Jeder Bescheid, mit dem Mindestsicherung gekürzt wird, muss mit Beschwerde und, wenn in der Folge eine Beschwerdevorentscheidung ergeht, mit Vorlageantrag bekämpft werden.
Der Staat arbeitet, wie dies früher Privatversicherungen vorgeworfen wurde und immer noch vorgeworfen werden muss, damit, dass mit rechtswidriger Verweigerungen von Leistungen auf jeden Fall jene durch den Rost fallen, die sich nicht dagegen wehren, womit man auf jeden Fall schon gewonnen hat und darüber hinaus Leistungen verzögert werden.
Um dieser unsauberen Arbeitsweise entgegenzuwirken, muss Mindestsicherungsbeziehern möglichst lückenlos empfohlen werden, Beschwerden gegen Bescheide, mit welchen Kürzungen vorgenommen werden, zu erheben und der Rechtshilfe durch die Zivilgesellschaft organisiert werden.
Mit freundlichen (kollegialen) Grüßen
Rechtsanwalt