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22.07.2015 um 0.32 Uhr - von S. - "Schon wieder Deppenkurs?" |
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Sehr geehrter Herr Moser, ich habe sie vor ca einem Jahr angeschrieben wg "sinnloser" Ams Kurse. Leider hat sich meine Situation nicht verändert, bin immer noch arbeitssuchend. Nun hat mich mein neuer(!) Ams Betreuer wieder in einen solchen Kurs "zugebucht" allerdings hat er dazu gesagt dass ich nicht dazu verpflichtet bin. Auf dem Info Zettel steht allerdings: sollte ihnen die Teilnahme nicht möglich sein informieren sie umgehend ihren zuständigen Berater! Es ist der gleiche Kurs bei der selben Firma wie vor knapp einem Jahr. Voriges Jahr habe ich dort über 3 Monate verbracht ohne nennenswertes Ergebnis. Ich bitte Sie um eine kurze Antwort, möchte nicht wieder hin aber habe gleichzeitig Angst dass man mir mein Geld streicht. Bin mir ziemlich sicher bei Ihnen gelesen zu haben dass man mich nicht zweimal in den gleichen Kurs schicken kann? Es ist die Firma Mentor und der Kurs heißt "FIT Zentrum für Frauen". Bedanke mich im vorraus. MfG S. (21.07.15)
Antwort: Ich denke sie können sich nach der Aussage ihres Beraters richten! (Drum wäre Begleitperson als Zeuge empfehlenswert! Vermeidet Ängste!) Auch er kennt wahrscheinlich das Ergebnis des Sozialministeriums! "Erkenntnis des Sozialministeriums: "keine bereits absolvierten Deppenkurse besuchen müssen" / "keine mehrmaligen Deppenkursbesuche?" (27.09.13) Bzw. "Keine wiederholte Teilnahme an Schulungen des AMS mit gleichen Inhalten" (17.07.14)
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21.07.2015 um 23.43 Uhr - von H*. - "BBRZ: Da ich den Druck und die psych. Belastung dort nicht ausgehalten habe, und mit einem Schrei und Weinkrampf am Freitag zusammengebrochen bin, hat mich mein Psychologe krank geschrieben! - Nicht arbeits- und schulungsfähig" |
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Sehr geehrter Hr. Moser! Kann ich BBRZ verweigern? Was passiert dann? Derzeit bekomme ich vom AMS Geld. Ich bin am **.**.1961 geboren. Habe 32 Jahre als Näherin gearbeitet. 22 Jahre durchgehend. Ich habe von *.10.2013-**.11.2014 die I-Pension bekommen, da nach einer Klage Berufschutz vom Sachverständigen für Berufskunde festgestellt wurde. Ich bin körperlich und psychisch krank. Wurde Mitte Dez. 2014 vom BBRZ und PVA angeschrieben ich muß am **.01.2015 für 8 Wochen zum BBRZ. Da ich den Druck und die psych. Belastung dort nicht ausgehalten habe, und mit einem Schrei und Weinkrampf am Freitag zusammengebrochen bin, hat mich mein Psychologe in L...... mit Freitag noch krank geschrieben, als nicht Arbeits- und Schulungsfähig laut Befund. Inzwischen habe ich mehrer Befunde welche mich Schulungs und Arbeisunfähig befunden, auch körperliche MRT die meinen Zustand anzeigen. Trotzdem werde ich immer wieder von PVA und BBRZ angeschrieben für enien neuen Kurstemin zum BBRZ. Ich bin seit Jänner 2015 fast durchgehend im Krankenstand, derzeit auch. Meine Betreuerin von der PVA sagt: Ich ka nn Befunde schicken soviel ich möchte, die werden ihnen nichts nützen wir richten uns ausschließlich nach unserer Untersuchung welche am **.10.2014 war bei PVA, und nach der Untersuchung vom BBRZ. Die Dame von der PVA sagt: Schreiben sie sich gesund und verweigern dann unsere Einladung vom BBRZ. Sie bekommen dann noch 2Mal eine Einladung und dann die Ablehnung. Dann können sie wieder klagen gehen. Nun meine Fragen: Stimmt das kann ich ablehnen, ohne das ich mein Geld (580?)verliere? Ich bin am **.**.1961 geboren. Wie kann ich in das neue Reha-System fallen, das eigentlich nur für ab 01.01.1964 geborene gilt? Kann ich mich auf das Berufen und verweigern? Warum zählen meine neuen Befunde bei der PVA nicht? Wenn ich eine Untersuchung bei der PVA habe (z.B. Ansuchen um Pension) , dürfen die Befunde nur ein halbes Jahr alt sein, und bei mir gilt nur die alte Untersuchung vom **.10.2014 Außerdem habe ich eine 85Jähr. Mutter mit schwerer Demenz, einen 86j kranken Vater und einen kranken Mann (Muskelkrankheit), welche alle Pflegestufen haben, also wirklich krank sind. Ich betreue alle, lebe aber nur mit meinen Mann gemeinsam. Die Eltern sin 4km entfernt. Ich bitte Sie mir bald Antwort zu geben. Vielen Dank Herzliche Grüße
Antwort: ja es ist schwierig denen / BBRZ zu trauen. es besteht ein gewisses risiko, aber wenn sie es nicht mehr aushalten, sollten sie dieses eingehen und eine BBRZ -zuweisung verweigern.
hier 2 wichtige links - falls sperre zur berufung verwenden. "BBRZ: Verbotene Doktorspiele?" >"Unerträgliche - unhaltbare Szenarien für eine demokratische Republik" >"Keine Anstellung als Psychologe, sondern als Prozessmanager - daher keine Verschwiegenheitspflicht?". >"Das Ziel von IMBUS die psychische Stabilisierung und Entwicklung eines individuellen Rehabilitationsplanes - über bewusste psychische Druckausübung?" >"Sachverhaltsdarstellung zur Nachahmung" (13.10.14)
VwGH: "U. a. - ärztliche Untersuchungen sind kein zulässiger Inhalt einer Maßnahme zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt!" (26.08.14)
zu finden unter BBRZ / SIEHE AUCH weiteren Link zum BBRZ
wenn eine verschlechterung eingetreten ist, ist ein neuerlicher IV-Pensions-Antrag möglich - probieren sie es und stellen sie nach dem krankenstand einen neuen Antrag.
und vorsicht - bez. aussteuerung bei langem krankenstand - vermeiden sie diesen falls irgendwie möglich! nach der gesundschreibung - verweigern sie ev. die BBRZ-zuweisung und stellen ev. einen neuerlichen antrag auf I-Pension wegen verschlechterung des gesundheitszustand.
für eine berufung wegen ev. sperre geben sie sämtliche gründe aus den links an. nicht zuletzt auch die ärztliche kursfreistellung / attest. (OHNE GEWÄHR) ALLES GUTE!
21.07.2015 um 18.38 Uhr - von H*. - "Warum Rehageld obwohl älter?" Guten Tag Herr Moser! Danke für die rasche Antwort. Sie können mein Schreiben natürlich veröffentlichen, aber bitte ohne Namen und genaues Geburtsdatum sowie ohne Adresse. Ich habe vergessen zu schreiben, das ich natürlich um eine Wiedergewährung meiner Pension angesucht habe. Und da warte ich schon seit 8 Monaten auf einen Bescheid. Ich werde immer nur zum BBRZ geschickt. Meine wichtigste Frage aber ist, ob Sie mir sagen können, warum ich in das neue Reha System falle, mit Umschulung für Berufschutz, welches erst ab 01.01.1964 geborene gilt. Ich bin 1961 geboren. Man kann das überall nachlesen. LG H.
