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1.02.2016 um 9.25 Uhr - von B*. - "Zwangsmassnahme Jobtransfair?" |
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Hallo Christian, ich wurde in den Kurs “JOBTRANSFAIR” gesteckt und habe eine Vereinbarung unterschrieben (Dauer:3 Monate - noch AMS gemeldet!) Dann “muss” ich nochmals unterschreiben, wo ich dann bei JOBTRANSFAIR angestellt bin und dort “arbeite” (Bewerbungen schreiben!). Meine Fragen: - Wieso muss ich meinen Personalberater Meldezettel und Lichtbildausweis beim nächsten Termin mitnehmen? - Es wurde mir “nahegelegt” ein Praktikum zu machen, wenn dieses stattfindet bin ich gezwungen zu unterschreiben? - Was ist, wenn ich nicht unterschreibe – erfolgt dann eine Sperre, obwohl ich weiter Bewerbungen schreibe? - Ich habe Befürchtung, dass ich bezüglich Notstand weniger bekomme, obwohl ich zum ersten Mal arbeitslos erst nach meinen 45 Lebensjahr wurde – Verdienst JOBTRANSFAIR:ca.880 Netto –Notstand beträgt bei mir mehr. Bis jetzt hatte ich von JOBTRANSFAIR nicht wirklich was, da ich die vorgeschlagenen Jobs schon angeschrieben hatte und neue Jobs in meiner Branche nicht wirklich gibt. Bitte um kurze Info – DANKE. MFG. A. (31.01.16)
Antwort: zeit nehmen und sämtlichen links nachgehen nichts unterschreiben, schon gar nichts womit man nicht einverstanden ist. >Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern! Unterzeichnen sie den Vertrag nicht sonden schreiben folgendes statt der Unterschrift! In Hinblick auf den auf mich ausgeübten Druck, der in der Ankündigung, das Arbeitslosengeld/Notstandshilfe als existenzerhaltendes Grundgehalt zu streichen, besteht, leiste ich, ohne den vorliegenden Inhalt in Frage stellen zu können, keine Unterschrift. Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern! Praktikum - keine Gratisarbeit - (nicht unterschreiben, dass man auf lohn verzichtet, im gegenteil darauf aufmerksam machen, dass man den KV-lohn ev. einklagt.) / Schnuppertage statt Probetage
sensible daten nur an vertrauensperson weitergeben Datenverweigerung ist keine Kursvereitelung / Datenverweigerung unter Datenschutz ist Menschenrecht! zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs : Schmarotzer-SÖB: zum DRITTENMAL zu IT-Works
-"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse" ja, nach 28 wochen dv, gibts eine neue bemessungsgrundlage - wird über 5 jahre zusammen-gezählt. ausser betroffene sind über 45 jahre alt - die sind geschützt ist es okay unter initialen zu veröffentlichen? alles gute ohne gewähr
1.02.2016 um 8.12 Uhr - von B*. - "Wieso Meldezettel" wenn der Name nicht ausgeschrieben ist Veröffentlichung okay. Heißt das, wenn ich geschützt bin vom Notstand, dass er “nie” weniger wird? Nochmals die Frage: Wieso Meldezettel in Kurs mitbringen? l.g. und DANKE die Plattform ist super.....
Antwort: ab 45 jahre ist die bezugsshöhe geschützt - und kann nicht mehr weniger werden - geschützter Bemessungsgrundlage - Meldezettel - zur kontrolle? - "sollte eine freiwillige angelegenheit sein" Jeder Mensch hat das Recht auf * Information, zu welchem Zweck Daten über ihn verarbeitet werden und an wen diese weiter geleitet werden. (ohne gewähr) |
31.01.2016 um 23.14 Uhr - von T. - "Leasingfirma: Mit besseren Job, für schlechter bezahlte Jobs, geködert?" |
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Hallo, ich hätte eine Frage die mich beschäftigt. ich bin momentan arbeitslos gemeldet und bekam vom AMS ein Stellenangebot geschickt. In diesem Stellenangebot sollte ich mich bei einer Leasingfirma bewerben, die einen Arbeiter für eine Stelle sucht. Dies habe ich auch getan und bekam nach 10 Tagen von dieser Leasingfirma einen Anruf. Der Mitarbeiter der Leasingfirma fragte mich ob ich noch einen Job suche und ich sagte ja und dass ich mich auf den Job beworben hätte für den die Leasingfirma ja wen suchte. Daraufhin bekam ich als Antwort, dass dieser Job nicht mehr verfügbar sei, er aber 2 andere Jobs anbieten könnte für die ich geeignet wäre. Interessiert hörte ich zu was er mir über diese Jobs erzählte, jedoch wäre der Gehalt niedrieger gewesen als bei der ursprünglichen Stelle für dei ich mich beworben habe. Ich sagte diese beiden Stellen ab und bekam nun elektronische Post in Form eines Einstellungsbescheides fürs AMS Geld vom AMS. meine Frage lautet nun: Darf das AMS das, weil ja die ursprüngliche Stelle nicht mehr verfübgar war und mir stattdessen 2 andere, schlechter bezahlte Jobs von der Leasingfirma angeboten wurden? Darf generell der Bezug von AMS Geld eingestellt werden wenn Stellenangebote NICHT vom AMS sondern von Leasingfirmen kommen? Vielen dank und mfg (29.01.16)
Antwort: grundsätzlich ist vorsicht geboten - "fast" jedes dv mit kv-entlohnung ist ein zumutbares DV. gegen diese sperre legen sie aber auf alle fälle berufung ein - ist kostenlos Begründung: Sperre nur wenn die Vermittlung von AMS Betreuerin kommt!
sperrbescheid schriftlich fordern - ev. eingeschrieben - kommt nicht innerhalb eines monats der bescheid müssen sie das geld bekommen! Bezugs-Einstellung unverzüglich mitteilen - mit Muster für eine Zahlungsaufforderung - ohne gewähr - alles gute!
