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28.03.2016 um 10.23 Uhr - von C*. - "Genügt eine Bewerbung pro Woche "


Bin Langzeitarbeitsloser seit zwanzig Jahren u.es wurde von Gerichtssachverständige festgestellt das die Schulbarkeit u.Umschulung nicht mehr gegeben ist.Genügt eine Bewerbung pro Woche oder kann das AMS per Gesetz mehr verlangen.Habe schon einmal eine Aufforderung bekommen (schriftlich) mich einmal pro Woche zu bewerben drei Monate lang worauf ich mich dreimal pro Woche beworben habe.mfg. c.

Antwort:
Falls es wegen dieser Forderung zum Rechtsstreit kommt - bzw. sie auf eine Sperre aus diesem Grund Berufung einlegen müssen, so unterstützt sie der VwGH in dieser Angelegenheit, der
den Methoden des Arbeitsmarktservice, schematisch wöchentlich eine bestimmte Anzahl von Bewerbungen vorzuschreiben, einen Riegel vorschiebt.
Eine bestimmte Zahl von Bewerbungen nachweisen. (ohne Gewähr)


27.03.2016 um 22.12 Uhr - von NM*. - "Bereits 2x um I-Pension angesucht und 2x abgelehnt"


Sehr geehrter Herr Moser!

Meine Mutter ist körperlich sehr eingeschränkt (Bandscheibenvorfall, COPD II, Immunschwäche, etc.). Sie ist 1960 geboren, hat keinen Beruf erlernt, hat aber immer in verschiedenen Positionen gearbeitet.
Sie hat nun bereits 2x um die I-Pension angesucht und wurde 2x abgelehnt. Im April findet die Tagsatzung statt, zu welcher die Diagnose der Gutachter herangezogen wird. Meine konkreten Fragen:
Wie kann sie sich auf die Tagsatzung vorbereiten? Was wird hier von ihr erwartet?
Die Befunde der Gutachter stimmen nicht mit den Diagnosen der anderen (unabhängigen) Ärzte überein. Mehrfach wurde ihr bereits schriftlich bestätigt, dass sie nicht arbeitsfähig ist aber lt. Gutachtern kann sie uneingeschränkt 40 Stunden arbeiten, auch ein Wohnortswechsel und/oder Pendeln sei zumutbar. Wie kann man dagegen vorgehen? Meines Wissens nach sind die Gutachter nicht unabhängig sondern werden von der PVA (beklakte Partei) bestellt. Ich frage mich, wie kann vor Gericht ein Gutachten herangezogen werden, welches von der beklakten Partei finanziert wird? Sollte sie Berufung einlegen wird sie einen Rechtsvertreter benötigen. Können Sie einen Rechtsanwalt mit entsprechenden Fachwissen/Erfahrung empfehlen?

Vielen vielen Dank für Ihre Anwort!

Beste Grüße und schönen Abend
NM

Antwort:
Ja, eine Rechtsvertretung wäre sehr vorteilhaft, auch wenn dies nicht zugleich einer Garantie auf Erfolg gleichkommt. Trotzdem sollten sie (ihre Mutter) sich ev. einen Rechtsanwalt nehmen.
Denn Berichte über Gutachter verlangen, wenn irgendwie möglich, nach einer Rechtsvertretung / RA.! - Diese lassen nämlich bez. "demokratischen Rechtsstaat" mehr als zweifeln.
>PVA-"Fürchtet euch" / "Gekaufte Gutachter"

Probieren sie es mal bei Rechtsanwalt Dr. Pochieser
("Kontaktieren sie ihn - wenn er selbst nicht übernehmen kann, ev. kann er sie an einen Kollegen weiterempfehlen?") (ohne Gewähr)
Falls sie keine Rechtsschutzversicherung haben, entstehen aber Kosten.


25.03.2016 um 16.40 Uhr - von H. - "Gesundheitsstrasse <> Untersuchung für den Pensionsantrag"


Diesen Link habe ich auf die Schnelle gefunden. Ist vielleicht auch für andere Leser interessant.

GESUNDHEITSSTRAßE – SCHLUSS MIT MEHRFACHBEGUTACHTUNGEN (sozialministerium.at)

Vor allem der Punkt, dass die Untersuchung der Arbeitsfähigkeit bei negativem Entscheid und innerhalb 6 Monaten erfolgenden Pensionsantrag auch gleich als Untersuchung für den Pensionsantrag dient.
Was als Vereinfachung verkauft wird, ist in Wahrheit eine miese Falle. Denn wer zur Arbeitsfähigkeitsuntersuchung mit dem Vorsatz hingeht auf jeden Fall arbeitsfähig zu sein und dann dennoch einen negativen Bescheid erhält, kann sich einen nachfolgenden Pensionsantrag gleich aufmalen bzw. wird das erste Gutachten sicher auch für später erfolgende Pensionsanträge herangezogen, wo es dann plötzlich heißen könnte, wie sich der Zustand so schnell verschlechtert haben könne.
mfg. H.


25.03.2016 um 1.25 Uhr - von P. - "Österreich: Niedriglohnsektor und Hartz-IV-Modell im Gespräch"


unter:
"Ex-IHS-Chef für Niedriglohnsektor" (24.03.2016)
+ Anmerkung:
"Forderungen der Gier, der Verantwortungslosigkeit, der niedrigen emotionalen Intelligenz / der rücksichtslosen Egoisten!"


24.03.2016 um 21.28 Uhr - "Gastkommentar von Ulrike Orso"

"Armut / Funktionelle Arbeitslosigkeit"


Lieber Herr Moser,

anbei zwei pdf-Dateien die Sie zur Verfügung stellen können. Die Esseys sind in Anlehnung an Interviews mit Prof. Dr. Butterwegge, Prof. Dr. Bontrup und Dr. Dirk Müller entstanden. - Armut.pdf - funktion_Arbeitslosigkeit.pdf .


24.03.2016 um 14.03 Uhr - von N.I. - "Job Cross Mentoring" (für Akademiker)"


Lieber Herr Moser,

ich besuche derzeit die BBE "Job Cross Mentoring" (für Akademiker) des Vereins BIC in 1090 Wien Porzellangasse 50. Das ist eine freiwillige Maßnahme mit 4 Wochen Workshops und anschließendem Mentoring mit einer Führungskraft aus der Wirtschaft.
Am 22.03.2016 war die Infoveranstaltung, Ausfüllung eines Fragebogens, und ein Einzelgespräch zur Aufnahme. Zur BBE habe ich mich also freiwillig gemeldet und bin auch aufgenommen worden.
JETZT beginnen aber schon vor dem eigentlichen Start die PROBLEME, da es sich um Datenschutzangelegenheiten handelt.

Ich erhielt heute folgende MAIL:

Liebe Teilnehmerinnen und Teilnehmer,
wir freuen uns sehr, dass Sie bei uns starten!

Nächste Woche finden am 29. und 30.3. Workshops von 9:00-17:00 statt.
Wir bitten Sie pünktlich zu sein!
Bis dahin bitten wir Sie, uns die beigefügte Liste Ihrer letzten Bewerbungen zu retournieren und Ihre Vorschläge/Wünsche für MentorInnen und Unternehmen mitzuteilen.
Wie Sie wissen unterliegen wir dem Datenschutz. Wir bitten Sie daher
weiters uns einen Lebenslauf zu schicken, den wir an zukünftige MentorInnen senden können.

Wir wünschen Ihnen ein frohes Osterfest!
Mit freundlichen Grüßen
Das BIC Team

Meine Bewerbungen der letzten 5 Monate und natürlich davor sind im eAMS-Konto gespeichert und gehen eigentlich - zumindestens sehe ich das so - nur mich und das AMS etwas an und nicht das BIC.
Was will das BIC mit der, in beigefügter Liste, eingetragenen Bewerbungen veranstalten? Wird das eine Datensammlung?
Freue mich auf Antwort!!
Bitte anonym unter N.I. veröffentlichen!!

Danke und liebe Grüße, (23.03.16)

Antwort:
Da die Freiwilligkeit betont wurde, darf man ev. davon ausgehen, dass vieles verhandelbar ist! Probieren sie es - Sprechen sie alles, was ihnen Sorgen macht an und erklären denen, dass sie nicht bei allem mitmachen wollen bzw. dass sie aus datenschutzrechtlichen Gründen auf eine Weitergabe sensibler Daten verzichten / wollen! (Datenschutz)


24.03.2016 um 14.00 Uhr - von W. S. - "Ex-IHS-Chef für Niedriglohnsektor"


Es wird (noch) härter werden ...
Rekordarbeitslosigkeit: Ex-IHS-Chef für Niedriglohnsektor
Christian Keuschnigg empfiehlt die deutsche Hartz IV-Arbeitsmarktreform als Vorbild

Rekordarbeitslosigkeit: Ex-IHS-Chef für Niedriglohnsektor (standard) (23.03.16)

Anmerkung: "Forderungen der Gier, der Verantwortungslosigkeit, der niedrigen emotionalen Intelligenz / der rücksichtslosen Egoisten!"
"Diejenigen die das (Niedriglohnsektor / Hartz IV) fordern, haben nicht ein gesellschaftliches Funktionieren im Sinn. Nein, das sind Angehörige gehobener sozialer Schichten, die ihren Wohlstand absichern wollen und nicht im geringsten bereit sind etwas abzugeben / zu teilen. Im Gegenteil ringen sie in ihrer Gier nach noch mehr Profit / materiellen Vorteil / Macht etc. ohne auf Menschen, dem sozialen Miteinander - der gesellschaftlichen Harmonie, Rücksicht zu nehmen!
Den Schaden sollen andere tragen. Sollen diejenigen tragen, die genau durch deren (Klientel)-Politik in Armut und Ausgrenzung verharren müssen und deswegen als Feindbilder hingestellt werden (können/dürfen) - weswegen die es auch verdienen ein jämmerliches Dasein zu fristen! bzw. ("ev. auch jämmerlich zu verrecken")"

