioniert werden

Ich fordere, dass alle Verfahren, welche auffällige Gerichte/Richter/Gutachter geführt haben untersucht und wieder aufgenommen werden.

Hochachtungsvoll

Wolfgang Thiel
Menschenrechtsverteidiger gem. UN Res. 53/144

Öffentlicher Brief

HCHR
Natürlich steht es Ihnen zu, diese, vom Gesetz als strafrechtlich relevant in den
entsprechenden §§ definierten Vorkommnisse ebenso wie es unsere Justiz tut zu
verleugnen. Aber das – so wie es unsere Justiz tut – ohne eine tiefergehende
Untersuchung zu tun sehe ich als fragwürdig. Sie können sich auch dem Resultat
des illegalen Geheimverfahrens (als internes Verfahren getarnt) unseres
Justizministeriums anschließen, welches ausschließlich zu dem Zweck abgeführt
wurde um mich zum Schweigen zu bringen. Aber auch das wäre fragwürdig.

Nehmen Sie sich ein Beispiel am Fall Mollath! Auch da hat dann die Presse/die
Medien letztendlich mitgeholfen dieses Unrecht einzustellen.

MFG

Wolfgang Thiel

ps.: aus gesundheitlichen Gründen bin ich bis Ende August nicht zu erreichen.
Sie sind eingeladen in meiner (noch ungeordneten) fb-Gruppe „Sozialgerichte Österreich“ nähere Informationen zu schöpfen.

--------------- -------------------- ---------------------

In selbiger Angelegenheit:
"
Verstößt unsere Justiz gegen Menschenrechte ?" von Wo. Th. (20.12.14)

+ "CHRONOLOGIE EINER HINRICHTUNG" von Stephan Hiesböck (21.12.2014)

>"Vorsicht Betrugsverdacht" von Wo. Th.
"Falsche PVA-Begutachtungen - gewolltes "möglicherweise kriminelles" System?" "Fehler-Quote bei "zukunftsbestimmenden" Gutachten von ca. 20 - 25%?" (26.05.14)

Weiter Links zum Thema:
>"Gekaufte Gutachter" - Anmerkung zum Eintrag von Chr*. aus Montreal - „Will so manchen Leuten der PVA, ASG und Gutachtern das Handwerk legen."
"Hier in Kanada wundert man sich nur was da in Österreich vor sich geht." (6.08.12)

>"Fürchtet euch"!

>Empfehlenswert: "Gutachterunwesen" / "BRD mit Österreich vergleichbar"
Die Gutachterrepublik - Wenn Rechtsprechung privatisiert wird - YouTube (17.06.15)


17.06.2015 um 10.55 Uhr - von H*. - "Betreuungspflichten: Falschinformation wäre überhaupt das Ärgste"


Ich habe eine Frage zum ALVG Österreich. Bin beim AMS gemelde und habe eine Tochter die im August 10 wird. Lt. meinen Informationen (Folder, Internet) steht im ALVG zum Thema Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt: Beim einem Kind ab dem vollendeten 10 Lebensjahr muß ich für ein Mindestmaß (bzw. zumindest) für 20 Stunden den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Bedeutet daß, wenn ich 20 Stunden arbeiten will habe ich die Bedingungen erfüllt, oder muß ich auch Jobs darüber, mit zB. 30 Stunden oder mehr annehmen, damit mir das AMS das Geld nicht streicht?
Ich finde nirgendwo Angaben das ich mehr als 20 Stunden bereit sein muß, damit ich beim AMS bleiben kann, bzw. finde ich nirgendwo eine Gesetzes Text, daß ich von 20 bis 38,5 Stunden verfügbar sein muß. Das behauptet aber meine AMS-Beraterin.
Ich möchte aber nur 20 Stunden arbeiten, damit ich Zeit für meine Tochter habe. Zwangsverflichtung ist eine Frechheit und Falschinformation wäre überhaupt das ärgste.
Danke im voraus für die Hilfe!

Antwort:
Sie haben recht - Bei Betreuungspflichten müssen sie dem Arbeitsmarkt nur 20 Stunden die Woche zur Verfügung stehen!
Nehmen sie sich - wenn möglich eine Begleitperson zu Terminen mit - und machen sie auch darauf aufmerksam, dass es nur 20 Stunden sind und sie bei absichtlicher Falschinformation eine Aufsichtsbeschwerde aufsetzen werden.
(Ev. den Vorgesetzten / Geschäftsstellenleiter kontaktieren werden.)

Zur Info: Mobbing durch das AMS / Schlechte Behandlung:
Bei richtiger Vorgehensweise sind auch Schmerzensgeldforderungen möglich!

19.06.2015 um 11.05 Uhr - von H*.
- "Bin jetzt total erleichtert!"

Lieber Herr Moser,
herzlichen Dank für Ihre Information! Sie haben mir sehr geholfen. Bin jetzt total erleichtert, dass sie mir das bestätigen, was ich von anfang an unter dem Gesetztestext verstanden habe.
Die Beraterin, bzw. andere beim AMS kennen sich anscheinend selber nicht aus oder sie machen das bewußt.
Danke noch mals,
liebe Grüße H.


16.06.2015 um 15.56 Uhr - von A*. "BBRZ-Reha Planung"


hallo, ich muss beim bbrz die reha planung machen mit möglickeit einer ausbildung.
nun meine frage muss ich einer ausbildung zustimmen ohne gesperrt zu werden? da ich keine ausbildung machen möchte. danke und lg a. (15.06.15)

Antwort:
eine ausbildung ist eine freiwillige angelegenheit.
gäbe es nicht einen beruf den sie lernen wollen? eine gewünschte ausbildung wäre toll - oder? alles gute!

15.06.15 um 19.09 Uhr - von A*. - "Da ich mir erlaubt habe etwas zu sagen wurde ich prompt der Reha Planung zugewiesen"
hallo, danke für die antwort!
ich mache gerade privat eine ausbildung in einem wochenendkurs den ich mir selbst finanziere.diese habe ich nicht mit dem ams abgesprochen aufgrund folgender schwierigkeiten.da ich mir erlaubt habe etwas zu sagen wurde ich prompt der reha planung zugewiesen und natürlich pflegt meine derzeitige beraterin menschenwürdigen umgang sowie ist ein beraterwechsel derzeit nicht möglich. danke und lg

Sehr geehrte Frau B.,

vielen Dank für Ihre rasche Antwort und Auskunft!
Wie erfolgt die persönliche rückmeldung nach einem Krankenstand-gehe ich hier direkt zu meiner Beraterin oder zum Servicebereich im Erdgeschoss?

Sie schrieben: ,, Offen geblieben ist im Februar auch die Frage nach einer möglichen Ausbildung beim BBRZ''

Es gab im bezug zu Ausbildungen bereits mehrere Diskussionen mit Frau S. und davon leider auch unschöne.
Im letzten Jahr erwähnte ich das ich gerne die Prüfung zur Pharmareferentin machen würde jedoch dazu einen individuellen Kurs benötigen würde der ca. 2000 Euro kostet.
Frau S. sehr nett und hilfsbereit wenn ich Ihr Kostenvoranschläge bringe könnte sie versuchen ob mir ein solcher Kurs bewilligt und bezahlt wird.

Ich natürlich voll motiviert und sehr erfreut über die Hilfe von Frau S. besorge alle Unterlagen in der Hoffnung ich bekomme den Kurs bezahlt.
Bei meinem darauffolgenden Termin bei Frau S. hatte ich alle Unterlagen mit. Frau S. meinte dann zu mir ob ich sicher bin das ich diese Ausbildung machen wolle weil ich vom AMS nur einmal diese Chance bekomme und mir nur einmal solch ein Kurs bezahlt wird. Des weiteren sprach Frau S. meine psychischen Probleme an die ihr ja aufgrund der BBRZ-Feststellung bekannt sind und ich aufgrund meiner Erkrankung eine solchen Ausbildung nicht schaffen werden. Ich verließ meine Beraterin an diesem Tag entmutigt und wir verblieben so das ich es mir nochmal überlege.

Der nächste Beratertermin verlief dann so das sie mir sagte ob ich wiese wie ein Pharmareferent gekleidet ist!? Ich war bei meiner Beraterin in Jeanshose und Weste meine Kleidung war gewaschen und ich war auch geduscht-trotzdem kam ich mir vor als ob ich wie ein Obdachloser aussehe. Ja ich weiß wie manche Pharmareferenten gekleidet sind und nein ich werde dennoch nicht in Businesskleidung zu Frau S. gehen.
Frau S. sagte ich solle mir vom Erdgeschoss eine Liste holen da stehen alle Berufe drauf die ich für Frauen in die Technik machen kann und wir besprechen das beim nächsten Termin.
Habe ich natürlich gemacht und ich habe gesehen das man Hufschmied lernen kann.
Antwort Beraterin das geht nicht!

Ich habe daraufhin mehrmals Frau S. gesagt das ich einen Job suche und eine Berufsbegleitendeausbildung werde ich mir dann mit diesem selbst finanzieren. Weil all meine Bemühungen endeten mit schaff ich nicht kann ich nicht geht nicht!

Nach der Feststellung vom BBRZ bin ich für den Verkauf und die Reinigung nicht zu verwenden.

