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7.10.2015 um 21.56 Uhr - von P*. - "Geschützte Bemessungsgrundlage"


Hallo !
Ich bin 48 Jahre alt und durch meine Behinderung und anderen Gründen (Pflege der Großmutter) schon lange in Notstandshilfe.
Ich hatte in dieser Zeit einige geringfügige Beschäftigungen, war im Hospizkarrenz aber dabei nie arbeitslosenversichert.
Daher kommt meine Bemessungsgrundlage noch aus einem Dienstverhältnis aus dem Jahre 1990, nach diesen ich um Arbeitslosengeld angesucht habe.
Jetzt hätte ich die Möglichkeit einer arbeitslosenversicherungspfichtigen Beschäftigung, die aber nur halbtags wäre und daher nur mit niedrigen monatlichen Lohn.
Ich dachte, daß sich nach einem "Bezug" (Bei mir derzeit NH) nach dem 45 Lebensjahr die Bemessungsgrundlage nicht mehr verringern könnte, fragte aber zur Sicherheit nach.
Das Servicecenter konnte mir nicht sofort eine Auskunft geben und mußte sich erst informieren, da mein letzter Anspruch auf ALG lange zurück liegt. Bei dem Rückruf bekam ich dann die Auskunft, das lt. Rücksprache mit der Landesstelle meine Bemessungsgrundlage nicht geschützt ist, da ich seit dem 45 Lebensjahr keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hatte, und dies eine Vorraussetzung für den Schutz wäre.
Bezieht sich der Ausdruck "Bezug" also nur auf das Arbeitslosengeld und nicht auf die NH ?
Können Sie mir bitte sagen, ob diese Auskunft richtig ist, und in meinem Fall wirklich kein Schutz der Bemessungsgrundlage vorliegt, denn meine Recherchen hier und im Internet ergeben eigentlich was anderes.
Vielleicht können Sie mir auch eine Stelle empfehlen, an die ich mich wenden könnte.
Vielen herzlichen Dank für Ihre Hilfe

Antwort:
auch die notstandshilfe - wenn auch weniger wie das arbeitslosengeld -
richtet sich nach einer bemessungsgrundlage, und die ist nach dem 45
geburtstag geschützt.
ihr bezug ist geschützt - ein neuerliches arbeitslosengeld / anwartschaft gibts nach 28 wöchigen DV. und kann nur mehr aber nicht weniger werden.

geschützte Bemessungsgrundlage: Ein Arbeitsloser über 45 kann sich, wenn er einen neuen Anspruch erwirbt, nicht mehr verschlechtern.

so sie wollen können sie sich ev. auch bei der AK erkundigen.
alles gute ("ohne Gewähr")


7.10.2015 um 10.14 Uhr - von H. - "Arbeitslos gemeldet / OP Ende Februar 2016"


Hallo Christian,
mein befristetes DV lief letzte Woche aus. Arbeitslos habe ich mich gemeldet, persönliche Vorsprache diese Woche.

Heute war ich im KH weil ich seit langem massive Schulterschmerzen habe. Kurz und bündig... OP Ende Februar 2016! Ich weiß jetzt einfach nicht was ich am AMS sagen soll. Ich kann in meinem Beruf mit kleinen Einschränkungen sicherlich ... Wenn unter Schmerzen... Bis zur OP arbeiten. Ich kann es mir auch nicht vorstellen, bis dahin in den KS zu gehen... Vor allem würde das der Kontrollarzt nicht "erlauben". Das glaube ich zumindest.

Meine Gesundheit geht mir echt bevor, habe sowieso schon viel zu lange gewartet... Aber während dem DV war einfach keine Möglichkeit da, die Schmerzen abzuklären... Ja ja,.... Mein Pflichtbewusstsein lässt grüßen;-)

Wie soll ich vorgehen? (6.10.15)

Antwort:
Sollte es möglich sein, ein DV anzunehmen bzw. auch eine Arbeit in dem, ihrem gewünschten, Bereich zu finden, so sagen sie zu und gehen wenns soweit ist, in den Krankenstand.
Wenn sie so vorgehen wollen, brauchen sie dem AMS noch nichts bez. der OP mitteilen.
Sollte es einige Zeit mit der Arbeitsuche dauern, so lassen sie die OP während der Arbeitslosigkeit durchführen.
Handelt es sich um eine AMS-Vermittlung, in ein "körperlich anstrengendes" DV., so können sie eh nicht aus und geben ihre gesundheitlichen Beschwerden bei der AMS-BeraterIn an.
Dann legen sie auch eine ärztliche Bestätigung vor! Die zeigt, dass sie wegen verminderter Leistungsfähigkeit nicht jede Tätigkeit ausüben können!


6.10.2015 um 9.56 Uhr - von J. - "Kurze Zwischenbilanz bzgl. der Sperre"


Hallo Christian,
Kurze Zwischenbilanz bzgl. der Sperre der Notstandshilfe meines Lebensgefährten: Beschwerde haben wir persönlich beim AMS Schalter und auch über eAMS Konto am 05.09. abgegeben, bis heute keinerlei Antwort oder Reaktion seitens des AMS. Zum Glück wurde er von 01.08 bis 09.09 gesperrt und ab 09.09 begann Notstandshilfe wieder zu laufen, leider nur bis 22.09 da er in der Zwischenzeit (man glaubt es kaum) wenigstens eine geringfügige Stelle annehmen konnte. Wir haben uns zum x-ten mal durch die gelben Seiten gerufen und endlich eine Stelle gefunden bei der ihm für nächstes Jahr eine Vollzeit Stelle in Aussicht steht. Leider hat der Steuerberater einen Fehler gemacht und anstatt auf geringfügig auf 20 Stunden angemeldet. Chef hat das natürlich richtig gestellt, wir haben bereits beim AMS urgiert wie es den nun mit Notstandshilfe weitergeht, jedoch wieder keine Reaktion. Wir haben noch das Glück das ich in frühzeitigem Mutterschutz bin und uns beide finanziell am Leben halten kann den mein Lebensgefährte hat in den letzten beiden Monaten gerade mal Notstand vom 09.09 bis 22.09 also rund 350 € erhalten und Entgelt für das Geringfügige DV von rund 350 €. Es ist ein Wahnsinn wie man im Regen stehen gelassen wird. Wäre da nicht mein Geld aus dem Mutterschutz könnten wir weder Miete noch Alimente bezahlen. Danke J.

Antwort:
Jede Änderung, Beschwerde oder Korrektur etc. senden sie unbedingt per Einschreiben ans AMS! Oder Abgabe beim Amt auf einer Kopie bestätigen lassen! Sodass sie immer nachweisen können, dass das AMS diese Unterlagen auch bekommen hat - auch wann, um eine gewisse Bearbeitung-Frist sicherzustellen!
Gehen sie also der Sache nach, ob das AMS die Richtigstellung bez. "doch geringfügiges DV. "eh" erhalten hat. Wie`s scheint war das der Grund der letzten Bezugseinstellung, die das AMS nach Erhalt der Richtigstellung sofort aufheben muss! Alles Gute!
Und halten sie mich/uns weiter auf dem Laufenden!

Ps.: was haben sie genau abgegeben - war das schon die berufung, oder antrag auf sperrbescheid?

6.10.2015 um 11.13 Uhr - von J. - "das war die Berufung"
Hallo,
das war die Berufung, also von uns wurde es als Beschwerde tituliert da am Sperrbescheid stand das man nur Beschwerde einlegen kann. Weiters stand da auch das eine Beschwerde keine aufschiebende Wirkung hat. Danke J.

Antwort:
Bearbeitung kann eine Zeit (einige Wochen) dauern - ev. nicht mehr lange! (Ohne Gewähr)

Zu: "Über Unseriosität zur rechtswidrigen Bezugssperre?" (4.09.2015)


6.10.2015 um 9.50 Uhr - von D. - "Erster AMS Termin meiner Freundin"


Guten Abend Christian,

heute war erster AMS Termin meiner Freundin.

