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8.07.2015 um 22.29 Uhr - von B*. - "In Eigentumswohnung ein Zimmer vermieten."


Hallo,
Ich bin aus gesundheitlichen gründen arbeitslos und bekommen ca. 840? pro monat notstandshilfe.
Habe eine Eigentumswohnugn und da ich ein Zimmer frei haben würde ich es gerne vermieten.
Mit der Zuverdienstgrenze geht es sich aus und ich würde es dem AMS natürlich auch melden.
Wenn meine Mitbewohnerin arbeitslos ist und Mindestsicherung bezeiht, würde sie dann auch den Wohnkostenanteil bekommen, also die vollen ca. 827??
Wir wären keine Wirtschaftsgemeinschaft, jeder hat seine eigenen Kontoführung,...
Bundesland wäre Niederösterreich, falls das wichtig ist.

Antwort:
Sie müssen die Wohngemeinschaft belegen. Ev. mit einem Untermietevertrag?
Reden sie ev. aber trotzdem vorher mit dem AMS (ev. Geschäftsstellenleiter) und klären diese Angelegenheit bzw. machen ihn vorher schon darauf aufmerksam.
>"Auch die Mitbewohnerin muss sich eine Wohnung/Zimmer mieten dürfen!"
Sie soll sich unter dieser Adresse anmelden und und falls notwendig ev. den Mietvertrag im Amt vorlegen!
Zur Info: Politik erzeugt Armut - ohne gewähr - alles gute!


7.07.2015 um 9.51 Uhr - von A*. - "Pflegegeld von der Mindestsicherung abziehen?"


Sg.
Im Bekanntenkreis bin ich mit zwei Fällen konfrontiert, bei denen ich bei Ihnen nachfragen möchte ob da alles rechtens ist.

1.) In NÖ wird einer Mutter das Pflegegeld, das sie für ihre behinderten, minderjährigen Kinder erhält, abzüglich eines \"Taschengeldes\" als \"Einkommen\" angerechnet und von der Mindestsicherung abgezogen.

2.) Wer vom Wiener-AMS zu einem Kurs zwangsverpflichtet wird, erhält in der Regel wenigstens als \"Trostpflaster\" einen Fahrkostenzuschuß. Der aber dann von der Mindestsicherung abgezogen wird. (Angeblich kein Rechtsmittel dagegen möglich.) MfG A (6.07.15)

Antwort:
In beiden Fällen muss es bez. dieser Anrechnung einen schriftlichen Bescheid geben. Ansonsten diesen unbedingt verlangen. - Ev. eingeschrieben per Post oder Bescheid-Antrags-Abgabe im Amt auf einer Kopie bestätigen lassen.
Diesen Bescheid kann/soll man dann berufen bzw. Beschwerde erheben.
Ev. brauchts den Rechtsweg, aber ich vermute, dass das Pflegegeld fürs Kind kein, auf die Mindestsicherung anzurechnendes, Einkommen ist!
Wie`s beim Fahrtkostenzuschuss aussieht, sollte ebenfalls über diesen Weg in Erfahrung gebracht werden! (Ohne Gewähr)

Bez. wichtiger Angelegenheiten grundsätzlich nie von der SachbearbeiterIn mündlich abspeisen lassen, sondern immer schriftlichen Bescheid verlangen!
Zu Terminen immer Begleitperson mitnehmen - wenn irgendwie möglich! ("Wirkt Wunder")

Zur Info:
(Berufung /Beschwerde)

"Berufungsweg bei der Mindestsicherung und der Frage der Mietbeihilfe"


7.07.2015 um 9.43 Uhr - von H*. - "Arbeitnehmerschutz in Deppenkurse"


Fallen Kursteilnehmer auch unter den Arbeitnehmerschutz? In den Kursräumen hat es 35 Grad, es läuft ein mickriger Ventiator. Muss man das hinnehmen?(6.07.15)

Antwort:
Massnahmen / Deppenkurse sind kein Dienst-Verhältnis. (kein Arbeitsvertrag vorhanden) - Sollten sie wegen diesen Verhältnissen (Hitze) "gesundheitliche" Probleme bekommen, so bräuchten sie ev. vom Arzt eine "Freistellung" (Bestätigung) (ohne Gewähr)

Zur Info:
Sich gegen SÖB-Zwangsmassnahmen / Deppenkurse-Mobbingkurse = Bewerbungskurse wehren!

"Coaching Pflicht?"


7.07.2015 um 9.31 Uhr - von E. - " ALG trotz Aufenthalt in Saudi-Arabien"


Hallo, Also mein Freund bekam trotz Aufenthalt in Saudi-Arabien ALG.
Es wird bis zu 5 Jahre zurückgerechnet.
lg (6.07.15)

unter:
26.06.2015 um 9.45 Uhr - von E. - "Hier Anspruch auf Al-Geld?"


3.07.2015 um 21.50 Uhr - von P*. - "Kann mich das AMS zum Umziehen zwingen?"


Guten Tag,
ich wollte mal fragen,ob mich das AMS zwingen kann,umzuziehen? Da mein Berater mir heute mitgeteilt hat,daß in Zukunft die Maßnahmen härter werden.. In der Gegend wo ich wohne sieht es schlecht aus mit Arbeitsstellen.
Auto besitze ich keines.
Vielleicht ist es noch wichtig zu erwähnen,daß ich nicht eine Mietwohnung habe,sondern ein Haus,daß mein Eigentum ist.
Der Berater meinte auch,daß ich ja flexibel sein müsste,da ich keine Kinder habe.(meine 4 Katzen zählen ja nicht :-))
Mit freundlichen Grüßen

Antwort:
Nein das AMS kann sie nicht zwingen umzuziehen. Lassen sie sich nicht einschüchtern / sekkieren!
Die Wegzeit zu einer Arbeit darf bei ihnen für Vollzeit-DV 2 Stunden und Teilzeit 1,5 Stunden (hin und zurück) betragen. Sollten sie total abseits wohnen kann diese Zeit ev. überschritten werden! (Zumutbarkeit von langen Arbeitswegen)

3.07.2015 um 22.25 Uhr - von P*. - Vielen Dank!


3.07.2015 um 10.39 Uhr - von B*. - "Geldsperre vom Ams ohne Begründung!"


Sehr geehrter Herr Moser!

Meine AMS Beraterin hat mich gezwungen einen Job bei den Wiener Stadtgärten anzunehmen, ansonsten würde sie mir das Geld sperren! Ich habe ihr davor ausdrücklich gesagt, dass ich aus gesundheitlichen Gründen diesen Job nicht machen kann! Daraufhin habe ich bei den Wiener Stadtgärten angerufen und mich erkundigt ob ich für diesen Job geimpft sein muss!( Ich bin seit Jahren nicht geimpft, da ich auf den Impfstoffträger allergisch bin) Die Dame sagte mir entweder ich bin geimpft, oder wenn nicht muss ich einen Zettel unterschreiben, dass die Firma nicht dafür haftet, wenn mir etwas passiert! Muss ich sowas wirklich unterschreiben, auch wenn ich dadurch dann eigentlich die A-Karte hätte? Ich habe daraufhin meiner AMS Beraterin dies mitgeteilt und bin auch nicht zu dem Vorstellungsgespräch gefahren! Der Chef dieser Firma hat das alles abgestritten und meinte ich hätte nichts unterschreiben müssen! Leider habe ich die Info nicht schriftlich und meine AMS Beraterin hat mir einfach so 7 Wochen das Geld gesperrt, ich habe aber keinen Bescheid darüber erhalten, lediglich einen Wisch mit den Worten, es sind noch fragen offen, deswegen Geldsperre!

Die Dame schikaniert mich schon seit Monaten, ich bekomme immer wieder Jobangebote für die ich nicht Qualifiziert bin, zB. Muttersprache holländisch sei erwünscht usw…. Meine Telefonnummer wurde auch bekanntgegeben, so kann mich jeder auf dieser Plattform kontaktieren, es haben schon einige unhöfliche „angebliche“ Chefs angerufen sie suchen einen fürs Putzen, und ähnliches. Meine Frage ist, ob die AMS Beraterin mir einfach so das Geld sperren kann, obwohl es in diesem Fall um meine Gesundheit ging oder hätte ich den Job annehmen müssen, obwohl es ein gesundheitliches Risiko für mich dargestellt hätte? Ich habe mich schon an die Geschäftsleitung gewendet , die kooperiert natürlich mit der Mitarbeiterin, der Chef der Wiener Stadtgärten kooperiert ebenso mit dem AMS. Also hatte ich eigentlich überhaupt keine Chance! Mir wurde das Geld Anfang Mai gesperrt und ich muss mit meiner Familie (Frau und Tochter) von 400 Euro im Monat leben, wir mussten unser Konto 2000 Euro überziehen! Meine AMS Beraterin hat mich angehört zu diesem Vorfall und daraufhin eine Niederschrift erstellt, wo lauter wirres Zeug drinsteht, dass man nicht mal entziffern kann, sprich kein Deutscher Satz usw.., ich habe den Blödsinn unterschrieben weil ich nicht mehr konnte, die Dame hat mich Wochenlang schon so schikaniert und ich hatte keine Kraft mehr (meine Beratungszeit betrug in der Regel ca. 45 Minuten, bei jedem anderen komischerweise höchstens 10 Minuten) Wo kann ich mich jetzt hinwenden, kann ich rechtliche Schritte einleiten? Kann ich überhaupt irgendwas tun um noch an das fehlende Geld zu kommen? Wir hatten nicht einmal Geld fürs Essen, müssen uns jetzt weiterhin noch was ausborgen!

Ich weiß jetzt nicht was ich noch tun soll, wie ich meine Familie über die Runden bringen soll, ich kann nicht mehr schlafen deswegen und der Terror von dieser Dame ist einfach schrecklich, abgesehen davon wohnt sie in meiner Ortschaft und ich muss ihr ständig begegnen! Ich habe zwar schon einen Beraterwechsel erhalten, weiß aber trotzdem nicht wie ich mich gegen dieses Urteil wehren soll!