("Der Charakter / Motiv dieser Gesinnung / Leute")

25.03.2016 um 1.25 Uhr - von P. - "Österreich: Niedriglohnsektor und Hartz-IV-Modell im Gespräch"
Angesichts der inzwischen wieder recht hohen Arbeitslosigkeit in Österreich, werden radikale Maßnahmen angedacht. Darunter die Etablierung eines Niedriglohnsektors und ein Österreich-Hartz-IV. Dabei gäbe es bei den Lohnnebenkosten durchaus Spielraum, den man nutzen könnte.
(Von Marco Maier / contra-magazin.com)


24.03.2016 um 11.39 Uhr - von H. - "Gesundheitsstraße sehe ich etwas gelassener, da mir regelmäßig empfohlen wird, um Pension anzusuchen"


> unter: "Deppenkursbefreiung?" (22.03.2016)


24.03.2016 um 7.21 Uhr - von F*. - "Von tgl 32,27. ALG. auf 22,36 Notstand gekürzt?"


Hallo Hr. Moser! Ich habe folende Frage . Ich bin seit August 2012 arbeitslos gemeldet, bin jetzt 58 J geworden.Mein tgl Arbeitslosengeld betrug ? 32,27. Im Juni habe ich eine geringfügige Beschäftigung angenommen. Vom AMS Berater wurde dem Arbeitgeber die 50+ Initiative vorgeschlagen. Also wurde ich ab Juli vollbeschäftigt. Nach Ablauf der 6 monatigen Unterstützung durch das AMS an den Dienstgeber wurde ich wieder gekündigt. Im Jänner habe ich mich wieder arbeitslos gemeldet. Mein Nettogehalt als Angestellte betrug bei der Fa. ?1460,00, nun bekomme ich plötzlich nur mehr den Notstand und keine Arbeitslos und das tgl. Geld wurde auf ? 22,36 gekürzt. Ist das alles rechtens? Ich habe einen Kredit vor Arbeitslosigkeit aufgenommen und muß den auch zurückzahlen, ich lebe alleine muß für die Miete Strom Heizung und Lebenerhaltungskosten aufkommen. Warum bekomme ich jetzt kein Arbeitslosengeld mehr?

Antwort:
In Berechnungsangelegenheiten muss ich bei meinen Antworten selbst vorsichtig sein! Habe zuwenig Einblick um verbindliche Aussagen zu tätigen.
Sieht anscheinend aber so aus, dass ihr Arbeitslosengeld ausgelaufen ist und sie jetzt Notstand bekommen.
Neuen ALG-Anspruch hätten sie nach einer 28 wöchigen DV. erlangt.
ALG. hätte aber nicht weniger werden dürfen, da ihre Bemessungsgrundlage geschützt ist!
Stellen sie einen Antrag auf Bemessungsbescheid-(Muster), um schriftlich aufgelistet zu bekommen, warum die Notstandshilfe so gering ausfällt. Bei Ungereimtheiten wäre eine Berufung möglich! (ohne Gewähr)


23.03.2016 um 0.54 Uhr - von R. - "Mir wurde jetzt ein Praktikum nahegelegt?"


Hallo! Ich besuche gerade einen dieser legendären AMS kurse...:-)
Meine frage...mir wurde jetzt so ein praktikum nahegelegt..natürlich unbezahlt,kein gehalt des gültigen KV des betriebes..sondern,wie es so schön verpackt wird..das ams ist so nett und übernimmt die kosten..ich bekomme einfach meine AMS leistung.
Ist so ein gratis praktikum eigentlich rechtlich konform?
Natürlich sehe ich ein,das es ja durchaus auch mir etwas bringen könnte,aber bei Dieser gratis ausbeutung stellen sich meine nackenhaare auf.
Oder sehe ich das zu negativ?
Ist das einfach so üblich?
Würde gerne Ihre Meinung hören.
Danke!
MfG (22.03.16)

Antwort:
Wäre nur freiwillig möglich! Unterzeichnen sie nichts, das zum Inhalt hat, dass sie auf eine KV-Entlohnung verzichten! Im Gegenteil machen sie den Dienstgeber darauf aufmerksam, dass sie nach KV entlohnt werden wollen und dies ev. per Sozialgericht einfordern werden! "Dann dürfte ausdiskudiert sein?"

Praktikum - keine Gratisarbeit / Schnuppertage statt Probetage

Zur Info: "SÖB-Ausbeutungs-, Ausnutzungsmethode Arbeitstraining?" (Ohne Gewähr)


22.03.2016 um 11.02 Uhr - von P. - "Wie vermutet ist gegen mich ein negativer Bescheid erlassen worden?"


unter:
"Sperre, weil ich nicht jeden Test (Mathematik usw) mitgemacht habe bzw. ich unmotiviert war?" (15.03.2016)


22.03.2016 um 11.00 Uhr - von B*. - "Mein Verdacht ist, dass die AMS Mitarbeiter bei meinem Fall nicht korrekt vorgegangen sind und nun ist keiner zuständig?"


Sehr geehrter Herr Moser,

im Internet habe ich Ihre Seite gefunden und wollte Mir bei Ihnen ein Rat holen. Mein Verdacht ist, dass die AMS Mitarbeiter bei meinem Fall nicht korrekt vorgegangen sind und nun ist keiner zuständig.
Meine Geschichte:
Mein letzter Arbeitstag war 6.1.2016 mein Termin bei AMS habe ich erst für 5.2.2016 bekommen. Also suchte ich selbst einen passenden Job. Leider fand ich nichts und habe beschlossen zurück in die Slowakei zu gehen und dort weiter zu suchen. Bin eine Slowakin, die schon über 10 Jahre in Österreich gearbeitet hat.
Bei meinem Termin habe ich erklärt, dass ich leider keinen Job gefunden habe und zurück in die Slowakei fahre. Darauf reagierte die Dame mit: Ok, da wars dann. Sie haben kein Anspruch wenn Sie in die Slowakei fahren.
Als ich nach der Mitnahme von dem Arbeitslosengeld in das EU Land gefragt habe, musste sie Rücksprache mit Kolegen halten und ich wartete in Warteraum. Dann sagte sie, ich muss 30 Tage zur verrfügung stehen, es ginge anders nicht. Also erklärte ich der Dame dass von 6.1. bis 5.2. es 30 Tage sind, dann liess sie mich Formulare unterschreiben und schickte mich weg mit dem, dass ich alles per Post erhalte. Das war die Beratung. Nichts mehr, nicht weniger. Keine Kopie von irgenwas, keine Anweisungen was ich tun soll.
Ich rief am gleichen Tag noch mal an um zu fragen, wie es ist, ob ich mich bei Amt in der Slowakei melden soll. Da rief mich 4 Tage später der Abteilungsleiter an und sagte dass ich es machen soll. Hatte ich aber schon längst, sicher ist sicher. Wollte kein Risiko eingehen. Lange habe ich aber keine Post erhalten und deswegen rief ich noch mal an, es war glaub ich um den 22. Februar herum. Der Herr am telefon hatte absolut keine Ahnung, wollte mir einreden, dass ich nicht Vollzeitbescheftigt war usw. Hat sich geklärt. Woche drauf bekam ich PDU1 ohne dass mein Einkommen vorgemerkt wäre. Also praktisch noch mal telefonieren. Da ist mir gesagt worden, dass der Abteilungsleiter persönlich gemacht hat. Na ja, Fehler passieren dachte ich. Nach 3 Tagen hatte ich endlich komplett ausgefüllten Formular und ging zum Amt in der Slowakei, es war der 9. März.
Da habt mir die Mitarbeiterin erklärt, dass es kein Mitnahme Formular ist. Und mit PDU1 hatte ich kein Anspruch, ist in der Slowakei abgelehnt worden. Also rief ich wieder AMS an und wurde verbunden. Ich erkärte alles, da sagte der Mitarbeiter, dass da wo ein Fehler passieren musste er schaut nach un meldet sich. Dass war vor 14 Tagen. Heute nach 2 mal telefonieren ist er nicht erreichbar, nicht zuständig usw. Ich versuchte in meiner Verzweiflung andere AMS Stelle und informierte mich. Erzählte wieder die ganze Geschichte. Zum xten mal. Dann hat mir die Dame mitgeteilt, dass meine Betreuerin den PDU1 eingetragen hat und nicht PDU2, ich musste PDU2 verlangen. Die betreuerin hat wohl gewusst, das um Mitnahme geht und hat falschen Formular eingetragen, die kennt sich nicht aus welcher Dokument für was ist und ich soll mich auskennen? Dann versuchte die Dame aus Salzburg den Abteilungsleiter von dem AMS anzurufen, der es behandelt hat, und er teilte ihr mit, dass er mit mit telefoniert hat und mir sagte, dass ich kein Anspruch habe. Was aber absolut nicht der Warheit entspricht. Mich hat keiner angerufen und mir mitgeteilt, dass ich kein Anspruch habe. Mich hat auch keiner zurück gerufen wie ich Auskunft wollte und seit dem Zeitpunkt sind alle unerreichbar. Ich sitze in der Slowakei, kann nichts machen auser telefonieren, was aber nichts bringt. Man ist ehrlich, sagt dass man das Land verlässt und wird behandelt wie ein Verbrecher und hat kein Anspruch. Wäre ich still geblieben und einfach ausgereist, hätte ich das Theater jetzt nicht und mein Arbeitslosengeld wäre jeden Monat an meinem Konto, na ja, die 700 km monatlich zum AMS Termin wären auch kein Problem. Man ist ehrlich, aber wie ich sehe, Erlichkeit wird nicht immer belohnt.

