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11.04.2016 um 17.34 Uhr - von Dr. Pochieser - "Mit Gesetz gegen Menschenwürde?"
"Senat 10 des VwGH kürzt Mindestsicherung bei Lebensgemeinschaft, auch wenn der Lebensgefährte nichts beitragen kann
"


„Wer braucht noch ein Gesetz zur Kürzung der Mindestsicherung, wenn es den Senat 10 des VwGH, der für Sozialhilfesachen zuständig ist, gibt?“, fragt man sich nicht erst nach dessen letzten Entscheidungen.

Ohne eingehende wirtschaftliche Prüfung der wechselseitigen Verhältnisse, ob der sogenannte Lebensgefährte überhaupt etwas in die Gemeinschaft wirtschaftlich einbringen kann, wie dies der Senat 8, der für Arbeitslosenversicherungsrechtsachen zuständig ist, judiziert, vorzunehmen, unterstellt der Senat 10 offenbar durch das bloße Zusammenwohnen und die Angabe einen gemeinsamen Haushalt zu haben, eine Lebensgemeinschaft. Selber schuld, wer mit anderen Menschen zusammen wohnt.

Bemerkenswert ist, dass dieser Senat auch gleich in der Sache selbst entscheidet, was ansonsten sehr unüblich ist, ganz offenbar, dass ein VwG nicht vielleicht doch noch einmal – vielleicht bei einer differenzierten Überprüfung des konkreten Sachverhalts – zu einer Entscheidung kommen kann, die dem Prinzip der Menschenwürde (Art. 1 UNO-Menschenrechtsdeklaration) entsprechen könnte und dem Einzelfall gerecht wäre.

Stolz wird das Judikat auch noch auf der Homepage des VwGH unter den wesentlichen neuen Entscheidungen präsentiert.

Der Senat 10 ist jener Senat des VwGH, der schon zu den Zeiten des Vorsitzenden Jabloner, damals auch VwGH-Präsident, die Sozialhilfeansprüche, insbesondere nach dem damaligen § 13 Wiener Sozialhilfegesetz, wegjudizierte und Sozialhilfebeziehern, wie von mir anlässlich der Juristenkommission 2005 in Weißenbach am Attersee kritisiert werden musste, auch die Menschenwürde als Grundprinzip, das damals noch im Wiener Sozialhilfegesetz in § 1 verankert war, herunter judizierte, sodass Sozialhilfebezieher so viel Menschenwürde zugebilligt wird, wie der Sozialhilferichtsatz gerade hoch war
(Universitätsprofessor Dr. Wiederin fand die Judikatur des VwGH völlig unkritisch absolut in Ordnung; keiner der erlauchten hochkarätigen juristischen Diskutanten wusste damals, dass die Menschenwürde, um die es ging und Tagungsthema war, in Sozialhilfegesetzen positiv gesetzlich verankert war).

VfGH und VwGH verweigern seit Jahrzehnten – im Gegensatz zum deutschen Bundesverfassungsgericht – eine Sachlichkeitsprüfung nach den in der praktischen Realität gegebenen Bedürfnissen.

Bedauerlicherweise findet sich in der österreichischen Rechtswissenschaft dazu niemand, der sich äußert. Der österreichischen Verfassungsgerichtshof, der als letzte Instanz zur Einhaltung der Sachlichkeitserfordernisse im Sozialhilferecht berufen wäre, gebietet der willkürlichen Judikatur des Senats 10 keinen Einhalt. Arme Menschen sind halt keine Hetha-Gläubiger, gegen deren Enteignung der VfGH ruckzuck zur Stelle war.

Bei dieser Judikatur des Senats 10 (verwiesen sei auch auf ein jüngst ergangenes – meines Erachtens klar gesetzwidriges – Judikat mit der vollständigen Beseitigung der Mindestsicherung wegen angeblicher Arbeitsunwilligkeit) ist die derzeitige Diskussion um die Deckelung der Mindestsicherung ohnehin ein sogenanntes Orchideenthema.

Arme haben bedauerlicherweise kein wirtschaftliches Potenzial um Rechtsgutachten zur kritischen Hinterfragung sie betreffender Rechtsfragen in Auftrag geben zu können.

Arme gehen auch nicht auf die Straße, oder möglicherweise auf den Judenplatz (wo der VwGH zu Hause ist), um gegen ihre Erniedrigung durch furchtbare Juristen zu demonstrieren.

So ist doch die gute alte Gott gewollte Hackordnung gewährleistet, („odr?“ – sagt „der Vorarlberger“).

Mit freundlichen (kollegialen) Grüßen
ein ergrimmter

Rechtsanwalt
Dr. Herbert Pochieser eh


10.04.2016 um 16.16 Uhr - "Österreich offenbart seine tatsächliche Mentalität / Charakter"

"VwGH - Mindestsicherung kann ganz gestrichen werden!
"Auf Menschen der untersten sozialen Schicht losgehen / treten!"


Arbeitsverweigerung: Mindestsicherung kann ganz gestrichen werden
>Verwaltungsgerichtshof hob Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts Salzburg auf – Mindestsicherung-Kürzung nur bis auf 12,5 Prozent käme bedingungslosem Grundeinkommen in dieser Höhe gleich!
Das sei jedoch vom Gesetzgeber nicht gewollt, begründete das Höchstgereicht seine Entscheidung.<

Anmerkung: "Land der Ignoranten und Heuchler"
"Von wegen der Armut den Kampf ansagen.
Im Gegenteil,
durch den gänzlichen Entzug der Existenzsicherung,
wird per Judikatur rechtlich legitimiert, betroffene Menschen in den "Selbstmord" oder in die Kriminalität zu drängen/zwingen! - Auf dass man sie früher oder später hinter Gitter bringen kann - um sie dort dann, mit breitem Einverständnis, u.a. der "Gratis-Zwangsarbeit" zuzuführen!

Auch wenn die Unterbringung in ein Gefängnis teurer kommt als die Mindestsicherung. Aber die Absicherung dieses ungerechten System - das die obere soziale Schicht bevorteilt - braucht Druckmöglichkeiten!

Für mich ist klar, dass (in Österreich, wie eigentlich in jedem neoliberalen Land) die Personen der oberen sozialen Schicht / der gehobenen Etage / der hohen Einkommen, den Niedriglohnsektor wie dessen System mit unglaublicher Brutalität und "in bestem gegenseitigen Einvernehmen", "welche keine Absprache braucht", ausbauen und absichern!
Denn dies und nur dies gewährleistet, nach ihrem Verständnis, jetzt und in Zukunft, ihre hohen Einkommen.

Was den Schutz der Menschenwürde wie der Menschenrechte betrifft, so frage ich mich bzw. so sieht es ganz danach aus, als sei im VwGH noch ein grosser Anteil an Gesinnung, der 30er, 40er-Jahre des letzten Jahrhunderts, zu Hause?

Zum Fall: All jene die Einblick in die Materie haben, können sich vorstellen, dass es sich nicht um eine Vermittlung in ein seriöses DV handelte, sondern wir davon ausgehen können, dass der Obdachlose so oft in eine Zwangsmassnahme / Deppenkurs vermittelt wurde, bis der Vorwurf "Arbeitsunwilligkeit" erhoben werden konnte!
- Weil er ev. die Teilnahme an diesen persönlichkeitsentwertenden Deppen-Kursen verweigerte - oder er ev. aus gesundheitlichen, psychisch-sozialen Gründen gar nicht mehr teilnehmen konnte?
(All jene, die sich mit dieser Materie beschäftigen wissen auch, dass es sich bez. Mindestsicherung um regionale Willkür handelt-(e) und gänzliche Sperren auf der Tagesordnung standen - auch ohne stufenweisen Kürzungen - auf 50%!)

Es geht darum eine Person / Personen schikanieren und die Würde rauben zu können, wie ihre persönliche Entwertung zu erlauben / voranzutreiben bzw. dies in eine Strategie einzubetten.
So (wie hier z. Bsp.) eine Möglichkeit zu schaffen unliebsame Personen aus dem schönen Salzburg zu entfernen.
"Den Touristen bis zum Anschlag hinten reinkriechen - aber auf Menschen in Not treten und der "Vernichtung" preisgeben!

Es werden der Öffentlichkeit übrigens Extrem-Feindbilder (wie hier) serviert, um Menschenrechtsverletzung / Menschenverachtung zu rechtfertigen.
Wie wir anhand der I-Pensionsreform aber sehen, ereilt dieses Schicksal auch kranke Menschen bzw. "kann ereilen"! Es reicht der Druck, die erzeugte Angst davor, um die Menschen, in Not, gefügig zu machen!

>Es wäre erforderlich, dass die "betroffene Person / die obdachlose Partei" den Rechtsweg weiter zum europäischen Gerichtshof für Menschenrechte beschreitet!
Der VwGH "weiss" aber bzw. kann guten Gewissens vermuten, dass sich ein "Obdachloser" diesen Rechtsweg u.a. nicht leisten kann!

Schande über all jene, die an diesem Urteil mitwirkten / beteiligt sind!"

(Denn - u.a. - steht das Wollen des Gesetzgebers nicht über - "internationale Verträge" - Menschenrechte!)

>Dieses Urteil ist niederschmetternd und belegt, dass in Österreich erst mit neuen humanistisch-sozialen Parteien eine Änderung herbeigeführt werden kann.
(9.04.16)


10.04.2016 um 16.10 Uhr - von G*. - "Wollte ich Ihnen kurz berichten, was man dort (AMS Kurs) so tolles lernt"


Sehr geehrter Herr Moser!

Da ich selbst und vor einiger Zeit auch eine Freundin, zu einem AMS Kurs musste, wollte ich Ihnen kurz berichten, was man dort so tolles lernt!

