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16.12.2015 um 17.35 Uhr - von P. R. - "Gelogen und Betrogen / Leiharbeit in Deutschland / Brief aus einem Jobcenter"


Lieber Christian!
Hier ein super Artikel über Leiharbeit in Deutschland:

(Dazu Ergänzung Frankfurter Rundschau: “Das Geschäft mit der Leiharbeit“)
Liebe Grüße & viel Kraft:
Peter (15.12.15)

>Inge Hannemann; "Hüben wie drüben" - "Und das Unfassbare wird früher oder später doch seinen Weg an die Öffentlichkeit finden!


14.12.2015 um 21.35 Uhr - von P*. - "Beraterin meint sie muss es mir so schwer wie möglich machen - von den Beleidigungen mal abgesehen"


Sehr geehrter Herr Moser,
Ich habe seit Oktober eine neue Beraterin die meint sie muss es mir so schwer wie möglich machen, von den Beleidigungen mal abgesehen.
Jetzt meint sie, mich nach Tirol, natürlich mit Quartier vermitteln zu müssen (komme aus NÖ). Habe zwei schulpflichtige Kinder und meine Frau ist im Moment ebenfalls AL, und hat keinen Führerschein. Wie sieht es rechtlich aus, darf sie mich von meiner Familie trennen? Hoffe sie können mir weiterhelfen und bedanke mich im voraus. Mit freundlichen grüßen, P.

Antwort:
Lassen sie sich nicht schikanieren! Für sie kommt eine zumutbare Arbeit dann in Frage, wenn sie die Stelle in 2 Stunden bzw. bei Teilzeit in 1,5 Stunden (hin und zurück) erreichen!

Lassen sie sich das nicht mehr gefallen! Nehmen sie sich, wenn möglich - eine Begleitperson zu den Terminen mit! "Wirkt Wunder"
Gibts weiter Probleme (auch Beleidigungen) so senden sie eine schriftliche Beschwerde an die Geschäftstellenleitung (eingeschrieben) wie auch an die Landesgeschäftsstelle! (ev. auch an mehreren Adressen)
Bzw. ist eine schriftliche Aufsichtsbeschwerde mit Beschreibung des Vorfalles anzuraten! siehe; Mobbing durch das AMS / Schlechte Behandlung:

>Ev. kontaktieren sie auch die Volksanwaltschaft vaa@volksanwaltschaft.gv.at - wichtig für ev. Unterstützung?

>Es wäre auch angebracht, wenn die Betroffenen an den Verantwortlichen / Sozialminister / (rudolf.hundstorfer@sozialministerium.at) von der "SPÖ?", Unmutskundgebungen / Beschwerden / Kritiken senden würden.
Er / Die sollen über die Konsequenzen ihrer unsozialen/inkompetenten Politik informiert werden!

Setzen sie alle Hebeln in Bewegung und stellen sie ihrer BeraterIn das "beleidigende" Verhalten ab! Sie werden sehen, das funktioniert - auch wird ihnen die erforderliche Courage guttun! Alles Gute! (Ohne Gewähr)


14.12.2015 um 10.48 Uhr - von D. M*. - "Mindestsicherungs-Problem"


Servus!

Ich habe folgendes Problem, momentan bin ich beim AMS und beziehe Mindestsicherung. Letzten Monat erhielt ich einen Brief vom AMS das ich einen neuen Antrag einreichen müsse. Leider ging dieser Brief unter und tauchte erst 15 Tage später auf. Habe dann einen neuen Antrag eingereicht und gleich die Information mitbekommen das ich für diese Zeit kein Anspruch auf Leistungen habe.

Da es sich finanziell ja so schon kaum ausgeht ausgeht machte ich mich auf den Weg zur BH um für diese Zeit eine ausgleichszahlung zu beantragen.
Dazu meinte mein Betreuer kein Problem das geht klar (sinngemäß).

Nun im Dezember fehlte jede Spur dieser Zahlung also meldete ich mich noch einmal bei meinem Betreuer der BH der diesmal eine komplett andere Position bezog. Nachdem er meine Akte rausgesucht hatte fragte er ob es denn Eigenverschuldet gewesen wäre. Dies bejahte ich. Woraus wie aus der Pistole geschossen kam, na dann müssen wir aber ihren Richtsatz kürzen!
Ich erwiederte nur das ich das nicht einsehe und dagegen vorgehen werde. Woraufhin er meinte er werde das nochmal prüfen.

Da er das jetzt bereits das zweite mal versucht, wollte ich hier fragen ob das ganze denn überhaupt rechtens ist oder was für Möglichkeiten ich habe?

Also wenn ich mich nicht bei der BH gemolden hätte und die 150? fehlenden AMS geldes verschmerzt hätte, wäre nichts geschehen und ich bekäme keine Kürzung des Richtsatzes!? (Welcher sogar auf recht kurze Zeit Teurer wird als die einmaligen 150?)

Freundliche Grüße und Danke im Vorraus (13.12.15)

Antwort:
Da die Mindestsicherungs-Gebarung auch mit regionaler Willkür zu tun hat, ist es sehr wichtig, diese Angelegenheiten schriftlich erledigen zu lassen bzw. per schriftlichen Bescheid bearbeiten / beantworten lassen. So stellt sich auch heraus, ob die SachbearbeiterIn Unsinn erzählt - Was mündlich nicht selten vorkommt, da es anscheinend die "inoffizielle Weisung"?" gibt, so viele Betroffene wie möglich wegzuekeln.
Wegen Statistikfälschungen - auch auf dem Gebiet der Arbeitslosenzahlen etc. - war es vorher fast nicht abzuschätzen wieviele Menschen die Mindestsicherung brauchen bzw. wie teuer diese kommt. Wird erst jetzt sichtbar!
Um die Zahlen / Kosten so gering wie möglich zu halten, legt man dementsprechende behördliche Verhaltensweisen an den Tag!

Ev. schriftlichen Bescheid - eingeschrieben - verlangen / bzw. Abgabe am Amt auf einer Kopie bestätigen lassen. Die Antwort / das Ergebnis / der Bescheid ist ev. zu berufen.
"Berufungsweg bei der Mindestsicherung" + Sozialministeriums-Sozialtelefon
Weitere Infos siehe:
Mindestsicherungs-Farce / Schweinerei!
Wenn möglich - Immer Begleitperson als Zeugen zu Behörden-Terminen mitnehmen!

Mobbing durch das AMS / Schlechte Behandlung:
Bei richtiger Vorgehensweise sind auch Schmerzensgeldforderungen möglich!
(ohne gewähr)


13.12.2015 um 11.21 Uhr - von D*. - "Zumutbarkeit in der Notstandshilfe"


Zumutbarkeit in der Notstandshilfe

Ich bin seit ca. 1 Jahr Notstandshilfebezieher, über 50 Jahre, und habe beim ersten Termin, als es um die Festlegung des Betreuungsplanes ging, leider angegeben, dass im Moment nicht nur eine 40-Stunden-Stelle möglich wäre, sondern auch eine 20-Stunden-Stelle, da die derzeitige geringfügige Stelle, der ich neben dem Notstandshilfebezug nachgehe, eventuell aufgestockt wird und ich ja auch zwei 20-Stunden-Jobs zeitlich hintereinander ausüben könnte. In der Vereinbarung steht natürlich nur "Arbeitsausmaß 40-/oder 20-Stunden" und nicht die Begründung dazu.
Weiters habe ich angegeben, dass ich zwar kein eigenes Fahrzeug habe, aber für Vorstellungsgespräche und die erste Zeit einer neuen Anstellung schon eines organisieren könnte, bis ich mir durch die neue Arbeit bedingt, ein eigenes leisten könnte (bin natürlich von einer Vollzeitanstellung ausgegangen).
In der Betreuungsvereinbarung steht natürlich wieder nicht die ganze lange Begründung, sondern "es steht ein Privat-PKW oder sonstige Möglichkeit den Arbeitsplatz zu erreichen zur Verfügung".
Und nun habe ich den Salat: ich bekomme ständig 20-Stunden-Jobs angeboten, der eine war sogar befristet auf fünf Monate, und zuletzt einen, der nur mit PKW erreichbar ist, weil Nachtjob und 30 km entfernt. Ich habe daraufhin geantwortet, dass ich keinen zweiten 20-Stunden-Job zur Verfügung habe, da sich dieses ursprüngliche Angebot mit der Zeit zerschlagen hat und ein 20-Stunden-Job alleine zu wenig ist. Daraufhin wurde mir mitgeteilt, dass ich als Notstandshilfebezieherin jeden Job anzunehmen habe, ich könnte ja Kombilohnbeihilfe beantragen und dass ich mich bewerben soll.
Daraufhin habe ich zurückgeschrieben, dass ich aber außerdem keinen eigenen PKW habe. Antwort habe ich noch keine, aber ich befürchte Schlimmstes.
Abgesehen davon, dass die Kombilohnbeihilfe ja nur 1 Jahr gewährt wird, muss ich danach diesen Job kündigen, weil ich von ? 590,- netto ja nicht leben kann.
Ich habe mir ausgerechnet, was es bedeuten würde, diesen Job anzunehmen: Mit Kombilohn würde ich ca. ? 1135,- erhalten, Benzin im Monat ca. ? 190, plus Auto-Versicherung ca. ? 100,-, Wohnungsmiete ? 450,-, abzüglich Wohnzuschuss ? 49,-, Gas, Strom, etc. ca. ?100,- sowie anteilige Verschleißkosten und Leasingrate oder Kredit - da bleibt gar nichts mehr übrig - null! Geschweige denn ohne Kombilohn. Pendlerpauschale gibt es wegen zu niedrigem Gehalt (keine Lohnsteuer) sowieso keine.
Ist das wirklich so Gesetz? Muss ich mich wirklich in die vorprogrammierte Armutsfalle begeben?
Danke im Voraus (12.12.15)

