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8.07.2015 um 22.29 Uhr - von B*. - "In Eigentumswohnung ein Zimmer vermieten." |
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Hallo, Ich bin aus gesundheitlichen gründen arbeitslos und bekommen ca. 840? pro monat notstandshilfe. Habe eine Eigentumswohnugn und da ich ein Zimmer frei haben würde ich es gerne vermieten. Mit der Zuverdienstgrenze geht es sich aus und ich würde es dem AMS natürlich auch melden. Wenn meine Mitbewohnerin arbeitslos ist und Mindestsicherung bezeiht, würde sie dann auch den Wohnkostenanteil bekommen, also die vollen ca. 827?? Wir wären keine Wirtschaftsgemeinschaft, jeder hat seine eigenen Kontoführung,... Bundesland wäre Niederösterreich, falls das wichtig ist.
Antwort: Sie müssen die Wohngemeinschaft belegen. Ev. mit einem Untermietevertrag? Reden sie ev. aber trotzdem vorher mit dem AMS (ev. Geschäftsstellenleiter) und klären diese Angelegenheit bzw. machen ihn vorher schon darauf aufmerksam. >"Auch die Mitbewohnerin muss sich eine Wohnung/Zimmer mieten dürfen!" Sie soll sich unter dieser Adresse anmelden und und falls notwendig ev. den Mietvertrag im Amt vorlegen! Zur Info: Politik erzeugt Armut - ohne gewähr - alles gute!
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7.07.2015 um 9.51 Uhr - von A*. - "Pflegegeld von der Mindestsicherung abziehen?" |
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Sg. Im Bekanntenkreis bin ich mit zwei Fällen konfrontiert, bei denen ich bei Ihnen nachfragen möchte ob da alles rechtens ist.
1.) In NÖ wird einer Mutter das Pflegegeld, das sie für ihre behinderten, minderjährigen Kinder erhält, abzüglich eines \"Taschengeldes\" als \"Einkommen\" angerechnet und von der Mindestsicherung abgezogen.
2.) Wer vom Wiener-AMS zu einem Kurs zwangsverpflichtet wird, erhält in der Regel wenigstens als \"Trostpflaster\" einen Fahrkostenzuschuß. Der aber dann von der Mindestsicherung abgezogen wird. (Angeblich kein Rechtsmittel dagegen möglich.) MfG A (6.07.15)
Antwort: In beiden Fällen muss es bez. dieser Anrechnung einen schriftlichen Bescheid geben. Ansonsten diesen unbedingt verlangen. - Ev. eingeschrieben per Post oder Bescheid-Antrags-Abgabe im Amt auf einer Kopie bestätigen lassen. Diesen Bescheid kann/soll man dann berufen bzw. Beschwerde erheben. Ev. brauchts den Rechtsweg, aber ich vermute, dass das Pflegegeld fürs Kind kein, auf die Mindestsicherung anzurechnendes, Einkommen ist! Wie`s beim Fahrtkostenzuschuss aussieht, sollte ebenfalls über diesen Weg in Erfahrung gebracht werden! (Ohne Gewähr)
Bez. wichtiger Angelegenheiten grundsätzlich nie von der SachbearbeiterIn mündlich abspeisen lassen, sondern immer schriftlichen Bescheid verlangen! Zu Terminen immer Begleitperson mitnehmen - wenn irgendwie möglich! ("Wirkt Wunder")
Zur Info: (Berufung /Beschwerde)
"Berufungsweg bei der Mindestsicherung und der Frage der Mietbeihilfe" |
7.07.2015 um 9.43 Uhr - von H*. - "Arbeitnehmerschutz in Deppenkurse" |
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Fallen Kursteilnehmer auch unter den Arbeitnehmerschutz? In den Kursräumen hat es 35 Grad, es läuft ein mickriger Ventiator. Muss man das hinnehmen?(6.07.15)
Antwort: Massnahmen / Deppenkurse sind kein Dienst-Verhältnis. (kein Arbeitsvertrag vorhanden) - Sollten sie wegen diesen Verhältnissen (Hitze) "gesundheitliche" Probleme bekommen, so bräuchten sie ev. vom Arzt eine "Freistellung" (Bestätigung) (ohne Gewähr)
Zur Info: Sich gegen SÖB-Zwangsmassnahmen / Deppenkurse-Mobbingkurse = Bewerbungskurse wehren!
