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29.08.2015 um 18.08 Uhr - von H*. - "SÖ-schmarotzer-B"


Sehr geehrter Herr Moser,

Ichbin Lanzeitarbeitsloser und ich bekam im März, 2015 eine Zuweisung vom AMS zum SÖB- Trendwerk ich kam dort überhaupt nicht zurecht mit Methoden der Trainerschaft und wurde nach 4 Wochen wieder zum AMS verwiesen.

Das AMS legte mir die Vermittlungshemnisse von SÖB-Trendwerk vor und hat mich daraufhin 8 Wochen gesperrt.

Die Vermittlungshemnisse muss man gelesen haben um sich ein bild von der Situation zu bekommen mit welchen unlauteren Methoden Trendwerk da arbeitet.

Ich habe Einspruch erhoben und das BVwG war der Ansicht, es sei eine Bezugsunterbrechung notwendig , um denn Beschwerdeführer ehestmöglich zu Aufnahme einer zumutbaren Beschäftigung zu bewegen,des weiteren, es sei auch aus spezialpräventiven Erwägungen notwendig , um die Arbeitslosigkeit des Beschwerdeführers ehestens zu beenden.

Das ich mich unabhängig von Trendwerk in der Zeit 15 mal beworben hatte wahr im laufe des verfahren weder von der AMS Geschäftsstelle noch vom BVwG positiv zu werten.

Das ich mangels Qualifikation in der Branche oder durch körperliche Einschränkungen (Bandscheibenvorfall)und Alter (39), schwer Beschäftigung finde ist für die Behörde kein Grund für Arbeitslosigkeit.

Nun geht das ganze von vorne los ich habe für September 2015 eine weitere Zuweisung bekommen zu SÖB Trendwerk mein Berater begründet dies das ich so lange arbeitslos sei.

Ich glaube das ganze läuft auf eine neue sperre heraus mein Berater bzw. die AMS Landesgeschäftsstelle und das BVwG sind der Überzeugung das Leistungssperren mir helfen werden Arbeit zu finden ist das überhaupt noch rechtens und was kann man tun ?

Antwort:
Au, sie hätten unbedingt - nach der Berufung - Beschwerde beim VwGH erheben müssen - ev. über Verfahrenshilfe!
Überprüfen sie dort die arbeitnehmerrechtliche Rahmenbedingungen - Ob alles okay ist wie KV und Entlohnung. ....
Wenn sie sich dagegen wehren wollen, müssen sie den (Rechts)-Weg bis zum Ende gehen.
Und holen sie sich ein ärztliches Attest / Bestätigung bez. der angeschlagenen Gesundheit / Bandscheibenvorfall. Ev. von einem Vertrauensärzt / selbstgewählten Arzt - schützt vor bestimmten DV.

Zeit nehmen und sämtliche Links durchsehen!
zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs :

"Schmarotzer-SÖB: zum DRITTENMAL zu IT-Works zugeteilt"

Sich gegen SÖB-Zwangsmassnahmen / Deppenkurse-Mobbingkurse = Bewerbungskurse wehren!

Zur Info:
"Innerhalb kurzer Zeit 3 x zur gleichen SÖB-Zwangsmassnahme vermittelt"
"Beschwerde gegen "generelle Arbeitsunwilligkeit" war vor dem BVwG erfolgreich" (2.08.15) (ohne Gewähr)

Die moderne Barbarei! / ...eine besonders scheußliche Ausbeutung.
Von Monsignore Stefan Hofer, Dechant und kath. Pfarrer in Braunau-St. Stephan.
An die sogenannten Helfer! Dienen - Verdienen - Quelle OÖ Nachrichten) ( 7.05.10)


29.08.2015 um 10.09 Uhr - von JR*. - "Partnerschaftsanrechnung?"


Hallo,
ich habe vor einer Woche meine leider meine Notstandshilfe beantragen müssen.
Vor einem Monat hab ich geheiratet, daher ist meine Freu Unterhaltspflichtig für mich. Beim Antrag fehlt noch ihre Lohnbescheinigung.
Jetzt zu meiner Frage:
Ich hab meinen Hauptwohnsitz seid Jahren in der WG meiner Frau angemeldet. Im Juli hab ich mir eine eigene Wohnung genommen (12qm Zimmer für uns zwei in der bestehenden).
Ich wohne nun auch hauptsächlich in der neuen Wohnung. Wenn ich mich Hauptwohnsitzlich in meine neuen Wohnung melde ist dann meine Frau noch Unterhaltspflichtig?
Ist das noch möglich wenn ich den Antrag schon eingereicht hab? Sprich mich in die neue Wohnung melde und dort beim AMS einen neuen Antrag abgebe?
mfg. JR

Antwort:
"Sie/Ihr müsstet bei verschiedenen Adressen (Hauptwohnsitze) gemeldet sein, um die Partnerschaftsanrechnung zu bekämpfen. Da ihr jetzt auch noch verheiratet seid wird es schwierig sein, der Behörde "auf-einmal?" verschiedene Wohnadressen klarzumachen?
Was heisst "bestehenden" - Heisst das in der selben Wohnung?
Lesen sie sich sämtliche Links durch, um informiert zu sein, wenn sie trotz Heirat die Partnerschaftsanrechnung beeinspruchen wollen.

Was, wenn der Ehepartner nicht im gemeinsamen Haushalt lebt?

Weitere Links unter Politik erzeugt Armut (Ohne Gewähr)


27.08.2015 um 13.46 Uhr - von D*. - "Habe ein paar Fragen"


Sehr geehrter Herr Moser,

habe ein paar Fragen an Sie. Ich bin nun seit fast einem Jahr arbeitslos und beziehe nun Notstandshilfe. Ich halte die Bedingung (2 Bewerbungen/Woche) ein und versende 2 mal Wöchentlich diese zwei Bewerbungen an Firmen. Nun nach ca. 60 Bewerbungen und 59 Absagen hatte meine Beraterin keine Stelle mehr für mich als ich letztens einen Termin bei Ihr wahrnahm. (Jede Bewerbung wird auch in meinem E-AMS Konto gespeichert, zum nachvollziehen)
Sie meinte meine Leistungen einen Arbeitsplatz zu finden seien "OKAY".
Nun bekam ich eine Mail mit der Bitte meiner Beraterin meinen Lebenslauf zuzusenden da es dem AMS helfen würde, schneller eine Arbeit für mich zu finden.

Nun meine Frage, Herr Moser: Kann das AMS meinen Lebenslauf verändern und überarbeiten und mich dazu bringen dann mit diesen "neuen" Lebenslauf zu bewerben? Meiner Meinung nach ist mein Lebenslauf fast perfekt.

Ich habe heuer im Winter einen Kurs den ich mir selber aussuchte und erkämpfte abgeschlossen. Ich beginne nun mit einer Abendschule (HTL) und habe meine Beraterin darüber informiert. Die Unterrichtszeiten sind von Mo-Fr. 16:45 - 21:30.

Vom AMS her gibt es keine Einwände. Nur meinte meine Beraterin das ich sehr wohl dem Ams "Vollzeit" zur Verfügung stehen würde.
Sollte Sie nun wirklich eine Stelle für mich haben die sich von der Arbeitszeit her mit der Abendschule überschneiden, bin ich dann trotzdem gezwungen diesen Job anzunehmen?
Warum wurde ich nicht als Teilzeit-Jobsuchender eingestuft? 20. Std. so wie es mir gesagt wurde als ich mich vor ca. 3 Monaten für die Schule anmeldete. Ein Dilemma, ich weiß.
Trotzdem wäre ein fachlicher Rat Ihrerseits sehr hilfreich für mich.

