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28.03.2016 um 10.23 Uhr - von C*. - "Genügt eine Bewerbung pro Woche " |
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Bin Langzeitarbeitsloser seit zwanzig Jahren u.es wurde von Gerichtssachverständige festgestellt das die Schulbarkeit u.Umschulung nicht mehr gegeben ist.Genügt eine Bewerbung pro Woche oder kann das AMS per Gesetz mehr verlangen.Habe schon einmal eine Aufforderung bekommen (schriftlich) mich einmal pro Woche zu bewerben drei Monate lang worauf ich mich dreimal pro Woche beworben habe.mfg. c.
Antwort: Falls es wegen dieser Forderung zum Rechtsstreit kommt - bzw. sie auf eine Sperre aus diesem Grund Berufung einlegen müssen, so unterstützt sie der VwGH in dieser Angelegenheit, der den Methoden des Arbeitsmarktservice, schematisch wöchentlich eine bestimmte Anzahl von Bewerbungen vorzuschreiben, einen Riegel vorschiebt. Eine bestimmte Zahl von Bewerbungen nachweisen. (ohne Gewähr)
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27.03.2016 um 22.12 Uhr - von NM*. - "Bereits 2x um I-Pension angesucht und 2x abgelehnt" |
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Sehr geehrter Herr Moser!
Meine Mutter ist körperlich sehr eingeschränkt (Bandscheibenvorfall, COPD II, Immunschwäche, etc.). Sie ist 1960 geboren, hat keinen Beruf erlernt, hat aber immer in verschiedenen Positionen gearbeitet. Sie hat nun bereits 2x um die I-Pension angesucht und wurde 2x abgelehnt. Im April findet die Tagsatzung statt, zu welcher die Diagnose der Gutachter herangezogen wird. Meine konkreten Fragen: Wie kann sie sich auf die Tagsatzung vorbereiten? Was wird hier von ihr erwartet? Die Befunde der Gutachter stimmen nicht mit den Diagnosen der anderen (unabhängigen) Ärzte überein. Mehrfach wurde ihr bereits schriftlich bestätigt, dass sie nicht arbeitsfähig ist aber lt. Gutachtern kann sie uneingeschränkt 40 Stunden arbeiten, auch ein Wohnortswechsel und/oder Pendeln sei zumutbar. Wie kann man dagegen vorgehen? Meines Wissens nach sind die Gutachter nicht unabhängig sondern werden von der PVA (beklakte Partei) bestellt. Ich frage mich, wie kann vor Gericht ein Gutachten herangezogen werden, welches von der beklakten Partei finanziert wird? Sollte sie Berufung einlegen wird sie einen Rechtsvertreter benötigen. Können Sie einen Rechtsanwalt mit entsprechenden Fachwissen/Erfahrung empfehlen?
Vielen vielen Dank für Ihre Anwort! Beste Grüße und schönen Abend NM
Antwort: Ja, eine Rechtsvertretung wäre sehr vorteilhaft, auch wenn dies nicht zugleich einer Garantie auf Erfolg gleichkommt. Trotzdem sollten sie (ihre Mutter) sich ev. einen Rechtsanwalt nehmen. Denn Berichte über Gutachter verlangen, wenn irgendwie möglich, nach einer Rechtsvertretung / RA.! - Diese lassen nämlich bez. "demokratischen Rechtsstaat" mehr als zweifeln. >PVA-"Fürchtet euch" / "Gekaufte Gutachter"
Probieren sie es mal bei Rechtsanwalt Dr. Pochieser ("Kontaktieren sie ihn - wenn er selbst nicht übernehmen kann, ev. kann er sie an einen Kollegen weiterempfehlen?") (ohne Gewähr) Falls sie keine Rechtsschutzversicherung haben, entstehen aber Kosten. |
25.03.2016 um 16.40 Uhr - von H. - "Gesundheitsstrasse <> Untersuchung für den Pensionsantrag" |
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Diesen Link habe ich auf die Schnelle gefunden. Ist vielleicht auch für andere Leser interessant.
GESUNDHEITSSTRAßE – SCHLUSS MIT MEHRFACHBEGUTACHTUNGEN (sozialministerium.at)
Vor allem der Punkt, dass die Untersuchung der Arbeitsfähigkeit bei negativem Entscheid und innerhalb 6 Monaten erfolgenden Pensionsantrag auch gleich als Untersuchung für den Pensionsantrag dient. Was als Vereinfachung verkauft wird, ist in Wahrheit eine miese Falle. Denn wer zur Arbeitsfähigkeitsuntersuchung mit dem Vorsatz hingeht auf jeden Fall arbeitsfähig zu sein und dann dennoch einen negativen Bescheid erhält, kann sich einen nachfolgenden Pensionsantrag gleich aufmalen bzw. wird das erste Gutachten sicher auch für später erfolgende Pensionsanträge herangezogen, wo es dann plötzlich heißen könnte, wie sich der Zustand so schnell verschlechtert haben könne. mfg. H.
