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3.08.2015 um 14.20 Uhr - von F*. - "In.Takt von Pro Mente, ohne KV.-Entlohnung, freiwillig"


Hallo liebes SoNed-Team!

Ich soll jetzt bei in.takt in Linz (eine Einrichtung von pro mente) vorstellen gehen.
Ich habe von meinem AMS-Betreuer nur einen Prospekt dazu erhalten.

Laut Prospekt handelt es sich dabei um ein Arbeitstraining, welches 6 - 9 Monate (in Ausnahmefällen 12 Monate) dauert.
Mein AMS-Betreuer hat mir gesagt, dass ich nur die Notstandshilfe weiter bekomme und ansonsten nur das Geld für das öffentliche Verkehrsmittel bezahlt bekomme.

Was ich bis jetzt so gelesen habe, müsste diese Maßnahme doch nach Kollektivvertrag bezahlt werden, ansonsten ist die Teilnahme freiwillig?

Wie soll ich mich jetzt am besten verhalten?
Ich bitte um Tipps bezüglich der aktuellen Rechtssituation.

Bitte anonymisiert veröffentlichen. Danke im Voraus!
Freundliche Grüße

Antwort:
So ist es! Fragen sie ev. vor Zeugen, ob die Teilnahme freiwillig ist!

>"Fa. InTakt, ein soziales Unternehmen der pro mente OÖ"
Sollte sich noch nichts geändert haben, dann ist eine Bezugs-Sperre - bei dieser Entlohnung (Notstandshilfe + ?) - rechtswidrig!
Es muss zumindest nach "niedrigst"-KV entlohnt werden ansonsten ist Teilnahme freiwillig!
siehe:
"Zwangsmassnahmen auch bei Pro Mente"?
("Schafft sich Pro Mente sein eigenes Klientel?") (22.01.11)

Arbeitstraining :
VwGH-Erkenntnis Zl. 2009/08/0294-7 / Eingegangen 21.11.11
Eine bloße Arbeitserprobung ist nicht als eigenständige Wiedereingliederungsmaßnahme zulässig - und insbesondere nicht nach § 10 Abs. I des Arbeitslosenversicherungsgesetz sanktionierbar.

(Beim Zwangs-Arbeit-straining ist das letzte Wort noch nicht gesprochen!)

Praktikum - keine Gratisarbeit / Schnuppertage statt Probetage (ohne Gewähr)
unter:
"Praktikum bei der Firma In.Takt hat wie folgt ausgesehen"
"Solche Frechheiten kann man sich nur bei Ausgelieferten/Entrechteten leisten" (20.02.13)


2.08.2015 um 11.42 Uhr - von B*. - "Ausbildung zur Pflegehilfe "


Sehr geehrtes SoNed - Team !

Ich bin berufstätig und würde mich gern beurflich umorientieren.
Daher habe ich mich für eine Ausbildung zur Pflegehilfe in Salzburg an der Kranken- und Pflegeschule SALK beworben. Ich war erfolgreich und wurde für den Lehrgang aufgenommen. Da ich bereits einen eigenen Haushalt habe und meine finanziellen Ausgaben gedeckt sein müssen, trat ich mit dem AMS in Kontakt um ein Fachkräftestpendium zu erwerben. Doch dies bekomme ich nicht, da das Stipendium für Pflegehilfe gestrichen wurde. Ich habe bereits mit der Arbeiterkammer und dem BFI telefoniert, aber leider hatte ich keinen Erfolg. Ich möchte diese Ausbildung sehr gern machen, aber ohne finanzielle Unterstüzung ist dies nicht möglich. Was für eine Alternative gibt es jetzt noch für mich ? Ich bedanke mich im Voraus für eine hoffentlich positive Antwort. Mit freundlichen Grüssen.

Antwort:
Ich befürchte auch, dass es bez. Ausbildung nicht so gut aussieht - ("Meines Wissens"?). Da sie noch in einem DV. stehen, müsste der Arbeitgeber einverstanden sein und sie unterstützen.
In diesem Bereich wäre es vorteilhaft von einer Firma unterstützt zu werden, die ihnen eine berufsbegleitende Ausbildung ermöglicht!
Selbst in der Arbeitslosigkeit - will man vom AMS eine Förderung - gibts keinen Rechtsanspruch auf Qualifikation! (dann heisst`s ev. lästig sein)

Ich habe bez. Ausbildung einige LInks zusammengetragen - sehen sie sich diese mal durch!
Bildungskarenz / Bildungsteilzeit (AK) / Aus- und Weiterbildungsbeihilfen (AMS)

Arbeitsplatznahe Qualifizierung Seite 17 /
Bildungsteilzeitgeld Seite 18 - (netzwerk-hr.at) ev. weitere Seiten wie S. 24 - Siehe Beschreibung

Die AMS-Online Ratgeber zum Thema "Weiterbildung":

AMS: Zu selbst gewählter Ausbildung / Formalweg!
Beschreiten sie den Formalweg / Legen sie alle Daten den Kurs betreffend bei!
Bei selbstgewählten "Kurs"/Ausbildung/"Studium" - Begehren, für Instanzenweg, abgeben!
Ombudsmann Buchgraber von der LGS-Steiermark riet, den Formalweg zu berschreiten und sich ein Begehren zusenden zu lassen. Dann gäbe es einen Instanzenweg von der Geschäftsstelle über den Regionalbeirat bis zum Landesdirektorium.
("Instanzenweg für Ausbildung ohne Rechtsanspruch?" 7.09.11) (ohne Gewähr)


2.08.2015 um 6.47 Uhr - von R*. - "Beschwerde gegen "generelle Arbeitsunwilligkeit" war vor dem BVwG erfolgreich"

"Innerhalb kurzer Zeit 3 x zur gleichen SÖB-Zwangsmassnahme vermittelt"


Hallo Christian,

zunächst einmal ein großes Lob für deine Initiative gegenüber denen, die es ohnehin nicht ganz so einfach im Leben haben!

Anbei findest du ein Erkenntnis des BVwG, wo es um die allgemeine Arbeitsunwilligkeit ging. Mir wurde 3x die selbe Stelle in einem sozialökonomischen Betrieb angeboten. Eventuell könntest du hier einige Zitate für dein Forum nutzen oder vielleicht andere User, die ebenfalls planen, einen ähnlichen Weg zu gehen wie ich, auf die angegebene Geschäftszahl verweisen.

Ich würde mich noch sehr auf ein Feedback von dir freuen. Vielleicht hättest du evtl. noch ein paar Tipps für mich? Das AMS plant nämlich noch eine Revision beim Verwaltungsgerichtshof...

Liebe Grüße,
R.

BVwG: Im gegenständlichen Fall hat der BF die Annahme lediglich einer einzigen Stelle abgelehnt, wurde ihm doch stets dieselbe Stelle als Hilfsarbeiter beim Dienstgeber R. zugewiesen. Insofern erhellt in keiner Weise, wie das AMS bereits daraus den Schluss ziehen konnte, der BF sei generell arbeitsunwillig, hat er doch stets angegeben, nur diese eine konkrete Stelle nicht annehmen zu wollen.

BVwG-Erkenntnis - GZ: L503 2100639-1

Antwort:
super - gratuliere und danke für die info!
ich denke mal, wegen der revision brauchst du dir keine gedanken machen - mal abwarten!
sei zukünftig vorsichtig beim ablehnen und hol dir ev. von vertrauensärzten atteste -damit du deinen "angeschlagenen" gesundheitszustand belegen kannst.
schützt vor bestimmte DV. bei weiteren problemen - meldest du dich.

Zur Info:
Mobbing durch das AMS / Schlechte Behandlung:
Bei richtiger Vorgehensweise sind auch Schmerzensgeldforderungen möglich!
Wenn möglich - eine Begleitperson zu den Terminen mitnehmen! "Wirkt Wunder"

2.08.2015 um 16.49 Uhr - von R*. - "Ein harter und langer Kampf, der viel Nerven und Zeit gekostet hat!"
Hallo,
vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich hoffe, dass nach diesem Erkenntnis mehr Leute Mut fassen, sich gegen diese Zwangsmaßnahmen zu wehren.
Es war aber - und das sollte man im Hinterkopf behalten - ein harter und langer Kampf, was viel Nerven und Zeit gekostet hat.