Noch eine letzte Frage: Wann kann ich mit einer "gezwungenen" Schulungsmaßnahme rechnen. Ich habe ja bereits heuer einen Weiterbildungskurs abgeschlossen.
Vielen Dank im Voraus,
Mit freundlichen Grüßen (25.08.15)

Antwort:
>ihr lebenslauf darf nur mit ihrer zustimmung geändert werden.
>versuchen sie die 20 stunden-pflicht im betreuungsplan aufnehmen zu lassen.
gehen sie, wenn sein muss zum vorgesetzten/geschäftsstellenleiter und erklären ihm, dass dies schon ausgemacht war bzw sie schon die zusage hatten und zwar rechtzeitig vor schulungsbeginn - wenn möglich begleitperson mitnehmen.

>wenns zur auseinandersetzung kommen sollte zitieren sie den VwGH?
Der Verwaltungsgerichtshof schiebt den Methoden des Arbeitsmarktservice, schematisch wöchentlich eine bestimmte Anzahl von Bewerbungen vorzuschreiben, einen Riegel vor.
Eine bestimmte Zahl von Bewerbungen nachweisen.

>eAMS Konto freiwillig oder löschen

wanns den nächsten kurs gibt ist nicht genau vorherzusagen.

wenn sie solchen aber schon besucht haben - dann aufs sozialministerium ergebnis berufen.
"Keine wiederholte Teilnahme an Schulungen des AMS mit gleichen Inhalten"

Weitere Zwangsmassnahmen-Info siehe Antwort!
ohne gewähr - alles gute!

26.08.2015 um 22.35 Uhr - von D*. - "Dank"
Vielen Dank, Herr Moser für Ihre rasche und kompetente Antwort.
Mit freundlichen Grüßen


25.08.2015 um 20.15 Uhr - von W*. - "Bezugssperre wegen privater Stellenvermittlung?"


Darf mir AMS eine Bezugssperre der Notstandshilfe verhängen wenn die Vermittlung der Stelle über Brios lief?

Hier etwas genauer:
Brios hatte mich zu einer Stelle als Paketzusteller vermittelt. Prinzipiell keine schlechte Arbeit aber manche Rahmenbedingungen halte ich für nicht tragbar und nach dem Schnuppertag sagte mir diese Arbeit persönlich nicht zu (Ich bin maturierter Grafikdesigner und habe auch als Call Center Agent gearbeitet). Ich würde gerne zumindest wieder in einem Call Center arbeiten aber da ich schon länger arbeitslos bin werde ich (fast) überallhin vermittelt.

Der Firmenchefin teilte ich nach dem Schnuppertag mit dass ich es mir noch gründlich überlegen möchte ob diese Stelle das Richtige für mich ist. Darauf bekam ich einen Anruf von Brios und von der AMS Beraterin mit der Frage warum ich nicht sofort zugesagt habe. Meine Antwort war dass ich davon ausging dass Brios als gemeinnützige Organisation mir zu einer geeigneten Stelle verhelfen möchte und nicht irgendeiner Stelle und nur dann mit einem guten Gewissen sofort zusagen kann wenn ich die Stelle als langfristig ansehen kann. Es wurde mir sofort von Brios UND der AMS Beraterin mit der Bezugssperre gedroht, sollte ich in irgendeiner Weise beim Arbeitgeber absagen oder auch beichten dass ich ja sage nur weil ich dazu gezwungen werde.

Somit sagte ich am nächsten Tag beim Arbeitgeber zu ohne irgendwelche Zwangsmaßnahmen zu erwähnen. Heute fing ich an mit der Einschulungsphase und empfinde den Job als sehr stressig und für mich ungeeignet und ziehe es schon in Erwägung der Firmenchefin die Wahrheit mitzuteilen warum ich in der Firma gelandet bin und das ich nicht aus freiem Willen entschieden hatte. Eine Bezugssperre würde mich finanziell ruinieren aber diesen Job auszuüben würde mich nervlich ruinieren was sich wahrscheinlich nicht reparieren lässt. Zudem bekam ich zum ersten Mal seit Jahren Rückenbeschwerden (habe eine ältere Verletzung der Wirbelsäule) Ich muss teilweise schwere Pakete etliche Stockwerke rauf und runter schleppen. Ein ärtzliches Attest habe ich diesbezüglich noch nie da sich die Schmerzen bisher kaum bemerkbar gemacht hatten.

Ich möchte ja arbeiten (Notstandhilfe bringt mich gerade noch über die Runden) aber es ist sehr, sehr wichtig für mich dass mich der Job zumindest nicht mental/seelisch belastet und wenn möglich mir Spaß macht. Ich hatte mich sehr auf ein Vorstellungsgespräch in einem Assessment Center gefreut. Der Termin wäre nächste Woche am Mittwoch. Ich hatte Brios gebeten mir den Termin noch nicht zu streichen und mir die Daten wie zuvor vereinbart per Email zukommen zu lassen. Die Beraterin sagte mir hierbei zu aber versendete keine Email bis jetzt. Ich schätze sie wird es nie tun da sie verhindern möchte die jetzige Stelle aufzugeben.

P.S. Ich habe noch keinen Arbeitsvertrag unterschrieben, der wird mir aber morgen oder übermorgen sicherlich vorgelegt werden. Den werde ich auf keinen Fall sofort unterschreiben aber ich weiß nicht wie ich weiter vorgehen soll. Ich könnte die Chefin bitten um eine einvernehmliche Lösung aber wie gesagt Vertrag wurde noch keiner Unterschrieben und so wie ich sie einschätze sind ihr meine Konsequenzen bei AMS egal. Ich könnte ihr eventuell anbieten auf bisherige Entlohnung zu verzichten wenn sie sagt sie kann mich nicht brauchen.
Meine Hauptfrage ist jedoch: Kann mir AMS rechtlich den Bezug Sperren bei einer Brios Vermittlung?

Antwort:
Wahrscheinlich wird ihnen der Bezug gesperrt - denn das AMS sperrt auch rechtswidrig! Falls, dann legen sie auf den schriftlichen Bescheid - sofort verlangen - Berufung ein! Die mit Risiko verbundene Begründung: Sperre nur wenn die Vermittlung von AMS Betreuerin kommt!
Ev. finden sie heraus wie die Anstellung aussieht bzw. ob arbeitnehmerrechtlich eh alles in Ordnung ist - Rahmenbedingungen / "KV-Entlohnung"
Und geben sie beim Berater - ev. auch in der Berufung ihre gesundheitliche Beeinträchtigung an. Ev. gehen sie selbst zu einem Vertrauensarzt - bevor sie zu einem "AMS-Arzt" überwiesen werden. (Ohne Gewähr)

>Bei einer Sperre konfrontieren sie Brios mit ihrem Leitbild, indem von aufrichtiger Wertschätzung, Herz, Verstand, Respekt und Begeisterung die Rede ist?


24.08.2015 um 17.00 Uhr - von N. - "Kurs hatte ich schon besucht"


unter:
"Krankenstand - Kursbesuch." (23.08.2015)


24.08.2015 um 17.23 Uhr - von T. - "genug Durchblick"


Guten Tag,
Ein paar Fragen noch Herr Moser, damit ich mich auskenne:
Welche Schritte kommen nach der Berufung auf mich zu?
Laufe ich damit automatisch Gefahr Gerichtskosten tragen zu müssen?
Kommt es automatisch zu einem "Verfahren" oder wird mir einfach ein
Urteil zugesandt?
Das AMS will jetzt eine Niederschrift beim Kontrolltermin, betreffend der Berufung/Beschwerde. Ich habe aber noch keinen Schritt selber eingeleitet außer dem AMS mein Vorhaben zu berichten. Fühle mich unsicher.
Nach den paar Antworten sollte ich genug Durchblick haben ;)
Mit freundlichen Grüßen und eine schöne Woche,

Antwort:
nichts unterschreiben -. schon gar nicht womit sie nicht einverstanden sind
(Niederschrift)
nach der niederschrift verlangen sie sofort / schnellstens den schriftlichen bescheid der ist dann KOSTENLOS zu berufen
(links AUS der antwort an sie im gästebuch anklicken)
bsp.
ginge die berufung negativ aus, hätten sie noch die möglichkeit einer beschwerde an den VwGH - dieser ist dann ev. mit kosten verbunden - aber auch hier gibts die möglichkeit der verfahrenshilfe.
braucht sie vorerst nicht kümmern.
nehmen sie wenn möglich eine begleitperson zum AMS-termin mit. alles gute

ZU: "Deppenkurs statt Studium" 1.07.2015
bzw.:
"Termin beim Geschäftsstellenleiter / Stellvertretung wahrgenommen" (13.08.2015)


23.08.2015 um 16.27 Uhr - von N*. - "Krankenstand - Kursbesuch."


