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4.01.2016 um 14.47 Uhr - von E*. - "Geschützte Bemessungsgrundlage"


hallo christian,
musste mich mit 1.1.2016 nach fünf jahren leider wieder arbeitssuchend melden. am 19. jänner habe ich den termin zur antragsabgabe. meine letzte arbeitslosigkeit endete im mai 2010, ich war damals knappe 46 jahre alt. habe ich anspruch auf die geschützte bemessungsgrundlage? soll ich das gleich bei der antragsabgabe ansprechen oder soll ich warten bis der schriftliche bescheid kommt? lg e.

Antwort:
So ist es! Sie unterliegen der geschützten Bemessungsgrundlage. Die neue Bemessungsgrundlage wird nur dann angewandt, wenn diese zu einem höheren Arbeitslosengeld, als beim letzten Bezug, führt.
Sollte die Bemessungsgrundlage ein niedrigeren Bezug ergeben, so bekommen sie den selben Alg-Betrag wie vor 5 Jahren. (geschützte Bemessungsgrundlage)

4.01.2016 um 21.12 Uhr - von E*. - "Dank"
vielen dank für die rasche antwort. alles liebe E


2.01.2016 um 1.09 Uhr - von L*. - "Pro-Mente: Mein gesundheitlicher Zustand hat sich seit dem Kontakt mit Pro Mente in S. wesentlich verschlechtert - seit dem sogar sehr suizidgefährdet"


Wurde vom Ams H. zu einer Zwangsmaßnahme bestellt

12 Monate Pro Mente *

Notstandshilfe 20,02 + ca 3,xx Euro die dafürvorgesehene Entlohnung

WOchenstunden 38,5 (laut psychischen Gutachten nur 20 Stunden tauglich)habe den AMS Berater darauf hingewisen.

Begründung des AMS Reha-Beraters ist das es nicht die "Privatwirtschaft" ist.. darum sind mir auch 40 Stunden zumutbar.. seine Worte, die er mehrmals deutlich wiederholte, und dabei kräftig mit seinem Finger auf den Tisch tippte ... (stellte sich erst bei den ersten 3 Schnuppertagen im November heraus, das es nur 38,5 Stunden sind...)

(persönliche Ansicht ist das sich mein gesundheitlicher Zustand, besonders seit dem Kontakt mit Pro Mente in S. wesentlich verschlechtert hat, seit dem sogar sehr suizidgefährdet.

Hatte mein Leben, nach 5 Jahren wöchentlicher Therapie, fast wieder im Griff und wollte auch im Frühling, um meine Chancen für einen Job wieder zu erhöhen, meinen Führerschein nach längerem Ablauf einer Befristung wieder zu reaktivieren.

Arbeit: Hauptsächliche Werbeprospekte falten, und 0,5 bzw 1 Tag pro Woche getrocknete Mangos auf Fremdkörper untersuchen.. alle 10 Minuten erwähnt die Vorarbeiterin jedoch, wieviele tausend Stück noch gemacht werden müssen.. mich persönlich setzt das sehr unter Stress/Druck..

2-3 mal in diesem Jahr 6 Wochen Praktikum = laut Rücksprache mit anderen Teilnehmern zB 6 Wochen Tellerwaschen in der Postkantine

Laut Pro Mente Betreuern (die Gespräche fanden immer mit 2 Betreuern statt .. warum blos...) keine Arbeitsqualifizierungsmaßnahme sondern nur ein Strukturierungsprogramm!! "Ich werde hier nichts neues lernen das meine beruflichen Chancen verbessert" so in etwa die Worte der Betreuerin..

Aufgrund der falschen Annahme, das ein Therapeutisches Verhältniss herrscht, wohl auch zu ehrlich gewesen, was für mich aber auch nun ein ernstes Problem darstellt, da keine halbe Stunde nach den Gesprächen, sogar die Sekretärin, von alle meinen Problemen bzw über meine ganze Lebensgeschichte bescheid wußte.

Aufgrund der Angabe schon mal mit Cannabis in Kontakt gekommen zu sein, welche ich zuerst verschwieg,
jedoch da mir einer der Beiden dann mit einem Drogentest drohte, und falls dieser postitiv ist, die Exekutive eingeschaltet wird, aber falls ich es zugeb sie davon absehen, gab ich gelegentlichen!!!!!! Konsum zu... soll demnächst ein Schriftstück unterschreiben das Ihnen mehrmalige Drogentest, auch ohne dringenden Verdacht, erlaubt.

(was die Chance im Frühling auf den Führerschein wohl zu nichte macht, da ich mir nicht sicher bin, ob die Betreuer das nicht auch an die BH weiterleiten, dem AMS wurde es schon gemeldet und muss auch eine Drogenberatungstelle besuchen).

ZwischenInfo bei den Aufnahmetests hatte ich sehr gute Ergebnisse", und habe auch an den Schnuppertagen äußerst fleissig mitgearbeitet, also bin ich der Ansicht das kein dringender Verdacht gegeben sein kann.

War aber gleich am Anfang schon klar, das wenn ich mich nicht äußerst motiviert gebe, noch mehr Probleme enstehen würden.

Bin, bei dem mich über die genaue Situation über Drogentests zu informieren, auf diesen Artikel gestossen:

http://amann.vol.at/2013/02/14/verfassungsschutz-einschalten/

und dadurch angefangen die Seriösität von Promente anzuweifeln und bei weiterer Recherche auf Ihre Seite gestossen.

Bei Verweigerung bzw falls ich mich dagegen wehre, ich aber große Angst habe den Bezug gesperrt zu bekommen, was mich nach langer Zeit mit Schulden, wieder in solche treiben könnten...

Auch die Wohnungssuche seit der Geschichte mit Pro Mente unterbrochen, aus Angst, mir eine dann gemietete Wohnung nicht mehr leisten zu können..

(derzeit keine eigene Wohnung/keinen Mietvertrag, genaugesagt seit August, günstige WOhnung in S. nur sehr schwer zu finden, darum nur Gast bei Bekannten, aus Anstandsgründen beteiligt man sich jedoch an Kosten/Betriebskosten.. was aber auch nicht immer gehen wird, und auch nur bei Bekannten angemeldet, um überhaupt eine Meldeadresse zu haben, seit 3 Tagen nun in S. gemeldet, und noch keine Ahnung ob ich jetzt einen neuen Berater bekomm, oder weiterhin der in H. meinen Fall bearbeitet)

Habe schon seit Jahren keine Möglichkeit mehr, mein Konto zu überziehen und auch niemanden der mich unterstützen würde.

Durch diesen Umstand, wurde mir auch die Therapie gestrichen, da keinen Wohnsitz, jedoch mit den 20,02 pro Tag ich mir mind 4 mal knapp 35 Euro im Monat + Fahrtkosten nicht leisten kann.


Der Ams Berater gab mir indirekt aber sehr eindeutig zu verstehen, sollte ich dieses Arbeitstraining ablehnen, meine Bezüge eingestellt werden. (Neuer Berater an Zusammenarbeit mit meiner Therapeutin, was die Vorgänger machten, nicht interressiert.. und mich beim Betreten des Raumes schon beim ersten Termin sozusagen anschrie, was ich überhaupt bin, solange krank zu sein...(lange Depression, sozialphobie, suizidgefährdet, etc dannn vor 2 Jahren nach Stabilisierung jedoch physische Probleme (6 Op´s mit Vollnarkose zwischen August 2014-Jänner 2015 + diverse Komplikationen (4-5 mal unter örtlicher Betäubung aufgeschitten worden und letze Sache im Mai 2015 war noch n kritisches Muttermal das schnell entfernt werden musste)

Im Juni, da die Wohnung wahrscheinlich Mitauslöser neben Stress war, aus jener ausgezogen um aus dem Kreislauf des fast monatlich opariert zu werden auszubrechen, und 3 Monate bei einer Bekannten in Spanien im Garten gecampet (ausser Essen keine Kosten und ohne Bezug was anderes nicht möglich) - Erholungsaufenthalt in den Bergen und um wieder zu Kräften zu kommen...fast 9 Monate liegen mit offenen Wunden im Pobereich haben mich körperlich sehr geschwächt). Freu mich zu sagen "Es hat geklappt", kam gestärkt und gesund wieder zurück. Diese Vorgehensweise wurde auch mit den Vörgänger AMS-Berater abgesprochen (verstand die Situation und begrüsste meine Initiative gesund werden zu wollen)

Die Betreuer des Pro Mente gaben mir auch deutlich zu verstehen, auch wenn die Maßnahme eigentlich freiwillig ist, im Falle der Ablehnung, diese als Verweigerung beim AMS gewertet wird, also eine Bezugssperre zur Folge haben "könnte".