Frau S. frage mich warum nicht Reinigung und ich sagte ihr das ich es 2 Monate bei der Firma ISS versucht habe jedoch aufgrund meiner Hausstaubmilbenallergie nicht möglich sei.
Daraufhin lachte mich Frau S. laut aus und sagte:,, jeder 2.hat eine solche Allergie und die Feststellung vom BBRZ sei nocht mehr gültig da von 2012.'' Das war der moment wo ich das erste mal bei einer Beraterin in Tränen ausbrach. Muss ich mich auslachen lassen? Muss ich mir sagen lassen wie ich gekleidet bin? Frau S. sprach auch meine geringfügige beschäftigung an und sagte:,, eigentlich habe ich genug Geld pro Monat warum sollte ich da arbeiten wollen?''
Ich bekam dann eine Niederschrift diese gilt bis **.6.2015 (!) das ich zwei Bewerbungen pro woche machen muß. Diese habe ich bis dahin auch immer gemacht war auch in der Betreuungsvereinbarung so vereinbart. Frau S. sagte aber darauf zu mur da weiß sie ja nicht ob die im eAMS konto gespeicherten Firmen auch stimmen. Sprich ich habe mich gar nicht beworben!
Ich war erleichtert wie Frau S. im letzten Jahr sagte sie werde schauen das ich einen anderen Berater bekomme.
Seit dem warte ich eigentlich auf einen Beraterwechsel.
Muss ich mir diese menschenunwürdigen Aussagen und unterstellungen als Kundin des AMS wirklich gefallen lassen aus Angst vor einer Sperre?

Die Kernprozeßrichtlinie "Arbeitskräfte unterstützen", die vom AMS 2009 herausgegeben wurde, weist ihre BeraterInnen an, mögliche Ängste und Bedenken ihrer KundInnen ernst zu nehmen und zu besprechen und im Ganzen auf einen wertschätzenden Umgang zu achten (Seite 11).
Ich vermisse dies Kernprozeßrichtlinien bei Frau S.!

In der Hoffnung auf Beraterwechsel, verbleibe ich

mit freundlichen Grüssen A.

um 22.53 Uhr - "Antwort auf meine Mail"
hallo, als antwort auf meine mail erhielt ich nur das unten stehende und ja ich habe mich dann gegen die ausbildung zur pharmareferentin entschieden aber nur aufgrund dessen da mich meine beraterin als unfähig hinstellte diese ausbildung zu schaffen.

zur angesprochenen Ausbildung als Pharmareferentin fand ich folgende eams-Nachricht von Ihnen an Fr. S. am *.6.2014:

sehr geehrte frau s.,

nach unserem gespräch vom letzten montag habe ich intensiv über die ausbildung zur pharmareferentin nachgedacht.
ich bin zum entschluss gekommen das es jetzt vielleicht doch nicht der richtige zeitpunkt dafür ist. (...)

Die Empfehlung des BBRZ lautet REHA-Planung über das BBRZ mit der Möglichkeit dort eine Ausbildung zuabsolvieren. FIT wurde Ihnen als Alternative angeboten. Ich habe einen Platz ab *.8.2015 für sie gebucht, das Einladungsschreiben sowie Infoblatt erhalten Sie beim Termin am **.6.2015.

Es ist Aufgabe unserer BeraterInnen, auch unangenehme Dinge anzusprechen, wenn sie vermittlungsrelevant bzw. für die Verwendung von Fördermitteln relevant sind.

Eigenbewerbungen niederschriftlich zu vereinbaren ist eine gängige Vorgangsweise beim AMS und nicht gegen sie persönlich gerichtet.

Ihrem Wunsch nach einem BeraterInnenwechsel kann zur Zeit nicht entsprochen werden, aufgrund interner Umstellungen wird dies aber voraussichtlich mit Mitte September der Fall sein.
Frau S. pflegt stets einen menschenwürdigen (Umgangs-)Ton mit Ihren KundInnen und ist diesbezüglich hier im Haus sehr geschätzt. Auch hält sie sich bei Ihrer Tätigkeit stets an Richtlinien und Vorgaben des AMS. Sie ist jedoch auch auf die Kooperationsbereitschaft Ihrer KundInnen angewiesen.

Mit freundlichen Grüßen
E. B.

liebe grüße und danke a.

Antwort:
lassen sie sich von ihrer beraterin nicht einschüchtern.
versuchen sie sich die frage nach der "selbst"-einschätzung bez. lernfähigkeit
- welche ausbildung liegt im bereich des möglichen, auch was das durchhaltevermögen / disziplin betrifft - so aufrichtig wie möglich selbst zu beantworten.
bei der entscheidung der AMS-beraterinnen spielen auch andere komponente, als die tauglichkeits-einstufung ihrer person, eine rolle - wie zbsp. finanzielle aspekte oder qualifikationen die der arbeitsmarkt einfordert - "oder ev. auch keine "ausbildung"? - weil gerade niedriglohn-arbeitsplätze frei sind.

trauen sie sich ruhig was zu und ganz wichtig ist das die gewählte ausbildung ihr interesse ansprechen soll - dann steigert sich das durchhaltevermögen um ein vielfaches!

BeraterInnenwechsel ist auf Grund eigenen Wunsches fast ein Ding der Unmöglichkeit!
+ RA. zu schlechtem AMS-BeraterIn-Verhalten + Formalweg / Begehren bei Ausbildungswunsch

Der Verwaltungsgerichtshof schiebt den Methoden des Arbeitsmarktservice, schematisch wöchentlich eine bestimmte Anzahl von Bewerbungen vorzuschreiben, einen Riegel vor.
Eine bestimmte Zahl von Bewerbungen nachweisen.

das eAMS-konto erhöht nach derzeitigem gebaren die ausgeliefertheit bzw. erhöht auch die gefahr von sanktionen - sollte man nicht andauernd einen blick drauf werfen und ev. einen eintrag auch mal übersehen.
drum eAMS Konto löschen

da ihnen SoNed-Inhalte "jetzt" bekannt sind, ersehen sie, dass es Methode des AMS ist, die unschuldigen Betroffenen als Feindbilder hinzustellen.
daraus können sie ableiten, dass ihnen das geschwätz ihrer beraterin, das sie diskreditieren soll -
(das selbstwertgefühl beschädigen soll - damit sie alles mit sich machen lassen und der beraterIn selbst bei grössten widerlichkeiten kein schlechtes gewissen befällt)
- beim arsch vorbei gehen kann!

nehmen sie sich in zukunft - wenn möglich - eine begleitperson zu Terminen mit (sie werden sehen das "wirkt wunder") alles gute


15.06.2015 um 22.51 Uhr - von K*. - "Pro-Mente-Arbeitstraining im Gastgewerbe?"


Guten Tag

Ich wurde von der ANTI Ams Initiative informiert, dass ich mich mit meinem Problem an Sie wenden könnte.

Es geht um folgendes. Am *** bin ich zu einem Erstgesprech bei "pro mente" eingeladen, die in meinem Bezirk ein Gasthaus führt. Dort arbeiten soweit ich weiß Menschen, mit psychischen Behinderungen bzw. Beeinträchtigungen.

Hier sind zwei Links:
promentesteiermark.at / promentesteiermark-koeflach-gasthaus
Zitat:
Unser Arbeitstraining ist ein Angebot für Menschen mit psychosozialen oder psychischen Problemen, denen es alleine schwerfällt, am Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Reale Arbeitsaufträge von Kundinnen bereiten sie gezielt auf den Wiedereinstieg ins Berufsleben vor.

Ich war letztes Jahr Anfang Mai ein paar Tage in einer Nervenklinik wegen einer Depression und habe zwei Medikamente bekommen, die ich täglich nehmen sollte. Eines dieser Medikament nehme ich noch bis Ende August, dass andere, niedrig dosierte noch bis zu meinem nächsten Termin beim Neurologen im November.

Jetzt will mich das AMS in so eine Schublade stecken, als hätte ich psychische Probleme bzw. eine Beeinträchtigung, obwohl ich sehr gut zurecht komme. Ich bin seit Mai 2012 arbeitslos und somit hat mein Aufenthalt in der Klinik auch ncihts damit zu tun, dass ich noch keine Arbeit gefunden habe. Außerdem wurden mir Anfang 2014 bereits zweimal ein Arbeitstraining angeboten (in einer anderen Firma), ich hab beide male abgelehnt und mir wurde das Arbeitslosengeld deswegen für 6 Wochen und dann für 8 Wochen gestrichen. Dies droht mir wohl auch diesmal, weil ich nicht umsonst arbeiten möchte und schon garnicht im Gastgewerbe, wo ich doch eine Stelle in der Produktion / Lager suche. Soweit ich weiß, beläuft sich das Arbeitstraining hier auch auf 12 - 18 Monate. Was kann ich Ihrer Meinung nach tun bzw. an wen kann ich mich wenden für einen Widerruf, falls mir das ALG gestrichen wird? mfg K. (14.06.15)

Antwort:
VORSICHT!
wenn ihnen das geld weiter gestrichen wird besteht die gefahr der andauernden bezugseinstellung wegen arbeitsunwilligkeit. - dann gibts - mit ziemlicher sicherheit - auch keine mindestsicherung. sie hätten bei jeder sperre berufung einlegen müssen.

was der "zwang" ins gastgewerbe betrifft, so können sie sich ev. dagegen wehren.
GESUNDHEIT
Zum Thema: "Besondere gesundheitsorientierte Problematik"
In einer Küche dürf(t)en wegen gesundheitlicher Bedenken nur freiwillige MitarbeiterInnen aufgenommen werden!

zur info auch
Arbeitstraining
Beim Zwangs-Arbeit-straining ist das letzte Wort noch nicht gesprochen!

ohne gewähr - alles gute

15.06.2015 um 17.26 Uhr - von K*. - "Habe keine Beeinträchtigung"
Guten Tag
Der Grund ist ja, ich habe keine Beeinträchtigung und dieses Arbeitstraining von pro mente zielt genau auf diese Gruppe hin. Muss ich mir das vom Arzt bestätigen lassen? Wie kann ich eigentlich Berufung einlegen? mfg