Ich habe bei der Geschäftsleitung des Bezirks nachgefragt, wo ich Berufung gegen den Bescheid einlegen soll, die meinten ich müsse das irgendwo nachschauen, wollten mir auch keine Auskunft diesbezüglich geben!

Mit freundlichen Grüßen (2.07.15)

Antwort:
Sie verlangen sofort den schriftlichen Bescheid zur Sperre (per Brief eingeschrieben oder Abgabe auf einer Kopie bestätigen lassen)
Kommt dieser nicht innerhalb eines Monats müssen sie das Geld bekommen!
(
Bezugs-Einstellung unverzüglich mitteilen - mit Muster für eine Zahlungsaufforderung)
Auf den Bescheid legen sie dann (Berufung /Beschwerde) ein. - 2 Wochen, ab Erhalt des Sperr-Bescheids, haben sie Zeit, um die Berufung einzulegen - tun sie das aber sofort nach Erhalt!

Bei der Berufung wird ihren Angaben nachgegangen - und vor "Gericht" lügt sich schwerer bzw. wird sich der Chef dieser Firma beim Abstreiten schwerer tun?
(Widersprüche der Parteien beim Vorstellungsgespräch)

("Sperren, wegen fragwürdigen Rückmeldungen potentieller Dienstgebern ans AMS, erschwert!"
"Nicht unwesentlich ist auch der Hinweis des VwGH, dass eine § 10-AIVG-Sperre Vorsatz und nicht nur Fahrlässigkeit voraussetzt." 20.11.11)

Grundsätzlich sollen sie aber bez. gesundheitlichen Einschränkungen ärztliche Atteste vorweisen können - haben sie Solche?
Aber auch ohne, hätte sie ihre BetreuerIn auf ihren Einwand, bez. "eingeschränkter/fehlender Gesundheit", hin, als nächsten Schritt einer ärztlichen Untersuchung zuführen müssen, anstatt den Bezug zu sperren!

Falls sie etwas unterschrieben haben, dass ihnen schadet, so nehmen sie die Unterschrift zurück bzw. argumentieren sie - wie hier - dass sie diese nur wegen dem Druck geleistet haben!

Neben der / Zur Berufung sollten sie sich ein Attest bzw. ev. ärztliche Bestätigung bez. ihrem angeschlagenen Gesundheitszustand besorgen.

Nehmen sie sich in Zukunft eine Begleitperson zu den Terminen mit - wenn möglich!

Mobbing durch das AMS / Schlechte Behandlung:
Bei richtiger Vorgehensweise sind auch Schmerzensgeldforderungen möglich!

Versuchen sie sich zu wehren! Gibt es andauernde Probleme / Schikanen so senden sie eine schriftliche Beschwerde an die Landesgeschäftsstelle und ganz wichtig wenden sie sich an den Volksanwalt - post@volksanw.gv.at; - ev. gibts Unterstützung! Ohne Gewähr - Alles Gute!


1.07.2015 um 23.18 Uhr - von T*. - "Deppenkurs statt Studium"


Hallo und Hilfe!

Betreff: ZIB - Training (Coaching für Jugendliche 15-25)

Ich bin seit drei Tagen in so einer idiotischen Wiedereingliederungsmaßnahme und muss da jetzt jeden Tag 6 Stunden sitzen für die nächsten drei Monate, ansonsten Sperre.
Ich will Musik studieren, fange damit in zwei Monaten an und muss mich auf die Aufnahmeprüfung vorbereiten. Die Bestätigung für die Anmeldung habe ich vorher bereits dem AMS vorgelegt.

Meine Beraterin meinte sie könne an dem Kurs nichts ändern, da es nunmal Gesetz ist, dass man nach einem Jahr Arbeitslosigkeit eine Wiedereingliederungsmaßnahme besuchen muss. Mich blockiert der Kurs aber von vorne bis hinten und ich mache mir Sorgen, dass ich deswegen meine Chance aufs Studium vermasseln könnte.
Die dortigen Betreuerinnen und die AMS-Beraterinnen haben nichts zu sagen.

Gibts da irgendeine Ansprechperson die in der Position ist, hier eine gesetzliche Ausnahme oder Aufschiebung zu erwirken?
... dass ich z.b. erst den Kurs besuchen muss, sollte mein Plan mit dem Studium nicht funktionieren.

Oder gibt es gar eine andere Lösung?

LG, T.

Antwort:
Es wäre die Welt nicht unter-gegangen, wenn sie nicht in den Mobbing-, Deppenkurs vermittelt worden wären - auch die AMS-Welt nicht!
Sie haben da anscheinend eine BetreuerIn die sich daran erfreut, wenn sie die destruktive Arbeitsmarktpolitik - gerade was eben Bildung und Qualifikation betrifft - umsetzen darf und ihnen so Steine in den Weg legen kann!

Gehen sie mit Begleitperson (wäre vorteilhaft) zum Vorgesetzten / Geschäftstellenleiter und fragen sie ihn (vor dem Zeugen) ob der Kurs freiwillig ist!
Kurse müssen einen Schulungscharakter aufweisen und ihre Defizite ausgleichen bzw. ihnen Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln - auch hätten sie, weil es der erste Kurs ist, über ihre Defizite wie den Kurs aufgeklärt werden müssen.

>Erfolgreicher Berufungsgrund bei fehlender Belehrung

Ev. klären sie ihrerseits den Geschäftstellenleiter bez. Nötigung / Amtsmissbrauch auf! Ist der Fall, wenn mit Bezugssperre - bei Kursen mit freiwilliger Teilnahme - gedroht wird.

>Muster-Schreiben als Voraussetzung um - im Falle - die handelnden AMS-MitarbeiterInnen wegen "schwerer" Nötigung und Amtsmissbrauch anzuzeigen / zu verklagen! (17.01.10)

Falls sie den Deppenkurs nicht verlassen dürfen heisst`s sich mit dem Rechtsweg ( Berufung /Beschwerde) gegen ev. Sperre zu wehren! - sollten sie eine weitere Teilnahme verweigern.

Denn Coaching ist (m. M. nach) noch immer freiwillig zu besuchen!

Wenn sie also die Schnauze vom Deppenkurs voll haben und sie die Vorbereitung zum Studium als wichtiger erachten, müssen sie ev. dagegen ankämpfen!

Zur weiteren Information:
Kurse müssen nicht nochmal besucht werden hat man solche schon mal besucht!
"Keine wiederholte Teilnahme an Schulungen des AMS mit gleichen Inhalten"

Sich gegen SÖB-Zwangsmassnahmen / Deppenkurse-Mobbingkurse = Bewerbungskurse wehren! (Sämtlichen Links (unterstrichen) folgen!)

(Ohne Gewähr) Alles Gute!

(13.08.2015 um 19.50 Uhr - von T. - "Termin beim Geschäftsstellenleiter / Stellvertretung wahrgenommen")


1.07.2015 um 11.39 Uhr - von N*. - "Partnerschaft?"


Hallo, ich hab net frage....Mein freund und ich sind momentan beide arbeitssuchend, ich leider schon im notstand und er womöglich auch bald, sofern er vorher etwas findet! Wird mein notstand dann auf sein \"einkommen\" berrechnet? (lebensgemeinschaft) Beziehungsweise geht dass überhaubt noch, da bleibt uns ja nicht einmal soviel, als das wir die miete bezahlen könnten.... Beim AMS bekommt man nur wage antworten und ich hab echt angst dass da noch was kommt....:/ vor allem weil wir beide recht fleissig sind er macht die fachakademie für mediendesign (jobwechsel war hier durch die schulungszeiten von nöten) und ich befinde mich bereits im Endspurt mit der Abendmatura ... (30.06.15)

Rück-Frage;
wurde das einkommen (ALG) des freundes nicht eh schon auf ihren notstand
angerechnet?

1.07.2015 um 8.59 Uhr - von N*. - "Meines Wissens nicht"
meines wissens nicht....anscheinend wurde durch das Beziehen unsrer neuen Wohnung erst bekannt dass wir zusammenwohnen, obwohl wir beide ja dieselbe Adresse haben und hatten....mir hat die AMS Frau gesagt, nachdem ich einen Wohnortswechsel bekannt gab, "naja dann sind sie aber nicht mehr ledig" ( sry aber was weiß ich wie man beim AMS das handhabt, sollte eigentlich beim Beantragen des Notstandes vielleicht mal gesagt werden, denn für mich bin ich ledig, solang ich nicht eine eingetragene Partnerschaft bzw verheiratet bin) jedenfalls weiß ich jetzt nicht was daraus Folgt....wird mein Notstand jetz auf seine ALG "angepasst", muss ich jetzt, wenn´s dicke kommt, sogar was retour zahlen, da wir ja vorher schon zusammengewohnt haben.....nur wäre das der Hammer, da man keinerlei Vorinformationen seitens AMS bekommt und dann steht man plötzlich blöd da....
lg

Antwort:
ja vorsicht, wenn ihnen nachgewiesen wird dass sie vorher schon eine partnerschaft hatten müssen sie ev. zurückzahlen.
ausser. wenn niemanden ein unterhalt zustand, dieser auch nicht freiwillig bezahlt wurde/wird und jeder sein eigenes (schlaf)-zimmer hatte / hat - so handelt es sich um eine wohngemeinschaft. - die grünen raten dann das zu verschweigen.

vielleicht können sie das in der neuen wohnung auch so regeln - keine wirtschaftsgemeinschaft und jeder hat sein schlaf-zimmer?

links durchlesen - wichtig
Fragenkatalog zur Lebensgemeinschaft AMS OÖ
Es sind also doch ein paar Fragen zur Partnerschaft zu stellen? (12.05.2010)
unter: Weitere Links unter Politik erzeugt Armut - ohne gewähr - alles gute!