Herr Moser, meine Frage ist nur, wie soll ich weiter vorgehen? Ist der Ablauf bei AMS korrekt gewesen ? Habe ich wirklich kein Anspruch obwohl ich es in Österreich habe und alle Schritte für die Mitnahme eingehalten habe? Kann AMS einfach so aus der Laune nein sagen?

Ich entschuldige mich für die Fehler, aber mein Deutsch in Schrift ist nicht perfekt.

Danke für die Zeit die Sie sich nehmen und hoffe auf eine Antwort.

Mit freundlichen Grüßen (21.03.16)

Antwort:
Sieht so aus, als wären sie falsch informiert worden. Leider sind BeraterInnen zu finden, die unseriös sind - "Vermutlich" sind diesen die Prämien wegen arbeitsmarktpolitischer Erfolge (durch Statistik-Beschönigung) wichtiger als "Anständigkeit"/"Seriosität"!
Sie hätten bei rechtzeitiger Vorsprache - was bei ihnen der Fall war - den Versicherungsleistungs-Anspruch (nach Antragstellung) für drei Monate mitnehmen dürfen! - U.a. bei Arbeitsuche - die dann zu belegen wäre - "ev. Bewerbungsmappe"

Siehe: Mitnahmeanspruch muss bei der Abmeldung gestellt werden! ev. Formulare.

("Weitere Info?: Arbeitslosigkeit und Arbeitssuche - Aussenministerium)

AMS - Haftung - Die bekl. Partei hat für die Folgen der falschen Auskunft ihrer Organe einzustehen!
Das Problem wird sein, dies irgendwie zu beweisen - können sie das irgendwie?

Auf alle Fälle ist eine schriftliche Aufsichtsbeschwerde mit Beschreibung des Vorfalles anzuraten! Vielleicht gibt die BeraterIn ihr versehen zu - so es eins war - oder verstrickt sich in Widersprüche - falls?

Schreiben sie unbedingt auch der Volksanwaltschaft ( vaa@volksanwaltschaft.gv.at) - Die könnte ihnen in diesem Fall helfen.

Auch schreiben sie dem Geschäftsstellenleiter ihrer AMS-Geschäftsstelle und erklären ihm genau wie sich das zugetragen hat und was er jetzt vorschlägt!

Ansonsten wäre es ev. eine Möglichkeit, für eine Zeit nach Österreich zurück zu kehren, wieder in die Arbeitslosenversicherungsleistung einsteigen und diesmal "geordnet" (betrifft m. E. das AMS) in die Slowakei, mit drei monatigen Anspruch, um Arbeit zu suchen, zu reisen! (Ohne Gewähr)

Kämpfen sie um ihr Recht!

Vieleicht wenden sie sich noch an die Solidaritätsgruppe und bitten um Antwort - ist auch per E-Mail ( info@solidaritaetsgruppe.org ) möglich!

Haben sie eine Rechtsschutzversicherung! Rechtsbeistand (RA) wäre toll!
Ansonsten - falls sie nach Österreich kommen - besuchen sie auch den Gerichtsauskunftstag ihres "Ex"-Bezirks!" (Ohne Gewähr)


22.03.2016 um 10.18 Uhr - von N. - "Deppenkursbefreiung?"


Guten Abend! Ich hätte eine Frage bezüglich Ams Kurse bzw einer Befeiung solcher Kurse.

Es ist derzeit so, dass ich am *.3 einen Kurs "Neue Wege" besuchen sollte. Da ich aber unter einer Sozial Phobie leide und Angstzustände habe bin ich gleich ab dem ersten Tag in Krankenstand gegangen. Als ich mich beim Ams krank meldete sagte mir der Herr am Telefon, bei der Gesundmeldung wird dann entschieden ob es noch einen Einstiegstermin gibt.

Ich muss mich morgen beim Ams persönlich zurückmelden und hab echt Panik davor weil ich es nicht schaffe soeinen Kurs zu besuchen. Ich bin froh das ich es Aufs Ams schaffe. Immerhin steht meine Existenz am spiel. Ich habe einen Klinisch Psychologischen Test gemacht, bekomme den Befund aber erst im April. Am 24.3 habe ich einen Termin bei einer Pyschiaterin. Sie wollte ich um eine Kursbefreiung bitten, da es mir mit meiner Krankheit derzeit nicht möglich is mich dort reinzusetzen und mich erniedrigen zu lassen. Meine Frage : Reicht eine Kursbefreiung vom Psychiater? Oder muss ich noch etwas beachten ? Ich will auch jeden Fall eine sperre vermeiden da ich sonst meine Wohnung verliere.
Mit freundlichen Grüßen (21.03.16)

Antwort:
Besorgen sie sich unbedingt ein Attest vom Facharzt / Psychiater - und lassen sie sich eine Kursbefreiung ausstellen - die sie vorlegen! Die müsste, sollte helfen, zumindest solange bis das Testergebnis kommt.

Siehe auch den Eintrag bzw. Antwort bez. "Neue Wege" und "Freiwilligkeit?"
"Zwangsmassnahme / Deppenkurse".

Da das AMS die Bezüge auch rechtswidrig sperrt, ist ev. eine Berufung notwendig!(Ohne Gewähr)
Falls möglich, nehmen sie sich eine Begleitperson zu den Terminen mit!

23.03.2016 um 18.09 Uhr Uhr - von H. - "Zur Deppenkursbefreiung?"
Antwort auf 22.03.2016 um 10.18 Uhr - von N. - "Deppenkursbefreiung?"

Ich habe erst am Montag meinen Arzt um eine Befreiung ersucht. Dieser schrieb einfach, dass ich wegen einer chronischen Erkrankung schon länger in Behandlung bin, und derzeit aus gesundheitlichen Gründen den Kurs nicht besuchen kann. Das hat vollkommen gereicht.
Aus "Rache" und weil ich halt einfach aus der Statistik muss, darf ich jetzt halt in die Gesundheitsstraße, mit der Begründung, wenn ich so einen einfachen Kurs nicht besuchen kann, dann wird an meiner Arbeitsfähigkeit gezweifelt.


Antwort:
Ja die Deppenkurse sollen auch anderen Zwecken als "Schulung" und Vermittlung dienen. Vorsicht also, wie sie argumentieren. Sie dürfen auf keinen Fall auf "arbeitsunfähig" plädieren!
Reden sie sich ev. mit dem Arzt zusammen - auf dass eine Begründung zustande kommt, die eine Deppen-, Mobbingkurs-Befreiung-Pause trotz Arbeitsfähigkeit rechtfertigt!

Frage: Haben sie solche "Kurse / Deppenkurse" schon mal besucht?

24.03.2016 um 11.39 Uhr - von H. - "Gesundheitsstraße sehe ich etwas gelassener, da mir regelmäßig empfohlen wird, um Pension anzusuchen"
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Ich habe schon einen Deppenkurs besucht, Marke halbe Zeit " ziehen sich
etwas an, wenn sie zu einem Vorstellungsgespräch gehen", die andere Hälfte
Stellensuche am PC. Allerdings ist derjetzige etwas gefinkelter, weil sie
theoretisch verschiedene Module anbieten- eh das Übliche Buchhaltung,
englisch, französisch etc. . Ich denke da wird man doch argumentieren
können, dass mir Kenntnisse fehlen.
Das mit der Gesundheitsstraße sehe ich im Moment etwas gelassener, da mir
sowieso regelmäßig empfohlen wird, um Pension anzusuchen- was ich einfach
mit dem Wissen, dass rein mit körperlichen Gebrechen absolut keine Chance
besteht und es auch einfach wahnsinnig viel Kraft kostet, bis jetzt
unterlassen habe.
mfg H (23.03.2016)

Antwort:
Ev. stellen sie einen I-Pensionsantrag ohne sich zuviel zu erhoffen - so die Nerven etwas schonen und ev. für 2 Monate vorm AMS Ruhe haben!
Zur Info: "Zwangsmassnahme / Deppenkurse". (ohne Gewähr)


22.03.2016 um 10.00 Uhr - von K*. - "Geringfügigkeitsgrenze?"