Krankenstand - Kursbesuch.
Bin seit über einem Jahr arbeitslos und auch in der Notstandshilfe. Nun soll ich im September einen Halbtagskurs machen. Kurs dauert 3 Monate. Ich sehe aber nicht ein, warum ich dort hingehen muss, da ich sowieso eine Arbeit habe (allerdings nur geringfügig! und aber dzt. auch nicht mehr machen kann). Wie lange muss ich in den Krankenstand gehen, ohne dass ich Bezüge (Notstandshilfe) verliere und in den Kurs wiedereinsteigen muss? Besten Dank

Antwort:
SoNed darf und kann nicht zur "Krankenstandsflucht" raten! Sollte sie ein Arzt krank schreiben, heissts acht-geben auf die Aussteuerung! (nach ca. 26 Wochen Krankenstand, wegen selber Krankheit, kommt es zu einer einjährigen KK-Leistungs-Unterbrechung.
Auch können sie davon ausgehen, dass nach dem Krankenstand eine neuerliche Deppenkurs-Zuweisung ansteht.
>Wenn der Krankenstand länger als 62 Tage dauert, muß wieder ein neuer Antrag auf NH (Notstandshilfe) gestellt weden!
>Versuchen sie herauszufinden um welche Art von Zwangsmassnahme / Deppenkurs es sich handelt, vielleicht können sie sich dagegen wehren?
Ein geringfügiges DV. schützt auf alle Fälle nicht vor Deppenkurse - Im Gegenteil erfährt so manche(r) BeraterIn davon, ist es ihr/ihm eine Freude dieses geringfügige DV über eine Deppenkurs-Zuweisung zu verunmöglichen!

Zu Zwangsmassnahmen-Info siehe Antwort! (Ohne Gewähr)

24.08.2015 um 17.00 Uhr - von N. - "Kurs hatte ich schon besucht"
Hallo Hr. Moser!
Vielen Dank für die rasche Antwort. Um was es bei den Kurs geht: Widereinstieg nach Elternkarenz.. hatte ich schon davor 6 Wochen besucht und da ich noch immer "arbeitslos bin" (also mittlerweile über 1 Jahr), muss ich den Kurs machen. Bringen tut er mir genau Null!
Ist es also nur ein Gerücht, dass wenn man 3 Wochen zu Kursbeginn fehlt (Krankenstand) man den Kurs nicht mehr besuchen muss bzw. halt in den Turnus nicht mehr hineinkommt, weil man zuviel verpasst hat?? LG Sue N.<

Antwort:
nein das kann leicht sein - wird ev. so sein - dann werden sie halt das nächste mal wieder dazu gebucht!
aber da sie den kurs schon mal besucht haben, müssen sie ihn nicht nochmals besuchen.
Sozialministeriums-Ergebnis:
"Keine wiederholte Teilnahme an Schulungen des AMS mit gleichen Inhalten"
alles gute! (ohne Gewähr)


21.08.2015 um 2.42 Uhr - von * - "BU-Pension: Jährliche, mich völlig kaputtmachende, Untersuchungen"


Wegen diverser Ängste wurde auf Wunsch der Eintrag wieder entfernt!


20.08.2015 um 18.58 Uhr - von P. - "Deppenkurs?"

"
2013 bekam ich eine Beraterin bei der die Einschulung des AMS in Linz gut gegriffen hatte. Was ich mir da so alles anhören musste, will ich hier gar nicht wiedergeben."


hallo herr moser!
wieder einmal muss ich mit einer frage an sie wenden? bin 51 jahre und erhalte notstandshilfe. im september 2012 war ich 3 tage bei trendwerk, dann meinte der trainer er wisse nicht was er mit mir tun soll und sein tipp ich solle zum ams gehen und dieses besprechen. fand dort zum glück eine beraterin welche hirn und verstand hat - trendwerk wurde storniert und ich konnte einen englischkurs machen.
2013 bekam ich eine neue beraterin bei der die einschulung des ams in linz gut gegriffen hatte. was ich mir da so alles anhören musste will ich hier gar nicht wiedergeben. als die situation eskalierte (ich habe mich mit allen rechtlichen mitteln gewehrt) bekam ich auf wunsch der beraterin eine neue zugeteilt. allerdings durfte ich vorher noch 3 monate zu mentor. um mir diesen irrsinn nicht 12 wochen anzutun suchte ich mir ein praktikum in einem kindergarten. konnte somit mentor für eine gewisse zeit entfliehen.
mit meiner neuen beraterin funktioniert es bis dato ganz gut. sie ist höflich und behandelt mich respektvoll- wie ich sie auch.
nun erhielt ich gestern einen brief vom ams mit einer einladung zum informationstag für trendwerk 50+ und akte:e
nun zu meiner frage: da ich schon einmal bei trendwerk war (3 tage) und auch 12 wochen bei mentor wie gehe ich nun vor - mehrmalige kurse sind doch nicht rechtens, oder?
den tag vor dem informationstag steht noch ein beratungstermin an, wie verhalte ich mich richtig? lt. dem inhaltlichen angebot (schreiben vom ams) handelt es sich meiner meinung nach um einen klassischen deppenkurs: einzel-und gruppencoaching, entwicklung von bewerbungsschreiben, förderung der selbstmotivation, hilfestellung bei kontakt zu behörden, etc. vorab schon mal vielen lieben dank für ihre mühe. mit lieben grüßen

Antwort:
Wichtig wäre es in Erfahrung zu bringen, ob es sich wirklich um einen Deppenkurs handelt, so sicherzustellen, dass es kein Transitarbeitsplatz ist - dieser wäre nämlich ein zumutbares DV., wird nach dem eigens dafür entworfenen Niedriglohn-KV. entlohnt - drum ev. Infotag besuchen!
siehe: zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs :
Handelt es sich aber um einen Deppenkurs, welchen (oder ähnlichen) sie schon besucht haben, so können sie sich mit dem Sozialministeriums-Ergebnis dagegen wehren!
"Keine wiederholte Teilnahme an Schulungen des AMS mit gleichen Inhalten"
Auch müsste
ein Coachingkurs freiwillig sein! - (wie die aufsuchende Vermittlung)
Dazu auch:
"Schmarotzer-SÖB: zum DRITTENMAL zu IT-Works zugeteilt"
wie
Sich gegen SÖB-Zwangsmassnahmen / Deppenkurse-Mobbingkurse = Bewerbungskurse wehren! (Sämtlichen Links (unterstrichen) folgen! (Ohne Gewähr)


20.08.2015 - von E*. - "Am nächsten Dienstag bin ich bei der Rechtsanwältin"


unter:
19.08.2015 um 11.05 Uhr - von E*. - "KK: Kranke sind während der BU-Pensions-Schutzfrist gesund zu schreiben?"
+ An.: "Dienstanweisung zum Schaden versicherter Personen"


20.08.2015 um 10.54 Uhr - von E*. - "Ich bin mit den Nerven am Ende und habe jetzt schon Angst auf meinen nächsten Terim beim AMS"


Sehr geehrte Damen und Herren!