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30.01.2016 um 17.10 Uhr - von G. - "Herablassende Behandlung bei der Antragstellung zur Entfernungsbeihilfe" |
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Hallo Christian, Ich habe am AMS Entfernungsbeihilfe beantragt und das AMS verhält sich nicht anders als mit der Mindessicherung , es fordert Papiere die ihnen bereits bekannt sind da ich schon diese beantragt habe wergen der selben Wegstrecke ,selber Firma usw. wenn man Papiere schickt per Fax kommen die nicht an usw. man muss dann nochmal schicken man wird regelrecht herablassend angesehen wie ein Bittsteller und unfreundlich behandelt (was bildet man sich ein solche eine Beihilfe in Anspruch zu nehmen) Zum Beratungstermin hat man mich obwohl niemand da war eine stunde draußen warten lassen in der Hoffnung ich haue wieder ab. Aber ich bleibe hart und werde halt immer wieder die Papiere schicken bzw. kann ich auch Anzeige wegen Amtsmisbrauch machen? Bitte nicht mit vollen Namen veröffentlichen. Einer muss ich noch sagen man hat sogar abgestritten das es solch eine Beihilfe gibt und erst als ich das Formular ihnen per Mail sendete hat man mir gnädiger weise einen Termin geben.In meinen Augen gehört das KURSAMT (AMS)geschlossen. Gruß G. (29.01.16)
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30.01.2016 um 11.45 Uhr - von N. - "Krankenstandstage / Krankengeld bei Schönheitsop" |
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Hallo! Folgende Frage tut sich bei mir auf: Ich bin v. AMS zu einem Deppenkurs eingeteilt worden. Der Kurs fing an, ich war dort. Seit SO 24.01. bin ich im Krankenstand - war bis DI (26.) im Spital (war ne Schönheitsop). Seit MI 27. befinde ich mich im Krankenstand - vom Hausarzt aus gschrieben. Diese Krankmeldung schickte ich dem AMS. Es steht kein Krankheitsgrund drauf aber: Die Krankmeldung die der Hausarzt an die GKK schickte dort schrieb er sehrwohl den Grund drauf warum ich krank bin (Sprich d. KK weiß dass es sich um ne Schönheitsop handelt, welche sie nicht unterstützt, da ich sie mir selbst bezahlt habe). So meine Frage: Bekomme ich nun für die Krankenstandstage Krankengeld von der GKK? Besten Dank f. d. Antwort
Antwort: Das wird sich weisen? Würde mich auch interessieren! Ev. könnten sie mir Bescheid geben. Und sicherheitshalber selbst auch noch bei der KK nachfragen. Um, sollte es kein Krankengeld geben, sie den Krankenstand so kurz wie möglich halten können. Ich weiss nicht welche OP sie sich unterzogen haben? Aber es wäre ev. hilfreich gewesen, wenn sie sich intensiv mit ihrem (Haus)-Arzt beraten hätten. Auch bei einer Schönheitsop. könnte es der Fall sein, dass die psychische Belastung so gross ist, dass auch dieser Grund - die psychische Gesundheit betreffend - eine OP erfordert, was dann auch für die KK-Finanzierung spricht! ("Ev. gehen sie dieser Richtung noch nach") Auch wenn die KK die OP nicht bezahlt, so sollte es doch Krankengeld für die Krankenstandstage geben - OHNE GEWÄHR - Klären sie das mit der K-Versicherung ab! Schlimmen-falls kontaktieren sie eine Rechtsanwalt und holen sich Beistand zum Kampf ums Krankengeld! Ev. Gerichtsauskunftstag in ihrem Bezirk besuchen - sollte die KK nicht zahlen wollen.
Ev. Frage per E-Mail an die Solidaritätsgruppe stellen! info@solidaritaetsgruppe.org Danke für Rückmeldung über den Ausgang!
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28.01.2016 um 7.48 Uhr - von S* - "Wollte mich infomieren was man tun kann da ich schon auf 180 bin." |
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Guten Tag!
Ich wollte Fragen oder mich Infomieren was man tun kann da ich schon auf 180 bin. Heute bekam ich beim AMS Konto ein Kursschreiben und zwar ''NEUE WEGE für Personen bis 25 Jahre - AMS Wien Region West'' Problem denselben Kurs hatte ich schon 2013 gehabt und habe die 12 Wochen auch gemacht mit den ganzen 3 Wochen Clearing 6 Wochen ECo-C und 1 Woche PC Übung (Ja ich war in eine Informatik Schule und musste da rein) Nur sehe ich es nicht ein den nochmal zu machen den ich weiß alles noch und muss mir nicht nochmal als anhören besonders wenn man von 8 bis 14 dort sitzt und die Person davor nur redet, redet. Ich habe bis jetzt alle Kurse immer gemacht aber irgendwann muss Schluss sein ich fühle mich langsam Verarscht besonders im 21 Bezirk von meiner Betreuerin die nicht mal mit mir redet oder sonst eine Helfe gibt. Bis jetzt hat mir kein Kurs zu einem Job gebracht und muss nicht immer in Kurse wo ich dasselbe machen muss Bewerbung Hilfe wo schon 6 Mal Leute drüber geschaut haben. PC Kurs u.sw Ich war heut beim AMS und habe gebeten das mich meine Betreuerin anruft und spiele mit den Gedanken mich beim Vorgesetzten ein Termin zu geben und mich darüber zu beschweren auch über meine Betreuerin. Können sie mir ein Tipp geben ob es möglich ist da irgendwas zu tun das ich den nicht noch mal machen muss oder wenigstens ein anderen Kurs bekommen das Sinnvoll ist.
P.S: Ich tu alles um ein Job zu bekommen aber von Seite AMS kommt keine Hilfe oder ein Ohr um zuzuhören und alle Kurse habe ich bis jetzt immer gemacht und zu Ende gebracht. (27.01.16)
Antwort: Ja sie können den "Deppenkurs" verweigern! Dazu folgende Links! Deppenkurse nicht nochmals besuchen! "Erkenntnis des Sozialministeriums: "keine bereits absolvierten Deppenkurse besuchen müssen" / "keine mehrmaligen Deppenkursbesuche?" (27.09.13)
"Keine wiederholte Teilnahme an Schulungen des AMS mit gleichen Inhalten" (17.07.14)
Falls, auf "rechtswidrige" Bezugssperre Berufung einlegen!
Nehmen sie sich - wenn möglich - immer eine Begleitperson zu den Terminen mit. "Wirkt Wunder"
Sollte es weiter Probleme geben, so ist es angebracht eine Beschwerde (ev. schriftlich) bez. ihrer BeraterIn einzubringen! Mobbing durch das AMS / Schlechte Behandlung: Bei richtiger Vorgehensweise sind auch Schmerzensgeldforderungen möglich! (16.02.11)
Auch könnten sie sich ev. von der Volksanwaltschaft vaa@volksanwaltschaft.gv.at unterstützen lassen. (Erst recht sollte eine "rechtswidrige" Sperre verhängt werden) (ohne Gewähr) |
25.01.2016 um 17.47 Uhr - von D* - "Einfach nur beim AMS angemeldet sein?" |
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Hallo, meine Frau kommt aus Hong kong , sie kann nicht gut Deutsch sprechen (nur A2 level).Wie suchen eine Platz in eine Spielgruppe für mein sohn aber es ist nur möglich wenn wir beider arbeiten oder meine Frau bei AMS angemeldet ist. Sie sucht keine arbeit weil nocht nicht genug Deutsch redet,sie besucht WIFI deutschkurse...aber SOLL meine Frau kurse bei AMS machen?? wir forden kein arbeitlosgeld , sie mochte kein kurs bei AMS . KANN MAN EINFACH NUR ANGEMELDET SEIN?? kostet etwas?
Antwort: "Einfach nur angemeldet sein" ist schwer möglich. Ihre Frau muss - früher oder später - sicherlich auch mit einer Kurszuweisung rechnen. Vielleicht ist ihr Sohn bis dorthin schon in einer Spielgruppe?
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24.01.2016 um 17.58 Uhr - von S* - "Ausbildungs-Abbruch?" |
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Guten Tag ich probiere alles kurz zusammenzufassen. Guten Tag ich probiere alles kurz zusammenzufassen.. Ich bin gerade in der ersten Woche bei vias in Ausbildungs Kurs den ich mir selbstständig ohne ams gesucht und beworben hab. Natürlich musste ich angeben beim Ams wo ich arbeite und sie haben mir angeboten den Kurs zu zahlen was ich natürlich angenommen habe. Da Entfernung sehr groß (1 1/2 Stunden) ist und der Job eigentlich nichts für mich ist würde ich gerne abbrechen. Ich habe mich schon bei einer anderen Firma beworben und jetzt komme ich zu meiner eigentlichen Frage.
