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24.11.2015 um 9.53 Uhr - von R*. - "Soziale Härte und wirklicher Notfall"


Sehr geehrter Herr Moser,

danke für Ihre Seite und die kompetenten Antworten. Darf ich mich an Stelle eines Freundes an Sie wenden und um Rat bitten?
Der Bekannte ist obdachlos und seit mehreren Jahren krank. Nach einigen Jahren beim AMS wurde von der PVA aufgrund seiner Krankheit ein Invaliditätsbescheid ausgestellt, der ihn zum Bezug einer Dauerleistung des Sozialamtes berechtigt.
Die Unterlagen wurden im März 2015 bei der Wiener MA 40/Wilhelmstraße abgegeben, jedoch keine Empfangsbestätigung ausgestellt. Er hat leider erst im August 2015 nachgefragt, wie es mit dem Bescheid aussieht und diese wussten von nichts. Anscheinend wurden die Unterlagen von den Mitarbeitern "verlegt", sie sind jedenfalls nie wieder aufgetaucht.
Er hat daraufhin einen neuen Antrag eingebracht samt den Unterlagen zur Invalidität. Dies erfolgte mit Empfangsbestätigung vom 15. September 2015.
Im Oktober wurde von der MA 40 ein Ansuchen um Auskunft zu einem Grundstück gestellt, das dem Bekannten gehört. Dabei handelt es sich um einen vererbten Anteil an einem Acker, von dem ihm 1/18 gehört. Laut Einheitswertbescheid ist sein Anteil unter 1000? wert. Es ist nicht möglich, das Grundstück zu verkaufen, da eben einige andere Eigentümer beteiligt sind. Alle Unterlagen dazu wurden Anfang Oktober an die MA 40 geschickt.
Nun haben wir Ende November und seit Antragstellung sind mittlerweile 10 Wochen vergangen. Bei telefonischen Nachfragen wird er vertröstet und soll weiter warten.
Er hat kein Geld, um Essen zu kaufen und macht Schulden um sich irgendwie durch zu schlagen. Er ist nicht versichert und kann seine chronische Krankheit nicht behandeln lassen. Die psychische Belastung ist extrem.

Meiner Meinung nach handelt es sich dabei um einen wirklichen Notfall und soziale Härte, jemanden in dieser Situation so lange (fast drei Monate!) auf einen Bescheid warten zu lassen. Abgesehen von der Unterschlagung der Erstunterlagen!

Was kann man tun?
Gibt es eine Beschwerdestelle, an die er sich wenden kann?

Liebe Grüße

PS: Danke im Voraus für all Ihre Bemühungen. Die veröffentlichten Geschichten geben zumindest den Trost, dass man nicht alleine ist. (23.11.15)

Antwort:
Es ist ärgerlich, dass er sich die erste Antrags-Abgabe nicht bestätigen lassen hat. Hat er wenigstens den Invaliditätsbescheid der PVA noch? bzw. mit der erneuten Antragstellung abgegeben? "Ist überlebenswichtig / existenzsichernd!"
Ansonsten von der PVA nochmals anfordern und irgendwo gut aufheben - Und bei Ansuchen etc. nur immer die Kopie beilegen.

Das Grundstück dürfte keine grosse Rolle spielen - spielt dann eine Rolle, wenn er monatliche Einkommen daraus lukrieren würde. Kann natürlich sein, dass die sich ins Grundbuch eintragen, was bei einem Wert von 1000 Euro auch nicht sehr weh tut.

>Er soll immer nur mit Begleitperson zu Behördenterminen gehen - wenn möglich.
Auch um ev. um einen Vorschuss vorzusprechen bzw. bis zur Erledigung um eine einmalige Unterstützung anzusuchen.

"Beschwerdestelle"
Ja, er soll sich unbedingt an die Volksanwaltschaft vaa@volksanwaltschaft.gv.at wenden - dort gibts ev. Unterstützung bzw. falls es die gibt, dann kann man davon ausgehen, dass mehr weiter geht, als wenn sich der 0-8-15 Rudi an das Amt wendet!
Gleichzeitig unbedingt ans Sozialministerium wenden. = Der politische Chef dieser Behörde" - SozialTelefon-Bürgerservice, gebührenfrei 0800 20 16 11 (kostenfrei) E-Mail sozialtelefon@bmask.gv.at - wichtig dort anrufen. Dort gibts ev. hilfreiche Infos / Unterstützung! (Ohne Gewähr)

Weitere Informationen unter: Mindestsicherungs-Farce / Schweinerei!

25.11.2015 um 11.43 Uhr - von R*. - "Werden wir probieren"
Vielen Dank! Werden wir probieren - mal sehen wie es weiter geht. Lg (24.11.15)


23.11.2015 um 19.03 Uhr - von J. - "Berufung abgewiesen"
+
23.11.2015 um 16.55 Uhr - von J. - "Nachzahlung ev. wegen Arbeitsaufnahme?"


Unter: "Notstandsgeld für 6 wochen gesperrt" (28.10.2015)


23.11.2015 um 18.32 Uhr - von P. - "6-Stunden-Arbeitstag"


Schwedische Unternehmen testen 6-Stunden-Arbeitstag (wienerin.at) (22.11.15)

25.11.15 um 11.51 Uhr - Wie uns Arbeit krank macht
Über eine Million Österreicher sind arbeitsbedingt krank (News)


23.11.2015 um 15.45 Uhr - von W*. - "Betreuerin-Aussage: Studium /
Arbeitslos geht nicht"


Unter: "Studium und Arbeitslosengeld?" (20.11.2015)


21.11.2015 um 17.57 Uhr - von L. - "Gedenke von Wien nach München zu ziehen?"


Hallo, habe eine Frage :
ich gedenke von wien nach münchen zu ziehen und auch da zu arbeiten. könnte dort in eine WG ziehen. bin in der notstandshilfe! klarerweise möchte ich mir münchen vorher ansehen und die vorallem auch die WG! was ja im sinne nicht wirklich ein spassurlaub ist sondern eben ein check! ob ich mir meine zukunft verbessern kann! möchte eh nur 2 tage hinfahren. angenommen ich melde das dem ams - wird mir da auch das geld gesperrt?und wie siehts dann mit der versicherung aus?

Antwort:
Sehen sie sich die Links durch und entscheiden sie sich ev. für die beste Möglichkeit!
Bez. Auslandsanspruch / Formular E303 holen sie sich noch Informationen ein. Lassen sie sich diesbez. von Behörden aufklären. (Ev. auch in Deutschland anfragen.)
Siehe: Mitnahmeanspruch muss bei der Abmeldung gestellt werden!
+
"Ruhen des Arbeitslosengeld nachsehen"
Bzw. gibts die Möglichkeit für drei Monate ins Ausland (Deutschland) zu ziehen, um dort Arbeit zu suchen. Bewerbungsaktivitäten sind nachzuweisen. Bewerbungen ev. kopieren und vorlegen.

Leistungssperre während des Arbeitslosengeldbezugs auch bei kurzen Auslandaufenthalt? - Stundenweise
unter:
Bin ich trotz Bezugssperre versichert? - Kein Alg. / Notstandshilfe bei Auslandsaufenthalt. - Ev. Einreise und Ausreisetag erlaubt? (erkundigen)
Jedoch besteht ("ev.") Krankenversicherung ohne Krankengeld.
(Ohne Gewähr).


20.11.2015 um 9.15 Uhr - von W*. - "Studium und Arbeitslosengeld?"


Mein Sohn hat ein abgeschlossenes Masterstudium in Tourismusmanagement. Er war ca 1/2 Jahr beim AMS gemeldet, begann aber im Herbst an einer FH mit dem Lehramtsstudium da er es im Tourismus nicht mehr aushielt. Er möchte mit Kindern arbeiten (ist auch Fußballtrainer). Nun hat aber seine AMS Betreuerin gesagt er kann entweder arbeitslos sein oder studieren, eine Unterstüzung steht ihm nur im ersteren Fall zu. Ich habe alle mir bekannten Ämter und Institutionen abgefragt (ÖH, Sozialministerium, SPÖ, Land, Studienbeihilfe[nicht möglich da schon Studium]), finanzielle Unterstützung bekommt er nirgends. Nun lebt er von seinem ersparten und der Unterstützung von seinen Eltern bzw seiner Lebensgefährtin. Beginnt im Frühjahr das 4 te von 6 Semestern.
Besteht noch eine Möglichkeit einer finanziellen Beihilfe?

