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7.11.2015 um 11.45 Uhr - von W*. - "Beschwerde zur Durchführung
notwendiger Ermittlungen zurückverwiesen"


Hallo
Ich bin Bezieherin der Mindestsicherung. Habe eine Beschwerde gegen einen Bescheid eingebracht. Jetzt ist beschlossen worden, dass eine ordentliche Revision unzulässig ist und der Fall an die Verwaltungsbehörde zur Durchführung notwendiger Ermittlungen zurückverwiesen wird.
So. Ich würde jetzt gerne Beschwerde gegen den Bescheid einlegen weil ich eine Rückforderung von 553,97 ? habe. gemäß dem Paragraphen 21 Abs. 3 WMG ...die Rückforderung eine Notlage herbeiführen und der Anspruch voraussichtlich uneinbringlich wäre.. was bei mir definitiv der Fäll wäre!! keine Ahnung wie ich das bezahlen soll, ich leb sowieso schon von nix.
Ist das noch möglich? Eingabegebühr von 240 EUR?

Antwort:
Mmhh! Hier wäre eine Rechtsvertretung angebracht! Soviel ich hier
rauslese, ist das mehr oder weniger eine Rüge an die Verwaltungsbehörde, die es unterlassen hat notwendige Ermittlungen durchzuführen bzw. diese noch durchführen muss?
Es hätte also unter dieser Sachlage nicht zu diesem behördlichen Schritt, der eine Beschwerde (Berufung) erforderlich machte, kommen dürfen? (M. M.)
Nach weiteren Ermittlungen kommts zum selben Ablauf nochmals!
Sie müssen einen Bescheid bekommen, auf den sie dann Beschwerde erheben!
Nehmen sie mit dem Sozialtelefon des Sozialministerium Kontakt auf und holen sie sich Auskunft über weitere Vorgehensweise ein!
SozialTelefon-Bürgerservice, gebührenfrei 0800 20 16 11 (kostenfrei) E-Mail sozialtelefon@bmask.gv.at
Und probieren sie es ebenfalls bei der Volksanwaltschaft! (vaa@volksanwaltschaft.gv.at) Ev. gibts Unterstützung!
Vielleicht wenden sie sich auch an die Solidaritätsgruppe
E-Mail: info@solidaritaetsgruppe.org / http://solidaritaetsgruppe.org
Dort ist kompetente Hilfe zu erwarten! Halten sie uns auf dem Laufenden!
(Ohne Gewähr)

(Warum gibts eigentlich diese Rückforderung genau? Handelt es sich um einen Übergenuss auf Grund einer Partnerschaftsanrechnung?)


7.11.2015 um 7.05 Uhr - von G*. - "Habe das Vertrauen in diesen Berater verloren"


Hallo Hr. Moser,

Da mein Berater in V...... die Datenschutzbestimmungen nicht einhält und am Gang vor Zeugen den Fall eine Arbeitssuchende mit Namen, Zunamen,
Bezugshöhe und Rückzahlproblematik nach einem Kurs bespricht, habe ich das
Vertrauen in diesen Berater verloren. Er hat den zusammen besprochenen
Betreuungsplan sehr „kreativ“ gestaltet und ich habe daher abgelehnt das zu unterschreiben. Bereits schriftlich ausgemachte Kontroll-Termine hat er 4x verschoben. Daher habe ich um Betreuerwechsel gebeten. Weder die AMS Leiterin, Frau G. noch Stellvertreter, H. noch Betreuer, V. gehen auf meine Bitte ein. Habe in eine Mail die Datenschutzbehörde, den Landeshauptmann OÖ Pühringer, Hr. Christoph Leitl und die Regionalzeitung Tips informiert mit der Bitte um Überprüfung. Mir wird ständig gedroht mit dem Stillegen der Bezüge, habe eine Selbständigkeit abgelehnt und jetzt wollen die „an die Qualifizierung arbeiten". Ich habe jedoch bereits mehrere Berufe, beherrsche 3 Sprachen in Wort und Schrift, kenne mich ausam Computer, habe Bewerbungsunterlagen vom Feinsten und habe eine dicke BENE-Mappe voller Weiterbildungen. Das bedeutet ich bin jetzt bereits mehr wie überqualifiziert. Ich bin halt über 50 und Ausländerin (NL)und finde
daher schwer eine Arbeitsstelle. (Bin seit Jan 2015 arbeitssuchend und
habe zum Leidwesen des AMS ein hoher Bezug, weil ich immer anspruchsvolle
Arbeit gemacht habe und daher auch viel verdient habe) Was kann ich noch
tun um die Nötigungen und Entmündigungen des AMS zu stoppen?

Liebe Grüße vom A.........

*..... G.
T...strasse **
**** S.........
Austria

Tel.: **** *******

Antwort:
Sie haben mit den Beschwerden an sämtlichen Adressen richtig gehandelt. Durch ihre Auseinandersetzungen mit der BetreuerIn - und weil das AMS natürlich auch keine Arbeitsstellen erzeugen kann - wird ev. versucht ihnen klar zu machen, dass sie am kürzeren Ast sitzen. Ja, probieren sie, weiter kuhl zu sein und nehmen sie verletzende Umgangsformen nicht persönlich. Bzw. würde es nicht schaden, wenn sie sich vor den Behörden-Terminen so einstellen könnten. Schaffen sie das, so wird sich die BetreuerIn grün und blau ärgern.
Weiters, nehmen sie zu jedem Termin eine Begleitperson mit - wenn möglich - "Wirkt Wunder"
Mobbing durch das AMS / Schlechte Behandlung:
Bei richtiger Vorgehensweise sind auch Schmerzensgeldforderungen möglich!
BeraterInnenwechsel ist auf Grund eigenen Wunsches fast ein Ding der Unmöglichkeit! - Trotzdem versuchen!

Bringen sie sich so ein, dass ihre Aktivität und Arbeitswilligkeit ersichtlich ist. Lassen sie sich bez. Berufswunsch von ihrer BeraterIn unterstützen.
Auch wenn es Glück braucht, um eine Stelle nach Wunsch zu finden, soll und kann man ihnen keine Arbeitsunwilligkeit vorwerfen!
Tatsächliche Qualifikation ist eine freiwillige Angelegenheit - Was ich grundsätzlich nicht schlecht finde! Im Gegenteil! Natürlich spielen ihre persönlichen Umstände eine Rolle, weil schon eine gute Ausbildung vorhanden ist!
Zu überlegen ist, ob es nicht gescheiter wäre noch eine qualitativ hochwertigere Ausbildung zu machen, bevor sie eine ("ev. unsinnige") "Zwangsmassnahme" besuchen müssen?
Was den Betreuungsplan betrifft brauchen sie sich nicht gross zu beunruhigen - der ist im Grossen und Ganzen "eh" für die Würst!

Anmerkung: Arbeitsmarktpolitik zum Nachteil auch von ArbeitnehmerInnen!
Auch brauchen sie sich von Leitl etc. nichts erwarten, die sind im Endeffekt die Verantwortlichen dieser menschenverachtenden Umgangsform mit Arbeitslosen! Die Unternehmer-Partei/PolitikerInnen wollen für sich und ihrem Klientel Billigst-ArbeitnehmerInnen schaffen. Dies ist das Ziel dieser Arbeitsmarktpolitik - Viele von "denen" (ÖVP etc.) wollen weitere Verschärfungen und eine behördliche Verhaltensweise, die sich am Umgang mit Feindbildern ausrichtet. Realität wird dabei verweigert bzw. ignoriert. Viel mehr ist es genau deren Politik, die für die Arbeitslosigkeit verantwortlich ist!

Das Trennen bzw. das Aufeinanderhetzen - ArbeitnehmerInnen auf Arbeitslose soll ihrer Strategie dienen.
>Bzw. wird eine Feindbild-Politik gestaltet, die auch Behörden auf arbeitslose Menschen hetzt / losgehen lässt: "Persönliche Entwertung, Missachtung von Menschen- u. Grundrechte, Mobbing, Nötigung etc. unterstützen dieses Vorhaben!<

Die ArbeitnehmerInnen müssen begreifen, dass es sich letztendlich um ihre eigene Schlechterstellung wie Nachteile - "Niedriglohn bzw. Einkommenskürzung; Gratis-Überstunden; Abbau von Arbeitnehmerrechte; gesundheitsschädliche Leistungsforderung; etc. .... .... zur Profitsteigerung der ArbeitgeberInnen" - handelt.

Auf Arbeitslose losgehen ist nichts anderes als auf ArbeitnehmerInnen losgehen!
Ihr Argument bzw. Vergleich, MindestsicherungsempfängerInnen wie Arbeitslose bekommen für das Nichts-Tun genauso viel wie Menschen die in der Früh aufstehen und arbeiten gehen, hinkt!
"Ja, ev. einige ("Wenige"). Aber das ist nur einem "sehr" niedrigen Mindestlohn zu verdanken!"
Dieser muss erhöht werden! Dann hebt sich der Vergleich auf bzw. hält er nicht stand!
Finanziert muss die "Umverteilung" u.a. über die Gelder von Personen mit schwindelerregend hohen Einkommen werden!
Dort gehört die Erregung hin. Einkommen von 10 000-ende Euro im Monat und mehr mit ev. Millionen-hohe Abfertigungen etc. (Auch bei Entlassung, weil die betreffende Person ev. "Scheiss" gebaut hat!)
Und auf der anderen Seite werden den Menschen in Not ihre lumpigen paar hundert Euro, die sie im Monat zum Überleben haben/benötigen, gesperrt! - Nicht selten auch rechtswidrig! ("Lumpig" nur im Vergleich mit den wahnwitzig hohen Einkommen" - Sozialer Frieden braucht gerechte Um-Verteilung!)