Ich habe folgende Frage:
Bin seit Oktober 2015 arbeitslos wegen betriebsbedingter Kündigung.
Nun habe ich seit ein paar Monaten ein politisches Mandat angenommen (Bezirksrat).Das heisst,ich bekomme im Monat ca.390.-- Euro Aufwandsentschädigung dafür. Das AMS wollte mir das Geld bereits einstellen,haben aber dann doch einen Rückzieher gemacht,weil ich ja nicht über die Geringfügigkeitsgrenze gekommen bin.Jetzt hab ich aber folgendes Problem:Als Bezirksrat bin ich ab und zu bei sogenannten Augenscheinen dabei. Hiefür bekommt im Durchschnitt ca.40.-- Euro Honorar bzw.Aufwandsentschädigung. Ich hoffe das das AMS dann nicht wieder das Geld einstellt weil ich dann ja über der Geringfügigkeitsgrenze wäre.
Kann mir da vielleicht jemand Hilfe geben?
Danke im Voraus! (21.03.16)

Antwort:
Vorsicht kommen sie über die Geringfügigkeitsgrenze, so wird das Geld eingestellt
("Ev. angerechnet" - Anrechnung von Einkommen aus vorübergehender Erwerbstätigkeit / AlVG § 21a
.")
Vielleicht können sie bez. Aufwandsentschädigung eine Abmachung treffen, um sicherzugehen, dass ihr Einkommen nie die Geringfügigkeitsgrenze überschreitet!
Zu beachten ist auch, dass es eine tägliche Geringfügigkeitsgrenze gibt!
2016 sind es 415,72 Euro im Monat - Bei einer fallweisen Beschäftigung (Dienstverhältnis kürzer als ein Monat) sind es durchschnittlich 31,92 Euro pro Arbeitstag. (Ohne Gewähr)
>Ev. stellen sie die Frage auch der AK "etc.?" - Bei Berechnungen ist es mir lieber die Betroffenen sichern sich über andere Quellen ab..


20.03.2016 um 20.12 Uhr - von C*. - " Erreichbarkeit gegenüber den AMS Mitarbeiter/In /Berater ?"


Grüß Gott Herr Moser!

Danke erstmal, dass man hier Schreiben kann und auch darf, Chapeau !

Also .. Meine Frage bezieht sich auf die /jene Handy - Erreichbarkeit gegenüber den AMS Mitarbeiter/In /Berater .. Zur Frage: Meine "anzumerken" sehr freundliche Ams Beraterin meinte letztens zu mir, dass sie es leid hätte für uns, "sie meine wohl mich" den Kopf hinhalten zu müssen, bezogen "Auch ! - auf die Handy Erreichbarkeit, da Ich - so meinte Sie , mit Absicht nicht ans Handy gehe um einer Tel. Zuweisung sowie
Bewerbungsnachfrage zu entgehen, diesbezüglich würde mich Interessieren inwieweit - und vor allem wie oft ich für das AMS erreichbar sein muss, oder gerne andersrum! Muss ich das Arbeitsamt wenn ich angerufen werde sofort zurückrufen ? Stunden, Tage ? Wie sieht die Rechtslage aus ? Muss ich Abheben und "SOFORT" Zurückrufen ?
Mit freundlichen Grüßen (19.03.16)

Antwort:
Nicht nur weil es möglich sein kann, dass jemand kein Handy besitzt, ist eine sofortige Erreichbarkeit über "Telefon" nicht zwingend vorgegeben bzw. darf keine Sanktion drohen, wenn eine sofortige Erreichbarkeit per Handy nicht gewährleistet ist!
Sondern, auch aus der VwGH-Erkenntnis "Arbeitsverhältnis nicht von einer Minute auf die andere" ist ("eigentlich") abzuleiten, dass eine schriftliche "Post"-Mitteilung/Benachrichtigung für das AMS genügen sollte / müsste!
Bestehen sie ev. drauf, dass sie wichtige AMS-Post per "Einschreiben" zugesandt haben wollen! (Ohne Gewähr)

21.03.2016 um 10.00 Uhr - von B. - "Zusatzfrage"
hab vor kurzem zum thema erreichbarkeit etwas auf ihrem forum gelesen hab da eine zusatzfrage:
da ich befürchtete das eventuell mal ne post sendung "verloren" geht (mit den neuen postkästchen kann jeder reingreifen) bat ich die ams beraterin sie möge notieren das ich die wichtige post eingeschrieben bekomme ....daraufhin sie "ich könnte 1x die woche selber in der infozone nachfragen ob es in der woche post für mich gab"....in wie fern ist das reglementiert darf sie mich dazu verpflichten sonst wenn ich ne post nicht bekomme ne sperre bekomme oder ist das nur ein vorschlag damit sie ihre arbeit erleichtert und mich unter druck setzt ?

Antwort:
Sie, die AMS-BeraterIn, könnte die Pflicht zum ein-wöchigen Infozone-Besuch, nur im Zusammenhang mit einem Kontrolltermin verlangen. Ansonsten sollte es eine freiwillige Angelegenheit sein.
Geht aber ein Schreiben / ev. Vermittlungsvorschlag verloren, ohne dass die BeraterIn den Brief eingeschrieben hat, so bestehen gute Chancen auf eine erfolgreiche Berufung - gegen eine ev. Bezugssperre.

>Es gibt eine VwGH-Erkenntnis, aus der zu entnehmen ist, dass er (der VwGH) davon ausgeht, dass die AMS-Postsendung eingeschrieben zugesandt wurde/wird und es nur dann zur Vereitelung kommt, wenn der/die Betroffene die Postzusendung, von der er/sie unterrichtet wurde/wird, nicht abholt!
Siehe Verwaltungsgerichtshof (VwGH)-Rechtssatz. (Interpretation ohne Gewähr)


19.03.2016 um 10.00 Uhr - von P*. - "AMS-Lebenslauf?"


Sehr geehrter Herr Moser!
Ich würde gerne wissen ob es legitim ist das man dem AMS seinen Lebenslauf zur Verfügung stellen muss oder dies aus Datenschutzgründen verweigern kann?

Vielen Dank vorab, Freundliche Grüße (18.03.16)

Antwort:
hallo - ev. bestehen sie darauf, dass sie nur firmen, bei denen sie sich bewerben einen lebenslauf aushändigen wollen - oder übergeben dem AMS einen tabellarischen lebenslauf. nur wirtschaftliche inhalte - ausbildungen / firmenanstellungen etc. "ev. keine privaten-sensible daten.

hier eine bindende auskunft zu geben ist schwer bis unmöglich. kann, wenn sie und das AMS auf den standpunkt beharren, zu problemen führen bzw. einen rechtsweg (verwaltungsgericht) erfordern.

siehe auch
Das AMS wurde vom Wirtschaftsminister (ÖVP/spö Regierung) zur folgenden Datenverarbeitung ermächtigt!

ev. brauchts hier einen rechtsweg um zu eruieren welche forderungen rechtmässig sind - und welche nicht.

ev. ist es angebracht, dass sie die frage vorher der Datenschutzbehörde (*) ) - http://www.dsb.gv.at/ bzw.und / auch
ARGE DATEN – Österreichische Gesellschaft für Datenschutz, 0676-9107032, www.argedaten.at, webmaster@argedaten.at stellen.

falls - danke für rückmeldung - ohne gewähr

19.03.2016 um 10.07 Uhr - von P*. - "Am Laufenden halten"
Vielen Dank für die rasche und informative Antwort, werde Sie am laufenden halten. Schöne Grüße (18.03.16)


18.03.2016 um 10.13 Uhr - von M*. - "Berufsunfähigkeitspension?"


Kann man direkt die Berufsunfähigkeitspension beantragen? Habe (bin 51 Jahre) seit Jahren Psoriasis (Schuppenflechte, laut Behinderung-Einschätzungskatalog 50-70% ) am ganzen Körper und einen Aktions Tremor von einem Motorradunfall (linksseitig, Behinderungskatalog 20-50%) gesamt somit Minimum 70% laut Einschätzungs-Behinderungskatalog. Die letzten 30 Jahren hat mich meine Familie finanziell unterstützt, war und wollte nie vom Staat abhängig sein, aber nur haben sich die finanziellen Hintergründe geändert und ich brauche Unterstützung. Habe selbst einen Mini Mini Job mit 4 Std. pro Woche, mehr schaffe ich nicht, da ich unter starken Juckreiz leide. Ist es nun besser über den Krankenstand, Chefarzt und Dauerkrankenstand die Berufsunfähigkeitspension zu beantragen oder doch besser gleich direkt bei der PVA...beim dem ganzen Krankheitsdisaster kommt natürlich soziale Komponente hinzu, gehe kaum aus, habe nur ganz wenige Freunde, sozial isoliert. Besten Dank für jede Hilfe! (17.03.16)

Antwort:
Sie können die Berufsunfähigkeitspension direkt beantragen - wenn es der fehlende/angeschlagene körperliche / geistige Gesundheitszustand erfordert. Wobei es mehr Chancen auf Genehmigung gibt, wenn sie schon des öfteren und schon längere Krankenstände (bzw. Dauerkrankenstände) hinter sich haben!
Stellen sie bei der PVA den Berufsunfähigkeitspensions-Antrag! Falls, kann es stattdessen auch das Rehageld geben.

Ps.: Überlegen sie mal ob ein Verein eine Alternative zur Isolation wäre. Dort hätten sie sozialen Kontakt und falls, finden sie dort Gleichgesinnte bzw. LeidensgenossInnen - denen es vorher genauso ergangen ist wie ihnen.
Bez. solcher Fälle würde sich sogar ein Arbeitslosenverein anbieten oder sie suchen über eine Suchmaschine im Internet nach einem Verein, dessen Inhalte sich mit ihren Interessen überschneiden! (ohne Gewähr)

19.03.2016 um 9.55 Uhr - von M*. - "Wir werden sehen"
Sehr geehrter Herr Moser,

besten Dank für die Info!
Da meine Befunde aus dem Jahr 2007 sind und diese wohl für die PVA keine Relevanz haben,
werde ich in einen langen Krankenstand gehen um neue Befunde zu bekommen,
dann zur PVA.