"Coaching Pflicht?"
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7.07.2015 um 9.31 Uhr - von E. - " ALG trotz Aufenthalt in Saudi-Arabien" |
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Hallo, Also mein Freund bekam trotz Aufenthalt in Saudi-Arabien ALG. Es wird bis zu 5 Jahre zurückgerechnet. lg (6.07.15)
unter: 26.06.2015 um 9.45 Uhr - von E. - "Hier Anspruch auf Al-Geld?"
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3.07.2015 um 21.50 Uhr - von P*. - "Kann mich das AMS zum Umziehen zwingen?" |
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Guten Tag, ich wollte mal fragen,ob mich das AMS zwingen kann,umzuziehen? Da mein Berater mir heute mitgeteilt hat,daß in Zukunft die Maßnahmen härter werden.. In der Gegend wo ich wohne sieht es schlecht aus mit Arbeitsstellen. Auto besitze ich keines. Vielleicht ist es noch wichtig zu erwähnen,daß ich nicht eine Mietwohnung habe,sondern ein Haus,daß mein Eigentum ist. Der Berater meinte auch,daß ich ja flexibel sein müsste,da ich keine Kinder habe.(meine 4 Katzen zählen ja nicht :-)) Mit freundlichen Grüßen
Antwort: Nein das AMS kann sie nicht zwingen umzuziehen. Lassen sie sich nicht einschüchtern / sekkieren! Die Wegzeit zu einer Arbeit darf bei ihnen für Vollzeit-DV 2 Stunden und Teilzeit 1,5 Stunden (hin und zurück) betragen. Sollten sie total abseits wohnen kann diese Zeit ev. überschritten werden! (Zumutbarkeit von langen Arbeitswegen)
3.07.2015 um 22.25 Uhr - von P*. - Vielen Dank!
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3.07.2015 um 10.39 Uhr - von B*. - "Geldsperre vom Ams ohne Begründung!" |
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Sehr geehrter Herr Moser!
Meine AMS Beraterin hat mich gezwungen einen Job bei den Wiener Stadtgärten anzunehmen, ansonsten würde sie mir das Geld sperren! Ich habe ihr davor ausdrücklich gesagt, dass ich aus gesundheitlichen Gründen diesen Job nicht machen kann! Daraufhin habe ich bei den Wiener Stadtgärten angerufen und mich erkundigt ob ich für diesen Job geimpft sein muss!( Ich bin seit Jahren nicht geimpft, da ich auf den Impfstoffträger allergisch bin) Die Dame sagte mir entweder ich bin geimpft, oder wenn nicht muss ich einen Zettel unterschreiben, dass die Firma nicht dafür haftet, wenn mir etwas passiert! Muss ich sowas wirklich unterschreiben, auch wenn ich dadurch dann eigentlich die A-Karte hätte? Ich habe daraufhin meiner AMS Beraterin dies mitgeteilt und bin auch nicht zu dem Vorstellungsgespräch gefahren! Der Chef dieser Firma hat das alles abgestritten und meinte ich hätte nichts unterschreiben müssen! Leider habe ich die Info nicht schriftlich und meine AMS Beraterin hat mir einfach so 7 Wochen das Geld gesperrt, ich habe aber keinen Bescheid darüber erhalten, lediglich einen Wisch mit den Worten, es sind noch fragen offen, deswegen Geldsperre!