Und genau diese Leute mit ihren schwindelerregend-hohen Einkommen sind "genau / u.a." die, die für diese - menschen-entwürdigenden, -herabstufenden, armuts-erzeugenden, Gesetze sorgen / verantwortlich sind! - Hierher gehört die Erregung / das Ärgernis!
(Ohne Gewähr)

(An ArbeitnehmerInnen: Paradoxon Feindbild Arbeitsloser)

10.11.2015 um 10.28 Uhr - von G*. - Hallo Hr. Moser,
Vielen lieben Dank!


5.11.2015 um 15.45 Uhr - von J*. - "Keinen Rechtsanspruch auf Ausbildung"


Herr Moser,

ich war von 09/2012 bis 09/2014 alos. Mit 08/2015 erfolgte eine betriebsbedingte Kündigung.

Seinerzeit wollte ich händeringend den Pharmareferenten machen (da Jobs ohne Ende) und es wurde mir immer gesagt, das AMS unterstützt solche Maßnahmen generell nicht.

Nun habe ich mich zur Ausbildung als Lebens- und Sozialberater angemeldet, sie hat schon gestartet (am 17. Oktober; ist berufbegleitend, da nur SA und SO). Das AMS fördert so etwas NIE und auf keine Fall, außerdem hätte der Kurs schon begonnen (darauf hat man sich aufgehängt und auf der Tatsache, dass ich keinen RECHTSANSPRUCH hätte).
In diesem Lehrgang sitzt eine Dame mit 35 Jahren, der der Kurs vollumfänglich bezahlt wurde.
Der Institutsleiter hat mir gesagt, dass er vor einigen Jahren eine Dame im Kurs hatte (3 Jahre vor der Pension - die Ausbildung dauert 2 1/2 Jahre) - der ebenfalls alles bezahlt wurde, das hatte ihn damals sehr gewundert.
Ich bin eine Frau mit 48 Jahren, habe mindestens schon 50 Bewerbungen (seit Anfang August) geschrieben und nur Ablehnungen erhalten. Ich bin alleinstehend, geschieden und darf Schulden für meine geschiedenen Gatten bezahlen, habe auch kein Auto. Ist also nicht so, dass ich von Beruf Gattin wäre und die Welt eine Scheibe.

Für mich sieht es schon so aus, als ob diese zugegebenermaßen "teure" Qualifizierungsmaßnahme (~ € 8.000) Sinn macht, da ich beabsichtige mich dahingehend selbständig zu machen.
Des weiteren war von mir eigentlich nur angedacht, dass mir das AMS die Semester (á ~ 2.500) bezahlt, solange ich keine Arbeit habe, danach wird es mir schon gelingen das zu bestreiten.

Abgesehen davon, dass man mich behandelt hat, als ob ich nicht ganz dicht wäre (habe leider keinen Migrationshintergrund, bin auch kein Flüchtling und Vitamin B gibt’s auch keines): Was kann ich tun? Wie sollte/könnte ich vorgehen, zumal in sämtlichen AMS Unterlagen, das Gefasel von: ... Existenzsicherung und Vermittlung hinaus auch Dienstleistungen an, die helfen sollen, Ihre Marktfähigkeit herzustellen oder zu erhalte .... Förderungen des AMS sind Dienstleistungsangebote, auf die kein Rechtsanspruch besteht ...das AMS zielt mit seinem Förderangebot in erster Linie auf jene Personengruppen ab, die die schwierigste Position am Arbeitsmarkt haben. Aktuell sind das unter 25jährige und über 50jährige Personen, sowie beschäftigungslose Frauen. ... Lg, J Dank

Antwort:
Sie hätten sich jetzt für eine Ausbildung entschieden, welche eigentlich ("zukünftig") am Arbeitsmarkt gefragt ist / sein wird, denkt man an die X-tausende neuen StaatsbürgerInnen bzw. MitbürgerInnen, die als Flüchtlinge zu uns stossen. Nicht nur dieser Bereich macht diese Berufe / Ausbildungen in diese Richtung notwendig (m. M.)!
Mit dieser Argumentation "kein Rechtsanspruch" wird vielen Betroffenen eine tatsächliche Qualifikation verwehrt!
Bleiben sie ev. trotzdem dran! Sie müssen weiter lästig sein - auf das die merken, dieser Person ist das total wichtig! Geben sie nicht auf!
Und
beschreiten sie den Formalweg / Legen sie alle Daten den Kurs betreffend bei!
Begehren, für Instanzenweg, abgeben!
Ombudsmann Buchgraber von der LGS-Steiermark riet, den Formalweg zu berschreiten und sich ein Begehren zusenden zu lassen. Dann gäbe es einen Instanzenweg von der Geschäftsstelle über den Regionalbeirat bis zum Landesdirektorium. ("Instanzenweg für Ausbildung ohne Rechtsanspruch?")

Und ganz wichtig - da es sich um einen berufsbegleitende Ausbildung handelt - Haben sie eine Firma, die sie während der Ausbildungszeit einstellt?
Ist Grundvoraussetzung um überhaupt eine - wenn auch geringe - Chance auf diese Qualifikation - bzw. die Unterstützung dazu - zu haben!

Falls, zum nächsten Lehrgang! (Ohne Gewähr) Alles Gute!

3.11.2015 um 19.27 Uhr - von R*. - "Ich werfe mich ins Gefecht"


Lieber Christian Moser!
Vielen Dank für die psychische Unterstützung!
Ich werfe mich ins Gefecht und melde dann: entweder meinen Sieg oder meine Niederlage (die genaugenommen keine ist, mir aber Unmengen an Behördengängen ersparen würden) meldend!!! (2.11.15)

Antwort:
Ins Gefecht werfen - unbedingt - zahlt sich bei ihnen aus! Ja, halten sie uns auf dem Laufenden!

unter:
"Dienstgeber: Gemeinde Wien!!!? Ich kann mich des Gefühls nicht erwehren, daß ich über den Tisch gezogen werde" (12.10.2015)
und
3.11.2015 - "Anwalt soll für mich einen besonderen Vertrag aushandeln"


3.11.2015 um 13.37 Uhr - Protokoll zum runden Tisch der Volksanwaltschaft


Volksanwaltschaft - Runder Tisch am 14.10.15 - (Protokoll fertig)
mit AMS-Chef Buchinger / AK Vertretung / Sozialministerium-Vertretung / NGO -
Kranken-Versicherungs-Abmeldung unzulässig!

SÖB: Teilnahme "Pflicht", aber die "psychosoziale Betreuung" in den SÖB darf abgelehnt werden! - freiwillige Teilnahme!


3.11.2015 um 13.18 Uhr - von A*. - "Sperre weil Brief nicht angekommen ist?"


Guten Tag!

Ich bin alleineerziehende Mama von zwei Kindern 13 u. 12 j. alt.

Aus heiterem Himmel habe ich vom AMS ein Schreiben bekommen in dem mit mitgeteilt wurde das ich einem Termin nicht nachgekommen wäre und ich mich mit dem Berater in verbindung setzen soll da meine Bezüge gesperrt werden.

Ich habe zu diesem Zeitpunkt gar nicht gewust um was es geht und sofort beim AMS angerufen. Ich wurde auf meinen kommenden Beraungstermin verwiesen. Dort stellte sich heraus das ich einen eingeschriebenen Brief nicht bekommen habe.
Der Brief inzwischen an das AMS zurück gegangen ist. Er wurde beim Postpartner hinterlegt.
Ich habe die Verständing jedoch nicht bekommen.
Im nachhinein konnte ich herausfinden das ich zum Tage der Zustellung den ganzen Tag zu Hause war. Worauf ich meine Postzustellerin darauf angesprochen habe. Sie hat mir dann mitgeteilt das sie an diesem Tag nicht gearbeitet habe und es wohl eine Vertretung war.

Nun ist es so das ich eine Bestätigung der Post bringen soll. Die Post kann dazu aber nichts bestätigen. Ansonsten wird mit mein Bezug gestrichen.

Können sie mir sagen was ich machen kann/soll. Ich habe noch nie einen AMS Termin versäumt! Aber wenn ich das Schreiben nicht habe dann kann ich dem auch nicht nachkommen.

Vielen Dank. Schöne Grüße. A. (2.11.15)

Antwort:
Ev. kann es sein, dass die Vertretung vergessen hat ihnen eine Benachrichtigung zu hinterlegen - oder sogar den Brief übersehen hatte?
(Versuchen sie die Vertretung ausfindig zu machen, um sich von ihr eine (schriftliche) Erklärung geben zu lassen! - Ansonsten auch vom Postpartner selbst bestätigen lassen, dass an diesem Tag eine Vertretung Dienst machte!)
Falls es zur Sperre kommt legen sie auf den schriftlichen Sperr-Bescheid Berufung ein!
Diese Sperre darf nach ihren Angaben (auch in der Berufung) nicht durchgehen!
>VwGH-Der Brief muss zugestellt werden! / Rechtssatz!
Und nehmen sie sich zum Termin eine Begleitperson mit, wenn möglich!

