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24.11.2015 um 9.53 Uhr - von R*. - "Soziale Härte und wirklicher Notfall" |
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Sehr geehrter Herr Moser,
danke für Ihre Seite und die kompetenten Antworten. Darf ich mich an Stelle eines Freundes an Sie wenden und um Rat bitten? Der Bekannte ist obdachlos und seit mehreren Jahren krank. Nach einigen Jahren beim AMS wurde von der PVA aufgrund seiner Krankheit ein Invaliditätsbescheid ausgestellt, der ihn zum Bezug einer Dauerleistung des Sozialamtes berechtigt. Die Unterlagen wurden im März 2015 bei der Wiener MA 40/Wilhelmstraße abgegeben, jedoch keine Empfangsbestätigung ausgestellt. Er hat leider erst im August 2015 nachgefragt, wie es mit dem Bescheid aussieht und diese wussten von nichts. Anscheinend wurden die Unterlagen von den Mitarbeitern "verlegt", sie sind jedenfalls nie wieder aufgetaucht. Er hat daraufhin einen neuen Antrag eingebracht samt den Unterlagen zur Invalidität. Dies erfolgte mit Empfangsbestätigung vom 15. September 2015. Im Oktober wurde von der MA 40 ein Ansuchen um Auskunft zu einem Grundstück gestellt, das dem Bekannten gehört. Dabei handelt es sich um einen vererbten Anteil an einem Acker, von dem ihm 1/18 gehört. Laut Einheitswertbescheid ist sein Anteil unter 1000? wert. Es ist nicht möglich, das Grundstück zu verkaufen, da eben einige andere Eigentümer beteiligt sind. Alle Unterlagen dazu wurden Anfang Oktober an die MA 40 geschickt. Nun haben wir Ende November und seit Antragstellung sind mittlerweile 10 Wochen vergangen. Bei telefonischen Nachfragen wird er vertröstet und soll weiter warten. Er hat kein Geld, um Essen zu kaufen und macht Schulden um sich irgendwie durch zu schlagen. Er ist nicht versichert und kann seine chronische Krankheit nicht behandeln lassen. Die psychische Belastung ist extrem.
Meiner Meinung nach handelt es sich dabei um einen wirklichen Notfall und soziale Härte, jemanden in dieser Situation so lange (fast drei Monate!) auf einen Bescheid warten zu lassen. Abgesehen von der Unterschlagung der Erstunterlagen!
Was kann man tun? Gibt es eine Beschwerdestelle, an die er sich wenden kann?
Liebe Grüße
PS: Danke im Voraus für all Ihre Bemühungen. Die veröffentlichten Geschichten geben zumindest den Trost, dass man nicht alleine ist. (23.11.15)
Antwort: Es ist ärgerlich, dass er sich die erste Antrags-Abgabe nicht bestätigen lassen hat. Hat er wenigstens den Invaliditätsbescheid der PVA noch? bzw. mit der erneuten Antragstellung abgegeben? "Ist überlebenswichtig / existenzsichernd!" Ansonsten von der PVA nochmals anfordern und irgendwo gut aufheben - Und bei Ansuchen etc. nur immer die Kopie beilegen.
Das Grundstück dürfte keine grosse Rolle spielen - spielt dann eine Rolle, wenn er monatliche Einkommen daraus lukrieren würde. Kann natürlich sein, dass die sich ins Grundbuch eintragen, was bei einem Wert von 1000 Euro auch nicht sehr weh tut.
>Er soll immer nur mit Begleitperson zu Behördenterminen gehen - wenn möglich. Auch um ev. um einen Vorschuss vorzusprechen bzw. bis zur Erledigung um eine einmalige Unterstützung anzusuchen.
"Beschwerdestelle" Ja, er soll sich unbedingt an die Volksanwaltschaft vaa@volksanwaltschaft.gv.at wenden - dort gibts ev. Unterstützung bzw. falls es die gibt, dann kann man davon ausgehen, dass mehr weiter geht, als wenn sich der 0-8-15 Rudi an das Amt wendet! Gleichzeitig unbedingt ans Sozialministerium wenden. = Der politische Chef dieser Behörde" - SozialTelefon-Bürgerservice, gebührenfrei 0800 20 16 11 (kostenfrei) E-Mail sozialtelefon@bmask.gv.at - wichtig dort anrufen. Dort gibts ev. hilfreiche Infos / Unterstützung! (Ohne Gewähr)
Weitere Informationen unter: Mindestsicherungs-Farce / Schweinerei!