Die Dame schikaniert mich schon seit Monaten, ich bekomme immer wieder Jobangebote für die ich nicht Qualifiziert bin, zB. Muttersprache holländisch sei erwünscht usw…. Meine Telefonnummer wurde auch bekanntgegeben, so kann mich jeder auf dieser Plattform kontaktieren, es haben schon einige unhöfliche „angebliche“ Chefs angerufen sie suchen einen fürs Putzen, und ähnliches. Meine Frage ist, ob die AMS Beraterin mir einfach so das Geld sperren kann, obwohl es in diesem Fall um meine Gesundheit ging oder hätte ich den Job annehmen müssen, obwohl es ein gesundheitliches Risiko für mich dargestellt hätte? Ich habe mich schon an die Geschäftsleitung gewendet , die kooperiert natürlich mit der Mitarbeiterin, der Chef der Wiener Stadtgärten kooperiert ebenso mit dem AMS. Also hatte ich eigentlich überhaupt keine Chance! Mir wurde das Geld Anfang Mai gesperrt und ich muss mit meiner Familie (Frau und Tochter) von 400 Euro im Monat leben, wir mussten unser Konto 2000 Euro überziehen! Meine AMS Beraterin hat mich angehört zu diesem Vorfall und daraufhin eine Niederschrift erstellt, wo lauter wirres Zeug drinsteht, dass man nicht mal entziffern kann, sprich kein Deutscher Satz usw.., ich habe den Blödsinn unterschrieben weil ich nicht mehr konnte, die Dame hat mich Wochenlang schon so schikaniert und ich hatte keine Kraft mehr (meine Beratungszeit betrug in der Regel ca. 45 Minuten, bei jedem anderen komischerweise höchstens 10 Minuten) Wo kann ich mich jetzt hinwenden, kann ich rechtliche Schritte einleiten? Kann ich überhaupt irgendwas tun um noch an das fehlende Geld zu kommen? Wir hatten nicht einmal Geld fürs Essen, müssen uns jetzt weiterhin noch was ausborgen!
Ich weiß jetzt nicht was ich noch tun soll, wie ich meine Familie über die Runden bringen soll, ich kann nicht mehr schlafen deswegen und der Terror von dieser Dame ist einfach schrecklich, abgesehen davon wohnt sie in meiner Ortschaft und ich muss ihr ständig begegnen! Ich habe zwar schon einen Beraterwechsel erhalten, weiß aber trotzdem nicht wie ich mich gegen dieses Urteil wehren soll!
Ich habe bei der Geschäftsleitung des Bezirks nachgefragt, wo ich Berufung gegen den Bescheid einlegen soll, die meinten ich müsse das irgendwo nachschauen, wollten mir auch keine Auskunft diesbezüglich geben!
Mit freundlichen Grüßen (2.07.15)
Antwort: Sie verlangen sofort den schriftlichen Bescheid zur Sperre (per Brief eingeschrieben oder Abgabe auf einer Kopie bestätigen lassen) Kommt dieser nicht innerhalb eines Monats müssen sie das Geld bekommen! (Bezugs-Einstellung unverzüglich mitteilen - mit Muster für eine Zahlungsaufforderung) Auf den Bescheid legen sie dann (Berufung /Beschwerde) ein. - 2 Wochen, ab Erhalt des Sperr-Bescheids, haben sie Zeit, um die Berufung einzulegen - tun sie das aber sofort nach Erhalt!
Bei der Berufung wird ihren Angaben nachgegangen - und vor "Gericht" lügt sich schwerer bzw. wird sich der Chef dieser Firma beim Abstreiten schwerer tun? (Widersprüche der Parteien beim Vorstellungsgespräch)
("Sperren, wegen fragwürdigen Rückmeldungen potentieller Dienstgebern ans AMS, erschwert!" "Nicht unwesentlich ist auch der Hinweis des VwGH, dass eine § 10-AIVG-Sperre Vorsatz und nicht nur Fahrlässigkeit voraussetzt." 20.11.11)
Grundsätzlich sollen sie aber bez. gesundheitlichen Einschränkungen ärztliche Atteste vorweisen können - haben sie Solche? Aber auch ohne, hätte sie ihre BetreuerIn auf ihren Einwand, bez. "eingeschränkter/fehlender Gesundheit", hin, als nächsten Schritt einer ärztlichen Untersuchung zuführen müssen, anstatt den Bezug zu sperren!
Falls sie etwas unterschrieben haben, dass ihnen schadet, so nehmen sie die Unterschrift zurück bzw. argumentieren sie - wie hier - dass sie diese nur wegen dem Druck geleistet haben!