Danke übrigens für deinen Tipp mit den Attesten. Mittlerweile hab ich in der Tat ein psychisches Attest, das besagt, dass die Stelle für mich von Anfang unzumutbar gewesen ist und ein Wiederaufnahmeverfahren gegen die 1. und 2. Sperrbescheide (6 und 8wöchige Sperre) ist bereits am Laufen. Meine bisherige Vorgehensweise war enorm risikoreich, da ich mich ausschließlich auf die Auslegung allgemeiner Rechtsfragen (Formfehler etc.) gestützt hatte und nicht wirklich mit einem Attest "punkten" konnte. Vielen Dank,


1.08.2015 um 11.18 Uhr - von H*. - "Dequalifizierung AMS: Akademiker als Hilfsarbeiter"


Sehr geehrter Herr Moser,
bin 4*, seit 2010 arbeitslos, HTL Elektrotechnik, Studium Verfahrenstechnik, Notstandshilfebezieher und habe vor 3 Wochen einen neuen Betreuungsplan plötzlich mit dem Zusatz Hilfsarbeiten bekommen. Das ist seit 5 Jahren neu, das mich der Herr Abteilungsleiter W. plötzlich als Hilfsarbeiter vermitteln will. Mit dem Herrn Abteilungsleiter W. geht es schlecht, das hat vor zwei Jahren schon einmal mit Tätlichkeiten gegen mich (der Herr Abteilungsleiter hat mir einen Stuhl gegen das Schienbein geknallt und mich bespuckt) geendet.
Mein Betreuer, Herr T., ist ok mit Ihm gibt es auch kein Problem.
Habe gegen den Betreuungsplan Widerspruch eingelegt und vorige Woche kam die Antwort mit einem Stellenangebot von Herrn Abteilungsleiter W. als ungelernter Arbeiter (Hilfsarbeiter) bei Trenkwalder.
Bin bei Trenkwalder Bruck/Mur gewesen und werde nicht eingestellt, weil "dieser Bereich nicht den Wünschen des Bewerbers entspricht".
Wie soll ich mich verhalten ?
Ist die Begründung weil "dieser Bereich nicht den Wünschen des Bewerbers entspricht" geeignet eine Bezugssperre nach sich zu ziehen ?
Liebe Grüße H. (31.07.15)

Antwort:
sie dürfen nicht ablehnen auch nicht vereiteln.
einen berufsschutz gibts nur die ersten drei monate in der arbeitslosigkeit - im arbeitslosengeld. (Zumutbarkeitsbestimmungen - 3)
>sie müssen irgendwie zusehen, dass sie aus einem andern grund nicht genommen werden - wenn sie wieder zu so einem DV vermittelt werden - geben sie alle ausbildungen / qualifikationen in der bewerbung an - dann ists ev. möglich, dass sie wegen überqualifizierung abgelehnt werden.
siehe: Tipp: - "Bewerbungs-Muster zum Schutz vor Dequalifikation"
"Sämtliche Qualifikationen in Bewerbung für (z.Bsp.) "Abwäscherstelle"
angeben - kann vor Dequalifizierung schützen" (16.10.11)

wenn irgendwie möglich legen sie auf den sperrbescheid Berufung / Beschwerde ein.

Nehmen sie sich - wenn möglich - eine Begleitperson zu den Terminen mit! "Wirkt Wunder"
Mobbing durch das AMS / Schlechte Behandlung:
Bei richtiger Vorgehensweise sind auch Schmerzensgeldforderungen möglich!

Zur Info: Betreuungsvereinbarung (Ohne Gewähr)
alles gute!

3.08.2015 um 9.43 Uhr - von W. S. - "Anzeige erstatten"
Wenn Du das nächste Mal bespuckt wirst, probier vielleicht mal eine Anzeige
wegen versuchter Körperverletzung anzustrengen ?
Die Spucke nicht abwaschen, sondern einen Abstrich machen lassen.. ?
Ich meine, immerhin können viele Krankheiten durch Bespucken übertragen werden. Sollte man nicht unterschätzen ! LG W. S. (1.08.15)


31.07.2015 um 18.01 Uhr - von L. S. - "Jetzt wieder ein Orientierungskurs?"


Sehr geehrtes SoNed-Team!

Hab von Sept 2014- März 2015 eine berufliche Umschulung gemacht weil ich nicht mehr in meinem alten Beruf arbeiten kann (habe dafür aber keine Chefärztliche Bestätigung- wollte sie mir nicht holen, solange es nicht unbedingt notwendig ist)..

Leider habe ich auf Grund mangelnder Berufserfahrung noch immer keine Arbeit in meinem neuen Beruf gefunden..

Nun hatte ich seit März 2 Termine bei meiner Beraterin beim AMS.. Beim letzten Termin Mitte Juli teilte mir die Dame mit, dass sie mich jetzt wieder in einen Orientierungskurs setzen möchte.. Ihr Argument: Das wäre der einzige Kurs bei dem ich auch Anspruch auf Geld hätte.. (Bekomme seit Ende der Ausbildung weder vom AMS noch vom Sozialamt Geld, weil mein Freund angeblich genug für uns beide verdient- wir haben keine eingetragene Partnerschaft/Lebensgemeinschaft oder sonst was, während der Ausbildung hatte ich einen Sonderbezug)
Ich sagte ihr das ich vor meiner Ausbildung -letztes Jahr- einen Orientierungskurs besucht habe, dass ich orientiert bin und das die Leute in diesem Kurs kein Umgang für mich sind..(Habe mich in diesem Kurs gefühlt, als würde ich wieder in der 1.Klasse Hauptschule sitzen) Außerdem kann sie mir, wenn überhaupt, einen Kurs geben, den ich zu Fuß erreichen kann, weil mir mangels Kontodeckung meine Jahreskarte gespeert wurde und ich nicht 2x am Tag wegen einem AMS-Kurs schwarz fahren werde/kann.
Darauf hin antwortete sie: "Wenn ihnen die Leute in diesem Kurs zu minder sind, kann ich ihnen auch nicht weiter helfen. Es ist nicht meine Aufgabe ihnen einen Kurs zu vermitteln bei dem sie auch Anspruch auf Leistung haben, dass wäre ein Gefallen meinerseits gewesen.. Es gibt nur ein Kursinstitut in Ihrer Nähe (Habe mir die Entfernung auf Maps angeschaut: 45 Minuten zu Fuß), dort werden Sprach- und Computerkurse angeboten für 20 h die Woche, Anspruch auf Leistung gibts dafür aber nicht. Ich gebe ihnen noch 3 Wochen Zeit zur Arbeitssuche, wenn sie bis dahin nichts haben, muss ich sie zu diesem Kurs zu buchen, falls sie damit nicht einverstanden sind müssen sie den Versicherungsanspruch auch abgeben und sich vom AMS abmelden."

Ich kann nicht mehr mit dieser Beraterin.. Als ob ich nicht schon genug Druck hätte eine Arbeit zu finden..schreibe mittlerweile schon Bewerbungen als Putzfrau und als Produktionshelfer- hauptsache ich muss nicht mehr zu meinem alten Beruf zurück.. Am Dienstag habe ich den Deadline-Termin und habe keine Ahnung was ich ihr sagen soll..

Lange Rede - kurzer Sinn: Ist es richtig was diese Beraterin da macht??

Danke für´s lesen!
mit freundlichen Grüßen
L.S.

Antwort:
Da sie so einen Kurs schon besucht haben, brauchen sie solchen kein weiteres Mal besuchen, wenn sie nicht wollen - und auch auf das Taggeld, das sie in der Kurszeit bekommen würden, verzichten!
Sozialministerium: "Keine wiederholte Teilnahme an Schulungen des AMS mit gleichen Inhalten"
Falls Sanktionen, legen sie auf den Bescheid - den verlangen sie sofort - Berufung / Beschwerde ein.

Da ihnen kein Unterhalt zusteht - und der auch nicht freiwillig gezahlt wird - handelt es sich um keine anrechenbare Partnerschaft!
Die Grünen raten in so einem Fall überhaupt dazu, dem AMS diese "Partnerschaft bzw. Wohngemeinschaft" zu verschweigen!
"Grünen Tipp: Beim AMS "die Lebensgemeinschaft" nicht angeben, sofern keine Unterhaltspflicht besteht - und ein Unterhalt auch nicht freiwillig geleistet wird!" (21.12.10)

Lesen sie sich folgende Links durch, um informiert zu sein! Und falls, verlangen sie ev. einen Bemessungsbescheid, den sie dann ev. berufen - so sie der Meinung sind, dass es sich bei euch um keine anzurechnende Partnerschaft handelt!
Weitere Links unter Politik erzeugt Armut und "fördert/zwingt zu Single-Haushalte / gegen Familienbildung"!
Bzw.
(Muster) Antrag auf Feststellungsbescheid - über rechtswidrige Partnerschafts-Einkommen-Anrechnung (10.04.10)

"Muster für Einspruch gegen rechtswidriger Anrechnung des Partnereinkommens"(10.02.10)

Zur Info:
Zumutbarkeit von langen Arbeitswegen ("Gilt auch bei Kursen")
(Ohne Gewähr)

31.07.2015 um 16.12 Uhr - von L*. - "Bewerbungsliste?"


hallo, ich habe eine frage.
mein ams berater hat mir eine bewerbungsliste gegeben. ich hab nichts unterschreiben müssen. wie ist das eigentlich mit dieser liste? prüft das ams diese stellen? rufen die da wirklich an? ist das auch nicht schädigend für den arbeitssuchenden?