Antwort:
Er soll auf alle Fälle den ALG-bzw. Notstandshilfe-Antrag stellen - falls noch notwendig! Und beim AMS - ev. - Geschäftsstellenleiter die Studiumsmöglichkeit abklären! Die Möglichkeit besteht, wenn ihr Sohn gleichzeitig dem Arbeitsmarkt 20 Stunden die Woche zur Verfügung steht! Er soll zu den Terminen eine Begleitperson als Zeugen mitnehmen - und sich Antworten schriftlich aushändigen lassen bzw. wichtige Fragen ev. per Post und eingeschrieben stellen / senden. - Auf alle Fälle schriftlich / ev. über Feststellungsbescheid. (Ohne Gewähr)

23.11.2015 um 15.45 Uhr - von W*. - "Betreuerin-Aussage: Studium /
Arbeitslos geht nicht"

Danke für die rasche Antwort.
Nein er musste sich mit Beginn des ersten Semesters von der Arbeitslosen
abmelden ( so sagte es ihm seine damalige Betreuerin), dass heist er ist
seit Herbst 2014 nicht als Arbeitslos gemeldet. Krankenversicherung zahlt
er selbst ein.
Nach Aussage seiner Betreuerin im AMS Bruck/Leitha geht das nicht Stuium /
Arbeitslos. Notstand bekommt er aber nur wenn er arbeitslos gemeldet ist.
Also hat er seit damals keine Ünterstützung unseres ach so guten
Wohlfahrtsstaates.

Antwort:
man darf sich niemals von einer beraterin mündlich abspeisen lassen - viele erzählen irgendetwas, um die statistik zu beschönigen - dafür gibts prämien.
er hätte studieren dürfen - mit einer verfügbarkeit von 20 stunden.
solche fragen immer schriftlich eingeschrieben stellen und antwort auch schriftlich per bescheid verlangen - der wäre zu berufen / (beschwerde erheben)
er soll ev. mit begleitperson - wenn möglich / wichtig" zum geschäftstellenleiter gehen und sich auskunft bez. studium trotz arbeitslosengeld / notstandshilfe einholen.

BZW. ev. senden sie eine diesbez. anfrage ans sozialministerium (politischer chef des AMS)
SozialTelefon-Bürgerservice, gebührenfrei 0800 20 16 11 (kostenfrei) E-Mail sozialtelefon@bmask.gv.at
und auch an die volksanwaltschaft - vaa@volksanwaltschaft.gv.at .
>halten sie mich auf dem laufenden - über antwort
ps. danach soll er ev. wieder antrag stellen - mit 20 stündiger verfügbarkeit. (ohne gewähr)


18.11.2015 um 23.27 Uhr - "Blick nach drüben / de"

"Ein Mann hat sich vor dem Jobcenter angezündet"


Mörlenbach: Mann übergießt sich mit brennbarer Flüssigkeit und zündet sich an! (echo-online.de)

MÖRLENBACH - Ein Mann hat sich am Mittwochnachmittag gegen 15.15 Uhr vor dem Jobcenter an der Weinheimer Straße in Mörlenbach mit einer brennbaren Flüssigkeit übergossen und angezündet.

Den herbeigeeilten Einsatzkräften von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst bestätigte sich vor Ort der im Notruf geschilderte Sachverhalt. Nach ersten Feststellungen hat sich der 32-Jährige während seiner Wartezeit mit Brandbeschleuniger übergossen, angezündet und sich dann in ein Büro begeben. Dort konnte er von zwei Mitarbeitern und hinzugeeilten Helfern gelöscht werden.

Der Mann zog sich schwerwiegende Verbrennungen zu und musste mit einem Rettungshubschrauber in eine Klinik gebracht werden. Derzeit besteht Lebensgefahr.

Ein Mitarbeiter erlitt nach ersten Feststellungen eine leichte Brandverletzung, eine Mitarbeiterin einen Schock. Beide wurden ärztlich versorgt. Weitere Personen wurden nach derzeitigem Stand nicht verletzt. Das Gebäude wurde vorsorglich geräumt.

Warum der Mann an diesem Tag das Jobcenter aufgesucht hatte, ist nicht bekannt. Einen Termin hatte er nicht. Der 32-Jährige war in der Vergangenheit bereits mehrfach wegen Randale in Zusammenhang mit Alkoholkonsum aufgefallen. Hinweise zu seiner Motivlage gibt es bislang nicht. Das Kommissariat 10 der Kriminalpolizei hat die Ermittlungen übernommen.

Anmerkung: Ignoranz / Realitätsverweigerung
>"Ignoranz / Realitätsverweigerung scheint drüben wie hüben Berufsvoraussetzung arbeitsmarktpolitisch tätiger Personen zu sein!
Fehlende Selbst-Reflexion / fehlende Reflexion des eigenen Verhaltens, darum fehlende Selbsterkenntnis vernebeln in diesem Fall die Hinweise zur Motivlage.

>Keine Hinweise zu seiner Motivlage,
obwohl "u. a." das Team Wallraff das System Jobcenter aufdeckte,
auch die
EX-Jobcenter-MitarbeiterIn Inge Hannemann über das Jobcenter-Innenleben" ausbackte ?

>Das trotz der Schrecken, um die Jobcenter-Gebarung - die von diesen couragierten Persönlichkeiten ans Tageslicht gefördert wurde - eines bestimmten Bildes wegen, "Randale in Zusammenhang mit Alkoholkonsum" über das Selbstverbrennungsopfer in der Öffentlichkeit verbreitet wird, nur um von der behördlichen Problemlage abzulenken, damit eine politische-behördliche Mit-Verantwortung erst gar nicht in Betracht gezogen werden "kann / soll", spricht für sich und ist eigentlich eh bezeichnend!

>Werden Verhalten und Umgangsformen, die auf politische Weisungen beruhen - wie die Konsequenzen daraus - nicht reflektiert, so ist das ein "Indiz / Beweis" einer Politik, die nur eigene bzw. die Interessen bestimmter Gruppierungen / Parteien umsetzt!
Was es verunmöglicht
, eine Politik zum Wohle aller Menschen zu optimieren.
Bleibt ein Handeln nach einer Idee, der unter allen Umständen gefolgt werden muss / wird! Auch, wenn sie über Leichen geht!

Dies kann zu keiner Zufriedenheit / keinen Frieden führen!
Wir wissen also wo wir ansetzen müssen, "wollen" wir die Gesellschaft / den Staat, die Politik, den Menschen, die Welt verbessern!"


18.11.2015 um 11.32 Uhr - von M. - "AMS / (SÖB-Schmarotzerbetrieb) zerstört mir meine Zukunft und verbannt mich dazu den Rest meiner Tage Leihjobs und anderen Müll zu machen"


Guten Tag!

Beziehe Notstandshilfe.
Das AMS-Salzburg will mich jetzt in so eine "Therapiegruppe" des 2. Arbeitsmarkts stecken. Ich habe Ausbildungen und mehrere Schulabschlüsse und studiere zudem nebenbei. Studienbeihilfe bekäme ich viel zu wenig zum überleben, daher AMS.

Das Problem ist, diese Beschäftigungstherapie dauert nicht, wie bei normalen Kursen üblich, 6 Wochen sondern ein ganzes Jahr (ganztags). Was für mich so viel bedeuten würde wie "Studien aus".

Kann es wirklich wahr sein, dass diese Vorgehensweise berechtigt ist? Immerhin zerstört mir das AMS damit langfristig meine Zukunft und verbannt mich dazu den Rest meiner Tage Leihjobs und anderen Müll zu machen.

Der Jobmarkt (für andere Jobs) sieht in Salzburg-Stadt sehr schlecht aus (laut AMS-Berater). Was soll ich also tun? (17.11.15)

Antwort:
haben sie das studium mit dem ams abgeklärt? bzw. machen sie das, falls nicht.
dann müssen sie dem arbeitsmarkt 20 stunden zur verfügung stehen.

die betroffenen sollen nicht enden-wollende beschwerde-schreiben an "SPÖ?"-ÖVP senden, dank denen sind diese zwangsmassnahmen-(geschäftemacherei mit den Menschen in Not) zumutbare DV.

Links durchgehen, um ev. einen punkt zu finden der ihnen hilft, dieser u.a. armutserzeugenden zwangsmassnahme auszukommen?