Neben der / Zur Berufung sollten sie sich ein Attest bzw. ev. ärztliche Bestätigung bez. ihrem angeschlagenen Gesundheitszustand besorgen.
Nehmen sie sich in Zukunft eine Begleitperson zu den Terminen mit - wenn möglich!
Mobbing durch das AMS / Schlechte Behandlung: Bei richtiger Vorgehensweise sind auch Schmerzensgeldforderungen möglich!
Versuchen sie sich zu wehren! Gibt es andauernde Probleme / Schikanen so senden sie eine schriftliche Beschwerde an die Landesgeschäftsstelle und ganz wichtig wenden sie sich an den Volksanwalt - post@volksanw.gv.at; - ev. gibts Unterstützung! Ohne Gewähr - Alles Gute! |
1.07.2015 um 23.18 Uhr - von T*. - "Deppenkurs statt Studium" |
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Hallo und Hilfe!
Betreff: ZIB - Training (Coaching für Jugendliche 15-25)
Ich bin seit drei Tagen in so einer idiotischen Wiedereingliederungsmaßnahme und muss da jetzt jeden Tag 6 Stunden sitzen für die nächsten drei Monate, ansonsten Sperre. Ich will Musik studieren, fange damit in zwei Monaten an und muss mich auf die Aufnahmeprüfung vorbereiten. Die Bestätigung für die Anmeldung habe ich vorher bereits dem AMS vorgelegt.
Meine Beraterin meinte sie könne an dem Kurs nichts ändern, da es nunmal Gesetz ist, dass man nach einem Jahr Arbeitslosigkeit eine Wiedereingliederungsmaßnahme besuchen muss. Mich blockiert der Kurs aber von vorne bis hinten und ich mache mir Sorgen, dass ich deswegen meine Chance aufs Studium vermasseln könnte. Die dortigen Betreuerinnen und die AMS-Beraterinnen haben nichts zu sagen.
Gibts da irgendeine Ansprechperson die in der Position ist, hier eine gesetzliche Ausnahme oder Aufschiebung zu erwirken? ... dass ich z.b. erst den Kurs besuchen muss, sollte mein Plan mit dem Studium nicht funktionieren.
Oder gibt es gar eine andere Lösung?
LG, T.
Antwort: Es wäre die Welt nicht unter-gegangen, wenn sie nicht in den Mobbing-, Deppenkurs vermittelt worden wären - auch die AMS-Welt nicht! Sie haben da anscheinend eine BetreuerIn die sich daran erfreut, wenn sie die destruktive Arbeitsmarktpolitik - gerade was eben Bildung und Qualifikation betrifft - umsetzen darf und ihnen so Steine in den Weg legen kann!
Gehen sie mit Begleitperson (wäre vorteilhaft) zum Vorgesetzten / Geschäftstellenleiter und fragen sie ihn (vor dem Zeugen) ob der Kurs freiwillig ist! Kurse müssen einen Schulungscharakter aufweisen und ihre Defizite ausgleichen bzw. ihnen Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln - auch hätten sie, weil es der erste Kurs ist, über ihre Defizite wie den Kurs aufgeklärt werden müssen.
>Erfolgreicher Berufungsgrund bei fehlender Belehrung
Ev. klären sie ihrerseits den Geschäftstellenleiter bez. Nötigung / Amtsmissbrauch auf! Ist der Fall, wenn mit Bezugssperre - bei Kursen mit freiwilliger Teilnahme - gedroht wird.
>Muster-Schreiben als Voraussetzung um - im Falle - die handelnden AMS-MitarbeiterInnen wegen "schwerer" Nötigung und Amtsmissbrauch anzuzeigen / zu verklagen! (17.01.10)
Falls sie den Deppenkurs nicht verlassen dürfen heisst`s sich mit dem Rechtsweg ( Berufung /Beschwerde) gegen ev. Sperre zu wehren! - sollten sie eine weitere Teilnahme verweigern.
Denn Coaching ist (m. M. nach) noch immer freiwillig zu besuchen!
Wenn sie also die Schnauze vom Deppenkurs voll haben und sie die Vorbereitung zum Studium als wichtiger erachten, müssen sie ev. dagegen ankämpfen!