Ein Verein habe ich mir auch überlegt, Interessen gäbe es genug, aber an der Motorik fehlt es halt, das schränkt massgeblich ein.
Emotional bin ich auch nicht bereit mich in eine Einrichtung für (Teil)behinderte zu begeben-das wirkt für mich so entgültig, real stimmt es, aber das Gefühl verweigert.

Wir werden sehen, in diesem Sinne nochmals besten Dank und freundliche Grüße
M. (18.03.16)


17.03.2016 um 9.50 Uhr - von H*. - "Partnerschaftsanrechnung / selbstgesuchten, selbstbezahlten Kurs?"


Hallo. :)
Also ich wohne mit meiner Freundin seit kurzem in einer klein (1 Zimmer) Wohnung und bin seit zwei Monaten wieder arbeiten, Meine Freundin hat 1.417,19 Euro Bruttoeinkommen.
Daher ich nur befristet dort beschäftigt bin und ende des Monats wieder gehe. Danach würde ich gleich Notstand beziehen daher ich vorher länger geringfügig Gearbeitet habe, wollt ich wissen wie es um meinen Notstand bestimmt ist?
Kann mir bei dem Geringen Gehalt meiner Freundin was aberkannt werden vom Notstand wenn? Wo ist die Grenze?
Ich hab vorher mehr Arbeitslosengeld bekommen als sie Gehalt :)
Frage 2
Ich möchte mir im Notstand einen Kurs selbst finanzieren auf was sollte ich da achten? Könnte das AMS mir das auch verweigern?

Antwort:
Au - Bei Anrechnung des Partnerschaftseinkommens bleibt womöglich nicht viel bis nichts von ihrem Notstand übrig!
("Ausser sie leben in einer Wohngemeinschaft, in der jeder sein eigenes Schlaf-Zimmer hat - und niemanden ein Unterhalt zusteht und ein solcher auch nicht freiwillig geleistet wird")

Wie hoch ist die Notstandshilfe und wie wird sie berechnet? Seite aufrufen und die Frage anklicken.

Partnerschaftsanrechnung: Weitere Links unter Politik erzeugt Armut

Wenn sie Notstand bekommen, so dürfen sie keinen selbstbezahlten Kurs besuchen - ausser dieser findet nur am Wochenende statt. Denn unter der Woche, würden sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen, weshalb es keine Versicherungsleistung / Notstand gibt.

(Ohne Gewähr)


17.03.2016 um 7.16 Uhr - von N*. - "Bekomme ich nach Kündigung die Notstandshilfe wieder?"


Hallo,
ich beziehe Notstandhilfe (vorher Arbeitslosengeld).
Hätte nun ein Job-Angebot bin mir aber nicht sicher ob der Job das richtige ist.
Was würde passieren wenn ich nach 1 oder 2 Monate wieder kündigen würde? Bekomme ich dann die Notstandhilfe wieder? Oder müsste ich ein halbes Jahr arbeiten um erneut Anrecht auf Arbeitslosengeld zu haben? bitte um kurze Rückmeldung, danke

Antwort:
sie bekommen wieder die notstandshilfe - aber erst nach einem monat (sperrfrist)
also "sofort" wieder beim AMS zurückmelden - ev. machen sie sich ein probemonat aus - und bekämpfen den bescheid dieser 4 wochensperre - falls es eine gibt - mit einer berufung / siehe AlVG § 11. (ohne gewähr)


16.03.2016 um 16.57 Uhr - von K*. - "Über die Mindestsicherung mitversichert?"


Meine Tochter bezieht Mindestsicherung, kann ihre Lebensgefährte mit ihr mitversichert sein? (15.03.16)

Antwort:
nein, er muss selbst um die mindestsicherung ansuchen - ohne gewähr
>frage - ist der lebensgefährte arbeitslos bzw. beim AMS gemeldet?


16.03.2016 um 16.18 Uhr - von D. - "Wenn die berufliche Reha abgelehnt wird, gibts dann automatisch das Reha-Geld "


Hallo liebes SoNed Team!

Erstmal großes Lob für eure Seite!!!
Hätte nur eine Frage am "Rande"
Vorweg - keine Probleme mit dem AMS - sind auf mich bezogen sehr korrekt und nett!
Zu meiner Geschichte: habe entzündliches WS-Rheuma (M.Bechterew) - war bei der PVA zur Untersuchung in Bezug auf eine berufliche Reha (der Arzt meinte dann nur "abwarten" wegen dem Krankheitsbild)
Mein Antrag liegt noch im U-Ausschuss....
Angenommen die berufliche Reha wird abgelehnt, da der Krankheitsverlauf doch sehr ausgeprägt war letztes jahr, bekommt man dann automatisch das Reha-Geld oder muss man das dann extra beantragen?
Liebe Grüsse D. (15.03.16)

Antwort:
Ja, das ist ein eigener Antrag bzw. die Alternative zur IV-Pension für unter 50-Jährige ("etc"). Diejenigen Personen, denen die I-Pension nicht genehmigt wird bekommen das Rehageld - so sie gesundheitlich angeschlagen sind.
Sollte ihnen trotz "erheblicher" gesundheitlicher Einschränkung die berufliche Reha abgelehnt werden, stellen sie den I-Pensionsantrag. Bekommen sie staatdessen das Reha-Geld so besteht hier die Möglichkeit einer Umschulung / Ausbildung - zur beruflichen Reha. (Ohne Gewähr)
Haben sie einen Antrag nur für die berufliche Reha gestellt?
>Berufliche Rehabilitation (PVA)

16.03.2016 um 17.17 Uhr - von D. - "Nur Antrag auf berufliche Reha gestellt"
Lieber Herr Moser!

Vielen lieben Dank für ihre Antwort!
Es wurde leider nur der Antrag auf berufliche Reha gestellt (der AMS Mitarbeiter hatte es teils ausgefüllt - sein Ziel war ja, das wir Geld bekommen von der PVA wegen Umschulung - welches sich aber eh laut einen Arztschreiben mit einem großen Fragezeichen kennzeichnet - da ich nicht lange sitzen stehen gehen darf - nichts heben und tragen - der Nacken zb sollte "gerade gerichtet" sein - ....)
Was da dann überbleibt an Arbeit - könnte spannend werden! Erlernter Beruf ist Masseurin...
Bin gerade in Betreuung von "*****" (wenn ihnen das bekannt ist?) - könnte ich dann ev mit dieser Dame nochmals das Thema Rehageld anschneiden? Sind jetzt mal dabei, einen Antrag auf Behindertenschein zu stellen - da es mir u.a.die Symphyse auch schon ziemlich angepackt hat... Liebe Grüsse

Antwort:
Ja tun sie das! Wichtig ist, dass sie alles - was sie bewegt und wissen wollen, wie auch Wünsche - ansprechen und behandeln - Die Dame soll sie, nicht nur bez. dem Rehageld sondern auch bez. der IV-Pension, aufklären!


16.03.2016 um 10.15 Uhr - von L*. - "Notstandshilfeantrag noch nicht bearbeitet"


Sg Herr Moser. Ich habe am 22.2.2016 meinen Notstandsgeld verlängert. Natürlich hat es nicht das ganze Geld gegben. Am 16.03 bekomme ich über das Telefon die Auskunft,das sie es nicht noch bearbeitet haben. Und das sie im Rückstand sind. Die Woche davor kam man mit dem Witz das sie den Arbeitgeber meiner Frau nicht erreicht haben. Auf eie Frage warum,gab es die Auskunft das das AMS fragen muss ob der Lohn immer gleich ist. Witzig ist nur das die Firma es doch angeben hat auf der Lohnbescheinigung. Jede Woche erzählt man was anderes. Wobei ich mich schon frage was das soll? Es ist eine verlängerung und alles ist gleich.

Antwort:
Ihnen bleibt "nur" zu warten ? - oder sie üben ein wenig Druck aus. Besuchen sie mit einer Begleitperson den Geschäftsstellenleiter und fordern sie - mit der Begründung, dass dem AMS die Lohnbescheinigung vorliegt / es sich zudem bei der Lohnhöhe nichts geändert hat - die Bearbeitung / Nachzahlung.
Als weitere Möglichkeit, die ev. für Beschleunigung sorgen würde, bietet sich an, die Volksanwaltschaft (vaa@volksanwaltschaft.gv.at) anzuschreiben und um Unterstützung zu bitten - Erst recht, sollte sich die Auszahlung noch weiter hinziehen!


16.03.2016 um 1.20 Uhr - von S. - "Dequalifikation oder Bezugssperre?"


Hallo, Herr Moser,

ich bringe zu jedem AMS-Termin eine vollständig ausgefüllte Bewerbungsliste. Ich suche im kaufm. Bereich oder auch als Sachbearbeiterin jeder Art.
Heute hatte ich einen AMS Termin bei dem mir von meiner Beraterin mitgeteilt wurde, (unabhängig ob die Liste, welche mir bei jedem Termin ausgehändigt wird, voll von Bewerbungen in meinem Bereich ist ) ich müsste mich, anstatt in meinem Bereich, auch als Putzfrau oder ähnliches bewerben und dies auf meiner Bewerbungsliste unbedingt aufzeigen. Ansonsten müsste sie es mir mittels Niederschrift vorschreiben, was - laut Beraterin - bei Nichteinhaltung oder Weigerung, eine sofortige Sperre nach sich ziehen würde.
Meine Befürchtung ist jetzt, dass, sollte ich mich auf diese Jobs bewerben ( welche auch ehrenwert sind), ich nur mehr solche Angebote vom AMS bekomme, da ich mich ja "freiwillig" für diese Jobs bewerbe und einer Dequalifikation nichts mehr im Wege steht. Ich suche ja dann offiziell, in diesem Bereich. Wie sehen Sie das und was kann ich eventuell dagegen tun?
Sie wird meinen Fall sicher nicht neutral handhaben, da ich mich gegen einen von ihr verordneten SÖB - mit anschließender Sperre, erfolgreich gewehrt habe. (Die Bitte um aufschiebende Wirkung in der Beschwerde , wurde übrigens, unabhängig eines Gesundheitsattestes nicht anerkannt - und die Entscheidung kam exakt einen Tag vor der 10 wöchigen Ablauffrist)
Ich möchte meinen Beruf nicht aufgeben. Haben Sie vielleicht Tipps wie ich mich bei meinem nächsten AMS Besuch verhalten soll? Muss ich mich für Jobs bewerben, von denen ich - außer Hausgebrauch - keine Ahnung habe?
Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße
S.