Ich bekomme vom AMS Notstandshilfe und komme grad noch über die Runden.
Ich fühle mich von meinem Berater gemobbt da er jedes Mal bei Termin meinte, ich wäre ein Phänomen und er könne es nicht erklären das ich noch keinen Job gefunden habe, da ich in seinen Augen noch sehr jung bin. (28 Jahre).
Ich war bei BRIOS gemeldet – eine Art Leihfirma vom AMS. Die haben mich gefragt was ich gerne arbeiten möchte. Ich gab an das Call-Center-Arbeit, Produktion, Lagertätigkeiten für mich in Frage käme.
BRIOS wollte mich in eine Tankstelle „stecken“, weil der Chef von dieser Tankstelle NUR eine junge Frau einstellen möchte.
Ich empfand das ekelig, doch dem AMS ist das egal.
Bis zu meinem nächsten Beratungstermin hatte ich die „Hausaufgabe“ mir zu überlegen warum ich diesen Job bei dieser Tankstelle nicht antreten möchte.
Ich wurde aus diesem KURS rausgeflogen da ich die Dame eine Frage gestellt habe die lautete:
Würden Sie auf dem Bau arbeiten?
Später musste ich ARSCHKRICHEN damit mein Geld nicht für 6 Wochen gestrichen wird.
Letztens habe ich mir meinen Rücken verletzt durch tragen einer Waschmaschine… Ich wurde von meinem Arzt krankgeschrieben und bekam schwere Schmerztabletten die leider auch zur Übelkeit führten.
Eine AMS Beraterin rief mich im Krankenstand an und machte üble Nachrede meines Arztes gegenüber. Er schriebe ein falsches Artest aus und das hätte schwere Konsequenzen für mich – Denn nach dem Krankenstand müsste ich zur PVA eine Untersuchung machen - auch ein psychologisches Gutachten erstellen lassen.
Darf das AMS mich im Krankenstand überhaupt anrufen?
Vier Tage später war ein Kontrolleur von der GKK bei mir. In meiner Verzweiflung rief ich den „Höchsten von der GKK“ an. Er meinte er finde es sehr komisch dass ein Kontrolleur wegen schweren Rückenschmerzen zu mir nach Hause kommt.
AMS hat meine ganzen Daten und ich befürchte dass die dahinter stecken, was ich aber nicht beweisen kann.

Außerdem meinte die Dame um die Blume herum – mir kann es nicht so schlecht gehen wie den Asylanträgern – die ja ein schweres Leben bei uns haben.
Meine Vermutung ist – Sie will mein Geld streichen damit mehr Geld für Asylanträger da ist.
Ich bin mit den Nerven am Ende und habe jetzt schon Angst auf meinen nächsten Terim beim AMS.
Eine Frage, darf ich jemanden mitnehmen zum Gespräch?
Denn meine Gesundmeldung musste ich persönlich beim AMS abgeben und ich wurde an Ort und Stelle zur meiner Neuen Beraterin geschickt.
Mein Lebensgefährte wollte bei diesen Gespräch dabei sein – als stiller Zeuge.
Er wurde hinausgewiesen.
Ich schaltete mein Handy auf „Aufnahme“, somit nahm ich alles auf was meine „nette“ Beraterin zu mir sagte z.B. Mein Krankenstand wäre eine Vereitelung und sie wird, wenn ich wieder krank sein sollte veranlassen dass ich sofort zum Chefarzt gehen muss.
Es wird immer schlimmer, zuerst der Berater und jetzt diese Dame.
Ich bin kurz davor damit in die Zeitung zu gehen….

Darf ich nun eine Begleitperson mitnehmen? (Auch wenn das AMS das nicht möchte?)
Mit freundlichen Grüßen (19.08.15)

Antwort:
ja sie dürfen eine begleitung mitnehmen - beim nächsten problem gehen sie
sofort zum geschäftsstellenleiter und beschweren sie sich - ev. auch
schriftlich.
sie können falls sich der geschäftsstellenleiter auch querstellen möchte,
angeben - er solle sich doch mit dem österreichischen AMS-Chef Dr. Buchinger in verbindung setzen, der es ausdrücklich erlaubt eine stumme begleitung mitzunehmen.
(SoNed / Moser Christian)
auch dürfen sie nicht im krankenstand angerufen werden.

vom RA. - Sollten allfällige „Betreuer“ auf den Gedanken kommen, Sie
telefonisch zu belästigen oder gar zu Hause aufzusuchen, erklären Sie der
("Person") / Firma, dass ihre Besuche unerwünscht und daher einzustellen sind bei
sonstiger Unterlassungsklage. Detto kann man bei Telefonterror mit Strafanzeige nach dem Telekommunikationsgesetz drohen bzw. diese auch tatsächlich durchführen.

ruft die trainerin oder ev. amsbetreuerin beim arzt oder irgendwo an, um sie
schlecht zu machen, drohen sie ihr bez. rufmord mit anzeige / klage
Üble Nachrede ist laut §111 StGB strafbar. (Antwort vom RA.)

zur info:
KK-Aufforderung: "Sofortiger Chefarzt-Kontrolltermin wegen ang. "Krankenstandsflucht"?"
"Orientierungs-Text für Schreiben an die Krankenkassa!"

lassen sie sich nicht mehr einschüchtern und beleidigen. tun sie ihr geschwafel als realitätsverweigerung ab und lassen sie den unsinn in ein ohr rein und beim anderen ohr wieder raus fliessen! ich hege den verdacht, dass sich einige AMS-beraterInnen selbst nicht mehr ernst nehmen!

Mobbing durch das AMS / Schlechte Behandlung:
Bei richtiger Vorgehensweise sind auch Schmerzensgeldforderungen möglich!

Nehmen sie sich bez. Datenschutz Zeit und gehen sie die verlinkte Seite durch um sich zu informieren! Datenschutz ist Menschenrecht!

senden sie ev. eine beschwerde an die VA. - die wollen von ungereimtheiten
erfahren und unterstützen sie ev. post@volksanw.gv.at

Bzw. Beschwerden an mehreren Stellen, mit Aufklärung der Medien. (Ohne Gewähr) Alles Gute!

24.08.2015 um 11.15 Uhr - von E
.
- "Möchte gerne eine/n neue/n Berater/in beantragen"

Guten Tag,
Vielen Lieben Dank für die Rückmeldung!
Ich habe morgen einen Termin bei der Geschäftsführung.
Möchte gerne eine/n Neue/n Berater/in beantragen... auch schriftlich.
Würde das gehen?
Und wie soll ich den Brief am besten formulieren? Können Sie mir da helfen?
Herzliche Grüße aus der Steiermark

Antwort:
Mit Beschreibung des Vorfalles verlangen sie eine neue BeraterIn - eingeschrieben senden oder schriftliche Abgabe auf einer Kopie bestätigen lassen!
(per Geschäftsbrief - Orientierung am Muster Betreff: BeraterIn-Wechsel / Als Text die Begründung)
Bzw. wäre es vorteilhaft, wenn sie beim mündlichen Vorbringen eine Begleitperson mitnehmen könnten.
Auch wenn die Chancen auf Erfolg gering sind - trotzdem versuchen!
>BeraterInnenwechsel ist auf Grund eigenen Wunsches fast ein Ding der Unmöglichkeit!

25.08.2015 um 10.29 Uhr - Rückfrage:
haben sie das schreiben schon versendet - werde es danach veröffentlichen.

25.08.2015 um 11.24 Uhr - von E. - "Geschäftsführung: Bei Schlaflosigkeit durch Mobbing Schlaftabletten nehmen...."
Hallo, Habe Schreiben noch nicht versendet. Muss meinen Brief erweitern da ich heute den Termin bei der Geschäftsführung hatte. - Ohne Erfolg. Ich sagte der Dame, das ich mich gemobbt fühle, dass meine Beraterin im Krankenstand anruft und das sie die Gebietskrankenkasse kontaktiert hatte - somit wusste der Chefarzt das ich eine Arbeitsaufnahme hatte.
Die Geschäftsführung fragte mich welche Konsequenzen ich jetzt hätte durch das Mobbing - Ich sagte, ich kann deswegen nicht mehr schlafen. Da meinte Sie mit einem Zynischen Lächeln: Ich sollte Schlaftabletten nehmen....
Ich möchte unbedingt die Medien davon informieren und aufzeigen was da alles passiert! Was sagen Sie dazu? Lg

Antwort:
ja tun sie das - dann fühlen sie sich befreiter - oder sie bleiben sklave
ihrer angst.
falls sie sich entscheiden, dann versenden sie ihren brief wie
angekündigt an mehrere adressen.
stellen sie sich die frage: kanns noch schlimmer werden? alles gute!