Antwort:
sie müssten ev. belegen / ("bestreiten"), dass bei ihnen die voraussetzung, einer psychischen - psycho-sozialen beeinträchtigung, nicht gegeben ist. - wäre ev. auch eine möglichkeit zur weigerung.
weiters sehe ich aus dem link dass anscheinend nicht nach KV entlohnt wird sondern es DLU gibt? es muss nach KV entlohnt werden (ein 9 oder 18 monatiges arbeitstraining darf es nicht geben?? "nur freiwillig") - "nächster weigerungsgrund".

siehe link zum vergleich - promente-arbeitstraining
"Zwangsmassnahmen auch bei Pro Mente"? "Soziales Unternehmen will nicht nach KV entlohnen" / "Bewerbungsgespräch: Ich wurde behandelt wie ein Volltrottel. Der Anruf beim AMS ergab, keine Sperre keine Belehrung usw."
"Super dieses Forum ist einfach Spitze - einfach mega-cool" (22.02.11)

fragen sie ev. vor zeugen - bei promente wie ev. beim AMS - nach, ob es sich um eine freiwillige teilnahme handelt?

wenns zur sperre kommt wird eh eine niederschrift aufgenommen und der bezug eingestellt! worauf sie einen bescheid bekommen - ev. sofort verlangen - auf den sie dann innerhalb 2 wochen berufung einlegen müssen.
aber versuchen sie die angelegenheit vorher und ohne sperre zu klären.
ev. den Vorgesetzten / AMS-geschäftsstellenleiter besuchen - wenn möglich mit begleitperson als zeugen! ohne gewähr - alles gute!


15.06.2015 um 12.27 Uhr - von M*. - "ausschließlich Vollzeitstellen ?"


Hallo, ich wollte nachfragen, ob es stimmt, dass man in der Notstandshilfe kein Anrecht mehr darauf hat, ausschließlich Vollzeitstellen vermittelt zu bekommen.
In meiner Betreuungsvereinbarung ist nämlich festgehlaten, dass ich eine Vollzeitstelle suche und trotzdem bekomme ich jetzt laufend absurde Angebote von Halbtagsstellen zugeschickt, bei denen ich mich bewerben soll.
Laut Auskunft des AMS ist das so auch in Ordnung. Aber wozu gibts dann eigentlich die Betreuungsvereinbarung, wenn sie für das AMS nicht bindend ist?

Antwort:
Sie sind verpflichtet jedes DV über 20 Wochenstunden, das nach KV bzw- "branchenüblich?" entlohnt wird, anzunehmen.
Wurde in ihrer Betreuungsvereinbarung aber eine Vollzeitstelle ausgemacht - die AMS-MitarbeiterIn also verabsäumt hat auch Teilzeitstellen festzuhalten - so können sie, sollte es deswegen zu einer Sperre kommen, dagegen ("erfolgreich") berufen!
Obwohl m.M. die Betreuungsvereinbarung, die oft auch von einem AMS-Kollegen unterschrieben wird, weil der Betroffene die Unterschrift verweigert, im Grossen und Ganzen für die Würst ist!

Dazu die AK: Wurde beispielsweise vereinbart, dass Sie nur auf Vollzeitstellen vermittelt werden, sind zugewiesene Teilzeitstellen für Sie nicht zumutbar.
unter Anm.: BETREUUNGSVEREINBARUNG (ohne Gewähr)


15.06.2015 um 10.21 Uhr - von H*. - "Arbeitsmarktpolitischer Bericht / PVA-BBRZ?"


Werde versuchen es so kurz wie möglich zu halten

Nach Ende meines Arbeitsverhältnisses Jänner 2014 und Krankenstand bis März 2014
wurde ich von der Kontrollärztin der NöGbkk zum AMS geschickt wegen einer möglichen Umschulung, Antrag bei der PVA auf Berufsunfähigkeit wurde negativ beschieden, Zuweisung durch AMS zum BBRZ wegen Abtestung und Arbeitsmedizinischer Untersuchung ab 10.11.2014.
Berufsausbildung als Koch nicht mehr möglich, das wusste ich allerdings auch selber, Elektrotechnik vom Arbeitsmediziner, BBRZ, abgelehnt, Büro keine Alternative für mich, Einigung auf Augenoptikerausbildung in LINZ ab *.03.2015.
( mittlerweile im Notstand)

Alle Test`s ( Fachrechnen etc. positiv)
Leider war es mir nicht möglich einen Praktikumsplatz von *.06.2015 bis *.07.2015 zu bekommen.
Vom BBRZ LINZ, trotz eigener Firmen Kontakter, keinen Praktikumsplatz bekommen.
Letzte Absage eines Praktikumsplatzes am *.06.2015 eingegangen.
Hatte dann am *.06.2015 beim Leiter der Optik in Linz wo mir eine andere Ausbildung empfohlen wurde da der Arbeitsmarkt in Wohnortnähe ( 50 km) nicht gegeben ist.

Dann gab es ein Telefon Gespräch (auf Lautsprecher geschalten) zwischen BBRZ und meiner AMS Beraterin wo eine neuerliche Abtestung vom AMS abgelehnt wurde.

Meine AMS BeraterIn, Frau M.F. war der Meinung das alles weiter zwischen BBRZ und AMS ausgemacht wird , obwohl ich im BBRZ anwesend war und hat auf Nachfrage vom BBRZ über die weitere Vorgehesweise die Umschulung abgebrochen.
Dann wurde das Ende mit 07.06.2015 festgelegt und ich hätte mich binnen 5 Tagen zu melden und müsste in meinem alten Beruf wieder arbeiten.
War am 09.06.2015 am AMS, BeraterIn hatte keine Zeit, einen Termin für 10.06. 2015 bekommen, BeraterIn nicht anwesend, neuer Termin am 23.06.2015

Für weiter Fragen oder Unklarheiten stehe ich gerne per E-Mail zur Verfügung
aktuell (14.06.15)

Antwort:
Danke für ihren Bericht! Leider gibt es auf tatsächliche Qualifikation / Ausbildung keinen Rechtsanspruch - nur die Pflicht bzw. den Zwang zu Deppenkurse / SÖB-Massnahmen - drum müssen sich Betroffene dem - so ziemlich allem was daher-kommt - beugen / zBsp. KV-entlohnter 20 Stunden-Hilfsarbeitsplatz.
>Lassen sie nicht den Termin verstreichen und - wenn möglich - nehmen sie sich eine Begleitperson zum Termin mit! "Und immer acht geben, dass der Antrag zwischenzeitlich eh nicht ausläuft."

>Bei selbstgewählten "Kurs"/Ausbildung/"Studium" - Begehren, für Instanzenweg, abgeben!
Ombudsmann Buchgraber von der LGS-Steiermark rät Betroffenen, den Formalweg zu berschreiten und sich ein Begehren zusenden zu lassen. Dieses ausfüllen und eingeschrieben zurück zu senden oder Abgabe im AMS auf einer Kopie bestätigen lassen. Dann gäbe es einen Instanzenweg von der Geschäftsstelle über den Regionalbeirat bis zum Landesdirektorium. "Instanzenweg für Ausbildung ohne Rechtsanspruch?"

Zur Info: "BBRZ: Verbotene Doktorspiele?" / "PVA-Fürchtet euch"

Praktikum - keine Gratisarbeit - (Schnuppertage statt Probetage)
(ohne Gewähr)

18.06.2015 um 10.21 Uhr - von H. - "Ohne Begleitperson gehe ich schon lange nicht mehr zu einem AMS Termin!"
Danke für die Antwort, sollte 2015 heißen, halte sie selbstverständlich auf dem laufenden und ohne Begleitperson gehe ich scjon lange nicht mehr zu einem AMS Termin lg. (16.06.15)

Anm.: 2016 wurde durch 2015 ersetzt/geändert.


13.06.2015 um 10.44 Uhr - von A*. - "Auslandsbesuch im Krankenstand?"


Guten Tag,
habe grade diese Seite entdeckt und bin begeistert! Tolle Sache, dass man hier so gezielte Auskunft bekommt.
Ich habe eine Frage bezgl. AMS und Krankenstand. Und zwar beziehe ich Arbeitslosengeld bzw. seit einiger Zeit Krankengeld, da ich im Krankenstand bin.
Nun bin ich aktuell wieder für einen Monat krankgeschrieben, ich bin nicht bettlägrig und habe tagsüber Ausgehzeiten.
Nun ist meine Schwester, die sehr krank ist, in eine Klinik gekommen (schon vor einigen Wochen), sie wohnt allerdings in Norddeutschland.
Lange Rede, kurzer Sinn: Ich würde sie gerne für eine Woche besuchen, so lang, weil eine einfach Fahrt mit der Bahn schon einen Tag dauert.
Nur, wie läuft das mit der Genehmigung?
Meine Bekannten sagen zwar, da wird kaum kontrolliert (also von der Krankenkasse aus), aber ich würde mich doch nicht wohl fühlen dabei.
Muss mein Arzt, der die Krankmeldung bescheinigt hat, eine Genehmigugn erteilen? Oder muss ich mich an die Krankenkasse wenden? Bin dankbar für jede Auskunft! Viele Grüße, A. (12.06.15)

Antwort:
Ich denke im Krankenstand ist der Ausland-besuch ungünstig. Falls, würde es nicht schaden, wenn sie mit der Krankenkassa darüber reden und sich das okay / die Erlaubnis holen.
Eine bessere Möglichkeit wäre es, sich ev. nach Gesundschreibung für die Auslandreise vom AMS abzumelden! (Urlaub)
Noch besser! Kann in Ausnahmefällen auf ein Ruhen der Bezüge bei Auslandaufenthalt verzichtet werden - bis zu drei Monate, wenn dies der Arbeitssuche dient oder aus familären Gründen! Wäre bei ihnen der Fall! Sie müssen aber mit der AMS-BeraterIn oder Vorgesetzten reden! Begleitperson mitnehmen, wenn möglich! - Erst nach dem Krankenstand!