Bei der vorläufigen Einstellung der Notstandshilfe müsste es "ab heuer" aufschiebende Wirkung geben "?"
(Ohne Gewähr) Alles Gute!

17.11.2015 um 4.04 Uhr - von A. - "Einspruch gegen den Bescheid"
Hallo nocheinmal,
im Anhang ist mein Einspruch gegen den Bescheid. Passt das so?
In der Rechtsmittelbelehrung steht das ich den Bescheid genau benennen muss, es findet sich am Bescheid weder eine Aktenzahl nch sonst etwas. Demnach habe ich das mit Becheid vom (Datum) geschrieben. Schöne Grüße

Antwort:
passt und geben sie ihre versicherungsnummer an!


3.11.2015 um 11.48 Uhr - von J*. - "Änderungsmeldung bei Heirat"


Liebes So Ned Team
Hätte eine Frage bezüglich Abmeldung oder Änderungsmeldung bei Heirat.
Meine Tochter bezieht eine Dauerleistung aus der Mindestsicherung. Sie leidet an Borderline Syndrom . Seit 2 Jahren lebt sie Wg-artig mit einem ehemaligen Arbeitskollegen zusammen. Seit März ist sie schwanger. Nun haben die beiden sehr spontan beschlossen, wegen des Kindes zu heiraten. Sie haben vor 5 Tagen geheiratet Meine Tochter hat nie eine Lebensgemeinschaft angegeben, da sie ja auch keine hatten. Meine Frage ist nun, ob sie die Hochzeit melden soll,und Hochzeitsurkunde und Gehaltszettel schicken soll oder sich gleich wegen Heirat abmelden soll? Hab wirklich Sorge, dass dann behauptet wird, vor der Heirat hätte dann auch eine Lebensgemeinschaft sein müssen
Grundsätzlich bekäme sie wahrscheinlich noch etwas Geld, da das Partnereinkommen bei Dauerleistung etwas anders berechnet wird. mfg (2.11.15)

Antwort:
Da jeder sein eigenes Zimmer hatte und keinem ein Unterhalt zustand dieser auch nicht freiwillig geleistet wurde, bestand keine "Partnerschaft", sondern eine Wohngemeinschaft, die zu keiner Partnerschafts-Anrechnung führen durfte/dürfte!
Falls sich was geändert hat, dann Bescheid geben. Bzw. Heirat angeben, ansonsten kann es passieren, dass es später zur Rückforderung mit dem ev. Vorwurf der "betrügerischen Absicht" kommt!
Antrag trotzdem stellen - vielleicht bekommt sie trotz Anrechnung (eine geringe)Notstandshilfe. Ich denke, trotzdem sich die Wohn-Verhältnisse nicht geändert haben, wird es nach Heirat und selbige Wohnadresse zur Anrechnung kommen.
Weitere Links unter Politik erzeugt Armut durchgehen und falls Einwand, auf Bescheid Berufung einlegen! (Ohne Gewähr) Alles Gute!

3.11.2015 um 15.20 Uhr - von J*. - "etwas beruhigt"
Vielen Dank für die rasche Antwort, hat mich jetzt doch etwas beruhigt,
haben die Änderungsmeldung schon abgeschickt. mfg


3.11.2015 um 11.26 Uhr - von D*. - "Krankenstand/Depression"


Antwort auf Krankenstand/Depression:
Bitte nur ja nicht Krankenstand heischend von Depressionen sprechen und Ärzte aufsuchen. Ein Freund hat das gemacht, wurde medikamentös therapiert, Folge: Er schrieb einen Abschiedsbrief, aufgrund einer medikamentös induzierten Psychose, Aufenthalt in Steinhof, dann Führerscheinentzug, er nimmt jetzt keine Medikamente mehr und kämpft seit 1 1/2 Jahren darum wieder als gesund und fahrtüchtig eingestuft zu werden, Kosten dafür sind bereits enorm (Sachverständigengutachten, die privat zu bezahlen sind, Rechtsanwaltskosten, etc.)!!! Denken Sie an Ihren Körper und Ihre Gesundheit (körperliche und geistige)!!! (2.11.15)

Anmerkung:
Ja falls, nur tatsächliche Depression behandeln lassen!


2.11.2015 um 8.04 Uhr - von B*. - "Frage bezgl. ALG Bezuges"


Liebes SoNed team
Hätte eine Frage bezgl. ALG Bezuges. Ich bin 49 und habe 2015 (das 1. mal) ALG bezogen. Aus meinen Anrechnungszeiten hätte ich noch "3 Monate übrig" gehabt , arbeite jetzt aber wieder. Nun entsteht mir ja nach 7 Monaten wieder ein neuer Anspruch. Sollte ich dann wieder arbeitslos werden (leider ist mein jetziger Job mehr als unsicher, da es fraglich ist ob mein Arbeitgeber die Firma nicht zusperrt) lautet meine Frage nun : werden dabei alle Versicherungsmonate der letzten 15 Jahre wieder mit eingerechnet oder nur die letzten 7 Monate ?
gerne auch via email, da kann ich noch genauere Angaben machen. mfg

Antwort:
Da ihre Bemessungsgrundlage geschützt ist - weil über 45 Jahre - kann das ALG nicht weniger werden. Bekommen sie die neuerlichen 7 Monate DV nicht zusammen, erhalten sie die restlichen 3 Monate ALG weiter uns stellen dann den Antrag auf Notstandshilfe.
Erwerben sie eine neue Anwartschaft, kann der Bezug nur höher ausfallen, ansonsten hat ihr Bezug die selbe Höhe wie das 1. ALG. (geschützte Bemessungsgrundlage) (Ohne Gewähr)

3.11.2015 um 8.29 Uhr - von B*. - "Wie wird die neue Anwartschaft berechnet?"
Schönen guten Tag
vielen Dank für die Beantwortung meiner gestrigen Frage. Gerne hätte ich noch folgendes gewusst : wenn ich 2016 sozialversicherungspflichtig arbeite, dann nach meinem 50. LJ arbeitslos werden würde, wie wird dann die Anwartschaft berechnet ? Nur die 7 Monate oder zieht man dazu die letzten 15 Jahre hinzu (davon habe ich 12 gearbeitet). Aus diesen hätte ich noch einen "Restanspruch" von drei Monaten. Interessiert mich deshalb, weil ich so wie jetzt durch das Partnereinkommen um die Notsstandshilfe voraussichtlich umfallen würde, nach dem 50 LJ verdoppeln sich aber die Freigrenzen unter bestimmten Voraussetzungen, sodass ich doch etwas bekommen würde. Sollte jetzt nicht so aussehen als ob ich es darauf anlegen würde, ich gehe lieber arbeiten als zuhause sitzen, aber die momentane Arbeit schlägt sehr auf meine Gesundheit und länger als ein Jahr würde ich sie nicht machen, vorausgesetzt ich hab den Job überhaupt so lange.
vielen Dank noch mal im vorraus, sollte es sich dieses Monat ausgehen werde ich mich mit einer kleinen Spende für ihr Engagement erkenntlich zeigen.

Antwort:
nein, wie in der gästebuch-antwort schon rüberkommt, wurden die letzen 15
jahre schon beim ersten ALG als berechnungsgrundlage (bzw. das
letzte bzw. vorletze jahr vor der antragstellung) herangezogen. jetzt in der / einer
neuerlichen anwartschaft werden nur die 7 monate die es dazu braucht zur
berechnung herangezogen. >Anwartschaft § 14.(2)<
den antrag (notstandshilfe) stellen sie auf alle fälle - auch um zu sehen was sie (dann) bekommen.
alles gute!


31.10.2015 um 17.54 Uhr - von A*. - "Einladung zu Trendwerk"


Hallo. Im Frühjahr habe ich eine Einladung zu Trendwerk erhalten und bin hin gegangen. Zeitgleich bekam ich eine Einladung zu einem Bewerbungskurs. Meine Beraterin hat mich Gott sei Dank zwischrn den zwei Maßnahmen wählen lassen und ich entschied mich natürlich gegen Trendwerk. Vor drei Wochen bekam ich schon wieder eine Einladung zu Trendwerk und ging ein paar Tage in den Krankenstand. Und heute sehe ich schon wieder eine Einladung zu Trendwerk auf meinem E-AMS Konto. Ich sollte zwar auch einen Computerkurse besuchen aber da weiß ich leider noch nicht ob ich für die 1. Gruppe ab Dezember oder für die 2. Gruppe ab Ende Jänner genommen werde (alles besser als Trendwerk & Co) und ich denke wenn ich wieder in den Stand gehe in 3 Wochen die nächste Einladung folgen wird. Ich möchte aber auf keinen Fall zu Trendwerk. Bin alleinerziehend und meine Notstandshilfe ist auch nicht die Welt aber wir kommen aus. Eine neue Bemessungsgrundlage wäre für mich verheerend. Genügt es einfach zu
m Infotag zu gehn, mich bei der Anwesenheitsliste abhaken zu lassen und dann einfach wieder zu gehen ohne das Informationsblatt auszufüllen (wo sie alles mögliche wissen möchten und Sozialversicherungssystem verlangen trotz Datenschutz und unterschreiben will ich das auch nicht) und ohne zum Einzelgesprächen zu gehn? Anwesend war ich ja aber gibts dann Probleme und können die mich wenn ich Pech habe trotzdem nehmen? Wie kann ich Trendwerk abwehren ohne alle drei Wochen eine Einladung (zumindest bis zum Computerkurse) zu erhalten? Oder soll ich mich zum Einzelgesprächen setzen und es abwehren aber gibt eine 100%ige Garantie dass sie mich dann e nicht nehmen (vielleicht dann erst recht zu fleiß)? Mfg (30.10.15)

Antwort:
SoNed darf und kann den Rat zur Krankenstandsflucht nicht erteilen!