BeraterIn war leider sehr unfreundlich/süffisant, möchte auch garnicht weiter darauf eingehen aber es waren einige Wortmeldungen von Ihrer Seite welche eine Frechheit waren für den ersten Besuch beim AMS - wenn beim zweiten Termin ebenso blöde "Aussager" kommen erwähnen wir einen Beraterwechsel.

1) Wie lange ist man, wenn man sich beim AMS meldet, vor Bewerbungen bzw. Kursen oder Stellenvermittlungen sicher? Gibt es hier nicht eine 3-Monats Frist/100 Tage?

2) Beraterin meinte, wenn sie krank ist sei sie ein Fall für die Krankenkasse und das AMS ist nicht zuständig, da sie ja nicht vermittelbar sei (Bandscheibenvorfall - deswegen auch die AMS Anmeldung) bzw. Sie würde mit der "Krankheit" in ein Call-Center gut passen bzw. irgendeine Arbeit im Büro.

3) Am 23.10 ist der nächste Termin wo sich meine Freundin bis dahin überlegen soll was Ihr Plan B ist.

4) Soll meine Freundin sagen, dass sie jederzeit wieder in dem Beruf arbeiten kann sofern der Rücken wieder geheilt ist oder ist das keine gute Idee das gleich zu erzählen?


5) Bringt eine Untersuchung bei der GKK/Chefarzt etwas bzw. wie lange kann man gesamt krank geschrieben werden mit z.B einem Bandscheibenvorfall?

Danke im Voraus für deine Infos,
LG D + A (5.10.15)

Antwort:
Versuchen sie (Freundin) Ruhe zu bewahren! Kann zwar nicht garantiert werden, aber ca. 100 Tage gibt es ev. Ruhe vom AMS ? - einen gewissen Einkommens - Berufs-Schutz! (Zumutbarkeitsbestimmung - 3)


Sie darf sich natürlich nicht als krank bezeichnen - sondern soll darauf hinweisen, dass sie wegen einem Bandscheibenvorfall gesundheitlich beeinträchtigt ist. Gut wäre ev. eine ärztliche Bestätigung vorzulegen! Das schützt sie vor bestimmten DV.

Ev. ist nicht auszuschliessen, dass die BeraterIn sie (dann) wegen "Untersuchung/Überprüfung" zu einem "AMS-eigenen Arzt (BBRZ- "ev. Zwangsmassnahmen-Geschäftemacherei") vermittelt/"überweist". Dort wäre es angebracht Atteste vorzulegen - so es welche gibt! Aber nur, wenn es sich tatsächlich um einen Arzt - und nicht um einen Prozessmanager, ohne Verschwiegenheitspflicht? - handelt!
"BBRZ: Verbotene Doktorspiele?" / Fachärztliche Untersuchung Arbeitsloser

Plan B ? ist eine Arbeit mit Hilfe des AMS zu suchen, die sie auch ausüben kann!
Sie ist nicht die einzige Arbeitsuchende mit verminderter Leistungsfähigkeit!

Krankenstand, auch Dauer bestimmt ein Arzt und richtet sich am Leiden bzw. gesundheitlichen Einschränkungen. Sie muss mit ihrem Hausarzt darüber reden!

Sie soll unbedingt eine Begleitperson, als stummen Zeugen, zu den Terminen mitnehmen! "Wirkt Wunder"
Mobbing durch das AMS / Schlechte Behandlung:
Bei richtiger Vorgehensweise sind auch Schmerzensgeldforderungen möglich!
(Ohne Gewähr) Alles Gute!


2.10.2015 um 9.25 Uhr - von V* - "Die Stelle nach dem Probearbeiten nicht angenommen"


Sehr geehrter Herr Moser,

ich bin soeben auf Ihre Seite gestossen und bin beeindruckt über die Erfolge, die geschildert werden.

Ich habe selbst persönlich einen Streitfall beim AMS B. und weiss mir nicht mehr zu helfen,da sie mir das Arbeitslosengeld streichen wollen, weil ich eine Arbeitsstelle nicht angenommen habe, bei der ich mich aber beworben, vorgestellt habe und sogar Probearbeiten war.
Die Umstände an diesem Tag waren dafür verantwortlich, dass ich die Stelle nicht angenommen habe.

Können Sie mir vielleicht sagen an wen ich mich in diesem Fall wenden kann?Besten Dank für Ihre Hilfe
Schöne Grüsse (1.10.15)

Antwort:
Steht die Sperre schon fest? Wurde der Bezug schon vorläufig eingestellt
oder handelt es sich nur um eine Drohung?

Falls Bezugssperre, verlangen sie einen schriftlichen Bescheid, auf den sie Berufung einlegen / Beschwerde erheben = kostenlos.

Geben sie die Gründe an, weshalb sie das DV beendeten. - Auch dass sie Probearbeiten waren und der Entschluss in der "Probezeit" entstanden ist!

Kündigung in der Probezeit! (RA) - Kündigung in der Probezeit! (Arbeitslose Fragen)

Ev. besuchen sie die AK und bitten um Unterstützung, da sie in der Probezeit kündigten. - "Ohne sich zuviel zu erwarten?"


25. - 29. 09.2015 - "SoNed braucht Unterstützung!"


"SoNed braucht Unterstützung!" / Spende an: Danke!

28.09.2015 um 9.54 Uhr - von D. - "Spitze"
Servus Christian i derf ja du sagen mir kennen uns scho lange i les soweit es mir gesundheitlich möglich ist immer die seite i find di spitze und werde di wieder auch ah bissal was spenden mach so weiter mir brauchen di
dickes lob d. (25.09.15)

Antwort:
schönen dank für das lob - freut mich
und danke für deine ev. spende - die momentan notwendig ist.
hoffe dies machen dir einige/viele nach. wünsche dir gesundheit! alles gute!
Auch geringe Beträge von einigen/vielen Menschen wären eine grosse Unterstützung!

Ps. : Und - Vielen Dank - an die UnterstützerInnen, die mir bis jetzt schon Spenden zukommen lassen haben!


29.09.2015 - von Ano. - Vom freiwilligen Kurs positiv überrascht"


unter:
28.09.2015 um 9.41 Uhr - von H*. - "Akademikerinnenzentrum"


29.09.2015 um 20.11 Uhr - von G*. - "Lebensgemeinschaft"


Hallo Herr Moser

Ich habe ein Frage. Ich bekomme Notstandshilfe und Wohne alleine.
Würde aber wenn alles passt Zum Partner ziehen.
Aktuell bekomme ich 849 Notstandshilfe. Wie und was wird beim Einkommen mitberechnt vom Partner Lebensgemeinschaft
Gleichgeschlechtliche Lebesgemeinschaft. Ich habe 50 % Invalidität vom Bundessozialamt.
Lg.

Antwort:
achtung - wenn das partnereinkommen angerechnet wird, gibts keine notstandshilfe, wenn sein einkommen ca. 1250 euro beträgt,
verdient er weniger ist die differenz auf ca. 1250 euro ihre notstandshilfe.
verdient er mehr als ca. 1250 euro erhalten sie nichts.

drum wohngemeinschaft anmelden - hat jeder sein eigenes schlaf-zimmer und steht niemanden ein unterhalt zu und wird dieser auch nicht freiwillig geleistet, dann darfs zu keiner anrechnung kommen.

Beispiel: Wie hoch ist die Notstandshilfe und wie wird sie berechnet?
Seite aufrufen und die Frage anklicken! (ohne Gewähr) alles gute!

29.09.2015 um 15.24 Uhr - von G*. - "1040 Euro netto im Monat"
Danke für die email Er verdient 1040 Euro netto im Monat
LG

Antwort:
dann bleiben ohne freibeträge ev. noch / ca. 200 euro notstand über - falls es zur anrechnung des partnerschaftseinkommen kommt. ohne gewähr
Siehe Links zum Partnereinkommen unter Politik erzeugt Armut

29.09.2015 um 11.36 Uhr - von M. - "Die Beschwerde war erfolgreich"


Guten Abend Christian!

habe heute auf Nachfrage im E-AMS Konto folgende Antwort erhalten - heißt dass die Beschwerde war erfolgreich und beendet oder nur vorläufig? Habe nach Zustellung eines Bescheids verlangt...