>Ev. ist ein Antrag notwendig? Bei Problemen besuchen sie vorher ev. auch den Geschäftsstellenleiter!
Auf ein Ruhen wegen Umstände, die auf zwingenden familiären Gründen beruhen, verzichten.
Siehe § 16 Abs. 3 AlVG: unter: Auslandsanspruch / Formular E303
wie auch Formulare.
(ohne Gewähr)

13.06.2015 um 16.25 Uhr - von H. - "Domizilwechsel"
Wegen Auslandsaufenthalt im KS
Man kann ev. im KS ins Ausland fahren, allerdings muss bei der GKK ein Domizilwechsel, beantragt werden. Befürwortet und begründet muss dieser vom behandeltem Arzt werden.
Dieses Schreiben legt man dann dem Kontrollarzt vor und dieser entscheidet darüber.


12.06.2015 um 11.26 Uhr - von M*. - "Krankenstand verlängert Arbeitslosengeld-Dauer?"


Hallo Soned,
Super seite, Danke für alles.
ich bin momentan arbeitlose und gesundheitlich nicht ok,meine frage ist wenn ich in Krankenstand gehe,verlängen meine arbeitlose dauer wenn ich in Krankenstand bin?oder mit lauf mit Krankengeld zusammen. Vielen Dank und schönen tag noch.

Antwort:
Der Arbeitslosengeld-Anspruch verschiebt sich um die Krankenstands-Zeit nach hinten. (AL-Geld verlängert sich um diese Zeit)

AMS: Während des Bezuges von Krankengeld ruht zwar der Arbeitslosengeldbezug, dies hat jedoch keine Auswirkung auf die zuerkannte Bezugsdauer, es kommt dadurch nur zu einer zeitlichen Verschiebung.


12.06.2015 um 11.26 Uhr - von R*. - "Rechtswidrige" Sperre wegen einer SAP Buchhaltung-Infoveranstaltung"


Sg. SoNed!
Vielen Dank das es Dich gibt!

Ich war am Montag zu einer Infoveranstaltung SAP Buchhaltung vom AMS geladen, hab mich dort verspätet und ich durfte am Einstufungstest nicht mehr teilnehmen ... der Kursleiter meinte, ich soll mir vom AMS einen neuen Termin zuweisen lassen.
Nun behauptet das AMS, ich war NICHT an der besagten Infoveranstaltung anwesend und stellt mir die Bezüge per Montag ein.
btw. es steht extra in der Kursbeschreibung: Schulische (HAK, HASCH) oder berufliche Vorkenntnisse in der Buchhaltung unbedingt erforderlich.
Trifft auf mich alles nicht zu.
Was soll ich / kann ich tun ? Vielen Dank!

Antwort:
Schau, dass du deine, wenn auch verspätete, Ankunft / Anwesenheit nachweisen kannst. Lass dir vom Kursleiter bestätigen, dass er dich zum AMS zurück geschickt hat! Vielleicht gibt es weitere Zeugen - für eine ev. Berufung - die deine Behauptung bestätigen.
In der Berufung kannst du (falls es zu einer Sperre kommt) dann auch angeben, dass es sich um eine verfehlte Zuweisung handelt, weil die Kursbeschreibung schulische Vorkenntnisse einfordert, die bei dir nicht anzutreffen sind, weswegen du für diesen Kurs ungeeignet bist.
Ps.: Sperr-Bescheid sofort verlangen! Ev. eingeschrieben - kommt dieser nicht innerhalb eines Monats muss das Geld überwiesen werden! (ohne Gewähr)


12.06.2015 um 10.43 Uhr - "Zur Innenpolitik wie dem damit verbundenen Menschenbild"

"Die neue Zeit"


"Die neue Zeit"

Burgenland / Steiermark / Innenpolitik:
"Was die Bildung der Koalitionen anbelangt, so wird eine Politik und ein Menschenbild deutlich, das mit ungustiös noch harmlos beschrieben ist.

Das Gute daran, ich brauche mich nicht mit einem umfangreichen Kommentar beschäftigen bzw. belasten, weil der Schock, über die innenpolitischen Geschehnisse, österreichweit hohe Wellen schlägt!
Nur soviel: Darin findet sich auch (m)eine gewisse Hoffnung!
Der Aufschrei über ein Wirken, das für Machtgewinn jedwedes moralisches-ethisches Handeln im WC runter spült, erlangt mittlerweile derartige Dezibel, so dass dessen Belastung, schon bei einer sehr grossen Anzahl an Personen, Tinnitus verursacht!
Viele der Leute, die, noch vor nicht zu langer Zeit, eine widerliche Strategie, die zur Macht und Vorteil führt(e), als sehr geschickt bzw. klug beurteilten, graut mittlerweile vor Charaktere die über solchem Wege "Erfolge" verbuchen!

Diese Erregung sogar Abscheu vieler Menschen vor solchen Handlungen ist für mich ein Zeichen, dass eine neue Zeit anbricht. Eine Zeit in der Rückgrat, Aufrichtigkeit / Ehrlichkeit, einer Linie treu bleiben zählt. In der Menschen, erst recht wenn sie für die Politik eines Landes zuständig / verantwortlich sind, moralische-ethische Werte leben werden bzw. wollen und nicht wie jetzt nur Fähnchen im Wind darstellen, die zu nichts anderes stehen, als auf Machtpositionen die finanziell, materiell befriedigen.

Es ist mir, in der ORF Diskussion über die Steiermark-Koalition, schon so vorgekommen, dass der Verantwortliche für die strategische Verhandlungsführung (Lopatka ev. auch die ÖVP) noch immer nicht ahnt, dass ein so widerliches Verhalten
- auch was den "erkauften" Parteienwechsel einiger Stronach-Abgeordnete zur ÖVP betrifft -
der Grund sein könnte warum sich die Menschen bei Wahlen mit Grauen von solchen Personen und Parteien abwenden!
(Betrifft auch die "SPÖ?", die ebenfalls Politik der Macht und eigenen Interessen wegen betreibt! Bsp. Burgenland SPÖ/FPÖ-Koalition)
Was "schön" ist, gleichzeitig aber auch eine Katastrophe, wenn diese Stimmen zur FPÖ wandern - Eine Partei, die in vielen Bereichen schlimmer als die "abgewählten" Parteien "SPÖ?" / ÖVP ist. Eine Partei mit niedrigster emotionaler Intelligenz - die den "Hyper"-Egoismus vor der Menschlichkeit reiht.
Und es ist mir kein Trost, wenn es sich bei vielen dieser FPÖ-Stimmen um Proteststimmen handelt! ("Weil`s etwa nicht`s Wählbares gibt?")

Dieses Ereignis, dass die FPÖ wächst wenn die SPÖ? / ÖVP verliert / abgewählt wird stellt natürlich ein Paradoxon bez. meiner optimistischen Theorie dar.
Aber meine Hoffnung besteht darin, dass es ev. "eines Tages" schnell gehen kann, und zwar dann, wenn sich eine tatsächlich soziale-humanistische Partei gründet, die es ev. auch schafft, die NichtwählerInnen (regional schon bis zu 40%) anzusprechen! Was einem Turbo gleich kommen würde, der endlich für die Änderung zum Guten sorgen "könnte/wird"!
(Eine Politik die sich u.a. nach den Menschenrechten ausrichtet und alle Menschen schützt - auch sozial Schwache!)

Wie lange es auch noch dauern mag! Die neue Zeit wird ev. gerade eingeläutet und definiert sich über eine Gesellschaft / Politik, die moralisch-ethische Werte über den Opportunismus / Machtgeilheit stellt. - Eine Gesellschaft, der humanistische Grundsätze das Um und Auf sind!
(Eine Bewusstseinsbildung, die Voraussetzung dafür, erfordert aber noch eine gewisse Dauer)
Greifen diese Werte aber um sich, wird Politik für den Menschen gemacht und nicht mehr hauptsächlich fürs Kapital und Macht!

Diese Wandlung betrifft / formt auch das (zukünftige) Menschenbild, welches die jetzt in der Politik wirkende Hülle - die das Scheinen über eingefügte Oberflächlichkeits-Stützen perfektionierte - hinter sich lassen würde!
Was sehr erfrischend auch gesund für Mensch und Gesellschaft wäre / sein wird!"

