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18.10.2015 um 11.14 Uhr - von S. - "Ich bekomme Wochengeld - Besser versuchen, als aufgeben! " |
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>nach weiterer (trotz erfolglosigkeit-befürchteter) e-mail-kommunikation - blieb im grunde der rat: "hallo probieren sie was grad geht - auch wenn sie nicht mit erfolg rechnen" Alles Gute!
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Hallo Herr Moser,
Ich bekomme Wochengeld :) Es wird verechnet auch für den Frühkarenz_ab 28.09.2015. Besser, zu versuchen, als zu verlieren!! Wer schreibt die einvernehmliche kündigung, bekommt kein Wochengeld. Man muss aufpassen, Vielen Vielen dank, dass Sie mich geholfen haben. Mfg S. (16.10.15)
zu: "Ohne Alg. bzw. Notstandshilfe-Anspruch kein Wochengeld" (23.09.2015)
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15.10.2015 um 18.07 Uhr - von V*. - "Recht auf Trauer?" |
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Hallo, weiß nicht genau, ob ich hier jetzt richtig bin, versuche verzweifelt auf folgende Frage eine Antwort zu bekommen. Wie ist das als Arbeitsloser, wenn ein sehr naher Angehöriger wie zB die Mutter verstirbt, wie lange hat man hier das Recht auf Trauer oder hat man als Arbeitsloser dieses Recht gar nicht. Mit Recht auf Trauer meine ich, dass man für eine gewisse Zeit vom AMS in Ruhe gelassen wird um mit dieser schrecklichen Situation fertig zu werden, um einfach ein wenig Zeit zu haben, das Ganze zu realisieren und zu verarbeiten. Bedanke mich im Voraus, mit freundlichen Grüßen,
Antwort: das gesetz sieht meines wissens bei trauer nichts vor. ev. je nach dem welchen beraterIn sie haben kann es durchaus sein, dass sie/er sie eine (kurze) zeit in ruhe lässt. ev. falls (was ansteht) reden sie mit ihr/ihm. ohne gewähr - alles gute! |
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