Antwort:
Ja sie müssen jedes DV über 20 Wochenstunden annehmen, wenn nach KV bzw. "branchenüblich?" entlohnt wird und sie den Arbeitsplatz bei Vollzeit in 2 Stunden und Teilzeit in 1,5 Stunden (hin und zurück) erreichen können.
Zumutbarkeitsbestimmungen - Zumutbarkeit von langen Arbeitswegen
Geben sie also nichts an was nicht den Tatsachen entspricht - wie ein eigener PKW. Wenn sie keinen haben so sagen sie das auch. Heisst, sie müssen ihren Arbeitsplatz mit öffentlichen Verkehrsmitteln in der vorgegebenen Zeit erreichen.
Falls wirklich lassen sie sich umfangreich informieren und nehmen Förderungen, wie z.Bsp.: Kombilohnbeihilfe - etc. an.
Sie dürfen zumutbare DV (wie auch einige Zwangsmassnahmen) nicht verweigern / vereiteln, sonst kommts zu befristeten Bezugssperren bis zur gänzlichen Sperre wegen Arbeitsunwilligkeit.
Das arbeitslose Personen durch diese Arbeitsmarktpolitik in die Armut gehievt werden interessiert Behörden wie den verantwortlichen PolitikerInnen / Parteien nicht!

Es wäre angebracht, wenn die Betroffenen an den Verantwortlichen Sozialminister / (rudolf.hundstorfer@sozialministerium.at) von der "SPÖ?", Unmutskundgebungen / Beschwerden / Kritiken senden würden.
Er / Die sollen über die Konsequenzen ihrer unsozialen/inkompetenten Politik informiert werden!

Ps.: Gibt es Punkte die ihnen nicht passen bzw. die sie im Betreuungsplan geändert haben wollen, so versuchen sie diese ändern zu lassen. Senden sie ihren Wunsch schriftlich an die BetreuerIn.

Bei Problemen mit Behörden / Gesetze schreiben sie auch der Volksanwaltschaft vaa@volksanwaltschaft.gv.at - ev. gibts Unterstützung? (Ohne Gewähr)

13.12.2015 um 14.04 Uhr - von D*. - "Werde, wie angeregt, ein E-Mail an unseren Sozialminister senden"
Vielen Dank, ich werde versuchen die Betreuungsvereinbarung ändern zu lassen - bin schon gespannt...
Ausserdem werde ich, wie angeregt, ein e-mail an unseren Sozialminister senden, obwohl ich davon ausgehe, dass solche e-mails bereits vorher von den Sekretärinnen ausgesiebt werden - aber ich werde es trotzdem tun. Und natürlich habe ich soeben eine kleine Spende überwiesen - finde die Arbeit, die Sie hier leisten, wirklich toll! LG

Antwort:
Wichtig, trotzdem tun. Nur so wird Bewegung - die früher oder später zur Veränderung führen kann - erzeugt. Sämtliche ihrer Handlungen sollen Nachahmer finden. Danke auch für die Spende. Freut mich und ist notwendige Unterstützung!
Alles Gute!

11.12.2015 um 10.54 Uhr - von E*. - "NEUE WEGE für Menschen mit geistigen Beeinträchtigungen"


Hallo Christian,
ich hätte eine kurze Frage an Dich: Und zwar, wurde ich vom AMS Wels zum Kurs NEUE WEGE für Menschen mit geistigen Beeinträchtigungen verdonnert.
Ich habe mich dagegen gewehrt, da ich der Meinung bin, dass mir dieser Kurs keine Defizite ausgleichen kann und sie mir daher nichts bringt. Das AMS lässt aber nicht nach und ich hätte gerne gewusst, ob sie das so auch darf? Bin immer der Meinung gewesen, dass derartige Gründe freiwillig zu besuchen sind. Bitte um eine kurze Einschätzung. Vielen Dank, E.

Antwort:
Richtig, Massnahmen müssen einen schulischen Charakter haben und Kenntnisse wie Fähigkeiten vermitteln. Eine Begleitmaßnahme (Hilfestellung) z.Bsp.: in schwierigen Lebensphasen muss freiwillig sein!
Siehe als Beispiel: Get Up
"Ev. auch aus folgenden Link abzuleiten"
VwGH: "U. a. - ärztliche Untersuchungen sind kein zulässiger Inhalt einer Maßnahme zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt!" (26.08.14) (Ohne Gewähr)

12.12.2015 um 14.52 Uhr - von E*. - "Die Links helfen"
Hallo, super, vielen Dank. Die Links helfen mir sehr weiter ;) LG, E. (11.12.15)


10.12.2015 um 18.01 Uhr - von H. R*. - "Pro Mente: Augenzeugenbericht über Berufstraining zur Rehabillitation - Arbeitsassistenz-Kurs"


re-use-bike-pro-mente
Augenzeugenbericht von H. R.

Ich war 5 Jahre in I-Pension wegen einer bipolaren affektiven Störung, und bin derzeit Arbeitslos gemeldet. Im Frühjahr 2015 besuchte ich einen Kurs im SZG-Graz Handel-Logistik und bestand die Abschlußprüfung mit ausgezeichnetem Erfolg! Da ich nach unzähligen Bewerbungen keine Arbeit fand, beschloss ich mich bei der Arbeitsassistenz bei P....... (freiwillig!) für einen Kurs (Berufstraining zur Rehabillitation) anzumelden.
Beim 3. Arbeitsassistenz- Gespräch bekam ich einen Clearing-Termin. Am 15.09.2015 um 14.00Uhr in der L........-.....straße. Leider hat mein Navi versagt und ich kam eine viertel Stunde zu spät. Ich meldete mich dort und wurde gleich gefragt was ich mir überhaupt einbilde zu spät zu kommen! Ich entschuldigte mich und fragte höflich um einen neuen Termin! Nein-nein kommen sie gleich mit hat Sie zu mir gesagt! Nach 5 Entschuldigungen und einige Zeit später hat sie sich dann endlich beruhigt! Plötzlich ein lautes Schreien einer Frau am Gang. Was wollt Ihr noch alles von mir ich bin auch nur ein Mensch! Türen knallen, Lärm aber keine zweite Stimme zu hören. Ja schlechten Tag erwischt um mich zu bewerben! Schnurstrax wurde ich gefragt (es wahr ein Dienstag) wann ich anfangen wolle! Montag sagte ich! Leider gibt’s nur einen Platz in der Küche oder r.-u.. B...-A....straße! OK.r.-u.. sagte Ich dankend, weil ich wußte die Plätze sind sehr ausgebucht!
Nach langer Seelischer Vorbereitung und einkaufen von neuen Arbeitsschuhen und Staßenbahnmonatsticket, wahr ich gerüstet für den