Antwort:
Ist der ca. 3 monatige Berufsschutz zu Ende, muss jedes DV. das nach KV. bzw. "branchenüblich" entlohnt wird, - bei sonstiger Bezugssperre - angenommen werden!

Sie dürfen, wenn sie in z.Bsp. einen Putzjob vermittelt werden, nicht ablehnen und müssen sich vorstellen/bewerben. Ich denke aber, wenn sie vorweisen können, dass sie "immer" ein DV, ihrer Qualifikation nach, suchen, sich dort auch bewerben, kann man ihnen nicht Arbeitsunwilligkeit vorwerfen und deswegen den Bezug sperren - nur weil sie sich selbst keinen Putzjob suchen. .

Und bekommen sie einen verpflichtenden Vermittlungsvorschlag in ein DV., das nichts mit ihrer Ausbildung zu tun hat, hat Gi. einen Tipp für sie!

Tipp: - "Bewerbungs-Muster zum Schutz vor Dequalifikation"
"Sämtliche Qualifikationen in Bewerbung für (z.Bsp.) "Abwäscherstelle" angeben - kann vor Dequalifizierung schützen" (16.10.11)

Sollte es dennoch zu einer Bezugssperre kommen, legen sie sofort Berufung / Beschwerde ein! - Teilweise sperrt das AMS auch rechtswidrig die Bezüge!
Drum braucht es ev. einen Kampf dagegen - so sie diesen eingehen wollen / "müssen" (ohne Gewähr)

Nehmen sie sich in Zukunft immer eine Begleitperson mit!


15.03.2016 um 14.30 Uhr - von P*. - "Sperre, weil ich nicht jeden Test (Mathematik usw) mitgemacht habe bzw. ich unmotiviert war?"


Hallo Herr Moser,
folgende Frage an Sie: ich habe gerade einen 4 wöchigen Kurs (Zukunftschancen+) hinter mir und mir wurde heute mitgeteilt, dass mir mein Bezug für 8 Wochen gesperrt wird. Grund sei, dass ich nicht jeden Test (Mathematik usw) mitgemacht habe und das ich unmotiviert bin. Was soll ich jetzt tun? Danke!

Rückfrage:
haben sie immer teilgenommen oder sind sie deswegen frühzeitig aus den kurs entlassen worden?

15.03.2016 um 18.03 Uhr - von P*. - "Ich habe den Kurs nicht abgebrochen"
Hallo;
ich war immer da und ich habe den Kurs nicht abgebrochen. Was soll ich jetzt tun?

Antwort: "Rechtswidrige Sperre"
Sie haben den Kurs zur Gänze abgeleistet, weswegen es zu keiner Sanktion kommen darf! Kursinterne Probleme hätten auch dort bereinigt werden müssen!
Deswegen nach Beendigung des Kurses vom AMS sanktioniert zu werden, entbehrt m.M. jeglicher Grundlage!"

Sie verlangen sofort den schriftlichen Sperr-Bescheid und legen darauf Berufung / Beschwerde ein!
Die fehlenden Test`s haben nicht zur vorzeitigen Kursentlassung geführt, weswegen der Kurs als abgeleistet gewertet werden muss - und eine AMS-Sanktion also nicht gerechtfertigt ist!

>(Auch ist es nicht erlaubt, bei Testverweigerung gleich von "unmotiviert" auszugehen - es könnte unter Umständen auch der Fall sein, dass man sich nicht blossstellen möchte, weil man ev. die Test`s nicht lösen kann.
-> ....... Also, ein schlechtes Abschneiden vermeiden wollte!)

"Ein Berufungsgrund welcher Art auch immer soll nicht zum Genieren einladen, sondern eine "rechtswidrige" Bezugseinstellung aufheben!"

(Bezugs-Einstellung unverzüglich mitteilen - mit Muster für eine Zahlungsaufforderung )

Zusätzliche Möglichkeiten:
Ev. besuchen sie mit einer Begleitperson den Geschäftsstellenleiter und klären die Angelegenheit bzw. lassen die Sperre aufheben - und/oder - schreiben den Volksanwalt (vaa@volksanwaltschaft.gv.at), um sich unterstützen zu lassen! (ohne Gewähr)

22.03.2016 um 11.02 Uhr -
von P. - "Wie vermutet ist gegen mich ein negativer Bescheid erlassen worden?"

Hallo Herr Moser,

wie vermutet ist gegen mich ein negativer Bescheid erlassen worden.(Gästebucheintrag vom 15.3.16 Zukunftschancen+).
Begründung lautet wie folgt: Sie haben an diversen Abklärungen im Rahmen der Maßnahme nicht teilgenommen. Aufgrund Ihrer teilweisen fehlenden Mitwirkung konnte keine umfassende Beurteilung erfolgen.

Einen Teil der psychologischen Abklärung wurde von mir sogar nachgeholt aber davon ist in diesen Bericht des BRRZ nichts zu Lesen. Ein Zertifikat habe ich ebenfalls, wie die Anderen Kursteilnehmer erhalten und gefehlt habe ich nie. Unmotiviert wäre ich auch aber im persönlichen Kompetenzprofil steht etwas ganz anderes geschrieben.(von der selben Beraterin)
Außerdem steht im Bericht unter dem Punkt Vermittlungshemmende Faktoren :"Ich hätte ein extravagantes Auftreten". Persönlich empfinde ich diese Aussage extrem persönlich verletzend und diskriminierend. Könnte ich gegen diese Dame irgendetwas tun (Dienstaufsichtsbeschwerde z.B)

Danke und Grüße
P. (21.03.16)

Antwort:
Ja setzen sie eine Beschwerde auf, die sie an sämtliche Adressen senden (Kurs-Leitung wie auch AMS-Geschäftsstellenleiter und AMS-Landesgeschäftsstelle)
In der Beschwerde wie in der sofortigen Berufung weisen sie - neben dem Fakt, dass sie den Kurs abgeschlossen haben und auch/"sogar" ein Zertifikat erhalten haben - auf "sämtliche" Widersprüche (der selben Beraterin) hin.
Das Verwaltungsgericht wird sich diese Person-en vornehmen und auf Antworten bez. der Widersprüche bestehen. - Gehen sie so vor, wie es die Antwort aus dem ersten Eintrag (oben) vorsieht. (Ohne Gewähr)

29.04.2016 um 13.15 Uhr - von P. - "Meiner Beschwerde wurde stattgegeben - Bin einfach nur happy, wobei die AK der Meinung war, dass ich keine Erfolgschancen habe!"
Hallo Herr Moser,
Gute Nachrichten :-) meiner Beschwerde wurde stattgegeben. (Mathematiktest BBRZ vom 15.3.16) Begründung: Es konnte trotz diverser Abklärungen an denen ich nicht teilgenommen habe eine vollständige Integrationsempfehlung erstellt und übermittelt werden. Durch mein Verhalten wurde der Erfolg der Maßnahme demnach nicht vereitelt. Bin einfach nur happy, wobei die AK der Meinung war, dass ich keine Erfolgschancen habe! Weil ich es nicht beweisen kann durch ein Gutachten, dass ich ein kleines Mathematik Trauma aus der Schulzeit davongetragen habe.
Die Dame kam für nicht auch nicht besonders kompetent vor. Alles musste ich ihr mehrfach sagen und trotzdem vergass sie, "entscheide Beweise" in die Beschwerde
zu Schreiben. Ich blieb aber stur bis ich alles in der Beschwerde hatte, was für mich wichtig war. Ob es nun in die Beschwerde gehört oder nicht, war mir völlig egal. Habe einfach auf mein Bauchgefühl gehört. Nur das Ergebnis zählt für mich.
Danke Christian und alles Gute für Dich und Soned. A.

Antwort:
Gratuliere und Danke für die Rückmeldung!


12.03.2016 um 14.55 Uhr - von I. - "Von einem anderem AMS-Berater zu einer "Schulungsmaßnahme" vermittelt?"


Lieber Hr. Moser,

kann man von einem anderem als dem persönlichem AMS-Berater zu einer "Schulungsmaßnahme" verpflichtet werden?
Ich habe von einem Kollegen meines Beraters eine Zuweisung zu einem "Info-Tag" erhalten und befinde mich wieder in diesem Zirkus-ähnlichen Betrieb einer SÖB-Maßnahme...
Ist es zulässig, dass sich Betreuer derselben Geschäftsstelle in die Betreuung ihrer KollegInnen "einmischen"?
Liebe Grüße und danke für alle Ihre Mühen!