Zur weiteren Information: Kurse müssen nicht nochmal besucht werden hat man solche schon mal besucht! "Keine wiederholte Teilnahme an Schulungen des AMS mit gleichen Inhalten"
Sich gegen SÖB-Zwangsmassnahmen / Deppenkurse-Mobbingkurse = Bewerbungskurse wehren! (Sämtlichen Links (unterstrichen) folgen!)
(Ohne Gewähr) Alles Gute!
(13.08.2015 um 19.50 Uhr - von T. - "Termin beim Geschäftsstellenleiter / Stellvertretung wahrgenommen") |
1.07.2015 um 11.39 Uhr - von N*. - "Partnerschaft?" |
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Hallo, ich hab net frage....Mein freund und ich sind momentan beide arbeitssuchend, ich leider schon im notstand und er womöglich auch bald, sofern er vorher etwas findet! Wird mein notstand dann auf sein \"einkommen\" berrechnet? (lebensgemeinschaft) Beziehungsweise geht dass überhaubt noch, da bleibt uns ja nicht einmal soviel, als das wir die miete bezahlen könnten.... Beim AMS bekommt man nur wage antworten und ich hab echt angst dass da noch was kommt....:/ vor allem weil wir beide recht fleissig sind er macht die fachakademie für mediendesign (jobwechsel war hier durch die schulungszeiten von nöten) und ich befinde mich bereits im Endspurt mit der Abendmatura ... (30.06.15)
Rück-Frage; wurde das einkommen (ALG) des freundes nicht eh schon auf ihren notstand angerechnet?
1.07.2015 um 8.59 Uhr - von N*. - "Meines Wissens nicht" meines wissens nicht....anscheinend wurde durch das Beziehen unsrer neuen Wohnung erst bekannt dass wir zusammenwohnen, obwohl wir beide ja dieselbe Adresse haben und hatten....mir hat die AMS Frau gesagt, nachdem ich einen Wohnortswechsel bekannt gab, "naja dann sind sie aber nicht mehr ledig" ( sry aber was weiß ich wie man beim AMS das handhabt, sollte eigentlich beim Beantragen des Notstandes vielleicht mal gesagt werden, denn für mich bin ich ledig, solang ich nicht eine eingetragene Partnerschaft bzw verheiratet bin) jedenfalls weiß ich jetzt nicht was daraus Folgt....wird mein Notstand jetz auf seine ALG "angepasst", muss ich jetzt, wenn´s dicke kommt, sogar was retour zahlen, da wir ja vorher schon zusammengewohnt haben.....nur wäre das der Hammer, da man keinerlei Vorinformationen seitens AMS bekommt und dann steht man plötzlich blöd da.... lg
Antwort: ja vorsicht, wenn ihnen nachgewiesen wird dass sie vorher schon eine partnerschaft hatten müssen sie ev. zurückzahlen. ausser. wenn niemanden ein unterhalt zustand, dieser auch nicht freiwillig bezahlt wurde/wird und jeder sein eigenes (schlaf)-zimmer hatte / hat - so handelt es sich um eine wohngemeinschaft. - die grünen raten dann das zu verschweigen. vielleicht können sie das in der neuen wohnung auch so regeln - keine wirtschaftsgemeinschaft und jeder hat sein schlaf-zimmer? links durchlesen - wichtig Fragenkatalog zur Lebensgemeinschaft AMS OÖ Es sind also doch ein paar Fragen zur Partnerschaft zu stellen? (12.05.2010) unter: Weitere Links unter Politik erzeugt Armut - ohne gewähr - alles gute!
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1.07.2015 um 9.00 Uhr - von J*. - "Auslandsaufenthalt" |
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Guten Morgen, Wie lang ist man Versichert wenn man sich vom Bezug (Notstand)abmelden muß (Auslandsaufenhalt)? Habe keine Info gefunden. Lg. J
Antwort: Schutzfrist bei abmeldung bzw. sperre 6 wochen. Dann ev. selbst versichern - bei der KK informieren! reden sie mit dem AMS, wenn ein besonderer grund bez. des aufenthals im ausland vorliegt. - es gibt sonderbestimmungen wie Arbeitsplatzsuche bis 3 Monate Versicherungsleistung / Notstand mitnehmen(Bewerbungen vorlegen) oder um sich nachweislich beim Arbeitgeber vorzustellen oder um sich einer Ausbildung zu unterziehen, oder Umstände, die auf zwingenden familiären Gründen beruhen. Siehe: Auslandsanspruch / Formular E303 auch Formulare. (Ohne Gewähr) alles gute!