26.08.2015 um 20.10 Uhr - von E. - "Offene Beschwerde an ca. 60 Adressen + Medien" "Beschwerde über die Zustände beim AMS – Graz – Ost!"
Beschwerde über die Zustände beim AMS – Graz – Ost!
Ich hoffe da draußen hört mir irgendjemand zu!

Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich bekomme vom AMS Notstandshilfe und komme grad noch über die Runden.
Ich fühle mich von meinem Berater nicht wohl, weil er jedes Mal bei Termin meinte, ich wäre ein Phänomen und er könne es nicht erklären dass ich noch keinen Job gefunden habe, da ich in seinen Augen noch sehr jung bin. (28 Jahre).

Ich war bei BRIOS gemeldet – eine Art Leihfirma vom AMS. Die haben mich gefragt was ich gerne arbeiten möchte. Ich gab an das Call-Center-Arbeit, Produktion, Lagertätigkeiten für mich in Frage käme.

BRIOS wollte mich in eine Tankstelle „stecken“, weil der Chef von dieser Tankstelle NUR eine junge Frau einstellen möchte.
Ich empfand das ekelig, doch dem AMS ist das egal.
Ich wurde aus diesem KURS rausgeflogen da ich die Dame eine Frage gestellt habe die lautete: Würden Sie auf dem Bau arbeiten?

Später musste ich „ARSCHKRICHEN“ damit mein Geld nicht für 6 Wochen gestrichen wird.
Letztens habe ich mir meinen Rücken verletzt durch tragen einer Waschmaschine…
Ich wurde von meinem Arzt krankgeschrieben und bekam schwere Schmerztabletten die leider auch zur Übelkeit führten.

Meine Beraterin rief mich am 04.08.2015 an. In dieser Zeit befand ich mich im Krankenstand.
Sie machte üble Nachrede gegenüber meinen Arzt, den ich selbstverständlich kontaktierte.
Mein Arzt war natürlich nicht begeistert davon dass er angeblich ein falsches Attest schrieb. Vier Tage später war ein Kontrolleur von der GKK bei mir. In meiner Verzweiflung rief ich den „Höchsten von der GKK“ an. Er meinte er finde es sehr komisch dass ein Kontrolleur wegen schweren Rückenschmerzen zu mir nach Hause kommt. Außerdem müsste die Beraterin einen Bekannten bei der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse - Chefarzt Abteilung haben.
Denn Herr Dr. Z. wusste über mein Vorstellungsgespräch und den Arbeitsbeginn bescheid.
WO BITTE IST DER DATENSCHUTZ???
Bei meiner Beraterin fühle ich mich sehr unwohl da sie mir auch nicht zuhört und ich fühle mich gemobbt von ihr.
Ich kann nicht mehr richtig schlafen und habe Herzrasen wenn ich nur an diese Person denke.
Ich bin einer Willkür ausgesetzt und habe richtig Angst.
Ich empfinde das als Seelische Grausamkeit und das muss aufhören!
Meine Gesundmeldung musste ich persönlich beim AMS abgeben und ich wurde an Ort und Stelle zur meiner Beraterin geschickt.
Mein Lebensgefährte wollte bei diesen Gespräch dabei sein – als stiller Zeuge.
Er wurde hinausgewiesen.
Es wird immer schlimmer, zuerst der Berater und jetzt diese Dame.
Auch einen Termin bei der Geschäftsführung AMS Graz – Ost musste ich wahrnehmen.
Aber diese Dame hörte mir auch nicht zu und ICH würde Unterstellungen machen.
Ich sagte der Geschäftsführerin, dass ich mich von meiner Beraterin gemobbt fühle, sie fragte mich nur welche Konsequenzen ich jetzt hätte - Meine Antwort darauf: Ich kann nicht mehr schlafen! Mit einem zynischen Lächeln wies Sie mich auf Schlaftabletten hin.
Auch wegen dem Anruf in meinem Krankenstand wies ich darauf hin, doch die Geschäftsführung hält zur Beraterin und hat sich rausgeredet – Auf einmal hieß es: Die Dame wollte sich nur erkundigen und wusste nichts von meinem Krankenstand. – Schon komisch, sie machte ja üble Nachrede und vereitelte meinen Krankenstand.
Ombudsmann vom AMS Graz - Ost. War erfolglos, da er der Meinung der Beraterin ist.
Was kann ich tun? Niemand hört mir zu…
Mit freundlichen Grüßen

>Wurde soeben an sämtliche Medien usw. geschickt. An über 60 ADRESSEN!
Bin gespannt welche Rückmeldungen und Reaktionen ich bekomme! (25.08.15 um 22.11 Uhr) Lg.


19.08.2015 um 11.05 Uhr - von E*. - "KK: Kranke sind während der BU-Pensions-Schutzfrist gesund zu schreiben?"


Hallo Herr Moser,
Danke für diese Seite!

Ich habe im Juni eine BU-Pension beantragt, bin seit Juli arbeitslos. Es geht mir gesundheitlich sehr schlecht und ich ließ mich krank schreiben beim Hausarzt.
Wurde von der GKK-Kontrollärztin gesund geschrieben gegen meinen Willen und entgegen der anderslautenden Gutachten der Ärzte.
Hier die "Knaller-Aussage": Es gibt lt. Info der Kontrollärztin der GKK ab 2015 eine neue Dienstanweisung, wonach Kranke gesund zu schreiben sind, während sie vom AMS nicht vermittelt werden dürfen aufgrund der Beantragung der BU-Pension (90 Tage "Schutzfrist").
Ich sehe das so, dass Krankenstand und damit Krankengeld eine Versicherungsleistung ist. Diese wird mir somit - trotz Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen - verwehrt.
Bei der GKK-Hauptstelle war ich auch schon, bekam genau dieselbe Auskunft.
Ist es sinnvoll, einen Bescheid zu verlangen und zu klagen?

Antwort:
Irre, was einem alles unterkommt - Davon wusste ich nichts - Bin auch nicht sicher, ob das legal ist?? - "So will sich anscheinend die Krankenkassa Geld, auf Kosten der Pensionsversicherungsanstalt (bzw. Versichertengemeinschaft-AMS), sparen"
Wenn der Krankenstand innerhalb der 2 monatigen Schutzfrist platzgreift, wäre die Gesundschreibung bez. finanzieller Hinsicht und - Schutz vorm AMS - ev. nicht nachteilig - müsste man sich ansehen wieviel sie in der Schutzfrist bekommen und wieviel im Krankenstand? ("Nachteile ev. in anderen Zusammenhängen? - wie ev. Zusatzversicherungen?")
Sollte der Krankenstand aber über die Schutzfrist hinausgehen und sie dann vom AMS keine Ruhe haben, obwohl sie krank sind, dann ist das sicherlich eine bedrohlichere Geschichte!
In diesem Fall verlangen sie den schriftlichen Bescheid und legen darauf Berufung / Beschwerde ein! - Ansonsten entscheiden sie, ob sie Beschwerde erheben!
(Wenn die GKK gegen den eigenen Willen aus dem Krankenstand abschreibt! - Bescheid auch von der Krankenkassa verlangen! - 25.10.09) (Ohne Gewähr)

Ps.: Ev. wenden sie sich an die Volksanwaltschaft und fragen nach ob das in Ordnung ist? post@volksanw.gv.at. Antwort wäre interessant! Falls - Danke für Rückmeldung!