*Oberflächlichkeits-Stützen: Gschneizt, gestriegelt, Anzug und Krawatten-verschweisst / Heuchelei, Unaufrichtigkeit, Lüge etc. (12.06.15)

(Österreich braucht endlich soziale-humanistische Parteien)


11.06.2015 um 19.00 Uhr von F*. - "Bewerbungen mittels Bewerbungsliste vorweisen"


Sehr geehrter Christian, beim letzten AMS Termin bekam ich von meinen Betreuer eine Bewerbungsliste und eine Niederschrift vorgesetzt, in dem ich verpflichtet wurde bis zum 31.10. 2015 pro Woche mindestens dem AMS zwei Bewerbungen glaubhaft zu machen. Leider unterschrieb ich dieses Niederschrift, wollte aber nach 5 Minuten meine Unterschrift zurückziehen, worauf der AMS Betreuer meinte, dass das keinen Unterschied mache ob unterschrieben oder nicht und ich müsse die Bewerbungen ab jetzt mittels dieser Bewerbungsliste vorweisen. In der Niederschrift heißt es das ich meine Bewerbungen durch Bekanntgabe der Personen bei denen ich mich beworben habe glaubhaft machen müsste. Da ich Akademiker bin, und da Jobausschreibungen für Akademiker meistens anonymisiert sind oder fast nur über Personalistin laufen, sehe ich hier ein Problem.
Auch meine Ich das es in Datenschutzbestimmungen stößt wenn das AMS Daten über meine Bewerbungen sammelt und auch verarbeitet. Meiner Betreuerin sagte ich, dass es keinen was angehe wann, wo, wieso, warum und aus welchen Grund ich mich wann und wo bewerbe und ich fand es datenschutzwidrig wenn das AMS z.B. weiß das ich mich bei meiner letzten Bewerbung z.B. Damenwäschefirma beworben habe. Ich habe schon ein bisschen auf dieser Seite bezgl. Dieses Themas recherchiert aber bezgl. Datenschutz noch keine Einträge gefunden. Kann es zu Sanktionen kommen wenn ich beim nächsten Termin meine Unterschrift zurückziehe und ich Daten über meine Bewerbungen durch die Bewerbungsliste dem AMS verweigere? Lg.

Antwort:
Es gibt keine Sanktionen, wenn sie die Unterschrift zurückziehen - Wie die Betreuerin aber sagt - völlig Wurst -
siehe die Anm.:dazu!
Bez. des Datenschutzes bräuchte es ev. den Rechtsweg bis zur letzten Instanz um zur Erkenntnis zu gelangen, ob`s bei der "
Datenverarbeitungsermächtigung" mit rechten Dingen zugeht?!
Auf alle Fälle würde aber die totale Verweigerung den Bewerbungen nachzukommen zur Bezugssperre führen, obwohl Einschränkung zu beachten sind!
Der Verwaltungsgerichtshof schiebt nämlich den Methoden des Arbeitsmarktservice, schematisch wöchentlich eine bestimmte Anzahl von Bewerbungen vorzuschreiben, einen Riegel vor.
Eine bestimmte Zahl von Bewerbungen nachweisen.
Falls es wegen Bewerbungen ev. zu einer Sperre kommt, obwohl sie sich bei Firmen beworben haben, so legen sie auf den Sperr-Bescheid Berufung ein (bzw. erheben sie Beschwerde) ! (ohne Gewähr) alles Gute!

11.06.2015 um 10.58 Uhr - Stephans Meinung zum runden Tisch in der Volksanwaltschaft. - DIE WÜRDE DES MENSCHEN IST UNANTASTBAR


Die Würde des Menschen ist unantastbar
wie
Ing. D. K. (Zum Alten Eisen) zum runden Tisch
"Das Treffen war interessant, aber ergebnis- und damit sinnlos" (10.06.2015)
unter:
8.06.2015 um 10.28 Uhr - "Runder Tisch in der Volksanwaltschaft"
Soziale Menschenrechte kommen in Österreich nicht zur Anwendung!
Veränderung kann`s nur von unten ausgehend geben!


11.06.2015 um 9.20 Uhr - von G*. - "SÖ-Schmarotzer-B Trendwerk"


Hallo Christian, gibt es Infos zu Trendwerk Bewerbungsbörse Drehscheibe Arbeitsmarkt - so nennt sich der Infotag. Was erwartet einen, wie soll man sich verhalten. Wie wird mans los ;) Die alten Erkenntnisse von wegen 2x zubuchen gelten ja anscheinend nix mehr. Bitte anonymisiert! Danke Dir und lieben Gruß (10.06.15)

Antwort:
wer sagt dass die nicht mehr gelten? - natürlich?
("Keine wiederholte Teilnahme an Schulungen des AMS mit gleichen Inhalten")
weiss nicht welche formate jetzt eingeführt wurden - drum anschauen gehen.kurse müssen fähigkeiten / kenntnisse vermitteln. also defizite ausgleichen.
müssen schulischen charakter haben.
oder es ist ein coaching dann sollte es freiwillig sein.
oder es zählt als arbeit - dann muss dies nach kv entlohnt werden.
falls was ganz neues ?? brauchts ev. wieder einen rechtsweg bis zum VwGH
die erkenntnisse sind aber bis sie vom VwGH aufgehoben oder umgeändert
werden gültig.
ohne gewähr - alles gute

10.06.2015 um 20.51 Uhr - von G*. - "werde mir den Infotag geben und dann berichten"
Hallo Christian, danke für Deine Info, ich werde mir den Infotag geben und dann berichten, danke vorerst! Lg G

12.06.2015 um 10.00 Uhr von W. - "Frage vor Zeugen"
Hi Christian !
Bitte an von G*. - \"SÖ-Schmarotzer-B Trendwerk\" weiterleiten !
Die erste Frage sollte immer sein : Ist das freiwillig, am Besten vor allen anderen als Zeugen !
Dann versuchen etwas Schriftliches (das man sofort dort unterschreiben soll, also von denen so gewollt) mitnehmen um es von einem Rechtsbeistand überprüfen zu lassen.
Das werden die natürlich nicht wollen.. ?? Aber Du bist fein raus, weil DIE haben ja eine seriöse Prüfung abgelehnt.. ?? So argumentieren, daß DIE schuld sind nicht du.
LG


10.06.2015 um 11.58 Uhr - von V*. - "Kursfrei trotzdem keinen Urlaub?"


Sehr geehrtes Soned Team,
vielleicht kann mir wer beihilflich sein. Ich besuche seit 2 Monaten einen einjährigen vom AMS finanzierten Bildungsmaßnahme. Diese ist zeimlich intensiv und findet 5 Mal die Woche statt. Beim Vertrag dass wir vor dem Kursbeginn unterschrieben aben steht ganz klar dass während des Dauers des Kurses keinen Anspruch auf Urlaub besteht. Wir haben im August jedoch 2 Wochen, die Kursfrei sind. Darf ich auch dann nicht im Urlaub fahren? Auch nicht Inlandsurlaub?! Das steht ja auf der Seite des AMS aber ich kann es kaum glauben. Wäre ich vom Kurs \"ausgeschloßen\" wenn ich im Urlaub fahre und erwischt werde? Und wenn ich mich für diese 2 Wochen abmelde damit ich ins Ausland fahre, kann ich mich dann wieder anmelden und der Kurs machen? Ich würde halt gerne meine Eltern wieder Mal sehen, und sie leben 6000 km von Wien entfernt. Warum wir in diese 2 Wochen weder Auslands- noch Inlandsurlaub machen dürfen, kann ich nicht nachvollziehen. (9.06.15)

Antwort:
ev. weichen sie der mobbing-mentalität der zwangsmassnahme / des deppenkurses aus und reden mit der ams-betreuerin - wenn sie sowieso kursfrei haben könnten sie sich ev. für einen auslandurlaub abmelden. >
inlandurlaub müsste möglich sein.
ohne gewähr alles gute!


10.06.2015 um 11.11 Uhr - von T. M*. - "Höhere AMS-Bemessungsgrundlage?"


Hallo, Ich habe die letzten 5 Jahre in einer Firma gearbeitet, Nachtschicht. Von Mai 2010 bis Jänner 2014 in Teilzeit und dann von Mai 2014 bis Mai 2015 in derselben Firma, auch Nachtschicht und Vollzeit.
Bin nun seit Mitte Mai 2015 beim AMS gemeldet, allerdings haben die als Bemessungsgrundlage das vorletzte Jahr (2013) hergenommen wo ich zwar Nachtschicht gearbeitet habe, aber eben nur Teilzeit.
Dementsprechend niedrig ist nun auch die Bemessungsgrundlage.
Meine Frage nun ist, ob ich ein höheres AMS Geld erhalten würde, wenn ich mich abmelde und nach dem 1. Juli wieder beim AMS anmelde, da die dann ja das letzte Jahr (2014) hernehmen müssen und ich da in Vollzeit in der nachtschicht gearbeitet habe?
Danke und mfg T.M.

Antwort:
AlVG § 21. (1) Beim Antrag im ersten Halbjahr wird das vorletzte Jahr als Bemessungsgrundlage heran gezogen. Im zweiten Halbjahr das letzte Jahr!
Ein Abmelden - ev. bis Juli - hilft jetzt nicht mehr, weil die Berechnung schon steht und sie nach einer ev. Abmeldung, bei Wiederanmeldung das Arbeitslosengeld - für die restliche Zeit, die aus dem Erst-Antrag noch übrig ist - weiter bekommen würden! Siehe Antwort unten zum selben Problem!


10.06.2015 um 11.00 Uhr - von G*. - "NH für Mai noch nicht überwiesen bekommen?"


Liebes Forum,
Ich bin Bezieher von Notstandshilfe. Heute ist der 9. Juni 2015 und ich habe die NH für Mai noch nicht überwiesen bekommen. Laut offiziellen Auszahlungstermin sollten die AMS/NH für Mai am 3. Juni ausgezahlt werden, im eAMS-Konto ist für Mai noch keine Überweisung angeführt.
Ich habe weder einen AMS-Bescheid noch irgendeine Mitteilung bekommen, dass mein Bezug eingestellt ist.
Kann mir das AMS einfach so, die Notstandshilfe streichen? Ohne Vorwarnung?Was mache ich wenn die NH auf Dauer gestrichen wird? Habe ich dann wenigstens Anspruch auf Mindestsicherung? LG, G. (9.06.15)

Antwort:
bei verdacht auf DV-weigerung - oder zwangsmassnahme - wird das geld ev. auch rechtswidrig eingestellt! - eine gänzliche sperre wegen arbeitsunwilligkeit, gibt es eigentlich nur bei mehrmaligen DV und/oder zwangsmassnahmenverweigerung.
frage
haben sie eine arbeit verweigert oder einen kurs abgelehnt?

ansonsten kann es sein dass es erst die tage überwiesen wird?
reden sie unbedingt mit der beraterin - bei einer sperre verlangen sie sofort einen schriftlichen bescheid bez. der sperre.