1.07.2015 um 9.00 Uhr - von J*. - "Auslandsaufenthalt"


Guten Morgen,
Wie lang ist man Versichert wenn man sich vom Bezug (Notstand)abmelden muß (Auslandsaufenhalt)? Habe keine Info gefunden. Lg. J

Antwort:
Schutzfrist bei abmeldung bzw. sperre 6 wochen. Dann ev. selbst versichern - bei der KK informieren!
reden sie mit dem AMS, wenn ein besonderer grund bez. des aufenthals im ausland vorliegt. - es gibt sonderbestimmungen wie
Arbeitsplatzsuche bis 3 Monate Versicherungsleistung / Notstand mitnehmen(Bewerbungen vorlegen) oder um sich nachweislich beim Arbeitgeber vorzustellen oder um sich einer Ausbildung zu unterziehen, oder Umstände, die auf zwingenden familiären Gründen beruhen.
Siehe:
Auslandsanspruch / Formular E303 auch Formulare. (Ohne Gewähr) alles gute!


30.06.2015 um 16.58 Uhr - von MT*. - "Möchte Umschulung wieder aufnehmen"


Hallo! Folgendes Problem habe ich mit dem AMS:
Letztes Jahr im Sommer, wurde mir eine Umschulung im BBRZ genehmigt.
Diese habe ich dann auch angetreten, musste sie aber aufgrund Gesundheitlicher Probleme (Gehirntumor inkl. OP) abbrechen. Nun nach meiner Genesung, wollte ich diese Umschulung wieder aufnehmen bzw. Neu beginnen, da ich nur kurz dabei war.
Nun sagt das AMS aber, dass sie solche Umschulungen nur genehmigen wenn die PVA mitspielt. Und da sie es bei mir nicht tut, würde ich auch keine Umschulung mehr bekommen.
Was kann ich dagegen machen? Ich meine, die Umschulung war ja Genehmigt und für Krankheit kann ich nichts. Wieso muss alles so umständlich sein?
Brauche dringend Rat!
Danke (29.06.15)

Antwort:
auf ausbildung besteht kein rechtsanspruch - deswegen kann man sich auch
nicht wehren / helfen.
zu raten bleibt - ev. weiter lästig sein und auch den formalweg zu beschreiten.

Zu selbst gewählter Ausbildung / Formalweg!
Beschreiten sie den Formalweg / Legen sie alle Daten den Kurs betreffend
bei!
Bei selbstgewählten "Kurs"/Ausbildung/"Studium" - Begehren, für
Instanzenweg, abgeben!
Ombudsmann Buchgraber von der LGS-Steiermark riet, den Formalweg zu
berschreiten und sich ein Begehren zusenden zu lassen. Dann gäbe es einen
Instanzenweg von der Geschäftsstelle über den Regionalbeirat bis zum
Landesdirektorium.
("Instanzenweg für Ausbildung ohne Rechtsanspruch?" 7.09.11)

und versuchen sie sich das "okay" von der PVA zu holen. nehmen sie sich zu den treffen / terminen eine begleitperson - wenn möglich - mit.
alles gute! (ohne gewähr)

30.06.2015 um 16.02 Uhr - von D*. - "Anspruch auf Sozialhilfe"


Hallo, kann mir wer sagen, ob ich Anspruch auf Sozialhilfe von 2 Monaten habe, wenn ich keinen Termin vereinbart habe. Ist jetzt 3 Monate her. Ich brauchte das Geld damals nicht dringend, jetzt aber leider schon.
Also April & Mai war ich es nicht holen, mein Sachbearbeiter gab mir nur für Juni das Geld. Jemand ne Ahnung? Wäre sehr dankbar mfG.

Antwort:
Kommt wahrscheinlich darauf an, ob sie einen Termin nicht wahrgenommen haben obwohl ein solcher ausgemacht war?
Wenn das der Fall war befürchte ich ging der Anspruch verloren.
Oder dauerte die Bearbeitung einige Monate und es wurde ihnen - ohne Terminvereinbarung und ohne schriftlichen Bescheid - haben sie so einen bekommen? - nur der Monat Juni ausbezahlt.
Sollte das der Fall sein verlangen sie einen schriftlichen Bescheid - auch über die 2 Monate April & Mai - den können sie berufen.
Handelt es sich bei ihrer Sozialhilfe um die Mindestsicherung? - auch dafür müssen sie einen Bescheid erhalten! Wichtig ist auch, dass sie nachweisen können, dass und wann sie bei der Behörde waren - "sollte der Sachbearbeiter ein ev. Treffen, das Ansprüche für April & Mai mit einschliesst, abstreiten?"
Haben sie etwas schriftliches oder Zeugen?
"Besuchen sie auf alle Fälle - mit Begleitperson, wenn möglich - den Sachbearbeiter und klären die Angelegenheit - Warum für Juni Geld und für April & Mai nicht? - Wenn notwendig gehen sie auch zum Vorgesetzten!
Und alles schriftlich - per Bescheid - erledigen lassen. Notfalls Berufung einlegen bzw. Beschwerde erheben!

zur Info:
"Berufungsweg bei der Mindestsicherung und der Frage der Mietbeihilfe"
(ohne Gewähr)

9.07.2015 um 15.20 Uhr - von D. - "Die Termine wurden eingehalten"
Danke für die Antwort.
Ich kann mich wieder erinnern, hatte etwas durcheinander gebracht.
Im April ging ich ca. 5 mal zum Magistrat. Als alle Unterlagen gebracht wurden, musste ich noch die Mieteinzahlungsbestätigung bringen.
Da ich meine Miete aber persönlich bei meinem Vermieter einzahle, dauerte es länger,
da der Vermieter eher selten anwesend ist. Jedenfalls wurde die Miete erst Juni für April,Mai, Juni bezahlt und dann ging ich auch sofort zum Magistrat damit und bekam dann nach ein paar Tagen das Geld für Juni.
Habe ich deshalb noch Anspruch auf die Sozialhilfe von April & Mai ?
Die Termine wurden eingehalten.

Ich hätte noch eine Frage: Ich war 1 Woche vom AMS abgemeldet, jetzt meinte mein Sachbearbeiter das sie die Sozialhilfe kürzen wird.
Vor 1 Jahr wurde Sie schon einmal gekürzt. Da bekam ich aber eine schriftliche Vorwarnung.
Muss ich jetzt auch eine Vorwarnung bekommen, oder kann einfach so gekürzt werden? Ich danke Ihnen sehr für ihre Hilfe. mfg D.

Antwort:
Da sie dem Arbeitsmarkt für diese Woche nicht zur Verfügung standen, kann es leicht sein, dass sie für diese Zeit keine Mindestsicherung bekommen?
Aber wie beschrieben - müssen sie in beiden Fällen - 1. Warum für April & Mai kein Geld und 2. falls Kürzung - einen schriftlichen Bescheid bekommen - ansonsten verlangen sie diesen schriftlich / eingeschrieben! und legen Berufung ein bzw. erheben Beschwerde!
>Wenn alles seine Richtigkeit hatte und sie das - die Verspätung was . Mieteinzahlungsbestätigung betrifft - ihrer BeraterIn mitteilten und auch die Termine eingehalten haben - so verwenden sie dies als Begründung für die Berufung / Beschwerde! (Ohne Gewähr)


30.06.2015 um 8.43 Uhr - von M. - "Die Bezüge FÜR IMMER sperren?"


Hallo! Darf einem das AMS, unter bestimmten Umständen, wirklich die Bezüge FÜR IMMER sperren?
Wenn man zB einen Monat in einem unzumutbaren, schlecht bezahlten Job arbeiten muss (der mit der eigenen Ausbildung nichts zu tun hat) und daher schon im Probemonat wieder kündigt. Geht das wirklich oder können das maximal 8 Wochen sein?

Antwort:
nein - die erste sperre dauert 6 wochen jede weitere 8 wochen - die gefahr der gänzlichen leistungseinstellung besteht, wenn jemand zBsp. mehrere sperren - (bei ev. DV oder zwangsmassnahmen-Verweigerung / Vereitelung) - in kürzerer zeit / hintereinander bekommt - dann gibts den vorwurf der arbeitsunwilligkeit und ev. eine dauerhafte sperre.

Ganz wichtig!
Da das AMS Bezüge auch rechtswidrig sperrt, soll/muss auf jede Bezugssperre Berufung eingelegt / Beschwerde erhoben werden!

(Bei arbeitnehmerrechtlichen Verletzungen darf es keine Sperre geben! Falls besuchen sie die AK)

>Nach dreimonatiger Arbeitslosigkeit gibts keinen Berufs- und Einkommensschutz mehr! Dann muss man jedes DV. über 20 Wochenstunden, das nach KV / "branchenüblich" entlohnt wird, annehmen! (Zumutbarkeitsbestimmungen 3)
alles gute! (ohne Gewähr)


27.06.2015 - von R*. - "Von der Schlichtungsstelle überprüfen lassen ob die hohe Miete gerechtfertigt ist."


"Von der Schlichtungsstelle überprüfen lassen ob die hohe Miete gerechtfertigt ist" unter:
"In den Fängen der Depression" (26.06.2015)


27.06.2015 um 19.00 Uhr - von A*. - "Ich fühle mich sehr unter Druck und belastet durch AMS!"


sehr geehrte Damen und Herren,

Hilfe: ich bin seit April arbeitslos, hatte einmal pro Monat einen Termin und nun schon nach einer Woche wieder einen, wo ich in eine Massnahme gezwungen werden soll !!
ich fühle mich sehr unter Druck und belastet durch AMS !
darf mich das AMS in eine Massnahme zwingen ?

mit freundlichen Grüßen dankend A. (26.06.15)

Antwort:
Da sie noch nicht lange arbeitslos sind müssen sie vor der Vermittlung vom BeraterIn über die Zwangsmassnahme / Deppenkurs wie ihren Defiziten, die die diese Kurse ausgleichen müssen, aufgeklärt werden.
Ist das nicht passiert, können sie ablehnen bzw. wäre ihre Berufung / VwGH- Beschwerde auf eine ev. "rechtswidrige" Bezugs-Sperre erfolgreich!
Siehe:
- Ich wurde über meine Defizite wie den Kurs nicht aufgeklärt, darum kann der Kurs, nicht eruierte, Defizite auch nicht ausgleichen! -
unter:
Sich gegen SÖB-Zwangsmassnahmen / Deppenkurse-Mobbingkurse = Bewerbungskurse wehren! (Sämtlichen Links (unterstrichen) folgen!