Da ich vom AM es mehrere Jobs abgelehnt habe ist es so wenn ich die nächsten ab Lena habe ich eine dauerhafte Sperre bis ich sechs Monate angestellt war. Die Frage ist jetzt da ich mir den Job selbst geholt habe und nur die Unterstützung von ams habe ob sie mir genauso wie von Ihnen einen zugewiesenen Job bei Ablehnung mich sperren? Ich habe mir den Job selbst gesucht..
Die zieht Lage ist Montag wäre das endgültige Bewerbungsgespräch müsste aber dadurch die Ausbildung abbrechen..
Irgendwelche Tipps oder Informationen die mir weiterhelfen würden? (23.01.16)
Antwort: Bez. Sanktionen spielt es keine Rolle ob sie sich den Job selbst gesucht haben oder ob dieser vom AMS vermittelt wurde. In ihrer Situation dürfen sie kein (zu grosses) Risiko mehr eingehen. Da es sich um eine Ausbildung handelt, ist ev. von einer anderen Lage auszugehen. Einen guten Grund sollten sie ev. doch haben warum sie nicht weitermachen wollen. - Auch, weil schon nach einer Woche? Hat das AMS schon Kosten zur Ausbildung übernommen? Ist eh klar, dass sie nichts selbst bezahlen müssen, wenn sie vorher mit der Ausbildung aufhören? Gibts da (k)eine Abmachung? (Sperre droht meistens/"immer" - falls, diese mit dem Rechtsweg (Berufung / VwGH-Beschwerde) bekämpfen!)
Es war unklug sich vom AMS eine Ausbildung bezahlen zu lassen - was vom AMS toll ist - und diese nach einer Woche zu schmeissen!
Aufgrund der unbefristenden Bezugssperre-Drohung wegen Arbeitsunwilligkeit, wäre es angebracht, vorher schon alles bez. der Neuanstellung geregelt zu haben. Ev. sogar sofort / gleich in das neue DV wechseln zu können.
Rückfrage - sind es 1,5 stunden nur hin oder hin und zurück? (ohne Gewähr)
25.01.2016 um 9.48 Uhr - von R. - "Keine weiteren Kurse vom AMS bezahlt bekommen" @S* - Ausbildungs Abbruch Ich möchte mich hier anschliessen und anmerken, dass ein Abbruch nach so kurzer Zeit, vor allem wenn Sie sich den Kurs selber ausgesucht haben, nicht dazu beitragen wird in Zukunft weitere Kurse vom AMS bezahlt zu bekommen.
Darf ich erfragen warum sie den Kurs abbrechen wollen? |
24.01.2016 um 10.52 Uhr - von P* - "Arbeitserprobung/Arbeitstraining zulässig?" |
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Frage: Ist das sogenannte ARBEITSERPROBUNG / ARBEITSTRAINING überhaupt zulässig?
Hierbei wird man als Arbeitsloser bis zu 1-12 Wochen an Firmen vermittelt, und dabei für den Unternehmer weder eine Lohnzahlung (für ihn sind die erbrachten Leistungen gratis), noch einen Arbeitsvertrag, noch eine kollektivrelevante Einstufung verlangt, auch keine Jobzusage - das AMS gewährt lediglich den Weiterbezug des zur Zeit gewährten Arbeitslosengeld/Notstand.
Das bedeutet man muss als Arbeitsloser, um die Weitererlangung seines AMS-Bezuges zu gewährleisten, arbeiten gehen? Ohne den für diese Arbeit vorgesehenen KV bzw. angemessenen Lohn zu erhalten? Das kann doch nicht rechtens sein. Damit umgeht man ja alle arbeitsrechtlich, relevanten Vereinbarungen (Arbeitsvertrag), jeden KV und auch die für die Pension relevanten Fakten, ohne Kosten für den Arbeitgeber. Das AMS fungiert hier als Leiharbeitsfirma ohne Bezahlung der erbrachten Leistung, die ist ja im Arbeitslosengesetz geregelt, und stünde sowieso zu (sofern die Voraussetzungen diesbezüglich erfüllt sind).
Ich beziehe mich auf http://www.ams.at/_docs/900_AEAT_Infoblatt.pdf
Bitte um Information und rechtliche Grundlage für den Schwachsinn.(22.01.16)
Antwort: "Arbeitstraining eine Ausbeutungs-, Ausnutzungsmethode?" Arbeitstraining sollte / "müsste" freiwillig sein - falls Verweigerung und Sperre - legen sie Berufung / VwGH-Beschwerde ein. (Ein DV braucht eine KV-Entlohnung und es kann / darf - braucht keine 100%ige Leistung gefordert - erbracht werden)
mehr siehe: "Ausbeutungs-, Ausnutzungsmethode Arbeitstraining?" unter "Schmarotzer-SÖB: zum DRITTENMAL zu IT-Works zugeteilt"
da das ams auch rechtswidrig sperrt, muss man das risiko eingehen und den rechtsweg berufung beschreiten - will oder kann man nicht teilnehmen. ohne gewähr |
24.01.2016 um 10.44 Uhr - von R* - "Kann ein Arbeitgeber sein Personal zwei Wochen Stempeln schicken?" |
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Hallo, kann ein arbeitgeber in gastgewerbe einfach sein personal zwei wochen stempeln schicken wegen zu wenig gäste, ohne das es vorherr ausgemacht würde. MfG (22.01.16)
Antwort: ist bedenklich - sollte im beiderseitigen einverständnis passieren. in dieser angelegenheit sollten sie die AK kontaktieren . die ist in arbeitnehmerrechtlichen angelegenheiten kompetent. ohne gewähr - alles gute
24.01.2016 um 9.51 Uhr - von R* - "Termin ist schon gemacht" Danke, termin ist schon gemacht.
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22.01.2016 um 9.41 Uhr - von N* - "Vorstellungsgespräch als Transitarbeiter" |
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Hallo, ich schreibe hier für meinen Mann.
Er ist seit einigen Monaten arbeitslos und hat heute einen Brief vom Ams bekommen. Er muss am Mittwoch zu einem Vorstellungsgespräch als Transitarbeiter bei der Leo GmbH. Er ist gelernter Metallbearbeitungstechniker und soll dort für drei Monate Reinigungsarbeiten und "Sortiertätigkeiten" übernehmen. Nun hat er Angst vor einer Bezugssperre, wenn er sich dort nicht bewirbt oder dass sein Arbeitslosengeld nach Ablauf der drei Monate gekürzt wird, wenn er die Arbeit antritt, da die Bezahlung ja bekanntlich sehr schlecht ist. Kann man dagegen vorgehen? Droht ihm eine Sperre wenn er die Stelle ablehnt? (21.01.16)
Antwort: Hat er den dreimonatigen Berufs-, Einkommen-Schutz schon überschritten? - ist er schon länger als drei Monate arbeitslos? (Zumutbarkeitsbestimmungen 3) Dann muss er "fast" jede Arbeit annehmen, wenn diese nach KV. entlohnt wird. Zur neuen Bemessungsgrundlage kommts nach einem 28 wöchigen DV. - Wobei diese Zeit mit anderen Dienstzeiten - über einen Zeitraum von 5 Jahren - zusammengezählt wird. Bekommt er innerhalb 5 Jahren DV von 28 Wochen zusammen, kommts auch zu einer neuen Bemessungsgrundlage. Diese Transitarbeitsplätze dienen dazu, arbeitslose Menschen den Bezug zu kürzen, dann, wenn die Betroffenen noch nicht 45 Jahre alt sind. Sind sie 45 Jahre oder älter ist die Bemessungsgrundlage geschützt.