Antwort:
Ist leicht möglich, dass es Stichproben gibt! Auch arbeiten einige Firmen mit dem AMS zusammen und betreiben Rückmeldungen"?"
Bez. Schädigung spielt es sicherlich eine Rolle, um welche Stellen es sich handelt. Umso höher das Niveau der DV., desto höher eine ev. Ruf-Schädigung bzw. setzt überhaupt erst ein Schaden ein, wenn es sich um DV. handelt, die gute Ausbildungen erfordern! (Ohne Gewähr)

Bez. vorgeschriebenen Bewerbungen gibts aber ein VwGH-Erkenntnis!
>Der Verwaltungsgerichtshof schiebt den Methoden des Arbeitsmarktservice, schematisch wöchentlich eine bestimmte Anzahl von Bewerbungen vorzuschreiben, einen Riegel vor.
Eine bestimmte Zahl von Bewerbungen nachweisen.


31.07.2015 um 10.08 Uhr - von Dr. Pochieser - "Mit Verfassungsrecht gegen Armut:

Ein revolutionäres Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes"

»Der gänzliche Ausschluss der Gewährung von Verfahrenshilfe in Verfahren über zivilrechtliche Ansprüche und Verpflichtungen, die unter Art6 EMRK fallen, ist verfassungswidrig.«

Aber
"VfGH setzt EMRK temporär außer Kraft und begeht damit selbst Verfassungsbruch"


VfGH erkennt spät aber doch (nach dem bereits vor Jahren von mir – vermutlich aber auch von anderen Kollegen – vertretene Beschwerdeführer derartiges versucht haben), dass der Ausschluss der Verfahrenshilfe außerhalb der Verwaltungsstrafsachen verfassungswidrig ist.

Spät aber doch finden beim Verfassungsgerichtshof Revolutionen, die dann umso mehr gefeiert werden, statt:
Man feiert (vgl. Verfahrenshilfe: Höchstgericht kippt Gesetz - diePresse)

ein revolutionäres Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 25.6.2015, G7/2015.

Der VfGH befand revolutionär:
»Der gänzliche Ausschluss der Gewährung von Verfahrenshilfe in Verfahren über zivilrechtliche Ansprüche und Verpflichtungen, die unter Art6 EMRK fallen, ist verfassungswidrig.«

Einmal mehr fragwürdige und unvertretbare Setzung einer Übergangsfrist (31.12.2016!!!):
Wer sich gefreut hat, freut sich allerdings zu früh: Die Aufhebung tritt Kraft verfassungsgerichtlicher Willkür erst mit 31.12.2016 in Kraft. Bis dahin gilt das menschenrechtlich Art. 6 EMRK widersprechende und verfassungswidrige Recht, d.h. verfassungsrechtliches Unrecht, weiter und ist gegen eine Anfechtung immunisiert. Wie üblich hat der Verfassungsgerichtshof nicht begründet, weswegen er die menschenrechtswidrige Rechtslage, auf die er erkannt hat, so lange weiter in Kraft lässt. Eine Begründung ist auch nicht erkennbar. Dieser Ausspruch ist somit willkürlich.

VfGH setzt EMRK temporär außer Kraft und begeht damit selbst Verfassungsbruch:
Einmal mehr, wie auch schon in früheren Aussendungen ist auf folgendes hinzuweisen:

Die Beibehaltung, ja Immunisierung einer menschenrechtswidrigen gesetzlichen Regelung gegen ihre Anfechtung bis 31.12.2016 durch den Verfassungsgerichtshof führt dazu, dass der VfGH die EMRK deren Art. 15 zuwider und obendrein ohne das darin vorgesehene Procedere außer Kraft setzt:

»Artikel 15: Außerkraftsetzen im Notstandsfall
Abs.1: Im Falle eines Krieges oder eines anderen öffentlichen Notstandes, der das Leben der Nation bedroht, kann jeder der Hohen Vertragschließenden Teile Maßnahmen ergreifen, welche die in dieser Konvention vorgesehenen Verpflichtungen in dem Umfang, den die Lage unbedingt erfordert, und unter der Bedingung außer Kraft setzen, dass diese Maßnahmen nicht im Widerspruch zu den sonstigen völkerrechtlichen Verpflichtungen stehen.
Abs.2: Die vorstehende Bestimmung gestattet kein Außerkraftsetzen des Artikels 2 außer bei Todesfällen, die auf rechtmäßige Kriegshandlungen zurückzuführen sind, oder der Artikel 3, 4 Absatz 1 und 7.
Abs.3: Jeder Hohe Vertragschließende Teil, der dieses Recht der Außerkraftsetzung ausübt, hat den Generalsekretär des Europarats eingehend über die getroffenen Maßnahmen und deren Gründe zu unterrichten. Er muss den Generalsekretär des Europarats auch über den Zeitpunkt in Kenntnis setzen, in dem diese Maßnahmen außer Kraft getreten sind und die Vorschriften der Konvention wieder volle Anwendung finden. «

Der VfGH dürfte daher die Beibehaltung EMRKwidrigen Rechts nur im Falle eines Krieges oder eines anderen öffentlichen Notstandes unter den vorstehend klaren Wortlaut vorgesehenen weiteren Bedingungen aussprechen. Hat der Verfassungsgerichtshof den Fall eines Krieges angenommen oder eines anderen öffentlichen Notstandes? Welchen Krieg, welchen Notstand sieht der Verfassungsgerichtshof?

Versagen der österreichischen Rechtswissenschaft:
Es gibt einen einzigen österreichischen Rechtswissenschaftler (Lachmayer), der sich mit verfehlten Auffassungen zur sogenannten Ergreiferprämie und der diesbezüglichen Praxis des Verfassungsgerichtshofes überhaupt auseinander gesetzt hat, allerdings nicht mit dieser evidenten Verletzung des Rechts der EMRK. Bedauerlicherweise hat er auf einen diesbezüglichen persönlichen Hinweis (der schon nunmehr einige Jahre zurückliegt) meinerseits noch keine Zeit gefunden, dazu etwas zu schreiben. Der Rest der österreichischen Rechtswissenschaft im öffentlichen und Völkerrecht hat, soweit ersichtlich dazu überhaupt kein Problembewusstsein (nämlich zur Handhabung der sogenannten Ergreiferprämie, wonach derjenige, der die Anlassbeschwerde führt dafür belohnt werden soll, wohingegen jene die zu spät kommen bestraft werden; allerdings, wie schon angesprochen, werden auch die bestraft, die zu früh kommen [von wegen: „The early bird …..“)

Die gegenständliche Problematik betrifft auch Bezieher von Arbeitslosengeld, Notstandshilfebezieher und Sozialhilfebezieher
Das Judikat betrifft auch Verfahren vor den Verwaltungsgerichten zu diesen Materien (wie um die zuletzt eingeleitete unsägliche Diskussion um das Arbeitslosengeld hervor kam, gibt es jährlich ca. 100.000 Sperren von Arbeitslosengeld).

Ich empfehle auf jeden Fall - trotz der Immunisierung durch den Verfassungsgerichtshof - auch bereits jetzt Verfahrenshilfeanträge in den von diesen betroffenen Menschen geführten Verfahren zu beantragen.

Die Übergangsfrist, die der Verfassungsgerichtshof gesetzt hat, widerspricht dem Rechtsstaatlichkeitsgebot der österreichischen Bundesverfassung
Bei Verweigerung der Verfahrenshilfe durch die Verwaltungsgerichte ist die verfassungswidrige Übergangsfrist wegen Verletzung des Rechtsstaatlichkeitsgebots, das ein Grundprinzip der österreichischen Verfassung ist und nicht einmal durch 2/3-Mehrheit des Nationalrats außer Kraft gesetzt werden darf und eben wegen der schon erwähnten EMRK-Verletzung zu bekämpfen.

Notstandshilfebezieher und Sozialhilfebezieher sind vor dem Verfassungsgerichtshof eben etwas anderes als Banken und ihre Lobby:
By the way: Das verfassungswidrige Hypo-Schulden-Schnittrecht wurde vom Verfassungsgerichtshof ohne Übergangsfrist, d.h. mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Damit der gemeine Steuerzahler, das Kleinvieh, die allgemeinen Bevölkerung, darunter auch Arbeitslose, sofern ihnen noch Einkommensteuer abgezogen werden kann (was dann nicht mehr der Fall ist, wenn der auch wirtschaftlich kurzsichtige Finanzminister das zwar ihm offensichtlich weitestgehend unbekannte aber doch so hoch gepriesene Harz-4-System bekommt), doch schneller zum Zahlen und zum Handkuss kommt und die Hypo-Gläubiger, darunter Banken und Investmentfonds, nicht zu lange warten brauchen.