Zum Infotag gehen und heraus finden, um welche Zwangsmassnahme es sich überhaupt handelt! Gehen sie folgende Links durch!
zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs :

"Schmarotzer-SÖB: zum DRITTENMAL zu IT-Works zugeteilt"
Und
Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!
Unterzeichnen sie den Vertrag nicht sonden schreiben folgendes statt
der Unterschrift!
In Hinblick auf den auf mich ausgeübten Druck, der in der Ankündigung,
das Arbeitslosengeld/Notstandshilfe als existenzerhaltendes Grundgehalt
zu streichen, besteht, leiste ich, ohne den vorliegenden Inhalt in Frage
stellen zu können, keine Unterschrift.
Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!

Datenschutz:
Keine sensible Daten (Versicherungsauszug) aushändigen bzw. nur freiwillig!
>Eine Maßnahme zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt dient der Verbesserung von Kenntnissen und Fähigkeiten .
Es ist nicht ersichtlich, weshalb zu diesem Zweck die Übermittlung von gesundheitsbezogenen Daten erforderlich sein sollte.
("VwGH hebt rechtswidrige AMS-Bezugssperre wegen BFI-Kurs auf!")

Dank "SPÖ?" / ÖVP sind diese Zwangsmassnahmen zumutbare DV.
Sämtliche Links durchgehen und ev. einen Punkt finden, der ihnen hilft diesem Schmarotzerbetrieb auszukommen.
Die Gefahr der Verarmung ist real - da nach neuer Bemessungsgrundlage der Bezug gekürzt wird!
Drum hilft bei diesen Schmarotzerbetrieben auch nicht, dass sie nur 20 Stunden die Woche zur Verfügung stehen müssen! Die stellen sie auch 20 Stunden ein, sodass ihre Versicherungsleistung alleine zur Armut führen würde!
Es besteht zwar die Möglichkeit den AMS-Bezug über die Mindestsicherung auf ca. 850 Euro aufstocken zu lassen, aber es ist nicht reizvoll einer weiteren Behörde ausgeliefert zu sein! (Ohne Gewähr)


31.10.2015 um 17.40 Uhr - von K*. - "Hallooooo & Hilfe..."


Hallooooo & hilfe...
Zu meinem prob.. Bin nach 8 dienstjahren ende april gekündigt worden, ams anmeldung folgte am nächsten werktag.. Ende mai ging ich für 2,5 monate ins ausland u kam an einen freitag (07.08.2015) gegen 10.30 uhr in wien an. Da rief ich gleich beim ams an u fragte ob das möglich ist, am montag vorbeizukommen. Die dame versicherte mir dies, da es am freitag e schon fast zu spät war.
Tataaaa mein glück..samstag hatte ich einen unfall (fremdberschulden unbekannt) inkl spitalaufenthalt. Montag rief ich erneut vom spital aus an, dass ich dienstag den antrag stellen werde. Auch dies war lt dame am tel. Kein prob.
So war ich am 11.08 dort u mein antrag wurde auf montag 10.08 rückdatiert. Alles super toll, dachte ich bis die rechnungen vom kh etc eintrafen oO.. 3500eur.. Wtf..
Nach 100000 amtsbesuchen, ams besuchen, wgkk besuchen weiß ich nicht mehr weiter, das ams will meinen antrag nicht rückdatieren u ich kann diese kosten niemals tragen (bekomme arbeitslosengeld in höhe der mindestsicherung). Hilfeee was kann ich tun? Vor allem bin ich mein leben durchversichert bis auf dieses wochenende, das kann es doch nicht sein. (30.10.15)

Antwort:
Ist sehr ungünstig. Sie könnten versuchen, die AMS-Dame ausfindig zu machen mit der sie am Freitag telefoniert hatten. Ev. die einzige Chance - falls sie sie finden und sie sich auch erinnern kann - um den Antrag auf Freitag rückdatieren zu lassen.
Ansonsten suchen sie Sozialberatungsstellen auf und bitten um finanzielle Unterstützung bzw. um Tipps, obs jemanden gibt, der hier helfen könnte.
Probieren sie es ev. bei der Caritas wie Sozialamt (suchen sie um einmalige Hilfe an) Wenn gar nichts geht müssen sie ev. um Ratenzahlung ansuchen! (Ohne Gewähr)


29.10.2015 um 13.51 Uhr - von H*. - " Ex-Mann zu lebenslangem Unterhalt verpflichtet"


Hallo,
mein Ex-Mann hat sich verpflichtet zu lebenslangem Unterhalt für mich (es gibt dazu auch ein Gerichtsurteil). Die Höhe wurde nicht festgelegt, wäre abhängig von seinem Einkommen (seine Frau ist berufstätig, Einkommenshöhe ist mir nicht bekannt).
Er bezieht inzwischen Notstandshilfe, von der ihm das AMS Geld wegen eines Berechnungsfehlers abzieht. Er ist inzwischen wieder verheiratet und wird sich mit Händen und Füßen dagegen wehren, mir auch nur einen Cent freiwillig zu zahlen. Ich selbst bin für den Arbeitsmarkt wegen Alter und angeschlagener Gesundheit schwer vermittelbar, weshalb auch ich in der Notstandshilfe fest hänge und deutlich unter dem Existenzminimum lebe.
Berücksichtigt das AMS bei der Berechnung seiner Bezüge meinen Unterhaltsanspruch gegen ihn? MfG (28.10.15)

Antwort:
falls, müssen sie ihre ansprüche über den rechtsweg geltend machen.
ich denke ihm wird beim notstand das einkommen seiner frau angerechnet -
sollte sie gut verdienen.
der unterhalt ? - sollten sie ihn bekommen und dieser über der
geringfügigkeitsgrenze (ca. 406 Euro) liegen - würde dann ("ev.") bei ihnen
angerechnet werden. (ohne gewähr)


29.10.2015 um 11.14 Uhr - von N*. - "Erst nach der Reise beim AMS arbeitslos melden?"


Sehr geehrter Herr Moser, ich will nach ca 11 Jahren in meiner Firma Kündigen, ich werde noch ca einen Monat im Lande sein, danach möchte ich Reisen ca 4 bis 5 Monate, nun meine Frage soll ich mich nun direkt nach der Kündigung ans Ams wenden und mich zumindest melden oder da ich bei einem so langen Auslandsurlaub sowieso kein Geld bekomme bzw auch die ersten 4 wochen keines bekomme, sowieso erst nach der Reise beim Ams arbeitslos melden oder würden hierdurch irgendwelche Nachteile oder Probleme entstehen? Um eine Antwort wäre ich froh!

Antwort:
Je nach dem wie lange sie weg bleiben, ist zu überlegen wann sie den ALG-Antrag stellen! Im ersten Halbjahr wird das vorletzte Jahr als Bemessungsgrundlage herangezogen und im zweiten Halbjahr ab Juli das letzte Jahr! - Würde also nur eine Rolle spielen, wenn sie nächstes Jahr ab Juli den Antrag stellen, denn dann würde dieses Jahr 2015 zur Bemessung herangezogen werden. Vorher oder noch dieses Jahr den Antrag stellen hiesse Bemessungsgrundlage wäre 2014.
Das eine Monat das bei Selbstkündigung gesperrt wird, spielt keine Rolle stellen sie den Antrag ein paar Monate später!
Sie müssen halt überlegen wie es mit der Versicherung aussieht - ob sie sich ev. selbst versichern?
Auch wäre es ganz wichtig, dass sie bez. arbeitnehmerrechtlichen Angelegenheiten ("Vorteile / Nachteile - Abfertigung etc.") mit der AK Kontakt aufnehmen und sich sämtliche Infos bez. Kündigung einholen. (Ohne Gewähr) Alles Gute!


29.10.2015 um 8.30 Uhr - von R*. - "Wollt ihr wirklich eine Mutter mit Kind fertig machen?"


Als Österreicher arbeitslos..
Als Österreicher arbeitslos zu sein, bedeutet, dass man sich wohl besser einen Strick nimmt und das Schlamassel selber beendet.