Er soll den Infotag / Vorstellungstermin nutzen und sich bez. Zwangsmassnahmen-Inhalt zu informieren.
Falls, ev. Unterschrift verweigern. >Unterzeichnen sie den Vertrag nicht sonden schreiben folgendes statt der Unterschrift! In Hinblick auf den auf mich ausgeübten Druck, der in der Ankündigung, das Arbeitslosengeld/Notstandshilfe als existenzerhaltendes Grundgehalt zu streichen, besteht, leiste ich, ohne den vorliegenden Inhalt in Frage stellen zu können, keine Unterschrift. Unterschrift im Zwangs-Massnahmen-Vertrag verweigern!
Wenn ein Deppenkurs vorgeschalten ist, wäre es ev. möglich, sich - ohne Bezugssperre - zu weigern. bzw. eine erfolgreiche Berufung einzulegen.
Zeit nehmen und sämtliche Links durchgehen. Ev. lässt sich ein Punkt finden der vor dieser Zwangsmassnahme schützt?
zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs :
"Schmarotzer-SÖB: zum DRITTENMAL zu IT-Works zugeteilt"
"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse"
Ev. melden sie sich nochmals, wenn ihr Mann genau weiss, an welcher Zwangsmassnahme er teilnehmen muss! (Ohne Gewähr) |
21.01.2016 um 13.18 Uhr - von Mag. W. Schmidt, AMSEL, Graz/Stmk, zu - " Sozialleistungen zurücknehmen von Landeshauptmann Schützenhöfer (ÖVP) - Entschuldigung die Störung, Herr Landeshauptmann, aber: Sie machen mir Angst!" >Offener Brief auch an Medien wie kleine Zeitung; Standard, Presse. |
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Betreff: Artikel „Wir müssen Sozialleistungen zurücknehmen“. Kleine Zeitung, 20. Jänner 2015.
Entschuldigung die Störung, Herr Landeshauptmann, aber: Sie machen mir Angst!
Vielen Dank, mein Herr Landeshauptmann, für Ihr verbales Bäuerchen, dass Sie ehrenwerterweise in der Kleinen Zeitung losgelassen haben! Ganz in der bodenständigen Manier unserer sozialen Heimatpartei FPÖ lassen nun auch Sie offen, was - und vor allem für wen - da noch kommen mag: Sie wollen die mickrigen Sozialleistungen („Mindestsicherung“) weiter verschlechtern – nur nicht für „Ihre (oder: unsre?) Hackler“. Nachdem ich mich als leider arbeitsloser echt-steirischer Kopfarbeiter, der außerdem selten die ÖVP wählt, nicht als „Ihr Hackler“ empfinde, habe ich Angst um meine künftige, schon jetzt lückenhafte Existenzsicherung.
Können sie bitte, auch wenn es Ihnen lästig ist und möglicherweise gar nicht wichtig erscheint, klarstellen, was Sie mir sagen woll(t)en bezüglich meiner (künftigen) Existenzsicherung?
Bittet Ihr, scheinbar ohne (Menschen-)Rechtsanspruch, allein von Ihrem Gutdünken und Ihrer momentanen Großzügigkeit Abhängige
Mag. W. Schmidt, AMSEL, Graz/Stmk
p.s.: Vergessen Sie bitte nicht, klar zu sagen: Wer sind „Ihre Hackler“? ... Frauen eh auch? Steirische Abstammung? ... über wieviele Generationen? Nur beamtete Hackler – wie bei der Frühpension? Ist Sattelfestigkeit in steirischer Hoch- und/oder Niederkultur Voraussetzung? Etc. |
20.01.2016 um 0.12 Uhr - von G*. - "Ich habe es so satt, mich von unqualifizierten asozialen AMS-Mitarbeitern sekkieren zu lassen! Ich bin 5* Jahre alt, seit Mitte April arbeitslos gemeldet und kurz vor einem Nervenzusammenbruch" |
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Hallo, Gut, dass es dieses Forum gibt! Ich habe es so satt, mich von unqualifizierten asozialen AMS-Mitarbeitern sekkieren zu lassen! Ich bin 56 Jahre alt, seit Mitte April arbeitslos gemeldet und kurz vor einem Nervenzusammenbruch. Mir wurden mit **. 1. 2016 die Bezüge gestrichen, weil ich eine Bewerbung "zu negativ" formuliert habe - sprich: Ich war so ehrlich und habe dem Arbeitgeber mitgeteilt, dass ich eine Ausbildung als Heimhilfe mache und in diesem Beruf nach meinem Praktikum und der anschließenden Prüfung gerne in einem Seniorenheim arbeiten würde. Das war der Grund, warum dem AMS mitgeteilt wurde, dass ich für die Stelle sowieso nicht in Frage käme, weil sie langfristig eine Putzkraft suchen ... Als ich dann im AMS vorstellig wurde und gefragt habe warum mir der Bezug gestrichen wurde, konnte mir niemand Auskunft geben, da ja meine Betreuerin nicht da war... es dauerte erst einmal eine Stunde, bis mir endlich der dritte Mitarbeiter mitteilen konnte, ob ich noch versichert wäre oder nicht ... der erklärte mir dann, dass ich mich geweigert hätte, die Stelle anzunehmen ... heute, einen Tag später, hatte ich einen Termin bei der Betreuerin. Die holte die "Chefin", weil sie das nicht selber entscheiden kann ... Die erklärte mir dann, dass ich sowieso keine Chance hätte, weil ich ja ohnehin ab Februar mein Praktikum mache und da müsste ich mich ohnehin vom AMS abmelden. Außerdem wäre mein Lebenslauf viel zu lang (!!!!!- ich: "klar- ich bin 5* und hab schon viel gemacht!" !!!) Die Chefin wörtlich:"und außerdem dieses Foto ... sie sprach in meiner Anwesenheit von mir in der 3. Person:"War sie überhaupt schon bei der * unten? Die soll ihr mal erklären, wie man eine Bewer bung schreibt ... und gehen Sie mal zu einem Fotografen und sagen sie sie brauchen ein Foto für die Bewerbung ...(zur Info: ich habe Malerei und Grafik studiert, unterstütze viele Leute kostenlos mit dem Ausarbeiten von Bewerbungen, mache auch die Fotos - habe 23 Jahre als Buchdesignerin gearbeitet... bin nun Klassensprecherin unseres Kurses, in dem ich die Leute nichtdeutscher Muttersprache unterstütze indem ich ihnen Inhalte noch einmal erkläre, die sie nicht verstehen ... ich habe soziale Kompetenz und die lass ich mir vom AMS nicht austreiben - auch wenn sie der Meinung sind:"Die Ausbildung die sie machen ist ihre Privatsache" ... HALLOOOOO! Irgendwas muss ich machen! DAS AMS HAT kein Programm für mich. Deshalb bezahle meinen Kurs selber, absolviere 224 Stunden unbezahlte Praktika um zu der Prüfung antreten zu können, bewerbe mich für jede Stelle, die mir vermittelt wird und muss mir vorwerfen lassen, dass ich nicht arbeiten will!!!!!!!!!!!!!!! Meiner Kollegin im Kurs - junge Muttter von 2 Kindern, Alleinerzieherin geht es auch so! Da stimmt doch was nicht! Warum wird man dafür bestraft, dass man sich bemüht sich zu qualifizieren um mehr Chancen am Arbeitsmarkt zu haben!!!!!!!!