"Schmarotzer-SÖB: zum DRITTENMAL zu IT-Works zugeteilt"

Die "psychosoziale Betreuung" in den SÖB darf abgelehnt werden! - freiwillige Angelegenheit! siehe AMS-Chef Dr. Buchinger im VA-Protokoll

Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern
Falls, setzen sie statt der Unterschrift folgenden Text ein - auch wenn der nicht von der "Zwangsarbeit" befreit.
>In Hinblick auf den auf mich ausgeübten Druck, der in der Ankündigung,
das Arbeitslosengeld/Notstandshilfe als existenzerhaltendes Grundgehalt
zu streichen, besteht, leiste ich, ohne den vorliegenden Inhalt in Frage
stellen zu können, keine Unterschrift!<

Sich gegen SÖB-Zwangsmassnahmen / Deppenkurse-Mobbingkurse = Bewerbungskurse wehren! (ohne Gewähr)


18.11.2015 um 10.43 Uhr - von B. - "Neue Anwartschaft + alter Anspruch?"


liebes soned Team!
wenn ich einen alten Anspruch für Arbeitslosen Geld habe, und jetzt eine neue Anwartschaft erwerben, wie lange geht dann mein Stempelgeld? Wird alter und neuer Anspruch zusammen gezählt? Vom alten hätte ich ca noch 14 Wochen, beim neuen 20 Wochen. vielen lieben dank (17.11.15)

Antwort:
sie erhalten nur das ergebnis der neuen anwartschaft - der alte anspruch hebt sich auf / geht verloren - wegen neuer bemessungsgrundlage / einkommenshöhe verändert sich auch die bezugs-höhe. den rest des alten anspruch`s erhalten sie weiter, wenn keine neue anwartschaft erfüllt wird.
ohne gewähr


17.11.2015 um 10.51 Uhr - von K*. - "Nach meinem Verständnis ist das also ein Kurs mit gleichen Inhalt."


Unter:
"Soll mich bei Job Transfer, vor dem ich in jedem Kurs (auch von Seiten der Trainer) gewarnt wurde, einfinden" ( 16.11.2015)


17.11.2015 um 8.53 Uhr - von Mag. L*. - "Bin seit 22.Sept. im Krankenstand"


Unter:
"Bezugssperre wegen nicht ausreichender Anstrengungen? - wie rechtswidrige KK-Abmeldung?" (16.11.2015)


17.11.2015 um 4.04 Uhr - von A. - "Einspruch gegen den Bescheid"


Hallo nocheinmal,
im Anhang ist mein Einspruch gegen den Bescheid.
Passt das so?
In der Rechtsmittelbelehrung steht das ich den Bescheid genau benennen muss, es findet sich am Bescheid weder eine Aktenzahl nch sonst etwas. Demnach habe ich das mit Becheid vom (Datum) geschrieben. Schöne Grüße

Antwort:
passt und geben sie ihre versicherungsnummer an!

Unter: "Sperre weil Brief nicht angekommen ist?" (3.11.2015)


16.11.2015 um 20.57 Uhr - von Mag. L*. - " "Bezugssperre wegen nicht ausreichender Anstrengungen? - wie rechtswidrige KK-Abmeldung?"


Sehr geehrter Herr Moser,
ich habe lange als Bühnenbildner an vielen Theatern vor allem in Deutschland Österreich, Frankreich Italien und der Schweiz (Burgtheater , Mailänder Scala, Schauspielhaus Zürich usw.) gearbeitet und auch eine Gastprofessur am Mozarteum innegehabt und die dortige Bühnenbildklasse eineinhalb Jahre geleitet. Nun das ist schon eine Weile her und schon "gar nicht mehr wahr". Ich habe seit ich nach Oberösterreich gezogen bin,(2009) eine ganze Reihe an Kursen und "Masznahmen" absolviert. Zuletzt als Projektmitarbeiter in der SÖB S. Es gab im Rahmen dieser Maßnahme einmal am Stück fünf Wochen nichts zu tun weil zwei auftraggebende Betriebe im Kurzarbeitmodus liefen und Aufträge storniert hatten. Wir mußten natürlich täglich pünktlich erscheinen und beschäftigungslos teilweise in einem ungeheizten Raum ausharren, weil die Heizung im Winter mehrmals tageweise ausfiel. Der ** der S......* in Aisthofen (seit Dezember 2014) geschlossen ist in der Dienstzeit "schwarz" für einen Taxiunternehmer aus der Region gefahren, die Projektmitarbeiter mußten täglich das Taxi innen und außen reinigen. Ich war von September 2014 bis Juni 2015 in dieser Einrichtung als Projektmitarbeiter beschäftigt. Ich versuche seit Jahren einen Kulturverein zu betreiben, der aber so marginal subventioniert ist, daß an eine Anstellung nicht zu denken ist. Ich mache von Anfang Mai bis Ende Oktober ein umfangreiches Programm (Literatur, Bildende Kunst, Filmabende, Vorträge usw.). Ich habe heuer auch zwei aussichtsreiche LEADERprojekte formuliert und eingereicht. Nun versucht die AMS Bezirksstelle mich aus dem System zu mobben und hat mir ein §10 Verfahren "beschieden". Ich habe heute folgende Beschwerde formuliert, weiß aber nicht ob sie den formalen Anforderungen genügt. Ich bin seit 22.September mit einer schweren "Depressionsdiagnose" krankgeschrieben, war letzte Woche zur Begutachtung beim GKK Arzt geladen, der mir
eine hohe Selbstgefährdungsneigung attestierte und mir die Selbsteinweisung in das Wagner Jaureg Krankenhaus nahegelegt hat. Es ist nur durch den ergangenen Bescheid auch meine Krankenversicherung storniert, so daß an weitere ärztliche Hilfe nicht zu denken ist. Können Sie mir einen Rat geben ? Dankbar für Ihre Seite und mit verzweifelt herzlichen Grüßen, L.
Schwertberg,16.11.2015

Beschwerde gegen den § 10 AIVG Bescheid des AMS PERG , der mir am 5.11.2015 zugestellt wurde.

In der Begründung des Bescheides gemäß §10 Abs. 1 AIVG wird festgehalten, die arbeitslose Person, die

1.) sich weigert eine von der regionalen Geschäftsstelle oder einen vom AMS beauftragten, die Arbeitsvermittlung im Einklang mit den Vorschriften der §2 bis7 AMFG durchführenden Dienstleister zugewiesene zumutbare Beschäftigung anzunehmen, oder die Annahme einer solchen vereitelt, oder
2.) sich ohne wichtigen Grund weigert, einem Auftrag zur Nach(Um-)schulung zu entsprechen oder durch ihr Verschulden den Erfolg der Nach(Um-) schulung vereitelt, oder
3.) ohne wichtigen Grund die Teilnahme an einer Maßnahme zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt vereitelt, oder
4.) auf Aufforderung durch die regionale Geschäftstelle nicht bereit oder in der Lage ist, ausreichende Anstrengungen zur Erlangung einer Beschäftigung nachzuweisen.

Zu den Punkten 1 bis 3 bleibt festzustellen, daß ich vom 21.Sept. 2014 bis zum 21. Juni 2015 in einer Maßnahme Verein S:) beschäftigt war, mir keine zumutbare Beschäftigung zugewiesen, ich keine derartige Beschäftigung vereitelt habe und mir auch keine Um(Nachschulung) angeboten war und ich auch keine derartige Nach (Um-)schulung verweigert, bzw. vereitelt habe.

In diesem Bescheid wird festgestellt:

"Das Ermittlungsverfahren hat ergeben:
Ihnen wurde vom AMS Perg am 17.9.2015 niederschriftlich aufgetragen,als Nachweis ausreichender Anstrengungen zur Erlangung einer Beschäftigung, bis zum 01.10.2015 zumindest drei bewerbungen vorzulegen. Dazu waren Sie nicht in der Lage. Gründe für eine Nachsicht der Rechtsfolgen liegen nicht vor bzw.können nicht berücksichtigt werden."