Eine Freundin von mir war ca. vor einem Jahr bei einem AMS Kurs! Sie findet bereits seit fast 2 Jahren keine geeignete Stelle. Der Kursleiter half ihr unter anderem einen Lebenslauf zu erstellen. Bewerbungsfotos zu machen ect. Auch nach dem AMS Kurs fand sie einfach keinen Job. Sie wurde in den 2 Jahren zu gerade mal 2 Bewerbungsgesprächen eingeladen und hat schon hunderte Bewerbungen verschickt! (Sie bewirbt sich bei Supermärkten, Copyshops und Büros.)
Daher lies ich mir von ihr, ihren Lebenslauf und ihr Bewerbungsschreiben zeigen und war schockiert!
Der Hintergrund ihres Lebenslaufs war ein rosa Verlauf, ihre Facebookseite gabs sie auch an, sowie ihre Berufswünsche: "Schneiderin für japanische Mode" "Ilustratorin für Kinderbücher",... und noch vieles mehr. Jedenfalls, kein Wunder, dass sie niemand einlud.
Ich fragte sie natürlich wie sie auf die Idee kam, so etwas in den Lebenslauf zu schreiben und sie erklärte mir, dass sie beim AMS-Kurs eine Woche hatte wo man lernte Lebensläufe zu schreiben. Dort hatte man ihr erzählt, dass es unter anderem gut ankäme, wenn man auch seine Berufswünsche angibt!! Sie zeigte den Lebenslauf natürlich dem Kursleiter und dieser war begeistert davon!
Ich hatte auch schonmal eine Woche Lebenslauf-Kurs vom AMS, allerdings hatte ich bereits einen einwandfreien und so spielte ich mit den anderen Counter Strike und gab am Ende der Woche, den bereits fertigen Lebenslauf ab. Von der Kompetenz der unterrichtenden Person bekam ich also nichts mit. Aber alleine schon, dass es nicht auffiel, dass wir nur Computer spielten sagt wohl einiges aus.
Was arbeiten dort für Leute?! AMS-Kursleiter die einen rosa Verlauf und Berufswünsche in einem Lebenslauf befürworten? Es gibt genügend Menschen die wirklich nicht wissen wie man einen Lebenslauf schreibt und dann bringt man ihnen so etwas bei?!

Und dann droht einem das AMS mit der Sperrung der Bezüge, wenn man sich so etwas nicht antun will?! Frechheit! (9.04.16)


9.04.2016 um 12.51 Uhr - von Z*. - "Zwangsmaßnahme bei Itworks"


Sehr geehrter Herr Moser!

Ich habe heute per Mail eine Einladung bekommen, um an einer AMS Zwangsmaßnahme bei Itworks teilzunehmen. Die letzte Einladung kam im Oktober und ich habe mich geweigert daran teilzunehmen. Jetzt bekomm ich wieder so einen Wisch zugesendet, auf dem sogar noch darauf hingewiesen wird, dass die Teilnahme wie in der Betreuungvereinbarung ausgemacht stattfinden wird. Ich habe aber bei meiner Betreuungvereinbarung diese Stellen rausgestrichen. Mein Berater wollte aber unbedingt diese Stelle mit den SÖBs in der Vereinbarung drinnen haben. Also habe ich mich geweigert diese Betreuungvereinbarung zu unterschreiben.
Nun steht aber in dieser Einladung, dass sie aufgrund der Betreuungvereinbarung rechtens ist. Wieso? Ich habe nie zugesagt. Und warum wird das dann nicht in diesem Dokument so festgehalten. Handelt es sich somit um Dokumentenfälschung? Kann man den AMS einen Strick daraus drehen ?
Lg (8.04.16)

Antwort:
Das AlVG ist die Richtschnur und die steht über der "Betreuungsvereinbarung" ("die ist mehr oder weniger für die Würst")
Sie müssen fast jedes DV. über 20 Wochenstunden, das nach KV. bzw. "branchenüblich?" entlohnt wird annehmen - dazu gehören auch Zwangs-SÖB / Transitarbeitsplätze! Berufs-, Einkommensschutz gibt es nur die ersten drei Monate im ALG. (Zumutbarkeitsbestimmungen-3),

Gehen sie die Links durch - vielleicht finden sie einen Punkt der ihnen hilft sich gegen diesen "SÖB" zu wehren.
"Schmarotzer-SÖB: zum DRITTENMAL zu IT-Works zugeteilt"

"Auszug bzw. Zusammenfassung zum "geringen" Schutz vor SÖB-Zwangsmassnahmen- und Deppenkurse"

Weiters - wenn sie verweigern und es kommt zur Sperre, so geben sie in der Berufung die Begründung bez. der Betreuungsvereinbarung an!
Sie können/sollten diesbez. ev. auch Beschwerden an sämtlichen Adressen versenden - ev. an die Volksanwaltschaft! vaa@volksanwaltschaft.gv.at (Ohne Gewähr)


9.04.2016 um 10.14 Uhr - von Claudia Allegra Schweiberger-Blümel - "Lebens- und Sozialberater ehrenamtlich im Einsatz."

"Und schon wieder tritt eine geknechtete Notstandsbezieherin an mich heran"
"Ihr Gesundheitszustand wird vom AMS völlig ignoriert, wenn nicht sogar ausgenutzt, um die KL fertig zu machen."


Sehr geehrter Herr Moser,

wieder einmal bin ich (Lebens- und Sozialberater) ehrenamtlich im Einsatz.

Und schon wieder tritt eine geknechtete Notstandsbezieherin an mich heran und erbittet sich Hilfe. Ich habe sämtlich HP-Seiten durchforstet, ich finde leider keine entsprechenden Artikel zu nachfolgenden Fragen, folglich darf ich mich an Sie, sehr geehrter Herr Moser, wenden.
Mir geht’s hauptsächlich darum, ob
Ich ihre Beiträge richtig verstehe. Diese Causa stinkt gewaltig. Ich bin wirklich wütend, wenn ich diese Schweinerein des AMS höre.

Sie ist mit einer Veröffentlichung einverstanden. Sie können aber auch gerne mich namentlich verwenden.

Klient 1:
Frau 45,5 Jahre. War Managerin für Globalplayer. Seite 2007 akute Befunde. Mittlerweile Notstandsbezieher, von der GKK ausgesteuert trotz Depression – chronifiziert, akute Schlafstörungen, Bulimie. Herz- und Rückenbeschwerden; nur psychosomatisch, somit unerheblich.
Pensionsantrag von
der PVA abgelehnt! „Sie soll Job als Küchenhilfe annehmen, denn Arbeitsschutz hätte sie auch nicht“ meint das AMS.

Demütigung – Kränkung - Unterstellungen unter der Gürtellinie = menschenunwürdig!

Erste Frage: Darf, dass AMS obwohl die Klientin dies ablehnt die Kommunikation über das eingerichtete eams-Konto einstellen?

Klienten hatte Computerprobleme nach Virusbefall und konnte nicht angemessen auf die elektronische Post vom AMS reagieren. Der Klientin ist bewusst, dass sie phasenweise weder physisch noch psychisch dazu in der Lage sei, ihr Leben zu managen. Noch dazu ist sie alleinstehend.

Ihr Gesundheitszustand wird vom AMS völlig ignoriert, wenn nicht sogar ausgenutzt, um die KL fertig zu machen.

Das AMS legt der Klientin das zu späte reagieren als Böswilligkeit aus und meint: wir stellen die Kommunikation über das eams-Konto ein. Ab sofort wird nur mehr via Brief, also über den Postweg miteinander kommuniziert.

Missgeschick seitens der Post, mit der das AMS die Vorgehensweise - auch - rechtfertigen will: Der neue Briefträger hatte zwei RSA-Briefe vom AMS (mit dem Vermerk verzogen) irrtümlich retourniert, nachdem er die Klientin nicht angetroffen hat.

Eh klar, aufgrund ihrer massiven Schlafstörungen schläft sie meistens Vormittag wenigstens 2-3 Stunden, wenn Post kommt.
Die Inhalte (Betreuungsvereinbarung neu UND Einladung zu Deppenkurs BFI) der Briefe wurden ihr zusätzlich elektronisch über e-ams-Konto übermittelt. Dass es Fristen zwecks Annahme oder Ablehnung der BE-Vereinbarung gibt hat sie leider übersehen.

Es ist wirklich unglaublich. Daraufhin wird die Klientin als Lügnerin von der AMS-Beraterin tituliert. Weiters wird ihr vorgehalten:
Wahrschein halten sie sich wo anders auf, arbeiten in der Nacht, da hat`s schon Frauen gegeben, die sich auf lockere Weise was dazu verdient haben oder sie sind mit anderen Dingen beschäftigt und verschweigen uns dies.

Das AMS ist ja ärger als die Stasi! Sie kann nicht mehr. Sie hält den Druck, die Art und Weise nicht mehr aus.

Dass die Frist zwecks Einspruch versäumt wurde war mir klar. Habe der Klientin für AMS-Betreuerin daraufhin folgendes aufgesetzt.
Mit Erfolg – vor allem nachdem die AMS-Betreuerin tatsächlich in Abwesenheit der Klientin die Betreuungsvereinbarung aufgesetzt hat

und ihr eben diesen nur schriftlich übermittelte:
Notiz: In der BE-Vereinbarung war angeführt: geschlossen im gegenseitigen Einvernehmen, was aber nicht richtig ist - Klientin war nicht anwesend!
…vielleicht kann noch jemand diesen Text gebrauchen, deshalb stelle ich diesen hier dazu!

>>Es ist nicht richtig, dass diese Vereinbarung im gegenseitigen Einvernehmen erstellte wurde. Dies würde nämlich bedeuten, dass beide Parteien (AMS-Mitarbeiterin, Frau K. und ich als AMS-Kundin) physisch anwesend waren. Dies war nicht der Fall. Ich hatte um einen persönlichen Termin gebeten, zwecks Absprache der weiteren Vorgehensweise. Grundsätzlich wiederspricht es der guten Sitte, wenn eine Partei physisch nicht anwesend war von gegenseitigem Einvernehmen zu sprechen – nach herrschender Judikatur.

Weiters ist anzuführen, dass demnach natürlich auch nicht das Thema Teilnahme Kurs Jobfit mit mir persönlich besprochen wurde. Laut meinen Aufzeichnungen habe ich diesen Kurs bereits absolviert.Zumindest konnten wir einen Zwischenschritt erreichen. Teilnahme an BFI-Kurs aufgehoben (verschoben?!) und neune BE-V. aufgesetzt. Jetzt bleiben noch zwei Fragen offen:<

2. Thema: Klientin bewirbt sich nunmehr für Jobs die ihre Gesundheit zulassen. Das sind zurzeit einfache Bürotätigkeiten. Aufgrund ihrer Überqualifizierung (nona!) hat man sie bis dato genau wegen des zu viel an Fähigkeiten und Kenntnissen abgelehnt. Das AMS will sie nun zu einem weiteren Deppenkurs des BFI schicken. War sie eh schon. Dort hat sie gelernt, dass sie mit sauberen Fingernägeln zu den Bewerbungsgesprächen gehen muss. Aha!