Antwort: Dies ist "inkompetente, asoziale" "SPÖ?"/ÖVP Politik - die vom AMS umgesetzt wird. Es riecht nach "rechtswidriger" Sperre, die wegen ihrer Bewerbung verhängt wurde. Auf Grund ihrer Ehrlichkeit kann man ihnen "eigentlich" nicht gleich Arbeitsunwilligkeit vorwerfen!-? Sie verlangen sofort den schriftlichen Bescheid bez. dieser Sperre -
>Ev. eingeschrieben oder Abgabe auf einer Kopie bestätigen lassen. Es geht darum, dass sie nachweisen können, dass die auch das Schreiben bekommen haben. Kommt innerhalb eines Monats kein Bescheid, muss ihnen das Geld ausbezahlt werden. (Bezugs-Einstellung unverzüglich mitteilen - mit Muster für eine Zahlungsaufforderung) Was die K-Versicherung betrifft, so sind sie trotz Sperre weiter versichert. Vorsicht, das AMS meldet Betroffene auch widerrechtlich von der KK. ab. siehe: Kranken-Versicherungs-Abmeldung unzulässig!
und legen auf den Bescheid sofort Berufung ein! (Erheben Beschwerde)
Was aber das Praktikum betrifft, das sie aufgrund der selbst gesuchten/finanzierten Ausbildung machen, so werden sie grosse Probleme bekommen. Je nach dem wie lange dieses dauert. Denn, sie müssen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Was dann nicht der Fall ist. Weswegen ihnen (wahrscheinlich) in dieser Zeit der Bezug eingestellt wird. ("Ausser das Praktikum ist nur Abends bzw. nur Wochenende") Ausbildungen, bei gleichzeitiger Versicherungsleistung, sind nur möglich, wenn das AMS vorher das okay dazu gibt / einverstanden ist bzw. finanziert.
>Wenden sie sich ev. an die Volksanwaltschaft vaa@volksanwaltschaft.gv.at und bitten um Unterstützung.
Um sich Infos einzuholen auch an folgende Adresse - SozialTelefon-Bürgerservice, gebührenfrei 0800 20 16 11 (kostenfrei) E-Mail sozialtelefon@bmask.gv.at - wenden.
Und unbedingt den Verantwortlichen dieser "inkompetenten" Arbeitsmarkt-Politik Sozialminister Hundstorfer (rudolf.hundstorfer@sozialministerium.at) - schreiben. Ev. in Form einer Unmutskundgebung / Beschwerde / Kritik oder ev. auch als Frage formuliert, um zu erfahren was am gescheitesten zu tun ist?. Er wie die "SPÖ?" spoe@spoe.at sollen über die Konsequenzen "seiner/ihrer" Politik informiert werden! (ohne Gewähr)
21.01.2016 um 10.29 Uhr - von G*. - "Noch keinen Bescheid erhalten, jedoch dieses Schreiben an die MitarbeiterInnen des AMS geschickt" Hi, ich bedanke mich für die Infos. als emotionaler Mensch ist es für mich sehr schwer ganz sachlich zu bleiben. Ich habe noch keinen Bescheid erhalten, jedoch dieses Schreiben an die MitarbeiterInnen des AMS geschickt:
>Sehr geehrte Frau P! sher geehrte Frau H!!
Wie sie feststellten, ist die Ausbildung die ich mache meine Privatsache. Ich versichere ihnen, dass ich weiter dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe und freue mich, wenn sie mirgemäß meiner Ausbildung eine geieignete Stelle zuweisen. Das mit dem Praktikum und dem Abschluss meiner Ausbildung werde ich mir mit meinem zukünftigen Arbeitgeber ausmachen.
Mit freundlichen Grüßen G. K.
PS. Meinen Lebenslauf werde ich kompakter gestalten.
>Ach ja, noch eine Frage: Bis wann bin ich krankenversichert? (Muss meine Gesundenuntersuchung abschließen.) Auf das Mail an das Büro des Sozialministeriums hab ich noch keine Antwort erhalten.
Antwort: Sie bleiben die Zeit, die die ev. Sperre dauert versichert. Schutzfrist!
6.02.2016 um 18.25 Uhr - von G. - "Erhielt nun den Bescheid, dass meine Bezüge gestrichen sind" Guten Tag!
Der Fortgang meiner Geschichte: Am 31.1. erhielt ich nun den definitiven Bescheid, dass meine Bezüge rückwirkend von 12.1. bis 22.2. gestrichen sind.
Nun dachte ich (wieder einmal falsch), dass ich, nachdem ich eh keine Leistung vom AMS beziehe, gleich meine 200 unbezahlten Praktikumsstunden (für meinen selbstfinanzierten Heimhilfekurs) absolvieren kann, um so rasch wie möglich eine sinnvolle Qualifikation für eine bessere Arbeitsvermittlung anbieten zu können ...
I R R T U M !!!!!!!!!
Ich muss, obwohl ich keine Bezüge erhalte weiterhin für den Arbeitsmarkt verfügbar sein!!!!! Das Praktikum kann ich beginnen, sobald ich einen Job habe!!!!! Ich hatte gestern meinen ersten Termin bei einer Psychotherapeutin, weil ich nervlich bald am Ende bin ... Der lapidaren Aussage meiner Betreuerin: "Dann müssen sie sich halt bis 22.2. einen Job suchen, dann kriegen s' eh alles nachbezahlt leiste ich Folge ... Ich hab unzählige Bewerbungen ausgeschickt, deren täglich rein tröpfelnde Absagen auch nicht erbauend sind ... IST JA EH KLAR! Wer will dich noch mit 56!!!!!!!! (5.02.16)
Antwort: haben sie jetzt die berufung eh schon eingebracht? tun sie das - mit ihrer begründung - unbedingt - ist kostenlos - |
18.01.2016 um 11.02 Uhr - von L*. - "E-AMS-Konto löschen?" |
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Hallo,kann ich mein e-ams Konto löschen ohne Begründung?
>15.27 Uhr - Hallo,sorry das ich noch einmal schreibe, kann ich das e-ams Konto ohne Bedenken löschen oder muss ich da einen Grund beim Ams angeben? Danke
Antwort: E-AMS-Konto ist eine freiwillige Angelegenheit. Siehe: "eAMS Konto löschen"
>ev. teilen sie dies dem ams mit, auch dass sie in zukunft wichtige post eingeschrieben zugesandt haben wollen. ("ohne Gewähr")
Anm.: Ein Beispiel, das ganz klar gegen den Besitz eines E-AMS-Konto spricht!