Da soll noch einer sagen, Juristen, gar die des Verfassungsgerichtshofes, seien nicht empathisch. Das Einfühlungsvermögen für Hypo-Gläubiger ist doch vorhanden. Was will man mehr?

Gilt das VfGH-Judikat auch für Flüchtlinge?
Da Asylverfahren keine Verfahren über zivilrechtliche Ansprüche sind (so sieht es jedenfalls die Judikatur einschließlich des EGMR) haben die betroffenen Flüchtlinge kein Recht auf ein faires Verfahren nach Art. 6 Abs. 1 EMRK, das auch das Recht auf Verfahrenshilfe verbrieft.

Versagen des EGMR bzw. Verweigerungshaltung:
Es geht ja nur um Menschenleben, Folter und unmenschliche und erniedrigende Behandlung (Art. 3 EMRK) und das Recht auf Freiheit. Mit diesbezüglich eingebrachten Beschwerden sind von mir vertretene Beschwerdeführer gescheitert, obwohl die – nahe liegende – Rechtsmeinung –, dass andere Menschenrechte noch viel mehr als es der Eigentumschutz erfordert, den Schutz eines Verfahrens erhalten müssen, nicht nur auf meinem Mist gewachsen ist.

Mit freundlichen (kollegialen) Größen
Rechtsanwalt
Dr. Herbert Pochieser eh. (30.07.15)


30.07.2015 um 16.30 Uhr - von B*. - "Trendwerk: Es deprimiert mich, wie dort mein Selbstwertgefühl untergraben wird"


Hallo Christian,
Und danke für deine Seite. Eine dringende Frage hätte ich bezüglich Trendwerk, ich hab morgen den letzten Tag meiner fünften Woche. Theoretisch gebe es doch noch zusätzlich 2 Wochen, und dann eventuell Überlassung. Weißt du wie die rechtliche Lage aussieht, kann ich nach den 5 Wochen von mir aus dort aufhören, weil das deprimiert mich einfach zu sehr wie dort mein Selbstwertgefühl untergraben wird. Liebe Grüße, B.

Antwort:
Falls: Fragen sie vor Zeugen, ob die Teilnahme freiwillig ist!
Wenn sie diesen Wahnsinn bekämpfen wollen, so ist "folgende" Begründung
( Sperre nur wenn die Vermittlung von AMS Betreuerin kommt! ) für die Berufung / Beschwerde - werden sie vom Deppenkurs aus in ein zumutbares DV / in ein zumutbares Zwangs-DV (SÖB-Transitarbeitsplatz) vermittelt!

Nehmen sie sich Zeit und folgen sie sämtlichen Links!
Ein SÖB-Schmarotzer-Betrieb wie der andere!

Sich gegen SÖB-Zwangsmassnahmen / Deppenkurse-Mobbingkurse = Bewerbungskurse wehren! (Sämtlichen Links (unterstrichen) folgen!

Zur Info bez. Deppenkurs:
"Keine wiederholte Teilnahme an Schulungen des AMS mit gleichen Inhalten"
Deppenkurs-Verlängerung müsste also freiwillig sein!
(Ohne Gewähr) Alles Gute!


29.07.2015 um 11.32 Uhr - von Hedwig Presch - "OFFENER BRIEF ÜBER DEMÜTIGUNGEN AM AMS"

Erfahrungen einer Begleitperson!

"Ich kann mir NICHT vorstellen, dass man NICHT ausbrennt, wenn man den ganzen Tag die Menschen als Feinde behandelt und in der Folge den entsprechenden Widerstand abbekommt, eine Mixtur aus Angst, Empörung, Entmachtung und Selbstverteidigung!"


anbei meine erfahrungen und überlegungen. ich hoffe, sie können damit was anfangen... mfg

Hedwig Presch <....... @ .....>
OFFENER BRIEF ÜBER DEMÜTIGUNGEN AM AMS
Juli 2015
an
Petra Draxl, AMS Wien
Hilde Stockhammer, AMS Österreich
Gernot Mitter, AMS-Beirat

Sehr geehrte Frau Draxl, liebe Frau Stockhammer, sehr geehrter Herr Mitter!
Es wäre naiv anzunehmen, dass Menschen in leitenden Funktionen nicht wissen, was in ihren Einrichtungen läuft. Dennoch nehme ich einmal diese Position ein (vielleicht ist das die Altersmilde einer Pensionistin) und erzähle Ihnen, wieso ich bei AMS-Begleitungen den Eindruck habe, dass da ein Beratungssystem regelrecht „kippt“.

Es geht mir ausdrücklich nicht um Interventionen für meine Bekannten. Es geht auch nicht darum, Fehlverhalten von AMS-Berater_innen an Höherrangige zu melden. Generalisieren liegt mir ebenfalls fern, zumal ich mit einer AMS-Beraterin befreundet bin, bei deren Erzählungen ich immer noch das Bild von zugewandter engagierter Beratung habe.
Auch meine eigenen Erfahrungen mit dem AMS waren ganz ok. Es gab allerhand merkwürdige Zuweisungen, aber nie(!) schikanöse Umgangsformen. Allerdings liegt das schon ein paar Jahre zurück.

Es geht mir schlicht darum, Sie zu fragen: Sehen auch Sie, wie die Kommunikation in diesem „Beratungs“setting abrutscht?
Ich will nicht davon ausgehen, dass es dem AMS tatsächlich NUR mehr um die Kontrolle der Arbeitslosen geht, darum, die Zahlen zu schönen – auch um den Preis, dass die Arbeitslosen sich aus Hilflosigkeit, Erschöpfung oder Wut abmelden.
Ich weiß, das AMS zählt Armutsbeschränkung und Sorge für die Erwerbsarbeitslosen nicht zu seinen Aufgaben, aber Einschüchterungsversuche und Demotivieren gehören halt auch nicht dazu.

Da ich selbst Jahre lang in einem ähnlichen Feld gearbeitet habe, kann ich durchaus einige Empathie für die Berater_innen aufbringen. Und ich kann mir NICHT vorstellen, dass man NICHT ausbrennt, wenn man so arbeitet, wie ich es zuletzt mehrmals gesehen habe.
Den ganzen Tag die Menschen, die vor mir sitzen als Feinde zu behandeln und in der Folge den entsprechenden Widerstand abzubekommen, diese Mixtur aus Angst und Empörung, aus Entmachtung und Selbstverteidigung – ich hielte das nicht aus. Ich bräuchte ein Minimum an positivem Feedback meiner Klientel. „Erfolge“ ausschließlich in Zahlen (womöglich durch Sanktionen erreichte) würden mir nur genügen, wenn ich Buchhalterin wär.
Ehrlich, ich würde Ihnen gern ein Bild davon vermitteln, wie gestresst diese Leute
aussehen, wie angespannt ihre ganze Haltung ist, wie sie dann mit Zitaten aus Gesetzen und Verordnungen um sich werfen (im besseren Fall) und wie sie (im leider genau so häufigen Fall) regelrecht knattern, wenn sie etwas zu erklären versuchen.
Halten Sie mich nicht für zynisch, wenn ich mich jetzt unverblümt ausdrücke: Assoziieren sie bitte ein personifiziertes Hausmasta-Klischee als Berater_in und/oder einen senilen Grantscherm als Abteilungsleitung und versuchen sie, sich vorzustellen, dass das bis zur Pensionierung gut gehen soll! Das geht einfach nicht... Viel eher kommen uns Erschöpfung, Bluthochdruck und Depressionen in den Sinn, oder?
Ich erwarte von Ihnen natürlich nur bedingt eine einfühlsame Haltung gegenüber den
Erwerbsarbeitslosen – bedingt insofern, als ich das AlVG einigermaßen kenne und
Äußerungen diverser Minister ebenfalls. Dennoch möchte ich Ihnen an ein paar Beispielen veranschaulichen, wie die beschriebene Haltung wirkt.

Da gibt’s jetzt in den Ferien ein – im Sinne der Statistik zielführendes! - „leichtes“ Spiel bei AlleinerzieherInnen mit Schulkindern. Die Schulkinder sind 10 Monate betreut, aber jetzt nicht. Wenn die Mutter gerade jetzt in einen Kurs geschickt wird.... Bingo!