1. Arbeitstag. 25.09.2015
Ich war eine viertel Stunde vorher dort und sah mir die Auslage an. Super Toll professionell ausgerichtet! Ein netter Herr öffnete mir die Tür und wies mich in den 1.Stock in den Aufenthaltsraum. Unruhe, die Trainer betreten den Raum! Stille! Die Sozialtrainerin verkündete meinen heutigen Arbeitsbeginn leider mit falschen Namen. Ich machte Sie kurz darauf aufmerksam. Sie fragte mich mit schroffer Stimme, wie heissen Sie! Ich antwortete! Und was hab ich gesagt murrte Sie. OK.schlechter Tag zum anfangen dachte ich! Bis 12 Uhr nur Zettel ausfüllen, darunter ein Persönlichkeitsprofil. Dabei gab ich auch an das ich Probleme mit Vorgesetzten habe wenn ich zu 100 Prozent weiß das es auch eine andere, meiner Meinung nach bessere Lösung gibt! Im Büro der Fachträiner im Erdgeschoß hatte ich dann das Gespräch mit der Sozialtrainerin, die bei meiner Angabe schmuntzelte und sagte : Ja Da Werma Schaun Obs bei Uns A Probleme grig;n! Sie wahr eigentlich ganz nett, dachte ich. Hinterrücks ein Gespräch um einen Mitarbeiter. Der mit der Kappe wie heißt der? Weiß ich auch nicht wir haben mehrere Kursteilnehmer mit Kappe! Wenn der so weitermacht dann tun wir Ihn weg und lassen einen neuen kommen. Ok. Dachte ich wie soll ich die Aussage jetzt verstehen? Die Sozialtrainerin schaute mir dabei ins Gesicht und beobachtete mich dabei wie ich reagiere und sagte nichts dazu!!!
Am Nachmittag durfte ich schon am Fahrrad mit einer erfahrenen Mitarbeiterin arbeiten. Wir waren bald mit der Arbeit fertig und die Sozialtrainerin sah das. Was stehen Sie hier so herum arbeiten Sie! Lernen sie dem neuen etwas! Ich dachte mir die macht jetzt einen Scherz. Aber später musste ich mitansehen wie meine Arbeitskollegin zum Einzelgespräch geholt wurde!

2. Arbeitstag, 26.09.2015 in der Früh,
Unruhe im Aufenthaltsraum! Ein Mitarbeiter schreit, was wollt Ihr noch alles ! Schlägt gegen die Wand und verschwindet. Sämtliche Fachtrainer stillschweigend! Keiner tut was! Am Vormittag Sicherheitseinschulung mit der Sozialtrainerin ! Ein Arbeitskollege lacht kurz und ein Streit zwischen der Sozialtrainerin und dem Mitarbeiter entsteht. Später durfte ich mit Ihm zusammen arbeiten! Die Arbeit gefällt mir sehr gut aber das Betriebslima gleicht einer Eisgrotte! Er berichtete das Sie Ihn dauernd provoziere und Sie als Sozialtrainerin eigentlich eher nett sein soll!

3. Arbeitstag, 27.09.2015 in der Früh,
Unruhe öffentliches denunzieren eines Mitarbeiters, überhaupt keine gemütliche Atmosphäre! Später beim arbeiten erwähnte der Chef hämisch das Die Sozialtrainerin Heute und Morgen auf Schulung sei. Hoffentlich lernt Sie was dachte ich mir! Tagsüber div. Arbeiten am Rad. Immer wieder der Name eines Mitarbeiters und negative Aussagen vom Chef! In den Pausen wird von den Kollegen immer wieder vom Kursabruch gesprochen! Aber das kann sich hier keiner leisten! Als Strafe vom Arbeitsmarktservice 1-Monat kein Geld zu bekommen!!!
Am Nachmittag wurde der Arbeitskollege an der Kasse suspendiert! Drogen oder Medikamente? Der war schön zu! Der Chef schickte ihn so nach Hause, aber ohne Begleitung oder irgenwelcher Maßnahmen um Ihn sicher nach Hause zu bringen! Ca.16.50 Uhr! Späteres Umziehen im Aufenthaltsraum, hab die Zeit übersehen!

4. und letzter Arbeitstag, 28.09.2015 In der Früh,
Unruhe! Trennung der Outlet- Arbeiterinnen von uns! Werkstattgruppe bekam eine Nachschulung in der Umziehzeitregelung! Wortwörtliche Aussage vom Chef! Wir ziehen uns net um 16.45Uhr, aber auch net um 16.50Uhr, und a net um 16.55Uhr um! Um 17.00Uhr ziehen wir uns um! Zwa Minuten vor 17.00Uhr los Ich no göltn! Des werma wol no wissen von den diverse Firmen oder! Herr? Angekommen!!!
Am Nachmittag Lob vom Chef!?! Wortwörtlich!!! Sie sind aber schon sehr fleissig das muß ich Ihnen schon sagen! Und so genau! Da werd ich Ihnen nachher die Spezialhackerl geben müssen! Nach 3-2-oder 1Monat! Kompliment oder gefährliche Drohung?
Zwischen 15.30Uhr und 16.30Uhr kam eine Kundin mit Ihrem defektem Fahrrad, das Sie zwei Wochen zuvor gekauft hat zu Reklamation vorbei! Sie verlangte den Chef, da an der Kasse ein neuer Mitarbeiter stand der völlig überfordert wahr! Die Kundin folgte gleich dem Mitarbeiter zur Werkstatt! Ca. 25 Meter trennte Sie vom Chef-Büro! Aber der Chef kam nicht heraus! Er hat keine Zeit sagte er zum Kassenmitarbeiter! Er hält gerade eine Telefonkonferenz!!! Sehr Kundenorientiertes-Verhalten???
Reinigen der Werkstatt 16.45 Chef Inspektion!
Heute dürft Ihr Euch mal früher umziehen gehen weil Freitag ist! Auf den Weg in den 1.Stock geht man beim Büro vorbei. Die Tür steht offen und eine Fachtränerin schreit heraus! Hallo Sie!!! Haben Sie in der Früh nicht zugehört was der Chef gesagt hat! Kommen Sie zurück haben sie nicht gehört ,das ist eine Frechheit. Mein Glück das mein Arbeitskollege hinter mir gegangen ist der hat alles abbekommen! Komisch Die wahr in der Früh bei der Besprechung garnicht dabei! Mit einer riesen Wut fuhr ich nach Hause!!!
R.-u..-B... ist eigentlich ein Kurs der vom AMS finanziert wird! Ob es jetzt Absicht oder Zufall war ist eigentlich egal, aber solch ein Verhalten der Fachtrainer gegenüber der Kursteilnehmer ist nicht nur für mich sondern auch für meinen gesammten Bekanntenkreis inakzeptabel und suspekt!!!

Fakt ist! Seit 6-Jahren keine Stationären Aufenthalte im LSF-GRAZ!
Fakt ist! Seit 31.09.2015 bin Ich im Krankenstand wegen Schlafproblemen und Depressionen!
Fakt ist! Seit 07.10.2015 bin Ich im LKH-Süd(LSF) Stationär!!!
Fakt ist! Ich bekam zahlreiche Rückmeldungen von Patienten und Psychologen, das meine Beobachtungen nicht frei erfunden sind!!!
Fakt ist! Obwohl ich in einer Einrichtung für Psychisch Kranke Menschen war, wurde eine Verbesserung meines Gesundheitszustandes nicht im geringsten Maße erreicht!
Da ich Kein Richter bin, kann ich über diese Vorkommnisse auch kein Urteil abgeben. Aber meiner Meinung nach sollte man Menschen nicht so behandeln!

Mit freundlichen Grüßen,
H. R. (9.12.15)

Anmerkung: "Schafft sich Pro Mente sein eigenes Klientel?"
"Traurig: Auch Pro Mente betreibt "Zwangsmassnahmen"?" (21.02.11)


8.12.2015 um 11.19 Uhr - von W*. - "Habe ein Problem mit meiner AMS Beraterin und fühle mich ungerecht behandelt."


Hallo, ich habe ein Problem mit meiner AMS Beraterin und fühle mich ungerecht behandelt. Als ich vor 3 Monaten arbeitslos wurde meldete ich mich beim AMS in dieser Zeit habe ich mich für einen Wifi Kurs (Lehrgang) angemeldet. Da ich Ihn mir irgendwie finanzieren musste, ging ich zu meiner AMS Beraterin und erzählte ihr alles (zu diesem Zeitpunkt wusste ich noch nicht das mir das AMS eventuell eine Stiftung suchen kann.) Ich sagte "Da ich gerade einen Lehrgang übers Wifi mache und ich Mo & Do immer von 8:30 -16:30 in diesen Lehrgang sitze kann ich maximal Teilzeit arbeiten gehen. Das faste sie auch auf und wir machten Online weiter, Sie schickte mir aber die ganze Zeit Vollzeit stellen die für mich natürlich durch meine Lage irrelevant sind , daraufhin rufte ich bei der Service-Line an und erzählte Ihnen meine Geschichte. Die Dame an der Service-Line sagte"Das verstehe Sie, und Sie wird es Weiterleiten, ich bekam wieder Vollzeit stellen zugeschickt und einen Kontrolltermin. Al
s ich zu diesem Termin erschien glaubte ich, ich sei in einen falschen Film. Meine Beraterin zog mir 6Wochen Arbeitslosengeld ein mit der Begründung ich will nicht Vollzeit arbeiten, da Sie diesen Kurs als Privatsache zählt und wollte mich daraufhin in einen Deppn-Kurs schicken, da wie erwähnt das bei mir nicht geht da ich ja MO&DO immer in meinem Lehrgang bin, sagte Sie ich verweigere den Kurs und solle ihr Büro verlassen. Ich bin jetzt 24Jahre und alles was mir das AMS gezeigt hat ist, das Sie versuchen dir als Junger Mensch eine Umschulung so schwer als Möglich zu gestalten. Ich bin willig zu arbeiten nur mein Lehrgang im Wifi macht es mir unmöglich Vollzeit zu arbeiten! Anscheinend darf meine Beraterin laut Ihrer Auskunft nur Mütter eine Teilzeit stelle gewähren da ich keine Kinder habe MUSS ich VOLLZEIT arbeiten, da dieser Lehrgang PRIVATVERGNÜGEN sei. Ich hoffe ihr könnt mir helfen den ich fühle mich etwas in der Luft hängen gelassen. Vielen Dank im Voraus.