25.11.2015 um 11.43 Uhr - von R*. - "Werden wir probieren" Vielen Dank! Werden wir probieren - mal sehen wie es weiter geht. Lg (24.11.15) |
23.11.2015 um 19.03 Uhr - von J. - "Berufung abgewiesen" + 23.11.2015 um 16.55 Uhr - von J. - "Nachzahlung ev. wegen Arbeitsaufnahme?" |
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Unter: "Notstandsgeld für 6 wochen gesperrt" (28.10.2015)
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23.11.2015 um 15.45 Uhr - von W*. - "Betreuerin-Aussage: Studium / Arbeitslos geht nicht" |
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Unter: "Studium und Arbeitslosengeld?" (20.11.2015)
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21.11.2015 um 17.57 Uhr - von L. - "Gedenke von Wien nach München zu ziehen?" |
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Hallo, habe eine Frage : ich gedenke von wien nach münchen zu ziehen und auch da zu arbeiten. könnte dort in eine WG ziehen. bin in der notstandshilfe! klarerweise möchte ich mir münchen vorher ansehen und die vorallem auch die WG! was ja im sinne nicht wirklich ein spassurlaub ist sondern eben ein check! ob ich mir meine zukunft verbessern kann! möchte eh nur 2 tage hinfahren. angenommen ich melde das dem ams - wird mir da auch das geld gesperrt?und wie siehts dann mit der versicherung aus?
Antwort: Sehen sie sich die Links durch und entscheiden sie sich ev. für die beste Möglichkeit! Bez. Auslandsanspruch / Formular E303 holen sie sich noch Informationen ein. Lassen sie sich diesbez. von Behörden aufklären. (Ev. auch in Deutschland anfragen.) Siehe: Mitnahmeanspruch muss bei der Abmeldung gestellt werden! + "Ruhen des Arbeitslosengeld nachsehen" Bzw. gibts die Möglichkeit für drei Monate ins Ausland (Deutschland) zu ziehen, um dort Arbeit zu suchen. Bewerbungsaktivitäten sind nachzuweisen. Bewerbungen ev. kopieren und vorlegen.
Leistungssperre während des Arbeitslosengeldbezugs auch bei kurzen Auslandaufenthalt? - Stundenweise unter: Bin ich trotz Bezugssperre versichert? - Kein Alg. / Notstandshilfe bei Auslandsaufenthalt. - Ev. Einreise und Ausreisetag erlaubt? (erkundigen) Jedoch besteht ("ev.") Krankenversicherung ohne Krankengeld. (Ohne Gewähr).
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20.11.2015 um 9.15 Uhr - von W*. - "Studium und Arbeitslosengeld?" |
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Mein Sohn hat ein abgeschlossenes Masterstudium in Tourismusmanagement. Er war ca 1/2 Jahr beim AMS gemeldet, begann aber im Herbst an einer FH mit dem Lehramtsstudium da er es im Tourismus nicht mehr aushielt. Er möchte mit Kindern arbeiten (ist auch Fußballtrainer). Nun hat aber seine AMS Betreuerin gesagt er kann entweder arbeitslos sein oder studieren, eine Unterstüzung steht ihm nur im ersteren Fall zu. Ich habe alle mir bekannten Ämter und Institutionen abgefragt (ÖH, Sozialministerium, SPÖ, Land, Studienbeihilfe[nicht möglich da schon Studium]), finanzielle Unterstützung bekommt er nirgends. Nun lebt er von seinem ersparten und der Unterstützung von seinen Eltern bzw seiner Lebensgefährtin. Beginnt im Frühjahr das 4 te von 6 Semestern. Besteht noch eine Möglichkeit einer finanziellen Beihilfe?
Antwort: Er soll auf alle Fälle den ALG-bzw. Notstandshilfe-Antrag stellen - falls noch notwendig! Und beim AMS - ev. - Geschäftsstellenleiter die Studiumsmöglichkeit abklären! Die Möglichkeit besteht, wenn ihr Sohn gleichzeitig dem Arbeitsmarkt 20 Stunden die Woche zur Verfügung steht! Er soll zu den Terminen eine Begleitperson als Zeugen mitnehmen - und sich Antworten schriftlich aushändigen lassen bzw. wichtige Fragen ev. per Post und eingeschrieben stellen / senden. - Auf alle Fälle schriftlich / ev. über Feststellungsbescheid. (Ohne Gewähr)
23.11.2015 um 15.45 Uhr - von W*. - "Betreuerin-Aussage: Studium / Arbeitslos geht nicht" Danke für die rasche Antwort. Nein er musste sich mit Beginn des ersten Semesters von der Arbeitslosen abmelden ( so sagte es ihm seine damalige Betreuerin), dass heist er ist seit Herbst 2014 nicht als Arbeitslos gemeldet. Krankenversicherung zahlt er selbst ein. Nach Aussage seiner Betreuerin im AMS Bruck/Leitha geht das nicht Stuium / Arbeitslos. Notstand bekommt er aber nur wenn er arbeitslos gemeldet ist. Also hat er seit damals keine Ünterstützung unseres ach so guten Wohlfahrtsstaates.