Antwort: Ab 2014 wurde "Dank Hundstorfer und "SPÖ? (ÖVP ist`s eh klar) beschlossen, dass unter 50 Jährige keine Früh-Pension mehr erhalten! Auf die wartet das Rehageld! Was aber nicht heisst, dass über 50 Jährige vom Rehageld ausgeschlossen werden/sind! Auch die kanns treffen, wenn die PVA der Meinung ist, der Gesundheitszustand / Krankheitszustand lässt das zu! (Ohne Gewähr)
Stellen sie aber trotzdem die Frage in einem ev. Einspruch / Beschwerde / Berufung danach - Falls es dazu kommt!
"Rehageld-Fragestellung: "3-Reich-Gesundheitspolitik?" "Zwangsbehandlung? / Zwangsmedikation? / Zwangspsychologisierung?" (10.09.14)
"Eigentlich" Unglaubliches bzw. Schockierendes zum BBRZ!" |
21.07.2015 um 17.14 Uhr - von M. G*. ans AMS - "Bezugssperre" "Ich hätte ja auch laut Aufschreien können, weil ich es fahrlässig, unethisch und unmoralisch finde, dass ...."
Lieber Geld verlieren als die eigene Würde. |
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Ich bitte die/den Zuständige/n dieses Schreiben auf schnellstem Wege meiner AMS-Beraterin, Frau Mag.a S. H., weiter zu leiten.
SVNR: **** ** ** **
Liebe Frau Beraterin,
ich habe heute via eAMS die Nachricht über die Bezugssperre erhalten. Der Infopoint H.gasse, an den ich mich persönlich wenden musste, hat mir mitgeteilt, dass Sie diese Sperre veranlasst haben.
Sie haben mir ein Stellenangebot als Trainer bei JBBZ (Das Jüdische Berufliche Bildungszentrum) übermittelt, wo es sich um die Aus- und Weiterbildung von Jugendlichen und Erwachsenen handelt. Zweidrittel der ausgeschriebenen Kriterien erfülle ich jedoch nicht, was ich Ihnen bereits beim letzten Kontrolltermin (07.07.2015) mündlich mitgeteilt hatte. Nichtdestotrotz haben Sie mich dazu "motiviert", um die Stelle zu bewerben, was ich am 12.07.2015 getan habe.
Ich habe nach 8 Werktagen (am 17.07.2015 um 13:23 bis 13:29) dem AMS-Hotline (der Frau P.) telefonisch über den Zwischenstand Bescheid gegeben. Frau P. hat mich über die Prozedur des telefonischen Bekanntgebens von Bewerbungsergebnissen näher aufgeklärt; unter anderem, dass es sich hier viel mehr darum handelt, dem AMS innerhalb von 8 Tagen (statt 8 Werktagen) mitteilen muss, für die vom AMS vorgeschriebene Stelle beworben zu haben. Aus dem Stellenangebot des AMS ist dies nicht genau ersichtlich – siehe:
„Bitte informieren Sie uns, wie vereinbart, innerhalb von 8 Tagen über das Ergebnis bzw. den Stand Ihrer Bewerbung. Bewerbungsergebnisse können binnen 8 Tagen telefonisch unter 01/***** bekannt gegeben oder persönlich in der Infostelle Mo-Do in der Zeit von 13:00 – 15:00 vorgelegt werden“
Abgesehen davon, dokumentiere ich die Bewerbungen in meinem eAMS-Konto.
Ich hätte ja auch laut Aufschreien können, weil ich es fahrlässig, unethisch und unmoralisch finde, dass Sie mich für eine Stelle drängen, wo ich trotz fehlenden oder mangelnden Kenntnisse Jugendliche aus- und weiterbilden soll. Es geht immerhin hier um Menschen, denen etwas gelehrt/beigebracht werden soll. Oder wie haben Sie sich das vorgestellt? Dennoch war ich tolerant und habe in einer passenden Weise das JBBZ kontaktiert und um einen adäquaten Job gebeten. Nachdem Sie, Frau Beraterin, meinen Bezug im Handumdrehen gesperrt haben, bereue ich nun nicht aufgeschrien zu haben.
Angesichts des Wahljahrs und ständiger Kritiken gegen das AMS seitens politischer Konkurrenz kann ich nur vermuten, dass es beim AMS intern härtere Vorgehensweisen diktiert wurden, um in Zahlen zeigen zu können, dass die Transferhilfen keine „soziale Hängematte“ sind – wie Herr Sozialminister Hundstorfer es öfters äußert. Sollte es aber ein Rachefeldzug des AMS sein, weil es in der Vergangenheit meinen öffentlichen Kritiken ausgesetzt war, dann darf ich Ihnen und dem AMS versichern, dass ich nichts zu verlieren habe. Lieber Geld verlieren als die eigene Würde.
Man muss kein Experte sein, um zu begreifen, dass unsere Wirtschaft sich auf Konsum stützt und eine Korrelation zwischen Konsum und Arbeitslosigkeit gibt; sowie Kriminaldelikte mit der Armut zu tun haben. Mit der Streichung von Bezugshilfen fördert das AMS einen Konsumrückgang, dies wiederum bedeutet weniger Arbeitsplätze in den Betrieben, da weniger produziert bzw. verkauft wird. Mit Sanktionen und dergleichen sollte das AMS nicht nur gegen die Schwächeren der Gesellschaft schwingen, sondern auch gegen (Kurs-)Institute und Leihfirmen etwas unternehmen. Diese dubiose Betriebe schlagen unter dem Deckmantel „Sozialökonomische Betriebe (SÖB)“ ihr Kapital und kosten dem Staat zugleich viel Geld, das sinnvoller einsetzbar wäre. Sie profitieren ausschließlich auf dem Rücken von Arbeitslosen und durch das AMS. Überlegen Sie sich einmal, Frau Beraterin, wo Sie bspw. sonst außerhalb des AMS-Kontext so einen lukrativen Posten bekleiden könnten. Ich appelliere an Sie, wenn Sie das nächste Mal jemandem kurzerhand den Bezug sperren, an meine Worte denken. Viele Arbeitslose mögen sich aus verschiedensten Gründen Ihre repressive Sanktionen und Maßnahmen dulden, ich hingegen werde es nicht.
Ich werde mich künftig stärker gegen die Missstände des AMS engagieren und die Fälle einzeln publizieren, gemäß Actio = Reactio. Wir sehen uns am Mittwoch 22.07.2015 8:30Uhr, wo ich mit Ihnen ausführlicher über die erwähnten Punkte sprechen möchte.
Mit besten Grüßen M. G., BSc (20.07.15)
Antwort: ja, verlangen sie sofort den schriftlichen bescheid - sollte die sperre bestehen bleiben und legen darauf berufung ein. schriftlichen bescheid ev. eingeschrieben verlangen - kommt dieser nicht innerhalb eines monats muss ihnen das geld ausbezahlt werden. (Bezugs-Einstellung unverzüglich mitteilen - mit Muster für eine Zahlungsaufforderung ) ist es okay unter innitialen und gekürzte daten/namen zu veröffentlichen? alles gute!
21.07.2015 um 11.12 Uhr - von M. G*. - "Ich habe bereits einen "guten" Ruf beim AMS" Vielen Dank für die Infos; werd ich machen. Sie können meinen vollen Namen angeben. Ich habe bereits einen "guten" Ruf beim AMS :) MfG
Antwort: "Rechtswidrige Sperre"?" VwGH: Wenn geforderte Qualifikation fehlt ist Zuweisung unzulässig
Zur Info: eAMS-Konto freiwillig / eAMS Konto löschen (Ohne Gewähr) |
21.07.2015 um 10.17 Uhr - von E*. - "AMS Sperre" |
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Sehr geehrter Herr Moser! Ich befinde mich derzeit in einer sehr unangenehmen Situation.
Bin seit dem 11.05.2015 als Arbeitssuchend gemeldet. Habe mich bisher auf alle Stellen des AMS beworben und auch Initiativbewerbungen geschickt ( vom AMS bekomme ich nur Stellen von Leihfirmen).