9.06.2015 um 13.21 Uhr - von G*. - "weder Arbeit verweigert noch einen Kurs abgelehnt"
Nein, ich habe weder eine Arbeit verweigert noch einen Kurs abgelehnt.
Allerdings bekam ich anfang Mai mehrere Stellenvorschläge. Aber für alle Stellen
wird ein Staplerschein gefordert, den ich nicht habe.

Bei meiner Beraterin war es eigentlich immer üblich, dass ich ihr über ERfolg/Misserfolg von Bewerbungen beim nächsten Kontrolltermin berichte.
Deshalb hab ich mich auch nicht telefonisch/eAMS-Konto gemeldet. Die geforderten Eigenbewerbungen habe ich immer gemacht, und schön
und ordentlich im eAMS-Konto dokumentiert.

Angenommen, die Notstandhilfe wird mir total eingestellt?
Welche Optionen habe ich da? Bekomme ich dann die volle Mindestsicherung?
(ich bekomme derzeit die Differenz aus volle BMS und Notstandshilfe, ca 200 EURO als BMS zusätzlich ausgezahlt. Letztere wurde pünktlich zu Beginn des Monats ausbezahlt).

Mit freundlichen Grüßen

Antwort:
nein bei einstellung wegen arbeitsunwilligkeit gibts auch keine mindestsicherung
aber (?)
>("Sozialamt mus ein eigenes Ermittlungsverfahren einleiten, solange die Sperre nicht rechtskräftig gültig ist! - z.Bsp bei "rechtswidriger/vorläufiger" Einstellung des AMS-Bezugs" - unter:
"Berufungsweg bei der Mindestsicherung und der Frage der Mietbeihilfe")<

gehen sie sofort zum berater und klären sie die angelegenheit bez. der stellenvorschläge, bei denen ein staplerschein notwendig wäre - wäre gut könnten sie das nachweisen? - ev. trotzem vorstellen und von der firma bestätigen lassen!
ausser, wenns als voraussetzung beschrieben wird so ist das DV für sie ungeeignet.

nehmen sie ev. begleitperson zum termin mit! bei weiteren problemen ev. den vorgesetzten/geschäftsstellenleiter besuchen.

wenn sie trotz bezugseinstellung keinen hinweis wegen einer sperre haben? - verlangen sie per eingeschriebenen brief sofort einen schriftlichen bescheid,
Bezugs-Einstellung unverzüglich mitteilen - mit Muster für eine Zahlungsaufforderung
- kommt der bescheid nicht innerhalb eines monats müssen sie das geld bekommen.
und falls berufen sie den bescheid mit der begründung: "keinen staplerschein der aber gefordert wurde bzw. voraussetzung war " - ohne gewähr alles gute


10.06.2015 um 10.10 Uhr - von J. - "Arbeitslosengeldberechnung?"


Sehr geehrter Herr Moser!

Bezüglich der Arbeitslosengeldberechnung hätte ich einige Fragen an Sie.

Mein Sohn ist 21 Jahre, hat Rauchfangkehrer erlernt und war bis einschließlich Mai 2015 über sieben Monate als Geselle beschäftigt. Da er ab Juni nun Arbeitslosengeld beantragt hat, waren wir überrascht, dass nicht der Gesellenlohn von den letzten sieben Monaten zur Berechnung ausschlaggebend ist, sondern das vom Jahr 2013. Das heißt, die Berechnung bezieht sich auf die Lehrjahre und er würde nur rund 400 Euro bekommen, obwohl er die letzten sieben Monate über 1400 Euro netto erhielt.

Nun hätten wir gerne von Ihnen gewusst, ob diese Berechnung korrekt ist.

Mit freundlichen Grüßen
J.

PS: Seine Beraterin meinte, wäre mein Sohn erst im Juli gekommen, hätte er mehr als diese lächerlichen 400 Euro bekommen, da dann das Jahr 2014 für die Berechnung herangezogen würde und er sich schon im 3. Lehrjahr befunden hatte bzw. schon Geselle war.

Was wäre, vorausgesetzt mein Sohn wäre dann noch arbeitslos, wenn er sich beispielsweise am 1. Juli von AMS abmeldet und am 3. Juli sich wieder anmeldet. Wäre dann das Jahr 2014 ausschlaggebend?

Antwort:
So ist es! AlVG § 21. (1) Beim Antrag im ersten Halbjahr wird das vorletzte Jahr als Bemessungsgrundlage heran gezogen. Im zweiten Halbjahr das letzte Jahr!
Ein Abmelden - ev. bis Juli - hilft jetzt nicht mehr, weil die Berechnung schon steht und er, nach einer ev. Abmeldung, bei Wiederanmeldung das Arbeitslosengeld das ihm aus diesem Juni-Antrag noch zusteht - also für die restliche Zeit - weiter bekommen/beziehen würde! In der Zeit der Abmeldung bekäme ihr Sohn nichts!


9.06.2015 um 16.30 Uhr - von C. - "Ihre Geschichte hat mich schwer erschüttert! / Unterstützung kann vielleicht der Verein Chronisch krank bieten."


Hallo! Zum Thema von M. - PVA/AMS: Ihre Geschichte hat mich schwer erschüttert! Ich bin selbst schwer chronisch krank und weiß, wie anstrengend dann das Leben schon ohne Druck ist. Rat und Unterstützung kann vielleicht der Verein Chronisch krank bieten. Auch als Nicht-Mitglied wird man dort gut beraten. Sonst könnte es ev. psychische Unterstützung durch div. kostenlose Beratungseinrichtungen - die dannn auch schon mal die AMS-Beraterin in ihre Schranken weist - geben? Da ich nicht weiß, woher Sie kommen, kann ich nicht sagen, welche möglich wäre, doch allein in Wien gibt es dutzende. Geben Sie, wenn möglich, nicht auf, Sie können Unterstützung finden! LG, C.

unter:
4.06.2015 um 9.44 Uhr - von M*. - "AMS / PVA"
("Ich bin echt fertig. Weiss eigentlich nicht mehr was ich machen soll")


9.06.2015 um 10.24 Uhr - von I. - "Wie demütigend ist das denn???"


Bitte DRINGEND um Hilfe! Das AMS hat mich einer \'Jobbörse\' für ein GBP (gemeinnütziges Beschäftigungsprojekt) zugewiesen.

In der Begründung steht folgendes: \"Da Ihr letztes Dienstverhältnis im Jahr 2012 endete, unterstützt Sie das AMS durch die Vermittlung auf Projektstellen in GBP. ...Ziel ist es, dass Sie Ihre Arbeits- und Alltagsstrukturen mit professioneller Unterstützung den Anforderungen des ersten Arbeitsmarktes anpassen können, um infolge Ihre Wiedereingliederungschancen deutlich zu erhöhen.\"

Das ganze steht in der Betreuungsvereinbarung. Die habe ich leider erst daheim gründlich gelesen! Im mündlichen Gespräch wurde mir nur gesagt, ich \'soll zu dieser Jobbörse hinschauen, und schauen, OB etwas für mich passendes dabei ist\'. Als BEGRÜNDUNG wurde mir gesagt, \'wir schauen einmal, ob dort ev. ein befristeter Job in meiner Branche (Sozialbranche) angeboten wird\'. ...Es war keine Rede davon, dass meine Arbeits- und Alltagsstrukturen mangelhaft seien!!!!!

Und das trifft auch überhaupt nicht zu! Wie demütigend ist das denn??? Meine Arbeits- und Alltagsstrukturen sind völlig okay!! Ich habe sogar bereits mehrmals bei Terminen ausgesagt, dass ich trotz allem täglich um 6h aufstehe, etc. Außerdem habe ich kürzlich (Oktober 2014) ein Praktikum im Sozialbereich absolviert (selbst ausgewählt; statt einer \'Maßnahme\') - und habe dort vom ersten Tag an engagiert und ganz normal wie immer mitgearbeitet. Sie waren dort begeistert von mir und haben mir mehrmals für mein Engagement und den Arbeitseinsatz gedankt!

FRAGE: Die Begründungen in der Betreuungsvereinbarungen sind unzutreffend! Soll/KANN ich verlangen, dass das korrigiert wird??? (Die können doch das nicht einfach über mich behaupten, mir unterstellen, NUR weil ich \'Langzeit\' arbeitslos bin? Und außerdem: Langzeitarbeitslosigkeit allein ist doch keine zulässige Begründung? (...\"da Ihr letztes Dienstverhältnis 2012 endete...\")

Wie vorgehen? Korrektur verlangen?
Und: Kann ich die Stelle in dem GBP ablehnen?

...vor allem, weil sie ja auf unzutreffender Begründung beruht? Und \'professionelle Unterstützung\' brauche ich schon gar nicht, bin selber Sozialpädagogin und unterstütze in meinen Jobs selber Menschen... was ja der nächste Punkt ist: Wenn ich in ein GBP \'mit professioneller Unterstützung\' gezwungen werde, \'um mich an die Anforderungen des ersten Arbeitsmarktes anzupassen\' DANN verbaut mir das alle Chancen, je wieder einen Job in meiner Branche zu finden!!!! (Geistig behinderte Menschen, die ich unter anderem trainiert habe für den 1.Arbeitsmarkt!!!!!!)!!!!!!!!!!! Echt, so ein Sch*** hat in meinem Lebenslauf nix verloren!!!!!