Zweite Frage: Gründe der Weigerung zur Pflichtteilnahme an Entwertungs-/Deppenkurs BFI, ohne die Sperre der Notstandshilfe zu riskieren

Aktuell wurde ihr die Teilnahme am BFI-Kurs ja bereits in der aufgehobenen BE-Vereinbarungen (die wir beeinspruchten) schriftlich aufgetragen,

bei Zuwiderhandeln wird auf Rechtsfolgen gem. §10 ALVG verwiesen. In unserem Fall, war (wie oben erwähnt) die Klientin bei Erstellung der BE-Vereinbarung nicht anwesend. Somit wurde BE-V. hinfällig und BFI-Kurs vorübergehend kein Thema. War unser Einspruch juristisch richtig?

Nach lesen Ihrer Angaben: Habe ich das richtig Verstanden, dass das VwGH-Urteil besagt, dass sie diesen Kurs nur besuchen MUSS, wenn ihr nachweislich (wie will ihr das AMS dies nachweisen?) Qualifikationen fehlen? 3. Fragen: Und auch nur dann, wenn der Kurs zur Aufnahme einer bereits definitiven Anstellung dienen soll?Ist dies auch so zu verstehen, dass ihr das AMS, demnach dann auch nicht eine Sperre für die Notstandshilfe verhängen darf/kann.

Dass die Klientin überqualifiziert ist, steht sogar in der BE-V.
Es geht immer um das Geld. Die Klienten leben in ständiger Angst sich nichts zu essen oder die notwendigen Heilmittel kaufen zu können. Entsetzlich ständiger Psychoterror.

Dazu habe ich bei Ihnen Folgendes gefunden:
Eine ungerechtfertigte Weigerung eines Arbeitslosen, an einer Maßnahme zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt teilzunehmen, liegt nur dann vor, wenn es sich überhaupt um eine solche Maßnahme handelt, wenn feststeht, dass die Kenntnisse und Fähigkeiten des Arbeitslosen für die Vermittlung einer zumutbaren Beschäftigung nach Lage des in Betracht kommenden Arbeitsmarktes nicht ausreichend sind und es deshalb solcher Maßnahmen der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt bedarf.

2003/08/0273 E 21. April 2004 Dokumentnummer: JWR/2002080262/20040421X11 S Text:

Auch für Langzeitarbeitslose ist die Zuweisung zu einer Wiedereingliederungsmaßnahme nur zulässig, wenn ihre Kenntnisse und Fähigkeiten für die Vermittlung einer zumutbaren Beschäftigung nach Lage des in Betracht kommenden Arbeitsmarktes nicht ausreichend sind und die betreffende Maßnahme gerade diesen spezifischen Mängeln abhelfen könnte

Bedanke mich jedenfalls im Voraus für Ihre Mithilfe, ich bin immer voller Freude, wenn ich den Raubritterzug des AMS abwenden kann, weil letztendlich geht’s dem AMS nur darum, den Menschen ihr Geld, ihre Existenz zu rauben.

Die Menschen also hinzurichten. Gemäß dem Huckepackgesetz in China!

Abschlussfrage: konfrontieren Sie das AMS auch mit den Menschenrechten. Ich bin kein Jurist, doch müssten diese nicht die Gesetzte auf die sich das AMS beruft ausschalten, wenn das AMS gegen die Menschenrechte verstößt?

Liebe Grüße
Claudia Allegra Schweiberger-Blümel (8.04.16)

Antwort:
So ist es Massnahmen / Deppen-Kurse nur, wenn Fähigkeiten / Kenntnisse vermittelt werden die der Betroffenen abgehen.
Nur, wird das AMS solche nicht nachweisen, sondern gegebenenfalls auch "rechtswidrig" den Bezug sperren! (Kommt nicht selten vor)
Der/Die Betroffene muss auf den Bescheid Berufung einlegen, der dann erfolgreich ausgeht! - Wird keine Berufung eingelegt bleibt die Sperre bestehen - selbst wenn es sich um Rechtswidrigkeit handelt!

>In ihrem Fall gibt es aber vom Sozialministerium ("politischer AMS-Chef) Antworten / Ergebnisse, die bestätigen, dass Kurse kein weiteres Mal besucht werden müssen - nur freiwillig!
Deppenkurse nicht nochmals besuchen!
"Erkenntnis des Sozialministeriums: "keine bereits absolvierten Deppenkurse besuchen müssen" / "keine mehrmaligen Deppenkursbesuche?" (27.09.13)
"Keine wiederholte Teilnahme an Schulungen des AMS mit gleichen Inhalten" (17.07.14)

>Zu beachten auch GESUNDHEIT / "Küche?"
Zum Thema: "Besondere gesundheitsorientierte Problematik"
In einer Küche dürf(t)en wegen gesundheitlicher Bedenken nur freiwillige MitarbeiterInnen aufgenommen werden!

>Was das E-AMS-Konto betrifft höre ich zum ersten Mal, dass das AMS das Konto einstellen will und/oder es auch tut! Sonst rate ich immer dazu, weil es zu Sperren führen kann, wenn ein AMS-Eintrag übersehen wird!
( Ein Beispiel, das ganz klar gegen den Besitz eines E-AMS-Konto spricht!)
Da also kein Rechtsanspruch darauf besteht, kann das AMS das Konto einstellen. - Von dem gehe ich aus!

>Und es kommt sicherlich zum Problem, wenn ein eingeschriebenes Schriftstück nicht abgeholt wird bzw. auf die Postbenachrichtigung nicht reagiert wird!
Selbst dann, wenn es eine Entschuldigung, wie bei ihrer Klientin gibt!
Im Falle einer Sperre, ist wieder der Rechtsweg zu beschreiten / Berufung / Beschwerde erheben.
Wobei ich keine grossen Chancen auf Erfolg sehe! (VwGH-Der Brief muss zugestellt werden!)
Aber >Grundsätzlich< trotzdem und immer Berufung einlegen - ist kostenlos - wenns sein muss weiter bis zum VwGH gehen - ev. mit Verfahrenshilfe!

>Und natürlich werden von mir - wie von weiteren Arbeitsloseninitiativen - die Menschenrechte angesprochen / eingefordert!
(Ist uns sogar sehr wichtig! unten mehr bzw. Links dazu)

Als Antwort gab es auch schon mal: "Papier ist geduldig"
Das AMS wie weitere Behörden / Ministerien / Einrichtungen verlassen sich darauf, dass Betroffene nicht zum europäischen Gerichtshof gehen bzw. sich das (mit Rechtsanwalt) nicht leisten können.
Es im Falle auch Jahre und Jahre dauern würde bis es zu einer Verhandlung bzw. Ergebnis kommt.
Drum - wäre es wichtig, dass sich immer mehr Menschen zur Wehr setzen und Rechtswege bis zum Schluss beschreiten würden!

>Da arbeitslosen Personen Dank SPÖ-ÖVP-FPÖ etc. mehr oder weniger die Rechte genommen werden, sind Personen wie ihre Klientin völlig den Behörden ausgeliefert!
Und weil ein gewisser Berufs-Einkommens-Schutz nur die ersten drei Monate im ALG besteht (Zumutbarkeitsbestimmungen-3), muss sie auch Dequalifizierung hinnehmen.
Aber um sich soweit wies geht die Würde zu bewahren, soll sie in Zukunft unbedingt eine Begleitperson zu den Terminen mitnehmen.

Mobbing durch das AMS / Schlechte Behandlung:
Bei richtiger Vorgehensweise sind auch Schmerzensgeldforderungen möglich! (16.02.11)

>Nochwas zur Betreuungsvereinbarung - ja richtig ist man als Betroffener nicht mit dem Inhalt einverstanden, so soll man schriftlich auf Korrektur / Ergänzung / Ausbesserung bestehen - Aber für mich haben sie wenig bis "fast keinen" Wert.
siehe: "Betreuungsvereinbarung ändern"

>WICHTIGER HINWEIS! bezüglich AUSSTEUERUNG: ev. in Zukunft!

>Die Klientin soll sofort wenns wieder möglich ist um I-Pension ansuchen - ev. wenn sich eine Zustands-Verschlimmerung einstellt.
Und sie soll sich von Ärzten / Fachärzten bzw. deren Gutachten / Atteste gegen Behörden unterstützen lassen - wenn irgendwie möglich!

(Ohne Gewähr)


Wäre gut, wenn sie ihre Beschwerde auch an die Volksanwaltschaft senden!
Ev. gibt es Unterstützung bzw. braucht der Jahresbericht der VA. so viele Beschwerden als möglich! vaa@volksanwaltschaft.gv.at

Trotz unserer Kritik an die VA. ist es angebracht sie bei Problemen zu kontaktieren!
Da u.a. bei fehlenden Beschwerden "eh" alles in Ordnung ist!

Weiters Beschwerden an mehreren Adressen / Stellen, mit Aufklärung der Medien!

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"Zur Menschenrechtssituation"
>(Herrn Moser ist es wichtig abschließend festzuhalten, dass aus seiner Sicht soziale Menschenrechte in Österreich nicht umgesetzt sind.
- aus dem "Protokoll zum runden Tisch der Volksanwaltschaft mit AMS-Chef Buchinger / AK Vertretung / Sozialministerium-Vertretung / NGO (3.11.15)

"Runder Tisch in der Volksanwaltschaft"
Soziale Menschenrechte kommen in Österreich nicht zur Anwendung!
Veränderung kann`s nur von unten ausgehend geben! (8.06.2015)<

"Die österreichische Volksanwaltschaft als “Menschenrechtsinstitution“?"
"Die Volksanwaltschaft erfüllt ihren Auftrag zum Schutz und Förderung der Menschenrechte nicht" (26.03.15)
mit
Wahrnehmungsbericht zu systematischen Menschenrechtsverletzungen
im Bereich Arbeitslosenversicherung, AMS
-zu finden unter: Widerstand


9.04.2016 um 9.51 Uhr - von W*. - "Einladung zur Jobbörse"


wieder einmal ams klagenfurt. bekomme schreiben, einladung zur jobbörse "was kann ich dort handeln" - gps personal service. eine fa., die zufällig von der exfrau vom leiter des ams klagenfurt geleitet wird. hab mich vermutlich auch deshalb trotz 20%iger dokumentierter behinderung dort ganz zufäälig relativ oftb vorstellen müssen. heute lassens uns wieder herumstehen (ich hab echt schwierigkeiten mint kreuz und bin echt jetzt noch kaum aufrecht), hat die eine tante, bei der ich mich eh sogar einmal vorstellen war, meinen akt mit, in dem eh alles steht.... was soll das???? (8.04.16)

Antwort:
Sie müssen dorthin gehen! Aber verlangen sie sämtliche Infos zu Firmen bei denen sie sich vorstellen / bewerben sollten/müssen.
Falls Anonymbewerbung
§6 (2) Das AMFG – Arbeitsmarktförderungsgesetz
Auf Verlangen sind den Arbeitsuchenden schriftliche Unterlagen über die angebotene Stelle zur Verfügung zu stellen.