Antwort: man darf sich niemals von einer beraterin mündlich abspeisen lassen - viele erzählen irgendetwas, um die statistik zu beschönigen - dafür gibts prämien. er hätte studieren dürfen - mit einer verfügbarkeit von 20 stunden. solche fragen immer schriftlich eingeschrieben stellen und antwort auch schriftlich per bescheid verlangen - der wäre zu berufen / (beschwerde erheben) er soll ev. mit begleitperson - wenn möglich / wichtig" zum geschäftstellenleiter gehen und sich auskunft bez. studium trotz arbeitslosengeld / notstandshilfe einholen.
BZW. ev. senden sie eine diesbez. anfrage ans sozialministerium (politischer chef des AMS) SozialTelefon-Bürgerservice, gebührenfrei 0800 20 16 11 (kostenfrei) E-Mail sozialtelefon@bmask.gv.at und auch an die volksanwaltschaft - vaa@volksanwaltschaft.gv.at . >halten sie mich auf dem laufenden - über antwort ps. danach soll er ev. wieder antrag stellen - mit 20 stündiger verfügbarkeit. (ohne gewähr) |
18.11.2015 um 23.27 Uhr - "Blick nach drüben / de"
"Ein Mann hat sich vor dem Jobcenter angezündet" |
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Mörlenbach: Mann übergießt sich mit brennbarer Flüssigkeit und zündet sich an! (echo-online.de)
MÖRLENBACH - Ein Mann hat sich am Mittwochnachmittag gegen 15.15 Uhr vor dem Jobcenter an der Weinheimer Straße in Mörlenbach mit einer brennbaren Flüssigkeit übergossen und angezündet.
Den herbeigeeilten Einsatzkräften von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst bestätigte sich vor Ort der im Notruf geschilderte Sachverhalt. Nach ersten Feststellungen hat sich der 32-Jährige während seiner Wartezeit mit Brandbeschleuniger übergossen, angezündet und sich dann in ein Büro begeben. Dort konnte er von zwei Mitarbeitern und hinzugeeilten Helfern gelöscht werden.
Der Mann zog sich schwerwiegende Verbrennungen zu und musste mit einem Rettungshubschrauber in eine Klinik gebracht werden. Derzeit besteht Lebensgefahr.
Ein Mitarbeiter erlitt nach ersten Feststellungen eine leichte Brandverletzung, eine Mitarbeiterin einen Schock. Beide wurden ärztlich versorgt. Weitere Personen wurden nach derzeitigem Stand nicht verletzt. Das Gebäude wurde vorsorglich geräumt.
Warum der Mann an diesem Tag das Jobcenter aufgesucht hatte, ist nicht bekannt. Einen Termin hatte er nicht. Der 32-Jährige war in der Vergangenheit bereits mehrfach wegen Randale in Zusammenhang mit Alkoholkonsum aufgefallen. Hinweise zu seiner Motivlage gibt es bislang nicht. Das Kommissariat 10 der Kriminalpolizei hat die Ermittlungen übernommen.
Anmerkung: Ignoranz / Realitätsverweigerung >"Ignoranz / Realitätsverweigerung scheint drüben wie hüben Berufsvoraussetzung arbeitsmarktpolitisch tätiger Personen zu sein! Fehlende Selbst-Reflexion / fehlende Reflexion des eigenen Verhaltens, darum fehlende Selbsterkenntnis vernebeln in diesem Fall die Hinweise zur Motivlage.
>Keine Hinweise zu seiner Motivlage, obwohl "u. a." das Team Wallraff das System Jobcenter aufdeckte, auch die EX-Jobcenter-MitarbeiterIn Inge Hannemann über das Jobcenter-Innenleben" ausbackte ?
>Das trotz der Schrecken, um die Jobcenter-Gebarung - die von diesen couragierten Persönlichkeiten ans Tageslicht gefördert wurde - eines bestimmten Bildes wegen, "Randale in Zusammenhang mit Alkoholkonsum" über das Selbstverbrennungsopfer in der Öffentlichkeit verbreitet wird, nur um von der behördlichen Problemlage abzulenken, damit eine politische-behördliche Mit-Verantwortung erst gar nicht in Betracht gezogen werden "kann / soll", spricht für sich und ist eigentlich eh bezeichnend!