Kann ich das als Begründung für eine Ablehnung angeben? ....Die können doch nicht rechtmäßig von mir verlangen, mir selber zu schaden!!!!!!??????

Ganz herzlichen Dank, verzweifelt und gedemütigt, I.

Antwort:
Ich verstehe sie gut! Aber seien sie vorsichtig! Diese "SPÖ?"-ÖVP-Arbeitsmarktpolitik macht entgegen der öffentlichen Erklärung
- in der es heisst: "verantwortlich für die steigende Arbeitslosigkeit sind stagnierende Arbeitsplätze bei Zunahme von Arbeitskräften / kein Wachstum / Wir haben es also mit einer konjunkturellen Arbeitslosigkeit zu tun" -
die arbeitslosen Personen behördlich zu individuell Schuldige bez. Arbeitslosigkeit!

Da sie in der Notstandshilfe sind müssen sie jede Arbeit (oder Konstruktionen die zu zumutbaren DV erklärt wurden) annehmen, ansonsten gefährden sie die Versicherungsleistung / den Bezug.

Besuchen sie ev. den Jobbörse-Termin, auch um in Erfahrung zu bringen um was es sich genau handelt! Nur dann wäre es überhaupt möglich einen Rechtsweg einzuschlagen, um sich dagegen zu wehren! Nur dann wissen sie wo sie genau anzusetzen haben.

Und ja, versuchen sie auf alle Fälle, dass sie Passagen aus dem Betreuungsplan, mit denen sie überhaupt nicht einverstanden sind, ändern lassen.
Per eingeschriebenen Brief lassen sie ändern, hinzufügen oder löschen!

Was die sozial-psychologische Betreuung betrifft so bestehen sie darauf, auf eine solche zu verzichten, wenn dies nicht freiwillig gewünscht ist!

Nehmen sie sich Zeit und lesen sie einige Links durch!
Siehe Info bez. Zwangsmassnahmen / "Coaching Pflicht?" /

"Betreuungsvereinbarung ändern"

>Beim sich gegen SÖB/GBP wehren sind arbeitnehmerrechtlichen Gründe heranzuziehen! (Tipps dazu von Au. beziehen sich auf Arbeitnehmerrechte!)

>Unterzeichnen sie den Vertrag nicht sonden schreiben folgendes statt
der Unterschrift!
In Hinblick auf den auf mich ausgeübten Druck, der in der Ankündigung,
das Arbeitslosengeld/Notstandshilfe als existenzerhaltendes Grundgehalt
zu streichen, besteht, leiste ich, ohne den vorliegenden Inhalt in Frage
stellen zu können, keine Unterschrift.
Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!

>Aktive Arbeitslose zu SÖBs und GPBs.


Da kein Berufsschutz besteht, ist ev. zu befürchten, dass ihnen irgendeine Arbeit zugewiesen wird!
Falls sie also dorthin gehen, reden sie mit den Betreuern dort, ob es möglich ist sich auf ihren Berufswunsch - eine Stelle im sozialen Bereich - zu konzentrieren!

Und falls nehmen sie diese Station ev. nicht in ihrem Lebenslauf auf!
Alles Gute! (Ohne Gewähr)


8.06.2015 um 11.25 Uhr - von B. - Vom AMS abmelden?


Hallo !
ich hätte ein Frage, wenn ich mich vom AMS abmelde, will einfach für 1 Jahr oder ähnlich Ruhe haben und habe einiges gespart, wie schaut es mit der Krankenversicherung aus ? Muss ich mich dann um ca.370 Euro/Monat selbst versichern oder gibt es hier andere Möglichkeiten ?

Antwort:
Ja sie müssen sich selbst versichern!
Reden sie mit der K-Versicherung - Ev. kann eine Selbstversicherung aus sozialen Gründen zu abgesenkten Beiträgen abgeschlossen werden? (Ohne Gewähr)


8.06.2015 um 10.28 Uhr - "Runder Tisch in der Volksanwaltschaft"

Soziale Menschenrechte kommen in Österreich nicht zur Anwendung!

Veränderung muss von unten kommen!


Qualitätssicherung bei AMS-Massnahmen; Partizipation von NGOs;
Runder Tisch in der Volksanwaltschaft am 2 Juni 2015

Eingeladen und anwesend waren von BMASK Mag. Sauer / von der Volksanwaltschaft Mag. Tröster und Volksanwalt Dr. Kräuter wie die AMS-Chefs Dr. Buchinger und Dr. Kopf.
Auf Initiativen-Seite waren Aktive aus AMSand, Aktive Arbeitslose, Zum Alten Eisen, AMSEL und SoNed dabei.

Ich möchte hier meinen persönlichen Eindruck mitteilen! Ev. folgt ein Protokoll des Treffens, da eine SchriftführerIn von der Volksanwaltschaft ebenfalls dabei war!

Nachdem uns u.a. erklärt wurde, dass soziale Menschenrechte in Österreich keine Anwendung finden / (brauchen). Darauf hingewiesen wurde, dass aus Gründen der gesetzlichen Lage an der "Unveränderlichkeit" nicht gerüttelt wird / "werden kann?" - Wir weiters "gewarnt" wurden bzw. uns "geraten" wurde, dass die von uns verwendete Rhetorik / Ausdrucksweise -

(m. M. sicherlich oft auch Ausdruck eines gewissen Ohnmächtikeitsgefühls)

- unsere Position (zur Hilfe der Betroffenen) nur schwächen würden,

(Nebenbei bemerkt: Unsere Position kann nicht weiter geschwächt werden / denn schwächer gehts eh nicht!)

- stellte sich mir die Frage, was erwartet sich die "Gegenseite" von diesem Treffen? Was ist deren Erwartungshaltung?

Das Fragezeichen drängt mir den Verdacht auf, dass wir und dieses Treffen ev. nur ein Feigenblatt abgeben? Eine Alibi-Veranstaltung, um behaupten zu können: "Wir treffen die NGOs - Es gibt "Partizipation" - Wir reden mit ihnen und setzen uns mit ihnen auseinander - auch wenn "keine" Partizipation und Veränderung stattfindet!
Anscheinend soll uns mitgeteilt werden: "Lasst euer Engagement bleiben, nützt ja eh nichts?"- Zu erwähnen ist aber, dass trotz emotionaler Erregung im Grossen und Ganzen ein respektvoller Umgang gepflegt wurde.

Da ich ohne grosse Erwartungen zum Treffen fuhr, war ich der Meinung, dass die Enttäuschung nicht zu gross ausfallen könne. Zu vermeiden war diese aber trotzdem nicht.

Die Suche nach dem Positiven bez.dem Treffen, führt mich zur österreichischen Arbeitslosenbewegung - Es ist erfreulich, dass die österreichweit tätigen ("autonomen") Initiativen, trotz öfterer interner Debatten, in der Forderung nach den, auch sozialen, Menschenrechten (sind nicht trennbar) eine Einheit bildeten. Auch im Auftreten war zu spüren, dass bei anwesenden Initiativen die Gefahr einer Vereinnahmung nicht besteht ("hoffe das bleibt so") - Die Argumentationen, Kritik, Unmutskundgebungen, Forderungen kamen mehr oder weniger aus einem Munde, obwohl eigentlich keine konkreten Absprachen bez. des Treffens stattfanden!

Wie erwähnt möchte ich nicht ausblenden, dass sich durch die Konfrontation mit der "Realität" / realistischen Situation - Eine nicht verrückbare Mauer - so nahm ich die Herrschaften wahr - bei mir eine gewisse Niedergeschlagenheit ausbreitete! Obwohl ich Ähnliches erwartete , erforderte dieser Kontakt einige Tage intensive mentale Arbeit, um die Demotivation (wieder mal) zu überwinden!
Was mir dabei hilft, sind die seit vielen Jahren aktiven Leute / "KollegInnen" der, wie die, österreichischen Initiativen! Ein grosser Wert!

Auch scheint es mir logisch, dass Personen die die menschenverachtende, menschen-, gesellschaftsschädigende Politik umsetzen, die auch die sozialen Menschenrechte wie z.Teil den demokratischen Rechtsstaat ignorieren
und deswegen auch für die katastrophalen Konsequenzen, welche von verursachten psychischen Erkrankung bis Selbstmord----Gedanken reichen, verantwortlich sind
uns nie Recht geben bzw. unser Engagement nie gut heissen können! Käme das doch einer Selbst-Anklage bzw. einem Geständnis gleich!

Der Schluss daraus kann m. M. nur sein! WIR (die Initiativen wie Betroffenen = Arbeitslosenbewegung) müssen die Kraft bilden, die es braucht um eine Veränderung herbei zu führen! Die Arbeitslosenbewegung jede(r) Einzelne darf sich auf keinen Fall von deren Ignoranz wie selbstgerechten Handlungen, die dem Einzelnen wie der Gesellschaft enormen Schaden zufügen, entmutigen lassen! Dieses Verhalten / Umstand soll viel mehr Ansporn sein!