Ich schreibe Ihnen nur aus dem Grund, da ich finde, daß das AMS und Pro Mente mehrere Verstöße gegen diverse Gesetze begannen, und hoffe das Sie mir evlt den einen oder anderen Tipp geben könnten, aus dieser Sache zu kommen. (Falls ich nichts finde was mir mein Recht zusichert bzw hilft aus dieser Situation zu kommen, bin ich mittlerweise soweit, das beim nächsten geforderten unterschreiben irgendwelcher Schriftstücke,ich mich von allem abmelde, und lieber ein Bettler werde oder andere drastische Maßnahmen ergreiffen muss, da ich keinen anderen Weg mehr sehe, bzw keine Lust mehr hab, wieder in eine langjährige Krankheit oder Schulden getrieben zu werden.

Und auch nicht die Chance sehe, ohne finazielle Mitteln, mein Recht auf eine faire und menschliche Behandlung, einzufordern. Jedoch noch eine geringe Hoffnung besteht, das es Institutionen gibt, die mir evlt helfen können.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort: "Freiwillige Teilnahme"
Bitte, lassen sie sich das doch nicht gefallen. Die Schikanen, Drohungen, Nötigung dienen einzig und alleine deren Geschäftemacherei!
Ein wenig Mut / Courage würde ihenen sicherlich ganz gut tun! - Wenn die Pro Mente-Betreuer "eh" schon sagten, "dass die Massnahme eigentlich freiwillig ist!"
So ist es auch!

Eine Anstellung / Transitarbeits-DV muss nach - dem eigens für Zwangsmassnahmen entworfenen niedrig - KV entlohnt werden! Nur die Notstandshilfe - mit ein paar Euro Taggeld - ist verboten - wenn die Teilnahmeverweigerung mit einer Sperre versehen wird! - Diese Massnahme ist nur freiwillig möglich!
Falls, wäre eine Sperre bei Verweigerung rechtswidrig und die Berufung erfolgreich! Eine ev. Bezugssperredrohung im Falle einer Teilnahmeweigerung ist eine "schwere Nötigung"
Muster-Schreiben als Voraussetzung um - im Falle - die handelnden AMS-MitarbeiterInnen wegen "schwerer" Nötigung und Amtsmissbrauch anzuzeigen / zu verklagen!

Siehe auch:
"Bewerbungsgespräch: Ich wurde behandelt wie ein Volltrottel. Der Anruf beim AMS ergab, keine Sperre keine Belehrung......usw."
Super dieses Forum ist einfach spitze - einfach mega-cool (25.02.11)
unter:

"Zwangsmassnahmen auch bei Pro Mente"? "Soziales Unternehmen will nicht nach KV entlohnen" (22.02.11)

Massnahmen müssen einen schulischen Charakter haben und Kenntnisse wie Fähigkeiten vermitteln. Eine Begleitmaßnahme (Hilfestellung) z.Bsp.: in schwierigen Lebensphasen muss freiwillig sein!
Siehe als Beispiel: Get Up

VwGH: "U. a. - ärztliche Untersuchungen sind kein zulässiger Inhalt einer Maßnahme zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt!" (26.08.14)

Coaching freiwillig?"

>"Grossteils freiwillige Angelegenheit" "SÖB-Ausbeutungs-, Ausnutzungsmethode Arbeitstraining?"

Praktikum - keine Gratisarbeit / Schnuppertage statt Probetage<

Den Drogentest können die sich also irgendwohin stecken!
Wie auch ein solches Verhalten / Umgang, das Personen (psychisch) schwer schadet, den ausgestreckten Mittelfinger verdient! (Ev. in Gedanken)

>Also bevor sie sich abmelden und jede finanzielle Unterstützung verlieren -
(Was der AMS-Betreuer will, da dies einem arbeitsmarktpolitischen Erfolg gleichkommt, der mit einer Prämie belohnt wird)
- sagen sie dieser "Schweinerei" (diese Pro-Mente-Gebarung darf guten Gewissens so genannt werden) den Kampf an, der in dieser Angelegenheit erfolgreich für sie ausgeht!
Kommt es zur rechtswidrigen Sperre, so melden sie sich wieder!
Auch bei Weigerung ohne Konsequenzen, - Danke für Rückmeldung!

Sie werden sehen die erforderliche Courage, um angemessen zu reagieren, wird ihnen gut tun!

>Nehmen sie sich in Zukunft immer eine Begleitperson zu den Terminen mit! "Wirkt Wunder"
Mobbing durch das AMS / Schlechte Behandlung:
Bei richtiger Vorgehensweise sind auch Schmerzensgeldforderungen möglich!

Und nichts unterzeichnen - schon gar nichts - womit sie nicht einverstanden sind!


Falls ev. von der Volksanwaltschaft vaa@volksanwaltschaft.gv.at unterstützen lassen.

Ps.: Übrigens muss der Berater auch auf die 20 Stunden-Tauglichkeit aus dem psychischen Gutachten Rücksicht zu nehmen!
Wohingegen sie nicht auf ein unseriöses Geschwafel des Beraters Rücksicht nehmen müssen!
("Wenn sie einen Zeugen / Begleitperson dabei hätten, würde er sich vieles gar nicht äussern trauen.")

>("Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse" - 25.12.2015)<

(OHNE GEWÄHR)

Zum Thema: Pro-Mente Bericht:
"Pro-Mente: Augenzeugenbericht über Berufstraining zur Rehabillitation - Arbeitsassistenz-Kurs" (10.12.2015)


Anmerkung: Schafft sich Pro Mente sein eigenes Klientel?"
"Traurig: Auch Pro Mente betreibt "Zwangsmassnahmen"?" (21.02.11)

2.01.16 um 14.01 Uhr - von L. - "Werde mir Ihre Tipps/Empfehlungen sehr zu Herzen nehmen, und auch versuchen mehr Courage zu zeigen!"
Sehr geehrter Herr Moser,

ich bedanke mich vielmals² für Ihre ausführliche und vorallem so schnelle Antwort. (Besonders in dieser Zeit der Feiertagen!)

Hilft mir grade sehr sehr weiter zu wissen, das tatsächlich das ganze so nicht ganz mit rechten Dingen abläuft, und ich nicht mich selber in frage stellen muss, und auch etwas dagegen tun kann.

Werde mir Ihre Tipps/Empfehlungen sehr zu Herzen nehmen, und auch versuchen mehr Courage zu zeigen!!

Ich wünsche Ihnen auch alles Gute für das Jahr 2016.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort:
Schön, freut mich alles Gute - und Danke für Rückmeldung über Ausgang!
"Sie bzw. Ihr Verhalten soll / wird der Nachahmung dienen!"


1.01.2016 um 14.27 Uhr - von W*. - "Gemeinsamen Haushalt gründen?"


Hallo Christian,

Vorab möchte ich Dir zu deiner Internetseite gratulieren, welche mir bereits
sehr viele Informationen geliefert hat und auch gegenüber dem AMS einiges
klarstellen konnte. Zurzeit beschäftigt mich ein neues Thema und weil ich
auch nach intensiver Suche keine Antwort mittels Google finden konnte, wende
ich mich nun direkt an Dich:

Ich bin wegen gesundheitlichen Einschränkungen seit ca. 7 Jahren Arbeitslos
und beziehe Notstandshilfe in der Höhe von 1.124,- pro Monat (derzeit bin
ich 43 Jahre alt). Seit kurzem habe ich eine neue Bekanntschaft und wir
überlegen ob wir in einem gemeinsamen Haushalt zusammen ziehen - somit eine
Lebensgemeinschaft gründen. Meine Bekanntschaft ist jedoch ebenfalls seit
ca. 2 Jahren Arbeitslos und bezieht ebenfalls Notstandshilfe in der Höhe von
604,- Euro pro Monat. Meine Frage ist nun, ob durch dieses
"Partnereinkommen" sich für Einen von uns Beiden etwas verändert bzw. ob man
durch diese Lebensgemeinschaft Einer von uns Beiden weniger Bezug erhält -
und wenn ja, wie Hoch diese Kürzungen sind.