20.08.2015 um 10.37 Uhr - von E*. - "Am nächsten Dienstag bin ich bei der Rechtsanwältin"
Hallo Herr Moser,
Danke für die rasche Rückmeldung!

Am nächsten Dienstag bin ich bei der Rechtsanwältin, habe inzwischen mal
einen klagsfähigen Bescheid über die Gesundmeldung angefordert.
Ich halte Sie auf dem Laufenden wie es weitergeht.
Ich möchte mit meinem Eintrag auf Ihrer Seite auch diese (offenbar neue)
Praxis, Kranke von der Krankenkassa ans AMS abzuschieben, mal öffentlich
machen.
Das ALG ist ja zeitlich befristet, und so ist es eine wohl neue Variante,
den gesamten Leistungsbezug zu kürzen, so sehe ich das.....
Schöne Grüße, E. (19.08.15)

Antwort: "Dienstanweisung zum Schaden versicherter Personen"
Richtig, das Arbeitslosengeld ruht während eines Krankenstands und verlängert sich um die Krankenstandsdauer - das geht verloren! - Diese Dienstanweisung schadet versicherten Personen. Drum kann dies m.M. nicht mit rechten Dingen zugehen! Ja halten sie mich/uns auf dem Laufenden!


19.08.2015 um 10.49 Uhr - von M*. - "AMS e-Jobroom - Flut von Personalvermittlern"


Sehr geehrte Herr Moser,

durch Zufall bin ich kürzlich auf Ihre Homepage "Soned" gestoßen und finde Ihr Engagement bzw. das Ansprechen sensibler Themen zum Thema AMS sehr lobenswert!

Da ich selbst arbeitssuchend bin und mich gezwungenermaßen bei der Jobsuche mit dem AMS auseinandersetzen muss, fallen mir gerade in letzter Zeit eigenartige Praktiken am Anzeigenmarkt auf die mich persönlich doch etwas nachdenklich stimmen. Ein besonderer Kritikpunkt stellt für mich die immer schlimmer werdende Anzeigenflut von Personaldienstleistern im AMS e-Jobroom dar, dort wo normalerweise Unternehmen direkt mit ihren Kontaktdaten ihre freien Arbeitsstellen annoncieren, trifft man vermehrt auf Jobangebote die über Personalvermittler (Arbeitsargenturen etc.) laufen.

Eine Bewerbung oder Kontaktaufnahme auf eine offene Stelle kann also nicht direkt beim Unternehmen erfolgen, wie es m.M. auch sein sollte, sondern ist nur noch über den Personalvermittler möglich. Wenn ich also einen bestimmten Job möchte der im AMS e-Jobroom über eine Arbeitsargentur beworben wird, werde ich gezwungen den Kontakt zum potentiellen Arbeitgeber über den jeweiligen Personalvermittler zu knüpfen, sonst habe ich zu diesem Jobangebot einfach keinen Zutritt. Sehr fragwürdig, wenn man bedenkt das es sich beim AMS (e-Jobroom) um ein staatliches Unternehmen handelt und alle freien Jobangebote für jedermann kostenlos und ohne Vermittler zugänglich sein sollten.

Mich wundert zudem, dass diese Personaldienstleister dort überhaupt in dieser Form vermitteln und für sich (indirekt) werben dürfen, außerdem kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen dass dieser Vermittlungsservice schlussendlich kostenlos ist und über die Internetpräsenz des AMS angebahnt werden darf, denn mit hoher Wahrscheinlichkeit wird bei erfolgreicher Vermittlung (Anstellung) auch eine Vermittlungsprovision fällig die natürlich der/die Arbeitssuchende trägt.

Es würde mich wirklich interessieren, wie diese Vorgänge aus rechtlicher Sicht einzustufen sind?

Mit besten Grüßen,
M.

Antwort:
Es stimmt auch sehr bedenklich, dass das ("teil"-"staatliche" / "behördliche") AMS seine Aufgaben ausgelagert hat / auslagern darf. Der politische Auftrag ans AMS "legitimiert" mehr oder weniger das AMS dazu die Menschen in irgend eine Arbeit zu drängen/vermitteln - nach dreimonatiger Arbeitslosigkeit soll dem AMS die Zufriedenheit des "Kunden" auch egal sein. Facharbeiter "können"/sollen dann auch - bei Versicherungsleistungsverlust - in Hilfsarbeitsjobs "gezwungen/gedrängt" werden.
Und es soll sich Hilfe von privaten Anbietern holen.
Die sanktionierbare Vermittlung an Verleihfirmen wurde von ÖVP / "SPÖ?" durch Bartensteins AlVG-Novelle-Ende-2007 beschlossen.
Vorher wurden diesbez. die Bezüge rechtswidrig gesperrt - bis Arbeitsloseninitiativen per Aussendungen bzw. veröffentlichten Schreiben darauf hinwiesen, dass die SÖB-Teilnahme nur freiwillig möglich ist. Nachdem sich "unzählige" arbeitslose Menschen aufgrund dieser Informationen wehren konnten, führte dieser österreichweite Erfolg der Initiativen / SoNed dann zu Bartensteins AlVG-Novelle!
Die Weisungen von Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit ans AMS bez .SÖB bzw. GBP zeugen davon!

Ihre Frage ist gar nicht so leicht zu beantworten, weil u.a. das AMS auch rechtswidrig die Bezüge sperrt.
Es gibt aber ein VwGH-Erkenntnis die Sperren verbietet, wenn eine Vermittlung von Privaten kommt!
Sperre nur wenn die Vermittlung von AMS Betreuerin kommt! (21.07.09

Wobei das AMS dann zu argumentieren versucht, dass in der Zumutbarkeitsbestimmung die Arbeitsunwilligkeit geregelt ist!
Und dort von einer sich bietenden Arbeitsmöglichkeit die Rede ist!
>Arbeitswillig ist wer bereit ist, von einer sonst sich bietenden Arbeitsmöglichkeit Gebrauch zu machen und von sich aus alle gebotenen Anstrengungen zur Erlangung einer Beschäftigung zu unternehmen!<

>Aber, überlässt das Gesetz es der arbeitslosen Person, bei der Zuweisung einer Beschäftigung, selbst, vorerst die näheren Bedingungen der ihr von der regionalen Geschäftsstelle bekannt gegebenen Beschäftigungsmöglichkeit (wie Inhalt der Arbeitsverpflichtung, Arbeitszeit, Entlohnung u.ä.) mit dem potentiellen Arbeitgeber zu besprechen, und verpflichtet sie sodann, dessen Angebot - wenn dies nach den gesetzlichen Kriterien zumutbar ist - anzunehmen. VwGH-Rechtssatz

Nur wird die Verleihfirma selbst als Arbeitgeber angesehen - drum wird es als Verweigerung / Vereitelung eines DV eingestuft, geht man nicht zum Bewerbungsgespräch - was zur Bezugs-Sperre führt!

Dazu auch Dienstverhältnis ablehnen.
Kann man ein Dienstverhältnis ablehnen wenn weder über Arbeitszeit noch
Höhe des \'Gehalts\' informiert wird?

Strittige Fragen soll man also per Rechtsweg, Berufung (Beschwerde) bis Beschwerde an den VwGH , entscheiden lassen! Bzw. muss man Sperren über diesen Weg bekämpfen!

Auch wenn ich ihrer Meinung bin, rate ich selbst nicht davon ab, die Vermittlungs- bzw. Bewerbungstermine bei Verleihfirmen wahr zu nehmen.
Bei den namhaftesten Verleihfirmen besteht ev. die Möglichkeit einige Angebote abzulehnen, ohne dass es gleich zu einer Rückmeldung ans AMS / Sperre kommt! (Ohne Gewähr)


19.08.2015 um 9.40 Uhr - von N*. - "Auskunft bezüglich Fahrtkostenzuschuß bei mehrjähriger Ausbildung auswärts?"