Man kann auch hoffen, dass man eine/einen hoch qualifizierten Techniker_in
zurecht(?)stutzt, wenn man – ganz kompetenzorientiert? – auf frühere Tätigkeiten als Student_in schaut. Bisher schon (weil NH-Bezieher_in) in Hilfsarbeiterjobs vermittelt, kann die Schraube noch gehörig weiter gedreht werden, indem man ihr/ihm ein Inserat vor-schreibt, in dem er/sie sich (z.B.) als Bote empfiehlt. Das ist keine Notlösung zur Arbeitsmaktintegration bzw. zum Geldverdienen mehr, sondern das ist der Versuch, jemandem die berufliche Identität abzusprechen. Und es scheint kein Preis zu hoch: hier reduziert das AMS aktiv die Vermittlungschancen, denn die Arbeitsmarktchancen sinken bei dieser schwer dequalifizierenden Behandlung eher als dass sie steigen.
Einer/einem (international anerkannte_n) gesundheitlich beeinträchtigten Künstler_in, die / der aktuell kein Projekt hat und auf Mindestsicherung angewiesen ist, gleich als erste Vermittlung eine Putzer_innenstelle hin zu knallen, Arbeitsbeginn 6 Uhr früh bei mehr als einstündiger Anreise, das ist wohl kaum als ernst gemeinter Vermittlungsversuch zu werten (so viel Arbeitsmarktferne würde ich Berater_innen nicht unterstellen wollen), ist aber offenbar geeignet zu zeigen, was am AMS gespielt wird ...

Einer/einem Künstler_in vermittelt man „natürlich“ auf eine Vollzeitstelle, wenn er/sie angibt, sich auf konkrete Projekte vorzubereiten und an Anträgen zu arbeiten. Da stehen die Chancen gut, dass die/der „Kund_in“ – egal mit welchen Einschränkungen – sich lieber einer (kargen) Zukunft zuwendet als die Energien in einen aussichtslos erscheinenden Kampf um Existenzsicherung zu stecken. Weiteres Verarmungsrisiko inklusive.

Was passiert, wenn Kund_innen widersprechen? Oder womöglich auf einen Widerspruch in den „Beratungs“aussagen hinweisen? Der ratternd-knatternde Tonfall wird zu einem Anherrschen gesteigert. Widerspruch erledigt.
Man muss aber nicht unfreundlich sein, um „Kund_innen“ das Erfüllen auferlegter
Arbeitssuchpflichten zu verunmöglichen. Es soll Verordnungen geben, wonach
arbeitsuchend Gemeldete per Liste wöchentlich zwei Bewerbungen nachweisen müssen.
Da kann die/der Berater_in durchaus freundlich sagen, dass diese Vorschrift halt „leider“ gelte.
Und Deutschkurs gibt’s halt „leider“ keinen. Vormerkung zwecklos.
Flüchtlinge ohne Deutschkenntnisse scheitern daran mit großer Wahrscheinlichkeit. Wohin sie „verschwinden“, ist natürlich nicht Sache des AMS. Eine Frage der Arbeitsmärkte ist es sehr wohl.

Hat etwa jede Geschäftsstelle einen „Corporate Strategy-Mix“ zum Kleinmachen?
Der Hinweis auf eine Vorstrafe, die im Akt steht, macht eine/einen Kund_in vielleicht kurz einmal sprachlos, weil die Vorstrafe längst getilgt ist. Bei entsprechend abwertendem Ton jedenfalls.

Die Sinnhaftigkeit jedweden Vermerks im Akt kann immer mit Vermittlungsrelevanz
begründet werden.
Im Falle einer Vorstrafe ist das zugehörige Beispiel der Umgang mit Geld im – allenfalls! - zu vermittelnden Job. Unterstellungen – das AMS weiß ja nichts über die Art des Delikts - bauen erfolgreich Widerstand auf, insbesondere natürlich dann, wenn die Vorstrafe sich eben nicht auf ein Eigentumsdelikt bezieht.
Wie kommt es, dass Trainer_innen in einer BBE unterschiedliche Vorschriften (nicht VorSCHLÄGE) zum Verfassen eines Lebenslaufs machen, unterschiedliche BBEs natürlich erst recht?

Wie kann es sein, dass Kund_innen bei bestimmten Berater_innen/Trainer_innen alle Versicherungsdaten genau anführen müssen, auch wenn sie es z.B. als ungünstig erachten, im ersten Anschreiben gar so deutlich auf das Unstete in ihrem beruflichen Werdegang hin zur weisen?
… so viel nur als Anzeichen, dass sich die Abkehr von der KundInnenorientierung offenbar auch auf das Umfeld des AMS erstreckt.

Wie wird versucht, Widerstand zu brechen? Natürlich sind es in erster Linie die
demütigenden Zuweisungen zu dequalifizierenden Jobs und zu wiederholten und sich wiederholenden Maßnahmen. Manchmal wird es auch mit entmündigendem Verhalten versucht. Etwa wenn einE Berater_in darauf besteht, FÜR die Erwerbsarbeitslosen Termine mit BBE zu vereinbaren. Erst recht, wenn die/der (akademisch gebildete) Kund_in patzig bemerkt, sie/er könne das selbst. Ich habe ein „Beratungsgespräch“ miterlebt, in dem das zwei Mal versucht wurde – und in beiden Fällen antwortete die angerufene Einrichtung, sie würden Termine gerne mit Klient_innen selbst ausmachen.
Wie geht es eine_r Berater_in, die sich im Übereifer innerhalb von 15 Minuten zwei Mal vor drei Personen eine solche Blöße gibt?
Was geht da vor? Ich kann mir den Sarkasmus nicht verkneifen – so viel Psychohygiene braucht auch eine Begleitperson, aber ich möchte Ihnen wirklich nahe bringen, was da mit Ihren Kolleg_innen geschieht! Ist das nicht unwürdig als professionelle Kommunikation, ist das nicht menschenverachtend als Haltung, ist das politisch nicht höchst bedenklich?
Die Berater_innen, die ich in letzter Zeit beobachtet habe, haben so sehr mit Blamieren, mit Unterstellungen, mit Demütigungen gearbeitet, dass ich mich des Eindrucks nicht erwehren kann, die haben einen massiven Druck. Das macht man nicht von sich aus, wenn man sich für einen Beratungsjob entschieden hat.
Das muss ja wohl Top down laufen!?

Ich wundere mich nicht darüber, dass die Rechten immer mehr Terrain gewinnen, ich finde es aber bedrohlich, wie rasant es gerade am AMS geht und wie kontraproduktiv.

Eine persönliche Antwort von Ihnen erwarte ich nicht. Ich hoffe aber, dass Sie irgendwas mit den Informationen und Überlegungen anfangen.

Freundlichen Gruß
Hedwig Presch

Dieser Brief ergeht auch an diverse AL-Inis und natürlich auch an die in den Beispielen Gemeinten – voll Respekt diesen Expert_innen gegenüber: Respekt für ihre Frustrationstoleranz, für ihr Einsteckenkönnen, vor allem aber für ihren „aufrechten Gang“ - trotz alledem. (28.07.15)


29.07.2015 um 11.06 Uhr - von M*. - "Hilfe Deppenkurs!"


Hallo Hr. Moser,

bitte um Ihre dringende Hilfe.

bin seit Februar 2014 arbeitslos gemeldet und seit Juni 2014 bis dato geringfügig beschäftigt (als Persönlicher Assistent für Menschen mit Beeinträchtigung)
Habe dann von August 2014 bis Ende September einen 8-Wochen Deppenkurs besucht und abgeschlossen.
Dieses Jahr im Februar hätte ich einen Business/Managment Kurs besuchen müssen, da ich nicht erschien folgte eine 6-Wochen Sperre die ich zur Kenntnis nahm.
Jetzt wurde mir am 20.07.2015 eine Einladung für einen Next Level Kurs (=Deppenkurs) mit Beginn heute 27.07 zugesandt.

Bin heute zum Arzt aber nur noch morgen krank geschrieben.

Habe das AMS und das Trainings-Institut informiert -> der Trainer teilte mir soeben mit das ich dann diese Woche verspätet einsteigen soll bzw. nächsten Montag wieder neu einsteigen muss.
Meine Beraterin hat mich nicht über die Defizite nicht aufgeklärt (Kontrolltermin war am 06.07 und die Einladung kam am 20.07)
und erfolgsversprechend ist dieser Kurs auch nicht.

Bitte um Info welche Möglichkeiten mir zur Verfügung stehen das ich diesen Kurs umgehe? Besten Dank im Voraus für die Hilfe, LG D. M

>Hallo nochmals, Übrigens sollte ich einen Versicherungsdatenabzug zum Kurs mitnehmen, was ich als rechtswidrig sehe wenn ich mir die anderen Beiträge so ansehe? Danke nochmals im Voraus für die Hilfe, (27.07.15)

Antwort:
Deppen-Kurse müssen Defizite ausgleichen bzw. müssen einen schulischen Charakter haben - Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln!
Besitzen sie diese schon, so können sie sich wehren! Oder/Und - Falls sie Deppenkurs mit gleichen Inhalt schon besucht haben brauchen sie solche Deppenkurse nicht mehr besuchen!
Sozialministerium: "Keine wiederholte Teilnahme an Schulungen des AMS mit gleichen Inhalten"

Mit der Aufklärung ist`s so eine Sache? Fehlende Belehrung mit AUSNAHME:

Sämtlichen Links (unterstrichen) folgen! Vielleicht findet sich ein Punkt der weiterhilft?
Sich gegen SÖB-Zwangsmassnahmen / Deppenkurse-Mobbingkurse = Bewerbungskurse wehren!