Soweit ich bisher nachgelesen habe, gibt es bei Partnern einen
Mindeststandard von 1.241,- Euro / Monat und auch von einem Freibetrag ist
die Rede. Wie jedoch genau dies berechnet wird, durchblicke ich nicht.

Ich bedanke mich für Deine Hilfe und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
M. (30.01.15)

Antwort:
vorsicht - es kommt ev. zum abzug bei einem von beiden, wenn das beiderseitige einkommen über ca. 1250 euro liegt. das ist dann euer beider einkommen "ca." -freigrenzen ev. dazu, so welche anzurechnen sind.

Beispiel: Wie hoch ist die Notstandshilfe und wie wird sie berechnet?

ev. versucht eine wohngemeinschaft einzugehen - jeder braucht ein eigenes schlaf-zimmer -ev. untermietevertrag?
wenn niemanden ein unterhalt zusteht und solcher auch nicht freiwillig geleistet wird - darf es "eigentlich" nicht zur anrechnung führen.

"Grünen Tipp: Beim AMS "die Lebensgemeinschaft" nicht angeben, sofern keine
Unterhaltspflicht besteht - und ein Unterhalt auch nicht freiwillig geleistet wird!" (21.12.10):
falls doch - bescheid verlangen und berufung (einspruch) einlegen.

Weitere Links unter Politik erzeugt Armut und "fördert/zwingt zu Single-Haushalte / gegen Familienbildung"! ohne gewähr

ist es okay? - unter initialen zu veröffentlichen - alles gute

1.01.2016 um 10.38 Uhr - von W*. - "kannst du gerne veröffentlichen"
Hallo Christian,
Danke für die gute Info. Wenn Du möchtest kannst Du dies gerne auf deiner
Website veröffentlichen, weil es sicher andere Betroffene gibt.
Liebe Grüße M.


29.12.2015 um 16.28 Uhr - von W*. - " Ich gehe seither spätnachts spazieren und hoffe, dass mich einer erschießt."


Lieber Christian, ich bin selbst seit kurzem arbeitslos und genieße den Kundenservice des AM SS (SS = Super Service) in vollen Zügen. Ich gehe seither Spätnachts Spazieren, weil ich sowieso nicht oder nur schlecht schlafe und hoffe, dass mich einer erschießt. Er täte mir einen Gefallen. Ich war früher schon arbeitslos, da war das AMS schon krank genug drauf, dann länger nicht mehr, und jetzt ist das AMS einfach nur noch eine Nazi-Einrichtung. Habe gestern die Doku "Das absolut Böse" gesehen. Da geht es darum, weswegen normale Menschen andere Leute verfolgen und umbringen. Für das Gute. Es geht um Wehrmacht und Nazis, aber erklärt das AMS genauso. Was für eine Schande.

Leider werden die Leute erst aufmerksam, bis etwas schlimmes passiert. Und ich habe nichts zu verlieren, Ich werde nicht kuschen vor den Nazis. Mal sehen, ob sie mich verhungern lassen, oder sonstwie umbringen. Habe schon einigen Stoff für diese Website zusammen, ist aber vorerst besser, mit der Veröffentlichung noch zu waren, Ich melde mich wieder. Danke für deine Engagement mit dieser Website. Es ist trostreich, nicht allein zu sein,

PS: Falls du immer noch einen Computer suchst, das kann ich stellen, Zwei alte Mühlen inkl. Röhrenmonitor hätte ich anzubieten, die für Inet und Office aber immer noch gut genug sind.

Antwort:
Deine Zeilen wiegen schwer. Es scheint, dass du, neben dieser menschen-unterdrückenden Arbeitsmarktpolitik, zusätzlich mit einem/einer BeraterIn zu tun hast, die ihre - von diesem politischem System verliehenen - Macht voll ausreizt und im negativsten Sinne gegen dich anwendet.
Versuche dich so gut es geht zu stärken. Heisst: setz dich ihr/ihm nicht alleine aus - Nimm dir eine Begleitperson mit. Lasse das Umfeld (ev. ihre Vorgesetzten / KollegInnen etc.) wissen, dass deine Arbeitslosigkeit, wie die Schwierigkeit wieder Arbeit zu finden, nicht mit Arbeitsunwilligkeit verbunden ist.

Ev. bewirbst du dich - wenn möglich - bei Arbeitsstellen die deinem Wunsch entsprechen etc. Über solche Aktivitäten kannst du deinen Arbeitswillen dokumentieren. Auch wenn das bei deiner BeraterIn nichts helfen sollte - so würde dieses Bild KollegInnen und Vorgesetzte zu einer anderen Meinung bringen.
Macht dann ev. klar, dass es sich nur um eine Antipathie, die deine BeraterIn gegen dich hegt, handelt.
Mir ist schon klar, dass es sich bei diesem tiefgreifenden um ein umfangreiches Problem handelt. Aber ich suche einen Ansatz, der als Anfang dient, um nach und nach aus dieser erdrückenden Situation zu gelangen.
Mein Wunsch dazu begleitet dich!

Zwing sie sich mit der Realität ("10% Arbeitslosigkeit" / Hunderttausende Arbeitslose bei ca. 30 000 offene Stellen) auseinander zu setzen. (Versuchen deren Realitätsverweigerung/Ignoranz zu verunmöglichen)
Bei Problemen auch den Vorgesetzten / Geschäftsstellenleiter besuchen und ev. schriftliche Beschwerde einbringen.
Mobbing durch das AMS / Schlechte Behandlung:
Bei richtiger Vorgehensweise sind auch Schmerzensgeldforderungen möglich!


Und lasse dir ev. von der Volksanwaltschaft vaa@volksanwaltschaft.gv.at helfen.
Schildere denen ev. die "AMS-Probleme" und frag um Unterstützung / Hilfe nach! "Als Versuch ohne grosse Erwartungen - schützt vor grosser Enttäuschung" Alles Gute!

Und Danke - freut mich, aber zur Zeit brauche ich keinen Computer - Falls, lasse ich es dich wissen!


29.12.2015 um 13.22 Uhr - von F. - "Ich habs sowas von satt ständig als Bittsteller da stehen zu müssen, für Leistungen die ich jahrzehntelang auch noch selbst an Steuern einbezahlt habe"


hallo christian,
ich habs sowas von satt ständig als bittsteller da stehen zu müssen, für leistungen (die ich jahrzehntelang auch noch selbst an steuern einbezahlt habe) aus dem sozialtopf!
ich bin wegen meiner schweren verletzungen beim unfall von 2010 als eh notfallsanitäter des örk/khd und anderen erkrankungen sowie weil ich vorher selbständiger unternehmer(tischlermeister, lt sv 2012, kann ich diesen beruf nicht mehr ausüben) war, zum sozialfall(mindestsicherung seit 4 jahren) eher unfreiwillig mutiert.
lustig ist das nicht. bei jedem jahreswechsel habe ich das gleiche doofe problem: mein antrag wird soooo schleppend bearbeitet, dass der SAU graust!
ich habe meinen neuen antrag am 04.12. elektronisch abgegeben, was auch bestätigt wurde. in der regel dauert eine bearbeitung 14 tage, diese sind natürlich schon überschritten.
bei meinem heutigen anruf erfahre ich 1. meine zuständige bearbeiterin ist natürlich - was sonst - auf urlaub und mein antrag ist nicht bearbeitet worden. und 2. vor mitte jänner wird sowieso kein geld mehr ausbezahlt!?!
für dieses manko büße ich dann vllt auch noch mein dach über den kopf ein und habe dadurch noch mehr schulden? denen im amt ist das ja eh scheißegal, von was und wie ich mein fortkommen hab!

