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3.03.16 um 17.14 Uhr - von W. S. - "Missgunst schüren statt Ursachen bekämpfen" |
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LESENSWERT : Anm. Die Vorstufe kennen wir, Arbeitnehmer gegen Arbeitslose, damit die Wirtschaft gewinnt.. ? Aber es geht noch schlimmer !
Missgunst schüren statt Ursachen bekämpfen (Standard)
Während die Schere zwischen Arm und Reich weiter auseinanderklafft, setzt die Politik ihre Hebel lieber bei der Kürzung von Sozialleistungen an. Denn mit einer Neiddebatte über Mindestsicherung und Kindergeld lässt sich allemal mehr Volkszorn ernten.
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3.03.16 um 16.04 Uhr - von J*. - "Ich bin gerade voll am A. ......" |
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Hallo! Ich bin gerade voll am A. ...... Ende November war mein letzter AMS Termin. Dezember aufnahme test für eine schulung. die beginnt am 29.3 und kontrollmeldung wäre am 10.2 gewesen. jetzt bin ich 7 tage gesperrt, was ich frech finde ich bekomme in wien den brief 7 tage nach absenden? am 16.2 erst bekomm ich den brief, wie soll man sich den da rechtzeitig zurückmelden. die frau beim ams hat mir nicht gesagt das ich in der zeit kein geld bekomme. hört sich jetzt viell. naiv an aber hab schon mal nen termin vergessen und mich später gemeldet und da hab ich keine geldsperren bekommen.
deswegen war ich jetzt erstaunt und wütend. wenn ich den brief 2-3 Tage später in der post habe ist es nicht so schlimm aber 6 tage ist heftig. sie haben mir einmal eine stelle eingeschreiben gesendet, das können sie aber da dann plötzlich nicht.
Trotzdem die frage: was kann ich tun? hab ich ne chance? kann ichs vergessen oder soll ich gleich auf der straße betteln gehn.
auch wenn die schulung erst beginnt, ich bekomm alles gleich an geld hab aber mehr kosten durch die ständige verpflegung in der ausbildung und natürlich auch viel mehr verbrauch durch anstrengung.
wenn ich arbeite verbrauch ich logischerweise mehr energie als wenn ich schlafe . ich esse mehr und brauch mal zwischendurch hier was zu trinken und hier einen snack das kostet auch wesentlich mehr als daheim sein. ich kann nicht immer mit vielen schulbüchern auch noch kilos essen mitzahn.
Hier bekommt man null extra zuschuss. andere kollegen haben auch probleme gehabt sich ihre normale verpflegung zu leisten 7.30h bis 16.30h arbeiten und drum kämpfen müssen am tag nicht zu verdursten weil man nur noch 1 euro hat aber erst der 19 ist. Auch etwas das sehr sehr falsch läuft. lg
Antwort: Ich muss gestehen. ich weiss jetzt nicht genau warum 7 Tage Sperre? Was ich aus ihren Zeilen entnehme ist, dass sie am 10.2. einen Kontrolltermin gehabt hätten, den sie versäumt haben - ist das richtig so? - das hiesse, Sperre nach §49, bis zur Wiedermeldung! Wären bis heute 23 Tage Sperre! Oder waren sie eh schon beim AMS? Wenn nicht sofort hin! Hängt also nicht mit dem Erinnerungsschreiben zusammen, sondern diese Sperre betrifft die Anzahl der Tage die sie zu spät zum Termin sind! Das sie schon einmal nicht gesperrt wurden bei einer Terminversäumnis hat den Grund, dass sie da eine AMS-BetreuerIn hatten die nett war! Ev. würde helfen, wenn sie eine besondere Begründung bez. neuerlichen Terminversäumnis haben. Und auf die Sperre Berufung einlegen! Ev. tun sie das - ist kostenlos!
Schauen sie sich die folgende Seite an! Vielleicht ist eine Förderung dabei, um die sie ansuchen könnten!