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30.06.2015 um 16.58 Uhr - von MT*. - "Möchte Umschulung wieder aufnehmen" |
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Hallo! Folgendes Problem habe ich mit dem AMS: Letztes Jahr im Sommer, wurde mir eine Umschulung im BBRZ genehmigt. Diese habe ich dann auch angetreten, musste sie aber aufgrund Gesundheitlicher Probleme (Gehirntumor inkl. OP) abbrechen. Nun nach meiner Genesung, wollte ich diese Umschulung wieder aufnehmen bzw. Neu beginnen, da ich nur kurz dabei war. Nun sagt das AMS aber, dass sie solche Umschulungen nur genehmigen wenn die PVA mitspielt. Und da sie es bei mir nicht tut, würde ich auch keine Umschulung mehr bekommen. Was kann ich dagegen machen? Ich meine, die Umschulung war ja Genehmigt und für Krankheit kann ich nichts. Wieso muss alles so umständlich sein? Brauche dringend Rat! Danke (29.06.15)
Antwort: auf ausbildung besteht kein rechtsanspruch - deswegen kann man sich auch nicht wehren / helfen. zu raten bleibt - ev. weiter lästig sein und auch den formalweg zu beschreiten.
Zu selbst gewählter Ausbildung / Formalweg! Beschreiten sie den Formalweg / Legen sie alle Daten den Kurs betreffend bei! Bei selbstgewählten "Kurs"/Ausbildung/"Studium" - Begehren, für Instanzenweg, abgeben! Ombudsmann Buchgraber von der LGS-Steiermark riet, den Formalweg zu berschreiten und sich ein Begehren zusenden zu lassen. Dann gäbe es einen Instanzenweg von der Geschäftsstelle über den Regionalbeirat bis zum Landesdirektorium. ("Instanzenweg für Ausbildung ohne Rechtsanspruch?" 7.09.11)
und versuchen sie sich das "okay" von der PVA zu holen. nehmen sie sich zu den treffen / terminen eine begleitperson - wenn möglich - mit. alles gute! (ohne gewähr) |
30.06.2015 um 16.02 Uhr - von D*. - "Anspruch auf Sozialhilfe" |
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Hallo, kann mir wer sagen, ob ich Anspruch auf Sozialhilfe von 2 Monaten habe, wenn ich keinen Termin vereinbart habe. Ist jetzt 3 Monate her. Ich brauchte das Geld damals nicht dringend, jetzt aber leider schon. Also April & Mai war ich es nicht holen, mein Sachbearbeiter gab mir nur für Juni das Geld. Jemand ne Ahnung? Wäre sehr dankbar mfG.
Antwort: Kommt wahrscheinlich darauf an, ob sie einen Termin nicht wahrgenommen haben obwohl ein solcher ausgemacht war? Wenn das der Fall war befürchte ich ging der Anspruch verloren. Oder dauerte die Bearbeitung einige Monate und es wurde ihnen - ohne Terminvereinbarung und ohne schriftlichen Bescheid - haben sie so einen bekommen? - nur der Monat Juni ausbezahlt. Sollte das der Fall sein verlangen sie einen schriftlichen Bescheid - auch über die 2 Monate April & Mai - den können sie berufen. Handelt es sich bei ihrer Sozialhilfe um die Mindestsicherung? - auch dafür müssen sie einen Bescheid erhalten! Wichtig ist auch, dass sie nachweisen können, dass und wann sie bei der Behörde waren - "sollte der Sachbearbeiter ein ev. Treffen, das Ansprüche für April & Mai mit einschliesst, abstreiten?" Haben sie etwas schriftliches oder Zeugen? "Besuchen sie auf alle Fälle - mit Begleitperson, wenn möglich - den Sachbearbeiter und klären die Angelegenheit - Warum für Juni Geld und für April & Mai nicht? - Wenn notwendig gehen sie auch zum Vorgesetzten! Und alles schriftlich - per Bescheid - erledigen lassen. Notfalls Berufung einlegen bzw. Beschwerde erheben!