"Coaching Pflicht?" bzw. freiwillig!

Weitere Info:
"BBRZ: Verbotene Doktorspiele?"
>"Unerträgliche - unhaltbare Szenarien für eine demokratische Republik"
>"Keine Anstellung als Psychologe, sondern als Prozessmanager - daher
keine Verschwiegenheitspflicht?".
>"Das Ziel von IMBUS die psychische Stabilisierung und Entwicklung eines
individuellen Rehabilitationsplanes - über bewusste psychische Druckausübung?"
>"Sachverhaltsdarstellung zur Nachahmung"
(13.10.14)

VwGH: "U. a. - ärztliche Untersuchungen sind kein zulässiger Inhalt einer Maßnahme zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt!" (26.08.14)

(ohne Gewähr)

28.06.2015 um 9.58 Uhr - von A*. - Danke
Lieber Ch. Moser, Danke für die rasche Antwort (27.06.15)

26.06.2015 um 9.45 Uhr - von E. - "Hier Anspruch auf Al-Geld?"


Guten Tag
Ein Freund von mir war jetzt 2 Jahre in Saudi-Arabien Arbeiten hat daher 2 Jahre hier in Österreich keine Steuern Bezahlt.
Hat er hier Anspruch auf Al-Geld bzw das er Krankenv.ist oder muss er erst wieder 7 Monate arbeiten gehen.
Lg (25.06.15)

Antwort:
unbedingt mit dem AMS reden - ev. weiss die AK darüber bescheid - vorher ev. die AK besuchen. (falls danke für rückmeldung)
es kommt ev. drauf an ob es abkommen mit dem land - bzw. welche bestimmungen es - gibt. ev. brauchts nur eine kurze arbeitszeit in österreich (wenige tage?) und er bekommt dann arbeitslosengeld?"
Siehe Auslandsanspruch / Formular E303 auch Formulare. (Ohne Gewähr) alles gute

7.07.2015 um 9.31 Uhr - von E. - " ALG trotz Aufenthalt in Saudi-Arabien"
Hallo, Also mein Freund bekam trotz Aufenthalt in Saudi-Arabien ALG.
Es wird bis zu 5 Jahre zurückgerechnet. lg (6.07.15)

26.06.2015 um 9.40 Uhr - von R*. - "In den Fängen der Depression"


Sehr geehrter Herr Moser!

Seit meiner Rückkehr aus Amerika vor ca. 10 Jahren beziehe ich Mindestsicherung da es mir unmöglich war einen Job angeboten zu bekommen. Ich bin 5* Jahre. Die ersten 3 Jahre habe ich intensiv nach Arbeit gesucht. Danach hat mich das böse Weib Depression jahrelang in ihren Fängen gehalten und tut es immer noch. Antidepressiva die ich ca. 6 Jahre geschluckt habe, nützten absolut nichts, außer das ich eine Gewichtszunahme von 20 Kilo hatte. Vor 2 Jahren habe ich die Medikamente abgesetzt und habe wieder mein "normales" Gewicht - Depressionen sind geblieben. In den 10 Jahren die ich wieder in Wien lebe, habe ich keine einzige Bekanntschaft oder Freundschaft geschlossen, da ich meine Wohnung nur verlasse um meine Mutter zu besuchen, Amtswege oder Arztbesuche zu tätigen. Leider aber nicht an Panikattacken.

Seit 8 Jahren lebe ich in derselben Wohnung die ich aber bis Ende diesen Monats räumen soll da ich im Dezember gekündigt habe, im Glauben eine neue Bleibe gefunden zu haben. Die neue Wohnung wurde UNBEFRISTET angeboten und ich wollte diese Wohnung mieten. Der Eigentümer gab mir die Schlüssel der Wohnung und meinte, er sende mir den Mietvertrag per Post zu (Wohnung befand sich in NÖ). Ich begann freudig zu packen und nach ca. 1 Woche kam der Mietvertrag mit der Post. Allerdings mit einer Befristung von 3 Jahren!!!! Daraufhin verlangte ich eine Zusatzklausel mit der Option zur Verlängerung hineinzuschreiben die mir nicht gewährt wurde und ich somit den Vertrag nicht unterzeichnet habe. Wurde somit verschaukelt. Seit Dezember lebe ich inmitten von Kartons und habe von meiner Hausverwaltung Aufschub bis Ende Juni erwirkt. Ein weiterer Aufschub wird mir nicht gewährt!

Jetzt komme ich aber zu meinem Anliegen an Sie ob Sie vielleicht Tipps hätten wie ein Mensch der von Mindestsicherung lebt eine Wohnung mieten kann, denn es war mir bis jetzt nicht möglich, trotz intensivster Suche eine Wohnung zu mieten. Oft muß man einen Einkommensbescheid vorlegen und die Vermieter denken wahrscheinlich ich könne mir die Miete nicht leisten obwohl ich die letzten 8 Jahre die Miete und Stromkosten pünktlichst bezahlt habe!!!! Auch scheine ich nicht beim KV auf denn ich habe keine Schulden und habe gelernt frugal zu leben. Somit weiß ich nicht wohin da ich keine Freunde bzw. Bekannte habe wo ich eventuell Unterschlupf hätte finden können.

Bitte was hat ein Arbeitsvertrag auszusagen. Gar nix in der heutigen Zeit, denn man kann jederzeit den Job verlieren. Soviel zum Einkommensbescheid.

Fast wage ich es nicht zu schreiben. Auf Intervenierung der Bezirksvorstehung habe ich eine Gemeindewohnung angeboten bekommen, die ich aber abgelehnt habe, weil ich mich dort nicht wohlgefühlt hätte und ich finde auch zu teuer war.

Mit freundlichen Grüßen
(22.06.15)

Antwort:
ev. wäre es angebracht gewesen den ersten mietvertrag zu unterschreiben auch wenn auf drei jahre befristet - bis dahin rinnt einiges an wasser der donau runter.
auch könnte es sein, dass sie wohnungsbeihilfe bekommen und so eine miete - die ev. zu teuer erscheint - doch wieder leistbar wird.

"gehe ich richtig in der annahme, dass sie die deppressionen "böses weib" nennen. - tun sie das nicht, (auch wenn sie selbst eine frau sind?) ist eine krankheit, die, wenn auch etwas schwierig, aber ev. doch ("früher oder eher später") heilbar ist. nebenbei erwähnt, "kenne ich ganz tolle frauen!"

ja versuchen sie kontakt mit anderen menschen zu schliessen, um rauszukommen würde sich ev. ein arbeitslosen-verein / initiative anbieten.
dort gehts ev. anderen auch so, die dadurch menschen zum austausch (ev. auch engagement) gefunden haben und so ihr selbstwertgefühls gestärkt haben. auch kann es dort zu kontakten kommen, die ev. tipps (zu mietwohnungen? etc.) haben. es würde ihnen sicherlich (m.M.) gut tun.
oder
besuchen sie selbsthilfegruppen (ev. über eine internet suchmachine suchen)
denken sie daran dass sich solche gruppen aus menschen wie ihnen zusammensetzten, die die scheu abgelegt haben und den schritt dorthin gesetzt haben. - dadurch bildete sich eine gruppe, die sich gegendseitig hilft und stärkt. machen sie das unbedingt.

auch wenn meine möglichkeiten zur hilfe beschränkt sind, so finde ich, dass sie viel mut zeigen, indem sie sich mitteilen und so anderen menschen, denen es ebenfalls so oder ähnlich ergeht, trost spenden - mittlerweile schon "unzähligen" menschen! alles gute!
zur info: wohnungssuche in wien - (ohne gewähr)

27.06.2015 um 8.47 Uhr - von R*. - "Von der Schlichtungsstelle überprüfen lassen ob die hohe Miete gerechtfertigt ist."
Guten Morgen Christian!

Zunächst bedanke ich mich für Rückmeldung!

Wenn ich jünger wäre hätte ich einen 3 jährigen Mietvertrag unterschrieben. In meinem Alter mute ich mir dies nicht mehr zu. Das schaffe ich einfach nicht mehr. Auch bin ich schon so oft in meinem Leben übersiedelt. Von Wien nach USA, danach Brasilien, danach Indonesien und wieder Wien und wieder USA. Gut, da war ich verheiratet und es war kein Problem eine Umzugsfirma zu bezahlen.

Jetzt muß ich das Sozialamt fragen ob sie mir finanziell unter die Arme greifen denn ich kann mir keine Übersiedlung leisten. Selbst kann ich keine Möbel usw. schultern. Schon einen Karton mit Büchern kann ich nicht alleine tragen.

Selbstverständlich würde ich Wohnbeihilfe erhalten, aber dies interessiert einen Vermieter nicht, nur der Einkommensbescheid ist von Bedeutung.

Da es mir an Raffinesse fehlt bzw. ich anscheinend keine Überzeugungskraft besitze stehe ich vor diesem Dilemma. Von einer ehemaligen Nachbarin aus Mazedonien habe ich den Tipp erhalten mir einen fingierten Einkommensbescheid zu beschaffen. Für einen Moment habe ich dies in Erwägung gezogen. Dann müsste ich mich aber vom Sozialamt abmelden und würde keine Mindestsicherung erhalten. Sie meinte, sobald ich eine Wohnung hätte solle ich mich wieder von der Firma abmelden und mich wieder am Sozialamt anmelden. Hört sich plausibel an, allerdings würde ich dann keine finanzielle Unterstützung für die Übersiedlung erhalten, die doch einige 1000€ kostet! Die Firma ARGE ist nicht gar zu teuer, allerdings demontieren sie keine Möbel und alleine kann ich meinen Wandverbau und Kästen nicht demontieren. Dazu braucht es mindestens eine 2 Person die einem zur Hand geht. Meine Mutter ist zu krank um mir dabei behilflich zu sein.