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25.03.2016 um 1.25 Uhr - von P. - "Österreich: Niedriglohnsektor und Hartz-IV-Modell im Gespräch" |
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unter: "Ex-IHS-Chef für Niedriglohnsektor" (24.03.2016) + Anmerkung: "Forderungen der Gier, der Verantwortungslosigkeit, der niedrigen emotionalen Intelligenz / der rücksichtslosen Egoisten!"
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24.03.2016 um 21.28 Uhr - "Gastkommentar von Ulrike Orso"
"Armut / Funktionelle Arbeitslosigkeit" |
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Lieber Herr Moser,
anbei zwei pdf-Dateien die Sie zur Verfügung stellen können. Die Esseys sind in Anlehnung an Interviews mit Prof. Dr. Butterwegge, Prof. Dr. Bontrup und Dr. Dirk Müller entstanden. - Armut.pdf - funktion_Arbeitslosigkeit.pdf . |
24.03.2016 um 14.03 Uhr - von N.I. - "Job Cross Mentoring" (für Akademiker)" |
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Lieber Herr Moser,
ich besuche derzeit die BBE "Job Cross Mentoring" (für Akademiker) des Vereins BIC in 1090 Wien Porzellangasse 50. Das ist eine freiwillige Maßnahme mit 4 Wochen Workshops und anschließendem Mentoring mit einer Führungskraft aus der Wirtschaft. Am 22.03.2016 war die Infoveranstaltung, Ausfüllung eines Fragebogens, und ein Einzelgespräch zur Aufnahme. Zur BBE habe ich mich also freiwillig gemeldet und bin auch aufgenommen worden. JETZT beginnen aber schon vor dem eigentlichen Start die PROBLEME, da es sich um Datenschutzangelegenheiten handelt.
Ich erhielt heute folgende MAIL:
Liebe Teilnehmerinnen und Teilnehmer, wir freuen uns sehr, dass Sie bei uns starten!
Nächste Woche finden am 29. und 30.3. Workshops von 9:00-17:00 statt. Wir bitten Sie pünktlich zu sein! Bis dahin bitten wir Sie, uns die beigefügte Liste Ihrer letzten Bewerbungen zu retournieren und Ihre Vorschläge/Wünsche für MentorInnen und Unternehmen mitzuteilen. Wie Sie wissen unterliegen wir dem Datenschutz. Wir bitten Sie daher weiters uns einen Lebenslauf zu schicken, den wir an zukünftige MentorInnen senden können.
Wir wünschen Ihnen ein frohes Osterfest! Mit freundlichen Grüßen Das BIC Team
Meine Bewerbungen der letzten 5 Monate und natürlich davor sind im eAMS-Konto gespeichert und gehen eigentlich - zumindestens sehe ich das so - nur mich und das AMS etwas an und nicht das BIC. Was will das BIC mit der, in beigefügter Liste, eingetragenen Bewerbungen veranstalten? Wird das eine Datensammlung? Freue mich auf Antwort!! Bitte anonym unter N.I. veröffentlichen!!
Danke und liebe Grüße, (23.03.16)
Antwort: Da die Freiwilligkeit betont wurde, darf man ev. davon ausgehen, dass vieles verhandelbar ist! Probieren sie es - Sprechen sie alles, was ihnen Sorgen macht an und erklären denen, dass sie nicht bei allem mitmachen wollen bzw. dass sie aus datenschutzrechtlichen Gründen auf eine Weitergabe sensibler Daten verzichten / wollen! (Datenschutz) |
24.03.2016 um 14.00 Uhr - von W. S. - "Ex-IHS-Chef für Niedriglohnsektor" |
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Es wird (noch) härter werden ... Rekordarbeitslosigkeit: Ex-IHS-Chef für Niedriglohnsektor Christian Keuschnigg empfiehlt die deutsche Hartz IV-Arbeitsmarktreform als Vorbild
Rekordarbeitslosigkeit: Ex-IHS-Chef für Niedriglohnsektor (standard) (23.03.16)
Anmerkung: "Forderungen der Gier, der Verantwortungslosigkeit, der niedrigen emotionalen Intelligenz / der rücksichtslosen Egoisten!" "Diejenigen die das (Niedriglohnsektor / Hartz IV) fordern, haben nicht ein gesellschaftliches Funktionieren im Sinn. Nein, das sind Angehörige gehobener sozialer Schichten, die ihren Wohlstand absichern wollen und nicht im geringsten bereit sind etwas abzugeben / zu teilen. Im Gegenteil ringen sie in ihrer Gier nach noch mehr Profit / materiellen Vorteil / Macht etc. ohne auf Menschen, dem sozialen Miteinander - der gesellschaftlichen Harmonie, Rücksicht zu nehmen! Den Schaden sollen andere tragen. Sollen diejenigen tragen, die genau durch deren (Klientel)-Politik in Armut und Ausgrenzung verharren müssen und deswegen als Feindbilder hingestellt werden (können/dürfen) - weswegen die es auch verdienen ein jämmerliches Dasein zu fristen! bzw. ("ev. auch jämmerlich zu verrecken")"