Sensible Daten brauchen sie nicht abgeben! Versicherungsdatenabzug nur freiwillig! Datenschutz ist Menschenrecht!

>Bei Bezugssperren immer Berufung / Beschwerde einlegen, da das AMS auch rechtswidrig sperrt! Ist ausserdem kostenlos!
(Ohne Gewähr)


29.07.2015 um 11.00 Uhr - von K*. - "vorläufige Bezugseinstellung"


Guten Abend, ich habe am 21.7. eine Mail auf mein Eams Konto erhalten bzgl. vorläufigen Bezugseinstellung. Das offizielle Schreiben im Anhang ist mit 20.7. datiert. Ist dies erlaubt? Welches Datum ist nun das gültige? Mit freundlichen Grüßen K. (27.07.15)

Antwort:
wissen sie warum sie gesperrt wurden? verlangen sie sofort einen bescheid und legen sie Berufung ein. (schriftlich eingeschrieben oder bescheidantrags-abgabe auf kopie bestätigen lassen. kommt dieser nicht innerhalb eines monats muss das geld ausbezahlt werden!)
"Vorläufige Bezugseinstellung - rechtswidrig"?" (ohne gewähr)

2.08.2015 um 10.27 Uhr - von K*. - "quasi fast von alleine geklärt"
Danke für die Unterstützung, das Problem hat sich quasi fast von alleine geklärt.
Mit freundlichen Grüßen K.


25.07.2015 um 17.37 Uhr - "Umfrage Wien Wahl - Die SPÖ verliert dramatisch"
Strafe für die SPÖ / "SoNed zeigt Wirkung!"


Die SPÖ verliert Stimmen durch hohe Arbeitslosigkeit, so Akonsult Chefin Kristin Allwinger. (meinbezirk.at)

Interessant: Ich bin der Meinung nicht die hohe Arbeitslosigkeit an sich ist für den Verlust der SPÖ-Stimmen verantwortlich, sondern verbunden damit, wie mit unschuldigen arbeitslosen Menschen umgegangen wird! - Dokumentiert in SoNed!
Was mir den Schluss abringt, dass SoNed seinen Beitrag leistet und dafür sorgt, dass die SPÖ "Prozent-e" an Stimmen verliert!
Was SoNed als Erfolg wertet!

Wenn man unschuldige arbeitslose Menschen so - wie es Minister Hundstorfer "SPÖ?" es tut - behandelt bzw. behandeln lässt / ihnen den Rechtsstaat wie Menschenrechte entzieht, persönlich entwertet, erniedrigt, in die Armut drängt etc., braucht man sich nicht wundern, wenn man dafür bestraft wird!

Wichtig wäre es, dass die Stimmen, die SPÖ und ÖVP verlieren, zu einer anderen Adresse, als zur FPÖ, wandern!
Darum
braucht Österreich - seine Bundesländer / Europa schleunigst tatsächlich soziale-humanistische Partei-en.
Lasst sie uns wählen! Parteien gründen! Gründungen unterstützen!


24.07.2015 um 16.20 Uhr - von M. S. - "AMS Bericht: AL/NH-Bezieher belasten den Steuerzahler nicht"


Eine andere Sache noch. Hab mir den AMS-Geschäftsbericht 2014 besorgt. Da hört man ja immer wieder, dass die AL/NH-Bezieher so sehr den Steuerzahler belasten.
Ein paar Angaben:
AlV-Beiträge: 5.846,497
Arbeitslosengeld: 1.810,767
Notstandshilfe: 1.343,912

25.07.2015 um 11.23 Uhr - von A. - Schelling: Arbeitslosen­geld in Österreich zu hoch.
Wird wahrscheinlich schon bekannt sein:
Schelling: Arbeitslosen­geld in Österreich zu hoch. (Kurier)
Das deutsche "Hartz IV"-Modell sei vorbildhaft, erklärt Österreichs Finanzminister.
MFG

Anmerkung: Charakter / Motiv eines ÖVP-Politikers
"Logisch: Nur wenn ich unschuldige arbeitslose Menschen der Armut, der "Dahinsiecherei" und auch "Vernichtung" etc. aussetze, stelle ich sicher, dass die den Konkurrenzkampf um eine Niedriglohnstelle aufnehmen - (Einen gewissen Anreiz braucht doch jeder) - was erst den Wachstum meines und den Reichtum meiner GesinnungsgenossInnen (unseren Profit) gewährleistet.
>Obwohl ich für deren Arbeitslosigkeit verantwortlich bin, stelle ich sie als Feindbilder hin! Das brauchts um deren Wettbewerb um den Niedriglohn-sektor anzukurbeln"
(Gehört zum System der - von unten nach oben - Umverteilung)

Die Konsequenzen meiner Politik (Kriminalität, psychische Erkrankung, Zerstörung der solidarischen Gesellschaft, Umweltvernichtung etc.) interessieren mich nicht!
Wieso auch? Es geht um meine Lebensspanne, die ich in Luxus verbringen möchte!
Das ist nur Leistungsgerecht!

>Ist ausserdem deren Schuld, wenn viele bis zum Krankwerden für ein paar lumpige Euro schuften! Was geht mich das an?

Ah-ja: Witzig finde ich noch, dass die wegen dem niedrigen Einkommen dann auch nicht das Leistungs-Lob / Leistungs-Argument in Anspruch nehmen können/dürfen!" "hi-hi"

--------- ------------

>"Sind übrigens diejenigen die laut Stummvoll / ÖVP keine Leistung erbringen! - Wendet man bei deren Argumentation den Umkehrschluss an"
"Überwältigender Erfolg des AMS” "Schon 2,5 Millionen Menschen in den NiedrigLohnSektor gedrängt" (12.01.12)

>An ArbeitnehmerInnen: Vorsicht: Strategie der \"Gegenseite\" - \"Feindbild Arbeitsloser\" richtet sich gegen euch ArbeitnehmerInnen! (Ein Paradoxon) (23.05.09)

>Mindestsicherungs-Quizfrage:
Warum werden wegen der Mindestsicherung Bevölkerungs-Gruppen (untere soziale Schichten) aufeinander gehetzt! (24.10.09)

>"Methode zum Ausbau des Niedrigstlohnsektors" (29.05.14)

25.07.2015 um 14.44 Uhr - von H. K*. - "OHNE WORTE"
Finanzminister Hans Jörg Schelling könnte sich vorstellen, ein dem deutschen Hartz-VI angelehntes Modell für heimische Arbeitslose anzuwenden. (heute.at) .

------------ -------------- ------------- ------------- ------------- -------

AMS Vorstand Kopf erklärt uns warum Schelling das Hartz IV Modell will!
>"Die Deutschen haben einen starken Niedriglohnsektor, der 24 Prozent der Beschäftigung ausmacht. Der EU- Schnitt liegt bei 17 Prozent\", erklärt AMS- Vorstand Johannes Kopf.
Andererseits wurde das Lohnsystem flexibilisiert, viele Gehaltsfestsetzungen auf Betriebsebene verlagert, wodurch teure Tarife (Kollektivverträge) umgangen wurden. Kopf: \"Wenn man es positiv sehen will, kriegen mehr Menschen wenig, aber dafür haben sie einen Job. Aber es ging zulasten der Qualität der Arbeitsplätze.\"
unter:
Arbeitslosigkeit: Was die Deutschen besser machen?" (12.04.15)


24.07.2015 um 12.21 Uhr - von J*. - "Anrechnung trotz getrennten Haushalt?"


Gruß Gott, wir sind seit 2013 getrennt lebend in einem haus mit untere stock die ehe Gattin und oberste Stockwerk ich(getrennte Haushalt, auf Grund unsere Tochter die im Oktober 4 Jahre alt wird und die unsere Wirtschaftslage haben wir und so entschieden.

wir haben einvernehmlich ein Lösung gefunden das ich die kosten von Tochter komplett übernehme und sie bracht dann von mir nicht.

die ehe Gattin ist seit ihrem Karenz 2014 Arbeitslos und arbeitet als Vertretung immer wieder bei BH Mistelbach. unsere einvernehmliche Vereinbarung der kosten übernehme VON UNSERE TOCHTER HABE ICH IN 2014 AMS SCHRIFFTLICH MIT GETEILT, war das dann auch wahrscheinlich akzeptiert worden zu minderst keine weiter Meldungen bekommen.

zu Letzt war die Gattin bei AMS und verlangten von mir die lohn Bescheinigung; was ich nicht geben möchte , da wir bereit allen AMS informiert haben.
da sagte bei letzten besuch bei AMS ein Berater das in Österreich getrennt leben nicht gültig sei und die Gattin muss die Scheidung klage beantragen soll, da ich mit ihr war ,weil sie nicht perfekt Deutch sprechen kann und sagte die Berater das er alle seine aussagen schriftlich geben soll, darauf hin war der Berater plötzlich ruhig. Danach haben AMs die lohnbescheinigung verlang.