Zur Vorgeschichte:

Meine Firma hat Ende März aus wirtschaftlichen Gründen zu gesperrt und so musste ich mit April 2015 Arbeitslosengeld beantragen, was mir mehr als peinlich und unangenehm war, denn wenn man vor dem AMS die Menschen sieht, wird einem sehr unwohl. Da gehen einem Gedanken durch den Kopf wie: " Werde ich nun auch bald so alte Klamotten tragen, oder wie werde ich meine Tochter ernähren?" Doch wenn man dann den Arbeitslosen zuhört, wenn sie sich untereinander unterhalten, weil sie sich schon von diversen Kursen oder gemeinsamen AMS Terminen kennen, dann kommt etwas Licht in die dunkle Sache. Bei meinem letzten AMS Termin hörte ich 2 junge Mädchen ( Alter ca 25 Jahre) wie sie sich lustig machten, dass man doch nicht arbeiten gehen sollte, wenn man im Monat mit dem Geld so gut leben kann, dass man jedes Wochenende fort gehen kann. Und wozu um 800 Euro arbeiten gehen, wenn man mehr vom AMS bekommt.

Da dachte ich mir nur: " Ich habe auch 900 Euro bekommen in meinem Job, aber große Sprünge konnte ich nicht machen, jedoch hatte ich eine Arbeit und musste dem Staat nicht auf der Tasche liegen!"

Ich habe meinen Job sehr gerne gemacht und war sehr traurig, als ich dann daheim saß und mit meiner Zeit nichts anfangen wusste, außer die diversen Jobseiten zu durchforsten und auf Hilfe vom AMS zu hoffen. AMS steht ja eigentlich in der Werbung für Hilfe bei der Jobsuche und Unterstützung. Das einzige wo sie mich unterstützen wollten, war als ich einen Englisch Kurs besuchen wollte, welcher mein Englisch wieder auffrischt. Doch das war der Griff ins Klo, weil mein Englisch für den Kurs zu gut war und ich diesen Kurs daher nicht besuchen durfte. Auf nachfrage beim AMS ob es einen anderen ähnlichen Kurs gäbe, bekam ich lediglich die Antwort: " Sinds doch froh, wenns daheim sein können" Das soll Hilfe sein vom AMS?

Mittlerweile denke ich da anders. Seit 04/2015 habe ich kein Jobangebot bekommen oder irgendwelche Hilfe. Ich habe wohl das Arbeitslosengeld bekommen, welches um gut 100 Euro weniger war, als ich im Job verdiente, aber dieses läuft nun aus und ich muss die sogenannte "Mindestsicherung" beantragen. Dies kann man nun online auf seinem Jobservice Portal beim AMS machen. Jedoch sagte man da nicht dazu, dass man sämtliche Unterlagen ( die bereits beim Arbeitslosenantrag vorgelegt wurden) erneut mit gesendet werden müssen und das ausfüllen zum Chaos wird, weil so viel gefragt wird. Wie machen das Menschen die nicht der Muttersprache Deutsch mächtig sind?Können die einfach hingehen und sagen: da bin ich und ich will das Geld? Oder wie läuft das? Glaube nicht, dass sich ein AMS Mitarbeiter hinsetzt und den Antrag in den 5 Minuten Beratungszeit ausfüllt. Aber so weit so gut! ich schaffte es, dass ich den Antrag ausfüllte und sendete den Antrag zum AMS. Keine 12 Stunden später bekam ic
h eine Email, dass an der Adresse wo ich wohne, ja noch jemand gemeldet ist und ich von dieser Person unbedingt einen Lohnzettel nachreichen muss, da dieser zur Berechnung heran gezogen wird. Ich habe aber beim Antrag bereits dazu geschrieben, dass wir in keiner Lebenspartnerschaft mehr sind und ich hier nur wohnen darf, bis ich eine für mich leistbare Wohnung gefunden habe und daher keinerlei finanzielle Vorzüge habe von dieser Lebensart. Selbst das Sozialamt, welches ich schon im Vorfeld kontaktiert habe und auch vor Ort wäre konnte mir nicht helfen, weil ich um 30? im Monat zu viel Geld habe und somit nicht hilfsbedürftig sei. Wenn ich eine Wohnung finden würde, die 2 Zimmer hat und maximal 350 Euro kostet, würde mir das Sozialamt entgegen kommen und helfen. Jedoch zeigt mir eine Wohnung die 350 maximal kostet und nicht am Land oder ab vom Schuss ist beziehungsweise eine Absteige.

Klar könnte man jetzt sagen, na du bist aber schon sehr wählerisch, ABER dazu möchte ich auch etwas sagen!

Klar bin ich wählerisch, denn ich habe eine Tochter und diese hat hier wo ich nun wohne endlich wieder Fuß gefasst und fühlt sich hier wohl. Jede Mutter wird verstehen, dass man sein Kind nicht aus dieser Lage reißen will und versucht das Beste zu finden für sein Kind. Ich habe eine Wohnung mit 3 Zimmer besichtig und musste mich zusammen reißen, dass ich mich nicht übergebe, weil die Wohnung so muffig und abgewohnt war, dass 650? Miete und 13.000? Genossenschaftsanteil einfach nicht gerechtfertigt waren. Andere günstige Wohnungen sind wohl am Markt, aber kaum online, auch wieder weg.

Bei Wiener Wohnen kann man sich anmelden, aber muss man etliche Jahre warten bis man eine Wohnung bekommt. Das ist auch nicht die Lösung meiner derzeitigen Lage!

Also was nun tun? Ich darf in der Wohnung wohnen mit meinem Ex Freund, aber sollte es nicht tun um vom Staat einmal Unterstützung zu bekommen?!?! Wo ist da der Sinn dahinter ? Klar könnte man sagen, ich suche mir die Rosinen raus, aber was bringt es mir, wenn ich mit einem Menschen eine WG habe und selber für mich sorgen muss und auch noch Miete, Strom, und andere Fixkosten zu tragen habe? Wie soll ich diese dann weiter zahlen, wenn ich kein Geld vom AMS bekomme, weil ja der Mitbewohner Geld hat. Schon mal daran gedacht, dass dieser vielleicht auch Fixkosten hat und meine Tochter und mich nicht verpflegen kann und will ? Liebes AMS seht ihr das auch oder arbeitet ihr nur nach dem Plan den euch der Staat hinlegt und hinterfragt nicht?

Ich habe gearbeitet und benötige nun einmal Hilfe von euch und diese wird mir so schwer gemacht, dass ich am liebsten mein Kind und mich auf die Straße setzen würde, um endlich Hilfe zu bekommen. Wollt ihr es so weit kommen lassen?

Wie wird das Geld der Menschen berechnet, die noch NIE in diesem Land gearbeitet haben und erst vor kurzem in dieses Land gekommen sind? Bekommen die einfach die Mindestsicherung, weils ja so arm sind und nix haben? Ich habe auch nichts! Keine eigene Wohnung, kein Reichtum, kein Auto, kein Goldschmuck usw. Da sieht man aber andere Menschen, die nicht mal Deutsch können und in einer Wohnung wohnen, ein Auto fahren dass ich mir nie leisten werde können und jeder ein tolles neues Handy hat. Da frage ich mich, was mache ich falsch?

Jetzt kommen sicher einige auf die Idee zu denken: Na die soll sich nen Job suchen!

JA das tue ich, aber Alleinerziehende Mutter nimmt so schnell niemand. Oder wenn man 25 Stunden arbeiten soll um 700 Euro, wo ich nicht mal meine Fixkosten decken kann, oder Nachtdienste wo ich meine Aufsichtspflicht meiner Tochter vernachlässigen würde. Ja solche Job sind am Arbeitsmarkt.

Ich will sehr gerne wieder als Vertriebsmitarbeiterin im Innendienst arbeiten in Wien für 25-30 Stunden.Ich suche auch nach solchen Jobs. Ich suche auch geringfügig derzeit um da eventuell ein wenig mehr Geld zu haben, aber da bekommt man dan als Antwort beim AMS:" Wenn sie Samstag arbeiten als geringfügige Kraft, dann bekommen sie am Samstag kein AMS Geld, weil sie dem Jobmarkt da nicht zur Verfügung stehen" HALLO? Gehts noch? Ich stehe einem Teilzeitjob sehr wohl zur Verfügung, denn ich kann die Geringfügigkeit jederzeit beenden!

ICH WILL ARBEITEN! ICH MUSS ARBEITEN!

Liebes AMS, vielleicht fängt ihr mal an etwas weniger nur nach Anordnung zu arbeiten und hinterfragt die Geschichten eines Menschen und regelt das ganze nach Bedarf und nicht nach Richtsatz. Ich kann mich auch wohnungslos melden und dann bekomme ich die Mindestsicherung, die jeder bekommt? Doch dann steht das Jugendamt auf der Matte und wird fragen, wo mein Kind wohnt, wenn ich wohnungslos bin. Dann kommt der nächste Paukenschlag auf mich zu.

Wollt ihr eure Österreichischen Mitbürger wirklich so fertig machen? Wollt ihr wirklich, dass die Ausländer immer mehr Macht bekommen? Wollt ihr wirklich eine Mutter mit Kind fertig machen? Wollt ihr wirklich nicht helfen?

Der Antrag und die Bestätigung dass die Wohnung nur geteilt wird, weil ich keine Wohnung finde wird dem AMS zugesendet.. mal sehen was für eine Antwort kommt..
FORTSETZUNG FOLGT..

Antwort:
Vorweg: Was soll ich aus ihrem Eintrag entnehmen, dass es arbeitslosen Menschen eh so gut geht, weshalb sie nicht mehr arbeiten wollen und nur mehr Party machen wollen
oder
dass es arbeitslose Menschen, wie ihnen so schlecht geht, dass sie sich mit Beendigung des Lebens (Selbstmord) auseinandersetzen?