eine i-pension ist bereits trotz medizinischer verschlechterung vom zust. arzt 2014 das 4.mal abgelehnt worden. auch da habe ich weder derzeit lust noch die nötige zeit dazu, neu zu beantragen.
ich bin chronisch krank mit gh 3. hab unzählige operationen gehabt und jetzt wieder eine schraube im becken wegen eines darmbeineinrisses, einen wiederkehrenden tumor im linken arm, 3 bandscheibenvorfälle und wirbelaustritte etc. in 14 tagen habe ich die nächste operation und mir geht es gar nicht gut....
ich bin seit 2013 50% behindert und hab dahingehend auch eine erhöhung des behindertengrades beantragt, untersuchung 21.jänner. ebenso ist noch der bescheid über die pflegestufe ausständig. nicht nur das bereitet mir schlaflose nächte und kopfschmerzen.

jetzt darf ich mit 2 krücken zur beckenstützung auch noch am 4.jänner zur gesundheitsstraße, ob ich nicht vllt doch nur markiere und womöglich anderen das geld "wegnehme", denn ich könnte ja noch was arbeiten(!) - luuuustig!
aber ich habe mich bereits vorbereitet, denn ich werde einen zeugen mitnehmen bzw. der mir hilft beim an- und auskleiden(ohne geht nix), ebenso werde ich mich absichern - dass wie 2012 schon gewesen, wieder eine verletzung(rissquetschwunde rechter unterarm/hand) meiner person passiert - weil ich eine bestimmte freihändige gangart ausüben soll. der untersuchende arzt wird mir eine persönliche haftung unterschreiben, bevor ich derartige verrenkungen durchführe, denn beschädigt bin ich eh schon genug!!

vllt kannst du mir etwas raten oder mir eine stelle nennen, wohin ich mich wenden soll?

Antwort:
Ich kann dich gut verstehen - es steht dir zu (fast) zu verzagen, wenn man bei so grossen gesundheitlichen Problemen, dann auch noch mit solchen Behörden und dessen SachbearbeiterInnen (bzw. Politik) zu tun hat.
(fast) - beziehe ich aus deinen Angaben. Du weisst eh schon ganz gut wie man mit denen umgehen muss - auch wenn durch den Abhängigkeits-Umgang die Gefahr besteht Verletzungen (der Persönlichkeit) zu erleiden.
Gute Idee eine Begleitperson mitzunehmen wie eine Haftung vom Arzt zu verlangen "etc.". Und gib trotzdem nicht auf! Sobald es geht stellst du den nächsten Pensionsantrag, den du - falls er negativ beschieden wird - auch klagst!
>Versuche dich für die Behördengänge so einzustellen, dass dich in Richtung Beleidigung / Entwertung etc.nichts überraschen und so das meiste von dir abprallen kann!

Falls eine finanzielle Katastrophe droht, sodass sogar das Dach über den Kopf auf dem Spiel steht, besuche unbedingt die Caritas und bitte um die Strom-, Mietkosten etc. - ev. als einmalige Unterstützung oder Vorschuss -.
Und ja stelle sämtlich mögliche Anträge, ohne dass du dir was denkst!

Ev. könnte es nicht schaden, wenn du der Volksanwaltschaft (vaa@volksanwaltschaft.gv.at) schreibst - sie aufklärst und von ihr Hilfe/Unterstützung wünscht!

Und unbedingt den Verantwortlichen dieser menschen-entwürdigenden Umgangsform - Sozialminister Hundstorfer (rudolf.hundstorfer@sozialministerium.at) - schreiben.
Ev. in Form einer Unmutskundgebung / Beschwerde / Kritik oder ev. auch als Frage formuliert, um zu erfahren was am gescheitesten zu tun ist?.
Er soll über die Konsequenzen dieser/"seiner" menschenverachtenden Politik informiert werden!

Um sich Infos einzuholen auch an folgende Adresse - SozialTelefon-Bürgerservice, gebührenfrei 0800 20 16 11 (kostenfrei) E-Mail sozialtelefon@bmask.gv.at
- wenden.

Ich hoffe du verlierst nicht den Mut, das und viel Kraft wünsche ich dir!
Auf dass du bald die Pension erhältst!

Infos auch unter Mindestsicherungs-Farce / Schweinerei! (Ohne Gewähr)


27.12.2015 um 11.06 Uhr - von S. - "Wütende Mindestsicherungsempfängerin"


hallo!
ich beziehe die Mindestsicherung. Ich habe eine Homepage erstellt, wo ich meine selbstgemachten Anhänger und Ketten verkaufen wollte. Eigentlich eine private und keine gewerbliche Seite. Einige der Stücke habe ich mit "verkauft" markiert um Kunden anzulocken. Damit sie ohne Angst einkaufen können. Ich habe nicht mal ein Paypalbutton integriert, weil ich nicht weiß wie das geht.

Bis heute habe ich kein einziges Stück verkaufen können! Die Produkte sind alle Unikate und um die 10 Euro sehr sehr günstig. Ich hatte aber kein Geld für WErbung.

Nun bekomme ich einen Brief von Ma40 ich hätte meine Einkommen absichtlich verschwiegen!! ich soll belege über meine monatlichen Einnahmen aus meiner Tätigkeit als Schmuckverkäuferin angeben!!!

ebenfalls wird eine lückenloser Kontoauszug ab 1.1.2015 verlangt!! dürfen die das??

wütende Grüße (26.12.15)

Antwort:
Wie hat die Behörde davon erfahren? Wenn sie Erfolg beim Verkauf hatten/haben, handeln sie sich eine Menge Schwierigkeiten ein! Reicht ev. bis zur Steuerhinterziehung! - Aber erst bei hohem Umsatz.
Da jedes Einkommen von der Mindestsicherung abgezogen wird, sind sie verpflichtet jedes Einkommen auch anzugeben. Verweigern sie die Kontoauszüge, können sie machen, aber dann stellt die Behörde wahrscheinlich die Mindestsicherung, bzw. die monatliche Auszahlung/Überweisung dessen, ein. Im schlimmsten Fall traue ich denen zu, dass die Behörde sämtliche Überweisungen zurückfordert.
Haben sie (in dem Jahr) Einkommen aus den Schmuckstücken lukriert, so ist zu befürchten - je nach dem wie hoch - dass sie Übergenüsse zurückzahlen müssen.
Achtung - Ohne Gewähr - ist mit keinem RA. / Finanzexperten abgestimmt!
Ich denke es ist angebracht, dass sie die Kontoauszüge vorlegen - Hoffentlich scheinen keine hohen Einkommen auf.

>Ja, es ist ärgerlich, dass die Behörde / Gesetzgeber den Betroffenen keinen Spielraum lässt, um sich - an den Haaren - aus der Misere zu ziehen! Alles Gute!


25.12.2015 um 11.07 Uhr -"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor AMS-Zwangsmassnahmen wie SÖB-Transitarbeitsplätze und "Deppenkurse"!"


Es besteht kein Recht auf Vollzeit-Arbeit! DV. ab 20 Wochenstunden müssen sie annehmen - ausser sie können in der Betreuungsvereinbarung ("Betreuungsvereinbarung ändern") festhalten lassen, dass sie nur Vollzeitstellen annehmen müssen, dann sind zugewiesene Teilzeitstellen für Sie nicht zumutbar!
(so die AK auf Seite 4: Betreuungsvereinbarung )

>ausser bei Betreuungspflichten, dann brauchts eine Verfügbarkeit von 16 - 20 Stunden.

>Zwangsmassnahmen / AMS-Kurse / Deppenkurse:
Sie müssen über ihre Defizite wie den Kurs der diese ausgleichen muss aufgeklärt werden! Ansonsten erfolgreiche Berufung (Ev. in weiterer Folge VwGH- Beschwerde über Verfahrenshilfe_VwGH.!) auf rechtswidrige Sperre einlegen!

>Fehlende Belehrung!
- Ich wurde über meine Defizite wie den Kurs nicht aufgeklärt, darum kann der Kurs, nicht eruierte, Defizite auch nicht ausgleichen! -

AUSNAHME: "Vorsicht "die neoliberalen Ausbeuter"/Bartenstein ÖVP hat einen "Entrechtungs-, Unterdrückungssatz" in den Gesetzestext aufgenommen!"