- Ich stelle auch fest, dass sich diejenigen die zum Teil auch menschenverachtende, menschenrechtsverletzende, den demokratischen Rechtsstaat widersprechende Handlungen umsetzen, wie auch die Verantwortlichen selbst, frei von jeder Schuld sehen?
Von der Vergangenheit nichts gelernt. Diese Einstellung ist noch immer die Konsequenz / Nachwirkung aus einer Zeit, die aus Tätern Opfer machte!
Es ist für mich sehr fraglich, dass die (u.a. sehr gut ausgebildete Personen) mit dieser Sichtweise die Unmündigkeit / Unzurechnungsfähigkeit impliziert, kein Problem haben? - Denn jede(r) trägt für seine - negativen Konsequenzen auslösenden - Handlungen natürlich Verantwortung, selbst dann, wenn der Beruf diese erfordert!

Es ist also wichtig, dass sich die Betroffenen u.a. auch weiterhin und im zunehmenden Umfang über Beschwerden / Unmutskundgebungen / Kritiken an die verschiedenen Stellen wie Volksanwaltschaft, Verwaltungsgerichthof, Rechnungshof, verantwortlichen Kremien, Einrichtungen, Parteien, Regierung und Medien wenden! - (Auch um die "sozialen" Menschenrechte einzufordern!)
Diese Entwicklung der letzten Zeit - in der immer mehr Menschen zum Mut fanden, verschiedene Stellen anzuschreiben, um sich zu beschweren, zu kritisieren, aufzuklären - hat durchaus Bewegung in die Angelegenheit gebracht!
So bleibt es auch nicht aus, dass sich Verantwortliche und UmsetzerInnen immer öfter mit ihren Taten auseinander setzen müssen.
Und zwar so lange bis die Bewusstseinsbildung eine Mehrheit schafft, die den Druck so gross werden lässt, dass ein Ignorieren / eine Realitätsverweigerung nicht mehr möglich ist! - Der Anfang zur Besserung!

Auch laden die österreichischen Vereine/Initiativen ein, um sich ihnen anzuschliessen, ev. mitzuarbeiten, gemeinsam für Trost und Widerstand zu sorgen!
Nicht zuletzt auch, um die Möglichkeiten für Aktionismus zu schaffen, der die Öffentlichkeit über die tatsächliche Lage informiert, der aufklärt und meinungsbildend wirkt! - Das ist nötig, um dem Humanismus in der Gesellschaft im Staat, - selbst in Behörden - zum Durchbruch zu verhelfen!
Denn,
Veränderung kann`s nur von unten kommend geben! Veränderung muss von unten kommen!

10.06.2015 um 14.08 Uhr - von Ing. D. K. (Zum Alten Eisen) zum runden Tisch
"Das Treffen war interessant, aber ergebnis- und damit sinnlos."
Der Frage nach den MRK & AlVG wurde von allen Beteiligten (BMASK/Hr. Mag. Sauer, VA/ Dr. Kräuter & Mag. Tröster, AMS/Dr. Buchinger & Dr. Kopf) wiederholt ausgewichen.
Es wurde versucht, die Diskussion auf die VA als VA (österr. Gesetzeslage & event. Verfehlungen) und NICHT als „Haus der Menschenrechte“ zu konzentrieren.

Die Frage nach Art & Reichweite von Partizipation wurde trotz mehrfacher Nachfrage NICHT beantwortet.

Gefordert wurde ein amtswegiges Prüfverfahren zu:
„Freiwillige Übernahme eines Arbeitsplatzes“
„Verbot der Arbeitspflicht“
Transferleistungen, die ein „menschenwürdiges Leben“ garantieren.

Antworten dazu gab es nicht.
Es wurde auf das nächste NAP-MR-Treffen verwiesen.

Persönliche Einschätzung:
Das Treffen war interessant, aber ergebnis- und damit sinnlos.
Das nächste NAP-MR-Treffen ist aus meiner Sicht sinnlos, da der Thermenumfang für eine sinnvolle Bearbeitung viel zu umfangreich sein wird.
Ausserdem werden die gesponserten NGO´s wieder das Wort an sich reissen.
Im Vorjahr wurde ja von der Bürokratie darauf verwiesen, dass man nicht alles bearbeiten „kann“.
Die übliche Vorgangsweise: Schweigen, vertrösten, relativieren, ausweichen, auf andere (Politik) verweisen, etc.

ALLE Ini´s haben unisono auf die MRK verwiesen (toll!!!). Dabei sollten wir auch bleiben.

folgende Schritte:
Ein gemeinsames Gedächtnisprotokoll
Suche nach Institutionen/Personen in EU, Europarat und UNO, bei denen man sich über die Untätigkeit des „Haus der Menschenrechte“ beschweren kann.
Publizieren (im Rahmen unserer Möglichkeiten – z.B. ANSTOSS).
Das Thema in Diskussionsrunden tragen.
Andere Betroffenengruppen nicht vergessen (übergreifendes Thema: ARMUT). (2.06.15)

11.06.2015 um 10.58 Uhr - Stephans Meinung zum runden Tisch in der Volksanwaltschaft.
DIE WÜRDE DES MENSCHEN IST UNANTASTBAR

vorweg, es gibt keine SOZIALEN menschenrechte, sondern "nur" menschenrechte.
allein der verwendete wortlaut der volksanwaltschaft lässt erkennen, dass diese massiv um die thematik herumeiern.
man kann auch nicht "ein bisschen" schwanger sein, desgleichen kann man auch nicht "sozial" schwanger sein.
und dieser "*organisation" hat man vor geraumer zeit die aufsicht über die menschenrechte übertragen.
ich fordere SIE daher auf herr kräuter, diese aussagen ÖFFENTLICH zu tätigen, damit jedermann/jederfrau/jederkind erkennen kann, wo wir tatsächlich beheimatet sind und welche "menschenrechtsverbrecher" uns regieren/unterjochen.
die menschenrechte befinden sich seit der ratifizierung durch österreich 1958 UNWIDERRUFLICH im VERFASSUNGSRANG!!!! diese gelten daher ABSOLUT, OHNE der möglichkeit einer einschränkung oder gar selbst nur abschwächung.
diese sind daher selbst dem zugriff durch den gesetzgeber entzogen.
zitat:
Die EMRK (Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten) wurde am 4.11.1950 in Rom in der 6. Sitzung des Ministerkomitees unterzeichnet und ist am 3. September 1953
(nach Ratifikation durch 10 Mitgliedstaaten) in Kraft getreten (in Österreich am 3.9.1958, zwei Jahre nach Aufnahme in den Europarat, BGBl. 210/1958); seit BGBl. 59/1964 ist die EMRK und deren 1. ZP in Verfassungsrang; die nachfolgend ratifizierten ZP (Zusatzprotokolle) wurden ebenfalls in Verfassungsrang erlassen.
zitat ende

BEI UNTENSTEHENDEM ZITAT HANDELT ES SICH UM EINEN EIGENEN RECHTSATZ DES VFGH, also UNMITTELBAR ANZUWENDENDES, WIE GLEICHSAM UNANTASTBARES RECHT!!!!!
Die Grundrechte-Charta verbürgt für den Bereich der Anwendung europäischen Rechts Rechte, wie sie die österreichische Verfassungsordnung in gleicher Weise als verfassungsgesetzlich gewährleistete Rechte garantiert.
EMRK unmittelbar anwendbar; von ihr gewährleistete Rechte sind verfassungsgesetzlich gewährleistete Rechte
iSd Art144 bzw Art144a B-VG; zahlreiche Rechte der Grundrechte-Charta sowohl im Wortlaut als auch in der Intention den entsprechenden Rechten der EMRK nachgebildet; Schutzbereiche mit weitestgehenden Überschneidungen.
Auf Grund der innerstaatlichen Rechtslage hat der Äquivalenzgrundsatz zur Folge, dass auch die von der Grundrechte-Charta garantierten Rechte vor dem Verfassungsgerichtshof als verfassungsgesetzlich gewährleistete Rechte gemäß Art144 bzw. Art144a B-VG geltend gemacht werden können und sie im Anwendungsbereich der Grundrechte-Charta einen Prüfungsmaßstab in Verfahren der generellen Normenkontrolle, insbesondere nach Art139 und Art140 B-VG bilden.

weiters befindet sich die eu-grundrechtecharta ebenfalls im verfassungsrang!!!!
gleichfalls ein zitat, welches der vfgh höchst selbst in seiner eigenen presseinformation postuliert.
und wie heisst es dort als allerersten artikel: DIE WÜRDE DES MENSCHEN IST UNANTASTBAR

ihr ** tretet diese grundsätze mit füssen, währenddessen ihr es euch in einer vollkasko-mentalität auf kosten ALLER menschen fürstlich eingerichtet habt, welche diese euch überhaupt erst ermöglicht haben, und welchen ihr nun den zugang zu selbiger GNADENLOS verweigert!!!!!
und dann gestattet man sich seitens unserer werten "ministerInnenkaste" herablassend über die zustände in drittweltländern zu mokieren.

leute, was muss noch erst alles passieren, damit ihr endlich auf die barrikaden steigt.
und wir aktivisten sollten uns überlegen, eine profund verfasste verfassungsbeschwerde auszuarbeiten,
mitunter unter zuhilfenahme von tatsächlichen verfassungsexperten wie prof. schachtschneider und anderen, sowie diese tatsächlich und/oder beim eugh einzubringen.
fälle für die anwendbarkeit hätten wir ja aus unseren eigenen reihen zuhauf.
andererseits diese unseren unterdrückern zu übergeben erscheint wenig zielführend, aber wem genau sollen wir sie nach unseren erfahrungen denn noch geben???
zumindest unseren nachfahren, damit diese eventuell nicht die gleichen fehler begehen.
wir bezahlen unsere eigenen unterdrückerInnen derzeit nämlich selbst!!!!, wie gleichsam fürstlich. (9.06.15)

Anmerkung: "VfGH: EU-Grundrechtecharta hat Verfassungsrang" (6.05.12)


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