Am Donnerstag wurde ich am Nachmittag dann von der Firma Jobtime kontaktiert, der nette Herr sagte mir er hätte gleich für Montag (20.07.2015) einen Job für mich, ich sagte bevor ich eine Zusage gebe würde ich gerne ein Vorstellungsgespräch führen. Der Termin wurde auf Freitag 17.07. 09:00 gelegt. Aus gesundheitlichen Gründen (habe seit mehreren Monaten Magenprobleme mit Speibkoliken bin auch in ärztlicher Behandlung deswegen) da ich Donnerstagnacht wieder mal durchgespieben habe (entschuldigen Sie bitte meine ehrlichkeit) fühlte ich mich nicht mal fähig zum Arzt zu gehen; geschweigedenn zum Vorstellungsgespräch. Ich habe den netten Herren am Freitag noch vor dem Vorstellungsgespräch zu erreichen jedoch war er nicht erreichbar. Ich habe heute das AMS darüber informiert dass ich im krank gemeldet bin seit Freitag und erfahre dass ich wegen arbeirsunwilligkeit gesperrt worden bin da ich ja heute hätte arbeiten sollen. Kann eine Leihfirma mich weitervermitteln und eine Zusage geben obwohl kein Vorstellungsgespräch stattgefunden hat? Jetzt sehe ich dass der NETTE Herr eine böse Mail gerichtet an mich und an zwei weitere AMS Geschäftsstellen geschickt hat. Seine Aussage: Er hätte jetzt Schwierigkeiten mit seinen Kunden, dass mir das seinermeinung nach als egal empfinde und dass ich anscheinend doch nicht so arbeitswillig bin wie ich angebe und ich solle mich bei dieser Firma nie wieder bewerben. Jetzt habe ich die Sperre und weiss nicht wie ich dagegen vorgehen kann. Es kann doch nicht sein dass jemand von einer Personalbereitstellungsfirma in meinen Namen Zusagen trifft, darf er mich bein AMS so schlecht machen dass sies zu einer Sperre führt. Meine Meinung interressiert das AMS gar nicht.
Bitte um Hilfe!!! Danke E. (20.07.15)
Antwort: Verlangen sie den Sperr-Bescheid und legen sie Berufung ein. Aber Chancen auf Erfolg sind gering. Es war eine schlechte Idee nicht zum Vorstellungstermin gehen, ohne sich vom Arzt krank schreiben zu lassen. Ev. hätte sie ihr Arzt nächsten Tag (einen Tag zurück) krankgeschrieben. Jetzt ist es problematisch! Kann der Arzt ihnen ev. bestätigen dass sie Magenprobleme mit Speibkoliken schon öfter hatten? Also wie geschrieben, ev. legen sie trotzdem Berufung ein - und teilen darin ihre Sicht der Dinge mit - denn diese ist kostenlos! Und seien sie für die Zukunft gewarnt!
Ps.: Was haben sie im letzten Job verdient? Bzw. Was gearbeitet? Da sie noch keine 3 Monate arbeitslos sind unterliegen sie noch einen gewissen Schutz: Wenn sie weniger als ca. 80 % ihres Gehalts (ihrer Bemessungsgrundlage) verdient hätten, hätten sie verweigern dürfen! Gehen sie der Sache nach - ob sie das Argument anwenden bzw. in der Berufung verwenden können. Siehe Zumutbarkeitsbestimmungen (3) (Ohne Gewähr)
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19.07.2015 um 17.13 Uhr - von C*. - "Frage zum Partnereinkommen bei Mindestsicherung/Dauerleistung"
"Denn mich stürzt das eigentlich nur tiefer in die Verzweiflung" |
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Sehr geehrter Herr Moser, und alle Mitleser!
Ich hätte eine Frage, langsam weiß ich nicht mehr weiter.
Ich habe seid meiner Kindheit mit mehreren psychischen Erkrankungen zu kämpfen- dadurch auch mit einer Erwerbsunfähigkeit.
Ich beziehe Mindestsicherung seit ich 18 bin, erhöhte Fambhlf wegen dauerhafter Erwerbsunfähigkeit und seid etwa 2 Jahren Dauerleistung mit Unterbrechungen (dazwischen immer Mindestsicherung) . Ich wohne alleine in einer Gemeindewohnung die ich durch meine ehemalige betreute Wohngemeinschaft bekam. Seit 1 1/2 Jahren habe ich einen Freund mit dem ich gerne zusammenziehen möchte. Ich habe alle Erkundigungen eingeholt- es kann doch nicht sein weil mein Freund etwa 1400? verdient das er mich erhalten muss? Wir sind weder verheiratet noch sonst etwas, ich würde auch auf die Dauerleistung verzichten, und auch weniger Mindestsicherung wäre kein Problem - aber nichts ? Von der Erhöhten Familienbeihilfe allein kann ich nicht leben.
Soll das ein Ansporn sein wieder Arbeitsfähig- bzw wieder Gesund zu werden? Denn mich stürzt das eigentlich nur tiefer in die Verzweiflung, ich hoffe Sie haben einen Tipp.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort: "Gut", dass sie Bescheid wissen. Die "derzeitigen" politischen Rahmenbedingungen ("richten sich hauptsächlich gegen untere soziale Schichten") ermöglichen/erlauben es ihnen nicht , ohne finanzielle Einbussen, eine Partnerschaft unter einer Adresse einzugehen. Ev. überlegen sie sich eine Wohngemeinschaft - jeder hat sein eigenes Schlaf-Zimmer - ev. mit einem Untermietevertrag? Oder ihr Freund ist wo anders gemeldet - ev. bei den Eltern / nur dann wenn diese keine finanzielle Einbussen befürchten müssen? weil die ev. ebenfalls eine Beihilfe/Unterstützung erhalten, die dann gestrichen/eingestellt werden würde? - und besucht sie sehr oft!
>Nehmen sie sich Zeit und gehen sie sämtliche Links durch, um Einblick zu erhalten! "Weitere Links unter Politik erzeugt Armut und "fördert/zwingt zu Single-Haushalte / gegen Familienbildung"! (ohne Gewähr)
20.07.2015 um 9.41 Uhr - von C*. - "Wo fängt das an und hört das auf?" Danke für Ihre Antwort! Wegen einen Vertrag bzgl Untermiete - die Idee kam mir auch schon, mein Betreuer beim Sozialamt darauf "Keine Chance" . Gut eine Wohngemeinschaft mit zwei Schlafzimmern.- NUR WO FÄNGT DAS AN UND HÖRT DAS AUF ? Dürfen wir dann im Bett des anderen Übernachten, dürfen nicht Händchen-haltend aus dem Haus gehen, müssen wir wenn wir uns draußen aufhalten jedes mal umdrehen wenn wir uns küssen wollen ? Andere Frage- Bei einer "echte Wohngemeinschaft" wäre Sozialhilfe-Bezieher dann verpflichtet dem Sozialamt zu melden sollte zwischen mir meinem Mitbewohner/ Mitbewohnerin zu einem One-Night-Stand kommen ? Auch bei einem Kuss? Wie viel körperliches und finanzielles Zusammenseien definiert denn ob man im Auge des Landes direkt dieselben Pflichten hat wie bei einer Ehe? Die Stadt bzw das Land weiß offenbar selber nicht wie es gewisse Richtlinien durchsetzten will. Das ist doch absoluter Schwachsinn das jemand der 1 1/2 Jahre mit einer kranken Frau zusammen ist mit Zusammenzug (also auch mit Miete teilen= weniger Mietbeihilfe für das Land) unterhaltspflichtig wird! Mit freundlichen Grüßen (19.07.15)
Antwort: Ich sehe, sie wissen um die Konsequenzen, bei "Partnerschaft" Bescheid! Ja, senden sie eine Unmutskundgebung an den / "die" politisch Verantwortlichen "Sozial?"-Minister Hundstorfer rudolf.hundstorfer@sozialministerium.at; wie an die spoe@spoe.at ; die ihre WählerInnen und soziale Gesinnung verrät! Ev. auch an die ÖVP infoteam@oevp.at; aber wohlwissend, dass diese politische Rahmenbedingung von dieser Partei als Erfolg gesehen wird, obwohl die sich "christlich-sozial" schimpfen! Und wichtig wäre auch, dass die Volksanwaltschaft Beschwerden/Unmutskundgebungen erhält! post@volksanw.gv.at; / Hier noch weitere Adressen - mit Medien! Betroffene müssen sich unbedingt rühren! Fehlt deren Kritik ist für die unsozialen MacherInnen eh alles in Ordnung!