Ich habe meiner "Betreuerin" Frau E. am 1.10.2015 zwei schriftliche Bewerbungen ( an Ars Electronica Center Linz und an die Lebenshilfe Grein )vorgelegt. Ich habe sie von einer Ausstellungsbeteiligung in der Linzer Galerie Paradigma informiert, die ich auch als initiativen Versuch verstehe Einkommen zu lukrieren. Darüberhinaus habe ich ihr mitgeteilt, daß ich mich telefonisch bei der Lebenshilfe Gmunden ( Mag. F. R.) beworben habe, sowie seit Juni 2015 mit der Geschäftsführung von dorf tv Linz (Mag. O. T., G. R.) im Gespräch über eine Anstellung bin. Dorf tv ist in einer Umstrukturierungsphase und hat mich auf "nach der Wahl"Mitte/ Ende Okt.2015 vertröstet. Ich habe mit dorf tv mittlerweile 3 persönliche Gespräche geführt und zweimal in dieser Angelegenheit telefoniert. Frau E. hat das mit dem Satz "Herr L. sie erzählen mir immer Geschichten, passiert ist bis dato nichts" quittiert.

Nachdem mir der neue Bürgermeister der Marktgemeinde Schwertberg Mag. M. O. am Montag letzter Woche mitgeteilt hat, daß das AMS im Falle einer mindestens 4 monatigen Beschäftigung die ersten beiden Monate zu 100% (Arbeitgeberanteil sowie Lohnkosten) übernehmen würde , habe ich am Mi. 11. Nov. 2015 erneut einen Gesprächstermin mit Herrn Mag. O. T. verabredet und habe nach diesem absolvierten Gesprächstermin das beigelegte Mail erhalten.

Darüberhinaus bin ich ab 22. Sept.2015 wegen einer schweren Depression krankgeschrieben. Am 11.Nov. war ich auf der Gebietskrankenkasse zur Begutachtung bei Herrn DR. K. Er hat mir sehr eindringlich eine Selbsteinweisung in das Wagner Jaureg Krankenhaus nahegelegt, wegen akuter Selbstmordgefährdung. Mein Hausarzt hat mich an den Facharzt Herrn Dr. S. überwiesen.
Ich kann durch die Sperre nach §10 AIVG die Miete nicht bezahlen, meine Krankenversicherung ist storniert, ich kann nicht mehr schlafen, kann mich kaum noch ernähren und bin in einem naturgemäß hochgradig verzweifelten Zustand.
Weil ich Äußerungen meiner "Betreuerin" Frau E. wie "Herr L., Sie haben offensichtlich zuviel Zeit Leserbriefe zu schreiben und Straßen zu sperren" als unsachlich und in meinen verfassungsmässig zustehenden Bürgerrechten einschränkend verstehe und als eine Form von Mobbing, werde ich mich um Hilfe bei der AK, sowie einer Antimobbing Initiative bemühen.
Auf alle Fälle lege ich hiermit Beschwerde gegen diesen Bescheid ein.

Mag. *. L.

Antwort:
Sofort reagieren. Sie legen "heute" noch auf den Bescheid Berufung ein. Bzw. morgen eingeschrieben aufgeben oder bei der Geschäftsstelle abgeben und Abgabe auf Kopie bestätigen lassen!
Berufung / Beschwerde sollte innerhalb 2 Wochen geschehen. oder? ist eine andere Frist angegeben? Bescheidnummer bzw. Versicherungsnummer angeben.

Sie geben in der Berufung jetzt Beschwerde sämtliche Gespräche bzw. Aktivitäten zur Stellensuche an. - Wie oben im Text beschrieben! Wenn sie schriftliche Bewerbungen / Kopien haben, so legen sie diese bei!
Darüber hinaus schiebt der Verwaltungsgerichtshof den Methoden des Arbeitsmarktservice, schematisch wöchentlich eine bestimmte Anzahl von Bewerbungen vorzuschreiben, einen Riegel vor.
Eine bestimmte Zahl von Bewerbungen nachweisen. - Ebenfalls angeben!
("Ev. auch ärztliche Bestätigungen / Krankschreibung beilegen, falls sie ev. zeitweise wegen gesundheitlicher Beeinträchtigung, bez. Bewerbungen, verhindert waren?")
>"Falls, führen sie alles an, was eine Inaktivität widerlegen kann."<

Was die RECHTSWIDRIGE K-Versicherungsabmeldung anbelangt, so lassen sie diese sofort wieder aktivieren.
Kontaktieren sie die Volksanwaltschaft vaa@volksanwaltschaft.gv.at! Die bringt das in Ordnung! Die soll sie ev. auch bez. der Sperre unterstützen!
Siehe dazu: "Weitere" widerrechtliche K-Versicherungs-Abmeldung?"

>Kranken-Versicherungs-Abmeldung unzulässig!< (Ohne Gewähr)

Lassen sie sich das nicht gefallen und kämpfen sie dagegen an. Das wird ihnen gut tun! Und ja holen sie sich fachärztliche Hilfe! Ich wünsche ihnen alles Gute!

16.11.2015 um 23.20 Uhr - von Mag. L*. - "Beschwerde habe ich heute abgeschickt"
Lieber, sehr geehrter Herr Moser, herzlichen Dank für Ihre Antwort und Aufmunterung und Rückenstärkung.
Beschwerde habe ich heute mit allen Überweisungen Attesten und Bewerbungsschreiben eingeschrieben abgeschickt. Habe heute mit dem Psychosozialen Notdienst telefoniert und fahre morgen auf die GKK Stelle nach Perg, um zu versuchen die Stornierung der Krankenversicherung rückgängig zu bekommen. Werde auch Kontakt mit dem Sozialpsychiatrischen Zentrum in Urfahr Kontakt aufnehmen.
Volksanwaltschaft werde ich auch kontaktieren. Hoffentlich kann ich morgen migränetechnisch besser aus den Augen sehen. Ihnen erstmals und einstweilen allerherzlichsten Dank und Ihnen auch eine gute Nacht. L.

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Ps.: habe daten gekürzt, weil es sich um rechtsverletzungen handelt, die ich nur mit text veröffentlichen kann, wenn ich das nachweisen kann bzw. ihre adresse habe.

Rückfrage: verstehe ich das richtig sie waren zudem vom 22.09. bis jetzt im krankenstand? (sind sie noch immer im krankenstand) der ist in der berufung auch anzugeben. wenn dem so ist, dann dürfte es sich eh um eine rechtswidrige sperre handeln?
>>und unbedingt den VA. kontaktieren. dort (runder tisch) sind wir / bin ich persönlich aufgefordert worden - betroffene wegen der KK-abmeldung an sie (volksanwaltschaft) weiterzuleiten.die helfen ihnen in dieser angelegenheit.

17.11.2015 um 8.53 Uhr - von Mag. L*. - "Bin seit 22.Sept. im Krankenstand"
Sehr geehrter Herr Moser,
ja ich bin seit 22.Sept. im Krankenstand. Ich habe gestern noch vergessen meine Adresse nachzutragen : A...straße *, **** S*****. Der Kulturverein, wenn Sie das überhaupt interessieren sollte heißt "Kultur-und *****" Über die Vorgänge in den "Donauwerkstätten (Verein Saum) habe ich auch die Geschäftsführerin Frau Mag. D. D. in Kenntnis gesetzt. Auch dem Herrn H. (ÖGB) habe ich einen Brief geschrieben, den ich im Anhang mitschicke. Volksanwaltschaft werde ich heute kontaktieren. Nocheinmal herzlichsten Dank und liebe Grüße, Peter Laher.Ich werde Sie auf dem laufenden halten, mit großer Dankbarlkeit, L.

Grundsätzliche Anmerkung: Beschwerde-Frist
Die Beschwerde-Frist (vorher Berufung / werde ich oftmals weiter so nennen) beträgt jetzt 4 Wochen! (nicht mehr 2 Wochen) siehe AK.
Beschwerde ev. so schnell als möglich einbringen!

Gleichzeitig mit der Berufung (und zwar immer) ist ein Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung gem. § 56 Abs. 2 AlVG dringend zu empfehlen.
Wortlaut:
„Ich stelle den Antrag, dieser Berufung die aufschiebende Wirkung gem. §56 Abs. 2 AlVG zuzuerkennen.“

"Wichtige rechtliche Information bez. aufschiebende Wirkung"
Das aktuelle VfGH-Erk bringt eine gravierende Verbesserung der Rechtsposition Arbeitsloser im Rechtsmittelverfahren gegen AMS-Bescheide. J. K.
siehe.
Rechtsmittel gegen Bescheide des AMS haben seit 24.1.2015 aufschiebende Wirkung!

Ignoriert das AMS die aufschiebende Wirkung, so wenden sie sich an die Volksanwaltschaft! ( vaa@volksanwaltschaft.gv.at )


16.11.2015 um 19.20 Uhr - von P. - "Meine Befürchtung ist, daß ich nach dem SÖB-DV weniger Notstand bekomme,als jetzt?"