QUOTE
Sehr geehrter Hr. M.,
Ihrer Beschwerde wurde stattgegeben und der Bescheid behoben. Die Nachzahlung erfolgt in den nächsten Tagen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Arbeitsmarktservice
LG. (28.09.15)

Antwort:
Super! Gratuliere! Ihre Berufung / Beschwerde war erfolgreich!

Anmerkung:
Dies trotz der negativen Sozialministeriums-Antwort, die im Widerspruch zu vorherigen Antworten stand!
Wie in einem (von vielen) E-Mail in dieser Angelegenheit von M. zu lesen war!

am 9.09.15 schrieb M.
Hallo,
Ja das steht auf dem Bescheid sogar oben, das eine aufschiebend Wirkung nicht gültig ist, was ja nicht stimmt...das mit dem Kurs bereichts besucht ist dem AMS und dem Sozialministerium anscheinend egal?

Dem Sozialministerium habe ich geschrieben und gestern folgende Antwort erhalten:
An den Bezug von Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe sind sowohl Rechte wie auch Pflichten der/des Leistungsbezieherin/s gebunden. Voraussetzung für den Bezug von Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung ist, dass die arbeitsuchende Person arbeitslos, arbeitswillig und arbeitsfähig ist. Arbeitswillig ist, wer dem Arbeitsmarkt zur Vermittlung zur Verfügung steht bzw. sich nachweislich auch eigeninitiativ bewirbt und bereit ist, jederzeit eine Arbeitsstelle anzunehmen bzw. nach längerer erfolgloser Arbeitsuche Weiterbildungsmaßnahmen zu besuchen.

Kursmaßnahmen werden im Betreuungsplan AMS/Kundin/e vereinbart und müssen besucht werden. Wenn Sie schreiben, dass Sie bereits einen ähnlichen Kurs absolviert haben, Ihre Defizite ausgeglichen haben sowie die Kenntnisse und Fähigkeiten, die in Kursen des AMS vermittelt werden schon besitzen muss ich leider dagegen halten, dass es Ihnen, wie Sie selbst schreiben seit Abschluss dieses Kurses nicht gelungen ist, einen Arbeitsplatz zu finden.

Bei allen Vermittlungsversuchen – auch Kursen – kann auf eine geringfügige Beschäftigung nicht Rücksicht genommen werden, da es Ziel des AMS ist, arbeitslose Menschen in ein vollversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis zu bringen.

Werden diese Bedingungen nicht erfüllt, ist nach eingehender Prüfung die Leistung einzustellen.

Sie haben jedoch die Möglichkeit sich gegen einen Bescheid über die Einstellung der Leistung unter Angabe von maßgeblichen Gründen zu beschweren. Über diese Beschwerde entscheidet die Landesgeschäftsstelle des Arbeitsmarktservice mit Bescheid, gegen den eine Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht erhoben werden kann. Lg D

Antwort:
ja bleibt sowieso nur die berufung (beschwerde) - legen sie diese sofort ein.
und falls es sich um ein coaching handelt - geben sie diese begründung in der berufung ebenfalls an.
coaching keine schulung - deshalb sollte/müsste teilnahme freiwillig sein
link durchgehen und daraus berufungsbegründung ableiten. (ohne gewähr)

zu:
2.09.2015 um 9.42 Uhr - von M. - "Vorläufige Einstellung der Bezüge"
und
"Hilfe Deppenkurs!" (29.07.2015)


29.09.2015 um 10.40 Uhr - von M. - "Behindertenpass 50%"


Sehr geehrter Herr Moser,

ich möchte Sie um eine kurze Auskunft bitten.
Ich bin 5* Jahre und habe seit ein paar Monaten einen Behindertenpass (50%)
jetzt muss ich aber im Oktober zu einer neuen Beraterin die für solche Fälle zu-
ständig ist. Den Pass muss ich nicht mitnehmen wurde von der anderen kopiert.
Diese will jetzt das Gutachten meiner Krankheiten von mir. Muss ich die vorlegen
ohne das mir das Geld gesperrt wird? Mit der Bitte um kurze Info verbleibe ich

MfG M. Vielen Dank! (28.09.15)

Antwort:
Es müsste auch der Pass, der ja amtlich ist, reichen! Wenn sie Atteste haben und diese Daten bez. Krankheit, also sensible Daten, dem AMS "freiwillig" mitteilen möchten, so können sie das tun. Wenn sie das nicht wollen, so bestehen sie darauf, dass sie sich mit dem Behindertenpass zufrieden geben muss!
Falls, besuchen sie den Vorgesetzten bzw. Geschäftsstellenleiter!
Wenn möglich - unbedingt Begleitperson mitnehmen! "Wirkt Wunder"

Ev. ist nicht auszuschliessen, dass die BeraterIn sie (dann) wegen "Untersuchung/Überprüfung" zu einem "AMS-eigenen Arzt (BBRZ- "ev. Zwangsmassnahmen-Geschäftemacherei") vermittelt/"überweist". Dort wäre es angebracht Atteste vorzulegen! Aber nur, wenn es sich tatsächlich um einen Arzt - und nicht um einen Prozessmanager, ohne Verschwiegenheitspflicht? - handelt!
"BBRZ: Verbotene Doktorspiele?" / Fachärztliche Untersuchung Arbeitsloser
(Ohne Gewähr)


28.09.2015 um 9.41 Uhr - von H*. - "Akademikerinnenzentrum"


Sehr geehrter Herr Moser,

bei meinem letzten AMS Termin wurde ich zur Teilnahme einer "Informationsveranstaltung des Akademikerinnenzentrum Wiens" eingeladen, eine Veranstaltung die wohl darauf abzielt, Akademikerinnen zu einem von 4 verschiedenen "Universitätskursen" à 30 h für 10-12 Wochen einteilen will.
http://www.akzent-wien.at
ich habe bereits das Teilnahmeschreiben in meinem AMS-Konto und frage mich, ob es sich um eine freiwillige Teilnahme handelt oder nicht. Meine Betreuerin meinte auf meine Anfrage, ob ich nicht selbst eine Weiterbildung aussuchen könnte nur, dass "eine solche nur EIN Teil dieses Kurses sein könne und ich vor Ort mit einem Ansprechpartner reden solle".
Ich habe, abgesehen davon dass ich keinen Bedarf an einer Weiterbildung habe (ich verfüge sogar über ein Doktorat meiner Fachrichtung in der es etwas schwierig ist einen Job zu finden da der Markt klein ist) Bedenken, dass man mich nach Absolvierung dieses "Kurses" in diesen Themenbereichen vermitteln will. Ich habe das Gefühl, man will mich bewusst einer anderen Branche zuordnen durch diese Maßnahme und dass man dadurch meine langjährige Ausbildung untergraben will. Ich habe Angst, dass ich wenn ich zu dieser "Informationsveranstaltung" erscheine, sofort in einen dieser Kurse gesteckt werde. Meine Betreuerin hat mich auch völlig im Unklaren gelassen, wann diese Kurse beginnen würden, da ich "alles vor Ort erfahren würde"
Was soll ich tun, bitte helfen Sie mir! Vielen Dank!!! (27.09.15)

Antwort:
ja auch akademiker müssen nach dreimonatiger arbeitslosigkeit jede arbeit
annehmen.
hauptsächlich handelt es sich m.M. um ein coaching - soll druck ausüben,
um sie in eine arbeit zu drängen.
"alibihalber" verkauft man es als qualifizierungskurs.
frage - haben sie sich die kurse angesehen / durchgelesen? was halten sie
als akademiker davon - wäre irgendetwas dabei was für sie interessiert wäre? - dann könnten sie ev, etwas positives daraus ziehen?

fragen sie vor zeugen (ev. kurskolleginnen) nach, ob die kursteilnahme freiwillig ist?
coaching müsste es sein - tatsächliche qualifizierung sowieso -
>"Coaching Pflicht?"