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16.01.2016 um 14.08 Uhr - von S. - "Jobtransfair: Weniger schmerzvoll im Rahmen meiner Möglichkeit zu sterben, als diesen Kurs in diesem schlaflosen schlimmen Zustand zu besuchen" |
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hallo! Wieder mal wende mich an Sie um Hilfestellung zu erhalten. Ich hoffe sehr, daß ich Sie nicht störe. Das Ams will ich daß ich in Jobtransfair gehen soll. Im Prinzip habe ich nichts gegen all diese Kurse und habe bis jetzt alle vollständig abgeleistet. Dieser jedoch, scheint sehr frühzeitig zu sein. Meine Schlafstörungen interessieren meine Beraterin auch nicht.
Zu den Schlafstörungen kommt noch dazu daß ich jeden Morgen ab 5 Uhr von den Nachbarn wach gehalten werde obwol ich jede Minute brauche. Mir scheint diesen morgentlichen Kurs werde ich nicht schaffen.
Wenn ich nun mit Ma40 darüber reden würde und es erklären würde, wieviel würde von der Mindestsicherung gestrichen werden und für wie lange? wäre ich noch krankenversichert?
Eigentlich ist es für mich weniger schmerzvoll und im Rahmen meiner Möglichkeit zu sterben, als diesen Kurs in diesem schlaflosen schlimmen Zustand zu besuchen.
Antwort: Mindestsicherung ist ein Problem und jede Kursverweigerung ist mit grossen Risiko verbunden! Eigentlich sollte es "nur" eine Kürzung ev. von einem Viertel oder Drittel bis 50% geben. Aber bei der Mindestsicherung handelt es sich, entgegen der Ankündigung, um Ländersache (regionale Willkür) weswegen ich ihnen nicht genau sagen kann was passiert. Wichtig wäre auf alle Fälle, dass sie in Erfahrung bringen, um welchen Kurs - oder Transitarbeitsplatz mit niedrig-KV-Entlohnung - es sich handelt. Um, wenns gar nicht anders geht, sich dann auf Basis des AlVG dagegen zu wehren. Wobei der Rechtsweg zeigen wird, ob dieses bei der Mindestsicherung zur Anwendung kommt. MindestsicherungsbezieherInnen sind ja überhaupt die Letzten! Käme also auf einen Versuch an. Links durchlesen! zu SÖB mit vorgeschaltenen Deppenkurs :
"Schmarotzer-SÖB: zum DRITTENMAL zu IT-Works zugeteilt" Ev. melden sie sich wieder, wenn sie wissen um welchen Deppenkurs es sich handelt und ob sie sich dagegen wehren wollen! Bzw. Sollten sie sich bez. ihrem Gesundheitszustand eine ärztliche Bestätigung / "Attest" ev. Freistellung holen. Ev. besuchen sie ihren Hausarzt / Facharzt! Ohne Gewähr - Alles Gute!
("Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse") |
13.01.2016 um 14.04 Uhr - von N*. - "Bildungskarenz auch im Ausland?" |
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Hallo, ich habe eine Frage wenn ich zb. eine Bildungskarenz machen will und ich mich für einen Onlinekurs zb für Digitale Fotografie 12 monate bei Humboldt anmelde, muss ich diesen Kurs dann um mein Arbeitslosengeld zu bekommen in Österreich absolvieren oder kann ich diesen auch Weltweit online machen oder wird mir dann dass Arbeitslosengeld gestrichen? Denn ich würde gerne zwischen durch ein paar Monate bis ein halbes Jahr reisen gehen und nebenher diese Weiterbildung machen. Eine Informative Antwort würde mich sehr freuen =)
Antwort: Diese Frage müssen sie direkt mit dem AMS bzw. MitarbeiterIn - und ihrer Firma - abklären. Infos gibts übern "Online-Ratgeber" Zur Unterstützung bzw. bez. Infos besuchen sie die AMS-Seite. Weiterbildungsgeld Wenn Sie herausfinden möchten, ob Sie die Anspruchsvoraussetzungen auf Weiterbildungsgeld erfüllen, nutzen Sie den hierfür erstellten "Online-Ratgeber".
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13.01.2016 um 10.18 Uhr - "Hypo-U-Ausschuss: 300 bis 400 Millionen Euro an Kosten habe sich laut Walter Rothensteiner RZB-Chef die Raiffeisen-Zentralbank durch die Pröll Verstaatlichung erspart?" |
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Chef der Raiffeisen-Zentralbank (RZB), Walter Rothensteiner, im Hypo-U-Ausschuss
Schweigen über Kosten Die konkreten Kosten einer vor der Verstaatlichung der Hypo im Dezember 2009 im Raum stehenden Pleite der Krisenbank für Raiffeisen wollte Rothensteiner aber partout nicht nennen. Nach beharrlichem Nachfragen einiger Abgeordneter engte er die Kosten auf maximal 300 bis 400 Millionen Euro ein.
Laut einem Rechnungshofbericht hätte eine Hypo-Insolvenz für den Hypothekenbankensektor Kosten in Höhe von 3,2 Mrd. Euro verursacht.
(Rothensteiner sieht keine Raiffeisen-Rolle bei Hypo-Verstaatlichung - nachrichten.at)
Anmerkung: "So funktioniert die ÖVP-Welt" "Wahrscheinlich darf man annehmen, dass für die Raiffeisenbank weit höhere Kosten entstanden wären, als uns Walter Rothensteiner RZB-Chef weismachen möchte!
Gehen wir aber mal von diesem Betrag aus. Dann hat Pröll als Vize-Kanzler und Finanzminister der Raiffeisenbank einen Gewinn von ca. 370 Millionen Euro beschert. Wenn wir grosszügigerweise davon ausgehen, dass er anschliessend - nach der Verstaatlichung und dem Wechsel in die Raiffeisenbank - bis zu seiner Pensionierung ev. 1 Million Euro im Jahr - sogar von mir aus nur fürs Daumen drehen - verdient.
Ziehen wir von den 400 000 000 Euro 30 000 000 ab (für 30 Jahre bis zur Pension - pro Jahr 1 Million - nach grosszügiger Rechnung) Bleiben immer noch 370 000 000 Millionen Euro Gewinn für die Bank!
("Umso niedriger das Pröll-Jahres-Einkommen, desto höher natürlich der Bank-Profit")
So handeln Regierungs-Mitglieder? - Ein unerträglicher Hammer und gleichzeitig hetzen aber ÖVP-Politiker wie Lopatka und Stummvoll "etc." gegen die, politisch erzeugte, sozial untere Schicht, dessen Menschen wiederum durch deren Politik in die Armut und prekäre Beschäftigung gedrängt und zu Feindbilder erklärt wurden/werden.
(Dazu gehören auch arbeitslose Menschen, MindestsicherungsempfängerInnen, denen "die" oft auch die paar hundert Euro, die sie zum Überleben bekommen, wegnehmen / sperren lassen!)
Personen ohne ethisch-moralische Grundsätze sollten nicht unser Land regieren! Derzeitige Politik handelt nach dem Motto: Macht-erhalt / Machtausbau, Vorteile und Bereicherung des "Ich`s" - "wie des, sich zum "Wir" zusammengeschlossenen, Ego`s und seinem Klientel"! - ("Bereicherung bis zum Schwindelig-werden")
Es braucht sich also niemand wundern, wenn es in unserer Gesellschaft grosse soziale (wirtschaftliche / kriminelle etc.) Probleme gibt. Diese auch noch wachsen werden!