Sg. SoNed-Team,
ich mache über das ams eine ausbildung für einen neustart in einem vollkommen neuen beruf. ich bin akademikerin, gelte aber seit 2005 als langzeitarbeitslose.
die kursmaßnahme die ich aufgrund einer einstellungszusage, die ich ohne vermittlung des ams selbst auf die beine gestellt habe, wurde mir vom ams gesamt genehmigt.
die ausbildung hat das ziel, nach drei jahren mit diplom abzuschließen und mich wieder in den arbeitsprozess einzugliedern.(mit dem unternehmen, das mir die einstellungszusage gegeben hat stehe ich in ständigem kontakt.)
die ausbildung wird nur in Wien, Salzburg, Linz und Graz angeboten. Ich habe mich für Graz entschieden, da ich dort eine kostengünstige übernachtungsmöglichkeit anbieten kann. Die Anreiseentfernung für mich sind ca 200km für eine Strecke.
Die Ausbildung findet als Wochendseminar statt, pro Step jeweils 4-5mal Wochenendseminar, 4Steps folgen noch, also noch ca 16-20 fahrten nach Graz, ohne zusatzseminare und praxisstunden.
Für die ersten zwei Steps habe ich die Fahrtkosten vorfinanziert und fahre mit meinem privat-PKW.
Ich konnte den Fahrtkostenbeitrag, den das ams zusätzlich zu den ausbildungskosten für die zwei ersten steps geleistet hat, lange nicht herausfiltern, weil die kosten gemeinsam mit meinen monatsbezügen überwiesen werden.
nun habe ich es in einem langen, nervenaufreibenden nachfragen herausgefunden: ? 0,15 in schulung!

ist das rechtens, ich dachte, es wäre das amtliche km-geld. und nun bemerke ich im nachhinein, dass das nicht so ist.
ist das rechtens, oder stehen mir nicht wenigstens die kosten für ein öffentliches verkehrsmittel zu, bzw andernfalls das amtliche km-geld?
bekomme ich auch übernachtungsgeld, auch wenn ich privat als gast übernachte?

zusätzlich möchte ich anmerken, dass von der beraterin ständig davon gesprochen wird, dass ich die ausbildung abbrechen werde, obwohl ich die ausbildung selbst auf die beine gestellt habe und schon ein jahr meiner lebenszeit und unzählige klientenbesuche, bücher und ausrüstungsgegenstände zum praktizieren(begleitendes praktikum ist teil der ausbildung und vorgeschrieben!) gekauft und geleistet habe, und keinesfalss daran denke, die ausbildung abzubrechen. mir scheint aber, dass das angestrebt wird...und daher "schikanen" eingebaut werden.

ersuche sie um auskunft bezüglich Fahrtkostenzuschuß bei mehrjähriger Ausbildung auswärts". (18.08.15)

Antwort:
Schauen sie sich folgende Links als Beispiel durch! Und sie müssen rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme mit der BeraterIn Kontakt aufnehmen. Ev., sollte es Probleme geben, gehen sie zum Vorgesetzten! Gut wäre ev. eine Begleitperson mitzunehmen!
(Eine Möglichkeit wäre ev. eine schriftliche Anfrage bez. Auskunft über diesbez. Unterstützungen ans regionale AMS zu senden. Ev. eingeschrieben)
Soll vor dem Kursbeginn geklärt sein!

Beihilfe zusätzlich zum Weiterbildungsgeld / Entfernungsbeihilfe
unter:
Förderungen
(Ohne Gewähr)


18.08.2015 um 17.25 Uhr - von M. - "Wie weit darf die vorgeschlagene Stelle vom Lohn unter meinem letzten Gehalt liegen? "


Hallo,
Ich war jetzt lange nicht mehr hier, da ich in einer Beschäftigung war.
Kurze Erklärung: Habe meine Stelle gekündigt, nach dem ich mir einen anderen Job gefunden hatte, da sich dieser allerdings als kompletter Reinfall herausstellte, habe ich diesen während des Probemonats gekündigt.
Nun bin ich seit Mo dieser Woche beim AMS gemeldet. Bin gelernter Maschinenbautechniker!
Habe bis her schon 2 Stellenangebote vom AMS erhalten, die leider entweder kaum meiner Berufserfahrung entsprechen, oder beim 2ten auch sehr unter meinem letzten Gehalt liegen.
Nun war ich jetzt lange (zum Glück) vom AMS weg, habe daher auch nicht schlecht gestaunt das dort jetzt alles über dieses E-AMS Konto läuft!
In wie weit können die mir Stellen zuschicken? Wie weit darf die vorgeschlagene Stelle vom Lohn unter meinem letzten Gehalt liegen?
Habe zmb. immer im Metallgewerbe gearbeitet. Habe jetzt eine verpflichtende Stellenempfehlung erhalten aus der Textilbranche.
Ich hoffe ihr könnt mir hier kurz und Sachlich weiterhelfen. Danke :)

Antwort:
Die ersten drei Monate besteht ein gewisser Einkommens-, Berufsschutz!
... 80 vH der letzten Bemessungsgrundlage für das Arbeitslosengeld ......
siehe: Zumutbarkeitsbestimmungen (3).

VwGH - Wenn geforderte Qualifikation fehlt ist Zuweisung unzulässig

E-AMS-Konto freiwillig / eAMS Konto löschen
(Ohne Gewähr)


18.08.2015 um 10.39 Uhr - von B. - "Das wieder irgend ein "Coach" Verhöre und Psychospielchen betreibt"

"Auf
Fragen nur meinen Rang und Serien-Nummer laut Kriegsgefangenen-Verträge sagen"!


schöne grüsse!
hab soeben per rsb eine einladung zum "ams job. werkstatt" erhalten als veranstalter sind "die berater" angeführt.
falls sie oder andere irgendwelche zusatz infos tipps etc...über dies spezifischer kurs haben bitte teilen....danke
auch komisch das in den mitgeschickten betreeungsplan als begründung dieser massnahme ich sei im ausland gewesen (war abgemeldet ganz f kurzer familien urlaub)
ne frage an sie die ich auch jemanden von den veranstaltern schon jetzt vor dem infotag telefonisch gestellt habe :
"es werden einzelcoachings erwähnt; sind diese laut regeln/gesetze verpflichtend ?"
der hr meinte ja aber ich hatte gehofft das was ich beim letzten solch kurs gelesen hatte (das es freiwilig sei) die norm ist..
ansonsten schein es ein bewerebungskurs mit irgendwelche workshop module zu sein von der bescreibung her.
meine sorge liegt nur darin das wieder irgend ein "coach" es auf sich nimmt verhöre un psychospielchen zu betreiben was mir instinktiv (da ich leider in vergangenheit schon öfters solch coachings genossen habe) mein magen zuschnürrt schon beim lesen des wortes "einzelcoaching"
wenn die wahl vermeide ich solches denn es verursacht manchmal stress und unnötiger aufwand um dann eventuelle niederschriften, berufungen etc durchzumachen
(vielleicht haben sie ein rat wie man solche "verhöre" überaupt unterbinden kann...vielleicht bei jede zu persöhnlich empfundene frage nur mein rang un serien nummer laut kriegsgefangenen verträge sagen) ich bedanke mich!

Antwort:
Falls Berater noch immer aufsuchenden Vermittlung anbietet, muss Teilnahme freiwillig sein!
>Ein Coachingkurs müsste ausserdem auch freiwillig sein!
Haben sie solche Deppenkurse mit ähnlichen Inhalten schon besucht sind weitere nicht verpflichtend!
Sozialministeriums-Erklärung!
"Keine wiederholte Teilnahme an Schulungen des AMS mit gleichen Inhalten"

Halten sie diese Deppenkurse nicht mehr aus, so sind diese ev. über Berufung zu bekämpfen! Auf Sperr-Bescheid Berufung einlegen!