Info zu Zwangsmassnahmen
zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs :

Sich gegen SÖB-Zwangsmassnahmen / Deppenkurse-Mobbingkurse = Bewerbungskurse wehren! -
wie lange sind sich arbeitslos - noch im arbeitslosengeld oder notstandshilfe?
ohne gewähr -
alles gute

Info: Zumutbarkeitsbestimmungen ("zur Dequalifikation")

29.09.2015 um 10.29 Uhr - von Ano. - Vom freiwilligen Kurs positiv überrascht"
Betreff Akademikerinnenzentrum

Vorweg: Habe diesen Kurs 2014 gemacht und war positiv überrascht

1. Es handelt sich hierbei um eine freiwillige Maßnahme
2. es werden auch externe Weiterbildungen angeboten - Näheres erfährt man in einem Gespräch am Infotag
3. das Angebotene Coaching ist freiwillig - man kann es während der Kursdauer machen, oder nachher oder gar nicht
4. es handelt sich um keinen SÖB und daher auch um keine Zwangsmaßnahme
5. Nach Absolvierung der Weiterbildung wird man NICHT in der Branche, in der man den Kurs gemacht hat, weitervermittelt.
Beispiel 1: Chemiker macht Kurs in Vertriebsmanagement - sucht lt. AMS Stelle als Chemiker - Vermittlung nach Kurs weiterhin als Chemiker
Beispiel 2: Controller macht Controllingkurs - sucht lt. AMS Stelle im Controlling - Vermittlung nach Kurs im Controllingbereich
6. Bei der Infoveranstaltung wird man über die einzelnen Module (Büro, Projektmanagement, Vertriebsmanagement, Controlling) aufgeklärt.
7. Es folgt ein Gespräch am Infotag, bei dem man sich zwischen einem Kurs am Akademikerinnenzentrum oder einem externen Kurs oder für eine Nichtteilnahme entscheiden kann.
8. Die Information ob man für eine Weiterbildung aufgenommen wird erfolgt per Mail, da steht auch die Beginnzeit drinnen.

Das war eine Kurzifo zum Akademikerinnenzentrum, vielleicht konnte ich einige Unklarheiten beseitigen.
Bitte anonym posten! Danke und lg (28.09.15)


25.09.2015 um 10.47 Uhr - von T. - "Kundigung in der Probezeit"


Hallo Hr. Moser,
Wiedereinmal (zum 3. mal) war ich im DRZ der VHS Wien untergekommen.
Da ich vor einem Jehr schon dort war, kannte man mich und ich wurde nach einer "Trainigszeit" von nur drei Wochen zur Vertragsunterzeichnung eingeladen.

Da ich mich erinnere, daß ich voriges mal einen Kombilohn - da 50+ - genehmigt bekam, war ich auf diese sechs Monate eher positiv eingestellt.
Nachdem das DRZ auf einmal das Gehalt um 170.- (ehemals 1050.-/netto) auf 1220.- erhöhte, wurde mein Antrag auf Kombilohn negativ beschieden.
Begründung: da ich mehr als Notstandshilfe + 30% verdiene, besteht kein Rechtsanspruch.

Nach Adam Riese sieht es so aus, daß ich beim letzten mal 1350.- netto bekam und diesmal sollten die angebotenen 1220.- ausreichen.
Somit beendete ich das Diensverhältnis einvernehmlich während der vereinbarten Probezeit.

Nun harre ich der Dinge, was mir das AMS für Knüppel zwischen die Beine werfen könnte.
Ich erzähle diese Geschicht auch um Personen in gleicher oder ähnlicher Situation zu empfehlen, DIESE Vorgehensweise nicht zu übersehen.

Hallo nochmal,
Ich vergass, nachzufragen, wie es denn aktuell mt den vom AMS wöchentlich vorgeschriebenen Initiativbewerbungen aus? Gab es da nicht ein Urteil?
Eventuell können Sie mir Links zu diesem Thema mailen.
Danke für die Aufmerksamkeit und weiter so...

Liebe Grüsse T. (24.09.15)

Antwort:
Ja, jetzt heisst`s abwarten was geschieht? Falls, melden sie sich nochmals!

>Der Verwaltungsgerichtshof schiebt den Methoden des Arbeitsmarktservice, schematisch wöchentlich eine bestimmte Anzahl von Bewerbungen vorzuschreiben, einen Riegel vor.
Eine bestimmte Zahl von Bewerbungen nachweisen.

Zur Info:
Kündigung in der Probezeit! (RA) / Kündigung in der Probezeit! (Arbeitslose Fragen)

Schmarotzer-SÖB: zum DRITTENMAL zu IT-Works zugeteilt"

Sich gegen SÖB-Zwangsmassnahmen / Deppenkurse-Mobbingkurse = Bewerbungskurse wehren! (Sämtlichen Links (unterstrichen) folgen! (ohne Gewähr)


24.09.2015 um 9.21 Uhr - von G. - "Beschwerde"



S.g. Damen und Herren der Ombudsstelle,
S.g. G. G.!

Meine Mail richtet sich auf das Schreiben von **.09.2015 über die Aufforderung zur Rückzahlung, welches Sie dem Anhang bitte entnehmen. Den aufgeforderten Betrag werde ich natürlich nicht zurückzahlen.

Ich habe die fallweise Beschäftigung gemäß AMS-Richtlinien und Arbeitslosengesetz beim AMS-H. rechtzeitig gemeldet. Dies belegen meine Nachrichtenverlaufe zwischen meiner Person, meiner ehem. Beraterin Frau H. und Frau D. S.

Sollte das AMS auf Ihre Unterstellung falscher Tatsachen gegen meine Person beharren, so werde ich den Fall zur Anzeige bringen.

Mit freundlichen Grüßen G. (Anhang gesichtet)

Antwort:
vor einer anzeige die sache genau prüfen, ob es sich nicht doch um einen übergenuss handelte - auch wenn unabsichtlich. das ams wird sich den betrag einbehalten, so sie anspruch auf bezüge haben. alles gute! (ohne Gewähr)


23.09.2015 um 10.58 Uhr - von S*. - "Ohne Alg. bzw. Notstandshilfe-Anspruch kein Wochengeld"


Sehr geehrter Herr Moser,

Seit * März 2015 bin ich schwanger. Jetzt bin ich in der 26 SSW. Geburtstermin ist am 24 Dez 2015.
Im 2013 war ich bei zwei verschidene Unternehmen im probezeit ...8 Tage und 2 Tage. Von 14 April 2014 bis 17. April 2015 habe ich beim Fa. gearbeitet.

Schon seit Juni meine Beraterin hat mir mitgeteilt dass meine Arbeitslosigkeit am **. Okt 2015 aufgrund auf Wochengeld endet. Ich ernierre mich dass Sie mir auch gesagt hat dass ich 4 Woche vor Geburt und 4 Woche nach Beihilfe bekomme.

Seit **.April 2015 bis **. Sept 2015 habe ich Arbeitslosengeld (20 Wochen) bekommen. Jetzt bekomme ich kein Anspruch. Ich habe jetzt im Sept für Notstandhilfe beantragt, aber bekomme ich keine!!

Ich war beim GKK für Wochengeld mich zu anmelden aber die sagen ob ich keine Leistungen von AMS jetzt bekomme dann auch kein Wochengeld. Die Frau von Gkk hat mit meiner Beraterin von AMS gesprochen, dass ich vielleicht nur ein Tag Anspruch ende Oktober bekomme dann wird weiter auch Wochengeld verechnet, sonst nix. AMS sagt dass ich nicht mehr Anspruch habe. Was kann ich jetzt tun? nur für ein Tag?