Über die von ihnen kritisierten (ev. Unvereibarkeits-) Gebarung senden sie schriftliche Beschwerde (ev. E-Mail ansonsten per Post eingeschrieben) an die AMS-Landesgeschäftsstelle und ev. auch an die Volksanwaltschaft (vaa@volksanwaltschaft.gv.at )

Bez. Datenschutz auch an ARGE DATEN – Österreichische Gesellschaft für Datenschutz, 0676-9107032, www.argedaten.at, / webmaster@argedaten.at
ev. auch an die
Datenschutzbehörde - dsb@dsb.gv.at (Ohne Gewähr)


7.04.2016 um 18.50 Uhr - von N*. - "Vom AMS nicht korrekt aufgeklärt ?"


Guten Tag, ich benötige Ihren Rat!
Mein Cousin hat sich im Jänner (die genauen Fakten, wie Zeitpunkt muss ich erst selbst nachgehen) vor einem Wochenende vom AMS abgemeldet, da ihm das so beauskunftet wurde, wenn er am Montag eine neue Stelle anfangen möchte. Natürlich war auch in dieser Hinsicht mein Cousin etwas naiv und so wie es nun einmal kommt hatte er dann tatsächlich eine kleine OP am Wochenende (ohne V-Schutz) und so wie das Pech es nun einmal will, hat es dann auch mit dem Job nicht geklappt, war nur kurz zur Probe angemeldet. Das Problem ist jetzt, dass er wie gesagt etwas naiv war (und es trifft ihm auch eine Schuld), aber ich genauso das AMS, dass ihm dabei nicht korrekt aufklärt. Was kann man machen? Das Problem ist ja...es steht dann immer Aussage gegen Aussage.
Danke im Voraus.
Mit besten Grüßen, N.

Antwort:
Was die K-Versicherung angeht, darf es keine Probleme geben, weil hier nach Abmeldung die Schutzfrist greift. Er war also weitere 6 Wochen krankenversichert - Betrifft Sachleistung (Arzt-Krankenhauskosten) - wahrscheinlich ohne Krankengeld! Ausser er wurde von der Firma, in der er probegearbeitet hat, angemeldet/versichert?
Wenn er nachweisen kann, dass er vom BeraterIn "bez. vorzeitige Abmeldung" falsch informiert wurde, so kann er von der Behörde sämtliche Leistungen einfordern / einklagen.
(AMS - Haftung: Die bekl. Partei hat für die Folgen der falschen Auskunft ihrer Organe einzustehen!)
Ansonsten schauts schlecht aus!

Trotzdem mit Begleitperson zum AMS-Geschäftsstellenleiter gehen und versuchen die Angelegenheit zu klären! - Mit Begleitperson auch zur KK. gehen und Versicherungsschutz einfordern.

Ist er mittlerweile eh schon wieder beim AMS arbeitslos gemeldet bzw. hat er Antrag für ALG. / Notstandshilfe schon eingebracht?
Ev. sucht ihr bei der Volksanwaltschaft um Unterstützung an! (vaa@volksanwaltschaft.gv.at ) (Ohne Gewähr)


7.04.2016 um 17.26 Uhr - von Dr. Pochieser - "Wehret den Anfängen:
Wiederkehr einer (Rechts) Wissenschaft im Dienste der Unmenschlichkeit
"


Wehret den Anfängen: Wiederkehr einer (Rechts) Wissenschaft im Dienste der Unmenschlichkeit; Universitätsprofessor Dr. Heinz Fassmann propagierte in juristischen Kreisen ein-Euro-Jobs

Was wir neuerdings erleben ist: Die Politik tut zunächst was sie will und bestellt dann Rechtsgutachten, um ihr rechtswidriges Handeln juristisch zu legitimieren.

In der Asyl-Obergrenzen-wie auch Mindestsicherung-Deckelungs-Debatte finden sich nun – vorderhand noch verschämte – Ansätze der Rechtswissenschaft klarerweise menschenrechtswidriges Agieren von Regierungen und menschenrechtswidrige Vorhaben von Regierungen doch juristisch zu legitimieren. Da werden teure Rechtsgutachten auf Kosten der Steuerzahlers in Auftrag gegeben, um klarerweise rechtswidriges und tendenziell amtsmissbräuchliches Agieren zu relativieren.

Neuerlich warne ich vor Wissenschaftlern (noch nicht einer Wissenschaft), die menschliche Grundwerte, wie die Menschenwürde, die nach Art. 1 der UNO-Menschenrechtsdeklaration als der kleinste und größte gemeinsame Nenner des Zusammenlebens von Menschen auf diesem Planeten gilt, beginnt zu relativieren.

Sowas findet auch hinter für die Allgemeinheit verschlossenen Türen von Juristen-Tagungen statt:

Herr Universitätsprofessor Dr. Heinz Faßmann, Obmann der Kommission für Migrations- und Integrationsforschung der Akademie der Wissenschaften und Vorsitzender des Expertenrates für Integration des Außenministeriums, an der Uni Wien Professor für Angewandte Geografie, Raumforschung sowie Raumordnung und Vizerektor für Forschung und Internationales

vermeinte zuletzt auf der Vortragsveranstaltung des österreichischen Juristentages am 04.04.2016 mit dem Thema „Migration und Integration in Beschäftigung und Beruf“ auch die unsägliche 1-Euro-Job-Debatte und eine Zwang-zur Sozialleistung-Debatte für Österreich anstoßen zu sollen.

Die von dem Korruptionionär Hartz (dazu siehe Näheres unter: https://de.wikipedia.org/wiki/Peter_Hartz ) eingeführten ein-Euro-Jobs und andere unsäglichen Dinge von Hartz IV haben sich in Deutschland mittlerweile als Katastrophen herausgestellt

(siehe dazu bspw:
ein-euro-jobs-sind-nur-noch-eine-lachnummer - derwesten.de)

Propagandisten der einen Regierungsfraktion in Österreich wollen nun das Katastrophen-Modell aus Deutschland importieren. Wissenschaftler, wie der oben genannte, lassen sich da offenbar auch auf Juristentagungen vor diesen Karren spannen.
Auf dieser Tagung hat Johannes Payerl dagegen auch Stellung genommen.

Zu betonen ist, dass der oben genannte Universitätsprofessor Dr. Heinz Faßmann kein Jurist ist.

>>Was ist diese von diesem betriebene angewandte Geographie überhaupt?

Aufgabengebiete der Angewandten Geographie sind etwa:[1]
Räumliche Planung und Entwicklung
Ver- und Entsorgung
Umweltberatung und Ökomanagement
Technogeographie und Risikoforschung
Verkehrs- und Mobilitätsforschung
Touristik und Freizeit
Statistik und Information
Tätigkeitsbereiche für angewandte Geographen finden sich:[1]

im Öffentlicher Dienst (Raumplanung)
im halböffentliche Bereich: Interessenvertretungen, Ingenieurkonsulenten für Geographie, Sachverständige
in der Wirtschaft etwa in Technischen Büros, im Verlagswesen und praktischer Kartographie, Wirtschaftsförderung und Marktforschung, Entwicklungszusammenarbeit und Flüchtlingswesen, Wirtschafts- und Politikberatung

siehe unter:
https://de.wikipedia.org/wiki/Angewandte_Geographie <<

Unter solchen menschenrechts-fernen Aspekten wird also das Thema Flüchtlingsschutz und Schutz vor Armut und sozialer Ausgrenzung (auch für Österreicher) durch den Genannten und die österreichische Regierung beraten.

Ich fordere wieder auf – auch als Nichtjuristen – auf angeblich juristische Debatten zu gehen, um den Anfängen einer menschenfeindlichen Rechtswissenschaft zu begegnen, weil auch verquere Rechtsmeinungen einzelner Rechtswissenschaftler zu einem juristischen mainstream werden können und dann zu einer Rechtswissenschaft werden.

Mit freundlichen (kollegialen) Grüßen

Rechtsanwalt
Dr. Herbert Pochieser eh.


6.04.2016 um 19.02 Uhr - von K* - "Bitte um Hilfe"


Guten Tag , ich bin auf ihre Seite gestoßen und hoffe auf Hilfe. Das Ams hat mir mein Geld Gestrichen ohne mir jemals Bescheid gegeben zu haben. Was kann ich da machen ? Lg

Antwort:
fordern sie sofort schriftlich den bescheid (eingeschrieben oder abgabe des
antrags auf kopie bestätigen lassen) - kommt dieser nicht innerhalb eines monats müssen sie das geld bekommen.
kommt der bescheid, legen sie sofort berufung ein.
Und / Oder senden sie gleich eine Zahlungsaufforderung (Muster im Link) alles gute
!


6.04.2016 um 9.53 Uhr - "Berufsunfähigkeits- und Invaliditätspensionsreform"

"Was "Chronisch Krank" zu berichten hat - hat nichts mit "christlich-sozialer" Politik zu tun - sondern ist SPÖ-ÖVP-Politik!"


Das Thema Berufsunfähigkeits- und Invaliditätspensionsreform beschäftigt unseren Verein massiv in unseren Beratungen.

Dasselbe Spiel wie bei den Arbeitslosenzahlen (Anm. Statistikfälschung), wird nun auch bei den berufsunfähigen Menschen, die statt einer befristeten Pension Rehabgeld oder Ausbildungsgeld erhalten, gespielt.

Wir erhalten täglich Beschwerden über die ärztlichen Begutachtungen der PVA, SVA und BVA (sind nun zuständig) im sogenannten „Kompetenzzentrum“.

Es schreiben und entscheiden z.B. Allgemeinmediziner über spezielle Krankheitsbilder obwohl sie keine Fachärzte sind und hierfür auch keine Kompetenz haben.