>Zwangsmassnahmen bzw. Zwangskurse müssen einen Schulungscharakter haben und Kenntnisse wie Fähigkeiten verbessern -

Verwaltungsgerichtshof Erkenntnis
*Massnahme nur, wenn Kenntnisse nicht ausreichend sind!
*Kosten sind nur dann gerechtfertigt, wenn Fähigkeiten fehlen!
*Nur dann zumutbar wenn sie erfolgversprechend erscheint!<

- ansonsten muss Teilnahme freiwillig sein! Wie etwa bei Coaching.

>Deppenkurse nicht nochmals besuchen!
"Erkenntnis des Sozialministeriums: "keine bereits absolvierten Deppenkurse besuchen müssen" / "keine mehrmaligen Deppenkursbesuche?" (27.09.13)

(Möchte aber auf den Sozialministerium-Widerspruch hinweisen:
"Sozialministerium: 6x der gleiche Kurs ist derzeit sinnvoll!!" - 28.04.2016)

>"U. a. - sind auch ärztliche Untersuchungen kein zulässiger Inhalt einer Maßnahme zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt!"
unter:
"VwGH hebt rechtswidrige AMS-Bezugssperre wegen BFI-Kurs auf!" 26.08.14)

"BBRZ: Verbotene Doktorspiele?"
>"Keine Anstellung als Psychologe, sondern als Prozessmanager - daher
keine Verschwiegenheitspflicht?". >"Sachverhaltsdarstellung zur Nachahmung" (13.10.14)

>"(Vorerst?) keinerlei weitere BBRZ-Untersuchungen" unter:
"Kann ich eine BBRZ-Schulungsmaßnahme ablehnen? (3.10.13)

"BBRZ wurde wieder storniert, nachdem ich eine schrifftliche Stellungsnahme bez. "verpflichtende Teilnahme bei sonstiger Bezugssperre" verlangt habe" (28.11.13)<

---------- -------------- -------------

In Schmarotzer-SÖB-Transitarbeitsplätzen müssen Arbeitnehmerrechte eingehalten werden!
Wobei der eigens dafür geschaffene SÖB-niedrig-Lohn-KV in einem Gerichts-Verfahren endlich auf den Gleichheitsgrundsatz (und sonstigem Verfassungsrecht) überprüft werden müsste!
>Da besondere Bestellungsverfahren beim OGH nicht von individuell Betroffenen Menschen geführt werden kann, wäre die Alternative, dass nach Beendigung fertiger SÖB Beschäftigungsverhältnisse von einzelnen Betroffenen entsprechende Klagen eingebracht werden.

Siehe: Dr. Pochieser - mit Verfassungsrecht gegen Armut:
"Auch für Kollektivverträge gilt der Gleichheitsgrundsatz (und sonstiges Verfassungsrecht" (30.07.12)

>SÖB: Teilnahme "Pflicht", aber die "psychosoziale Betreuung" in den SÖB darf abgelehnt werden! - freiwillige Teilnahme!
"Dr. Herbert Buchinger – Vorstand AMS Österreich"
im Volksanwaltschaft-Protokoll zum runden Tisch vom 14.10.15


"Präzedenzfall" - "Entlohnung: 10 Jahre falsch berechnet!"
"Es bekommen alle Transitarbeiter ab der "40" std. die Überstunden bezahlt auch wenn der Überlasser-KV mehr Stunden als Normal Arbeitszeit hat." (Nachfragen)
"ItWorks: Überstunden falsch berechnet, falscher Kollektivvertrag" (20.09.2018)


>Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!
Unterzeichnen sie den Vertrag nicht sonden schreiben folgendes statt
der Unterschrift!
In Hinblick auf den auf mich ausgeübten Druck, der in der Ankündigung,
das Arbeitslosengeld/Notstandshilfe als existenzerhaltendes Grundgehalt
zu streichen, besteht, leiste ich, ohne den vorliegenden Inhalt in Frage
stellen zu können, keine Unterschrift.
Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!

>Ev. rechtlich fragliche Kontrolltermine ("ausserhalb der Behörde" / "bei privaten Anbietern") besuchen, um sich umfangreiche Informationen bez. Begründung einer ev. Berufung anzueignen! (zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs)

>"SÖB-Ausbeutungs-, Ausnutzungsmethode Arbeitstraining?" /
Praktikum - keine Gratisarbeit / Schnuppertage statt Probetage
unter:
"Schmarotzer-SÖB: zum DRITTENMAL zu IT-Works zugeteilt"
bzw.
siehe Antwort im Eintrag vom 8.06.2022 Arbeitstraining

Arbeitsmarktfern?
>SÖB laut AK nur für arbeitsmarktferne Personen! "Laut AK, Sperre nicht möglich, weil ich keine arbeitsmarktferne Person ("ab. Langzeit-Arbeitslosigkeit") mehr bin" (7.08.14)

Einspruch gegen SÖB´s bzw. GBP bez. "Förderbarer Personenkreis" (7.03.24)

>"SÖB ohne Gewerbeberechtigung - Anzeige" (18.10.12)

"
Bei Sperre wegen nagativer Zwangsmassnahmen-CoacherIn-Rückmeldung ans AMS - Anzeige wegen VERLEUMDUNG und ÜBLER NACHREDE bei der Staatsanwaltschaft einbringen." (25.10.12)

>Als Überlegung: "Betriebsrats-Gründung im SÖB" /
Betriebsrat RA.

Diskussion um Gründung eines Betriebsrats könnte/würde SÖB nervös machen!

>Beim sich gegen SÖB/GBP wehren sind arbeitnehmerrechtlichen Gründe heranzuziehen! (
Tipps dazu von Au. beziehen sich auf Arbeitnehmerrechte!)

Zur Information:
Aktive Arbeitslose zu GPBs

Dr. Pochieser - "Langersehntes, erstes Judikat des VwGH zur Bedenklichkeit einer Konkurrenzklausel
+
Weitere neue VwGH Erkenntnisse zur Gesundheitsstrasse
unter: Fachärztliche Untersuchung Arbeitsloser

Falls: "folgende" Begründung in der Berufung hinzu-zu-fügen.
(
Sperre nur wenn die Vermittlung von AMS Betreuerin kommt! )
- sollten sie vom Deppenkurs aus in ein zumutbares DV / ein ein zumutbares Zwangs-DV (SÖB-Transitarbeitsplatz) vermittelt werden!

----------------- ------------------------- ----------------------

Datenschutz ist Menschenrecht!
u.a.
Datenverweigerung ist keine Kursvereitelung 5.10.10

"BBRZ"-Zustimmung der Datenübertragung ans AMS verweigern!" VwGH / etc.

-------- ------------

""Blind-Bewerbung" bzw. "Anonym-Bewerbung"?"

------ ------------- --------

Kranken-Versicherungs-Abmeldung unzulässig!

--------- ------------- ---------

Immer - wenn möglich - Begleitperson zum Termin mitnehmen! "Wirkt Wunder"

Mobbing durch das AMS / Schlechte Behandlung:
Bei richtiger Vorgehensweise sind auch Schmerzensgeldforderungen möglich! (16.02.11)

(
OHNE GEWÄHR)

Bei Problemen mit dem AMS kontaktieren sie die Volksanwaltschaft vaa@volksanwaltschaft.gv.at - wichtig für ev. Unterstützung?

>Es wäre auch angebracht, wenn die Betroffenen an den/die Verantwortlichen / Sozialminister / (
rudolf.hundstorfer@sozialministerium.at) / "SPÖ?"/ÖVP, Unmutskundgebungen / Beschwerden / Kritiken senden würden.
Er / Die sollen über die Konsequenzen ihrer unsozialen/inkompetenten Politik informiert werden!

Beschwerden an mehreren Stellen, mit Aufklärung der Medien,

>(Menschenrechte ("nun") im Verfassungsrang!
"VfGH: EU-Grundrechtecharta hat Verfassungsrang"
"Muss Hundstorfer die menschenrechtsverletzende Arbeitsmarktpolitik wie den bedingten widerlichen AMS-"MitarbeiterInnen"-Charakter im Klo runter spülen? 6.05.12)<

Ps.: "Sinnvolle Arbeitsmarktpolitik"
"Sollte sich die Arbeitsmarktpolitik 2016 auf tatsächliche Ausbildung / Qualifikation konzentrieren und dieses Vorhaben auch umsetzen, so geschieht das mit dem vollen Einverständnis und zur Freude der österreichischen Arbeitslosen-Initiativen bzw. Vereine!"