("Der Charakter / Motiv dieser Gesinnung / Leute")
25.03.2016 um 1.25 Uhr - von P. - "Österreich: Niedriglohnsektor und Hartz-IV-Modell im Gespräch" Angesichts der inzwischen wieder recht hohen Arbeitslosigkeit in Österreich, werden radikale Maßnahmen angedacht. Darunter die Etablierung eines Niedriglohnsektors und ein Österreich-Hartz-IV. Dabei gäbe es bei den Lohnnebenkosten durchaus Spielraum, den man nutzen könnte. (Von Marco Maier / contra-magazin.com)
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24.03.2016 um 11.39 Uhr - von H. - "Gesundheitsstraße sehe ich etwas gelassener, da mir regelmäßig empfohlen wird, um Pension anzusuchen" |
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> unter: "Deppenkursbefreiung?" (22.03.2016)
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24.03.2016 um 7.21 Uhr - von F*. - "Von tgl 32,27. ALG. auf 22,36 Notstand gekürzt?" |
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Hallo Hr. Moser! Ich habe folende Frage . Ich bin seit August 2012 arbeitslos gemeldet, bin jetzt 58 J geworden.Mein tgl Arbeitslosengeld betrug ? 32,27. Im Juni habe ich eine geringfügige Beschäftigung angenommen. Vom AMS Berater wurde dem Arbeitgeber die 50+ Initiative vorgeschlagen. Also wurde ich ab Juli vollbeschäftigt. Nach Ablauf der 6 monatigen Unterstützung durch das AMS an den Dienstgeber wurde ich wieder gekündigt. Im Jänner habe ich mich wieder arbeitslos gemeldet. Mein Nettogehalt als Angestellte betrug bei der Fa. ?1460,00, nun bekomme ich plötzlich nur mehr den Notstand und keine Arbeitslos und das tgl. Geld wurde auf ? 22,36 gekürzt. Ist das alles rechtens? Ich habe einen Kredit vor Arbeitslosigkeit aufgenommen und muß den auch zurückzahlen, ich lebe alleine muß für die Miete Strom Heizung und Lebenerhaltungskosten aufkommen. Warum bekomme ich jetzt kein Arbeitslosengeld mehr?
Antwort: In Berechnungsangelegenheiten muss ich bei meinen Antworten selbst vorsichtig sein! Habe zuwenig Einblick um verbindliche Aussagen zu tätigen. Sieht anscheinend aber so aus, dass ihr Arbeitslosengeld ausgelaufen ist und sie jetzt Notstand bekommen. Neuen ALG-Anspruch hätten sie nach einer 28 wöchigen DV. erlangt. ALG. hätte aber nicht weniger werden dürfen, da ihre Bemessungsgrundlage geschützt ist! Stellen sie einen Antrag auf Bemessungsbescheid-(Muster), um schriftlich aufgelistet zu bekommen, warum die Notstandshilfe so gering ausfällt. Bei Ungereimtheiten wäre eine Berufung möglich! (ohne Gewähr)
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23.03.2016 um 0.54 Uhr - von R. - "Mir wurde jetzt ein Praktikum nahegelegt?" |
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Hallo! Ich besuche gerade einen dieser legendären AMS kurse...:-) Meine frage...mir wurde jetzt so ein praktikum nahegelegt..natürlich unbezahlt,kein gehalt des gültigen KV des betriebes..sondern,wie es so schön verpackt wird..das ams ist so nett und übernimmt die kosten..ich bekomme einfach meine AMS leistung. Ist so ein gratis praktikum eigentlich rechtlich konform? Natürlich sehe ich ein,das es ja durchaus auch mir etwas bringen könnte,aber bei Dieser gratis ausbeutung stellen sich meine nackenhaare auf. Oder sehe ich das zu negativ? Ist das einfach so üblich? Würde gerne Ihre Meinung hören. Danke! MfG (22.03.16)
Antwort: Wäre nur freiwillig möglich! Unterzeichnen sie nichts, das zum Inhalt hat, dass sie auf eine KV-Entlohnung verzichten! Im Gegenteil machen sie den Dienstgeber darauf aufmerksam, dass sie nach KV entlohnt werden wollen und dies ev. per Sozialgericht einfordern werden! "Dann dürfte ausdiskudiert sein?"
Praktikum - keine Gratisarbeit / Schnuppertage statt Probetage
Zur Info: "SÖB-Ausbeutungs-, Ausnutzungsmethode Arbeitstraining?" (Ohne Gewähr)
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22.03.2016 um 11.02 Uhr - von P. - "Wie vermutet ist gegen mich ein negativer Bescheid erlassen worden?" |
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