Ich habe vielmalls mit GKK gesprochen, die sagen dass Sie müssen noch weiter reden ob ich noch Anspruchschutz noch habe. Beim AMS habe ich kein Eintritt...bekomme ich kein Termin mit meine Beraterin...

Antwort:
frage: warum sollten sie keinen anspruch auf notstandshilfe haben?
gibts da eine begründung? - per schriftlichen bescheid
gegen bescheide kann man berufen (kostenlos) auch gegen die der krankenkassa.
nicht mündlich abspeisen lassen!
falls mit begleitperson (als zeugen) zum vorgesetzten / geschäftsstellenleiter
ev. notstandshilfeantrag per post senden (eingeschrieben)

Zu meiner Vermutung eine AMS-mitarbeiterantwort aus 2007
(gästebuch seite 5 / 24.03.2007 um 15.15 Uhr - von Re. R. - Anspruch auf Mutterschutz)

Wochengeld von AMS-Mitarbeiter
Da gehts nicht ums Kindergeld, auf das hat tatsächlich jeder Anspruch. Es
geht um die 16 Wochen Anspruch auf Wochengeld, und den hat man im Normalfall
nur aus einem Dienstverhältnis oder aus einem laufenden Leistungsanspruch.
Wenn also wer Arbeitslosengeld bezieht, keinen Anspruch auf Notstandshilfe
hat und die nächsten 3 Jahre ein Kind will, macht das durchaus Sinn, sich
eine Woche "aufzuheben". Innerhalb von 3 Jahren kann man dann eine Woche vor
dem Wochengeldbeginn den Fortbezug geltend machen und hat Anspruch auf
Wochengeld bei der Gebietskrankenkasse.
Ein Recht auf "ausstempeln" gibts offiziell natürlich nicht. Aber
klarerweise kam das defacto aufgrund der katastrophalen Stellensituation in
einigen Bereichen so heraus, ob man das erste Mal oder wiederholt arbeitslos
war, ist dabei völlig wurscht.) ("mittlerweile ev. 5-Jahresfrist")

23.09.2015 um 14.35 Uhr - von S*. - "Keine Notstandshilfe wegen Partnerschaftsanrechnung"
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung, Herr Moser.
Ich habe persönlich für Notstandshilfe beim Ams beantragt.
Der Bescheid es wurde elekronisch zugestellt über mein e-ams Konto und nicht per Post.
Ich bekomme kein Notstandshilfe, weil mein Mann ´´zu viel verdient´´...sein Lohn ist nicht immer fix und wann ich im September beantragt habe war das Lohn für August gedoppelt mit Urlaubsgeld.
Meine Beraterin schon am *.Juni 2015 hat mir gesprochen und auch geschrieben dass ich doch Wochengeld bekomme...oder vielleicht habe ich falsch verstanden.
Im Anhang finden Sie der Bescheid (Kopie) sowie Betreuungsvereinbarung von *.Juni 2015. Vielen Dank nochmal! Mfg S.

Antwort:
Reden sie ihre BeraterIn nochmals darauf an! Begleitperson mitnehmen!

es gibt die möglichkeit, dass sie sich (wegen der pensionsversicherungszeiten) trotz der partneranrechnung arbeitslos melden - tun sie das auf alle fälle - vielleicht ändert das was an der sachlage.
(NEU - Pensionsversicherungszeiten durch Arbeitslosmeldung - runterscrollen)

schade dass sie vom ams - bez. anspruch aufheben - nicht aufgeklärt wurden.
(wie oben unter Wochengeld zu lesen ist)
schreiben sie ev. dem Volksanwalt und bitten sie um unterstützung. post@volksanw.gv.at;
auch rufen sie beim sozialtelefon / sozialministerium an und fragen was zu tun ist.
SozialTelefon-Bürgerservice, gebührenfrei 0800 20 16 11 (kostenfrei) E-Mail sozialtelefon@bmask.gv.at
minister hundstorfer sollte ihnen ebenfalls einen tipp geben. rudolf.hundstorfer@sozialministerium.at

und ev. der AMS-ombudsmann OÖ -
halten sie mich/uns auf dem laufenden - wies weitergeht bzw. ausgeht? alles gute - ohne gewähr

23.09.2015 um 18.05 Uhr - von S*. - "Ja, ich bin Kranken-, Sozialversichert, / Pesionsversichert"
Ich habe kein Anspruch auf Notstandshilfe aber bin ich Kranken und Sozialversichert, vielleicht auch Pesionsversichert. Das habe ich gleichzeitig mit dem Notstandshilfe beantragt.

In der Mitteilung steht: `` Im Rahmen einer Vormerkung zur Sozialversicherung werden Sie vom Arbeitsmarktservice sowohl in der Pensionsversicherung als auch der Krankenversicherung versichert. Durch diese Krankenversicherung werden Sachleistungen wie Behandlungs- oder Arztkosten gedeckt.`` (Im Anhang finden Sie die Mitteilung)
AMS verischert mich ein Jahr und ich brauche das nicht, weil nach dem Geburt bin ich sowieso im Karenz. GKK hat mir gesagt, dass zwei VErsicherungen geth es nicht, fall ich auch Wochengeld kriege.
Vielleicht kann ich eine Woche "aufzuheben``und vor dem Wochengeldbeginn den Fortbezug geltend machen. Ich muss sicher mit AMS aufkären.
Ich werde die entsprechende Behörde kontaktieren .
Kann ich auch mit Arbeiterkammer aufkären ?
Sicher, beleiben wir in Kontakt. Alles Gute. S.

Antwort: (Anhang gesichtet)
aha, ja das habe ich gemeint. ja, ev. probieren sie es auch bei der AK.
wäre sehr sehr ärgerlich, würden sie das wochengeld nicht bekommen.
ja kontaktieren sie die Behörden und geben sie uns dann bescheid! Alles Gute!

29.09.2015 um 11.14 Uhr - von S. - "Bezgl. Wochengeld etwas mitteilen"
Sehr geehrte Herr Moser,

Ich wollte Ihnen etwas mitteilen bezgl. Wochengeld, wie wir letzte Woche geschrieben haben.
Ab heute bin ich wegen Ärztlicheunterschungen im Frühkarenz. Ich war auch heute mit die zwei Bestätigungen da ich in Frühkarenz bin, beim AMS und GKK.
GKK hat mir gesagt...dass ändern nichts auf Wochengeld. So dann, ich bekomme für Oktober Frühkarenz (die bekommt man bis Wochengeldbeginn) aber kein Wochengeld.
AMS kann für mich nichts tun, weil ich für Notstandshilfe beantragt habe, mein Mann verdient (mehr als 1500 euro) und jetzt bin ich in Frühkarenz. Sie wollte mich einmal abmelden und wieder anmelden (zum beispiel da ich eine Woche in Ausland war)....und so konnte ich Anspruch auf Wochengeld haben.
Letzte Woche habe ich an der Arbeiterkammer für Morgen Termin gemacht. Ich weiss nicht was kommt morgen,,,etwas positives oder das gleiche. Ich wollte das Termin abbrechen, aber besser kämpfen. Lg S. (28.09.15)

Antwort:
Danke für die Rückmeldung! Ja, gut so, dass sie sich fürs Kämpfen entschieden haben! Nur so besteht überhaupt erst die Möglichkeit zum positiven Ausgang! Wäre schön, wenn sie das Wochengeld zugesprochen bekommen! Alles Gute!

18.10.2015 um 11.14 Uhr - von S. - "Ich bekomme Wochengeld - Besser versuchen, als aufgeben! "
>nach weiteren e-mail`s (trotz befürchteter erfolglosigkeit) - blieb im grunde der rat:
"hallo probieren sie was grad geht - auch wenn sie nicht mit erfolg rechnen" Alles Gute!

-------------- ------------ ------------

Hallo Herr Moser,

Ich bekomme Wochengeld :) Es wird verechnet auch für den Frühkarenz_ab 28.09.2015. Besser, zu versuchen, als zu verlieren!!
Wer schreibt die einvernehmliche kündigung, bekommt kein Wochengeld. Man muss aufpassen,
Vielen Vielen dank, dass Sie mich geholfen haben. Mfg S. (16.10.15)


22.09.2015 um 10.56 Uhr - von A*. - "Krankenstand während eines Kurses?"