"wie angekündigt" - "Äusserungen von Personen, die in der Arbeitsmarktpolitik tätig sind bzw.Nahe stehen, lassen bez. "Qualifizierung" zumindest hoffen, dass sich die Arbeitsmarktpolitik in Richtung Kompetenz bewegt!"

"Es wird sich weisen, ob hier der Wunsch der Vater der Hoffnung ist
!"


24.12.2015 um 0.23 Uhr - von W. - "Über Sperre zum DV "genötigt"?!"


Hallo,

Mal kurz etwas zu meiner Geschichte:

Bin seit Mitte August 2015 Arbeitslos! Habe bis Ende Juli bei einer Firma gearbeitet wo ich selber gekündigt habe, aber hier auch selber eine neue Stelle gefunden hatte.

Diese stellte sich allerdings als ziemlicher Reinfall heraus, und auch durch diverse andere Probleme wie falsche Anmeldung bei der SV und nach erfolglosen Gesprächen mit dem Chef habe ich in der Probezeit gekündigt. Dies wurde auch vom AMS so toleriert und ich bekam auch das Arbeitslosengeld.

Habe mich seit dem eigentlich sehr um eine Arbeit bemüht, betreue auch mein E-Amskonto sehr, und halte es so gut es geht aktuel.

Nun habe ich durch diverse Probleme in meiner Vergangenheit, die auch zu seelischen und gesundheitlichen Problemen führten, auch den Wunsch einer Branchenwechsel oder den Wunsch nach "was ganz was anderem" Da in meiner Branche Schichtdienst Standart ist, konnte ich zumindest durch Gespräche erbringen das ich durch schlechte Erfahrungen aus Gesundheitlichen Gründen keine 3 oder 4er Schichten ausüben kann/will!

Auch Stellen die einen 2ten Ausbildungsweg angeboten hätten, aber nur mit AMS-Förderung verbunden, habe ich mich beworben dies wurde allerdings vom AMS abgelehnt.

Nun hatte ich ein Bewerbungsgespräch bei einer Firma Wegzeit liegt bei ca 40-50 Min, und damit auch im gesetzlichen Rahmen, wäre auch nur 2 Schichtsystem, allerdings wäre der früheste Arbeitsbeginn um 4 Uhr Früh. Da ich in einer erhöhten Region wohne, wo bei Schneefall in der Nacht nicht geräumt wird (meines Wissen nach erst ab 4 oder 5 Uhr) würde dies vor allem in Winterzeiten zu Problemen führen.
Aus diesem Grund habe ich auch diese Stelle abgelehnt, nach dem Vorstellungsgespräch.

Anscheinend hat dies aber diese Firma auch dem AMS rückgemeldet.

Nun hatte ich Heute mit dem Stellvertretenden AMS Standartleiter einen Termin, wo es eigentlich um mögliche Finanzierung oder Förderung gehen sollte (wurde mir von meiner eigentlich sehr netten Beraterin empfohlen da ich hier mehr wegen dem Gesundheitlichen Aspekt ansprechen könnte).

Hier wurde ich wegen dieser Stelle auch ziemlich zur Schnecke gemacht! Jede gliche Förderungen bzw. Finanzierung vom AMS verneint mit der Begründung ich habe eine Ausbildung wo massig Leute gesucht werden (hmm na klar.......)!!!

Bez. der von mir abgelehnten Stelle, wurde sehr heftig diskutiert! Meine Begründung wurde als lächerlich abgestempelt, da es ja e nur 2x im Jahr ca bei uns ja Schnee geben würde....(Zitat des Gesprächspartners vom AMS).
Im weiteren Verlauf, wo mir dann mal mehr mal weniger freundlich Versucht wurde es schön zu reden so auf die Art "nehmens halt diese Stelle" bewerben sie sich dann weiter"! Meine Antwort darauf war eigentlich das ich hier für beide Parteien die Firma aber auch für mich wenig Sinn dahinter sehe, wenn ich eine Anstellung beginne, von der ich schon im Vorfeld weiß das ich dort nicht wirklich hin will, auch vor allem weil es mich dort zu sehr an meinen letzten Arbeitsgeber erinnert hat, der es geschafft hat mich körperlich aber auch seelisch ziemlich fertig zu machen.

Kurz um mir wurde mitgeteilt, das er dies so jetzt im System erfassen würde. Er mir allerdings noch die Möglichkeit geben würde, das ich diese Firma nochmal kontaktieren soll. Dies natürlich mit mehrmaligem Hinweis auf die daraus resultierende Sperre (habe ich durchaus als deutliche Warnung oder eher Drohung wahrgenommen).

Auf die Frage ob ich damit einverstanden bin, antwortete ich zwar nur kurz mit einem "es bleibt mir ja wohl nichts anderes übrig"!
Nun habe ich zwar wieder per Mail Kontakt aufgenommen

mit dieser Firma (Antwort wird dauern da ja Weihnachten ist, und diese Firma auch in diesem Zeitraum nicht geöffnet hat), aber ich Frage mich ob ich mit diesen ganzen Hintergründen wirklich JEDE ZUMUTBARE STELLE annehmen muss, oder muss ich erst zu einem Psychologen laufen, und mir ein Gutachten holen, das ich durchaus Burnout gefährdet bin, dies bei mir wie es bei der letzten Stelle auch war, zu Depressionen führte!

Aber natürlich auch ob es speziell bei der Arbeitszeit gewisse Gesetze bzw. Gesetzteslücken gibt, die mir vl doch helfen würden, in einem Streitfall mit dem AMS.

Danke für Ihre Aufmerksamkeit und Hilfe.

Frohe und schöne Weihnachten an Alle!

Antwort:
Sollte es ihnen aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich sein dieses DV anzunehmen, so bräuchten sie - wie sie selbst schreiben - ärztliche Unterstützung (Bestätigung / Attest)
Ansonsten ist ihre Weigerung mit grossem Risiko verbunden und eine ev. Sperre über den Rechtsweg (Berufung) zu bekämpfen.
Falls, kann ich aber nicht mit Bestimmtheit sagen, wie sich der Beirat (Verwaltungsgericht) entscheidet. Da sich ein zur Verfügung halten "eigentlich" auf ca. 7 - 19 Uhr befristet! (OHNE GEWÄHR)
Allerdings finde ich schon, dass sie der Firma ihre Bedenken wegen der nichtgeräumten Strecke im Schneefall mitteilen und um eine Regelung im Falle ansuchen könnten (ev. ist an diesen Tagen eine Gleitzeitregelung möglich?) - da sie in einer höheren Region wohnen gibt es häufiger Schnee als unten im Tal.
Also ist es nicht sicher, ob sie genommen werden, wenn sie sich vorstellen/bewerben - da es sicherlich/wahrscheinlich auch Mitbewerber gibt! (Ohne Gewähr)
Bei einer Sperre - wie auch immer - legen sie Berufung ein ( erheben Beschwerde) - die ist kostenlos!


23.12.2015 um 14.12 Uhr - von D. - "Allen Lesern ein geruhsames besinnliches Weihnachten!"


lieber Christian ich wünsche dir und deiner Familie ein geruhsames besinnliches weihnachten und allen lesern natürlich auch d.


20.12.2015 um 19.08 Uhr - von Karl Halmann - "Leserbrief zur Mindestsicherung - ÖVP will Kürzung der Mindestsicherung!"


Leserbrief zur Mindestsicherung, 17. Dezember 2015, Karl Halmann

ÖVP will Kürzung der Mindestsicherung!

Bisher bekommen Einzelpersonen 827 Euro, Paare 1241 Euro und pro Kind gibt es 149 Euro. Die Zahl der Bezieher ist seit Einführung Jahr 2009 von 173.000 auf 256.000 gestiegen. Der Staat gibt im Jahr um die 673 Millionen Euro aus. Was im Schnitt nur 320 Euro im Monat je Person ausmacht.

Die ÖVP berichtet von der sozialen Hängematte. Kann man bei 320 Euro überhaupt von einer solchen reden? Sehr viele Personen haben einen schlecht bezahlten Job und bekommen über der bedarfsorientierten Mindestsicherung nur eine Aufzahlung. Also von nicht arbeitswillig kann dabei keine Rede sein?!