"Diese Verhaltensweise / Geschäftsgebarung / Bereicherung am Volk ist in dieser Einfachheit nur möglich, weil die SPÖ entgegen ihrem Grundsatzprogramm / ihrer Wahlversprechen bei diesem Treiben zuschaut bzw. selbige Interessen verfolgt!" Stichwort: "Heuchelei"!
(*Verstaatlichung heisst hier übrigens: Defizite muss die Allgemeinheit bezahlen! Gewinne werden privatisiert - Verluste muss das Volk / die StaatsbürgerInnen tragen/bezahlen!)
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Siehe auch: >So hat Ex-Finanzminister Pröll (Ex-Vize-Kanzler) auch den Raiffeisenkonzern von der Haftung (weil Hypoanteile) befreit, wofür er nach Ende der politischen Laufbahn einen hohen Posten in der Raiffeisenkassa bekam! - sicherlich mit fürstlichen Salär (hohem Einkommen)< aus: "Wer ist für diese "menschen-, gesellschaftsschädigende" Arbeitsmarktpolitik verantwortlich?" (15.03.14)
>Hypo – Nebel des Grauens / Verfassungsexperte Heinz Mayer: "Statt transparenter Aufarbeitung wird vertuscht". Zum Interview (9.11.14)
>"Überwältigender Erfolg des AMS” "Schon 2,5 Millionen Menschen in den NiedrigLohnSektor gedrängt" "Sind übrigens diejenigen die laut Stummvoll / ÖVP keine Leistung erbringen! - Wendet man bei deren Argumentation den Umkehrschluss an" (12.01.2012)
>Charakter / Motiv eines ÖVP-Politikers (24.07.15)
>"Wir werden von einem skrupellosen widerlichen Menschenschlag (ÖVP) regiert!" (24.11.10) ÖVP Lügen hetzt die Gesellschaft auf sozial Schwache, um über Ablenkung in Ruhe das System der ungerechten Verteilung/der Ausbeutung, dass sie und ihr Klientel zu MillionärInnen macht aufrecht zu erhalten bzw. auszubauen! ............. (Acht Beispiele von "Sozialmissbrauch" nennt ÖVP-Generalsekretär Fritz Kaltenegger. Der Standard hat die Fälle geprüft. Die schwarze Anklage hält einer genauen Überprüfung nicht stand! Soziale Hängematte hängt an dünnen Fäden - Standard 09. März 2010) unter: >Katastrophale Konsequenzen der neoliberalen Politik!
>"Die neue Zeit" "Zur Innenpolitik wie dem damit verbundenen Menschenbild" (12.06.15) |
12.01.2016 um 10.49 Uhr - von S*. - "Blauen Brief " |
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Hallo, ich hab vom Ams einen blauen Brief bekommen für einen Termin, hab bist jetzt nie einen verpasst oder so. Muss ich mir Gedanken machen?
Antwort: Nein, ich denke nicht - wenn sie nichts versäumt haben? - Das AMS möchte nur sicher gehen, dass sie die Termin-Vorschreibung auch erhalten. Was okay ist! (?) (Ohne Gewähr)
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11.01.2016 um 17.16 Uhr - von H. - "Ich kann nur allen, die Berufschutz haben, raten, diesen "BBRZ"-Kurs unter keinen Umständen zu besuchen, da dir dein Berufschutz weggenommen wird"
"und die Volksanwaltschaft anzuschreiben." |
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Hallo! Ich habe die I-Pension für 2Jahre rückwirkend bzw. bisEnde 2016 bekommen, nachdem ich die Volksanwaltschaft eingeschaltet habe. Nur 4 Wochen nach anschreiben der Volksanwaltschaft hatte ich meinen Bescheid auf den ich 11 Monate gewartet hatte in Händen ohne weitere Untersuchung. Ich kann nur allen über 50 Jährigen raten, die Berufschutz haben, diesen Kurs unter keinen Umständen zu besuchen, da dir dein Berufschutz weggenommen wird, und die Volksanwaltschaft anzuschreiben. Mfg
Rückfrage: bez. Veröffentlichung zur Information!
11.01.2016 um 16.02 Uhr - von H. - "Geeignet, auch wenn er den Kopf unter dem Arm trägt" Hallo Herr Moser! Ja, ich meine das BBRZ. Ich sollte vielleicht erklären, das der Berufschutz deshalb aufgehoben wird, weil man als Lehrling für einen neuen Lehrberuf geeignet ist. Und glauben sie mir, jeder ist geeignet. Auch wenn er den Kopf unter dem Arm trägt. Ich habe das selbst erlebt. Es ist sehr schwierig, das man von diesem BBRZ Kurs rauskommt, da massiv Druck ausgeübt wird. Ja, sie können veröffentlichen aber Bitte meinen Namen ändern, wenn das möglich ist. Und bis Ende 2016 weglassen. Mfg
zu: "BBRZ: Da ich den Druck und die psych. Belastung dort nicht ausgehalten habe, und mit einem Schrei und Weinkrampf am Freitag zusammengebrochen bin, hat mich mein Psychologe krank geschrieben! - Nicht arbeits- und schulungsfähig" (21.07.2015) |
9.01.2016 um 19.52 Uhr - von G*. - "Daten zur Notlage auch beim Arbeitslosengeld?" |
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Meine Frau ist kürzlich entlassen und hat nach Jahre für einem Arbeitgeber gearbeitet zu haben, arbeitslosengeld beantragt. Wir (meine Frau und ich) sind EU staatsbürger. Jetzt wird vom AMS verlangt das Sie Daten übermittelt die meinem Einkommen betreffen sowie ein Kaufvertrag vom Haus. Da es sich nicht um Notstandshilfe handelt aber Arbeitslosengeld, frage ich mich ob das AMS das Recht hat auf diese Information. Danke für ein baldiges Antwort
Antwort: Richtig, erst bei der Notstandshilfe spielt die Notlage, wie die geforderten Daten, eine Rolle? Ist mir jetzt auch nicht klar, warum diese zum Arbeitslosengeld gefordert werden! Ev. begleiten sie ihre Frau als Begleitperson / Zeugen zum Geschäftsstellenleiter und wünschen Auskunft über diese Angelegenheit.
(Eine Idee wäre auch ev. die Volksanwaltschaft vaa@volksanwaltschaft.gv.at um Rat/Unterstützung zu bieten!) Danke für die Rückmeldung über den Ausgang dieser Angelegenheit!
3.02.2016 um 18.30 Uhr - von G. - "Rückmeldung" Sehr geehrte Herr Moser,
Danke nog für Ihrem Antwort und ich schulde Ihnen der Vortgang in diesem.
Wir haben die Fragen vorgelegt beim AMS und die haben geantwortet das wir die Fragen nicht Beantworten zu brauchen.
Außerdem wollten die von meine Frau die Angabe Einkommensteuer empfangen. Da wir nur 2014 im besitz haben (2015 ist erst in Okt 2016 fertig (Steuerberater)) ist 2014 übergeben. Darauf würde nog erwähnt ein Teil Arbeit aus Selbstständigkeit (€ 450,=). Arbeit die Sie für das Land Oberösterreich gemacht hat. Nach 2 Monate hat Sie mir die Arbeit übergeben. Auch von diese Frage ist mir nicht klar was das mit Ihre Arbeitslosengeld zu tun hat für Arbeit die Sie wo anders gemacht hat. Sogar der Nummerntafel vom Auto wurde gefragt. Habe denen gesagt das Ihnen das nichts angeht weil es mein Auto ist und nicht die meiner Frau.