Meine frage an Sie trotzt der einvernehmliche Vereinbarung und getrennt lebende Haushalt, muss ich die lohn Bescheinigung geben!!?

es gab von uns bereits einmal eine Meldung bei AMS ombudstelle bezgl. faschistische Bemerkung von AMS Berater, leider war nur aussage gegen aussage, seit dem nehmen wir alle Gespräche auf Hände Aufnahme gerät, nicht versteckt, das sie es sehen dass ich den Handy auf meine Hand ist.
wie soll ich darauf reagieren??

bitte um Hilfe

MIT freundlichen Grüße

Antwort:
Es muss ihnen bewusst sein, dass, wenn sie die Lohnbescheinigung nicht rausrücken wollen, - (gehen sie sämtliche Links durch und entscheiden sie dann?) - dies dann über den Rechtsweg geklärt werden muss!
Heisst auf einen ev. schriftlichen Bescheid (immer verlangen kommts zu Problemen) Berufung / Beschwerde einlegen/erheben!
Aber:
Überall dann, wenn tatsächlich kein gemeinsamer Haushalt geführt wird, darf auch es zu keiner Anrechnung kommen. Die Judikatur äußert sich wie folgt: unter:
Was, wenn der Ehepartner nicht im gemeinsamen Haushalt lebt?
siehe auch:
Rechtsinformation AlVG: (Ehegemeinschaft) Getrenntleben unter einem Dach - keine Anrechnung von Partnereinkommen (16.03.10)

Bei ev. Anrechnung eines fiktiven Unterhalts können sie Passagen aus dem Fachartikel 1 zu 1 für eine ev. Berufung übernehmen.
Fachartikel zu Anrechnung fiktiven Unterhalts auf die Notstandshilfe

Zur Info: Weitere Links unter Politik erzeugt Armut

Tonaufnahmen sind gerichtlich nur dann zu verwenden, wenn Aufnahme von der Gegenseite erlaubt wurde. - Ihre Vorgehensweise führt sicherlich zur Einschüchterung was dem BeraterIn vorsichtig mit seinen Äusserungen werden lässt! In diesem Sinne vorteilhaft!
Ev. wäre es angebracht eine Begleitperson zu den Terminen mitzunehmen - wenn möglich!
Mobbing durch das AMS / Schlechte Behandlung:
Bei richtiger Vorgehensweise sind auch Schmerzensgeldforderungen möglich!
(Ohne Gewähr) Alles Gute!


24.07.2015 um 9.36 Uhr - von G*. - " Mein Problem ist meine neue AMS-Beraterin"


Sehr geehrter Herr Moser,
lange habe ich hin und her überlegt ihnen zu schreiben. Mein Problem ist meine neue AMS-Beraterin. Kurz nach meiner Pensionsablehnung
der PVA wurde mir wegen angeblicher Umstruckturierung eine neue Beraterin vor die Nase gesetzt. Obwohl diese Beraterin auch darüber informiert ist, dass ich eingeschränkt arbeitsfähig bin, hat sie mir jetzt zur Auflage gemacht ich müsse ihr innerhalb einer gewissen Zeit mindestens 3 Bewerbungen bringen, ansonsten gibt es eine Niederschrift. Ich würde mich ja gerne bewerben, wenn es freie Stellen für meine Situation geben würde. Ich habe mich jetzt mal bei 3 Stellen beworben, obwohl ich weiß, dass ich diese Arbeiten auf Grund meines chronischen Schmerzsyndroms der unteren Halswirbel nur für kurze zeit bewerkstelligen kann. Ich fühle mich so unter Druck gesetzt. Ich soll keine Arbeiten die mit Zwangshaltungen der Hals und Lendenwirbelsäule verbunden sind ausführen und sie macht mir immer wieder zu verstehen, ich solle mir doch eine Arbeit in einem Callcenter suchen! Ich soll laut orthopädischen Gutachten stündlich meine Körperhaltung wechseln. Laut Orthopäde kämme nur der Job des Portiers in Frage, nur so eine Stelle habe ich bis jetzt nicht gefunden. Ich bin 5* jahre alt, und werde auch noch einmal die Invaliditätspension beantragen. Ich hoffe sie können mir einen guten Rat geben und verbleibe G. (23.07.15)

Antwort:
Kommts diesbez. wirklich mal zu einer Sperre, so legen sie Berufung ein.
denn der Verwaltungsgerichtshof schiebt den Methoden des Arbeitsmarktservice, schematisch wöchentlich eine bestimmte Anzahl von Bewerbungen vorzuschreiben, einen Riegel vor.

Eine bestimmte Zahl von Bewerbungen nachweisen.

Wichtig ist nur zu erkennen, das sie bemüht sind, das sieht man eigentlich ihrem Engagement, auch wenn sie nicht der gewünschten Menge an Bewerbungen nachkommen können, an.

Auch muss das AMS / ihre Beraterin auf ihr "Gebrechen" eingehen.
Bei körperlichen Einschränkungen des/der Arbeitslosen muss das AMS die gesundheitliche Eignung einer Stelle immer konkret überprüfen

Beantwortung der Frage nach der körperlichen Zumutbarkeit

Verschlechtert sich ihr Gesundheitszustand so dürfen sie jederzeit wieder die IV-Pension beantragen und brauchen nicht die sonst übliche Frist einhalten.
INVALIDITÄTSPENSION NEU (AK)

Nehmen sie sich zu den Terminen eine Begleitperson - wenn möglich - mit! ("Wirkt Wunder")
Mobbing durch das AMS / Schlechte Behandlung:
Bei richtiger Vorgehensweise sind auch Schmerzensgeldforderungen möglich!
(ohne Gewähr) alles gute!


23.07.2015 um 20.14 Uhr - von F. B*. - "Rechtsstaatsunwürdige Mindestsicherungs-Sachbezüge"


Wie heute im ORF, wurde in den letzten Tagen medial vereinzelt darüber berichtet, dass Hundstorfer und Teile der ÖVP mit dem Gedanken spielen, die Kosten für die Mindestsicherung teils durch Sachbezüge zu ersetzen. Es dürfte hier wohl jedem klar sein,dass es hier vorrangig nur um Interessen der Privatwirtschaft geht. Ich verurteile die geplante Aktion aufs schärfste,da jeder Mensch individuelle Bedürfnisse hat, deren Kosten sich nicht kalkulieren lassen. Außerdem ist diese Aktion ein für mich einem Rechtsstaat nicht würdiger Eingriff in die Privatsphäre. Was kommt als nächstes? Auswahl der Sexualpartner? Kleidungsvorschriften? Bitte appellieren sie auch an ihre Freunde und Bekannten Hundstorfer bei der nächstjährigen Bundespräsidentschaftswahl nicht zu wählen,dieser Mann ist ähnlich gefährlich wie der in medialen Netzwerken weit verbreitete nationale-Nazizeit glorifizierende -Rand der FPÖ.

24.07.15 um 19.07 Uhr - "Entmündigung"
Der grüne salzburger Soziallandesrat Heinrich Schellhorn nennt Mindestsicherung als Sachleistung - wie das Niederösterreich nun macht - Entmündigung! (Salzburger Nachrichten)


23.07.2015 um 19.08 Uhr - von Dr. Pochieser - "Brutale WienerMindestsicherungsRegelung"

"Gebietsbeschränkung: Wer sich nicht tatsächlich in Wien aufhält, hat keinen Anspruch auf Mindestsicherung"

>Mit Verfassungsrecht gegen Armut: Der VfGH prüft § 4 Abs. 1 WMG;<
>Verletzung des Rechts auf Freiheit nach Art. 5 EMRK<


Mit Verfassungsrecht gegen Armut: Freiheitsentziehung durch das WMG; Der VfGH prüft § 4 Abs. 1 WMG;

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Freunde,

Das WMG sieht in seinem § 4 Abs. 1 eine geradezu brutale Regelung vor, wonach nach dessen Z. 2 keinen Anspruch auf Mindestsicherung hat, wer sich nicht tatsächlich in Wien aufhält.

Diese Regelung schließt also jemanden sofort von der Mindestsicherung aus, wenn er die Wiener Landesgrenzen überschreitet und der Stadtgebiet von Wien und sei das auch nur für einen Tag (aus welchem Grund immer) verlässt oder verlassen muss. Gegenständlichenfalls wurde ein Rückforderungsanspruch erhoben. Diese meines Erachtens geradezu absurde Regelung mit grotesken Konsequenzen (einem Mindestsicherungsbezieher wird auch der auf den Wohnbedarf entfallende
Geldbetrag gegebenenfalls auch rückwirkend entzogen) wird nun vom Verfassungsgerichtshof geprüft (s. Attachement).