Sie schaden sich auch selbst, wenn sie aus Menschen in Not Feindbilder machen!
Andere werden über sie auch so denken! Bitte bleiben lassen.
Sie sehen selbst, dass diese Not wie die gesellschaftliche Ausgrenzung nicht aufbaut!

>Zu ihrem Problem! Sie müssten Notstandshilfe bekommen. Mindestsicherung wäre nicht Thema, wenn bei ihnen nicht das Einkommen der Wohngemeinschaft angerechnet werden würde - was ihnen bei der Mindestsicherung, regionale Willkür, ev. auch blüht!

>Drum Notstandshilfe beantragen und auf den Bescheid, wird das Einkommen der Wohngemeinschaft angerechnet - Berufung einlegen!

>Sollte ihnen "gesetzlich" kein Unterhalt zustehen oder/und dieser von ihrem "Freund"/"Mitbewohner" nicht freiwillig geleistet werden, so ist die Anrechnung des Partnerschafts-Einkommen rechtswidrig!
Wichtig, dass jede(r) sein eigenes Schlaf-Zimmer hat!
"Muster für Einspruch gegen rechtswidriger Anrechnung des Partnereinkommens"(10.02.10)
Zeit nehmen und Links durchgehen!
Weitere Links unter Politik erzeugt Armut

>Betreuungspflichten: Sie müssen dem Arbeitsmarkt nur 16 - 20 Stunden die Woche zur Verfügung stehen! - Für eine längere Arbeitszeit dürfen sie nicht verpflichtet werden - nur freiwillig - Gilt auch für Zwangsmassnahmen!

>Sie dürfen geringfügig dazu verdienen - egal ob auch Samstag oder nicht! "?"
Samstagregel ein Unsinn bzw. nicht einschüchtern lassen!
Jedoch gibts eine tägliche Grenze die nicht überschritten werden darf!
Geringfügigkeit 2015 - tägl. 31,17 Euro - mon. 405,98 Euro

>zu selbst gewählter Ausbildung / Formalweg!
Beschreiten sie den Formalweg / Legen sie alle Daten den Kurs betreffend bei!
Begehren, für Instanzenweg, abgeben!
Ombudsmann an Michael M.
Ombudsmann Buchgraber von der LGS-Steiermark riet, den Formalweg zu berschreiten und sich ein Begehren zusenden zu lassen. Dann gäbe es einen Instanzenweg von der Geschäftsstelle über den Regionalbeirat bis zum Landesdirektorium. ("Instanzenweg für Ausbildung ohne Rechtsanspruch?")

Bzw. Kursangebote der Kursanbieter durchgehen / ev. im Internet suchen! - selbstgewünschter Kurs muss ca. 20 Wochenstunden betragen - muss ca. 4 Wochen / 29 Tage dauern - ein Tageskurs sein ca. 4 Stunden täglich und darf ca. 1500 Euro kosten!(Ohne Gewähr)

Immer Begleitperson - wenn möglich - mitnehmen
Mobbing durch das AMS / Schlechte Behandlung: / (Ohne Gewähr)

Ihnen und ihrem Kind alles Gute! Hoffe die Notstandshilfe geht klar!

Ev. die Volksanwaltschaft um Unterstützung bitten! (vaa@volksanwaltschaft.gv.at)

>Da ich, bedauerlicher Weise, immer wieder mit dem Thema "Feindbilder" (auch bez. Ausländer) konfrontiert bin - ein Antwort/Kommentar dazu:
"Ihre Feindbildsicht trifft sie über Umwege selbst!" (20.02.11)


28.10.2015 um 10.27 Uhr - von J*. - "Notstandsgeld für 6 Wochen (rechtswidrig) gesperrt"


guten tag machen sie noch weiter mit der webseite ?
wen ja hätte eine frag ich weis nicht was ich machen soll. mir wurde das ams(notstandsgeld) für 6 wochen gesperrt, weil ich von ams zugewiesene stelle nicht angenommen hätte ! was nicht stimmt
ich war über 9 tage im krankenstand und habe am 1-2 tag die stellenvorschlag bekommen und habe sie verschwitzt . am 14.10 bekamm ich den bescheid das eingestellt ist der bezug ich ginge sofort zu ,meinen betreuer der aber nicht da wahr (krankenstand)
da kamm ich zu einen anderen und der machte eine niederschrieft und sagte es es werde bei der landesgeschäftstelle bearbeitet
heute bekamm ich den bescheid das ich bis 24.11 kein geld bekomme
begründung : da ich mich weigerte bei der firma anzufangen .......
was wirklich tatsache ist das die firma bis am 23.10 warten wollte mit entscheidung treffen!!!! mfg.

Antwort:
Kam der Stellenvorschlag im Krankenstand? Wenn ja, dann kann daraus keine Pflicht zum Vorstellen entstehen?
Sie legen - mit ihrer Begründung - Berufung ein. Ist kostenfrei!
Verlangen sie einen schriftlichen Bescheid, den sie sofort berufen!
>Bescheid schriftlich - ev. eingeschrieben - verlangen - kommt dieser nicht innerhalb eines Monats müssen sie das Geld bekommen! (Ohne Gewähr)

29.10.2015 um 10.04 Uhr - von J*. - "Bezug eingestellt"
hallo
ich habe einen bescheid vom e-Ams konto das vom 24.10-25.11 der bezug eingestellt ist und ab 25.11 wider eine bezugsbestättigung bekommen
das komische ist ich soll eine stelle nicht angenommen haben steht als begründung drinnen. habe ein bild angehängt wo man es lesen kann wie schreibe ich so eine berufung?, mfg (28.10.15)

Antwort:
falls gästebuch-antworten unterstrichen sind, dann anklicken - wie antwort oben "berufen". (Bescheidnummer bzw. Versicherungsnummer in der Berufung angeben) waren sie während des vermittlungsvorschlag im krankenstand oder warum sind sie nicht zum vorstellen?

28.10.2015 um 21.43 Uhr - von J*. - "Ich war im Krankenstand"
guten abend, ja ich war im krankenstand und hab aber wie ich erfahren habe das die stelle noch frei ist gleich beworben und und hab von den ams Zuständigen erfahren das am 23.10 ausgewählt wird und diese woche dan bewerber angerufen werden die der firma passen ! mfg

Antwort: "Rechtswidrige Sperre!"
Sie hätten sich im Krankenstand nicht vorstellen müssen! Ev. besuchen sie - mit einer Begleitperson, wenn möglich - den Geschäftsstellenleiter und teilen ihm mit, er möge doch die "rechtswidrige" Sperre aufheben! Oder / Und schriftlichen Bescheid verlangen und Berufung einlegen. Neben dem Krankenstand halten sie auch fest, dass sie sich, obwohl sie nicht mussten, beworben haben und auf Rückmeldung der Firma warten! (Ohne Gewähr) Alles Gute!

11.11.2015 um 9.45 Uhr - von J. - "Weitere" widerrechtliche K-Versicherungs-Abmeldung?"
Hallo hab heute einen brief bekommen von gkk das meine Pflichtversicherung endete am 13.10 2015 meine frahe hängt das mit der sperre zusammen ? Mfg (10.11.15)

Antwort:
Die Volksanwaltschaft wie AMS-Chef Buchinger behaupten, es handelt sich um technische Fehler! Eine Abmeldung darf es wegen der Schutzfrist nicht geben!
Beim runden Tisch wurden wir aufgefordert Betroffenen mitzuteilen, dass sie sich bei der Volksanwaltschaft ( vaa@volksanwaltschaft.gv.at ) melden sollen. Die bringen das wieder in Ordnung!
Siehe: Kranken-Versicherungs-Abmeldung unzulässig!
auch im
Protokoll zu lesen! unter "Moser Christian SoNed" nimmt Mag. Tröster Bezug auf dieses Beispiel.

zu: "Notstandsgeld für 6 wochen gesperrt" (28.10.2015)

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11.11.2015 um 10.18 Uhr - von W. S. - "Ausrede zur KK-Abmeldung"
ZU : "Weitere" widerrechtliche K-Versicherungs-Abmeldung?"

AMS "Ausreden" zu Sperre KK "nur" technischer Fehler" - Reine Schutzbehauptung ?

Mir persönlich wurde der KK Bezug gesperrt/ausgesetzt OHNE einer Sperre oder Kursablehnung etc.
Es war nichts im Busch.
Trotzdem musste ich 50 Euro beim Arzt hinterlegen, weil die Ecard gesperrt wurde.
Laut KK lags an einer AMS Meldung. Gotteidank konnte ich das am Servicetelefon abklären.
Doch wieso und warum konnte oder wollte mir da keiner sagen.

Was ich daraus lernte : Keine mündlichen Auskünfte, nur mehr alles Schriftlich.
Da merkt man dann sehr schnell, wie sehr mündliche und schriftliche Aussagen im Inhalt unterschiedlich sein können.
Wegen der Beweiskraft, weil ans mündliche kann sich dann - welch Zufall- keiner mehr erinnern.