Sehr geehrter Herr Moser,
das AMS hat mich dem sozialökonomischen Betrieb "Sozial Aktiv" zugewiesen.Am Mittwoch habe ich Vorstellungstermin.Meine Befürchtung ist,daß ich nachher weniger Notstand bekomme,als jetzt?Ich bekomme zur Zeit 690 Euro Notstand.Bei "Sozial Aktiv" würde ich ca. 1000 Euro verdienen.Mein Berater gab mir darüber natürlich keine genaue Auskunft.
Mit freundlichen Grüßen

Antwort:
Es könnte sich ca. wieder um die selbe Höhe wie jetzt handeln. Bei einer SÖB-Teilzeit-Anstellung kann der Bezug auch weniger werden - so sie noch nicht 45 Jahre alt sind.
Haben sie sich schon mal überlegt die 690 Euro über die Mindestsicherung auf ca. 850 Euro aufstocken zu lassen? Ist ev. auch mit dem SÖB-Einkommen möglich, sollte dieses niedriger sein!

Zur Info:
"Schmarotzer-SÖB: zum DRITTENMAL zu IT-Works zugeteilt"

Sich gegen SÖB-Zwangsmassnahmen / Deppenkurse-Mobbingkurse = Bewerbungskurse wehren! (Sämtlichen Links (unterstrichen) folgen! (Ohne Gewähr)


16.11.2015 um 16.29 Uhr - von K*. - "Soll mich bei Job Transfer, vor dem ich in jedem Kurs (auch von Seiten der Trainer) gewarnt wurde, einfinden"


Guten Tag,

auch ich habe eine Frage zu einer Zwangsbeglückung betreffend BBE Job Transfair. Ich (47) bin seit 2012 beim AMS Arbeitslos gemeldet und beziehe die Notstandshilfe.

Ich wurde schon in mehrere Kurse vom AMS gesteckt, die mir alle nichts brachte (hauptsächlich Bürokurse) obwohl ich gelernte Bürokauffrau bin und bis zuletzt im Büro gearbeitet habe. Da ich auch lange Zeit als Personalvermittlerin in einer Personalleasing Firma tätig war, brachten mir auch die Module bei denen man Bewerbungsschreiben und Lebensläufe erstellen muss nichts. Im Gegenteil, ich half sogar den anderen Teilnehmern dabei.

Alle Kurse die ich machen möchte, wurden mir von Seiten des AMS abgelehnt mit der Begründung das ich A) in meinem Job vermittelbar bin, B) zu teuer oder C) keine Job Chancen in diesem Beruf. Ich möchte nämlich in einen anderen Berufszweig wechseln.

In meiner Verzweiflung habe ich mich sogar an den Bürgermeister der Stadt Wien gewandt, da ich ja arbeiten möchte. Ich sträube mich auch nicht gegen eine Stelle im Büro, doch obwohl ich zig Bewerbungen schreibe, habe ich bis dato keine Stelle.

Vom Büro des Bürgermeisters, bekam aber nur die Antwort das ich mich an das "Waff" wenden soll. Was ich auch tat, nur leider konnten sie mir dort auch nur eine Jobtrainerin zur Verfügung stellen. Also auch wieder Lebenslauf schreiben.

Nun bekam ich heute vom AMS eine Einladung, dass ich mich am **.11.15 bei BBE Job Transfer Kompass 2015 einfinden soll. Da ich im jeden Kurs vor Job Transfer gewarnt wurde (auch von Seiten der Trainer) und auch im Internet gelesen habe, dass dieses Unternehmen mit Vorsicht zu genießen ist habe ich vor, mich beim AMS krank zu melden um dieser Maßnahme zu entgehen.

Da ich aber nicht ewig krank geschrieben werde, habe ich Angst dass ich nach Ablauf meines Krankenstandes wieder an Job Transfer weiter gereicht werde. Soviel ich weiß, existieren bereits einige Klagen gegen Job Transfer von daher wäre es wichtig, wie ich dieser Maßnahme entgehen kann ohne das mir die Notstandshilfe, von der ich ja lebe gesperrt werde.

Ich hoffe Sie haben einen nützlichen Tipp und können mir weiter helfen.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort:
Ja, Krankenstandsflucht ist keine Dauerlösung - "vertagt ev. das Problem nur"
Was die Teilnahme bez. Zwangsmassnahmen betrifft, so gehen sie die Links der Antwort durch!

Zur Info:
"Keine wiederholte Teilnahme an Schulungen des AMS mit gleichen Inhalten"

"Schmarotzer-SÖB: zum DRITTENMAL zu IT-Works zugeteilt"

Ich empfehle auch die Seiten von Arbeitslosennetz,
die sich mit dieser Materie intensiv auseinandergesetzt haben! Über bfi Jobtransfer

Information über gemeinnützige Personalüberlasser

Zu selbst gewählter Ausbildung / Formalweg!
Bleiben sie lästig und geben sie nicht auf!
Beschreiten sie den Formalweg / Legen sie alle Daten den Kurs betreffend bei!
Begehren, für Instanzenweg, abgeben!
Ombudsmann Buchgraber von der LGS-Steiermark riet, den Formalweg zu berschreiten und sich ein Begehren zusenden zu lassen. Dann gäbe es einen Instanzenweg von der Geschäftsstelle über den Regionalbeirat bis zum Landesdirektorium. ("Instanzenweg für Ausbildung ohne Rechtsanspruch?")

(Ohne Gewähr)

17.11.2015 um 10.51 Uhr - von K*. - "Nach meinem Verständnis ist das also ein Kurs mit gleichen Inhalt."
Hallo,
erstmal herzlichen Dank für die Antwort, ich habe mich jetzt mal durch die verschiedenen Links gelesen. "Keine wiederholte Teilnahme an Kursen mit gleichen Inhalten" ist ziemlich dehnbar. Ich habe bereits am 12.5.2014 bei BEST den Kurs "ACE- Aktivierungscoaching" besucht. Da haben wir also auch den ganzen Tag Bewerbungstraining gemacht.
Nach meinem Verständnis ist das also ein Kurs mit gleichen Inhalt. Korrigieren sie mich bitte, wenn ich da falsch liege.
Einen Vertrag mit Jobtransfer (Dienstverhältnis) möchte ich auf keinen Fall eingehen. Ich habe aber Angst davor, dass mir dann mein Bezug gesperrt wird. MfG

Antwort:
eine gegenwehr ist immer auch mit risiko verbunden - aber wenigstens entscheidet nicht mehr die landesgeschäftsstelle des AMS über berufungen, sondern das verwaltungsgericht.
wenn sie sich den "zwangs"-deppenkurs nicht mehr antun wollen - müssen sie eine sperre riskieren, die sie dann mit dem rechtsweg / Berufung bekämpfen.
ohne gewähr - alles gute


16.11.2015 um 15.54 Uhr - von E*. - "Bin arbeitslos und mittlerweile auch obdachlos"


hallo liebes soned team
mein name ist erol bin 35 jahre alt und seit ca. mitte 2006 arbeitslos und mittlerweile seit ca. ende 2007 auch obdachlos. der grund meiner obdachlosigkeit ist weil ich ein paar fremdenrechtliche probleme hatte. wie schon vorhin geschrieben bin ich seit 2007 obdachlos und das hat sich bis heute leider nicht geändert. das ams stresst mich natürlich in jeder hinsicht das ich mir sobald wie möglich ein job anschaffe was ich ja im grunde auch will aber durch meine obdachlosigkeit sehr sehr eingeschränkt bin. ich verbringe mindestens 3 tage die woche auf der strasse und die restlichen tage bin ich bei freunden untergebracht. seit knapp 3 wochen bin ich in einem kurs von trendwerk. am ersten tag habe ich versucht meinen trainer zu erklären das meine situation mir nicht viel spielraum gibt da ich nie im vorhinein weis wie und wo ich meine nacht verbringen werde und es schon mal vorkommen kann das ich eines tages beim kurs nicht erscheinen werde weil ich die nacht davor auf der stras
se verbringen musste und dann von mir keiner erwarten kann das ich am nächsten tag von 8-16 uhr im kurs zu sitzen. daraufhin hat mein trainer gemeint das er mir sofort einen dienstvertrag gibt wo ich dann verpflichtet bin 30 std die woche im kurs anwesend zu sein da ansonsten mir meine bezüge gesperrt werden. jetzt meine frage an euch :
was kann ich tun um nicht gespeert zu werden? ich will ja was tun um mein leben wieder in den griff zu bekommen aber solange ich meine wohnsitutaion nicht geklärt habe kann ich einfach nicht garantieren das ich auch am nächsten tag in der arbeit/kurs etc erscheine. ich bin schon durch meine obdachlosigkeit sehr psychisch angeschlagen und diese situation mit dem ams macht es mir nicht einfacher. ich weis einfach nicht mehr weiter und erhoffe mir das ihr einen rat für mich habt
vielen lieben dank e.