Nächstes Jahr 2016 wird mit weiteren zusätzlichen 40.000 Mindestsicherungsbeziehern gerechnet. Viele Flüchtlinge, die Asyl erhalten, werden eine Zeit lang auch die Mindestsicherung beziehen. Wir das Volk sind das Souverän und wurden nicht einmal gefragt: Ob wir mit so einer großzügigen Willkommenskultur einverstanden sind?

ÖVP-Leute Klubchef Reinhold Lopatka, NÖ LH-Stv. Mag. Wolfgang Sobotka, Vizekanzler Reinhold Mitterlehner und BM Sebastian Kurz sollten sich eines Besseren belehren. Bei ihren Einkommen von 16.000 bis 19.000 Euro ohne Zulagen im Monat und das 14 x im Jahr, hat man die Realität zum Leben mit Einkommen um die 800 bis 1000 Euro im Monat verloren.

Die SPÖ/ÖVP-Regierung ist gut damit beraten keine Kürzung vorzunehmen. Auch der SPÖ-Kanzler Werner Faymann und sein BM und Sozialminister Rudolf Hundsdorfer sind gut beraten, da nicht mit zustimmen. Da am meisten die Kinder die Leidtragenden wären. Kinder sind unsere Zukunft. Die Armuts-Spirale entwickelt sich in Österreich sowieso immer weiter nach unten. Schafft endlich hunderttausende lebensfähige Arbeitsplätze. Dann würden nur mehr ganz wenige Menschen eine Mindestsicherung brauchen.

Sollte es zu einer Verschlechterung dieser schon niedrigen Mindestsicherung kommen! Dann werden wir die Betroffenen auf die Straße bringen.

Das meint Ihr
Karl Halmann, Obmann

APÖ - Angestellten-, Arbeiter- und Arbeitslosen-Partei
Fischauer Gasse 171
2700 Wiener Neustadt
Tel: 0699 101 344 66
E-Mail: karl.halmann@chello.at
(19.12.15)

--------- ------------- ------------- ---------

Zum Thema: Die Armutskonferenz zur Mindestsicherung
(Bez. regionaler Willkür:)
>2. Vereinheitlichung - weniger Bundesländer Wirr-War
Sachlich ist nicht zu rechtfertigen, dass es neun verschiedene gesetzliche Regelungen gibt mit unterschiedlichen Rechten und
 Pflichten.


(Bez. so viele Betroffene wie möglich wegekeln)
>3. Die Finanzierung ist mehr als problematisch
........ Das macht es auch attraktiv, Anspruchsberechtigte nach dem Floriani-Prinzip
loswerden zu wollen - in die nächste Stadt oder überhaupt ein anderes Bundesland.

Aus:
Sieben Punkte zur Reform der Mindestsicherung
Mehr Prävention, weniger Bundesländer Wirrwar, klügere Finanzierung, Reform bei Behinderung, Unterhalt neu, Sonderbedarfe fehlen.

(Ausserdem darf man gerade hier die sozialen Menschenrechte nicht ausser Acht lassen! Betrifft u.a. >keine< Sanktionen)

--------------- ----------------- ----------------- ---------------

22.12.2015 um 10.12 Uhr - von Karl Halmann - " Leserbrief zum Teilzeitkrankenstand"
Leserbrief zum Teilzeitkrankenstand, 17. Dezember 2015, Karl Halmann

„2016 soll ein neuer Schwachsinn namens Teilzeit-Krankenstand kommen!“

Um die Krankenkassen zu entlasten, fordern Experten die Einführung des Teilzeit-Krankenstandes. In Österreich soll dies bereits nächstes Jahr umgesetzt werden.

Ein konkretes Modell zum Teilzeit-Krankenstand heizt die Diskussion in Österreich wieder an. Statt einem "Alles oder nichts"-Ansatz soll es möglich sein, nur teilweise in Krankenstand zu gehen und nebenbei zu arbeiten.
Theoretisch ist es laut Modell möglich, bei einem 8-Stunden-Tag nur zwei Stunden krank zu sein. Welches kranke Gehirn erfindet solche kranke Ideen?
In Zukunft soll es kranke Personen mit 25, 50, oder 75 Prozent Einschränkung geben. Wie kann dies bei Fieber, Husten, Durchfall, Kopfweh, Bauchschmerzen, usw. fest gestellt werden? Vielleicht bei 38 Grad Fieber 25 %, bei 39 Grad 50 %, 40 Grad 75 %, usw. Also bei 40 Grad noch immer 25 Prozent arbeitsfähig?! Welch ein Schwachsinn!

Wir haben in der heutigen Zeit viele Burn-out Kranke durch den Druck am Arbeitsplatz. Bei einem Teilzeit-Modell würde der Druck auf kranke Arbeitnehmer noch mehr steigen, schnell wieder am Arbeitsplatz zu erscheinen.

Meiner Meinung nach gibt es nur zu 100 Prozent gesunde oder 100 Prozent kranke Menschen. Ein kranker Mensch braucht keinen Teilzeit-Krankenstand. Sondern er braucht einfach nur Zeit um 100 Prozent gesund zu werden. Eine nicht ganz gesunde Person kann auch keine 100 %ige Leistung am Arbeitsplatz erbringen.

Die Klein- und Mittelbetriebe hätten mit einem Teilzeit-Krankenstand, nach der Allergenverordnung und Registrierkassenpflicht ein weiteres Problem. Und es würden weitere Arbeitsplätze verloren gehen.

Das meint Ihr
Karl Halmann, Obmann

APÖ - Angestellten-, Arbeiter- und Arbeitslosen-Partei
Fischauer Gasse 171
2700 Wiener Neustadt
Tel: 0699 101 344 66
E-Mail: karl.halmann@chello.at (21.12.15)


19.12.2015 um 14.12 Uhr - von M*. - "BeraterIn-Probleme: Diese Frau, der ich kein bisschen vertraue, ist einfach unmöglich"


Hallo :) Also ich habe folgendes Problem:

Ich bin Studentin und war bis vor kurzem geringfügig als Ordinationshilfe tätig. Dann habe ich beschlossen für 3 Monate im Sommer im Ausland zu studieren und musste daher meinen Job kündigen. Mein Chef hat mir aber gesagt er würde mich wieder aufnehmen, wenn ich zurückkomme. Das war aber nicht der Fall.