>Unter einer Lebensgemeinschaft versteht die Rechtssprechung in Österreich eine länger andauernde monogame Partnerschaft eines Paares in Form einer Wohn-, Wirtschafts- und Geschlechtsgemeinschaft.
Ein Unterhaltsanspruch ist aber eine nicht unwesentliche Voraussetzung! "Grünen Tipp: Beim AMS "die Lebensgemeinschaft" nicht angeben, sofern keine Unterhaltspflicht besteht - und ein Unterhalt auch nicht freiwillig geleistet wird!" (21.12.10)
Links durchlesen, um zu wissen, auf was aufpassen bzw. was zu vermeiden ist, will man nicht finanzielle Ansprüche verlieren! "Weitere Links unter Politik erzeugt Armut und "fördert/zwingt zu Single-Haushalte / gegen Familienbildung"! (ohne Gewähr)
21.07.2015 um 9.57 Uhr - von C*. - "Forum-Beitrag an so alle Medien, Parteien und Volksanwaltschaft gesendet." Ich habe den Auszug aus diesem Forum mit meinem Beitrag an so alle Medien, sowie Parteien und an die Volksanwaltschaft gesendet. Mal sehen ob was bewegt werden kann. Ich bin es leid wegen unverschuldeter Krankheit "bestraft" zu werden . Mit freundlichen Grüßen! (20.07.15)
21.07.2015 um 10.24 Uhr - von C*. - "Dame vom Sozialministerium: "Pech gehabt" Eine Dame hat sich vom Sozialministerium gemeldet, in ihrer E-Mail hieß es ich solle mich unbedingt melden damit wir eine Lösung für mein Problem finden.
Fazit: Sie hat mir eben am Telefon erklärt was bei Zusammenzug mit einem Partner eines gewissen Einkommens passieren würde und das ganze abgeschlossen mit ich zitiere "Und wenn Sie dann dennoch zusammenziehen -Pech gehabt" MfG |
18.07.2015 um 17.01 Uhr - von K*. - "Krankengeld" |
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Hallo, ich habe eine Frage zum Krankengeld. Und zwar bin ich beim AMS, aber seit einiger Zeit krankgeschrieben. Man sagte mir, dass das Krankengeld in der gleichen höhe wäre wie das Arbeitlosengeld. Allerdings wurde mir das Krankengeld nur für 28 Tage ausbezahlt, obwohl ich länger krankgeschrieben war. Kennt sich jemand da aus, wie das läuft? Kann es sein, dass man für 1 Monat immer nur für 28 Tage Geld bekommt, auch wenn der Monat 31 Tage hat? Vielen Dank für die Auskunft. Schöne Grüße, K.
Antwort: Die Krankenkassa zahlt anscheinend alle 4 Wochen / im 28 Tage-Rhytmus aus. Den "Rest" / weitere Ansprüche bekommen sie nächstes Mal! Ev. besuchen sie die Krankenkassa und erkundigen sich. (Ohne Gewähr)
19.07.2015 um 8.00 Uhr - von anonymen X - "Die ersten 3 Tage bezahlt das AMS" Die ersten 3 Krankenstands Tage bezahlt das AMS ab dem 4 Tag die Krankenkasse (Krankengeld)
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15.07.2015 um 10.20 Uhr - von H*. - "Werde mich heute noch beim zuständigen Abteilungsleiter über meine Beraterin beschweren. Ich erwarte mir in Zukunft mehr Menschlichkeit" |
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War heute beim ams prandaugasse und wurde nicht höflich behandelt.sie meinte bei ihnen tut sich gar nix weil ich auf sämtliche bewerbungen keine antwort bekommen habe.sie hat mich in 2 wochen wiederbestellt und meinte sie will alle meine bewerbungen von juni und Juli sehen.ich wurde wue eine Lügnerin hergestellt das finde ich eine frechheit.sie soll froh sein dass sie einen job hat würde gerne mit ihr tauschen und ohne uns hätte sie auch keinen job.man wird oft wie der letzte dreck behandelt und nicht wie eine kundin.ich werde mich heute noch beim zuständigen abteilungsleiter über meine Beraterin beschweren.ich erwarte mir in Zukunft mehr Menschlichkeit.
Antwort: Ihr Verhalten / Vorgehensweise soll viele Nachahmer finden!
Zur Info: Der Verwaltungsgerichtshof schiebt den Methoden des Arbeitsmarktservice, schematisch wöchentlich eine bestimmte Anzahl von Bewerbungen vorzuschreiben, einen Riegel vor. Eine bestimmte Zahl von Bewerbungen nachweisen.
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14.07.2015 um 16.38 Uhr - von K*. - "Sperre wegen selbstgesuchten DV.?" |
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Sehr geehrter Herr Moser.
Bin seit einem monat arbeitlsos und daher aktiv auf arbeitssuche. vorige woche fand ich ein inserat auf dieses ich mich beworben hatte. es geht um eine tätigkeit in einem reinigungsunternehmen. ich war mich vorstellen, die dame gleich hoch erfreut das sie endlich eine österreicherin bekommt und das ich mir von den dort schon tätigen damen ja nix gefallen od.einreden lassen sollte. ausgemacht war dann, das ich entweder mit mo.od..di zu arbeiten beginne. zuhause sprach ich dann mit meinem partner darüber das mir das doch nicht zusagt, eben schon das die objektleiterin nicht positiv über die damen sprach usw.muss dazusagen ich war schon in der reinigung tätig und es war alles nur eine katastrophe...und dies wollte ich mir nicht mehr antun das ich dabei wieder fertig mit den nerven werde.habe dann der objektleiterin am nächsten tag eine mail geschrieben das es doch nicht die richtung ist die ich einschlagen möchte allein wegen dem verdienst. so heute ein paar tage später hatte i ch einen ams termin. sass eine stunde und wunderte mich nicht dran zu kommen.klopfte dann bei meiner beraterin an, diese mir dann sagte ich wäre nicht mehr im system, die firma iss hätte mich abgemeldet ! ich habe weder einen tag dort gearbeitet, noch einen vertrag unterschrieben und mir den job selbst gesucht...können die mich einfach so abmelden ohne das ich etwas erfahre ?? hätte ich heute nicht meinen termin gehabt, wüsste ich nicht einmal was davon und hätte auch kein geld erhalten. jetzt muss ich in vier tagen wieder zum ams wo meine "fähige" beraterin mit mir eine niederschrift macht..warum ich den job nicht angenommen habe. wie soll ich jetzt vorgehen, was kann ich da sagen...das es mir zuwenig verdienst gewesen wäre? das ich davon genauso wenig leben könnte wie vom ams ? ich kenne mich aufgrund dessen das ich das erste mal arbeitslos bin überhaupt nicht aus und hoffe auf hilfe, danke
Antwort: Abmelden ist nicht okay! Jedoch kommt es zur Sperre - auch bei Eigenengagement - weil sie eine Stelle verweigerten! - Ist ein fürchterliches "kontraproduktives" System was Eigenengagement betrifft! Das in Fällen verständlicherweise ein Solches unterbindet bzw. verhindert! Sie brauchen jetzt Gründe für die Berufung, die sie auf den Bescheid, den sie wegen der Bezugssperre bekommen müssen, einlegen! ZBsp. Wenn diese Firma nicht nach KV / "branchenüblich?" entlohnt, so dürfen sie ohne Konsequenzen ablehnen. Oder sollten andere arbeitnehmerrechtliche Verletzungen vorkommen? - Ev. recherchieren sie noch nach, ob sie diesbez. etwas finden? Auch sind sie in der Arbeitslosigkeit die ersten drei Monate bez. Einkommen und Beruf ein wenig geschützt! Siehe Zumutbarkeitsbestimmungen (3) (durchlesen!) Wenn sie also zudem weniger als ca. 80% ihres letzten Gehalts (ihrer Bemessungsgrundlage) verdient hätten, hätten sie eh ablehnen dürfen / (dürfen sie ablehnen) - wäre dem so gewesen?