Antwort:
Ja, sie haben ein grosses Problem - mit diesem Lehrgang!
Falls es sich aber so zugetragen hat wie sie schreiben, so war das sehr mies von ihrer BetreuerIn. Sie hätte sie aufklären sollen/müssen, dass sie sich selbst keinen Kurs/Lehrgang suchen bzw. an keinen teilnehmen dürfen, findet dieser tagsüber statt, weil sie dem Arbeitsmarkt 40 Stunden die Woche / Vollzeit zur Verfügung stehen müssen. Ist das nicht der Fall gibts kein Arbeitslosengeld bzw. vermittelt sie sie immer wieder in einen "Deppenkurs", den sie nicht besuchen können, weil sich die Zeiten überschneiden. Was zur Folge hat, dass sie nach mehreren Sperren wegen Kurs / ev. DV.-Verweigerung wegen Arbeitsunwilligkeit den Anspruch fürs ALG. verlieren - Dann gibts auch keine Mindestsicherung!
Sie hätten sich vorher erkundigen bzw. jede Weiterbildung mit dem AMS abklären müssen! Auch wenn kein Rechtsanspruch auf Qualifikation / Ausbildung besteht, ist eine Weiterbildung nur über eine Förderung durch das AMS bzw. dessen "Okay" möglich.
("Eine Ausnahme wäre ev. Abendkurse oder Wochenendkurse")

Sie legen auf die Sperre auf alle Fälle Berufung ein (erheben Beschwerde) und geben darin an, was sie hier schreiben, dass sie die BeraterIn über die Teilnahme wie den Lehrgang selbst informierten und deswegen um Teilzeit gebeten hatten - ohne dass ein Einspruch ihrerseits kam, was sie zur Meinung brachte, die Lehrgangteilnahme wie der Wunsch nach Teilzeit geht in Ordnung - Was eine Bestätigung im Kontakt mit der AMS Service-Line fand - dessen SachbearbeiterIn ihnen Verständnis entgegen brachte.

Wenn überhaupt, könnte bei dieser einen Sperre Nachsicht geübt werden. Ihnen muss klar sein, dass sie in Zukunft auch Vollzeitstellen annehmen müssen, so welche frei sind - wie ev. auch an Zwangsmassnahmen teilnehmen müssen - und den Lehrgang aufgeben müssen! Ansonsten verlieren sie die Versicherungsleistung.

Wie lange dauert dieser Lehrgang noch? Versuchen sie sich mit der AMS-Geschäftsstelle zu einigen bzw. sich die Erlaubnis einzuholen! Ansonsten müssen sie den Kurs/Lehrgang beenden.

Senden sie das Problem / eine Anfrage auch an die AMS-Leitung Österreich ams oesterreich und bitten ev. die Volksanwaltschaft vaa@volksanwaltschaft.gv.at um Unterstützung! Als Versuch - zumindest sollen diese Leute von dieser destruktiven Arbeitsmarktpolitik im Bezug auf Qualifikation , auch über eigenen Antrieb / Eigeninitiative, bescheid bekommen. - Auf dass es für die Verantwortlichen wie Kontrollorgane immer schwieriger wird Ignoranz, bez. der arbeitsmarktpolitischen-Realität bzw. Kritik, an den Tag zu legen!
Wie u.a.: Lohndumping-System - "Working Poor / Niedriglohnsektor ist politische Absicht"

Es wäre angebracht, wenn die Betroffenen an den Verantwortlichen Sozialminister / (rudolf.hundstorfer@sozialministerium.at) von der "SPÖ?", Unmutskundgebungen / Beschwerden / Kritiken senden würden.
Er / Die sollen über die Konsequenzen ihrer unsozialen/inkompetenten Politik informiert werden!


4.12.2015 um 11.13 Uhr - von F*. - "Behördliche Belastung verunmöglicht mir ein DV. über der Geringfügigkeitsgrenze?"


unter:
"Alleinerzieherin: Hilfe, werde von den Ämtern ja schon richtig fertig gemacht und überlege aus Existenzängsten diese 16 Std nicht anzunehmen!" (27.11.2015)


4.12.2015 um 10.28 Uhr - von J. - "Abgelehnte Berufung wurde nun stattgegeben?"


Hallo jetzt kenne ich mich nicht mehr aus hab einmal einen brief bekommen schon länger aus wo meine berufung abgelehnt wurde und heute ist einer gekommen wo ihr stattgegeben wird kann ihn erst morgen einscannen und ganz schicken bin nich Zuhause. (3.12.15)

Antwort:
super!!!! ja senden sie mir den text. - ev. per pdf.

bei dieser sachlage hätte mich ein negativer berufungsentscheid auch gewundert? wie es mich auch verdutzt, dass ihnen per RSA-brief die nicht-stattgegebene Berufung mitgeteilt wurde - ihnen das gesperrte geld aus gründen der arbeitsaufnahme in aussicht gestellt wurde (Habe ich ebenfalls gesichtet?) und nun der berufungserfolg durch Beschwerdevorentscheidung zugesandt wurde??

Anmerkung:
Anhang gesichtet! ("?") Im Rahmen einer Beschwerdevorentscheidung wurde ihrer Beschwerde stattgegeben?

unter:
"Notstandsgeld für 6 Wochen (rechtswidrig) gesperrt" (28.10.2015)

5.12.2015 um 10.01 Uhr - von J. - "Bescheid-Auszug"
Den Ermittlungen gemäss, ist ihnen das Nichtzustandekommen des Dienstverhältnisses nicht anzulasten und es liegt kein Vereitelungstatbestand vor.


2.12.2015 um 14.46 Uhr - von Sch*. - "Es tut gut, zu sehen, dass man mit ein paar kleinen Tipps (wie Begleitperson) einiges ausrichten kann"


unter:
28.11.2015 um 11.05 Uhr - von Sch*. - "Zwangs"-Kurs ohne Aufklärung"


2.12.2015 um 14.16 Uhr - von T*. - "Ich habe ein großes Problem! "


Ich habe ein großes Problem! Seit meiner Scheidung, habe ich nur noch Probleme! Hatte keine Wohnung, und meine ex Frau ist ins Burgenland gezogen da sie sich dort ein Haus gekauft hat. Als sie übersiedelt ist, hätte ich immernoch keine Leistners Wohnung in Aussicht und meine ex bot mir an auf Miete in ihr Haus zu ziehen. Ich habe überlegt und dieses Angebot angenommen! So und dann hab ich mich in Eisenstadt am AMS gemeldet. Da fingen die Probleme so richtig an! Ich musste alle möglichen Papiere bringen auch Mietvertrag! Dann wollten sie einen einkommensnachweis meiner "Partnerin" haben, da hab ich gesagt, das ist meiner Frau und diese sagte zu mir das ich das von ihr nicht bekomme! Weil wir ja nicht mehr zusammen sind! Das ams jedoch geht von einer Lebensgemeinschaft aus! So nun bin ich obdachlos, ich schlafe abwechselnd bei Freunden! Das ams bestellt mich jetzt häufiger zu kontrollterminen und schikaniert mich wo es nur geht! Die Begründung der abeitlungsleiterin lautet, da
ich jetzt obdachlos bin muss ich mich öfter am ams melden den es könnte ja sein das ich mich im Ausland aufhalte! Ich sagte das finde ich lächerlich und das ich Beschwerde einreichen werde! Ich habe auch gelesen, das wenn mich das AMS 2mal wöchentlich "einladen" wird müssten die mir die Fahrtkosten erstatten!
Heute hatte ich wieder Termin!( mein letzter war gestern) und meine Beraterin sagte zu mir, das sie mit ihre abeitlungsleiterin ausgehandelt hätte das ich nur 1 mal wöchentlich kommen müsse.
Ich finde es ist nicht zumutbar das ich wie der letzte Steck behandelt werde, (habe das Gefühl meine Beraterin und die Abteilungsleiterin sind homophob) ich habe auch schon einmal Beschwerde wegen der Ablehnung auf notstandsgilfe eingereicht und jetzt die Sache AMS Gericht weiterleiten lassen! Ich könnte immernoch bei meiner ex Frau ein Zimmer auf Miete haben, wenn das AMS das nicht als Lebensgemeinschaft sehen würde!