Hallo Christian,

zuallererst vielen Dank für Deine tolle Seite und Dein Engagement !!!!!!!!!!

Ich hätte eine Frage zum Krankenstand während eines Kurses!
" die 10 Gebote des Erwerbslosen:

3. alle 6 Monate mind 29 Tage im Krankenstand, wegen der Statistik, dann zählst nicht als Langzeit-Problemfall und vermeidest \"Intensiv-Betreuung\" also extra Druck. Bei Schulungen mind. 29 Tage hingehen, erst dann in den Krankenstand. Dann ist der Zweck Statistikbeschönigung für den AMS-ler erfüllt und er lässt dich ev. wieder ein halbes Jahr in Ruhe.
Wenn Du eine Schulung echt brauchen kannst, schlag diese vor BEVOR dich eine Zubuchung zu einem Deppenkurs trifft." (SoNed Seite 214)

Betreffen diese "mindestens 29. Tage" auch kurze Krankenstände (3 Tage). Oder bezieht es sich auf längere Krankenstände, die länger als 3. Tage dauern?
Herzlichen Dank im Voraus. A.

Antwort:
Bei der statistischen Zahlenspielerei des AMS handelt es sich um eine Unterbrechung von 29 Tagen um aus der Langzeitarbeitslosen-Statistik zu fallen.
Egal wie, ob Deppenkurs oder Krankenstand - diese Zeit braucht`s durchgehend.
SoNed darf bzw. rät nicht zum simulierten Krankenstand / Krankenstandsflucht!

"Eine Krankenstandslänge die die Statistik schönt, garantiert keinen Schutz vor einer Deppenkurs-Vermittlung?

>Wenn der Krankenstand während eines Kursbesuches zu lange dauert besteht die Gefahr danach neuerlich in einen Deppenkurs vermittelt zu werden!

Und ja, ev. selber einen sinnvolleren Kurs suchen! "Muss ein Tageskurs mit ca. 4 Stunden am Tag sein. - In der Woche ca, 20 Stunden - muss mindestens 29 Tage dauern und darf ca. 1500 Euro kosten" (Ohne Gewähr) Alles Gute!


22.09.2015 um 10.50 Uhr - von E*. - "Möglichkeit einer Ausschulung?"


Hallo,
ich habe eine Frage wegen einem Kurs. Ich besuche seit 2 Wochen einen BH BFI Kurs - vom AMS zugeteielt und von mir gewollt. Den Kurs finde ich sehr schwer, aber ich lerne viel zu Hause. Nun bin ich leider schon seit über 1 Woche wegen Krankheit zu Hause, und bis ich wieder in den Kurs kann werden es so 10 Tage Fehlzeit sein. Nun sagte mir die Trainerin, es gebe die Möglichkeit einer Ausschulung und ich könne den Kurs ohne Probleme noch eimal neu machen. Da mir nun viel fehlt und ich mir vorher schon schwer tat, würde sie mir das ev. raten. Meine Frage, ginge das ohne Probleme mit dem AMS oder könnte ich mit dem AMS Probleme bekommen, da ich den Kurs ja schon angefangen hatte?

Mit freundlichen Grüßen ES (21.09.15)

Antwort:
Da es sich um einen selbst gewünschten Kurs, mit vermittelten Wissen, handelt, sollten sie dem TrainerIn-Vorschlag nachkommen! Aber beenden sie den Kurs nicht bevor sie diese Angelegenheit mit dem AMS geregelt haben - holen sie sich vorerst das okay vom AMS-BeraterIn. Vielleicht kann ihnen die KurstrainerIn behilflich sein und vorab mit dem AMS sprechen und ev. auch gleich den nächsten Kurseinstiegs-Termin ausmachen! (Ohne Gewähr) Alles Gute!


19.09.2015 um 9.56 Uhr - von S. A*. - "SÖ-Schmarotzer-B: "Ja, Massnahme ist freiwillig, aber dann werden Sie gesperrt"


Sehr geehrter Herr Moser,

vorab entschuldigen Sie bitte die späte Störung. aber ich dachte der Kelch wäre an mir vorüber gezogen, nachdem ich von Mo-Do nichts von diesem "Unternehmen" gehört hatte. Nun soll ich morgen (Samstag) einen Herren bei einem gem. Beschäftigungsprojekt zurückrufen.

Meine Situation ist folgende; Mit Familie im Mai d.Jahres von Wien nach NÖ gezogen, Langzeitarbeitslos ( = kein Berufsschutz/Gehaltsschutz,) mit davor fast 18jähriger Berufserfahrung in der Kundenbuchhaltung (2.Bildungsweg), Heuer die 50 erreicht/somit nun ein 50+ Fall für die Beschäftigungsoffensive des Hrn. Min. Hundsdorfer.
Meine neue Betreuerin hier am AMS ist der Meinung - sie ist nicht dafür zuständig mir einen irgendwie passenden Job zu vermitteln, sondern mich am Arbeitsmarkt unterzubringen.

Ich habe Mitte August einen eingeschriebenen Brief von meiner Betreuerin erhalten, wonach ich mich bei Lok In (Nö-Volkshilfe) in Mistelbach bewerben sollte. Diesen Termin habe ich auch wahrgenommen. Die Beschreibung;
Gemeinnütziges Beschäftigungsprojekt
Zielgruppe: Arbeitsmarktferne Personen
LOKale INitiative führt Arbeiten in der Landschaftspflege durch. Sowohl im kommunalen als auch im privaten Bereich werden Aufträge übernommen.
Das gemeinnützige Beschäftigungsprojekt unterstützt (langzeit)beschäfitungslose KundInnen des AMS Mistelbach bei der Integration in den Arbeitsmarkt.
Das Angebot ist vielfältig:
. Waldarbeiten: Kulturpflege, Durchforstungen, Astungen und Einzelstammnutzung
. Gartenarbeiten: Rasen mähen, Strauchschnitt und Beetpflege
. Wollverarbeitung: Wolle spinnen (Alpaka- und Schafwolle)
. Produktion von Anheizholz

Mit dem Ergebnis, ich werde vorgemerkt. Einsatzbeginn voraussichtlich 20.Sept. Ich ersuchte mich ca. 1 Woche vorher zu verständigen, um davor ev. meine Dinge zu regeln. Eine Zusage machte ich nicht, auch musste ich den Bewerbungsbogen mit Fragen: Drogensucht, Alkoholismus, Schulden und dgl. nicht unterschreiben. Die Einladung mit dem Vermerk: "vorgemerkt" musste ich gleich danach beim AMS abgeben.

Auf meine Frage, ob diese Maßnahme freiwillig sei, wurde nach längerem diskutieren geantwortet:
"Ja, aber dann werden Sie gesperrt"
Das war übrigens auch die Antwort meiner Betreuerin beim AMS (wo ich letzte Woche einen Termin hatte) "Es steht Ihnen ja frei, diese Stelle anzunehmen oder vom Bezug gesperrt zu werden."

Meine Frage nun;

Kann ich das abwenden, oder ablehnen ohne finanz. Einbußen befürchten zu müssen?

Ich habe im Moment einen Bezug von 38,89 tgl somit zw. 1.166,--/1.205,--mtl.