Die Niederschrift eher nicht unterschreiben, wenn sie mit dem Inhalt nicht einverstanden sind - spielt sowieso keine Rolle - kann eher nur schaden!
Und geben sie ruhig auch an, dass ihnen das Arbeitsklima nicht erträglich erscheint, da die ArbeitgeberIn? / Objektleiterin im Gespräch vor den KollegInnen warnte. (Ev. besuchen sie auch die AK und holen sich arbeitnehmerrechtliche Auskunft bzw. wies aussieht wegen dem Arbeitsklima? - Versuch) Also nochmal - Berufung unbedingt einlegen - die ist kostenlos! In Zukunft seien sie gewarnt! (Ohne Gewähr) |
14.07.2015 um 12.49 Uhr - von F. - "Kosten vom Wohnort zum Kursort?" |
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hallo herr moser! ich habe da eine frage bezüglich der kfz-kosten vom wohnort zum kursort, der mehr als 20km entfernt ist. betrifft eine bekannte von mir, die am ams t. (wohnort) gemeldet ist und einen kurs für shiatsu (sehr kostenintensiv) und nicht gratis ist. der kursort ist g., also 167km entfernt. bezahlt werden 0,15 ?/km, ist das rechtens? ersuche um antwort an die angegebene mailaddy mit bestem dank
Antwort: Sie müsste zumindest Fahrt-Kosten in einer Höhe, wie sie öffentliche Verkehrsmittel verursachen, bekommen! Recherchieren sie was der Zug oder Bus kostet? (ohne Gewähr)
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13.07.2015 um 8.05 Uhr - von S. - "Daten weiter gegeben?" |
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Sehr geehrter Herr Moser, beim AMS liegt mein Lebenslauf auf. ZU meiner Mutter habe ich ein etwas schwieriges Verhältnis, sie kuendigte mir öfter an, daß sie jemanden kennt vom AMS und über mich sämtliche Daten ausfindig machen kann. Gestern sprach sie mich über meine Angaben im Lebenslauf an (Lebenslauf liegt beim AMS auf), Sachen die sie nicht wissen kann. Das kanns ja nicht sein, oder, dass beim AMS meine Daten weitergegeben werden an \"private Freunde von AMS Mitarbeitern.
Antwort: Ist natürlich nicht erlaubt! Datenschutz - schwieriger wird es sein dies zu beweisen? kontrollieren sie auch nach, ob ihr Lebenslauf eh nicht öffentlich übers Internet zugänglich ist - "Ev. für Arbeitgeber?" Wenn sie genaue Kenntnis haben wie sich die Datebschutzverletzung zugetragen hat, dann drohen sie den Verantwortlichen mit einer Anzeige an die Datenschutzbehörde! Fragen wegen Verletzung sind auch an die ARGE-Daten zu stellen - dort gibts kompetente Antworten
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12.07.2015 um 10.20 Uhr - von B*. - \"Zum 6. Mal ein Jobcoaching?\" |
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Sehr geehrter Herr Moser, folgende Frage: war Langzeitarbeitslose, jetzt war ich fast ein Jahr im Krankenstand - gelte ich trotzdem nach wie vor als Langzeitarbeitslose ?? (Frage deshalb: man wollte mich zum 6.Mal vor dem Krankenstand in ein Jobcoaching schicken, wo ich mit dem AMS-Berater etwas gestritten habe, befürchte jetzt, dass er mich aus Zorn sofort wieder dorthin einweist) Danke für die Antwort - bei Veröffentlichung bitte nur Initialen angeben !! (AMS liest mit) (11.07.15)
Antwort: Krankenstände unterbrechen / verändern Statistiken! Statistik unterliegt kreativer Zahlenspielerei, aber für Deppenkurse brauchts keine Langzeitarbeitslosigkeit! Wobei diese einen schulischen Charakter aufweisen bzw. Defizite ausgleichen müssen! Sie brauchen den Deppenkurs aber nicht mehr besuchen, haben sie solche mit gleichen Inhalte schon besucht! Dazu das Sozialministerium: "Keine wiederholte Teilnahme an Schulungen des AMS mit gleichen Inhalten"
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11.07.2015 um 1.31 Uhr - von W. - \"Rückforderung\" |
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Hallo Liebes Soned Team! Ich war letzte Woche den Antrag für meine Notstandshilfe verlängern und denke mir heute ich falle aus allen Wolken. Ich habe einen Bescheid bekommen das ich 55,66 Euro zurückzahlen soll, weil ich zu diesem Zeitpunkt angeblich in Krankengeld bezug gestanden bin. Was schon möglich sein kann, aber ich habe meine Krankenstände immer rechtzeitig gemeldet, obwohl ich in einem Kurs war, bin ich immer entweder am letzten Tag des Krankenstandes oder am Tag danach gleich persönlich aufs AMS und auf die Krankenkasse gefahren und habe dies gemeldet, jetzt wird mir beim nächsten Geld im August der Betrag abgezogen ungerechtfertigt, ich wollte fragen was ich tun kann, da ich die Krankenstandszetteln immer im Kurs abgeben musste und diese nicht kopiert worden sind,da dies vom Kurs auch immer gemeldet worden ist beim Ams geht mir dieser ABZUG nicht ein. Ich brauche Rat da ich auf jeden Euro angewiesen bin.
Antwort: In dem Bescheid müsste sichtbar sein, wie es zu diesem Übergenuss kam. Überprüfen sie, ob es zu einer Überschneidung kam bzw. ob sie während einem Krankengeldbezug auch Notstandshilfe ausbezahlt bekommen haben - Gehen sie der Sache nach! - Sollte es bei dieser Rückforderung von 55,66 Euro ihrer Ansicht nach nicht mit rechten Dingen zugehen - legen sie auf den Bescheid Berufung / Beschwerde ein, ! Machen sie das!
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10.07.2015 um 11.26 Uhr - S. W. zu mündlicher bzw. schriftlicher Auskunft\" |
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Mündliche AMS Auskunft 180° konträr zu Schriftlicher !? Aufruf zum passiven Widerstand !
Liebe Leute, aus eigener & negativer Erfahrung weiss ich nur zu gut, daß die mündliche Auskunft (ohne Zeuge) inhaltlich total um 180° entgegengesetzt zur Schriftlichen sein kann. Seltsamerweise vorwiegend zu unserem Nachteil ..?
Wie kann so etwas passieren, ist das Inkompetenz, Vera***** oder gar bewusstes Verbreiten von Unwahrheiten ? Wie sehr wollen DIE uns noch schikanieren, wieso wollt IHR euch das gefallen lassen ? Da Aussage gegen Aussage steht gibts keine Beweise, im Gegenteil denen wird eher geglaubt !
Wenn man deren mündlicher Auskunft nicht mehr trauen kann, gibts nur eine einzige Alternative:
Verlangt alles Schriftlich !