Antwort:
Ja vorsichtig, ist schon des Öfteren vorgekommen und würde bei Teilnahmeverweigerung eine Sperre nach sich ziehen.
Ich entnehme aus ihren Zeilen, dass es sich um einen "Deppenkurs" nicht um einen SÖB-Transitarbeitsplatz (zumutbares DV,) handelt - oder? Sollten sie solch einen Kurs mit ähnlichen Inhalt schon mal besucht haben, so dürfte die Vermittlung nicht unter §10 / Beszugsperre stattfinden. Siehe Zwangsmassnahme / Deppenkurse. (Ohne Gewähr)


12.03.2016 um 10.02 Uhr - von A*. - "Infotag BBE f.ältere,Fab."


Ich war diese Woche vom AMS aus bei einen Infotag BBE f.ältere,Fab.
Habe noch nichts unterschrieben dort. Die Dame sagte mir es ist freiwillig auch steht es in den Blatt was ich dort erhalten habe. Arbeitslos bin ich leider schon über 7 Jahre und über 59. Auch bin ich bei einen Pyschiater in Behandlung schon sehr lange. Kann mir wirklich nichts passieren wenn ich es ablehne. Vielen Dank für die Antwort. Mit freundlichen Grüßen aus Wien.

Antwort:
Wenn ihnen die Kursmitarbeiterin sagt, dass die Teilnahme freiwillig ist - dies auch im Info-blatt steht, dann darf und kann es bei Weigerung keine Sperre geben.
Falls berufen sie sich darauf! Und falls es doch ein "rechtswidrige" Sperre geben sollte, dann bestreiten sie den Rechtsweg und legen Berufung / Beschwerde ein!
Siehe auch Zwangsmassnahme / Deppenkurse. (Ohne Gewähr)


11.03.2016 um 9.28 Uhr - von P*. - "Trotz Facharzt-Gutachten zum BBRZ?"


Sg. Hr. Dr. Moser,
wurde einer SÖB Einrichtung zugewiesen habe jedoch massive körperliche Einschränkungen im Rücken, Hüfte etc. und somit die Teilnahme aus gesundheitlichen Gründen abgelehnt. Es hätte sich um körperliche Arbeiten gehandelt - ich war vor meiner Arbeitslosigkeit immer im Büro tätig. Als Beweis habe ich ein ärztliches Gutachten eines Facharztes beigelegt. Das AMS hat mich jetzt zu einem BBRZ zugewiesen.
Ich soll einen ganzen Tag ärztlich untersucht werden. Kann ich die Untersuchung durch das BBRZ ablehnen? Ich habe der AMS Betreuung mitgeteilt, dass ich jedenfalls die psychologische Untersuchung nicht machen werde- habe ich diesbezüglich Konsequenzen zu befürchten? Bitte um dringende Information. danke (10.03.16)

Antwort:
Diese Frage - wie andere auch - lässt sich nicht mit "Nein oder Ja" beantworten.
Da bei einer Weigerung mit einer Bezugssperre zu rechnen ist. Heisst, ein "Nein" erfordert den Rechtsweg Berufung / Beschwerde ev. bis zum VwGH - ev. über Verfahrenshilfe_VwGH.!

Falls? - Da es sich bei ihnen um körperliche Gesundheitseinschränkungen handelt, muss ihnen ein Nein zur psychologische Untersuchung zustehen.
(Fachärztliche Untersuchung Arbeitsloser)
Es ist meines Erachtens ein Skandal, dass fachärztliche Gutachten nicht akzeptiert werden und Betroffene in das "AMS-abhängige" BBRZ verwiesen werden.
Alleine dieser Umstand bräuchte den Rechtsweg - ev. bis zum europäischen Gerichtshof. Für Arbeitslose, wegen Rechtsanwalt-Kosten, nicht leistbar. Darauf stützt sich m. M. nach diese Rechtsordnung.

Und falls BBRZ - nehmen sie ihre Gutachten mit und händigen diese nur einem Arzt aus - keinem Sozialarbeiter! Gut wäre auch in dieser Angelegenheit eine Begleitperson als Zeugen mitzunehmen - und darauf zu bestehen!

("BBRZ: Verbotene Doktorspiele?"
>"Unerträgliche - unhaltbare Szenarien für eine demokratische Republik"
>"Keine Anstellung als Psychologe, sondern als Prozessmanager - daher
keine Verschwiegenheitspflicht?".
>"Das Ziel von IMBUS die psychische Stabilisierung und Entwicklung eines
individuellen Rehabilitationsplanes - über bewusste psychische Druckausübung?"
>"Sachverhaltsdarstellung zur Nachahmung"
- 13.10.14)

In SoNed sind mittlerweile eine Menge Kommentare und Antworten über`s BBRZ zu finden - auch welche, die zur Frage führen: "Ist diese Gebarung mit einem demokratischen Rechtsstaat überhaupt vereinbar?

Was aber nur dann festgestellt werden könnte, wenn ("alle") Betroffenen dagegen ankämpfen und den Rechtsweg bis zum Schluss bestreiten würden.
Bei Personen, die um ihre Existenz, die mit diesem Zwang verknüpft wurde, zittern müssen keine realistische Hoffnung!

Aber kommt es zu Gegebenheiten die für sie nicht tragbar sind, dann gehen sie den Weg der "Gerichte"

Nehmen sie sich Zeit und folgen sie den Antworten/Einträgen der Links!

VwGH: "U. a. - ärztliche Untersuchungen sind kein zulässiger Inhalt einer Maßnahme zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt!" (26.08.14)

"BBRZ" - "Es liegt meiner Meinung schon in der Natur der Sache,
dass die Tätigkeiten/das Vorgehen der vom AMS beauftragten/"bezahlten" Ärzte
(ev. über/in Zwangsmassnahmen-Einrichtungen beauftragt)
der Genfer Deklaration zuwiderlaufen. (u.a. über Auftrags-Motiv, -"Ziel?")" (9.08.12)

"BBRZ"-Zustimmung der Datenübertragung ans AMS verweigern!" VwGH

Zum Abschluss "eigentlich" Unglaubliches bzw. Schockierendes zum BBRZ!
("ohne Gewähr)

Ps.: Ich bin kein Dr.

(14.03.16) - Sg. Hr. Moser, danke - werde Sie über das Ergebnis informieren. Gruß P.

1.04.2016 um 9.11 Uhr - von P. - "Zum Ergebnis bez. BBRZ- Termin"
Aus meiner Sicht wichtig:

Sehr geehrter Hr. Moser,

zum Ergebnis:

Habe an dem Termin teilgenommen. Wir waren eine kleine Gruppe von ca. 6 Personen, die von einer freundlichen Dame in Empfang genommen wurde. Zuerst mussten wir ein Scheiben, betr. "Rahmenbedingungen" unterfertigen. Inhaltlich hat man damit bestätigt, dass man an allen weiteren Terminen verbindlich teilnimmt. Es wurde uns mitgeteilt, dass die Tests (Deutsch - Schulkenntnisse, Mathematik-Schulkenntnisse, Psychologie etc.) umgehend beginnen. Weiters würde es auch ein Gespräch mit einer Ärztin und einer Psychologin geben.

Ich habe mitgeteilt, dass bei mir lediglich geprüft werden sollte, ob ich körperlich arbeiten kann. Zur Überprüfung habe ich alle Befunde und eine Kopie der Zuweisung zum BBRZ (wichtig, da man hier sieht, was vom AMS angekreuzt wurde) mitgehabt. Mir wurde mitgeteilt, dass ich auch mit den Tests beginnen sollte und später geklärt wird, ob ich alle Tests machen muss.

Wir starteten mit dem psychologischen Test - es ging um Befindlichkeiten - ca. 50 Fragen - wie z.B. "Sind Sie öfters traurig" etc. - die Tests wurden eingesammelt und dienten später der Psychologin als Basis für das Gespräch.

Die Ärztin stellte aufgrund meiner Befunde fest, dass ich körperlich nicht arbeiten kann. Im Anschluss hatte ich ein Gespräch mit der Psychologin, die letztlich entschied, dass ich an keinen Schulungen teilnehmen muss.

Aus meiner Sicht wichtig:

Wenn es um Abklärung von körperlichen Fähigkeiten geht - unbedingt beachten ob vom AMS neben dieser Klärung auch "Schulungsbedarf etc." angegeben wird. Hinterfragen wozu ein Schulungsbedarf etc. notwendig sei, wenn es um die Klärung von körperlichen Dingen (Einsetzbarkeit) geht. Eine Kopie vom AMS verlangen und zum Termin mit dem BBRZ mitnehmen. (Bei mir war beim Auftrag vom AMS "Schulungsbedarf" etc. nicht angekreuzt, da ich mich im Vorfeld beim AMS dagegen gewehrt habe - beim BBRZ war jedoch im Nachhinein händisch "Schulungsbedarf" angekreuzt.)

Hr. Moser, danke Ihnen nochmals für Ihre geschätzte Unterstützung.