Antwort:
Au, kann mir vorstellen, dass sich ihr Leben sehr stressig gestaltet.
Hier (Trainer-Äusserung) wird einmal mehr deutlich, was "DIE" (Schmarotzer-Betriebe und ihre TrainerInnen) unter "sozial" verstehen! Man fragt sich bzw. ich tue das: "Wie ist es möglich, dass ein Mensch, bei so einem Verhalten (auf jemanden hintreten, wenn er schon am Boden liegt) nicht Probleme mit seinem Schamgefühl bekommt?" - Diese Leute legen noch einen drauf und bezeichnen "besser" schimpfen sich auch noch "sozial"?
Ich finde sogar, daraus (aus dieser Umgangsform) lassen sich viele Probleme unserer Gesellschaft, die auf Basis zwischenmenschlicher Beziehungen beruhen, ableiten!

Leider haben sie schlechte Karten - eben "erst recht", wenn ihnen dieses armutserzeugende Zwangs-DV. aufgedrängt wird. Welches Dank SPÖ?-ÖVP ein zumutbares DV ist!
Gehen sie folgende Links durch! Vielleicht finden sie einen Punkt, der ihnen hilft dem auszukommen!
("Schmarotzer-SÖB: zum DRITTENMAL zu IT-Works zugeteilt")

Mehr Chancen auf sanktionslose Weigerung haben sie ev. bei dem jetzigen vorgeschaltenen "Deppenkurs" - "Erst recht", haben sie solchen bzw. ähnlichen Kurs schon besucht! "Keine wiederholte Teilnahme an Schulungen des AMS mit gleichen Inhalten"

Coaching, wie Kurse zur Feststellung von Problemlagen/Defiziten sind freiwillig

Sich gegen SÖB-Zwangsmassnahmen / Deppenkurse-Mobbingkurse = Bewerbungskurse wehren!

zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs :

Ich hoffe, sie finden sich bald eine Wohnung bzw. Unterkunft! Vielleicht holen sie sich Hilfe von Sozialberatungsstellen aus ihrer Stadt. Auf dass ein wenig Ruhe und optimistischere Zukunftsaussichten in ihr Leben einkehren!
Soziale Stützpunkte Wien bzw. Sozialberatung etc. (Stadt) eingeben und suchen
u.a. ev.
Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe
(Ohne Gewähr) Alles Gute!


16.11.2015 um 12.46 Uhr - von H*. - "BBRZ?"


Guten Tag
Ich möchte mich mit einer Frage an sie wenden , ich bin seit März 2015 Arbeitslos gemeldet .
Meine Beraterin hat mich in den BBRZ Kurs geschickt von 9.11.15 bis 08.01.16 also 8. Wochen .
Sie sagte mir das die erste Phase 14 TAGE Pflicht wäre!!!! Muss man dann die weiteren 6.Wochen in den Kurs gehen können sie mich dazu zwingen ???? Im Kurs sagten die Magister das es eine gesamt Beurteilung geben wird nach 14,Tagen dann Entschieden wird ob man weitere 6, 16, oder sogar 26 Wochen den Kurs besuchen muss!!!!!
Was steht mir zu und wie kann ich mich wehren , wird das Arbeitslosengeld gesperrt wenn man den Kurs nicht Monate lang Besuchen möchte ???????
Ich suche eine Arbeit bin 52 Jahre , möchte nicht die Zukunft Monate lang im Kurs verbringen !!!!!!
Wie und wann soll ich mir eine Arbeit suchen wenn ich von Montags bis Donnerstag 8.00 bis 16.00h und Freitags 8.00 bis 12.00h die Zeit im Kurs verbringen muss ????
Bitte sie höflich mir zu Antworten da ich niemanden habe der mir helfen könnte der sich mit dem Problem auskennt.
Danke für ihre Mühe , ich hoffe bald von ihnen zu hören . (14.11.15)

Antwort:
Kurse müssen einen schulischen Charakter haben und Kenntnisse wie Fähigkeiten vermitteln! Coaching wie Kurse zur Feststellung von Problemlagen/Defiziten sind freiwillig und dürfen nicht unter Bezugssperrdrohung vermittelt werden!
Falls doch, kann es sich um Nötigung und Amtsmissbrauch handeln!
>(Muster-Schreiben als Voraussetzung um - im Falle - die handelnden AMS-MitarbeiterInnen wegen "schwerer" Nötigung und Amtsmissbrauch anzuzeigen / zu verklagen!)

Dieser Kurs müsste von Anfang an freiwillig sein!
Fragen sie ev. vor Zeugen nach!
Siehe:
VwGH:
"U. a. - ärztliche Untersuchungen sind kein zulässiger Inhalt einer Maßnahme zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt!" (26.08.14)

"BBRZ: Verbotene Doktorspiele?"
>"Unerträgliche - unhaltbare Szenarien für eine demokratische Republik"
>"Keine Anstellung als Psychologe, sondern als Prozessmanager - daher
keine Verschwiegenheitspflicht?".
>"Das Ziel von IMBUS die psychische Stabilisierung und Entwicklung eines
individuellen Rehabilitationsplanes - über bewusste psychische Druckausübung?"
>"Sachverhaltsdarstellung zur Nachahmung"
(13.10.14)

Da das AMS auch rechtswidrig sperrt, brauchts ev, den Rechtsweg / Berufung auf ev. Sperr-Bescheid - Bzw. müssen sie sich dagegen wehren!

Zur Info:
zu BBRZ_13.05.14' / "Zum BBRZ " 19.01.2015

Sich gegen SÖB-Zwangsmassnahmen / Deppenkurse-Mobbingkurse = Bewerbungskurse wehren! (Sämtlichen Links (unterstrichen) folgen!

(Ohne Gewähr)

12.11.2015 um 18.35 Uhr - von N*. - "Einstellzusage?"


Hallo war vor einigen Tagen beim Ams um mich wieder über den Winter anzumelden also wurde ich vom Schalter mit einem auszufüllenden zettel weitergeschickt zum Bearbeiter,zeigte im alles und denn Wiedereintritt von der Firma zum spätesten 1.4.2016 wieder anfage zu arbeiten,da fragt er mich ob ich Teilzeit oder Vollzeit will ich sagte im das ich wieder in meiner Firma arbeiten will
wie in den letzten Jahren.Er meinte ich muss mir eine andere Firma suchen.........ich mag meine Firma und hab super Kollegen will ned in ne andere.Also hat er recht damit obwohl ich den Wiedereintritt von meiner Firma habe. (11.11.15)

Antwort:
ja sie müssen, wenn sich vorher was auftut, jede zumutbare arbeit annehmen - gibt bis dahin nichts, fangen sie wieder bei ihrer firma an.
die ersten drei monate gibts einen gewissen einkommens- berufsschutz
siehe link: Zumutbarkeitsbestimmung (3)
wenn möglich, nehmen sie sich eine begleitperson zu den terminen mit! ("wirkt wunder") ohne gewähr


12.11.2015 um 12.44 Uhr - von D*. - "Partnerschaftsanrechnung: oder Einer Partnerschaft / Zwei MitbürgerInnen das Existieren verunmöglichen"


Sehr geehrter Herr Moser

Ich bin langzeitarbetlose und beziehe ich die Notstandshilfe. Meine Gattin war nach der Karenz auch kurz bei Ams, gleichzeitug auch geringfügig beschäftigt. Vor 3 Monaten hat sie entschieden sich vonAMS abzumelden und auf 20 Wo-Std umzusteigen mit Nettogehalt 950 Euro.

Mein Problem: Das AMS hat mir sämtliche Bezüge gestrichen (durch Bescheid) als ich die Einkommensänderung meiner Gettin gemeldet habe.