Unsere Betroffenen gehen mit Fachbefunden vom z.B. AKH-Wien zur Begutachtung und der Allgemeinmediziner der PVA legt eine ganz andere Therapie und andere Medikamente fest.

Die Beschwerden sind massiv.

Gerade bei psychisch Kranken (2014 rund 71,5 % der befristeten Pensionen) wirkt sich das oft extrem aus, wenn ihnen Psychopharmaka vorgeschrieben werden und ihr Facharzt diese Medikamentation ablehnt.

Sogenannte Casemanager der Krankenkassen bestimmen ihren Rehabplan den sie befolgen müssen.

Die Ausbildung dieser Casemanager ist sehr umstritten, sie sind keine Ärzte dennoch erstellen sie den Rehabplan.

Betroffene haben eine -Mitwirkungspflicht- wenn sie also die Therapie oder das Medikament nicht einnehmen das ihnen die PVA vorschreibt wird ihnen die Geldleistung entzogen und dies gefährdet nicht nur Existenzen sondern trägt natürlich nicht besonders zum Rehaberfolg bei.

Bis zu einer Milliarde Steuereinnahmen werden vom Sozialministerium im Zeitraum von 2014-2018 von dieser Reform erwartet,
............... diese Einnahmen werden Utopie bleiben.

Gründe dafür sind die lange Abwesenheit durch Rehab oder Ausbildung vom Erwerbsleben, oft mehrere Jahre und die hohen Arbeitslosenzahlen. Dies führt dazu, dass Betroffene die Rehab und/oder die Ausbildungsmaßnahmen der PVA mehrere Male wiederholen müssen und dies natürlich erhebliche Mehrausgaben zur Folge hat, daher erwarten wir keine Einsparungen wenn nicht sogar Mehrkosten die diese Reform verursacht.

Fakt ist außerdem, dass Betroffene durch die massiven Sanktionsdrohungen mit der Mitwirkungspflicht und den oft unqualifizierten Begutachtungen der PVA extrem leiden und unter Druck sind, das Ziel wäre aber eigentlich kranke Menschen rasch wieder ins Arbeitsleben einzugliedern und vor allem gesund zu machen, derzeit quält man aber die Betroffenen und gefährdet deren Existenz.

3,1 % wurde das Rehabgeld wegen Nichtmitwirkung 2014 entzogen.

Wird der Antrag auf Rehab oder Umschulung aufgrund Krankheit abgelehnt werden die Betroffenen an das AMS zurück verwiesen und dort müssen sie sich „arbeitswillig“ erklären (mit Unterschrift) ansonsten erhalten sie keine Geldleistungen vom AMS.

Positiv ist, dass es nun wieder den Pensionsvorschuss geben wird der mit der Pensionsreform abgeschafft wurde. Wir hatten immer wieder Menschen die ausgesteuert wurden weil sie über ein Jahr im Krankenstand waren und das PVA-Verfahren noch gelaufen ist und so bekamen sie überhaupt keine Geldleistung mehr, die Fixkosten liefen aber natürlich weiter….

Hier ein paar Zahlen aus OÖ und bundesweit:

Die Zahl der Zuerkennung der IV/BU Pensionen in OÖ ist jährlich zurückgegangen. Bundesweit ist die Ablehnungsquote bei den Erstanträgen von 55,5% im Jahr 2013 auf 62,1% im Jahr 2014 gestiegen. Bei den Weitergewährungsanträgen wurden in OÖ insgesamt 52,7 % abgelehnt, bei den ab 1.1.1964 geborenen hingegen 83% der Anträge.

Der Anteil der psychischen Erkrankungen mit 75,7 % in OÖ und 71,5 % bundesweit überwiegt gegenüber anderen Diagnosen bzw. Erkrankungen deutlich.

Auszug aus:
BERUFSUNFÄHIG – WIEDEREINSTIEG DURCH REHA ODER ARMUT DURCH KRANKHEIT (Chronisch KRANK)

Anmerkung: "Meine Befürchtung bestätigt sich"
>
Sehr besorgniserregend! Bestätigt sich meine Befürchtung?"
"Zwangsrehabilitation"-"Zwangsmedikation"("?")
"Rehabiliationsgeld: Verfplichtende stationärer Rehaaufenthalt in einem psychiatrischen Rehabiliationsspital." (28.05.15)

>"Rehageld-Fragestellung: "3-Reich-Gesundheitspolitik?" "Zwangsbehandlung? / Zwangsmedikation? / Zwangspsychologisierung?" (10.09.14)

Ps.: Wiedereinführung des Pensionsvorschuss glaube ich dann, wenn mir die Gewährung von Betroffenen berichtet wird.

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In Zukunft können/sollen sich Berufsunfähigkeits- und Invaliditätspension-AntragstellerInnen bei Problemen an "Chronisch KRANK" / (kontakt@chronischkrank.at) wenden.

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Berufsunfähigkeitprüfung! - arbeitsmedizinischen Dienst im BBRZ

"Eigentlich Unglaubliches bzw. Schockierendes zum BBRZ"!

PVA-Fürchtet euch.

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VORTRAG: BERUFSUNFÄHIG – WIEDEREINSTIEG DURCH REHA ODER ARMUT DURCH KRANKHEIT

Obmann Mag. Jürgen E. Holzingers hält am 22.04.2016 einen Vortrag zur gesetzlichen Situation bei Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension und deren Auswirkungen auf chronisch kranke und beeinträchtigte Menschen in Österreich an der Johannes Kepler Universität Linz.

Wir ersuchen unbedingt um Anmeldung unter 07223 / 82 667 oder edlmayr@chronischkrank.at

Die Veranstaltung findet ab 40 Anmeldungen statt.


5.04.2016 um 12.00 Uhr - von S*. - "Ausbildung anstatt Deppenkurs!"


Sehr geehrter Herr Moser!!!!

Ich bin seit Februar Arbeitslos gemeldet und war zuletzt 2006 ( auch nicht sehr lange) vor meiner Karenz das letzte mal dort gemeldet! Ich wollte einen neuen Berufsweg einschlagen und die Ausbildung zur Ordinationassistentin machen! Das Ams bezahlt mir diesen Kurs nicht weil ich eine Lehre habe da ich ja wieder in dieser Branche arbeiten kann!!! Jetzt da ich es geschafft habe mir diesen Kurs selber zu finanzieren stellt sich das Ams jetzt dagegen das ich diesen nicht besuchen dürfte da ich denn ams nicht mehr zu Verfügung stünde!! Und wenn ich dich in diesen Kurs gehen würde streichen Sie mir das Geld!!!! Ich bin Alleinerziehende und bin aber auf dieses Geld angewiesen!!! Ich bin mit meinen Nerven am Ende da es seitens des ams immer nur nein heißt obwohl ich 10 Jahre arbeiten war und nur eine neue berufsrichtung einschlagen wollte die wie ich finde mehr meinen Wesen entspricht!! Kann man in solchen Sachen noch irgendwie vorgehen denn ich hab nicht Lust in einen dieser sogenan
nten deppenkurse zu gehen!!! Mfg

Antwort:
Da es auf sinnvolle Ausbildung keinen Rechtsanspruch gibt - bleibt nur lästig sein und nicht aufgeben übrig!
Und ja nicht an einen selbst-gesuchten-bezahlten Kurs teilnehmen, da sonst der Bezug eingestellt wird - weil sie dem Arbeitsmarkt in der Zeit nicht zur Verfügung stehen!

Zu selbst gewählter Ausbildung / Formalweg!
Beschreiten sie den Formalweg / Legen sie alle Daten den Kurs betreffend bei!
Bei selbstgewählten "Kurs"/Ausbildung/"Studium" - Begehren, für Instanzenweg, abgeben!
Ombudsmann Buchgraber von der LGS-Steiermark meint, den Formalweg beschreiten und sich ein Begehren zusenden/aushändigen zu lassen. (Ausfüllen und abgeben, ev. schriftlich auf einer Kopie bestätigen lassen)
Dann gäbe es einen Instanzenweg von der Geschäftsstelle über den Regionalbeirat bis zum Landesdirektorium. ("Instanzenweg für Ausbildung ohne Rechtsanspruch?"
>Alternative zu einem Deppenkurs: Soll mindestens 1 Monat (zwecks Statistik) dauern. Ein Tageskurs sein mit ca. 20 Wochenstunden / ca. 4 am Tag. Darf ca. 2000 Euro kosten. (Ohne Gewähr)

Zur Info: Betreuungspflichten.


5.04.2016 um 10.44 Uhr - von M*. - "Probemonat / Trendwerk?"


Sehr geehrter Herr Moser,

mir gibt das AMS nach mehrmaligen Anruf keine Auskunft was mir bevorsteht wenn ich den vor kurzen abgeschlossenen Dienstvertrag im Probemonat kündige. Sie würden mir echt weiterhelfen mit einer Info. Und muss ich dem Trendwerk meine Bewerbungen als blindcopy weitersenden denn das kommt mir echt komisch vor vorallem ist es Rechtskonform den Lebenslauf so abzuändern das keine stehzeiten vorkommen aber damit selbstständigkeiten vorgetäuscht werden? Mfg (4.04.16)

Antwort:
"Die Gebarung zwischen AMS und den SÖB-Zwangsmassnahmen sind mitunter rechtlich fragwürdig. Diese Umgangsformen wären bei der höheren sozialen Schicht unserer Gesellschaft undenkbar!
Deswegen bräuchte manche Vorgehensweise den Rechtsweg bis zum VwGH - mit dem entsprechenden Risiko, weil sich selbst Gerichte, auch bei Fragwürdigkeit, auf die Seite der Behörden stellen, wenn es sich um "Entrechtete / Arbeitslose" handelt! Drum wäre es aufschlussreich würden die Betroffenen bis zum europäischen Gerichtshof (für Menschenrechte) gehen, was u.a. aus finanziellen Gründen mehr der Wunsch als eine realistische Vorgehensweise / Forderung ist!"
Trotzdem können /"("müssen")" sie auf die Richtigstellung / Ehrlichkeit in ihrem Lebenslauf bestehen!

Was die Kündigung im Probemonat betrifft, so ist zu befürchten, dass sie, wenn sich das im AMS-SÖB-Zwangsmassnahmen-Umfeld zuträgt, den Kürzeren ziehen.
Sollten sie aber von ihrem Recht überzeugt sein, so sollten sie (falls) den Rechtsweg - Berufung / Beschwerde bis zum VwGH (ev. über Verfahrenshilfe) - beschreiten.
siehe:
Kündigung in der Probezeit! (RA) - Kündigung in der Probezeit! (Arbeitslose Fragen)

Eine "selbstverschuldete" Kündigung zieht eine 4 Wochen-Sperre (AlVG § 11) nach sich! Vorteilhafter als 6 Wochen bei Vereitelung bzw. DV. Verweigerung!