Antwort:
Ja diese Schikane ist zulässig - Das AMS darf sie wöchentlich antanzen lassen!
(Sollte ein Verhalten der AMS-BetreuerIn für sie nicht nachvollziehbar sein, so senden sie eine schriftliche Beschwerde an den Geschäftsstellen-leiter
Mobbing durch das AMS / Schlechte Behandlung:
Wenn möglich immer Begleitperson zum Termin mitnehmen!)


>Da sie ein eigenes Zimmer bewohnt hätten - wirtschaftliche wie "körperliche" Trennung leben, hätten sie aber gegen die Partnerschaftsanrechnung Einspruch / Berufung einlegen können!
Ev. Unter-Miet-Vertrag zulegen! - Nach ihrer Mitteilung handelt es sich um eine Wohngemeinschaft. - sogar um ein normales Mietverhältnis - die bzw. das nicht zur Anrechnung führen darf!

Zur Orientierung:
(Muster) Antrag auf Feststellungsbescheid - über rechtswidrige Partnerschafts-Einkommen-Anrechnung

"Muster für Einspruch gegen rechtswidriger Anrechnung des Partnereinkommens"(10.02.10)

Gemeinsames Wohnen allein begründet noch keine Lebensgemeinschaft" - VwGH
Die Beschwerde wurde als unbegründet deshalb abgewiesen, weil u.a. ein gemeinsamer Schlafraum genutzt wurde bzw. der "Mitbewohner" kein eigenes Zimmer hatte! (siehe VwGH-Erkenntnis)

Weitere Links unter Politik erzeugt Armut (Ohne Gewähr)

Es wäre angebracht, wenn die Betroffenen an den Verantwortlichen Sozialminister / (rudolf.hundstorfer@sozialministerium.at) von der "SPÖ?", Unmutskundgebungen / Beschwerden / Kritiken senden würden.
Er / Die sollen über die Konsequenzen ihrer unsozialen Politik informiert werden!


2.12.2015 um 14.08 Uhr - von S*. - "In einer Wohnung mit meinem Ex Freund"


hallo! lebe derzeit in einer Wohnung mit meinem ex freund der mir natürlich angerechnet wird und somit bekomme ich 237 euro im Monat... da ich seit 2 jahren keine Chance auf eine Mietwohnung in Niederösterreich habe, habe ich jetzt privat eine Wohnung gesucht und eine gefunden mein frage: darf ich mir die Wohnung um 680 euro im Monat nehmen bekomme ich danach die mindestsicherung und mietbehilfe oder sagen sie nein hätten sie die teure Wohnung nicht genommen? möchte endlich mit meiner tochter ausziehen und in ruhe leben. (1.12.15)

Antwort:
Sie müssten beides bekommen. Mindestsicherung und auch Wohnungsbeihilfe.
Der VwGH kommt zum Schluss, dass die bedarfsorientierte Mindestsicherung eine Sozialhilfeleistung sei daher könne sie NICHT als Teil des Haushaltseinkommens gewertet werden.
Mindestsicherung hat keinen Einfluss auf Wohnbeihilfe ORF
Aber wird für sie ein Existieren mit so hoher Miete nicht zu schwierig?

Bewohnen sie in der Wohnung ihres Ex-Freunds ein eigenes Zimmer?
Wenn ja und niemanden ein Unterhalt zusteht, dieser auch nicht freiwillig geleistet wird, so könnten sie auf Wohngemeinschaft argumentieren, die nicht zu einer Anrechnung führen dürfte.
Dazu braucht es ev. den Rechtsweg. -Beschwerde erheben / Berufung
Verlangen sie einen schriftlichen Bescheid, (haben sie den schon?) den sie berufen (Beschwerde erheben)

(Muster) Antrag auf Feststellungsbescheid - über rechtswidrige Partnerschafts-Einkommen-Anrechnung (10.04.10)

"Muster für Einspruch gegen rechtswidriger Anrechnung des Partnereinkommens"(10.02.10)

Notstands-Einspruch auch bei der Mindestsicherung anwenden!
Weitere Links unter Politik erzeugt Armut (Ohne Gewähr)


30.11.2015 um 13.44 Uhr - von G*. - "Doch KEINEN Antrag gestellt, drum für einen Monat kein Geld"


Hallo!
Ich hab ein großes Problem, das mich mehr als belastet. Ich bin 55 Jahre, hab 70% Erwerbsminderung, war in den letzten 4 Jahren 2 Jahre im Krankenstand, den Rest Arbeitslos. Habe 2 mal um Invaliditätspension angesucht, einmal wurde abgelehnt, nun ist die 2.te Klage anhängig. Nun zu meinem brennenden Problem: Mein Arbeitslosengeld lief bis 24.10.2015, ich war bei meiner Beraterin, habe dort unterschrieben und war der Meinung, es sei der Antrag auf Notstandshilfe gewesen. Ein Anruf beim AMS am 23.11. zog mir den Boden unter den Füßen weg. Ich habe KEINEN Antrag gestellt, ich solle das sofort nachholen. Was ich dann auch sofort tat. Ich stehe jetzt also, so kurz vor Weihnachten ohne Geld da, mir wird für dieses Monat natürlich nichts gezahlt. (Beraterin hat in der Landesstelle nachgefragt, es wurde abgelehnt). Habe ich irgendeine Möglichkeit doch noch an mein Geld zu kommen, das wenigstens die allernötigsten Dinge erledigt werden können und Weihnachten einigermaßen gerettet ist?

Antwort:
Die Arbeitslosen-Versicherungsleistung ist weg und auf die fehlende Zeit haben sie leider keinen Anspruch.
Nur falls sie falsch informiert oder sie von der BeraterIn absichtlich dem Glauben überlassen worden wären, dass sie den Notstandshilfe-Antrag unterschrieben hätten, gäbe es, bez. dem Geld-Anspruch, eine Chance über den Rechtsweg, da die bekl. Partei für die Folgen der falschen Auskunft ihrer Organe einzustehen hat (AMS - Haftung)!
>Besuchen sie ev. die Caritas und bitten - mit dieser Begründung, dass dieses Versehen / war doch keine Antrags-Unterschrift / sie um einige Wochen Notstandshilfe-Geld brachte - um finanzielle Unterstützung!
Ev. probieren sie es auch beim Sozialamt bzw. sozialen Abteilung ihrer Gemeinde und suchen um eine einmalige finanzielle Hilfe an. (Ohne Gewähr) Alles Gute!


28.11.2015 um 11.05 Uhr - von Sch*. - "Zwangs"-Kurs ohne Aufklärung"


Hallo,
das AMS hat mir heute, 27.11.2015 über E-AMS eine Benachritigung geschickt, dass ich am Montag, 30.11.2015 für die Dauer von 5 Wochen einen AMS Kurs besuchen muss. Defizite wurden dabei nicht über meine defizite aufgeklärt. Ich bin seit Juli Arbeitssuchend gemeldet. Inhalte des Kurses: Arbeiten mit E-AMS und der jobApp, Einführung in den Computer und solche sachen. Ich habe ein kaufmännische sKolleg absolviert und ein Studium (BSc) fertig. Kann ich hier Berufung einlegen?? (27.11.15)

Antwort:
Berufung (bzw. Beschwerde) legen sie erst ein, wenn der Bezug gesperrt wird bzw. der schriftliche Bescheid dazu zugestellt wird. Dann haben sie 4 Wochen Zeit - aber Beschwerde, gut begründet, immer möglichst schnell/sofort erheben.
>Da sie noch nicht zu lange arbeitslos sind, hätten sie "m. E." über den Kurs wie ihren Defiziten aufgeklärt werden müssen.
Falls sie die Teilnahme verweigern - deswegen eine Niederschrift aufgenommen wird (ev. nur unterschreiben wenn sie mit Inhalt einverstanden sind und ihre Angaben entsprechend wiedergegeben wurden - sonst nicht unterzeichnen / brauchts nicht unbedingt) - und es zu einer Sperre kommt, verlangen sie schnellstens den schriftlichen Bescheid, den sie dann berufen.
Berufungsgrund: fehlende Belehrung / wie ev. "die im Kurs vermittelten Kenntnisse / Fähigkeiten sind vorhanden bzw. fehlen nicht. ?" (Ohne Gewähr)

28.11.2015 um 11.28 Uhr - von Sch*. - "Berufsbegeleitende Ausbildung"
Habe soeben gesehen, dass meine Mail online ist- vielen Dank für die rasche Antwort, ich werde am Montag noch vor dem Kurs zum AMS gehen (leider aM FReitag kurzfristig keinen Termin mehr bekommen).
Ich möchte mit der BEtreuerin sprechen. Ich mache berufsbegeleitend eine Ausbildung (Fr, Sa) und weiß zwar, dass das AMS keine Rücksich darauf nehmen muss, aber der Kurs würde mir dieses Ausblidung auf ewig verbauen, weil es sie ab nächstes Jahr nicht mehr berufsbegleitend gibt. Ich suche auch aktiv nach arbeit was ich auf eams dokumentiere. Ich habe auch überlegt, mit einer Instanz über meiner BEtreuerin zu sprechen, dem AMS stehe ich ja trotz der Ausbildung mind. 20h zur Verfügung. Halten sie das für sinnvoll bzw. würden sie mir hier noch etwas raten? BEsten Dank!