Ev. besuchen sie in Not die Caritas - Hier wäre Hilfe möglich! Es gibt Einkaufsgutscheine, Miete, Strom per Erlagschein, Ev. Bargeld. Oder suchen beim Sozialamt um einmalige Hilfe an? (Ohne Gewähr) |
3.03.16 um 11.19 Uhr - von H*. - " Kann das AMS uns einfach verhungern lassen oder auf die Straße schicken?" |
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Sehr geehrter Herr Moser, ich bin schon schon ein paar Jahre, bis auf kurz Unterbrechungen in der Notstandshilfe. Ich habe Betreuungspflichten für ein Schulkind. Der Kindesvater und ich haben getrennte Wohnsitze und sehen uns hauptsächlich nur am Wochende bei ihm und den Großeltern des Kindes. Wir habe aber 2007 einen Kredit zum Wohnhausbauen aufgenommen auf beide Namen. Das AMS hat das jetzt irgendwie entdeckt und fordet viel Geld zurück, da Sie behaupten aufgrund des gemeinsamen Kredites zur Wohnraumschaffung sei eine Lebensgemeinschaft anzunehmen und dadurch alles andes zu berechnen gewesen. Das bereitet mir jetzt große Sorgen. Ich habe kein Geld erspart, um etwas zurückzuzahlen. Deshalb wollen sie nun von dem bischen Notstandshilfe ( ca. 13,- Euro/Tag) was mir nach ihrer Berechnung noch zusteht, noch die Hälfte einbehalten. Dann bekäme ich nur ca. 220,- Euro pro Monat. Die Miete alleine ist aber 325,- Euro. Mit der Familienbeihilfe könnte ich jetzt nur Miete und Benzin fürs Auto bezahlen, oder n ur die Lebenserhaltungskosten und keine Miete. Sonst nichts mehr. 150 Euro Alimente helfen auch nicht viel weiter. Den Kredit bezahlt alleine der Kindesvater, da ich bis jetzt kein Geld dafür hatte. Er kann mir deshalb auch nicht mehr beisteuern. Kann das AMS Nostandshilfe das weit unter dem Existenzminimun und Mindeststandards für 1 Erwachsenen und 1 Kind ist einbehalten (exekutieren)? Können die uns einfach verhungern lassen oder auf die Straße schicken? Wissen Sie wie hoch bei Notstandshilfe der Freibetrag für Kredite ist? Haben Sie einen Tip für mich bezüglich Beschwerde gegen den Bescheid? Ich mache mir echt Sorgen! Deshalb freue ich mich auf ein paar Informationen Ihrerseits Herzlichen Dank mit freundlichen Grüßen (2.03.16)
Antwort: "Sozial" ist für das AMS ein Fremdwort - Es behält sich bei "Übergenuss?" die Hälfte des Bezugs ein - egal wie hoch dieser ist und ungeachtet was mit euch passiert. Nur, wenn sie nachweisen können, dass ihr beide getrennt lebt und gemeldet seid, dann kann es sich nicht um eine Partnerschaft im Sinne der Anrechnung handeln. Sie legen sofort auf den Bescheid - mit dieser Begründung, die ihr ja nachweisen könnt - ev. Meldezettel vom Gemeinde-, Wohnungs-Amt - Berufung ein / (erhebt Beschwerde)
Rückfrage: Was ist mit dem Kredit zum Wohnhausbauen passiert?
Über die Höhe der Freigrenzen kann ich keine Auskunft geben. Hier Antworten dazu: Was sind Freigrenzen und eine Freigrenzenerhöhung?
Warum werden nicht alle Kredite als Freigrenze berücksichtigt? Welche Kredite werden berücksichtigt? (Aufrufen und anklicken) Stellen sie diese Frage ev. dem AMS-BeraterIn bzw. Vorgesetzten! (mit Begleitperson) oder sie verlangen auch einen Bemessungsbescheid! Und unbedingt / sofort Berufung einlegen!
Zur Info: Betreuungspflichten. (ohne Gewähr)
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1.03.16 um 17.08 Uhr - von P. H. - "Zwangsarbeit statt I-Pension für kranke Menschen" |
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Unsere hohen gottgleichen Pharaonen (Politiker) haben wieder neue Verschlechterungen für das einfache Fußvolk (ASVG) beschlossen!!
Rehageldbezieher werden jetzt nicht mehr als Kranke oder als Arbeitsunfähige bezeichnet, sondern ganz einfach als Arbeitslose. Und um die Langzeitarbeitslosigkeit von Rehageldbezieherun zu vermeiden, soll für eigentlich kranke Menschen neben Deppenkursen auch gleich der Zwang zur Arbeit in einem SÖB kommen!!!!
Es kommt genau das, was wir schon vor einigen Jahren hier im Soned Forum vermutet haben. Zwangsarbeit statt I-Pension für kranke Menschen.