>Gemäß § 33 in Verbindung mit den §§ 38 und 24 Abs.1 Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 (AlVG), BGBl. Nr. 609/1977, und § 2 Notstandshilfe-Verordnung (NH-VO), BGBl. Nr. 352/1973, beide in geltender Fassung, wird die Notstandshilfe mangels Notlage ab dem nachstehend angeführten Tag eingestellt: **.11.2015

BEGRÜNDUNG
Die gesetzlichen Bestimmungen lauten:
Gemäß § 33 Abs.2 AlVG ist eine der Voraussetzungen für die Zuerkennung der Notstandshilfe, dass der Arbeitslose sich in Notlage befindet.
Gemäß § 33 Abs.3 AlVG liegt Notlage vor, wenn dem Arbeitslosen die Befriedigung der notwendigen Lebensbedürfnisse unmöglich ist.
Gemäß § 38 AlVG sind auf die Notstandshilfe die Bestimmungen über das Arbeitslosengeld sinngemäß anzuwenden, soweit nichts anderes bestimmt ist.
Gemäß § 24 Abs. 1 AlVG ist das Arbeitslosengeld einzustellen, wenn eine der Voraussetzungen für den Anspruch auf Arbeitslosengeld wegfällt.
Gemäß § 2 Abs.1 der durch den Bundesminister für Arbeit und Soziales aufgrund § 36 AlVG erlassenen Verordnung (NH-VO) liegt Notlage vor, wenn das Einkommen des (der) Arbeitslosen und das seines Ehepartners (Lebensgefährte/in) zur Befriedigung der notwendigen Lebensbedürfnisse des (der) Arbeitslosen nicht ausreicht.
Gemäß § 2 Abs.2 NH-VO sind bei der Beurteilung der Notlage die gesamten wirtschaftlichen Verhältnisse des (der) Arbeitslosen selbst sowie des mit dem (der) Arbeitslosen im gemeinsamen Haushalt lebenden Ehepartners (Lebensgefährte/in) zu berücksichtigen.

Das Ermittlungsverfahren hat ergeben: Das anrechenbare Einkommen Ihrer Lebensgefährtin übersteigt trotz Berücksichtigung der gesetzlichen Freigrenzen Ihren Anspruch auf Notstandshilfe. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden.

Wir haben auch 2,5 J. Tochter
Ich bin auch geringfügig beschäftigt mit 350 euro Lohn. Wird dieser Lohn zum Einkommen mitberechnet?Sogar wenn ja nach meiner Berechnungen: 950 (Gattinn)+350(Ich)=1300- 441 (Freigrenze)- 223 Kindzuschlag- 11 Werbungspauschale(?) macht es 625 Euro was viel unter den ist, was ich von der Notstand bezogen habe (830)
d.h. es liegt Notlage vor.
Bitte sagen Sie mir, ob ich richtig gerechnet habe und ob einen Rechtseinspruch sinvoll würde? . Danke im vorhinein D.

Antwort:
Die Kompliziertheit der Partnerschaftsanrechnung veranlasst mich bei der Antwort / Berechnung vorsichtig zu sein.
Hier der Link: Seite aufrufen und die Frage anklicken!
Wie hoch ist die Notstandshilfe und wie wird sie berechnet?
Versuchen sie nachzurechnen / ihre Bezugshöhe zu überprüfen!
Bzw.
Verlangen sie einen Bemessungsbescheid, - die Berechnung / Anrechnung müsste genau aufgelistet sein - den sie bei Ungereimtheiten berufen! (Ohne Gewähr)

>Es wäre wichtig, das Betroffene, Beschwerden an sämtliche Adressen (bzw. verantwortlichen Parteien / PolitikerInnen / Ministerien / Regierung) senden! Auf dass die Verantwortlichen mit den Konsequenzen ihrer Politik konfrontiert werden!

11.11.2015 um 9.45 Uhr - von J. - "Weitere" widerrechtliche K-Versicherungs-Abmeldung?"


Hallo hab heute einen brief bekommen von gkk das meine Pflichtversicherung endete am 13.10 2015 meine frahe hängt das mit der sperre zusammen ? Mfg (10.11.15)

Antwort:
Die Volksanwaltschaft wie AMS-Chef Buchinger behaupten, es handelt sich um technische Fehler! Eine Abmeldung darf es wegen der Schutzfrist nicht geben!
Beim runden Tisch wurden wir aufgefordert Betroffenen mitzuteilen, dass sie sich bei der Volksanwaltschaft ( vaa@volksanwaltschaft.gv.at ) melden sollen. Die bringen das wieder in Ordnung!
Siehe: Kranken-Versicherungs-Abmeldung unzulässig!
auch im
Protokoll zu lesen! unter "Moser Christian SoNed" nimmt Mag. Tröster Bezug auf dieses Beispiel.

zu: "Notstandsgeld für 6 wochen gesperrt" (28.10.2015)

11.11.2015 um 10.18 Uhr - von W. S. - "Ausrede zur KK-Abmeldung"
ZU : "Weitere" widerrechtliche K-Versicherungs-Abmeldung?"

AMS "Ausreden" zu Sperre KK "nur" technischer Fehler" - Reine Schutzbehauptung ?

Mir persönlich wurde der KK Bezug gesperrt/ausgesetzt OHNE einer Sperre oder Kursablehnung etc.
Es war nichts im Busch.
Trotzdem musste ich 50 Euro beim Arzt hinterlegen, weil die Ecard gesperrt wurde.
Laut KK lags an einer AMS Meldung. Gotteidank konnte ich das am Servicetelefon abklären.
Doch wieso und warum konnte oder wollte mir da keiner sagen.

Was ich daraus lernte : Keine mündlichen Auskünfte, nur mehr alles Schriftlich.
Da merkt man dann sehr schnell, wie sehr mündliche und schriftliche Aussagen im Inhalt unterschiedlich sein können.
Wegen der Beweiskraft, weil ans mündliche kann sich dann - welch Zufall- keiner mehr erinnern.

11.11.2015 um 9.40 Uhr - von N*. - "Hab wider Erwarten ALG. bekommen"


Hallo!
Ich bin noch Studentin und habe bereits Anspruch auf Arbeitslosengeld. Bzw. mittlerweile schon wieder einen Job. Ich wurde heuer im Juli arbeitslos, bin mit meinem Mann umgezogen und ging erst eigentlich davon aus, dass ich keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld habe (als ich vor 2 Jahren zu meinem Mann zog, musste ich mir auch einen neuen Job suchen und hatte damals keinen Anspruch bekommen).
Ein Freund meinte ich solle trotzdem zum Ams gehen - und siehe da, ich hab wieder erwarten was bekommen.
Ich habe mich erst im September Arbeitslos gemeldet. Das Geld von Juli und August ist damit leider verloren? Oder gibt es eine Möglichkeit auf Auszahlung?
Mit freundlichen Grüßen (10.11.15)

Antwort:
Ja, Juli, August sind verloren. Finden sie keine Arbeit so bekommen sie die ihnen zustehene ALG-Zeit bis zum Ende. Heisst, um die 2 Monate länger, die sie später angesucht haben. - Sollten sie keine Arbeit finden.
Erst bei der Notstandshilfe kommts zur Partnerschaftsanrechnung! (Ohne Gewähr)

10.11.2015 um 10.28 Uhr - von G*. - Dank


Hallo Hr. Moser, Vielen lieben Dank!

unter:
"Habe das Vertrauen in diesen Berater verloren"
+ Anmerkung:
Arbeitsmarktpolitik zum Nachteil auch von ArbeitnehmerInnen! (7.11.2015)

9.11.2015 um 12.56 Uhr - von Ju*. - "Nach gerade einmal einem Monat Arbeitslosigkeit in einen sinnlosen Kurs gesteckt und für unmündig erklärt werden!"


Sehr geehrter Herr Moser!