Antwort:
>(die antwort-mails sind wieder zurück gekommen? Habe einen Punkt anders gesetzt! funktioniert anscheinend! Immer >richtige< E-Mail-Adresse angeben!)<
freitag eh erst abends? - da sie dem arbeitsmarkt zur verfügung stehen müssen.
nie bei einem bewerbungsgespräch den ausbildungskurs am freitag als hindernisgrund angeben. - gilt auch für zwangs-kurse.
sie müssen dem arbeitsmarkt vollzeit "38 - 40" stunden die woche zur verfügung stehen. nur bei betreuungspflichten sind es 16 - 20 Stunden.
falls, immer vorstellen gehen und ev. aus anderen gründen verweigern - bei
zwangskursen. bei DV können sie bez. freitag ev. etwas ausmachen. ev. mittags wochenende? und beim AMS "nicht die hunde aufwecken" - ev. spielt die wochenend-ausbildung keine rolle bei zukünftiger arbeit? ohne Gewähr alles Gute!

2.12.2015 um 14.46 Uhr - von Sch*. - "Es tut gut, zu sehen, dass man mit ein paar kleinen Tipps (wie Begleitperson) einiges ausrichten kann"
Hallo Herr Moser,

ich hatte heute den Ams Termin, auf den ich am Montag telefonisch bestanden
habe, nachdem mir der Kurs so kurzfristig zugeteilt wurde. Als ich meiner
Betreuerin sagte, dass ich da sei und warten würde bis sie die Zeit findet
mich dranzunehmen, schnauzte sie mich sehr unfreundlich an. Als sie mich
dann aufrief und ich ihr Zimmer betrat war sie auf einmal sehr
freundlich...als sie meinen Vater, der mich begleitete, sah. Obwohl meine
Vater kaum etwas sagte und ich mit ihr die Diskussion führte, hat sie
während dem Reden immer ihn angesehen. Obwohl ich ihren Tipp, nichts von der
Ausbildung zu sagen in Betracht gezogen habe, habe ich mich doch entschieden
ihr nochmal deutlich zu machen, dass es wirklich nur um den Freitag geht und
mir der Kurs die Ausbildung "zerstören" würde. Da ich nach 6 Monaten als
Langezeitarbeitslos gelte (laut Aussage von Betreuerin- auf AMS Seite steht
ab 365 Tagen) bekomme ich ab Mitte Jänner einen Betreuerwechsel, bis dahin
muss ich nun keine Kurs besuchen. Sie meinte dann selbst, dass ich für den
Kurs ungeeignet sei, da ich gut ausgebildet bin und ein festes Ziel vor
Augen habe.
Ich kann den Rat, mit einer Begleitperson zum AMS zu gehen, nur bestätigen.
Die Dame hat sich noch nie so kooperativ gezeigt und mir so zugehört.
Vielleicht hat es auch genutzt, dass ich am Montag am Telefon ein, zweimal
durchblicken habe lassen, dass ich mich mit dem ALVG beschäftigt habe und
sie mir nicht jeden Deppenkurs aufs Aug drucken kann.
Ich möchte mich bei Ihnen für Ihre Unterstützung und kompetente Hilfe
bedanken. Es tut gut, zu sehen, dass man mit ein paar kleinen Tipps (wie
Begleitperson) einiges ausrichten kann und sich dann auch der eine oder
andere AMS Mitarbeiter kooperativer zeigt. Ich hoffe, dass ich nun möglichst
rasch einen Job finde, damit meine Ausbildung endlich nicht mehr vom AMS
mitabhängig ist.

Beste Grüße:)
Bitte wieder anonym veröffentlichen- vielen Dank!


27.11.2015 um 11.22 Uhr - von F*. - "Alleinerzieherin: Hilfe, werde von den Ämtern ja schon richtig fertig gemacht und überlege aus Existenzängsten diese 16 Std nicht anzunehmen!"


Bitte HILFE!
Bin alleinerziehend und beziehe Notstandshilfe beim AMS. Des weiteren die Bedarfsorientierte Mindestsicherung. Nun hab ich ENDLICH einen Teilzeitjob gefunden und kann anfangen. Es sind 475 Euro NETTO das entspricht MEHR als Geringfügig und ich bin somit voll versichert. Es sind aber nur 16 Stunden und keine 20 Stunden. Jetzt erklärt mir das Sozialamt MA40 und das AMS, dass ich weiterhin beim AMS als Arbeitssuchend (nicht Arbeitslos) gemeldet bleiben MUSS um weiterhin die Bedarfsorientierte Mindestsicherung zu bekommen. Und daher habe ich die Pflicht, weiterhin in Kurse vom Ams zu gehen. Aber es ist nicht möglich im Kurs UND in der 16 Std Arbeit GLEICHZEITIG zu sein. Ich konnte mir anhören, ich soll entweder 40 Stunden arbeiten gehen oder es gleich bleiben lassen, da ich dann besser finanziell dran bin!!

Ich hab aber jetzt von 2 Bekannten erfahren, dass der ganze Spuk ein Ende hätte, wenn ich 20 Std arbeiten würde. (Aber der Job ist leider nur 16 Std und besser als NICHTS!)

Bitte Hilfe, werde ja schon richtig fertig gemacht von den Ämtern und überlege aus Existenzängsten diese 16 Std nicht anzunehmen!!! (26.11.15)

Antwort:
Da ihr Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze liegt, gilt dieses DV - mehr oder weniger als vollwertig, weshalb sie vom AMS keinerlei Ansprüche mehr erhalten.
Sie das "Teilzeit-DV.-Einkommen" über die Mindestsicherung auf ca. 850 - 900? Euro aufstocken lassen.
Auch müssten sie wegen Betreuungspflichten dem Arbeitsmarkt (dem AMS) nur 16 Stunden die Woche (wenn das Kind jünger als 10 Jahre ist) zur Verfügung stehen. - Dem kommen sie mit der Anstellung auch nach! - >Was zumindest Deppenkurse-Pflicht aufheben würde, sollte das mit der Arbeitssuchend-meldung stimmen?<
Also Vorsicht - Da die Mindestsicherungsgebarung Ländersache ist bzw. mit regionaler Willkür zu tun hat, ist es für mich schwer bindende Auskünfte zu geben. Drum gehen sie der Sache auf dem Grund!
Heisst, auf keinen Fall von der SachbearbeiterIn mündlich irgendwas erzählen lassen! Sie verlangen solche Auskünfte per Bescheid schriftlich - ist ev. zu berufen!
Und - wenn möglich - immer Begleitperson zu den Terminen mitnehmen! "Wirkt Wunder"
Sprechen sie beim Sozialamt MA40-Vorgesetzten vor - dort müssen sie eher seriöse Auskunft erhalten. Womit bei mündlichen Infos der BetreuerInnen nicht zu rechnen ist!
Zudem schreiben sie der Volksanwaltschaft vaa@volksanwaltschaft.gv.at, von dort gibts ev. Unterstützung / wichtig!
Auch ans Sozialministerium wenden. = "Der politische Chef dieser Behörde" - SozialTelefon-Bürgerservice, gebührenfrei 0800 20 16 11 (kostenfrei) E-Mail sozialtelefon@bmask.gv.at - anrufen - Dort gibts ev. hilfreiche Infos / Unterstützung!

Weitere Links / Infos unter: Mindestsicherungs-Farce / Schweinerei!

Halten sie mich / uns auf dem Laufenden! Wenden sie sich an die vorgeschlagenen Behörden. Verringert die Möglichkeit sie für dumm zu verkaufen! (Ohne Gewähr)

Ps.: Grundsätzlich:
Anfrage immer schriftlich stellen bzw. schriftlich beantworten lassen!! ev. über
Feststellungsbescheid! - den können sie dann auch berufen / beschwerde erheben!
bei schriftlicher antwort traut sich keiner irgendetwas zu quaseln / sie mit falscher information zu füttern. machen sie das!