Ich zerspragle mir das Hirn weiterhin......

Anfangs hatte ich in der jetzigen Wohnung zu viel Miete bezahlt und habe dies der Schlichtungsstelle gemeldet. Daraufhin wurde die Miete reduziert, Der Gutachter der meine Wohnung besichtigt hat meinte, ich solle mir so schnell wie möglich eine andere Wohnung suchen, denn die Wohnung sei sehr feucht usw. Das Haus in dem ich wohne ist über 100 Jahre alt und dementsprechend ist auch der Zustand der Fenster usw. Ich sagte ich könne mir keine teure Wohnung leisten. Er meinte ich solle es wie die Ausländer machen. Eine teure Wohnung suchen und dann zur Schlichtungsstelle gehen und überprüfen lassen ob die hohe Miete gerechtfertigt ist.

Das sind alles wunderbare Ratschläge die für mich allerdings keinen Nutzen haben. Ohne Einkommensbescheid bekomme ich keine Wohnung. Sogar bis ins ganz nördliche NÖ bin ich schon gefahren um eine für mich leistbare ( um die €350) Wohnung zu finden. In dieser Gegend oder Südoststeiermark sind die Mietpreise noch human. Allerdings haben all diese Wohnungen einen Haken. Entweder man muß elektrisch heizen( kostet ein Vermögen, denn das tue ich jetzt) oder der Zustand der Wohnung ist "schlecht",sprich feucht oder sie liegen so entlegen, dass man noch mehr vereinsamt. Ich habe eine kranke Mutter(alleinstehend) in Wien und ich möchte nicht gar so weit wegziehen. Auto meiner Mutter würde mir zwar zur Verfügung stehen, aber max. 1 Stunde Entfernung von ihr möchte ich nicht wohnen.

Von der Caritas habe ich eine Liste mit "günstigen" Pensionen erhalten! Ha, was ist daran günstig fast 400 Euro im Monat für ein Hotelzimmer mit Frühstück, manche mit Dusche.

Natürlich steht eine Notschlafstelle zur Verfügung. Toll, dass es solche Einrichtungen gibt, aber bitte wohin mit meinem Hab und Gut? Kann mir doch keine Lagerkosten leisten.

Danke Christian, dass Sie mir Ihr Ohr leihen!

Ich überlasse es Ihnen welchen Teil von meiner Korrespondenz Sie veröffentlichen wollen.
Ein erholsames Wochenende wünsche ich und sende einen lieben Gruß R.


25.06.2015 um 13.37 Uhr - von P*. - "Möchte mich gerne vom Deppenkurs abmelden?"


Hallo da ich im Moment wieder in einem AMS Deppenkurs bin, dieser Kurs noch bis Oktober dauert und ich sowieso im September meine Ausbildung habe möchte ich mich gerne abmelden nun habe ich aber etwas schiss das mir der Bezug gesperrt wird. Noch dazu habe ich mit den Öffis so eine schlechte Verbindung. Mit dem Auto wäre ich in 10 Minuten daheim da aber nur alles Landstraße ist möchte ich mit dem Rad nicht fahren und da die Öffis schlecht fahren würde ich das zusätzlich als Grund angeben wollen. Aufjedenfall möchte ich nicht mehr weiter diesen Kurs besuchen

Rückfrage:
haben sie so einen kurs schon mal besucht?

25.06.2015 um 14.19 Uhr - von P*. - Schon paar mal Grüße

Antwort:
Wegzeit müsste über 2 Stunden betragen - bei Teilzeit ca. 1,5 Stunden. Denke kommt nicht in Betracht oder?
Aber da sie schon Deppenkurse besucht haben könnten sie sich auf das Sozialministerium ("politischer AMS-Chef") berufen, das zum Ergebnis kommt, dass sie "keine bereits absolvierten Deppenkurse nochmals besuchen müssen"

"Keine wiederholte Teilnahme an Schulungen des AMS mit gleichen Inhalten"
Ev. besuchen sie mit einer Begleitperson ihren BetreuerIn - bei Problemen den Vorgesetzten und-oder Geschäftsstellenleiter - und tragen ihm/ihr ihren Wunsch und die Sozialministeriums-Unterstützung bez. Freiwilligkeit vor!
Wenns kein Einlenken gibt - sie es aber dort nicht mehr aushalten so riskieren sie eine Sperre wegen Deppenkurs-Ausstieg, die aber in ihrem Falle mit Berufung / (Beschwerde) "erfolgreich" bekämpft werden kann! (ohne Gewähr)


25.06.2015 um 13.25 Uhr - von D*. - "Notstandshilfe und Partnerschaftseinkommen?"


Hallo liebe \"soned\"-gemeinde!!
Eine frage punkto berechnung notstandshilfe und partnerschaftseinkommen! Wird das einkommen von meinen freund zur gänze mit berechnet obwohl er nur einen nebenwohnsitz bei mir hat? Lg d. (24.06.15)

Antwort:
Ich befürchte ja? Drum soll er ev. den Nebenwohnsitz bei ihnen abmelden!
Zur Info: Siehe Links unter Politik erzeugt Armut! (ohne Gewähr)

25.06.2015 um 11.48 Uhr - von N*. - "Mindestsicherungs-Folgeantrag: Nach 9 Wochen noch immer keine Antwort erhalten?"


Hallo habe eine Frage zur Mindestsicherung Folgeantrag. Warte schon 9 Wochen und habe noch immer keine Antwort erhalten auch werde ich von der Bearbeiterin nicht zurück gerufen? Was kann ich tun? (24.06.15)

Antwort:
Rühren sie sich! Fragen sie nach - per E-Mail bzw. eingeschriebenen Brief! ev. auch Telefon oder mit Begleitperson zum Amt und ev. auch Vorgesetzten besuchen! Haben sie eh die Antrags-Abgabe-Bestätigung? (Zur Mindestsicherung - weitere Links)

25.06.2015 um 11.16 Uhr - von Mo*. - "Sozialamt unterstellt mir eine Wirtschaftsgemeinschaft mit einem fremden Kosovo-Albaner "


Sozialamt unterstellt mir eine Wirtschaftsgemeinschaft mit einem fremden Kosovo-Albaner und behauptet ICH MUSS beweisen dass ich mit dem nichts zu tun habe. Der Albaner unterschreibt aber nichts, bitte wie soll ich das anstellen??

Sg Damen und Herren

ich finde es sehr unfair dass mir das Sozialamt unterstellt ich hätte eine Wirtschaftsgemeinschaft mit eine Kosovo-Albaner nur weil er in meinem Wohnheimzimmer wohnt. Und jetzt ziehen sie mir monatlich 300 euro ab und ich soll mit 500 euro leben und davon Miete von 250 zahlen. Es ist so dass ich mit Mitte 40 leider wieder in einem Wohnheim lebe und in einem Mehrbettzimmer nächtige. Meldezettel ist alles vorhanden, ich mache sogar ein AMS Fachkräfteausbildung. Aber ich habe mit diesem Kosovo-Albaner absolut nichts zu tun!! Er gibt mir keinen einzigen Euro! Der hat selber ein Kind und Frau im Kosovo zu erhalten, also bitte wie soll ich mit dem Typen eine Lebensgemeinschaft haben? Das ist echt unfair und nur eine Schickane, ich verliere dadurch 300 euro im Monat die ich DRINGENDS und bitternötigst brauche. Mir fehlt es echt schon am nötigsten. ich soll täglich 8 Stunden in einem Kurs sein, dabei hab ich schon kein Geld für ordentliches Essen. Haben sie eine Idee was ich machen ! könnte ??VIELEN DANK (24.06.15)

Antwort:
Wieso geben sie das an? Wenn es sich um keine "Partnerschaft" handelt, sagen sogar die Grünen dies soll man verschweigen, wenn niemanden ein Unterhalt zusteht bzw. der auch nicht freiwillig geleistet wird.
Jetzt heisst drum kämpfen! Sie müssen einen schriftlichen Bescheid über die Kürzung erhalten - Haben sie den schon? sonst sofort verlangen - auf den legen sie dann mit ihrer Begründung Berufung / (Beschwerde) ein! (Mindestsicherungs-Berufungsweg)
Aber eine Unterschrift wird es vom Wohnkollegen brauchen - wohnt er weiterhin bei ihnen! Helfen würde auch, wenn er sein eigenes Schlaf-Zimmer hätte.
Es ist natürlich schwer nachvollziehbar, wenn er im Wohnzimmer wohnt und sie behaupten: Sie haben mit ihm nichts zu tun?

Die Schweinerei liegt schon in der "SPÖ?"- Politik (ÖVP ist`s eh klar) begraben, die es - so hat es den Anschein - nicht erlaubt, dass sich Personen der unteren sozialen Schichten gegenseitig aus der Not helfen. Ausser sie tun es auch dann, wenn sie sich (umständenabhängig) in die Armut drängen lassen!

Sehen sie sich die Links durch, um einen Anhaltspunkt zu haben wie die Berufung aussehen könnte. - An der Notstandshilfeproblematik orientiert.

So gehen sie vor, wenn der Bescheid kommt. (Ev. schriftlich eingeschrieben verlangen - oder Abgabe der Bescheidforderung auf einer Kopie bestätigen lassen.)
"Muster für Einspruch gegen rechtswidriger Anrechnung des Partnereinkommens"

Braucht ev. den Rechtsweg bis zum Ende?, um zu erfahren ob das AlVG auch bei der Mindestsicherung angewendet wird! Mindestsicherungs-Empfänger sind nämlich überhaupt der letzte Dreck bez. Rechte / Menschenrechte!
Siehe: Weitere Links unter Politik erzeugt Armut !