Ich bin seit 1. Oktober Arbeitslos, da mein letzter Arbeitgeber die Firma aus finanzieller Sicht nicht mehr halten konnte.
Jetzt war ich am Freitag bei meinem ersten AMS-Termin und die Beraterin hat mich, ohne auf meine Interessen zu achten, zu einem Kurs "Berufscoaching für Jugendliche und junge Erwachsene" angemeldet. In diesem werden wir wieder einmal nur Bewerbungsunterlagen erneuern, wozu ich auch alleine fähig wäre. Noch dazu habe ich vor meiner letzten Arbeitsstelle schon einen Kurs "Wiedereinstieg mit Zukunft für Frauen" besucht. Also bin schon vollkommen auf dem neuesten Stand.. Ich habe nichts gegen einen Kurs, wenn ich darin etwas neues lernen würde. Natürlich will ich viel lieber eine geeignete Stelle, aber wenn sich auf die Schnelle nichts auftut, hilfts ja nicht. Also heute mein erster Kurstag, durfte früher gehen, da die super tolle Kursleiterin von meinen Ansichten genau so begeistert war, wie ich von ihren, nur blöderweise hab ich schon das Formular unterschrieben und bin dann erst auf Ihre Seite gestoßen. Kann man da irgendetwas tun? Kann man eine Unterschrift wiederrufen? Viell
eicht weil man unter Druck gesetzt wurde mit den Worten: "Ohne AMS würdest du und dein Sohn verhungern!"? Naja, nicht gerade die netteste Art, wenn man nur fragt, um was es in diesem Kurs geht und ich lieber zu Hause meine Bewerbungsunterlagen verschicke, da ich alles schon erneuert habe und vormittags lieber auf Freiwilligenbasis bei der Flüchtlingshilfe mitarbeiten würde. Ist ja nicht so als würde das Arbeitslosengeld von meinen Steuern bezahlt werden! Und sobald ich einen Job habe würde ich e nicht mehr unentgeltlich Arbeiten... Aber nach gerade einmal einem Monat Arbeitslosigkeit, in einen sinnlosen Kurs gesteckt zu werden und für Unmündig erklärt zu werden, ist ja nicht gerade das, was ich mir unter sinnvolle Beschäftigung vorstelle...

Also noch einmal zu meiner Frage, kann man eine Unterschrift wiederrufen?

Mit freundlichen Grüßen,

Antwort:
Vorweg: Nicht das AMS bringt die Gelder ihrer Lebenserhaltungskosten auf, sondern hier handelt es sich um eine Versicherungsleistung! - Diese Versicherung muss verwaltet werden, was gutbezahlte Arbeitsplätze - wie der der BetreuerIn - zur Folge hat! Auch werden von diesen Gelder die Zwangsmassnahmen und ihre CoacherInnen finanziert! Daraus ist der Schluss zulässig, dass die (AMS-BeraterIn wie CoacherIn) ohne AMS kein Einkommen hätte(n)!
"Dann ev. verhungern müssten, gäbe es vom AMS kein Geld/Lohn und für "die", wie für hunderttausende Menschen im Land, keinen Job!"

>Ja sie können jede Unterschrift zurückziehen. Machen sie das ev. schriftlich!
Auch müssen sie, weil noch nicht lange arbeitslos, über ihre Defizite wie den Kurs der diese ausgleichen muss, aufgeklärt werden!
Fehlende Belehrung: Falls, auch zur Berufungs-Begründung verwenden!
Kurse müssen Fähigkeiten und Kenntnisse vermitteln - einen Schulungscharakter haben!

>Die Zuweisung zu einer Maßnahme setzt vielmehr voraus, dass eine Problemlage besteht, also etwa Kenntnisse und Fertigkeiten, die für eine Vermittlung in zumutbare Beschäfigungen notwendig (oder nützlich) sind, fehlen.
Dies ist aber vom AMS zu prüfen. Eine Verweigerung der Teilnahme an einer Maßnahme zum Zweck der Feststellung einer allfälligen \"Problemlage\" durch einen Arbeitslosen ist aber nicht nach § 10 AlVG sanktionierbar.

Coaching freiwillig!

>Betreuungspflichten: Sie müssen dem Arbeitsmarkt nur 16 - 20 Stunden die Woche zur Verfügung stehen! - Für eine längere Arbeitszeit dürfen sie nicht verpflichtet werden - nur freiwillig - Gilt auch für Zwangsmassnahmen! (Ohne Gewähr)

9.11.2015 um 10.00 Uhr - von M.S. - "Neue Hymne?"


Hallo Christian,

Gut und treffend? Aktueller denn je? Neue Hymne?

Land der Nehmer, Land der Geber,
Land der Kriecher, Land der Streber,
Land der Schieber, schmiergeldreich,
Heimat, Land der Pharisäer,
der justizbekannten Steher, vielgeplagtes Österreich.
Zahlungsschwach und wild zerstritten,
gilt Parteimacht statt der Sitten,
welche Farbe ist ganz gleich!
Es wird stets mehr Leute geben,
die vom Fleiß der anderen leben,
Wirtschaftswunder Österreich.
Zaghaft in die schlechten Zeiten,
die wir selber uns bereiten,
arbeitsscheu und freizeitreich,
lasst uns hinterziehen und pfuschen,
die Skandale dann vertuschen,
das geht nur in Österreich.

Mit Grüßen, MS (7.11.15)

Ps.: text ist nicht von mir. hab ich vor jahren in der *zeitung gelesen.

8.11.2015 um 12.14 Uhr - von S. - "Wegen KRANKENSTANDSFLUCHT ("rechtswidrig") von der Krankenversicherung abgemeldet"


Werter Herr Moser
Am 12.10.15 schrieb ich Ihnen von meinem Problem "Bezugssperre trotz Kursbesuch" wegen fehlender Eigenbewerbungen (obwohl Abmeldung Ausland für 4 Wochen. Ich danke für Ihre rasche Antwort, und möchte Ihnen erzählen wie das weiterging.
Bei meinem "Betreuungstermin" am 14.10 wurde mir nur gesagt "Wir sehen uns im Jänner wieder, der Bescheid kommt noch".
Den Bescheid habe ich am 22.10. erhalten (datiert mit 15.10 !).
DA STAND SPERRE v 02.09 bis 08.09. Nachsicht nicht erteilt.
Am 4.11. hatte ich einen Termin bei meinem Lungenfacharzt, den ich nicht wahrnehmen konnte, weil mir die Empfangsdame mitteilte "SIE sind NICHT VERSICHERT" !
Bei Vorsprache am 5.11. in der Infozone des AMS sagte man mir "DAS IST WEGEN DER KRANKENSTANDSFLUCHT" .
Man gab mir aber eine "Bezugsbestätigung" die ich bei der WGKK vorzeigen solle, dann dürfe ich auch zum Onkel Doktor gehen.
Auf dieser "Bezugsbestätigung" stand SPERRE WEGEN § 10 VOM 02.09. BIS 27.10.15 !!! ACHT WOCHEN !
Dann wurde mir ein Termin bei der Verrechnungsabteilung gegeben (11.11.15) mit dem Hinweis "Machen Sie Sich das mit denen aus.
Ja leben wir in einer Bananenrepublik ?
Auf meinem Bescheid steht Sperre v 2. bis 8.9.15, aber intern werde ich vom 2.9. bis 27.10. gesperrt UND bei der WGKK abgemeldet !

Herr Moser - was tut man da ? (außer sich beherrschen und nicht auszuflippen)

Mit freundlichem Gruß und Dank R.

PS. Ihre Seite ist eine wertvolle Hilfe für "Den Abschaum der Nation", der wir ja offenbar zu sein scheinen.

Antwort:
Zuerst die Frage: "Haben sie auf den Bescheid "eh" - wie in der Gästebuch-Antwort vorgeschlagen - Berufung eingelegt?

Was die rechtswidrige Krankenkassa-Abmeldung anbelangt, so schreiben sie der Volksanwaltschaft!
Beim runden Tisch - auch mit AMS-Chef Buchinger - wurde mir "versichert" es handelt sich bei der Krankenkassa-Abmeldung um einen technischen Fehler - Wie sie uns hier wieder mitteilen und wie ich denen beim runden Tisch schon vorgeworfen habe - handelt es sich um gezielte widerrechtliche Absicht! Nichts desto-trotz hat die Volksanwaltschaft angeboten, sich mit der Krankenkassa in Verbindung zu setzen und die Sache zu bereinigen! Die Betroffenen sollen sich bei ihr (VA, vaa@volksanwaltschaft.gv.at) melden!
Kranken-Versicherungs-Abmeldung unzulässig!
Siehe auch das Protokoll dazu:
Volksanwaltschaft - Protokoll zum runden Tisch am 14.10.15 (3.11.15)
Und
teilen sie der VA. mit. dass es sich bei der KK-Abmeldung nicht um technische Fehler handelt, sondern - wie ihnen beim AMS mitgeteilt wurde - sie WEGEN KRANKENSTANDSFLUCHT abgemeldet wurden?
Auf dass es schwieriger wird / ist "Ignoranz" zu leben!

("Leistungseinstellung trotz Kursbesuch?" 12.10.2015)


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