Nun bin ich arbeitslos und beziehe Notstandshilfe. Bei meinem ersten Termin beim AMS habe ich eine Liste für Eigenbewerbungen bekommen. Ich habe mich also selbstständig beworben, leider ist nichts dabei rausgekommen. Ich bin also zu meinem nächsten Termin gegangen. Die Betreuerin hat sich nicht für die Liste mit meinem Bewerbungen interessiert - weder angesehen, noch kopiert. Sie hat gemeint, weil ich Studentin bin habe ich eigentlich keinen Anspruch und meine Uni-Zeiten seien ein Problem und ich solle mich lieber auf mein Studium konzentrieren. Erstens geht sie das einen Scheißdreck an und zweitens habe ich schon einmal TZ neben meinem Studium gearbeitet also ist es sehr wohl möglich.Ich kann mir meinen Plan jedes Semester selbst erstellen. "Wenn es nur so einfach wäre. Ich würde mich liebend gerne nur auf mein Studium konzentrieren, aber wovon soll ich dann leben?" habe ich sie gefragt. Kann mich nicht mehr erinnern was sie darauf gesagt hat, aber ist auch egal. Meine nächs
te Frage war, ob sie mich nun abmelden wird. Sie hat mir gesagt, dass wir einen Termin ausmachen werden an dem ICH mich abmelden soll, also sie hat es quasi so dargestellt als hätte ich keine andere Wahl. Ich habe gesagt, dass ich das nicht tun werde, sie wurde wütend ist aufgestanden und hat gesagt, dass sie mit der Chefin reden wird und ab jetzt strenger sein wird. Sie ist kurz hinausgegangen und dann wiedergekommen, die Chefin war scheinbar nicht da. Dann hat sich mich gefragt, ob ich einen Führerschein besitzen würde. Ich antwortete mit Nein. Woraufhin sie mir eine Stelle weit weg in Gerasdorf vorschlug. Sie hat mir 5 Stellen ausgedruckt. In den folgenden Tagen habe ich noch 2 Stellen zugeschickt bekommen. Habe mich überall beworben, bis auf eine Stelle (Verkäuferin bei New Yorker). Da sollte man sich ausschließlich online bewerben (stand so in der Stellenbeschreibung). Nur handelte es sich dabei um eine deutsche Website. Es war nicht möglich sich für Österreich zu bewer
ben. Es existiert auch keine österreichische Website davon. Also war es unmöglich, dass ich mich online für die Stelle bewerbe - das kann man auch leicht überprüfen, wenn man selbst auf die Website von New Yorker geht. Jedenfalls bin ich zu meine nächsten Termin gegangen, wo sie mich darauf angesprochen hat. Ich habe ihr alles geschildert. Sie hat eine Niederschrift verfasst. Wir haben diskutiert, wie bei jedem Termin. Diese Frau ist einfach unmöglich. Wenn ich mehrfach wegen etwas nachgefragt habe, kam von ihr: "Das habe ich Ihnen jetzt schon 3 mal erklärt". Daraufhin habe ich geantwortet: "Dann erklären Sie es mir eben noch ein viertes Mal". Zum Schluss habe ich ihr noch gesagt, dass ich denke, dass wir uns nicht verstehen und dass ich die Beraterin wechseln möchte. Sie hat gemeint, dass wäre nicht möglich. Daraufhin wollte ich mit der Chefin sprechen. Meine Beraterin meinte diese wäre nicht im Haus. Da ich dieser Frau kein bisschen vertraue ging ich zur Empfangsdame und s
agte ihr, dass ich mit der Chefin sprechen will. Und siehe da die Frau Chefin war doch da. Nur hat mir das auch nicht besonders viel gebracht, denn die Chefin hat nur ihre Mitarbeiterin verteidigt und keine Lösung für das Problem gehabt. Auch als ich ihr gesagt habe, dass meine Betreuerin mich im Bezug auf ihre Anwesenheit angelogen hat, gab es keine Reaktion von der Frau Chefin. Ich muss mich so nicht behandeln lassen und das werde ich auch nicht. Was sind ihre Tipps bezüglich der Sperre und wie sehen die Erfolgschancen ihrer Meinung nach bei einer Berufung aus? Ich möchte ganz besonders meiner Betreuerin (die ich angeblich nicht wechseln kann, weil ich noch nicht 25 bin?) zeigen, dass sie sich mit der falschen Person anlegt.

Vielen Dank schon mal für Ihre Mühe

Antwort:
Sie haben sich im Grossen und Ganzen "eh" ganz gut eingestellt! Sie sind auch klug, daher haben sie bzw. kann man aus dem Verhalten dieser BeraterIn eine Menge ableiten - Z.Bsp.: dass die sie wegen dem Studium nicht abmelden kann, sonst hätte sie es schon getan.
>"erst recht wenn sie schon einmal neben dem Studium gearbeitet haben."
Drum auch schikaniert die sie, damit sie sich selbst abmelden - sollen - wäre nämlich ein arbeitsmarktpolitischer Erfolg für den es Prämien gibt - den Gefallen tun sie ihr nicht!
Im Gegenteil, versuchen sie sich auch noch so einzustellen, dass ihnen das menschenverachtende Verhalten der BeraterIn "beim Arsch vorbei geht"!

Wichtig ist, dass sie dem Arbeitsmarkt trotz Studium für 20 Stunden die Woche zur Verfügung stehen. Und kommen auch Bewerbungsvorschläge nach.
Wenns mal hart auf hart kommt, so schiebt der Verwaltungsgerichtshof den Methoden des Arbeitsmarktservice, schematisch wöchentlich eine bestimmte Anzahl von Bewerbungen vorzuschreiben, einen Riegel vor.
Eine bestimmte Zahl von Bewerbungen nachweisen.

Und natürlich legen sie auf diese Sperre Berufung / (Beschwerde erheben) ein - ist kostenlos - und wenn es sich so verhält wie sie schreiben, dann ist eine erfolgreiche Berufung zu erwarten. (In Deutschland müssen sie sich von Haus aus nicht bewerben!)

>Auch darf die Wegzeit "nur" 2 Stunden bei Vollzeit - und 1,5 Stunden bei Teilzeit betragen. (Hin und zurück) Zumutbarkeit von langen Arbeitswegen

Nehmen sie sich in Zukunft eine Begleitperson zu den Terminen mit! "Gerade" bei BeraterInnen wie die ihre wirkt dies Wunder!" - Sie werden sehen!

Bez. einer ev. Aufsichtsbeschwerde mit Beschreibung des Vorfalles.
siehe: Mobbing durch das AMS / Schlechte Behandlung:

Und auch wenn BeraterInnenwechsel auf Grund eigenen Wunsches fast ein Ding der Unmöglichkeit ist! -
- Bei weiteren Problemen ("Mobbing" "Schlechte Behandlung bzw. Verhalten" "Psychoterror" etc.) wenden sie sich auch an die Volksanwaltschaft vaa@volksanwaltschaft.gv.at - gibts ev. Unterstützung! (ohne Gewähr)


18.12.2015 um 1.01 Uhr - von H*. - "AlleinerzieherIn-Problem"


Hallo ich habe folgendes Problem! Ich habe leider meinen Job einvernehmlich kündigen müssen, da es sich zeitlich nicht mit den Kindergartenzeiten vereinbaren lies, das war im November. Ich bin alleinerziehend und mein Sohn befindet sich noch in der Eingewöhnung und geht derzeit nur 3 Stunden in den Kindergarten und Dienstags wird er danach vom Papa geholt so komme ich derzeit auf ca. 16 Stunden. (Weiß erst seit heute das ich dem AMS nur 16 Stunden zur Verfügung stehen muss). Ich möchte mich Selbstständig machen und das AMS wollte mich in dieses UGP geben habe mich aber entschieden das langsam anzugehen erstmal geringfügig nebenbei. Deshalb habe ich beim AMS angerufen und mitgeteilt das ich nicht in das UGP möchte daraufhin bekam ich als Antwort das ich am 11.1. In den Wiedereinsteigerkurs muss! Mein Problem ist das mein Sohn sich schwer tut beim eingewöhnen und die Kinderbetreuerin meinte es wird sich nicht ausgehen in so kurzer Zeit (Ferien sind von 24.12. Bis 7.1.) Das hab
ich der Dame bei der Serviceline auch erklärt die meinte nur Sie hat auch 3Kinder und ich soll es einfach probieren! Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen!
Lg

Antwort:
Diese 16 Stunden gelten auch bei Zwangsmassnahmen. (Betreuungspflichten) Falls kein Weg vorbei führt muss ihnen der Kurs-Betreiber gesonderte Anwesenheits-Zeiten zubilligen. Je nach dem wie sich diese mit den Kindergartenzeiten abstimmen lassen. Versuchen sie eine Einigung mit dem Zwangsmassnahmen-Kurs-Betreiber zu erzielen.
Bringen sie aber in Erfahrung, um welche Kurs-Inhalte es sich handelt.
Kurse müssen einen schulischen Charakter haben und Kenntnisse wie Fähigkeiten vermitteln. Handelt es sich um ein Coaching "etc?", so wäre Teilnahme freiwillig - Ev. rechtswidrige Sperre wegen Verweigerung über den Rechtsweg, Berufung / (Beschwerde) - bis zur VwGH-Beschwerde mit Verfahrenshilfe, bekämpfen.

Links durchgehen
Sie müssen - da noch nicht lange arbeitslos - über den Kurs wie ihre Defizite, die der Kurs ausgleichen muss, aufgeklärt werden. Ansonsten ist mit erfolgreicher Berufung zu rechnen. siehe: Fehlende Belehrung!

zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs :

Grundsätzliches: Immer - wenn möglich - Begleitperson als Zeugen mit zu den Terminen mitnehmen!
Richtiges Verhalten im AMS
(Vertraue dem AMS niemals!!! - - Alles schriftlich mit dem Amt regeln!)

Mobbing durch das AMS / Schlechte Behandlung:
(Ohne Gewähr)

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