2.04.2016 um 20.16 Uhr - von P. - "Da ich gerade selbst dabei bin, gegen einen schriftlichen Bescheid Einspruch zu erheben"
Hallo Herr Moser,
Hallo P.,

ich habe gerade mit großem Interesse den Beitrag vom BRRZ gelesen. Da ich gerade selbst dabei bin, gegen einen schriftlichen Bescheid Einspruch zu erheben (siehe dazu meine Beiträge zu Mathematiktests März 16) ist dies für mich sehr wichtig.
Laut dem AMS erfolgte die Zuweisung aus dem Grund, inwieweit ich psychisch belastbar bin?
Von Abklärungen zum schulischem Wissen war keine Rede bei der Zuweisung und das ist meiner Meinung ein Versäumnis des AMS gegen diesen ich jetzt auch noch zusätzlich vorgehen werde. Danke P. & alles Gute. (1.04.16)


10.03.2016 um 18.40 Uhr - von Dr. Pochieser - "OGH zum Heimskandal: Nach 30 Jahren ist Schluss; Rechtssicherheit (Verjährung) kommt vor Gerechtigkeit"


Nicht unbedingt als Freund der misshandelten Heimkinder erweist sich der OGH, wenn er die 30-jährige Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Ansprüchen als absolute Grenze für die zivilrechtliche Vergangenheitsbewältigung ansetzt:

Nach dieser „Nach-30-Jahren-ist-aber-Schluss-Entscheidung:

Keine Hemmung der Verjährung durch eine dissoziative Störung (OGH)

bleiben die ehemaligen Heimkinder mit ihrem Schicksal sich selbst überlassen. Verjährung kommt vor Gerechtigkeit (ich verweise auf meine Aussendung vom 14.04.2014, die neuerlich Aktualität gewonnen hat).

Selbst wenn jemand gar nicht in der Lage war, weil er psychisch so fertig gemacht worden war, dass es sich nicht an die Vorfälle erinnern konnte, um sie geltend zu machen, ist Schluss. Es geht doch nicht an, die Rechtspflege damit noch zu belasten. Belohnt werden Täter, die es „ordentlich“ und gründlich gemacht haben: Je schwerer der Missbrauch, desto stärker sind die Schutzmechanismen der Verdrängung beim Opfer, desto eher kommen die Täter in den zweifelhaften Genuss der Verjährung. Nach 30 Jahren tritt Täterschutz ein.

Ich halte diese Rechtsansicht von der Absolutheit der 30-jährigen Verjährungsfrist für verfassungsrechtlich bedenklich. Eine Verfassungswidrigkeit nach der vorliegenden Entscheidung des OGH kann jedoch nicht mehr geltend gemacht werden, da Mitglieder des OGH erfolgreich gegen die Einführung einer Gesetzesbeschwerde, mit welcher nach einer OGH- Entscheidung (bzw. überhaupt nach einem Rechtsmittelverfahren) die Anrufung des Verfassungsgerichtshofes möglich gewesen wäre, lobbyiert haben. Eine Verfassungswidrigkeit der Rechtslage kann nur gleichzeitig mit einem Rechtsmittel gegen eine Entscheidung 1. Instanz geltend gemacht werden, was aus verschiedensten Gründen ein Unding ist.

Diese Entscheidung belegt neuerlich die Notwendigkeit einer Gesetzesbeschwerde, wie sie ursprünglich vorgesehen war, und zwar nach der Entscheidung im Rechtsmittelverfahren, insbesondere auch nach dem OGH, wie das auch in Deutschland der Fall ist.

Mit freundlichen (kollegialen) Grüßen
Rechtsanwalt Dr. Herbert Pochieser eh. (8.03.16)


8.03.2016 um 15.50 Uhr - von W*. - "DeppenKurs zum 5-ten Mal?"


Sehr geehrte Herr Moser.

Ich Bitte Sie um Ihr Rat. Wie in Beilage steht, bin zum ungf. zum 5-ten mal,zu Deppen Kurs geschickt. Das Interessante daran ist, das da steht ,,verpflichtende Betriebspraktika``. Ist es ein Witz?! Danke voraus

Antwort:
In der Kurseinladung "ersuchen" die zur Kursteilnahme? Ev. ist daraus schon eine Freiwilligkeit abzuleiten?

Kurse kein weiteres Mal besuchen, nur freiwllig!
Deppenkurse nicht nochmals besuchen!
"Erkenntnis des Sozialministeriums: "keine bereits absolvierten Deppenkurse besuchen müssen" / "keine mehrmaligen Deppenkursbesuche?" (27.09.13)

"Keine wiederholte Teilnahme an Schulungen des AMS mit gleichen Inhalten" (17.07.14)

Auch müsste eine Coaching-Teilnahme freiwillig sein!

Praktikum - keine Gratisarbeit / Schnuppertage statt Probetage.

("Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse" - 25.12.2015) (ohne Gewähr)

8.03.2016 um 17.42 Uhr - von W*. - "Habe bereits den Sozialminister angeschrieben"
Vielen Dank für Ihre rasche Antwort. Leider sehe ich schon, Streiterei mit AMS. Habe bereits der Herr Sozialminister angeschrieben und bei erhalt seine Antwort, werde ich Ihnen Kopie senden. Hoffentlich kann ich auch anderen damit helfen. m
fg.

Antwort:
Ja, halten sie uns auf dem Laufenden! Und falls es eine Sperre gibt legen sie mit dieser Begründung Berufung ein.


8.03.2016 um 12.18 Uhr - von D. - "U.a. vorläufige Bezugs-Einstellung"


hallo herr moser,
wieder mal wende ich mich mit einer frage an sie. kurz zu meiner situtaion:
52 arbeitslos NH, nun seit 1 monat einen neuen betreuer (sonderschalter) beim erstgespräch wurde mir gesagt, dass bei einer 63 tägigen unterbrechung ich nicht mehr zum sonderschalter gehören würde. ich hörte heraus, dass ich mich am besten für diese zeit als nicht arbeitslos melden sollte um so diesem sonderschalter zu entkommen. dies kommt für mich natürlich nicht in frage. ich erhielt 3 stellenangebote bei denen ich mich umgehende bewarb. dem ams huttengasse teilte ich wie bereits seit **.12.2014 mittels excell-tabelle mit - diese vorgangsweise wollte eine beraterin von mir so haben. davor sendete ich dem ams immer einen scren-shot des postausganges meiner e-mail.
nun erhielt ich am *.3.2016 einen brief des ams das mein bezug mit **.2.2016 eingestellt wurde, da ich keine rückmeldung über die stellenangebote gemacht hätte.
darauf hin schrieb ich ein e-mail an das ams und sprach persönlich vor. nun erhielt ich einen termin für montag den 14.3.2016 zu dem ich einen zeugen mitnehmen werde. unterdessen erhielt ich weitere stellenangebote, darunter eines auf "selbstständiger" basis. ist dies ein zumutbares stellenangebot? muss ich mich auf solche stellenangebote bewerben?
recht herzlichen dank im voraus und mit lieben grüßen aus wien

Antwort:
Wenn sie alles belegen können, muss die vorläufige Einstellung aufgehoben werden. Falls, legen sie Berufung ein!
Eine selbständige Anstellung ist eine freiwillige Angelegenheit - Eine Bezugssperredrohung zur Vermittlung ist unkorrekt!
Was die 63 tägige Unterbrechung betrifft - ab dann brauchts einen neuen Antrag - so ist dieses Angebot sehr bedenklich, geht man davon aus, dass sie - gehts nur um eine Abmeldung ohne Krankenstand oder befristeten DV. ....., für diese Zeit kein Einkommen hätten? - Wie könnte der Sonderschalter-Betreuer das sonst gemeint haben?
Ja, nehmen sie eine Begleitperrson mit und klären sie diese Angelegenheit! Bei Problemen besuchen sie den Vorgesetzten / Geschäftsstellenleiter! ("ohne Gewähr")


6.03.2016 um 19.21 Uhr - von W*. - "Arbeitslos.selbstermächtigt: Ein neuer parteiunabhängiger Verein - aus OÖ Linz"


wir sind ein neuer parteiunabhängiger Verein: Arbeitslos.selbstermächtigt.

Ich , als Stv.Obmann ersuche um Verlinkung du Veröffentlichung unsere Homepage und FacebookSeite.
Vielen Dank und auf eine gute Arbeit für alle, die keine bezahlte Arbeit haben.

Antwort:
Ich wünsche euch viel Erfolg!


6.03.2016 um 16.57 Uhr - von PS*. - "Zumutbarkeitsbestimmung"


Lieber Herr Moser,
Zumutbarkeitsbestimmung, Absatz 3, verstehe ich das richtig:
Wenn ich zB 2.000,-- Euro brutto verdient habe (Bemessungsgrundlage), ist für die gesamte Zeit der "Arbeitslosigkeit" eine untere Verdienstgrenze von 1.500,-- brutto. Heißt, darunter muss nicht angenommen werden?
Vielen Dank und liebe Grüße, PS

Antwort:
dies gilt nur für die "ca." ersten 3 monate im arbeitslosengeld-bezug - nicht länger.
Zumutbarkeitsbestimmungen .

>7.03. - sorry, ich bin nur von dem schutz in den ersten ca. hundert tagen ausgegangen.
klar können sie sich nach ca. 3 monate bzw. 120 Tage - auch wenn sie den beruf wechseln "müssen" - auf die 75 % klausel berufen. - zu beachten ist, dass sich die Bemessungsgrundlage über einen längeren zeitraum erstreckt. haben sie in der zeit durchgehend 2000 euro mon. verdient, können sie von diesem betrag ausgehen.
stellen sie diese frage ruhig auch der beraterin bzw, vorgesetzten/geschäftsstellenleiter - falls möglich, immer begleitperson mitnehmen!
>mir ist es lieber, sich bei bestimmten fragen über mehrere adressen/antworten abzusichern! ohne gewähr -
alles gute!


5.03.2016 um 12.04 Uhr - von I*. - "Tolles Projekt!"


Gute Sache das mit der Seite, Danke dafür! Liebe Grüße I.

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