Und wenn man es dann endlich in die Alterspension geschafft hat, kommt die nächste Überraschung: Für die ersten drei Jahre nach dem gesetzlichen Antrittsalter bekommt man nur noch die Pension bis zur Höhe der Ausgleichszulage. Und ein dazuverdienen ist in der ASVG-Alterspension grundsätzlich nicht mehr erlaubt.
ich selber bin jetzt schon langzeitarbeitslos, wohne in einer prekären Wohnsituation, und lebe in bitterer Armut, und habe keine chance auf einen Job!!!!!!!
Was folgt wird eine bittere Altersarmut sein. Allerdings nur für uns. Weil für Beamte gelten all diese Änderungen NICHT !!!!! quelle: ORF
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Aus der Quelle: "Keinen vollen Dazuverdienst mehr: Alles, was über Ausgleichszulage bzw. Geringfügigkeitsgrenze hinausgeht wird bis zur Hälfte angerechnet" Auf der anderen Seite ist es nicht mehr möglich, neben der Pension voll dazuzuverdienen. Ebenfalls für die ersten drei Jahre nach dem gesetzlichen Antrittsalter bekommt man nur noch die Pension bis zur Höhe der Ausgleichszulage (oder je nach weiteren Verhandlungen Geringfügigkeitsgrenze) zur Gänze. Alles, was darüber hinausgeht, wird bis maximal zur Hälfte angerechnet, das heißt: nicht ausgezahlt.
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Zur Sache: „Ab 2014 keine befristete Invaliditätspension mehr" "Nun werden auch Kranke zum Feindbild erklärt und dem menschenverachtenden AMS ausgeliefert" (28.07.12)
"Rehageld-Fragestellung: "3-Reich-Gesundheitspolitik?" "Zwangsbehandlung? / Zwangsmedikation? / Zwangspsychologisierung?" (10.09.14)
Sehr besorgniserregend! Bestätigt sich meine Befürchtung?" "Zwangsrehabilitation"-"Zwangsmedikation"("?") "Rehabiliationsgeld: Verfplichtende stationärer Rehaaufenthalt in einem psychiatrischen Rehabiliationsspital." (28.05.15)
3.03.16 um 11.51 Uhr - von L. P. - "Wozu bestehen noch die Begutachtungsstellen" Zu dem Beitrag "Zwangsarbeit statt I-Pension für kranke Menschen": Hier fragt man sich, wozu bestehen überhaupt noch die sich aus einer unüberschaubaren Anzahl an Untersuchungs-Räumen zusammensetzenden "Begutachtungsstellen" in den Pensionsversicherungsanstalten? Für die Handvoll, denen die I-Pension noch gewährt wird, würde eine ganz normale Praxis auch genügen.(2.03.16)
um 14.10 Uhr - "Vom Hippokrates Eid haben diese "gerichtlich beeideten Sachverständigen" / "Ärzte" noch nie gehört." Danke, Herr Moser.
Ich habe es, glaube ich, schon einmal geschrieben: Ich bin seit etwa einem dreiviertel Jahr in Pension - GOTT SEI DANK. Mir geht es bei diesem ganzen, Entschuldigung bitte, verbrecherischen Thema um die Arbeitslosen auch um meinen Sohn, dem jederzeit das gleiche Damoklesschwert in der Privatwirtschaft treffen könnte.
Ich selbst habe vor etwa 4 Jahren vor der Pension auf Grund seit meinem 3. Lebensjahr bestehendem Asthma und Neurodermitis (hatte damals schon 40 Beitragsjahre!!! hinter mir), und durch die andauernden Kortison gaben daneben entstehende Osteoporose, um I-Pension angesucht. Wie zu erwarten, abgelehnt. Der "Sachverständige für Berufskunde" attestierte mir (ACHTUNG, bitte), dass ich mit Asthma(!) u.a. auch in einer Parfümerie(!!!) arbeiten könnte. Das muss man sich einmal vorstellen. Die "Verhandlung" beim sogenannten "Sozialgericht" dauerte exakt 4 (!) Minuten. Und ich sage es Ihnen hiermit ganz offen und ehrlich: Diese "gerichtlich beeideten Sachverständigen" sind noch größere Verb......., als die Politiker, die denen so etwas erst ermöglichen. Hippokrates Eid(?) Haben diese "Ärzte" noch nie gehört. Schande.
Trotzdem: Alles Gute weiterhin.
Freundliche Grüße. |
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