Fragen sie ev. vor Zeugen, ob die Teilnahme freiwillig ist! (Ohne Gewähr)

19.08.2015 um 9.34 Uhr - von W. S. - "Die erste Frage muss immer sein : "Ist das freiwillig ?"
Hallo B* !
Die erste Frage muss immer sein : "Ist das freiwillig ?"
Egal ob beim AMS oder beim Infotag !

Lass dich nicht mündlich abwimmeln oder Gegenfragen zu, wie z.B "Was
denken Sie ? "
Nicht anworten "Ich denke... " das wollen die ja !
Sondern "Gegenfragen sind unhöflich, könnten Sie meine Frage
beantworten" oder " Was glauben sie, wieso frag ich denn eigentlich.. ? "

Sollte es nicht anders gehen und du "musst" ein Einzelcoaching machen :
Dreh doch den Spiess um !
Die Coaches stellen doch immer sehr oberflächliche Fragen, um die
Antwortmöglichkeiten breiter zu gestalten
Das ist ein typischer Fragetechniken Trick !

Frage nach, sag du hast die Frage nicht verstanden und willst sie
andersum und detailiert gestellt haben !
Stelle den Sinn in Frage, sag das sei für dich wichtig um besser zu
verstehen.
Im Gegenzug antowrte so oberflächlich und zweideutig, wie es dir möglich
ist...das verwirrt sie.
Bessere oft aus, "So hab ich das nicht gesagt/gemeint..."
Verbrate Zeit, zögere hinaus,

Sag, du kannst mit solchen "WischiWaschi" Fragen nichts anfangen..
Teile aus : Sag "Es ist unprofessionell solche unklaren Fragen zu
stellen, ob sie es nicht besser können..?"

Bereite dich gut vor, lege dir eine Strategie zurecht - du weisst ja eh
wie es dort abläuft !

Bei Fragen wende dich an mich, ich teile gerne meine Erfahrungen ..und will natürlich wissen, wie es gelaufen ist.
Damit ich meine Stragien anpassen kann ... für den nächsten Hilfesuchenden von uns..
LG W.

Anmerkung:
Massnahmen / Kurse müssen einen schulischen Charakter haben!
>eine Verweigerung der Teilnahme an einer Maßnahme zum Zweck der Feststellung einer allfälligen \"Problemlage\" durch einen Arbeitslosen ist aber nicht nach § 10 AlVG sanktionierbar.
Siehe umfangreiche VwGH-Erkenntnis:
"VwGH hebt rechtswidrige AMS-Bezugssperre wegen BFI-Kurs auf!"


17.08.2015 - von W. S. - "Einstudierte Strategien und Taktiken, um unsereins aus dem seelischen Gleichgewicht zu bringen"


unter:
16.08.2015 um 12.33 Uhr - von W*. - "Beschwerde über die Praktiken des Arbeitsmarktservice!"


17.08.2015 um 11.35 Uhr - von M*. - "Partnerschaftsanrechnung: oder Einer Partnerschaft / Zwei MitbürgerInnen das Existieren verunmöglichen"


Sehr geehrter Herr Moser
ich habe heute Ihre Webseite gefunden und hoffe Sie können mir weiterhelfen.
Mein Name ist M. und bin 4* Jahre alt, Wohne in S. OÖ und bin Softwareentwickler.

Meine Partnerin A.. war Pflegeheimleitung und ist seit 3 Monaten als Personalverrechnerin tätig.
Mein Problem: Das AMS hat mir sämtliche Bezüge gestrichen

>Gemäß § 33 in Verbindung mit den §§ 38 und 24 Abs.1 Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 (AlVG), BGBl. Nr. 609/1977, und § 2 Notstandshilfe-Verordnung (NH-VO), BGBl. Nr. 352/1973, beide in geltender Fassung, wird die Notstandshilfe mangels Notlage ab dem nachstehend angeführten Tag eingestellt: **.08.2015

BEGRÜNDUNG
Die gesetzlichen Bestimmungen lauten:
Gemäß § 33 Abs.2 AlVG ist eine der Voraussetzungen für die Zuerkennung der Notstandshilfe, dass der Arbeitslose sich in Notlage befindet.
Gemäß § 33 Abs.3 AlVG liegt Notlage vor, wenn dem Arbeitslosen die Befriedigung der notwendigen Lebensbedürfnisse unmöglich ist.
Gemäß § 38 AlVG sind auf die Notstandshilfe die Bestimmungen über das Arbeitslosengeld sinngemäß anzuwenden, soweit nichts anderes bestimmt ist.
Gemäß § 24 Abs. 1 AlVG ist das Arbeitslosengeld einzustellen, wenn eine der Voraussetzungen für den Anspruch auf Arbeitslosengeld wegfällt.
Gemäß § 2 Abs.1 der durch den Bundesminister für Arbeit und Soziales aufgrund § 36 AlVG erlassenen Verordnung (NH-VO) liegt Notlage vor, wenn das Einkommen des (der) Arbeitslosen und das seines Ehepartners (Lebensgefährte/in) zur Befriedigung der notwendigen Lebensbedürfnisse des (der) Arbeitslosen nicht ausreicht.
Gemäß § 2 Abs.2 NH-VO sind bei der Beurteilung der Notlage die gesamten wirtschaftlichen Verhältnisse des (der) Arbeitslosen selbst sowie des mit dem (der) Arbeitslosen im gemeinsamen Haushalt lebenden Ehepartners (Lebensgefährte/in) zu berücksichtigen.

Das Ermittlungsverfahren hat ergeben: Das anrechenbare Einkommen Ihrer Lebensgefährtin übersteigt trotz Berücksichtigung der gesetzlichen Freigrenzen Ihren Anspruch auf Notstandshilfe. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden.

Wir haben bis 03.2015 beide gute Arbeiten gehabt und ausreichend verdient, haben uns im Herbst 2014 ein Auto auf Kredit genommen (unser einziges), A. hat. Ca. 70.000 Kredite und ich bin in einer Schuldenregulierung seit 5 Jahren. Wir haben seit 6 Jahren 2 Hunde und ich sollte Alimente für meine 2 jugendliche Töchter zahlen.
Meine Partner verdient ca. 1.600 netto, aber das reicht nicht einmal für die Fixkosten.
Bei der Bemessung meiner Notlage wird Ihr einkommen herangezogen aber ihre Schulden und ihre Individuelle Bedürfnisse nicht !

Gibt es jemand in Österreich der uns Rechtlich vertreten kann und uns hilft Einspruch zu erheben. Danke im vorhinein M. (15.08.15)

Antwort:
ev. melden sie eine wohngemeinschaft an - jeder muss sein eigenes (schlaf)-zimmer haben - und auf den bescheid sofort berufung einlegen.

Sollte ihnen ("ihr oder ihm") "gesetzlich" kein Unterhalt zustehen oder/und dieser von ihrem "Freund"/"Mitbewohner" nicht freiwillig geleistet werden so ist die Anrechnung des Partnerschafts-Einkommen "rechtswidrig"! - Dann handelt es sich nämlich um eine Wohngemeinschaft - und keiner "Lebensgemeinschaft" - dann steht ihnen die Notstandshilfe zu.

"Muster für Einspruch gegen rechtswidriger Anrechnung des Partnereinkommens"
(10.02.10)

Zur Info:
Fragenkatalog zur Lebensgemeinschaft AMS OÖ
Es sind also doch ein paar Fragen zur Partnerschaft zu stellen?

Nehmen sie sich Zeit und gehen sie sämtliche Links durch, um Einblick zu erhalten!
"Weitere Links unter Politik erzeugt Armut und "fördert/zwingt zu Single-Haushalte / gegen Familienbildung"!

Also nochmals - Ev. überlegen sie sich eine Wohngemeinschaft - jeder hat sein eigenes Schlaf-Zimmer - ev. Untermietevertrag anfertigen?

Ps.: Sie könnten sich schon eine Rechtsvertretung / RA. nehmen, der ist halt nicht kostenlos. (ohne gewähr)


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