Will das AMS etwas von euch, verlangt alles Schriftlich, mit Begründung und Gesetzestext !!! ! Woll ihr Auskunft, bringt diese Schriftlich ein, mit fixiertem Abgabetermin. Lasst es an der Infozone unterschreiben, schickt es als eingeschriebenen Brief !
Genauso bei SÖB´s, etc. misstraut deren schönen Worten - verlangt schriftliche Beweise !
Deckt diese Leute mit mehr Verwaltungsarbeit ein... als passiven Widerstand !
Eine mündliche Auskunft ist in 5 Minuten abgetan, ohne Beweise. Bei schriftlichen Auskünften müssen die ein Vielfaches mehr an Zeit reinstecken - die sie eh nicht haben, da die AL Zahlen steigen !
Es kann und darf nicht sein, daß wir die Nachteile schlucken müssen - für deren mutmassliches Fehlverhalten. Egal ob ungewollt oder gewollt - wir müssen büßen ! Oder sollen wir bewusst büßen ?
Glaubt mir, diese Mehrarbeit bringt genau diese Leute, die euch schikanieren wollen, unter Stress. Das System AMS ächzt eh schon unter der Mehrbelastung der steigenden Arbeitslosenzahlen, die Berater wollen sicher keine Mehrarbeit oder mehr Stress.
Es gilt natürlich für DIE die Unschuldsvermutung - für unsereins anscheinend nicht.
Anmerkung: Und nicht auf eine Begleitperson als Zeugen - zu den Terminen - vergessen! |
10.07.2015 um 10.35 Uhr - von F*. - \"SÖB-Schmarotzer\" |
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Guten Tag Herr Moser,
ich bin seit etwas über zwei Monaten in einem Gemeinnützigen Beschäftigungsprojekt bei ABF Arbeitsinitiative für den Bezirk Feldkirch am arbeiten. Die Beschäftigung ist auf 5,5 Monate befristet wobei die ersten 6 Wochen als Arbeitstraining / Vorbereitungsmaßnahme gelten und man für diese Zeit keine Bezahlung erhält sondern der normale AMS Bezug weiterläuft. Dementsprechend erhält man dann auch nur für die darauf folgenden 4 Monate das anteilige Urlaubs- und Weihnachtsgeld.
Ist das so überhaupt rechtens oder müssten auch die vorhergehenden 6 Wochen mit dem KV entlohnt werden? Von Training, Vorbereitung oä. kann nämlich nicht wirklich die Rede sein. Handelt es sich doch um einfache Anlerntätigkeit. Habe in den 6 Wochen dieselbe Arbeit wie jetzt auch gemacht.
Ich hatte am Anfang jedoch einen Vertrag über dieses Arbeitstraining und vor Kurzem jetzt den Arbeitsvertrag unterschrieben. Kann ich jetzt überhaupt noch was machen oder ist das durch meine Unterschrift zu spät?
Ich danke ihnen schon jetzt für ihre Antwort! Lieben Gruß F. (9.07.15)
Antwort: Hier handelt es sich um \"Ausbeutung\"! Gerade \"Sozial?\"-ÖB wollen an den Menschen in Not verdienen - indem die die Betroffenen - wie in ihrem Fall - kurz halten! (DV. müssen nach KV. entlohnt werden!) Es fehlen mir die Worte bzw. übernimmt in diesem Fall Monsignore Stefan Hofer, (\"EX\" - Dechant und kath. Pfarrer in Braunau-St. Stephan) den treffenden Kommentar! (Die moderne Barbarei! / ...eine besonders scheußliche Ausbeutung. An die sogenannten Helfer! Dienen - Verdienen - Quelle OÖ Nachrichten vom 7.05.10)
Jetzt nachdem sie das Arbeitstraining abgeschlossen und die Verträge unterschrieben haben ist es schwer dagegen anzukämpfen - was notwendig wäre! Diese Methoden der Ausbeutung arbeitsloser Menschen erfordern einen Kampf, der immer auch ein Risiko birgt! Aber gegen das Arbeitstraining hätten sie sich ev. wehren können. Umsomehr, als das sie in einem Arbeitstraining nicht die Leistung wie in einem Arbeitsverhältnis erbringen müssen! Siehe: "SÖB-Ausbeutungs-, Ausnutzungsmethode Arbeitstraining?"! Da es sich, wie sie berichten, schon vom Anfang weg um ein Arbeitsverhältnis handelte, so versuchen sie auch für diese Zeit den KV.-Lohn einzufordern! Besuchen sie ev. die AK und verlangen sie Unterstützung, ist möglich, weil es sich um arbeitnehmerrechtliche Angelegenheit handelt! Ist anzuraten, auch wenn sie das als Versuch einstufen müssen, da die AK mehr oder weniger im AMS-Boot sitzt! Aber bei arbeitnehmerrechtlichen Verletzungen besteht die Chance auf Unterstützung!
Betrifft auch das jetzige Dienstverhältnis überprüfen sie die Situation bez arbeitnehmerrechtliche Richtlinien. Bzw. versuchen sie diese mit der AK abzuklären!
Eine geleistete Unterschrift zurück-zu-ziehen ist immer möglich! In Zukunft versuchen sie sich immer im vorhinein zu wehren!
Zur Info: Gehen sie die Links durch, vielleicht finden sie einen Punkt an dem sie ansetzen können? Sich gegen SÖB-Zwangsmassnahmen / Deppenkurse-Mobbingkurse = Bewerbungskurse wehren!
\"Schmarotzer-SÖB: zum DRITTENMAL zu IT-Works zugeteilt (ohne Gewähr) |
9.07.2015 um 22.23 Uhr - von S*. - \"Falsche Beratung AMS - Leistungsanspruch erloschen\" |
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Sehr geehrter Herr Moser Ich habe in Österreich 2 Jahre gearbeitet und bin seit Juni wieder in Deutschland. Ab August habe ich einen neuen Job, aber ich wollte meinen Leistungsanspruch aus Österreich so lange mitnehmen. Bei meinem Erstgespräch beim AMS in K.... habe ich das der Sachbearbeiterin so gesagt und wir haben auch darüber geredet, auf welches Konto das Geld dann gehen soll und sie sagte ich soll ca. 2 Wochen bevor ich umziehe mich noch einmal bei ihr melden, damit sie mir die U1 ausstellen kann. Das habe ich online gemacht, so war es vereinbart, die U1 habe ich nach Deutschland geschickt bekommen (in Österreich habe ich 2 Monate Arbeitslosengeld erhalten) nun habe ich auf mein Konto geschaut und keinen Zahlungseingang. Die Kollegen des deutschen Arbeitsamts haben mir dann gesagt, dass ich eine PDU2 beantragen muss in Österreich, die U1 wäre nur die Abmeldung in Österreich und ich hätte daher keinen Anspruch. Daraufhin habe ich beim AMS in K.... angerufen und nur die Nachricht erhalten, dass ich ja auch keinen Leistungsanspruch gefordert hätte und rückwirkend würde das auch nicht gehen und ich müsste, wenn ich ihn jetzt noch beantragen möchte persönlich nach Österreich kommen (ich fange in 2 Wochen meinen neuen Job an, für die 2 Wochen, die ich noch Anspruch auf Geld hätte fahre ich dann nicht extra nach Österreich, sondern versuche noch Ansprüche, die ich aus Deutschland habe geltend zu machen, damit ich überhaupt schnellstmöglich Geld erhalte). Ich habe sogar mit der Obbundstelle in Wien telefoniert, die Dame hat sich zwar bemüht und auch noch einmal mit dem AMS in K.... telefoniert aber sagte, \"die Frau vom AMS hätte gesagt, ich hätte keinen Leistungsanspruch gestellt und hätte das auch nicht gesagt. Schriftlich haben wir nur die U1 erwähnt. Da kann sie jetzt leider auch nichts machen.....\" Selbstverständlich haben wir nur über die U1 gesprochen, weil ich ja davon ausging, dass das der Leistungsanspruch wäre, den ich mitnehmen möchte, so hat sie mir das ja gesagt, von einer PDU2 hat sie nie gesprochen und auch nicht davon, dass ich vor meinem Umzug diese beantragen muss. Ich bin in der Tat seeeeeeeehr sauer auf das AMS, da ich nun für 2 Monate kein Geld erhalte und auch nicht versichert bin, nur weil ich nicht richtig beraten worden bin. Das Arbeitsamt in Deutschland meinte, ich könne da vielleicht einen Anwalt einschalten, aber ich wollte erst einmal hier fragen, ob Sie noch einen Tipp für mich haben, wie ich doch noch an mein Geld komme, ich habe das ja schließlich auch in Österreich eingezahlt. Ich würde mich wirklich sehr über eine Rückmeldung und Hilfe freuen, ich weiß nicht wirklich weiter. Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße, *..... Sch..... E......weg ** ***** M...... tel. *************