4.12.2015 um 11.13 Uhr - von F*. - "Behördliche Belastung verunmöglicht mir ein DV. über der Geringfügigkeitsgrenze?"
Hallo Herr Moser,

ich habe nochmals Rückmeldung erhalten ab 21 Stunden muss ich nicht mehr dem Ams zur Verfügung stehen von der Ma40 aus.
Ich habe die Chefin angerufen und gefragt aber es geht nicht und wenn ich die 16h jetzt antrete bekomm ich nicht "frei" wenn ich in eine Ams Maßnahme muss zeitgleich!! Folgedessen sagte sie, muss ich eine Kündigung schicken. :(

Ich verstehe zwar nicht wieso man eine Kündigung schicken soll, für ein Dienstverhältnis was erst im Jänner beginnt (und der korrekte Dienstvertrag noch nicht ausgehändigt wurde). Hierzu berate ich mich nochmals bei der AK!

Es ist echt blöd, wenn keine mehr Stunden gehen. (Selbst wenn würd ich nur Früh oder Schluss Dienst eingeteilt bekommen - und das geht dann wiederum bei mir nicht)
Somit bleibt einem ja nicht viel übrig, und ich muss mir einen anderen Job suchen mit mindestens 21 h.

Ich muss auch dazu sagen ich bin ganz allein und das Risiko (weil ich ständig angewiesen bin auf meine Oma wegen des Dienstplanes der bis jetzt 3 mal geändert wurde, und Eltern hab Ich keine sozusagen....) ist ohnehin erhöht wenn dann noch ständig Probleme sind mit den Ämtern wegen 16h dann wär es ohnehin auf Dauer zu kompliziert.
Ich werde mir einen anderen Job suchen wo ich keine Probleme hab und weg vom ams bin. :(

Gesetzlich sind die nämlich leider wirklich im Recht, dass wenn man Arbeitssuchend (nicht arbeitslos) ist , um weiterhin die Mindestsicherung zu beziehen, einen Kurse zubuchen dürfen!! Und diese doppelbelastung ist mir persönlich!! Zuviel.

Ich möchte mich nochmals bedanken bei ihnen!! Und ich hoffe, das ams macht mir jetzt keine Probleme weil doch kein Dienstverhältnis zu Stande kam. Lg M


27.11.2015 um 11.17 Uhr - von G*. - "Reisekosten"


Hallo!!
Ich bin derzeit bei der AQUA Stiftung gemeldet um darüber einen Umschulungsplatz zu finden. Nun wurde ich gefragt ob ich dafür auch einen weiteren Weg in Kauf nehmen würde.
Um dabei Finanziell auszuhelfen, bekomme ich ein Kilometergeld von 0,15? pro gefahrenen KM. Eine Strecke hat knapp 60km.
Es gibt für mich keine Möglichkeit diese Strecke mit den öffentlichen Mitteln zurückzulegen, da ich von meinem Wohnort aus eine schlechte Verbindung habe.Jetzt wird mir von mehreren Seiten berichtet das das Fahrgeld angeblich viel zu wenig wäre.
Ich sollte laut vielen Aussagen die große Pendlerpauschale von 0,42? pro KM bekommen.
Stimmt des? Bekommt man diese Pauschale auch bei Umschulungen? Gibt es da Richtlinien? Wie genau funktioniert das? (26.11.15)

Antwort:
Vorher aber unbedingt mit dem AMS / BeraterIn abklären!
Von den Kursgebühren und Reisekosten etc. übernimmt das AMS bis zu 100% der nachgewiesenen Kosten. Aus- und Weiterbildungsbeihilfen
gilt für sämtliche Förderungen
- auch zum Umschulungsgeld. (Ohne Gewähr)


25.11.2015 um 19.37 Uhr - von St. - "Stellenvorauswahl?"


Guten Tag !

Hab folgende Frage / Problem !
Bin jetzt schon seit längerer Zeit beim Ams in St.Pölten gemeldet beziehe vom Ams allerdings kein Arbeitslosengeld da ich noch nicht länger als 6 Monate gearbeitet habe ....
Daher bekomme ich die Mindestsicherung damit ich wenigstens halbwegs über die runden kommen ..
Bevor ich meinen letzten Ams Termin hatte habe ich eine email vom Ams bekommen das ich mich beim Ams Wien Hietzinger Kai melden soll da ich dort für eine Vorauswahl vorgesehen bin ... Hab ich allerdings nicht gemacht da ich nicht gewillt bin bei der im email angegeben firma zu arbeiten ...
Nun gut beim letzten Ams Termin hatte ich dann ein Sachverhaltsdarstellung blieb aber gott sei dank ohne Folgen ... Da ich eine gute Ausrede hatte .

Nun zu meinem eigentlichen Problem!
Bei meine letzen Termin wurde mir von meiner Beraterin klar zu verstehen gegeben sollte ich nochmal nicht zu einer Stellenvorauswahl gehen werde sie persönlich beim Sozialamt anrufen damit ich kein geld bekomme ....

Also wie es der zufall so will habe ich heute eine Nachricht zu einer Stellenvorauswahl bekommen ...
Natürlich wieder in Wien und natürlich passe ich nicht wirklich ins Profil da ich einige Kriterien wie Berufserfahrung und gewisse Kenntnisse nicht erfülle ... Ich soll mich dort aber ausschließlich persönlich bewerben ... Und für mich ist Wien einfach zu weit weg .. Leider bildet sich das Ams ein das dies in Ordnung wäre wenn ich dann jeden Tag 1 1/2 stunden hin und her pendle mit den Öffis ...

Wie soll ich jetzt am besten vorgehen ?
Mit freundlichen Grüßen (19.11.15)

Antwort:

finden sie heraus wie lange sie zur firma brauchen - wenn sie länger als 2
stunden bei vollzeit - und 1,5 stunden bei teilzeit brauchen ist dies nicht
zumutbar. Zumutbarkeit von langen Arbeitswegen

ev. fahren sie hin um sich vorzustellen - um gewissheit zu erlangen - und es ist nicht sicher ob sie genommen werden.

Wenn geforderte Qualifikation fehlt ist Zuweisung unzulässig
mindestsicherung ist heikl und braucht auch mal den rechtsweg - berufung -
beschwerde zum vwgh, um klarheit zu schaffen, ob auch das AlVG angewendet
werden muss. wird aber behauptet?
es sollte anfangs nur eine teilsperre geben. (ist aber kein verlass) ohne gewähr

19.11.2015 um 20.10 Uhr - von St. - "Keine Adresse oder Firmensitz angegeben"
Guten Abend !
Es ist leider keine Adresse oder Firmensitz angegeben .
Deswegen ist es schwer das herrauszufinden ...
Glauben Sie das es das Ams / meine Betreuerin zufrieden stellen würde wenn ich mich zumindestens per email bewerben würde und dazuschreibe das ich krank bin und ich auch denke das ich die geforderten Vorraussetzungen nicht erfülle ?
Mit freundlichen Grüßen

Antwort:
besser sich zu melden, als gar nichts zu tun!
dann brauchen sie aber auch eine krankmeldung.
ist das eine anonyme stellenvermittlung - vorauswahl?
Bewerbung an anonyme Arbeitgeber - wäre ein begründungsgrund bei ev. sperre!ohne gewähr

20.11.2015 um 14.58 Uhr - von St. - "Anonyme Stellenvermittlung"
Guten Tag
Ja dies ist eine Anonyme Stellenvermittlung ... Ich bedanke mich bei Ihnen recht herzlich Mit freundlichen Grüßen


25.11.2015 um 13.19 Uhr - von R. K*. - "Amtsmissbrauch / Freiheitsberaubung / Gewaltandrohung bzw. "-Anwendung"?"