Ausser ihr "Wohnkollege" findet eine andere Wohngelegenheit! (ohne Gewähr)

24.06.2015 um 16.02 Uhr - von Mo. - "Schon einige Bewerbungskurse gemacht"


Guten Tag, ich hätte eine Frage an Sie: Wenn man schon einige Bewerbungskurse gemacht hat und 2 Jahre vor der Pension steht ausserdem krank ist (leider nicht für die PVA) kann ich dann ohne weitere Konsequenzen ablehnen?
Vielen Dank für die Rückantwort!!
MfG Mo.

Antwort:
Haben sie solche Deppenkurse schon besucht sind weitere Teilnahmen freiwillig!
Siehe folgende Links:
"Keine wiederholte Teilnahme an Schulungen des AMS mit gleichen Inhalten"
und
"Ergebnis des Sozialministeriums: (politischer AMS-Chef) "keine bereits absolvierten Deppenkurse besuchen müssen" / "keine mehrmaligen Deppenkursbesuche?" (27.09.13) (ohne Gewähr)

25.06.2015 um 14.09 Uhr - von Mo. - Vielen Dank!!!


24.06.2015 um 11.03 Uhr - von M*. - "Was meine "neue" Betreuerin dort von sich gelassen hat, ist echt das ALLER ALLER LETZTE"


Sehr geehrter Herr Moser!
Ich bin total fassungslos und bestürtzt zugleich! Ich habe meine Wohnung verloren und lebe nun seit drei Wochen mit meinem 14jährigem Sohn im Haus A....straße (betreutes Wohnen) auf knapp 29m² ! Heute hatte ich meinen ersten Termin beim AMS in Wien 12! Was meine "neue" Betreuerin dort von sich gelassen hat, ist echt das ALLER ALLER LETZTE! Die ganze momentane Situation ist für mich und meinen Sohn jetzt schon schwer genug, trotzdem schickt sie mich ab 10. August (gerade in den Ferien) für 10 Wochen in einen Kurs. Eigentlich war kein Kurs mehr frei, Sie telefonierte aber mit jemanden und sagte sie soll mich noch reinquetschen, denn eine mehr oder weniger, sei eh schon egal! Aber die Krönung kommt noch: Sie gab mir die übliche Bewerbungsliste und sagte ich muss mich 2x pro Woche bewerben und das AUSSCHLIEßLICH per Mail und ich muss mir dann, den Sendebericht ausdrucken, um zu beweisen, dass ich die Bewerbung abgeschickt habe, weil sie ALLE Firmen bei denen ich mich bewerbe persönlich anrufen wird um nachzufragen, ob ich mich wirklich beworben habe und wenn einer verneint, muss ich ihr das ahnhand des ausgedruckten Sendeberichtes beweisen!!!! Ich habe weder Drucker, noch Internet zu Hause und kann mir auch kein Internetcafe leisten, da ich die Mindestsicherung eingereicht habe, aber noch nicht bekomme!!!!! Wenn ich ihr das nicht beweisen kann, das ich mich beworben habe, wird mir für 6 Wochen das Geld gestrichen! Punkt Ende AUS! Nun ist es ja so, dass sich viele Firmen nicht alle Bewerbungen durchsehen und sie gleich im Müll landen, so kann es und wird es SICHER passieren, dass eine Firma sagt ich hätte mich nicht beworben und dann wird mir das Geld gestrichen! Das kann es doch nicht sein oder ??? Darf die das überhaupt????
Mfg. m. Veröffentlichung selbstverständlich

Antwort:
Ev. gehen sie sofort zum Vorgesetzten / Geschäftsstellenleiter und verlangen sie die Antwort, wie sie das lösen sollen, wenn sie keinen Drucker / Internet / E-Mail haben. (Ansonsten verlangen sie Vorstell-Beihilfe und senden eingeschriebene Bewerbungs-Briefe an die Firmen - Bestätigungen / Kopien legen sie ev. vor! Fragen sie den Geschäftsstellenleiter ob das okay ist? Kosten muss das AMS tragen! Kann sein, dass die sich das überlegen oder zu einer anderen Lösung kommen!)
Sollte es bez. vorgegebenen Bewerbungen zur Sperre kommen, so hat eine Berufung / (Beschwerde) grosse Chancen auf Erfolg, weil der
Verwaltungsgerichtshof den Methoden des Arbeitsmarktservice, schematisch wöchentlich eine bestimmte Anzahl von Bewerbungen vorzuschreiben, einen Riegel vorschiebt. Eine bestimmte Zahl von Bewerbungen nachweisen.

Auch müssen sie wegen Betreuungspflichten dem Arbeitsmarkt "nur" 20 Stunden die Woche zur Verfügung stehen! Gilt auch für Deppenkurse / Zwangsmassnahmen!

Haben sie so einen Deppenkurs schon besucht? Dann ist Teilnahme freiwillig!
"Keine wiederholte Teilnahme an Schulungen des AMS mit gleichen Inhalten"

Siehe auch "Coaching Pflicht?" bzw. freiwillig?

Lassen sie sich von der Boshaftigkeit in Person nicht provozieren / schikanieren!
Nehmen sie - wenn möglich - immer eine Begleitperson zu den Terminen mit! ("Wirkt Wunder")

Mobbing durch das AMS / Schlechte Behandlung:
Bei richtiger Vorgehensweise sind auch Schmerzensgeldforderungen möglich!
(Ohne Gewähr)

Ich wünsche ihnen bez. ihrer momentanen Situation viel Kraft und hoffentlich Glück, was das Finden bzw. Beziehen einer neue Wohnung betrifft! Alles Gute!

24.06.2015 um 10.42 Uhr - von J. - "Ich glaube viele von uns sind vom AMS ("SPÖ?"/ÖVP-Arbeitsmarktpolitik") krank gemacht worden "


Hallo Herr Moser wie Sie mir geraten haben , habe ich diese schritte getan die Pva stufte mich trotz aktuellen attesten als arbeitsfähig ein weil ja anscheinend keine dauerhafte invalidät bestehe obwohl die atteste klar aussagen das ich nicht in denn 1 arbeitsmarkt integrierbar wäre seit 6 jahre versuchte ich in die firma gws reinzukommen doch ständig ablehnung war die devise . doch im pva schreiben steht das bei mir keine rehabiliation hilft etc kann ihnen auch gern das schreiben zu senden und mein attest seitens meiner Fachärtzin das ich wie gesagt bestätigt habe das ich nicht in denn 1 Arbeitsmarkt intergrierbar bin wurde ja vor 3 Monaten durch vertretung von Herrn sch.. bzw die dame frau T. nicht anerkannt sie wollte mich daraufhin in die gesundheitstrasse schicken und war muss ich ehrlich sagen sehr frech .... worauf ich ablehnte und sagte das ist ein ärztliches attest sie sagte mir das reiche nicht und ich könne nur jedes jahr bei pva antrag einreichen das s!
olche Menschen nicht im gefängniss sind ist mehr als fragwürdig wir suchen ja arbeit und bewerben uns und ich glaube viele von uns sind vom ams krank gemacht worden , sogar psychisch ziemlich seit meinem 16 lebensjahr bis jetz hatte ich 10 kurse gemacht und mich auch dann an die Volksanwaltschaft mit sämtlichen gutachten und attesten gewendet und genau geschildert wie von anfang an das ams mit mir umgegangen ist und mich jahr für jahr in kurse gesteckt hat , bewerbungen schreibe ich seit jahren doch nur absagen . habe auch nebenbei einen Termin bei einem Facharzt . und am 30.6 habe ich einen ams termin worauf ich eine Begleitperson meines Vertrauens mitnehme . ich danke ihnen herzlich für die ganze Hilfe bis jetz wo soll ich ihnen dann die begutachtung schicken ??? aja habe mich auch an das sozialministerium gewandt doch die haben gesagt das sie mir nicht weiterhelfen können. (23.06.15)

(zu: "PVA: Bekam mein Attest erst nach Unterschrift - dass ich den Antrag fallen lasse!"
"Ich lasse das nicht mehr mit mir machen! Wir sind Menschen und keine Sklaven jahrelang mach ich diese Prozedur schon mit! Ich wundere mich sehr stark das ich noch lebe!" - 25.03.2015)


Antwort:
Danke für die Rückmeldung! Wünsche bzw. sende ihnen die Kraft weiter durchzuhalten! Sobald es geht, stellen sie ev. wieder den IV-Pensions-Antrag!
Ev. zeigen sie die Begutachtung ihren Facharzt / Arzt und setzen sich mit ihm, bez. dieser Angelegenheit, auseinander!

Sehr bedenklich was sich um die PVA abspielt.
"PVA "nicht gleich" eine Einrichtung einer "demokratische Rebuplik / Rechtsstaatlichkeit"?"

Meine Adresse steht auf der Webseite links unten - oder einscannen und per E-Mail senden - so sie wollen! Alles Gute!

23.06.2015 um 19.44 Uhr - von Ch*. - "Mindestsicherung: War mir ein Bedürfnis, auch einmal, etwas Positives zu schreiben!
Möchte meine Freude und vor allem
Wertschätzung für meinen Betreuer Hrn. Sch., mitteilen!"


Hallo Christian!