>Werden Verhalten und Umgangsformen, die auf politische Weisungen beruhen - wie die Konsequenzen daraus - nicht reflektiert, so ist das ein "Indiz / Beweis" einer Politik, die nur eigene bzw. die Interessen bestimmter Gruppierungen / Parteien umsetzt! Was es verunmöglicht, eine Politik zum Wohle aller Menschen zu optimieren. Bleibt ein Handeln nach einer Idee, der unter allen Umständen gefolgt werden muss / wird! Auch, wenn sie über Leichen geht!
Dies kann zu keiner Zufriedenheit / keinen Frieden führen! Wir wissen also wo wir ansetzen müssen, "wollen" wir die Gesellschaft / den Staat, die Politik, den Menschen, die Welt verbessern!" |
18.11.2015 um 11.32 Uhr - von M. - "AMS / (SÖB-Schmarotzerbetrieb) zerstört mir meine Zukunft und verbannt mich dazu den Rest meiner Tage Leihjobs und anderen Müll zu machen" |
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Guten Tag!
Beziehe Notstandshilfe. Das AMS-Salzburg will mich jetzt in so eine "Therapiegruppe" des 2. Arbeitsmarkts stecken. Ich habe Ausbildungen und mehrere Schulabschlüsse und studiere zudem nebenbei. Studienbeihilfe bekäme ich viel zu wenig zum überleben, daher AMS.
Das Problem ist, diese Beschäftigungstherapie dauert nicht, wie bei normalen Kursen üblich, 6 Wochen sondern ein ganzes Jahr (ganztags). Was für mich so viel bedeuten würde wie "Studien aus".
Kann es wirklich wahr sein, dass diese Vorgehensweise berechtigt ist? Immerhin zerstört mir das AMS damit langfristig meine Zukunft und verbannt mich dazu den Rest meiner Tage Leihjobs und anderen Müll zu machen.
Der Jobmarkt (für andere Jobs) sieht in Salzburg-Stadt sehr schlecht aus (laut AMS-Berater). Was soll ich also tun? (17.11.15)
Antwort: haben sie das studium mit dem ams abgeklärt? bzw. machen sie das, falls nicht. dann müssen sie dem arbeitsmarkt 20 stunden zur verfügung stehen.
die betroffenen sollen nicht enden-wollende beschwerde-schreiben an "SPÖ?"-ÖVP senden, dank denen sind diese zwangsmassnahmen-(geschäftemacherei mit den Menschen in Not) zumutbare DV.
Links durchgehen, um ev. einen punkt zu finden der ihnen hilft, dieser u.a. armutserzeugenden zwangsmassnahme auszukommen?
"Schmarotzer-SÖB: zum DRITTENMAL zu IT-Works zugeteilt"
Die "psychosoziale Betreuung" in den SÖB darf abgelehnt werden! - freiwillige Angelegenheit! siehe AMS-Chef Dr. Buchinger im VA-Protokoll
Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern Falls, setzen sie statt der Unterschrift folgenden Text ein - auch wenn der nicht von der "Zwangsarbeit" befreit. >In Hinblick auf den auf mich ausgeübten Druck, der in der Ankündigung, das Arbeitslosengeld/Notstandshilfe als existenzerhaltendes Grundgehalt zu streichen, besteht, leiste ich, ohne den vorliegenden Inhalt in Frage stellen zu können, keine Unterschrift!<
Sich gegen SÖB-Zwangsmassnahmen / Deppenkurse-Mobbingkurse = Bewerbungskurse wehren! (ohne Gewähr) |
18.11.2015 um 10.43 Uhr - von B. - "Neue Anwartschaft + alter Anspruch?" |
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liebes soned Team! wenn ich einen alten Anspruch für Arbeitslosen Geld habe, und jetzt eine neue Anwartschaft erwerben, wie lange geht dann mein Stempelgeld? Wird alter und neuer Anspruch zusammen gezählt? Vom alten hätte ich ca noch 14 Wochen, beim neuen 20 Wochen. vielen lieben dank (17.11.15)
Antwort: sie erhalten nur das ergebnis der neuen anwartschaft - der alte anspruch hebt sich auf / geht verloren - wegen neuer bemessungsgrundlage / einkommenshöhe verändert sich auch die bezugs-höhe. den rest des alten anspruch`s erhalten sie weiter, wenn keine neue anwartschaft erfüllt wird. ohne gewähr
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17.11.2015 um 8.53 Uhr - von Mag. L*. - "Bin seit 22.Sept. im Krankenstand" |
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