Antwort: Da Aussage gegen Aussage steht - und sie keinen schriftlichen Nachweis bzw. Zeugen haben - oder? - sind die Chancen auf Erfolg eher gering! Sollten sie nicht mehr nach Österreich kommen, um sich die Ansprüche zu sichern - falls das überhaupt noch möglich wäre? - so bräuchten sie für den Kampf um ihr Recht eine Rechtsvertretung / Rechtsanwalt! - (nicht gratis - haben sie vielleicht eine Rechtsschutzversicherung?) Wäre alleine schon deswegen vorteilhaft, um kompetente Auskunft, zu den Chancen auf Erfolg bez. einem Rechtsstreit, zu erhalten. Klar ist, dass die bekl. Partei für die Folgen der falschen Auskunft ihrer Organe einzustehen hat! Siehe AMS - Haftung (Ohne Gewähr)
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9.07.2015 um 21.41 Uhr - von U*. - \"Hilfe\" - \"einfach ausgebremst und um alles betrogen\" |
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Sehr geehrter Herr Moser,
ich bin auf der verzweifelten suche nach Hilfe. Denn ich denke das kann es doch nicht geben, dass der \"kleine Mann\" einfach ausgebremst und um alles betrogen wird. Kurz: bin seit 2000 in der Berufsunfähigkeit bis einschließlich 31.12.2012 gewesen. Nun habe ich 2,5 Jahre prozessiert und vor dem Oberlandesgericht verloren. Die Begutachtung der Gutachter war eine Farce. Die Gerichtsverhandlung detto. Obwohl nachgewiesen und Berufschutz wäre ich nun gesund und arbeitsfähig.!!!!! Ich will und kann mir das nicht gefallen lassen. Was kann ich tun bzw. wo kann ich den richtigen Anwalt finden um einen Wiederaufnahmeprozess einzubringen. Ich ersuche innigste um rasche unbürokratische Hilfe bzw. Rat oder Tip.
Vielen Dank im voraus. Mit freundlichen Grüssen U.
Antwort: Kompetent wäre Dr. Pochieser - ist aber nicht gratis - haben sie vielleicht Rechtsschutzversicherung? |
9.07.2015 um 11.10 Uhr - von S*. - \" Leider nicht den besten, ersten, Kontakt mit dem AMS\" |
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Hallo! Ich hätte da mal eine Frage: seit kurzem ist mein Mann nun arbeitslos und hatte bereits ersten Kontakt mit dem AMS. Leider nicht den besten! Denn die Dame am AMS hatte ihm gedroht in in ein Personalzimmer zu stecken Hauptsache er hat wieder Arbeit! Das heißt es ist egal ob wir verheiratet sind und einen Lebensmittelpunkt aufgebaut haben? Sie dürfen einen Partnerschaft zerreißen Hauptsache er findet Arbeit? Bitte das kann doch nicht sein?! (8.07.15)
Antwort: ihr mann kann zu einem arbeitsplatz vermittelt werden, den er in 2 stunden (fahrtweg - hin und zurück) erreicht! bei teilzeit 1,5 stunden! (Zumutbarkeitsbestimmungen (3 - Die ersten drei Monate \"geniesst\" ihr Mann auch noch einen gewissen Berufs-, Einkommensschutz!)
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9.07.2015 um 10.07 Uhr - von M. - \"Das ist doch Steuergeldverschwendung?\" |
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Sehr geehrter Herr Moser, ich möchte Sie nochmal um Auskunft bitten. Ich bin 29 Monate vor meiner Alterspension. Vor ein paar Tagen musste ich schon zu meiner AMS Beraterin obwohl ich noch eine Woche bis zur Verhandlung Invaliditätspension Zeit hatte. Leider abgelehnt. Festgestellt wurde, ich kann meinen Beruf als Verkäuferin und Kassa nicht mehr ausüben. Nur Arbeit leichterer Tätigkeit wie Hilfstätigkeiten in Büro usw.. Ich habe auch einen Behindertenpass mit 50% Behinderung den hatte sie sich kopiert und gesagt ich komme jetzt zu einer anderen Beraterin. Sie wußte auch um einige meiner Krankheiten!!!!! Eine Betreuungsvereinbarung hat sie mir über das Ams-Konto gesendet. In dieser Vereinbarung steht auch ein Kurs Verkauf und Handel von 5 Monaten. Bei meiner neuen Beraterin habe ich am 31.7. eine Vorsprache. Ich möchte mich darauf vorbereiten wie ich mich deswegen zu verhalten habe. Das ist doch Steuergeldverschwendung!!!!! Wenn ich mich nicht verlesen habe könnte ich nächstes Jahr im April in die \\\"Überbrückungshilfe \\\" bis zum Pensionsanspruch kommen! Ich bitte Sie nochmal um Hilfe und verbleibe mit herzlichen Dank und lieben Grüßen M.
Antwort: Versuchen sie aufgrund ihrer Umstände sich nicht mehr zuviel Stress zu machen. Sie haben recht, da es sich nicht um ihr (AMS + MitarbeiterInnen) Geld handelt, erzeugen die auch kein Verantwortungsgefühl dafür und schädigen die Versichertengemeinschaft indem sie dessen Gelder beim Fenster rausschmeissen / \"veruntreuen\"! Eigentlich ein demokratiepolitischer Skandal enormen Ausmasses! Lassen sie den Termin auf sich zukommen und - falls möglich - wehren sie sich dann gegen Deppenkurs-Vermittlungen bzw. melden sie sich wieder, wenn sie genau wissen um welchen Inhalt es sich bei ev. vermittelte Deppenkurse handelt. Sprechen sie beim Termin alles an - Die Feststellung, dass sie ihren Beruf Verkäuferin und Kassa nicht mehr ausüben können - wie auch die Überbrückungshilfe - \"etc.\"
>Der Kurs \"Verkauf und Handel von 5 Monaten\" kommt eigentlich für sie nicht in Frage, da sie diese Arbeit \" laut Attest\"nicht mehr ausüben können! Besteht ihre BeraterIn trotzdem drauf besuchen sie den Vorgesetzten / Geschäftsstellenleiter und klären diese Angelegenheit! Begleitperson mitnehmen - wenn möglich! (Ohne Gewähr)
Zur Info: zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs : .
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8.07.2015 um 22.42 Uhr - von R*. - \"kurzes Feedback zu meinen Fragen\" |
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Sehr geehrter Herr Moser !
Dank Goo.. bin ich auf Ihr Forum gestoßen und würde Sie wenn möglich um ein kurzes Feedback zu meinen Fragen ersuchen! Vielen Dank !
Nach wie vielen Monaten *muss* ein erneuter Kurs (während der Notstandshilfe) besucht werden? .) 2 ½ Monaten ? (eine Bekannte wird nach 2 ½ Mon. erneut zu einem Kurs genötigt (vorher bereits 12 Wochen Kurs) .) 6 Monaten ?