------------ --------------- --------------- ---------------

23.11.2015 um 19.03 Uhr - von J. - "Berufung abgewiesen"
Hallo heute kamm ein rsa brief den ich nicht persönlichen entgegen genommen habe da ich gott sei dank wider arbeite
Es steht drinnen das Berufung abgewiesen sei da ich nach dem krankenstand mich gleich bewerben könnt hätte ... weiß nicht was ich tun soll? Mfg (17.11.2015)


Antwort:
sie schreiben sie haben sich dann eh noch beworben - nach dem sie erfahren haben, dass die stelle frei ist? verstehe ich nicht ganz?

sie haben die möglichkeit -beschwerde an den VwGH zu erheben - um kosten einzusparen über verfahrenshilfe.
so wie sich mir das nach ihren zeilen darstellt, wäre das zu machen!

VORHER ABER
besuchen sie - unbedingt - das AMS - den geschäftsstellenleiter, mit begleitperson, wenn möglich.
da sie während der sperre zu arbeiten begonnen haben - bekommen sie ev. / wahrscheinlich das "gesperrte" geld.
steht sogar im gesetz - das dann davon abgesehen werden kann / wird.
machen sie das.

ICH MUSS ABER SAGEN - ICH VERSTEHE DIE SPERRE NICHT
und wenn es sich so verhält wie sie sagen - dass sie im krankenstand waren, als sie den stellenvorschlag bekamen und sich sogar nach dem krankenstand noch vorgestellt haben - haben sie grosse chancen auf erfolgreiche VWgh-BESCHWERDE.
aber VORHER DEM AMS MITTEILEN DASS SIE ARBEITEN - DESWEGEN EV. DAS GELD BEKOMMEN
halten sie mich auf dem laufenden.

Ps.: was haben sie in der berufung überhaupt geschrieben - haben sie mir die schon in einem anderen format ev. pdf. gesendet? - alles gute (ohne gewähr)

23.11.2015 um 16.55 Uhr - von J. - "Nachzahlung ev. wegen Arbeitsaufnahme?"
Hy hab heute die Nachricht bekommen siehe Anhang

>Sehr geehrter Herr S......

Sie haben sich mit 16.11. mit Arbeitsaufnahme vom AMS abgemeldet. Die Nachhaltigkeit ihrer Arbeitsaufnahme muss überprüft werden, erst dann kann es zu einer Nachzahlung kommen.

Freundliche Grüsse
U. S.

Antwort:
toll - wenigstens das geld. auch, wenn ich es viel lieber gesehen hätte, hätten sie vor gericht recht bekommen!

4.12.2015 um 10.28 Uhr - von J. - "Abgelehnte Berufung wurde nun doch stattgegeben?"
Hallo jetzt kenne ich mich nicht mehr aus hab einmal einen brief bekommen schon länger aus wo meine berufung abgelehnt wurde und heute ist einer gekommen wo ihr stattgegeben wird kann ihn erst morgen einscannen und ganz schicken bin nich Zuhause. (3.12.15)

Antwort:
super!!!! ja senden sie mir den text. - ev. per pdf.

bei dieser sachlage hätte mich ein negativer berufungsentscheid auch gewundert? wie es mich auch verdutzt, dass ihnen per RSA-brief die nicht-stattgegebene Berufung mitgeteilt wurde - ihnen das gesperrte geld aus gründen der arbeitsaufnahme in aussicht gestellt wurde (Habe ich ebenfalls gesichtet?) und nun der berufungserfolg durch Beschwerdevorentscheidung zugesandt wurde??

Anmerkung:
Anhang gesichtet! ("?") Im Rahmen einer Beschwerdevorentscheidung wurde ihrer Beschwerde stattgegeben?

5.12.2015 um 10.01 Uhr - von J. - "Bescheid-Auszug"
Den Ermittlungen gemäss, ist ihnen das Nichtzustandekommen des Dienstverhältnisses nicht anzulasten und es liegt kein Vereitelungstatbestand vor.


28.10.2015 um 9.18 Uhr - von C*. - "Vom AMS abmelden"


Sehr geehrter Herr Moser!
Ich bin 55 und seit 2013 auf Notstandshilfe. Ich finde keine Arbeit und ich möchte mich vom AMS abmelden und als Hausfrau zu Hause bleiben. Mein Mann ist Rentner und bekommt 907 Euro im Monat. Hätte das Abmelden Folgen zur jetzigen Zeit oder für die Zukunft? Vielen herzlichen Dank!

Antwort:
Sie verlieren den mon. Bezug (bekommen sie überhaupt etwas - wieviel?) und verlieren die Krankenversicherung (selbst versichern lassen verursacht Kosten) und Pensionsversicherungszeiten!


28.10.2015 um 13.03 Uhr - von C*. - "360 Euro im Monat"
Ich bekomme 360 Euro im Monat. Danke!

Antwort:
das u.a verlieren sie "u.a"

28.10.2015 um 13.15 Uhr - von C*. - " kostenfrei mitversichern?"
Kann ich mich kostenfrei über meinen Mann familienversichern? Danke!

Antwort:
"Mitversicherung möglich - siehe Link
Zusatzbeitrag (bzw. keinen) für Angehörige

Mitversicherung in der Krankenversicherung

Ev. holen sie sich von der S-Versicherung noch Informationen ein, bevor sie handeln! (Ohne Gewähr)

31.10.2015 um 7.49 Uhr - von C*. - vielen Dank für Ihre Antwort


28.10.2015 um 7.21 Uhr - von W*. - "Versicherungsdatenauszug"


Hallo, ich bin seit gestern in einer massnahme namens neue wege. Diese wollen die betreeungsvereinbarung des ams sehen. Und einen versicherungsdatenauszug sehen
Für mich sind das heikle daten...muss ich die einsicht gewähren? Oder hab ich das recht zu verweigern? Bitte dringend um antwort. Mit freundlichen grüßen

Antwort:
Versicherungsdatenauszug ist nur freiwillig zu erbringen! Wie auch weitere sensible Daten! Ausserdem müsste die Teilnahme bei ihrem Kurs (Neue Wege) ebenfalls freiwillig sein!
Fragen sie ev. vor Zeugen (KurskollegInnen) nach!
Ein Beispiel, wenn es sich bei einer Kursmaßnahme überwiegend um eine Begleitmaßnahme handelt! (Get Up)
Siehe auch:
>Eine Maßnahme zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt dient der Verbesserung von Kenntnissen und Fähigkeiten .
>Es ist nicht ersichtlich, weshalb zu diesem Zweck die Übermittlung von gesundheitsbezogenen Daten erforderlich sein sollte.
("VwGH hebt rechtswidrige AMS-Bezugssperre wegen BFI-Kurs auf!")

"Coaching Pflicht?" / "Zur Peinlichkeit Coaching"

Bei ev. Sperre wegen ev. Kursverweigerung den Rechtsweg (Beschwerde / Berufung) beschreiten! (Ohne Gewähr)


27.10.2015 um 20.03 Uhr - von D*. - "Es wird keine Rückforderung gestellt"


unter:
"Rückforderung AMS wegen rückwirkender P4 Anmeldung" (9.09.2015)


26.10.2015 um 9.59 Uhr - von T*. - "Beim AMS gemeldet, beziehe weder Arbeitslosengeld noch bin ich versichert."


Sehr geehrter Herr Moser!
Ich habe mir einige Ihrer Beiträge gelesen und weiß es sehr zu schätzen, dass Sie uns so tatkräftig unterstützen und Tipps geben. Hier erstmal ein großes Dankeschön!
Auch ich hätte bitte eine Frage. Seit einigen Monaten bin ich nun beim AMS gemeldet, beziehe jedoch weder Arbeitslosengeld noch bin ich über das AMS versichert. Vor einigen Tagen bekam ich eine Einladung zu einem Kurs welcher sich über den Zeitraum von fünf Wochen erstreckt. Die Programmkurse scheinen jedoch für Leute bestimmt zu sein, die Unterstützung beim Bewerbungsschreiben benötigen bzw. div. EDV Kurse. Ich sehe darin wenig Sinn, solch Kurse zu besuchen bzw. meine "Zeit" dort abzusitzen.

Nun meine Frage, ist es möglich diesen Kurs abzulehnen oder gar vom AMS abzumelden, da ich kaum jegliche Leistungen vom AMS beziehe.
Hätte das Abmelden Folgen zur jetzigen Zeit oder für die Zukunft?

Vielen herzlichen Dank! (25.10.15)

Antwort:
Warum erhalten sie keine Versicherungsleistung? Partneranrechnung oder Anwartschaft-Probleme?
So wie es sich mir darstellt riskieren sie keine zu grossen Nachteile, wenn sie nicht bei diesem Kurs teilnehmen?
Handelt es sich nur um eine weitere AMS-Meldung? - so könnten sie um diese kämpfen, ist ihnen diese sehr wichtig.
Dürfte die selben Reglen, wie im Kampf ums Arbeitslosengeld-etc., betreffen.
Aufklärung, wenn sie nicht zu lange arbeitslos sind. Belehrung mit AUSNAHME:
Kurs muss Fähigkeiten / Kenntnisse vermitteln. Siehe auch Link:

Wenn sie also ohne trifftigen Grund nicht am Kurs teilnehmen wird sie vermutlich das AMS abmelden - so die eigene Statistik beschönigen!
Und sie müssen halt in Zukunft selbst tätig, bez. Arbeitssuche, sein!