Das unfassbar gute Stellenangebot bietet 1.360,-- brutto/1100 netto monatlich für 38h, wovon ich auch noch die Fahrtkosten ( Monatskarte 66,00 oder Wochenkarte je 18,- abziehen muss)

Mit dem Leiter dort kann man nicht reden, der glaubt die Sonne scheint aus seinem Hintern. Als ich meinte es wäre Diskriminierung dass die Frauen Hölzer im Wald oder beim Heckenschneiden einsammeln sollten, während die Männer die Kettensäge oder Heckenschere bedienen, bekam er fast keine Luft und meinte ziemlich unwirsch " wenn sie`s können, ansonsten können Sie`s bei uns lernen, und dann ist es umgekehrt"

Ich habe aber keine Ambitionen Holz zu schleppen oder Rasen zu mähen und im Winter zu basteln und letztendlich trotzdem nichts in den allgemeinen Steuertopf einzuzahlen. Sondern im Gegenteil, der Wirtschaft durch diese "Arbeitsplätze" zu schaden. Ich möchte nur für eine gute Arbeit, eine angemessene Entlohnung.

Könnten Sie mir bitte etwas raten? Wäre für jede Hilfe dankbar.

Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße
S.A. (18.09.15)

Antwort:
Dank "SPÖ?" / ÖVP ("auch FPÖ - Regierungszeit") handelt es sich um ein zumutbares DV. - Bei Wahlen dran denken, wen man dies zu verdanken hat!

Die Antwort: Ja freiwillig aber dann werden sie gesperrt - sagt eh alles über diese Leute aus, denen es "nur" drum geht mit Menschen in Not - (in Summe Millionen) - Geschäfte zu machen! "Realitätsfremde Zyniker" die den Unterschied zwischen Zwang und Freiwilligkeit nicht erkennen bzw. sich selbst darüber anlügen, um mit dem Gewissen keine Probleme zu bekommen oder, um Vorwürfe auszukommen - wird es ev. eher sein. (Lässt sich sonst ja nicht mit dem eigenen Anspruch "des Sozialen" vereinbaren!)

Gehen sie die Links durch - vielleicht finden sie einen Punkt, der ihnen hilft dieser armutserzeugenden Zwangsmassnahme auszukommen!
Schmarotzer-SÖB: zum DRITTENMAL zu IT-Works zugeteilt

Sich gegen SÖB-Zwangsmassnahmen / Deppenkurse-Mobbingkurse = Bewerbungskurse wehren!

Nach 28 wöchigen DV. gibts eine neue Bemessungsgrundlage - Über diese Zwangsmassnahmen werden höhere Bezüge gekürzt und die Menschen in die Armut gehievt! Alles Gute (Ohne Gewähr)

19.09.2015 um 19.10 Uhr - von S. A*. - "Holzsammeln wird wohl meine neue Leidenschaft"
Hallo, lieber Herr Moser,
vielen Dank, dass Sie sich unabhängig des Wochenendes die Zeit genommen
haben.
Hatte davor bereits Ihre HP intensiv studiert, aber da gibt es wohl kein
entrinnen - vor diesem lukrativen Jobangebot.
Hab den Typie zwar noch nicht zurückgerufen, aber Holzsammeln wird in den
nächsten 6 Monaten wohl meine neue Leidenschaft :-) Ironie aus
Nochmals Danke und ein schönes restliches Wochenende!
Mit lieben Grüßen


18.09.2015 um 16.03 Uhr - von J*. - "An einem Kurs werde ich deshalb nicht mehr teilnehmen, da dies nur dem Zweck, die Arbeitslostenstatistik zu senken, dient"


Sehr geehrte Frau F.
bitte geben Sie mir Bescheid, ob meine Beschwerde weitergeleitet wurde!
Mir geht es nicht um die Notstandshilfe, sondern um eine Arbeit damit ich diese nicht mehr benötige!

Besten Dank im Voraus
MFG RM - Arbeitsmarktservice - Betreff - AW: Kurs Rundum
Datum Weitere Informationen 03.09.2015,

Sehr geehrte Frau

Im gemeinsamen Beratungsgespräch am **.09.2015 wurden die Inhalte des Kurses Rundum Arbeit und Bildung genau besprochen. Ihre Teilnahme an diesem Kurs wird seitens des AMS als dringend erforderlich angesehen. Von dem durch das AMS geförderte halbjährige Dienstverhältnis im Betrieb Ihres Gatten abgesehen, standen Sie in den letzten Jahren bei vier verschiedenen Betrieben lediglich insgesamt ca. zwei Monate in Beschäftigung.

Weiters lehnten Sie zuletzt die Unterstützung durch die Beratungs- und Betreuungseinrichtung Jobchance Oberkärnten nach dem Erstgespräch mit Herrn W. ab.

Das Erfordernis des Kursbesuches Rundum Arbeit und Bildung ab **.09.2015 wurde im Beratungsgespräch am **.09.2015 niederschriftlich festgehalten und auch im Telefonat mit dem Abteilungsleiter Hrn. J. bestätigt.

Um die Chance auf eine dauerhafte berufliche Lösung zu ermöglichen, bitte Sie daher am **.09.2015 - wie vereinbart am Kurs teil zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen
M. .S.
Arbeitsmarktservice H.

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach Durchsicht des von Ihnen vorgeschlagenen Kurses (Rundum die Arbeits-und Bildungsmöglichkeiten), werde ich daran nicht teilnehmen, da dieser für mich keine Weiterbildung ist. Sicherlich gibt es dafür geeignetere Teilnehmer!

Ich bitte um Rückbestätigung

Danke - Finanzielles - Betreff - Auszahlung - Datum
Weitere Informationen **.06.2015, **Uhr - Nachricht

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe alles eingehalten, glaube ich zumindest; Der Informationsfluss ist sehr rar, bei persönlicher Nachfrage gestern beim AMS H. niemand da, niemand weiss genau Bescheid; Falls es sich nur um das Fehlen des Einkommens im Mai handeln sollte, geben sie mir dies bekannt, da mein Mann nicht zu Hause ist; doch hat sich sicher nichts gravierendes geändert; Frau F. hat mir mitgeteilt, Einkommen vom Gatten 2013, 1-4 / 2015, dies wäre wichtig, wegen der Auszahlung!
Wenn mein Mann sich bei mir meldet, werde ich ihn über den ca.Wert befragen! Er ist Einzelunternehmer, dies heisst: er arbeitet auch selbst!

>Diese Mitteilung, die ich heute von Ihnen erhalten habe, habe ich bereits;

Danke für ihre promte Erledigung, ich hoffe sie bekommen ihr Geld alle pünktlich! Ach ja, Sie arbeiten ja;
In der Privatwirtschaft, kann man es sich nicht leisten, Arbeiten nicht abzuschliessen; obwohl die Möglichkeit besteht, dass Kunden trotzdem nicht ihre Rechnung zeitgerecht begleichen. MFG

-------- ------------- --------- ----------

An einem Kurs werde ich deshalb nicht mehr teilnehmen, da dies nur dem Zweck die Arbeitslostenstatistik für den jeweiligen Verein zu senken dient; und man förmlich dazu gezwungen wird! Mein Mann und ich haben im Vorhinein dem AMS mitgeteilt das es wenig Sinn auf Aussicht einer Weiterbeschäftigung geben wird; Die sitzfesten auch immer älter werdenen Beamten meinten jedoch, es wäre einen Versuch wert; man weiss ja nie; allein schon der Versicherung wegen; Will noch festhalten ich will nicht auf den Kurs 50plus ungewollt zusteuern, 45+ hätte ich mit den Jahren schon;

Antwort:
Bei Sperre wegen Teilnahmeverweigerung Bescheid verlangen und Berufung einlegen / Beschwerde erheben!

Siehe Info bez. Zwangsmassnahmen

"Schmarotzer-SÖB: zum DRITTENMAL zu IT-Works zugeteilt"

"Keine wiederholte Teilnahme an Schulungen des AMS mit gleichen Inhalten"
(Ohne Gewähr)


17.09.2015 um 19.16 Uhr - von S. T*. - "Langzeitkrankenstand + soned"


hallo lieber christian moser,
als erstes vielen dank für dein/ihr (?) engagement!
ich wollte fragen, ob es die möglichkeit zu einem telefongespräch gäbe,
damit ich ein paar fragen klären könnte?
viele liebe grüsse und vielen dank, (25.08.15)

Antwort:
was sind ihre fragen zum Langzeitkrankenstand?