Haben Sie gewusst, dass Mindestsicherungsbezieher in Wien eine Gebietsbeschränkung wie Asylwerber auferlegt haben?

Ich muss gestehen, dass ich in der Beschwerdeführung in Sozialhilfesachen Neuland betreten durfte/musste: Vermutlich wäre niemand auf die Idee gekommen, dass die gesetzliche Missstände (Gebietsbeschränkungen) über Asylwerber schon in das Sozialhilferecht, das sich jetzt Mindestsicherungsrecht nennt, vorgedrungen ist. Erstmalig musste – zumal in dieser Materie – die
Verletzung des Rechts auf Freiheit nach Art. 5 EMRK geltend gemacht werden wie folgt:

» 3.3. Verletzung des Rechts auf Freiheit und Sicherheit (Art. 5 EMRK):

Dieses Menschenrecht schützt vor gesetzwidriger Freiheitsbeschränkung.
Die gesetzliche Regelung läuft bei der gewählten Interpretation implizit darauf
hinaus, dass (wiener) Mindestsicherungsbezug letztlich einer Art Gebietsbeschränkung bei der Wahl ihres Aufenthalts (auch für kurze Zeiten und nur wenige Tage, ja sogar auch für nur einen einzigen Tag) unterliegen.

Gleich der Romanfigur des Franz K in Kafkas Prozess ist der
Mindestsicherungsbezieher in Wien Zeit seines Mindestsicherungsbezuges
„verhaftet“ und darf das Wiener Landesgebiet – bei sonstigem Verlust seiner
materiellen Existenzgrundlage, auf die er vollkommen angewiesen ist – auch nicht
einmal vorübergehend verlassen. Sollte sich der Gesetzgeber des WMGes bei der
gegenständlichen Regelung das genannte Werk als Vorbild genommen haben, ist
dazu zu bemerken, dass derartiges mit dem Gesetzmäßigkeitsprinzip nach Art. 5
EMRK nicht in Einklang zu bringen wäre.

Müssen Asylwerber für eine derartige Gebietsbeschränkung – bei gegebenen
weiteren gesetzlichen Grundvoraussetzungen – als freiheitsentziehende Maßnahme wenigstens eine Mitteilung nach § 29 Abs. 3 Ziffer 4-6 AsylG erhalten, wäre nach der in meinem Falle vertretenen Rechtsauffassung der Gewährung der
Mindestsicherung per se schon eine derartige Gebietsbeschränkung – bei
sonstigem Verlust jeglicher Lebensgrundlage, wie sie durch die Sozialhilfe gesichert werden soll, insbesondere Nahrung und Wohnung – inbegriffen.

Die angefochtene gesetzliche Regelung verletzte damit auch Art. 5 EMRK. Wie
schon vorstehend aufgezeigt, verfolgt die Regelung kein legitimes Ziel.

Ich weiß nicht, wie oft von dieser unsäglichen Bestimmung tatsächlich Gebrauch gemacht wird.

Sollten weitere derartige Entscheidungen vorlegen und dagegen noch Rechtsmittelfristen offen sein, müssen diese unbedingt wahrgenommen werden. In den Genuss der Anlassfallwirkung mit der zu bereinigenden Rechtslage kommen nämlich nur jene Opfer dieser Bestimmung, die spätestens zu Beginn der Verhandlung des Verfassungsgerichtshofes bei diesem Höchstgericht eine Beschwerde eingebracht haben.

Mit freundlichen (kollegialen) Größen

Rechtsanwalt
Dr. Herbert Pochieser eh.

Anhang-Auszug / VfGH-Ergebnis
1. Der Verfassungsgerichtshof hat daher beschlossen, die Zeichen- bzw. Wortfolge
", sich tatsächlich in Wien aufhält" in § 4 Abs. 1 Wiener Mindestsicherungsgesetz
(WMG), LGBl. für Wien 38/2010, von Amts wegen auf ihre Verfassungsmäßigkeit
zu prüfen.

2. Ob die Prozessvoraussetzungen vorliegen und die dargelegten Bedenken zutreffen, wird im Gesetzesprüfungsverfahren zu klären sein.

3. Dies konnte gemäß § 19 Abs. 4 VfGG ohne mündliche Verhandlung in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen werden.

Wien, am 20. Juni 2015
Der Präsident:
Dr. HOLZINGER

Schriftführerin:
Dr. KRYSL, MA

23.07.2015 um 15.16 Uhr - von M. S. - "Meine Untersuchung bei der PVA-Gesundheitsstraße"


Hallo Christian,

es liegt zwar schon einige Zeit zurück, aber weil es „sooo schön ist“.

18.6.2015 – Kontrolltermin mit Niederschrift bez. Untersuchung bei Projekt-Gesundheitsstraße. Erklärte mich bereit, selbige zu machen.

Hatte am 8.7. meine Untersuchung bei der PVA-Gesundheitsstraße.
Die Untersuchung wurde von Fr. Dr. X-X, FA für Orthopädie, vorgenommen.
Dauer der „Veranstaltung“ (inkl. Gespräch, aus- und ankleiden): 10:00 – 10:09.
Die Untersuchung fand ohne medizinische Geräte statt.

Am 10.7. mailte ich nachträglich Beschwerde an BMASK und VA.
Der Text:
Obwohl ich die vom AMS Villach angeordnete Untersuchung am 8.7.2015 bei der PVA-Gesundheitsstraße machte, erhebe ich nachträglich eine Dienstaufsichtsbeschwerde hinsichtlich Herrn Mag. X, Mitarbeiter der regionalen AMS-Geschäftsstelle Villach.
Und zwar wegen:
Umgehung einiger §§ des AVG
Konkret: Verfassen einer Niederschrift während des Kontrolltermins am 18.6.2015
(im ALVG nicht vorgesehen) zwecks Überprüfung meiner Arbeitsfähigkeit bei PVA-Gesundheitsstraße.
Herr Mag. X kam seiner Rechtsbelehrungspflicht nicht nach. Mir wurde nur die Sanktion im Falle einer Weigerung gesagt, aber nicht, dass ich (bei Niederschriften) eine 14-tägige Einspruchsfrist habe. Das erfuhr ich von einer anderen Person. Von der Einspruchsfrist nahm ich Gebrauch. Und zwar per Email am 26.6.2015 und persönlich am 2.7.2015 um 07:55. Ohne Termin, Ladung oder dergleichen.
Dokumentfälschung!
Das Schriftstück „Untersuchungsauftrag an die PVA / Landesstelle Kärnten“ enthält
bei: Angabe des Kunden unwahre Angaben von mir.
Ich, X, ersuche Sie/Euch höflichst, Herrn Mag. X, Mitarbeiter der regionalen AMS-Geschäftsstelle Villach, dahingehend zu unterrichten, dass er sich künftig an gültiges österreichisches Recht halten möge.

Den Befund von der PVA werd ich wohl bekommen – oder auch nicht. Wie auch immer! Sollte das Gutachten(?) dieser gekauften Ärztin auch nur eine einzige Zeile enthalten was NICHT in den medizinischen Bereich der Orthopädie gehört, erhebe ich Beschwerde bei der PVA. Zumindest erstelle ich dann eine Art Gegengutachten.

Für Tipps und Tricks in dieser Kausa jetzt schon herzlichen Dank.
Freundliche Grüße


23.07.2015 um 8.52 Uhr - von BF*. - "Widerrechtliche Abmeldung von der K-Versicherung"


Hallo.

Ich komme aus Wien bin 30 Jahre alt und bin schon seit einigen Jahren beim AMS.
Heute war ich beim Arzt der mir sagte meine Versicherung ist eingestellt.
Ich ging zum Ams und mir wurde erklärt das der Bezug gesperrt wurde.
Da ich einige Tage nur entschuldigt habe und mehrere nicht 9 entschuldigt von 40 Tage verstehe ich das mein Bezug gesperrt ist bis ich einen Termin bei meinem Berater habe der erst am 11.07.2015 Zeit hat.....nicht jedoch verstehe das meine Versicherung auch bis dahin eingestellt sein soll.

Was kann man in so einem Fall machen.
Bitte um Hilfe

Mit freundlichen Grüssen

Antwort:
Widerrechtliche Abmeldung von K-Versicherung! Besuchen sie mit der AMS-Bezugsbestätigung die KK und lassen sich die Versicherung wieder aktivieren.
Teilen sie denen mit, dass es sich lediglich um eine Bezugssperre handelt!
Siehe: Widerrechtliche Abmeldung / Schutzfrist bei Bezugssperre

>Grundsätzliche Info: Auf Bezugssperren Berufung einlegen, da das AMS auch rechtswidrig sperrt! - ist kostenlos!


Zum Eintrag

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