Auch ich habe in den letzten 5 Jahren sehr viel erlebt und durchgemacht! Befinde mich dzt. im dritten Jahr eines Abschöpfungsverfahrens!
Aussichtslos, dass ich zu Lebzeiten noch schuldenfrei werde. Mein 60. Geburtstag liegt nicht weit zurück.
Bekam anfangs Sozialhilfe, später dann die Mindestsicherung!
Für diese, muss ich jedes Halbjahr, persönlich auf der Bezirkshauptmannschaft/Sozialhilfe, erneut ansuchen.
A B E R !!!
Ich möchte heute meine Freude und vor allem, Werschätzung für meinen Betreuer Hrn. Sch., mitteilen!
Er ist der netteste und hilfsbereiteste Mensch, den ich kenne!
Dass wir uns die Hand beim Begrüßen od. Verabschieden geben, ist selbstverständlich! Noch NIE, kam ein unfreundliches Wort od. Bemerkung über seine Lippen! Obwohl, ich sehr demütigende Erfahrungen, wg. meines geschiedenen Mannes (seit 2012, nach 25 Jahren Ehe) erdulden muß und mußte!
Niemals würde er beleidigende Äußerungen (wie ein Dr. ....am BG Gmunden) von sich geben!
Leider geht er (demnächst?) in Pension! Meine ganze Hoffnung ist, dass sein Nachfolger, genauso ein Mensch wie er, ist!
Heute habe ich meine Tränen unterdrücken müssen, bei soviel Menschlichkeit!
Vielleicht gibt mein Kommentar, einigen Menschen Mut zum \"Nicht aufgeben\"!
Sei selber freundlich, höflich, ehrlich und offen - dann klappt es vielleicht auch mit den Beamten, die ja auch nur ihre Pflicht tun!

Habe Deine Seite erst vor 2 Tagen entdeckt. War entsetzt! Einiges davon, habe ich leider selber erlebt! Deshalb war es mir ein Bedürfnis, auch einmal, etwas Positives zu schreiben!

Schön, dass es Dich gibt! Herzliche Grüße - Ch.


23.06.2015 um 13.22 Uhr - von G*. - "Keine eigene Wohnung"


Hallo.
Ich bin jetzt seit 7 Monaten arbeitslos, und nun musste ich notschtand beantragen.
ich wohne aber noch bei meinen ex, weil ich mir keine eigene Wohnung leisten kann. Er hat ein Haus und einen zubau wo ich daweil drinnen bin also nicht direkt mit ihm zusamme.
ich war heute bei ams und der Abteilungsleiter wollte sich das nicht mal anschauen ob das stimmt und wie es ist er lehnte einfach ab. Was soll ich machen?

Antwort:
Verlangen sie den Antrag füllen sie diesen aus und geben ihn ab. Er muss den Antrag entgegennehmen. Und eine Ablehnung ist nur per schriftlichen Bescheid möglich, den sie dann berufen können. - Auch wäre eine Arbeitslosmeldung trotz Partnerschaftsanrechnung, wegen der Pensionsversicherungszeiten, möglich!

Nehmen sie sich eine Begleitperson mit! Sollte er den Antrag nicht rausrücken bzw. willkürlich ablehnen, so drohen sie ihm mit einer Amtsmissbrauchsanzeige!
>Falls nötig gehen sie auch sofort zum Geschäftsstellenleiter.

Wenn niemanden ein Unterhalt zusteht, dieser auch nicht freiwillig geleistet wird, handelt es sich um keine anzurechnende Partnerschaft sondern Wohngemeinschaft!
Die Grünen raten in diesem Falle sogar diese "Partnerschaft" zu verschweigen!

Lesen sie sich einige Links durch!
Fragenkatalog zur Lebensgemeinschaft AMS OÖ
Es sind also doch ein paar Fragen zur Partnerschaft zu stellen?


Sollte der Notstand wegen Anrechnung gekürzt werden oder wegfallen, so legen sie Berufung (Beschwerde) ein!

"Muster für Einspruch gegen rechtswidriger Anrechnung des Partnereinkommens"

Weitere Links unter Politik erzeugt Armut (ohne Gewähr)

24.06.2015 um 7.05 Uhr - von G*. - "Dank für die Information"
Vielen lieben Dank für die Information! Das ist sehr nett Danke :)


23.06.2015 um 9.41 Uhr - von J*. - "Ausbildung / Qualifikation"


Hallo liebes soned-team,

ich hoffe Sie können mir helfen, da ich keinerlei Auskünfte im Internet gefunden habe und mich auch nicht getraut habe, es meiner AMS-Beraterin zu erzählen.

Und zwar geht es nun darum,die Vorgeschichte...Angefangen hat es damit, dass ich meinen Job als Shopmanagerin im Textilverkauf aufgegeben (htl abbrecherin und quereinsteigerin) und mich letztes Jahr Oktober arbeitslos gemeldet habe. Nun versuche ich die Matura seit 2-3 Jahren anzugehen-aber leider auch immer wieder ohne Erfolg, da mir von meinen AMS-Beratern immer gesagt worden ist, ich solle sie nicht machen, da heutzutage sowieso keiner mehr Matura braucht. Ok, blöd von mir selber auch- aber ich wusste es ja leider nicht besser.

Jedenfalls, da ich nicht mehr zurück in den Verkauf wollte- aber auch leider nicht das Geld dazu habe, eigenständig eine Ausbildung zu bezahlen, habe ich alles erdenkliche getan, um eine Ausbildung vom AMS finanziert zu bekommen. Dies hat leider nicht geklappt, meine Beraterin wollte mich wieder in irgendwelche Kurse stecken, bei denen ich sogar war- bis ich wieder mal eigenständig einen Lehrgang beim BAZ gefunden habe, der vom AMS und vom BFI gefördert wird. Lange bin ich meiner Beraterin hintergelaufen, dass sie mich dazubucht, da ich es wirklich unbedingt machen wollte-es wäre die Chance, als Mediendesignerin Fuß zu fassen und endlich das zu machen, was ich schon immer machen wollte.

Nun bin ich seit mittlerweile 2 Monaten hier und unglücklicher denn je. Unterrichtet wird so gut wie nichts- bei 8 Stunden \"Unterricht\", haben wir höchstens 2 Stunden davon was gemeinsam mit den Ausbildner gemacht, Beginn 7:30, Ausbildner kommen von 8-8.30. Dass jede Stunde Pausen gemacht werden, finden wir natürlich super- aber bitte nicht alle 30-45 min , für 20 Minuten. Es werden uns Aufgabenstellungen gegeben, die zB 1 Stunde benötigen- in Ruhe gelassen damit werden wir aber 3-4 Stunden.
Auf gut Deutsch: Das Skriptum kann ich auch alleine zu hause step by step durchgehen. Ich wollte diese Ausbildung nicht, weil mir ein IMAC frei zur Verfügung steht- einen Laptop habe ich auch zu hause auch.

Wieso mich das erst jetzt richtig zur Rage bringt? Das kann ich Ihnen auch erklären..ich habe gehofft, es würde sich bessern, es sei erst der Anfang und und und...ausserdem habe ich leider vor einer Woche erfahren, dass das nun gar keine Ausbildung sei- sondern wirklich nur ein stinknormaler Kurs..mit Kursbestätigung am Ende. Kein Zertfikat, kein Diplom,nichts.
Ich bin HTL-Abbrecherin- um in so einem Beruf Fuß zu fassen, reicht mir keine Kursbestätigung vom AMS, außer ich habe das Glück und es findet mich jemand supertoll. Auf Glück will und kann ich mich aber nicht verlassen.

Meine Frage an Sie ist jetzt..wie komme ich da raus, ohne \"gemein, undankbar\" rüberkommen? Muss ich den Kurs zurückbezahlen? Habe ich rechtliche Konsequenzen? Ich weiß einfach wirklich nicht mehr weiter, jeder weitere Tag den ich dort verbringe, ist reine Zeitverschwendung und macht mich todunglücklich.
Ich will nämlich nicht dieses Jahr auch noch verschwenden müssen und würde gerne arbeiten und die Studienberechtigungprüfung nebenbei machen,um dann wirklich Mediendesign zu studieren.

Vielen Dank dafür dass Sie sich die Zeit genommen sich das durchzulesen und hoffe, Sie können mir helfen.

Mit freundlichen Grüßen (22.06.15)

Antwort:
Ich denke, ich weiss was sie meinen. Ich selbst habe auch so eine Ausbildung absolviert! Ähnlich - Mehr oder weniger berufsbegleitend. Ich hatte eine tolle Firma, die, wie alle MitarbeiterInnen, mich super unterstützt haben und zwar dahin gehend, dass sie mir den Freiraum liessen, mich nur auf die Ausbildung zu konzentrieren. So hatte ich Zeit mich mit den Modulen zu beschäftigen für die ich Kurse besucht hatte - auch ohne Prüfung und Zeugnis bzw. Diplom! Es ging nur darum mir Grundkenntnisse beizubringen, den Rest, um sehr gut zu werden, musste ich mir über Übungen selbst beibringen. War möglich, weil mich der Bereich sehr interessierte.
Warum ich das erwähne. Könnte es sein, dass sie ev. auch so vorgehen?
Sie lassen sich die wichtigsten Schritte zeigen und werden zum "Profi", weil sie die Zeit die sie zur Verfügung haben nützen, um sich so intensiv zu beschäftigen, dass sie am Ende die Qualität aufweisen, die es braucht, um irgendwo genommen zu werden!
Ev. sind in diesem Bereich Zeugnisse zweitrangig, wenn sie ev. Gelegenheit haben (sich um diese bemühen) den Leuten bei denen sie sich vorstellen zu zeigen was sie drauf haben!
Können - (mit den erforderlichen Modulen - Zeichenprogrammen / Photobearbeitungsprogrammen / Layoutprogramme etc. umgehen können) - wird hier schnell sichtbar.
Klar, ich weiss nicht wie es bei ihrer Ausbildung / in ihrem Kurs zugeht, aber wäre es für sie vorstellbar, die Zeiten, denen sie sich selbst überlassen sind, über Eigenengagement so zu füllen, dass sie der Qualifikation nützen?
Wenn irgendwie die Möglichkeit in diese Richtung besteht, dann sollten sie sich ev. klar machen, dass es für diese Art der Ausbildung - nach 2 Monaten - ev. noch zu bald ist, denn besitzen sie erst mal bestimmte Grundkenntnisse über die wichtigsten Module, die sie im Beruf brauchen, so wird es mit der Zeit immer interessanter noch tiefer einzutauchen und drauf zu kommen, was man mit den Programmen noch alles machen kann! Soviel zu Mediendesignerin.