Hintergrund ist der, dass Ich alle 6 Monate laut meinem Betreuer auf einen Kurs *muss* .. sonst Bezugssperre
Gibt es hier einen definitiven Gesetzestext bzw. ein Urteil, welches in diesem Fall dienlich sein könnte und dem AMS Betreuer vorgelegt werden kann? Bzw. sollte man sich bei Erfolglosigkeit gleich an den Ombudsmann des AMS Wien schreiben?
Die gleiche *Maßnahme* nochmal *besuchen* Ich habe gelesen, dass man die gleiche Maßnahme nicht zweimal besuchen muss. (wenn Sie keine wissenstechnische Verbesserung mit sich bringt) Faktum ist, dass versucht wird mich noch einmal in einen Kurs zu stecken den ich bereits besucht habe. Unter der Begründung, dass die Bewerbungsunterlagen unzureichend sind (obwohl Sie passen). und mit den Worten -> \"die Wahlen stehen vor der Türe \" . wurde diese Maßnahme vom AMS Betreuer gerechtfertigt .. Was soll man da noch sagen ..da ist man einfach nur noch sprachlos ...
Gibt es hier einen definitiven Gesetzestext bzw. ein Urteil, welches in diesem Fall dienlich sein könnte und dem AMS Betreuer vorgelegt werden kann? Bzw. sollte man sich bei Erfolglosigkeit gleich an den Ombudsmann des AMS Wien schreiben? Oder soll ich den Text von Herrn Hundstorfer vorlegen ?
Keine Kinderbetreuung kein Bezug Einer Bekannten (Alleinerzieherin) wurde unterschwellig mit einer Bezugssperre gedroht, wenn Sie während des Kurses für Ihr Kind keine Betreuung hätte, da Sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht (der Kindergarten ist aber im August geschlossen . wurde dem AMS auch schriftlich mittgeteilt)
Ein kleiner Ausschnitt aus dem AMS Schreiben Da Sie jedoch im August über keine Kinderbetreuung verfügen, wie Sie selbst schreiben, stehen sie in dieser Zeit dem Arbeitsmarkt nicht zur Vermittlung zur Verfügung. Daher müssen wir Sie während dessen leider abmelden, außer es steht doch eine Betreuungsperson zur Verfügung
Faktum ist, dass man sich bei Erwerbstätigkeit zum Zeitpunkt des *Kindergartenurlaubs* selber Urlaub nehmen würde. Hier wird man nun in eine kostenpflichtige Betreuung gedrängt.und auf den Umstand des Kindergartenurlaubs wurde null Rücksicht genommen .
Hätten Sie vielleicht einen Tipp wie man da vorgehen könnte? Der Brief an die zugehörige Geschäftsstelle hat wie oben angeführt nicht das erwartete Feedback geliefert . Bzw. sollte man sich bei Erfolglosigkeit gleich an den Ombudsmann des AMS Wien schreiben?.
Antwort: Wie sie schreiben Kurse müssen Defizite ausgleichen! Es gibt meines Wissens kein VwGH-Erkenntnis die eine Pause zwischen den Kurs-Vermittlungen vorschreibt. Aber: \"Keine wiederholte Teilnahme an Schulungen des AMS mit gleichen Inhalten\" Siehe auch: Sich gegen SÖB-Zwangsmassnahmen / Deppenkurse-Mobbingkurse = Bewerbungskurse wehren!
\"Coaching Pflicht? oder freiwillig? / Aufsuchende Vermittlung freiwillig!
VwGH: "U. a. - ärztliche Untersuchungen sind kein zulässiger Inhalt einer Maßnahme zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt!"
\"Wird bei freiwillig zu besuchende Kurse mit Sanktionen gedroht, handelt es sich um Amtsmissbrauch / \"schwere\" Nötigung!\" Muster-Schreiben als Voraussetzung um - im Falle - die handelnden AMS-MitarbeiterInnen wegen \"schwerer\" Nötigung und Amtsmissbrauch zu verklagen!
Unsinnige Plauderei / Äusserungen des AMS-Beraters einfach ignorieren!
>Die AlleinerzieherIn soll ja nicht sagen, dass sie für August etc. keine Betreuung für die Kinder hat, sonst wird zur Freude dieser BeraterIn das Geld eingestellt, weil sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht! Sie soll/muss sich jemanden suchen bzw. auch angeben! Falls es eine Deppenkurs-Vermittlung gibt - muss sie diesem - wie dem Arbeitsmarkt 16 - 20 Stunden zur Verfügung stehen. (Vielleicht kann sie sich ja auch gegen den Deppenkurs wehren?
Es gibt tatsächlich BeraterInnen, die betroffene AlleinerzieherInnen / Mütter mit dieser Masche das Geld einstellen! Siehe dazu "Deppenkurs-Vermittlung bei "Hortplatz-Problemen", um Mutter mit Betreuungspflichten den Bezug, wegen fehlender Verfügbarkeit, einzustellen" wie \"Da der Kindergarten im Sommer zu hat, meldet der AMS-Betreuer die Mutter vom AMS-Bezug ab und überstellt sie ans Sozialamt - Das hat bei weitere 3 Mütter auch geklappt" (25.06.14) unter: In Österreich nimmt \"der Gesetzgeber (\"Hundstorfer \"SPÖ?\") auf Aufsichtspflichten keine Rücksicht\"In welcher Gesellschaft ist diese Schande nur möglich?
Ombudsmänner bzw. Frauen sind für die Würste - Ihr Einsatz gilt der eigenen Mannschaft! - \"Schamgefühl-lose Ombudsmann-Antwort!" " Falls, dann schreiben sie den Volksanwalt an - post@volksanw.gv.at ; Ev. gibts Unterstützung (Ohne Gewähr) Alles Gute!
9.07.2015 um 9.00 Uhr - von T. - \"reduzierter Satz\" Es würde bei BMS ein reduzierter Satz zur Anwendung kommen (620, 87) Personen in WG ohne gegenseitige Unterhaltsansprüche
5.) WIE HOCH IST DIE BEDARFSORIENTIERTE MINDESTSICHERUNG? für Personen in einer Wohngemeinschaft ohne gegenseitige Unterhaltsansprüche (z.B. Geschwister) € 621,-
10.07.2015 um 11.36 Uhr - von R*. - \"Falls wir so nicht weiterkommen sollten werden wir wohl einen Gang raufschalten müssen und aufs Ganze gehen\" Sehr geehrte Herr Moser ! Vorweg möchte ich mich vielmals für Ihr Feedback bedanken !
Frage 02 Die gleiche *Maßnahme* nochmal *besuchen* Hat sich heute beim Termin bereinigt, da ich einen anderen Kurs vorgeschlagen habe
Frage 03 Keine Kinderbetreuung kein Bezug Ich werde meine Bekannte begleiten und als Beisitzer dem Termin beiwohnen und Gesprächsnotizen anfertigen Bzw. bei Bedarf verbal den passenden Input liefern. Mal schaun wie der Betreuer auf meine Anwesenheit reagiert
Das Gespräch wird sich um folgende Punkte drehen: .) keine Wiederholung des bereits absolvierten Kurses / genaue Abklärung der *Defizite* und Info von Hundstorfer (schriftlich ) .) Alternativkurs mit selber eingeholten Kurszeiten ( schriftlich) .) Betreuung für Kind ist klarerweise vorhanden ;) / wenn nötig auch schriftlich durch die Großmutter
Falls wir so nicht weiterkommen sollten werden wir wohl einen Gang raufschalten müssen und aufs Ganze gehen 1) Berufung 2) post@volksanw.gv.at 3) Privatrechtschutz einschalten 4) Nötigung Nochmal Vielen Dank !!! Lg (9.07.15)
Antwort: Begleitperson als stummer Zeuge erlaubt! |
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