Ev. schreiben sie der Volksanwaltschaft ( vaa@volksanwaltschaft.gv.at) - Kanns in Fällen Unterstützung geben! (Ohne Gewähr)

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(Die moderne Barbarei! / ...eine besonders scheußliche Ausbeutung.
Von Monsignore Stefan Hofer, Dechant und kath. Pfarrer in Braunau-St. Stephan.
An die sogenannten Helfer! Dienen - Verdienen - Quelle OÖ Nachrichten - 7.05.10)


5.04.2016 um 9.58 Uhr - von B*. - "Berufung lag ca. 1 jahr-lang beim AMS herum?"


Hallo Herr Moser, ich hätte da eine kurze Frage an dich wo es sich eher um Formalitäten handelt.
Und zwar, hatte ich mich letztes Jahr im Mai gegen einen Bescheid beschwert und dem AMS unverzüglich meine Berufung zukommen lassen.
Als ich jedoch im März diesen Jahres immer noch keine Antwort erhielt, wollte ich mich erkundigen was mit meiner Berufung passiert ist.
Anscheinend ging sie verloren und man wollte von mir eine Kopie der Berufung. Als ich sie dem AMS zukommen ließ, wurde die Berufung sofort an das
Bundesverwaltungsgericht weitergeleitet. Dies hat mich doch sehr gewundert, da ich davon ausgegangen bin, dass das AMS meine Berufung in der ersten Instanz entscheidet.
Falls die Entscheidung negativ ausfällt, habe ich die Möglichkeit, beim AMS ein Vorlageantrag zu stellen. Zumindest war es früher so...

Lange Rede kurzer Sinn: Ist es erlaubt, dass das AMS die Berufung einfach "hinter meinem Rücken" an das Bundesverwaltungsgericht schickt ohne dass ich denen ein Vorlageantrag zukommen ließ? Vielen Dank, (4.04.16)

Antwort:
Dass das AMS die Berufung an das Bundesverwaltungsgericht schickt, entrüstet mich nicht - im Gegenteil "ist dies u.a. eine Errungenschaft der Arbeitsloseninitiativen". U.a. "ein Erfolg unseres "Kampfes", weil die Rechtstreitigkeiten, im Vergleich zu vorher, endlich ("ein wenig") den Geschmack der Unabhängigkeit in sich tragen.
Was ein Skandal ist, ist die Tatsache, dass ihre Berufung fast ein Jahr ohne Reaktion irgendwo im AMS verweilte.
Ich denke, dieser Patzer / "Verfahrensfehler" hätte gleich zur Auszahlung des Geldes führen müssen.
"Ev. wäre es besser gewesen, keine weitere Berufung in Form einer Kopie abzugeben, sondern die Volksanwaltschaft einzuschalten - mit deren Unterstützung sie ev. das Geld bekommen hätten!
Ev. holen sie das nach! Wenden sie sich an die VA. (vaa@volksanwaltschaft.gv.at) schildern dieser den Sachverhalt bzw. das ca. einjährige AMS-Berufungs-Weiterleitungs-Versäumnis und bitten um Unterstützung in dieser Angelegenheit! (Ohne Gewähr)

Anmerkung:
Sehr viele SoNed/Arbeitslosen-Initiativen-Erfolge finden hinter den Kulissen statt!"
"Wie ev. auch die Änderung bez. Berufungsinstanz - weg von der Unvereinbarkeit AMS-Landesgeschäftsstelle hin zum Landesverwaltungsgericht!" ("siehe "bez. Unvereinbarkeit")

"Wie auch die AMS-eigene demokratieverstossende "Gerichtsbarkeit"
(Die AMS-Landesgeschäftsstelle bearbeitet die Berufungen der Betroffenen und bestätigt nicht selten auch die rechtswidrigen Bezugssperren der regionalen AMS-Geschäftsstellen! - Unfassbar!)
"Änderung hin zum Landesverwaltungsgericht wird erwartet" - "ev. Dank der SoNed und ArbeitslosenInitiativen Kritik" - "Erfolg hinter den Kulissen" ("ohne Gewähr")
(Das neue Bundesverwaltungsgericht Ab 1. Jänner 2014)

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Bitterer Beigeschmack bez. Unabhängigkeit:
"UNVEREINBARKEIT" / "Befangenheit" "AMS-MitarbeiterIn jetzt beim Bundesverwaltungsgericht?"
"In der AMS Gegenschrift an den VwGH hat Mag. M. W. meine rechtswidrige Leistungseinstellung bestätigt. Diese wurde vom VwGH, aufgehoben." (14.05.14)

18.04.2016 um 18.58 Uhr - von B*. - " Allein aus Gründen der Einsicht, des Verständnisses und der Kulanz hätte man mir den Betrag überweisen können."
Hallo Herr Moser,
vielen Dank für das entgegengebrachte Interesse!

Soweit ich weiß, war ich irgendwann ab Mai 2015 für einige Monate unterstandslos und folglich musste ich sämtliche Briefe des AMS W. dort abholen.
Nachdem ich damals von einem Verfahrenshelfer (für Strafsachen) gebeten worden war, eine Ausfertigung eins Wiederaufnahmeauftrages zu verfassen und er mir dafür zwei Wochen Zeit gab, fragte ich bei Bekannten durch, die mich in der Zeit aufnehmen würden und ihren PC bereitstellen können. Ein L. konnte mir damals helfen, weshalb ich für diese zwei Wochen nicht in W. war. Dem AMS habe ich davon nicht berichtet, weil der reguläre Kontrolltermin einige Wochen später gewesen wäre. Das war alles neu für mich, weil ich mit meinen damaligen 36 Jahren das erste Mal überhaupt vom AMS abhängig und dort seit Ende Februar 2015 gemeldet bin.
Der Rechtsanwalt kann die Situation mit dem Wiederaufnahmeantrag auch bestätigen.

Auf jeden Fall traf gerade in der abwesenden Zeit, als ich eben auswärtig war, ein Brief mit einem spontanen, kurzfristig angesetzten und außerordentlichen Kontrolltermin ein, und das nicht einmal bei meiner Betreuerin. Der Termin klag vor dem Tag, als ich nach den zwei Wochen wieder in W. war. Der Punkt ist aber, dass ich nicht einmal eine Erinnerungs-SMS erhalten habe, was sonst immer wunderbar geklappt hat. Denn dann hätte ich mich melden können und dem AMS Bescheid geben, dass ich gerade verhindert bin.
Wie ich dann wieder in W. war und den Brief entgegen nahm, meldete ich mich sogleich bei der entprechenden Abteilung. Es ist nur um die Mitteilung gegangen, dass mein Vorlageantrag (in einem anderen Beschwerdeverfahren) dem Bundesverwaltungsgericht vorgelegt wurde. Und dafür brauchte es einen außerordentlichen Kontrolltermin? Seltsamerweise wurde das in weiterer Folge immer brieflich erledigt und ich musste dort wegen dieser Mitteilung nie mehr erscheinen. Verstehe nicht, warum man mir diesen quasi Einzeiler nicht schon damals per Brief hätte zukommen lassen.

Obwohl ich äußerst ausführlich zu dieser Situation Stellung bezog, entschied man sich, den Bezug für diese zwei Wochen zu streichen. Ich verfasste irgendwann im Mai 2015 unmittelbar danach eine Beschwerde, die vor Ort und abgestempelt abgegeben wurde.
Wie ich im März 2016 meine Unterlagen durchforstete, musste ich mit Entsetzen feststellen, dass sich in der Sache nichts getan hatte und machte mich sogleich beim AMS W. bemerkbar. Die meinten nur, ich sollte das mit der Landesgeschäftsstelle klären, woraufhin ich mich noch am selben Tag dorthin begab. Dort schickte man mich wieder zurück nach W., weil es darum ging, von welchem Mitarbeiter des AMS W. die Unterschrift ist. In * merkte man noch an, dass man eine Lösung in der Sache finden werde. Und es klang eher nach einer gütlichen Einigung ohne viel Aufhebens. Eben so, wie Du es vorgeschlagen hast, dass ein kurzer Prozess gemacht wird und mir der Betrag ausbezahlt wird. Möchte betonen, dass es nicht direkt so ausgesprochen wurde, sondern es nur so klang, nachdem man dort meine Situation verstanden hatte, ohne sich für die Umstände entschuldigt zu haben. Es handelte sich übrigens um die dortige Rechtsabteilung!

Wie ich dann am nächsten Tag (gut zwei Wochen ist es jetzt her) beim AMS W. die Unterlagen vorbeigebracht hatte, dauerte es nicht mehr lange und ich bekam die Mitteilung, dass meine Beschwerde dem Bundesverwaltungsgericht vorgelegt wurde. Und das ohne dass ich vorher einen Bescheid bekommen habe und die Gelegenheit hatte, einen Vorlageantrag einzureichen. In dem Schreiben blieb der Platz leer, wo üblicherweise das Datum für den Vorlageantrag drauf steht (es handelt sich ja um ein Standardschreiben bzw. eine Vorlage des AMS).

Also ich bin mir relativ sicher, dass sie diese dreiste Handlung mit dem Wissen gesetzt haben, Rückendeckung vom Gericht zu bekommen. Die dürfen sich ja alles erlauben, während der kleine Mann aufgrund seiner fehlenden Möglichkeiten, dem AMS auf Augenhöhe zu begegnen, zu kurz kommt.

Achja, ich begab mich wegen dieser Angelegenheit zur Arbeiterkammer. Im Moment machen die ja besonders viel Werbung! Eine Frechheit, sage ich Ihnen! Ständig muss man da um die anderthalb bis zwei Wochen warten, bis man überhaupt einen Termin bekommt. Und wie ich dann dort war, wurde mir vermittelt, dass nur wenig Zeit zur Verfügung stehen würde. Ich erläuterte die Situation und denen fällt nichts anderes ein als mir zu verstehen zu geben, dass sie nichts machen können, zumal sie nur bei der Verfassung einer Beschwerde helfen können. Da diese schon seit Mai 2015 vorliegt, haben sie damit nichts zu schaffen! Kein Hinweis, wie man dagegen vorgehen könnte, nichts! Hätte mir doch irgendwo erhofft, dass die vermittelnd einschreiten könnten, ohne dass ein langer Prozess darum geführt werden muss.
Bei einer anderen Sache durfte ich geschlagene 7 Monate warten, bis vom Bundesverwaltungsgericht eine ENtscheidung kam. Hallo, geht's noch? Ich bin auf das Geld in der damaligen Situation angewiesen gewesen und nicht erst im Jahre Schnee!