In allem muß ich sagen das das AMS viel zu weit geht in deren Fragen und sich außerhalb deren Jurisdiction begeben.
Glücklich hat meine Frau schon wieder Arbeit und braucht das AMS also nicht mehr.
Nogmals Danke und alles Gute gewünscht. |
9.01.2016 um 19.30 Uhr - von A*. - "Wohngemeinschaft?" |
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Hallo Herr Moser,Ich möchte wissen wie überprüft AMS dass wir nur Wohngemeinschaft leben?Ich wohne seit 5 Jahren mit einem gute Freund zusammen, wir kennen uns schon lange aber er hat eigene Zimmer und zahlt dafür 150-200 Euro pro Monat für mich.Jetzt sind wir beide in Notstand und Ams verlangt Mietvertrag und ein formlose Schrift von mir daß wir nicht Partnerschaft leben.Was soll ich schreiben? Die Beraterin sagte daß sie es auch überprüfen werden,wie? Lg. A.
Antwort: Ja, das AMS schickt euch auch Schnüffler nach Hause. Es braucht zumindest für jeden ein eigenes "Schlaf"-"Zimmer" und es darf niemanden ein Unterhalt zustehen bzw. darf ein Solcher auch nicht freiwillig geleistet werden! Zur Information folgende Links durchgehen! Weitere Links unter Politik erzeugt Armut und "fördert/zwingt Single-Haushalte / gegen Familienbildung"! (ohne Gewähr)
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7.01.2016 um 11.11 Uhr - von R*. - "Bezugseinstellung wegen e-ams-Terminvorschreibung?" |
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Hallo, bekam am 28.12.2015 um 10.57 Uhr per e-ams eine Terminvorschreibung für den 29.12. 09.20 Uhr.... hab ich klarerweise versäumt, weil ich schon einen termin für den 4.1. vereinbart hatte und folglich nicht mehr mein e-ams Konto kontrollierte. jetzt bekomm ich die Bezüge erst mit 4.1. ... kann das sein? Vielleicht weiß da jemand bescheid. LG und Dank R.
Antwort: Ein Beispiel, das ganz klar gegen den Besitz eines E-AMS-Konto spricht! E-AMS-Konto ist eine freiwillige Angelegenheit und kann "gekündigt" / gelöscht werden! ( eAMS Konto löschen ) Legen sie - mit ihrer Bergründung - trotzdem Berufung ein. / (Auf schriftlichen Sperr-Bescheid erheben sie Beschwerde) Ist kostenlos! Weisen sie darauf hin, dass die Feiertage, wie die Tage dazwischen, sie veranlassten zu denken/glauben: "dass der ausgemachte Termin einige Tage später noch Bestand hat!" - Weswegen sie in dieser Zeit keinen neuerlichen Blick in das E-AMS-Konto warfen! (ohne Gewähr)
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7.01.2016 um 10.55 Uhr - von E*. - "Muss ich einen (BBRZ) Kurs absolvieren, obwohl ich gegen das PVA-Urteil klage?" |
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Sehr geehrter Herr Moser, meine Frage ganz kurz. Meine Invaliditätspension ist abgelehnt worden, am **.12.2015, leichte und mittelschwere Arbeiten sind mir zumutbar,bin beim AMS gemeldet und bekomme Notstandshilfe. nun zu meiner FRage. Ich klage gegen das Urteil und habe bei der Arbeiterkammer einen Termin. Das Ams weiss Bescheid, jedoch ist nun meine Frage, ob ich jetzt einen Kurs (BBRZ) absolvieren muß, obwohl ich jetzt gegen das Urteil gegen die PVA klage. Betreue seit 9 Jahren meinen Bruder (Wachkomastation) ,bin auch Sachwalter von ihm. Meine Krankengeschichte ist sehr lang. Habe schon fast alle Kurse hinter mir, jedoch BBRZ noch nicht. Ich warte erst auf einen Termin des AMS, jedoch wollte ich schon vorher wissen, wie ich mich dort verhalten soll. Gestern habe ich der Serviceline des Ams bekanntgegeben, dass die INv. Pension abgelehnt wurde, diese geben das meiner Beraterin weiter, sie wird sich sicher bald bei mir melden.( die ist nämlich eine sehr resolute Frau und hat mich schon persönlich angegriffen!)Ich glaube die wollen mich in so einen Kurs stecken, wo mein Profil getestet wird, (hat sie mir vor dem Pensionsantrag gesagt) . Allenfalls, bin in 5* Jahre habe schon so viel Bewerbungen abgeschickt, dass ich diese gar nicht mehr zählen kann. Ich wohne nämlich in P...... bei *********, fahre 3 mal woche zu meinem Bruder nach Graz, der im Wachkoma ist(.Ich bin Heimhilfe,Seniorenanimateurin und hab die HASCH absolviert, 20 Jahre Büro Rechtsanwalt)
Also vielen dank und ich bin froh, dass es sie gibt (6.01.16)
Antwort: mit der neuen "frühpensions-bestimmung haben bertroffene - bei IV-pensionsantragstellung - nur mehr 2 monate vorm AMS ruhe. drum kanns wieder zu vermittlungen - auch von zwangsmassnahmen kommen - aber bez.BBRZ lesen sie sich sämtliche links (unterstrichen) im gästebuch durch. - die informieren über freiwillige BBRZ-teilnahme - ev. den rechtsweg / kampf ( Berufung ) beschreiten, sollte es zu einer ("rechtswidrigen") sperre kommen. >Zwangsmassnahmen bzw. Zwangskurse müssen einen Schulungscharakter haben und Kenntnisse wie Fähigkeiten verbessern -
>auch sind ärztliche Untersuchungen kein zulässiger Inhalt einer Maßnahme zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt!"
BBRZ: Verbotene Doktorspiele?"
-"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse" (25.12.2015) + Keine wiederholte Teilnahme an Schulungen des AMS mit gleichen Inhalten" (17.07.14) ohne gewähr - alles gute!
7.01.2016 um 17.31 Uhr - von E*. - "kenn mi aus, danke" vielen dank, habe schon einige Infos gelesen, kenn mi aus, danke für die schnelle Bearbeitung. lg.e, hab schon am **.1. dj termin b. ams. lg. und daaanke
5.02.2016 um 11.40 Uhr - von E*. - "Eine gute Nachricht" Hallo, eine gute Nachricht, Termin beim AMS , habe Klage bei der AK gegen den negativen Bescheid der PV eingebracht. Meine Beraterin sagte,dass ich nantürlich dem AMS zur Verfügung stehen muß, jedoch muss ich bis zur Entscheidung des Gerichtes keinen Kurs oä. besuchen. Kann jetzt entspannt Bewerbungen schreiben u. Arbeit suchen, ohne Druck. Die AMS Beraterin war sehr freundlich, wie ausgewechselt. Die Klagsschrift muß ich noch beim AMS Vorlegen. Also ciou und lg. (4.02.16)
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