Ich denke, dass, wenn sie den Kurs abbrechen, die Kosten nicht ersetzen müssen. Eine nachvollziehbare Begründung würde nicht schaden! Aber es wird dann halt sehr schwierig nochmals eine ernstzunehmende Ausbildung finanziert zu bekommen.

Aber auf alle Fälle sollten sie die Matura oder Studienberechtigungsprüfung nachholen, wenn ihnen danach ist und sich dahin gehend nicht negativ beeinflussen lassen. Ich weiss leider nicht genau wie hoch die Kosten sind. Dieser Kurs / Schule wird auch Abends bzw. berufsbegleitend zum Wochenende hin angeboten. Hängt aber mit einer ziemlichen Zusatzbelastung zusammen. Denken sie, dass dies kein Problem darstellt, dann sollten sie diese Prüfung sofort anstreben. Wäre es ev. denkbar, die Schule neben dem jetzt besuchten Kurs zu absolvieren? Zusätzlich eine Abendschule besuchen?

Zur Info:
Welche Förderungen für Aus- und Weiterbildung gibt es?

AMS: Zu selbstgewählten "Kurs"/Ausbildung/"Studium" - ein Begehren, für den Instanzenweg, abgeben! (Daten zum Kurs beilegen! Wann, wieviel Stunden am Tag / Woche, Anbieter, Kosten ...etc.?)
Ombudsmann an Michael M.
Ombudsmann Buchgraber von der LGS-Steiermark riet, den Formalweg zu berschreiten und sich ein Begehren zusenden zu lassen. Dann gäbe es einen Instanzenweg von der Geschäftsstelle über den Regionalbeirat bis zum Landesdirektorium. (eingeschrieben aufgeben oder Abgabe auf einer Kopie bestätigen lassen)
("Instanzenweg für Ausbildung ohne Rechtsanspruch?" (ohne Gewähr)

22.06.2015 um 15.18 Uhr - von Su. - "Mir wurde vom AMS Antrag auf Invalidätspension nahegelegt"


Herr Moser,
ich bin 38J und seit langer Zeit arbeitslos. Ich beziehe die Mindestsicherung. Zuletzt habe ich mich an Stellen beworben die unter meiner Berufsausbildung liegen: Abwäscher, Küchenhilfe, usw.

durch die jahrelangen Absagen bin ich mehr als deprimiert. Bis jetzt habe ich alle Ams Maßnahmen mitgemacht. Zu meiner belegten Depression und Schlafstörungen kommen jetzt auch noch Lärmstörung meiner Nachbarn dazu.
Somit bin ich am Ende. Das bringt es nun zum Überlaufen. Vllt. habe ich sogar Burn-out?
Mir wurde vom Ams Antrag auf Invalidätspension nahegelegt, was ich auch vorhabe. Ich fühle mich arbeits- und lebensunfähig aber immer noch arbeitswillig. Wie hoch stehen die Chancen damit ich nicht mehr zum Ams gehen muß, bzw. daß das Ams endlich mal anerkennt, daß ich nicht 100% arbeitsfähig bin! Die nehmen keine Rücksicht auf private Probleme oder Schlafstörungen oder sonst was!

wenn ich von der Pva zur Begutachtung gerufen werde, darf ich da noch sagen, daß ich arbeitswillig bin?

Antwort:
"Sehen sie die PVA-Begutachtung als einen/ die ersten Schritte auf dem Weg zu einer ev. IV-Pension, die sie früher oder später - eher später mal bekommen (können)
Für unter 50 Jährige gibt`s - "Dank Hundstorfers-Gesetz" "SPÖ?" - ("fast") keine IV-Pension mehr, sondern, falls, ein Rehageld.
Es wäre ganz wichtig, dass sie von Vertrauensärzten Atteste vorweisen können.- Haben sie solche ?
Stellen sie sich also drauf ein, dass diese Begutachtung keinesfalls wunschgemäss verläuft - um sich noch stärkere Depressionen zu ersparen.
Und dort ist es nicht wichtig auf arbeitswillig zu plädieren - das gehört zum AMS, die anscheinend über politische Anweisung nach einer Feindbild-Methode zu agieren haben und wider besserem Wissen den Betroffenen Arbeitsunwilligkeit unterstellen ("sollen/müssen/dürfen"?) - bei gleichzeitiger Verweigerung der Realität ca. 450 000 Arbeitslose bei ca. 30 000 offene Stellen (nach gefälschter Statistik).

Ihre Aufgabe wäre es, an der eigenen psychischen-mentalen Einstellung zu arbeiten und sich bewusst zu machen, dass es behördlicher "Auftrag" ist, ihr Selbstwertgefühl zu schwächen, sie zu entrechten und wenn irgendwie möglich aus den Bezug zu bringen. Versuchen sie sich zu verinnerlichen, dass sie keine Verantwortung, was den Arbeitsmarkt-Zustand betrifft, tragen, diese auf wirtschaftlicher, politischer, gesellschaftlicher Seite liegt!
Treffen sie Menschen. Gehen sie Interessen nach bzw. entwickeln sie welche. Ev. engagieren sie sich in einem Verein / ev. Arbeitsloseninitiative. Im Kontakt zu anderen Menschen schöpfen sie wieder Kraft und bekommen einen anderen Blickwinkel. Und wer weiss vielleicht tut sich ja noch mal was auf?" (Ohne Gewähr)

Zur Info:
"Rehageld: PVA / WGKK / Case Management" (4.05.2015)

"Zwangsrehabilitation"-"Zwangsmedikation"("?")
"Rehabiliationsgeld: Verfplichtende stationärer Rehaaufenthalt in einem psychiatrischen Rehabiliationsspital." (28.05.2015)


"Rehageld-Fragestellung: "3-Reich-Gesundheitspolitik?" "Zwangsbehandlung? / Zwangsmedikation? / Zwangspsychologisierung?" (10.09.14)


22.06.2015 um 8.51 Uhr - von N*. - "Deppenkurs: Krankenstandsstunden einarbeiten bzw nachmachen müssen?"


Habe vom ams einen 5 Wöchigen Kurs bekommen in dem verschiedene Workshops mit unterschiedlichen Stunden ... In der Woche sollten es 10-15 std sein. Bei dem willkommens workshop wurde dann gesagt, sollte man zu viele fehlstunden haben bzw zu oft krank gewesen sein kann es sein das man die stunden einarbeiten bzw nachmachen muss.. dh werden nachträglich Workshops dazu gebucht. Ist das erlaubt?

Antwort:
Eine "Schulung" / Deppenkurs darf nicht beliebig verlängert werden - Diese(r)
muss ein absehbares zeitliches Ende haben. Falls notwendig brauchts eine neuerliche Maßnahmen-Zuweisung. VwGH: Kursdauer - unbestimmte Zeit als unzulässig.
Zur Info:
"Keine wiederholte Teilnahme an Schulungen des AMS mit gleichen Inhalten" (17.07.14) (ohne Gewähr)

19.06.2015 um 14.18 Uhr - von S*. - "Facharbeiterstipendium"


leider keine Auskunft ( Unwissenheit ) beim AMS bzgl. Facharbeiterstipendium!Kann man eine Lehre machen ( nachholen ) und das Stipendium beantragen?

Antwort:
es gibt auf ausbildung / qualifikation keinen rechtsanspruch.

sie müssen also um diese ausbildung kämpfen.
ev. besuchen sie auch - mit begleitperson - den vorgesetzten / geschäftsstellenleiter("In") und reden mit denen über die
AMS-Information zum Fachkräftestipendium unter Förderungen (durchsehen)
"Sprechen sie ev. auch Ausbildung über eine Stiftung an!"

und/oder
geben bez. dem selbstgewählten "Kurs"/Ausbildung/"Studium" - ein Begehren, für den Instanzenweg, ab!
Ombudsmann an Michael M.
Ombudsmann Buchgraber von der LGS-Steiermark riet, den Formalweg zu berschreiten und sich ein Begehren zusenden zu lassen. Dann gäbe es einen Instanzenweg von der Geschäftsstelle über den Regionalbeirat bis zum Landesdirektorium. (eingeschrieben aufgeben oder Abgabe auf einer Kopie bestätigen lassen)
("Instanzenweg für Ausbildung ohne Rechtsanspruch?"

Wichtig ist auch, sich schon im vorhinein die Daten zu besorgen! Wo findet die Ausbildung statt. Wer bietet diese an. Wann beginnt sie - über welchen Zeitraum - auch tägliche bzw. wöchentliche Schulungszeiten angeben - und was kostet die Ausbildung / Schulung!
(ohne gewähr)


19.06.2015 um 11.05 Uhr - von H*. - "Bin jetzt total erleichtert!"


Lieber Herr Moser,

herzlichen Dank für Ihre Information! Sie haben mir sehr geholfen. Bin jetzt total erleichtert, dass sie mir das bestätigen, was ich von anfang an unter dem Gesetztestext verstanden habe.

Die Beraterin, bzw. andere beim AMS kennen sich anscheinend selber nicht aus oder sie machen das bewußt.

Danke noch mals,
liebe Grüße

unter:
"Betreuungspflichten: Falschinformation wäre überhaupt das Ärgste"


18.06.2015 um 10.21 Uhr - von H. - "Ohne Begleitperson gehe ich schon lange nicht mehr zu einem AMS Termin!"


Danke für die Antwort, sollte 2015 heißen, halte sie selbstverständlich auf dem laufenden und ohne Begleitperson gehe ich scjon lange nicht mehr zu einem AMS Termin lg. (16.06.15)

unter:
"Arbeitsmarktpolitischer Bericht / PVA-BBRZ?" (15.06.2015).

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