Ich sehe es genaus wie Sie. Allein aus Gründen der Einsicht, des Verständnisses und der Kulanz hätte man mir den Betrag überweisen können.
Das mit dem Volksanwalt fange ich mir nicht an. Die werden auch einen Berg voll Anfragen und Anliegen haben. Deshalb habe ich es in erster Linie bei der AK probiert.
Mir geht es vielmehr um die rechtliche Sache. Was könnte ich gerichtlich in Betracht ziehen? Vielleicht eine Versäumnisklage oder sowas? Aber was würde mir das bringen?

Bedanke mich schonmal recht herzlich für Ihre Aufmerksamkeit und Mühe!


Viele Grüße, (7.04.16)

Antwort:
ihre idee wegen der versäumnis gerichtlich vorzugehen finde ich nicht schlecht - ev. bräuchte es aber dazu einen Rechtsanwalt - vorteilhaft dann, wenn rechtsschutzversicherung vorliegt - weil nicht kostenlos.

ansonsten heisst es auf das ergebnis des verwaltungsgerichts zu warten und ev. beschwerde an den VwGH erheben.

vielleicht könnte der gerichtsauskunftstag (in ihrem bezirk) zu hilfreichen infos führen?

man möchte meinen beim volksanwalt liegen zu viele beschwerden auf - in der relation zum "rechts-, sittenwidrigen vorkommen der behörde aber zu wenig. drum ist es immer angebracht sich an den VA zu wenden.
dieser hilft auch in rechtsfragen und wichtig auch scheinen die beschwerden im jahresbericht auf - dort können es nicht zu viele sein.

falls - unbedingt die scheu ablegen und den VA. kontaktieren.

alles gute

18.04.2016 um 13.59 Uhr - von B*. - "Mein Vertrauen in die Rechtsordnung ist jedenfalls futsch und bin dem System machtlos ausgeliefert. Kein schönes Gefühl"
Hallo Herr Moser,
äußerst bedauerlich, dass es in unserem Rechtsstaat so ist, dass man sich sein zustehendes Recht erkaufen muss. Daher verwundert es mich nicht, dass jene, die finanziell besser da stehen, oder Ämter mit Ihren Argumenten durchkommen.

Und als ich in der Vergangenheit beim Verfassungs- und/oder Verwaltungsgerichtshof um eine Verfahrenshilfe angesucht hatte, würde es mit Hinblick auf die Erfolgsaussichtslosigkeit des eventuellen Verfahrens abgelehnt. Dabei kennen die nicht mal meine Einwände oder die bisher verschwiegenen Tatsachen!
Die Gerichte machen eh alles mit einem, was sie wollen. Anstatt auf die Argumente des Beschwerdeführers einzugehen, werden gerne ohne vorherige Rücksprache neue Argumente dazugedichtet, die von keiner Seite ins Treffen geführt wurden, nur damit man einen Grund zur Abweisung der Beschwerde hat.

Nunja, mein Vertrauen in die Rechtsordnung ist jedenfalls futsch und bin dem System machtlos ausgeliefert. Kein schönes Gefühl :-(

Dennoch Danke für Deine Unterstützung! Machst mit Deienr Plattform einen tollen Job!
Liebe Grüße,


4.04.2016 um 10.52 Uhr - von P*. - "Persönliche Beleidigungen sind bei jedem Termin gang und gäbe"


Sehr geehrter Herr Moser,

Möchte ihnen kurz mein Problem schildern und um Hilfe bitten.

Seit Okt 2015 habe ich eine neue Betreuerin die sich zum Ziel gesetzt hat mich aus dem Bezug zu drängen.
Persönliche Beleidigungen sind bei jedem Termin gang und gäbe, das geht von:

WIR SIND NICHT DAZU DA IHNEN EINE ARBEIT ZU SUCHEN, bis
SIE WERDEN IN IHREM LEBEN NIE WIEDER ETWAS HABEN!

Auf meine frage ob sie mir meine Notstandshilfe bezahle, kam als Antwort, NATÜRLICH BEZAHLE ICH DAS!
Und jetzt ist es soweit, sie hat es geschafft, mir wurde der Bezug gestrichen.

Nur aufgeben und akzeptieren kommt für mich nicht in Frage, gegen solche Menschen gehört etwas unternommen damit andere nicht unter so jemanden leiden und fertig gemacht werden.

Endlich habe ich einen Arbeitsplatz gefunden und mir wird das Geld gestrichen weil ich nicht bei einem Transitarbeitsplatz begonnen habe von dem ich keinerlei Nachricht darüber bekommen habe wann und wo genau ich beginnen soll. Müsste jeden Tag 80km mit dem Auto fahren, nur durch die Bezugssperre fehlt mir das Geld um das Benzin dorthin zu Bezahlen.

Möchte das AMS nicht das ich Arbeiten gehe?? Das ganze ergibt für mich keinen Sinn.

Ich würde ende April bei meinem neuen Arbeitgeber beginnen und dennoch habe ich noch zwei Wochen davor einen Termin bekommen mit der Aufforderung fünf Bewerbungen zu bringen?!

Auf meinen Hinweis das ich schon einen Arbeitsplatz habe, sagte sie zu mir, ich soll dort früher beginnen??!! Dann brauch ich diesen Termin nicht !! Als würde es in meiner Hand liegen wann mein Arbeitgeber seine Leute einstellt!

Bin gerade am verfassen einer Beschwerde gegen diese Person, mal sehen ob es etwas nützt.
Denn ein Mensch der derart Diskriminierend ist, ist mir noch nicht untergekommen!

Meine frage an sie wegen der Sperre ist, muss ich nicht einen Bescheid darüber bekommen damit ich Berufung einlegen kann?
Bis jetzt habe ich nur eine Niederschrift unterschrieben und eine Mitteilung meines Leistungsanspruchs, in dem der Zeitraum meiner Unterbrechung angegeben ist.

Danke im vor raus und Grüße, P. (3.04.16)

Antwort:
So ist es! Sie verlangen sofort den Bescheid und legen dann Berufung ein / (erheben Beschwerde)

>Bescheid-Antrag ev. schriftlich eingeschrieben senden bzw. Abgabe des Schreibens auf Kopie bestätigen lassen! - Kommt innerhalb eines Monats kein Bescheid, müssen sie das Geld bekommen.
Bezugs-Einstellung unverzüglich mitteilen - mit Muster für eine Zahlungsaufforderung

Da die Information lückenhaft war (wann und wo sie beginnen hätten sollen), war es ihnen gar nicht möglich "richtig zu handeln"!
Rechnen sie sich auch die Wegzeit aus. Für - Hin und Zurück - dürfen sie bei Vollzeit 2 Stunden - bei Teilzeit 1,5 Stunden brauchen. Ansonsten steht es ihnen zu, zu verweigern. Zumutbarkeit von langen Arbeitswegen

Was die Bewerbungen betrifft, so schiebt der VwGH den Methoden des Arbeitsmarktservice, schematisch wöchentlich eine bestimmte Anzahl von Bewerbungen vorzuschreiben, einen Riegel vor.
Eine bestimmte Zahl von Bewerbungen nachweisen.

Geben sie sämtliche Gründe in der Berufung an! Vielleicht probieren sie den Geschäftsstellenleiter zu besuchen und können so die Angelegenheit klären!

Nehmen sie immer eine Begleitperson als Zeugen zu sämtlichen Terminen mit! ("Wirkt Wunder")

Mobbing durch das AMS / Schlechte Behandlung:
Bei richtiger Vorgehensweise sind auch Schmerzensgeldforderungen möglich!

Beschwerde über ihre BetreuerIn ist eine gute Idee!
Zudem kontaktieren sie ev. die Volksanwaltschaft (vaa@volksanwaltschaft.gv.at) - Ev. gibts Unterstützung!

Nochwas - Nehmen sie in der Zeit der Sperre ein DV. an, so kann von der Sperre abgesehen werden. / "Ev. - Wahrscheinlich"
Schöpfen sie aber vorher alle Möglichkeiten, mit Berufung, aus. (Ohne Gewähr)


4.04.2016 um 10.19 Uhr - von Z. - "Ist es ein Problem, dass ich nun 6 Monate nicht versichert war?"


Hallo! Und zwar hätte ich einige fragen, ich bin seit gut 3 Monaten beim AMS abgemeldet und daher auch ohne Versicherungsschutz. Abmeldegrund war dass ich womöglich eine Rückzahlung an das AMS leisten hätte müssen die sehr groß wäre aufgrund einer Lebensgemeinschaft, diese wäre spätestens dann bekannt geworden wenn ich die Unterlagen meiner Partnerin eingereicht hätte, somit blieb nichts anderes übrig. Hätte nun ab dem 1. Mai eine Teilzeitstelle und könnte mich somit dann selbst versichern nun ist meine Frage aber die, meine Partnerin und ich werden bald heiraten d.h. ich könnte mich ebenso bei ihr mitversichern, ist es dann ein Problem dass ich nun 6 Monate nicht versichert war? Wird in diesem Fall etwas geprüft? Könnte mir ebenso eine Rückzahlung drohen und welche Möglichkeiten habe ich? Vielen Dank. Grüße (3.04.16)

Antwort:
Muss gestehen, weiss nicht genau was sie meinen. Wenn sie sich jetzt versichern, waren sie für einige Monate nicht versichert. Gut, dass ihnen in dieser Zeit nichts passiert ist und sie keinen Arzt / Krankenhaus etc. brauchten, denn sonst hätten sie sich das selbst bezahlen müssen. Schauen sie, dass sie sich so schnell wie möglich versichern - um geschützt zu sein, wenn es notwendig ist.
Auch verlieren sie Pensionsversicherungszeiten!