zur Info: "Berufungsweg bei der Mindestsicherung und der Frage der Mietbeihilfe" (ohne Gewähr)
9.07.2015 um 15.20 Uhr - von D. - "Die Termine wurden eingehalten" Danke für die Antwort. Ich kann mich wieder erinnern, hatte etwas durcheinander gebracht. Im April ging ich ca. 5 mal zum Magistrat. Als alle Unterlagen gebracht wurden, musste ich noch die Mieteinzahlungsbestätigung bringen. Da ich meine Miete aber persönlich bei meinem Vermieter einzahle, dauerte es länger, da der Vermieter eher selten anwesend ist. Jedenfalls wurde die Miete erst Juni für April,Mai, Juni bezahlt und dann ging ich auch sofort zum Magistrat damit und bekam dann nach ein paar Tagen das Geld für Juni. Habe ich deshalb noch Anspruch auf die Sozialhilfe von April & Mai ? Die Termine wurden eingehalten.
Ich hätte noch eine Frage: Ich war 1 Woche vom AMS abgemeldet, jetzt meinte mein Sachbearbeiter das sie die Sozialhilfe kürzen wird. Vor 1 Jahr wurde Sie schon einmal gekürzt. Da bekam ich aber eine schriftliche Vorwarnung. Muss ich jetzt auch eine Vorwarnung bekommen, oder kann einfach so gekürzt werden? Ich danke Ihnen sehr für ihre Hilfe. mfg D.
Antwort: Da sie dem Arbeitsmarkt für diese Woche nicht zur Verfügung standen, kann es leicht sein, dass sie für diese Zeit keine Mindestsicherung bekommen? Aber wie beschrieben - müssen sie in beiden Fällen - 1. Warum für April & Mai kein Geld und 2. falls Kürzung - einen schriftlichen Bescheid bekommen - ansonsten verlangen sie diesen schriftlich / eingeschrieben! und legen Berufung ein bzw. erheben Beschwerde! >Wenn alles seine Richtigkeit hatte und sie das - die Verspätung was . Mieteinzahlungsbestätigung betrifft - ihrer BeraterIn mitteilten und auch die Termine eingehalten haben - so verwenden sie dies als Begründung für die Berufung / Beschwerde! (Ohne Gewähr) |
30.06.2015 um 8.43 Uhr - von M. - "Die Bezüge FÜR IMMER sperren?" |
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Hallo! Darf einem das AMS, unter bestimmten Umständen, wirklich die Bezüge FÜR IMMER sperren? Wenn man zB einen Monat in einem unzumutbaren, schlecht bezahlten Job arbeiten muss (der mit der eigenen Ausbildung nichts zu tun hat) und daher schon im Probemonat wieder kündigt. Geht das wirklich oder können das maximal 8 Wochen sein?
Antwort: nein - die erste sperre dauert 6 wochen jede weitere 8 wochen - die gefahr der gänzlichen leistungseinstellung besteht, wenn jemand zBsp. mehrere sperren - (bei ev. DV oder zwangsmassnahmen-Verweigerung / Vereitelung) - in kürzerer zeit / hintereinander bekommt - dann gibts den vorwurf der arbeitsunwilligkeit und ev. eine dauerhafte sperre.
Ganz wichtig! Da das AMS Bezüge auch rechtswidrig sperrt, soll/muss auf jede Bezugssperre Berufung eingelegt / Beschwerde erhoben werden!
(Bei arbeitnehmerrechtlichen Verletzungen darf es keine Sperre geben! Falls besuchen sie die AK)
>Nach dreimonatiger Arbeitslosigkeit gibts keinen Berufs- und Einkommensschutz mehr! Dann muss man jedes DV. über 20 Wochenstunden, das nach KV / "branchenüblich" entlohnt wird, annehmen! (Zumutbarkeitsbestimmungen 3) alles gute! (ohne Gewähr)
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