Bei Kursbesuch könnten sie ev. in den Genuss von Vorteilen kommen - Tagesgeld bei Kursteilnahme / "DLU", Versicherung. ....? - Mit der BetreuerIn abklären!

Zur Info:
Pensionsversicherungszeiten bei Partnerschaftsanrechnung! (Ohne Gewähr)

27.10.2015 um 10.08 Uhr - von T*. - "Anzahl der Mindestarbeitstage noch nicht erfüllt"
Hallo Hr. Moser!

Vielen Dank für Ihre hilfreiche Antwort und ich hoffe, dass meine Antwort auf diesem Wege in Ordnung ist.

Diverse Leistungen entfallen für mich, darunter auch die Versicherungsleistung, Arbeitslosengeld und dergleichen, da ich die Anzahl der Mindestarbeitstage noch nicht erfüllt habe. Somit beziehe keine einzige Leistung vom AMS (deshalb kam mir der Gedanke mich abzumelden).
Nach meiner Ausbildung hat sich die Arbeitssuche in meiner Branche als schwierig ergeben, daraus resultierend gab es auch seitens vom AMS in den letzten Monaten keine Jobangebote.

Ich bin, natürlich, offen für jene Kurse, die mich auf meinem weiteren Wege unterstützen. Sind meine Anforderungen hier zu hoch, wenn ich nur vorher um eine Aufklärung bzw. detailiertes Gespräch suche um dann die richtigen Kurse herauszufiltern?

Da der Kurs in absehbarer Zeit stattfindet und ich den nächsten Kontrolltermin in erst zwei Wochen warhnehmen kann, fällt das Gespräch bzgl. "Beihilfe zum Lebensunterhalt" und div. weg.

Das AMS dient zur Unterstützung des Arbeitsuchenden, solange er/sie arbeitsfähig und arbeitswillig sich zeigt, doch nach der Recherche der letzten Tage hat der Arbeitsuchende, wie mir scheint, kaum die Freiheit sich zu entscheiden, welches "Angebot"(spreche hier speziell die Kurse an) er/sie wahrnehmen darf.
Sanktion als Drohung und so viel zur vermeintlichen Unterstützung ...

Entschuldigen Sie meine lange Antwort!

Schöne Grüße
T. (26.10.15)

Frage: haben sie schon um die mindestsicherung angesucht?

26.10.2015 um 18.25 Uhr - von T*. - "Mindestsicherung gescheitert"
Hallo Hr. Moser,
ja, noch in der selben Woche wo ich mich beim AMS gemeldet habe. Auch hier hat es gescheitert, da das Gesamteinkommen der Mitbewohner in diesem Haushalt leicht über der vorgesehenen Grenze liegt. Somit bekomme ich keine Unterstützung vom Staat.
Auch darf ich gespannt sein, wie sich die nächsten fünf Wochen in dem bevorstehenden Kurs gestalten. Schöne Grüße T.

Antwort:
Haben sie die Mindestsicherungsablehnung schriftlich oder haben sie sich mündlich abspeisen lassen?
Verlangen sie schriftlichen Bescheid bez. Mindestsicherungsablehnung den sie dann "berufen" (Beschwerde erheben)
"Berufungsweg bei der Mindestsicherung und der Frage der Mietbeihilfe"
mit Sozialtelefon!
Unbedingt Berufung einlegen - erst recht wenn es sich um eine Wohngemeinschaft handelt. Niemanden ein Unterhalt zusteht, der auch nicht freiwillig geleistet wird und jeder sein eigenes Schlaf-Zimmer hat!
Zur Orientierung! - Siehe auch Mindestsicherung!
Während Mindestsicherungserhalt sind AMS-Kurse Pflicht! Falls Verweigerung, dann Sperren / Kürzungen über den Rechtsweg bekämpfen - siehe Links der ersten Antwort!

>Da Mindestsicherungs-Gebarung Ländersache bzw. regionale Willkür-Angelegenheit ist, immer schriftlichen Bescheid über Bearbeitung verlangen - dieser ist zu berufen!

>Und versuchen sie, den für sie gewünschten Kurs zu bekommen bzw. mit ihrer BetreuerIn vor Kursbeginn noch ein Gespräch zu führen - auch bez. finanzieller Unterstützung bei Kursteilnahme!

Kursangebote der Kursanbieter durchgehen / ev. im Internet suchen! - selbstgewünschter Kurs muss ca. 20 Wochenstunden betragen - muss ca. 4 Wochen / 29 Tage dauern - ein Tageskurs sein ca. 4 Stunden täglich und darf ca. 1500 Euro kosten!(Ohne Gewähr)

Immer Begleitperson - wenn möglich - mitnehmen!


24.10.2015 um 15.03 Uhr - von P*. - "Chef behauptet das Gegenteil"


sehr geehrte damen und herren!
ich möchte gerne fragen ich wurde gekündigt mein chef behauptet das gegenteil.
er sagt ich habe samstag den 19.9.15 gekündigt .bestätigt durch familie
(fam.betrieb 3 generationen)
am dienstag den 22.9 meldete ich mich telefonisch krank und soll gesagt haben
"er soll sich jemand anderen suchen" laut seines schreibens war es MONTAG der
22.9
MONTAG könnte ich niemand erreichen da ruhetag ist und ich keine privatnr. habe.
ist dies ein arbeitszeugnis das ein arbeitgeber so ausstellen kann?
(im anhang ersichtlich)
nun meine frage das ams sperrte mir daraufhin bis 1.11.15 die bezüge ist das
korrekt? mfg p.
bitte um antwort
vielen dank (23.1015)

Antwort:
Bei Selbstkündigung wird das ALG für 4 Wochen ab Kündigung gesperrt / (AlVG §11). Falls es sich so zugetragen hat - wie sie schreiben - so lassen sie sich das nicht gefallen und kämpfen sie um die "Wahrheit" - und ihren Ansprüchen!
Besuchen sie die AK und lassen sie sich unterstützen. In arbeitnehmerrechtlichen Angelegenheiten ist das die kompetente Adresse!
Kommt es zum Rechtsstreit lügt es sich viel schwerer!
Geht der Rechtsstreit für sie positiv aus, so steht ihnen das ALG gleich ab Antragstellung - ohne Sperre - zu!
Bzw. Lassen sie sich von der AK auch umfangreich über Vor- und Nachteile aufklären! (Ohne Gewähr)


23.10.2015 um 10.22 Uhr - von S*. - "Partnereinkommen angerechnet?"


Sehr geehrter Herr Moser,
ich beziehe derzeit noch arbeitslosengeld jedoch nur noch bis 4.11. Nun hab ich einen Antrag auf Notstandshilfe gestellt. Ich bin verheiratet und habe 1 kind 2 1/2 jahre. Die Betreuerin hatte bei meinem 1 Termin schon gesagt ich bekomme nix.
Weiters wurde ich für einen Kurs der 6 Monate dsuert angemeldet ich bekam aber keine info um was es bei diesem kurs geht. Derzeit wird mein Kind von der Großmutter berteut während ich geringfügig als reinigungskraft arbeite. Aufgrund der Kurszeiten muss ich nun auch eine Tagesmutter anmelden die 700? mtl. kostet ich bekomme jedoch nur 300? betreuungsbeihilfe. 400? zu bezahlen ist mir mit den einkommen unmöglich und mein
Muss ich diesen Kurs besuchen oder wird mir sonst ggf der Bezug gestrichen wenn ich überhaupt Notstand bekomme (22.10.15)

Antwort:
Wenn ihr Mann gut verdient - je nach dem wieviel? - bekommen sie keinen Notstand. Falls er viel mehr als ca. 1300 Euro mon. verdient schauts schlecht bez. der Notstandshilfe aus. Es gibt zwar noch Freigrenzen, aber das wäre nachzurechnen.
Beispiel: Wie hoch ist die Notstandshilfe und wie wird sie berechnet?
Seite aufrufen und die Frage anklicken!

Erkundigen sie sich bei der AMS-BeraterIn bez. dem Kursgeld. Sie erhalten bei Kursteilnahme ev. ein Tagesgeld - ob und wie hoch es ist.

Bei Betreuungspflichten beträgt die Zeit die sie sich zur Verfügung halten müssen 16 - 20 Stunden die Woche. Gilt auch für Massnahmen!
Kurs darf bei ihnen nur ca. 20 Stunden die Woche dauern! Regeln sie das mit dem AMS oder Kursanbieter!

Natürlich könnten sie die Kursteilnahme verweigern, sie gefährden dann aber die Pensionsversicherungszeiten, die sie weiter erhalten, wenn sie beim AMS trotz Partnereinkommensanrechnung gemeldet bleiben. Kurse sind dann Plicht, ausser sie vermitteln keine Fähigkeiten/Kenntnisse - wie ev. Coaching - müssten ev. freiwillig sein.

Sperren müssen also über den Rechtsweg / Berufung bekämpft werden, da das AMS die Bezüge (etc.) auch rechtswidrig sperrt!

Zur Info:
Siehe Info bez. Zwangsmassnahmen / "Coaching Pflicht?"

"Schmarotzer-SÖB: zum DRITTENMAL zu IT-Works zugeteilt"


Links zum Partnereinkommen unter Politik erzeugt Armut

(ohne Gewähr) alles gute!


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