hallo herr moser ich wurde von einem ams arbeiter in Beiseins des sicherheitswanchmannes im zimmer ein eingesperrt (3 Türen zugeknallt und würde dann in in denn kleinen raum zu kasten gedrückt und ´dann mit schlagen bedroht danach meinte er kann mich auch draussen schlagen dann hat der sicherheitswachmann den Berater von mir genommen ich konnte dann raus draussen war mir dann bewusst oder habe dann realiesiert das er mich genötigt hat zu schlagen und mich eingesperrt hat mich verbal, und auch körperlich mir schaden zufügen wollte was aber nicht dazu gekommen ist weil ihn der Wachmann von mir genonnen hat möchte eine anzeige machen jezted weil ich so mitbekommen habe im telefonischen Gespräch beim Obmann des ams der Berater quasi nichts bekommt keine mahung oder sonst was .und ich soll wieda zu dem Berater gehen das seh grossse Probleme ich habe jetzd angst wer garantiert mir das der Berater beim nächsten Termin mit keinem messer oder einer Schusswaffe beim nächsten Termi
n bei sich hat und mir diesmal körperlichen schaden zufügt .also ich habe die Abteilungsleiterin und denn obudsmann man gebeten mir eine andren Berater zu geben aber habe das so mit bekommen das ein Berater wechsel nur zustande kommt. muss malein Berater schuldig oder es muss geahndet oder eine mahung gegen den Berater vorliegen seitens des ams in meinen fall wierd leider alles unter denn tisch gefegt und ich soll zu einen chase-manager in einen anderen Bezirk vielleicht aber was ich natürlcih ablehen werde ja ich komme jetzd wieda zu meinen anliegen ob sie mir eien rat geben kommen wo ich billig einen Anwalt aufsuchen kann der mich vertritt und rechtlichen beistand gibt habe einen zeugen den sicherheitsWachmann des ams er war dabei leider habe ich seinen namen nicht, die Polizei war vor ort damals ich habe gesagt das er mich bedroht und eingesperrt hat der herr wachmeister meinte das flaschaussage geahndet wierd in Österreich meinte ich weiss aber ich will keine anzeige m
achen der Polizist hat mich gefragt ob ich eine anzeigen machen will wenn ja kann sofort ins Wachzimmer mitfahren ich wollte keine machen ich dachte ich bekomme einen andren Berater und die Sache ist erledigt leider glaube zu 90 Prozent das es nicht nach dem Telefonat mit dem obbudsmann und abteilungsleiterin ich wieda zu den gleichen Berater geschickt werde der mich beroht hat zu schlagen und wircjlich angst habe und das er gegen mich auch Amtsmissbrauch begehen kann herr mosser bitte um antwort danke mfg R.k (24.11.15)

Antwort:
Dieser Angst kommen sie aus indem sie immer eine Begleitperson zu den Terminen mitnehmen.
Sie hätten sofort reagieren sollen und sich auch vom Polizisten nicht einschüchtern lassen sollen - obwohl es ohne Zeugen / Beweis problematisch ist. Nur wird es auch für die anwesenden Personen (Berater und Security) - nicht einfach eine falsche Aussage zu machen - kommt es zum polizeilichen Verhör bzw. zu einer Gerichtsverhandlung. Der Name des Sicherheitsmann`s lässt sich sicherlich leicht herausfinden - sehr viele werden zu dieser Zeit an diesem Ort nicht Dienst gemacht haben.
Wenn sie keine Anzeige bei der Polizei erstatten, so ist eine schriftliche Aufsichtsbeschwerde mit Beschreibung des Vorfalles anzuraten. Wichtig, dass schriftlich etwas aufliegt. Das muss bearbeitet werden - dann kommt es auch eher zum Beraterwechsel!
siehe: Mobbing durch das AMS / Schlechte Behandlung:

Wenden sie sich auch an die Volksanwaltschaft vaa@volksanwaltschaft.gv.at - Wäre wichtig! Auch, damit sie Unterstützung bekommen! (ohne Gewähr)

25.11.2015 um 23.39 Uhr - von R. K*. - "Hoffe das es ein gutes Ende hat"
sehr geheerter herr moser
danke ihnen für die veröffenlichung und den rat ,ich werde mich bei der volksanwaltschaft melden und hoffe das es ein gutes ende hat weil wider zum gleichen Berater geschickt zu werden bereitet mir grosse sorgen und angst mit denn ich nicht die kommen Monate beschäftig sein will LG R.K.

Rückfrage:
um welches AMS handelt es sich - nochwas - halten sie uns/mich weiter auf dem laufenden..

28.11.2015 um 11.39 Uhr - von R. K*. - "Berater hat ein anderes Bild"
hello herr moser
handelt sich um wien L.....strasse habe einen Termin für morgen bei der Abteilungsleiterin habe sie gerade jetzd angrufen sie hat keine zeit Kundengespräch habe auch schon eine antwort vom ombudsmann bekommen meine Darstellung hat nach seinen Recherchen ergeben das der Berater ein andres bild hat, punkt des wars eigentlich frag mich eigentlich wieso ich denn Ombudsmann geschrieben habe lg R.K. (26.11.15)

Antwort:
ja nicht wundern - der ombudsmann steht im dienste des AMS - trotzdem gut,
dass beschwerden aufliegen. - falls, immer auch der volksanwaltschaft schreiben.
nehmen sie sich eine begleitperson als zeugen mit - wäre vorteilhaft.
bin gespannt über ausgang. alles gute!

1.12.2015 um 9.38 Uhr - von R. K. - "Die Schlinge wird enger, habe das Gefühl des Druck`s, aber schade keine Entschuldigung seitens des AMS"
hallo herr moser
War am Freitag bei der Abteilungsleiterin (ein unverbinlicher Termin denn ich auch nicht nachgehen musste) würde dann weitergeleitet zum Vize Abteilungsleiter dieser hat mir nahe gelegt das ich Freiwillig zu einem chase-manager mich entscheiden sollte bzw ich solle das mir mal anschauen es ist was gutes sicherlich für mich, habe dankend angelehnt weil es ja Freiwillig ist . er meinte wenn ich ablehene musse ich wieda zum Berater, naja ich sagte sorfort sicher nicht ,hat dann geich die Abteilungsleiterin gerufen sie ist gekommen. die Abteilungsleiterin meinte ok dann werde ich sie betreuen denn Sie KA,,,,,wollten ja einen andren Berater ,sagte zum vize bitte geben sie denn Herrn gleich alle 14tage einen Termin, dann wars a bissal dubios 20 Minuten, meinte ich soll zum pva zum artzt weil ich gesagt habe ich habe bandscheibenschmerzen der soll mal attestieren ob ich arbeitsfähig bin Termin wäre 23.12 nach einem kleinen hin und her hat sie ihre Meinung geändert und gesagt naja
lassen wir das es reicht wenn sie uns unterschreiben das sie arbeitsfähig sind ich meinte ja ich bin arbeitsfähig habe jetzd aber leichte Rückenschmerzen bitte es aufzunehemen bei der niederschirft haben sie abgeleht es aufzunehemen bei der niederschrift ich habe dann abgeleht zu unterschreiben weil meine volle aussage nicht voll protokolliert würde und eh 2 leute anwesend sind vondaher eh keine Unterschrift meiner seits getätigt werden muss das es durchtgeht oder was auch imma sie damit bezwecken wollten habe nicht verstanden weil ich am 23.11 eh einen antrag gemacht habe notstandshilfe wo mir der vize Abteilungsleiter gesagt hat das ich eh schon unterschrieben habe das ich arbeitsfähig bin bei jedem antrag allgemein beim ams hmmmmm ja es war halt zach 20 Minuten ich habe mich zigmal wiederholt und die beiden Herrschaften auch dann bin aufgestanden 2xbewerbung die Woche und schönen tag noch meinte ich bin gegangen
4.12 ist der nächtse Termin naja was wird kommen kurs mit sicherheit wahrscheinlich =)
Es ist irgendwie hmm wird die schlinge enger um mich habe ich das gefühl der druck ist da ,aber schade das keine entschuldig seitens des Ams kam was der Berater gemacht hat alles vergessen ist und ich jetzd einen grossern druck habe seitens des ams bis ich vielleicht eine sperre habe komisch eigentlich da wirds eingesperrt gedroht und nix passiert aber mir machens dann an theater wegen arbeitsfähigkeit was ich für lächerlich halte ich werde auch in Zukunft nix unterschrieben was meine aussagen nicht wiederspielgelt mfg r,k (30.11.15)

Antwort:
Wenn irgendwie möglich, nehmen sie sich eine Begleitperson zu den Terminen mit. Versuchen sie so gut es geht - Arbeitswilligkeit zu dokumentieren bzw. den Bewerbungsforderungen nachzukommen.
Sollte es mal zu Problemen (ev. Rechtsstreit) kommen, so schiebt der Verwaltungsgerichtshof den Methoden des Arbeitsmarktservice, schematisch wöchentlich eine bestimmte Anzahl von Bewerbungen vorzuschreiben, einen Riegel vor. Eine bestimmte Zahl von Bewerbungen nachweisen.

Hier drei kompetente Arbeitsloseninitiativen aus Wien. Ev. besuchen sie eine davon und holen sich Unterstützung bzw. bietet sich die Gelegenheit zum gegenseitigen Verständnis wie aktiven Mitarbeit bzw. gibts ev. Hilfe in Form von Begleitung zum AMS? (Ohne Gewähr)
Aktive-Arbeitslose, ZUM ALTEN EISEN?, AMSAND,


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