Grundsätzlich: Muss ich mir die Arbeit / Zeit selbst einteilen können - ist oft auch wegen dem Arbeitsumfang notwendig - daher ist eine persönliche bzw. telefonische Beratung nicht möglich! Danke für`s Verständnis!

15.09.2015 um 15.03 Uhr - von S. T*. - Langzeitkrankenstand / Aussteuerung?"
hallo herr moser,
danke für ihr nachfragen, hier meine verspätete antwort - ich agiere halt immer so nach befinden.
anonyme veröffentlichung okay, ich werde diese in meiner formulierung mitberücksichtigen.
es ist folgende situation:
ich (40) bin seit mitte märz im langzeitkrankenstand, hatte einen herzstillstand. dann bin ich im net auf ihre seite gestossen - thema "ausgesteuert" und auf die information, dass man am besten MIT EINER bzw. DERSELBEN diagnose nicht mehr als 51 (bzw. 25 ??) wochen im krankenstand ist. ich habe meine hausärztin gefragt, mit welcher diagnose ich im krankgeschrieben bin, und das ist quasi "gleich alles" - also der herzstillstand, und auch nicht krankenstandsbedingende sachen wie z. b. bluthochdruck, und noch eine sache von jänner (wegen der ich aber nicht krankgeschrieben war, bzw. nur einen tag damals). aktueller stand der dinge ist, dass ich wohl zumindest noch heuer die krankenstand-schutzzone zu meiner gesundung/lebensveränderung brauche. ausserdem bin ich bei einer spezialistin zum thema (ich nenn es jetzt hier mal so) "herzstillstand aus psychosomatischen gründen". wie soll ich nun weiter vorgehen? (ende august 20 wochen krankenstand, ende september 24 wochen). ich dachte, ich sage dieser spezialistin (= sehr gute ärztin, wie es scheint, hab sie aber im sommer erst kennengelernt), sie soll mir in ihren befund (auch) eine "psychiatrische diagnose" reinschreiben, die als neuer krankenstands(schwerpunkt)grund gilt?? sowas wie "posttraumatische belastungsstörung" oder "anpassungsstörung" (letzteres hat sie eh schon diagnostiziert) würde da so in etwa zutreffen (es geht aber auch um das, warum es so weit gekommen ist - das hat sich ja nicht in luft aufgelöst).
ausserdem aktuelle berufliche situation: bis jetzt hat meine firma mir keinen druck gemacht, nachdem ich aber dorthin (aufgrund der grossen stress-belastung) sowieso nicht zurückgehen kann, haben wir jetzt das thema kündigung/einvernehmliche kündigung. dann bin ich quasi ams-kunde im langzeitkrankenstand. ausserdem bin ich seit sommer mit der pva in kontakt (reha-berater) wegen einer umschulung, die ich so gut wie sicher bewilligt bekommen werde.
mit vielem dank für ihr engagement, ihre antwort
und freundlichen grüssen, s. t.

Antwort:
ich sehe es auch so - reden sie mit ihrem arzt, ob es wohl möglich ist die krankenstände wegen unterschiedlicher krankheiten zu verschreiben, sodass es nicht zur aussteuerung kommt.

ansonsten stellen sie den arbeitslosengeld-antrag beim AMS - und klären alles nötige mit dem AMS und der PVA bez. der umschulung ab. wird diese genehmigt , wäre das eine gute zukunft-aussicht - auch eine "Stress-geringere" AMSzeit.
alles gute (Ohne Gewähr)

18.09.2015 um 9.06 Uhr - von S. T*. - danke, vielen dank für die schnelle antwort und das engagement!


15.09.2015 um 9.58 Uhr - von G*. - "Invaliditätspensionsantrag wird nicht akzeptiert?"


Sg. Herr Moser,
Das AMS will nicht dass ich um Invaliditätspension ansuche und hat mich zur Strafe gleich in ein Arbeitstraining gesteckt bis die Entscheidung von der PVA vorliegt!!

Ich bin unter 50 und habe vorige Woche bei der PVA um Invaliditätspension angesucht. Dem AMS habe ich gestern dies bekanntgegeben, daraufhin hat man mich sofort zu einer Massnahme namens promente Malerei Arbeitstraining in Linz zugewiesen. Obwohl ich eigentlich krank bin soll ich jetzt zur Strafe bis zur endgültigen Entscheidung zwangsarbeiten. Ich dachte immer wenn ich um Invaliditätspension ansuche dann bin ich für 3 Monate freigestellt? Oder gilt das nur für über 50 Jährige ?

Überhaupt verstehe ich nicht warum ich zwangsarbeiten muss. Ich dachte dass sei gegen die Menschenwürde. Die Kursleiterin argumentiert ich bekomme ja eh vom Amt, also soll ich gefälligst gratis hackeln dort!!!

Ausserdem finde ich es etwas komisch dass man bei Promente, die ja sooo sozial sind, in wirklichkeit gratis sklaven arbeit erledigen muss.

Antwort:
Richtig, 2 Monate haben sie nach I-Pensions-Antragstellung Ruhe vorm AMS - bzw. sollten sie haben? Besuchen sie sofort mit einer Begleitperson, wenn möglich, den Vorgesetzten/Geschäftsstellenleiter und klären sie diese Angelegenheit! Dann müsste sich zeigen, ob das Verhalten des AMS als Schikane zu werten ist?

Dank "SPÖ?" / ÖVP sind diese SÖB-Zwangsmassnahmen zumutbare DV. - wenn nach (Niedriglohn)-KV entlohnt wird.
Gehen sie der Sache nach ob Pro-Mente noch immer nur den ALG. / Notstandshilfebezug + Tagesgeld? bezahlt, dann muss die Teilnahme freiwillig sein bzw. ist Ablehnung ohne Sperre möglich - Falls, muss Berufung erfolgreich sein.

Siehe z. Bsp.:
"Zwangsmassnahmen auch bei Pro Mente"? "Soziales Unternehmen will nicht nach KV entlohnen" / "Bewerbungsgespräch: Ich wurde behandelt wie ein Volltrottel. Der Anruf beim AMS ergab, keine Sperre keine Belehrung usw."
"Super dieses Forum ist einfach Spitze - einfach mega-cool" (22.02.11)
oder:
"Pro-Mente-Arbeitstraining im Gastgewerbe?" (15.06.2015)

Zur Info siehe auch:
"Schmarotzer-SÖB: zum DRITTENMAL zu IT-Works zugeteilt" (Ohne Gewähr)


15.09.2015 um 9.15 Uhr - von M*. - "Angst bez. Pensions-Befristung"


Hallo, bin 53 Jahre alt und bereits zum 3. Mal auf 2 Jahre Invaliditätspension befristet wegen Depressionen, Arthrose, Bandscheibenvorfall etc. - wird meine Invaliditätspension immer bis 65 Jahre befristet sein oder besteht irgendwann einmal die Hoffnung eine unbefristete zu erhalten ? Kann man eigentlich eine unbefristete Invalitätspension im Ausland beziehen und falls ja, braucht man eine Genehmigung von der PVA ? Wie funktioniert das ? Vielen Dank für Ihre Rückantwort im Voraus und schöne grüße
PS: habe voll Angst und bin total fertig, wenn ich daran denke, die PVA könnte mir die Befristung irgendwann streichen

Antwort:
eine seriöse antwort lässt sich im zusammenhang mit der PVA schwer geben.
ev. ists möglich nach mehr-maliger befristung eine unbefristete zu erhalten? ev. nächstes mal?
bez. ausland - erst recht bei längeren aufenthalt - holen sie sich unbedingt von der PVA die auskunft ein!

auch wenns eine befristete pension ist, so sehen sie diese zeit als erholung und schieben die angst beiseite - mit dem unguten gefühl können sie sich dann bei neuerlichem antrag bzw. antragsverlängerung wieder beschäftigen - jetzt ists mal super ruhe zu haben! mit dieser einstellung tut das sicherlich gut! (ohne Gewähr)


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