Zur Info - Partnerschaftsanrechnung:
Wenn niemanden ein Unterhalt zusteht, dieser auch nicht freiwillig geleistet wird und jeder sein eigenes Zimmer hat, handelt es sich ev. um eine Wohngemeinschaft bei der es nicht zur Anrechnung des Partnerschaftseinkommens kommen "dürfte"!
Die Grünen raten überhaupt, "die Lebensgemeinschaft" nicht anzugeben, sofern keine Unterhaltspflicht besteht - (und ein Unterhalt auch nicht freiwillig geleistet wird)!

Weitere Links unter Politik erzeugt Armut!

siehe: Pensionsversicherungszeiten auch bei Anrechnung des Partnereinkommens!

(Pensionsversicherungszeiten durch Arbeitslosmeldung!)
(Ohne Gewähr)


3.04.2016 um 11.15 Uhr - von M. S. - "Jährliche Anpassung von AL und NH"


Hallo lieber Christian,

Ein Mitglied von Aktive Arbeitslose Österreich hat eine Initiative ins Leben gerufen. Es geht um die jährliche Anpassung von AL und NH.
Eine wichtige Sache wie ich meine. Das geht uns alle an. Bitte macht mit!

Parlamentarische BürgerInneninitiative zur Armutsbekämpfung: Wertsicherung bei der Arbeitslosenversicherung wieder einführen!

>Hier auszugsweise ein Email von Martin Mair:

..... Wenn wir 500 Unterschriften (mit einer Reserve von 50) gesammelt haben (Voraussetzung: Wahlberechtigung bei Nationalratswahlen)
können wir diese BürgerInnneninitiative im Parlament einreichen. Und solange diese nicht im Petitionsausschuss behandelt worden ist, können dann sogar Online auf der Parlamentshomepage weitere Unterstützungserklärungen gesammelt werden, was wesentlich einfacher ist.

Petition jetzt downloaden und Unterschriften sammeln!

(Anm.: Herunterladen und Unterschriften ev. in AMS Kursen sammeln - bzw. dort die Petition zahlreich ausfüllen!)

Unterschriftenliste bitte per Post an:

Aktive Arbeitslose Österreich
Krottenbachstrasse 40/9/6
A-1190 Wien

Auch an allen Lesern von SoNed und Schreibern auf SoNed ergeht dieser Aufruf!
Vielen Dank jetzt schon.

Gemeinsam können wir mehr erreichen! Und: Wer nicht handelt wird behandelt!

Mit besten Grüßen, Manfred (2.04.16)


2.04.2016 um 22.01 Uhr - von H*. - "Partnerschafts-Anrechnung bei der Mindestsicherung"


Sehr geehrter Herr Moser,

ich habe Ende Februar mein Lehramtstudium beendet und bekomme erst ab dem neuen Schuljahr einen Platz. Anfang März habe ich die Mindestsicherung beantragt. Ich verfüge über keinerlei Vermögen, habe auch nichts auf dem Konto und arbeite zurzeit auf geringfügiger Basis. Seit Ende Dezember wohne ich bei meiner Freundin in ihrer Eigentumswohnung. Ich bin als Untermieter gemeldet und zahle auch regelmäßig Miete. Meine Freundin verfügt ferner über mehrere Bausparer, hat viel Geld am Konto usw. Auf jeden Fall habe ich heute ein Schreiben bekommen, wonach auch sie sämtliche Vermögensdaten etc. transparent machen muss. Wir sind jedoch sozusagen nur "symbolisch" beinander, sie hat, so meine ich, überhaupt nicht die pflicht, mir in einem Notfall Unterhalt zu leisten [was mir darüber hinaus auch sehr unangenehm wäre!] Wir sind auch amtlich nicht als Partner oder dergl. eingetragen. Wüssten, wie in einem solchen Fall vorgegangen werden sollte? Sollte ich angeben, wir lebten in einer Wirts
chaftsgemeinschaft, oder vielmehr auch ihr Vermögen dem MA Wien bekannt geben? Verstehe nicht, warum meine Freundin für meine "Notlage" aufkommen sollte, zumal sie zwar über Erspartes und eben auch über die Eigentumswohnung, in der wir leben, verfügt, jedoch noch Studentin ist und kein geregeltes Einkommen hat. Ich befürchte, dass, wenn ich ihre Daten bekanntgebe, mein Anspruch wegfällt.

Ich würde mich freuen, wenn Sie mir einen Rat geben könnten. (1.04.16)

Antwort:
Dies stellt sich ÖVP/SPÖ als sozial vor. Die selben Probleme ("Diskriminierung") gibts bei der Notstandshilfe!
Es wäre ev. vorteilhaft, wenn sie auf "Wohngemeinschaft" plädieren - Sie brauchen dazu ein eigenes Zimmer und es darf niemanden ein Unterhalt zustehen bzw. ein solcher auch nicht freiwillig geleistet werden. Ev. legen sie sich einen Untermiete-Vertrag zu. Gibts dennoch eine Anrechnung des Partnerschaftseinkommen, so legen sie auf den schriftlichen Bescheid Beschwerde / Berufung ein!
Bei der Mindestsicherung sind die Betroffenen noch mieser, als bei der Notstandshilfe dran - "Es handelt sich mehr oder weniger um regionale Willkür an rechtlose BürgerInnen"
Gehen sie weitere Links unter Politik erzeugt Armut durch, um ein wenig Durchblick zu bekommen.
"Falls, könnte ev. eine andere Wohnadresse helfen?" (Ohne Gewähr)


31.03.2016 um 10.20 Uhr - von E*. - "Diese Maßnahmen haben null Sinn, machen mich nur Depressiv und führen wiederum zum Krankenstand"


unter:
"Rechtswidrige Krankenkassa-Abmeldung" (29.03.2016)


29.03.2016 um 20.05 Uhr - von J. - "Beschwerde stattgegeben"


unter:
"Er hat momentan nicht die Kraft, sich zu wehren" (15.10.2015)


29.03.2016 um 19.52 Uhr - von E*. - "Rechtswidrige Krankenkassa-Abmeldung"


Hallo, erstmal danke für diese Plattform da man als normale in der Bürokratie nicht durchblicken kann.

Zu meiner Person ich bin seit 2 Jahren Arbeitslos also bereits im Notstand und besuche derzeit erneut den selben deppenkurs nur mit neuer Bezeihnung aber im selben gebäude. Nun war ich 3 Tage Krank und war auch beim Arzt Krankmelden doch bekamm heute von der Krankenkasse einen Brief wo darin steht"Arbeitsunfähigkeit vom 23.03.2016
Sehr geehrter Herr M....., Ihre Pflichtversicherung endete am 20.03.2016"

und ich soll einen Bogen ausfüllen ob ich selbstständig sei oder bei wem anderen Mitversichert usw.
Was soll das bedeuten? ich dachte ich bin im Notstand auch weiterhin versichert?
und vorallem in so einem Kurs?
LG Danke

Antwort:
Bin ich trotz Bezugssperre versichert? / Ja! / Schutzfrist!

Sieht ganz nach rechtswidriger Krankenkassa-Abmeldung aus.
Sie sind kein Einzelfall - auch wurde diese "Schikane" beim runden Tisch in der Volksanwaltschaft zur Sprache gebracht.
Der Volksanwalt liess ausrichten, dass sich alle, denen das passiert bei ihnen melden sollten! Der VA. (vaa@volksanwaltschaft.gv.at) bringt das in Ordnung!

Kranken-Versicherungs-Abmeldung unzulässig!
aus:
Volksanwaltschaft - Protokoll zum runden Tisch am 14.10.15 (3.11.15)

Nochwas!!
"Keine wiederholte Teilnahme an Schulungen des AMS mit gleichen Inhalten" (17.07.14)

Bereits absolvierten Deppenkurse müssen" nicht nochmal besucht werden.
Deppenkurse nicht nochmals besuchen! (27.09.13)

siehe auch: "Zwangsmassnahme / Deppenkurse".
(Ohne Gewähr)

30.03.2016 um 9.41 Uhr - von E*. - "Kurs oder Bezugssperre"
Ich habe an diesem Kurs trotzdem teilgenommen weil mir gesagt wurde ich sollte das machen weil sonst Bezugssperre und wenn ich diesen 5 Wochen Kurs nicht besuche werde ich in einen bis zu 6 Monate langen Kurs gesteckt.
Und ich sei gesetzlich verpflichtet mind. alle 6 Monate so einen Kurs zu besuchen.

Also soll ich ein Mail an die angeführte E-Mail schicken?
LG Danke für die schnelle antwort. (29.03.16)

Antwort:
ja - gehen sie so vor wie im link der antwort beschrieben - bzw. wenden sie sich bez. - rechtswidrige KK-abmeldung an die Volksanwaltschaft! (KK widerrechtlich abmeldet)

kurs bzw. sperre, bei teilnahme-weigerung, wäre ev. erfolgreich über Berufung zu bekämpfen. sperrdrohung war "anscheinend" nötigung!
Muster-Schreiben als Voraussetzung um - im Falle - die handelnden AMS-MitarbeiterInnen wegen "schwerer" Nötigung und Amtsmissbrauch zu verklagen / anzuzeigen! (17.01.10) -
ohne gewähr - alles gute!

31.03.2016 um 10.20 Uhr - von E*. - "Diese Maßnahmen haben null Sinn, machen mich nur Depressiv und führen wiederum zum Krankenstand"
Hallo herr Moser, ich habe an das von Ihnen genannte Email sofort eine Nachricht geschrieben mit meiner Lage ich bekam gestern Abend auch gleich eine Empfangsbestätigung.
Warte aber noch auf eine Anwort.

Wie soll ich wegen dem Kurs genau vorgehen? soll ich meiner Beraterin sagen das ich den Kurs nicht mehr besuche?

Ich fühle mich in solchen Kursen verarscht ich bin gelernter Büro und Großhandelskaufmann und soll in zwei Wochen einen Lebenslauf zusammen bekommen.
Diese Maßnahmen haben einfach null Sinn die machen mich nur Depressiv die wiederum zum Krankenstand führen.
LG (30.03.16)

Antwort:
ja sagen sie ihrer beraterin, dass sie solchen kurs schon besucht haben -
zeigen sie ihr ev. eine kopie des links/eintrags:
"Keine wiederholte Teilnahme an Schulungen des AMS mit gleichen Inhalten".
sie müssen ev. mit sperre rechnen, die sie mit Berufung bekämpfen - auch kann schon sein, dass sie ev. in ein söb-transitarbeitsplatz vermittelt werden???

also den kampf ansagen, sollten sie es nicht mehr im deppenkurs aushalten - alles gute - ohne gewähr

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